Direktzahlungen Agrarförderung 2020

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Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Auf was sollten Sie achten:
1. Keine Feldblockübernutzungen und Flächenüberlappungen

2. Keine Doppelbeantragungen von Flächen

3. Keine abweichende Nutzungen

4. Keine verschwiegene Flächen

5. Keine EFA- Übernutzungen

6. EFA- Streifen – Einhaltung Mindestbreite bzw. Maximalbreite

7. Kein Umbruch DGL

8. Mindesttätigkeit bis 15.11.2019 erfüllen

9. Anzeige von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

2 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Auf was sollten Sie achten:
❙ Keine ausgeprägten Fahrspuren auf EFA-Streifen, Brachen, DGL- auch nicht
  trockenheitsbedingt

❙ Keine vorzeitig gemähten oder umgebrochenen EFA-Flächen

❙ Kein Pflanzenschutz und keine Düngung auf EFA- Flächen

❙ Keine Holzablagerungen – siehe neues Merkblatt
  https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Hinweise_zur_zeitweiligen_
  Holzlagerung_auf_LF_2020_01_30_Endfassung.pdf

3 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Antragstellung 2020 - Grundsätzliches

❙Antragsbroschüre, CC-Broschüre und
 Flächenverzeichnis 2019 und Liste der
 Beratungsunternehmen versendet

❙Abgabe Antragspaket nur digital (online)
 + unterschriebenem Datenbegleitschein im Original
 oder per E-Mail oder FAX (03425 9999799)

 Weitere Antragsunterlagen, Nachweise etc. weiterhin
  Papier
                                 www.diana.sachsen.de

 4 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Zahlungsansprüche (ZA)
Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA
❙ Der Einzug erfolgt Ende April rückwirkend zum 16. Mai 2019 für alle ZA,
  die 2018 und 2019 nicht genutzt wurden

    Alle ZA, die dem Betriebsinhaber prämienrelevant zum Stichtag der
     Antragstellung 15. Mai 2019 zur Verfügung standen, könnten vom Einzug
     betroffen sein.

    Übertragungen, die nach dem 15. Mai 2019 mit Wirkung ab dem
     Antragsjahr 2020 erfolgt sind, beeinflussen die Höhe des Einzugs nicht,
     d. h. der Einzug erfolgt zusätzlich zu möglichen Übertragungen.

    Jeder Antragsteller sollte zur eigenen Sicherheit unbedingt rechtzeitig
     vor dem 15. Mai 2020 prüfen, wie viele ZA zum Antragstermin
     prämienrelevant in seinem ZA-Konto (https://www.zi-daten.de/) zur
     Verfügung stehen

 5 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Änderungen RL AZL/2015
Merkblatt AZL 02/2020 überarbeitet !
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Merkblatt_Ausgleichszulage
_2020_2020_02_11_Endstand_Februar_2020.pdf

                             5   - Potentielle Ausschöpfung Bodenwasser

 6 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Ausgleichszulage für
 benachteiligte Gebiete in Sachsen
  Beantragung durch das Kreuz im Sammelantrag unter:

• Kennung im Flächenverzeichnis erfolgt automatisch, wenn Feldblock benachteiligt
  ist
• Agrarzone 1, 2, 3 und 5 sowie Phasing Out
    • Ausweisung im Feldblock im Attribut Agrarzone oder
    • Ausweisung zum beantragten Schlag nach Export in Excel – Spalte
      Agrarzone

 • Nicht sächsische Flächen im jeweiligem Bundesland anmelden !!!

  7 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Direktzahlungen Agrarförderung 2020
Zeitschiene in 2020:
 ❙ 15. Mai: Antragstermin

 ❙ 16. Mai bis 2.06.2020:
   Geometrieanpassungen (in beide Richtungen) sowie Hinzufügen einzelner Schläge
   einschließlich EFA sind zulässig (ohne Abzüge).

 ❙ 03. Juni bis 09. Juni:
   Geometrievergrößerungen sowie Hinzufügen von Schlägen sind zulässig, aber
   verspätungsrelevant.

 ❙ 16. Mai bis 09. Juni:
   Hinzufügen von Antragskreuzen (integrierte Anträge im Sammelantrag) sind zulässig,
   aber verspätungsrelevant. Ende der 25-Kalendertage-Frist!

 ❙ Nach dem 09. Juni:
   Hinzufügen von Antragskreuzen (integrierte Anträge im Sammelantrag) sind verfristet,
   Geometrievergrößerungen sowie Hinzufügen von Schlägen sind verfristet.

 ❙ 10. Juni bis 19. Juni: PreCheckphase nach Mitteilung durch FBZ
   Auflösen noch bestehender Überlappungen mit Nachbarschaftsflächen und / oder
   Überlappungen mit der Feldblockgrenze (zum Stand 09.06.) durch
   Geometrieanpassungen (nur Verkleinerungen sowie Lageversatz) sind zulässig.
 8 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Einwilligung zur Datenweitergabe
 Ausgegliedert aus Sammelantrag

    1. C 1 – Berater – Naturschutzqualifizierung
    2. Privaten Öko- Kontrollstellen im Rahmen Kontrollverfahren
    3. Landestalsperrenmeisterei – Rahmen Wasserschutzgebiete
    4. Untere Landwirtschaftsbehörde- Genehmigung im Grundstücksverkehr und
       Landpacht
    5. NEU: Betriebliche Beratung zum Düngungsmanagement und
       Erosionsschutz – Wissenstransfer WRRL

Für alle Datenschutzfragen gilt: Eine Nichtzustimmung zur Datenweitergabe
hat keine Auswirkungen auf die Förderung!

  9 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Datenweitergabe WRRL – neu 2020

❙ Abfrage zur Weitergabe der Daten für die betriebliche Beratung zum
  Düngungsmanagement bzw. Erosionsschutz (Wissenstransfer WRRL)

            Ansprechpartner: Frau Cornelia Miersch

❙ seit 2019 bietet das Land Sachsen allen Bewirtschafter landwirtschaftlicher
  Flächen in prioritären Gebieten (Karte) einzelbetriebliche Beratung zum
  Düngungsmanagement (Umsetzung DüV) und Erosionsschutz an.

      ❙ Ansprechpartner: Frau Grit Bröse

      ❙ Betriebe > 50ha AL im prioritären Gebiet- Beratung in Dienstleistung
        durch: AgUmenda GmbH (Peter Müller) oder
        Beratungsgesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat
        in Sachsen (Heiko Gläser)

 10 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
11 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Maislabyrinth – ab 2020 beihilfefähig

12 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Labyrinth in der Fläche - LiF
❙ Maislabyrinth - Wegeflächen nicht beihilfefähig – Ausgrenzung aus der
  Schlaggeometrie

❙ Erfolgt über eine Sperrfläche, die der Größe der Wege entspricht – siehe
  Antragsbroschüre Seite 41 –Punkt 4.2.3.2

                                                              Sperrfläche =
                                                              Wegfläche im
                                                              Labyrinth

13 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Möglichkeiten zum
 Anlegen von Jagdschneisen
 Schneisen im August/September/Oktober anlegen
  (raushäckseln) – ohne zusätzliches Merkmal Blüh- und
  Bejagungsschneisen (BBS)

 EFA-Feldrand/Pufferstreifen  EFA-Auflagen beachten

 Jagdschneise“ als extra Schlag (Brache oder Kultur) 
  Beihilfefähigkeit, Mindestgröße 0,3000ha beachten

 Ackerlandkulturen – Merkmal BBS setzen (nicht zulässig
  bei AUK und ÖBL)

14 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Afrikanische Schweinepest (ASP)

 Bei einem Betretungsverbot der Flächen:

               ❙ die Regelungen bzgl. Anzeige/Anerkennung
                 „Höhere Gewalt“ sind zu beachten!

                       ❙ Meldung innerhalb von 15 Tagen, sofern der
                         Betriebsinhaber dazu in der Lage ist ….

                       ❙ Mitteilung über betroffene Flächen (Shape)

15 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Dauergrünland - Umwandlung

❙ Pflügen von DGL ist genehmigungspflichtig - Fläche ist danach
  rückumgewandeltes DGL und darf 5 Jahre nicht mehr gepflügt werden.

❙ Auch Pflegeumbruch/ Narbenerneuerung mit anschließender Neuansaat
  = Umwandlung = genehmigungspflichtig

❙ Genehmigungspflicht auch, wenn DGL in eine nichtlandwirtschaftliche
  Nutzung umgewandelt wird und die Verfügungsgewalt beim Landwirt
  bleibt

 Als Umwandlung gelten alle Maßnahmen, die zu einer mechanischen
 Zerstörung der Grasnarbe führen!

16 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Dauergrünland

    Neu: Bagatellregelung durch Änderung Zweites Gesetz zur
    Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes §16a

    Das bedeutet:

    Abweichend von § 16 Absatz 3 bedarf die Umwandlung von bis zu 500
    Quadratmeter Dauergrünland je Betriebsinhaber und Jahr nicht der
    Genehmigung.

           je Betriebsinhaber und je Jahr

           „nur“ 0,0500 ha, aber

           6 Einschränkungen zu dieser Grundaussage

17 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Einschränkungen
          1. Bei Umwandlung/ Umbruch vor dem 1. Januar 2020
          2. Bei Flächen, die an Flächen angrenzen, die auf Grund einer
          Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland im selben Jahr
          umgewandelt worden sind oder werden können,
          3. Bei umweltsensiblen Dauergrünland
               - ein Umbruch von umweltsensiblen Dauergrünland (sensDGL) in
           eine nicht landwirtschaftliche Fläche (NLF) bleibt genehmigungspflichtig
          4. bei zurückgewandelten Dauergrünland für die Dauer von
          mindestens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung
          5. falls der Dauergrünlandanteil um mehr als 5 Prozent im Vergleich
          zum Referenzanteil abgenommen hätte (mit Tag der
          Bekanntmachung)
          6. bei Umwandlung einer zusammenhängenden Fläche von mehr als
          500 Quadratmetern.

18 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Antragstellung 2020 – POT- DGL
 ❙ Ebenen PotDGL und DGL für Antragsjahr 2020 neu erzeugt
                                 Abfrage über Ebene :

• Achtung: wird Zähljahr 5 angezeigt und 2020
  erneute Beantragung mit GoG – dann Zähljahr 6
  und es entsteht Grünland

• Aussetzung Zähljahr bei Beantragung des
  Merkmals EFA oder AUK

19 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
POT- DGL – Warnhinweis über DIANAweb
 bei Zähljahr 5

                     WARNHINWEIS:

POT-DGL Nutzungscode:
- schon immer: 422, 424, 433, 591, 859
- seit 2019 - auch 549 und 575 (Stilllegung für Naturschutz und Blühfläche)

  20 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Pflugregel – Rücksetzung des
Zähljahres bei POT-DGL
 ❙ Pflügen und anschließende Neuansaat mit Ackergras, Kleegras, Luzernegras-
   Zähljahr 1

 ❙ Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dem Pflügen

 ❙ Achtung! Für die Rücksetzung ist der Zeitpunkt des Pflügens relevant

                           - Pflügen bis 15.05. 2020- Zähljahr auf 1 in 2020

                           - Pflügen nach dem 15.05.- Zähljahr auf 1 erst 2021

 ❙ Keine Anzeige des Pflügens erforderlich, wenn keine Neuansaat mit Gras- und
   Grünfutterpflanzen

 21 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Zeitweilig nichtlandwirtschaftlich
genutzte Flächen und Änderungen
         immer !!!- schriftliche Anzeige durch Formblatt

         3 Tage vorher

         Art, Beginn und Ende der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit

         Geometrieveränderungen sind digital (Shape) mitzuteilen

         Einschätzung der Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen
          Tätigkeit mit gering oder erheblich

22 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Haben Sie weitere Fragen, dann stehen Ihnen die bekannten
        Ansprechpartner im FBZ Wurzen zur Verfügung:

        Frau Elke Eysoldt        03425 9999728
                                 elke.eysoldt@smul.sachsen.de

        Frau Kathrin Galland     03425 9999724
                                 kathrin.galland@smul.sachsen.de

        Frau Annerose Hoffmann 03425 9999745
                               annerose.hoffmann@smul.sachsen.de

        Frau Gudrun Walther      03425 9999744
                                 gudrun.walther@smul.sachsen.de

        Frau Andrea Behrendt     03425 9999721
        (Antrags- CD)            andrea.behrendt@smul.sachsen.de

23 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
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