Die Blütezeit beginnt - Gemeinde Löwenberger Land

 
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Die Blütezeit beginnt - Gemeinde Löwenberger Land
21. April 2021 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister   Nr. 4 | 31. Jahrgang | Woche 16

                                   Die Blütezeit beginnt
|2|   21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16                                                                                                  AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land

                                                                                      Inhaltsverzeichnis

  1. Amtliche Bekanntmachungen

  • Mitteilungen aus den Sitzungen der Gemeindevertretung der Gemein­de Löwenberger Land
    – Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2021.........................................................................................................Seite 3

  • Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zum Satzungsbeschluss und lnkrafttreten
    Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Falkenthal – 1. Änderung............................................................................................Seite 6

  • Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zum Satzungsbeschluss und lnkrafttreten
    Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Teschendorf – 1. Änderung.........................................................................................Seite 7

  • Mitteilung der Wahlbehörde der Gemeinde Löwenberger Land
    Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht zu der Bundestagswahl im Jahr 2021..........................................................................................Seite 8

  2. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land

  • Bekanntgabe Telefonnummer für Havarien und sonstige Störanfälle.............................................................................................................Seite 9

  • Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Mai 2021..........................................................................................................Seite 9

  3. Mitteilung der Gemeindeverwaltung

  • Auszeichnung Ehrenamt für das Jahr 2019...................................................................................................................................................Seite 10

  4. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land

  • Osterzeit in der Kita „Pusteblume“ in Grüneberg..........................................................................................................................................Seite 12

  • Neues aus der Clubszene...............................................................................................................................................................................Seite 13

  5. Mitteilung der evangelischen Kirche Löwenberg

  • Alternativen zum Stadt- oder Landleben.......................................................................................................................................................Seite 13
AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land                                                                     21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16   |3|

 1.                                                  Amtliche Bekanntmachungen

     In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 04/21                                                             Beschluss-Nr.: 05/21
Erarbeitung eines Konzeptes mit dem Ziel, den Schulstandort Löwenberg zu-        1. Die Gemeindevertretung beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Auf-
kunftsorientiert so zu entwickeln, dass dieser dauerhaft als Standort für eine        stellung des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg
Grund- und Oberschule gesichert ist. Weiterhin schließt das zu entwickeln-            gemäß § 30 BauGB.
de Konzept die Schaffung von Kapazitäten für die Sport- und Vereinsarbeit        2. Das Plangebiet umfasst die in Anlage 1 dargestellten Flächen im östli-
ein, insbesondere den Neubau einer dem Bedarf angepassten Sporthalle.                 chen Ortsrandbereich von Löwenberg. Die Darstellung des Plangebietes
Weiterhin die Erstellung einer informellen Rahmenplanung als langfristiges            ist Anlage des Beschlusses.
Strategie- und Koordinierungsinstrument für die bauliche und räumliche Ent-      3. Planungsziel ist die Sicherung einer geordneten und nachhaltigen städ-
wicklung auf kommunaler Ebene.                                                        tebaulichen Entwicklung im Plangebiet durch:
                                                                                      ➔ Erweiterung Schul- und Hortstandort durch An- oder Neubau,
Handlungsschwerpunkte:                                                                ➔ Neubau einer Sporthalle,
                                                                                      ➔ Neuordnung der Spiel-, Sport-, Park- und Freiflächen
1.    Wohnen in Löwenberg                                                             ➔ Schaffung einer räumlichen Funktionalität mit kurzen Wegen und
2.    Soziale Infrastruktur und Bildung                                                   Strukturen.
3.    Verkehr und Mobilität                                                      Beim Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“
4.    Wirtschafts- und Arbeitsstandort                                           Ortsteil Löwenberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung mitge-
5.    Kultur und Tourismus                                                       wirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung be-
6.    Umwelt und Klimaschutz                                                     steht.
                                                                                 Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ist der Aufstellungsbeschluss ortüblich
                                                                                 bekannt zu machen.
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 1.                                                  Amtliche Bekanntmachungen

Beschluss-Nr.: 06/21                                                             –   Ergänzungen im Kapitel 5.2 „Landes- und Regionalplanung“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, den              –   Überarbeitung Kapitel 6.3 „Inhalt der 1. Änderung der Ergänzungssat-
Grenzverlauf zwischen den Gemarkungen Löwenberg und Neulöwenberg so                  zung“ hinsichtlich Herleitung der GRZ-Festsetzung
ändern zu lassen, dass ca. 80 ha zwischen den Gemarkungen Neulöwenberg           –   Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.6 „Gewässerschutz“
und Löwenberg getauscht werden.                                                  –   Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.7 „Munitionsbelastung/
                                                                                     Altlasten“
Beschluss-Nr.: 07/21                                                             –   Überarbeitung Erläuterungen zu den grünordnerischen Festsetzungen
Ablehnung eines Einwohnerantrages auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhi-              –   Ergänzung allgemeiner Hinweis zum Artenschutz
gung für die Ortsverbindungsstraße Neuhof–Hohenbruch, da die Mindestan-          –   redaktionelle Ergänzung des Erlasses zur Sicherung gebietsheimischer
zahl der Unterschriften nicht gegeben ist und somit der Antrag unzulässig ist.       Herkünfte
                                                                                 –   Ergänzung des forstrechtlichen Hinweises zur Inaussichtstellung der
Beschluss-Nr.: 08/21                                                                 Waldumwandlungsgenehmigung für die E 2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, die              –   Ergänzung allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.4 „Denkmalschutz“
Bewertungsmatrix gemäß Punkt 6 der Richtlinie zur Vergabe kommunaler             –   Ergänzung allgemeiner Hinweise der Medienträger
Baugrundstücke (Erbbaurechte) in der Gemeinde Löwenberger Land.                  –   redaktionelle Ergänzung in Kapitel 9 „Rechtsgrundlagen“

Beschluss-Nr.: 09/21                                                             im Satzungstext:
Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Änderung der Klarstellungs- und        – Überarbeitung der Erläuterung der Flächendarstellungen
Ergänzungssatzung Ortsteil Teschendorf sind die öffentlichen und privaten        – Überarbeitung der grünordnerischen Festsetzungen (§ 5)
Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.
Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti-         Fazit:
gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise            Die Berücksichtigung der Stellungnahmen führt nur zu redaktionellen Er-
hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.                       gänzungen sowie zur Aufnahme einiger allgemeiner Hinweise oder Erläu-
                                                                                 terungen in der Begründung. Korrekturen von Klarstellungsflächen erfolgt
Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:                               auf Grund von Bestandssituationen mit deklaratorischem Charakter. Der
Lfd.    Behörde/Nachbargemeinde                             Stellungnahme        Satzungstext wurde redaktionell, ohne inhaltliche Änderungen, angepasst.
Nr.                                                         vom                  Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, so
1       Ministerium für Infrastruktur und Landes-           22.09.2020           dass nach Schlussabwägung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
        planung; gemeinsame Landesplanungsabteilung                              Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land beschloss die
                                                                                 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Teschen-
2       Regionale Planungsgemeinschaft                      23.09.2020
                                                                                 dorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung von Dezember 2020
        Prignitz/Oberhavel
                                                                                 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigte die Begründung.
5       Landesbetrieb Forst Brandenburg                     18.08.2020           Die 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Te-
9       Bbg Landesamt für Denkmalpflege und                 28.08.2020           schendorf in der Fassung von Dezember 2020 ist durch öffentliche Bekannt-
        archäologisches Landesmuseum,                                            machung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen.
        Abt. Bodendenkmalpflege                                                  Beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Planänderung der Klarstel-
10      Bbg Landesamt für Denkmalpflege und                 07.09.2020           lungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Teschendorf haben keine Mitglieder
        archäologisches Landesmuseum,                                            der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für
        Abt. Denkmalpflege                                                       die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.
17      Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel             19.08.2020
                                                                                 Beschluss-Nr.: 10/21
Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:                     Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Änderung der Klarstellungs- und
Lfd.    Behörde/Nachbargemeinde                             Stellungnahme        Ergänzungssatzung Ortsteil Grüneberg sind die öffentlichen und privaten Be-
Nr.                                                         vom                  lange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.
3       Landkreis Oberhavel                                 18.09.2020           Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti-
                                                                                 gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise
                                                                                 hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.
Der während der öffentlichen Auslage vorgetragene Bürgerhinweis wird
nicht berücksichtigt.                                                            Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:
Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu           Lfd.   Behörde/Nachbargemeinde                            Stellungnahme
jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwen-             Nr.                                                       vom
berger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil         2    Regionale Planungsgemeinschaft                       23.09.2020
Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.                                               Prignitz/Oberhavel
Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Satzungsentwurf
                                                                                 9    Bbg Landesamt für Denkmalpflege und                  28.08.2020
folgende redaktionelle Änderungen für das Satzungsexemplar:
                                                                                      archäologisches Landesmuseum,
                                                                                      Abt. Bodendenkmalpflege
in der Planzeichnung:
– Korrekturen bei der Flächendarstellungen:                                      10   Bbg Landesamt für Denkmalpflege und                  07.09.2020
     • Herausnahme K 3, K 6, K 27 (in Folge Neudarstellung X 9)                       archäologisches Landesmuseum,
     • Reduzierung K 5, K 26                                                          Abt. Denkmalpflege
                                                                                 13   E.DIS Netz GmbH                                      13.08.2020
in der Begründung:                                                               18   Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel              19.08.2020
– Überarbeitung der Erläuterung der Flächendarstellungen K 5, K 26               26.1 Gemeinde; FB Liegenschaften                          14.09.2020
AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land                                                                   21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16     |5|

 1.                                                Amtliche Bekanntmachungen

Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:                  Beschluss-Nr.: 13/21
Lfd.   Behörde/Nachbargemeinde                            Stellungnahme       Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Änderung der Klarstellungs- und
Nr.                                                       vom                 Ergänzungssatzung Ortsteil Falkenthal sind die öffentlichen und privaten Be-
3      Landkreis Oberhavel                                18.09.2020          lange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.
                                                                              Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti-
                                                                              gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise
Die mit Stellungnahme vom 25.08.2020 während der öffentlichen Auslage         hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft.
vorgetragenen Bürgerhinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem
Ergebnis geprüft:                                                             Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:
– Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von B1.             Lfd.   Behörde/Nachbargemeinde                          Stellungnahme
– Keine Berücksichtigung finden die Hinweise und Anregungen von B2            Nr.                                                     vom
    und B3.                                                                   1      Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung; 16.12.2020
                                                                                     gemeinsame Landesplanungsabteilung
Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu
                                                                              2      Regionale Planungsgemeinschaft                   08.12.2020
jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwen-
                                                                                     Prignitz/Oberhavel
berger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil
Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.                                       4      Landesamt für Umwelt;                            22.12.2020
Beim Abwägungsbeschluss zur 1. Planänderung der Klarstellungs- und Er-               Abteilung Wasserwirtschaft
gänzungssatzung Ortsteil Grüneberg haben keine Mitglieder der Gemeinde-       9      Bbg Landesamt für Denkmalpflege und              23.11.2020
vertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwir-             archäologisches Landesmuseum,
kungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.                                    Abt. Bodendenkmalpflege
                                                                              17     Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel          25.11.2020
Beschluss-Nr.: 11/21
Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land billigte den             Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:
2. Entwurf zur 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung       Lfd.   Behörde/Nachbargemeinde                            Stellungnahme
Ortsteil Grüneberg nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch          Nr.                                                       vom
(BauGB) in der Fassung von Dezember 2020 und beschloss die 2. Öffentlich-     3      Landkreis Oberhavel                                17.12.2020
keits- und Behördenbeteiligung.
Gemäß § 4a BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den ge-
änderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können und dass die            Der während der öffentlichen Auslage vorgetragene Bürgerhinweis wird
2. Behördenbeteiligung auf die berührten Behörden und sonstigen Träger        nicht berücksichtigt.
öffentlicher Belange beschränkt wird. Zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung ist   Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu
der Planentwurf öffentlich auszulegen. Zeitpunkt und Dauer der Auslage sind   jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwen-
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.                             berger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil
Beim Beschluss zur Billigung des 2. Entwurfes der 1. Planänderung der Klar-   Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus.
stellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Grüneberg (Stand Dezember 2020)     Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Satzungsentwurf
sowie zur 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglie-    folgende redaktionelle Änderungen für das Satzungsexemplar:
der der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt,
für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.           in der Begründung:
                                                                              – Ergänzungen im Kapitel 5.2 „Landes- und Regionalplanung“
Beschluss-Nr.: 12/21                                                          – Ergänzung allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.4 „Denkmalschutz“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigte den Ent-        – Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.6 „Gewässerschutz“
wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hohenbrucher Chaussee Süd“          – Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.7 „Munitionsbelastung/
Ortsteil Nassenheide in der Fassung von Februar 2021 und beschloss die             Altlasten“
formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfah-    – Ergänzung im Kapitel 6.3 „Inhalt der 1. Änderung der Ergänzungssat-
ren nach § 13 Baugesetzbuch.                                                       zung“ hinsichtlich der Grenzziehung der Ergänzungsfläche E 1
Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf der 1. Ände-     – Überarbeitung Erläuterungen zu den grünordnerischen Festsetzungen
rung mit Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB         – Ergänzung allgemeiner Hinweis zum Artenschutz
öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntge-    – redaktionelle Ergänzung des Erlasses zur Sicherung gebietsheimischer
macht. Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Einstellung in das          Herkünfte
Internet. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öf-     – redaktionelle Ergänzung in Kapitel 9 „Rechtsgrundlagen“
fentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt
und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.                              im Satzungstext:
Nach § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleich-       – Überarbeitung der grünordnerischen Festsetzungen (§ 5)
zeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durch-
geführt.                                                                      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die
Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes der 1. Änderung zum Bebau-         1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Falken­
ungsplan „Hohenbrucher Süd“ Ortsteil Nassenheide (Stand Februar 2021)         thal nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung von Februar
sowie beim Beschluss zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-      2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigte die Begründung.
gung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwen-        Die 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Fal-
berger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommu-        kenthal in der Fassung von Februar 2021 ist durch öffentliche Bekanntma-
nalverfassung besteht.                                                        chung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen.
|6|    21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16                                                       AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land

 1.                                                Amtliche Bekanntmachungen

Beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Planänderung der Klarstel-       Beschluss-Nr.: 15/21
lungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Falkenthal haben keine Mitglieder der   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die Än-
Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein      derung des bestehenden Pachtvertrages (Bürgerhaus Löwenberg) mit Fest-
Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht.                       schreibung einer gegenseitigen einvernehmlichen Aufhebung ohne Formen
                                                                              und Fristen.
Beschluss-Nr.: 14/21
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die            Beschluss-Nr.: 16/21
Erweiterung des bestehenden Spielplatzes am westlichen Ufer des Wald-         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, noch
sees im Ortsteil Nassenheide mit neuen Spiel- und Sportgeräten und die        zu vermessende Teilflächen aus den Flurstücken 4 und 5 der Flur 2 von Neu-
Beantragung von Fördermitteln, im Rahmen des LAEDER Programms, beim           endorf, gegen die als Zuwegung und Liegewiese genutzte Fläche aus dem
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung        Flurstück 3 der Flur 2 von Neuendorf, zu tauschen.
sowie die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Ge-
meindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land.

                                              Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
                         Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Falkenthal
                                                                   1. Änderung
Satzungsbeschluss                                                             setzbuch (BauGB) in der Fassung von Februar 2021 als Satzung beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentli-        (Beschluss Nr. 13/21).
cher Sitzung am 16.03.2021 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän-
zungsatzung OT Falkenthal gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bauge-     Lage und Größe des Plangebietes
                                                                              Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssat-
                                                                              zung umfasst die gesamte Ortslage von Falkenthal.

                                                                              Planungsziel
                                                                              Mit dem Erlass der Satzung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän-
                                                                              zungssatzung soll eindeutig die Grenze zwischen der nach § 34 Abs. 1 BauGB
                                                                              zu beurteilenden Grenze klargestellt werden. Die Grenze des Klarstellungs-
                                                                              bereiches orientiert sich dabei an den hinteren real vorhandenen maßgeben-
                                                                              den baulichen Anlagen. Zusätzlich wird der Bereich E1 als Ergänzungsfläche
                                                                              in den Klarstellungs-(Innen)bereich einbezogen werden. Die Größe der Er-
                                                                              gänzungsfläche E1 beträgt ca. 0,49 ha. Damit werden die planungsrechtli-
                                                                              chen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine zukünftige Wohnbebauung ge-
                                                                              schaffen. Die Klarstellungs- und die Ergänzungssatzung werden gemäß § 34
                                                                              Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verbunden.

                                                                              Flächennutzungsplan
                                                                              Der Flächennutzungsplan Löwenberger Land ist im Wege der Berichtigung
                                                                              nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

                                                                              Bekanntmachungsanordnung
                                                                              Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende
                                                                              Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

                                                                              Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Klarstellungs-
                                                                              und Ergänzungsatzung (KES) OT Falkenthal gemäß § 10 Abs. 3 Satz
                                                                              4 BauGB in Kraft.

                                                                              Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Falkenthal
                                                                              bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und Begrün-
                                                                              dung in der Fassung von Februar 2021 wird in der Gemeinde Löwenberger
                                                                              Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger
                                                                              Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jeder-
                                                                              manns Einsicht, bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung einschließlich
                                                                              der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auszug Flächennutzungsplan Ortslage Falkenthal (in der Fassung der
1. Planänderung; rechtsgültig seit 26.07.2017; Neubekanntmachung
24.04.2019)
AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land                                                                  21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16      |7|

 1.                                                Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch wird die 1. Änderung der Klarstellungs-         – § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungs-
und Ergänzungssatzung OT Falkenthal mit Begründung ergänzend auf der                  vorganges
Homepage der Gemeinde unter www.loewenberger-land.de eingestellt und             sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg unter www.mil.           dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land
brandenburg.de zugänglich gemacht.                                               geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Der Sachverhalt,
                                                                                 der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll,
Hinweise nach § 215 Abs. 2 und § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch                         ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a
zur Verletzung von Vorschriften und zur Fälligkeit und Erlöschen möglicher       BauGB beachtlich sind.
Entschädigungsansprüche
                                                                             2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
1. Eine Verletzung der in                                                       über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-
   – § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und         che für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlö-
       Formvorschriften,                                                        schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
   – § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über
       das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes
       sowie                                                                 Der Bürgermeister

                                              Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
                       Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Teschendorf
                                                                  1. Änderung
Satzungsbeschluss                                                            Lage und Größe des Plangebietes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffent-         Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssat-
licher Sitzung am 16.03.2021 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Er-      zung umfasst die gesamte Ortslage von Teschendorf.
gänzungsatzung OT Teschendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung von Dezember 2020 als Satzung be-       Planungsziel:
schlossen (Beschluss Nr. 09/21).                                             Mit dem Erlass der Satzung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Er-
                                                                             gänzungssatzung soll eindeutig die Grenze zwischen der nach § 34 Abs. 1
                                                                             BauGB zu beurteilenden Grenze klargestellt werden. Die Grenze des Klar-
                                                                             stellungsbereiches orientiert sich dabei an den hinteren real vorhandenen
                                                                             maßgebenden baulichen Anlagen. Zusätzlich werden die Bereiche E1 und
                                                                             E2 als Ergänzungsflächen in den Klarstellungs(Innen)bereich einbezogen. Die
                                                                             Größe der Ergänzungsflächen E1 und E2 beträgt ca. 0,55 ha. Damit werden
                                                                             die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine zukünftige
                                                                             Wohnbebauung geschaffen. Die Klarstellungs- und die Ergänzungssatzung
                                                                             werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verbunden.

                                                                             Flächennutzungsplan
                                                                             Der Flächennutzungsplan Löwenberger Land ist im Wege der Berichtigung
                                                                             nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
                                                                             anzupassen.

                                                                             Bekanntmachungsanordnung
                                                                             Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende
                                                                             Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

                                                                             Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Klarstellungs-
                                                                             und Ergänzungsatzung (KES) OT Teschendorf gemäß § 10 Abs. 3
                                                                             Satz 4 BauGB in Kraft.

                                                                             Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Teschendorf
                                                                             bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und Begrün-
                                                                             dung in der Fassung von Dezember 2020 wird in der Gemeinde Löwenberger
                                                                             Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger
                                                                             Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jeder-
                                                                             manns Einsicht, bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung einschließlich
                                                                             der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auszug Flächennutzungsplan Ortslage Teschendorf (in der Fassung der
1. Planänderung; rechtsgültig seit 26.07.2017; Neubekanntmachung
24.04.2019)
|8|    21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16                                                        AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land

 1.                                                Amtliche Bekanntmachungen

Gemäß § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch wird die 1. Änderung der Klarstellungs-          – § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungs-
und Ergänzungssatzung OT Teschendorf mit Begründung ergänzend auf der                  vorganges
Homepage der Gemeinde unter www.loewenberger-land.de eingestellt und              sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg unter www.mil.            dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land
brandenburg.de zugänglich gemacht.                                                geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Der Sachverhalt,
                                                                                  der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll,
Hinweise nach § 215 Abs. 2 und § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch                          ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a
zur Verletzung von Vorschriften und zur Fälligkeit und Erlöschen möglicher        BauGB beachtlich sind.
Entschädigungsansprüche
                                                                              2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
1. Eine Verletzung der in                                                        über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü-
   – § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und          che für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlö-
       Formvorschriften,                                                         schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
   – § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über
       das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes
       sowie                                                                  Der Bürgermeister

            Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht zu der Bundestagswahl im Jahr 2021
Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt.                        Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen nicht in der gesamten Zeit der
Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und         Wahlhandlung (8.00 Uhr–18.00 Uhr) im Wahllokal anwesend sein. Konkrete
Wahlhelfer ist die Durchführung der Wahlhandlungen nicht möglich.             Absprachen zum Einsatz der Wahlhelferin/Wahlhelfer trifft der Wahlvorste-
In der Gemeinde Löwenberger Land wurden 14 Wahlbezirke gebildet.              her. Zu Beginn der Wahlhandlung und zur Auszählung am Wahlabend ab
Der für jedes Wahllokal zu bildende Wahlvorstand besteht aus dem Wahl-        18.00 Uhr sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Einsatz.
vorsteher und seiner Stellvertretung sowie drei bis sieben Beisitzer.         Für die ehrenamtliche Arbeit wird ein Erfrischungsgeld wie folgt gezahlt:
                                                                              Wahlvorsteher                                    35,00 €
Wer kann das Ehrenamt übernehmen?                                             Stellvertreter und Beisitzer                     25,00 €.

Wahlhelferin/Wahlhelfer können grundsätzlich alle Wahlberechtigten der        Impfpriorisierung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Gemeinde Löwenberger Land sein. Jedoch werden die Mitglieder der Wahl-
vorstände nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahl-      Gemäß § 4 Abs 1 Nr. 4d der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vom
bezirkes berufen.                                                             10. März 2021 ist für Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eine höhere Impfpri-
                                                                              orisierung vorgesehen.
Was umfasst die Tätigkeit eines Wahlhelfers?
                                                                              Ich möchte Wahlhelfer werden, wo kann ich mich melden?
Der Wahlvorstand gewährleistet am Wahltag den rechtmäßigen Ablauf der
Wahl in dem jeweiligen Wahlbezirk. Dazu gehören u. a. die Ausgabe der         Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche/r Wahlhelferin/Wahlhel-
Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeich-      fer hat, meldet sich bitte bei der Gemeinde Löwenberger Land, Hauptamt, unter
nisses, die Eintragung der Stimmabgabevermerke und die Ermittlung des         Tel.-Nr.: 033094–69819, 033094–69843, per Fax: 033094–69888 oder per
vorläufigen Ergebnisses der einzelnen Wahl im Wahlbezirk.                     E-Mail: wahlleiter@loewenberger-land.de. Sie werden dann für die bevor-
                                                                              stehenden Wahlen registriert.
Wie wird die ehrenamtliche Arbeit eines Wahlhelfers organisiert               Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Mithilfe über den Ortsvorsteher(in)
und entschädigt?                                                              des jeweiligen Ortsteils anzumelden.

Für eine fachgerechte Durchführung der Bundestagswahl im Gemeindege-
biet werden die Wahlvorsteher und Schriftführer im Vorfeld über ihre Aufga-   Kranich
ben unterrichtet. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Beisitzer durch      Hauptamt
die Wahlvorsteher in ihr Tätigkeitsfeld eingewiesen.

                                       — Ende der amtlichen Bekanntmachungen —
                                        Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land
                                         Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80
LÖWENBERGER LAND | 21. April 2021 | Woche 16                          |9|

 2.       Mitteilung des Kommunalen Ver- und
         Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land

Tourenplan
mobile Fäkalienentsorgung
aus abflusslosen Sammelgruben
im Mai
18. KW
03.05.   Grieben
04.05.   Linde
05.05.   Glambeck, Großmutz
06.05.   Großmutz
07.05.   Hoppenrade

19. KW
10.05.   Häsen, Klevesche Häuser
11.05.   Häsen, Neuhäsen, Gutengermendorf
12.05.   Gutengermendorf, Falkenthal, Teschendorf
13.05.   Christi Himmelfahrt – Feiertag
14.05.   Grüneberg, Neulöwenberg, Liebenberg, Löwenberg

20. KW
17.05.   Neuendorf
18.05.   Neuendorf, Nassenheide
19.05.   Nassenheide
20.05.   Grieben
21.05.   Grieben

21. KW
24.05.   Pfingstmontag – Feiertag
25.05.   Linde
26.05.   Glambeck, Großmutz                                          IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND
27.05.   Großmutz
                                                                                      Herausgeber, Druck und Verlag:
28.05.   Hoppenrade                                                  Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin,

                                                                           Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil:
22 KW                                                                       Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land
31.05.   Häsen, Klevesche Häuser                                                   Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg

                                                                 Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und
Änderungen behält sich der KVE vor.                                   wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
                                                               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben.             Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte
                                                              Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des
                                                                Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche,
Unsere Telefonnummer für Havarien und sonstige Störfälle:           insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
0173/2028684 – Bereich Schmutzwasser
                                                                              Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2021.
0172/3100757 – Bereich Trinkwasser                                          Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 14. Mai 2021.
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 3.                                                 Mitteilung der Gemeindeverwaltung

Auszeichnung Ehrenamt
Lange schon stand fest, wer für         In der letzten Sitzung der Gemein-   und überraschten diese. So wur-        Helfer in allen Ortsteilen wäre so
den jahrelangen ehrenamtlichen          devertretung wurde nun entschie-     den die folgenden Bürger/innen         manches nicht möglich.
Einsatz 2020 im Löwenberger Land        den, mit der Auszeichnung nicht      für ihr langjähriges Engagement        Recht herzlichen Glückwunsch und
ausgezeichnet werden soll.              länger zu warten. Eine kleine        im Löwenberger Land in den unter-      vielen lieben Dank.
Immer wurde gehofft, dieses wie         Gruppe der verantwortlichen Ge-      schiedlichsten Vereinen und Orga-
in den vorherigen Jahren, in einem      meindevertreter sowie der Bür-       nisationen ausgezeichnet.                                    Bürgermeister,
festlichen Rahmen durchzuführen.        germeister und die Antragsteller     Das Ehrenamt kann nicht oft ge-                 Schul-Sozial-Ausschuss und
Wegen der aktuellen Lage wurde          der jeweiligen Organisationen,       nug erwähnt und gedankt werden.               die Gemeindevertreter*innen
es immer wieder verschoben.             fuhren zu den Auszuzeichnenden       Ohne die vielen ehrenamtlichen            der Gemeinde Löwenberger Land

Siegfried Becker: Linde                                                      Jens Seidenfad: Grüneberg
Jahrelanges Engagement im Kulturförderverein Linde                           Jahrelanges Engagement für die Musik und Gesang
Die kulturelle Entwicklung in Linde ist durch ihn auch nach außen            Das musikalische Engagement von Jens Seidenfad wird über die
sichtbar geworden mit der Umsetzung der Skulptur von „Serpentin              Grenzen von Grüneberg hinweg auch in den anderen Ortsteilen
Trilogie“ vom Künstler Joachim Schulze Bansen vom Kulturforum                sehr geschätzt. Er betreut Chöre arbeitet mit Kindern und ist der
Berlin nach Linde.                                                           Kultur sehr verbunden.

Siegfried Becker und Ortsvorsteherin Iris Fischer                            Jens Seidenfad und Ortsvorsteher Karl-Heinz Wacker (von links nach rechts)

Nico Acker: Großmutz                                                         Jana Euen: Neuendorf
Jahrelanges Engagement für den „Großmutzer Feuermelder“                      Jahrelanges Engagement bei allen Aktivitäten in Neuendorf
für Großmutz , Hoppenrade , Glambeck                                         Es gibt keine Veranstaltungen oder Aktivitäten in Neuendorf, wo
Nico Acker, der der „Chefredakteur“ vom Großmutzer Feuermelder               Jana Euen und ihre Familie nicht mit vollem Einsatz dabei ist. Von
ist, kann die Bewohner der drei Dörfer immer wieder motivieren,              der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung
Beiträge zu erstellen. Durch diese kontinuierliche ehrenamtliche             ist sie immer an erster Stelle mit dabei. Ihre offene hilfsbereite Art
Arbeit ist es ihm zu verdanken, dass die drei Ortsteile so gut mitein-       wird von vielen Neuendorfern sehr geschätzt. Hier trifft der Satz zu
ander kommunizieren.                                                         „Hinter jeder starken Frau steht auch ein starker Mann“, in diesem
Feuerwehr ist sein Leben. Als Stellvertretender Löschgruppenführer,          Fall sogar eine ganze Familie. (Mann, 3 Kinder, Mutter)
Chefausbilder, Leiter des Arbeitskreises „Zukunft der Feuerwehr“
Löwenberger Land seien nur einige seiner Arbeiten genannt.

Ortsvorsteher Dietmar Euhus, Löschgruppenführer Lars Dittkrist,
Nico Acker, Hr. Schneck – Bürgemeister (von links nach rechts)               Ortsvorsteherin Gudrun Pfister und Jana Euen (von links nach rechts)
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Heike Zupke und Sike Frömming: Löwenberg                                Cindy Becker und Katrin Lüben: Nassenheide
Jahrelanges Engagement für den Löwenberger Sportverein e. V.            Jahrelanges Engagement beim SG Blau Weiss Nassenheide
Mit Herzblut und Leidenschaft haben die Geschwister sich dem            Beide Sportfreude betreuen den Kleinkindersport, den Frau Becker
Sport verschrieben. Von der Jugend an sind beide im Löwenberger         2009 ins Leben gerufen hat. Durch den großen Zuspruch holte Frau
Sportverein verwachsen. Als Übungsleiterinnen sind sie nicht mehr       Becker, Frau Lüben mit ins Boot. Beide Sportfreunde bringen den
aus dem Trainingsbetrieb wegzudenken. Die Geschwister arbeiten          Kindern spielerisch den Sport näher. Die Nachfrage für die Gruppe
Hand in Hand. So legt Silke Frömming bei den 3- bis 5-jährigen          ist so groß, dass eine Warteliste erstellt werden musste.
(Löwenkids) den Grundstein für die Wettkampfkarriere. Anschlie-         Von den Eltern gibt es nur positive Rückmeldungen, dass die Kinder
ßend wechseln die Kids dann zu Heike Zupke in die Leichtathle-          sich zu richtigen, kleinen Volkssportlern entwickelt haben.
tiknachwuchs-Trainingsgruppe.
Die beiden Geschwister sind in Löwenberg auf dem Sportplatz zu
Hause. Bei allen Aktivitäten auf dem Sportplatz sind sie im Organi-
sationsteam mit dabei. Nicht nur beim Sport sind sie nicht mehr
wegzudenken, sondern auch bei allen anderen Aktivitäten in
Löwenberg beteiligen sie sich mit vollem Einsatz.

                                                                        Cindy Becker, Katrin Lüben und Ortsvorsteherin Andrea Schild
                                                                        (von links nach rechts)

Ortsvorsteher Matthias Brandenburg, Heike Zubke, Silke Frömming,        Angelika Torster: Grieben
Stefan Richter – LSV (von links nach rechts)                            Jahrelanges Engagement für die Aktivitäten in Grieben
                                                                        Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Zu jedem Motto hat sie
Rosemarie Heidrich: Nassenheide                                         das Passende sofort parat. Bei allen Aktivitäten spielt sie in der
Jahrelanges Engagement in der Volkssolidarität                          vordersten Reihe mit. Als Verantwortliche für die CBL in Grieben
Seit 2003 ist Frau Heidrich Mitglied in der Volkssolidarität. Sie ist   organisiert sie für die Ältesten die Veranstaltungen und schmückt
uns seit vielen Jahren als eine engagierte, zupackende dem Solidari-    aufwendig den Raum und bereitet kleine Überraschungen vor. Als
tätsgedanken verbundene Frau bekannt. Das wöchentliche Beisam-          Mitglied im Arbeitskreis Grieben ist sie nicht mehr wegzudenken
mensein wird von ihr in eigener Regie organisiert. Der immer            mit ihren tollen Ideen. Durch die Bastelabende und Yoga-Angebote
wieder liebevoll vorbereitete Tisch ist nur ihrer Kreativität zu        hält sie die Frauen in Schwung. Für die Kleinen im Dorf (die ihr auch
verdanken. Um dieses so herzurichten, fährt die 81-Jährige mit dem      ganz besonders am Herzen liegen) bleibt auch noch Zeit, um
Fahrrad jede Woche nach Oranienburg.                                    Bastelnachmittage oder Yoga Kurse zu organisieren.

                                                                        Axel Klicks, Vorsitzender der Gemeindevertretung, Angelika Torster,
Ortsvorsteherin Andrea Schild und Rosemarie Heidrich                    Dietmar Haack, Ortsvorsteher und Iris Fischer, Vorsitzende des Schul- und
(von links nach rechts)                                                 Sozialausschusses (von links nach rechts)
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 4.            Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und des Jugendclubs

Herrliche Osterzeit!

Endlich war es soweit, die         unterstützt. Schon vorher        gesungen und Geschichten vom      Osterhase alles in unserem
Osterzeit stand an und die         sammelten Groß und Klein         Osterhasen vorgelesen. Alle       Garten, recht schnell fanden
ersten milden Temperaturen         Moos im Wald und entdeckten      beteiligten sich am Schmücken     alle ihre kleinen Überraschun-
waren in Sicht.                    die ersten Spuren vom Osterha-   und Dekorieren.                   gen. ABER WO WAREN DIE
Im Vorfeld wurde viel gebastelt,   sen. Dabei sind ihm sogar die    Ein Osterbaum wurde aufge-        OSTERKÖRBCHEN FÜR DIE
jedes Kind verzierte sein          ersten Schokoeier aus dem        stellt und bunt mit Eiern         GROSSEN?
Osterkörbchen.                     Körbchen gefallen, was uns zu    zurechtgemacht. Dann war es       Der Hase bestellte uns in den
Die Kinder der großen Gruppe       Gute kam.                        soweit, die Ostereiersuche. Für   Wald, denn dort war es nicht
haben unsere Jüngsten dabei        Wie jedes Jahr wurden Lieder     unsere Kleinen versteckte der     ganz so einfach, alles zu finden.
                                                                                                      Also begann die Suche mit
                                                                                                      einem Osterspaziergang zum
                                                                                                      Rodelberg, anschließendem
                                                                                                      Suchen und sofortigem Na-
                                                                                                      schen.
                                                                                                      Zuletzt wurde die Gelegenheit
                                                                                                      genutzt und die Kinder haben
                                                                                                      die bunten Eier den Berg
                                                                                                      hinunter trudeln lassen und um
                                                                                                      die Wette den Schokoosterha-
                                                                                                      sen die langen Ohren abgebis-
                                                                                                      sen.
                                                                                                      Wir sehen uns hoffentlich im
                                                                                                      nächsten Jahr wieder.
                                                                                                                       Kita Pusteblume
                                                                                                                             Grüneberg
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Neues aus der Clubszene
Die Osterferien liefen wie        Löwenberg die beliebten
gewohnt gut und zauberten         Ferienspiele geben, welche vom
durch Spaß und genügend           28. Juni bis 9. Juli stattfinden
Abwechslung vielen ein            und im Anschluss mit einer
Lächeln ins Gesicht.              gemeinsamen vom 12. bis
Des Weiteren öffnen die Clubs     17. Juli andauernden Ostsee-
weiterhin unter vorgegebenen      fahrt abgelöst werden.
Hygienemaßnahmen.
Im Sommer wird es dann in               Clubszene Löwenberger Land

 5.                    Mitteilung
          der evangelischen Kirche Löwenberg

Alternativen zum
Stadt- oder Landleben
Viele Menschen können             zwischen dem Backofenweg
entscheiden, wo sie den Urlaub,   und dem Waldweg.
das Wochenende oder ein paar      Die Errichtung eines kleinen
freie Tage verbringen möchten.    Bungalows mit Nebengelass, ist
Eine Alternative zum Groß-        in vorheriger Absprache mit der
stadtstress wäre die Ruhe auf     Gemeindeverwaltung Löwen-
dem Land. Ein Pachtgrundstück,    berger Land möglich.
eine knappe Autostunde
nördlich von Berlin.              Bei Interesse melden Sie sich
Die Kirchengemeinde Löwen-        bitte beim GKR Löwenberg/
berg/Linde bietet im Ortsteil     Linde
Linde freie Pachtflächen im       Unter Tel. 033094/50430 oder
Sondergebiet zur Erholung an,     Mobil: 01522-3039604.
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