Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
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Nr. 01/2019 Rügland, den 11. Januar 2019
Aufruf ehrenamtlicher Fahrer für den Betrieb eines NorA-Bürgerbusses
Ein interkommunaler Bürgerbus soll die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger der fünf NorA-Allianzgemeinden
Flachslanden, Lehrberg, Oberdachstetten, Rügland und Weihenzell verbessern und zeitliche Lücken im ÖPNV-Netz
schließen.
Insbesondere nicht mobile und gehandicapte Bürger sollen durch den NorA-Bürgerbus die Möglichkeit bekommen
direkt zu Hause abgeholt und zum gewünschten Ziel, wie beispielsweise zum Arzt, zum Supermarkt, zum Senioren-
nachmittag oder auch zu einer Freizeitveranstaltung für Jugendliche gebracht zu werden. Natürlich liefert der Bürger-
bus die Fahrgäste auf Wunsch hin auch wieder zu Hause ab. Der Bürgerbus hat keine festen Fahrzeiten oder
Routen.
Den Bus kann man ganz einfach über einen Anruf auf
dem Handy der Fahrerin oder des Fahrers bestellen.
Angefahren werden montags bis freitags alle Ziele
innerhalb des NorA-Gebiets, bei der Art des Ziels gibt
es dabei keine Einschränkungen.
Das Bürgerbuskonzept: Der Betrieb des Bürgerbusses
lebt vom ehrenamtlichen Engagement der Fahrerinnen
und Fahrer. Damit der NorA-Bürgerbus ins Rollen ge-
bracht werden kann, benötigen wir deshalb die Unter-
stützung der Bürgerinnen und Bürger des NorA-
Gebiets.
Bild: Beispiel NorA Bürgerbus
Wer bereit ist, sich als ehrenamtlicher Fahrer/in zur
Verfügung zu stellen, bitten wir um Rückmeldung per E-Mail, per Post oder telefonisch bis zum 15. Januar 2019 bei
unserer NorA-Umsetzungsbegleitung oder dem/der jeweiligen Bürgermeister/in. Mit Ihrer Rückmeldung machen Sie
keinerlei verbindliche Zusage als Fahrer/in. Uns geht es erst einmal darum Sie bei grundsätzlichem Interesse kontak-
tieren und Ihnen weitere Informationen zum Bürgerbuskonzept zukommen lassen zu können.
Ihre Bürgermeister/in der Allianz NorA
NorA Umsetzungsbegleitung, Frau Marion Dümig, BBV LandSiedlung GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 55a,
97076 Würzburg, Fax: 0931/2795-730, Tel.: 0931/2795-733, Mobil 0160/90912360Öffnungszeiten-Telefonnummern Abfallentsorgungstermine
Tel. Nr. Fax
Gemeindeverwaltung Restmülltonne und
Rügland, Hirtenweg 24 Biotonne
91622 Rügland 09828/244 1241 14-tägig - Montag in der geraden Woche
21.01.2019, 04.02.19, 18.02.19
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 17.00 Uhr Papiertonne
22.01.19, 19.02.19
E-Mail: gemeinde@ruegland.de
VG Weihenzell,
Ansbacher Str. 15, 91629 Weihenzell,
Öffnungszeiten: Gelber Wertstoffsack
Mo.–Fr. 8.00-12.00 Uhr, Mo. 13.00–16.00, u. Do. 13.00–18.00 Uhr 09.01.19, 06.02.19,
Telefonnummern: Fax: 09802/9501-29
Zentrale: 09802/9501-0 gertraud.skuthan@vg-weihenzell.de
1.Bgm. 9501-10 gerhard.kraft@vg-weihenzell.de
Geschäftsstellenleiter: Problemabfallsammlung Wertstoffhof Rügland
9501-20 wolfgang.zuber@vg-weihenzell.de Samstag, 02.02.19, 11.00 - 11.45 Uhr
Bau-, Beitrags-
Angelegenheiten 9501-23 heinz.duerr@vg-weihenzell.de
Pass-, Meldewesen 9501-22 sabine.kleppel@vg-weihenzell.de
Kasse 9501-30 brigitte.deindoerfer@vg-weihenzell.de Öffnungszeiten Wertstoffhof
9501-35 charlotte.reiss@vg-weihenzell.de (an der Kläranlage Rügland, Methlachstraße)
Standesamt 9501-50 sonja.horneber@vg-weihenzell.de Jeweils samstags von 10.00 – 11.30 Uhr.
Zweckverband zur Wasserversorgung
Dillenberggruppe, Gonnersdorf 22, Bauschutt - Anlieferung ist nur in kleineren Haus-
90556 Cadolzburg haltsmengen und durch Rücksprache mit der Gemeinde-
Telefon: 09103/7936-0, Telefax: 09103/7936-10 verwaltung oder den Gemeindearbeitern möglich.
E-Mail: info@dillenberggruppe.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr
und 14 - 16 Uhr, Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Grüngut
In Notfällen ist der Bereitschaftsdienst ständig erreichbar Von Dezember bis März erfolgt keine Annahme.
Gartenabfälle werden auch vom Markt Dietenhofen an
Notruf-Nummern der Kompostieranlage, unterhalb des Bauhofes / Wert-
112 Notruf Für alle medizinischen Notfälle und alle stoffhofes in Dietenhofen an der Industriestraße, ange-
Feuerwehreinsätze, Vorwahlfrei aus Festnetz und Handy nommen: Mittwoch von 9.30 – 10.00 Uhr
110 Polizei-Notruf und Samstag von 11.00 – 12.00 Uhr.
089/19240 Gift-Notruf Sie erhalten dort auch Grünkompost bester Qualität.
116117 Bereitschaftsdienst für nicht akute Hausbesuche
0800234-2500 Stromversorgung Main-Donau-Netzwerk
Offizielle Meldestellen Hubschrauberlärm: Redaktionsschluss
Stadt Ansbach: Tel. 0981/51-532, Amts-u. Mitteilungsblatt
hubschrauberlaerm@ansbach.de
Landkreis Ansbach: fluglaerm@landratsamt-ansbach.de Annahmeschluss: Mittwoch, 23.01.2019
US-Armee: Helga Moser, Tel. 0152/09114369, Erscheinungstag: Freitag, 01.02.2019
helga.i.moser.In@mail.mil; Tel. 0981/183-1600
Bundeswehr: Tel. 0800/8620730 (kostenfrei);
FLIZ@bundeswehr.de
22019 Gemeinde Rügland
Termine und Veranstaltungen
Januar 2019 Juni 2019
04.01. JHV MC Rügland 02.06. Ausflug OGHV Rgl. zur LaGaSchau
05.01. JHV Stammtisch Haasgang 06.-10.06. Ausflug Schönleben
06.01. JHV SG Rügland 09.06. Grillfest FFW Haasgang
11.-13.01. Skifahrt Stammtisch Haasgang 14.-17.6. Bergfest Stammt. Haasgang
17.01. Bartholomäustreff 17.06. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
17.-20.01. Skifahrt SC Rügland 22.06. Grillfest FFW Rügland
21.01. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 24.06. Johannifest
25.01. JHV Soldatenkameradschaft Rügland
27.01. JHV FFW Haasgang
Juli 2019
Februar 2019 05.-07.07. Burgfest MC Rügland
15.07. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
02.02. Après Ski-Party Crew Member Haasgang 18.07. Bartholomäustreff
04.02. Bibelstunde in Rügland 19.-21.07 Stammtischfest Götteldorf
09.02. Faschingsball SG Rügland 27.07. Weiherfest in Rügland
09.02. Skifahrt Unternbibert
10.02. Info-Nachmittag Ausflug Schönleben August 2019
14.02. Bartholomäustreff
16.02. Tagesskifahrt SC Rügland
16.02 Faschingsball SV Unternbibert 03.08. Grillfest SG Rügland
18.02. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 10.08. Kulturausflug Röttingen OGHV Rgl.
21.02. JHV OGV Unternbibert 11.08. Tagesausflug MG Rügland
23.02. Faschingsball FFW Rügland 16.-19.08. Kirchweih in Rügland
18.08. Königsfest SG Rügland
22.-26.08. Kirchweih in Unternbibert
März 2019 26.08. Bartholomäustreff, Kirchweihkaffee
01.03. Weltgebetstag September 2019
05.03. Kinderfasching in Unternbibert
08.03. JHV FFW Rügland
15.09. Familienausflug Stammtisch Haasgang
09.03. JHV OGHV Rügland
16.09. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
10.03. JHV VdK Rügland
19.09. Bartholomäustreff (Ausflug)
13.03. JHV MGV Rügland
21.09. Weinfest OGV Unternbibert
16.03. JHV SV Unternbibert
28.09. Saftfest OGHV Rügland
18.03. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
19.03. Bürgerversammlung in Rügland
21.03. Bartholomäustreff Oktober 2019
22.03. JHV SC Rügland
23.03. Altpapiersammlung FFW Rügland 03.10. Wandertag OGHV Rügland
23.03. Schinkenessen FFW Rügland 17.10. Bartholomäustreff
23.03. Preisschafkopfen Stammt. Götteldorf 18.10. Helfer-Essen SC Rügland
25.03. Bürgerversammlung in Unternbibert 19.10. Weinfahrt Dorfverein Haasgang
30.03. JHV FFW Unternbibert 20.10. Fischschmaus Gasthaus „Roter Ochse“
21.10. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
26.10. Altpapiersammlung FFW Rügland
April 2019 26.10 Helfer-Essen SV Unternbibert
11.04. Bartholomäustreff
15.04. Montagsgespräche Gde-Haus U’b November 2019
20.04. JHV Crew Member Haasgang
21.04. Ostersonntag - Osterfeuer 02.11. Schießen der Vereine SG Rügland
30.04. Maibaumaufstellen Dorfverein Haasgang 04.11. Treffen der Vereine / SV Unternbibert
09.11. Fischessen FFW Rügland
17.11. Volkstrauertag mit Gedenkfeiern
Mai 2019 18.11. Montagsgespräche Gde-Haus U‘b
21.11. Bartholomäustreff
01.05. Königsfest SV Unternbibert
01.05. Heimatausstellung OGHV Rügland
01.05. Maifest Dorfverein Haasgang Dezember 2019
04.05. Heimatausstellung OGHV Rügland
04.05. Pflanzentauschaktion OGV Unternbibert 01.12. Adventsfeier VdK Rügland
04.05. Basteln mit Kindern OGV Unternbibert 07.12. Adventsfeier SG Rügland
05.05. Konfirmation 08.12. Weihnachtsmarkt in Rügland
05.05. Heimatausstellung OGHV Rügland 12.12. Bartholomäustreff
13.05. Montagsgespräche Gde-Haus U’b 14.12. Adventsfeier SV Unternbibert
16.05. Bartholomäustreff 15.12. Weihnachtsfeier Soldatenk.‘schaft Rgl.
19.05. Silberne Konfirmation Unternbibert 18.12. Weihnachtsfeier MGV Rügland
26.05. Silberne Konfirmation Rügland 21.12. Weihnachtsfeier SC Rügland
30.05. Familienwandertag SG Rügland 22.12. Weihnachtsmarkt Haasgang
30.05. Grillfest FFW Unternbibert 31.12. Silvesterfeier SV Unternbibert
3Termine Nächste Gemeinderatssitzung:
Januar 2019 Am Montag, den 11.02.2019 um 20.00 Uhr im Sitzungs-
saal der Gemeindeverwaltung Rügland, Hirtenweg 24.
04.01. JHV MC Rügland
05.01. JHV Stammtisch Haasgang Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte einige Tage
06.01. JHV SG Rügland vorher aus den gemeindlichen Aushangkästen.
11.-13.01. Skifahrt Stammtisch Haasgang
17.01. Bartholomäustreff, 14.00 Uhr in Unternbibert Werner Hammerl, 1. Bürgermeister
„Lachen ist gesund“ mit Frau Erika Schneider
17.-20.01. Skifahrt SC Rügland
21.01. Montagsgespräche Gde-Haus U’b Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren
25.01. JHV Soldatenkameradschaft Rügland im Landkreis Ansbach; Probealarm der Sirenen
27.01. JHV FFW Haasgang mit Funksteuerung im Jahr 2019
Februar 2019 Der Probealarm wird jeweils zwischen 11.05 Uhr und
02.02. Après Ski-Party Crew Member Haasgang 11.20 Uhr in Rügland und Unternbibert ausgelöst am:
04.02. Bibelstunde in Rügland 02.02.2019, 02.03.2019, 06.04.2019, 04.05.2019,
09.02. Faschingsball SG Rügland 01.06.2019, 06.07.2019, 03.08.2019, 07.09.2019,
09.02. Skifahrt Unternbibert 05.10.2019, 02.11.19, 07.12.2019.
10.02. Info-Nachmittag Ausflug Schönleben
14.02. Bartholomäustreff
16.02. Tagesskifahrt SC Rügland „Informationsveranstaltung für werdende
16.02 Faschingsball SV Unternbibert
Eltern“ am 23.01.2019 um 19 Uhr,
18.02. Montagsgespräche Gde-Haus U’b
21.02. JHV OGV Unternbibert
AOK Ansbach, Eyber Straße 63
23.02. Faschingsball FFW Rügland Veranstalter: Staatlich anerkannte Beratungsstelle am
Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt und
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse in Ansbach
Kath. Pfarramt Virnsberg, Schlossstraße 12,
91604 Flachslanden, Tel. 09829/304 – Fax 09829/1399 Folgende Themen werden besprochen:
e-mail: pfarrei.virnsberg@erzbistum-bamberg.de Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit,
Pfarrer Dieter Hinz, Tel. 0981/86132, Fax0981/87834 Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit
Öffnungszeiten Pfarramt: Die.,14-18 Uhr, Do. 16-18 Uhr, Anmeldung unter: (0981) 468-7102
Fr. 8 - 12 Uhr, Pfarrhaus Sondernohe, Tel. 09829/304.
-------------------------------------------------------------------------------
3-teilige Veranstaltungsreihe
Kath. Gottesdienste in Rügland:
Samstag, 12.01.2019 "Rund um das Baby"
18.00 Uhr Schlosskapelle: Wort-Gottes-Feier 1. Teil: Do. 24.01.2019, Theorie der Ernährung
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2. Teil: Do. 31.01.2019, Praxis der Ernährung
Gottesdienstordnungen liegen in der AOK Ansbach, Eyber Str. 63
Gemeindeverwaltung Rügland, Hirtenweg 24, aus.
3. Teil: Do. 07.02.2019, Bindung und Entwicklung
Landratsamt Ansbach – Gesundheitsamt
Crailsheimstr. 64, Ansbach
Internistische Hausarztpraxis
Filialpraxis Rügland, Dr. med. Uwe Keppler Bitte Anmeldung unter:Gesundheitsamt (0981) 468-7102
Walter-Meindl-Siedlung 63, 91622 Rügland
Tel. 09828-911892
Dr. med. Markus Raster
Sprechzeiten Januar 2019
INTERNISTISCHE HAUSARZTPRAXIS
Marktplatz 2
Montag, von 12.00 bis 16.30 Uhr,
Dienstag, von 12.30 bis 16.00 Uhr
91604 Flachslanden
Freitag von 07.30 Uhr bis 10.00 Uhr Tel. 09829/ 93 27 99 - 7
Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die
Öffnungszeiten
Praxis in Weihenzell Tel. 09802/9581560.
Montag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Am Wochenende erreichen Sie den ärztlichen Notfall- Dienstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
dienst unter der Tel. Nr. 116117. Mittwoch 08:00 – 13:00 Uhr
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte 112. Donnerstag 08:00 – 13:00 & 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Ihr Praxisteam Dr. Keppler
4Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Rügland Rügland, den 02.01.2019
Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bay-
er. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Mischwasser aus dem RÜB Lindach in den Kautzenbach durch die Gemeinde Rügland
Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Rügland unter Vor-
lage von Planunterlagen mit Schreiben vom 12.11.2018 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das
Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 29.11.2018 und erstellte ein Gutachten.
Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird eingeleitet
das
• Mischwasser aus dem RÜB Lindach in den Kautzenbach durch die Gemeinde Rügland
Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).
Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht.
Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 15.01.2019 bis 14.02.2019 (einschließlich der
genannten Tage) bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland während der Dienststunden Montag bis
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-
legungsfrist, das ist bis zum 28.02.2019 bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland
oder beim Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur
Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übri-
gen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese
Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein.
Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben,
werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendi-
gen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungs-
termin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Werner Hammerl Erster Bürgermeister
5Gemeinde Rügland Rügland, den 11.01.2019
Bekanntmachung
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bay-
er. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Rügland in den Mettlachbach durch die Gemeinde Rügland
Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Gemeinde Rügland unter Vor-
lage von Planunterlagen mit Schreiben vom 19.11.2018 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das
Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 10.12.2018 und erstellte ein Gutachten.
Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Er wird eingeleitet
das
• Abwasser aus der Kläranlage Rügland in den Mettlachbach
Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).
Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht.
Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 15.01.2019 bis 14.02.2019 (einschließlich der ge-
nannten Tage) bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland während der Dienststunden Montag bis
Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht auf.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Aus-
legungsfrist, das ist bis zum 28.02.2019 bei der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland oder beim Land-
ratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift et-
waige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen
Titeln beruhen.
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter
gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übri-
gen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese
Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein.
Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch
mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben,
werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendi-
gen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung
benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungs-
termin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Werner Hammerl Erster Bürgermeister
6Gemeinde
Rügland
Verwaltungsgemeinschaft
Weihenzell
Zutreffendes bitte ankreuzen ⌧ oder in Druckschrift ausfüllen
BEKANNTMACHUNG
über die Eintragung für das Volksbegehren
„Rettet die Bienen!“
(Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)
1. Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsbezirk Eintragungsraum
Bezeichnung und barrie-
Nr. Abgrenzung genaue Anschrift Öffnungszeiten refrei
ja / nein
Gemeinde Rügland Verwaltungsgemeinschaft Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis ja
Weihenzell 12:00 Uhr
Ansbacher Str. 15 Montag bis Mittwoch 13:00 Uhr bis
91629 Weihenzell 16.00 Uhr
Donnerstag 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag, 07.02.2019, 13:00 Uhr
bis 20:00 Uhr
Sonntag, 03.02.2019, 10:00 Uhr bis
12:00 Uhr
zusätzlich:
Gemeindekanzlei Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis ja
Rügland 12:00 Uhr
Hirtenweg 24 Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
91622 Rügland
2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in des-
sen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass
zur Eintragung mitzubringen.
3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder
Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stellvertretung
ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintragung kann nicht zu-
rückgenommen werden.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a
Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).
6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom
13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsan-
zeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018,
Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Wei-
henzell Ansbacher Str. 15 91629 Weihenzell und der Gemeinde Rügland Hirtenweg 24 91622 Rügland, während
der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.
Rügland, den 11.01.2019 Werner Hammerl 1. Bürgermeister
7Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
Gewerbegebiet „Am Rosenberg – Bauabschnitt II“
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rügland hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 den Bebauungsplan mit inte-
griertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgenden Lageplan rot markiert:
Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am- Rosenberg“ - Bauabschnitt II
© Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung
Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Rosenberg der Gemeinde Rügland. Der Geltungsbereich wird
im Norden durch den angrenzenden Bauabschnitt I des Gewerbegebietes, die angrenzende Gemeindeverbindungs-
straße nach Götteldorf, im Osten durch die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen, im Süden durch einen
Feldweg und den daran anschließenden Siedlungszusammenhang von Rosenberg sowie im Westen durch die
Staatsstraße St 2255 und dem parallel verlaufenden Feldweg begrenzt.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Grundstücke Bestandteil des Geltungsbereiches: 1044, 1044/1,
1044/4, und 1044/15, jeweils Gemarkung Rügland. Es sind zwischenzeitlich Grundstücksverschmelzungen erfolgt.
Diese sind in vorgenannten Flurstücksnummern berücksichtigt. Die Gesamtfläche des Planungsgebietes beträgt ca.
3,95 ha.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II mit
integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2018 in Kraft.
Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II bestehend aus der Satzung, der Begründung
und den weiteren Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Rügland,
Hirtenweg 24, 91622 Rügland öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden (derzeit Montag-
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Über
den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
• eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften,
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-
hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
8wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö-
schen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht inner-
halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in den Festsetzungen der Begründung zum Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN-
Normen), Konzepte und technischen Baubestimmungen können bei der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622
Rügland eingesehen werden.
Die Satzungsfassung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Rosenberg“ – Bauabschnitt II“ bestehend aus Plan-
blatt, Satzung Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen ist gem.
§ 10a Abs.2 BauGB zusammen mit der zusammenfassenden Erklärung in das Internet unter www.ruegland.de
Rubrik Bebauungspläne eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Rügland, den 11.01.2019
Werner Hammerl, Erster Bürgermeister
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan
Gewerbegebiet „Am Rosenberg – Bauabschnitt I“
1. Änderung
Hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
und Inkrafttreten gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Rügland hat in seiner Sitzung am 28.11.2018 die 1. Änderung des Bebau-
ungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I als Satzung
beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in nachfolgenden Lageplan rot markiert:
Lageplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am- Rosenberg“ - Bauabschnitt I“ 1. Änderung
9© Kartengrundlage Bayerische Vermessungsverwaltung
Das Planungsgebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Rosenberg der Gemeinde Rügland. Westlich grenzt an das
Planungsgebiet die Staatsstraße St 2255 und nördlich die Gemeindeverbindungsstraße nach Götteldorf an. Östlich
und südlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Südlich befindet sich weiterhin eine bestehende Reithalle. Der
Umgriff des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 0,85 Hektar.
Zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung sind folgende Grundstücke Bestandteil des Geltungsbereiches: 1044/5 und
1044/6 jeweils Gemarkung Rügland. Es sind zwischenzeitlich Grundstücksverschmelzungen erfolgt. Diese sind in
vorgenannten Flurstücksnummern berücksichtigt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet
„Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 28.11.2018 in
Kraft.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I bestehend aus der Satzung,
der Begründung und den weiteren Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Ge-
meinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622 Rügland öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienststunden
(derzeit Montag-Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr sowie Donnerstag 15.00 Uhr - 17.00 Uhr) von jedermann eingesehen
werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
Mängeln der Abwägung sowie deren Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich wird demnach
• eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens-
und Formvorschriften,
• eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver-
hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde un-
ter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlö-
schen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensanteile, wenn nicht inner-
halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit
des Anspruches herbeigeführt wird.
Die in den Festsetzungen der Begründung zum Bebauungsplan in Bezug genommenen Gesetze, Normen (insb. DIN-
Normen), Konzepte und technischen Baubestimmungen können bei der Gemeinde Rügland, Hirtenweg 24, 91622
Rügland eingesehen werden.
Die Satzungsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Rosenberg“ – Bauabschnitt I“ be-
stehend aus Planblatt, Satzung Begründung und Umweltbericht sowie den Anlagen ist gem. § 10a Abs.2 BauGB zu-
sammen mit der zusammenfassenden Erklärung in das Internet unter www.ruegland.de Rubrik Bebauungsplä-
ne eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.
Rügland, den 11.01.2019
Werner Hammerl, Erster Bürgermeister
Verschiedenes
10der aktuell gesetzlich vorgesehenen Höhe, jedoch bei
Regelaltersrenten ohne den Zuschlag für eine spätere
Inanspruchnahme der Rente. Diesbezüglich bestehende
Ansprüche gingen jedoch nicht verloren und werden nun
mit der endgültigen Entscheidung festgesetzt. Die Ab-
schaffung dieses Zuschlags ab 1. Januar 2019 betrifft
STAATLICHE FACHOBERSCHULE UND insoweit allein zukünftig geltend gemachte Rentenan-
BERUFSOBERSCHULE ANSBACH sprüche. Ebenso haben Bezieher einer vorzeitigen Al-
TAG DER OFFENEN TÜR tersrente Bestandsschutz. Diese müssen nicht mit einer
am SAMSTAG, 02. FEBRUAR 2019 Anrechnung von Hinzuverdiensten rechnen, wenn ihr
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr Anspruch bereits am 31. Dezember 2018 bestand.
Information, Beratung und Erfahrungsberichte Als weitere Änderung in der landwirtschaftlichen Kran-
Fachpraktische Ausbildung - Schulwerkstätten - Projekte kenversicherung (LKV) wurde zur Entlastung der Unter-
- Kooperationen - nehmer beschlossen, den Solidarzuschlag zu den Leis-
Zweite Fremdsprache - Seminarfach tungsaufwendungen der sogenannten Altenteiler bereits
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. in 2019 auf 76 Millionen und bis 2022 auf 59 Millionen
Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Euro zu reduzieren.
Die Online-Anmeldung ist ab sofort unter
Auswirkungen auf Beitragszahlung in der Kranken-
www.fosbosansbach.de möglich. Die ausgedruckte Onli-
versicherung bedenken
ne-Anmeldung bitte unterschrieben und mit den erforder-
Weiterbewirtschafter müssen beachten, dass für sie nicht
lichen Unterlagen in der Zeit vom 18. Februar bis 01.
die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) greift, son-
März 2019 persönlich vorbeibringen.
dern sie ihren Beitrag als landwirtschaftlicher Unterneh-
Berufliche Oberschule Ansbach, Pfarrstr. 21/23, Ansbach
mer weiter zahlen müssen. Beiträge sind neben den
Tel. 0981 97223900 E-Mail: verwal-
Beiträgen aus der Rente aus der AdL auch aus außer-
tung@fosbosansbach.de Homepage:
landwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten,
www.fosbosansbach.de
weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen.
Parkmöglichkeiten am Rezatparkplatz oder im Brücken-
Diese Beiträge können insgesamt gegebenenfalls höher
center
ausfallen als die zu erwartende Rente aus der AdL. Es
wird empfohlen, sich diesbezüglich durch die SVLFG
beraten zu lassen.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau
Deutscher Bundestag hat Hofabgabeverpflichtung
abgeschafft – Altersrenten werden jetzt endgültig
Vereine und Organisationen
bewilligt Veranstaltungen
Der Deutsche Bundestag hat die Hofabgabepflicht
abgeschafft. Er hat damit rückwirkend zum 9. August
2018 (Veröffentlichung der Beschlüsse des Bundes-
verfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswid- Schützengesellschaft
rigkeit der bisherigen Regelungen) diese Vorausset-
zung für den Bezug einer Rente aus der Alterssiche- 1952 Rügland e.V.
rung der Landwirte (AdL) aufgegeben. Damit ist der
Weg für die SVLFG frei, ab sofort Renten endgültig
bewilligen zu können. Einladung zum Faschingsball
Mit der Abschaffung der Hofabgabepflicht gehen weitere Der Faschingsball der Schützengesellschaft Rügland
gesetzliche Änderungen zum 1. Januar 2019 einher. findet am Samstag, den 09.02.2019 statt.
Dies sind insbesondere:
• Versicherungsfreiheit in der AdL bei Bezug einer vor- Für ordentlich Stimmung sorgt die Liveband
zeitigen Altersrente „Die Saitenspringer“ sowie ein abwechslungsreiches
• Abschaffung des Rentenzuschlags wegen späterer Rahmenprogramm.
Inanspruchnahme der Regelaltersrente
• Befristung von Erwerbsminderungsrenten und An- Happy Hour in der Bar von 21 bis 22 Uhr!
rechnung von Einnahmen aus Land- und Forstwirt-
schaft bei aktiver Weiterbewirtschaftung Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.
• Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Al- Beginn: 20 Uhr im Schützenhaus.
tersrenten Eintritt im Vorverkauf 5,- €, an der Abendkasse 6,- €.
Nachdem Mitte Oktober 2018 die Vertreter aller Fraktio-
nen des Deutschen Bundestages die Hofabgabeklausel Die gesamte Bevölkerung ist herzlich
als nicht mehr haltbar ansahen, hatte der Vorstand der zum Faschingsball 2019 eingeladen!
SVLFG entschieden, für die Zeit von September bis zur
notwendigen Gesetzesänderung vorläufig Altersrenten Zutritt für Jugendliche nur mit Erziehungsberechtigtem
und vorzeitige Altersrenten zu gewähren. Damit hat die oder Zettel zur Übertragung der Aufsichtspflicht (nach
SVLFG unbillige Härten für ihre Versicherten vermieden. JuSchG)!
Die vorläufigen Rentenzahlungen erfolgten individuell in
11OGHV Rügland
Nachrichten Januar 2019
Wir wünschen „Allen“ ein gutes, gesundes neues Jahr. Liebe Seniorinnen und Senioren, Sie alle sind sehr
herzlich einladen, zum
Heimatausstellung „Tanztee am Nachmittag“
am Dienstag, den 22. Januar 2019, um 14:30 Uhr,
Am 01./04. und 05.Mai 2019 findet in Rügland eine 1. Faschingsball, „Mönchswaldhalle“, Rathausstr. 34
Ausstellung aus der Zeit unserer Vorfahren statt. 91734 Mitteleschenbach
Wir wollen erlebbar machen, wie unsere Eltern und Kostenbeitrag 5,-- €/p.P.
Großeltern das tägliche Leben bewältigt haben. Dazu Genießen Sie Geselligkeit, Musik und Spaß im Kreis
sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wer Gleichgesinnter und machen Sie mit beim
Gegenstände, Bilder oder Sonstiges besitzt und als „Tanztee am Nachmittag" in Mitteleschenbach. Schön
Leihgabe zur Verfügung stellen kann, möchte sich wäre es, wenn Sie Ihre Bekannten und Freunde zu
bitte bei den Vorstandsmitgliedern melden. unserem „Tanztee“ mit einladen, um gemeinsam einen
Annemarie Moch (Tel,546) Dagmar Hofmann-Brehm (Tel.911831),
Erna Igel (Tel.9119211), Susann Berger (Tel.1295), schwungvollen, unterhaltsamen Nachmittag zu verbrin-
Leni Schmid (Tel.9119889) und Wilfried Veit (Tel.307) gen. Ich freue mich gemeinsam mit Ihnen auf eine unter-
haltsame Veranstaltung.
Bauernregel: Ihr Peter Schalk (Organisationsleitung),
Ist der Januar sehr nass, Altbürgermeister der Gemeinde Burgoberbach
bleibt leer des Winzers Fass. Bleiben Sie uns treu und freuen Sie sich auf die nächste
Im Januar viel Muckentanz, "Tanztee“-Veranstaltung in am 19. Februar 2019 in
verdirbt die Futterernte ganz. Bechhofen.
Geräteverleih bei Wilfried Veit, Am Weinberg 7,
91622 Rügland, Tel, 09828/307
e Mail: wilfried.veit@t-online,de.
oder Dagmar Hofmann-Brehm 09828/911831
Obst- Gartenbau u. Heimatverein Rügland
Soldatenkameradschaft 1867 Rügland
und Umgebung
Einladung zur Jahreshauptversammlung unserer
Mitglieder mit Vereinsessen am
Freitag, den 25.01.2019 um 19.00 Uhr
im Gasthaus Roter Ochse (Müller) Rügland
Andreas Quandt, 1. Vorsitzender
Jahreshauptversammlung der FFW Haasgang e. V.
Am Sonntag, den 27.01.2019 findet um 14.00 Uhr die
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Haasgang im Feuerwehrhaus in Haasgang statt.
An alle Mitglieder ergeht hiermit herzliche Einladung.
Um Erscheinen im Dienstanzug wird gebeten.
Tagesordnung:
Begrüßung durch den Vorstand
Bericht des Kommandanten
Bericht des Schriftführers
Bericht des Kassiers
Bericht der Revisoren und Entlastung
Grußworte
Ehrungen
Wünsche; Anträge, Sonstiges
Die Vorstandschaft
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