Die Volksschule im Kanton Zürich
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Die Volksschule im Kanton Zürich Ziele und Leitvorstellungen Der Beginn der Schulpflicht Die öffentliche Volksschule im Kanton Kinder, die bis zum 31. Juli (ab Zürich ist den Grundwerten des demo Schuljahr 2019 / 20) 1 eines Jahres kratischen Staatswesens verpflichtet. das vierte Altersjahr vollenden, tre Sie ist konfessionell und politisch neu ten auf Beginn des nächsten Schul tral. Der Besuch der öffentlichen Volks jahres in den Kindergarten ein. Die schule ist unentgeltlich. Zuteilung in einen Kindergarten der Gemeinde nimmt die Schulpflege vor. Die Volksschule erzieht zu einem Verhalten, das sich an christlichen, Das Schuljahr humanistischen und demokratischen Das Schuljahr beginnt Mitte August Wertvorstellungen orientiert. Sie fördert und dauert bis Anfang Juli des näch Mädchen und Knaben gleichermassen. sten Jahres. Der Unterricht wird durch Sie ergänzt die Erziehung in der Familie. Herbst-, Weihnachts-, Sport-, Früh jahrs und Sommerferien unterbrochen. Die Volksschule vermittelt grundle Der Unterricht dauert neununddreissig gende Kenntnisse und Fertigkeiten; sie Kalenderwochen. führt zum Erkennen von Zusammen hängen. Sie fördert die Achtung vor Mit Ein Schultag menschen und Umwelt und strebt die Der Unterricht oder die Betreuung ganzheitliche Entwicklung der Kinder dauern am Vormittag von 8 Uhr bis 12 zu selbstständigen und gemeinschafts Uhr. An den Nachmittagen haben die fähigen Menschen an. Kinder individuelle Stundenpläne. Für die (kostenpflichtige) ausserschulische Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Betreuung bieten die Gemeinden be Zürich haben das Recht, die öffentliche darfsgerechte Tagesstrukturen an. Volksschule zu besuchen. Die Schul pflicht dauert elf Jahre längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Sie kann auch durch Privatunterricht oder an privaten Schulen erfüllt werden. 1 Übergangsbestimmungen: Der Stichtag zur Einschulung (bisher 30. April) wird gestaffelt verschoben. Als Stichtage für die Einschulung gelten: a. im Schuljahr 2014 / 15 der 15. Mai, b. im Schuljahr 2015 / 16 der 31. Mai, c. im Schuljahr 2016 / 17 der 15. Juni, d. im Schuljahr 2017 / 18 der 30. Juni, e. im Schuljahr 2018 / 19 der 15. Juli 2
Von der Kindergartenstufe über die Primar- auf die Sekundarstufe Langgymnasium Kurzgymnasium Sekundar stufe Informatikmittelschule Handelsmittelschule Abteilung A Fachmittelschule Primarstufe Primarstufe Kindergarten 1. – 3. Klasse 4. – 6. Klasse Abteilung B Berufliche Grundbildung mit • Berufsfachschule • Berufsmaturitäts schule Abteilung C 3
Die Kindergartenstufe dauert Klasse verantwortliche Lehrperson und zwei Jahre wenn möglich die Zusammensetzung Die Kindergartenstufe ist die erste Stu der Klasse. fe im zürcherischen Schulwesen. Sie hat den Auftrag, die Kinder in ihrer in Die Primarstufe vermittelt Grund dividuellen Entwicklung auf vielfältige kenntnisse im Lesen, Schreiben und Weise zu unterstützen und zu fördern Rechnen, also in Mathematik, in den und an den Übertritt in die Primarstufe Sprachen Deutsch, Englisch und Fran heranzuführen. Im Kindergarten wird zösisch. Schrift, Handarbeit, Zeichnen «grundsätzlich» Mundart gesprochen. und Musik, Sport, Mensch und Umwelt und Religion und Kultur sind weitere Die Primarstufe dauert wichtige Fächer. sechs Jahre Die sechsjährigen Kinder werden in Zweimal jährlich erhalten die Kinder ein die sechs Jahre dauernde Primarstufe Schulzeugnis, welches ihre schulischen aufgenommen. Alle Kinder besuchen Leistungen, ihr Arbeits- und Lernverhal den Unterricht auf der Primarstufe ge ten und ihr Sozialverhalten ausweist. meinsam, unabhängig von ihrem Her kommen, ihrem Geschlecht und ihren Kinder, deren intellektuelle oder persön schulischen Leistungen. Nach drei liche Entwicklung es notwendig macht, Jahren wechselt in der Regel die für die erhalten Unterstützung durch sonder 4
pädagogische Massnahmen, die im Berufslehre und weiterführende Einvernehmen mit den Eltern getroffen Schulen nach der Sekundarstufe werden. Am Ende der Sekundarstufe werden die Jugendlichen aus der Schulpflicht Am Ende der Primarstufe werden die entlassen. Rund zwei Drittel absolvie Kinder je nach Leistungen einer Abtei ren eine zwei-, drei- oder vierjährige lung (A, B, C) der Sekundarstufe zuge berufliche Grundbildung. Wer sich für teilt. Schulisch besonders erfolgreiche Berufe mit erhöhten Anforderungen in Kinder melden sich für das Gymnasium teressiert, kann am Gymnasium, an der an und werden nach bestandener Prü Berufsmaturitätsschule, an der Han fung dort aufgenommen. Damit verlas dels- und Informatikmittelschule oder sen sie die Volksschule und erfüllen die an der Fachmittelschule einen Maturi letzten drei Jahre ihrer Schulpflicht am tätsabschluss erwerben: die gymnasi Gymnasium. ale Maturität, die Berufsmaturität oder die Fachmaturität. Alle drei Maturitäten Die dreijährige Sekundarstufe gewähren Zugang zu einem Studium an gliedert sich in zwei oder drei einer (Fach-)Hochschule. Abteilungen Die Sekundarstufe vertieft und erwei Die öffentliche Volksschule und tert das auf der Primarstufe erworbene ihre Dienste Wissen. Zu den Fächern der Primarstu Schulort fe kommen nun noch Biologie, Physik, Kinder besuchen die Volksschule am Haushaltkunde und weitere dazu. Die Wohnort. Halten sie sich an Wochen Sekundarstufe bereitet auf Berufsaus tagen gewöhnlich ausserhalb ihres bildungen oder weiterführende Schu Wohnortes auf, wird die Schule an die len vor. Damit die Jugendlichen opti sem Ort besucht. Die örtliche Schul mal gefördert werden können, weist pflege weist die Kinder den Schulen zu. die Sekundarstufe je nach Gemeinde Die Zuteilung zu den Klassen und Abtei zwei (A, B) oder drei Abteilungen (A, B, lungen nehmen die Schulleitungen vor. C) auf. Die Abteilung A ist die kognitiv anspruchsvollste. In einzelnen Fächern Unterrichtszeiten (Blockzeiten) und können die Gemeinden unterschied Tagesstrukturen liche Anforderungsstufen einrichten: Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten Anforderungsstufe I ist dabei die an am Vormittag dauern von 08.00 bis spruchvollste, Anforderungsstufe III ist 12.00 Uhr. Aus organisatorischen Grün die Stufe mit den niedrigsten Anforde den kann die Schulpflege diese Zeit um rungen. maximal 20 Minuten verkürzen. Die Mit 5
tagszeit und den Nachmittagsunterricht erklären. Die Schule gewährleistet die regeln die Gemeinden. Die Mittagszeit Mitwirkung der Eltern bei Klassenel muss ausreichen, um den Schulweg ternabenden, bei der Elternbildung, an nach Hause und wieder in die Schule zu Schulprojektwochen, Schulbesuchs bewältigen sowie eine Mahlzeit einneh tagen, bei der Pausenplatzgestaltung, men zu können. Die Gemeinden erhe etc. Für diese «allgemeine Mitwirkung» ben den Bedarf nach Tagesstrukturen können Eltern nicht verpflichtet werden. (Mittagstisch, Tagesfamilien, Schü Kein Mitwirkungsrecht haben Eltern bei lerhort, Tagesschule, etc.) und stellen Personalentscheiden der Schule und während der Schulzeit zwischen 7.30 bei methodisch-didaktischen Fragen. Uhr und 18 Uhr ein dem Bedarf ent sprechendes Angebot zur Verfügung. Die Eltern sind für die Erziehung ih Diese Angebote sind kostenpflichtig. rer Kinder sowie deren regelmässigen Schulbesuch und die Erfüllung der Unterstützende Dienste Schulpflicht verantwortlich. Sie infor Dazu gehören der schulärztliche Dienst, mieren die Lehrpersonen oder die die Zahnprophylaxe, der Schulpsycho Schulleitung über das Verhalten ihrer logische Dienst und die Schulsozialar Kinder und über Ereignisse in deren beit. Alle Kinder werden ärztlich und Umfeld, soweit dies für die Schule von zahnärztlich untersucht. Bedeutung ist. Sie wirken bei wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind individuell Zusammenarbeit und gegen betreffen, insbesondere bei Schullauf seitige Unterstützung bahnentscheiden. Die Bildung und Erziehung der Schüle rinnen und Schüler ist das gemeinsame Die Schülerinnen und Schüler er Ziel von Volksschule und Eltern. Eine füllen ihre Pflichten und beteiligen sich wichtige Voraussetzung für den Schu aktiv am Schulbetrieb. Die Volksschule lerfolg der Kinder ist die gute Zusam gewährt den Schülerinnen und Schülern menarbeit im Dreieck Schule – Eltern eine dem Alter und dem Entwicklungs – Schülerinnen und Schüler. stand entsprechende Mitverantwortung und Mitsprache. Sie werden an den sie Die Schule informiert die Eltern re betreffenden Entscheiden beteiligt, so gelmässig über das Verhalten und die weit nicht ihr Alter oder andere wichtige Leistungen ihrer Kinder. In besonde Gründe dagegen sprechen. ren Fällen kann die Schulpflege oder die Schulleitung den Besuch einzelner Elternveranstaltungen obligatorisch 6
Was tun bei Schwierigkeiten? Schulgemeinden unterhalten heutzu Lehrpersonen und Eltern informieren tage eine Website. Bitte nehmen Sie sich umgehend gegenseitig. Für die sich die Zeit und sehen Sie sich den Eltern ist die Klassenlehrerin oder der Internetauftritt «Ihrer» Schule einmal an! Klassenlehrer ihres Kindes die erste An sprechperson. Können die Schwierig Weitere Informationsmittel keiten im Gespräch mit der Lehrperson Umfassende Informationen finden sich nicht beseitigt werden, wenden sich die im Internetauftritt der Bildungsdirektion Eltern an die Schulleitung. Wenn auch und des Volksschulamtes: diese Kontakte nicht helfen, melden www.bildungsdirektion.zh.ch sich die Eltern bei den lokalen Schul www.volksschulamt.zh.ch behörden, der Schulpflege. Auf der Website des Volksschulamtes Wer kann Ihnen Auskunft geben? finden sich die Telefonnummern der Wenden Sie sich an die Lehrperson wichtigsten Auskunftsdienste des ihres Kindes, oder an die Schulleiterin Amtes. oder den Schulleiter. Die Gemeindever Bildungsdirektion waltung Ihres Wohnortes versorgt Sie Volksschulamt mit Informationen über alle wichtigen Walchestrasse 21 Auskunftsstellen und Dienste wie 8090 Zürich Schularzt oder Schulpflege. Telefon 043 259 22 51 7
© Juli 2013 | 002701 | Bildungsdirektion Kanton Zürich | Volksschulamt Bezugsadresse: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich Räffelstrasse 32, Postfach, 8045 Zürich Telefon 044 465 85 85 lehrmittelverlag@lmv.zh.ch www.lehrmittelverlag.com Artikel-Nr. 636750.00
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