Die Volksschule im Kanton Zürich - Elterninformation

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Die Volksschule im Kanton Zürich - Elterninformation
Die Volksschule im Kanton Zürich

Elterninformation
Die Volksschule im Kanton Zürich - Elterninformation
Die Volksschule im Kanton Zürich

Ziele und Leitvorstellungen                   Der Beginn der Schulpflicht
Die öffentliche Volksschule im Kanton Zü­     Kinder, die bis zum 30. April eines Jahres
rich ist den Grundwerten des demokra­         das vierte Altersjahr vollenden, werden auf
tischen Staatswesens verpflichtet. Sie ist    Beginn des nächsten Schuljahres schul­
konfessionell und politisch neutral. Der      pflichtig und besuchen die Kindergarten­
Besuch der öffentlichen Volksschule ist       stufe. Die Schulpflege nimmt die Zuteilung
unentgeltlich.                                der Kinder zu den Schulen vor.

Die Volksschule erzieht zu einem Ver­         Das Schuljahr
halten, das sich an christlichen, humani­     Das Schuljahr beginnt Mitte August und
stischen und demokratischen Wertvor­          dauert bis Anfang Juli des nächsten Jah­
stellungen orientiert. Sie fördert Mädchen    res. Der Unterricht wird durch Herbst-,
und Knaben gleichermassen. Sie ergänzt        Weihnachts-, Sport-, Frühjahrs- und Som­
die Erziehung in der Familie.                 merferien unterbrochen. Der Unterricht
                                              dauert 39 Kalenderwochen.
Die Volksschule vermittelt grundlegende
Kenntnisse und Fertigkeiten; sie führt zum    Ein Schultag
Erkennen von Zusammenhängen. Sie för­         Der Unterricht oder die Betreuung dauern
dert die Achtung vor Mitmenschen und          am Vormittag von 8 Uhr bis 12 Uhr. Aus
Umwelt und strebt die ganzheitliche Ent­      organisatorischen Gründen ist eine Abwei­
wicklung der Kinder zu selbstständigen        chung um zwanzig Minuten möglich (z. B.
und gemeinschaftsfähigen Menschen an.         Schulbeginn um 08.20 Uhr). An den Nach­
Alle Kinder mit Aufenthalt im Kanton Zü­      mittagen haben die Kinder individuelle
rich haben das Recht, die öffentliche         Stundenpläne. Eltern haben das Recht,
Volksschule zu besuchen. Die Schulpflicht     ihre Kinder ganztägig betreuen zu lassen.
dauert neun Jahre (ab 2008/09: elf Jahre),    Diese Angebote sind kostenpflichtig.
längstens jedoch bis zum Abschluss der
Volksschule. Sie kann auch durch Privat­
unterricht oder an privaten Schulen erfüllt
werden.

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Von der Kindergartenstufe über die Primar- auf die Sekundarstufe

                                                   Langgymnasium

                                                                                            Mittelschulen
                                                                   Kurzgymnasium
                                                   Sekundar­
                                                   stufe           Informatikmittelschule
                                                                   Handelsmittelschule
                                                   Abteilung A     Fachmittelschule

 Kindergarten-   Primarstufe      Primarstufe
 stufe           1. – 3. Klasse   4. – 6. Klasse
                                                   Abteilung B
                                                                   Berufslehre mit
                                                                   • Berufsfachschule
                                                                   • Berufsmittelschule

                                                                     (Matura)

                                                   Abteilung C

                                                                                                      3
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Die Kindergartenstufe dauert                 und wenn möglich die Zusammensetzung
zwei Jahre                                   der Klasse.
Die Kindergartenstufe unterstützt und er­    Die Primarstufe vermittelt Grundkenntnis­
weitert die Familienerziehung. Sie fördert   se im Lesen, Schreiben und Rechnen, also
die kindlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten     in Mathematik, in den Sprachen Deutsch,
und besonderen Begabungen und leitet         Englisch und Französisch. Schrift, Hand­
die Kinder behutsam an, sich in grösseren    arbeit, Zeichnen und Musik, Sport, Mensch
sozialen Gruppen wohl zu fühlen. Sie be­     und Umwelt sind weitere wich­tige Fächer.
reitet auf die Anforderungen der Schule
vor.                                         Zweimal jährlich erhalten die Kinder ein
                                             Schulzeugnis, welches ihre schulischen
Die Primarstufe dauert                       Leistungen, ihr Arbeits- und Lernverhalten
sechs Jahre                                  und ihr Sozialverhalten ausweist.
Die sechsjährigen Kinder werden in die
sechsjährige Primarstufe aufgenommen.        Kinder, deren intellektuelle oder persön­
Alle Kinder besuchen den Unterricht auf      liche Entwicklung es notwendig macht,
der Primarstufe gemeinsam, unabhängig        erhalten Unterstützung durch sonderpä­
von ihrem Herkommen, ihrem Geschlecht        dagogische Massnahmen, die im Einver­
und ihren schulischen Leistungen. Nach       nehmen mit den Eltern getroffen werden.
drei Jahren wechselt in der Regel die für
die Klasse verantwortliche Lehrperson        Am Ende der Primarstufe werden die Kin­
                                             der je nach Leistungen einer der zwei oder

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drei Abteilungen der Sekundarstufe zuge­        Am Ende der Sekundarstufe werden die
teilt. Schulisch ganz besonders erfolgreiche    Jugendlichen aus der Schulpflicht entlas­
Kinder melden sich an das Gymnasium             sen. Die meisten absolvieren eine Berufs­
und werden nach bestande­ner Prüfung            lehre mit Berufsfachschule oder sie besu­
dort aufgenommen. Damit verlassen sie           chen eine Mittelschule oder zusätzlich zur
die Volksschule und erfüllen die letzten drei   Berufslehre die Berufsmittelschule und le­
Jahre ihrer Schulpflicht am Gymnasium.          gen eine Maturitätsprüfung ab, welche sie
                                                berechtigt, an einer Fachhochschule oder
Die dreijährige Sekundarstufe                   Hochschule zu studieren.
gliedert sich in Abteilungen für
leistungsstarke und leistungs-                  Die öffentliche Volksschule
schwächere Kinder                               und ihre Dienste
Die Sekundarstufe vertieft und erwei­           Schulort
tert das auf der Primarstufe erworbene          Kinder besuchen die Volksschule am
Wissen. Zu den Fächern der Primarstu­           Wohnort. Halten sie sich an Wochenta­
fe kommen nun noch Biologie, Physik,            gen gewöhnlich ausserhalb ihres Wohn­
Haushaltkunde und weitere dazu. Die             ortes auf, ist die Schule an diesem Ort zu
Sekundarstufe bereitet auf Berufsaus­           besuchen. Die örtliche Schulpflege weist
bildungen oder weiterführende Schulen           die Kinder den Schulen zu. Die Zuteilung
vor. Damit die Jugendlichen optimal ge­         zu den Klassen und Abteilungen nehmen
fördert werden können, weist die Sekun­         die Schulleitungen vor.
darstufe je nach Gemeinde zwei oder
drei Abteilungen auf. Die Abteilung A ist       Unterrichtszeiten (Blockzeiten)
die anspruchsvollste Abteilung, die Abtei­      und Tagesstrukturen
lung B nimmt die schwächeren, die Ab­           Die Unterrichts- oder Betreuungszeiten am
teilung C die schwächsten Schülerinnen          Vormittag dauern von 8 bis 12 Uhr. Aus or­
und Schüler auf. In einzelnen Fächern           ganisatorischen Gründen kann die Schul­
können die Gemeinden unterschiedliche           pflege diese Zeit um maximal 20 Minuten
Anforderungsstufen einrichten: Anforde­         verkürzen. Die Mittagszeit und den Nach­
rungsstufe I ist dabei die anspruchvollste,     mittagsunterricht regeln die Gemeinden.
Anforderungsstufe III ist die Stufe mit den
niedrigsten Anforderungen.                      Die Mittagszeit muss ausreichen, um den
                                                Schulweg nach Hause und wieder in die

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Schule bewältigen zu können sowie eine        obligatorisch erklären. Die Schule gewähr­
Mahlzeit einzunehmen. Die Gemeinden er­       leistet die Mitwirkung der Eltern bei Klas­
heben den Bedarf nach Tagesstrukturen         senelternabenden, bei der Elternbildung,
(Mittagstisch, Tagesfamilien, Schülerhort,    an Schulprojektwochen, Schulbesuchs­
Tagesschule, etc.).                           tagen, bei der Pausenplatzgestaltung, etc.
                                              Für diese «allgemeine Mitwirkung» sind
Ergänzende Angebote                           Eltern eingeladen, können aber nicht ver­
Freiwillige ergänzende Angebote sind die      pflichtet werden. Kein Mitwirkungsrecht
Musikschulen und die Kurse in Heimatli­       haben Eltern bei Personalentscheiden der
cher Sprache und Kultur (HSK).                Schule und bei methodisch-didaktischen
                                              Fragen.
Unterstützende Dienste
Dazu gehören der schulärztliche Dienst,       Die Eltern sind für die Erziehung ihrer
die Zahnprophylaxe, der Schulpsycholo­        Kinder sowie deren regelmässigen Schul­
gische Dienst und die Schulsozialarbeit.      besuch und die Erfüllung der Schulpflicht
Alle Kinder werden ärztlich und zahnärzt­     verantwortlich. Sie informieren die Lehr­
lich untersucht.                              personen oder die Schulleitung über das
                                              Verhalten ihrer Kinder und über Ereig­
Zusammenarbeit und gegenseitige               nisse in deren Umfeld, soweit dies für die
Unterstützung                                 Schule von Bedeutung ist. Sie wirken bei
Die Bildung und Erziehung der Schüle­         wichtigen Beschlüssen mit, die ihr Kind
rinnen und Schüler ist das gemeinsame         individuell betreffen, insbesondere bei
Ziel von Volksschule und Eltern. Eine wich­   Schullaufbahnentscheiden.
tige Voraussetzung für den Schulerfolg der
Kinder ist die gute Zusammenarbeit im         Die Schülerinnen und Schüler erfüllen
Dreieck Schule – Eltern – Schülerinnen /      ihre Pflichten und beteiligen sich aktiv am
Schüler.                                      Schulbetrieb. Sie werden an den sie be­
                                              treffenden Entscheiden beteiligt, soweit
Die Schule informiert die Eltern regelmäs­    nicht ihr Alter oder andere wichtige Grün­
sig über das Verhalten und die Leistungen     de dagegen sprechen. Die Volksschule
ihrer Kinder. In besonderen Fällen kann       kennt eine dem Alter und dem Entwick­
die Schulpflege oder die Schulleitung den     lungsstand entsprechende Mitverantwor­
Besuch einzelner Elternveranstaltungen        tung und Mitsprache der Schülerinnen
                                              und Schüler.
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Was tun bei Schwierigkeiten?                  Schulgemeinden unterhalten heutzutage
Lehrpersonen und Eltern informieren sich      eine Website. Bitte nehmen Sie sich die
umgehend gegenseitig. Für die Eltern ist      Zeit und sehen Sie sich den Internetauftritt
die Klassenlehrerin oder der Klassenleh­      «Ihrer» Schule einmal an!
rer ihres Kindes die erste Ansprechperson.
Können die Schwierigkeiten im Gespräch        Weitere Informationsmittel
mit der Lehrperson nicht beseitigt werden,    Umfassende Informationen finden sich im
wenden sich die Eltern an die Schulleitung.   Internetauftritt der Bildungsdirektion und
Wenn auch diese Kontakte nicht helfen,        des Volksschulamtes:
melden sich die Eltern bei den lokalen              www.bildungsdirektion.zh.ch
Schulbehörden, der Schulpflege.                     www.volksschulamt.zh.ch

Wer kann Ihnen Auskunft geben?                Auf der Homepage des Volksschulamtes
Wenden Sie sich an die Lehrperson Ihres       finden sich die Telefonnummern der wich­
Kindes, deren Adresse Sie ja kennen. Oder     tigsten Auskunftsdienste des Amtes.
an die Schulleiterin oder den Schulleiter.
Die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes        Bildungsdirektion
versorgt Sie mit Informationen über alle      Volksschulamt
wichtigen Auskunftsstellen und Dienste        Walchestrasse 21
wie Schularzt oder Schulpflege.               8090 Zürich
                                              Tel. 043 259 22 51

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© Oktober 2007 | Bildungsdirektion Kanton Zürich | Volksschulamt

Bezugsadresse:
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Räffelstrasse 32, Postfach, 8045 Zürich
Telefon 044 465 85 85
lehrmittelverlag@lmv.zh.ch
www.lehrmittelverlag.com
Artikel-Nr. 636750.00
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