BIRSTEINER NACHRICHTEN - Gemeinde Birstein
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BIRSTEINER NACHRICHTEN Amtliches Bekanntmachungs- organ der Gemeinde Birstein für Birstein I Bösgesäß I Böß-Gesäß I Fischborn I Hettersroth Illnhausen I Kirchbracht I Lichenroth I Mauswinkel Oberreichenbach I Obersotzbach I Unterreichenbach Untersotzbach I Völzberg I Wettges I Wüstwillenroth 09.04.2021 | Ausgabe 06/2021 | KW 14 | 51. Jahrgang Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Kommunalwahl 2021 Die Kommunalwahl am 14. März 2021 in der Gemeinde Birstein konnte dank der hervorragenden Mithilfe der zahlreichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bewältigt werden! Bei dieser Wahl waren mehr als 150 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlbezirken im Einsatz und haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Manche Wahlhelfer*innen stehen bereits jahrelang bei der Wahl frei- willig zur Verfügung, manche Wahlhelfer*innen sind kurzfristig eingesprungen und/oder waren neu dabei. Als „Wahlorgan vor Ort“ haben die Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer am Wahlsonntag für einen rei- bungslosen Ablauf und eine sorgfältige Stimmauszählung am Wahlabend gesorgt. Aber auch die Beachtung und Durchsetzung der Hygienemaßnahmen gehörte zu den Aufgaben des Wahlvorstandes und forderte zusätzliche Verantwortung. Herzlichen Dank für Ihren enormen Einsatz und Ihre Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Gerade in diesen schwierigen Zeiten, in denen das öffentliche Leben durch die Corona-Pandemie eingeschränkt ist und die Durchführung der Wahl mit vielen Herausforderungen und Vorgaben verbunden war, können wir den Einsatz der einzelnen Wahlhelfer*innen nicht hoch genug schätzen. Unser Dank gilt auch den Mitarbeiter*innen der Gemeinde, die in den Monaten und Tagen vor der Wahl, aber auch unmittelbar am Wahlabend (Briefwahlvorstände) und an den Tagen, an denen die Auszählung stattfand, im Einsatz waren. Insbesondere möchten wir auch den Mitarbeiter*innen des Wahlamtes DANKE für die Bearbeitung der unzähligen Briefwahlanträge, die tolle Vorbereitung unmittelbar vor der Wahl (Wahlkisten her- richten und verteilen) und den Einsatz am Wahlabend sagen. Wir möchten auch nicht unerwähnt lassen, dass die Wählerinnen und Wähler sich in Bezug auf die Einhaltung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen mustergültig verhalten haben. Herzlichen Dank! Vielen Dank auch an alle für ihre Bereitschaft, kommunalpolitische Verantwortung zu übernehmen! Fabian Fehl Carina Schmucker Bürgermeister Besondere Wahlleiterin
BIRSTEINER NACHRICHTEN 2 DIE REGIONALE 14. KW / 09.04.2021 AUSSCHEIDEN UND NACHRÜCKEN Abfuhrtermine VON GEMEINDEVERTRETERN Termine für Abfuhr der Restmüll- bzw. Bio- und Altpapiertonne Der Wahlbewerber Nummer 1 des Wahlvorschlages der in der Gemeinde Birstein sowie der Gelben-Tonnen-Abfuhr durch Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für die Wahl der die Gesellschaft Duales System Deutschland (DSD), der Annahme Gemeindevertretung am 14. März 2021, von Sondermüll sowie der Kleinmengenannahme am Bauhof in Unterreichenbach: Herr Fabian Fehl Dienstag 13. April Sondermüll wohnhaft Katharinenstr. 2, Donnerstag 15. April Bio Tour 1 Ortsteil Birstein, Freitag 16. April Bio Tour 2 63633 Birstein Montag 19. April Restmüll Tour 1 Dienstag 20. April Restmüll Tour 2 hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Mittwoch 21. April Restmüll Tour 3 Gemäß § 34 KWG stelle ich das Ausscheiden des oben genannten Montag 26. April Altpapier Tour 1 Vertreters und das Nachrücken des nächsten, noch nicht berufe- Dienstag 27. April Altpapier Tour 2 nen, Wahlbewerbers des SPD-Wahlvorschlages, Mittwoch 28. April Altpapier Tour 3 und DSD Tour 1 Herr Manfred Röder Donnerstag 29. April Bio Tour 1 und DSD Tour 2 wohnhaft Im Grund 7, Freitag 30. April Bio Tour 2 und Ortsteil Fischborn, DSD Tour 3 63633 Birstein Der Abfallkalender kann auch über die Homepage der Gemeinde in die Gemeindevertretung fest. Birstein unter www.birstein.de abgerufen werden. Hier finden Sie alle aktuellen Abfuhrtermine mit der Aufstellung der Ortsteile Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 KWG jeder und den dazugehörigen Abfuhr-Touren. Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der beson- Sammlung von sperrigem Grünabfall deren Wahlleiterin der Gemeinde Birstein, Carl-Lomb-Straße 1, 63633 Birstein einzulegen. Die nächsten Sammlungen von sperrigem Grünabfall finden in der Gemeinde Birstein am Birstein, den 01. April 2021 Sascha Neidhardt Dienstag, dem 13. April 2021 in folgenden Ortsteilen statt: Stellv. besonderer Wahlleiter Birstein, Untersotzbach, Obersotzbach Mittwoch, dem 14. April 2021 in folgenden Ortsteilen statt: Unterreichenbach, Oberreichenbach, Illnhausen, Kirch- bracht, Mauswinkel, Fischborn, Lichenroth, Bösgesäß I+II, IMpReSSUM Wettges, Völzberg, Wüstwillenroth und Hettersroth Das amtliche Verkündigungsorgan „Birsteiner Nachrichten” Die Abfuhr erfolgt ab 6:00 Uhr morgens. Es wird gebeten, den erscheint in der Regel 14-tägig und wird kostenlos an alle abzufahrenden Grünabfall rechtzeitig an den Gehsteigen bzw. Haushalte in den Ortsteilen der Gemeinde Birstein mit der Straßenrändern zu lagern. „REGIONALE“ verteilt. Bei dieser Sammlung werden Gartenabfälle, welche wegen ihrer Größe nicht in die Bio-Tonne (also insbesondere Hecken- bzw. Für Druckfehler keine Haftung. Astschnitt) passen, abgefahren. Er muß gebündelt sein und darf eine Länge von 1 m nicht überschreiten. Verantwortlich für den Inhalt: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birstein Der Grünabfall muß verladegerecht rechtzeitig zum Abfuhrtermin so bereitstehen, dass er ohne Aufwand aufgenom- Verantwortlich für Satz und Druck: men werden kann. Durch die Lagerung darf jedoch auf keinen Fall Text & Grafik Service Eva Maria Martin, der Straßenverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet werden. 63633 Birstein, Im Erbes 5, Tel. 06054 / 1318, Fax 06054 / 2975 Jeder Einwohner ist für die ordnungsgemäße Bereitstellung selbst E-Mail: info@die-regionale.de • www.die-regionale.de verantwortlich.
BIRSTEINER NACHRICHTEN 4 DIE REGIONALE 14. KW / 09.04.2021 Hundekot und Anleinpflicht Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter, seit kurzem häufen sich wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über sog. „Tretminen“ von Hunden auf Gehwegen, Feldwegen und auch im privaten Bereich. Der liegengelassene Hundekot ist eine nicht zu unterschätzende Infektionsquelle. Es ist eine Übertragung von Salmonellen, Hundewürmern, Hakenwürmern und Bandwürmern möglich. Diese können Ursache für verschiedene Augen-, Leber-, Lungen- und Gehirnerkrankungen sein. Aber auch die Beschwerden über nicht angeleinte Hunde häufen sich seit einiger Zeit bei der Gemeindeverwaltung. Daher unser dringender Appell an Sie als Hundehalterin und Hundehalter: Bitte nehmen Sie Ihren Hund an die Leine. Gemäß § 6 Abs. 1 und 4 der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Birstein hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass Dritte durch das Verhalten der Tiere nicht gefährdet, geschädigt oder beeinträchtigt werden. Zudem sind Hunde an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs usw. anzulei- nen. Entfernen Sie bitte anfallenden Hundekot, wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen. Gemäß § 6 Abs. 7 der bestehenden Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Birstein sind die Verunreinigungen durch die Halterin bzw. den Halter bzw. die Aufsichtsperson unverzüglich zu beseitigen. Die Hundekottüten können Sie den aufgestellten Spendern entlang des Radweges, am Schlosspark etc. entnehmen. Aber auch mit jeder handelsüblichen Plastiktüte können Sie den Zweck der Beseitigung erfüllen. Einfach eine Tüte über die Hand stülpen, Haufen nehmen und mit dem Restmüll entsorgen. Niemand braucht sich zu genieren, wenn er ein Häufchen beseitigt. Das gute Beispiel wird rasch Schule machen. Wir möchten dennoch betonen, dass es bereits eine Vielzahl von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern gibt, welche die Hinterlassenschaften des Hundes ordnungsgemäß beseitigen. Vielleicht können Sie durch Ihr Zutun auch den einen oder anderen Hundebesitzer bzw. die ein oder andere Hundebesitzerin positiv beeinflussen. Machen auch Sie deshalb mit, dass unsere Gemeinde so sauber wie nur möglich bleibt! Vielen Dank! GeMeINDe BIRSTeIN Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
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