Varianten- und Alternativenprüfung im Recht des Straßenbaus - JKU ePUB

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                                        Christoph Sieber

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                                        Institut für Umweltrecht

                                        Beurteiler / Beurteilerin
                                        Univ.-Prof. Dr. Wilhelm
                                        Bergthaler

Varianten- und                          Februar 2021

Alternativenprüfung im
Recht des Straßenbaus

Diplomarbeit
zur Erlangung des akademischen Grades

Magister der Rechtswissenschaften
im Diplomstudium

Rechtswissenschaften

                                        JOHANNES KEPLER
                                        UNIVERSITÄT LINZ
                                        Altenberger Straße 69
                                        4040 Linz, Österreich
                                        jku.at
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG

Ich erkläre an Eides statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbstständig und ohne fremde
Hilfe verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt bzw. die
wörtlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.

Die vorliegende Diplomarbeit ist mit dem elektronisch übermittelten Textdokument identisch.

Eberstalzell, 03. Februar 2021

3. Februar 2021                          Christoph Sieber                                     2
Inhaltsverzeichnis

I.    Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................... 6
II.   Literaturverzeichnis ................................................................................................................. 8
A.    Literatur ................................................................................................................................... 8
B.    Internetquellen ........................................................................................................................ 9
III. Überblick über das Mehrebenensystem in der Varianten- und Alternativenprüfung ............. 11
IV. Einleitung .............................................................................................................................. 12
V.    1. Ebene: strategische Umweltprüfung im Verkehrsbereich ................................................. 12
A.    Allgemeines .......................................................................................................................... 12
B.    „SUP“-Richtlinie .................................................................................................................... 14
1.    Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Alternativenprüfung in der SUP-RL ................ 14
2.    Anwendungsbereich der Richtlinie ........................................................................................ 14
a)    Pläne/Programme der Kategorie I ........................................................................................ 15
b)    Pläne/Programme der Kategorie II ....................................................................................... 16
c)    Pläne/Programme der Kategorie III ...................................................................................... 17
3.    Umweltbericht nach der SUP-RL .......................................................................................... 17
4.    Alternativenprüfung nach der SUP-RL .................................................................................. 18
a)    Allgemeines .......................................................................................................................... 18
b)    Arten von Alternativen ........................................................................................................... 19
c)    Worum handelt es sich bei vernünftigen Alternativen? ......................................................... 20
(1) Nicht verfügbare Standorte als vernünftige Alternative? ....................................................... 20
(2) Minderungsmaßnahmen als vernünftige Alternative? ........................................................... 20
(3) Nullalternative bzw Trendalternative als vernünftige Alternative? ........................................ 21
d)    Prüfung der Alternativen ....................................................................................................... 21
(1) Unterschiedliche Phasen und Tiefen .................................................................................... 21
(2) Darstellung ............................................................................................................................ 21
(3) Bewertungsvergleich ............................................................................................................. 22
5.    Planungsoptimierungsprozess im Zuge des Alternativenvergleichs ..................................... 22
6.    Alternativenprüfung am Praxisbeispiel S 37 Scheifling – Klagenfurt .................................... 23
a)    Einleitung .............................................................................................................................. 23
b)    Darlegung und Zusammenfassung der Alternativenprüfung ................................................ 23
c)    Interpretation dieser Eigenschaften und Merkmale .............................................................. 23
d)    Conclusio aus dem Praxisbeispiel S 37 ................................................................................ 24
C.    SP-V Gesetz ......................................................................................................................... 24

3. Februar 2021                                               Christoph Sieber                                                                3
1.    Ziele des SP-V Gesetzes ...................................................................................................... 24
2.    Alternativenprüfung nach SP-V-G ......................................................................................... 25
a)    Rechtliche Grundlagen für die Alternativenprüfung .............................................................. 25
b)    Ausgangspunkt der Alternativenprüfung ............................................................................... 26
c)    Verkehrsträgerübergreifende Alternativenprüfung ................................................................ 27
d)    Durchführung der Alternativenprüfung (stufenweise Durchführung) ..................................... 27
e)    Auswirkungsbeurteilung der Alternativen .............................................................................. 28
f)    Form der Darstellung der Alternativen im Umweltbericht ..................................................... 28
D.    Zwischenfazit ........................................................................................................................ 29
VI. 2. Ebene: Umweltverträglichkeitsprüfung ............................................................................. 29
A.    Allgemeines .......................................................................................................................... 29
B.    UVP-RL ................................................................................................................................. 30
1.    Rechtsgrundlagen für die Alternativenprüfung...................................................................... 30
C.    UVP-G 2000 .......................................................................................................................... 31
1.    Rechtsgrundlage für die Alternativenprüfung nach UVP-G 2000 ......................................... 31
2.    Alternativenprüfung in der UVP ............................................................................................ 32
a)    Einleitung .............................................................................................................................. 32
b)    Prüfung von Alternativen (§ 1 Abs 1 Z 3 1. HS UVP-G) ....................................................... 32
(1) Grenzen der Alternativenprüfung in der UVP ....................................................................... 32
(2) Prüfungsumfang der Alternativenprüfung im Zuge der UVP................................................. 33
(3) Pflicht zur Prüfung von Alternativen im Rahmen der UVP? .................................................. 33
(4) Folgen des Unterbleibens einer Alternativenprüfung ............................................................ 34
(5) Darlegung der Alternativen ................................................................................................... 34
c)    Prüfung der Nullvariante (§ 1 Abs 1 Z 3 2. HS UVP-G) ........................................................ 35
d)    Prüfung von Standort- und Trassenvarianten (§ 1 Abs 1 Z 4 UVP-G) .................................. 35
e)    Rolle sowie Darstellung der Alternativenprüfung in der UVE................................................ 36
3.    Zwischenfazit ........................................................................................................................ 37
4.    Unterschied Alternativenprüfung SUP-UVP .......................................................................... 38
VII. 3. Ebene: Naturverträglichkeitsprüfung ................................................................................. 39
A.    FFH-RL ................................................................................................................................. 39
1.    Rechtsgrundlagen für die Alternativenprüfung nach der FFH-RL ......................................... 39
2.    Zeitpunkt der Alternativenprüfung ......................................................................................... 39
a)    Schritt 1: Wann ist eine Alternativlösung vorhanden? (=Bestimmung von Alternativlösungen)
      .............................................................................................................................................. 40
(1) Standortalternativen .............................................................................................................. 40

3. Februar 2021                                                Christoph Sieber                                                                 4
(2) Ausführungsalternativen ....................................................................................................... 41
(3) Konzeptalternative ................................................................................................................ 41
(4) Nullalternative ....................................................................................................................... 41
b)    2. Schritt – Prüfung von Alternativlösungen .......................................................................... 42
c)    3. Schritt – Ergebnisevaluierung ........................................................................................... 42
3.    Problematik Verflechtung NVP/UVP ..................................................................................... 43
a)    Gesetzliche Ausgangssituation ............................................................................................. 43
b)    „Sperrwirkung“ der UVP und deren Folge ............................................................................. 43
c)    Rolle des „Semmering-Erkenntnisses“ des VwGH ............................................................... 44
(1) Ausgangslage und Problematik ............................................................................................ 44
(2) Lösungsvorschläge ............................................................................................................... 45
(3) Fazit ...................................................................................................................................... 47
4.    Folgen der Versagung der naturschutzrechtlichen Genehmigung........................................ 48
5.    Zwischenfazit ........................................................................................................................ 48
6.    Unterschied zur Alternativenprüfung in der UVP und in der SUP ......................................... 49
B.    Exkurs: Alternativenprüfung in den Naturschutzgesetzen der Länder .................................. 49
1.    Allgemeines .......................................................................................................................... 49
2.    Umsetzung am Beispiel Oberösterreich ............................................................................... 50
3.    Umsetzung am Beispiel Salzburg ......................................................................................... 50
VIII. Endfazit ................................................................................................................................. 51
IX. Ausblick ................................................................................................................................. 52

3. Februar 2021                                               Christoph Sieber                                                              5
I. Abkürzungsverzeichnis

ABI               Amtsblatt der Europäischen Union
Abs               Absatz
Art               Artikel
BGBl              Bundesgesetzblatt
BMVIT             Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
bspw              beispielsweise
BStG 1971         Bundesstraßengesetz 1971
bzgl              bezüglich
bzw               beziehungsweise
EU                Europäische Union
EuGH              Europäischer Gerichtshof
etc               et cetera
f, ff             der, die folgende(n)
FFH-RL            Fauna-Flora-Habitat Richtlinie
gem               gemäß
GP                Gesetzgebungsperiode
Hrsg              Herausgeber
HS                Halbsatz
idR               in der Regel
inkl              inklusive
insb              insbesondere
iS                im Sinne
iSd               im Sinne des/der
iSe               im Sinne eines/einer
JBI               Juristische Blätter
mE                meines Erachtens
NVP               Naturverträglichkeitsprüfung
NöSchG            NÖ Naturschutzgesetz 2000
OÖNSchG           Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001
RL                Richtlinie
Rz                Randzahl
SchFG             Schifffahrtsgesetz
Slbg NSchG Salzburger Naturschutzgesetz 1999
sog               sogenannte/-er/-es
SUP               strategische Umweltprüfung

3. Februar 2021                              Christoph Sieber                 6
SP-V              strategische Prüfung Verkehr
SP-V-G            SP-V-Gesetz
UVE               Umweltverträglichkeitserklärung
UVGA              Umweltverträglichkeitsgutachten
UVP               Umweltverträglichkeitsprüfung
UVP-G             Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
va                vor allem
VfGH              Verfassungsgerichtshof
vgl               vergleiche
VO                Verordnung
VwGH              Verwaltungsgerichtshof
Z                 Ziffer
zB                zum Beispiel

3. Februar 2021                            Christoph Sieber   7
II. Literaturverzeichnis

A. Literatur

     •    Altenburger (Hrsg), Kommentar zum Umweltrecht2 (2019).
     •    Arbter, SUP Strategische Umweltprüfung für die Planungspraxis der Zukunft (2007).
     •    Baumgartner/Petek, Kurzkommentar UVP-G 2000 (2010).
     •    Bergthaler/Weber/Wimmer, Die Umweltverträglichkeitsprüfung (1998).
     •    Eberhartinger-Tafill/Bösch, Handlungsbedarf im UVP-G 2000 aufgrund der RL
          2014/52/EU, RdU 2017/36.
     •    Ennöckl/Raschauer, UVP-Verfahren vor dem Umweltsenat (2008).
     •    Ennöckl/Raschauer/Bergthaler, Kommentar zum UVP-G3 (2013).
     •    Ennöckl/Raschauer/Wessely (Hrsg), Handbuch Umweltrecht3 (2019).
     •    Europäische Kommission, Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit
          erheblichen Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete – Methodik-Leitlinien zur Erfüllung
          der Vorgaben des Artikels 6 Absätze 3 und 4 der Habitat Richtlinie 92/43/EWG (2001).
     •    Fischer/Sternath, Strategische Prüfung im Verkehrsbereich Neufassung des Leitfadens,
          RdU-UT 2020/6.
     •    Gstir, Die Strategische Umweltprüfung (SUP) in der Raumordnung, bbl 2005.
     •    Hecht/Kubin, Vorverlagerung der Alternativenprüfung der UVP in die UVP - Legistische
          Konzepte für hochrangige Verkehrsinfrastrukturprojekte, RdU 2008/92.
     •    Hecht/Potacs/Scholz (Hrsg), Planung im Infrastrukturrecht (2019).
     •    Hecht/Walcher/Poecheim, Die Alternativenprüfung in der NVP und UVP bei
          Verkehrsinfrastrukturprojekten, RdU 2007/90.
     •    Kubin, Zentrale Optimierungspotentiale im UVP-Genehmigungsregime für
          Bundesstraßen, ZVR 2008/273.
     •    Mittendorfer (Hrsg), Die Strategische Umweltprüfung im Verehrsbereich (2008).
     •    Oberleitner, Alternativenprüfung bei Wasserkraftwerken, ecolex 2010.
     •    Schmelz/Schwarzer, UVP-G (2011).
     •    Raschauer/Dworschak, Defizitäre Umsetzung der SUP-Richtlinie im österreichischen
          Energierecht, ÖZW 2020.
     •    Suske/Bieringer/Ellmauer, Natura 2000 & Artenschutz – Empfehlungen für die
          Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur3 (2016).

3. Februar 2021                            Christoph Sieber                                   8
B. Internetquellen

     •    Europäische Kommission, Natura 2000 – Gebietsmanagement: Die Vorgaben des Art 6
          der Habitat-RL 92/43/EWG (2000), abrufbar unter
          https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/art6/provision_of
          _art6_de.pdf (26.11.2020).
     •    Europäische Kommission, Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des
          Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen
          bestimmter Pläne und Programme, abrufbar unter
          https://ec.europa.eu/environment/archives/eia/pdf/030923_sea_guidance_de.pdf
          (09.11.2020).
     •    Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Strategische Prüfung im
          Verkehrsbereich – Screening, Scoping, Umweltbericht – Leitfaden (2018), abrufbar unter
          https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:946dbf22-c32e-4e14-9c0d-
          5a8a7fba18f8/spv_leitfaden.pdf (19.11.2020).
     •    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-
          Praxisblatt 2, Zur Abgrenzung des Untersuchungsrahmens bei der Strategischen
          Umweltprüfung (2013), abrufbar unter
          https://www.strategischeumweltpruefung.at/fileadmin/inhalte/sup/SUP-
          Praxis/SUP_Praxisblatt_2.pdf (13.11.2020).
     •    Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-
          Praxisblatt 4 – Alternativenprüfung in der SUP (2014), abrufbar unter
          https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
          9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).
     •    Suske/Bieringer/Ellmauer, Natura 2000 & Artenschutz – Empfehlungen für die
          Planungspraxis beim Bau von Verkehrsinfrastruktur3 (2016), abrufbar unter
          https://www.asfinag.at/media/2118/natura-2000.pdf (26.11.2020).
     •    Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, UVE Leitfaden (2019), abrufbar
          unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ecaf18e1-a79c-4346-9f1e-
          5e2de2728ee3/UVE_Leitfaden_2019.pdf (27.11.2020).
     •    Hecht/Kubin, Vorverlagerung der Alternativenprüfung der NVP in die UVP – Legistische
          Konzepte für hochrangige Verkehrsinfrastrukturprojekte, RdU 2008/92, abrufbar unter
          www.fwp.at/en/content/download/48768/file/2008_RdU_MH_fwp_hecht_vorverlagerung_
          alternativenpruefung.pdf (27.11.2020).
     •    Hecht/Walcher/Poecheim, Die Alternativenprüfung in der NVP und UVP bei
          Verkehrsinfrastrukturprojekten – Schnittstellten aus planerischer und rechtlicher Sicht
          RdU 2007/90, abrufbar unter

3. Februar 2021                             Christoph Sieber                                    9
www.fwp.at/en/content/download/48770/file/2007_RdU_fwp_hecht_alternativenpruefung
          _verkehrsinfrastrukturprojekte.pdf (28.11.2020).

3. Februar 2021                             Christoph Sieber                           10
III. Überblick über das Mehrebenensystem in der Varianten- und
        Alternativenprüfung

Ebene                Prüfungszweck           Prüfungshandlung             Prüfungsreichweite
SUP         Bedarf/Zweck/Technologie/    Verkehrsträgerübergreifende,            Größere
                       Kapazitäten                 stufenweise            Untersuchungsbreite
              OB? WOZU? WAS? WIE             Alternativenprüfung;            (größere Zahl an
                         VIEL?              Trichterartige Prüfung;      Alternativen), geringere

                    (=Planungsebene)            Vornahme durch          Untersuchungstiefe (keine

                                                  Projektwerber              Detailanalysen);
                                                                            planungsorientiert

UVP                      WIE?                   Projektbezogene                 Geringere
             Bauausführung/technische        Alternativenprüfung;         Untersuchungsbreite
                       Ausstattung        Auch hier Vornahme durch         (begrenzte Zahl an

             (=Genehmigungsebene)                Projektwerber;           Alternativen), größere

                                            Keine Prüfungspflicht          Untersuchungstiefe
                                                                        (detaillierte Analysen); nur
                                                                           geringe Bedeutung
NVP           Schutz von „Natura 2000“   Alternativenprüfung wird auf   Untersuchungsbreite und
               Gebieten, auch genannt        Behörde übertragen;           Untersuchungstiefe
               „Europaschutzgebieten“        Erhaltungsziele und           werden noch enger
             (=Genehmigungsebene)           Erhaltungszustand von       gehalten à Konzentration
                                           „Natura 2000“ Gebieten          auf Vermeidung von
                                              haben Vorrang vor         Auswirkungen auf „Natura
                                           Kostenüberlegungen und         2000“ Gebieten; hohe
                                                 Verzögerungen                  Bedeutung

  3. Februar 2021                           Christoph Sieber                                    11
IV.       Einleitung

In Österreich vergehen von der Planung bis zum Bau einer Bundesstraße oft mehrere Jahre,
teilweise auch Jahrzehnte, was den Beteiligten (allen voran dem Projektwerber) viel Nerven, aber
vor allem auch Zeit und Geld kostet. Ein Mitgrund dafür ist auch das dreistufige System der
Varianten- und Alternativenprüfung. Diese drei Stufen setzen sich erstens aus der strategischen
Umweltprüfung (SUP), zweitens der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie drittens der
Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) zusammen. Gesetzlich ist die Alternativenprüfung auf
verschiedene Richtlinien und Gesetze aufgeteilt, in jeder Prüfstufe fällt die Prüfung etwas anders
aus. Vor allem den Projektwerber stellt die Prüfung von Alternativen auf dem Weg zur Realisierung
des Projekts oftmals vor kostenintensive und zeitraubende Hürden, welche mitunter auch als
„worst case“ zur gänzlichen Verwerfung des Projekts führen können.
Im Folgenden wird auf die einzelnen Prüfstufen näher eingegangen und diese aufgrund der
Diversität in jeder Prüfstufe entsprechend näher erläutert. Es wird auch der Frage nachgegangen,
warum gerade die Alternativenprüfung zu einem Kosten- und Zeitproblem werden kann. Zu guter
Letzt werden Verbesserungsvorschläge für die Alternativenprüfung diskutiert sowie ein Ausblick
in die Zukunft geworfen. Die Arbeit soll auch darlegen, ob sichergestellt ist, dass die Erkennung
von ungeeigneten Alternativen rechtzeitig erfolgt. Zurzeit kommt es in der Praxis zudem oft vor,
dass das Projekt in der letzten Prüfstufe wieder an den Start zurückgeworfen wird, womit es in der
Folge zu Doppelprüfungen kommt. Diesbezüglich stellt sich natürlich auch die Frage, ob man dies
nicht verhindern kann.
Derzeit gibt es keine näheren umfassenden Untersuchungen zu diesen Fragen, deshalb werden
im Rahmen der vorliegenden Arbeit die einzelnen Prüfstufen näher beleuchtet, dieses dreistufige
System auf seine Praktikabilität überprüft sowie die dabei auftretenden Probleme behandelt.

V. 1. Ebene: strategische Umweltprüfung im Verkehrsbereich

A. Allgemeines

Ganz       allgemein   geht   es   bei   der    strategischen     Umweltprüfung   darum,   strategische
Entscheidungen von hochrangingen Linienverkehrsinfrastrukturplanungen in einer besonders
frühen Planungsphase vorzubereiten. Die strategische Prüfung Verkehr wurde aufgrund der
Vorgaben der EU zur strategischen Umweltprüfung ins innerstaatliche Recht umgesetzt.
Fragen, welche am Beginn einer SUP auftauchen werden, könnten folgendermaßen lauten:
Braucht man hier unbedingt eine Autobahn oder sollte doch der öffentliche Verkehr (Bus, Bahn,…)
ausgebaut werden (Bedarfsfrage)? Wozu soll hier eine Autobahn gebaut werden, oder reicht nicht

3. Februar 2021                                Christoph Sieber                                  12
auch zB eine Umfahrungsstraße (Zweckfrage)? Auf welchem technischen Niveau soll die
Autobahn gebaut werden (Technologiefrage)? Mit wie vielen Spuren soll die Autobahn gebaut
werden (Kapazitätsfrage)? Wo genau soll die Autobahn gebaut werden (Standort- oder
Trassenfrage)?1
All diese Fragen führen zur Überlegung über sog Alternativen. Im Allgemeinen versteht man unter
einer Alternative die Möglichkeit, sich zwischen zwei oder mehreren denkbaren Lösungen zu
entscheiden.      Auch       versteht    man        darunter       die   Bezeichnung    der   jeweils    anderen
Lösungsmöglichkeit. Gleichgestellt wird der Alternative der Begriff der Variante, allenfalls wird
dieser mit etwas engerem Sinngehalt verwendet.2

Es stellt sich natürlich die Frage, was unter der hochrangigen Linienverkehrsinfrastruktur zu
verstehen ist.
Im Jahre 2005 wurde erstmals der Begriff des „bundesweit hochrangigen Verkehrswegenetzes“
im Wege des SP-V-Gesetzes3 in § 2 Abs 2 eingeführt, womit der Prüfungsgegenstand für
Strategische      Umweltprüfungen             auf   Bundesebene          für   die   Verkehrsinfrastruktur        auf
Gesetzesebene normiert wurde. Die Notwendigkeit ergab sich aus dem Inkrafttreten der sog SUP-
RL4. Diese normiert, dass „die unter die Absätze 2 bis 4 fallenden Pläne und Programme, die
voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Umweltprüfung nach den Artikeln 4
bis 9 unterzogen werden müssen“.5
Als Charakteristikum für das bundesweit hochrangige Verkehrswegenetz gilt eine hohe Qualität,
hohe Leistungsfähigkeit und eine Nutzbarkeit mit überdurchschnittlicher Geschwindigkeit und ist
daher besonders für den Durchzugsverkehr aufgrund der höheren Fahrtweiten geeignet (va
Autobahnen und Schnellstraßen). Der netzartige Charakter stellt ebenso eine markante
Eigenschaft dar.6 Aufgrund der Aufnahme eines Projekts in das bundesweit hochrangige
Verkehrswegenetz (bzw dessen Änderung oder Streichung) beabsichtigt der Gesetzgeber (im Fall
von Änderungen des Bundesstraßengesetzes 19717 oder des Schifffahrtsgesetzes8) bzw die
Bundesregierung        (im     Fall     von     Hochleistungsstrecken-Verordnungen)           eine      bestimmte
Verkehrsverbindung hochrangig errichten bzw betreiben zu wollen, dies bildet somit die
Grundlage für eine strategische Prüfung Verkehr.

1
  Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 2, Zur
Abgrenzung des Untersuchungsrahmens bei der Strategischen Umweltprüfung (2013), 4, abrufbar unter
https://www.strategischeumweltpruefung.at/fileadmin/inhalte/sup/SUP-Praxis/SUP_Praxisblatt_2.pdf (13.11.2020).
2
  Vgl Oberleitner, Alternativenprüfung bei Wasserkraftwerken, ecolex 2010, 428.
3
  Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz) BGBl I 2005/96 idF BGBl I 2014/25.
4
  siehe dazu näher unter Punkt V. B.
5
  Vgl Art 3 Abs 1 SUP-RL.
6
  Vgl Fischer/Sternath, Strategische Prüfung im Verkehrsbereich Neufassung des Leitfadens, RdU-UT 2020/6, 15.
7
  Bundesstraßengesetz 1971 BGBl 1971/286 idF BGBl 1975/381.
8
  Schifffahrtsgesetz BGBl I 1997/62.

3. Februar 2021                                     Christoph Sieber                                         13
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es sich beim SP-V Prozess um ein
erweitertes Gesetzbegutachtungsverfahren mit besonderen Prozess gestaltenden Vorschriften
handelt.9
Im Folgenden sollen nun vor allem die Alternativenprüfung nach der SUP-RL und die
Alternativenprüfung nach dem Standard der SP-V dargelegt werden, bevor dann in die zweite
Prüfstufe, die UVP, übergeleitet wird. Als dritte und letzte Prüfstufe wird zum Schluss noch die
Alternativenprüfung in der Naturverträglichkeitsprüfung beleuchtet.

B. „SUP“-Richtlinie

1. Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Alternativenprüfung in der SUP-RL

Die Richtlinie RL 2001/42/EG10 (künftig SUP-RL) sieht vor, dass im Umweltbericht „die
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Plans oder Programms
auf die Umwelt hat, sowie vernünftige Alternativen, die die Ziele und den geografischen
Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen, ermittelt, beschrieben und
bewertet werden müssen“.11 Darüber hinaus legt die SUP-RL in ihrem Anhang auch fest, dass im
Umweltbericht die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung des
Plans oder Programms darzustellen ist.12 In der Praxis entspricht dies der „Trendalternative“,
„Nullalternative“ oder „Nullvariante“. Des Weiteren ist im Anhang auch festgelegt, dass der
Umweltbericht eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternative enthalten
muss.13           Zu guter Letzt ist auch vorgesehen, dass in der zusammenfassenden Erklärung
darzustellen ist, aus welchen Gründen der angenommene Plan oder das angenommene
Programm, nach Abwägung mit den geprüften Alternativen, gewählt wurde.14

2. Anwendungsbereich der Richtlinie

Vom Anwendungsbereich der Richtlinie sind Pläne und Programme erfasst, welche eine Behörde
auf nationaler, lokaler oder regionaler Ebene ausarbeitet und annimmt und wenn die Behörde
aufgrund von Rechtsvorschiften dazu auch verpflichtet ist.15 Dieses „Muss“-Kriterium iSe
Verpflichtung ist nach der Judikatur des EuGH erfüllt, wenn der Erlass von Plänen und

9
  Vgl Fischer/Sternath, Strategische Prüfung im Verkehrsbereich Neufassung des Leitfadens, RdU-UT 2020/6, 16.
10
   RL (EU) 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der
Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, ABl L 197/30.
11
   Art 5 Abs 1 SUP-RL
12
   Anhang I lit b) SUP-RL.
13
   Anhang I lit h) SUP-RL.
14
   Art 9 Abs 1 lit b) SUP-RL.
15
   Art 2 lit a SUP-RL.

3. Februar 2021                                 Christoph Sieber                                           14
Programmen in den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben wird, welche
die zuständigen Behörden und das Ausarbeitungsverfahren festlegen.16
Es stellt sich natürlich nun die Frage, was konkret unter Behörde bzw unter Plänen und
Programmen zu verstehen ist und ob darunter Autobahnen und Schnellstraßen subsumiert
werden können.

Der Begriff Behörde kann nach der Rechtsprechung des EuGH auf verschiedene Weise ausgelegt
werden. Sie kann als Einrichtung definiert werden, welche „unabhängig von ihrer Rechtsform und
dem Umfang ihrer (…) Befugnisse kraft staatlichen Rechtsakts unter staatlicher Aufsicht eine
Dienstleistung im öffentlichen Interesse zu erbringen hat und die hierzu mit besonderen Rechten
ausgestattet ist, die über das hinausgehen, was für die Beziehung zwischen Privatpersonen gilt“.17
Dies bedeutet, dass in diesem Zusammenhang auch privatisierte Versorgungsunternehmen zur
Übernahme diverser Aufgaben oder Pflichten verpflichtet werden können, welche normalerweise
von Behörden wahrgenommen werden, wodurch sie bei Ausübung dieser Funktionen als
Behörden behandelt werden.18

Unter Plänen und Programmen versteht man nicht alle staatlichen Planungen mit erheblichen
Umweltauswirkungen, sondern neben Gesetzgebungsvorhaben nur solche Pläne/Programme,
welche aufgrund rechtlicher Bestimmungen erstellt werden müssen. Es ist also gar nicht
entscheidend, ob eine solche rechtliche Bestimmung grundsätzlich besteht, vielmehr kommt es
darauf an, ob eine ausdrückliche Verpflichtung zur Erstellung festgelegt ist.19 Somit scheiden auf
jeden Fall freiwillige Pläne aus der SUP aus.

a) Pläne/Programme der Kategorie I

Art 3 Abs 1 der SUP-RL normiert, dass nur dann eine SUP und somit in weiterer Folge auch eine
Alternativenprüfung durchzuführen ist, wenn sich voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen
ergeben. Ungeachtet dessen legt Art 3 Abs 2 SUP-RL fest, welche Pläne und Programme
vorbehaltlich des Abs 3 zwingend eine strategische Umweltprüfung erfordern. Unbedingt
erforderlich ist eine SUP in jenen taxativ aufgezählten Bereichen wie etwa Landwirtschaft,
Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr ua sowie durch die der Rahmen für die

16
   EuGH 22.3.2012, C-567/10 (Inter-Environnement Bruxelles) Rz 31; EuGH 7.6.2018, C-160/17 (Thybaut) Rz 43.
17
   Vgl Europäische Kommission, Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, 10 (Pkt. 3.12.), abrufbar
unter https://ec.europa.eu/environment/archives/eia/pdf/030923_sea_guidance_de.pdf (09.11.2020).
18
   Vgl Europäische Kommission, Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, 10 (Pkt. 3.12.), abrufbar
unter https://ec.europa.eu/environment/archives/eia/pdf/030923_sea_guidance_de.pdf (09.11.2020).
19
   Vgl Gstir, Die Strategische Umweltprüfung (SUP) in der Raumordnung, bbl 2005, 188.

3. Februar 2021                                Christoph Sieber                                          15
künftige Genehmigung der in den Anhängen I und II der UVP-RL20 aufgeführten Projekte gesetzt
wird oder bei denen angesichts ihrer voraussichtlichen Auswirkungen auf Gebiete eine Prüfung
nach Artikel 6 oder 7 der FFH-RL21 erforderlich erachtet wird.22 Für diese Gruppe von
Plänen/Programmen wird somit bereits davon ausgegangen, dass sie voraussichtlich erhebliche
Umweltauswirkungen verursachen werden. Somit handelt es sich hierbei um einen unbedingten
Anwendungsbereich, welcher jedoch von einer Ausnahme durchbrochen werden kann.23 Unter
diesen unbedingten Anwendungsbereich sind sowohl Autobahnen als auch Schnellstraßen zu
subsumieren, wodurch sich bei diesen eine automatische SUP-Prüfung ergibt. Es stellt sich in
weiterer Folge die Frage, ob Autobahnen oder Schnellstraße unter die Ausnahme des Art 3 Abs
3 SUP-RL fallen können.

b)    Pläne/Programme der Kategorie II

Als Ausnahme vom obligatorischen Anwendungsbereich legt Art 3 Abs 3 SUP-RL fest, dass „unter
Absatz 2 fallende Pläne und Programme, die die Nutzung kleiner Gebiete auf lokaler Ebene
festlegen, sowie geringfügige Änderungen der unter Absatz 2 fallenden Pläne und Programme
nur dann einer Umweltprüfung bedürfen, wenn die Mitgliedstaaten bestimmen, dass sie
voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben“.
Die Auslegung der Worte kleines Gebiet bedarf einer Einzelprüfung, welche Gebiete als klein
einzustufen sind. In diesem Zusammenhang gilt es sämtliche Aspekte sorgfältig abzuwägen.
Beispielsweise kann ein Bebauungsplan genannt werden, in welchem detailliert abgegrenzt wird,
welche Gebäude in einem bestimmten Gebiet errichtet werden dürfen (zB exakte Festlegung der
Höhe, Breite, Gestaltung).24 Unter dem Begriff lokale Ebene wird in Österreich die
Gemeindeebene verstanden.25 Bundesstraßenvorhaben fallen idR nicht unter diese Kategorie, da
sie sich meistens nicht auf ein kleines Gebiet beziehen. Durchaus denkbar wären hier jedoch
Stadtautobahnen, da diese mitunter auf lokaler Ebene erbaut werden. Dem muss jedoch
entgegengehalten werden, dass Stadtautobahnen für gewöhnlich auch immer erhebliche

20
   RL (EU) 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten
öffentlichen und privaten Projekten, ABl L 175.
21
   RL (EU) 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl L 206.
22
   Vgl auch Raschauer/Dworschak, Defizitäre Umsetzung der SUP-Richtlinie im österreichischen Energierecht, ÖZW
2020, 20f.
23
   Siehe dazu sogleich unter Punkt B. 2. b).
24
   Vgl Europäische Kommission, Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, 15 (Pkt. 3.33.), abrufbar
unter https://ec.europa.eu/environment/archives/eia/pdf/030923_sea_guidance_de.pdf (09.11.2020); aM
Weber/Stöglehner, Integrationsmöglichkeiten der strategischen Umweltprüfung in die nominelle und funktionelle
Raumordnung (2001) 20; Letztere vertreten die Ansicht, dass die Kleinheit eines Gebietes im Kontext der SUP nicht
allein auf die räumliche Ausdehnung desselben bezogen werden kann, da die von diesem ausgehenden
Umweltauswirkungen sehr stark von den bestehenden und künftigen Vorhaben und der Sensibilität des betrachteten
und umgebenden Raums abhängen.
25
   Vgl Gstir, Die strategische Umweltprüfung (SUP) in der Raumordnung, bbl 2005, 188.

3. Februar 2021                                 Christoph Sieber                                           16
Umweltauswirkungen haben, wodurch eine Subsumierung unter diese Ausnahme mE scheitern
würde.
Weiters ausgenommen vom verpflichtenden Anwendungsbereich sind solche nicht unter Art 3 Abs
2 SUP-RL fallende Pläne/Programme, durch die der Rahmen für künftige Genehmigungen von
Projekten mit erheblichen Umweltauswirkungen gesetzt wird.26 Daraus folgend steht es den
Mitgliedstaaten offen, den Anwendungsbereich der SUP-RL auch über die in Art 3 Abs 2 SUP-RL
genannten Bereich hinaus zu erweitern.
Da sich eine SUP Pflicht für Pläne/Programme der Kategorie II nicht zwingend aus der SUP-RL
ergeben muss, sondern es den Mitgliedstaaten selbst obliegt zu bestimmen, ob ein
Plan/Programm voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben wird, stellt sich die Frage,
nach welchen Kriterien die Mitgliedstaaten die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen
bewerten.
Die     Mitgliedstaaten    haben      bei   dieser    Entscheidung         entweder    eine   Einzelfallprüfung
durchzuführen oder sie müssen Arten von Plänen und Programmen festlegen oder diese beiden
Ansätze kombinieren. In jedem Fall haben sie die einschlägigen Kriterien des Anhangs II der SUP-
RL zu berücksichtigen.27 Meiner Meinung sollte der Einzelfallprüfung der Vorzug gegeben werden,
da hier aufgrund der besonders genauen Überprüfbarkeit einzelne Pläne/Programme aus einer
SUP Pflicht ausgeschieden werden können.28

c) Pläne/Programme der Kategorie III

Der Vollständigkeit halber werden noch jene Pläne/Programme genannt, welche nicht der SUP-
Pflicht und somit auch nicht einer allfälligen Alternativenprüfung unterliegen. Dabei handelt es sich
um      Pläne/Programme,       „die    ausschließlich       Zielen   der    Landesverteidigung      oder    des
Katastrophenschutzes dienen sowie Finanz- oder Haushaltspläne und -programme“.29

3. Umweltbericht nach der SUP-RL

Als kennzeichnende Komponente der in der Richtlinie vorgegebenen Umweltprüfung kann der
Umweltbericht genannt werden. Dieser wird als „Plan- oder Programmdokumentation, der die in
Art 5 und in Anhang I vorgesehenen Informationen enthält“, definiert.30

26
   Art 3 Abs 4 SUP-RL.
27
   Art 3 Abs 5 SUP-RL.
28
   aM Gstir, Die strategische Umweltprüfung (SUP) in der Raumordnung, bbl 2005, 188.
29
   Art 3 Abs 8 SUP-RL.
30
   Art 2 lit c SUP-RL.

3. Februar 2021                                 Christoph Sieber                                           17
Der Umweltbericht dient vor allem der Sicherstellung der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung
der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen. Ziel des Plans ist auch der Beitrag zu
nachhaltigeren Lösungen in der Entscheidungsfindung.31
Die SUP-RL normiert eine Pflicht zur Erstellung eines Umweltberichtes, sobald eine
Umweltprüfung nach Artikel 3 Abs 1 SUP-RL durchzuführen ist. Inhalt des Plans sollen die
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, welche die Durchführung des Plans oder
Programms auf die Umwelt haben, sowie vernünftige Alternativen, welche die Ziele und den
geografischen Anwendungsbereich des Plans oder Programms berücksichtigen, ermitteln,
beschreiben und bewerten, sein.32

4. Alternativenprüfung nach der SUP-RL

a) Allgemeines

Wie soeben erwähnt müssen im Umweltbericht auch vernünftige Alternativen ermittelt,
beschrieben und bewertet werden. Dies ist im Konnex mit dem Ziel der SUP-RL zu sehen, die
Auswirkungen der Durchführung von Plänen und Programmen während ihrer Ausarbeitung und
vor ihrer Annahme zu berücksichtigen. Ganz wesentlich dabei ist, dass die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen des Plans oder Programms und der Alternativen vergleichbar
ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Es steht dabei auch im Vordergrund, dass der
zuständigen Behörde ein genaues Bild darüber vermittelt wird, welche vernünftigen Alternativen
bestehen und aus welchem Grund diese nicht als beste Lösung betrachtet werden. Fraglich dabei
ist jedoch, was unter einer vernünftigen Alternative zu verstehen ist33. Als wichtigste
Anknüpfungspunkte sollen dabei die Ziele und der geografische Anwendungsbereich
herangezogen werden. Die SUP-RL legt auch nicht fest, ob alternative Pläne oder Programme
bzw verschiedene Alternativen innerhalb des Programms zu prüfen sind. Hier tendiert die Praxis
eher dazu, verschiedene Alternativen innerhalb des Plans zu prüfen (zB verschiedene Trassen
beim Bau einer Autobahn). Sofern Pläne oder Programme für ein Projekt, welches in der ferneren
Zukunft realisiert werden soll, ausgearbeitet werden, sind auch alternative Szenarien für die
Entwicklung eine Möglichkeit, Alternativen und deren Auswirkungen zu untersuchen. Keinesfalls
Ziel der der Alternativenprüfung soll es sein, wenn Alternativen gewählt werden, welche weit

31
   Vgl Europäische Kommission, Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, 27 (Pkt 5.1. – 5.2.),
abrufbar unter https://ec.europa.eu/environment/archives/eia/pdf/030923_sea_guidance_de.pdf (09.11.2020).
32
   Art 5 Abs 1 SUP-RL.
33
   Siehe dazu genauer unten unter Punkt V. B. 4. c).

3. Februar 2021                                Christoph Sieber                                         18
negativere Auswirkungen mit sich bringen, um den Plan- oder Programmentwurf zu fördern. Somit
sollen va realistisch zu realisierende Alternativen ausgewählt werden.34
Abschließend muss eine Kurzdarstellung der Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen
vorgelegt werden. Diese Kurzdarstellung hat auch eine Beschreibung zu enthalten, wie die
Prüfung durchgeführt wurde.35
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die vergleichende Prüfung der Alternativen
einen entscheidenden Beitrag leisten kann um gute Planlösungen zu finden. Bei der Wahl der
Alternativen ist besonders darauf zu achten, dass Alternativen ausgewählt werden, welche besser
als die ursprüngliche Planungsidee sein können und die vor allem nicht unrealistisch zu realisieren
sind.36

b) Arten von Alternativen

Es existieren verschiedene Typen von Alternativen, welche jede für sich auf etwas anderes
abzielt. Es soll hier ein kurzer Überblick über die einzelnen Arten gegeben werden:
     •    Standort-Alternativen:    diese     beschäftigen        sich   damit,   welche    Standorte      bzw
          Standortkombinationen für welche Nutzung möglich sind.
     •    Nutzungs-Alternativen: diese beschreiben, welche Nutzung für einen Standort geeignet ist
          und was genau auf diesen Standort passt.
     •    Erschließungs-Alternativen: diese bestimmen, welche Verkehrserschließung für eine
          bestimmte Nutzung auf einem bestimmten Standort möglich ist.
     •    System- oder Technologie-Alternativen: hier wird zB zwischen Windkraft oder Photovoltaik
          unterschieden.
     •    Kapazitäts- (oder Größen-) Alternativen: hier geht es um die Entscheidung, ob zB eine
          zweispurige oder mehrspurige Autobahn benötigt wird.
     •    Abgrenzungs-Alternativen: diese beschäftigen sich zB in welche Richtung das konkrete
          Vorhaben erweitert werden soll.
     •    Realisierungs-Alternativen: als Beispiel können hier zB Verkehrsanschlüsse genannt
          werden.37

34
   Vgl Europäische Kommission, Leitfaden zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme, 29 f (Pkt 5.11. – 5.14.),
abrufbar unter https://ec.europa.eu/environment/archives/eia/pdf/030923_sea_guidance_de.pdf (09.11.2020).
35
   Lit h) Anhang I SUP-RL.
36
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 4, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).
37
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 5, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).

3. Februar 2021                                Christoph Sieber                                           19
c) Worum handelt es sich bei vernünftigen Alternativen?

(1) Nicht verfügbare Standorte als vernünftige Alternative?

Eine Prüfung von nicht verfügbaren Standorten scheint auf den ersten Blick keine vernünftige
Alternative zu sein. Bei näherer Betrachtung ist es jedoch durchaus sinnvoll, da es bei langfristigen
Planungszeiträumen mitunter noch zu Änderungen in der Verfügbarkeit kommen kann. Es kann
ebenso möglich sein, dass es anderweitig gelingt, die jeweiligen Flächen verfügbar zu bekommen.
Gerade diese Nicht-Verfügbarkeit könnte Teil der Bewertung der Alternativen sein. Sollte es
Verzögerungen durch die fehlende Verfügbarkeit von anderen Standorten geben, könnte man
dies in der Folge bei den SUP-Ergebnissen anführen. Ebenso könnte es ein Grund sein, dass
man sich für einen weniger umweltgerechten Alternativstandort entscheidet, wenn die
Verfügbarkeit eines Standortes nicht gegeben ist.38

(2) Minderungsmaßnahmen als vernünftige Alternative?

In der SUP-RL gibt es keine Definition für die Minderungsmaßnahmen. Anhang I lit g) SUP-RL
gibt als Inhalt des Umweltberichtes „jene Maßnahmen, die geplant sind, um erhebliche negative
Umweltauswirkungen aufgrund der Durchführung des Plans oder Programms zu verhindern, zu
verringern und soweit wie möglich auszugleichen“, vor. Dies wird im Folgenden als
Minderungsmaßnahmen                bezeichnet.          Über        die     Sinnhaftigkeit,       verschiedene
Minderungsmaßnahmen, welche zu den Inhalten der Planung vorgesehen sind, vergleichend zu
bewerten, gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Die eine Sichtweise legt dar, dass
Minderungsmaßnahmen verglichen mit sinnvollen Alternativen nicht im Plan, sondern erst in
nachfolgenden Verfahren verbindlich angeordnet werden können, dies vor allem in Form von
Auflagen. Aus diesem Grund sollen sie nicht zu den Alternativen der Planung gezählt werden. Die
andere Sichtweise hingegen legt dar, dass sinnvolle Alternativen unabhängig von der rechtlichen
Verankerung       der   Planinhalte     entwickelt      werden      können.    Bei   den    Ergebnissen       des
Alternativenvergleichs soll es sich um Handlungsempfehlungen für die Planung und die
politischen EntscheidungsträgerInnen handeln. Nach dieser Sichtweise wäre somit die
Überprüfung sämtlicher Alternativen sinnvoll, welche als Entscheidungsgrundlagen dienen.39
Meiner Meinung nach sollte man der ersten Ansicht den Vorzug geben, da ansonsten die
Alternativenprüfung in der SUP zu weit ausufert. Eine klassische Minderungsmaßnahme stellt

38
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 8f, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).
39
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 9f, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).

3. Februar 2021                                  Christoph Sieber                                           20
meiner Ansicht nach die Errichtung von Lärmschutzwänden dar. Sinnvollerweise sollten diese erst
in späteren Verfahrensschritten angeordnet werden, da dies vom Detaillierungsgrad meines
Erachtens zu weit in die Tiefe reicht, vor allem da sich die SUP mit der oberflächlichen Planung
des Projekts beschäftigt und es im Laufe des Verfahrens durchaus noch zu Änderungen kommen
kann.

(3) Nullalternative bzw Trendalternative als vernünftige Alternative?

Die Nullalternative bzw Trendalternative kann nicht als vernünftige Alternative angesehen werden,
da diese sowieso darzulegen ist.40 Würde man die Nullalternative bzw Trendalternative als
vergleichbare Alternative akzeptieren, so würde bei projektnahen SUPs nur mehr über das Projekt
und die Nullalternative nachgedacht werden. Das Resultat wäre das außer Acht lassen von
weiteren sinnvollen Lösungen.41 Folglich kann sie nicht als eigene Alternative gezählt werden.

d) Prüfung der Alternativen

(1) Unterschiedliche Phasen und Tiefen

Die Alternativenprüfung muss man sich wie einen Trichter vorstellen. Beginnend mit mehreren
Alternativen scheidet man im Laufe der Prüfung immer mehr unpassende sukzessive aus. Schon
im ganz frühen Planungsstadium, dem Scoping, können Alternativen betrachtet werden und in
Form einer Grobprüfung ausgeschieden werden. Klarerweise ist eine Ausscheidung auch zu
einem späteren Zeitpunkt, nach einer detaillierten Prüfung der Umweltauswirkungen, möglich.
Hinsichtlich der Tiefe der Prüfung ist jede Phase der SUP gesondert zu betrachten. Grundsätzlich
wird man am Beginn der SUP eher oberflächlicher prüfen, während man im weiteren Verlauf des
Prüfungsprozesses eher in die Tiefe gehen wird. Durchaus denkbar ist auch eine Rückholung von
bereits verworfenen Alternativen in die Prüfung, sofern sich neue Erkenntnisse ergeben.42

(2) Darstellung

Hinsichtlich der Darstellung der Alternativenprüfung eignen sich besonders gut nachvollziehbare
Methoden wie ein Ampelsystem, Skalen oder Tabellen. Das System einer Ampel mit den

40
   Anhang I lit b) SUP-RL.
41
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 10, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).
42
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 12, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).

3. Februar 2021                                 Christoph Sieber                                            21
Bewertungsstufen positive Auswirkungen (grün), keine erheblichen Auswirkungen (gelb) oder
negative Auswirkungen (rot) stellt eine ausreichende Methode dar. Detaillierter wäre schon eine
mehrstufige Skala mit feineren Einstufungsmöglichkeiten. Eine Begründung, warum welche
Auswirkung eingestuft wird, erleichtert in diesem Zusammenhang auch eine bessere
argumentative Auseinandersetzung.43
Dabei handelt es sich jedoch nur um mögliche nachvollziehbare Darstellungen. In der Praxis mag
es durchaus auch andere bewährte Systeme geben. Im Vordergrund dabei soll ein guter Überblick
und ein verständliches System sein.

(3) Bewertungsvergleich

Die Alternativen sollten immer relativ, im Sinne ob die Auswirkungen besser oder schlechter in
Bezug auf die SUP-Schutzgüter abschneiden, im Vergleich zueinander bewertet werden. Es
handelt sich dabei um eine Darstellung, ob eine Alternative in ihren Auswirkungen auf die SUP-
Schutzgüter besser oder schlechter als eine vergleichbare Alternative abschneidet. Von
absoluten Bewertungen sollte Abstand gehalten werden, denn diese können Scheingenauigkeiten
vortäuschen.44

5. Planungsoptimierungsprozess im Zuge des Alternativenvergleichs

Eine schrittweise Optimierung der Planung wird ebenso im Rahmen des Alternativenvergleichs
durchgeführt. Im Zuge dieser Optimierung werden die ausgearbeiteten Planungsalternativen in
mehreren Durchgängen überprüft und definiert. Die Optimierung findet dann auf Grundlage der
Ergebnisse des ersten Bewertungsdurchgangs zur bestmöglichen Entsprechung und Bewertung
der Planungs- und Umweltziele statt. Besonders positiv bewertete Maßnahmen können in den
optimierten Alternativen zur Maximierung der positiven Auswirkungen gebündelt werden. Man
bezeichnet dies auch einen iterativen Rückkopplungsschritt, welcher die Erkenntnisse aus dem
ersten Bewertungsdurchgang wieder in den Planungs- und SUP-Prozess zurückfließen lässt. Dies
dient der Möglichkeit der optimalen Berücksichtigung. Ein weiterer Vorteil ist, dass dadurch auch
Kompensationsmaßnahmen (= Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung oder zum Ausgleich
negativer Wirkungen) in die Planung integriert werden können. In der weiteren Folge werden dann
die optimierten Alternativen in einem zweiten Bewertungsdurchgang noch einmal überprüft zur
Feststellung, ob sie tatsächlich verbessert werden konnten. Durch die mehreren Prüfdurchgänge

43
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 13, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).
44
   Vgl Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, SUP-Praxisblatt 4 –
Alternativenprüfung in der SUP (2014), 13, abrufbar unter https://www.bmk.gv.at/dam/jcr:ee65f13f-6020-4e5a-9eab-
9ce092cdf0e9/SUP_Praxisblatt_4_Alternativen.pdf (15.12.2020).

3. Februar 2021                                 Christoph Sieber                                            22
ist sichergestellt, dass die optimale Alternative herausgefiltert werden kann.45 In dieser
Planungsoptimierung spiegelt sich auch das bewährte Trichtersystem wider.

6. Alternativenprüfung am Praxisbeispiel S 37 Scheifling – Klagenfurt

a) Einleitung

Die S 37 stellt eine teilweise schon bestehende und teilweise geplante österreichische
Schnellstraße       dar.   Sie     soll    der    Schaffung         einer    leistungsfähigen    hochrangingen
Straßenverbindung einerseits für den Ost – West Verkehr, andererseits für den Nord – Süd
Verkehr dienen. Durch den Bau der Schnellstraße soll eine Lücke im österreichischen Autobahn-
und Schnellstraßennetz geschlossen werden.46

b) Darlegung und Zusammenfassung der Alternativenprüfung

Im Zuge der Planung der Schnellstraße wurden insgesamt sechs Alternativen (inkl Nullalternative)
wurden im Zuge der Erstellung des Umweltberichts zur S 37 bis zum Jahr 2030 betrachtet. Im
Konkreten sind folgende Alternativen ausgearbeitet worden: Ausbau der Bahn (Errichtung einer
Hochleistungsstrecke von Scheifling nach St. Veit, Taktverdichtung auf der Bahnlinie Bruck/Mur
– Villach), „ÖV-betrieblich“ (Taktverdichtung auf der Bahnlinie Bruck/Mur – Villach), Bau der S 37,
Bau von Ortsumfahrungen, Errichtung einer Schnellstraßenverbindung zwischen Zeltweg und
Bad St. Leonhard über den Obdacher Sattel und die Nullvariante. Entsprechend dem
Planungsstadium ist die Reichweite dieser Alternativenauswahl sehr weit und aus diesem Grund
gut geeignet, die unterschiedlichen Lösungen anhand ihrer Auswirkungen auf die Umwelt zu
untersuchen. Einerseits erreicht die Alternativenprüfung damit ein möglichst großes Spektrum an
sinnvollen        und   denkbaren         Alternativen,      welche     es     ermöglichen,      einen   echten
systemübergreifenden Vergleich verschiedenster Lösungen zu ermitteln und darzustellen,
andererseits ist auch das Zusprechen von Eigenschaften und Merkmalen der ausgewählten
Alternativen für die Qualität der Beurteilung von entscheidender Bedeutung.47

c) Interpretation dieser Eigenschaften und Merkmale

Hinsichtlich der Nullvariante bedeutet dies bei der S 37, dass die Aufnahme der S 37 Abschnitt
Scheifling – Klagenfurt in das hochrangige Straßennetz nicht verwirklicht wird. Jedoch sind alle im
Prognosezeitraum bis 2030 als realistisch zu erwartenden Entwicklungen zu beachten. In diesem

45
   Vgl Arbter, SUP Strategische Umweltprüfung für die Planungspraxis der Zukunft (2007), 163ff.
46
   Vgl Unglaub in Mittendorfer (Hrsg), Die Strategische Umweltprüfung im Verkehrsbereich (2008) 39.
47
   Vgl Unglaub in Mittendorfer (Hrsg), Die Strategische Umweltprüfung im Verkehrsbereich (2008) 45f.

3. Februar 2021                                  Christoph Sieber                                         23
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