Die Lebenshilfe NRW Dienstleistungen und Angebote - Lebenshilfe

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Die Lebenshilfe NRW Dienstleistungen und Angebote - Lebenshilfe
Lebenshilfe
                                Nordrhein-Westfalen

Die Lebenshilfe NRW
Dienstleistungen und Angebote

                   Gemeinsam • Zusammen • Stark
Die Lebenshilfe NRW Dienstleistungen und Angebote - Lebenshilfe
Ziele und Aufgaben
    der Lebenshilfe NRW
Was ist die Lebenshilfe?

Im Bundesgebiet gibt es rund 550 Orts- und Kreisvereini-
gungen, die in 16 Landesverbänden zusammengeschlossen
sind und alle der Bundesvereinigung Lebenshilfe angehören.
Der Landesverband Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. ist
ein gemeinnütziger Verein. Im Jahre 1964 von Eltern geistig
behinderter Kinder und interessierten Fachleuten, die sich in
örtlichen Lebenshilfe-Vereinigungen zusammengeschlossen
hatten, gegründet, zählt die Lebenshilfe NRW heute über
25.000 Mitglieder.
Individuelle Angebote sowie über 400 verschiedene Einrich-
tungen sorgen landesweit für die Unterstützung von etwa
30.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Flächen-
deckend kann so die benötigte Hilfe und Förderung gewähr-
leistet werden, um den Bedürfnissen von Betroffenen und
ihren Familien gerecht zu werden.
Unsere Arbeit umfasst im Wesentlichen vier Aufgabenfelder,
die Lebenshilfe ist:

   Selbsthilfeorganisation von Menschen
   mit geistiger Behinderung
   Elternvertretung
   Fachverband
   Träger von Maßnahmen und Einrichtungen
   für Menschen mit geistiger Behinderung.
Etwa 400.000 Menschen mit geistiger Behinderung leben
derzeit in Deutschland. Alle 90 Minuten wird ein weiteres
Kind hinzu geboren. Eine große Aufgabe für die bundeswei-
ten Lebenshilfen. Über die Hälfte aller Menschen mit geis-
tiger Behinderung werden von den Lebenshilfe-Verbänden
unterstützt, begleitet und beraten.

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Ziele und Aufgaben
    der Lebenshilfe NRW
Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen:

   Frühförderstellen
   Inklusive Kindertageseinrichtungen
   Schulen
   Werkstätten für Menschen mit Behinderung
   Außenarbeitsplätze
   Berufliche Ausbildungscenter
   Integrationsbetriebe / Integrationsfachdienste
   Wohneinrichtungen / Unterstützes Wohnen
   Lebenshilfe Center: Information • Beratung • Service
   Bildung, Kunst, Kultur & Sport
   Bildungs- und Erholungsstätten
   Service - & Beratungsstellen für Freiwiligendienste
   Beratungs- und Betreuungsstellen für gesetzliche
   Betreuung
   Aus- und Fortbildung

Die Arbeit der Lebenshilfen in NRW wird durch die Landes-
geschäfts- und Beratungsstelle in Hürth koordiniert und
unterstützt. Dabei ist es eine vorrangige Aufgabe des Lan-
desverbandes, die Lebenshilfe-Vereinigungen in Nordrhein-
Westfalen beim Aufbau von Einrichtungen und anerkannten
Maßnahmen zu beraten und zu fördern. Alle Bemühungen
der Lebenshilfe NRW verfolgen stets das Ziel, die Interessen
von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehö-
rigen zu vertreten.
„Gemeinsam • Zusammen • Stark“ – getreu diesem Mot-
to setzt sich die Lebenshilfe NRW für die gesellschaftliche
Anerkennung und Inklusion / Teilhabe durch ein möglichst
selbstständiges Leben aller Mitbürgerinnen und Mitbürger
mit geistiger Behinderung ein. Maßgebend dabei sind die
individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus
der Art und Schwere der Behinderung ergeben.

Es ist normal, verschieden zu sein.

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Lebenshilfe Center
Lebenshilfe Center sind eine strukturelle Zusammenfassung al-
ler so genannten „ambulanten“ Unterstützungsmaßnahmen
für Menschen mit Behinderung in einer Region.
Lebenshilfe Center vereinen: Information • Beratung • Service.
Sie sind stadtzentral, barrierefrei und verstehen sich als „Brü-
ckenbauer in die Gemeinden“. Sie bieten Raum für Austausch
und Begegnung, eine Plattform für Bürgerschaftliches Engage-
ment in ganz unterschiedlichen Bereichen sowie regionale und
landesweite Bildungs-, Erholungs-, und Sportangebote an. Sie
unterstützen die berufliche Qualifizierungen von Menschen mit
geistiger Behinderung und vermitteln ihnen außerdem Weiter-
bildungsmöglichkeiten und Arbeitsplätze.
MitarbeiterInnen der Lebenshilfe Center sind durch Ausbildung
und Erfahrung qualifiziert. Sie informieren und beraten zu den
bestehenden Unterstützungsangeboten vor Ort, z.B. zu:
   Wohnen
   Freizeit
   Arbeit
   Bildung
   Inklusionsassistenz: Schulbegleitung
   Unterstützende Dienste
   Weitervermittlung zu anderen Diensten und Organisationen
   Sozialrechtliche Angelegenheiten und Begleitung bei Behör-
   denangelegenheiten, z.B. bei der Beantragung des Schwer-
   behindertenausweises, Beantragung der Grundsicherung,
   Beantragung einer gesetzlichen Betreuung, Beantragung
   einer Pflegestufe, Beantragung zusätzlicher Betreuungsleis-
   tungen, Beantragung des Persönlichen Budgets oder Unter-
   stützung beim Hilfeplanverfahren

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Wohnen
Die Lebenshilfe NRW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Men-
schen mit geistiger Behinderung durch unterschiedliche Wohn-
angebote bei einer selbstbestimmten Lebensführung und der
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Qualifizierte
MitarbeiterInnen leisten deshalb seit über 20 Jahren eine part-
nerschaftliche Unterstützung und individuelle Begleitung. Stets
wird dabei wert darauf gelegt, dass Menschen mit geistiger
Behinderung einen Raum haben, der es ihnen ermöglicht, eige-
ne Vorstellungen zu entwickeln und gestützt umzusetzen. Dazu
gehören u. a. das eigene Gestalten des privaten Wohnbereichs,
die persönliche Entscheidung zu Unternehmungen, alleine wie
gemeinsam mit anderen – die Sicherheit, respektiert und in den
individuellen Anliegen ernst genommen zu werden.
Zurzeit werden die vielfältigen Wohnangebote der Lebenshilfe
NRW unterteilt in den „Stationären Bereich“ und das „Unter-
stützte Wohnen“.
Zum Stationären Bereich gehören Wohnstätten und Wohn-
gruppen. Die BewohnerInnen werden von Mitarbeiterteams
rund um die Uhr unterstützt. So erhalten sie Hilfe, Förderung
und Begleitung im Alltag, bei der Lebensplanung und der Ver-
wirklichung ihrer individuellen Ziele. Zusätzlich werden sie bei
der Freizeitgestaltung und Urlaubsplanung begleitet.
Beim Unterstützten Wohnen leben Menschen mit Behinde-
rung in einer eigenen Wohnung als Mieter mit allen Rechten
und Pflichten. Sie erhalten eine individuelle Hilfestellung um
ihren Alltag zu bewältigen. Der Umfang und die Art der Unter-
stützung werden – wie auch im stationären Bereich – durch
ein Hilfeplanverfahren festgelegt, regelmäßig überprüft und
bei Bedarf angepasst. Die Begleitung erfolgt stundenweise in
Absprache.

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Berufliche Qualifikation und Integrations-
betriebe
Arbeit gibt die Möglichkeit zur Selbstbestätigung, Selbststän-
digkeit, und sozialer Anerkennung. Menschen mit geistiger
Behinderung muss daher die dauerhafte Eingliederung in
die Arbeitswelt ermöglicht werden. Das Bemühen um einen
Arbeitsplatz außerhalb der WfbM und die weitere Begleitung
der neuen Tätigkeit gehören deshalb ebenso zu den Aufgaben
der Lebenshilfe NRW wie gesellschaftliche Eingliederung, beruf-
liche Qualifizierung und Dauerbeschäftigung. Die geplante
Neuschaffung von regionalen Beratungs- und beruflichen Qua-
lifikationscentern soll deshalb Schülern einen direkten Zugang
zu einer beruflichen „Ausbildung“ ermöglichen.
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind
gemeinnützige Dienstleistungseinrichtungen für Menschen mit
Behinderung, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinde-
rung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allge-
meinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein können. Ziel ist es, die
individuelle Leistungsfähigkeit zu entwickeln, wiederzugewin-
nen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt
beschäftigt sind oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig
werden können.
Außenarbeitsplätze stehen über die WfbM zur Verfügung. Ein
Mensch mit Behinderung arbeitet über einen festgelegten Zeit-
raum in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Die Integrationsunternehmen und -abteilungen der Lebens-
hilfe sind Marktteilnehmer des allgemeinen Arbeitsmarktes. Alle
ArbeitnehmerInnen erhalten eine ortsübliche Entlohnung oder
Tarifentlohnung und erfahren dieselben Rechte wie alle ande-
ren Arbeitnehmer im Unternehmen. Integrationsunternehmen
müssen im freien Wettbewerb bestehen. Für den Aufwand, der
sich aus dem hohen Anteil an ArbeitnehmerInnen mit Behin-
derung ergeben kann, erhalten die Unternehmen einen Nach-
teilsausgleich.

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Aus-, Fort- und Weiterbildung
Weiterbildung für Menschen mit geistiger Behinderung
Die speziellen Seminare aus dem Programm „Weiterbilden“ för-
dern lebenspraktische Fähigkeiten, persönliche Möglichkeiten
sowie kreative Chancen von Menschen mit geistiger Behinde-
rung. Die Angebote orientieren sich dabei zum einen an den
Wünschen und Bedürfnissen der Teilnehmer und zum anderen
an sozialpolitischen Entwicklungen. Ziel ist es dabei immer,
Menschen mit geistiger Behinderung ein möglichst eigenstän-
diges Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Insbesondere Familien mit Kindern mit geistiger Behinderung
und ihre Angehörigen brauchen oft Rat und Unterstützung, um
möglichst normal leben zu können. Die Lebenshilfe NRW möch-
te u.a. diese Familien durch umfangreiche Familienbildung
unterstützen. Durch pädagogische Seminare und praxisnahen
Tipps wird Eltern bei der Erziehungsarbeit hilfreich unter die
Arme gegriffen.
Der Aus- und Fortbildungsbereich für haupt- und ehren-
amtliche MitarbeiterInnen versteht es als seinen Auftrag,
pädagogische, gesellschaftliche wie politische Veränderungen
aufzugreifen, Entwicklungen darzustellen und aktuelle Konzep-
te, Methoden und pädagogische Erkenntnisse durch fachlich
wie methodisch kompetente ReferentInnen zu vermitteln, um
alle Berufsgruppen, die in sozialen Einrichtungen arbeiten zu
befähigen rundum kompetent ihren beruflichen Alltag meistern
zu können.
Die dualen Ausbildungsgänge im Alexandra-Klausa-
Berufskolleg ermöglichen es den angehenden Fachkräften,
Menschen mit Behinderung (Qualifikation zum/r Heilerzie-
hungspflegerIn), Kindern, Jugendlichen und alten Menschen
(Qualifikation zum/r SozialhelferIn) eine angemessene und an-
spruchsvolle Betreuung und Förderung zu bieten.
Weitere duale Ausbildungen, z.B. zum Inklusionsassistenten,
bietet die Aus- und Fortbildungsakademie des Landesverban-
des an.

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Freiwilligendienste / Incoming / Au Pair
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen im
Alter von 16 bis zum vollendeten 26. Lebensjahr die Chance
ihre Persönlichkeit weiter zu entwickeln, sich beruflich zu ori-
entieren und das gesellschaftliche Leben aktiv mit zu gestalten.
Neben dem Umgang mit Menschen, gehören Selbsterfahrung,
Selbstreflexion und das Erlernen sozialer Kompetenzen zu den
wesentlichen Merkmalen des FSJ. Dabei kann das FSJ in unter-
schiedlichen Arbeitsbereichen der Behindertenhilfe, mit vielfäl-
tigen Anforderungen geleistet werden.
Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich gemäß
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Frauen und Männer für
das Allgemeinwohl. Der Bundesfreiwilligendienst fördert das
zivilgesellschaftliche Engagement von Frauen und Männern
aller Generationen.
Bei passender Eignung und engagierter Teilnahme besteht zudem
die Möglichkeit, eine berufliche Qualifizierung zum „Inklusions-
assistenten“ auf der Grundlage des Gesetzbuchs XI, § 87b zu
erwerben. Man erhält hierdurch die gesetzlich vorgeschriebe-
ne Berufsqualifikation um Menschen, die ihren Alltag aufgrund
von Demenz, geistiger Behinderung oder anderer Einschrän-
kungen nicht (mehr) alleine bewältigen können, im Leben zu
begleiten und zu unterstützen.
Das Lebenshilfe NRW Netzwerk Incoming wendet sich an
engagierte Frauen und Männer ab 18 Jahren aus dem Ausland,
die an einem Freiwilligendienst in Deutschland teilnehmen
möchten.
Die Lebenshilfe NRW bietet außerdem auch Familien die Ver-
mittlung von Au Pair Aufenthalten an.

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Bürgerschaftliches Engagement
Bürgerschaftliches Engagement bedeutet Übernahme von Ver-
antwortung für sich, für andere und das Gemeinwesen.
Die Lebenshilfe NRW versteht Bürgerschaftliches Engagement
nicht als Ersatz, sondern als bereichernde Ergänzung zur haupt-
beruflich geleisteten Arbeit. Durch ein solches Engagement
haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, mehr
und stärker am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und ihre
Lebensqualität zu verbessern. Deshalb hat dieses Engagement
einen hohen Wert, bei dem es um Geben und Nehmen geht.
Wer sich engagiert, erhält auch etwas zurück: bereichernde
Begegnungen mit besonderen Menschen und das Erfahren
einer anderen Lebenswelt. Interessierten bietet die Lebenshilfe
verschiedene Möglichkeiten für ein Engagement in Einrichtun-
gen, Diensten und Projekten der Organisation auf Landes- und
Ortsebene.
Die Lebenshilfe NRW bietet unterschiedliche Formen des Bür-
gerschaftlichen Engagements an - je nach Interesse und per-
sönlicher Zeit, u.a.:
   Zeitspenden: Die Zeitspende ist eine individuelle Möglichkeit
   des sozialen Engagements. Menschen mit und ohne Behin-
   derung verbringen gemeinsame Zeit in z.B. alltäglichen Auf-
   gaben, wie gemeinsames Einkaufen.
   Tandem: Zwei Menschen, einer mit und einer ohne Behin-
   derung, verbringen gemeinsame Zeit in unterschiedlichen,
   zeitlich begrenzten Projekten. Ziel ist es, partnerschaftlich
   und unter Einsatz der jeweiligen Fähigkeiten Aufgaben
   gemeinsam zu lösen.
   Gute Freunde/best buddies: Ein Mensch ohne Behinderung
   wird von einem Menschen mit Behinderung z.B. aus sei-
   ner Nachbarschaft/ Schule zum “guten Freund”. Gemein-
   sam verbringen sie auf Augenhöhe einen Teil ihrer Freizeit
   zusammen.

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Sport / FibS
Bewegung fördert die Gesundheit und stärkt das Selbstwert-
gefühl. Zusätzlich fühlt man sich ausgeglichener und aktiver. In
der Gemeinschaft mit anderen fördert Sport soziale Kompeten-
zen, Teamfähigkeit und Ausdauer. Kurzum: Sport steigert die
Lebensqualität in jedem Alter.
Die Lebenshilfe NRW fördert deshalb sportliche Betätigung von
Menschen mit geistiger Behinderung, z.B. bei ihrem jährlichen
Firmenlauf. Seit über 20 Jahren veranstaltet sie deshalb unter
vielen anderen Angeboten das landesweite Fußballturnier der
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwick-
lung in NRW. Eine Erfolgsgeschichte, die jedes Jahr wieder bei
den jungen Teilnehmern auf große Begeisterung stößt.
Die Lebenshilfe NRW betreibt gemeinsam mit der Deutschen
Sporthochschule Köln und der Gold-Kraemer-Stiftung das For-
schungsinstitut für Inklusion durch Bewegung und Sport e.V.
(FiBS).
Die FiBS gemeinn. GmbH verfolgt auf dem Gebiet der Teilhabe-
forschung folgende Ziele:
    Die motorischen und psychosozialen Ressourcen von Men-
    schen mit Behinderung sollen gestärkt werden.
    Die Inklusion der Menschen mit Behinderung in die Gesell-
    schaft soll für den Bereich „Bewegung und Sport“ wissen-
    schaftlich und praxisrelevant begleitet werden.
    Das inklusive Potential bestimmter Sportarten soll analy-
    siert und optimiert werden.
    Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studien werden für
    die praktische Arbeit nutzbar gemacht.
Dabei ist entscheidend, dass die Forschungsprojekte stets an-
wendungsbezogene Themen bearbeiten und die ermittelten Er-
kenntnisse für die Menschen mit Behinderung, deren Angehöri-
ge oder Bezugspersonen auch einen alltäglichen Nutzen haben.

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  „Schöne-Ze               -nrw.de
               lebenshilfe
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Freizeit: Reisen, Kunst und Kultur
Neue Eindrücke sammeln, ferne Länder erkunden und interes-
sante Menschen kennenlernen: Urlaub entspannt vom Alltag,
füllt die Kraftreserven wieder auf und sorgt für Zufriedenheit.
Die Lebenshilfe NRW fasst dies alles unter dem Begriff „Schöne
Zeiten“ zusammen. Seit langem zählt das landesweite Anbie-
ten von Reisen für Menschen mit geistiger Behinderung zu den
besonderen Anliegen der Lebenshilfe NRW. Hierfür wird jedes
Jahr ein aktuelles Freizeit- und Reiseprogramm herausgegeben.
Darin findet man attraktive Angebote mit betreuten Gruppen-
reisen insbesondere in Deutschland, den Niederlanden, Spani-
en, Malta und Italien.
Die Reisegruppen werden von engagierten, jungen Menschen
sogenannten ReisebegleiterInnen betreut. Sie unterstützen
die UrlauberInnen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinde-
rung in den Bereichen Pflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten,
Mobilität und in der selbstbestimmten Freizeitgestaltung.
Um Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinde-
rung zu ermöglichen, veranstaltet die Lebenshilfe NRW regel-
mäßig Events unterschiedlicher Art und Größenordnung. Das
können sowohl Spenden-Galas mit prominenten Künstlern als
auch integrative Musik-Festivals, Theateraufführungen, Tanz-
abende oder Sportveranstaltungen sein. Besonders wichtig ist
es dabei, dass durch emotionale, spannende oder ungewöhn-
liche Erlebnisse nachhaltig Vorurteile abgebaut werden. Spaß
und Unterhaltung dürfen aber selbstverständlich niemals zu
kurz kommen.

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Stiftung
Auch kleine Wünsche wollen erfüllt werden. Manchmal ist es
ein Radio, ein Musikinstrument oder die Teilnahme an einem
Bildungs- oder Freizeitwochenende was ein Mensch mit geis-
tiger Behinderung ganz oben auf seinem Wunschzettel stehen
hat. Öffentliche Gelder gibt es aber leider selten, wenn es um
persönliche Bedürfnisse geht. Gerade Kinder, Jugendliche oder
Erwachsene mit geistiger Behinderung, die keine oder mittel-
lose Eltern haben, möchte die Stiftung Lebenshilfe Nordrhein-
Westfalen deswegen mit finanziellen oder sachlichen Zuwen-
dungen unterstützen. Zusätzlich fördert die Stiftung sportliche
Aktivitäten, z. B. therapeutische Reitstunden, und ist kosten-
freie Anlaufstelle für alle Fragen zum Thema Nachlassregelung
und Vermögensverwaltung.
Die Stiftung verbürgt sich für eine direkte, persönliche und
unbürokratische Mittelverwendung. Im Jahre 1992 von Gene-
ralkonsul Paul R. Kraemer und seiner Frau Käthe gegründet,
finanziert sich die Stiftung aus den bereitgestellten Mitteln der
Gründer und einer Zustiftung des verstorbenen Studiendirek-
tors Friedrich Harling. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapi-
tal. Aus dessen Erträgen fließen dann die Fördergelder für den
Stiftungszweck. Zustiftungen sind daher das geeignete Mittel,
um das Startkapital zu erhalten und eine langfristige Finanzie-
rung sicherzustellen. Sie sind dann sinnvoll, wenn man sich für
den Sinn der Stiftung engagieren und dauerhaft und wirkungs-
voll fördern möchte.
Außerdem wird die Stiftungsarbeit seit 2002 durch sogenannte
„Ehrenkuratoren“ unterstützt. Dies sind Personen und Firmen
aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Sport, die der Stiftung
Lebenshilfe NRW eine regelmäßige, jährliche Spende zukom-
men lassen. Die Idee der Stiftung wird durch die Ehrenkurato-
ren weiter in die Gesellschaft und Wirtschaft hineingetragen.

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Gesetzliche Betreuung
Rund 1,3 Millionen Deutsche sind vorrübergehend oder dauer-
haft nicht in der Lage persönliche Angelegenheiten selbststän-
dig zu regeln. Sie sind auf zuverlässige und vertrauenswürdige
Helfer angewiesen. Der Gesetzgeber hat für diese Menschen
das Betreuungsgesetz verabschiedet. Es handelt sich dabei um
die staatliche Fürsorge für volljährige Personen, die sich wegen
einer Erkrankung oder Behinderung nicht um sich selbst oder
ihr Vermögen kümmern können. Ihnen wird ein Fremder oder
Bekannter vom Amtsgericht als gesetzlicher Betreuer zugewie­
sen. Dies kann auf eigenen Antrag oder von Amtes wegen
geschehen.
Der Betreuungsverein Lebenshilfe NW e.V. wurde von der
Lebenshilfe NRW gegründet, um Menschen unabhängig von
der Schwere ihrer Behinderung eine familien-, gemeinde- bzw.
einrichtungsnahe Betreuung zukommen zu lassen. Der Auf-
trag liegt vor allem beim erwachsenen Menschen mit Behinde-
rung. Die Betreuung wird in Absprache und Einvernehmen des
betreuten Menschen und im Sinne der Eltern und Angehörigen,
die sich über die Zukunft ihrer Kinder und Familienmitgliedern
Gedanken machen und keine persönlichen Ersatz als recht­
lichen Betreuer nennen können, fortgeführt.
    Vermögensfragen
    Gesundheitsfragen
    Wohnungsangelegenheiten
    in schwierigen Lebenssituationen
Zur Aufgabe des Betreuungsvereins zählt außerdem die Akqui-
sition, Schulung und Unterstützung von ehrenamtlichen
Betreuern.

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                                                            Haus Bröltal

                                    Haus Hammerstein   Haus Hammerstein

Bildungs- und Erholungsstätten
Bildung und Erholung sind wichtige Aspekte des Lebens. Auch
Menschen mit geistiger Behinderung möchten sich fortbilden
oder einfach mal die Seele baumeln lassen. Leider fehlt es vie-
len Tagungshäusern oder Urlaubsunterkünften an den nötigen
Vorraussetzungen. Sie sind nicht auf die Bedürfnisse von Men-
schen mit geistiger Behinderung eingestellt. Die Lebenshilfe
NRW bietet deshalb Menschen mit geistiger Behinderung aller
Altersklassen sowie Familien, Alleinerziehenden, Ehrenamtli-
chen und MitarbeiterInnen in ihren Bildungs- und Erholungs-
stätten die Möglichkeit informative oder unterhaltsame Tage
zu verbringen. In den mordernen Häusern werden Fortbildun-
gen, Seminare und Freizeiten zu verschiedenen Schwerpunkten
angeboten. Selbstverständlich kann man auch hier einfach mal
ein paar schöne Tage genießen, u.a. in:
   Haus Hammerstein: In der romantischen Idylle im Bergi-
   schen Land, mit direktem Blick auf die Wuppertalsperre,
   verbirgt sich ein altes Gasthaus, dass früher zu den Top-
   Adressen für Prominenz aus Politik, Wirtschaft und Kultur
   zählte. Konrad Adenauer und Ludwig Erhard suchten hier
   ebenso wie Inge Meisel und Peter Frankenfeld, Ruhe und
   Entspannung. Vom damaligen Charme hat Haus Hammer-
   stein bis heute nichts verloren. Viele Räumen strahlen noch
   immer im Glanz der „guten, alten Zeit” und sind doch in die
   Moderne überführt. www.haus-hammerstein.de
   Haus Bröltal: Gelegen im landschaftlich reizvollen Bröltal,
   fernab von jeglichem Alltagsstress, findet man im Haus
   Bröltal Bildung, Erholung und Lebensfreude. Neben einem
   umfangreichen Weiterbildungsangebot für Menschen mit
   Behinderung und Familien finden die Gäste optimale und
   preislich attraktive Tagungs- und Urlaubsmöglichkeiten.
   www.hausbroeltal.de

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     Haus Modestia

Wasserburg Hainchen

  Kleines Waldhotel                                            Haus Modestia

 Bildungs- und Erholungsstätten /
 Selbstverpflegerhäuser
     Wasserburg Hainchen: Am Fuße des Rothaargebirges, ein-
     gebunden in das dörfliche Grün des Ortsteils Hainchen
     in der Stadt Netphen, liegt die einzige Höhenwasserburg
     Westfalens. Umgeben von einem rund 30.000 qm großen
     Park und eingerahmt von einem weiten Waldgebiet mit
     zahllosen Wander- und Ausflugsmöglichkeiten ist die Was-
     serburg Hainchen der ideale Ausgangspunkt um das Sie-
     gerland, Wittgenstein und das benachbarte Hessenland zu
     entdecken. Ab Juli 2013 wird die Wasserburg Hainchen als
     Selbstversorgerhaus angeboten.
     Kleines Waldhotel: Im idyllischen Arnsberg im Sauerland be-
     findet sich das Kleine Waldhotel/ Appartement. Umgeben
     von traumhafter Natur lässt sich von hier aus in aller Ruhe
     die Umgebung erkunden.
     Ferienanlage Haus Modestia auf Texel: Auf Texel, der größ-
     ten der fünf westfriesischen Inseln, befindet sich die Ferien-
     anlage Haus Modestia. Diese besteht aus drei Häusern, die
     einzeln oder kombiniert belegt werden können. Bei allen
     drei Häusern handelt es sich um sehr gut ausgestattete und
     gemütlich eingerichtete Selbstversorgerhäuser.
     Sonne, Strand und Meer: Die beliebte, spanische Urlaubsin-
     sel Mallorca ist der ideale Ort um sein Fernweh nach Sonne,
     Strand und Meer zu stillen. Durch die wunderschöne, mal-
     lorquinische Landschaft bietet die Lebenshilfe NRW Men-
     schen mit Behinderung, Familien und Reisegruppen hier ein
     traumhaftes Reiseziel, von dem aus sich z.B. der alte Stadt-
     kern von Palma de Mallorca ebenso wie ein Safari-Park oder
     die Drachenhöhlen von Porto Christo besichtigen lassen.

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Was ist Inklusion?
Um die Teilhabe aller Menschen mit Behinderung zu ermögli-
chen, trägt die Lebenshilfe zur Gestaltung einer inklusiven und
solidarischen Gesellschaft bei. Bei der Inklusion geht es darum,
Strukturen und Prozesse in der Gesellschaft so zu gestalten,
dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen von Anfang an
gerecht werden. Alle Bereiche der Gesellschaft sollen so gestal-
tet sein, dass sie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung
von vorneherein ermöglichen und die gleichberechtigte Wahr-
nehmung ihrer fundamentalen Rechte sichern. Entscheidend
ist, dass eine inklusive Gesellschaft auch Menschen mit hohem
Unterstützungsbedarf einbezieht.

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Kontakt
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
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