Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis

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Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis
Digitale Identifizierung mit
dem deutschen Online-Ausweis
Informationen für Unternehmen und Behörden

               BUNDESREPUBLIK                  DEUTSCHLAND
               FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY/REPUBLIQUE FEDERALE D‘ALLEMAGNE                    T01000322
               PERSONALAUSWEIS                           Name/Surname/Nom
                IDENTITY CARD / CARTE D‘IDENTITE
                                                          MUSTERMANN
                                                          GEB. GABLER
                                                         Vornamen/Given names/Prénoms

                                                          ERIKA
                                                         Geburtstag/Date of birth/       Staatsangehörigkeit/Nationality/
                                                         Date de naissance               Nationalité
                                                          12.08.1964 DEUTSCH
                                                         Geburtsort/Place of birth/Líeu de naissance
                                                          BERLIN
                                                         Gültig bis/Date of expiry/
                                                         Date d‘expiration
                                                          31.10.2023                                 943407
                                                         Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ·
                                                         Signature of bearer · Signature de latitulaire/du titulaire
Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis
Impressum

Herausgeber
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Referat Identifizierungssysteme, Pass- und Ausweiswesen
Alt-Moabit 140, 10557 Berlin
www.personalausweisportal.de

Stand
September 2019

Gestaltung
ORCA Affairs GmbH, Berlin

Bildnachweis
Seite 6: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Seite 8, 9: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis
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Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,                        Der Leitfaden soll Ihnen einen guten Überblick
                                                      über den Online-Ausweis bieten.
der Personalausweis im Scheckkartenformat, den
inzwischen über 61 Millionen Deutsche erhalten        Detailliertere Informationen erhalten Sie auf
haben, ermöglicht Ihnen die sichere und schnel-       www.personalausweisportal.de. Auf dieser Inter-
le Identifizierung von Personen im Internet, an       netseite informiert das Bundesministerium des
Automaten und am Point of Sale.                       Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Rubri-
                                                      ken „Bürgerinnen und Bürger“, „Wirtschaft“ und
Über die gleichen Funktionen verfügen der elek-       „Verwaltung“ aktuell und ausführlich über die
tronische Aufenthaltstitel und ab November 2020       elektronischen Funktionen der Ausweiskarten.
auch die eID-Karte für Unionsbürger.                  An vielen Stellen auf den nachfolgenden Seiten
                                                      wird daher auf die Unterseiten des Personalaus-
Dieser Leitfaden informiert Sie über die verschie-    weisportals verlinkt und verwiesen.
denen Einsatzmöglichkeiten der Ausweiskarten in
Ihren digitalen Geschäftsprozessen. Sie erhalten      Für Ihre Fragen steht Ihnen das im BMI für den
unter anderem Antworten auf folgende Fragen:          Online-Ausweis zuständige Fachreferat DG I 2
                                                      gern zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Be-
• Was gibt es Neues beim elektronischen Identitäts-   darf an DGI2@bmi.bund.de.
  nachweis?

• Über welche Funktionen verfügen die Ausweis-
  karten?

• Wofür kann ich diese Funktionen einsetzen und
  was brauche ich dazu?

• Wo finde ich weitere Informationen und Unter-
  stützung?
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Inhalt

I.      Neues über den elektronischen Identitätsnachweis                                                             6
        A. Erhalt der Berechtigungszertifikate vereinfacht                                                           6
        B. Identifizierungsdienst­leistungen für Dritte zugelassen                                                   6
        C. Mobiles Online-Ausweisen möglich                                                                          6
        D. Online-Ausweisfunktion stets eingeschaltet                                                                7
        E. Online-Ausweis für aus­ländische Personen bereitgestellt                                                  7
        F. Vor-Ort-Auslesen eingeführt                                                                               7
        G. Qualifizierte elektronische Fernsignatur ermöglicht                                                       7
        H. Auslandsadressen im ­Personalausweis eingetragen                                                          7

II.     Der Personalausweis im Überblick                                                                             8
        A. Die Daten auf dem Chip des Personalausweises                                                              8
        B. Die maschinenlesbare Zone des Personalausweises                                                           9
        C. Fotokopien und Scans                                                                                      9

III.    Die digitalen Funktionen im Überblick                                                                      10
        A. Der Online-Ausweis                                                                                      10
        B. Das Vor-Ort-Auslesen                                                                                    10
        C. Die Biometriefunktion                                                                                   11

IV.     Geeignete Geräte für das mobile Online-Ausweisen                                                           12

V.      Technik beim Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen                                                         13
        A. Der technische Ablauf beim Online-Ausweisen                                                             13
        B. Die Komponenten der eID-Infrastruktur                                                                   15
        C. Das Vor-Ort-Auslesen: ­Voraussetzungen und Ablauf                                                       16
        D. Identifizierungs­dienstleistungen nutzen                                                                17
        E. Identifizierungsdienstleister werden                                                                    17

VI.     Der deutsche Online-Ausweis in Europa                                                                      18

VII.    Nutzerkonten mit Online-­Ausweis für Bürger und ­Unternehmen                                               19

VIII.   Die Online-Signatur                                                                                        20
        A. Kartenbasierte Signaturen                                                                               20
        B. eIDAS-konforme ­Fernsignaturen                                                                          20
        C. Die „On-the-Fly“-Signatur mit dem Online-Ausweis                                                        21

IX.     Informationsquellen und Ansprechpartner                                                                    22
        A. Im Internet                                                                                             22
        B. Broschüren und Leitfäden                                                                                22
        C. Beantragung von ­Berechtigungszertifikaten                                                              23
        D. Testkonzept für die ­eID-Infrastruktur                                                                  23
        E. Pilotprojekt ­Fernsignaturverfahren                                                                     23
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I.            Neues über den elektronischen
              Identitätsnachweis
Den Personalausweis im praktischen Scheck­
kartenformat gibt es seit 1. November 2010, den
elektronischen Aufenthaltstitel seit 1. September
2011. Mit beiden Ausweiskarten erhalten ihre
Inhaberinnen bzw. Inhaber die Möglichkeit, ihre
Online-Ausweisfunktion, d. h. ihren ‚Online-Aus-
weis‘, zu nutzen.

Im Sommer 2017 wurden wichtige Neuerun-
gen für den Online-Ausweis mit Inkrafttreten
des Gesetzes zur Förderung des elektronischen
Identitätsnachweises eingeführt. Für Unterneh-
men und Behörden, die elektronische Dienste          C. Mobiles Online-Ausweisen
mit dem Online-Ausweis anbieten oder künftig
anbieten möchten, hat der Gesetzgeber zahlreiche
                                                     möglich
Erleichterungen sowie neue Einsatzmöglichkei-
ten ge­schaffen. Zudem konnten die technischen       Für Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber
Möglichkeiten des mobilen Online-Ausweisens          ist die Nutzung des Online-Ausweises deutlich
deutlich weiterentwickelt werden.                    einfacher geworden und auch mobil möglich. Sie
                                                     können zwischen verschiedenen Softwareangebo-
                                                     ten wählen, die ihnen jeweils einen nutzerfreund-
A. Erhalt der Berechtigungs­                         lichen Identifizierungsclient für stationäre Syste-
                                                     me (Windows, Mac) sowie für Smartphones und
zertifikate vereinfacht                              Tablets (Android, iOS) zur Verfügung stellen, z. B.
                                                     die kostenlose AusweisApp2 des Bundes. Immer
Früher brauchten Sie zum Auslesen der Aus-           mehr Smartphones können zudem durch Kopp-
weisdaten stets je ein Berechtigungszertifikat für   lung per WLAN mit einem stationären System das
jeden einzelnen Geschäftszweck. Jetzt können Sie     Kartenlesegerät ersetzen (siehe Kapitel IV.).
ein Berechtigungszertifikat für mehrere Dienste
­erhalten.

                                                             Das Angebot an Software und
B. Identifizierungsdienst­                                   ­Dienst­leistungen für das Online-­
                                                              Ausweisen wächst stetig. Nicht alle
leistungen für Dritte zugelassen                              ­Angebote ­können hier aufgeführt ­werden.

Noch einfacher wird es für Sie als Anbieter von              Auf w­ ww.personalausweisportal.de
Online-Diensten, wenn Sie einen Anbieter von                 ­finden Sie aktuelle ­Informationen
Identifizierungsdienstleistungen mit der Identi-              über ­Identifizierungsclients und
fizierung Ihrer Kundinnen und Kunden beauftra-                Identifizierungs­dienste.
gen (siehe Abschnitt V.D).
Neues über den elektronischen Identitätsnachweis Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 7

D. Online-Ausweisfunktion                                      F. Vor-Ort-Auslesen eingeführt
stets eingeschaltet                                            Neue Nutzungsmöglichkeiten bietet auch das
                                                               Vor-Ort-Auslesen. Daten aus dem Personalaus-
Personalausweise werden seit Juli 2017 immer mit               weis können jetzt vor Ort am Kundenschalter
eingeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgege-                oder an Verkaufsstellen (Point of Sale, PoS) ohne
ben. Seitdem steigt der Anteil der eingeschalteten             PIN und Unterschrift der Ausweisinhaberin oder
Online-Ausweise jährlich um rund 8 Millionen.                  des Ausweisinhabers elektronisch und fehlerfrei
Kaum eine andere Chipkarte erreicht eine so hohe               in das Kassen- oder Hintergrundsystem über-
Verbreitung in Deutschland.                                    nommen werden (siehe Abschnitt III.B).

E. Online-Ausweis für aus­                                     G. Qualifizierte elektronische
ländische Personen bereitgestellt                              Fernsignatur ermöglicht

In Deutschland lebende Ausländerinnen und                      Bei der neuen Fernsignatur wird eine qualifizierte
Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines             elektronische Signatur (QES) nicht mehr mit einer
Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen                 Signaturkarte erstellt, sondern im Auftrag der
und von den Behörden sicher identifiziert wur-                 unterzeichnenden Person von einem qualifizier-
den, verfügen mit dem elektronischen Aufent-                   ten Vertrauensdiensteanbieter über einen zuge-
haltstitel häufig ebenfalls über den Online-Aus-               lassenen Signatur-Serverdienst (SigS). Der Vor-
weis. Jährlich werden 1,3 Millionen elektronische              teil des neuen Verfahrens liegt darin, dass keine
Aufenthaltstitel ausgegeben.                                   zusätzliche technische Ausstattung (Signaturkarte,
                                                               Lesegerät) für das Erstellen einer qualifizierten
Ab 1. November 2020 wird zudem eine eID-Karte                  elektronischen Signatur benötigt wird (siehe Ab-
mit dem Online-Ausweis für Bürgerinnen und                     schnitt VIII.B).
Bürger der Europäischen Union sowie der Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraums ausgegeben.
                                                               H. Auslandsadressen im
Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der On-
line-Ausweisfunktion gemäß eIDAS-Verordnung
                                                               ­Personalausweis eingetragen
kann diese eID-Karte auch von Bürgerinnen und
Bürgern eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden,               Auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staats-
der noch nicht über ein notifiziertes eID-Sys-                 bürger mit ständigem Wohnsitz im Ausland
tem verfügt. Auf diese Weise setzt die deutsche                und ohne Wohnsitz im Inland können künftig
eID-Funktion neue Maßstäbe im europaweiten                     die Online-Ausweisfunktion mit ihrer Anschrift
Wettbewerb der sicheren eID-Systeme (siehe                     nutzen, da anstelle der Angabe „keine Wohnung
Kapitel VI.).                                                  in Deutschland“ die Wohnadresse im Ausland im
                                                               Personalausweis eingetragen werden kann.

        Der Online-Ausweis funktioniert bei dem
        Personalausweis, dem elektronischen
        Aufenthaltstitel sowie der eID-Karte für
        Unionsbürger identisch.

        Wird der Online-Ausweis im Folgenden
        erläutert, gelten die Informationen daher
        für alle drei Chipkarten. Der Personal-
        ausweis wird in Kapitel II. ausführlicher
        vorgestellt.
8 |

II.          Der Personalausweis
             im Überblick
Der seit November 2010 ausgegebene Personal-       A. Die Daten auf dem Chip des
ausweis hat wie der elektronische Aufenthalts-
titel und künftig die eID-Karte für Unionsbür-
                                                   Personalausweises
ger das praktische Format einer Scheckkarte
(8,6 cm x 5,4 cm).                                 Im Inneren der Ausweiskarten ist ein kontaktlos
                                                   lesbarer Computerchip untergebracht. Mit diesem
Ausführliche Informationen über den Personal-      Chip werden die elektronischen Funktionen
ausweis finden Sie hier:                           realisiert.
https://www.personalausweisportal.de/
personalausweis                                    Folgende Daten stehen auf dem Chip des
                                                   Personal­ausweises für den Online-Ausweis zur
Informationen über den elektronischen Aufent-      Verfügung:
haltstitel finden Sie hier:
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/                  • Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Doktor-
Aufenthalt/eAufenthaltstitel/                        grad, Tag und Ort der Geburt, Anschrift, Ordens-
e-aufenthaltstitel-node.html                         oder Künstlername, Dokumentenart, Landeskürzel
                                                     „D“, letzter Tag der Gültigkeit,

                                                   • dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
        Bestandteil des Designs ist das Logo der     (Pseudonym),
        Online-Ausweisfunktion auf der Rück­
        seite des Personalausweises, mit dem       • Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unter-
        auch Internetanwendungen, Automaten          schritten wird (Altersbestätigung),
        und Geräte gekennzeichnet sind, die das
        ­Online-Ausweisen unterstützen.            • Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohn-
                                                     ort entspricht (Wohnortbestätigung),

                                                   • Angabe, ob der Personalausweis gültig ist, und
                                                     Sperrmerkmal.
Der Personalausweis im Überblick Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 9

B. Die maschinenlesbare Zone                                 die Anfertigung eines entsprechenden Vermerks,
                                                             zum Beispiel „Personalausweis hat vorgelegen“.
des Personalausweises                                        Eine zusätzliche Kopie des Ausweises ist in diesen
                                                             Fällen grundsätzlich nicht erforderlich.
Die maschinenlesbare Zone (englisch: Machine
Readable Zone, MRZ) befindet sich im unteren                 Der Ausweisinhaberin bzw. dem Ausweisinha-
Bereich der Rückseite des Personalausweises.                 ber steht es jedoch frei, Kopien ihres bzw. seines
Sie entspricht den Vorgaben der Internationalen              Ausweises anzufertigen. Die Ablichtung muss
Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Dadurch ist              eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
sichergestellt, dass die deutschen Ausweise und              Die Weitergabe einer Ausweiskopie ist nur durch
Pässe zum Beispiel bei Grenzkontrollen analog zu             die Ausweisinhaberin bzw. den Ausweisinhaber
internationalen Reisepässen maschinell gelesen               zulässig. Auch die Erhebung und Verarbeitung
werden können. Wegen der begrenzt verfügbaren                personenbezogener Daten durch Ablichtung darf
Zeichenzahl werden lange Namen in der MRZ                    nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Ausweis-
nach festen Regeln gekürzt dargestellt.                      inhaberin bzw. des Ausweisinhabers erfolgen.

Beförderungsunternehmen dürfen personen­                     Mit Zustimmung der Ausweisinhaberin bzw. des
bezogene Daten aus der maschinenlesbaren Zone                Ausweisinhabers kann auch eine andere Person
des Personalausweises elektronisch nur auslesen              eine Ausweiskopie anfertigen. Die Weitergabe der
und verarbeiten, soweit sie aufgrund internatio-             Ausweiskopie durch die andere Person an Dritte
naler Abkommen oder Einreisebestimmungen zur                 ist nicht zulässig.
Mitwirkung an Kontrolltätigkeiten im internatio-
nalen Reiseverkehr und zur Übermittlung perso-               Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutz-
nenbezogener Daten verpflichtet sind.                        rechts über die Erhebung und Verwendung perso-
                                                             nenbezogener Daten sind zu beachten.

C. Fotokopien und Scans                                      Es gibt gesetzlich geregelte Fälle, in den Kopien
                                                             von Ausweisen erstellt werden dürfen oder
Personalausweise dienen ausschließlich der                   müssen, geregelt z. B. in § 8 Absatz 2 Satz 2 des
Identifizierung. Kopien sind nur mit dem Einver-             Geldwäschegesetzes (einschließlich der Serien-
ständnis der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweis-              nummer); § 95 Absatz 4 Satz 3 des Telekommuni-
inhabers erlaubt.                                            kationsgesetzes oder § 64 Absatz 1 Nummer 2 der
                                                             Fahrerlaubnisverordnung.
Sofern das Ausweisdokument im Original vorge-
legt wurde und die Identifizierung erfolgte (siehe
§ 20 Absatz 1 PAuswG), genügt in vielen Fällen

 Die MRZ des Personalausweises besteht aus drei Zeilen:

                                                               1. Zeile:	ID = Personalausweis, D = Ländercode der
                                                                          Bundesrepublik Deutschland, Seriennummer
                                                                          mit Prüfziffer

                                                               2. Zeile:	Geburtsdatum mit Prüfziffer, Gültigkeits-
                                                                          datum mit Prüfziffer, Ländercode, Gesamt-
                                                                          prüfziffer

                                                               3. Zeile:	Familienname, Vorname(n)

                                                               Leerstellen werden mit „
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III. Die digitalen Funktionen
     im Überblick
Der Chip des Personalausweises im Scheckkarten-         Details über die Sicherheitsmechanismen für den
format ermöglicht die Nutzung von drei digitalen        Schutz der Daten finden Sie auf https://www.
Funktionen, die im Folgenden erläutert werden.          personalausweisportal.de/sicherheit

                                                        Eine Übersicht über die Elemente der eID-Infra-
A. Der Online-Ausweis                                   struktur finden Sie in siehe Abschnitt V.B

Die Online-Ausweisfunktion ist der Ausweis für
die digitale Welt. Mit ihr weisen sich die Nutzerin-    B. Das Vor-Ort-Auslesen
nen und Nutzer sicher im Internet oder an Auto-
maten aus und erledigen ihre Behördengänge              Das Vor-Ort-Auslesen bezeichnet die medien-
oder ihre geschäftlichen Angelegenheiten einfach        bruchfreie Übernahme von Ausweisdaten in ein
online. Das spart Ihnen sowie Ihren Kundinnen           elektronisches Formular. Die Identifizierung
und Kunden Zeit, Kosten und Wege.                       erfolgt vorher per Lichtbild- und Personendaten-
                                                        abgleich von der Ausweiskarte vor Ort durch
Dabei sind die persönlichen Daten der Ausweis-          eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des
inhaberinnen und Ausweisinhaber immer zuver-            Dienstleisters. Anstelle der PIN wird die Zugangs-
lässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt:          nummer (englisch: Card Access Number, CAN)
                                                        verwendet, die auf der Vorderseite des Ausweises
• Vor der Übermittlung der Daten kann die Nutzerin      aufgedruckt ist.
  bzw. der Nutzer sehen, welche Behörde oder wel-
  ches Unternehmen die angezeigten Daten erhält         Überall dort, wo Personendaten wie Name und
  und dass eine staatliche Zulassung (Berechtigung)     Adresse fehlerfrei in ein Formular übernommen
  der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate        werden sollen, bietet sich ein Vor-Ort-Auslesen an.
  (VfB, https://www.bva.bund.de) im Bundesver-          Insbesondere ist das Vor-Ort-Auslesen für die in
  waltungsamt für diesen Geschäftszweck vorliegt        der Kreditwirtschaft gemäß Abgabenordnung und
  (gegenseitige Identifizierung).                       Geldwäschegesetz notwendige Legitimationsprü-
                                                        fung natürlicher Personen in deren Filialen geeig-
• Durch Eingabe der persönlichen Geheimnummer           net sowie für die Identitätsprüfung beim Erwerb
  (PIN) stimmt die Nutzerin bzw. der Nutzer der         von Prepaid-SIM-Karten bzw. bei Abschluss von
  digitalen Übermittlung der Ausweisdaten zu. Ohne      Mobilfunkverträgen nach Telekommunikations-
  Besitz der Ausweiskarte und Kenntnis der PIN          gesetz.
  ist der Online-Ausweis nicht verwendbar (Zwei-­
  Faktor-­Authentifizierung). Sollte der Verdacht       Die technischen Details des Vor-Ort-Auslesens
  bestehen, dass die PIN nicht mehr nur der Aus-        und der Ablauf vor Ort werden in Abschnitt V.C
  weisinhaberin bzw. dem Ausweisinhaber bekannt         erklärt.
  ist, sollte diese bzw. dieser die PIN unverzüglich
  ändern.

• Die Ausweisdaten werden vom Chip des Ausweises
  bis zum eID-Server des Diensteanbieters ausschließ-
  lich Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt.
Die digitalen Funktionen im Überblick Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 11

C. Die Biometriefunktion                                     inhaberin bzw. des Ausweisinhabers gespeichert
                                                             werden. Voraussichtlich ab Mitte 2021 sind auf-
Die Biometriefunktion dient der hohen Bindung                grund einer EU-Verordnung die Fingerabdrücke
der Ausweiskarte an ihre Inhaberin bzw. ihren                verpflichtend in den Personalausweis aufzuneh-
Inhaber und ermöglicht anhand der auf dem Chip               men, wie dies beim elektronischen Aufenthalts-
gespeicherten biometrischen Daten die sichere                titel bereits der Fall ist.
Zuordnung des Ausweisdokuments zu der Person,
die sich damit ausweisen möchte.                             Die Biometriefunktion kommt ausschließlich bei
                                                             hoheitlichen Personenkontrollen an Grenzen oder
Als biometrisches Merkmal wird beim Personal-                im Inland zum Einsatz. Diensteanbieter können
ausweis derzeit das Lichtbild verwendet. Zusätz-             darauf nicht zugreifen.
lich können zwei Fingerabdrücke der Ausweis-
12 |

IV. Geeignete Geräte für das
    mobile Online-Ausweisen
Immer mehr Smartphones oder Tablets sind in                            • Für eine stabile Verbindung während der Daten-
der Lage, den Online-Ausweis auszulesen. Geeig-                          übertragung muss der im mobilen Endgerät einge-
nete Geräte können                                                       baute NFC-Chip über eine ausreichende Feldstärke
                                                                         verfügen.
• mobil für das Online-Ausweisen genutzt werden
  (ohne Kartenlesegerät) oder                                          • Eine App für die Online-Ausweisfunktion muss
                                                                         auf dem mobilen Endgerät installiert sein, z. B. die
• als Kartenlesegerät im gleichen WLAN mit einem                         AusweisApp2 des Bundes.
  stationären System (Windows, Mac) gekoppelt
  werden.

Smartphones und Tablets mit den Betriebs-                                          Die Anbieter der Apps für den
systemen Android (ab Version 5.0) oder iOS (ab                                     ­Online-Ausweis informieren auf ihren
Version 13.1) eignen sich unter folgenden Voraus-                                   Internetseiten sowie in den Apps über
setzungen für das mobile Online-Ausweisen:                                          erfolgreich mit der Online-Ausweisfunk-
                                                                                    tion getestete Smartphones und Tablets.
• Das Modell ist mit einem Chip ausgestattet, der
  die Technologie „Near Field Communication“                                       Da die Gerätehersteller kontinuierlich
  (NFC) unterstützt.                                                               Updates für die Software des in ihren
                                                                                   Geräten eingebauten NFC-Chips bereit-
• Der eingebaute NFC-Chip und die Software des                                     stellen, kann der Online-Ausweis nach
  Geräteherstellers für diesen NFC-Chip unterstüt-                                 einem Update häufig auch mit Modellen
  zen den vom Chip des Personalausweises benötig-                                  genutzt werden, mit denen das vorher
  ten Kommunikationsstandard (Extended Length                                      nicht ging.
  gemäß ISO 14449).

       Online-Ausweisen wird immer mobiler und einfacher
       heute                                                                                         morgen
       Online-Ausweisen mit dem Personalausweis am Smartphone (Android oder iOS)                     Online-Ausweisen
                                                                                                     mit dem Smartphone

                                                                      NFC
               WLAN/LAN                  WLAN

                NFC                        NFC

        Smartphone ersetzt          Smartphone ersetzt        Smartphone als                           Smartphone wird zum
        den NFC-Kartenleser         den NFC-Kartenleser       Webclient mit                            Online-Ausweis
        am PC oder MAC              am Tablet-PC ohne         NFC-Schnittstelle
                                    NFC-Schnittstelle
Technik beim Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 13

V.              Technik beim Online-Ausweisen
                und Vor-Ort-Auslesen

In diesem Kapitel finden Sie technische Details
über das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-­
Auslesen.

A. Der technische Ablauf beim
Online-Ausweisen

   Technischer Ablauf der Online-Ausweisfunktion

                                                                               Diensteanbieter

                                                                                                                     7D
                                                                                                                            a
                                                          er                                                            an tenü
                                                       utz                                                                 Di be
                                                   gN                                                                         en rm
                                                                                                                                 ste itt
                                            run                                                        2                             an lun
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                              de                                   eb                                           erl
                        8I                                       rW                                                 eit
                                                             de                                                         un
                                                      fruf                                                                 ge
                                                   Au                                                                         ID
                                               1                                                                                 -S
                                                                                                                                    erv
                                                                                                                                       er

                                                                        3   Chip- und Terminalauthentisierung
            4   Anzeige
                abgefragter
                Daten                                                                 6   Datenübermittlung

                                                             5    Bestätigung PIN
                                                                                                                                                 eID-Server

       Bürgerinnen und Bürger
14 |

  Die Authentisierung am Beispiel eines Online-Dienstes

       1   Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweis­
           inhaber ruft den Online-Dienst
                                                          4   Wenn gewünscht, kann sich die Nutzerin
                                                              bzw. der Nutzer das Berechtigungszertifi-
           des Diensteanbieters auf, der eine                 kat des Diensteanbieters und die angefrag-
           ­Online-Identifizierung benötigt.                  ten Ausweisdatenkategorien im Identifi-
                                                              zierungsclient anzeigen lassen.
       2   Der Dienst leitet eine Identifizierungs­
           anfrage an den eID-Server weiter.
                                                          5   Durch Eingabe der PIN stimmt die Aus-
                                                              weisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber der
       3   Zwischen dem eID-Server sowie dem
           Identifizierungsclient (bzw. dem Karten-
                                                              Übermittlung der angefragten Ausweis-
                                                              daten zu.
           lesegerät oder mobilen Endgerät und
           dem Chip des Ausweises) wird ein sicherer
           Kanal aufgebaut. Die Authentizität des
                                                          6   Die Ausweisdaten werden an den eID-Ser-
                                                              ver übermittelt.
           Diensteanbieters sowie die Authentizi-
           tät und Integrität (Fälschungssicherheit)
           des Ausweises werden geprüft. ­Zugleich
                                                          7   Der eID-Server sendet eine Authenti-
                                                              sierungsantwort und die Ausweisdaten an
           ­erfolgt ein Abgleich des Online-­Ausweises        den Dienst.
            mit der Liste der gesperrten ­Ausweise
            im eID-Server (Sperrliste). Dadurch
            wird sichergestellt, dass kein Ausweis
                                                          8   Die Authentisierungsantwort und die Aus-
                                                              weisdaten werden ausgelesen. Der Dienst
            mit g­ esperrter Online-Ausweisfunktion           prüft die Ergebnisse und entscheidet, ob
            ­verwendet wird.                                  die Identifizierung erfolgreich war. Ab-
                                                              schließend erfolgt eine Ergebnisantwort an
                                                              die Nutzerin bzw. den Nutzer.

Weitere Informationen über den technischen
Ablauf der Online-Ausweisfunktion sowie die
­benötigten Infrastrukturkomponenten finden

• Unternehmen auf
  https://www.personalausweisportal.de/
  Wirtschaft_Technik

• und Behörden auf
  https://www.personalausweisportal.de/
  Verwaltung_Technik
Technik beim Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 15

   Kommunikationsbeziehungen zwischen den Komponenten der eID-Infrastruktur

                    Nutzer                                    Service Provider

                                                                                                            Background System
                        Web Browser                               Website

                                                                 eID-Server
                       eID-Client
                                                              eIDAS-Software

                                                              Notifizierte eIDs

B. Die Komponenten der                                          Für den Zugang zu Online-Diensten der Ver-
                                                                waltung mit notifizierten Identifizierungsmitteln
eID-Infrastruktur                                               anderer EU-Staaten gleichwertig zum deut-
                                                                schen Online-Ausweis ist der eID-Server um die
Die eID-Infrastruktur ist die für eine sichere                  ­eIDAS-Software erweitert.
elektronische Identifizierung notwendige Infra-
struktur, die bei den Ausweisinhaberinnen und                   Das Hintergrundsystem besteht in Verlängerung
Ausweisinhabern sowie dem Serviceprovider                       des eID-Servers aus der Public-Key-Infrastruktur
(Dienstanbieter, eID-Serviceprovider, Identifizie-              (Zugriffsschlüssel für die eID) und den Sperrlisten
rungsdienstleister) vorhanden sein muss.                        für verlorene oder gestohlene und daher gesperrte
                                                                Personalausweise.
Die Nutzerumgebung besteht aus einem Com-
puter oder einem mobilen Endgerät, der eID-­                    Die mit der Online-Ausweisfunktion eingeführte
Client-Software und einem für die physische                     sichere Datenübertragung und die gegenseitige
Kommunikation mit dem Chip auf der Ausweis-                     Authentisierung zwischen dem Chip des Auswei-
karte geeigneten Gerät (Kartenlesegerät oder                    ses und der auslesenden Gegenstelle werden auch
Smartphone).                                                    beim Vor-Ort-Auslesen verwendet.

Die eID-Client-Software koordiniert den Identifi-               Zum Testen der verschiedenen Komponenten
zierungsvorgang in der Nutzerumgebung zwi-                      vor Übernahme in das Wirksystem steht Herstel-
schen dem Online-Ausweis, der Ausweisinhaberin                  lern und Anwendern der eID-Infrastruktur ein
bzw. dem Ausweisinhaber und dem Serviceprovi-                   Testkonzept zur Verfügung, mit dem primär die
der.                                                            Interoperabilität der Komponenten in der eID-­
                                                                Infrastruktur sichergestellt werden soll:
Als Diensteanbieter benötigen Sie für die Identi-               https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/
fizierung mit der Online-Ausweisfunktion einen                  Downloads/DE/BSI/ElekAusweise/
eID-Server, den sie entweder selbst einrichten                  Testkonzept_eID-Infrastruktur.pdf?__blob=
oder betreiben lassen. Dieser Server kommuni-                   publicationFile&v=4
ziert mit Ihrer Anwendung, der eID-Client-Soft-
ware der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinha-
bers und dem Hintergrundsystem.
16 |

C. Das Vor-Ort-Auslesen:
­Voraussetzungen und Ablauf                                              Für das Vor-Ort-Auslesen
                                                                         benötigen Sie:
Ihre Kundinnen und Kunden benötigen für das
Vor-Ort-Auslesen nur ihren Personalausweis. Ihre                   • eine Berechtigung der Vergabe­stelle für
PIN müssen sie nicht kennen, da zum Auslesen                         Berechtigungs­zertifikate im Bundes­
der Ausweisdaten die Zugangsnummer (englisch:                        verwaltungs­­amt sowie ein technisches
Card Access Number, CAN) des Ausweises erfasst                       Berechtigungs­zertifikat,
wird. Die CAN steht auf der Vorderseite des Perso-
nalausweises rechts neben dem Gültigkeitsdatum.                    • eine geeignete Software für die Daten­
                                                                     übernahme (z. B. das integrierbare Software
Die Technische Richtlinie TR-03128 des Bundes-                       ­Development Kit (SDK) für die AusweisApp2
amtes für Sicherheit in der Informationstechnik                       oder Authada onsite),
(BSI) gibt Vor-Ort-Anbietern IT-Sicherheitsemp-
fehlungen sowie einen Überblick über die recht-                    • einen eID-Server oder einen eID-Service und
lichen und technischen Voraussetzungen für das
Vor-Ort-Auslesen: https://www.bsi.bund.de/DE/                      • ein Kartenlesegerät für den Personalausweis
Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03128/                         oder ein NFC-fähiges Mobilgerät (Android, iOS).
TR-03128_node.html.

   Vor-Ort-Auslesen in fünf schnellen Schritten

                 Ihr Personal fragt die Kundin bzw. den Kunden nach ihrem bzw. seinem
       1         Personalausweis, führt den Lichtbildabgleich zur Identifizierung durch
                 und bittet um ihr bzw. sein Einverständnis zur Datenübernahme.

       2         Ihr Personal öffnet den Identifizierungsclient und verbindet die
                 ­Ausweiskarte mit dem Kartenlesegerät oder dem mobilen Endgerät.

       3         Die Zugangsnummer (CAN) wird erfasst.                                           ******

       4         Die Datenübertragung an den eID-Server erfolgt.

       5         Die Daten werden fehlerfrei an das Formular und Ihr System übergeben.
Technik beim Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 17

D. Identifizierungs­                                             Weitere Informationen über Anbieter von
                                                                 ­Identifizierungslösungen finden
dienstleistungen nutzen
                                                                 • Unternehmen auf
Die Anbieter von Identifizierungslösungen bieten                   https://www.personalausweisportal.de/
Ihnen Dienste an, die von der Vergabestelle für                    Wirtschaft_Anwendungsbeispiele_­
Berechtigungszertifikate (VfB) zugelassen wurden                   identifizierungsloesungen
und die Technischen Richtlinien des Bundesamtes
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)                  • und Behörden auf
einhalten.                                                          https://www.personalausweisportal.de/
                                                                   Verwaltung_Anwendungsbeispiele_­
Zu den ersten Identifizierungslösungen auf                         identifizierungsloesungen
diesem noch neuen Markt zählt z. B. der Dienst
­AusweisIDent von Bundesdruckerei und
 ­Governikus.                                                    E. Identifizierungsdienstleister
Für die Nutzung von Identifizierungsdienst­
                                                                 werden
leistungen stehen Ihnen zwei Wege zur Verfü-
gung:                                                             Als Identifizierungsdienstleister bieten Sie einzel-
                                                                 fallbezogene Identifizierungsdienstleistungen für
• Der Identifizierungsdienst wird direkt in Ihr                  Dritte mithilfe des Online-Ausweises an (siehe
  ­Online-Angebot integriert, sodass sich Ihre                   § 2 Abs. 3a PAuswG, https://www.gesetze-im-
   ­Kundinnen und Kunden scheinbar gegenüber                     internet.de/pauswg/__2.html). Die planmäßig
    Ihrem Online-Angebot identifizieren und Ihr                  wiederholt vorgenommene Identifizierung für
    ­Identifizierungsdienstleister nur anhand des                ein- und denselben Auftraggeber, wie es beispiels-
     ­Berechtigungszertifikats erkennbar ist.                    weise im Rahmen eines Login- bzw. Account-Ma-
                                                                 nagements der Fall ist, ist davon ausgenommen.
• Ihre Kundinnen und Kunden werden für das
  ­Online-Ausweisen auf die Internetseite Ihres                  Auf https://www.personalausweisportal.de/Wirt­
   Identifizierungsdienstleisters weitergeleitet und             schaft_identifizierungsdiensteanbieter_werden
   kehren nach der Identifizierung wieder zu Ihrer               erfahren Sie, wie Sie Identifizierungsdienstleister
   Internetpräsenz zurück.                                       werden können.

In beiden Fällen benötigen Sie keine eigene
eID-Infrastruktur für das Online-Ausweisen.

Durch den schnellen und komfortablen elek­
tronischen Identifizierungsdienst können Sie
die Abbruchquote verringern und mit Ihren
­Kundinnen und Kunden einfach online rechts-
 sichere G
         ­ eschäfte vereinbaren sowie Verträge
 abschließen.
18 |

VI. Der deutsche Online-Ausweis
    in Europa
Mit der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elek-                       schreiben, ihr Gewerbe anmelden, Steuererklärun-
tronische Identifizierung und Vertrauensdienste                       gen abgeben oder Kfz-Zulassungen beantragen.
für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt
(eIDAS-Verordnung, https://eur-lex.europa.eu/                         Deutsche Behörden müssen ab September 2019
legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910)                           Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen anderer
gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche, recht-                  EU-Staaten die Möglichkeit geben, sich mit den
liche Rahmenbedingungen für die grenzüber-                            von ihren Heimatstaaten bereitgestellten und no-
schreitende Nutzung elektronischer Identifizie-                       tifizierten elektronischen Identifizierungsmitteln
rungsmittel und Vertrauensdienste.                                    einfach und sicher gegenüber deutschen Verwal-
                                                                      tungsdienstleistungen identifizieren zu können.
Die EU-Verordnung sieht vor, dass die grenzüber-
schreitende Identifizierung auf Basis der gegen-                      Detaillierte Informationen über die eIDAS-Ver-
seitigen Anerkennung der elektronischen Identi-                       ordnung und die erforderlichen Schritte zu deren
fizierungsmittel der Mitgliedstaaten erfolgt. Der                     Umsetzung finden Sie auf
deutsche Online-Ausweis wurde 2017 von den                            https://www.personalausweisportal.de/
Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Die Notifizie-                      eIDAS-Verordnung.
rung erfolgte für das Vertrauensniveau „hoch“
                                                                      Dort ist u. a. ein Leitfaden für Behörden veröffent-
Mit ihrem Online-Ausweis können sich deutsche                         licht. Er enthält Informationen über die Anbin-
Bürgerinnen und Bürger dadurch künftig im                             dung an die eIDAS-Infrastruktur sowie über erfor-
EU-Ausland online z. B. an Hochschulen ein-                           derliche Anpassungen für Online-Dienste.

Checkliste zur Überprüfung einer Anwendung

       Aufgabe                                                                                                  erledigt

 1     Klärung: Ab wann steht der eID-Server/-Service mit erweitertem eIDAS-Funktionsumfang zur Verfügung.

 2     Anwendung mehrsprachig zur Verfügung stellen (empfohlen: mindestens Deutsch und Englisch).

 3     Festlegung Vertrauensniveau

 4     Klärung: Umgang mit fehlenden Daten.

 5     Klärung: Umgang mit zusätzlichen Daten.

 6     Klärung: Länderauswahl (serverseitig oder in der Anwendung).

 7     Test und Wirksystem beschaffen/beauftragen.

 8     Zeichensatz für Übermittlungen der Daten klären (UTF-8)-

Diese eIDAS-Checkliste finden Sie auf https://www.personalausweisportal.de/Leitfaden_eIDAS_Verordnung.
Nutzerkonten mit Online-­Ausweis für Bürger und ­Unternehmen Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 19

VII. Nutzerkonten mit Online-­
     Ausweis für Bürger und
     ­Unternehmen
Viele Kommunen, Länder und Bundesbehörden                        sieht das OZG das Angebot persönlicher Nutzer-
bieten ihre Verwaltungsleistungen online auf Ser-                konten auf den Verwaltungsportalen vor, die den
viceportalen an. Diese Angebote werden auf der                   Nutzerkonten im Online-Handel ähneln.
Grundlage des im Sommer 2017 in Kraft getre-
tenen „Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezu-                   Als Identifizierungsmittel bei Verwaltungsleis-
gangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangs-                  tungen, die ein besonders hohes Maß an Sicher-
gesetz – OZG, https://www.gesetze-im-internet.                   heit und Vertrauenswürdigkeit erfordern, ist der
de/ozg/OZG.pdf) flächendeckend in Deutschland                    ­Online-Ausweis vorgeschrieben. Ein Beispiel ist
ausgebaut. Das OZG verpflichtet Bund und Länder,                  die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) auf
alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwal-                 den Portalen der Zulassungsbehörden. Die Identi-
tungsleistungen bis 2022 auch online auf ihren                    fizierung des Halters erfolgt hierbei stets mit dem
Verwaltungsportalen anzubieten und ihre Portale                   Online-Ausweis. Seit 1. Oktober 2019 ist es mög-
zu einem Portalverbund zu verknüpfen.                             lich, den Online-Ausweis für alle Standardzulas-
                                                                  sungsvorgänge von Kfz im Internet zu nutzen.
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen können
künftig die von ihnen gewünschte Verwaltungs-                    Für die Identifizierung auf einem weniger hohen
leistung einfach online finden – unabhängig von                  Sicherheitsniveau ist die Einführung eines aus
Kenntnissen der föderalen Verwaltungsstruktur                    dem Online-Ausweis abgeleiteten und mit Sicher-
Deutschlands und des Verwaltungsportals, auf                     heitselementen geschützten Identifizierungsmit-
dem sie „einsteigen“. Sie erhalten die benötigten                tels für das Smartphone geplant.
Informationen schnell und haben die Möglichkeit,
die Leistung direkt und sicher zu nutzen. Da hier-
für in der Regel eine Identifizierung notwendig ist,
20 |

VIII. Die Online-Signatur

Elektronische Signaturen dienen dazu, Dokumen-          A. Kartenbasierte Signaturen
te elektronisch rechtsverbindlich zu unterzeich-
nen. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Doku-           Bisher basiert die technische Umsetzung der ­QES
mente nach dem Signieren verändert wurden.              auf dem Einsatz von Signaturkarten. Hierbei wird
Die Unterzeichnenden nutzen die elektronische           die Sicherheit durch die Signaturkarte sowie eine
­Signatur also zur Abgabe einer rechtsverbindli-        Zwei-Faktor-Authentifizierung bei der Signatur-
 chen ­Willenserklärung.                                erstellung realisiert. Der private Schlüssel auf der
                                                        Signaturkarte ist vor unbefugten Zugriffen ge-
Der Personalausweis ist für die Nutzung der             schützt und seine Verwendung ist nur in Verbin-
digitalen Unterschrift vorbereitet. Mit der qualifi-    dung mit den Authentifizierungsfaktoren Wissen
zierten elektronischen Signatur (QES) kommt eine        (PIN) und Besitz (Signaturkarte) möglich. Diese
sehr sichere Form zum Einsatz, die zudem der            QES mit dem Personalausweis hat sich jedoch
persönlichen, eigenhändigen Unterschrift recht-         nicht durchge­setzt.
lich gleichgestellt ist (Schriftformersatz).

                                                        B. eIDAS-konforme
        Unterschied zwischen                            ­Fernsignaturen
        ­qualifizierter elektronischer
         Signatur und Online-Ausweis                    Im Sommer 2017 wurde das deutsche Signatur-
                                                        gesetz vom Vertrauensdienstegesetz (VDG, http://
   Die qualifizierte elektronische Signatur (QES)       www.gesetze-im-internet.de/vdg/VDG.pdf) ab-
   dient dazu, ein Dokument rechtsverbindlich zu        gelöst. Das VDG ist das deutsche Durchführungs-
   unterzeichnen – im Sinne von „Das habe ich ge-       gesetz zur europäischen Verordnung über elek­
   schrieben“ bzw. „Das will ich“.                      tronische Identifizierung und Vertrauensdienste
                                                        für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt
   Der Online-Ausweis (eID) ermöglicht den              und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
   sicheren und eindeutigen Identitätsnachweis im       (eIDAS-Verordnung, https://eur-lex.europa.eu/
   Internet – im Sinne von „Das bin ich“.               legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0910).
                                                        Mit dem VDG ist erstmals die qualifizierte elektro-
                                                        nische Fernsignatur (QES) in Deutschland mög-
                                                        lich.
Mit der Umsetzung der eIDAS-Verordnung ent-
faltet eine qualifizierte elektronische Signatur, die   Bei der Fernsignatur wird eine qualifizierte elek­
von der Bürgerin bzw. dem Bürger eines EU-Mit-          tronische Signatur von einem staatlich zugelas-
gliedstaats erstellt wird, in allen Mitgliedstaaten     senen Vertrauensdiensteanbieter im Auftrag der
die gleiche Rechtswirkung wie eine handschrift-         unterzeichnenden Person über einen zugelas-
liche Unterschrift in dem betreffenden Staat.           senen Signatur-Serverdienst erstellt. Das neue
Erstmalig ist daher eine europaweite, grenzüber-        Verfahren erfordert keine zusätzliche technische
schreitende elektronische Kommunikation in              Ausstattung (Signaturkarte, Lesegerät). Die unter-
rechtsverbindlicher Form möglich.                       zeichnende Person muss dafür zuvor ihre Identi-
                                                        tät gegenüber dem Vertrauensdiensteanbieter
                                                        sicher nachgewiesen haben. Dafür ist der On-
                                                        line-Ausweis am besten geeignet.
Die Online-Signatur Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 21

C. Die „On-the-Fly“-Signatur                                                Das Verfahren erfüllt alle Anforderungen an
                                                                            qualifizierte elektronische Signaturen gemäß
mit dem Online-Ausweis                                                      eIDAS-Verordnung sowie alle Anforderungen an
                                                                            den Vertrauensdiensteanbieter gemäß Vertrau-
Bisherige Signaturverfahren trennen die Vorgänge                            ensdienstegesetz.
der ‚Identifizierung‘ (zum Erhalt des Signatur­
zertifikates) und der ‚Authentisierung‘ (Auslösung                          Informationen über die eIDAS-konforme Fern­
der Signatur) in separate Schritte.                                         signatur finden Sie auf
                                                                            https://www.personalausweisportal.de/Wirt­
Mit dem Online-Ausweis können beide ­Vorgänge                               schaft_eidas_konforme_fernsignatur.
künftig in einem Schritt zusammengefasst wer-
den. Mit dieser „On-The-Fly“-Signatur kann die                              Auch für die Fernsignatur mit dem Online-Aus-
unterzeichnende Person ohne vorherige Regis-                                weis kann ein geeignetes Smartphone oder Tablet
trierung bei einem Vertrauensdienste­anbieter                               verwendet werden (siehe Kapitel IV.). Dadurch
anlassbezogen und ad hoc eine qualifizierte elekt-                          wird die rechtsgültige elektronische Unterschrift
ronische Signatur erstellen. Dieses „1-Schritt-Ver-                         erstmals mit dem Mobiltelefon möglich (mobile
fahren“ ist vor allem für Personen attraktiv, die                           Signatur).
nur gelegentlich elektronische Signaturen erstel-
len möchten.

    Ablauf des „1-Schritt-Verfahrens“

                      Nutzerumgebung                                                         Vertrauensdiensteanbieter
                                                 1   Person überträgt Dokument
                                                     an Vertrauensdiensteanbieter
                                                                                                     Fernsignaturanwendung

                                                     2   Identifikation &                           Signaturerstellungseinheit
                                                         Autorisierung                                       (QSCD)

                                                                                                             3   Anbieter
               unterzeichnende Person                                                                            unterzeichnet
                                                                                                                 Dokument
                                                                                                                 im Auftrag
                                                                                                                 der Person

    Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Abbildung: Ablauf des „1-Schritt-Verfahrens“
22 |

IX. Informationsquellen
    und Ansprechstellen
A. Im Internet                                          • Der ideale Diensteanbieter
                                                          https://www.ausweisapp.bund.de/
• https://www.personalausweisportal.de                    fuer-diensteanbieter/leitfaden/
  Die Internetseite des Bundesinnenministeriums           Der Leitfaden enthält Handlungsempfehlungen
  bietet umfassende Informationen für Bürgerinnen         zur Gestaltung von Online-Angeboten mit der
  und Bürger sowie für Diensteanbieter aus Wirt-          eID-Funktion und wurde 2017 im Auftrag des
  schaft und Verwaltung.                                  Bundesministeriums des Innern, für Bau und Hei-
                                                          mat von der Governikus KG in Kooperation mit der
• https://www.ausweisapp.bund.de                          AG Identity Management der Freien Universität
  Hier finden Sie die AusweisApp2 des Bundes zum          Berlin erstellt.
  Herunterladen, Informationen über geeignete mo-
  bile Endgeräte sowie eine Rubrik für Diensteanbie-    • Ein-Schritt-Fernsignaturen mit eID
  ter. Zudem werden kurze Video-Tutorials angebo-         https://www.personalausweisportal.de/
  ten, die erklären, wie einfach der Online-Ausweis       Info_Fernsignaturen
  mit der AusweisApp2 genutzt werden kann und             Die Publikation des Bundesamtes für Sicherheit
  was dazu nötig ist.                                     in der Informationstechnik informiert über die
  Diensteanbieter können die Videos unter der             Ein-Schritt-Fernsignatur mit Online-Ausweis.
  ­Lizenz Common Creatives 3.0 BY und ND kosten-
   frei auf ihren Internetseiten einbinden.             • Broschüre „Der Personalausweis mit Online-­
                                                          Ausweisfunktion“
• https://www.apple.com/de/ios/app-store/                 https://www.personalausweisportal.de/
  https://play.google.com/store/apps?hl=de                Broschuere_Online_Ausweisfunktion
  Hier finden Sie kostenlose Apps für das Online-­        In dieser Broschüre des Bundesministeriums des
  Ausweisen mit mobilen Geräten, darunter die             Innern, für Bau und Heimat erfahren die Bürgerin-
  AusweisApp2 und die Apps von AUTHADA.                   nen und Bürger, wie sie ihren Ausweis in der digi-
                                                          talen Welt nutzen und mit welchen Sicherheits-
• https://www.bsi.bund.de/eID                             mechanismen er ihre persönlichen Daten schützt.
  Das Bundesamt für Sicherheit in der Informations-       Außerdem wird erklärt, wie die biometrischen
  technik ist für die technischen Sicherheitsspezi-       Daten im Personalausweis verwendet werden, wie
  fikationen des Personalausweises verantwortlich,        wichtig der Brief ist, den Antragstellende nach
  erstellt Spezifikationen, Schutzprofile und Konfor-     Herstellung ihres Personalausweises erhalten, und
  mitätstests für die einzelnen Komponenten und           welche Sicherheitshinweise sie beachten sollten.
  führt Zertifizierungen durch.                           Die Broschüre muss Bürgerinnen und Bürgern bei
                                                          der Antragstellung in der Personalausweisbehörde
                                                          angeboten werden.
B. Broschüren und Leitfäden                               Diensteanbieter können das PDF zur Information
                                                          ihrer Kundinnen und Kunden auf ihren Internet-
• Leitfaden eIDAS-Verordnung                              seiten anbieten oder darauf verlinken.
  https://www.personalausweisportal.de/
  Leitfaden_eIDAS_Verordnung
  Der von der Governikus KG im Auftrag des
  Bundes­innenministeriums erstellte Leitfaden
  für die öffent­liche Verwaltung gibt Auskunft
  über Möglichkeiten und Verpflichtungen der
  eIDAS-Verordnung für die Anerkennung elektroni-
  scher Identitäten aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
Informationsquellen und Ansprechstellen Digitale Identifizierung mit dem deutschen Online-Ausweis | 23

C. Beantragung von
­Berechtigungszertifikaten

Informationen über die Beantragung von Be-
rechtigungszertifikaten als Diensteanbieter,
Identifizierungsdiensteanbieter oder Anbieter
für das Vor-Ort-Auslesen sowie die notwendigen
­Formulare erhalten Sie auf https://www.personal
 ausweisportal.de und bei der Vergabestelle für Be-
 rechtigungszertifikate (VfB).

Vergabestelle für Berechtigungszertifikate im
Bundesverwaltungsamt

Telefon: 022899 358-3300
E-Mail: nPA@bva.bund.de
Homepage: https://www.bva.bund.de/vfb

D. Testkonzept für die
­eID-Infrastruktur

Das Testkonzept beschreibt die einzelnen Kom-
ponenten der eID-Infrastruktur und informiert
über die Testmöglichkeiten sowie die verfügbaren
Testwerkzeuge. Das Testkonzept richtet sich an die
Hersteller und Anwender der einzelnen Kompo-
nenten und wird gemeinsam mit den Herstellern
kontinuierlich fortgeschrieben.

Das Testkonzept finden Sie auf
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/
DigitaleGesellschaft/ElektronischeIdentitaeten/
Online-Ausweisfunktion/Testkonzept/
testkonzept_node.html

E. Pilotprojekt
­Fernsignaturverfahren

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informati-
onstechnik (BSI) führt ein Pilotprojekt durch, mit
dem die prototypische Umsetzung eines Fern-
signaturverfahrens anhand des Online-Ausweises
realisiert werden soll.

Bei Interesse an der weiteren Entwicklung des
Verfahrens wenden Sie sich bitte an
eid@bsi.bund.de.
www.bmi.bund.de
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