Die Volksschule im Kanton Zürich
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Die Volksschule im Kanton Zürich Ziele und Leitvorstellungen Der Beginn der Schulpflicht Die öffentliche Volksschule im Kanton Kinder, die bis zum 31. Juli 1 eines Jah Zürich ist den Grundwerten des demo res das vierte Altersjahr vollenden, kratischen Staatswesens verpflichtet. treten auf Beginn des nächsten Schul Sie ist konfessionell und politisch neu jahres in den Kindergarten ein. Die tral. Der Besuch der öffentlichen Volks Zuteilung in einen Kindergarten der schule ist unentgeltlich. Gemeinde nimmt die Schulpflege vor. Die Volksschule erzieht zu einem Das Schuljahr Verhalten, das sich an christlichen, Das Schuljahr beginnt Mitte August humanistischen und demokratischen und dauert bis Anfang Juli des näch Wertvorstellungen orientiert. Sie fördert sten Jahres. Der Unterricht wird durch Mädchen und Knaben gleichermassen. Herbst-, Weihnachts-, Sport-, Früh Sie ergänzt die Erziehung in der Familie. jahrs und Sommerferien unterbrochen. Der Unterricht dauert neununddreissig Die Volksschule vermittelt grundle Kalenderwochen. gende Kenntnisse und Fertigkeiten; sie führt zum Erkennen von Zusammen Ein Schultag hängen. Sie fördert die Achtung vor Mit Der Unterricht oder die Betreuung menschen und Umwelt und strebt die dauern am Vormittag von 8 Uhr bis 12 ganzheitliche Entwicklung der Kinder Uhr. An den Nachmittagen haben die zu selbstständigen und gemeinschafts Kinder individuelle Stundenpläne. Für fähigen Menschen an. die (kostenpflichtige) ausserschulische Betreuung bieten die Gemeinden be Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton darfsgerechte Tagesstrukturen an. Zürich haben das Recht, die öffentliche Volksschule zu besuchen. Die Schul pflicht dauert elf Jahre längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Sie kann auch durch Privatunterricht oder an privaten Schulen erfüllt werden. 1 Übergangsbestimmungen: Der Stichtag zur Einschulung (bisher 30. April) wird gestaffelt verschoben. Als Stichtage für die Einschulung gelten: a. im Schuljahr 2014 / 15 der 15. Mai, b. im Schuljahr 2015 / 16 der 31. Mai, c. im Schuljahr 2016 / 17 der 15. Juni, d. im Schuljahr 2017 / 18 der 30. Juni, e. im Schuljahr 2018 / 19 der 15. Juli 2
Von der Kindergartenstufe über die Primar- auf die Sekundarstufe Langgymnasium Kurzgymnasium Sekundar stufe Informatikmittelschule Handelsmittelschule Abteilung A Fachmittelschule Kindergarten Primarstufe Primarstufe (Grundstufe) 1. – 3. Klasse 4. – 6. Klasse Abteilung B Berufliche Grundbildung mit • Berufsfachschule • Berufsmaturitäts schule Abteilung C 3
Die Kindergartenstufe dauert Klasse verantwortliche Lehrperson und zwei Jahre wenn möglich die Zusammensetzung Die Kindergartenstufe ist die erste Stu der Klasse. fe im zürcherischen Schulwesen. Sie hat den Auftrag, die Kinder in ihrer in Die Primarstufe vermittelt Grund dividuellen Entwicklung auf vielfältige kenntnisse im Lesen, Schreiben und Weise zu unterstützen und zu fördern Rechnen, also in Mathematik, in den und an den Übertritt in die Primarstufe Sprachen Deutsch, Englisch und Fran heranzuführen. Im Kindergarten wird zösisch. Schrift, Handarbeit, Zeichnen «grundsätzlich» Mundart gesprochen. und Musik, Sport, Mensch und Umwelt und Religion und Kultur sind weitere Die Primarstufe dauert wichtige Fächer. sechs Jahre Die sechsjährigen Kinder werden in Zweimal jährlich erhalten die Kinder ein die sechs Jahre dauernde Primarstufe Schulzeugnis, welches ihre schulischen aufgenommen. Alle Kinder besuchen Leistungen, ihr Arbeits- und Lernverhal den Unterricht auf der Primarstufe ge ten und ihr Sozialverhalten ausweist. meinsam, unabhängig von ihrem Her kommen, ihrem Geschlecht und ihren Kinder, deren intellektuelle oder persön schulischen Leistungen. Nach drei liche Entwicklung es notwendig macht, Jahren wechselt in der Regel die für die erhalten Unterstützung durch sonder 4
pädagogische Massnahmen, die im Berufslehre und weiterführende Einvernehmen mit den Eltern getroffen Schulen nach der Sekundarstufe werden. Am Ende der Sekundarstufe werden die Jugendlichen aus der Schulpflicht Am Ende der Primarstufe werden entlassen. Rund zwei Drittel absolvie die Kinder je nach Leistungen einer ren eine zwei-, drei- oder vierjährige der zwei oder drei Abteilungen der berufliche Grundbildung. Wer sich für Sekundarstufe zugeteilt. Schulisch ganz Berufe mit erhöhten Anforderungen in besonders erfolgreiche Kinder melden teressiert, kann am Gymnasium, an der sich für das Gymnasium an und wer Berufsmaturitätsschule, an der Han den nach bestandener Prüfung dort dels- und Informatikmittelschule oder aufgenommen. Damit verlassen sie die an der Fachmittelschule einen Maturi Volksschule und erfüllen die letzten drei tätsabschluss erwerben: die gymnasi Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium. ale Maturität, die Berufsmaturität oder die Fachmaturität. Alle drei Maturitäten Die dreijährige Sekundarstufe gewähren Zugang zu einem Studium an gliedert sich in zwei oder drei einer (Fach-)Hochschule. Abteilungen Die Sekundarstufe vertieft und erwei Die öffentliche Volksschule und tert das auf der Primarstufe erworbene ihre Dienste Wissen. Zu den Fächern der Primarstu Schulort fe kommen nun noch Biologie, Physik, Kinder besuchen die Volksschule am Haushaltkunde und weitere dazu. Die Wohnort. Halten sie sich an Wochen Sekundarstufe bereitet auf Berufsaus tagen gewöhnlich ausserhalb ihres bildungen oder weiterführende Schu Wohnortes auf, ist die Schule an diesem len vor. Damit die Jugendlichen opti Ort zu besuchen. Die örtliche Schulpfle mal gefördert werden können, weist ge weist die Kinder den Schulen zu. Die die Sekundarstufe je nach Gemeinde Zuteilung zu den Klassen und Abtei zwei (A, B) oder drei Abteilungen (A, B, lungen nehmen die Schulleitungen vor. C) auf. Die Abteilung A ist die kognitiv anspruchsvollste. In einzelnen Fächern Unterrichtszeiten (Blockzeiten) und können die Gemeinden unterschied Tagesstrukturen liche Anforderungsstufen einrichten: Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten Anforderungsstufe I ist dabei die an am Vormittag dauern von 08.00 bis spruchvollste, Anforderungsstufe III ist 12.00 Uhr. Aus organisatorischen Grün die Stufe mit den niedrigsten Anforde den kann die Schulpflege diese Zeit um rungen. maximal 20 Minuten verkürzen. Die Mit 5
tagszeit und den Nachmittagsunterricht erklären. Die Schule gewährleistet die regeln die Gemeinden. Die Mittagszeit Mitwirkung der Eltern bei Klassenel muss ausreichen, um den Schulweg ternabenden, bei der Elternbildung, an nach Hause und wieder in die Schule zu Schulprojektwochen, Schulbesuchs bewältigen sowie eine Mahlzeit einneh tagen, bei der Pausenplatzgestaltung, men zu können. Die Gemeinden erhe etc. Für diese «allgemeine Mitwirkung» ben den Bedarf nach Tagesstrukturen können Eltern nicht verpflichtet werden. (Mittagstisch, Tagesfamilien, Schü Kein Mitwirkungsrecht haben Eltern bei lerhort, Tagesschule, etc.) und stellen Personalentscheiden der Schule und während der Schulzeit zwischen 7.30 bei methodisch-didaktischen Fragen. Uhr und 18 Uhr ein dem Bedarf ent sprechendes Angebot zur Verfügung. Die Eltern sind für die Erziehung ih Diese Angebote sind kostenpflichtig. rer Kinder sowie deren regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Unterstützende Dienste Schulpflicht verantwortlich. Sie infor Dazu gehören der schulärztliche Dienst, mieren die Lehrpersonen oder die die Zahnprophylaxe, der Schulpsycho Schulleitung über das Verhalten ihrer logische Dienst und die Schulsozialar Kinder und über Ereignisse in deren beit. Alle Kinder werden ärztlich und Umfeld, soweit dies für die Schule von zahnärztlich untersucht. Bedeutung ist. Sie wirken bei wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind individuell Zusammenarbeit und gegen betreffen, insbesondere bei Schullauf seitige Unterstützung bahnentscheiden. Die Bildung und Erziehung der Schüle rinnen und Schüler ist das gemeinsame Die Schülerinnen und Schüler er Ziel von Volksschule und Eltern. Eine füllen ihre Pflichten und beteiligen sich wichtige Voraussetzung für den Schu aktiv am Schulbetrieb. Sie werden an lerfolg der Kinder ist die gute Zusam den sie betreffenden Entscheiden be menarbeit im Dreieck Schule – Eltern teiligt, soweit nicht ihr Alter oder andere – Schülerinnen und Schüler. wichtige Gründe dagegen sprechen. Die Volksschule gewährt den Schüle Die Schule informiert die Eltern re rinnen und Schülern eine dem Alter und gelmässig über das Verhalten und die dem Entwicklungsstand entsprechende Leistungen ihrer Kinder. In besonde Mitverantwortung und Mitsprache. ren Fällen kann die Schulpflege oder die Schulleitung den Besuch einzelner Elternveranstaltungen obligatorisch 6
Was tun bei Schwierigkeiten? Schulgemeinden unterhalten heutzu Lehrpersonen und Eltern informieren tage eine Website. Bitte nehmen Sie sich umgehend gegenseitig. Für die sich die Zeit und sehen Sie sich den Eltern ist die Klassenlehrerin oder der Internetauftritt «Ihrer» Schule einmal an! Klassenlehrer ihres Kindes die erste An sprechperson. Können die Schwierig Weitere Informationsmittel keiten im Gespräch mit der Lehrperson Umfassende Informationen finden sich nicht beseitigt werden, wenden sich die im Internetauftritt der Bildungsdirektion Eltern an die Schulleitung. Wenn auch und des Volksschulamtes: diese Kontakte nicht helfen, melden www.bildungsdirektion.zh.ch sich die Eltern bei den lokalen Schul www.volksschulamt.zh.ch behörden, der Schulpflege. Auf der Website des Volksschulamtes Wer kann Ihnen Auskunft geben? finden sich die Telefonnummern der Wenden Sie sich an die Lehrperson wichtigsten Auskunftsdienste des ihres Kindes, deren Adresse Sie ja ken Amtes. nen. Oder an die Schulleiterin oder den Bildungsdirektion Schulleiter. Die Gemeindeverwaltung Volksschulamt Ihres Wohnortes versorgt Sie mit In Walchestrasse 21 formationen über alle wichtigen Aus 8090 Zürich kunftsstellen und Dienste wie Schularzt Telefon 043 259 22 51 oder Schulpflege. 7
© Juli 2012 | 002229 | Bildungsdirektion Kanton Zürich | Volksschulamt Bezugsadresse: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich Räffelstrasse 32, Postfach, 8045 Zürich Telefon 044 465 85 85 lehrmittelverlag@lmv.zh.ch www.lehrmittelverlag.com Artikel-Nr. 636750.00
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