Direkte Demokratie in Berlin - Die Landesabstimmungsleiterin

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Direkte Demokratie in Berlin - Die Landesabstimmungsleiterin
Die Landesabstimmungsleiterin

                                Direkte
                                Demokratie
                                in Berlin

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Direkte Demokratie in Berlin - Die Landesabstimmungsleiterin
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Direkte Demokratie in Berlin - Die Landesabstimmungsleiterin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Die im Grundgesetz und in der Ver-
fassung von Berlin verankerte Volkssouveränität ist ein Kernelement der
Demokratie. Volkssouveränität wird als repräsentative Demokratie durch die
Wahl zur Volksvertretung und als direkte Demokratie durch Abstimmungen
ausgeübt. Repräsentative und direkte Demokratie sind keine Gegensätze,
sondern gleichberechtigte Elemente der Volkssouveränität.
Das Land Berlin hat sich bewusst für eine Stärkung der direkten Demokratie
entschieden und verschiedene Möglichkeiten der unmittelbaren politischen
Beteiligung der Bür-gerinnen und Bürger auf Bezirks- und Landesebene
geschaffen. Die Berlinerinnen und Berliner nehmen diese Möglichkeiten an
und prägen damit das Bild einer lebendigen Demokratie. Die Beteiligung
des Volkes an bezirks- oder landespolitischen Sachfragen führt zu neuen
Erkenntnissen, macht Entscheidungsprozesse transparenter und fördert
letztlich die Akzeptanz bestimmter Vorhaben.
Mit der vorliegenden Broschüre möchte ich Sie über die rechtlichen Grund-
lagen und die verschiedenen Möglichkeiten informieren, unmittelbar auf
die politische Gestaltung in unserer Stadt Einfluss zu nehmen.
Machen Sie von den Möglichkeiten der direkten Demokratie Gebrauch !

Dr. Petra Michaelis-Merzbach
Landesabstimmungsleiterin

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Direkte Demokratie in Berlin - Die Landesabstimmungsleiterin
Impressum

    Herausgeberin
    Die Landesabstimmungsleiterin Berlin
    Alt-Friedrichsfelde 60
    10315 Berlin
    Telefon: 030 9021 - 3633
    E-Mail: landeswahlleiterin@wahlen-berlin.de
    Internet: www.wahlen-berlin.de
    in Zusammenarbeit mit der
    Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin
    und mit der
    Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
    Gestaltung
    Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
    Fotos: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

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Inhaltszerzeichnis

 1.   Repräsentative und direkte Demokratie .............. 4
 2.   Volksinitiative ................................................................ 5
 3.   Volksbegehren .............................................................. 7
 4.   Volksentscheid .............................................................. 11
 5.   Mitwirkung der Einwohnerschaft ........................... 13
 6.   Bürgerbegehren ........................................................... 14
 7.   Bürgerentscheid ........................................................... 16
 8.   Weitere Beratungsmöglichkeiten ........................... 18
 9.   Rechtsschutz . ................................................................ 18
10.   Transparenz von Spenden ........................................ 19

		 Anhang
 A: Fundstellen für Gesetze und Verordnungen . ..... 20
 B: Gesetzestexte ................................................................ 20
		 Verfassung von Berlin (Auszug) ................................ 20
		 Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren
		 und Volksentscheid
		 Volksinitiative ..................................................................... 21
		 Volksbegehren ................................................................... 22
		 Volksentscheid . ................................................................. 25
		 Bezirksverwaltungsgesetz (Auszug)
		 Mitwirkung der Einwohnerschaft . .............................. 28
		 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ..................... 29
 C: Muster der Unterschriftsbögen,
		 Unterschriftslisten und Erklärungen ..................... 31

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1. Repräsentative und direkte
   Demokratie
Das Grundprinzip der Volkssouveränität wird nach der
Verfassung von Berlin [Verfassung von Berlin: http://
www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0001/F00001.pdf]
nicht allein durch Wahlen zum Abgeordnetenhaus und
durch die gewählte Volksvertretung im Rahmen der
repräsentativen Demokratie verwirklicht. Es wird auch
durch die verschiedenen Elemente der direkten Demo‑
kratie in Form von Beteiligungen und Abstimmungen
der Bürgerinnen und Bürger außerhalb von allgemeinen
Wahlen zum Ausdruck gebracht. Nach Artikel 3 Absatz
1 der Verfassung von Berlin wird die gesetzgebende
Gewalt durch Volksabstimmungen, Volksentscheide
und durch die Volksvertretung ausgeübt. Beide Formen
der Demokratie schließen sich nicht gegenseitig aus,
sondern ergänzen sich auf vielfältige Weise. Neben der
unmittelbaren Abstimmung bestehen im Land Berlin ver‑
schiedene Möglichkeiten der Beteiligung der Bürger‑
innen und Bürger an der Gesetzgebung und der
Verwaltung.
                  Instrumente der direkten Demokratie                         bestimmte Sachfragen zu entscheiden, Gesetze zu
                  auf Landesebene sind:                                       beschließen oder eine vorzeitige Beendigung der
                  •		Volksinitiative                                          Wahlperiode herbeizuführen. Sie sind in Artikel 62
                  • 		Volksbegehren und Volksentscheid                        und 63 der Verfassung von Berlin normiert; Einzel-
                  • 		Volksabstimmung                                         heiten sind im Abstimmungsgesetz geregelt.

                  Instrumente der Mitwirkung der                              Die Verfassung von Berlin sieht für bestimmte Fälle
                  Einwohnerschaft auf Bezirksebene sind                       auch Volksabstimmungen vor. Diese sind in Artikel
                                                                              97 Absatz 2 und Artikel 100 Satz 2 der Verfassung
                  •		Unterrichtung der Einwohnerschaft
                                                                              von Berlin festgeschrieben. So muss über eine Fu-
                  		(§ 41 BezVG),
                                                                              sion mit dem Land Brandenburg oder über eine
                  •		Einwohnerversammlung (§ 42 BezVG),
                                                                              Änderung der Artikel 62 und 63 der Verfassung von
                  •		Einwohnerfragestunde (§ 43 BezVG)
                                                                              Berlin eine Volksabstimmung aller wahlberechtig-
                  •		Einwohnerantrag (§ 44 BezVG)
                                                                              ten Berlinerinnen und Berlin durchgeführt werden.
                  Darüber hinaus sieht das Bezirksverwaltungsgesetz
                  (BezVG) [Bezirksverwaltungsgesetz: http://www.kultur-
                  buch-verlag.de/online/brv/D0002/F00088.pdf] auch eine       Nach Artikel 3 Absatz 1 der Verfassung von Berlin
                  unmittelbare Beteiligung vor durch                          wird auch die vollziehende Gewalt nicht nur durch
                                                                              die Regierung und die Verwaltung, sondern in den
                  •		Bürgerbegehren (§ 45 BezVG)
                                                                              Bezirken auch im Wege von Bürgerentscheiden
                  •		Bürgerentscheid (§ 46 BezVG)
                                                                              ausgeübt. Die Bürgerinnen und Bürger können
                                                                              nicht nur die Mitglieder der Bezirksverordneten-
                  Mit der Volksinitiative können alle Einwohnerin-            versammlung wählen, sondern auch außerhalb
                  nen und Einwohner, die mindestens 16 Jahre alt              von Wahlen ihren Willen unmittelbar durch Bürger-
                  sind, ihre Anliegen und Interessen mit vergleichs-          entscheide zur Geltung bringen. Bürgerentscheide
                  weise geringem Aufwand unmittelbar an das Ab-               sind in Artikel 72 Absatz 2 der Verfassung von Berlin
                  geordnetenhaus von Berlin herantragen und sich              verfassungsrechtlich normiert; das Nähere regeln
                  durch ihre Vertrauenspersonen im Parlament Gehör            die §§ 45 bis 47 b des Bezirksverwaltungsgesetzes
                  verschaffen. Die Volksinitiative ist in Artikel 61 der      (BezVG).
                  Verfassung von Berlin normiert, die Einzelheiten
                  sind im Abstimmungsgesetz (AbstG) [Abstimmungs-             Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht ver­­schiedene
                  gesetz: http://www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0001/   Möglichkeiten der Mitwirkung der Berlinerinnen
                  F00017.pdf] geregelt.                                       und Berliner an kommunalpolitischen Entscheidun-
                                                                              gen vor. Zahlreiche bisher durchgeführte Bürger-
                  Volksbegehren und Volksentscheide eröffnen                  begehren und Bürgerentscheide machen deutlich,
                  den wahlberechtigten Berlinerinnen und Berli-               dass die direkte Demokratie ein fester Bestandteil
                  nern auch außerhalb von regelmäßigen Wahlen                 der Kommunalpolitik in den Berliner Bezirken ge-
                  die Möglichkeit, unmittelbar über Volksentscheide           worden ist.

4   Gesetzestexte siehe auch Seite 20 – 31
2. Volksinitiative                                                          Die Vertrauenspersonen müssen nicht selbst
                                                                            unterschriftsberechtigt sein. Erklärungen der
                                                                            Trägerin sind nur verbindlich, wenn sie von
Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massen‑
                                                                            mindestens drei Vertrauenspersonen abgege-
petition, die das Parlament zwingt, bestimmte Anliegen
                                                                            ben werden. In dem Antrag auf Behandlung
und Themen zu erörtern. Artikel 61 der Verfassung von
                                                                            einer Volksinitiative sind die Namen und An-
Berlin bestimmt, dass alle Einwohnerinnen und Einwoh‑
                                                                            schriften der Vertrauenspersonen anzugeben.
ner Berlins das Recht haben, das Abgeordnetenhaus im
Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit be‑
stimmten Gegenständen der politischen Willensbildung,
die Berlin betreffen, zu befassen. Sie bietet damit die
                                                                            Wie läuft die
Möglichkeit, ohne ein aufwendiges Verfahren mit einer
                                                                            Unterschriftensammlung ab?
relativ geringen Zahl von mindestens 20 000 Unterstüt‑
                                                                            Eine Volksinitiative muss von mindestens
zungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerk‑
                                                                            20 000 Personen, die am Tag der Unterschrift
sam zu machen und dem Parlament unmittelbar Vor‑
                                                                            mindestens 16 Jahre alt sind und in Berlin mit
schläge zu unterbreiten.
                                                                            alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnsitz
Der Bereich der möglichen Themen ist bewusst sehr weit                      gemeldet sind, durch ihre Unterschrift auf
gefasst. Eine Volksinitiative kann auf eine Gesetzesände‑                   einem Unterschriftsbogen oder einer Unter-
rung oder auch auf eine bestimmte politische Entschei‑                      schriftsliste unterstützt werden. Die Muster
dung gerichtet sein. Voraussetzung dafür ist, dass das                      für den Unterschriftsbogen und die Unter-
Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist                       schriftsliste sind im Anhang als Anlage Nr. 1a
und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin                       und 1b abgedruckt. Die darin vorgesehenen
betrifft. Sie führt – anders als ein erfolgreicher Volksent‑                Inhalte sind nach der Abstimmungsordnung
scheid – nicht unmittelbar zu der angestrebten Rechtsän‑                    [Link zur Abstimmungsordnung] verbindlich.
derung. Sie ist darauf gerichtet, dass sich das Parlament                   Die konkrete Gestaltung der Unterschriftslis-
mit ihr in öffentlicher Debatte befasst. Die Vertrauens‑                    ten und Unterschriftsbögen kann jedoch von
personen der Volksinitiative haben das Recht, in den                        der Trägerin entsprechend ihrer Bedürfnisse
zuständigen parlamentarischen Ausschüssen angehört                          angepasst werden. So kann auch die Anzahl
zu werden.                                                                  der Unterschriftszeilen geändert werden. Auf
                                                                            der Unterschriftsliste und dem Unterschrifts-
                                                                            bogen muss der Wortlaut der Vorlage oder ihr
                         Wer kann daran teilnehmen?                         wesentlicher Inhalt in Kurzform vorangestellt
                         Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohnerin-         werden. Neben der Unterschrift müssen der
                         nen und Einwohner Berlins, die im Zeitpunkt        Familienname, Vornamen, Geburtstag, die
                         ihrer Unterstützungsunterschrift mindestens        Adresse und der Tag der Unterschrift angege-
                         16 Jahre alt sind. Maßgeblich ist allein, ob die   ben werden. Anders als bei einem Antrag auf
                         Person am Tage der Unterschriftsleistung mit       Einleitung eines Volksbegehrens müssen der
                         der alleinigen Wohnung oder mit Hauptwohn-         Unterschriftsbogen und die Unterschriftsliste
                         sitz in Berlin gemeldet ist. Auf die Staatsange-   keine amtliche Kostenschätzung enthalten.
                         hörigkeit und die Wahlberechtigung kommt           Die Trägerin muss einheitliche Unterschrifts-
                         es nicht an. Daher können auch Einwohnerin-        bögen und -listen verwenden und diese auf
                         nen und Einwohner mit anderer Staatsange-          ihre Kosten beschaffen.
                         hörigkeit an einer Volksinitiative teilnehmen.

                                                                            Wie wird eine
                         Wer kann Trägerin sein?                            Volksinitiative beantragt?
                         Die Initiative geht meistens von einzelnen         Der Antrag auf Behandlung der Volksinitiati-
                         Personen oder Gruppen aus. Diese werden als        ve im Abgeordnetenhaus ist nach § 4 AbstG
                         Trägerin bezeichnet. Trägerin kann eine natür-     schriftlich an die Präsidentin oder den Präsi-
                         liche Person, eine Mehrheit von Personen, eine     denten des Abgeordnetenhauses zu richten.
                         Personenvereinigung oder eine Partei sein.         Er muss den Namen und die Anschrift der Trä-
                                                                            gerin enthalten und den Wortlaut der Vorlage
                                                                            mit Begründung. In dem Antrag sind auch die
                                                                            Namen und Anschriften der Vertrauensper-
                         Wer ist Vertrauensperson?                          sonen aufzunehmen. Die Unterschriftsbögen
                         Die Trägerin muss nach § 6 Absatz 1 des Ab-        und -listen mit mindestens 20 000 Unterschrif-
                         stimmungsgesetzes (AbstG) fünf Vertrau-            ten sind dem Antrag beizufügen. Da in der Re-
                         enspersonen als Vertreter der Volksinitiative      gel etwa 15 % der abgegebenen Unterschrif-
                         bestimmen, die berechtigt sind, im Namen           ten ungültig sind, weil die Personen nicht
                         der Unterzeichner für die Trägerin Erklärun-       unterschriftsberechtigt sind, ihre Angaben
                         gen abzugeben und entgegenzunehmen.                nicht lesbar sind oder sie doppelt unterschrie-

                                                                                         Gesetzestexte siehe auch Seite 21 – 22     5
ben haben, empfiehlt es sich, eine entspre-       Bezirksämter weitergeleitet, die die Unterstüt-
                                     chend erhöhte Anzahl von Unterschriften zu        zungsunterschriften innerhalb von weiteren
                                     sammeln.                                          15 Tagen anhand der Angaben im Meldere-
                                                                                       gister überprüfen. Das Ergebnis teilen sie der
                                     Mit dem Antrag müssen alle Vertrauensper-         für Inneres zuständigen Senatsverwaltung
                                     sonen an Eides statt versichern, dass sie Geld-   mit, die wiederum der Präsidentin oder dem
                                     und Sachspenden eines Spenders oder einer         Präsidenten des Abgeordnetenhauses un-
                                     Spenderin, die einen Gesamtwert von 5.000         verzüglich das Gesamtergebnis bekanntgibt.
                                     Euro übersteigen, vollständig und richtig bei     Binnen drei Tagen stellt dann die Präsidentin
                                     der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung      oder der Präsident des Abgeordnetenhauses
                                     angezeigt haben.                                  das Gesamtergebnis der Zulässigkeitsprüfung
                                                                                       fest und teilt es den Vertrauenspersonen mit.
                                     Die Präsidentin oder der Präsident des Abge-      Ist der Antrag unzulässig, wird er schriftlich
                                     ordnetenhauses prüft mit Ausnahme der An-         zurückgewiesen und mit Einverständnis der
                                     zahl der Unterstützungsunterschriften inner-      Trägerin an den Petitionsausschuss zur weite-
                                     halb von 15 Tagen nach Eingang des Antrages,      ren Bearbeitung übersandt.
                                     ob der Antrag zulässig ist. Soweit entsprechen-
                                     de Mängel feststellt werden, kann der Trägerin
                                     Gelegenheit geben werden, diese zu beseiti-
                                     gen. Ist die Volksinitiative zulässig, werden     Was geschieht mit dem Antrag?
                                     die Unterstützungsunterschriften über die für     Zulässige Volksinitiativen werden innerhalb
                                     Inneres zuständige Senatsverwaltung an die        von vier Monaten nach der Feststellung der
                                                                                       Zulässigkeit im Abgeordnetenhaus beraten.
                                                                                       Die Vertrauenspersonen haben ein Recht da-
            Abgeordnetenhaus von Berlin                                                rauf, in den zuständigen Ausschüssen ange-
                                                           ▲

                                                                Fachausschüsse
                                                   ▲

                  ▲                                                   ▲                hört zu werden und ihr Anliegen darzulegen.
       Entscheidung                                                                    Nach der Anhörung findet eine Aussprache
über die Zulässigkeit                                       Anhörung                   zur Volksinitiative im Abgeordnetenhaus statt.
  der Volksinitiative

            Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
                   ▲                         ▲
                                Prüfung der                                            Zusammenfassung
                              Unterschriften                                           Der Ablauf einer Volksinitiative ist in der neben-
                                                                                       stehenden Übersicht nochmals dargestellt:
                                               ▲
                                        Senatsverwaltung
             Antrag                     für Inneres und Sport
auf Behandlung der                                  ▲
                                               ▲
      Volksinitiative
                                        Bezirksämter

            Fünf Vertrauenspersonen
                   ▲
    Bestimmung von
       fünf Personen

            Trägerin der Volksinitiative
                   ▲
        mindestens
             20 000
    Unterstützungs-
     unterschriften

 
  
    
     
     
         
 
      
        
        
         
          Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre

6       Gesetzestexte siehe auch Seite 21 – 22
3. Volksbegehren                                                      nicht, dass Gesetze aufgrund eines erfolgrei-
                                                                      chen Volksentscheids nicht dazu führen dür-
                                                                      fen, dass für bestimmte Aufgaben zusätzliche
Das Volksbegehren ist notwendige Voraussetzung für
                                                                      Haushaltsmittel bereitgestellt werden müs-
die Durchführung eines Volksentscheids. Es ist neben der
                                                                      sen. Eine Höchstgrenze, welche zusätzlichen
Volksabstimmung das zentrale Element der direkten De‑
                                                                      Kosten durch ein solches Gesetz verursacht
mokratie auf Landesebene. Die zum Abgeordnetenhaus
                                                                      werden, besteht nicht. Allerdings gibt es eine
von Berlin wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger
                                                                      zeitliche Grenze: Ein durch einen Volksent-
können mittels Volksbegehren und Volksentscheid über
                                                                      scheid angenommenes Gesetz, das zusätzli-
bestimmte Sachfragen auch außerhalb von regelmäßi‑
                                                                      che Haushaltsmittel erforderlich macht, darf
gen Wahlen unmittelbar entscheiden.
                                                                      erst zum nächstfolgenden Haushaltsjahr in
Das Volksbegehren gliedert sich in zwei Verfahrensab‑                 Kraft treten. Daher sollte ein Gesetzentwurf,
schnitte. In dem ersten Abschnitt sammelt die Trägerin                der zusätzliche Haushaltsmittel bindet, eine
Unterstützungsunterschriften für einen Antrag auf Ein‑                Regelung enthalten, dass das Gesetz erst in
leitung des Volksbegehrens. Ist dieser Antrag zulässig,               dem auf einen erfolgreichen Volksentscheid
muss die Trägerin grundsätzlich vier Monate warten,                   folgenden Haushaltsjahr in Kraft tritt. Ist der
ob das Abgeordnetenhaus von Berlin das Begehren in                    Haushaltsplan für das nach dem Inkrafttreten
seinem wesentlichen Bestand übernimmt, bevor die                      des Gesetzes folgende Jahr schon beschlos-
Trägerin die Durchführung des Volksbegehrens verlan‑                  sen, muss das Abgeordnetenhaus die Mittel
gen kann. Lehnt das Abgeordnetenhaus das Begehren                     ggf. umverteilen, soweit es das Gesetz nicht
vorzeitig ab, kann die Trägerin schon vor Ablauf die‑                 selbst aufhebt. Aus der Gleichrangigkeit zwi-
ser Wartefrist die Durchführung des Volksbegehrens                    schen dem parlamentarischen Gesetz und
verlangen. Im Anschluss an das Verlangen wird in dem                  dem Volksgesetz folgt, dass das Abgeordne-
zweiten Abschnitt das eigentliche Volksbegehren unter                 tenhaus jederzeit ein durch Volksentscheid
der Verantwortung der Landesabstimmungsleiterin                       zustande gekommenes Gesetz wieder aufhe-
durchgeführt.                                                         ben oder abändern kann.

                                                                      Ferner sind Gesetze zu Dienst- und Versor-
                       Was kann Gegenstand                            gungsbezügen, Abgaben, Tarifen der öffent-
                       eines Volksbegehrens sein?                     lichen Unternehmen sowie Personalentschei-
                       Nach Artikel 62 und 63 der Verfassung von      dungen nach den verfassungsrechtlichen
                       Berlin können Volksbegehren folgende Ziele     Vorgaben des Artikels 62 Absatz 2 der Ver-
                       haben:                                         fassung von Berlin unzulässig. Volksbegehren
                                                                      dürfen auch nicht gegen das Grundgesetz,
                       •		Erlass, Änderung oder Aufhebung
                                                                      sonstiges Bundesrecht oder die Verfassung
                       		von Gesetzen, soweit das Land Berlin die
                                                                      von Berlin verstoßen. Volksbegehren sind
                         		Kompetenz für die Gesetzgebung hat,
                                                                      ferner innerhalb einer Wahlperiode zu einem
                       •		Erlass von Beschlüssen zu Gegenständen
                                                                      Thema nur einmal zulässig. Ein Volksbegehren
                       		der politischen Willensbildung im Rahmen
                                                                      zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode
                       		der Entscheidungszuständigkeit des
                                                                      ist unzulässig, wenn der Antrag auf Einleitung
                       		Abgeordnetenhauses,
                                                                      des Volksbegehrens später als 46 Monate
                       •		Vorzeitige Beendigung der Wahlperiode
                                                                      nach Beginn der Wahlperiode gestellt wird.
                       		des Abgeordnetenhauses.
                                                                      Wegen des hohen finanziellen und organisa-
                       Während Gesetze aufgrund eines erfolgrei-      torischen Aufwandes eines Volksbegehrens
                       chen Volksentscheids wie auch vom Abge-        und eines Volksentscheids wurde gesetzlich
                       ordnetenhaus beschlossene Gesetze für alle     vorgeschrieben, dass ein Volksbegehren be-
                       verbindlich sind, können sonstige Beschlüsse   reits vor seiner Durchführung vom Verfas-
                       lediglich eine Empfehlung darstellen. Volks-   sungsgerichtshof des Landes Berlin überprü-
                       begehren zu Gesetzesvorlagen sind allerdings   fet werden kann, wenn der Senat von Berlin
                       nur zulässig, wenn das Land Berlin auch die    den Gegenstand des Volksbegehrens für un-
                       Gesetzgebungskompetenz hierfür hat.            zulässig oder das angestrebte Gesetz für ver-
                                                                      fassungswidrig hält.
                       In § 12 AbstG sind weitere Ausnahmen ge-
                       regelt, nach denen ein Volksbegehren in be-
                       stimmten Fällen unzulässig ist. So darf ein
                       Volksbegehren nicht zum Landeshaushalts-       Wer kann an einem Volksbegehren
                       gesetz erlassen werden. Das Haushaltsgesetz    teilnehmen?
                       wird allein vom Abgeordnetenhaus von Berlin    Teilnahmeberechtigt sind alle für die Wahlen
                       erlassen und bestimmt durch den Haushalts-     zum Abgeordnetenhaus von Berlin Wahlbe-
                       plan, wie viel Geld für bestimmte Aufgaben     rechtigten. Dies sind alle Personen, die seit
                       bereitgestellt wird. Diese Regelung bedeutet   mindestens drei Monaten mit alleiniger Woh-

                                                                                Gesetzestexte siehe auch Seite 20, 22 – 25   7
nung oder Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet             schriftsliste, die für eine Mehrzahl von Per-
                  und mindestens 18 Jahre alt sind sowie die             sonen bestimmt ist, verwendet werden. Die
                  deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.                 Kosten für die Vervielfältigung sind von der
                                                                         Trägerin zu übernehmen. Auslagen werden
                                                                         nicht erstattet. In dem Unterschriftsbogen
                                                                         bzw. der Unterschriftenliste müssen folgende
                  Wer kann Trägerin sein?
                                                                         Angaben enthalten sein:
                  Trägerin eines Volksbegehrens können eine
                  natürliche Person, eine Mehrheit von Perso-            •		Wortlaut des Volksbegehrens oder
                  nen, eine Personenvereinigung oder eine Par-           		ihr wesentlicher Inhalt in Kurzform,
                  tei sein. Sie ist die Initiative, von der das Volks-   •		Familienname und Vornamen,
                  begehren ausgeht.                                      •		Wohnsitz mit Anschrift und
                                                                         •		Tag der Unterschriftsleistung.

                  Wer sind die Vertrauenspersonen?                       Neben der Unterschrift muss das Geburts-
                  Die Trägerin nach § 16 Absatz 1 AbstG muss             datum handschriftlich von der unterzeichnen-
                  fünf Vertrauenspersonen als Vertreter des              den Person eingetragen werden.
                  Volksbegehrens bestimmen, die berechtigt
                  sind, für die Trägerin Erklärungen abzugeben
                  und entgegenzunehmen. Erklärungen der
                  Trägerin sind nur verbindlich, wenn sie von            Wie viele Unterstützungsunter-
                  mindestens drei Vertrauenspersonen abge-               schriften müssen in welcher Zeit
                  geben werden. In dem Antrag auf Einleitung             gesammelt werden?
                  des Volksbegehrens sind die Namen und An-              Für einen Antrag auf Einleitung eines Volks-
                  schriften der Vertrauenspersonen anzugeben.            begehrens sind grundsätzlich mindestens
                  Die Vertrauenspersonen müssen nicht selbst             20.000 gültige Unterschriften erforderlich. Für
                  abstimmungsberechtigt sein.                            die Änderung der Verfassung von Berlin und
                                                                         für die vorzeige Beendigung der Wahlperiode
                                                                         benötigt die Trägerin mindestens 50 000 gülti-
                                                                         ge Unterschriften. Da häufig nicht alle Unter-
                  Wie läuft die                                          stützungsunterschriften gültig sind, empfiehlt
                  Unterschriftensammlung ab?                             es sich, etwa 15 % mehr zu sammeln als erfor-
                  Vor Beginn der Unterschriftensammlung                  derlich. Fehlen am Ende nach der Antragstel-
                  muss die Trägerin, die ein Volksbegehren be-           lung noch Unterstützungsunterschriften, kön-
                  antragen will, einen formlosen schriftlichen           nen diese nicht nachgereicht werden.
                  Antrag auf amtliche Kostenschätzung bei der
                  für Inneres zuständigen Senatsverwaltung               Grundsätzlich kann die Trägerin so lange sam-
                  stellen. Diese Kostenschätzung ist notwen-             meln, bis sie die erforderliche Anzahl von Un-
                  dig, weil sie auf dem Unterschriftsbogen und           terstützungsunterschriften beisamme hat. Eine
                  der Unterschriftsliste für den Antrag auf Ein-         Sammelfrist existiert nicht. Die berücksichti-
                  leitung eines Volksbegehrens aufgenommen               gungsfähigen Unterschriften dürfen jedoch
                  werden muss. Sie soll denjenigen, die das Be-          nicht mehr als sechs Monate vor der Einrei-
                  gehren unterstützen wollen, die Kosten vor             chung des Antrages bei der für Inneres zustän-
                  Augen führen, die sich aus der Verwirklichung          digen Senatsverwaltung abgegeben worden
                  des Begehrens ergeben würden. Die Trägerin             sein. Der Tag der Antragstellung zählt für die
                  kann eine eigene Kostenschätzung der amtli-            Berechnung der Frist nicht mit. Wird der Antrag
                  chen Kostenschätzung voranstellen.                     beispielsweise am 30. November abgegeben,
                                                                         zählen nur Unterschriften, die ab dem 30. Mai
                  Erst nach Mitteilung der amtlichen Kosten-             abgegeben wurden.
                  schätzung kann mit der Sammlung der Unter-
                  stützungsunterschriften begonnen werden.
                  Dafür müssen die amtlichen Muster 2 a und
                  2 b der Abstimmungsordnung verwendet wer‑              Wo und wie ist der Antrag auf Einleitung
                  den [Abstimungsordnung: http://www.kultur-             des Volksbegehrens zu stellen?
                  buch-verlag.de/online/brv/D0001/F00018.pdf].           Ist die Sammlung der erforderlichen Unter-
                  Die konkrete Gestaltung der Unterschriftslis-          stützungsunterschriften abgeschlossen, kann
                  ten und Unterschriftsbögen kann jedoch von             der Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens
                  der Trägerin entsprechend ihrer Bedürfnisse            mit den Unterstützungsunterschriften bei der
                  angepasst werden. So kann auch die Anzahl              für Inneres zuständigen Senatsverwaltung
                  der Unterschriftszeilen geändert werden. Es            eingereicht werden. Der Antrag muss schrift-
                  kann ein Unterschriftsbogen, der nur für eine          lich gestellt werden und den genauen Wort-
                  einzelne Person bestimmt ist, oder eine Unter-         laut des Volksbegehrens enthalten. Zielt das

8   Gesetzestexte siehe auch Seite 22 – 25
Volksbegehren auf den Erlass, die Änderung        Kann das Abgeordnetenhaus
oder die Aufhebung eines Gesetzes, muss           das Volksbegehren übernehmen?
dem Antrag ein ausgearbeiteter, mit Gründen       Das Abgeordnetenhaus von Berlin kann sich
versehener Gesetzentwurf beigefügt werden.        jederzeit ein Volksbegehren zu eigen machen
Bei Änderungen von Gesetzen ist auf be-           und die entsprechende Vorlage eines Ge-
stimmte Rechtsförmlichkeiten zu achten, um        setzes oder Beschlusses selbst beschließen.
missverständliche Regelungen zu vermeiden.        Nimmt das Abgeordnetenhaus die Vorlage
Die Trägerin sollte hierfür schon vor Beginn      unverändert an, teilt es dies der Trägerin und
der Unterschriftensammlung die Beratung           dem Senat mit. Ein Volksbegehren findet in
der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung      diesem Fall nicht statt.
in Anspruch nehmen.

Die für Inneres zuständige Senatserwaltung
verteilt die Unterschriftsbögen und -listen       Zusammenfassung
gleichmäßig auf die Bezirksämter, die die         Die Einleitung eines Volksbegehrens ist in der
Gültigkeit der Unterschriften anhand der Ein-     nachfolgenden Übersicht nochmals darge-
tragungen im Melderegister innerhalb von 15       stellt:
Tagen überprüfen. Die für Inneres zuständige
Senatsverwaltung prüft gleichzeitig, ob der                                                                                Vorlage bei
Antrag zulässig ist und gibt der Trägerin Ge-                                                                            Unzulässigkeit
legenheit, bei formalen Mängeln den Antrag                                                                               nach §§ 11, 12
                                                                                   Standpunkt                                    AbstG
nachzubessern. Unterstützungsunterschriften               Abgeordnetenhaus                      Senat von Berlin                           Verfassungs-

                                                                                                                                       ▲
können indessen nicht nachgereicht werden.

                                                                               ▲
                                                          von Berlin                                                                       gerichtshof

                                                                                                ▲
                                                                                                                                           Berlin
                                                                                                     ▲                                            ▲
Die für das Volksbegehren fachlich zuständige
Senatsverwaltung bereitet eine Stellungnah-
me des Senats zu dem beabsichtigten Volks-
begehren vor, die innerhalb von weiteren 15
Tagen herbeigeführt und dem Abgeordneten-                              Fachlich zuständige Senatsverwaltung
haus von Berlin übersandt wird.                                              ▲
                                                                Prüfung der                                                    Ablehnung           Einspruch
                                                            Zulässigkeit des                                                 bei formellen
                                                            Volksbegehrens                                                 Mängeln nach
                                                                                                                           §§ 10, 13 bis 16
                                                                       Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Wann kann ein Antrag abgelehnt werden?                                                                                              AbstG
                                                                         ▲                                ▲
Sind die formalen Voraussetzungen für ein
Volksbegehren nicht erfüllt, lehnt der Se-                          Antrag                        Prüfung
nat von Berlin den Antrag auf einleitung des            auf Einleitung des                      der Unter-
                                                          Volksbegehrens                         schriften
Volksbegehrens schriftlich ab. Gegen diese
Entscheidung kann die Trägerin Einspruch
                                                                                                             ▲
                                                                                                Bezirksämter
beim Verfassungsgerichtshof des Landes
Berlin erheben, der über die Zulässigkeit des
Volksbegehrens entscheidet.

Liegen für das Volksbegehren die Vorausset-
zungen der §§ 11 oder 12 AbstG nicht vor,                 Fünf Vertrauenspersonen
                                                                                                                       ▲

legt die für Inneres zuständige Senatsverwal-                          ▲
tung den Antrag dem Verfassungsgerichtshof               Bestimmung von
des Landes Berlin binnen 15 Tagen nach der                  fünf Personen
Stellungnahme des Senats über seinen Stand-
punkt zur Entscheidung vor. Dies erfolgt in den                  Trägerin des Volksbegehrens
                                                                        ▲
Fällen, in denen es sich nicht um eine Angele-
genheit des Landes Berlin handelt, die Vorlage               mindestens
                                                          20 000 (50 000)
innerhalb der Wahlperiode zum zweiten Mal
                                                         Unterstützungs-
vorgelegt wird oder sonst ausgeschlossen ist               unterschriften
oder wenn das Volksbegehren gegen die Ver-
fassung von Berlin oder gegen Bundesrecht
verstößt. Dies gilt auch, wenn das Volksbe-
                                                       
                                                          
                                                           
                                                           
                                                            
gehren nur teilweise unzulässig ist. Die Träge-
rin kann in diesem Fall die Durchführung des
Volksbegehrens für die zulässigen Teile ver-
                                                      
                                                         
                                                            
                                                               
                                                                
                                                                 
langen oder zunächst die Entscheidung des                        Wahlberechtigte zum Abgeordnetenhaus von Berlin
Verfassungsgerichtshofs abwarten.

                                                                                                      Gesetzestexte siehe auch Seite 22 – 25      9
Wann kommt es                                            Kann der Antrag
                                        zum Volksbegehren?                                       geändert werden?
                                        Ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbe-             Nach § 19 AbstG kann der Antrag auf Einlei-
                                        gehrens zulässig, muss die Trägerin in der               tung des Volksbegehrens nach der Bekannt-
                                        Regel vier Monate warten, ob das Abgeordne-              machung des Volksbegehrens im Amtsblatt
                                        tenhaus den Vorschlag inhaltlich übernimmt.              für Berlin nicht mehr zurückgenommen und
                                        Erst nach Ablauf dieser Wartefrist kann die Trä-         der Wortlaut des Volksbegehrens nicht mehr
                                        gerin durch einfache schriftliche Mitteilung an          geändert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt
                                        die für Inneres zuständige Senatsverwaltung              sind Änderungen möglich, solange der we-
                                        innerhalb eines Monats die Durchführung des              sentliche Kern des Volksbegehrens nicht ver-
                                        Volksbegehrens verlangen. Wenn das Abge-                 ändert wird.
                                        ordnetenhaus vor Ablauf der vier Monate das
                                        Begehren ablehnt, kann die Trägerin auch vor-
                                        zeitig die Durchführung des Volksbegehrens
                                        verlangen.                                                        Wie läuft das Volksbegehren ab?
                                                                                                          Das Volksbegehren selbst wird unter der Ver-
                                              Innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des                     antwortung der Landesabstimmungsleiterin
                                              Verlangens veröffentlicht die Landesabstim-                 durchgeführt. Sie gibt die amtlichen Unter-
                                              mungsleiterin das Volksbegehren im Amts-                    schriftsbögen und -listen aus. Die amtlichen
                                              blatt für Berlin und setzt die Eintragungsfrist             Unterschriftsbögen und -listen eines Volks-
                                              fest. Diese beträgt vier Monate und beginnt in              begehrens sind auch bei der Landessabs-
                                              der Regel 15 Tage nach der Veröffentlichung                 timmungsleiterin@Berlin.de im Internet ab-
                                              im Amtsblatt für Berlin.                                              rufbar. Die konkrete Gestaltung
                                                                                                                    der Unterschriftslisten und Unter-
                                                                                                                    schriftsbögen erfolgt durch die
                                                                                                                    Landesabstimmungsleiterin.       Die
Annahme des                         Abgeordnetenhaus von Berlin                          Bei Nichtannahme:          Landesabstimmungsleiterin        be-
                                                                               ▲
                   ▲

Gesetzentwurfs                                                                           Durchführung               stimmt die Tage und Zeiten, an
                                                                                         Volksentscheid             denen in den amtlichen Ausle-
                                             ▲
                                                                                                                    gungsstellen die Eintragungen vor-
                                Mitteilung
                                                                                                                    genommen werden können. An
                                                                                                                    mindestens zwei Werktagen in der
                                    Feststellung des Ergebnisses                                                    Woche müssen die Auslegungs-
                                    des erfolgreichen Volksbegehrens durch
                                                                                                                    stellen bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
                                    die Landesabstimmungsleiterin
                                                                        ▲
                            ▲

                                                                                                                    Die Bezirksabstimmungsleiterinnen
    Prüfung der Unterschriften durch die Bezirksämter                                                               und Bezirksabstimmungsleiter le-
      ▲                                                                                                 ▲           gen die Auslegungsstellen fest. Die
                                                                                                                    Eintragungen können aber auch in
Eintragungen in                                                                  Eintragungen
amtlichen Auslegungsstellen                                                      in freier Sammlung
                                                                                                                    der »freien Sammlung« erfolgen.
                                                                                                                    Innerhalb der viermonatigen Ein-
      ▲

                                                                                           ▲

                                     Eintragungen von mindestens 7 %                                                tragungsfrist können sich die Ab-
                                     (20 %) der zum Abgeordnetenhaus                                                stimmungsberechtigten eintragen.
                                     Wahlberechtigten
                                                                                                                    Die Unterschriftsbögen und -listen
                                                                                                                    enthalten den Namen und die An-
                                    Amtliche Bekanntmachung
                                                                                                                    schrift der Trägerin, den Gegen-
                                    der Eintragungszeiten und Eintragungsstellen                                    stand des Volksbegehrens mit einer
                                             ▲                                                                      möglichst genauen Kurzbezeich-
                                                                                                                    nung und der amtlichen Kosten-
                                    Landesabstimmungsleiterin
                                             ▲                                                                      schätzung sowie den Hinweis, dass
                                                                                                                    die personenbezogenen Daten nur
                                    Senatsverwaltung für Inneres und Sport                                          für die Zwecke des Abstimmungs-
                                             ▲
                Verlangen auf Durchführung                                                                          gesetzes verwendet werden. In
                        des Volksbegehrens
                                                                                                                    den Unterschriftsbögen und -listen
                                    Trägerin eines Volksbegehrens                                                   müssen Familienname, Vornamen,
                                             ▲
                                mindestens                                                                          Geburtstag, Wohnsitz mit Anschrift,
                            20 000 (50 000)                                                                         Tag der Unterschriftsleistung und
                           Unterstützungs-                                                                          Unterschrift selbst eingetragen wer-
                              unterschriften

                        
                                                                                                                    den.

                       
                          
                     
                     
                       
                          
                            
                            
                             
                              
                               
                             Wahlberechtigte zum Abgeordnetenhaus zu Berlin

      10    Gesetzestexte siehe auch Seite 22 – 25
Was bedeutet »freie Sammlung« ?
Die Trägerin erhält auf Anforderung eine an-
                                                 4. Volksentscheid
gemessene Anzahl entsprechender Unter-
                                                 Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, muss nach Artikel
schriftsbögen und -listen, um auch außerhalb
                                                 63 der Verfassung von Berlin innerhalb von vier Monaten ein
der amtlichen Auslegungsstellen Unterstüt-
                                                 Volksentscheid herbeigeführt werden. Diese Frist kann auf
zungsunterschriften sammeln zu können.
                                                 acht Monate verlängert werden, wenn innerhalb dieses Zeit‑
Wer das Volksbegehren unterstützen will,
                                                 raums der Volksentscheid mit einer Wahl oder einem anderen
kann sich in den Unterschriftlisten eintragen
                                                 Volksentscheid verbunden werden kann. Diese Option soll
und unterschreiben. Die Trägerin sammelt
                                                 dazu beitragen, Kosten und organisatorischen Aufwand von
die Unterschriftsbögen und -listen und reicht
                                                 zwei getrennten Abstimmungen zu vermeiden und den Bür‑
sie bei der Geschäftsstelle der Landesabstim-
                                                 gerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, an einem Tag
mungsleiterin ein, die sie an die Bezirksämter
                                                 im Wahl- oder Abstimmungslokal mehrere Wahl- und Abstim‑
weiterleitet. Dort wird anhand der Eintra-
                                                 mungsentscheidungen zu treffen. Ob eine Verbindung zweier
gungen im Melderegister festgestellt, ob die
                                                 Ereignisse sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Unterschriften gültig sind. Es wird empfohlen,
                                                 Die Entscheidung trifft der Senat, der den Abstimmungstag
die gesammelten Unterschriften in bestimm-
                                                 innerhalb von 15 Tagen, nachdem die Landesabstimmungslei‑
ten Zeitabständen schon während der Ein-
                                                 terin das Ergebnis des Volksbegehrens im Amtsblatt für Berlin
tragungsfrist der Geschäftsstelle der Landes-
                                                 veröffentlicht hat, auf einen Sonn- oder Feiertag festlegt.
abstimmungsleiterin zu überbringen, damit
diese bereits geprüft werden können.
                                                                   Ist nach einem erfolgreichen
                                                                   Volksbegehren immer zwingend
                                                                   ein Volksentscheid durchzuführen?
Wann ist das Volksbegehren                                         Nach Artikel 62 Absatz 4 der Verfassung von
erfolgreich?                                                       Berlin ist grundsätzlich nach einem zustan-
Schon während der Eintragungsfrist für ein                         de gekommenen Volksbegehren ein Volks-
Volksbegehren werden nach bestimmten Zeit-                         entscheid herbeizuführen. Nur wenn das Ab-
abständen Zwischenergebnisse der geprüf-                           geordnetenhaus den mit dem Volksbegeh-
ten und gültigen Unterschriften von der Lan-                       ren zustande gekommenen Gesetz- oder Be-
desabstimmungsleiterin öffentlich bekannt                          schlussentwurf inhaltlich in seinem wesentli-
gemacht. Ein Volksbegehren, das auf einen                          chen Bestand unverändert annimmt und dies
Gesetzentwurf oder einen sonstigen Be-                             auch ausdrücklich kenntlich macht, entfällt
schluss gerichtet ist, kommt nach Artikel 63                       der Volksentscheid.
Absatz 1 der Verfassung von Berlin zustan-
de, wenn mindestens 7 % der zum Abgeord-
netenhaus Wahlberechtigten innerhalb der
viermonatigen Eintragungsfrist zugestimmt                          Wie läuft ein Volksentscheid ab?
haben. Das sind etwas mehr als 170 000 Per-                        Im Prinzip entspricht ein Volksentscheid in
sonen.                                                             organisatorischer Hinsicht einer Wahl. Der
                                                                   Wortlaut des Volksentscheids und der Gesetz-
Für die Änderung der Verfassung von Berlin                         entwurf bzw. Beschlussentwurf wird mit dem
und für die vorzeitige Beendigung der Wahl-                        amtlichen Muster des Stimmzettels 44 Tage
periode müssen 20 % der Wahlberechtigten,                          vor dem Abstimmungstermin im Amtsblatt für
also ca. 490 000 Personen zugestimmt haben.                        Berlin veröffentlicht. Das Abgeordnetenhaus
                                                                   von Berlin kann einen eigenen Gesetzentwurf
Da in der Regel etwa 15 % der abgegebenen                          oder sonstigen Beschluss zur gleichzeitigen
Unterschriften ungültig sind, empfiehlt es                         Abstimmung stellen. Dieser muss spätestens
sich, eine entsprechend erhöhte Anzahl von                         60 Tage vor dem festgesetzten Abstimmungs-
Unterschriften zu sammeln.                                         tag vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein.
                                                                   Die Gesetzentwürfe und sonstigen Beschluss-
                                                                   entwürfe werden in den Bezirksämtern und
                                                                   den Abstimmungslokalen zur Einsichtnahme
Zusammenfassung                                                    ausgelegt.
Die Durchführung eines Volksbegehrens ist
in der Übersicht auf Seite 10 nochmals dar-
gestellt:
                                                                   Wann und wo kann abgestimmt werden?
                                                                   Alle Abstimmungsberechtigten erhalten eine
                                                                   Abstimmungsbenachrichtigung, in der das
                                                                   Abstimmungslokal angegeben ist, in dem sie
                                                                   in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr abstimmen
                                                                   können. Die Abstimmungsberechtigten kön-

                                                                               Gesetzestexte siehe auch Seite 22 – 28   11
nen auch per Briefwahl abstimmen. Hierfür          Wann ist ein Volksentscheid erfolgreich?
                                      können die Abstimmungsberechtigten Wahl-           Ein Gesetzentwurf oder ein sonstiger Be-
                                      scheine schriftlich, per Telefax oder auch elek-   schlussentwurf ist durch Volksentscheid an-
                                      tronisch beim zuständigen Bezirkswahlamt           genommen, wenn
                                      beantragen.                                        •		die Mehrheit der Teilnehmerinnen
                                                                                         		und Teilnehmer und zugleich
                                      Abstimmen kann jede Person, die am Abstim-         •		mindestens ein Viertel der
                                      mungstag zum Abgeordnetenhaus von Berlin           		Stimmberechtigten zugestimmt haben.
                                      wahlberechtigt ist, d.h., sie muss am Abstim-
                                                                                         Ein erfolgreicher Volksentscheid bedarf daher
                                      mungstag mindestens 18 Jahre alt sein und
                                                                                         nicht nur mehr »Ja«-Stimmen als »Nein«-Stim-
                                      mindestens seit drei Monaten in Berlin mit
                                                                                         men, sondern auch mindestens ca. 613 000
                                      alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohn-
                                                                                         »Ja«-Stimmen. Soll durch einen Volksent-
                                      sitz gemeldet sein. Der Stimmzettel enthält
                                                                                         scheid die Verfassung geändert werden, muss
                                      eine Abstimmungsfrage, die mit »Ja« oder mit
                                                                                         eine Mehrheit von 2/3 der Teilnehmerinnen
                                      »Nein« beantwortet werden kann. Bei mehre-
                                                                                         und Teilnehmer und zugleich mindestens die
                                      ren Gesetzentwürfen oder Beschlussentwür-
                                                                                         Hälfte der Stimmberechtigten, also ca. 1,2 Mio.
                                      fen kann über jede Vorlage einzeln mit »Ja«
                                                                                         Personen, der Änderung zustimmen. Eine vor-
                                      oder mit »Nein« abgestimmt werden.
                                                                                         zeitige Beendigung der Wahlperiode des Ab-
                                                                                         geordnetenhauses erfolgt, wenn eine Mehr-
                                                                                         heit der abgegebenen Stimmen und zugleich
                                      Wo gibt es weitere Informationen?
                                                                                         mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten
                                      Jede abstimmungsberechtigte Person erhält
                                                                                         zustimmen.
                                      mit der Abstimmungsbenachrichtigung per
                                      Post eine Informationsbroschüre, in der der        Legt das Abgeordnetenhaus einen eigenen
                                      Wortlaut des Volksentscheids, die Abstim-          Gesetzentwurf zur gleichzeitigen Abstimmung
                                      mungsfrage, der Gesetzentwurf oder sonstige        vor, kann über die konkurrierenden Vorlagen
                                      Beschlussentwurf und ggf. der Gegenentwurf         einzeln mit »Ja« oder »Nein« abgestimmt
                                      des Abgeordnetenhauses mit den Argumenten          werden. Bei konkurrierenden Vorlagen gilt
                                      der Trägerin, des Senats und des Abgeordne-        diejenige als angenommen, die mehr »Ja«-
                                      tenhauses dargestellt werden. Darüber hinaus       Stimmen erhalten hat. Ist diese Anzahl gleich,
                                      kann man sich bei der Landesabstimmungslei-        kommt es darauf an, auf welche Vorlage weni-
                                      terin@berlin.de im Internet über die Durchfüh-     ger »Nein«-Stimmen entfallen sind.
                                      rung des Volksentscheides informieren.

                                     Ausfertigung und Verkündung des                     Wann wird das Ergebnis
                                     Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt            bekannt gegeben?
                                     bei angenommenen Gesetzen
                                            ▲                                            Ein vorläufiges amtliches Endergebnis wird
                                                                                         meist schon am Abend des Volksentscheids
                                     Präsident des Abgeordnetenhauses/                   bekannt gegeben. Spätestens 20 Tage nach
                                     Regierender Bürgermeister von Berlin                der Abstimmung veröffentlicht die Landesab-
                                            ▲
                                                                                         stimmungsleiterin das endgültige Ergebnis im
                                     Annahme des Volksentscheids                         Amtsblatt für Berlin.
                                           ▲

Eigener Gesetz- oder                 Volksentscheid
                                  ▲

Beschlussentwurf                      • Mehrheit der Teilnehmer (bzw. 2/3) und           Wann und wie tritt ein Volksgesetz
       ▲
                                      • mindestens Zustimmung von ¼ (bzw. ½) der		       in Kraft?
Abgeordnetenhaus                     		 zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten            Ist ein Gesetz durch Volksentscheid ange-
von Berlin                                  ▲
                                                                                         nommen, fertigt der Präsident des Abgeord-
                      • Veröffentlichung des                                             netenhauses das Gesetz unverzüglich aus.
                            Volksentscheids                                              Der Regierende Bürgermeister verkündet es
               • Versand der Abstimmungs-
                      benachrichtigung und                                               dann binnen zwei Wochen im Gesetz- und
                 der Informationsbroschüre                                               Verordnungsblatt für Berlin. In der Regel tritt
                         • Durchführung der                                              es dann am Tag nach der Veröffentlichung in
                               Abstimmung
                                                                                         Kraft, soweit nicht – beispielsweise wegen der
                                                                                         haushaltsrechtlichen Auswirkungen – ein an-
                                     Landesabstimmungsleiterin
                                           ▲                                             derer Termin bestimmt ist.
                                 Festsetzung
                       des Abstimmungstages

                            
                             
                              
                              
                               
                               
                             
                            
                               
                                
                                
                                                                                         Zusammenfassung

                                 
                                                                                         Der Ablauf eines Volksentscheids ist in der
                                                                                         nebenstehenden Übersicht nochmals darge-
                                    Senat von Berlin                                     stellt.

12     Gesetzestexte siehe auch Seite 25– 28
5. Mitwirkung der Einwohnerschaft                                       Wie erfolgt die Unterrichtung
                                                                        der Einwohnerschaft?
                                                                        Die Bezirksverordnetenversammlung und das
Die Verwaltung in Berlin ist zweistufig aufgebaut. Die
                                                                        Bezirksamt sind nach § 41 BezVG verpflichtet,
Hauptverwaltung besteht aus den Senatsverwaltungen
                                                                        die Einwohnerinnen und Einwohner über all-
und den nachgeordneten Behörden, Anstalten und
                                                                        gemein bedeutsame Angelegenheiten des Be-
Eigenbetrieben. Sie nehmen nach der Verfassung von
                                                                        zirks, über städtische Angelegenheiten, soweit
Berlin alle Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung
                                                                        sie den Bezirk betreffen, und über ihre Mit-
wahr. Die Bezirksverwaltungen in den zwölf Berliner Be‑
                                                                        wirkungsrechte zu unterrichten. Insbesonde-
zirken nehmen die örtlichen Verwaltungsaufgaben nach
                                                                        re sollen die Einwohnerinnen und Einwohner
den Grundsätzen der Selbstverwaltung wahr.
                                                                        bei wichtigen Planungen und Vorhaben des
Organe des Bezirks sind das Bezirksamt, das sich aus der                Bezirks Gelegenheit zur Äußerung erhalten.
Bezirksbürgermeisterin oder dem Bezirksbürgermeister                    Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der
und den Bezirkstadträtinnen und Bezirksstadträten zu‑                   Bezirksverordnetenversammlung sowie der
sammensetzt, und die Bezirksverordnetenversammlung                      öffentlich tagenden Ausschüsse sind rechtzei-
(BVV), in der jeweils 55 gewählte Bezirksverordnete die                 tig bekannt zu machen, die Beschlussvorlagen
Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks bestim‑                  und gefassten Beschlüsse sowie die Mitteilun-
men. Die BVV regt Verwaltungshandeln an, kontrolliert                   gen des Bezirksamtes über die Umsetzung von
die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes und ent‑                     Beschlüssen sind einsehbar zu machen.
scheidet über bestimmte ihr gesetzlich zugewiesene
Verwaltungsangelegenheiten. Die rechtlichen Grund‑
lagen und die näheren Einzelheiten sind im Bezirks‑
verwaltungsgesetz [Bezirksverwaltungsgesetz: http://                    Was ist eine Einwohnerversammlung?
www.kulturbuch-verlag.de/online/brv/D0002/F00088.pdf]                   Zur Erörterung wichtiger Bezirksangelegen-
geregelt.                                                               heiten können nach § 42 BezVG von der Be-
                                                                        zirksverordnetenversammlung oder vom Be-
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Ver‑
                                                                        zirksamt Einwohnerversammlungen mit der
waltungsentscheidungen hat vor allem bei den örtlichen
                                                                        betroffenen Einwohnerschaft durchgeführt
Angelegenheiten der Bezirke große Bedeutung. Das
                                                                        werden. Einwohnerinnen oder Einwohner
Bezirksverwaltungsgesetz sieht deshalb im 6. und 7. Ab‑
                                                                        können bei der Bezirksverordnetenversamm-
schnitt verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung an
                                                                        lung des Bezirks beantragen, dass zur Erörte-
kommunalpolitischen Entscheidungen vor.
                                                                        rung einer bestimmten Bezirksangelegenheit
Die im 6. Abschnitt des Bezirksverwaltungsgesetzes                      eine Einwohnerversammlung durchgeführt
normierte Mitwirkung der Einwohnerschaft wird als ein                   wird. Die Einwohnerinnen und Einwohner
Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke definiert, die                 müssen nicht selbst in diesem Bezirk gemel-
durch die BVV und das Bezirksamt gefördert wird.                        det sein. Sie wird einberufen, wenn der Antrag
                                                                        von einem Drittel der Mitglieder der Bezirks-
                                                                        verordnetenversammlung unterstützt wird.
                       Instrumente der Mitwirkung sind
                       •		die Unterrichtung der Einwohnerschaft
                       		(§ 41 BezVG),
                       •		die Einwohnerversammlung (§ 42 BezVG),        Wann und wo findet
                       •		die Einwohnerfragestunde (§ 43 BezVG)         eine Einwohnerfragestunde statt?
                        		und                                           Die Bezirksverordnetenversammlungen sollen
                       •		der Einwohnerantrag (§ 44 BezVG).             nach § 43 BezVG in jeder ordentlichen Sitzung
                                                                        eine Einwohnerfragestunde einrichten, in der
                       Diese Instrumente stehen allen Personen un-      das Bezirksamt zu Einwohnerfragen Stellung
                       abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu,       nimmt. Die Einwohnerfragestunde ist Be-
                       die im Bezirk mit ihrem alleinigen Wohnsitz      standteil der öffentlichen Sitzung der Bezirks-
                       oder mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind.        verordnetenversammlung. Einzelheiten erge-
                       Dabei steht die Information über die aktuel-     ben sich aus der jeweiligen Geschäftsordnung
                       len kommunalpolitischen Themen im Vorder-        der Bezirksverordnetenversammlung. An das
                       grund. Die Einwohnerinnen und Einwohner          Fragerecht werden keine formalen Anforde-
                       können sich mit Vorschlägen und Anträgen         rungen gestellt. Es gilt das Prinzip: Wer ein An-
                       aktiv in die politische Debatte einbringen und   liegen hat, soll es auch vorbringen dürfen.
                       damit auf den Prozess der Entscheidungsfin-
                       dung in der BVV Einfluss nehmen.

                                                                        Was bedeutet Einwohnerantrag?
                                                                        Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks,
                                                                        die das 16. Lebensjahr vollendet haben, ha-
                                                                        ben das Recht, mit einem Einwohnerantrag

                                                                                         Gesetzestexte siehe auch Seite 29   13
Empfehlungen an die Bezirksverordnetenver-         schriften betrifft und wenn dies ohne eine Än-
sammlung zu richten.                               derung des Gegenstandes des Antrags mög-
                                                   lich ist. Die Vorsteherin oder der Vorsteher
Einwohneranträge können in allen Angelegen-        der BVV stellt die Zulässigkeit des Antrags fest
heiten gestellt werden, in denen die Bezirks-      oder weist ihn zurück. Bis zu dieser Entschei-
verordnetenversammlung nach den §§ 12 und          dung kann der Antrag zurückgenommen wer-
13 BezVG Beschlüsse fassen kann.                   den, um eventuell fehlende Unterstützungs-
                                                   unterschriften zu sammeln und den Antrag
Der Antrag ist unter Bezeichnung von drei          sodann erneut einzureichen.
Vertrauenspersonen schriftlich bei der Be-
zirksverordnetenversammlung einzureichen           Ist der Einwohnerantrag zulässig, entscheidet
und zu begründen. Er ist nur zulässig, wenn        die Bezirksverordnetenversammlung unver-
er von mindestens 1000 Einwohnerinnen und          züglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei
Einwohnern des Bezirks unterstützt wird. Die       Monaten nach Eingang des Antrags über den
Unterstützungsunterschriften können durch          Antrag. Die Vertrauenspersonen haben das
Unterschriftsbögen oder Unterschriftslisten        Recht auf Anhörung in der Bezirksverordne-
erbracht werden, die den Wortlaut des An-          tenversammlung und in ihren Ausschüssen.
trags enthalten. Neben der Unterschrift und
des handschriftlich von der unterzeichnenden
Person anzugebenden Geburtsdatums müs-
sen der Familienname, Vornamen, Wohnsitz
mit Anschrift (alleinige Wohnung oder Haupt-
wohnung) und der Tag der Unterschrift an-
                                                        6. Bürgerbegehren
gegeben werden. Es wird empfohlen, das im
                                                        Aufgrund der in Artikel 72 Absatz 2 der Verfassung von
Anhang befindliche Muster 4 [Link] als Vorlage
                                                        Berlin und der im 7. Abschnitt des Bezirksverwaltungs‑
zu verwenden.
                                                        gesetzes normierten Regelungen über Bürgerbegehren
                                                        (§ 45 BezVG) und Bürgerentscheid (§§ 46 bis 47 b BezVG)
Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner,
                                                        können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger
die zum Zeitpunkt der Unterschrift das 16.
                                                        eines Bezirks über bestimmte Sachfragen selbst abstim‑
Lebensjahr vollendet haben und im Bezirk
                                                        men. Grundsätzlich können alle Angelegenheiten des
mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung
                                                        Bezirks, in denen auch die Bezirksverordnetenversamm‑
gemeldet sind. Das Recht zur Einreichung
                                                        lung Beschlüsse fassen kann, Gegenstand eines Bürger‑
eines Einwohnerantrages hängt nicht von der
                                                        begehrens und eines Bürgerentscheids sein.
Wahlberechtigung zur Bezirksverordneten-
versammlung ab. Insbesondere können auch
Personen, die nicht die deutsche oder die                                    Was ist ein Bürgerbegehren?
Staatsbürgerschaft eines EU-Staates haben,                                   Der Antrag auf Durchführung eines Bürger-
den Einwohnerantrag unterschreiben.                                          entscheids wird »Bürgerbegehren« genannt.
                                                                             Alle Bürgerinnen und Bürger eines Bezirks,
Unterschriften sind ungültig, wenn sie un-                                   die für die Bezirksverordnetenversammlung
leserlich oder die Angaben unvollständig oder                                (BVV) ihres Bezirks wahlberechtigt sind, kön-
fehlerhaft sind und die Person des Unterzeich-                               nen in allen Angelegenheiten, in denen die
nenden deshalb nicht zweifelsfrei erkennen                                   BVV nach den §§ 12 und 13 BezVG Beschlüsse
lassen. Das gleiche gilt für Eintragungen, die                               fassen kann, einen Bürgerentscheid beantra-
einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten oder                                   gen (Bürgerbegehren). Wahlberechtigt sind
die nicht fristgerecht erfolgt sind. Mit Telefax                             alle Deutschen und alle Staatsangehörigen
oder elektronisch übermittelte Unterschriften                                der Europäischen Union, die am Tag der Wahl
sind ebenso ungültig. Da in der Regel etwa                                   das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit
15 % der abgegebenen Unterschriften ungül-                                   mindestens drei Monaten im Bezirk ihren
tig sind, empfiehlt es sich, eine entsprechend                               Wohnsitz haben. Staatsangehörige anderer
erhöhte Anzahl von Unterschriften zu sam-                                    Staaten sind nicht antrags- und abstimmungs-
meln.                                                                        berechtigt.

Das Bezirksamt prüft im Auftrag der Bezirks-                                 Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, die
verordnetenversammlung unverzüglich die                                      Bindungswirkung, d. h., ob ein erfolgreicher
Einhaltung der formalen Zulässigkeitskrite-                                  Bürgerentscheid für das Bezirksamt verbind-
rien. Den Vertrauenspersonen kann von der                                    lich wäre, und die Kosten, die sich aus dem
Vorsteherin oder vom Vorsteher der Bezirks-                                  Anliegen ergeben, werden vom Bezirksamt
verordnetenversammlung eine angemessene                                      vorab geprüft. Das Verfahren ist dann zwei-
Frist zur Behebung festgestellter Zulässig-                                  stufig gestaltet: Zunächst muss ein Bürgerbe-
keitsmängel gesetzt werden, soweit diese                                     gehren durchgeführt werden. Dies ist erfolg-
nicht die Anzahl der einzureichenden Unter-                                  reich, wenn es von mindestens 3 % der bei der

14   Gesetzestexte siehe auch Seite 29 – 31
letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversamm-      Wann und wo gibt es weitere
lung Wahlberechtigten durch Eintragungen in       Informationen?
Unterschriftsbögen oder Unterschriftslisten      Bürgerinnen und Bürger, die ein Bürgerbe-
unterstützt wird. In diesem Fall wird im An-     gehren planen, können sich jederzeit von
schluss ein Bürgerentscheid durchgeführt.        ihrem Bezirksamt über die Zulässigkeit und
                                                 die Bindungswirkung eines entsprechenden
                                                 Bürgerentscheids beraten lassen. Rechtliche
                                                 Bedenken sind den Vertrauenspersonen un-
Was kann Gegenstand                              verzüglich mitzuteilen.
eines Bürgerbegehrens sein?
Gegenstand eines Bürgerbegehrens können
alle Angelegenheiten sein, in denen die BVV
nach §§ 12 und 13 BezVG Beschlüsse fassen        Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?
kann. Die BVV kann zu den Grundlinien der        Sobald die Initiative ein Bürgerbegehren
Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen         durchführen will, zeigt sie dem Bezirksamt
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Be-      das beabsichtigte Bürgergehren schriftlich
schlüsse fassen. Es muss sich um eine Ange-      unter Einreichung eines vorläufigen Muster-
legenheit des Bezirks handeln. Die Verwirkli-    bogens an. Das Begehren muss eine mit »Ja«
chung des mit dem Bürgerbegehren und dem         oder »Nein« zu entscheidende Fragestellung
Bürgerentscheid verfolgten Anliegens darf        enthalten sowie drei Vertrauenspersonen be-
zusätzliche Ausgaben für den Bezirk verursa-     nennen, die berechtigt sind, die Unterzeich-
chen.                                            nenden zu vertreten. Erklärungen sind nur
                                                 verbindlich, wenn sie von mindestens zwei
Nach § 12 Absatz 2 BezVG ist die BVV für be-     Vertrauenspersonen abgegeben werden.
stimmte Entscheidungen zuständig, die sie
verbindlich durch Beschluss treffen kann. Die-   Das Bezirksamt leitet diese Anzeige zunächst
se Angelegenheiten können auch durch einen       nachrichtlich an die Bezirksverordnetenver-
Bürgerentscheid verbindlich entschieden          sammlung und an die für Inneres zuständi-
werden. Ausnahmen gelten nach § 45 Absatz        ge Senatsverwaltung weiter. Sodann prüft
1 BezVG für den Bezirkshaushalt, die Geneh-      es innerhalb eines Monats die Zulässigkeit
migung von über- und außerplanmäßigen            des Bürgerbegehrens, die Bindungswirkung,
Ausgaben und die Verwendung von Sonder-          die sich aus einem entsprechenden Bürger-
mitteln. In diesen Fällen sind nur Anträge mit   entscheid ergeben würde, und schätzt die
empfehlender oder ersuchender Wirkung zu-        Kosten, die sich aus der Verwirklichung des
lässig. Rechtsverordnungen zur Festsetzung       mit dem Bürgerbegehren verfolgten Anlie-
von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen           gens ergeben würden. Sodann informiert es
und anderen baurechtlichen Akten, die nach       zunächst die für Inneres zuständige Senats-
Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind,        verwaltung über die beabsichtigte Entschei-
sowie naturschutzrechtliche Veränderungs-        dung. Innerhalb eines weiteren Monats kann
verbote, soweit gesetzlich nichts anderes be-    der Senat von seinen Bezirksaufsichtsrechten
stimmt ist, sind mittels Bürgerentscheid nur     Gebrauch machen und die Entscheidung des
als Empfehlung oder Ersuchen zulässig, so-       Bezirks ändern. Nach Ablauf der Frist oder
weit der Bürgerentscheid gegen Bundes- oder      nach vorzeitiger Mitteilung der für Inneres zu-
Landesgesetze verstoßen würde.                   ständigen Senatsverwaltung unterrichtet das
                                                 Bezirksamt die Vertrauenspersonen und die
Die BVV kann auch Empfehlungen und Ersu-         Bezirksverordnetenversammlung über die Zu-
chen für ein bestimmtes Verwaltungshandeln       lässigkeit des Bürgerbegehrens, die Bindungs-
an das Bezirksamt richten, die lediglich eine    wirkung und die voraussichtlichen Kosten des
unverbindliche Anregung darstellen. Dies         Anliegens. Lehnt das Bezirksamt das Bürger-
gilt auch für Bürgerbegehren und Bürgerent-      begehren ab, können die Vertrauenspersonen
scheide.                                         gegen diese Entscheidung Klage vor dem Ver-
                                                 waltungsgericht Berlin erheben.
In allen anderen Angelegenheiten, die für den
Bezirk zwar von Bedeutung sind, deren Erle-
digung aber nicht in die Zuständigkeit des
Bezirks fällt, weil die Angelegenheit etwa ge-   Wann beginnt und endet
samtstädtische Bedeutung hat, sind Bürger-       das Bürgerbegehren?
begehren und Bürgerentscheide nach § 13
Absatz 3 BezVG nur als Empfehlung oder Er-       Mit der Unterrichtung der Vertrauensperso-
suchen zulässig. Ein entsprechender Bürger-      nen über die Zulässigkeit beginnt das eigent-
entscheid ist insoweit ebenso unverbindlich.     liche Bürgerbegehren. Von diesem Zeitpunkt
                                                 an können die erforderlichen Unterschriften

                                                                                        Gesetzestexte siehe auch Seite 29 – 31   15
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