Direktzahlungen Agrarförderung 2020
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Auf was sollten Sie achten: 1. Keine Feldblockübernutzungen und Flächenüberlappungen 2. Keine Doppelbeantragungen von Flächen 3. Keine abweichende Nutzungen 4. Keine verschwiegene Flächen 5. Keine EFA- Übernutzungen 6. EFA- Streifen – Einhaltung Mindestbreite bzw. Maximalbreite 7. Kein Umbruch DGL 8. Mindesttätigkeit bis 15.11.2019 erfüllen 9. Anzeige von nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten 2 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Auf was sollten Sie achten: ❙ Keine ausgeprägten Fahrspuren auf EFA-Streifen, Brachen, DGL- auch nicht trockenheitsbedingt ❙ Keine vorzeitig gemähten oder umgebrochenen EFA-Flächen ❙ Kein Pflanzenschutz und keine Düngung auf EFA- Flächen ❙ Keine Holzablagerungen – siehe neues Merkblatt https://www.landwirtschaft.sachsen.de/download/Hinweise_zur_zeitweiligen_ Holzlagerung_auf_LF_2020_01_30_Endfassung.pdf 3 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Antragstellung 2020 - Grundsätzliches ❙Antragsbroschüre, CC-Broschüre und Flächenverzeichnis 2019 und Liste der Beratungsunternehmen versendet ❙Abgabe Antragspaket nur digital (online) + unterschriebenem Datenbegleitschein im Original oder per E-Mail oder FAX (03425 9999799) Weitere Antragsunterlagen, Nachweise etc. weiterhin Papier www.diana.sachsen.de 4 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Zahlungsansprüche (ZA) Einzug wegen zweimaliger Nichtnutzung von ZA ❙ Der Einzug erfolgt Ende April rückwirkend zum 16. Mai 2019 für alle ZA, die 2018 und 2019 nicht genutzt wurden Alle ZA, die dem Betriebsinhaber prämienrelevant zum Stichtag der Antragstellung 15. Mai 2019 zur Verfügung standen, könnten vom Einzug betroffen sein. Übertragungen, die nach dem 15. Mai 2019 mit Wirkung ab dem Antragsjahr 2020 erfolgt sind, beeinflussen die Höhe des Einzugs nicht, d. h. der Einzug erfolgt zusätzlich zu möglichen Übertragungen. Jeder Antragsteller sollte zur eigenen Sicherheit unbedingt rechtzeitig vor dem 15. Mai 2020 prüfen, wie viele ZA zum Antragstermin prämienrelevant in seinem ZA-Konto (https://www.zi-daten.de/) zur Verfügung stehen 5 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Änderungen RL AZL/2015 Merkblatt AZL 02/2020 überarbeitet ! https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Merkblatt_Ausgleichszulage _2020_2020_02_11_Endstand_Februar_2020.pdf 5 - Potentielle Ausschöpfung Bodenwasser 6 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete in Sachsen Beantragung durch das Kreuz im Sammelantrag unter: • Kennung im Flächenverzeichnis erfolgt automatisch, wenn Feldblock benachteiligt ist • Agrarzone 1, 2, 3 und 5 sowie Phasing Out • Ausweisung im Feldblock im Attribut Agrarzone oder • Ausweisung zum beantragten Schlag nach Export in Excel – Spalte Agrarzone • Nicht sächsische Flächen im jeweiligem Bundesland anmelden !!! 7 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Zeitschiene in 2020: ❙ 15. Mai: Antragstermin ❙ 16. Mai bis 2.06.2020: Geometrieanpassungen (in beide Richtungen) sowie Hinzufügen einzelner Schläge einschließlich EFA sind zulässig (ohne Abzüge). ❙ 03. Juni bis 09. Juni: Geometrievergrößerungen sowie Hinzufügen von Schlägen sind zulässig, aber verspätungsrelevant. ❙ 16. Mai bis 09. Juni: Hinzufügen von Antragskreuzen (integrierte Anträge im Sammelantrag) sind zulässig, aber verspätungsrelevant. Ende der 25-Kalendertage-Frist! ❙ Nach dem 09. Juni: Hinzufügen von Antragskreuzen (integrierte Anträge im Sammelantrag) sind verfristet, Geometrievergrößerungen sowie Hinzufügen von Schlägen sind verfristet. ❙ 10. Juni bis 19. Juni: PreCheckphase nach Mitteilung durch FBZ Auflösen noch bestehender Überlappungen mit Nachbarschaftsflächen und / oder Überlappungen mit der Feldblockgrenze (zum Stand 09.06.) durch Geometrieanpassungen (nur Verkleinerungen sowie Lageversatz) sind zulässig. 8 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Einwilligung zur Datenweitergabe Ausgegliedert aus Sammelantrag 1. C 1 – Berater – Naturschutzqualifizierung 2. Privaten Öko- Kontrollstellen im Rahmen Kontrollverfahren 3. Landestalsperrenmeisterei – Rahmen Wasserschutzgebiete 4. Untere Landwirtschaftsbehörde- Genehmigung im Grundstücksverkehr und Landpacht 5. NEU: Betriebliche Beratung zum Düngungsmanagement und Erosionsschutz – Wissenstransfer WRRL Für alle Datenschutzfragen gilt: Eine Nichtzustimmung zur Datenweitergabe hat keine Auswirkungen auf die Förderung! 9 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Datenweitergabe WRRL – neu 2020 ❙ Abfrage zur Weitergabe der Daten für die betriebliche Beratung zum Düngungsmanagement bzw. Erosionsschutz (Wissenstransfer WRRL) Ansprechpartner: Frau Cornelia Miersch ❙ seit 2019 bietet das Land Sachsen allen Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen in prioritären Gebieten (Karte) einzelbetriebliche Beratung zum Düngungsmanagement (Umsetzung DüV) und Erosionsschutz an. ❙ Ansprechpartner: Frau Grit Bröse ❙ Betriebe > 50ha AL im prioritären Gebiet- Beratung in Dienstleistung durch: AgUmenda GmbH (Peter Müller) oder Beratungsgesellschaft für konservierende Bodenbearbeitung/Direktsaat in Sachsen (Heiko Gläser) 10 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
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Maislabyrinth – ab 2020 beihilfefähig 12 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Labyrinth in der Fläche - LiF ❙ Maislabyrinth - Wegeflächen nicht beihilfefähig – Ausgrenzung aus der Schlaggeometrie ❙ Erfolgt über eine Sperrfläche, die der Größe der Wege entspricht – siehe Antragsbroschüre Seite 41 –Punkt 4.2.3.2 Sperrfläche = Wegfläche im Labyrinth 13 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Afrikanische Schweinepest (ASP) – Möglichkeiten zum Anlegen von Jagdschneisen Schneisen im August/September/Oktober anlegen (raushäckseln) – ohne zusätzliches Merkmal Blüh- und Bejagungsschneisen (BBS) EFA-Feldrand/Pufferstreifen EFA-Auflagen beachten Jagdschneise“ als extra Schlag (Brache oder Kultur) Beihilfefähigkeit, Mindestgröße 0,3000ha beachten Ackerlandkulturen – Merkmal BBS setzen (nicht zulässig bei AUK und ÖBL) 14 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Afrikanische Schweinepest (ASP) Bei einem Betretungsverbot der Flächen: ❙ die Regelungen bzgl. Anzeige/Anerkennung „Höhere Gewalt“ sind zu beachten! ❙ Meldung innerhalb von 15 Tagen, sofern der Betriebsinhaber dazu in der Lage ist …. ❙ Mitteilung über betroffene Flächen (Shape) 15 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Dauergrünland - Umwandlung ❙ Pflügen von DGL ist genehmigungspflichtig - Fläche ist danach rückumgewandeltes DGL und darf 5 Jahre nicht mehr gepflügt werden. ❙ Auch Pflegeumbruch/ Narbenerneuerung mit anschließender Neuansaat = Umwandlung = genehmigungspflichtig ❙ Genehmigungspflicht auch, wenn DGL in eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung umgewandelt wird und die Verfügungsgewalt beim Landwirt bleibt Als Umwandlung gelten alle Maßnahmen, die zu einer mechanischen Zerstörung der Grasnarbe führen! 16 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Dauergrünland Neu: Bagatellregelung durch Änderung Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes §16a Das bedeutet: Abweichend von § 16 Absatz 3 bedarf die Umwandlung von bis zu 500 Quadratmeter Dauergrünland je Betriebsinhaber und Jahr nicht der Genehmigung. je Betriebsinhaber und je Jahr „nur“ 0,0500 ha, aber 6 Einschränkungen zu dieser Grundaussage 17 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Einschränkungen 1. Bei Umwandlung/ Umbruch vor dem 1. Januar 2020 2. Bei Flächen, die an Flächen angrenzen, die auf Grund einer Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland im selben Jahr umgewandelt worden sind oder werden können, 3. Bei umweltsensiblen Dauergrünland - ein Umbruch von umweltsensiblen Dauergrünland (sensDGL) in eine nicht landwirtschaftliche Fläche (NLF) bleibt genehmigungspflichtig 4. bei zurückgewandelten Dauergrünland für die Dauer von mindestens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung 5. falls der Dauergrünlandanteil um mehr als 5 Prozent im Vergleich zum Referenzanteil abgenommen hätte (mit Tag der Bekanntmachung) 6. bei Umwandlung einer zusammenhängenden Fläche von mehr als 500 Quadratmetern. 18 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Antragstellung 2020 – POT- DGL ❙ Ebenen PotDGL und DGL für Antragsjahr 2020 neu erzeugt Abfrage über Ebene : • Achtung: wird Zähljahr 5 angezeigt und 2020 erneute Beantragung mit GoG – dann Zähljahr 6 und es entsteht Grünland • Aussetzung Zähljahr bei Beantragung des Merkmals EFA oder AUK 19 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
POT- DGL – Warnhinweis über DIANAweb bei Zähljahr 5 WARNHINWEIS: POT-DGL Nutzungscode: - schon immer: 422, 424, 433, 591, 859 - seit 2019 - auch 549 und 575 (Stilllegung für Naturschutz und Blühfläche) 20 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Pflugregel – Rücksetzung des Zähljahres bei POT-DGL ❙ Pflügen und anschließende Neuansaat mit Ackergras, Kleegras, Luzernegras- Zähljahr 1 ❙ Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dem Pflügen ❙ Achtung! Für die Rücksetzung ist der Zeitpunkt des Pflügens relevant - Pflügen bis 15.05. 2020- Zähljahr auf 1 in 2020 - Pflügen nach dem 15.05.- Zähljahr auf 1 erst 2021 ❙ Keine Anzeige des Pflügens erforderlich, wenn keine Neuansaat mit Gras- und Grünfutterpflanzen 21 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Zeitweilig nichtlandwirtschaftlich genutzte Flächen und Änderungen immer !!!- schriftliche Anzeige durch Formblatt 3 Tage vorher Art, Beginn und Ende der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit Geometrieveränderungen sind digital (Shape) mitzuteilen Einschätzung der Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Tätigkeit mit gering oder erheblich 22 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
Haben Sie weitere Fragen, dann stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner im FBZ Wurzen zur Verfügung: Frau Elke Eysoldt 03425 9999728 elke.eysoldt@smul.sachsen.de Frau Kathrin Galland 03425 9999724 kathrin.galland@smul.sachsen.de Frau Annerose Hoffmann 03425 9999745 annerose.hoffmann@smul.sachsen.de Frau Gudrun Walther 03425 9999744 gudrun.walther@smul.sachsen.de Frau Andrea Behrendt 03425 9999721 (Antrags- CD) andrea.behrendt@smul.sachsen.de 23 | 16.03.2020 I Elke Eysoldt
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