DIGITALISIERUNG IM TRANSFER PRICING - Die Dokumentation zeit- und kosteneffizient meistern - ICON Wirtschaftstreuhand ...

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STEUERRECHT

DIGITALISIERUNG IM TRANSFER PRICING
Die Dokumentation zeit- und kosteneffizient meistern

                                                                    MAG. MARTIN HUMMER
                                                                    StB, Senior Manager Tax ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

                                                                    JULIAN HÖHFURTNER BSc
                                                                    Assistant Tax ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

NACH DEM VPDG1 SIND EIN MASTER FILE, EIN LOCAL FILE                schreitende Digitalisierung (moderne Technologien und Soft-
UND FÜR GROSSE KONZERNE ÜBERDIES EIN LÄNDERBEZO-                   waresysteme) als der Trend betrachtet, der die Steuerfunktion
GENER BERICHT ZU ERSTELLEN. SOFERN DABEI BESTIMM-                  der Zukunft bestimmt. Daneben werden die Anforderungen
TE GRÖSSENMERKMALE ÜBERSCHRITTEN WERDEN, IST                       immer komplexer, sodass nur mehr Experten die Materie durch-
DAFÜR NACH DER VPDG-DV2 EIN MINDESTINHALT VOR-                     dringen können. Die Steuerverwaltungen werden unter dem
GESCHRIEBEN. IM LOCAL FILE SIND DIE WESENTLICHEN                   Druck von Steuermehreinnahmen zusehends aggressiver, so-
UNTERNEHMENSGRUPPENINTERNEN GESCHÄFTSVORFÄL-                       dass insgesamt das Steuerrisiko für den Steuerpflichtigen steigt.
LE ZU DOKUMENTIEREN. EINE EINMAL ERSTELLTE DOKU-                   Oftmals beruht der Steuerbereich als Anwendungsfeld der Digi-
MENTATION IST JÄHRLICH DARAUFHIN ZU ÜBERPRÜFEN,                    talisierung auf großen Datenmengen. Steuerrecht und Techno-
OB TRANSAKTIONEN ZU ERGÄNZEN SIND, DIE DATEN SIND                  logie verschmelzen immer mehr. Der Bereich der Steuerfunktion
ZU ERSETZEN UND FÜR DIE VERGLEICHSUNTERNEHMEN                      wird damit zunehmend zu einer Querschnittmaterie zwischen IT
SIND DIE BENCHMARK-ANALYSEN ZU ERNEUERN. ALLE                      und Steuerrecht.4
DREI JAHRE SIND IN DER DATENBANK DIE POTENZIEL-
LEN VERGLEICHSUNTERNEHMEN ABZUFRAGEN. FÜR DEN                      3. GESETZLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
STEUERPFLICHTIGEN BEDEUTET DIES EINEN ERHEBLICHEN                  Der Fremdvergleichsgrundsatz ist in Artikel 9 der maßgeblichen
DOKUMENTATIONSAUFWAND. DIGITALE TOOLS KÖNNEN                       Doppelbesteuerungsabkommen zugrunde gelegt. National wur-
UNTERSTÜTZEN, DEN DAMIT VERBUNDENEN AUFWAND                        de dieser in § 6 Z 6 lit. a EStG umgesetzt. Zur Konkretisierung
IN GRENZEN ZU HALTEN. DAS ERSPART IHNEN ZEIT UND                   des Fremdvergleichsgrundsatzes sind einerseits die OECD-VPL
GELD!                                                              20175 und anderseits die ÖVPR 20106 als Auslegungsbehelf her-
                                                                   anzuziehen. In Bezug auf die Dokumentation sind Kapitel V der
1. WAS IST DIGITALISIERUNG                                         OECD-VPL 2017 sowie das VPDG und deren Durchführungsver-
Die Corona-Krise hat der Digitalisierung nochmals einen kräf-      ordnung relevant.
tigen Schub verliehen. Videokonferenzen und Home-Office sind
selbstverständlich geworden. Mittlerweile sind wir mitten in       4. BEDEUTUNG DES BEPS-PROJEKTS
der Digitalisierung gelandet. Nur was ist unter Digitalisierung    In BEPS Action 137, welche in Kapitel V der OECD-VPL 2017 Ein-
zu verstehen? Digitalisierung im Transfer Pricing bedeutet, dass   gang gefunden hat, findet sich die Vorgabe an den nationalen
analoge Medien in ein digitales Format umgewandelt werden.         Gesetzgeber, ab dem Wirtschaftsjahr 2016 international tätige
Diese Daten lassen sich informationstechnisch verarbeiten. Oft     Unternehmen zur Dokumentation der Transfer Preise zu ver-
steht Digitalisierung in einem weiten Begriffsverständnis aber     pflichten. Im Sinne eines Mindeststandards wurde dies in Öster-
für die digitale Revolution oder die digitale Transformation an    reich im Rahmen des VPDG und der VPDG-DV umgesetzt. Inso-
sich.3                                                             fern kann eine nach der VPDG-DV und Kapitel V der OECD-VPL
                                                                   2017 ausgerichtete Dokumentation als internationaler Stan-
2. DIGITALISIERUNG DER STEUERFUNKTION                              dard im OECD-Raum bezeichnet werden. Der länderbezogene
Die Steuerfunktion ist generell im Wandel. Dabei wird die fort-    Bericht wird über die Finanzämter international ausgetauscht.

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    Grundlage für diesen Austausch ist der automatische Informa-          Regierungsübereinkommen über den Austausch länderbezoge-
    tionsaustausch auf Basis des sog. „Competent Authority Agree-         ner Berichte in österreichisches Recht umgesetzt.
    ments on the Exchange of CbC-Reports“. Der dreistufige An-
    satz für die Verrechnungspreisdokumentation setzt sich aus i)         Ein länderbezogener Bericht ist für eine multinationale Unter-
    einer Stammdokumentation („Master File“), die standardisierte         nehmensgruppe zu erstellen, wenn der Gesamtumsatz in dem
    Informationen enthält, welche für alle Mitglieder des multina-        vorangegangenen Wirtschaftsjahr gemäß dem konsolidierten
    tionalen Konzerns relevant sind, ii) einer Einzeldokumentation        Abschluss mindestens 750 Mio. EUR beträgt.14 Als konsolidierte
    („Local File“), die sich speziell auf wesentliche Geschäftsvorfälle   Abschlussbasis kommen UGB oder IFRS in Betracht.
    des inländischen Steuerpflichtigen bezieht, und iii) einem län-
    derbezogenen Bericht („Country-by-Country Report“), der be-           Ein Master File sowie ein Local File Österreich sind von einer
    stimmte Informationen hinsichtlich der weltweiten Verteilung          in Österreich ansässigen Geschäftseinheit einer multinationa-
    der Einkünfte und der entrichteten Steuern des multinationalen        len Unternehmensgruppe zu erstellen, wenn in den beiden vo-
    Konzerns sowie bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaft-         rangegangenen Wirtschaftsjahren die Umsatzerlöse den Betrag
    licher Tätigkeit innerhalb des multinationalen Konzerns enthält,      von 50 Mio. EUR überschritten haben.15 Auch eine österreichi-
    zusammen.8                                                            sche Betriebsstätte gilt als Geschäftseinheit, sodass für diese
                                                                          Betriebsstätte das VPDG und die VPDG-DV gelten. Dies bedeu-
    Den Steuerpflichtigen sollten bei der Erstellung der Dokumen-         tet, dass diese zumindest eine Betriebsstättendokumentation in
    tation keine unverhältnismäßig hohen Kosten und Lasten zu-            vereinfachter Form zu erstellen und auch die Mitteilungspflich-
    gemutet werden.9 Ob dieses Ziel erreicht wurde muss an dieser         ten hinsichtlich des CbC-Reports zu erfüllen hat.
    Stelle allerdings bezweifelt werden, wenn man nur an die im
    Rahmen des länderbezogenen Berichts zu übermittelnden In-             Ungeachtet dessen ist eine in Österreich ansässige Geschäfts-
    formationen und Kennzahlen denkt.                                     einheit einer multinationalen Unternehmensgruppe auf Ersu-
                                                                          chen des zuständigen Finanzamtes zur Vorlage eines Master File
    Überdies ist infolge des OECD-Konsultationspapiers vom 6. Fe-         verpflichtet, wenn nach den Bestimmungen des anderen Staa-
    bruar 202010 mittelfristig davon auszugehen, dass die Umsatz-         tes durch eine dort ansässige Geschäftseinheit ein Master File
    schwelle unter dem Druck von mehr Transparenz und Vertrauen           zu erstellen ist.16
    erheblich abgesenkt werden wird und CbC-Berichtspflicht somit
    künftig weitaus mehr Unternehmensgruppen treffen dürfte.              Werden die Schwellenwerte nicht überschritten, bleiben neben
                                                                          dem VPDG bestehende (subsidiäre) Dokumentationspflichten
    Es wird empfohlen, die Verrechnungspreisdokumentation regel-          unberührt.17 Dies bedeutet, dass eine Dokumentation zu er-
    mäßig zu überprüfen, um zu bestimmen, ob die Funktionsana-            stellen ist, aber es sind nicht zwingend die Gliederungs- und
    lyse und die wirtschaftliche Analyse immer noch zutreffend und        Formvorschriften der VPDG-DV zu erfüllen. In der Praxis ist man
    sachgerecht sind, und um die Gültigkeit der angewandten Ver-          allerdings gut beraten, sich auch hier an der VPDG-DV zu ori-
    rechnungspreismethode zu bestätigen. Die Stammdokumenta-              entieren.
    tion, die Einzeldokumentation und der länderbezogene Bericht
    sollten im Allgemeinen jährlich überprüft und aktualisiert wer-       Der länderbezogene Bericht ist von der in Österreich ansässi-
    den.11                                                                gen obersten Muttergesellschaft zu übermitteln. Überdies ist
                                                                          ein freiwilliger oder bescheidförmiger Eintritt einer österreichi-
    Um den Befolgungsaufwand der Steuerpflichtigen zu verrin-             schen Geschäftseinheit für eine ausländische oberste Mutterge-
    gern, können die Steuerverwaltungen festlegen, dass die Suche         sellschaft möglich.18 Wenn dem Grunde nach die Pflicht besteht,
    nach Vergleichswerten in Datenbanken zur Untermauerung von            einen länderbezogenen Bericht zu erstellen, dann besteht für
    Teilen der Einzeldokumentation alle drei Jahre anstatt jährlich       jede in Österreich ansässige Geschäftseinheit (also auch eine
    wiederholt werden muss, sofern sich die Bedingungen der Ge-           österreichische Betriebsstätte) die Pflicht, spätestens bis zum
    schäftstätigkeit nicht geändert haben. Die finanziellen Daten zu      letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres via Finan-
    den Vergleichswerten sollten aber dennoch jedes Jahr aktuali-         zOnline mitzuteilen, ob diese selbst oberste Muttergesellschaft
    siert werden, damit der Fremdvergleichsgrundsatz zuverlässig          ist, und sofern dies nicht der Fall ist, wer oberste Muttergesell-
    angewandt werden kann.12                                              schaft und wo diese ansässig ist.19

    5. DOKUMENTATIONSPFLICHTEN IN ÖSTERREICH                              Das Master File besteht aus einer Verrechnungspreisdokumen-
    Die OECD-VPL 2017 sehen eine wirkungsvolle und konsistente            tation mit umfassenden Informationen zur gesamten Unter-
    Umsetzung der Dokumentationsvorschriften vor. In Österreich           nehmensgruppe und deckt insbesondere folgende Teilbereiche
    erfolgte die Umsetzung im VPDG bzw. der VPDG-DV.13 Mit dem            ab:
    VPDG wird überdies die Richtlinie (EU) 2016/881 zur Änderung          n Organisationsaufbau der multinationalen Unternehmens-
    der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum au-             gruppe,
    tomatischen Austausch von Informationen im Bereich der Be-            n Beschreibung der Geschäftstätigkeit (der Unternehmens-
    steuerung, ABl. Nr. L 146 vom 3.6.2016, und das multilaterale             gruppe),

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n   Dokumentation der immateriellen Werte,                           geführt werden. Nur Anlage 3 des CbC-Reports, in welchem die
n   Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanz-            Erläuterungen zum länderbezogenen Bericht erfolgen, müssen
    tätigkeit,                                                       zwingend in englischer Sprache erfolgen.24 Das VPDG und die
n   Dokumentation der Finanzlage- und Steuerposition.20              VPDG-DV beziehen sich auf Wirtschaftsjahre ab dem 1. Jänner
                                                                     2016. Ab 2016 ist daher der dreigliedrige Dokumentationsan-
Das Local File umfasst spezielle Informationen zu Geschäfts-         satz maßgeblich.
vorfällen der jeweiligen Geschäftseinheit einer MNU und deckt
insbesondere folgende Teilbereiche ab:                               6. STRAFEN
n Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit,                    Viele Staaten haben Strafen für den Fall der Nichterfüllung der
n Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppenin-              Vorschriften für die Verrechnungspreisdokumentation einge-
    ternen Geschäftsvorfälle,                                        führt, um die Wirksamkeit dieser Dokumentationsanforderun-
n Finanzinformationen.21                                             gen zu sichern. Strafregelungen unterliegen den Gesetzen der
                                                                     jeweiligen Staaten. Die Praktiken der verschiedenen Staaten in
Der konkrete Inhalt ist auch hier in der VPDG-DV geregelt. Mit       Bezug auf die Strafen bei Nichterfüllung der Dokumentations-
der Finanzlage- und Steuerposition sind der Konzernabschluss         anforderungen unterscheiden sich deutlich.25
und mit den Finanzinformationen der Einzelabschluss gemeint.
                                                                     In Österreich ist die Regelung wie folgt: Wer vorsätzlich die
Der länderbezogene Bericht ist spätestens 12 Monate nach dem         Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts verletzt,
letzten Tag des betreffenden Wirtschaftsjahres an das zustän-        ist mit Geldstrafe bis zu 50.000 EUR zu bestrafen, wer diese
dige Finanzamt der obersten Muttergesellschaft zu übermit-           Tat grob fahrlässig begeht, mit Geldstrafe bis zu 25.000 EUR.26
teln.22 Das Master- und das Local File sind ab dem Zeitpunkt         Finanzordnungswidrigkeiten wie die nicht (fristgerechte) Über-
der Abgabe der Erklärung zur Körperschaftsteuer dem zustän-          mittlung von Master File und Local File oder die nicht (fristge-
digen Finanzamt auf dessen Ersuchen innerhalb von 30 Tagen           rechte) Erfüllung der Mitteilungspflicht werden mit Geldstrafe
zu übermitteln.23 Während also der CbC-Report (und auch die          bis zu 5.000 EUR bestraft. Allerdings ist nicht zu übersehen, dass
Mitteilung) proaktiv an die Finanzbehörde zu übermitteln sind,       die Strafe vielmehr in der Beweislastumkehr zulasten des Steu-
sind Master- und Local File nur auf Ersuchen, dann aber binnen       erpflichtigen zu erblicken ist.
der äußerst kurzen Frist von 30 Tagen, zu übermitteln. Master
File und Local File sollten daher jedenfalls rechtzeitig vorberei-   7. EINE DIGITALE LÖSUNG KANN HELFEN
tet werden. Das Master File ist sämtlichen Finanzverwaltungen        7.1 TPMANAGER
zugänglich (über den automatischen Informationsaustausch ist         Verrechnungspreise sind ein sehr gutes Beispiel für ein Gebiet,
auch der CbC-Report sämtlichen Finanzverwaltungen zugäng-            welches von der Digitalisierung stark profitieren kann und auch
lich), das Local File aber jeweils nur der lokalen Finanzverwal-     wird. Ein wichtiger Teil der Verrechnungspreis-Compliance be-
tung.                                                                steht im Zusammenführen, Aufbereiten, Ablegen und Verwalten
                                                                     von großen Datenmengen.
Die Dokumentation kann in deutscher oder englischer Sprache

TPDASHBOARD

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    Der TPmanager, welcher von der deutschen Steuerberatungsge-      TPmanagers zur FIBU des Unternehmens geschaffen, alternativ
    sellschaft WTS, unserem Kooperationspartner, entwickelt wurde,   werden händisch ausgefüllte Vorlagen, z.B. im Excel-Format,
    ist ein digitales Tool, welches das Verrechnungspreismanage-     eingespielt. Letzteres ist vor allem bei kleineren und mittleren
    ment einer MNU unterstützt und bei der Strukturierung und        Konzernen sinnvoll. Transaktionen, welche gemäß den vorde-
    Verwaltung der weltweiten Dokumentation hilft. Es ist webba-     finierten Parametern nicht eindeutig zuordenbar sind, werden
    siert, individuell anpassbar und besteht aus insgesamt 6 Mo-     zunächst als „unbestimmte Transaktionen“ abgelegt und sind
    dulen, mit welchen die gesamte Verrechnungspreis-Compliance      sodann händisch zuzuordnen. So wird sichergestellt, dass kei-
    abgedeckt wird, sowie einem zusätzlichen Administratormodul      ne Transaktion falsch zugeordnet wird. Die Transaktionsdaten
    für die Administratorfunktionen.                                 werden automatisiert in die notwendigen Transaktionsmatrizen
                                                                     überführt.
    Das TPdashboard bietet eine grafische Darstellung der relevan-
    ten Daten zu allen eingegliederten Unternehmen in Form einer     TPDOCUMENTATION
    Weltkarte. Es gewährt eine kompakte Übersicht für das Manage-    In diesem Modul werden die Master- und Local Files BEPS 13
    ment über den Stand der Verrechnungspreisdokumentation.          konform in verschiedenen Sprachen auf Knopfdruck erstellt.
    Weiters verschafft es einen Überblick über die Ansprechpartner   Hierzu werden Textbausteine und die Strukturen der Files vor-
    und Zuständigkeiten für die Dokumentation in den einzelnen       definiert. Die Transaktionsdetails werden automatisch in die
    Konzerngesellschaften, alle relevanten Deadlines, die Schlüs-    Dokumentation übernommen.
    seldaten des Konzerns und eine kompakte Übersicht über alle
    wesentlichen Transaktionen in Form einer Transaktionsmatrix.     Aufgrund der zentralen Bereitstellung von Inhalten entstehen
                                                                     Synergieeffekte. Die Dokumentationserstellung wird weniger
    TPWORKFLOW                                                       aufwendig, effizienter, und insgesamt konsistenter, da einheitli-
    Die Verrechnungspreisdokumentation wird im TPmanager in          che Strukturen und Textbausteine für den ganzen Konzern defi-
    Form von Workflows abgearbeitet. Die Workflows können un-        niert werden können. Der Dokumentationsprozess wird weitge-
    ternehmensspezifisch festgelegt werden. Das Modul bietet ei-     hend automatisiert. Insbesondere die laufende Dokumentation
    nen Überblick über alle relevanten Unternehmen oder Länder,      wird erheblich erleichtert, da lediglich die Aktualisierungen ein-
    sowie die jeweilige Zuordnung zum verantwortlichen Manage-       zuspielen sind und die aktuelle Dokumentation auf Knopfdruck
    ment. Weiters wird der Aufgabenstatus angezeigt: Man sieht       erstellt werden kann.
    auf einen Blick, welche Aufgaben bereits erledigt wurden, wel-
    che Aufgaben fällig sind, die jeweiligen Deadlines und die für   TPFILE REVIEW
    die Erledigung zuständige Person.                                Dieses kann als das Logbuch des TPmanagers bezeichnet wer-
                                                                     den. Es ist eher unspektakulär, erfüllt jedoch eine wichtige
    TPtransactions zeigt eine individuelle Übersicht über alle we-   Funktion. Hier wird jegliche Änderung, die an der Dokumenta-
    sentlichen Transaktionen. Diese werden automatisiert zusam-      tion vorgenommen wurde, abgespeichert. So ist jederzeit nach-
    mengeführt und zugeordnet. Dazu wird eine Schnittstelle des      vollziehbar, wann und durch wen welche Änderungen vorge-
                                                                     nommen wurden.

    TPTRANSACTIONS

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STEUERRECHT

TPSHARE                                                           bieten wir die Konvertierung des CbC-Reports pauschal an.
Ein zentraler Bestandteil einer vollständigen Verrechnungs-
preisdokumentation sind die zugehörigen Dokumente. In die-        10. RESÜMEE
sem Modul können alle relevanten Verträge, Vereinbarungen,        Die Covid-19 Krise hat der Digitalisierung einen kräftigen Schub
Datenbankstudien, etc. abgespeichert werden und sind so je-       verliehen. Diese hat auch weite Bereiche der Steuerberatung
derzeit verfügbar und auffindbar.                                 erfasst. Im Rahmen von BEPS 13 wurden die Dokumentations-
                                                                  verpflichtungen für international tätige Unternehmen erheblich
TPADMIN                                                           verschärft und durch das zunehmend aggressive Auftreten der
Dieses Modul beinhaltet die Admin-Funktionen. Mit Admin-          Finanzverwaltungen bei Betriebsprüfungen entsteht für die Un-
Rechten kann der TPmanager individuell konfiguriert und an-       ternehmen ein erhebliches Steuerrisiko.
gepasst werden.
                                                                  Eine digitale Verrechnungspreislösung kann hier Abhilfe schaf-
7.2 CBCR-XML-CONVERTER                                            fen, indem sie die Verrechnungspreisdokumentation verein-
CbC-Reporting pflichtige Konzerne27 müssen jährlich einen län-    facht, die Rechtssicherheit erhöht und die Qualität der Doku-
derbezogenen Bericht einreichen. Dieser ist zwingend im XML-      mentation verbessert. Insbesondere aber spart dieses digitale
Format online bei der zuständigen Finanzbehörde einzureichen.     Tool mittelfristig Zeit und Geld. Gerne stellen wir Ihnen das
Der CbCR-XML-Converter macht genau dies. Er konvertiert den       Potential für Ihr Unternehmen vor und gewähren Ihnen einen
CbC-Report in das von der Finanz geforderte Format und erfüllt    Testzugang. n
somit eine bedeutende Funktion der Compliance.

8. WELCHE VORTEILE BIETEN DIGITALE LÖSUNGEN
Digitale Lösungen können Steuerpflichtigen sehr viel Arbeit
abnehmen. Sie bieten Effizienzsteigerungen aufgrund der Au-
tomatisierung von Arbeitsschritten und große Compliance-
Sicherheit, sowie eine damit verbundenen Minimierung von
Haftungsrisiken. Durch digitale Tools ist es erheblich einfa-     1    Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, BGBl I 2016/77 idF BGBl I
cher, Fristen zu warten, Sachverhalte richtig zu erfassen und          2016/117.
                                                                  2    Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung,
alle nötigen Daten zentral abgespeichert und jederzeit schnell
                                                                       BGBl II 2016/419.
verfügbar zu haben. Aufgrund der großen Datenmengen und           3    Schanz/Sixt, Die Steuerfunktion 4.0, DB 2018.
der Komplexität der Materie ist die Erstellung einer BEPS-13      4    Wallner in Digitalisierung der Steuerfunktion, SWK 11/536; Zöchling/
konformen Verrechnungspreisdokumentation gänzlich ohne IT-             Plott/Rosar, Digitalisierung und Steuern, SWK 34/2017, 1409; Peneder/
                                                                       Bock-Schapelwein/Firgo/Fritz/Streicher, Österreich im Wandel der Digita-
Unterstützung faktisch unmöglich. Der TPmanager bietet dabei           lisierung (2016) 1; Baumüller, Digitalisierung, SWK 27/2017, 1180.
eine ganzheitliche Lösung. Mit dem CbCR-XML-Converter kann        5    OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und
das Excel-Template unkompliziert in das geforderte XML-For-            Steuerverwaltungen (Juli 2017).
mat überführt werden.                                             6    Verrechnungspreisrichtlinien 2010, AÖF 2010/221 idF 2011/22; nach un-
                                                                       seren Informationen sollen die ÖVPR 2010 im Herbst 2020 in die Begut-
                                                                       achtung gehen.
9. VORAUSSETZUNGEN UND KOSTEN                                     7    OECD, Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Re-
Am Beginn eines TP Projektes steht bei uns ein Workshop, in            porting, Action 13 – 2015 Final Report, OECD/G20 Base Erosion and Profit
dem die konkreten Anforderungen mit dem Mandanten abge-                Shifting Project; Piltz, Base Erosion and Profit Shifting (BEPS): Die ganze
                                                                       Wahrheit? IStR 2013, 681.
stimmt werden. Wir haben intern eine multimandantenfähige         8    Rz 5.16 OECD-VPL 2017.
Version des digitalen Tools verfügbar und werden damit den Re-    9    Rz 5.28 OECD-VPL 2017.
view von Master- und Local Files sowie deren Speicherung für      10   Public consultation document: Review of Country-by-Country Reporting
den Mandanten immer dann digital abwickeln, wenn dieser die            (BEPS Action 13), 6 February 2020 – 6 March 2020.
                                                                  11   Rz 5.37 OECD-VPL 2017.
Files mehrere Jahre hinweg durch ICON geprüft haben möchte.       12   Rz 5.38 OECD-VPL 2017.
                                                                  13   Rz 5.48 OECD-VPL 2017.
Da die Instanz erst für den Mandanten konfiguriert werden         14   § 3 Abs 1 VPDG.
                                                                  15   § 3 Abs 2 VPDG.
muss, entstehen Anlaufkosten, welche sich aber längerfristig
                                                                  16   § 3 Abs 3 VPDG.
amortisieren. Spätestens bei einer 5-jährigen Bindungsdauer ist   17   § 3 Abs 4 VPDG.
die Nutzung des Tools insgesamt günstiger als eine „händische“    18   § 4 VPDG.
Dokumentation, welche jährlich gewartet wird. Dies wird durch     19   § 4 VPDG.
                                                                  20   § 6 Abs 1 VPDG.
günstige Review-Pauschalen erreicht. Überdies hat der Steuer-     21   § 7 Abs 1 VPDG.
pflichtige die Gewissheit, dass die Dokumente konsistent, von     22   § 8 Abs 1 VPDG.
einem Experten geprüft und zentral archiviert sind. Somit wird    23   § 8 Abs 2 VPDG.
die Dokumentation langfristig nicht nur günstiger, sondern        24   § 10 Abs 1 VPDG.
                                                                  25   Rz 5.40 OECD-VPL 2017.
auch qualitativ höherwertiger.                                    26   § 49b FinStrG.
Datenbankstudien rechnen wir zu Stundensätzen ab. Außerdem        27   Mehr als EUR 750 Mio. Konzernumsatz.

                                                                                                 04|2020                                             5
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