Die Blütezeit beginnt - Gemeinde Löwenberger Land
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21. April 2021 Herausgeber: Gemeinde Löwenberger Land – Der Bürgermeister Nr. 4 | 31. Jahrgang | Woche 16 Die Blütezeit beginnt
|2| 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land Inhaltsverzeichnis 1. Amtliche Bekanntmachungen • Mitteilungen aus den Sitzungen der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land – Beschlüsse aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2021.........................................................................................................Seite 3 • Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zum Satzungsbeschluss und lnkrafttreten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Falkenthal – 1. Änderung............................................................................................Seite 6 • Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Löwenberger Land zum Satzungsbeschluss und lnkrafttreten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Teschendorf – 1. Änderung.........................................................................................Seite 7 • Mitteilung der Wahlbehörde der Gemeinde Löwenberger Land Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht zu der Bundestagswahl im Jahr 2021..........................................................................................Seite 8 2. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land • Bekanntgabe Telefonnummer für Havarien und sonstige Störanfälle.............................................................................................................Seite 9 • Tourenplan der mobilen Fäkalienentsorgung für den Monat Mai 2021..........................................................................................................Seite 9 3. Mitteilung der Gemeindeverwaltung • Auszeichnung Ehrenamt für das Jahr 2019...................................................................................................................................................Seite 10 4. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und Jugendclubs der Gemeinde Löwenberger Land • Osterzeit in der Kita „Pusteblume“ in Grüneberg..........................................................................................................................................Seite 12 • Neues aus der Clubszene...............................................................................................................................................................................Seite 13 5. Mitteilung der evangelischen Kirche Löwenberg • Alternativen zum Stadt- oder Landleben.......................................................................................................................................................Seite 13
AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 |3| 1. Amtliche Bekanntmachungen In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.03.2021 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 04/21 Beschluss-Nr.: 05/21 Erarbeitung eines Konzeptes mit dem Ziel, den Schulstandort Löwenberg zu- 1. Die Gemeindevertretung beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Auf- kunftsorientiert so zu entwickeln, dass dieser dauerhaft als Standort für eine stellung des Bebauungsplanes „Löwenberg Infra Ost“ OT Löwenberg Grund- und Oberschule gesichert ist. Weiterhin schließt das zu entwickeln- gemäß § 30 BauGB. de Konzept die Schaffung von Kapazitäten für die Sport- und Vereinsarbeit 2. Das Plangebiet umfasst die in Anlage 1 dargestellten Flächen im östli- ein, insbesondere den Neubau einer dem Bedarf angepassten Sporthalle. chen Ortsrandbereich von Löwenberg. Die Darstellung des Plangebietes Weiterhin die Erstellung einer informellen Rahmenplanung als langfristiges ist Anlage des Beschlusses. Strategie- und Koordinierungsinstrument für die bauliche und räumliche Ent- 3. Planungsziel ist die Sicherung einer geordneten und nachhaltigen städ- wicklung auf kommunaler Ebene. tebaulichen Entwicklung im Plangebiet durch: ➔ Erweiterung Schul- und Hortstandort durch An- oder Neubau, Handlungsschwerpunkte: ➔ Neubau einer Sporthalle, ➔ Neuordnung der Spiel-, Sport-, Park- und Freiflächen 1. Wohnen in Löwenberg ➔ Schaffung einer räumlichen Funktionalität mit kurzen Wegen und 2. Soziale Infrastruktur und Bildung Strukturen. 3. Verkehr und Mobilität Beim Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Löwenberg Infra Ost“ 4. Wirtschafts- und Arbeitsstandort Ortsteil Löwenberg haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung mitge- 5. Kultur und Tourismus wirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung be- 6. Umwelt und Klimaschutz steht. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ist der Aufstellungsbeschluss ortüblich bekannt zu machen.
|4| 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Beschluss-Nr.: 06/21 – Ergänzungen im Kapitel 5.2 „Landes- und Regionalplanung“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, den – Überarbeitung Kapitel 6.3 „Inhalt der 1. Änderung der Ergänzungssat- Grenzverlauf zwischen den Gemarkungen Löwenberg und Neulöwenberg so zung“ hinsichtlich Herleitung der GRZ-Festsetzung ändern zu lassen, dass ca. 80 ha zwischen den Gemarkungen Neulöwenberg – Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.6 „Gewässerschutz“ und Löwenberg getauscht werden. – Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.7 „Munitionsbelastung/ Altlasten“ Beschluss-Nr.: 07/21 – Überarbeitung Erläuterungen zu den grünordnerischen Festsetzungen Ablehnung eines Einwohnerantrages auf Maßnahmen zur Verkehrsberuhi- – Ergänzung allgemeiner Hinweis zum Artenschutz gung für die Ortsverbindungsstraße Neuhof–Hohenbruch, da die Mindestan- – redaktionelle Ergänzung des Erlasses zur Sicherung gebietsheimischer zahl der Unterschriften nicht gegeben ist und somit der Antrag unzulässig ist. Herkünfte – Ergänzung des forstrechtlichen Hinweises zur Inaussichtstellung der Beschluss-Nr.: 08/21 Waldumwandlungsgenehmigung für die E 2 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, die – Ergänzung allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.4 „Denkmalschutz“ Bewertungsmatrix gemäß Punkt 6 der Richtlinie zur Vergabe kommunaler – Ergänzung allgemeiner Hinweise der Medienträger Baugrundstücke (Erbbaurechte) in der Gemeinde Löwenberger Land. – redaktionelle Ergänzung in Kapitel 9 „Rechtsgrundlagen“ Beschluss-Nr.: 09/21 im Satzungstext: Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Änderung der Klarstellungs- und – Überarbeitung der Erläuterung der Flächendarstellungen Ergänzungssatzung Ortsteil Teschendorf sind die öffentlichen und privaten – Überarbeitung der grünordnerischen Festsetzungen (§ 5) Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti- Fazit: gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise Die Berücksichtigung der Stellungnahmen führt nur zu redaktionellen Er- hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. gänzungen sowie zur Aufnahme einiger allgemeiner Hinweise oder Erläu- terungen in der Begründung. Korrekturen von Klarstellungsflächen erfolgt Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: auf Grund von Bestandssituationen mit deklaratorischem Charakter. Der Lfd. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme Satzungstext wurde redaktionell, ohne inhaltliche Änderungen, angepasst. Nr. vom Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, so 1 Ministerium für Infrastruktur und Landes- 22.09.2020 dass nach Schlussabwägung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. planung; gemeinsame Landesplanungsabteilung Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land beschloss die 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Teschen- 2 Regionale Planungsgemeinschaft 23.09.2020 dorf nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in der Fassung von Dezember 2020 Prignitz/Oberhavel gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigte die Begründung. 5 Landesbetrieb Forst Brandenburg 18.08.2020 Die 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Te- 9 Bbg Landesamt für Denkmalpflege und 28.08.2020 schendorf in der Fassung von Dezember 2020 ist durch öffentliche Bekannt- archäologisches Landesmuseum, machung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Abt. Bodendenkmalpflege Beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Planänderung der Klarstel- 10 Bbg Landesamt für Denkmalpflege und 07.09.2020 lungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Teschendorf haben keine Mitglieder archäologisches Landesmuseum, der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für Abt. Denkmalpflege die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. 17 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel 19.08.2020 Beschluss-Nr.: 10/21 Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Änderung der Klarstellungs- und Lfd. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme Ergänzungssatzung Ortsteil Grüneberg sind die öffentlichen und privaten Be- Nr. vom lange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. 3 Landkreis Oberhavel 18.09.2020 Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. Der während der öffentlichen Auslage vorgetragene Bürgerhinweis wird nicht berücksichtigt. Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu Lfd. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwen- Nr. vom berger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil 2 Regionale Planungsgemeinschaft 23.09.2020 Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. Prignitz/Oberhavel Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Satzungsentwurf 9 Bbg Landesamt für Denkmalpflege und 28.08.2020 folgende redaktionelle Änderungen für das Satzungsexemplar: archäologisches Landesmuseum, Abt. Bodendenkmalpflege in der Planzeichnung: – Korrekturen bei der Flächendarstellungen: 10 Bbg Landesamt für Denkmalpflege und 07.09.2020 • Herausnahme K 3, K 6, K 27 (in Folge Neudarstellung X 9) archäologisches Landesmuseum, • Reduzierung K 5, K 26 Abt. Denkmalpflege 13 E.DIS Netz GmbH 13.08.2020 in der Begründung: 18 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel 19.08.2020 – Überarbeitung der Erläuterung der Flächendarstellungen K 5, K 26 26.1 Gemeinde; FB Liegenschaften 14.09.2020
AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 |5| 1. Amtliche Bekanntmachungen Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: Beschluss-Nr.: 13/21 Lfd. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme Zur Fortführung des Planverfahrens der 1. Änderung der Klarstellungs- und Nr. vom Ergänzungssatzung Ortsteil Falkenthal sind die öffentlichen und privaten Be- 3 Landkreis Oberhavel 18.09.2020 lange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen. Die während der formellen Beteiligung der berührten Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise Die mit Stellungnahme vom 25.08.2020 während der öffentlichen Auslage hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft. vorgetragenen Bürgerhinweise hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: – Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von B1. Lfd. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme – Keine Berücksichtigung finden die Hinweise und Anregungen von B2 Nr. vom und B3. 1 Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung; 16.12.2020 gemeinsame Landesplanungsabteilung Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu 2 Regionale Planungsgemeinschaft 08.12.2020 jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwen- Prignitz/Oberhavel berger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. 4 Landesamt für Umwelt; 22.12.2020 Beim Abwägungsbeschluss zur 1. Planänderung der Klarstellungs- und Er- Abteilung Wasserwirtschaft gänzungssatzung Ortsteil Grüneberg haben keine Mitglieder der Gemeinde- 9 Bbg Landesamt für Denkmalpflege und 23.11.2020 vertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwir- archäologisches Landesmuseum, kungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. Abt. Bodendenkmalpflege 17 Wasser- und Bodenverband Schnelle Havel 25.11.2020 Beschluss-Nr.: 11/21 Die Gemeindevertretung des Gemeinde Löwenberger Land billigte den Teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von: 2. Entwurf zur 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Lfd. Behörde/Nachbargemeinde Stellungnahme Ortsteil Grüneberg nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch Nr. vom (BauGB) in der Fassung von Dezember 2020 und beschloss die 2. Öffentlich- 3 Landkreis Oberhavel 17.12.2020 keits- und Behördenbeteiligung. Gemäß § 4a BauGB wird festgelegt, dass Stellungnahmen nur zu den ge- änderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können und dass die Der während der öffentlichen Auslage vorgetragene Bürgerhinweis wird 2. Behördenbeteiligung auf die berührten Behörden und sonstigen Träger nicht berücksichtigt. öffentlicher Belange beschränkt wird. Zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung ist Die tabellarische Abwägung ist Gegenstand des Beschlusses und liegt zu der Planentwurf öffentlich auszulegen. Zeitpunkt und Dauer der Auslage sind jedermanns Einsicht während der Dienststunden in der Gemeinde Löwen- nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen. berger Land, Bauverwaltung, Haus 2, Zimmer 5, Alte Schulstr. 5, Ortsteil Beim Beschluss zur Billigung des 2. Entwurfes der 1. Planänderung der Klar- Löwenberg, 16775 Löwenberger Land, aus. stellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Grüneberg (Stand Dezember 2020) Im Ergebnis der Abwägung ergeben sich gegenüber dem Satzungsentwurf sowie zur 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben keine Mitglie- folgende redaktionelle Änderungen für das Satzungsexemplar: der der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. in der Begründung: – Ergänzungen im Kapitel 5.2 „Landes- und Regionalplanung“ Beschluss-Nr.: 12/21 – Ergänzung allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.4 „Denkmalschutz“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land billigte den Ent- – Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.6 „Gewässerschutz“ wurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hohenbrucher Chaussee Süd“ – Ergänzungen allgemeiner Hinweise in Kapitel 5.7 „Munitionsbelastung/ Ortsteil Nassenheide in der Fassung von Februar 2021 und beschloss die Altlasten“ formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vereinfachten Verfah- – Ergänzung im Kapitel 6.3 „Inhalt der 1. Änderung der Ergänzungssat- ren nach § 13 Baugesetzbuch. zung“ hinsichtlich der Grenzziehung der Ergänzungsfläche E 1 Zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bebauungsplanentwurf der 1. Ände- – Überarbeitung Erläuterungen zu den grünordnerischen Festsetzungen rung mit Begründung für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Ergänzung allgemeiner Hinweis zum Artenschutz öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslage wird ortsüblich bekanntge- – redaktionelle Ergänzung des Erlasses zur Sicherung gebietsheimischer macht. Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Einstellung in das Herkünfte Internet. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öf- – redaktionelle Ergänzung in Kapitel 9 „Rechtsgrundlagen“ fentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. im Satzungstext: Nach § 4a Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB gleich- – Überarbeitung der grünordnerischen Festsetzungen (§ 5) zeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durch- geführt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die Beim Beschluss zur Billigung des Entwurfes der 1. Änderung zum Bebau- 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Falken ungsplan „Hohenbrucher Süd“ Ortsteil Nassenheide (Stand Februar 2021) thal nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB in der Fassung von Februar sowie beim Beschluss zur formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- 2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und billigte die Begründung. gung haben keine Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Löwen- Die 1. Planänderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Fal- berger Land mitgewirkt, für die ein Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommu- kenthal in der Fassung von Februar 2021 ist durch öffentliche Bekanntma- nalverfassung besteht. chung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen.
|6| 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Beim Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Planänderung der Klarstel- Beschluss-Nr.: 15/21 lungs- und Ergänzungssatzung Ortsteil Falkenthal haben keine Mitglieder der Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die Än- Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land mitgewirkt, für die ein derung des bestehenden Pachtvertrages (Bürgerhaus Löwenberg) mit Fest- Mitwirkungsverbot nach § 22 Kommunalverfassung besteht. schreibung einer gegenseitigen einvernehmlichen Aufhebung ohne Formen und Fristen. Beschluss-Nr.: 14/21 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss die Beschluss-Nr.: 16/21 Erweiterung des bestehenden Spielplatzes am westlichen Ufer des Wald- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land beschloss, noch sees im Ortsteil Nassenheide mit neuen Spiel- und Sportgeräten und die zu vermessende Teilflächen aus den Flurstücken 4 und 5 der Flur 2 von Neu- Beantragung von Fördermitteln, im Rahmen des LAEDER Programms, beim endorf, gegen die als Zuwegung und Liegewiese genutzte Fläche aus dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Flurstück 3 der Flur 2 von Neuendorf, zu tauschen. sowie die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Ge- meindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land. Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Falkenthal 1. Änderung Satzungsbeschluss setzbuch (BauGB) in der Fassung von Februar 2021 als Satzung beschlossen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffentli- (Beschluss Nr. 13/21). cher Sitzung am 16.03.2021 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän- zungsatzung OT Falkenthal gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Bauge- Lage und Größe des Plangebietes Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssat- zung umfasst die gesamte Ortslage von Falkenthal. Planungsziel Mit dem Erlass der Satzung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän- zungssatzung soll eindeutig die Grenze zwischen der nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Grenze klargestellt werden. Die Grenze des Klarstellungs- bereiches orientiert sich dabei an den hinteren real vorhandenen maßgeben- den baulichen Anlagen. Zusätzlich wird der Bereich E1 als Ergänzungsfläche in den Klarstellungs-(Innen)bereich einbezogen werden. Die Größe der Er- gänzungsfläche E1 beträgt ca. 0,49 ha. Damit werden die planungsrechtli- chen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine zukünftige Wohnbebauung ge- schaffen. Die Klarstellungs- und die Ergänzungssatzung werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verbunden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan Löwenberger Land ist im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. Bekanntmachungsanordnung Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung (KES) OT Falkenthal gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Falkenthal bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und Begrün- dung in der Fassung von Februar 2021 wird in der Gemeinde Löwenberger Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jeder- manns Einsicht, bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auszug Flächennutzungsplan Ortslage Falkenthal (in der Fassung der 1. Planänderung; rechtsgültig seit 26.07.2017; Neubekanntmachung 24.04.2019)
AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 |7| 1. Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch wird die 1. Änderung der Klarstellungs- – § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungs- und Ergänzungssatzung OT Falkenthal mit Begründung ergänzend auf der vorganges Homepage der Gemeinde unter www.loewenberger-land.de eingestellt und sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg unter www.mil. dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land brandenburg.de zugänglich gemacht. geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, Hinweise nach § 215 Abs. 2 und § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a zur Verletzung von Vorschriften und zur Fälligkeit und Erlöschen möglicher BauGB beachtlich sind. Entschädigungsansprüche 2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB 1. Eine Verletzung der in über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü- – § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und che für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlö- Formvorschriften, schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. – § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes sowie Der Bürgermeister Satzungsbeschluss und Inkrafttreten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (KES) Ortsteil Teschendorf 1. Änderung Satzungsbeschluss Lage und Größe des Plangebietes Die Gemeindevertretung der Gemeinde Löwenberger Land hat auf öffent- Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssat- licher Sitzung am 16.03.2021 die 1. Änderung der Klarstellungs- und Er- zung umfasst die gesamte Ortslage von Teschendorf. gänzungsatzung OT Teschendorf gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung von Dezember 2020 als Satzung be- Planungsziel: schlossen (Beschluss Nr. 09/21). Mit dem Erlass der Satzung zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Er- gänzungssatzung soll eindeutig die Grenze zwischen der nach § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilenden Grenze klargestellt werden. Die Grenze des Klar- stellungsbereiches orientiert sich dabei an den hinteren real vorhandenen maßgebenden baulichen Anlagen. Zusätzlich werden die Bereiche E1 und E2 als Ergänzungsflächen in den Klarstellungs(Innen)bereich einbezogen. Die Größe der Ergänzungsflächen E1 und E2 beträgt ca. 0,55 ha. Damit werden die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine zukünftige Wohnbebauung geschaffen. Die Klarstellungs- und die Ergänzungssatzung werden gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB miteinander verbunden. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan Löwenberger Land ist im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen. Bekanntmachungsanordnung Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorstehende Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungsatzung (KES) OT Teschendorf gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft. Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung OT Teschendorf bestehend aus Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und Begrün- dung in der Fassung von Dezember 2020 wird in der Gemeinde Löwenberger Land, Zimmer 5 (Bauverwaltung), Alte Schulstraße 5 in 16775 Löwenberger Land, OT Löwenberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jeder- manns Einsicht, bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung, wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auszug Flächennutzungsplan Ortslage Teschendorf (in der Fassung der 1. Planänderung; rechtsgültig seit 26.07.2017; Neubekanntmachung 24.04.2019)
|8| 21. April 2021 | Nr. 4 | Woche 16 AMTSBLATT für die Gemeinde Löwenberger Land 1. Amtliche Bekanntmachungen Gemäß § 10a Abs. 2 Baugesetzbuch wird die 1. Änderung der Klarstellungs- – § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Mängel des Abwägungs- und Ergänzungssatzung OT Teschendorf mit Begründung ergänzend auf der vorganges Homepage der Gemeinde unter www.loewenberger-land.de eingestellt und sind unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg unter www.mil. dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Löwenberger Land brandenburg.de zugänglich gemacht. geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, Hinweise nach § 215 Abs. 2 und § 44 Abs. 5 Baugesetzbuch ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a zur Verletzung von Vorschriften und zur Fälligkeit und Erlöschen möglicher BauGB beachtlich sind. Entschädigungsansprüche 2. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB 1. Eine Verletzung der in über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprü- – § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und che für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlö- Formvorschriften, schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. – § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanes sowie Der Bürgermeister Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht zu der Bundestagswahl im Jahr 2021 Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen nicht in der gesamten Zeit der Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhandlung (8.00 Uhr–18.00 Uhr) im Wahllokal anwesend sein. Konkrete Wahlhelfer ist die Durchführung der Wahlhandlungen nicht möglich. Absprachen zum Einsatz der Wahlhelferin/Wahlhelfer trifft der Wahlvorste- In der Gemeinde Löwenberger Land wurden 14 Wahlbezirke gebildet. her. Zu Beginn der Wahlhandlung und zur Auszählung am Wahlabend ab Der für jedes Wahllokal zu bildende Wahlvorstand besteht aus dem Wahl- 18.00 Uhr sind alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Einsatz. vorsteher und seiner Stellvertretung sowie drei bis sieben Beisitzer. Für die ehrenamtliche Arbeit wird ein Erfrischungsgeld wie folgt gezahlt: Wahlvorsteher 35,00 € Wer kann das Ehrenamt übernehmen? Stellvertreter und Beisitzer 25,00 €. Wahlhelferin/Wahlhelfer können grundsätzlich alle Wahlberechtigten der Impfpriorisierung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Gemeinde Löwenberger Land sein. Jedoch werden die Mitglieder der Wahl- vorstände nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahl- Gemäß § 4 Abs 1 Nr. 4d der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vom bezirkes berufen. 10. März 2021 ist für Wahlhelfer und Wahlhelferinnen eine höhere Impfpri- orisierung vorgesehen. Was umfasst die Tätigkeit eines Wahlhelfers? Ich möchte Wahlhelfer werden, wo kann ich mich melden? Der Wahlvorstand gewährleistet am Wahltag den rechtmäßigen Ablauf der Wahl in dem jeweiligen Wahlbezirk. Dazu gehören u. a. die Ausgabe der Wer Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtliche/r Wahlhelferin/Wahlhel- Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeich- fer hat, meldet sich bitte bei der Gemeinde Löwenberger Land, Hauptamt, unter nisses, die Eintragung der Stimmabgabevermerke und die Ermittlung des Tel.-Nr.: 033094–69819, 033094–69843, per Fax: 033094–69888 oder per vorläufigen Ergebnisses der einzelnen Wahl im Wahlbezirk. E-Mail: wahlleiter@loewenberger-land.de. Sie werden dann für die bevor- stehenden Wahlen registriert. Wie wird die ehrenamtliche Arbeit eines Wahlhelfers organisiert Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Mithilfe über den Ortsvorsteher(in) und entschädigt? des jeweiligen Ortsteils anzumelden. Für eine fachgerechte Durchführung der Bundestagswahl im Gemeindege- biet werden die Wahlvorsteher und Schriftführer im Vorfeld über ihre Aufga- Kranich ben unterrichtet. Vor Beginn der Wahlhandlung werden die Beisitzer durch Hauptamt die Wahlvorsteher in ihr Tätigkeitsfeld eingewiesen. — Ende der amtlichen Bekanntmachungen — Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberger Land, Tel. (03 30 94) 69 80
LÖWENBERGER LAND | 21. April 2021 | Woche 16 |9| 2. Mitteilung des Kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebes Löwenberger Land Tourenplan mobile Fäkalienentsorgung aus abflusslosen Sammelgruben im Mai 18. KW 03.05. Grieben 04.05. Linde 05.05. Glambeck, Großmutz 06.05. Großmutz 07.05. Hoppenrade 19. KW 10.05. Häsen, Klevesche Häuser 11.05. Häsen, Neuhäsen, Gutengermendorf 12.05. Gutengermendorf, Falkenthal, Teschendorf 13.05. Christi Himmelfahrt – Feiertag 14.05. Grüneberg, Neulöwenberg, Liebenberg, Löwenberg 20. KW 17.05. Neuendorf 18.05. Neuendorf, Nassenheide 19.05. Nassenheide 20.05. Grieben 21.05. Grieben 21. KW 24.05. Pfingstmontag – Feiertag 25.05. Linde 26.05. Glambeck, Großmutz IMPRESSUM AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE LÖWENBERGER LAND 27.05. Großmutz Herausgeber, Druck und Verlag: 28.05. Hoppenrade Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Werftstraße 2, 10557 Berlin, Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: 22 KW Der Bürgermeister der Gemeinde Löwenberger Land 31.05. Häsen, Klevesche Häuser Alte Schulstraße 5, 16775 Löwenberg Das Amtsblatt für die Gemeinde Löwenberger Land erscheint monatlich und Änderungen behält sich der KVE vor. wird kostenlos an die Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Diese werden in der Tagespresse bekanntgegeben. Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, Unsere Telefonnummer für Havarien und sonstige Störfälle: insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 0173/2028684 – Bereich Schmutzwasser Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2021. 0172/3100757 – Bereich Trinkwasser Anzeigen- und Redaktionsschluss ist am 14. Mai 2021.
| 10 | LÖWENBERGER LAND | 21. April 2021 | Woche 16 3. Mitteilung der Gemeindeverwaltung Auszeichnung Ehrenamt Lange schon stand fest, wer für In der letzten Sitzung der Gemein- und überraschten diese. So wur- Helfer in allen Ortsteilen wäre so den jahrelangen ehrenamtlichen devertretung wurde nun entschie- den die folgenden Bürger/innen manches nicht möglich. Einsatz 2020 im Löwenberger Land den, mit der Auszeichnung nicht für ihr langjähriges Engagement Recht herzlichen Glückwunsch und ausgezeichnet werden soll. länger zu warten. Eine kleine im Löwenberger Land in den unter- vielen lieben Dank. Immer wurde gehofft, dieses wie Gruppe der verantwortlichen Ge- schiedlichsten Vereinen und Orga- in den vorherigen Jahren, in einem meindevertreter sowie der Bür- nisationen ausgezeichnet. Bürgermeister, festlichen Rahmen durchzuführen. germeister und die Antragsteller Das Ehrenamt kann nicht oft ge- Schul-Sozial-Ausschuss und Wegen der aktuellen Lage wurde der jeweiligen Organisationen, nug erwähnt und gedankt werden. die Gemeindevertreter*innen es immer wieder verschoben. fuhren zu den Auszuzeichnenden Ohne die vielen ehrenamtlichen der Gemeinde Löwenberger Land Siegfried Becker: Linde Jens Seidenfad: Grüneberg Jahrelanges Engagement im Kulturförderverein Linde Jahrelanges Engagement für die Musik und Gesang Die kulturelle Entwicklung in Linde ist durch ihn auch nach außen Das musikalische Engagement von Jens Seidenfad wird über die sichtbar geworden mit der Umsetzung der Skulptur von „Serpentin Grenzen von Grüneberg hinweg auch in den anderen Ortsteilen Trilogie“ vom Künstler Joachim Schulze Bansen vom Kulturforum sehr geschätzt. Er betreut Chöre arbeitet mit Kindern und ist der Berlin nach Linde. Kultur sehr verbunden. Siegfried Becker und Ortsvorsteherin Iris Fischer Jens Seidenfad und Ortsvorsteher Karl-Heinz Wacker (von links nach rechts) Nico Acker: Großmutz Jana Euen: Neuendorf Jahrelanges Engagement für den „Großmutzer Feuermelder“ Jahrelanges Engagement bei allen Aktivitäten in Neuendorf für Großmutz , Hoppenrade , Glambeck Es gibt keine Veranstaltungen oder Aktivitäten in Neuendorf, wo Nico Acker, der der „Chefredakteur“ vom Großmutzer Feuermelder Jana Euen und ihre Familie nicht mit vollem Einsatz dabei ist. Von ist, kann die Bewohner der drei Dörfer immer wieder motivieren, der Vorbereitung über die Durchführung bis hin zur Nachbereitung Beiträge zu erstellen. Durch diese kontinuierliche ehrenamtliche ist sie immer an erster Stelle mit dabei. Ihre offene hilfsbereite Art Arbeit ist es ihm zu verdanken, dass die drei Ortsteile so gut mitein- wird von vielen Neuendorfern sehr geschätzt. Hier trifft der Satz zu ander kommunizieren. „Hinter jeder starken Frau steht auch ein starker Mann“, in diesem Feuerwehr ist sein Leben. Als Stellvertretender Löschgruppenführer, Fall sogar eine ganze Familie. (Mann, 3 Kinder, Mutter) Chefausbilder, Leiter des Arbeitskreises „Zukunft der Feuerwehr“ Löwenberger Land seien nur einige seiner Arbeiten genannt. Ortsvorsteher Dietmar Euhus, Löschgruppenführer Lars Dittkrist, Nico Acker, Hr. Schneck – Bürgemeister (von links nach rechts) Ortsvorsteherin Gudrun Pfister und Jana Euen (von links nach rechts)
LÖWENBERGER LAND | 21. April 2021 | Woche 16 | 11 | Heike Zupke und Sike Frömming: Löwenberg Cindy Becker und Katrin Lüben: Nassenheide Jahrelanges Engagement für den Löwenberger Sportverein e. V. Jahrelanges Engagement beim SG Blau Weiss Nassenheide Mit Herzblut und Leidenschaft haben die Geschwister sich dem Beide Sportfreude betreuen den Kleinkindersport, den Frau Becker Sport verschrieben. Von der Jugend an sind beide im Löwenberger 2009 ins Leben gerufen hat. Durch den großen Zuspruch holte Frau Sportverein verwachsen. Als Übungsleiterinnen sind sie nicht mehr Becker, Frau Lüben mit ins Boot. Beide Sportfreunde bringen den aus dem Trainingsbetrieb wegzudenken. Die Geschwister arbeiten Kindern spielerisch den Sport näher. Die Nachfrage für die Gruppe Hand in Hand. So legt Silke Frömming bei den 3- bis 5-jährigen ist so groß, dass eine Warteliste erstellt werden musste. (Löwenkids) den Grundstein für die Wettkampfkarriere. Anschlie- Von den Eltern gibt es nur positive Rückmeldungen, dass die Kinder ßend wechseln die Kids dann zu Heike Zupke in die Leichtathle- sich zu richtigen, kleinen Volkssportlern entwickelt haben. tiknachwuchs-Trainingsgruppe. Die beiden Geschwister sind in Löwenberg auf dem Sportplatz zu Hause. Bei allen Aktivitäten auf dem Sportplatz sind sie im Organi- sationsteam mit dabei. Nicht nur beim Sport sind sie nicht mehr wegzudenken, sondern auch bei allen anderen Aktivitäten in Löwenberg beteiligen sie sich mit vollem Einsatz. Cindy Becker, Katrin Lüben und Ortsvorsteherin Andrea Schild (von links nach rechts) Ortsvorsteher Matthias Brandenburg, Heike Zubke, Silke Frömming, Angelika Torster: Grieben Stefan Richter – LSV (von links nach rechts) Jahrelanges Engagement für die Aktivitäten in Grieben Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Zu jedem Motto hat sie Rosemarie Heidrich: Nassenheide das Passende sofort parat. Bei allen Aktivitäten spielt sie in der Jahrelanges Engagement in der Volkssolidarität vordersten Reihe mit. Als Verantwortliche für die CBL in Grieben Seit 2003 ist Frau Heidrich Mitglied in der Volkssolidarität. Sie ist organisiert sie für die Ältesten die Veranstaltungen und schmückt uns seit vielen Jahren als eine engagierte, zupackende dem Solidari- aufwendig den Raum und bereitet kleine Überraschungen vor. Als tätsgedanken verbundene Frau bekannt. Das wöchentliche Beisam- Mitglied im Arbeitskreis Grieben ist sie nicht mehr wegzudenken mensein wird von ihr in eigener Regie organisiert. Der immer mit ihren tollen Ideen. Durch die Bastelabende und Yoga-Angebote wieder liebevoll vorbereitete Tisch ist nur ihrer Kreativität zu hält sie die Frauen in Schwung. Für die Kleinen im Dorf (die ihr auch verdanken. Um dieses so herzurichten, fährt die 81-Jährige mit dem ganz besonders am Herzen liegen) bleibt auch noch Zeit, um Fahrrad jede Woche nach Oranienburg. Bastelnachmittage oder Yoga Kurse zu organisieren. Axel Klicks, Vorsitzender der Gemeindevertretung, Angelika Torster, Ortsvorsteherin Andrea Schild und Rosemarie Heidrich Dietmar Haack, Ortsvorsteher und Iris Fischer, Vorsitzende des Schul- und (von links nach rechts) Sozialausschusses (von links nach rechts)
| 12 | LÖWENBERGER LAND | 21. April 2021 | Woche 16 4. Informationen der Schule, Kindertageseinrichtungen und des Jugendclubs Herrliche Osterzeit! Endlich war es soweit, die unterstützt. Schon vorher gesungen und Geschichten vom Osterhase alles in unserem Osterzeit stand an und die sammelten Groß und Klein Osterhasen vorgelesen. Alle Garten, recht schnell fanden ersten milden Temperaturen Moos im Wald und entdeckten beteiligten sich am Schmücken alle ihre kleinen Überraschun- waren in Sicht. die ersten Spuren vom Osterha- und Dekorieren. gen. ABER WO WAREN DIE Im Vorfeld wurde viel gebastelt, sen. Dabei sind ihm sogar die Ein Osterbaum wurde aufge- OSTERKÖRBCHEN FÜR DIE jedes Kind verzierte sein ersten Schokoeier aus dem stellt und bunt mit Eiern GROSSEN? Osterkörbchen. Körbchen gefallen, was uns zu zurechtgemacht. Dann war es Der Hase bestellte uns in den Die Kinder der großen Gruppe Gute kam. soweit, die Ostereiersuche. Für Wald, denn dort war es nicht haben unsere Jüngsten dabei Wie jedes Jahr wurden Lieder unsere Kleinen versteckte der ganz so einfach, alles zu finden. Also begann die Suche mit einem Osterspaziergang zum Rodelberg, anschließendem Suchen und sofortigem Na- schen. Zuletzt wurde die Gelegenheit genutzt und die Kinder haben die bunten Eier den Berg hinunter trudeln lassen und um die Wette den Schokoosterha- sen die langen Ohren abgebis- sen. Wir sehen uns hoffentlich im nächsten Jahr wieder. Kita Pusteblume Grüneberg
LÖWENBERGER LAND | 21. April 2021 | Woche 16 | 13 | Neues aus der Clubszene Die Osterferien liefen wie Löwenberg die beliebten gewohnt gut und zauberten Ferienspiele geben, welche vom durch Spaß und genügend 28. Juni bis 9. Juli stattfinden Abwechslung vielen ein und im Anschluss mit einer Lächeln ins Gesicht. gemeinsamen vom 12. bis Des Weiteren öffnen die Clubs 17. Juli andauernden Ostsee- weiterhin unter vorgegebenen fahrt abgelöst werden. Hygienemaßnahmen. Im Sommer wird es dann in Clubszene Löwenberger Land 5. Mitteilung der evangelischen Kirche Löwenberg Alternativen zum Stadt- oder Landleben Viele Menschen können zwischen dem Backofenweg entscheiden, wo sie den Urlaub, und dem Waldweg. das Wochenende oder ein paar Die Errichtung eines kleinen freie Tage verbringen möchten. Bungalows mit Nebengelass, ist Eine Alternative zum Groß- in vorheriger Absprache mit der stadtstress wäre die Ruhe auf Gemeindeverwaltung Löwen- dem Land. Ein Pachtgrundstück, berger Land möglich. eine knappe Autostunde nördlich von Berlin. Bei Interesse melden Sie sich Die Kirchengemeinde Löwen- bitte beim GKR Löwenberg/ berg/Linde bietet im Ortsteil Linde Linde freie Pachtflächen im Unter Tel. 033094/50430 oder Sondergebiet zur Erholung an, Mobil: 01522-3039604.
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