Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen - (Stand Januar 2021)
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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen (Stand Januar 2021) Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. -1-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Gliederung 1 Grundlegendes ……............................................................................................. 3 2 Lernen auf Distanz: Hybrider Unterricht und Distanzunterricht …..................... 3 2.1 Hybrider Unterricht …..................................................................................... 3 2.2 Distanzunterricht ............……………………………………….......................... 3 3 Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte ………............................. 4 4 Organisatorische Aspekte …………...................................................................... 5 4.1 Schulische Informationsstrukturen und Lernumgebung ................................ 5 4.2 Häusliche Lernumgebung und Unterstützung …............................................. 6 4.3 Versorgung von Schülern mit Unterstützungsbedarf …................................... 6 4.3.1 Vorarbeiten in Lerngruppen während der Präsenzzeit …………………. 6 4.3.2 digital ausgestatteter Schularbeitsplatz ………………………………...... 7 4.3.3 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf …………….. 7 4.3.4 Ausleihe von iPads …………………………………………………............ 7 5 Rechtlicher Rahmen für das Lernen auf Distanz ………………………………….... 7 5.1 Teilnahme- und Mitwirkungspflicht ……………………………………………..... 7 5.2 Leistungsbewertung im Distanzlernen …......................................................... 8 5.2.1 Sonstige Leistung ………....................................................................... 8 5.2.2 schriftliche Leistung ................................................................................ 8 5.2.3 Transparenz …………………………………………………………............ 10 5.2.4 Rückmeldung .......................................................................................... 10 6 Umsetzung des Distanzlernens …........................................................................ 10 6.1 Wochenplan ……………………………………………………………………...... 10 6.2 Videokonferenzen …………………………………………………………........... 11 6.3 Blended Learning …………………………………………………………………. 11 6.4 Flipped Classroom ……………………………………………………………....... 12 7 Standards für Video- und Audiokonferenzen ………………………………………... 12 8 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe I (Kl. 5-10) …………………....13 9 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe II (EF-Q2) ………………….... 13 10 Lernen auf Distanz für den Fall individueller Quarantäne …………………………. 14 11 Krankheiten und Vertretungen ………………………………………………………… 14 12 Anlagen ………………………………………………………………………………..... 15 Anlage 12.1 – häusliche Abfrage zum Distanzlernen Anlage 12.2 – Standards für Videokonferenzen (Abt. I) Anlage 12.3 – Handout „Konzept zum Lernen auf Distanz“ GE Jüchen Anlage 12.4 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Auszug aus MSB Mail Anlage 12.5 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Übersichtsgrafik Anlage 12.6 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - KaoA Anlage 12.7 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Ganztag Anlage 12.8 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Unterstützungsmaterial -2-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Konzept zum „Distanzunterricht“ der GE Jüchen 1 Grundlegendes Auf Grund der Covid-19 Pandemie ist der Verlauf des Schuljahres 2020/21 noch nicht exakt vorhersehbar, der Unterrichtsbetrieb soll aber möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Sollte dies wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes nicht möglich sein, findet Distanzunterricht oder eine Mischform aus Präsenz- und Distanzunterricht statt. Grundsätzlich gilt, dass Distanz- und Präsenzunterricht bezüglich der Leistungsbewertung gleichwertig sind. Das Ministerium für Schule und Bildung hat eine Handreichung zum Distanzunterricht herausgegeben, an der sich dieses Konzept zum Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen orientiert. Es stellt eine konkrete Umsetzung auf die spezifischen Begebenheiten an der Gesamtschule Jüchen hin dar. Die Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten grundsätzlich auch für den Distanzunterricht. Die kognitive Aktivierung und die Kompetenzorientierung sind neben Klassenführung, Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität Schlüsselstellen in jedem Unterricht. Im Distanzunterricht finden zudem die Bereiche Feedback und Beratung sowie Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung aufgrund notwendig veränderter Methoden der Durchführung besondere Berücksichtigung. Durch die geänderten rechtlichen Vorgaben ist der Distanzunterricht - digital oder analog - als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. 2 Lernen auf Distanz: Hybrider Unterricht und Distanzunterricht Im Wesentlichen werden zwei Unterrichtsszenarien unterschieden, die je nach Stand des Infektionsgeschehens eingesetzt werden: 2.1 Hybrider Unterricht Das Lernen im Hybriden Unterricht (Präsenz-Distanz) meint die Umsetzung von Unterrichtsvorhaben mit einem verlässlichen Anteil an Präsenzunterricht in Kombination mit Distanzunterricht. Hybrider Unterricht bedeutet, dass ein Teil der Lerngruppe zu Hause bleibt und ein anderer Teil in der Schule unterrichtet wird. Die Lehrkraft muss ihre Arbeitszeit auf den Präsenzunterricht und die gleichzeitige Beschulung der Kinder zu Hause aufteilen. Für die Beschulung zu Hause werden daher in der Regel die gleichen oder sehr ähnliche Materialien und Aufgaben gegeben, wie sie im Präsenzunterricht in der Schule eingesetzt werden. Es können keine Video- oder Audiokonferenzen durchgeführt werden, da die Lehrkräfte gleichzeitig Kinder in der Schule unterrichten. 2.2 Distanzunterricht Das Lernen im Distanzunterricht bezeichnet die Umsetzung von Unterrichtsvorhaben im „reinen Distanzunterricht“ mit Verknüpfungsmöglichkeiten zum Präsenzunterricht. Diese Form des Unterrichts wird wirksam, wenn es zu einer Schulschließung kommen -3-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 sollte oder eine vollständige Umsetzung des Präsenzunterrichts aus zwingenden Gründen nicht gewährleistet werden kann. Distanzunterricht kann zudem auch für einzelne Schüler erteilt werden, wenn es Gründe des Infektionsschutzes gibt, die dies erfordern. Das Distanzlernen ist ein „von der Schule veranlasstes und von den Lehrern begleitetes Lernen auf der Grundlage der geltenden Unterrichtsvorgaben“. (Richtlinien und Lehrpläne) Möglicherweise kann es zu der Situation kommen, dass Lehrerinnen und Lehrer und auch Schüler aus individuellen Gründen zeitweise keinen Präsenzunterricht erteilen können bzw. nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. In diesem Fällen wird Distanzunterricht erteilt. Für das Distanzlernen wird ein pädagogischer und organisatorischer Plan vorausgesetzt, wobei der Distanzunterricht von den beteiligten Lehrkräften pädagogisch-didaktisch begleitet wird. Es gelten dabei die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums und die schuleigenen Curricula und Vorgaben auf Grundlage des §29 des Schulgesetzes NRW. Die Schüler sind verpflichtet, am Distanzlernen teilzunehmen. 3 Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte Als Anregung zur Planung des Unterrichts auf Distanz können folgende sechs Impulse für das Lernen auf Distanz hilfreich sein. Durch sie wird deutlich, dass die technische Ausstattung und Umsetzung nicht alleine Garant für ein erfolgreiches Lernen auf Distanz sind. 1. So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viel Tools und Apps wie nötig. 2. So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig. 3. So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig. 4. So viel asynchrone Kommunikation (z.B. Briefe, Emails) wie möglich, so viel synchrone (z.B. Telefonate, Einzelgespräche) wie nötig. 5. So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschrittige Übungen wie nötig. 6. So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback vom Lehrenden wie nötig. Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass ein zu viel an synchroner Kommunikation in Phasen des Distanzlernens eine starke Belastung für Schüler, Lehrende und Eltern sein kann und deshalb synchrone Kommunikation bewusst eingesetzt werden sollte. Für die Umsetzung des Distanzlernens bieten sich pädagogische Konzepte wie Blended Learning, Flipped Classroom, Projektarbeit, Wochenplanarbeit und Portfolioarbeit an. Ausführungen dazu finden sich unter „Umsetzung des Distanzlernens“ in der Handreichung der Landesregierung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht. https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home Weitere Impulse finden sich unter: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/ infektionsschutz/impulse-fuer-das-lernen-auf-distanz und https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen. pdf der Distanzlern-Verordnung NRW Okt.2020 (DistanzlernVO) -4-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 4 Organisatorische Aspekte 4.1 Schulische Informationsstrukturen und Lernumgebung Die Weitergabe von relevanten Informationen zur Unterrichtsorganisation an der Gesamtschule Jüchen findet über die Homepage unter www.gesamtschule-juechen.de und über Eltern-E-Mails seitens der Schule statt. Sollte Distanzunterricht erteilt werden, sind alle Schüler bzw. deren Eltern verpflichtet, sich werktäglich im auf der Homepage über Neuerungen bzw. Änderungen zu informieren. Ergänzende Informationen sind dauerhaft unter „Lernen auf Distanz“ zu finden. Kommunikationsplattform „logineoNRW“ Die Gesamtschule Jüchen stellt die Kommunikationsplattform „LogineoNRW“ zur Verfügung. Sie ist zu erreichen unter: https://idp.logineo.nrw.schule/idp/profile/SAML2/Redirect/SSO?execution=e1s1 . Über diese Plattform findet die individuelle Kommunikation zwischen und mit Lehrerinnen und Lehrern findet über die dienstliche Email-Adresse statt (Vorname.Nachname@ge- juechen.de). Sobald die zentrale Freischaltung erfolgt ist, werden auch die Schüler mit einer individuellen E-Mail-Adresse in die Plattform eingebunden. Lernplattform „moodle“: Die Gesamtschule Jüchen stellt die Lernplattform „moodle“ zur Verfügung, die unter https://ge-juechen.lms.schulon.org/ zu erreichen ist. Hier sind dem Stundenplan entsprechende Unterrichtsräume für Schüler und Lehrer administriert, in denen die unterrichtliche Kommunikation und Aktivitäten stattfindet. Stundenplan-Tool „webUNTIS“: Die Gesamtschule Jüchen stellt mit „webUNTIS“ den Stundenplan und Vertretungsplan den Lehrern und Schülern in digitaler Form zur Verfügung, er ist unter https://borys.webuntis.com/WebUntis/?school=ges-j%C3%BCchen#/basic/main zu erreichen. Hier sind alle tagesaktuellen Informationen zum Stundenplan hinterlegt. Über dieses Tool werden die Aufgaben (Inhalte im Vertretungsfall, Hausaufgaben, Videokonferenzeinladungen o.ä.) übermittelt. Schulinterner Messanger „Schul:cloud“ Die Gesamtschule Jüchen stellt die Messanger „schul:cloud“ zur Verfügung, die unter https://app.schul.cloud/#/start/login zu erreichen ist. Es ist eine schulinterne, kollaborative, DSGVO-konforme WhatsApp-Alternative für sichere Kommunikation aller Mitglieder der Schulgemeinde (Schüler, Lehrer, Eltern). Videokonferenz-Tool: „BigBlueButton (BBB)“ und „Zoom“: Zusätzlich stehen an der Gesamtschule Jüchen die Videokonferenz-Tools „BigBlueBotton“ und „Zoom“ zur Verfügung, zu dem Schüler per Link über webuntis zu einer Sitzung eingeladen werden. Schulinterner Messenger „Schul:cloud“ Die Gesamtschule Jüchen stellt die Messenger „schul:cloud“ zur Verfügung, die unter https://app.schul.cloud/#/start/login zu erreichen ist. Es ist eine schulinterne, kollaborative, DSGVO-konforme WhatsApp-Alternative für sichere Kommunikation aller Mitglieder der Schulgemeinde (Schüler, Lehrer, Eltern). Videostream-Klassenräume „DuPLO-Räume“: Die Gesamtschule Jüchen verfügt derzeit über acht DuPLO-Klassenräume (Distanz- und PräsenzLernen Online). Durch die in diesen Räumen festinstallierte -5-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Videostreaminfrastruktur besteht die Möglichkeit im hybriden Unterricht die Klasse gleichzeitig analog (vor Ort) und digital (in Distanz) mit Zugriff der im Raum vorhandenen Präsentationstechniken (Tafel, Beamer, apple-TV …) zu unterrichten. 4.2 Häusliche Lernumgebung und Unterstützung Die Schüler sollten im häuslichen Umfeld über einen festen und ruhigen Arbeitsplatz verfügen. Technisch ist die Ausstattung mit einem digitalen Endgerät mit Internetanschluss und Kamera wünschenswert. Sollte es Probleme bei der technischen Ausstattung geben, unterstützt die Schule die jeweiligen Familien. Hierbei stehen sowohl die Klassen- und Schulleitung wie auch die Schulpflegschaft und Förderverein der Gesamtschule Jüchen zur Unterstützung zur Verfügung. Schüler, die die gestellten Aufgaben zu Hause nicht bearbeiten können, nehmen unmittelbar Kontakt mit der Klassen- bzw. Stufenleitung auf. Ihnen werden im Rahmen der schulischen Ressourcen individuelle Lösungen (Selbstlernzentrum, Leihgeräte etc.) angeboten. Sollten Probleme mit der Cloud etc. auftreten, bitten wir ebenfalls darum, sich umgehend an die Klassen- bzw. Stufenleitungen zu wenden. Es erscheint sinnvoll, dass die Eltern jüngere Schüler bei der technischen Umsetzung des Distanzlernens unterstützen. 4.3 Versorgung von Schülern mit Unterstützungsbedarf Schüler mit einer unzureichenden häuslichen Ausstattung werden je nach Bedarf ein digitales Endgerät für zuhause oder ein digital ausgestatteter Schularbeitsplatz in der schule zur Verfügung gestellt. Die Klassenlehrer ermitteln den jeweiligen Bedarf und übermitteln die Ergebnisse der Klassenumfrage, wer eine besondere Unterstützung benötigt und wem ein Arbeitsplatz in der Schule ermöglicht werden muss, den Abteilungsleitern. 4.3.1 VORARBEITEN IN LERNGRUPPEN WÄHREND DER PRÄSENZZEIT Die Klassenlehrer und Fachlehrer bereiten ihre Klassen bzw. Kurse auf die ggf. plötzlich eintretende Schulsituation der Notwendigkeit einer Phase des Distanzlernens gründlich vor. Sie nutzen die OS-/KL-Rat-Stunden, um folgende Inhalte mit ihrer Lerngruppe zu organisieren, per Abfragen zu klären, Inhalte einzuüben, d.h., um gute Voraussetzungen zu schaffen und ihre Schüler „fit“ zu machen. Dazu gehören: 1. Evaluation über die vorhandene technische Ausstattung durchführen; Dokumentation der Ergebnisse 2. Erfassung der aktuellen Telefon-Nummern und der E-Mail-Adressen 3. Erfassung der Schüler, die in der Schule einen Arbeitsplatz oder eine Gelegenheit zum Arbeiten bekommen müssen 4. Einteilung der Klasse/ Kurse in feste Gruppen für die Videokonferenzen 5. Festlegen von Tandempartnern aus der Lerngruppe für alle Kinder. Insbesondere wird das Augenmerk auf Schüler gelegt, die mehr Unterstützung bedürfen, u.a. die Kinder mit sonderschulpädagogischem Unterstützungsbedarf. 6. Einführung in das Arbeiten mit den Elementen der digitalen Infrastruktur der Gesamtschule Jüchen (webUNTIS, moodle, evtl. schul:cloud) 7. Einführung in den Ablauf und die Organisation von „Videokonferenzen und Verhaltenskodex“ Zur Erfassung von wichtigen Daten verwenden wir Vorlagen zu „Vorarbeiten Distanzlernen“. Diese sind von den Klassenlehrern auszufüllen, zu sammeln und in den -6-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Klassenordner einzustellen. Bei Bedarf können somit das Organisationsteam, die Schul-, Abteilungsleitung und/oder IT-Administratoren/ Support darauf zugreifen. 4.3.2 AUSLEIHE VON IPADS Das Verfahren: Die Klassenleitung stellt den Bedarf nach Rücksprache mit den Eltern und der Abteilungsleitung fest. Bei der Aushändigung des iPads muss der Nutzungsvertrag von den Eltern unterschrieben werden. Das Original des Vertrages wird in einem Ordner im Sekretariat abgeheftet; eine Kopie verbleibt bei der Klassenleitung. Bei Wiederaufnahme des Unterrichts muss das iPad wieder über die Klassenleitung beim IT-Koordinator zurückgegeben werden. 4.3.3 DIGITAL AUSGESTATTETER SCHULARBEITSPLATZ Bei Schülern, die über ein fehlendes digitales Endgerät im häuslichen Umfeld nicht über eine hinreichende Datenverbindung und/oder einen festen und ruhigen Arbeitsplatz verfügen, wird die Schule in begrenztem Maße digital ausgestattete Schularbeitsplätze anbieten. 4.3.4 SCHÜLER MIT SONDERSCHULPÄDAGOGISCHEM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF Unsere Schule besuchen Schüler, die zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden. Auch diesen Kindern und Jugendlichen wird ein gleichberechtigter Zugang zum Unterricht unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen ermöglicht. Die Sonderpädagogen und Schulsozialarbeiter/ MPT entscheiden im Falle von Distanzunterricht über alle erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen (inhaltlich/ methodisch) und sorgen in Kooperation gekoppelt mit ggf. schulinterner Kommunikation mit Klassenlehrern/ Abteilungsleitung/ Schulleitung und/ oder verantwortlichen außerschulischen Stellen dafür, dass die jeweils benötigten Hilfsmittel – technisch und medial – auch im Distanzunterricht zur Verfügung stehen. Falls erforderlich, passen die Sonderpädagogen die Aufgaben, Materialien und/ oder Methoden für den Distanzunterricht an. Falls Arbeitsplätze in der Schule benötigt werden, wird dies organisiert. Eine gute Kommunikation mit den Eltern ist anzustreben, ebenso eine intensive Betreuung der Schüler per Telefon, E-Mail, Videokonferenz, ggf. Termin für ein persönliches Gespräch. Für den Kontakt sind von den Sonderschulpädagogischen Lehrkräften wie auch der Schulsozialarbeit/ MPT feste Sprechzeiten für Beratung und Coaching über Mailkommunikation, Telefonate oder persönliche Gespräche festzulegen und zu kommunizieren. 5 Rechtlicher Rahmen für das Lernen auf Distanz 5.1 Teilnahme- und Mitwirkungspflicht Durch die geänderten rechtlichen Vorgaben ist der Distanzunterricht - digital oder analog - als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Mit der geplanten Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, -7-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Schüler, aber auch deren Eltern Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Form des Unterrichts: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/30 0-Coronavirus/Coronavirus_Verordnungsentwurf-Distanzuntzerricht/Verordnungsentwurf- Distanzunterricht-Stand-30_-Juni-2020.pdf https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen. pdf Distanzlern-Verordnung NRW Okt. 2020 (DistanzlernVO) 5.2 Leistungsbewertung im Distanzlernen Bei der Leistungsbewertung ist Transparenz durch eine klare Kommunikation erforderlich. Dies beinhaltet keine Benachteiligung von Schülern, die aufgrund gegebener Umstände Aufgaben nicht oder nicht so bearbeiten können, wie dies im Präsenzunterricht der Fall wäre. Schüler und deren Eltern werden über die Grundsätze der Leistungsbewertung informiert. Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung (§29 SchulG i. V. m. den in den Kernlehrplänen bzw. Lehrplänen verankerten Kompetenzerwartungen) und zur Leistungsbewertung (§48 SchulG i. V. m. den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen) gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden also in der Regel in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf die Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen. 5.2.1 SONSTIGE LEISTUNGEN Zu den sonstigen Leistungen im Unterricht im Distanzunterricht zählen neben dem Erledigen schriftlicher Aufgaben (z.B. Bearbeitung von Arbeitsblättern oder Aufgaben in Schulbüchern und Arbeitsheften) auch andere Aufgabentypen, z.B. Präsentationen oder Referate. Dabei ist – soweit überprüfbar – die Eigenständigkeit der Schülerleistung und die Reflexion des Entstehungsprozesses in die Beurteilungsfindung mit einzubeziehen. Der Grundsatz der Chancengleichheit in Bezug auf die häusliche Ausstattung und Arbeitsbedingungen der Schüler muss sichergestellt sein. 5.2.2 SCHRIFTLICHE LEISTUNGEN Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Auch Schüler mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen teilzunehmen. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen. Im Folgenden werden die Ausführungen aus der Broschüre des MSB zum Distanzlernen herangezogen (http://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/leistungsueberpruefung- und-leistungsbe-wertung). Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. So besteht beispielsweise auf der Grundlage der APO SI bereits jetzt die Möglichkeit, einmal im Schuljahr pro Fach eine -8-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen (§ 6 Abs.8 APO-SI). Des Weiteren kann in den modernen Fremdsprachen einmal im Schuljahr eine schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Diese Regelungen können auch im Distanzunterricht Anwendung finden zum Beispiel eine mündliche Leistungs-überprüfung in Form einer Videokonferenz. Als alternative Formen bieten sich auch Portfolios, aufgabenbezogene schriftliche Ausarbeitungen, mediale Produkte (gegebenenfalls mit schriftlicher Erläuterung) sowie Projektarbeiten an. Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertungen sowohl im analogen wie auch im digitalen Format zeigt die folgende Übersicht. -9-
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 5.2.3 TRANSPARENZ Wie sonst auch müssen zu Beginn des Schuljahres die Grundsätze der Leistungsbewertung hinreichend klar und verbindlich festgelegt werden. Diese müssen den Schülern klar kommuniziert werden und eine Dokumentation im Klassen- bzw. Kursbuch erfolgen. Die Fachkonferenzen überprüfen die Grundsätze zur Leistungsüberprüfung in ihrem Fach und ergänzen bzw. verändern diese, um die Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht zu gewährleisten. Diese Grundsätze der Leistungsbewertung müssen den Schülern sowie den Eltern transparent gemacht werden. Die Schulkonferenz muss ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden. 5.2.4 RÜCKMELDUNGEN Lehrkräfte geben im Distanzunterricht Schülern und ihren Eltern den Lernprozess begleitende Rückmeldungen zum jeweiligen Leistungsstand und zu weiteren Möglichkeiten der Förderung. Rückmeldung an Schüler sollte differenziert Stärken und Schwächen hervorheben und Hinweise zum Weiterlernen geben. Dabei klärt die Lehrkraft die Form der Rückmeldung. Zum einen ist das sorgfältige Bearbeiten und fristgerechte Einreichen Grundlage einer erfolgreichen sonstigen Mitarbeit. Zusätzlich gibt die Lehrkraft nach Möglichkeit eine angemessene Rückmeldung zu einzelnen Arbeitsergebnissen. Rückmeldungen sollten regelmäßig, müssen aber nicht in jedem Einzelfall erfolgen. Eine Besprechung der Aufgaben kann beispielsweise im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden oder Fragen werden - wie auch bei der Besprechung der Hausaufgaben im Präsenzunterricht - im Plenum geklärt und besprochen. Eine Lernerfolgskontrolle kann aber auch über die Selbstkontrolle mithilfe von Lösungsblättern o.Ä. erfolgen 6 Umsetzung des Distanzlernens Für die Umsetzung des Distanzlernens bieten sich pädagogische Konzepte wie Blended Learning, Flipped Classroom, Projektarbeit, Wochenplanarbeit und Portfolioarbeit an. 6.1 Wochenplan • Die Fachlehrer stellen grundsätzlich Unterrichtsmaterial auf moodle bereit. In manchen Fächern (z.B. in Kunst oder den Natur- und Gesellschaftswissenschaften) ist es auch denkbar, dass Projekte für zwei Wochen angesetzt werden, um entsprechend Zeit für die Entfaltung von Kreativität zu ermöglichen. • Bei einzureichenden Wochenplanarbeiten sind diese bis Montagmorgen, 8.00 Uhr, der folgenden Woche über die Dateiablage in der Cloud abzugeben. Nach Absprache mit der Fachlehrkraft ist im Einzelfall auch eine Abgabe als Emailanhang an die dienstliche Emailadresse der Lehrkraft denkbar. • Der Zeitumfang für die zu bearbeitenden Aufgaben soll für die Klassen 5-7 maximal der Hälfte und für die Klassen 8-Q2 maximal zwei Drittel des Unterrichtsumfangs inklusive der Hausaufgaben entsprechen. Die Bearbeitungszeit sollte zur Orientierung auf den Arbeitsmaterialien angegeben werden. Sollte es zu einer deutlichen Über- oder Unterschreitung der angegebenen Arbeitszeit kommen, geben die Schülern den Lehrkräften hierüber eine Rückmeldung per Dienstmail. - 10 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 • Die Progression der Unterrichtsinhalte soll behutsam und angemessen sein. • Die Schüler werden mit der Aufgabenstellung darüber informiert, wie, in welchem Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt die Aufgaben zu bearbeiten sind, wie die zu bearbeitenden Aufgaben einzureichen sind und in welcher Form eine Rückmeldung zu den eingereichten Aufgaben erfolgt. 6.2 Videokonferenzen • Die Teilnahme an angesetzten Videokonferenzen ist für die Schüler verpflichtend. Im Falle einer Erkrankung erfolgt eine Entschuldigung beim Fachlehrer; wenn die technischen Voraussetzungen zu Hause nicht gegeben sein sollten, teilt der Schüler/die Schülerin dies dem Fachlehrer mit. • Videokonferenzen finden in der Regel während der in der Stundentafel ausgewiesenen Unterrichtszeiten statt. Hierbei kann es sinnvoll sein, Konferenzen in Teilgruppen durchzuführen. Mehr als zwei Videokonferenzen am Tag sollten in den Klassen 5-7 nicht stattfinden, nicht mehr als drei in den Klassen 8-10. Die unterrichtenden Kollegen sollten sich hierüber mit Hilfe der Klassenleitungen abstimmen, damit die Belastung durch synchrone Kommunikation nicht zu hoch wird. • Zusätzlich zu Videokonferenzen besteht das Angebot der Videosprechstunden, in denen die Lehrkraft noch einmal mehr die Möglichkeit hat, individuell auf Fragen der Schüler einzugehen. Nach Ankündigung der Videosprechstunde durch die Lehrkraft erscheint eine schriftliche Anmeldung des Lernenden per Email bei der Lehrkraft zwecks Terminabsprache als sinnvoll. Das Procedere wird durch Fachlehrkräfte den Schülern mitgeteilt. 6.3 Blended Learning Blended Learning stellt eine organisatorische und pädagogische Möglichkeit dar, Präsenz- und Distanzphasen von Lerngruppen miteinander zu kombinieren. Diese Arbeitsform kommt besonders in Betracht für den Fall, dass es nur zu einer teilweisen Schulschließung (kleinere Lerngruppe, weniger Präsenztage etc.) kommt. Blended Learning kann aber auch für das Distanzlernen adaptiert werden, indem Präsenzphasen durch Lernvideos, Einstiegstexte, Diskussionskonferenzen und individuelles Feedback ersetzt werden. - 11 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 6.4 Flipped Classroom Flipped Classroom ist ein Unterrichtsmodell, bei dem die klassische Phasierung des Unterrichts umgedreht wird. Der fachliche Input erfolgt nun außerhalb des Klassenraums zeitlich unabhängig durch die Aneignung von Inhalten durch beispielsweise fachbezogene Erklärvideos. Die Präsenzphasen werden dann zum Üben, Anwenden und Vertiefen genutzt. Wenn die entscheidenden Präsenzphasen nicht mehr vor Ort im Klassenraum stattfinden können, sind Videosprechstunden, individuelle Beratungsgespräche per Telefon, kollaboratives Arbeiten in Wikis und Etherpads (mehrere Schüler arbeiten gleichzeitig an einem Textdokument) alternative Möglichkeiten. 7 Standards für Video- und Audiokonferenzen 1. Einladungen zu digitalen Meetings sind persönlich zu behandeln und sollen nicht unabgesprochen weitergegeben werden. 2. Schüler und Lehrer sind rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn anwesend. Sinnvoll ist ein Puffer von 5min, um Technik und Verbindung zu testen. Wie im Unterricht müssen alle Arbeitsmaterialien bereitliegen (i.d.R. Heft, Buch, Stifte). 3. Zu Beginn der Konferenz schalten alle ihr Mikrofon und die Kamera aus. Nur so kann eine stabile Verbindung aufgebaut werden. Im weiteren Verlauf wird die Lehrkraft ggf. zum Anschalten des Mikrofons und der Kamera auffordern. 4. Zu Beginn wird in Form einer Begrüßung die Anwesenheit der SuS kontrolliert. Damit man sich gegenseitig ansprechen kann, ist es in digitalen Meetings empfehlenswert, den Nachnamen anzugeben. So ist außerdem für alle Teilnehmenden transparent, wer am Meeting teilnimmt. Die Schüler haben sich mit Vor- und Nachnamen anzumelden. (Vertretungslehrer haben so eine bessere Kontrolle über die Teilnehmenden) 5. Auch wenn von zuhause aus an einer Veranstaltung teilgenommen wird, handelt es sich beim digitalen Veranstaltungsraum um einen öffentlichen Raum. Es gilt die Schulordnung der Gesamtschule Jüchen 6. Respektieren Sie die Privatsphäre der Teilnehmenden und behandeln Sie die Einblicke, die Sie über die Videokonferenz erhalten könnten, streng vertraulich. Es ist nicht erlaubt, Mitschnitte oder Screenshots anzufertigen. 7. Schalten Sie (wenn technisch möglich) im Sinne des gegenseitigen Respekts Ihre Kamera in Videokonferenzen an. Kommunikation in Zeiten des Distanzlernens lebt davon, dass diese auf so vielen Kanälen wie möglich gepflegt wird. Eine eingeschaltete Kamera hilft allen Beteiligten, Rückmeldungen einzuholen, sowie Fragen oder Verständnisschwierigkeiten - 12 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 schneller zu erfassen. Tipp: Nutzen Sie die virtuellen Hintergründe der HN für Zoomkonferenzen (sofern rechtlich möglich). Diese geben die Möglichkeit, private Räumlichkeiten auszublenden. 8. Halten Sie in Veranstaltungen vereinbarte Verhaltensregeln ein. Zum Beispiel kann zu Beginn vereinbart werden, wie Wortmeldungen erfolgen (z. B. über den Chat oder ein Hand- heben-Symbol). Auch ist es empfehlenswert, außerhalb eigener Wortbeiträge das Mikrofon stumm zu schalten. Nebengeräusche können das Meeting stören. Achten Sie im Sinne eines reibungslosen Ablaufs auf die Vereinbarungen der jeweiligen Veranstaltung. 9. Haben Sie Verständnis für technisch bedingte Zeitverzögerungen (z. B. in Wortbeiträgen) und Verbindungsprobleme. 10. Arbeiten Sie ausschließlich mit den von der Schule bereit gestellten Kommunikationstools (z. B. Moodle, WebUntis, Schul:Cloud) 11. Die Video-Meetings werden unbedingt rechtzeitig (spätestens am Tag vorher) auf WebUNTIS mit einem Link angekündigt. 12. Schalten Sie während der Konferenz ihr Smartphone auf lautlos und vermeiden Sie parallele Telefonate. 13. Bedenken Sie beim Teilen des Bildschirms, dass die SuS ihre eingehenden Nachrichten mitlesen könnten. Schließen Sie u.U. unnötige Programme (Mail, Schul:Cloud), damit Sie nicht versehentlich persönliche Botschaften offenbaren. 14. Eine sinnvolle Durchführung ist mit Computern und Tablets, nicht jedoch mit dem Smartphone möglich, da auf dem kleinen Bildschirm keine Präsentationen erkannt werden können. 15. Bei technischen Problemen hilft es oft, sich ab und wieder anzumelden. Wenn das nicht hilft, sollte eine Meldung an die Lehrkraft erfolgen (im Moodle/Zoom-Chat, über den Messenger oder per Mail). 8 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe I Im Rahmen des Distanzlernens kommt den Klassenleitungen eine herausragende Aufgabe zu. Es ist besonders wichtig, dass in dieser Phase kein Kind verloren geht und jede Schülerin und jeder Schüler individuell bestmöglich gefördert wird. Die Klassenleitungen stellen das Bindeglied zwischen schulischer und heimischer Lernumgebung dar. Es bietet sich an, dass die Klassenleitungen am Ende der Woche eine feste Telefon- oder Videosprechstunde anbieten, die den Lernenden und Eltern die Möglichkeit bietet, sich bei Problemen an die Schule zu wenden. Der Klassenleitung kommt ebenfalls die Aufgabe zu, Ablauf und Umfang des Distanzlernens im Blick zu behalten und ggf. im Austausch mit Fachkollegen, Schülern und Eltern zu moderieren. 9 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe II Grundsätzlich wird in der Sekundarstufe II eine höhere Erwartung an das eigenverantwortliche Lernen der Schüler gestellt. Damit darf von den Schülern auch eine Bearbeitung von Aufgaben in größeren Zusammenhängen erwartet werden. In Abhängigkeit von der Methodenkompetenz und der Motivation der Schüler können sich die Arbeitsaufträge von kleinschrittigen Aufgaben bis hin zu projektartigen Arbeitsphasen entwickeln. Daraus resultiert, dass die Form der Rückmeldung den individuellen Leistungsanforderungen angepasst wird. So können auch projektartige Arbeitsphasen in die Leistungsbewertung mit einfließen. Die jeweiligen konkreten Bedingungen werden durch die Lehrkraft mit der Aufgabenstellung festgelegt. Die Jahrgangsstufenleiter sind - 13 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Ansprechpartner für die Fachlehrer im Hinblick auf die Teilnahme der Schüler und deren Leistungen beim Distanzlernen. Bei Schwierigkeiten und Unregelmäßigkeiten stellen sie das Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus dar. Gleichzeitig kommt den Jahrgangsstufenleitern die Aufgabe zu, eine maßvolle Arbeitsbelastung im Blick zu behalten und ggf. zwischen Lernenden und Lehrenden zu vermitteln. 10 Lernen auf Distanz für den Fall individueller Quarantäne Die Anordnung der Quarantäne erfolgt alleine durch das Gesundheitsamt nach Rücksprache mit der Schulleitung. Wenn ein Schüler individuell auf Distanz (Quarantäne) beschult wird, werden diesem Arbeitsmaterialien vom Fachlehrer auf moodle bereitgestellt. Der Schüler wird zudem grundsätzlich die Möglichkeit einer Leistungserbringung angeboten. Dies geschieht in Absprache zwischen Schüler und dem Fachlehrer. Die fachübergreifende Betreuung übernimmt der Klassenlehrer. 11 Krankheiten und Vertretungen Kranke Schüler müssen nicht am Distanzunterricht oder hybriden Unterricht teilnehmen. Daher ist es wichtig, weiterhin Krankheiten im Sekretariat zu melden. Auch Lehrer können in der Phase des Distanzlernens oder des hybriden Unterrichtes krank sein. Kranke Lehrkräfte geben keinen Distanzunterricht oder hybriden Unterricht. Eine kurzfristige Vertretung wird nach Möglichkeit eingerichtet. Falls nicht, nutzen die Schüler die Zeit, um die Aufgaben in den anderen Fächer zu überarbeiten und gründlicher zu lösen. Bei längerer Krankheit und in Einzelfällen wird dagegen eine Vertretung eingerichtet. Vertretungsstunden und entfallender Unterricht wird über WebUNTIS bekannt gegeben. - 14 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 12 Anlagen Anlage 12.1 – Häusliche Abfrage zum Distanzlernen Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, sollte es in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie wieder zu einer Schulschließung kommen oder Ihr Kind/ du musst zu Hause in Quarantäne bleiben, müssen wir wissen, wie Ihre/ deine technische Ausstattung ist, damit das Lernen auf Distanz gelingen kann und um ggf. von Seiten der Schule unterstützende Maßnahmen (wie die Ausleihe eines iPads, Erstellen eines Materialpaketes, …) vornehmen zu können. Dieser Fragebogen ermittelt den aktuellen Stand bei Ihnen/ Dir zu Hause. Bitte beachten Sie, dass wenn Ihr Kind nur ein Smartphone besitzt, es sich um kein Gerät handelt mit dem man richtig am Distanzunterricht teilnehmen kann. Bitte kreuzen Sie (ggf. nach Rücksprache mit Ihrem Kind) bei nachfolgenden Ja Nein Aussagen die für Sie zutreffende Antwort (ja/ nein) an: Aussage: Mein Kind verfügt grundsätzlich über einen Arbeitsplatz, an dem es in Ruhe ⃝ ⃝ arbeiten kann. Mein Kind kann ein Tablet/ einen Laptop/ einen Computer für den ⃝ ⃝ Distanzunterricht nutzen. (Zutreffendes unterstreichen.) Das digitale Endgerät verfügt über ein Mikrofon und eine Kamera, um an ⃝ ⃝ Videokonferenzen teilzunehmen. Mein Kind muss das Tablet/ den Laptop/ den Computer mit anderen ⃝ ⃝ Familienmitgliedern (z.B. Geschwister) teilen und kann nicht für die Dauer der Unterrichtszeit darüber verfügen. Unsere Internetverbindung ermöglicht es meinem Kind, an Videokonferenzen ⃝ ⃝ teilzunehmen. Ich/wir verfüge(n) über eine Mail-Adresse, die mein Kind benutzen kann. ⃝ ⃝ Wir verfügen über die Möglichkeit, Dokumente auszudrucken. ⃝ ⃝ Wenn die Schule meinem Kind einen ruhigen Arbeitsplatz mit Computer und ⃝ ⃝ WLAN-Zugang (sog. Study-Hall-Platz) zur Verfügung stellen würde, so würde mein Kind ihn nutzen. Wir können unser Kind bei der technischen Umsetzung des Distanzunterrichts ⃝ ⃝ unterstützen. _________________________ ________________________________ Name des Kindes/Klasse Unterschrift eines Erziehungsberechtigten - 15 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Anlage 12.2 – Standards für Videokonferenzen (Abt.I) Regeln für Videokonferenzen an der Gesamtschule Jüchen - 16 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Anlage 12.3 – Handout „Konzept zum Lernen auf Distanz“ Nach den Entscheidungen des MSB v. 6.1.2021 wird der Unterricht in der folgenden Form stattfinden: - In den Klassen 5, 6 und 7 wird vom 11.01.bis zum 31.01.2021 an grundsätzlich Distanzunterricht stattfinden (s.u.), - In den Klassen 8, 9 und 10 wird vom 11.01.bis zum 31.01.2021 an grundsätzlich Distanzunterricht stattfinden (s.u.) - In den Jg. EF, Q1 und Q2 wird vom 11.01.bis zum 31.01.2021 grundsätzlich Präsenzunterricht stattfinden (s.u.). Konzept zum Lernen auf Distanz Wenn Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, wird der Unterricht auf Lernplattform verlagert (moodle). Dabei werden grundsätzlich zwei Formen unterschieden: Hybrider Unterricht bedeutet, dass ein Teil der Lerngruppe zu Hause bleibt und ein anderer Teil in der Schule unterrichtet wird. Die Lehrkraft muss ihre Arbeitszeit auf den Präsenzunterricht und die gleichzeitige Beschulung der Kinder zu Hause aufteilen. Für die Beschulung zu Hause werden daher in der Regel die gleichen oder sehr ähnliche Materialien und Aufgaben gegeben, wie sie im Präsenzunterricht in der Schule eingesetzt werden. Es können keine Video- oder Audiokonferenzen durchgeführt werden, da die Lehrkräfte gleichzeitig Kinder in der Schule unterrichten. Distanzunterricht bedeutet, dass eine ganze Lerngruppe zu Hause bleibt und von den Lehrkräften über Lernplattformen betreut wird. Die Lehrkraft kann sich auf den Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern zu Hause konzentrieren. Sie hat daher Zeit, speziell Aufgaben und Materialien für das Distanzlernen anzufertigen, Rückmeldungen zu empfangen und Video- oder Audiokonferenzen durchzuführen. Die Aufgaben, Materialien und Konferenzen bilden eine sinnvolle didaktische Einheit. Es ist nicht sinnvoll, den Unterricht komplett als Videokonferenz durchzuführen, da dies einem Frontalunterricht entsprechen würde, der nicht zeitgemäß und wenig effizient ist. Für beide Formen gelten folgende Regeln: 1. Zeitraster: Es wird nach dem regulären Stundenplan der Klasse oder Jahrgangsstufe gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler wählen sich zu Beginn einer Unterrichtsstunde in der Lernplattform moodle oder ggf. in eine Videokonferenz (Zoom/BigBlueButtoon) ein und bearbeiten die Aufgaben des jeweiligen Faches. 2. Abgabezeitpunkt: Die Abgabezeit für die Aufgaben wird üblicherweise zum Ende der Unterrichtsstunde liegen. In der Regel wird die Rückmeldung über die Lernplattform moodle erfolgen. 3. Planbarkeit: Für jede Klasse und Unterricht gibt es einen eigenen Kurs in der Lernplattform moodle. Videokonferenzen werden mit der Mitteilung eines Links auf webUNTIS angekündigt, sodass der Einsatz geeigneter Geräte frühzeitig geplant werden kann. In allen Fächer wird eine Übersicht über die zu erwartenden Aufgaben, Konferenzen und Materialien auf der Startseite des jeweiligen Faches bis Montagmittag gegeben. 4. Leistungsbewertung: Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen. Grundsätzlich gilt, dass Distanz- und Präsenzunterricht bezüglich der Leistungsbewertung gleichwertig sind. Die Leistungen im Distanzunterricht oder hybriden - 17 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Unterricht sind auch Grundlage der Leistungsbewertung und Grundlage für Klassenarbeiten und Klausuren. 5. Anzahl der Video- und Audiokonferenzen: Als Audio- und Videokonferenzplattform nutzen wir Zoom (Abt. I, II, III) oder BBB (Abt.III). Mehr als zwei Videokonferenzen am Tag sollten in den Klassen 5-7 nicht stattfinden, nicht mehr als drei in den Klassen 8-10. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich (z.B. bei Unterricht über den DuPLO-Raum), wenn andere Lernformen oder mehr Konferenzen sinnvoll sind. 6. Regeln für Video- und Audiokonferenzen - Es gilt die Schulordnung unserer Schule – der digitale Veranstaltungsraum ist ein öffentlicher Raum - Eine sinnvolle Durchführung ist mit Computern und Tablets, nicht jedoch mit dem Smartphone möglich, da auf dem kleinen Bildschirm keine Präsentationen erkannt werden können. - Wie im Unterricht müssen alle Arbeitsmaterialien bereitliegen (i.d.R. Heft, Buch, Stifte). - Alle Schülerinnen und Schüler melden sich mit ihrem richtigen Namen an. Kann die Identität nicht eindeutig zugewiesen werden, wird die Person von der Konferenz ausgeschlossen. - Es ist nicht erlaubt, Mitschnitte oder Screenshots anzufertigen. - Zu Beginn der Konferenz schalten alle ihr Mikrofon und die Kamera aus. Nur so kann eine stabile Verbindung aufgebaut werden. Im weiteren Verlauf wird die Lehrkraft ggf. zum Anschalten des Mikrofons und der Kamera auffordern. - Im Sinne des gegenseitigen Respekts schalten alle ihre Kamera im Laufe der Videokonferenz an. Kommunikation in Zeiten des Distanzlernens lebt davon, dass diese auf so vielen Kanälen wie möglich gepflegt wird. Eine eingeschaltete Kamera hilft allen Beteiligten, Rückmeldungen einzuholen, sowie Fragen oder Verständnisschwierigkeiten schneller zu erfassen. Tipp: Nutzen Sie die virtuellen Hintergründe der HN für Zoomkonferenzen (sofern rechtlich möglich). Diese geben die Möglichkeit, private Räumlichkeiten auszublenden. - Die vereinbarten Verhaltensregeln sind einzuhalten. Zum Beispiel kann zu Beginn vereinbart werden, wie Wortmeldungen erfolgen (z. B. über den Chat oder ein Hand-heben- Symbol). Auch ist es empfehlenswert, außerhalb eigener Wortbeiträge das Mikrofon stumm zu schalten. Nebengeräusche können das Meeting stören. Bei wiederholter Missachtung der Vereinbarungen kann die Lehrkraft Schüler von der jeweiligen Veranstaltung ausschließen. - Bei technischen Problemen hilft es oft, sich ab und wieder anzumelden. Wenn das nicht hilft, sollte eine Meldung an die Lehrkraft erfolgen (im Chat, über den Messenger oder per Mail). 7. Krankheiten und Vertretungen: Kranke Schülerinnen und Schüler müssen nicht am Distanzunterricht oder hybriden Unterricht teilnehmen. Daher ist es wichtig, weiterhin Krankheiten morgens vor 8.20 Uhr im Sekretariat zu melden: gesamtschule@juechen.de . Auch Lehrerinnen und Lehrer können in der Phase des Distanzlernens oder des hybriden Unterrichtes krank sein. Kranke Lehrkräfte geben keinen Distanzunterricht oder hybriden Unterricht. Eine kurzfristige Vertretung wird nach Möglichkeit eingerichtet. Vertretungsstunden und entfallender Unterricht wird über WebUNTIS bekannt gegeben. Falls nicht, nutzen die Schüler die Zeit, um die Aufgaben in den anderen Fächer zu überarbeiten und gründlicher zu lösen. Bei längerer Krankheit und in Einzelfällen wird dagegen eine Vertretung eingerichtet. - 18 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Anlage 12.4 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Auszug Schulmail MSB Auszug aus der Dienstmail v. 21.12.2020 des MSB: (…) Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht: Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb: Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots: In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (Jg. 10 und Q2) bleiben davon ausgenommen. (…) Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt. Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb: Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 - wo immer möglich - sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung. (…) Wann immer die Einrichtung von Distanzunterricht in Wechselmodellen erforderlich wird, gelten folgende allgemeine Vorgaben: · Der Distanzunterricht unterliegt den bekannten rechtlichen Vorgaben der Distanzlernverordnung. Die Schulleitung ist für die Ausgestaltung des Distanzunterrichts im Rahmen eines organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Plans verantwortlich und zeigt diesen der Schulaufsicht an. Die Schulkonferenz ist über diesen Plan zu informieren. · Die Schulen setzen Wechselmodelle nach ihren Konzepten um. Dabei ist zu prüfen, wie der Wechsel der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe organisiert werden soll (A-und-B-Wochen, tageweise Wechsel der jeweils halbierten Lerngruppe etc.). Die Schulkonferenz ist zu informieren. · In Wechselmodellen sind die Anteile von Präsenz- und Distanzunterricht in etwa gleich groß. Es ist allen betroffenen Schülerinnen und Schülern im gleichen Ausmaß Zugang zu den Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen. · In den Phasen des Distanzunterrichts ist die Erreichbarkeit der Schülerinnen und Schüler möglichst sicherzustellen. Dabei soll die Schule die Eltern auf ihre Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen. - 19 -
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021 Die folgenden Anlagen finden sich in separaten Dateien: Anlage 12.5 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Übersichtsgrafik Anlage 12.6 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – KaoA Anlage 12.7 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Ganztag Anlage 12.8 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Unterstützungsmaterial - 20 -
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