FAQ zum Rahmenvertrag zwischen FWU gGmbH und Microsoft
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FAQ zum Rahmenvertrag zwischen FWU gGmbH und Microsoft Dieses Schreiben erklärt die generellen Inhalte des Vertrages zwischen der FWU und Microsoft. Alle darüber hinaus gehenden Fragen zum Rahmenvertrag werden von Microsoft und alle Fragen zu Beitrittsverträgen und Preisen von autorisierten Microsoft Partnern beantwortet. Bitte beachten Sie, dass das FWU ausschließlich Vertragspartner ist und nicht für Beratung, Fragen und Auskünfte zur Verfügung steht. Frage: Was ist vereinbart worden? Antwort: Mit der Unterzeichnung des Rahmenvertrages steht dem Schulwesen ab sofort eine Vereinbarung zur Verfügung, die die Beschaffung von Software deutlich vereinfacht. Grundlage für die Beschaffung ist die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter innerhalb einer Institution und nicht mehr die Anzahl der PCs wie bei einer Kaufoption (z.B. Select oder Open Academic). Dieser Vertrag ergänzt die bestehenden Optionen für Softwarekauf um eine Mietoption. Die Vertragsparteien des Rahmenvertrages sind das FWU und Microsoft Ireland Operations Ltd.. Beratung und Fragen zum Rahmenvertrag inkl. Ergänzungen werden ausschließlich durch die Microsoft Deutschland GmbH durchgeführt. Bitte nutzen Sie für Ihre Fragen die Telefonnummer 089 – 3176 8080 oder die Email Adresse: gk12casa@microsoft.com. Unter dieser Mailadresse kann auch der vereinbarte Rahmenvertrag zur Einsicht angefordert werden. Durch die zugesicherte Laufzeit des Vertrages von 5 Jahren (Enddatum 31.07.2015) können sich die Institutionen die vereinbarten preislichen Vorteile sichern. Zusätzlich dazu können Lehrerin und Lehrer sowie Verwaltungsangestellte das optionale Work at Home Recht in Anspruch nehmen. Das bedeutet, wenn gewünscht, können die festangestellten Lehrenden und Verwaltungsangestellten an Ihrer Schule die Software zu arbeitsbezogenen Zwecken auf ihren privaten Laptops oder Desktop-Computern nutzen. Für die Work-at-Home Nutzung gibt es spezielle Medien oder Downloadoptionen, die Sie über Ihren Handelspartner beziehen bzw. erfragen können. Ebenso haben Schüler die Möglichkeit, kostengünstig Microsoft Produkte über diesen Vertrag zu erwerben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Handelspartner.
Der vereinbarte Vertrag ist ein Rahmenvertrag, dem ein Beitritt folgen muss, um daran zu partizipieren. Beitreten können alle Institutionen individuell sowie übergeordnete Verwaltungseinrichtungen wie z.B. Sachaufwandsträger. Genauere Informationen sowie die Auflistung der berechtigten Institutionen finden Sie weiter unten. Die finalen Nutzungspreise werden individuell mit den Handelspartnern vereinbart. Weder Microsoft noch das FWU können daher Auskünfte zu den Nutzungspreisen geben. Fragen und Beratung zu Beitrittsverträgen werden durch die Microsoft Partner durchgeführt: Autorisierte Partner in Ihrer Nähe finden Sie u.a. unter http://www.microsoft.com/germany/bildung/infopool/partner.mspx und https://aer.microsoft.com/aer/searchaer.aspx Bitte beachten Sie, dass das FWU ausschließlich Vertragspartner ist und nicht für Beratung, Fragen und Auskünfte zur Verfügung stehen kann. Ablauf zum Abschluss eines Beitrittes zum Rahmenvertrag Wer ist berechtigt: Sämtliche unten aufgeführten Schularten unabhängig von ihrer jeweiligen Eigentümerstruktur (öffentlich oder privat). - Alle allgemein- und berufsbildenden Schulen in Deutschland, wie z.B. Grund- und Hauptschulen, Oberschulen einschließlich integrierter Schulen für Haupt- und Realschüler, Schulen mit verschiedenen Bildungsgängen, Schulen mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe oder andere weiterführende Schulen (z.B. Regelschulen, Mittelschulen, Sekundarschulen sowie regionale Schulen und duale Oberschulen) - Förderschulen - Realschulen - Gymnasien - Gesamtschulen, freie Waldorfschulen - Berufsschulen, Teilzeit-Berufsschulen - Berufsaufbauschulen - Berufsfachschulen - Fachoberschulen, Fachgymnasien, einschließlich Berufsoberschulen und technische Oberschulen - Fachschulen
- Abendschulen, Kollegs, Vorklassen, Schulkindergärten - Verwaltungsbüros einer Ausbildungseinrichtung (Lokal, Regional oder National) - Übergeordnete Verwaltungseinrichtungen wie Schulämter und dem Schulwesen übergeordnete Ministerien Welche Einrichtung können als Vertragspartner beitreten: - Gesamte Einrichtung oder nur einzelne Abteilungen von Schulen - Eine oder mehrere allgemein- und berufsbildende Schulen in einem Schulbezirk oder ein Schulträger (z.B. Sachaufwandsträger, Kommunale Einrichtungen zur Beschaffung von Lizenzen für Schulen) Einstiegsgrösse für einen School Beitritt = ab 50 Einheiten Die Institution muss die Gesamtanzahl der Produkteinheiten ermitteln. Alle Anwendungs-, System-, CAL- und Server-Einheiten ergeben zusammen die Anzahl der Einheiten, für die eine Lizenz erworben werden soll. Die Institution kann diese Anforderung mit einem beliebigen Einzelprodukt oder einer beliebigen Produktkombination erfüllen z. B. Microsoft Office Professional Plus = 1 Einheit und/oder Windows Standard Server = 10 Einheiten. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der Handelspartner. Mitarbeiterzählung: Beispiel - Anzahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter in der Einrichtung (z.B. Schulverwaltung Sekretariat) . Bitte führen Sie alle Mitarbeiter auf, die über 200 Stunden pro Jahr angestellt und eingestuft sind. Vollzeit-Mitarbeiter Teilzeit-Mitarbeiter Gesamte oder Lehrkraft oder Lehrkraft Vollzeit- + = Mitarbeiter =1 = 1/2 “Lehrkräfte und Mitarbeiter” - Ausgenommen sind Personen, die nicht zu den PC-Nutzern zählen oder gehören, wie z.B. Reinigungspersonal, Hausmeister, Cafeteria-Mitarbeiter usw. Produkte: Generell kann jeder Beitrittskunde alle verfügbaren Produkte bestellen.
Preislevel und Discount Abhängig von Bestellungszeitpunkt und Anzahl der bestellten Produkte könnte sich folgende Beispielsrechnung für Ihre Institution ergeben: Für die Bestellung eines Desktop School Paketes (Office Professional Plus 2010, Windows 7 Upgrade und Core CAL (Windows Server, Exchange Server, SCCM und SharePoint Server CAL)): o 1. Vertragsjahr = 20% auf Desktop School Bei Abschluss im 1. Jahr werden die 20% Discount auf die gesamte Vertragslaufzeit (5 Jahre) angewendet. o 2. Vertragsjahr und weitere Jahre = 15% Discount bei Nichterreichung der Mindestmengen o Sollten die Mindestmengen pro Jahr erreicht werden, wird weiterhin ein 20% Discount gewährt - Generell gilt, jeder gewährte Discount bei Vertragsabschluss ist für die gesamte Vertragslaufzeit des Beitrittskunden gültig - Server Pool -Produkte = 15% Discount für die gesamte Vertragslaufzeit - Bei Abschluss einer Student Option für Schüler, wird Microsoft Ireland Operations Ltd einen 20% Discount auf jedes Produkt gewähren Kündigung - Einrichtungen, die einen Beitritt abgeschlossen haben, können ihren jeweiligen Beitritt ebenfalls vorzeitig zum Ablauf des 3. oder des 4. Vertragsjahres des Vertrages ordentlich ohne Zahlung einer Vertragsstrafe oder sonstiger Sanktionen kündigen. - Hierzu muss die Einrichtung mindestens 30 Tage vor dem Ablauf des 3. oder 4. Vertragsjahres des Vertrages eine schriftliche Kündigung ihres Beitritts gegenüber Microsoft und ihrem Handelspartner einreichen. Die vorzeitige Kündigung eines Beitritts durch eine Einrichtung lässt die Wirksamkeit des Vertrages und anderer Beitritte unter dem Vertrag unberührt. Frühzeitige Kündigung von aktiven School-/Campus-Verträgen: - Sollte ein zutretender Kunde bereits einen aktiven Vertrag haben, kann dieser nach Rücksprache und Genehmigung von Microsoft Ireland Operations Ltd. frühzeitig gekündigt werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Microsoft Deutschland auf.
“Up to date“(UTD) - Preisnachlass: - Microsoft gewährt unter den Beitritten auf die bestellten Produkte nur im 1. Vertragsjahr einen Preisnachlass von 50%. Sollte ein Kunde von dieser Option Gebrauch machen, kann nur der UTD Nachlass ausgewiesen werden. Preisnachlässe von 20% oder 15% im 1. Vertragsjahr können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Für alle weiteren Jahre gilt der für alle Produkte vertraglich vereinbarte Preisnachlass.
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