BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein

 
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BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
BIRSTEINER
NACHRICHTEN
              Amtliches Bekanntmachungs-
              organ der Gemeinde Birstein für
              Birstein I Bösgesäß I Böß-Gesäß I Fischborn I Hettersroth
              Illnhausen I Kirchbracht I Lichenroth I Mauswinkel
              Oberreichenbach I Obersotzbach I Unterreichenbach
              Untersotzbach I Völzberg I Wettges I Wüstwillenroth
              09.04.2021 | Ausgabe 06/2021 | KW 14 | 51. Jahrgang

                   Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
                            der Kommunalwahl 2021
 Die Kommunalwahl am 14. März 2021 in der Gemeinde Birstein konnte dank der hervorragenden Mithilfe der
 zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bewältigt werden!

 Bei dieser Wahl waren mehr als 150 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlbezirken im Einsatz und
 haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Manche Wahlhelfer*innen stehen bereits jahrelang bei der Wahl frei-
 willig zur Verfügung, manche Wahlhelfer*innen sind kurzfristig eingesprungen und/oder waren neu dabei.

 Als „Wahlorgan vor Ort“ haben die Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer am Wahlsonntag für einen rei-
 bungslosen Ablauf und eine sorgfältige Stimmauszählung am Wahlabend gesorgt. Aber auch die Beachtung und
 Durchsetzung der Hygienemaßnahmen gehörte zu den Aufgaben des Wahlvorstandes und forderte zusätzliche
 Verantwortung.

 Herzlichen Dank für Ihren enormen Einsatz und Ihre Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Gerade in
 diesen schwierigen Zeiten, in denen das öffentliche Leben durch die Corona-Pandemie eingeschränkt ist und
 die Durchführung der Wahl mit vielen Herausforderungen und Vorgaben verbunden war, können wir den
 Einsatz der einzelnen Wahlhelfer*innen nicht hoch genug schätzen.

 Unser Dank gilt auch den Mitarbeiter*innen der Gemeinde, die in den Monaten und Tagen vor der Wahl, aber
 auch unmittelbar am Wahlabend (Briefwahlvorstände) und an den Tagen, an denen die Auszählung stattfand,
 im Einsatz waren. Insbesondere möchten wir auch den Mitarbeiter*innen des Wahlamtes DANKE für die
 Bearbeitung der unzähligen Briefwahlanträge, die tolle Vorbereitung unmittelbar vor der Wahl (Wahlkisten her-
 richten und verteilen) und den Einsatz am Wahlabend sagen.

 Wir möchten auch nicht unerwähnt lassen, dass die Wählerinnen und Wähler sich in Bezug auf die Einhaltung
 der vorgegebenen Hygienemaßnahmen mustergültig verhalten haben. Herzlichen Dank!

 Vielen Dank auch an alle für ihre Bereitschaft, kommunalpolitische Verantwortung zu übernehmen!

 Fabian Fehl                                                              Carina Schmucker
 Bürgermeister                                                            Besondere Wahlleiterin
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                                 2                   DIE REGIONALE 14. KW / 09.04.2021

       AUSSCHEIDEN UND NACHRÜCKEN                                                             Abfuhrtermine
         VON GEMEINDEVERTRETERN
                                                                           Termine für Abfuhr der Restmüll- bzw. Bio- und Altpapiertonne
 Der Wahlbewerber Nummer 1 des Wahlvorschlages der                         in der Gemeinde Birstein sowie der Gelben-Tonnen-Abfuhr durch
 Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Wahl der           die Gesellschaft Duales System Deutschland (DSD), der Annahme
 Gemeindevertretung am 14. März 2021,                                      von Sondermüll sowie der Kleinmengenannahme am Bauhof in
                                                                           Unterreichenbach:
                       Herr Fabian Fehl                                    Dienstag         13. April        Sondermüll
                    wohnhaft Katharinenstr. 2,                             Donnerstag       15. April        Bio Tour 1
                        Ortsteil Birstein,                                 Freitag          16. April        Bio Tour 2
                         63633 Birstein
                                                                           Montag           19. April        Restmüll Tour 1
                                                                           Dienstag         20. April        Restmüll Tour 2
 hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
                                                                           Mittwoch         21. April        Restmüll Tour 3

 Gemäß § 34 KWG stelle ich das Ausscheiden des oben genannten              Montag           26. April        Altpapier Tour 1
 Vertreters und das Nachrücken des nächsten, noch nicht berufe-            Dienstag         27. April        Altpapier Tour 2
 nen, Wahlbewerbers des SPD-Wahlvorschlages,                               Mittwoch         28. April        Altpapier Tour 3 und
                                                                                                             DSD Tour 1
                        Herr Manfred Röder                                 Donnerstag       29. April        Bio Tour 1 und
                                                                                                             DSD Tour 2
                       wohnhaft Im Grund 7,
                                                                           Freitag          30. April        Bio Tour 2 und
                         Ortsteil Fischborn,                                                                 DSD Tour 3
                          63633 Birstein
                                                                           Der Abfallkalender kann auch über die Homepage der Gemeinde
 in die Gemeindevertretung fest.                                           Birstein unter www.birstein.de abgerufen werden. Hier finden Sie
                                                                           alle aktuellen Abfuhrtermine mit der Aufstellung der Ortsteile
 Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG jeder
                                                                           und den dazugehörigen Abfuhr-Touren.
 Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von
 zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben.

 Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der beson-             Sammlung von sperrigem Grünabfall
 deren Wahlleiterin der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Straße 1,
 63633 Birstein einzulegen.                                                 Die nächsten Sammlungen von sperrigem Grünabfall finden in der
                                                                            Gemeinde Birstein am
 Birstein, den 01. April 2021

 Sascha Neidhardt                                                              Dienstag, dem 13. April 2021 in folgenden Ortsteilen statt:
 Stellv. besonderer Wahlleiter                                                         Birstein, Untersotzbach, Obersotzbach

                                                                             Mittwoch, dem 14. April 2021 in folgenden Ortsteilen statt:
                                                                            Unterreichenbach, Oberreichenbach, Illnhausen, Kirch-
                                                                            bracht, Mauswinkel, Fischborn, Lichenroth, Bösgesäß I+II,

                     IMpReSSUM
                                                                            Wettges, Völzberg, Wüstwillenroth und Hettersroth

Das amtliche Verkündigungsorgan „Birsteiner Nachrichten”                    Die Abfuhr erfolgt ab 6:00 Uhr morgens. Es wird gebeten, den
 erscheint in der Regel 14-tägig und wird kostenlos an alle                 abzufahrenden Grünabfall rechtzeitig an den Gehsteigen bzw.
 Haushalte in den Ortsteilen der Gemeinde Birstein mit der                  Straßenrändern zu lagern.
                  „REGIONALE“ verteilt.
                                                                            Bei dieser Sammlung werden Gartenabfälle, welche wegen ihrer
                                                                            Größe nicht in die Bio-Tonne (also insbesondere Hecken- bzw.
                Für Druckfehler keine Haftung.
                                                                            Astschnitt) passen, abgefahren. Er muß gebündelt sein und darf
                                                                            eine Länge von 1 m nicht überschreiten.
             Verantwortlich für den Inhalt:
        Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein                          Der Grünabfall muß verladegerecht rechtzeitig zum
                                                                            Abfuhrtermin so bereitstehen, dass er ohne Aufwand aufgenom-
          Verantwortlich für Satz und Druck:                                men werden kann. Durch die Lagerung darf jedoch auf keinen Fall
         Text & Grafik Service Eva Maria Martin,                            der Straßenverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden.
                63633 Birstein, Im Erbes 5,
           Tel. 06054 / 1318, Fax 06054 / 2975                              Jeder Einwohner ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung selbst
  E-Mail: info@die-regionale.de • www.die-regionale.de                      verantwortlich.
BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
14. KW / 09.04.2021 DIE REGIONALE   3   BIRSTEINER NACHRICHTEN
BIRSTEINER NACHRICHTEN                                    4                DIE REGIONALE 14. KW / 09.04.2021

                                  Hundekot und Anleinpflicht
 Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter,

 seit kurzem häufen sich wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über sog. „Tretminen“ von Hunden auf
 Gehwegen, Feldwegen und auch im privaten Bereich.

 Der liegengelassene Hundekot ist eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle. Es ist eine Übertragung von
 Salmonellen, Hundewürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern möglich. Diese können Ursache für verschiedene
 Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein.

 Aber auch die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde häufen sich seit einiger Zeit bei der Gemeindeverwaltung.

 Daher unser dringender Appell an Sie als Hundehalterin und Hundehalter:
 Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung der
 Gemeinde Birstein hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass Dritte durch das Verhalten der Tiere nicht gefährdet,
 geschädigt oder beeinträchtigt werden. Zudem sind Hunde an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs usw. anzulei-
 nen.

 Entfernen Sie bitte anfallenden Hundekot, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen. Gemäß § 6 Abs. 7 der bestehenden
 Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Birstein sind die Verunreinigungen durch die Halterin bzw. den Halter bzw.
 die Aufsichtsperson unverzüglich zu beseitigen.

 Die Hundekottüten können Sie den aufgestellten Spendern entlang des Radweges, am Schlosspark etc. entnehmen. Aber
 auch mit jeder handelsüblichen Plastiktüte können Sie den Zweck der Beseitigung erfüllen. Einfach eine Tüte über die
 Hand stülpen, Haufen nehmen und mit dem Restmüll entsorgen. Niemand braucht sich zu genieren, wenn er ein
 Häufchen beseitigt. Das gute Beispiel wird rasch Schule machen.

 Wir möchten dennoch betonen, dass es bereits eine Vielzahl von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern gibt, welche
 die Hinterlassenschaften des Hundes ordnungsgemäß beseitigen.

 Vielleicht können Sie durch Ihr Zutun auch den einen oder anderen Hundebesitzer bzw. die ein oder andere
 Hundebesitzerin positiv beeinflussen.

 Machen auch Sie deshalb mit, dass unsere Gemeinde so sauber wie nur möglich bleibt! Vielen Dank!

 GeMeINDe BIRSTeIN
 Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
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