Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses

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Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Nr. 01/2019                                                                              Rügland, den 11. Januar 2019

Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Ein interkommunaler Bürgerbus soll die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der fünf NorA-Allianzgemeinden
Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell verbessern und zeitliche Lücken im ÖPNV-Netz
schließen.
Insbesondere nicht mobile und gehandicapte Bürger sollen durch den NorA-Bürgerbus die Möglichkeit bekommen
direkt zu Hause abgeholt und zum gewünschten Ziel, wie beispielsweise zum Arzt, zum Supermarkt, zum Senioren-
nachmittag oder auch zu einer Freizeitveranstaltung für Jugendliche gebracht zu werden. Natürlich liefert der Bürger-
bus die Fahrgäste auf Wunsch hin auch wieder zu Hause ab. Der Bürgerbus hat keine festen Fahrzeiten oder
Routen.
Den Bus kann man ganz einfach über einen Anruf auf
dem Handy der Fahrerin oder des Fahrers bestellen.
Angefahren werden montags bis freitags alle Ziele
innerhalb des NorA-Gebiets, bei der Art des Ziels gibt
es dabei keine Einschränkungen.
Das Bürgerbuskonzept: Der Betrieb des Bürgerbusses
lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Fahrerinnen
und Fahrer. Damit der NorA-Bürgerbus ins Rollen ge-
bracht werden kann, benötigen wir deshalb die Unter-
stützung der Bürgerinnen und Bürger des NorA-
Gebiets.
                                                               Bild: Beispiel NorA Bürgerbus
Wer bereit ist, sich als ehrenamtlicher Fahrer/in zur
Verfügung zu stellen, bitten wir um Rückmeldung per E-Mail, per Post oder telefonisch bis zum 15. Januar 2019 bei
unserer NorA-Umsetzungsbegleitung oder dem/der jeweiligen Bürgermeister/in. Mit Ihrer Rückmeldung machen Sie
keinerlei verbindliche Zusage als Fahrer/in. Uns geht es erst einmal darum Sie bei grundsätzlichem Interesse kontak-
tieren und Ihnen weitere Informationen zum Bürgerbuskonzept zukommen lassen zu können.

Ihre Bürgermeister/in der Allianz NorA
                  NorA Umsetzungsbegleitung, Frau Marion Dümig, BBV LandSiedlung GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 55a,
                             97076 Würzburg, Fax: 0931/2795-730, Tel.: 0931/2795-733, Mobil 0160/90912360
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Öffnungszeiten-Telefonnummern                                             Abfallentsorgungstermine

                                          Tel. Nr.         Fax
Gemeindeverwaltung                                                                         Restmülltonne und
Rügland, Hirtenweg 24                                                                      Biotonne
91622 Rügland                             09828/244 1241                          14-tägig - Montag in der geraden Woche
                                                                                  21.01.2019, 04.02.19, 18.02.19
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr                                                        Papiertonne
                                                                                     22.01.19, 19.02.19
E-Mail: gemeinde@ruegland.de

VG Weihenzell,
Ansbacher Str. 15, 91629 Weihenzell,
Öffnungszeiten:                                                                      Gelber Wertstoffsack
Mo.–Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. 13.00–16.00, u. Do. 13.00–18.00 Uhr                      09.01.19, 06.02.19,
Telefonnummern:                           Fax: 09802/9501-29
Zentrale: 09802/9501-0 gertraud.skuthan@vg-weihenzell.de
1.Bgm.           9501-10 gerhard.kraft@vg-weihenzell.de
Geschäftsstellenleiter:                                               Problemabfallsammlung Wertstoffhof Rügland
                 9501-20 wolfgang.zuber@vg-weihenzell.de              Samstag, 02.02.19, 11.00 - 11.45 Uhr
Bau-, Beitrags-
Angelegenheiten 9501-23 heinz.duerr@vg-weihenzell.de
Pass-, Meldewesen 9501-22 sabine.kleppel@vg-weihenzell.de
Kasse          9501-30 brigitte.deindoerfer@vg-weihenzell.de          Öffnungszeiten Wertstoffhof
               9501-35 charlotte.reiss@vg-weihenzell.de               (an der Kläranlage Rügland, Methlachstraße)
Standesamt      9501-50 sonja.horneber@vg-weihenzell.de               Jeweils samstags von 10.00 – 11.30 Uhr.

                 Zweckverband zur Wasserversorgung
                 Dillenberggruppe, Gonnersdorf 22,                    Bauschutt    - Anlieferung ist nur in kleineren Haus-
                 90556 Cadolzburg                                     haltsmengen und durch Rücksprache mit der Gemeinde-
Telefon: 09103/7936-0, Telefax: 09103/7936-10                         verwaltung oder den Gemeindearbeitern möglich.
E-Mail: info@dillenberggruppe.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr
und 14 - 16 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.                 Grüngut
In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst ständig erreichbar           Von Dezember bis März erfolgt keine Annahme.
                                                                      Gartenabfälle werden auch vom Markt Dietenhofen an
                     Notruf-Nummern                                   der Kompostieranlage, unterhalb des Bauhofes / Wert-
112 Notruf   Für alle medizinischen Notfälle und alle                 stoffhofes in Dietenhofen an der Industriestraße, ange-
Feuerwehreinsätze, Vorwahlfrei aus Festnetz und Handy                 nommen: Mittwoch von 9.30 – 10.00 Uhr
110           Polizei-Notruf                                          und Samstag von 11.00 – 12.00 Uhr.
089/19240     Gift-Notruf                                             Sie erhalten dort auch Grünkompost bester Qualität.
116117 Bereitschaftsdienst für nicht akute Hausbesuche
0800234-2500 Stromversorgung Main-Donau-Netzwerk

Offizielle Meldestellen Hubschrauberlärm:                                        Redaktionsschluss
Stadt Ansbach: Tel. 0981/51-532,                                                Amts-u. Mitteilungsblatt
                hubschrauberlaerm@ansbach.de
Landkreis Ansbach: fluglaerm@landratsamt-ansbach.de                          Annahmeschluss: Mittwoch, 23.01.2019
US-Armee:       Helga Moser, Tel. 0152/09114369,                             Erscheinungstag: Freitag, 01.02.2019
helga.i.moser.In@mail.mil; Tel. 0981/183-1600
Bundeswehr: Tel. 0800/8620730 (kostenfrei);
                FLIZ@bundeswehr.de

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Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
2019 Gemeinde Rügland
                                       Termine und Veranstaltungen

            Januar 2019                                                   Juni 2019
04.01. JHV MC Rügland                                    02.06. Ausflug OGHV Rgl. zur LaGaSchau
05.01. JHV Stammtisch Haasgang                           06.-10.06. Ausflug Schönleben
06.01. JHV SG Rügland                                    09.06. Grillfest FFW Haasgang
11.-13.01. Skifahrt Stammtisch Haasgang                  14.-17.6. Bergfest Stammt. Haasgang
17.01. Bartholomäustreff                                 17.06. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
17.-20.01. Skifahrt SC Rügland                           22.06. Grillfest FFW Rügland
21.01. Montagsgespräche Gde-Haus U’b                     24.06. Johannifest
25.01. JHV Soldatenkameradschaft Rügland
27.01. JHV FFW Haasgang
                                                                         Juli 2019
            Februar 2019                                 05.-07.07. Burgfest MC Rügland
                                                         15.07. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
02.02. Après Ski-Party Crew Member Haasgang              18.07. Bartholomäustreff
04.02. Bibelstunde in Rügland                            19.-21.07 Stammtischfest Götteldorf
09.02. Faschingsball SG Rügland                          27.07. Weiherfest in Rügland
09.02. Skifahrt Unternbibert
10.02. Info-Nachmittag Ausflug Schönleben                             August 2019
14.02. Bartholomäustreff
16.02. Tagesskifahrt SC Rügland
16.02 Faschingsball SV Unternbibert                      03.08. Grillfest SG Rügland
18.02. Montagsgespräche Gde-Haus U’b                     10.08. Kulturausflug Röttingen OGHV Rgl.
21.02. JHV OGV Unternbibert                              11.08. Tagesausflug MG Rügland
23.02. Faschingsball FFW Rügland                         16.-19.08. Kirchweih in Rügland
                                                           18.08. Königsfest SG Rügland
                                                         22.-26.08. Kirchweih in Unternbibert
               März 2019                                 26.08. Bartholomäustreff, Kirchweihkaffee

01.03. Weltgebetstag                                               September 2019
05.03. Kinderfasching in Unternbibert
08.03. JHV FFW Rügland
                                                         15.09. Familienausflug Stammtisch Haasgang
09.03. JHV OGHV Rügland
                                                         16.09. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
10.03. JHV VdK Rügland
                                                         19.09. Bartholomäustreff (Ausflug)
13.03. JHV MGV Rügland
                                                         21.09. Weinfest OGV Unternbibert
16.03. JHV SV Unternbibert
                                                         28.09. Saftfest OGHV Rügland
18.03. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
19.03. Bürgerversammlung in Rügland
21.03. Bartholomäustreff                                              Oktober 2019
22.03. JHV SC Rügland
23.03. Altpapiersammlung FFW Rügland                     03.10. Wandertag OGHV Rügland
23.03. Schinkenessen FFW Rügland                         17.10. Bartholomäustreff
23.03. Preisschafkopfen Stammt. Götteldorf               18.10. Helfer-Essen SC Rügland
25.03. Bürgerversammlung in Unternbibert                 19.10. Weinfahrt Dorfverein Haasgang
30.03. JHV FFW Unternbibert                              20.10. Fischschmaus Gasthaus „Roter Ochse“
                                                         21.10. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
                                                         26.10. Altpapiersammlung FFW Rügland
               April 2019                                26.10 Helfer-Essen SV Unternbibert
11.04. Bartholomäustreff
15.04. Montagsgespräche Gde-Haus U’b                                November 2019
20.04. JHV Crew Member Haasgang
21.04. Ostersonntag - Osterfeuer                         02.11. Schießen der Vereine SG Rügland
30.04. Maibaumaufstellen Dorfverein Haasgang             04.11. Treffen der Vereine / SV Unternbibert
                                                         09.11. Fischessen FFW Rügland
                                                         17.11. Volkstrauertag mit Gedenkfeiern
               Mai 2019                                  18.11. Montagsgespräche Gde-Haus U‘b
                                                         21.11. Bartholomäustreff
01.05. Königsfest SV Unternbibert
01.05. Heimatausstellung OGHV Rügland
01.05. Maifest Dorfverein Haasgang                                  Dezember 2019
04.05. Heimatausstellung OGHV Rügland
04.05. Pflanzentauschaktion OGV Unternbibert             01.12. Adventsfeier VdK Rügland
04.05. Basteln mit Kindern OGV Unternbibert              07.12. Adventsfeier SG Rügland
05.05. Konfirmation                                      08.12. Weihnachtsmarkt in Rügland
05.05. Heimatausstellung OGHV Rügland                    12.12. Bartholomäustreff
13.05. Montagsgespräche Gde-Haus U’b                     14.12. Adventsfeier SV Unternbibert
16.05. Bartholomäustreff                                 15.12. Weihnachtsfeier Soldatenk.‘schaft Rgl.
19.05. Silberne Konfirmation Unternbibert                18.12. Weihnachtsfeier MGV Rügland
26.05. Silberne Konfirmation Rügland                     21.12. Weihnachtsfeier SC Rügland
30.05. Familienwandertag SG Rügland                      22.12. Weihnachtsmarkt Haasgang
30.05. Grillfest FFW Unternbibert                        31.12. Silvesterfeier SV Unternbibert

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Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Termine                                                                       Nächste Gemeinderatssitzung:
Januar 2019                                                                                                        Am Montag, den 11.02.2019 um 20.00 Uhr im Sitzungs-
                                                                                                                   saal der Gemeindeverwaltung Rügland, Hirtenweg 24.
04.01. JHV MC Rügland
05.01. JHV Stammtisch Haasgang                                                                                     Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte einige Tage
06.01. JHV SG Rügland                                                                                              vorher aus den gemeindlichen Aushangkästen.
11.-13.01. Skifahrt Stammtisch Haasgang
17.01. Bartholomäustreff, 14.00 Uhr in Unternbibert                                                                            Werner Hammerl, 1. Bürgermeister
        „Lachen ist gesund“ mit Frau Erika Schneider
17.-20.01. Skifahrt SC Rügland
21.01. Montagsgespräche Gde-Haus U’b                                                                               Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren
25.01. JHV Soldatenkameradschaft Rügland                                                                           im Landkreis Ansbach; Probealarm der Sirenen
27.01. JHV FFW Haasgang                                                                                            mit Funksteuerung im Jahr 2019
Februar 2019                                                                                                       Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 Uhr und
02.02. Après Ski-Party Crew Member Haasgang                                                                        11.20 Uhr in Rügland und Unternbibert ausgelöst am:
04.02. Bibelstunde in Rügland                                                                                      02.02.2019, 02.03.2019, 06.04.2019, 04.05.2019,
09.02. Faschingsball SG Rügland                                                                                    01.06.2019, 06.07.2019, 03.08.2019, 07.09.2019,
09.02. Skifahrt Unternbibert                                                                                       05.10.2019, 02.11.19, 07.12.2019.
10.02. Info-Nachmittag Ausflug Schönleben
14.02. Bartholomäustreff
16.02. Tagesskifahrt SC Rügland                                                                                    „Informationsveranstaltung für werdende
16.02 Faschingsball SV Unternbibert
                                                                                                                   Eltern“ am 23.01.2019 um 19 Uhr,
18.02. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
21.02. JHV OGV Unternbibert
                                                                                                                   AOK Ansbach, Eyber Straße 63
23.02. Faschingsball FFW Rügland                                                                                   Veranstalter: Staatlich anerkannte Beratungsstelle am
                                                                                                                   Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt und
                                                                                                                   AOK Bayern – Die Gesundheitskasse in Ansbach
              Kath. Pfarramt Virnsberg, Schlossstraße 12,
91604 Flachslanden, Tel. 09829/304 – Fax 09829/1399                                                                Folgende Themen werden besprochen:
     e-mail: pfarrei.virnsberg@erzbistum-bamberg.de                                                                Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit,
 Pfarrer Dieter Hinz, Tel. 0981/86132, Fax0981/87834                                                               Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit
Öffnungszeiten Pfarramt: Die.,14-18 Uhr, Do. 16-18 Uhr,                                                            Anmeldung unter: (0981) 468-7102
Fr. 8 - 12 Uhr, Pfarrhaus Sondernohe, Tel. 09829/304.
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                                                                                                                   3-teilige Veranstaltungsreihe
Kath. Gottesdienste in Rügland:
Samstag, 12.01.2019                                                                                                 "Rund um das Baby"
18.00 Uhr Schlosskapelle: Wort-Gottes-Feier                                                                        1. Teil: Do. 24.01.2019, Theorie der Ernährung
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                                                                                                                   2. Teil: Do. 31.01.2019, Praxis der Ernährung
Gottesdienstordnungen liegen in der                                                                                         AOK Ansbach, Eyber Str. 63
Gemeindeverwaltung Rügland, Hirtenweg 24, aus.
                                                                                                                   3. Teil: Do. 07.02.2019, Bindung und Entwicklung
                                                                                                                            Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt
                                                                                                                            Crailsheimstr. 64, Ansbach
         Internistische Hausarztpraxis
 Filialpraxis Rügland, Dr. med. Uwe Keppler                                                                        Bitte Anmeldung unter:Gesundheitsamt (0981) 468-7102
 Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland
               Tel. 09828-911892
                                                                                                                                Dr. med. Markus Raster
                         Sprechzeiten Januar 2019
                                                                                                                           INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS
                                                                                                                                     Marktplatz 2
Montag, von 12.00 bis 16.30 Uhr,
Dienstag, von 12.30 bis 16.00 Uhr
                                                                                                                                  91604 Flachslanden
Freitag von 07.30 Uhr bis 10.00 Uhr                                                                                               Tel. 09829/ 93 27 99 - 7
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die
                                                                                                                   Öffnungszeiten
Praxis in Weihenzell Tel. 09802/9581560.
                                                                                                                   Montag         08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Am Wochenende erreichen Sie den ärztlichen Notfall-                                                                Dienstag       08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
dienst unter der Tel. Nr. 116117.                                                                                  Mittwoch       08:00 – 13:00 Uhr
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte 112.                                                              Donnerstag     08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
                                                                                                                   Freitag        08:00 – 13:00 Uhr
                           Ihr Praxisteam Dr. Keppler

                                                                                                               4
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Rügland                                                                        Rügland, den 02.01.2019

                                       Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bay-
er. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Mischwasser aus dem RÜB Lindach in den Kautzenbach durch die Gemeinde Rügland

Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Rügland unter Vor-
lage von Planunterlagen mit Schreiben vom 12.11.2018 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das
Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 29.11.2018 und erstellte ein Gutachten.

Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird eingeleitet
das

    •   Mischwasser aus dem RÜB Lindach in den Kautzenbach durch die Gemeinde Rügland

Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).

Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht.

Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 15.01.2019 bis 14.02.2019 (einschließlich der
genannten Tage) bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland während der Dienststunden Montag bis
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-
legungsfrist, das ist bis zum      28.02.2019   bei   der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24         91622 Rügland
oder beim Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur
Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übri-
gen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese
Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein.

Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben,
werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendi-
gen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
   benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungs-
termin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Werner Hammerl Erster Bürgermeister

                                                          5
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Gemeinde Rügland                                                                  Rügland, den 11.01.2019

                                         Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bay-
er. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Rügland in den Mettlachbach durch die Gemeinde Rügland

Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Rügland unter Vor-
lage von Planunterlagen mit Schreiben vom 19.11.2018 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das
Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 10.12.2018 und erstellte ein Gutachten.

Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Er wird eingeleitet
das

    •   Abwasser aus der Kläranlage Rügland in den Mettlachbach

Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).

Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht.

Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 15.01.2019 bis 14.02.2019 (einschließlich der ge-
nannten Tage) bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland während der Dienststunden Montag bis
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-
legungsfrist, das ist bis zum 28.02.2019 bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland oder beim Land-
ratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift et-
waige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.

In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übri-
gen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese
Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein.

Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben,
werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendi-
gen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass

a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
   benachrichtigt werden können,

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungs-
termin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Werner Hammerl Erster Bürgermeister

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Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Gemeinde
Rügland
Verwaltungsgemeinschaft
Weihenzell
Zutreffendes bitte ankreuzen ⌧ oder in Druckschrift ausfüllen

                                                    BEKANNTMACHUNG
                                     über die Eintragung für das Volksbegehren

                                                    „Rettet die Bienen!“
                                (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)
1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.

   Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

       Eintragungsbezirk                                                  Eintragungsraum
                                             Bezeichnung und                                                    barrie-
Nr.            Abgrenzung                    genaue Anschrift                       Öffnungszeiten               refrei
                                                                                                               ja / nein

       Gemeinde Rügland                Verwaltungsgemeinschaft            Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis        ja
                                       Weihenzell                         12:00 Uhr
                                       Ansbacher Str. 15                  Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis
                                       91629 Weihenzell                   16.00 Uhr
                                                                          Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                          Donnerstag, 07.02.2019, 13:00 Uhr
                                                                          bis 20:00 Uhr
                                                                          Sonntag, 03.02.2019, 10:00 Uhr bis
                                                                          12:00 Uhr
                                       zusätzlich:
                                       Gemeindekanzlei                    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis        ja
                                       Rügland                            12:00 Uhr
                                       Hirtenweg 24                       Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                                       91622 Rügland

2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in des-
   sen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass
   zur Eintragung mitzubringen.

3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder
   Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung
   ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zu-
   rückgenommen werden.

5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis
   verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a
   Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).

6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom
   13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsan-
   zeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018,
   Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Wei-
   henzell Ansbacher Str. 15 91629 Weihenzell und der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland, während
   der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.

Rügland, den 11.01.2019                                         Werner Hammerl 1. Bürgermeister

                                                                      7
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
Gewerbegebiet „Am Rosenberg – Bauabschnitt II“
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
      und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rügland hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Bebauungsplan mit inte-
griertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II als Satzung beschlossen.
             Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgenden Lageplan rot markiert:

                 Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am- Rosenberg“ - Bauabschnitt II
                                      © Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung

Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Rosenberg der Gemeinde Rügland. Der Geltungsbereich wird
im Norden durch den angrenzenden Bauabschnitt I des Gewerbegebietes, die angrenzende Gemeindeverbindungs-
straße nach Götteldorf, im Osten durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen, im Süden durch einen
Feldweg und den daran anschließenden Siedlungszusammenhang von Rosenberg sowie im Westen durch die
Staatsstraße St 2255 und dem parallel verlaufenden Feldweg begrenzt.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Grundstücke Bestandteil des Geltungsbereiches: 1044, 1044/1,
1044/4, und 1044/15, jeweils Gemarkung Rügland. Es sind zwischenzeitlich Grundstücksverschmelzungen erfolgt.
Diese sind in vorgenannten Flurstücksnummern berücksichtigt. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt ca.
3,95 ha.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II mit
integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2018 in Kraft.
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II bestehend aus der Satzung, der Begründung
und den weiteren Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Rügland,
Hirtenweg 24, 91622 Rügland öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (derzeit Montag-
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Über
den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
   •   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
       und Formvorschriften,
   •   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-
       hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
   •   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
                                                      8
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö-
schen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht inner-
halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in den Festsetzungen der Begründung zum Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN-
Normen), Konzepte und technischen Baubestimmungen können bei der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622
Rügland eingesehen werden.
Die Satzungsfassung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II“ bestehend aus Plan-
blatt,   Satzung     Begründung       und      Umweltbericht      sowie      den Anlagen      ist    gem.
§ 10a Abs.2 BauGB zusammen mit der zusammenfassenden Erklärung in das Internet unter www.ruegland.de
Rubrik Bebauungspläne eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Rügland, den 11.01.2019
Werner Hammerl, Erster Bürgermeister

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
Gewerbegebiet „Am Rosenberg – Bauabschnitt I“
1. Änderung
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
      und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rügland hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 die 1. Änderung des Bebau-
ungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I als Satzung
beschlossen.
                    Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgenden Lageplan rot markiert:

                  Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am- Rosenberg“ - Bauabschnitt I“ 1. Änderung

                                                                                      9
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
© Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung
Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Rosenberg der Gemeinde Rügland. Westlich grenzt an das
Planungsgebiet die Staatsstraße St 2255 und nördlich die Gemeindeverbindungsstraße nach Götteldorf an. Östlich
und südlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Südlich befindet sich weiterhin eine bestehende Reithalle. Der
Umgriff des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,85 Hektar.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Grundstücke Bestandteil des Geltungsbereiches: 1044/5 und
1044/6 jeweils Gemarkung Rügland. Es sind zwischenzeitlich Grundstücksverschmelzungen erfolgt. Diese sind in
vorgenannten Flurstücksnummern berücksichtigt.
Mit    dieser Bekanntmachung    tritt  die   1.  Änderung   des    Bebauungsplans   Gewerbegebiet
„Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2018 in
Kraft.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I bestehend aus der Satzung,
der Begründung und den weiteren Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge-
meinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden
(derzeit Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr) von jedermann eingesehen
werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
    • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
        und Formvorschriften,
    • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-
        hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
    • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö-
schen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht inner-
halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in den Festsetzungen der Begründung zum Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN-
Normen), Konzepte und technischen Baubestimmungen können bei der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622
Rügland eingesehen werden.
Die Satzungsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I“ be-
stehend aus Planblatt, Satzung Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen ist gem. § 10a Abs.2 BauGB zu-
sammen mit der zusammenfassenden Erklärung in das Internet unter www.ruegland.de       Rubrik Bebauungsplä-
ne eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Rügland, den 11.01.2019
Werner Hammerl, Erster Bürgermeister

                                               Verschiedenes

                                                          10
der aktuell gesetzlich vorgesehenen Höhe, jedoch bei
                                                                Regelaltersrenten ohne den Zuschlag für eine spätere
                                                                Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich bestehende
                                                                Ansprüche gingen jedoch nicht verloren und werden nun
                                                                mit der endgültigen Entscheidung festgesetzt. Die Ab-
                                                                schaffung dieses Zuschlags ab 1. Januar 2019 betrifft
STAATLICHE FACHOBERSCHULE UND                                   insoweit allein zukünftig geltend gemachte Rentenan-
BERUFSOBERSCHULE ANSBACH                                        sprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen Al-
TAG DER OFFENEN TÜR                                             tersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer
am SAMSTAG, 02. FEBRUAR 2019                                    Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr                                     Anspruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand.
Information, Beratung und Erfahrungsberichte                    Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Kran-
Fachpraktische Ausbildung - Schulwerkstätten - Projekte         kenversicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unter-
- Kooperationen -                                               nehmer beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leis-
Zweite Fremdsprache - Seminarfach                               tungsaufwendungen der sogenannten Altenteiler bereits
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.                             in 2019 auf 76 Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!                                  Euro zu reduzieren.
Die Online-Anmeldung ist ab sofort unter
                                                                Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Kranken-
www.fosbosansbach.de möglich. Die ausgedruckte Onli-
                                                                versicherung bedenken
ne-Anmeldung bitte unterschrieben und mit den erforder-
                                                                Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht
lichen Unterlagen in der Zeit vom 18. Februar bis 01.
                                                                die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, son-
März 2019 persönlich vorbeibringen.
                                                                dern sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unterneh-
Berufliche Oberschule Ansbach, Pfarrstr. 21/23, Ansbach
                                                                mer weiter zahlen müssen. Beiträge sind neben den
Tel. 0981 97223900 E-Mail: verwal-
                                                                Beiträgen aus der Rente aus der AdL auch aus außer-
tung@fosbosansbach.de Homepage:
                                                                landwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten,
www.fosbosansbach.de
                                                                weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen.
Parkmöglichkeiten am Rezatparkplatz oder im Brücken-
                                                                Diese Beiträge können insgesamt gegebenenfalls höher
center
                                                                ausfallen als die zu erwartende Rente aus der AdL. Es
                                                                wird empfohlen, sich diesbezüglich durch die SVLFG
                                                                beraten zu lassen.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung
abgeschafft – Altersrenten werden jetzt endgültig
                                                                       Vereine und Organisationen
bewilligt                                                                   Veranstaltungen
Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht
abgeschafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August
2018 (Veröffentlichung der Beschlüsse des Bundes-
verfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswid-                              Schützengesellschaft
rigkeit der bisherigen Regelungen) diese Vorausset-
zung für den Bezug einer Rente aus der Alterssiche-                             1952 Rügland e.V.
rung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der
Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig
bewilligen zu können.                                           Einladung zum Faschingsball
Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere          Der Faschingsball der Schützengesellschaft Rügland
gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2019 einher.               findet am Samstag, den 09.02.2019 statt.
Dies sind insbesondere:
• Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vor-         Für ordentlich Stimmung sorgt die Liveband
   zeitigen Altersrente                                         „Die Saitenspringer“ sowie ein abwechslungsreiches
• Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer                Rahmenprogramm.
   Inanspruchnahme der Regelaltersrente
• Befristung von Erwerbsminderungsrenten und An-                      Happy Hour in der Bar von 21 bis 22 Uhr!
   rechnung von Einnahmen aus Land- und Forstwirt-
   schaft bei aktiver Weiterbewirtschaftung                     Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.
• Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Al-            Beginn: 20 Uhr im Schützenhaus.
   tersrenten                                                   Eintritt im Vorverkauf 5,- €, an der Abendkasse 6,- €.
Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktio-
nen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel                  Die gesamte Bevölkerung ist herzlich
als nicht mehr haltbar ansahen, hatte der Vorstand der              zum Faschingsball 2019 eingeladen!
SVLFG entschieden, für die Zeit von September bis zur
notwendigen Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten             Zutritt für Jugendliche nur mit Erziehungsberechtigtem
und vorzeitige Altersrenten zu gewähren. Damit hat die          oder Zettel zur Übertragung der Aufsichtspflicht (nach
SVLFG unbillige Härten für ihre Versicherten vermieden.         JuSchG)!
Die vorläufigen Rentenzahlungen erfolgten individuell in

                                                           11
OGHV Rügland
Nachrichten Januar 2019

 Wir wünschen „Allen“ ein gutes, gesundes neues Jahr.               Liebe Seniorinnen und Senioren, Sie alle sind sehr
                                                                    herzlich einladen, zum
                 Heimatausstellung                                                 „Tanztee am Nachmittag“
                                                                       am Dienstag, den 22. Januar 2019, um 14:30 Uhr,
 Am 01./04. und 05.Mai 2019 findet in Rügland eine                  1. Faschingsball, „Mönchswaldhalle“, Rathausstr. 34
  Ausstellung aus der Zeit unserer Vorfahren statt.                                 91734 Mitteleschenbach
 Wir wollen erlebbar machen, wie unsere Eltern und                                   Kostenbeitrag 5,-- €/p.P.
Großeltern das tägliche Leben bewältigt haben. Dazu                 Genießen Sie Geselligkeit, Musik und Spaß im Kreis
      sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wer                    Gleichgesinnter und machen Sie mit beim
Gegenstände, Bilder oder Sonstiges besitzt und als                  „Tanztee am Nachmittag" in Mitteleschenbach. Schön
 Leihgabe zur Verfügung stellen kann, möchte sich                   wäre es, wenn Sie Ihre Bekannten und Freunde zu
     bitte bei den Vorstandsmitgliedern melden.                     unserem „Tanztee“ mit einladen, um gemeinsam einen
 Annemarie Moch (Tel,546) Dagmar Hofmann-Brehm (Tel.911831),
       Erna Igel (Tel.9119211), Susann Berger (Tel.1295),           schwungvollen, unterhaltsamen Nachmittag zu verbrin-
      Leni Schmid (Tel.9119889) und Wilfried Veit (Tel.307)         gen. Ich freue mich gemeinsam mit Ihnen auf eine unter-
                                                                    haltsame Veranstaltung.
Bauernregel:                                                        Ihr Peter Schalk (Organisationsleitung),
                 Ist der Januar sehr nass,                          Altbürgermeister der Gemeinde Burgoberbach
               bleibt leer des Winzers Fass.                        Bleiben Sie uns treu und freuen Sie sich auf die nächste
                             
                Im Januar viel Muckentanz,                          "Tanztee“-Veranstaltung in am 19. Februar 2019 in
               verdirbt die Futterernte ganz.                       Bechhofen.

    Geräteverleih bei Wilfried Veit, Am Weinberg 7,
           91622 Rügland, Tel, 09828/307
            e Mail: wilfried.veit@t-online,de.
     oder Dagmar Hofmann-Brehm 09828/911831
     Obst- Gartenbau u. Heimatverein Rügland

Soldatenkameradschaft 1867 Rügland
und Umgebung
Einladung zur Jahreshauptversammlung unserer
Mitglieder mit Vereinsessen am
       Freitag, den 25.01.2019 um 19.00 Uhr
       im Gasthaus Roter Ochse (Müller) Rügland
Andreas Quandt, 1. Vorsitzender

Jahreshauptversammlung der FFW Haasgang e. V.
Am Sonntag, den 27.01.2019 findet um 14.00 Uhr die
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Haasgang im Feuerwehrhaus in Haasgang statt.
An alle Mitglieder ergeht hiermit herzliche Einladung.
Um Erscheinen im Dienstanzug wird gebeten.
Tagesordnung:
Begrüßung durch den Vorstand
Bericht des Kommandanten
Bericht des Schriftführers
Bericht des Kassiers
Bericht der Revisoren und Entlastung
Grußworte
Ehrungen
Wünsche; Anträge, Sonstiges
Die Vorstandschaft

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