Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
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Nr. 01/2019 Rügland, den 11. Januar 2019 Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses Ein interkommunaler Bürgerbus soll die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der fünf NorA-Allianzgemeinden Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell verbessern und zeitliche Lücken im ÖPNV-Netz schließen. Insbesondere nicht mobile und gehandicapte Bürger sollen durch den NorA-Bürgerbus die Möglichkeit bekommen direkt zu Hause abgeholt und zum gewünschten Ziel, wie beispielsweise zum Arzt, zum Supermarkt, zum Senioren- nachmittag oder auch zu einer Freizeitveranstaltung für Jugendliche gebracht zu werden. Natürlich liefert der Bürger- bus die Fahrgäste auf Wunsch hin auch wieder zu Hause ab. Der Bürgerbus hat keine festen Fahrzeiten oder Routen. Den Bus kann man ganz einfach über einen Anruf auf dem Handy der Fahrerin oder des Fahrers bestellen. Angefahren werden montags bis freitags alle Ziele innerhalb des NorA-Gebiets, bei der Art des Ziels gibt es dabei keine Einschränkungen. Das Bürgerbuskonzept: Der Betrieb des Bürgerbusses lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Fahrerinnen und Fahrer. Damit der NorA-Bürgerbus ins Rollen ge- bracht werden kann, benötigen wir deshalb die Unter- stützung der Bürgerinnen und Bürger des NorA- Gebiets. Bild: Beispiel NorA Bürgerbus Wer bereit ist, sich als ehrenamtlicher Fahrer/in zur Verfügung zu stellen, bitten wir um Rückmeldung per E-Mail, per Post oder telefonisch bis zum 15. Januar 2019 bei unserer NorA-Umsetzungsbegleitung oder dem/der jeweiligen Bürgermeister/in. Mit Ihrer Rückmeldung machen Sie keinerlei verbindliche Zusage als Fahrer/in. Uns geht es erst einmal darum Sie bei grundsätzlichem Interesse kontak- tieren und Ihnen weitere Informationen zum Bürgerbuskonzept zukommen lassen zu können. Ihre Bürgermeister/in der Allianz NorA NorA Umsetzungsbegleitung, Frau Marion Dümig, BBV LandSiedlung GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 55a, 97076 Würzburg, Fax: 0931/2795-730, Tel.: 0931/2795-733, Mobil 0160/90912360
Öffnungszeiten-Telefonnummern Abfallentsorgungstermine Tel. Nr. Fax Gemeindeverwaltung Restmülltonne und Rügland, Hirtenweg 24 Biotonne 91622 Rügland 09828/244 1241 14-tägig - Montag in der geraden Woche 21.01.2019, 04.02.19, 18.02.19 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr Papiertonne 22.01.19, 19.02.19 E-Mail: gemeinde@ruegland.de VG Weihenzell, Ansbacher Str. 15, 91629 Weihenzell, Öffnungszeiten: Gelber Wertstoffsack Mo.–Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. 13.00–16.00, u. Do. 13.00–18.00 Uhr 09.01.19, 06.02.19, Telefonnummern: Fax: 09802/9501-29 Zentrale: 09802/9501-0 gertraud.skuthan@vg-weihenzell.de 1.Bgm. 9501-10 gerhard.kraft@vg-weihenzell.de Geschäftsstellenleiter: Problemabfallsammlung Wertstoffhof Rügland 9501-20 wolfgang.zuber@vg-weihenzell.de Samstag, 02.02.19, 11.00 - 11.45 Uhr Bau-, Beitrags- Angelegenheiten 9501-23 heinz.duerr@vg-weihenzell.de Pass-, Meldewesen 9501-22 sabine.kleppel@vg-weihenzell.de Kasse 9501-30 brigitte.deindoerfer@vg-weihenzell.de Öffnungszeiten Wertstoffhof 9501-35 charlotte.reiss@vg-weihenzell.de (an der Kläranlage Rügland, Methlachstraße) Standesamt 9501-50 sonja.horneber@vg-weihenzell.de Jeweils samstags von 10.00 – 11.30 Uhr. Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe, Gonnersdorf 22, Bauschutt - Anlieferung ist nur in kleineren Haus- 90556 Cadolzburg haltsmengen und durch Rücksprache mit der Gemeinde- Telefon: 09103/7936-0, Telefax: 09103/7936-10 verwaltung oder den Gemeindearbeitern möglich. E-Mail: info@dillenberggruppe.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Grüngut In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst ständig erreichbar Von Dezember bis März erfolgt keine Annahme. Gartenabfälle werden auch vom Markt Dietenhofen an Notruf-Nummern der Kompostieranlage, unterhalb des Bauhofes / Wert- 112 Notruf Für alle medizinischen Notfälle und alle stoffhofes in Dietenhofen an der Industriestraße, ange- Feuerwehreinsätze, Vorwahlfrei aus Festnetz und Handy nommen: Mittwoch von 9.30 – 10.00 Uhr 110 Polizei-Notruf und Samstag von 11.00 – 12.00 Uhr. 089/19240 Gift-Notruf Sie erhalten dort auch Grünkompost bester Qualität. 116117 Bereitschaftsdienst für nicht akute Hausbesuche 0800234-2500 Stromversorgung Main-Donau-Netzwerk Offizielle Meldestellen Hubschrauberlärm: Redaktionsschluss Stadt Ansbach: Tel. 0981/51-532, Amts-u. Mitteilungsblatt hubschrauberlaerm@ansbach.de Landkreis Ansbach: fluglaerm@landratsamt-ansbach.de Annahmeschluss: Mittwoch, 23.01.2019 US-Armee: Helga Moser, Tel. 0152/09114369, Erscheinungstag: Freitag, 01.02.2019 helga.i.moser.In@mail.mil; Tel. 0981/183-1600 Bundeswehr: Tel. 0800/8620730 (kostenfrei); FLIZ@bundeswehr.de 2
2019 Gemeinde Rügland Termine und Veranstaltungen Januar 2019 Juni 2019 04.01. JHV MC Rügland 02.06. Ausflug OGHV Rgl. zur LaGaSchau 05.01. JHV Stammtisch Haasgang 06.-10.06. Ausflug Schönleben 06.01. JHV SG Rügland 09.06. Grillfest FFW Haasgang 11.-13.01. Skifahrt Stammtisch Haasgang 14.-17.6. Bergfest Stammt. Haasgang 17.01. Bartholomäustreff 17.06. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 17.-20.01. Skifahrt SC Rügland 22.06. Grillfest FFW Rügland 21.01. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 24.06. Johannifest 25.01. JHV Soldatenkameradschaft Rügland 27.01. JHV FFW Haasgang Juli 2019 Februar 2019 05.-07.07. Burgfest MC Rügland 15.07. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 02.02. Après Ski-Party Crew Member Haasgang 18.07. Bartholomäustreff 04.02. Bibelstunde in Rügland 19.-21.07 Stammtischfest Götteldorf 09.02. Faschingsball SG Rügland 27.07. Weiherfest in Rügland 09.02. Skifahrt Unternbibert 10.02. Info-Nachmittag Ausflug Schönleben August 2019 14.02. Bartholomäustreff 16.02. Tagesskifahrt SC Rügland 16.02 Faschingsball SV Unternbibert 03.08. Grillfest SG Rügland 18.02. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 10.08. Kulturausflug Röttingen OGHV Rgl. 21.02. JHV OGV Unternbibert 11.08. Tagesausflug MG Rügland 23.02. Faschingsball FFW Rügland 16.-19.08. Kirchweih in Rügland 18.08. Königsfest SG Rügland 22.-26.08. Kirchweih in Unternbibert März 2019 26.08. Bartholomäustreff, Kirchweihkaffee 01.03. Weltgebetstag September 2019 05.03. Kinderfasching in Unternbibert 08.03. JHV FFW Rügland 15.09. Familienausflug Stammtisch Haasgang 09.03. JHV OGHV Rügland 16.09. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 10.03. JHV VdK Rügland 19.09. Bartholomäustreff (Ausflug) 13.03. JHV MGV Rügland 21.09. Weinfest OGV Unternbibert 16.03. JHV SV Unternbibert 28.09. Saftfest OGHV Rügland 18.03. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 19.03. Bürgerversammlung in Rügland 21.03. Bartholomäustreff Oktober 2019 22.03. JHV SC Rügland 23.03. Altpapiersammlung FFW Rügland 03.10. Wandertag OGHV Rügland 23.03. Schinkenessen FFW Rügland 17.10. Bartholomäustreff 23.03. Preisschafkopfen Stammt. Götteldorf 18.10. Helfer-Essen SC Rügland 25.03. Bürgerversammlung in Unternbibert 19.10. Weinfahrt Dorfverein Haasgang 30.03. JHV FFW Unternbibert 20.10. Fischschmaus Gasthaus „Roter Ochse“ 21.10. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 26.10. Altpapiersammlung FFW Rügland April 2019 26.10 Helfer-Essen SV Unternbibert 11.04. Bartholomäustreff 15.04. Montagsgespräche Gde-Haus U’b November 2019 20.04. JHV Crew Member Haasgang 21.04. Ostersonntag - Osterfeuer 02.11. Schießen der Vereine SG Rügland 30.04. Maibaumaufstellen Dorfverein Haasgang 04.11. Treffen der Vereine / SV Unternbibert 09.11. Fischessen FFW Rügland 17.11. Volkstrauertag mit Gedenkfeiern Mai 2019 18.11. Montagsgespräche Gde-Haus U‘b 21.11. Bartholomäustreff 01.05. Königsfest SV Unternbibert 01.05. Heimatausstellung OGHV Rügland 01.05. Maifest Dorfverein Haasgang Dezember 2019 04.05. Heimatausstellung OGHV Rügland 04.05. Pflanzentauschaktion OGV Unternbibert 01.12. Adventsfeier VdK Rügland 04.05. Basteln mit Kindern OGV Unternbibert 07.12. Adventsfeier SG Rügland 05.05. Konfirmation 08.12. Weihnachtsmarkt in Rügland 05.05. Heimatausstellung OGHV Rügland 12.12. Bartholomäustreff 13.05. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 14.12. Adventsfeier SV Unternbibert 16.05. Bartholomäustreff 15.12. Weihnachtsfeier Soldatenk.‘schaft Rgl. 19.05. Silberne Konfirmation Unternbibert 18.12. Weihnachtsfeier MGV Rügland 26.05. Silberne Konfirmation Rügland 21.12. Weihnachtsfeier SC Rügland 30.05. Familienwandertag SG Rügland 22.12. Weihnachtsmarkt Haasgang 30.05. Grillfest FFW Unternbibert 31.12. Silvesterfeier SV Unternbibert 3
Termine Nächste Gemeinderatssitzung: Januar 2019 Am Montag, den 11.02.2019 um 20.00 Uhr im Sitzungs- saal der Gemeindeverwaltung Rügland, Hirtenweg 24. 04.01. JHV MC Rügland 05.01. JHV Stammtisch Haasgang Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte einige Tage 06.01. JHV SG Rügland vorher aus den gemeindlichen Aushangkästen. 11.-13.01. Skifahrt Stammtisch Haasgang 17.01. Bartholomäustreff, 14.00 Uhr in Unternbibert Werner Hammerl, 1. Bürgermeister „Lachen ist gesund“ mit Frau Erika Schneider 17.-20.01. Skifahrt SC Rügland 21.01. Montagsgespräche Gde-Haus U’b Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren 25.01. JHV Soldatenkameradschaft Rügland im Landkreis Ansbach; Probealarm der Sirenen 27.01. JHV FFW Haasgang mit Funksteuerung im Jahr 2019 Februar 2019 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 Uhr und 02.02. Après Ski-Party Crew Member Haasgang 11.20 Uhr in Rügland und Unternbibert ausgelöst am: 04.02. Bibelstunde in Rügland 02.02.2019, 02.03.2019, 06.04.2019, 04.05.2019, 09.02. Faschingsball SG Rügland 01.06.2019, 06.07.2019, 03.08.2019, 07.09.2019, 09.02. Skifahrt Unternbibert 05.10.2019, 02.11.19, 07.12.2019. 10.02. Info-Nachmittag Ausflug Schönleben 14.02. Bartholomäustreff 16.02. Tagesskifahrt SC Rügland „Informationsveranstaltung für werdende 16.02 Faschingsball SV Unternbibert Eltern“ am 23.01.2019 um 19 Uhr, 18.02. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 21.02. JHV OGV Unternbibert AOK Ansbach, Eyber Straße 63 23.02. Faschingsball FFW Rügland Veranstalter: Staatlich anerkannte Beratungsstelle am Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt und AOK Bayern – Die Gesundheitskasse in Ansbach Kath. Pfarramt Virnsberg, Schlossstraße 12, 91604 Flachslanden, Tel. 09829/304 – Fax 09829/1399 Folgende Themen werden besprochen: e-mail: pfarrei.virnsberg@erzbistum-bamberg.de Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit, Pfarrer Dieter Hinz, Tel. 0981/86132, Fax0981/87834 Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit Öffnungszeiten Pfarramt: Die.,14-18 Uhr, Do. 16-18 Uhr, Anmeldung unter: (0981) 468-7102 Fr. 8 - 12 Uhr, Pfarrhaus Sondernohe, Tel. 09829/304. ------------------------------------------------------------------------------- 3-teilige Veranstaltungsreihe Kath. Gottesdienste in Rügland: Samstag, 12.01.2019 "Rund um das Baby" 18.00 Uhr Schlosskapelle: Wort-Gottes-Feier 1. Teil: Do. 24.01.2019, Theorie der Ernährung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 2. Teil: Do. 31.01.2019, Praxis der Ernährung Gottesdienstordnungen liegen in der AOK Ansbach, Eyber Str. 63 Gemeindeverwaltung Rügland, Hirtenweg 24, aus. 3. Teil: Do. 07.02.2019, Bindung und Entwicklung Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt Crailsheimstr. 64, Ansbach Internistische Hausarztpraxis Filialpraxis Rügland, Dr. med. Uwe Keppler Bitte Anmeldung unter:Gesundheitsamt (0981) 468-7102 Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland Tel. 09828-911892 Dr. med. Markus Raster Sprechzeiten Januar 2019 INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS Marktplatz 2 Montag, von 12.00 bis 16.30 Uhr, Dienstag, von 12.30 bis 16.00 Uhr 91604 Flachslanden Freitag von 07.30 Uhr bis 10.00 Uhr Tel. 09829/ 93 27 99 - 7 Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Öffnungszeiten Praxis in Weihenzell Tel. 09802/9581560. Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Am Wochenende erreichen Sie den ärztlichen Notfall- Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr dienst unter der Tel. Nr. 116117. Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte 112. Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 13:00 Uhr Ihr Praxisteam Dr. Keppler 4
Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Rügland Rügland, den 02.01.2019 Bekanntmachung Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bay- er. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Einleiten von Mischwasser aus dem RÜB Lindach in den Kautzenbach durch die Gemeinde Rügland Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Rügland unter Vor- lage von Planunterlagen mit Schreiben vom 12.11.2018 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 29.11.2018 und erstellte ein Gutachten. Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird eingeleitet das • Mischwasser aus dem RÜB Lindach in den Kautzenbach durch die Gemeinde Rügland Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG). Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht. Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 15.01.2019 bis 14.02.2019 (einschließlich der genannten Tage) bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus- legungsfrist, das ist bis zum 28.02.2019 bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland oder beim Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übri- gen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendi- gen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungs- termin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Werner Hammerl Erster Bürgermeister 5
Gemeinde Rügland Rügland, den 11.01.2019 Bekanntmachung Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bay- er. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Rügland in den Mettlachbach durch die Gemeinde Rügland Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Rügland unter Vor- lage von Planunterlagen mit Schreiben vom 19.11.2018 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 10.12.2018 und erstellte ein Gutachten. Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Er wird eingeleitet das • Abwasser aus der Kläranlage Rügland in den Mettlachbach Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG). Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht. Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 15.01.2019 bis 14.02.2019 (einschließlich der ge- nannten Tage) bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus- legungsfrist, das ist bis zum 28.02.2019 bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland oder beim Land- ratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift et- waige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übri- gen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendi- gen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungs- termin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Werner Hammerl Erster Bürgermeister 6
Gemeinde Rügland Verwaltungsgemeinschaft Weihenzell Zutreffendes bitte ankreuzen ⌧ oder in Druckschrift ausfüllen BEKANNTMACHUNG über die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019) 1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten: Eintragungsbezirk Eintragungsraum Bezeichnung und barrie- Nr. Abgrenzung genaue Anschrift Öffnungszeiten refrei ja / nein Gemeinde Rügland Verwaltungsgemeinschaft Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis ja Weihenzell 12:00 Uhr Ansbacher Str. 15 Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis 91629 Weihenzell 16.00 Uhr Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag, 07.02.2019, 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr Sonntag, 03.02.2019, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich: Gemeindekanzlei Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis ja Rügland 12:00 Uhr Hirtenweg 24 Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr 91622 Rügland 2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in des- sen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen. 3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. 4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zu- rückgenommen werden. 5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs). 6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsan- zeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Wei- henzell Ansbacher Str. 15 91629 Weihenzell und der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland, während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden. Rügland, den 11.01.2019 Werner Hammerl 1. Bürgermeister 7
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg – Bauabschnitt II“ Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Rügland hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Bebauungsplan mit inte- griertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgenden Lageplan rot markiert: Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am- Rosenberg“ - Bauabschnitt II © Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Rosenberg der Gemeinde Rügland. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den angrenzenden Bauabschnitt I des Gewerbegebietes, die angrenzende Gemeindeverbindungs- straße nach Götteldorf, im Osten durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen, im Süden durch einen Feldweg und den daran anschließenden Siedlungszusammenhang von Rosenberg sowie im Westen durch die Staatsstraße St 2255 und dem parallel verlaufenden Feldweg begrenzt. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Grundstücke Bestandteil des Geltungsbereiches: 1044, 1044/1, 1044/4, und 1044/15, jeweils Gemarkung Rügland. Es sind zwischenzeitlich Grundstücksverschmelzungen erfolgt. Diese sind in vorgenannten Flurstücksnummern berücksichtigt. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt ca. 3,95 ha. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2018 in Kraft. Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II bestehend aus der Satzung, der Begründung und den weiteren Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (derzeit Montag- Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich wird demnach • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 8
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un- ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö- schen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Die in den Festsetzungen der Begründung zum Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN- Normen), Konzepte und technischen Baubestimmungen können bei der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland eingesehen werden. Die Satzungsfassung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II“ bestehend aus Plan- blatt, Satzung Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen ist gem. § 10a Abs.2 BauGB zusammen mit der zusammenfassenden Erklärung in das Internet unter www.ruegland.de Rubrik Bebauungspläne eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Rügland, den 11.01.2019 Werner Hammerl, Erster Bürgermeister ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg – Bauabschnitt I“ 1. Änderung Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Rügland hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 die 1. Änderung des Bebau- ungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgenden Lageplan rot markiert: Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am- Rosenberg“ - Bauabschnitt I“ 1. Änderung 9
© Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Rosenberg der Gemeinde Rügland. Westlich grenzt an das Planungsgebiet die Staatsstraße St 2255 und nördlich die Gemeindeverbindungsstraße nach Götteldorf an. Östlich und südlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Südlich befindet sich weiterhin eine bestehende Reithalle. Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,85 Hektar. Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Grundstücke Bestandteil des Geltungsbereiches: 1044/5 und 1044/6 jeweils Gemarkung Rügland. Es sind zwischenzeitlich Grundstücksverschmelzungen erfolgt. Diese sind in vorgenannten Flurstücksnummern berücksichtigt. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2018 in Kraft. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I bestehend aus der Satzung, der Begründung und den weiteren Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge- meinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (derzeit Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich wird demnach • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un- ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö- schen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Die in den Festsetzungen der Begründung zum Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN- Normen), Konzepte und technischen Baubestimmungen können bei der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland eingesehen werden. Die Satzungsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I“ be- stehend aus Planblatt, Satzung Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen ist gem. § 10a Abs.2 BauGB zu- sammen mit der zusammenfassenden Erklärung in das Internet unter www.ruegland.de Rubrik Bebauungsplä- ne eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden. Rügland, den 11.01.2019 Werner Hammerl, Erster Bürgermeister Verschiedenes 10
der aktuell gesetzlich vorgesehenen Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten ohne den Zuschlag für eine spätere Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich bestehende Ansprüche gingen jedoch nicht verloren und werden nun mit der endgültigen Entscheidung festgesetzt. Die Ab- schaffung dieses Zuschlags ab 1. Januar 2019 betrifft STAATLICHE FACHOBERSCHULE UND insoweit allein zukünftig geltend gemachte Rentenan- BERUFSOBERSCHULE ANSBACH sprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen Al- TAG DER OFFENEN TÜR tersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer am SAMSTAG, 02. FEBRUAR 2019 Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Anspruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand. Information, Beratung und Erfahrungsberichte Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Kran- Fachpraktische Ausbildung - Schulwerkstätten - Projekte kenversicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unter- - Kooperationen - nehmer beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leis- Zweite Fremdsprache - Seminarfach tungsaufwendungen der sogenannten Altenteiler bereits Für das leibliche Wohl ist gesorgt. in 2019 auf 76 Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Euro zu reduzieren. Die Online-Anmeldung ist ab sofort unter Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Kranken- www.fosbosansbach.de möglich. Die ausgedruckte Onli- versicherung bedenken ne-Anmeldung bitte unterschrieben und mit den erforder- Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht lichen Unterlagen in der Zeit vom 18. Februar bis 01. die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, son- März 2019 persönlich vorbeibringen. dern sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unterneh- Berufliche Oberschule Ansbach, Pfarrstr. 21/23, Ansbach mer weiter zahlen müssen. Beiträge sind neben den Tel. 0981 97223900 E-Mail: verwal- Beiträgen aus der Rente aus der AdL auch aus außer- tung@fosbosansbach.de Homepage: landwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, www.fosbosansbach.de weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Parkmöglichkeiten am Rezatparkplatz oder im Brücken- Diese Beiträge können insgesamt gegebenenfalls höher center ausfallen als die zu erwartende Rente aus der AdL. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich durch die SVLFG beraten zu lassen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung abgeschafft – Altersrenten werden jetzt endgültig Vereine und Organisationen bewilligt Veranstaltungen Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht abgeschafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August 2018 (Veröffentlichung der Beschlüsse des Bundes- verfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswid- Schützengesellschaft rigkeit der bisherigen Regelungen) diese Vorausset- zung für den Bezug einer Rente aus der Alterssiche- 1952 Rügland e.V. rung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig bewilligen zu können. Einladung zum Faschingsball Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere Der Faschingsball der Schützengesellschaft Rügland gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2019 einher. findet am Samstag, den 09.02.2019 statt. Dies sind insbesondere: • Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vor- Für ordentlich Stimmung sorgt die Liveband zeitigen Altersrente „Die Saitenspringer“ sowie ein abwechslungsreiches • Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer Rahmenprogramm. Inanspruchnahme der Regelaltersrente • Befristung von Erwerbsminderungsrenten und An- Happy Hour in der Bar von 21 bis 22 Uhr! rechnung von Einnahmen aus Land- und Forstwirt- schaft bei aktiver Weiterbewirtschaftung Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. • Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Al- Beginn: 20 Uhr im Schützenhaus. tersrenten Eintritt im Vorverkauf 5,- €, an der Abendkasse 6,- €. Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktio- nen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel Die gesamte Bevölkerung ist herzlich als nicht mehr haltbar ansahen, hatte der Vorstand der zum Faschingsball 2019 eingeladen! SVLFG entschieden, für die Zeit von September bis zur notwendigen Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten Zutritt für Jugendliche nur mit Erziehungsberechtigtem und vorzeitige Altersrenten zu gewähren. Damit hat die oder Zettel zur Übertragung der Aufsichtspflicht (nach SVLFG unbillige Härten für ihre Versicherten vermieden. JuSchG)! Die vorläufigen Rentenzahlungen erfolgten individuell in 11
OGHV Rügland Nachrichten Januar 2019 Wir wünschen „Allen“ ein gutes, gesundes neues Jahr. Liebe Seniorinnen und Senioren, Sie alle sind sehr herzlich einladen, zum Heimatausstellung „Tanztee am Nachmittag“ am Dienstag, den 22. Januar 2019, um 14:30 Uhr, Am 01./04. und 05.Mai 2019 findet in Rügland eine 1. Faschingsball, „Mönchswaldhalle“, Rathausstr. 34 Ausstellung aus der Zeit unserer Vorfahren statt. 91734 Mitteleschenbach Wir wollen erlebbar machen, wie unsere Eltern und Kostenbeitrag 5,-- €/p.P. Großeltern das tägliche Leben bewältigt haben. Dazu Genießen Sie Geselligkeit, Musik und Spaß im Kreis sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wer Gleichgesinnter und machen Sie mit beim Gegenstände, Bilder oder Sonstiges besitzt und als „Tanztee am Nachmittag" in Mitteleschenbach. Schön Leihgabe zur Verfügung stellen kann, möchte sich wäre es, wenn Sie Ihre Bekannten und Freunde zu bitte bei den Vorstandsmitgliedern melden. unserem „Tanztee“ mit einladen, um gemeinsam einen Annemarie Moch (Tel,546) Dagmar Hofmann-Brehm (Tel.911831), Erna Igel (Tel.9119211), Susann Berger (Tel.1295), schwungvollen, unterhaltsamen Nachmittag zu verbrin- Leni Schmid (Tel.9119889) und Wilfried Veit (Tel.307) gen. Ich freue mich gemeinsam mit Ihnen auf eine unter- haltsame Veranstaltung. Bauernregel: Ihr Peter Schalk (Organisationsleitung), Ist der Januar sehr nass, Altbürgermeister der Gemeinde Burgoberbach bleibt leer des Winzers Fass. Bleiben Sie uns treu und freuen Sie sich auf die nächste Im Januar viel Muckentanz, "Tanztee“-Veranstaltung in am 19. Februar 2019 in verdirbt die Futterernte ganz. Bechhofen. Geräteverleih bei Wilfried Veit, Am Weinberg 7, 91622 Rügland, Tel, 09828/307 e Mail: wilfried.veit@t-online,de. oder Dagmar Hofmann-Brehm 09828/911831 Obst- Gartenbau u. Heimatverein Rügland Soldatenkameradschaft 1867 Rügland und Umgebung Einladung zur Jahreshauptversammlung unserer Mitglieder mit Vereinsessen am Freitag, den 25.01.2019 um 19.00 Uhr im Gasthaus Roter Ochse (Müller) Rügland Andreas Quandt, 1. Vorsitzender Jahreshauptversammlung der FFW Haasgang e. V. Am Sonntag, den 27.01.2019 findet um 14.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Haasgang im Feuerwehrhaus in Haasgang statt. An alle Mitglieder ergeht hiermit herzliche Einladung. Um Erscheinen im Dienstanzug wird gebeten. Tagesordnung: Begrüßung durch den Vorstand Bericht des Kommandanten Bericht des Schriftführers Bericht des Kassiers Bericht der Revisoren und Entlastung Grußworte Ehrungen Wünsche; Anträge, Sonstiges Die Vorstandschaft 12
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