Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen - (Stand Januar 2021)

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Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen - (Stand Januar 2021)
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

                               Distanzunterricht
                                                an der
                      Gesamtschule Jüchen
                                         (Stand Januar 2021)

Anmerkung:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher
Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen
für alle Geschlechter.

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Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen - (Stand Januar 2021)
Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Gliederung
1 Grundlegendes             ……............................................................................................. 3
2 Lernen auf Distanz: Hybrider Unterricht und Distanzunterricht                         …..................... 3
  2.1 Hybrider Unterricht …..................................................................................... 3
  2.2 Distanzunterricht ............……………………………………….......................... 3
3 Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte                                 ………............................. 4
4 Organisatorische Aspekte …………......................................................................                      5
  4.1 Schulische Informationsstrukturen und Lernumgebung             ................................                      5
  4.2 Häusliche Lernumgebung und Unterstützung ….............................................                              6
  4.3 Versorgung von Schülern mit Unterstützungsbedarf …...................................                                6
      4.3.1 Vorarbeiten in Lerngruppen während der Präsenzzeit ………………….                                                    6
      4.3.2 digital ausgestatteter Schularbeitsplatz ………………………………......                                                    7
      4.3.3 Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ……………..                                                   7
      4.3.4 Ausleihe von iPads …………………………………………………............                                                             7
5 Rechtlicher Rahmen für das Lernen auf Distanz ………………………………….... 7
  5.1 Teilnahme- und Mitwirkungspflicht ……………………………………………..... 7
  5.2 Leistungsbewertung im Distanzlernen …......................................................... 8
      5.2.1 Sonstige Leistung     ………....................................................................... 8
      5.2.2 schriftliche Leistung ................................................................................ 8
      5.2.3 Transparenz …………………………………………………………............ 10
      5.2.4 Rückmeldung .......................................................................................... 10
6 Umsetzung des Distanzlernens …........................................................................ 10
  6.1 Wochenplan ……………………………………………………………………...... 10
  6.2 Videokonferenzen …………………………………………………………........... 11
  6.3 Blended Learning …………………………………………………………………. 11
  6.4 Flipped Classroom ……………………………………………………………....... 12
7 Standards für Video- und Audiokonferenzen                          ………………………………………... 12
8 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe I (Kl. 5-10)                                …………………....13
9 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe II (EF-Q2)                                 ………………….... 13
10 Lernen auf Distanz für den Fall individueller Quarantäne                             …………………………. 14
11 Krankheiten und Vertretungen                  ………………………………………………………… 14
12 Anlagen    ………………………………………………………………………………..... 15
   Anlage 12.1 – häusliche Abfrage zum Distanzlernen
   Anlage 12.2 – Standards für Videokonferenzen (Abt. I)
   Anlage 12.3 – Handout „Konzept zum Lernen auf Distanz“ GE Jüchen
   Anlage 12.4 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Auszug aus MSB Mail
   Anlage 12.5 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Übersichtsgrafik
   Anlage 12.6 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - KaoA
   Anlage 12.7 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Ganztag
   Anlage 12.8 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Unterstützungsmaterial

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

        Konzept zum „Distanzunterricht“ der GE Jüchen

1 Grundlegendes
Auf Grund der Covid-19 Pandemie ist der Verlauf des Schuljahres 2020/21 noch nicht
exakt vorhersehbar, der Unterrichtsbetrieb soll aber möglichst vollständig im
Präsenzunterricht stattfinden.
Sollte dies wegen des weiterhin notwendigen Infektionsschutzes nicht möglich sein,
findet Distanzunterricht oder eine Mischform aus Präsenz- und Distanzunterricht statt.
Grundsätzlich gilt, dass Distanz- und Präsenzunterricht bezüglich der
Leistungsbewertung gleichwertig sind. Das Ministerium für Schule und Bildung hat eine
Handreichung zum Distanzunterricht herausgegeben, an der sich dieses Konzept zum
Distanzunterricht an der Gesamtschule Jüchen orientiert. Es stellt eine konkrete
Umsetzung auf die spezifischen Begebenheiten an der Gesamtschule Jüchen hin dar.
Die Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten grundsätzlich auch für den
Distanzunterricht. Die kognitive Aktivierung und die Kompetenzorientierung sind neben
Klassenführung, Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität Schlüsselstellen in
jedem Unterricht. Im Distanzunterricht finden zudem die Bereiche Feedback und
Beratung sowie Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung aufgrund notwendig
veränderter Methoden der Durchführung besondere Berücksichtigung.
Durch die geänderten rechtlichen Vorgaben ist der Distanzunterricht - digital oder analog
- als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Schüler sind zur
Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran
mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden
kann. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

2 Lernen auf Distanz: Hybrider Unterricht und Distanzunterricht
Im Wesentlichen werden zwei Unterrichtsszenarien unterschieden, die je nach Stand des
Infektionsgeschehens eingesetzt werden:

2.1 Hybrider Unterricht
Das Lernen im Hybriden Unterricht (Präsenz-Distanz) meint die Umsetzung von
Unterrichtsvorhaben mit einem verlässlichen Anteil an Präsenzunterricht in Kombination
mit Distanzunterricht. Hybrider Unterricht bedeutet, dass ein Teil der Lerngruppe zu
Hause bleibt und ein anderer Teil in der Schule unterrichtet wird. Die Lehrkraft muss ihre
Arbeitszeit auf den Präsenzunterricht und die gleichzeitige Beschulung der Kinder zu
Hause aufteilen. Für die Beschulung zu Hause werden daher in der Regel die gleichen
oder sehr ähnliche Materialien und Aufgaben gegeben, wie sie im Präsenzunterricht in
der Schule eingesetzt werden. Es können keine Video- oder Audiokonferenzen
durchgeführt werden, da die Lehrkräfte gleichzeitig Kinder in der Schule unterrichten.

2.2 Distanzunterricht
Das Lernen im Distanzunterricht bezeichnet die Umsetzung von Unterrichtsvorhaben
im „reinen Distanzunterricht“ mit Verknüpfungsmöglichkeiten zum Präsenzunterricht.
Diese Form des Unterrichts wird wirksam, wenn es zu einer Schulschließung kommen
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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

sollte oder eine vollständige Umsetzung des Präsenzunterrichts aus zwingenden
Gründen nicht gewährleistet werden kann. Distanzunterricht kann zudem auch für
einzelne Schüler erteilt werden, wenn es Gründe des Infektionsschutzes gibt, die dies
erfordern. Das Distanzlernen ist ein „von der Schule veranlasstes und von den Lehrern
begleitetes Lernen auf der Grundlage der geltenden Unterrichtsvorgaben“. (Richtlinien
und Lehrpläne) Möglicherweise kann es zu der Situation kommen, dass Lehrerinnen und
Lehrer und auch Schüler aus individuellen Gründen zeitweise keinen Präsenzunterricht
erteilen können bzw. nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. In diesem Fällen
wird Distanzunterricht erteilt.
Für das Distanzlernen wird ein pädagogischer und organisatorischer Plan vorausgesetzt,
wobei der Distanzunterricht von den beteiligten Lehrkräften pädagogisch-didaktisch
begleitet wird. Es gelten dabei die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums und die
schuleigenen Curricula und Vorgaben auf Grundlage des §29 des Schulgesetzes NRW.
Die Schüler sind verpflichtet, am Distanzlernen teilzunehmen.

3 Pädagogische, didaktische und methodische Aspekte
Als Anregung zur Planung des Unterrichts auf Distanz können folgende sechs Impulse
für das Lernen auf Distanz hilfreich sein. Durch sie wird deutlich, dass die technische
Ausstattung und Umsetzung nicht alleine Garant für ein erfolgreiches Lernen auf Distanz
sind.
1. So viel Empathie und Beziehungsarbeit wie möglich, so viel Tools und Apps wie nötig.
2. So viel Vertrauen und Freiheit wie möglich, so viel Kontrolle und Struktur wie nötig.
3. So viel einfache Technik wie möglich, so viel neue Technik wie nötig.
4. So viel asynchrone Kommunikation (z.B. Briefe, Emails) wie möglich, so viel
synchrone (z.B. Telefonate, Einzelgespräche) wie nötig.
5. So viel offene Projektarbeit wie möglich, so viele kleinschrittige Übungen wie nötig.
6. So viel Peer-Feedback wie möglich, so viel Feedback vom Lehrenden wie nötig.

Hierbei ist grundsätzlich zu beachten, dass ein zu viel an synchroner Kommunikation in
Phasen des Distanzlernens eine starke Belastung für Schüler, Lehrende und Eltern sein
kann und deshalb synchrone Kommunikation bewusst eingesetzt werden sollte.
Für die Umsetzung des Distanzlernens bieten sich pädagogische Konzepte wie Blended
Learning, Flipped Classroom, Projektarbeit, Wochenplanarbeit und Portfolioarbeit an.
Ausführungen dazu finden sich unter „Umsetzung des Distanzlernens“ in der
Handreichung der Landesregierung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und
Distanzunterricht.
https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home
Weitere Impulse finden sich unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/schulgesundheitsrecht/
infektionsschutz/impulse-fuer-das-lernen-auf-distanz

und
https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen.
pdf der Distanzlern-Verordnung NRW Okt.2020 (DistanzlernVO)

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

4 Organisatorische Aspekte

4.1 Schulische Informationsstrukturen und Lernumgebung
Die Weitergabe von relevanten Informationen zur Unterrichtsorganisation an der
Gesamtschule Jüchen findet über die Homepage unter www.gesamtschule-juechen.de
und über Eltern-E-Mails seitens der Schule statt. Sollte Distanzunterricht erteilt werden,
sind alle Schüler bzw. deren Eltern verpflichtet, sich werktäglich im auf der Homepage
über Neuerungen bzw. Änderungen zu informieren.
Ergänzende Informationen sind dauerhaft unter „Lernen auf Distanz“ zu finden.
Kommunikationsplattform „logineoNRW“
Die Gesamtschule Jüchen stellt die Kommunikationsplattform „LogineoNRW“ zur
Verfügung. Sie ist zu erreichen unter:
https://idp.logineo.nrw.schule/idp/profile/SAML2/Redirect/SSO?execution=e1s1 .
Über diese Plattform findet die individuelle Kommunikation zwischen und mit Lehrerinnen
und Lehrern findet über die dienstliche Email-Adresse statt (Vorname.Nachname@ge-
juechen.de).
Sobald die zentrale Freischaltung erfolgt ist, werden auch die Schüler mit einer
individuellen E-Mail-Adresse in die Plattform eingebunden.

Lernplattform „moodle“:
Die Gesamtschule Jüchen stellt die Lernplattform „moodle“ zur Verfügung, die unter
https://ge-juechen.lms.schulon.org/ zu erreichen ist. Hier sind dem Stundenplan
entsprechende Unterrichtsräume für Schüler und Lehrer administriert, in denen die
unterrichtliche Kommunikation und Aktivitäten stattfindet.
Stundenplan-Tool „webUNTIS“:
Die Gesamtschule Jüchen stellt mit „webUNTIS“ den Stundenplan und Vertretungsplan
den Lehrern und Schülern in digitaler Form zur Verfügung, er ist unter
https://borys.webuntis.com/WebUntis/?school=ges-j%C3%BCchen#/basic/main zu
erreichen. Hier sind alle tagesaktuellen Informationen zum Stundenplan hinterlegt. Über
dieses Tool werden die Aufgaben (Inhalte im Vertretungsfall, Hausaufgaben,
Videokonferenzeinladungen o.ä.) übermittelt.
Schulinterner Messanger „Schul:cloud“
Die Gesamtschule Jüchen stellt die Messanger „schul:cloud“ zur Verfügung, die unter
https://app.schul.cloud/#/start/login zu erreichen ist. Es ist eine schulinterne,
kollaborative, DSGVO-konforme WhatsApp-Alternative für sichere Kommunikation aller
Mitglieder der Schulgemeinde (Schüler, Lehrer, Eltern).
Videokonferenz-Tool: „BigBlueButton (BBB)“ und „Zoom“:
Zusätzlich stehen an der Gesamtschule Jüchen die Videokonferenz-Tools
„BigBlueBotton“ und „Zoom“ zur Verfügung, zu dem Schüler per Link über webuntis zu
einer Sitzung eingeladen werden.
Schulinterner Messenger „Schul:cloud“
Die Gesamtschule Jüchen stellt die Messenger „schul:cloud“ zur Verfügung, die unter
https://app.schul.cloud/#/start/login zu erreichen ist. Es ist eine schulinterne,
kollaborative, DSGVO-konforme WhatsApp-Alternative für sichere Kommunikation aller
Mitglieder der Schulgemeinde (Schüler, Lehrer, Eltern).
Videostream-Klassenräume „DuPLO-Räume“:
Die Gesamtschule Jüchen verfügt derzeit über acht DuPLO-Klassenräume (Distanz- und
PräsenzLernen Online). Durch die in diesen Räumen festinstallierte
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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Videostreaminfrastruktur besteht die Möglichkeit im hybriden Unterricht die Klasse
gleichzeitig analog (vor Ort) und digital (in Distanz) mit Zugriff der im Raum vorhandenen
Präsentationstechniken (Tafel, Beamer, apple-TV …) zu unterrichten.

4.2 Häusliche Lernumgebung und Unterstützung
Die Schüler sollten im häuslichen Umfeld über einen festen und ruhigen Arbeitsplatz
verfügen.
Technisch ist die Ausstattung mit einem digitalen Endgerät mit Internetanschluss und
Kamera wünschenswert. Sollte es Probleme bei der technischen Ausstattung geben,
unterstützt die Schule die jeweiligen Familien. Hierbei stehen sowohl die Klassen- und
Schulleitung wie auch die Schulpflegschaft und Förderverein der Gesamtschule Jüchen
zur Unterstützung zur Verfügung.
Schüler, die die gestellten Aufgaben zu Hause nicht bearbeiten können, nehmen
unmittelbar Kontakt mit der Klassen- bzw. Stufenleitung auf. Ihnen werden im Rahmen
der schulischen Ressourcen individuelle Lösungen (Selbstlernzentrum, Leihgeräte etc.)
angeboten.
Sollten Probleme mit der Cloud etc. auftreten, bitten wir ebenfalls darum, sich umgehend
an die Klassen- bzw. Stufenleitungen zu wenden. Es erscheint sinnvoll, dass die Eltern
jüngere Schüler bei der technischen Umsetzung des Distanzlernens unterstützen.

4.3 Versorgung von Schülern mit Unterstützungsbedarf
Schüler mit einer unzureichenden häuslichen Ausstattung werden je nach Bedarf ein
digitales Endgerät für zuhause oder ein digital ausgestatteter Schularbeitsplatz in der
schule zur Verfügung gestellt. Die Klassenlehrer ermitteln den jeweiligen Bedarf und
übermitteln die Ergebnisse der Klassenumfrage, wer eine besondere Unterstützung
benötigt und wem ein Arbeitsplatz in der Schule ermöglicht werden muss, den
Abteilungsleitern.

4.3.1 VORARBEITEN IN LERNGRUPPEN WÄHREND DER PRÄSENZZEIT
Die Klassenlehrer und Fachlehrer bereiten ihre Klassen bzw. Kurse auf die ggf. plötzlich
eintretende Schulsituation der Notwendigkeit einer Phase des Distanzlernens gründlich
vor. Sie nutzen die OS-/KL-Rat-Stunden, um folgende Inhalte mit ihrer Lerngruppe zu
organisieren, per Abfragen zu klären, Inhalte einzuüben, d.h., um gute Voraussetzungen
zu schaffen und ihre Schüler „fit“ zu machen. Dazu gehören:
    1. Evaluation über die vorhandene technische Ausstattung durchführen;
        Dokumentation der Ergebnisse
    2. Erfassung der aktuellen Telefon-Nummern und der E-Mail-Adressen
    3. Erfassung der Schüler, die in der Schule einen Arbeitsplatz oder eine Gelegenheit
        zum Arbeiten bekommen müssen
    4. Einteilung der Klasse/ Kurse in feste Gruppen für die Videokonferenzen
    5. Festlegen von Tandempartnern aus der Lerngruppe für alle Kinder. Insbesondere
        wird das Augenmerk auf Schüler gelegt, die mehr Unterstützung bedürfen, u.a.
        die Kinder mit sonderschulpädagogischem Unterstützungsbedarf.
    6. Einführung in das Arbeiten mit den Elementen der digitalen Infrastruktur der
        Gesamtschule Jüchen (webUNTIS, moodle, evtl. schul:cloud)
    7. Einführung in den Ablauf und die Organisation von „Videokonferenzen und
        Verhaltenskodex“
Zur Erfassung von wichtigen Daten verwenden wir Vorlagen zu „Vorarbeiten
Distanzlernen“. Diese sind von den Klassenlehrern auszufüllen, zu sammeln und in den
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Klassenordner einzustellen. Bei Bedarf können somit das Organisationsteam, die Schul-,
Abteilungsleitung und/oder IT-Administratoren/ Support darauf zugreifen.

4.3.2 AUSLEIHE VON IPADS
Das Verfahren: Die Klassenleitung stellt den Bedarf nach Rücksprache mit den Eltern
und der Abteilungsleitung fest. Bei der Aushändigung des iPads muss der
Nutzungsvertrag von den Eltern unterschrieben werden. Das Original des Vertrages wird
in einem Ordner im Sekretariat abgeheftet; eine Kopie verbleibt bei der Klassenleitung.
Bei Wiederaufnahme des Unterrichts muss das iPad wieder über die Klassenleitung
beim IT-Koordinator zurückgegeben werden.

4.3.3 DIGITAL AUSGESTATTETER SCHULARBEITSPLATZ
Bei Schülern, die über ein fehlendes digitales Endgerät im häuslichen Umfeld nicht über
eine hinreichende Datenverbindung und/oder einen festen und ruhigen Arbeitsplatz
verfügen, wird die Schule in begrenztem Maße digital ausgestattete Schularbeitsplätze
anbieten.

4.3.4 SCHÜLER MIT SONDERSCHULPÄDAGOGISCHEM UNTERSTÜTZUNGSBEDARF
Unsere Schule besuchen Schüler, die zielgleich oder zieldifferent unterrichtet werden.
Auch diesen Kindern und Jugendlichen wird ein gleichberechtigter Zugang zum
Unterricht unter Berücksichtigung individueller Voraussetzungen ermöglicht. Die
Sonderpädagogen und Schulsozialarbeiter/ MPT entscheiden im Falle von
Distanzunterricht über alle erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen (inhaltlich/
methodisch) und sorgen in Kooperation gekoppelt mit ggf. schulinterner Kommunikation
mit Klassenlehrern/ Abteilungsleitung/ Schulleitung und/ oder verantwortlichen
außerschulischen Stellen dafür, dass die jeweils benötigten Hilfsmittel – technisch und
medial – auch im Distanzunterricht zur Verfügung stehen.
Falls erforderlich, passen die Sonderpädagogen die Aufgaben, Materialien und/ oder
Methoden für den Distanzunterricht an. Falls Arbeitsplätze in der Schule benötigt
werden, wird dies organisiert. Eine gute Kommunikation mit den Eltern ist anzustreben,
ebenso eine intensive Betreuung der Schüler per Telefon, E-Mail, Videokonferenz, ggf.
Termin für ein persönliches Gespräch.
Für den Kontakt sind von den Sonderschulpädagogischen Lehrkräften wie auch der
Schulsozialarbeit/ MPT feste Sprechzeiten für Beratung und Coaching über
Mailkommunikation, Telefonate oder persönliche Gespräche festzulegen und zu
kommunizieren.

5 Rechtlicher Rahmen für das Lernen auf Distanz

5.1 Teilnahme- und Mitwirkungspflicht

Durch die geänderten rechtlichen Vorgaben ist der Distanzunterricht - digital oder analog
- als eine dem Präsenzunterricht gleichwertige Unterrichtsform definiert. Schüler sind zur
Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Sie sind weiterhin dazu verpflichtet, daran
mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden
kann. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
Mit der geplanten Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte,

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Schüler, aber auch deren Eltern Rechtssicherheit im Umgang mit der neuen Form des
Unterrichts:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/30
0-Coronavirus/Coronavirus_Verordnungsentwurf-Distanzuntzerricht/Verordnungsentwurf-
Distanzunterricht-Stand-30_-Juni-2020.pdf
https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/VO%20Distanzlernen.
pdf Distanzlern-Verordnung NRW Okt. 2020 (DistanzlernVO)

5.2 Leistungsbewertung im Distanzlernen
Bei der Leistungsbewertung ist Transparenz durch eine klare Kommunikation
erforderlich. Dies beinhaltet keine Benachteiligung von Schülern, die aufgrund
gegebener Umstände Aufgaben nicht oder nicht so bearbeiten können, wie dies im
Präsenzunterricht der Fall wäre. Schüler und deren Eltern werden über die Grundsätze
der Leistungsbewertung informiert.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsüberprüfung (§29 SchulG i. V. m. den in den
Kernlehrplänen bzw. Lehrplänen verankerten Kompetenzerwartungen) und zur
Leistungsbewertung (§48 SchulG i. V. m. den jeweiligen Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen) gelten auch für die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen. Die
Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten
Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler. Klassenarbeiten und Prüfungen
finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in
den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen
der Leistungsüberprüfung möglich.
Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden also in der Regel in die
Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen. Leistungsbewertungen
im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf die Inhalte des
Distanzunterrichts aufbauen.

5.2.1 SONSTIGE LEISTUNGEN
Zu den sonstigen Leistungen im Unterricht im Distanzunterricht zählen neben dem
Erledigen schriftlicher Aufgaben (z.B. Bearbeitung von Arbeitsblättern oder Aufgaben in
Schulbüchern und Arbeitsheften) auch andere Aufgabentypen, z.B. Präsentationen oder
Referate. Dabei ist – soweit überprüfbar – die Eigenständigkeit der Schülerleistung und
die Reflexion des Entstehungsprozesses in die Beurteilungsfindung mit einzubeziehen.
Der Grundsatz der Chancengleichheit in Bezug auf die häusliche Ausstattung und
Arbeitsbedingungen der Schüler muss sichergestellt sein.

5.2.2 SCHRIFTLICHE LEISTUNGEN
Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts
statt. Auch Schüler mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den
schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen
teilzunehmen. Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in den Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen geregelt. Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche
Arbeiten“ können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts aufbauen.
Im Folgenden werden die Ausführungen aus der Broschüre des MSB zum Distanzlernen
herangezogen (http://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/leistungsueberpruefung-
und-leistungsbe-wertung). Die erforderlichen Leistungsnachweise sind in den
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. So besteht beispielsweise auf der
Grundlage der APO SI bereits jetzt die Möglichkeit, einmal im Schuljahr pro Fach eine

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Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche, in Ausnahmefällen auch
gleichwertige nicht schriftliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen (§ 6 Abs.8 APO-SI).
Des Weiteren kann in den modernen Fremdsprachen einmal im Schuljahr eine
schriftliche Klassenarbeit durch eine gleichwertige Form der mündlichen
Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Diese Regelungen können auch im
Distanzunterricht Anwendung finden zum Beispiel eine mündliche Leistungs-überprüfung
in Form einer Videokonferenz.
Als alternative Formen bieten sich auch Portfolios, aufgabenbezogene schriftliche
Ausarbeitungen, mediale Produkte (gegebenenfalls mit schriftlicher Erläuterung) sowie
Projektarbeiten an.

Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertungen sowohl im
analogen wie auch im digitalen Format zeigt die folgende Übersicht.

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

5.2.3 TRANSPARENZ
Wie sonst auch müssen zu Beginn des Schuljahres die Grundsätze der
Leistungsbewertung hinreichend klar und verbindlich festgelegt werden. Diese müssen
den Schülern klar kommuniziert werden und eine Dokumentation im Klassen- bzw.
Kursbuch erfolgen. Die Fachkonferenzen überprüfen die Grundsätze zur
Leistungsüberprüfung in ihrem Fach und ergänzen bzw. verändern diese, um die
Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht zu gewährleisten. Diese Grundsätze
der Leistungsbewertung müssen den Schülern sowie den Eltern transparent gemacht
werden. Die Schulkonferenz muss ebenfalls in Kenntnis gesetzt werden.

5.2.4 RÜCKMELDUNGEN
Lehrkräfte geben im Distanzunterricht Schülern und ihren Eltern den Lernprozess
begleitende Rückmeldungen zum jeweiligen Leistungsstand und zu weiteren
Möglichkeiten der Förderung. Rückmeldung an Schüler sollte differenziert Stärken und
Schwächen hervorheben und Hinweise zum Weiterlernen geben. Dabei klärt die
Lehrkraft die Form der Rückmeldung. Zum einen ist das sorgfältige Bearbeiten und
fristgerechte Einreichen Grundlage einer erfolgreichen sonstigen Mitarbeit. Zusätzlich
gibt die Lehrkraft nach Möglichkeit eine angemessene Rückmeldung zu einzelnen
Arbeitsergebnissen. Rückmeldungen sollten regelmäßig, müssen aber nicht in jedem
Einzelfall erfolgen. Eine Besprechung der Aufgaben kann beispielsweise im Rahmen
einer Videosprechstunde stattfinden oder Fragen werden - wie auch bei der
Besprechung der Hausaufgaben im Präsenzunterricht - im Plenum geklärt und
besprochen. Eine Lernerfolgskontrolle kann aber auch über die Selbstkontrolle mithilfe
von Lösungsblättern o.Ä. erfolgen

6 Umsetzung des Distanzlernens
Für die Umsetzung des Distanzlernens bieten sich pädagogische Konzepte wie Blended
Learning, Flipped Classroom, Projektarbeit, Wochenplanarbeit und Portfolioarbeit an.

6.1 Wochenplan
• Die Fachlehrer stellen grundsätzlich Unterrichtsmaterial auf moodle bereit. In manchen
Fächern (z.B. in Kunst oder den Natur- und Gesellschaftswissenschaften) ist es auch
denkbar, dass Projekte für zwei Wochen angesetzt werden, um entsprechend Zeit für die
Entfaltung von Kreativität zu ermöglichen.
• Bei einzureichenden Wochenplanarbeiten sind diese bis Montagmorgen, 8.00 Uhr, der
folgenden Woche über die Dateiablage in der Cloud abzugeben. Nach Absprache mit
der Fachlehrkraft ist im Einzelfall auch eine Abgabe als Emailanhang an die dienstliche
Emailadresse der Lehrkraft denkbar.
• Der Zeitumfang für die zu bearbeitenden Aufgaben soll für die Klassen 5-7 maximal der
Hälfte und für die Klassen 8-Q2 maximal zwei Drittel des Unterrichtsumfangs inklusive
der Hausaufgaben entsprechen. Die Bearbeitungszeit sollte zur Orientierung auf den
Arbeitsmaterialien angegeben werden. Sollte es zu einer deutlichen Über- oder
Unterschreitung der angegebenen Arbeitszeit kommen, geben die Schülern den
Lehrkräften hierüber eine Rückmeldung per Dienstmail.

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• Die Progression der Unterrichtsinhalte soll behutsam und angemessen sein.
• Die Schüler werden mit der Aufgabenstellung darüber informiert, wie, in welchem
Umfang und bis zu welchem Zeitpunkt die Aufgaben zu bearbeiten sind, wie die zu
bearbeitenden Aufgaben einzureichen sind und in welcher Form eine Rückmeldung zu
den eingereichten Aufgaben erfolgt.

6.2 Videokonferenzen
• Die Teilnahme an angesetzten Videokonferenzen ist für die Schüler verpflichtend. Im
Falle einer Erkrankung erfolgt eine Entschuldigung beim Fachlehrer; wenn die
technischen Voraussetzungen zu Hause nicht gegeben sein sollten, teilt der Schüler/die
Schülerin dies dem Fachlehrer mit.
• Videokonferenzen finden in der Regel während der in der Stundentafel ausgewiesenen
Unterrichtszeiten statt. Hierbei kann es sinnvoll sein, Konferenzen in Teilgruppen
durchzuführen. Mehr als zwei Videokonferenzen am Tag sollten in den Klassen 5-7 nicht
stattfinden, nicht mehr als drei in den Klassen 8-10. Die unterrichtenden Kollegen sollten
sich hierüber mit Hilfe der Klassenleitungen abstimmen, damit die Belastung durch
synchrone Kommunikation nicht zu hoch wird.
• Zusätzlich zu Videokonferenzen besteht das Angebot der Videosprechstunden, in
denen die Lehrkraft noch einmal mehr die Möglichkeit hat, individuell auf Fragen der
Schüler einzugehen. Nach Ankündigung der Videosprechstunde durch die Lehrkraft
erscheint eine schriftliche Anmeldung des Lernenden per Email bei der Lehrkraft zwecks
Terminabsprache als sinnvoll. Das Procedere wird durch Fachlehrkräfte den Schülern
mitgeteilt.

6.3 Blended Learning
Blended Learning stellt eine organisatorische und pädagogische Möglichkeit dar,
Präsenz- und Distanzphasen von Lerngruppen miteinander zu kombinieren. Diese
Arbeitsform kommt besonders in Betracht für den Fall, dass es nur zu einer teilweisen
Schulschließung (kleinere Lerngruppe, weniger Präsenztage etc.) kommt.

Blended Learning kann aber auch für das Distanzlernen adaptiert werden, indem
Präsenzphasen durch Lernvideos, Einstiegstexte, Diskussionskonferenzen und
individuelles Feedback ersetzt werden.

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

6.4 Flipped Classroom
Flipped Classroom ist ein Unterrichtsmodell, bei dem die klassische Phasierung des
Unterrichts umgedreht wird. Der fachliche Input erfolgt nun außerhalb des Klassenraums
zeitlich unabhängig durch die Aneignung von Inhalten durch beispielsweise
fachbezogene Erklärvideos. Die Präsenzphasen werden dann zum Üben, Anwenden
und Vertiefen genutzt. Wenn die entscheidenden Präsenzphasen nicht mehr vor Ort im
Klassenraum stattfinden können, sind Videosprechstunden, individuelle
Beratungsgespräche per Telefon, kollaboratives Arbeiten in Wikis und Etherpads
(mehrere Schüler arbeiten gleichzeitig an einem Textdokument) alternative
Möglichkeiten.

7 Standards für Video- und Audiokonferenzen
1. Einladungen zu digitalen Meetings sind persönlich zu behandeln und sollen nicht
unabgesprochen weitergegeben werden.
2. Schüler und Lehrer sind rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn anwesend. Sinnvoll ist ein
Puffer von 5min, um Technik und Verbindung zu testen. Wie im Unterricht müssen alle
Arbeitsmaterialien bereitliegen (i.d.R. Heft, Buch, Stifte).
3. Zu Beginn der Konferenz schalten alle ihr Mikrofon und die Kamera aus. Nur so kann eine
stabile Verbindung aufgebaut werden. Im weiteren Verlauf wird die Lehrkraft ggf. zum
Anschalten des Mikrofons und der Kamera auffordern.
4. Zu Beginn wird in Form einer Begrüßung die Anwesenheit der SuS kontrolliert. Damit man
sich gegenseitig ansprechen kann, ist es in digitalen Meetings empfehlenswert, den
Nachnamen anzugeben. So ist außerdem für alle Teilnehmenden transparent, wer am
Meeting teilnimmt. Die Schüler haben sich mit Vor- und Nachnamen anzumelden.
(Vertretungslehrer haben so eine bessere Kontrolle über die Teilnehmenden)
5. Auch wenn von zuhause aus an einer Veranstaltung teilgenommen wird, handelt es sich
beim digitalen Veranstaltungsraum um einen öffentlichen Raum. Es gilt die Schulordnung der
Gesamtschule Jüchen
6. Respektieren Sie die Privatsphäre der Teilnehmenden und behandeln Sie die Einblicke,
die Sie über die Videokonferenz erhalten könnten, streng vertraulich. Es ist nicht erlaubt,
Mitschnitte oder Screenshots anzufertigen.
7. Schalten Sie (wenn technisch möglich) im Sinne des gegenseitigen Respekts Ihre Kamera
in Videokonferenzen an. Kommunikation in Zeiten des Distanzlernens lebt davon, dass diese
auf so vielen Kanälen wie möglich gepflegt wird. Eine eingeschaltete Kamera hilft allen
Beteiligten, Rückmeldungen einzuholen, sowie Fragen oder Verständnisschwierigkeiten
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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

schneller zu erfassen. Tipp: Nutzen Sie die virtuellen Hintergründe der HN für
Zoomkonferenzen (sofern rechtlich möglich). Diese geben die Möglichkeit, private
Räumlichkeiten auszublenden.
8. Halten Sie in Veranstaltungen vereinbarte Verhaltensregeln ein. Zum Beispiel kann zu
Beginn vereinbart werden, wie Wortmeldungen erfolgen (z. B. über den Chat oder ein Hand-
heben-Symbol). Auch ist es empfehlenswert, außerhalb eigener Wortbeiträge das Mikrofon
stumm zu schalten. Nebengeräusche können das Meeting stören. Achten Sie im Sinne eines
reibungslosen Ablaufs auf die Vereinbarungen der jeweiligen Veranstaltung.
9. Haben Sie Verständnis für technisch bedingte Zeitverzögerungen (z. B. in Wortbeiträgen)
und Verbindungsprobleme.
10. Arbeiten Sie ausschließlich mit den von der Schule bereit gestellten
Kommunikationstools (z. B. Moodle, WebUntis, Schul:Cloud)
11. Die Video-Meetings werden unbedingt rechtzeitig (spätestens am Tag vorher) auf
WebUNTIS mit einem Link angekündigt.
12. Schalten Sie während der Konferenz ihr Smartphone auf lautlos und vermeiden Sie
parallele Telefonate.
13. Bedenken Sie beim Teilen des Bildschirms, dass die SuS ihre eingehenden Nachrichten
mitlesen könnten. Schließen Sie u.U. unnötige Programme (Mail, Schul:Cloud), damit Sie
nicht versehentlich persönliche Botschaften offenbaren.
14. Eine sinnvolle Durchführung ist mit Computern und Tablets, nicht jedoch mit dem
Smartphone möglich, da auf dem kleinen Bildschirm keine Präsentationen erkannt werden
können.
15. Bei technischen Problemen hilft es oft, sich ab und wieder anzumelden. Wenn das nicht
hilft, sollte eine Meldung an die Lehrkraft erfolgen (im Moodle/Zoom-Chat, über den
Messenger oder per Mail).

8 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe I
Im Rahmen des Distanzlernens kommt den Klassenleitungen eine herausragende
Aufgabe zu. Es ist besonders wichtig, dass in dieser Phase kein Kind verloren geht und
jede Schülerin und jeder Schüler individuell bestmöglich gefördert wird. Die
Klassenleitungen stellen das Bindeglied zwischen schulischer und heimischer
Lernumgebung dar. Es bietet sich an, dass die Klassenleitungen am Ende der Woche
eine feste Telefon- oder Videosprechstunde anbieten, die den Lernenden und Eltern die
Möglichkeit bietet, sich bei Problemen an die Schule zu wenden. Der Klassenleitung
kommt ebenfalls die Aufgabe zu, Ablauf und Umfang des Distanzlernens im Blick zu
behalten und ggf. im Austausch mit Fachkollegen, Schülern und Eltern zu moderieren.

9 Spezifika des Distanzlernens in der Sekundarstufe II
Grundsätzlich wird in der Sekundarstufe II eine höhere Erwartung an das
eigenverantwortliche Lernen der Schüler gestellt. Damit darf von den Schülern auch eine
Bearbeitung von Aufgaben in größeren Zusammenhängen erwartet werden. In
Abhängigkeit von der Methodenkompetenz und der Motivation der Schüler können sich
die Arbeitsaufträge von kleinschrittigen Aufgaben bis hin zu projektartigen Arbeitsphasen
entwickeln. Daraus resultiert, dass die Form der Rückmeldung den individuellen
Leistungsanforderungen angepasst wird. So können auch projektartige Arbeitsphasen in
die Leistungsbewertung mit einfließen. Die jeweiligen konkreten Bedingungen werden
durch die Lehrkraft mit der Aufgabenstellung festgelegt. Die Jahrgangsstufenleiter sind
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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Ansprechpartner für die Fachlehrer im Hinblick auf die Teilnahme der Schüler und deren
Leistungen beim Distanzlernen. Bei Schwierigkeiten und Unregelmäßigkeiten stellen sie
das Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus dar. Gleichzeitig kommt den
Jahrgangsstufenleitern die Aufgabe zu, eine maßvolle Arbeitsbelastung im Blick zu
behalten und ggf. zwischen Lernenden und Lehrenden zu vermitteln.

10 Lernen auf Distanz für den Fall individueller Quarantäne
Die Anordnung der Quarantäne erfolgt alleine durch das Gesundheitsamt nach
Rücksprache mit der Schulleitung.
Wenn ein Schüler individuell auf Distanz (Quarantäne) beschult wird, werden diesem
Arbeitsmaterialien vom Fachlehrer auf moodle bereitgestellt. Der Schüler wird zudem
grundsätzlich die Möglichkeit einer Leistungserbringung angeboten. Dies geschieht in
Absprache zwischen Schüler und dem Fachlehrer. Die fachübergreifende Betreuung
übernimmt der Klassenlehrer.

11 Krankheiten und Vertretungen
Kranke Schüler müssen nicht am Distanzunterricht oder hybriden Unterricht teilnehmen.
Daher ist es wichtig, weiterhin Krankheiten im Sekretariat zu melden.
Auch Lehrer können in der Phase des Distanzlernens oder des hybriden Unterrichtes
krank sein. Kranke Lehrkräfte geben keinen Distanzunterricht oder hybriden Unterricht.
Eine kurzfristige Vertretung wird nach Möglichkeit eingerichtet. Falls nicht, nutzen die
Schüler die Zeit, um die Aufgaben in den anderen Fächer zu überarbeiten und
gründlicher zu lösen. Bei längerer Krankheit und in Einzelfällen wird dagegen eine
Vertretung eingerichtet. Vertretungsstunden und entfallender Unterricht wird über
WebUNTIS bekannt gegeben.

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

12 Anlagen

Anlage 12.1 – Häusliche Abfrage zum Distanzlernen

Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

sollte es in der aktuellen Situation der Corona-Pandemie wieder zu einer Schulschließung
kommen oder Ihr Kind/ du musst zu Hause in Quarantäne bleiben, müssen wir wissen, wie Ihre/
deine technische Ausstattung ist, damit das Lernen auf Distanz gelingen kann und um ggf. von
Seiten der Schule unterstützende Maßnahmen (wie die Ausleihe eines iPads, Erstellen eines
Materialpaketes, …) vornehmen zu können. Dieser Fragebogen ermittelt den aktuellen Stand bei
Ihnen/ Dir zu Hause. Bitte beachten Sie, dass wenn Ihr Kind nur ein Smartphone besitzt, es sich
um kein Gerät handelt mit dem man richtig am Distanzunterricht teilnehmen kann.

Bitte kreuzen Sie (ggf. nach Rücksprache mit Ihrem Kind) bei nachfolgenden           Ja   Nein
Aussagen die für Sie zutreffende Antwort (ja/ nein) an:

Aussage:

Mein Kind verfügt grundsätzlich über einen Arbeitsplatz, an dem es in Ruhe           ⃝    ⃝
arbeiten kann.

Mein Kind kann ein Tablet/ einen Laptop/ einen Computer für den                      ⃝    ⃝
Distanzunterricht nutzen. (Zutreffendes unterstreichen.)

Das digitale Endgerät verfügt über ein Mikrofon und eine Kamera, um an               ⃝    ⃝
Videokonferenzen teilzunehmen.

Mein Kind muss das Tablet/ den Laptop/ den Computer mit anderen                      ⃝    ⃝
Familienmitgliedern (z.B. Geschwister) teilen und kann nicht für die Dauer der
Unterrichtszeit darüber verfügen.

Unsere Internetverbindung ermöglicht es meinem Kind, an Videokonferenzen             ⃝    ⃝
teilzunehmen.

Ich/wir verfüge(n) über eine Mail-Adresse, die mein Kind benutzen kann.              ⃝    ⃝

Wir verfügen über die Möglichkeit, Dokumente auszudrucken.                           ⃝    ⃝

Wenn die Schule meinem Kind einen ruhigen Arbeitsplatz mit Computer und              ⃝    ⃝
WLAN-Zugang (sog. Study-Hall-Platz) zur Verfügung stellen würde, so würde
mein Kind ihn nutzen.

Wir können unser Kind bei der technischen Umsetzung des Distanzunterrichts           ⃝    ⃝
unterstützen.

_________________________               ________________________________
    Name des Kindes/Klasse               Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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Anlage 12.2 – Standards für Videokonferenzen (Abt.I)

Regeln für Videokonferenzen an der Gesamtschule Jüchen

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Anlage 12.3 – Handout „Konzept zum Lernen auf Distanz“

Nach den Entscheidungen des MSB v. 6.1.2021 wird der Unterricht in der folgenden Form
stattfinden:
- In den Klassen 5, 6 und 7 wird vom 11.01.bis zum 31.01.2021 an grundsätzlich
Distanzunterricht stattfinden (s.u.),
- In den Klassen 8, 9 und 10 wird vom 11.01.bis zum 31.01.2021 an grundsätzlich
Distanzunterricht stattfinden (s.u.)
- In den Jg. EF, Q1 und Q2 wird vom 11.01.bis zum 31.01.2021 grundsätzlich
Präsenzunterricht stattfinden (s.u.).

Konzept zum Lernen auf Distanz
Wenn Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, wird der Unterricht auf
Lernplattform verlagert (moodle). Dabei werden grundsätzlich zwei Formen unterschieden:

Hybrider Unterricht bedeutet, dass ein Teil der Lerngruppe zu Hause bleibt und ein anderer
Teil in der Schule unterrichtet wird. Die Lehrkraft muss ihre Arbeitszeit auf den
Präsenzunterricht und die gleichzeitige Beschulung der Kinder zu Hause aufteilen. Für die
Beschulung zu Hause werden daher in der Regel die gleichen oder sehr ähnliche Materialien
und Aufgaben gegeben, wie sie im Präsenzunterricht in der Schule eingesetzt werden. Es
können keine Video- oder Audiokonferenzen durchgeführt werden, da die Lehrkräfte
gleichzeitig Kinder in der Schule unterrichten.
Distanzunterricht bedeutet, dass eine ganze Lerngruppe zu Hause bleibt und von den
Lehrkräften über Lernplattformen betreut wird. Die Lehrkraft kann sich auf den Unterricht mit
den Schülerinnen und Schülern zu Hause konzentrieren. Sie hat daher Zeit, speziell
Aufgaben und Materialien für das Distanzlernen anzufertigen, Rückmeldungen zu
empfangen und Video- oder Audiokonferenzen durchzuführen. Die Aufgaben, Materialien
und Konferenzen bilden eine sinnvolle didaktische Einheit. Es ist nicht sinnvoll, den
Unterricht komplett als Videokonferenz durchzuführen, da dies einem Frontalunterricht
entsprechen würde, der nicht zeitgemäß und wenig effizient ist.

Für beide Formen gelten folgende Regeln:

1. Zeitraster: Es wird nach dem regulären Stundenplan der Klasse oder Jahrgangsstufe
gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler wählen sich zu Beginn einer Unterrichtsstunde in
der Lernplattform moodle oder ggf. in eine Videokonferenz (Zoom/BigBlueButtoon) ein und
bearbeiten die Aufgaben des jeweiligen Faches.

2. Abgabezeitpunkt: Die Abgabezeit für die Aufgaben wird üblicherweise zum Ende der
Unterrichtsstunde liegen. In der Regel wird die Rückmeldung über die Lernplattform moodle
erfolgen.

3. Planbarkeit: Für jede Klasse und Unterricht gibt es einen eigenen Kurs in der
Lernplattform moodle.
Videokonferenzen werden mit der Mitteilung eines Links auf webUNTIS angekündigt, sodass
der Einsatz geeigneter Geräte frühzeitig geplant werden kann.
In allen Fächer wird eine Übersicht über die zu erwartenden Aufgaben, Konferenzen und
Materialien auf der Startseite des jeweiligen Faches bis Montagmittag gegeben.

4. Leistungsbewertung: Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am
Distanzunterricht verpflichtet. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt
bestehen. Grundsätzlich gilt, dass Distanz- und Präsenzunterricht bezüglich der
Leistungsbewertung gleichwertig sind. Die Leistungen im Distanzunterricht oder hybriden

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Unterricht sind auch Grundlage der Leistungsbewertung und Grundlage für Klassenarbeiten
und Klausuren.

5. Anzahl der Video- und Audiokonferenzen: Als Audio- und Videokonferenzplattform
nutzen wir Zoom (Abt. I, II, III) oder BBB (Abt.III). Mehr als zwei Videokonferenzen am Tag
sollten in den Klassen 5-7 nicht stattfinden, nicht mehr als drei in den Klassen 8-10. Im
Einzelfall sind Abweichungen möglich (z.B. bei Unterricht über den DuPLO-Raum), wenn
andere Lernformen oder mehr Konferenzen sinnvoll sind.

6. Regeln für Video- und Audiokonferenzen
- Es gilt die Schulordnung unserer Schule – der digitale Veranstaltungsraum ist ein
öffentlicher Raum
- Eine sinnvolle Durchführung ist mit Computern und Tablets, nicht jedoch mit dem
Smartphone möglich, da auf dem kleinen Bildschirm keine Präsentationen erkannt werden
können.
- Wie im Unterricht müssen alle Arbeitsmaterialien bereitliegen (i.d.R. Heft, Buch, Stifte).
- Alle Schülerinnen und Schüler melden sich mit ihrem richtigen Namen an. Kann die
Identität nicht eindeutig zugewiesen werden, wird die Person von der Konferenz
ausgeschlossen.
- Es ist nicht erlaubt, Mitschnitte oder Screenshots anzufertigen.
- Zu Beginn der Konferenz schalten alle ihr Mikrofon und die Kamera aus. Nur so kann eine
stabile Verbindung aufgebaut werden. Im weiteren Verlauf wird die Lehrkraft ggf. zum
Anschalten des Mikrofons und der Kamera auffordern.
- Im Sinne des gegenseitigen Respekts schalten alle ihre Kamera im Laufe der
Videokonferenz an. Kommunikation in Zeiten des Distanzlernens lebt davon, dass diese auf
so vielen Kanälen wie möglich gepflegt wird. Eine eingeschaltete Kamera hilft allen
Beteiligten, Rückmeldungen einzuholen, sowie Fragen oder Verständnisschwierigkeiten
schneller zu erfassen. Tipp: Nutzen Sie die virtuellen Hintergründe der HN für
Zoomkonferenzen (sofern rechtlich möglich). Diese geben die Möglichkeit, private
Räumlichkeiten auszublenden.
- Die vereinbarten Verhaltensregeln sind einzuhalten. Zum Beispiel kann zu Beginn
vereinbart werden, wie Wortmeldungen erfolgen (z. B. über den Chat oder ein Hand-heben-
Symbol). Auch ist es empfehlenswert, außerhalb eigener Wortbeiträge das Mikrofon stumm
zu schalten. Nebengeräusche können das Meeting stören. Bei wiederholter Missachtung der
Vereinbarungen kann die Lehrkraft Schüler von der jeweiligen Veranstaltung ausschließen.
- Bei technischen Problemen hilft es oft, sich ab und wieder anzumelden. Wenn das nicht
hilft, sollte eine Meldung an die Lehrkraft erfolgen (im Chat, über den Messenger oder per
Mail).

7. Krankheiten und Vertretungen:
Kranke Schülerinnen und Schüler müssen nicht am Distanzunterricht oder hybriden
Unterricht teilnehmen. Daher ist es wichtig, weiterhin Krankheiten morgens vor 8.20 Uhr
im Sekretariat zu melden: gesamtschule@juechen.de .
Auch Lehrerinnen und Lehrer können in der Phase des Distanzlernens oder des
hybriden Unterrichtes krank sein. Kranke Lehrkräfte geben keinen Distanzunterricht oder
hybriden Unterricht.
Eine kurzfristige Vertretung wird nach Möglichkeit eingerichtet. Vertretungsstunden und
entfallender Unterricht wird über WebUNTIS bekannt gegeben.
Falls nicht, nutzen die Schüler die Zeit, um die Aufgaben in den anderen Fächer zu
überarbeiten und gründlicher zu lösen. Bei längerer Krankheit und in Einzelfällen wird
dagegen eine Vertretung eingerichtet.

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Anlage 12.4 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Auszug Schulmail MSB
Auszug aus der Dienstmail v. 21.12.2020 des MSB:

(…) Aus Sicht der Landesregierung kommen für die Zeit nach dem 10. Januar 2021 in Abhängigkeit
vom aktuellen Infektionsgeschehen derzeit drei Szenarien in Betracht:

 Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:
Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die Ihnen
bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach
Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der
Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht
aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu
informieren.

 Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots:
In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen
Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs
anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel
parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen. Die Jahrgangstufen 1
bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (Jg. 10 und Q2) bleiben davon ausgenommen. (…) Diese
Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und
bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für
Schule und Bildung wird beteiligt.

Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb:
Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die
Klassen 1 bis 7 - wo immer möglich - sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann
Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen
vorgesehen werden. Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine
Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden. Bei einer besonders
kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit
eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.
(…)

Wann immer die Einrichtung von Distanzunterricht in Wechselmodellen erforderlich wird, gelten
folgende allgemeine Vorgaben:
 ·     Der Distanzunterricht unterliegt den bekannten rechtlichen
Vorgaben der Distanzlernverordnung. Die Schulleitung ist für die Ausgestaltung des
Distanzunterrichts im Rahmen eines organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Plans
verantwortlich und zeigt diesen der Schulaufsicht an. Die Schulkonferenz ist über diesen Plan zu
informieren.
 ·     Die Schulen setzen Wechselmodelle nach ihren Konzepten um.
Dabei ist zu prüfen, wie der Wechsel der Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe organisiert
werden soll (A-und-B-Wochen, tageweise Wechsel der jeweils halbierten Lerngruppe etc.). Die
Schulkonferenz ist zu informieren.
 ·     In Wechselmodellen sind die Anteile von Präsenz- und
Distanzunterricht in etwa gleich groß. Es ist allen betroffenen Schülerinnen und Schülern im gleichen
Ausmaß Zugang zu den Phasen des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
 ·     In den Phasen des Distanzunterrichts ist die Erreichbarkeit
der Schülerinnen und Schüler möglichst sicherzustellen. Dabei soll die Schule die Eltern auf ihre
Mitwirkungspflichten rechtzeitig hinweisen.

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Distanzlernen GE Jüchen - Schulleitung Januar 2021

Die folgenden Anlagen finden sich in separaten Dateien:

   Anlage 12.5 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Übersichtsgrafik

   Anlage 12.6 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – KaoA

   Anlage 12.7 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 – Ganztag

   Anlage 12.8 – Stufenplan NRW v. 21.12.2020 - Unterstützungsmaterial

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