Die Volksschule im Kanton Zürich - Elterninformation
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Die Volksschule im Kanton Zürich Ziele und Leitvorstellungen Der Beginn der Schulpflicht Die öffentliche Volksschule im Kanton Zü Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres rich ist den Grundwerten des demokra das vierte Altersjahr vollenden, werden auf tischen Staatswesens verpflichtet. Sie ist Beginn des nächsten Schuljahres schul konfessionell und politisch neutral. Der pflichtig und besuchen die Kindergarten Besuch der öffentlichen Volksschule ist stufe. Die Schulpflege nimmt die Zuteilung unentgeltlich. der Kinder zu den Schulen vor. Die Volksschule erzieht zu einem Ver Das Schuljahr halten, das sich an christlichen, humani Das Schuljahr beginnt Mitte August und stischen und demokratischen Wertvor dauert bis Anfang Juli des nächsten Jah stellungen orientiert. Sie fördert Mädchen res. Der Unterricht wird durch Herbst-, und Knaben gleichermassen. Sie ergänzt Weihnachts-, Sport-, Frühjahrs- und Som die Erziehung in der Familie. merferien unterbrochen. Der Unterricht dauert 39 Kalenderwochen. Die Volksschule vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten; sie führt zum Ein Schultag Erkennen von Zusammenhängen. Sie för Der Unterricht oder die Betreuung dauern dert die Achtung vor Mitmenschen und am Vormittag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Aus Umwelt und strebt die ganzheitliche Ent organisatorischen Gründen ist eine Abwei wicklung der Kinder zu selbstständigen chung um zwanzig Minuten möglich (z. B. und gemeinschaftsfähigen Menschen an. Schulbeginn um 08.20 Uhr). An den Nach Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zü mittagen haben die Kinder individuelle rich haben das Recht, die öffentliche Stundenpläne. Eltern haben das Recht, Volksschule zu besuchen. Die Schulpflicht ihre Kinder ganztägig betreuen zu lassen. dauert neun Jahre (ab 2008/09: elf Jahre), Diese Angebote sind kostenpflichtig. längstens jedoch bis zum Abschluss der Volksschule. Sie kann auch durch Privat unterricht oder an privaten Schulen erfüllt werden. 2
Von der Kindergartenstufe über die Primar- auf die Sekundarstufe Langgymnasium Mittelschulen Kurzgymnasium Sekundar stufe Informatikmittelschule Handelsmittelschule Abteilung A Fachmittelschule Kindergarten- Primarstufe Primarstufe stufe 1. – 3. Klasse 4. – 6. Klasse Abteilung B Berufslehre mit • Berufsfachschule • Berufsmittelschule (Matura) Abteilung C 3
Die Kindergartenstufe dauert und wenn möglich die Zusammensetzung zwei Jahre der Klasse. Die Kindergartenstufe unterstützt und er Die Primarstufe vermittelt Grundkenntnis weitert die Familienerziehung. Sie fördert se im Lesen, Schreiben und Rechnen, also die kindlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten in Mathematik, in den Sprachen Deutsch, und besonderen Begabungen und leitet Englisch und Französisch. Schrift, Hand die Kinder behutsam an, sich in grösseren arbeit, Zeichnen und Musik, Sport, Mensch sozialen Gruppen wohl zu fühlen. Sie be und Umwelt sind weitere wichtige Fächer. reitet auf die Anforderungen der Schule vor. Zweimal jährlich erhalten die Kinder ein Schulzeugnis, welches ihre schulischen Die Primarstufe dauert Leistungen, ihr Arbeits- und Lernverhalten sechs Jahre und ihr Sozialverhalten ausweist. Die sechsjährigen Kinder werden in die sechsjährige Primarstufe aufgenommen. Kinder, deren intellektuelle oder persön Alle Kinder besuchen den Unterricht auf liche Entwicklung es notwendig macht, der Primarstufe gemeinsam, unabhängig erhalten Unterstützung durch sonderpä von ihrem Herkommen, ihrem Geschlecht dagogische Massnahmen, die im Einver und ihren schulischen Leistungen. Nach nehmen mit den Eltern getroffen werden. drei Jahren wechselt in der Regel die für die Klasse verantwortliche Lehrperson Am Ende der Primarstufe werden die Kin der je nach Leistungen einer der zwei oder 4
drei Abteilungen der Sekundarstufe zuge Am Ende der Sekundarstufe werden die teilt. Schulisch ganz besonders erfolgreiche Jugendlichen aus der Schulpflicht entlas Kinder melden sich an das Gymnasium sen. Die meisten absolvieren eine Berufs und werden nach bestandener Prüfung lehre mit Berufsfachschule oder sie besu dort aufgenommen. Damit verlassen sie chen eine Mittelschule oder zusätzlich zur die Volksschule und erfüllen die letzten drei Berufslehre die Berufsmittelschule und le Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium. gen eine Maturitätsprüfung ab, welche sie berechtigt, an einer Fachhochschule oder Die dreijährige Sekundarstufe Hochschule zu studieren. gliedert sich in Abteilungen für leistungsstarke und leistungs- Die öffentliche Volksschule schwächere Kinder und ihre Dienste Die Sekundarstufe vertieft und erwei Schulort tert das auf der Primarstufe erworbene Kinder besuchen die Volksschule am Wissen. Zu den Fächern der Primarstu Wohnort. Halten sie sich an Wochenta fe kommen nun noch Biologie, Physik, gen gewöhnlich ausserhalb ihres Wohn Haushaltkunde und weitere dazu. Die ortes auf, ist die Schule an diesem Ort zu Sekundarstufe bereitet auf Berufsaus besuchen. Die örtliche Schulpflege weist bildungen oder weiterführende Schulen die Kinder den Schulen zu. Die Zuteilung vor. Damit die Jugendlichen optimal ge zu den Klassen und Abteilungen nehmen fördert werden können, weist die Sekun die Schulleitungen vor. darstufe je nach Gemeinde zwei oder drei Abteilungen auf. Die Abteilung A ist Unterrichtszeiten (Blockzeiten) die anspruchsvollste Abteilung, die Abtei und Tagesstrukturen lung B nimmt die schwächeren, die Ab Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am teilung C die schwächsten Schülerinnen Vormittag dauern von 8 bis 12 Uhr. Aus or und Schüler auf. In einzelnen Fächern ganisatorischen Gründen kann die Schul können die Gemeinden unterschiedliche pflege diese Zeit um maximal 20 Minuten Anforderungsstufen einrichten: Anforde verkürzen. Die Mittagszeit und den Nach rungsstufe I ist dabei die anspruchvollste, mittagsunterricht regeln die Gemeinden. Anforderungsstufe III ist die Stufe mit den niedrigsten Anforderungen. Die Mittagszeit muss ausreichen, um den Schulweg nach Hause und wieder in die 5
Schule bewältigen zu können sowie eine obligatorisch erklären. Die Schule gewähr Mahlzeit einzunehmen. Die Gemeinden er leistet die Mitwirkung der Eltern bei Klas heben den Bedarf nach Tagesstrukturen senelternabenden, bei der Elternbildung, (Mittagstisch, Tagesfamilien, Schülerhort, an Schulprojektwochen, Schulbesuchs Tagesschule, etc.). tagen, bei der Pausenplatzgestaltung, etc. Für diese «allgemeine Mitwirkung» sind Ergänzende Angebote Eltern eingeladen, können aber nicht ver Freiwillige ergänzende Angebote sind die pflichtet werden. Kein Mitwirkungsrecht Musikschulen und die Kurse in Heimatli haben Eltern bei Personalentscheiden der cher Sprache und Kultur (HSK). Schule und bei methodisch-didaktischen Fragen. Unterstützende Dienste Dazu gehören der schulärztliche Dienst, Die Eltern sind für die Erziehung ihrer die Zahnprophylaxe, der Schulpsycholo Kinder sowie deren regelmässigen Schul gische Dienst und die Schulsozialarbeit. besuch und die Erfüllung der Schulpflicht Alle Kinder werden ärztlich und zahnärzt verantwortlich. Sie informieren die Lehr lich untersucht. personen oder die Schulleitung über das Verhalten ihrer Kinder und über Ereig Zusammenarbeit und gegenseitige nisse in deren Umfeld, soweit dies für die Unterstützung Schule von Bedeutung ist. Sie wirken bei Die Bildung und Erziehung der Schüle wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind rinnen und Schüler ist das gemeinsame individuell betreffen, insbesondere bei Ziel von Volksschule und Eltern. Eine wich Schullaufbahnentscheiden. tige Voraussetzung für den Schulerfolg der Kinder ist die gute Zusammenarbeit im Die Schülerinnen und Schüler erfüllen Dreieck Schule – Eltern – Schülerinnen / ihre Pflichten und beteiligen sich aktiv am Schüler. Schulbetrieb. Sie werden an den sie be treffenden Entscheiden beteiligt, soweit Die Schule informiert die Eltern regelmäs nicht ihr Alter oder andere wichtige Grün sig über das Verhalten und die Leistungen de dagegen sprechen. Die Volksschule ihrer Kinder. In besonderen Fällen kann kennt eine dem Alter und dem Entwick die Schulpflege oder die Schulleitung den lungsstand entsprechende Mitverantwor Besuch einzelner Elternveranstaltungen tung und Mitsprache der Schülerinnen und Schüler. 6
Was tun bei Schwierigkeiten? Schulgemeinden unterhalten heutzutage Lehrpersonen und Eltern informieren sich eine Website. Bitte nehmen Sie sich die umgehend gegenseitig. Für die Eltern ist Zeit und sehen Sie sich den Internetauftritt die Klassenlehrerin oder der Klassenleh «Ihrer» Schule einmal an! rer ihres Kindes die erste Ansprechperson. Können die Schwierigkeiten im Gespräch Weitere Informationsmittel mit der Lehrperson nicht beseitigt werden, Umfassende Informationen finden sich im wenden sich die Eltern an die Schulleitung. Internetauftritt der Bildungsdirektion und Wenn auch diese Kontakte nicht helfen, des Volksschulamtes: melden sich die Eltern bei den lokalen www.bildungsdirektion.zh.ch Schulbehörden, der Schulpflege. www.volksschulamt.zh.ch Wer kann Ihnen Auskunft geben? Auf der Homepage des Volksschulamtes Wenden Sie sich an die Lehrperson Ihres finden sich die Telefonnummern der wich Kindes, deren Adresse Sie ja kennen. Oder tigsten Auskunftsdienste des Amtes. an die Schulleiterin oder den Schulleiter. Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes Bildungsdirektion versorgt Sie mit Informationen über alle Volksschulamt wichtigen Auskunftsstellen und Dienste Walchestrasse 21 wie Schularzt oder Schulpflege. 8090 Zürich Tel. 043 259 22 51 7
© Oktober 2007 | Bildungsdirektion Kanton Zürich | Volksschulamt Bezugsadresse: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich Räffelstrasse 32, Postfach, 8045 Zürich Telefon 044 465 85 85 lehrmittelverlag@lmv.zh.ch www.lehrmittelverlag.com Artikel-Nr. 636750.00
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