Die Strafwürdigkeit des Bullying* - Von Associate-Prof. Dr. Moris Shalikashvili, LL.M. (UH), Iwane-Dschawachischwili-Staatliche-Universität ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die Strafwürdigkeit des Bullying* Von Associate-Prof. Dr. Moris Shalikashvili, LL.M. (UH), Iwane-Dschawachischwili-Staatliche- Universität Tbilisi Am 1. Dezember 2017 wurden in Tiflis zwei Ju- und Verspottungen begangen werden. Laut der Schullei- gendliche, Schüler der in der Khoravastraße gelegenen stungsuntersuchung (PISA) von 2017 wird in Deutsch- 51. Öffentlichen Schule, durch den Einsatz von Messern land fast jeder sechste 15-Jährige (15,7 Prozent) an der getötet. Ein weiterer Jugendlicher wurde verletzt. Einige Schule regelmäßig Opfer körperlicher oder seelischer der Täter wurden zu langjährigen Freiheitsstrafen ver- (psychischer) Misshandlung durch die Mitschüler. Laut urteilt. Am 6. Juni 2018 wurde vom georgischen Par- derselben Studie liegt dieser Indikator im Schnitt aller lament eine vorläufige Untersuchungskommission zur Teilnehmerländer der Organisation für wirtschaftliche Aufklärung dieses Falles eingesetzt. Die Kommission Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei 18,7 untersuchte das mittlerweile als sog. „Khoravastraße“- Prozent.3 Mordfall bezeichnete Geschehen und wies dabei auch In Georgien gibt es nur sehr wenige Studien zum auf die Rolle von Bullying bei der Begehung dieser Tat Phänomen des Schul-Bullying. Eine der relevanten hin. Wegen des „Khoravastraße“-Falles sind der Chefan- Studien wurde im Jahr 2015 vom Institut für Sozialfor- kläger von Georgien und der stellvertretende Schulleiter schung und Analyse durchgeführt. Die Umfrage, die der 51. Öffentlichen Schule von Tiflis zurückgetreten.1 sich auf das gesamte Land bezog und insgesamt 3.829 Teilnehmer hatte, zeigte, dass 30,5 Prozent der befrag- ten Schulverwaltungen und Lehrer/innen der Meinung I. Einleitung sind, dass Demütigungen und Beleidigungen (Bullying) unter den Schülern in der Schule vorkommen.4 Der In den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts betrach- Großteil der Schulverwaltungen und Lehrern/innen hin- tete Peter-Paul Heinemann das Verhalten von Schülern gegen verneint die Existenz von Bullying in der Schule, auf dem Schulhof. Seine Beobachtungen zeigten, dass was sich negativ auf die Problemprävention auswirkt.5 ein Teil der Schüler regelmäßig Gewalt gegen andere Nach den Angaben der vorläufigen Untersuchungs- ausübte.2 Diese Beobachtung von Heinemann hat für die kommission des georgischen Parlaments zur Aufklärung Forschung von Bullying/Mobbing den Grundstein ge- des auf der Khoravastraße begangenen Mordfalls sieht legt. Auf den ersten Blick harmlos erscheinende, kind- die Statistik der verbalen oder physischen Beleidigungen liche Beziehungen können so schwerwiegende Folgen unter den Schülern in den letzten Jahren wie folgt aus: haben wie im Fall des „Khoravastraße“-Mordes. Für Schuljahr 2015/2016: 2582 Fälle; Schuljahr 2016/2017: einen nicht ganz kleinen Teil der Schüler ist die Schule 2538 Fälle; Schuljahr 2017/2018: 3673 Fälle.6 zu dem Ort geworden, an dem sie ständig durch andere Die oben genannten nationalen und internationalen Mitschüler körperlich oder seelisch misshandelt werden Studien weisen eindeutig auf die Existenz von Bullying und an ihnen Quälereien, erniedrigende Behandlungen 3 https://www.wiwo.de/politik/deutschland/pisa-studie-fast-je- * Deutsche Übersetzung des Aufsatzes vom Lektoratsmitglied der-sechste-jugendliche-ist-ein-mobbing-opfer/19687708.html der DGStZ Frau Nino Kochiashvili. (letzter Abruf: 25.11.2021). 1 Abschlussbericht und die Empfehlungen der vorläufigen Un- tersuchungskommission des georgischen Parlaments zur Auf- 4 http://issa-georgia.com/files/Reports/TPDC/TPDC-Org.-Cul- klärung des von zwei Jugendlichen am 1. Dezember 2017 in ture-Report_Final.pdf, S. 70. (letzter Abruf: 25.11.2021). Tiflis auf der Khoravastraße begangenen Mordes, 2018. 5 http://issa-georgia.com/files/Reports/TPDC/TPDC-Org.-Cul- 2 Graf, Alexander, Mobbing, Theoretische und empirische Un- ture-Report_Final.pdf, S. 70. (letzter Abruf: 25.11.2021). tersuchung von Konflikten im Bereich des Berufsschulwesens 6 Abschlussbericht und die Empfehlungen der vorläufigen Un- und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Schule und tersuchungskommission des georgischen Parlaments zur Auf- Individuum, 2007, S. 7; Shalikashvili, Moris, Kriminologie klärung des von zwei Jugendlichen am 1. Dezember 2017 in der Gewalt, 2012, S. 163. Tiflis auf der Khoravastraße begangenen Mordes, 2018, S. 35. Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 87
Moris Shalikashvili (als psychische oder seelische Gewalt) unter den Schü- gend nicht provozierten Versuche, einer anderen Person lern hin. zu schaden. Bullying kann seiner Natur nach physisch Der vorliegende Beitrag konzentriert sich aus- und verbal sowie direkt oder indirekt erfolgen. Bullying schließlich auf das Phänomen des Schul-Bullying7 und beinhaltet gegen eine Person gerichtete wiederholte ne- widmet sich dabei folgenden Fragen: Welche Folgen hat gative Handlungen von Einzelpersonen oder Gruppen Bullying?, Wird das Bullying unter den Schülern straf- sowie auch ein Ungleichgewicht der physischen oder rechtlich erfasst?, Entspricht die Bestrafung von Bul- psychischen Gewalt.12 lying den Schadens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsät- Da sich in der georgischen Gesetzgebung der Be- zen?, Ist eine spezielle Regelung des Bullying im geor- griff „Bullying“ etabliert hat,13 wird dieser auch im vor- gischen Strafgesetzbuch (gStGB) erforderlich? liegenden Beitrag verwendet. Wegen der Vieldeutigkeit des Begriffs des Bullying ist es wichtig, die Merkmale genau zu benennen, die die entsprechenden Handlungen II. Der Begriff des Bullying charakterisieren:14 • der Täter („Bulle“) verfolgt das Ziel, dem Opfer zu Bullying ist Mobbing im Schulkontext.8 Als „Mob- schaden oder es einzuschüchtern; bing“ wird eine negative Kommunikationsart (physische • das aggressive Verhalten gegen das Opfer wiederholt und psychische Gewalt) am Arbeitsplatz bezeichnet, die sich; darauf abzielt, eine bestimmte Person zum Opfer zu ma- • der Täter wird nicht vom Opfer provoziert; chen.9 • Bullying findet hauptsächlich in engen Sozialgrup- „Bullying“ leitet sich vom englischen Wort „Bull“ pen (Mitschüler) statt; ab und wird hauptsächlich in der englischsprachigen • der Täter ist stärker als das Opfer (zumindest in des- Literatur verwendet. Es gilt als Synonym für Mobbing, sen Wahrnehmung); welches in der deutschsprachigen Literatur häufiger • das Opfer befindet sich in einem pathologischen, Verwendung findet.10 Verstanden wird Bullying als un- somato-objektiven Zustand und wird gezwungen, erwünschtes, wiederholtes, aggressives Verhalten, das seine Lebensweise zu ändern. von einer Einzelperson oder der Gruppe gegen einen Ju- gendlichen, der weder ein Geschwister noch ein enger Im Internet ist in den letzten zehn Jahren ist eine be- Freund ist, geübt wird.11 sondere Form von Bullying, das sog. „Cyberbullying“ Das Bildungsministerium der USA (US Depart- entstanden. Die im Internet vielfach gegebene Möglich- ment of Education) definiert Bullying folgendermaßen: keit, anonym zu bleiben, hat zu einer Intensivierung der „Bullying bezieht sich auf die vorsätzlichen und vorwie- Beleidigungen geführt.15 7 Angesichts des Umfangs des Themas wird in diesem Bei- trag nur Schul-Bullying diskutiert, obwohl die Frage der straf- 12 Nationale Studie von UNICEF über die Gewalt in den geor- rechtlichen Verantwortlichkeit für Bullying-Fälle unter den gischen Schulen, 2008, S. 7, https://www.unicef.org/georgia/ Erwachsenen auch Gegenstand der Forschung sein kann. media/2171/file/zaladoba-skolebshi-kvleva.pdf (letzter Abruf: 8 Heimann, Rudi/Fritzsche, Jürgen (Hrsg.), Gewaltprävention 25.11.2021). in Erziehung, Schule und Verein, 2020, S. 15. 13 Erlass №235 des Präsidenten von Georgien vom 22. März 9 Leymann, Heinz, Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz 2012 „Über die Bestätigung der Strategie zur Prävention von und wie man sich dagegen wehren kann, 1993, S. 21. Jugendkriminalität“. 10 Popow, Christian/Ohmann, Susanne/Paulus, Frank, „Cy- 14 von Marées, Nadoli, Der Bullying- und Viktimisierungsfra- berbullying“ unter Jugendlichen – Daten, Trends und Mög- gebogen: Konstruktion und Analyse von Instrumenten zur Er- lichkeiten der Prävention, In: Monatsschrift Kinderheilkunde, fassung von Bullying im Vor- und Grundschulalter, 2008, S. 2018, 498, https://link.springer.com/article/10.1007/s00112- 17; BGH 4 StR 168/13 und BGHSt 48, 34, 36 f. 018-0464-8 (letzter Abruf: 25.11.2021). 15 Neubacher, Frank, Kriminologie, 3. Auflage, 2017, S. 210; 11 Popow, Christian/Ohmann, Susanne/Paulus, Frank, „Cy- Popow, Christian/Ohmann, Susanne/Paulus, Frank, „Cyber- berbullying“ unter Jugendlichen – Daten, Trends und Mög- bullying“ unter Jugendlichen – Daten, Trends und Möglich- lichkeiten der Prävention. In: Monatsschrift Kinderheilkunde, keiten der Prävention, In: Monatsschrift Kinderheilkunde, 2018, 498, https://link.springer.com/article/10.1007/s00112- 2018, 499, https://link.springer.com/article/10.1007/s00112- 018-0464-8 (letzter Abruf: 25.11.2021). 018-0464-8 (letzter Abruf: 25.11.2021). DGStZ 3/2021 88
Die Strafwürdigkeit des Bullying III. Die Folgen von Bullying Chronischer Stress, als Folge von Bullying, fördert die Bildung des Stresshormons Cortisol und bewirkt Bevor die Strafbarkeit des Bullying erörtert werden so eine Schwächung des Immunsystems. Dementspre- kann, ist es notwendig, sich dessen Auswirkungen zu chend häufiger erkranken Kinder, die Opfer von Bul- vergegenwärtigen. lying sind – das krankheitsbedingte Fehlen in der Schule Eine Umfrage unter deutschen Schülern ergab, dass ist dann eine regelmäßige Konsequenz.19 als Folge von Cyberbullying 67,9 Prozent der Befragten Die Studien bestätigen, dass Bullying und die Ge- ein Wutgefühl entwickelten, 35,9 Prozent psychische walt an Schulen zu einer Beteiligung der Opfer an krimi- Schäden erlitten, 22,3 Prozent Verzweiflung empfan- nellen und rechtsextremistischen Gruppen führen kön- den, 21,5 Prozent sich hilflos fühlten und 17,9 Prozent nen.20 Bullying kann bei dem Opfer ein Sicherheitsbe- Angstzustände hatten. Auch psychosomatische Beein- dürfnis auslösen, dass es dazu bewegt, sich kriminellen trächtigungen wurden bei Opfern von Cyberbullying Banden anzuschließen.21 festgestellt: Kopfschmerzen bei 7,6 Prozent, Bauch- Laut Studien findet Cyberbullying unter männlichen schmerzen bei 6,6 Prozent und Schlaflosigkeit bei 17,1 wie weiblichen Jugendlichen (sowohl bezüglich der Tä- Prozent der Befragten. Darüber hinaus wollten 3,7 Pro- ter als auch der Opfer) in der Altersgruppe von 12 bis 19 zent der Befragten nicht mehr zur Schule gehen und 9,3 Jahren statt.22 Prozent zögerten, sich mit Freunden zu treffen.16 Opfer von Gewalt – so auch im Fall des Bullying – Zahlreiche interkulturelle und Langzeitstudien der eignen sich Verhaltensweisen an, die ihm dabei helfen, letzten Jahre haben gezeigt, dass Bullying in direktem nicht länger zum Opfer zu werden.23 Dies aber zwingt zu Zusammenhang mit der Entstehung von Problemen psy- einer wesentlichen Änderung des bisherigen Lebensstils. chischer oder anderer Art bei den Schülern steht. Die Er- Unter Berücksichtigung des oben Gesagten ist es scheinungsformen umfassen Traurigkeit und Unglück- wichtig zu betonen, dass sich der Begriff „Bullying“ auf lich-Sein, geringes Selbstwertgefühl, schwache soziale aggressive und gewalttätige Handlungen bezieht, die Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit, den Wunsch regelmäßig stattfinden, das Opfer schädigen oder ein- eines Schulwechsels, Depression, Einsamkeitsgefühle, schüchtern und es zu erheblichen Änderungen des Le- Neigung zu aggressiven Handlungen, Probleme bei der bensstils zwingen. Möglich ist es schließlich auch, dass Kontrolle von Emotionen, Konsumieren von psychoak- nicht nur systematisch bzw. wiederholt verübte, sondern tiven Stoffen (Drogen) und Alkohol sowie Suizidversu- auch einmalige, schwerwiegend missbräuchliche Hand- che.17 Bullying verursacht zudem Stress, der sich direkt lungen auf Seiten des Opfers die gleichen Folgen verur- auf den Gesundheitszustand des Opfers niederschlagen sachen können. und zu psychosomatischen Symptomen wie Bauch-, Kopf-, Rückenschmerzen und Schwindel führen kann.18 19 von Marées, Nadoli, Der Bullying- und Viktimisierungs- fragebogen: Konstruktion und Analyse von Instrumenten zur 16 Petras, Ira-Katharina/Petermann, Franz, Übersicht zu Ri- Erfassung von Bullying im Vor- und Grundschulalter, 2008, sikofaktoren für Cybermobbing-Viktimisierung im Kindes- S. 62. und Jugendalter und Empfehlungen für die Präventionsarbeit, Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie, 20 Bjorgo, Tore, Kriminalprävention, umfassender Ansatz, 2019, 67 (4), 204. 2019, S. 49. 17 Petras, Ira-Katharina/Petermann, Franz, Übersicht zu Risi- 21 Bjorgo, Tore, Kriminalprävention, umfassender Ansatz, kofaktoren für Cybermobbing-Viktimisierung im Kindes- und 2019, S. 122. Jugendalter und Empfehlungen für die Präventionsarbeit, Zeit- 22 Petras, Ira-Katharina/Petermann, Franz, Übersicht zu Ri- schrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie, 2019, sikofaktoren für Cybermobbing-Viktimisierung im Kindes- 67 (4), 209 f.; von Marées, Nadoli, Der Bullying- und Viktimi- und Jugendalter und Empfehlungen für die Präventionsarbeit, sierungsfragebogen: Konstruktion und Analyse von Instrumen- Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie, ten zur Erfassung von Bullying im Vor- und Grundschulalter, 2019, 67 (4), 208 f.; Heimann, Rudolf/Fritzsche, Jürgen 2008, S. 54-61; Heimann, Rudi/Fritzsche, Jürgen (Hrsg.), Ge- (Hrsg.), Gewaltprävention in Erziehung, Schule und Verein, waltprävention in Erziehung, Schule und Verein, 2020, S. 53. 2020, S. 55. 18 von Marées, Nadoli, Der Bullying- und Viktimisierungsfra- 23 Heimann, Rudi/Fritzsche, Jürgen (Hrsg.), Gewaltprävention gebogen: Konstruktion und Analyse von Instrumenten zur Er- in Erziehung, Schule und Verein, 2020, S. 36; Shalikashvili, fassung von Bullying im Vor- und Grundschulalter, 2008, S. 61. Moris, Kriminologie, 3. Auflage, 2007, S. 197. Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 89
Moris Shalikashvili IV. Die Strafwürdigkeit des Bullying ständiger Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden würde dem Ruf der Schule schaden und die dienstliche Wie bereits erwähnt, fügt Bullying dem Opfer und moralische Verantwortung der Schulverwaltung in ernsthaften Schaden zu. Bullying hat mehrere Erschei- Frage stellen. nungsformen – von der Verbreitung von Gerüchten Tatsubjekt des Bullying kann jeder Jugendliche über das Opfer bis hin zu physischen Übergriffen.24 sein, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Strafrechtlich können die Verhaltensweisen, die als Fraglich bleibt aber, ob es möglich ist, Bullying als Bullying zu beurteilen sind, als Gesundheitsschädigung speziellen Straftatbestand in das gStGB einzuführen und (Art. 117 ff. gStGB), Verleitung zum Suizid (Art. 115 entsprechende Taten verhältnismäßig zu ahnden. gStGB), Gewalt (Art. 126 gStGB), Erpressung (§181 gStGB) und Sachbeschädigung (Art. 187 gStGB) ge- ahndet werden. 1. Der Schadensgrundsatz nach John Stuart Mill Die Einführung eines eigenen Straftatbestands des Bullying ins gStGB kann „gerade das wirksamste In- John Stuart Mill, einer der größten Denker des 19. strument zur Kriminalprävention sein […] Wenn man Jahrhunderts, betont in seinem Werk „Die Freiheit“ aus das Schädigen und Quälen eines anderen für neutral dem Jahr 1869 die Notwendigkeit der Beachtung des (harmlos) befindet, kann man in einzelnen Fällen un- Schadensgrundsatzes bei der Bestrafung eines Individu- vorstellbar grobe Grausamkeit begehen. Die äußeren ums. Laut Mill besteht „der einzige Zweck, aus dem die Faktoren können die Wahrnehmung von sozialer, po- Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungs- litischer oder moralischer Ordnung eines Menschen freiheit eines ihrer Mitglieder einzumischen befugt ist“ wesentlich beeinflussen.“25 Ein eigener Straftatbestand darin, die Schädigung anderer zu verhüten.28 Man wird des Bullying könnte demnach ein solcher äußerer Fak- beschädigt, wenn eigene Interesse beseitigt werden und tor sein, was dem potenziellen Täter wiederum bei Lebensperspektive verschlechtern.29 der Einordnung seiner (geplanten) Handlungen helfen Wie bereits dargelegt, besteht Bullying aus wie- könnte. Das Wissen um die Strafbarkeit des eigenen derkehrenden Handlungen, deren Folgen für das Opfer Handelns, kann also dazu führen, dem Bullying vor- sehr schwerwiegend sein und von leichteren Beeinträch- zubeugen. Studien weisen darauf hin, dass ein Großteil tigungen des emotionalen Zustands bis hin zum Suizid der Jugendlichen (genannt werden Zahlen von 73 bis reichen können. zu 90 Prozent) nach erst- oder zweitmaligem Kontakt Da Bullying grundsätzlich einen negativen Einfluss mit der Polizei wieder in das gesetzestreue Leben zu- auf den Zustand und die Lebensperspektive des Opfers rückkehrt.26 hat, erscheint diesbezügliche die Diskussion einer straf- Die Strafbarkeit des Bullying fordert auch von den rechtlichen Verantwortung erforderlich. Schulverwaltungen und den Lehrer/innen mehr Auf- merksamkeit und Maßnahmen der Prävention.27 Ein 2. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 24 Heimann, Rudi/Fritzsche, Jürgen (Hrsg.), Gewaltprävention in Erziehung, Schule und Verein, 2020, S. 55. Interesse erregt die Frage der Verhältnismäßigkeit 25 Bjorgo, Tore, Kriminalprävention, umfassender Ansatz, der von einem eigenen Bullying-Straftatbestand für ent- 2019, S. 47. sprechende Handlungen vorgesehenen Strafe. Mit der 26 Shalikashvili, Moris/Mikanadze, Givi, Jugendjustiz, 2. Auf- Frage der Kriminalisierung von Bullying hat sich auch lage, 2016, S. 18. 27 Laut des Abschlussberichts der vorläufigen Untersuchungs- Wachtmeister die Polizei über den offensichtlichen Konflikt- kommission zur Aufklärung des von zwei Jugendlichen am zustand benachrichtigt haben“. 1. Dezember 2017 auf der Khoravastraße begangenen Mordes „sollten sich die Wachtmeister an der Schule mehr bemühen, 28 Mill, John Stuart, Die Freiheit, 2017, S. 17, https://library. das Schulgelände zu kontrollieren und auch die vom stell- iliauni.edu.ge/wp-content/uploads/2017/03/jon-stiuart-mili-1. vertretenden Schulleiter erhaltene Information zu überprüfen pdf (letzter Abruf: 25.11.2021). und eine große Gruppe der Schüler zu identifizieren. Bemer- Bakhtadze, Ucha, Der Schadensgrundsatz als Grund für Kri- 29 kenswert ist, dass weder der stellvertretende Direktor noch die minalisierung, Rechtszeitschrift, 2/2016, 292. DGStZ 3/2021 90
Die Strafwürdigkeit des Bullying das Verfassungsgericht von Georgien in einigen Ent- b) Geeignetheit scheidungen bereits befasst.30 In Bezug auf den legitimen Zweck der öffentlichen Nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ist die Kri- Sicherheit muss beurteilt werden, ob eine Bullying- minalisierung einer Handlung in einem Rechtsstaat eine Handlung diesbezüglich eine Gefahr darstellt, die einzu- ultima ratio. Strafrechtliche Normen dürfen nur dann dämmen ist. Eine Studie zu Schul-Bullying in Georgien als allerletztes Mittel zum Schutz der Interessen der aus dem Jahr 2015 ergab, dass 30,5 Prozent der befragten Gesellschaft oder eines Einzelnen Verwendung finden, Schulverwaltungen und Lehrer glaubten, dass Bullying wenn andere Rechtsmittel zum Schutz der Rechtsgüter unter Schülern stattfindet. Auf die Sicherheitsprobleme erschöpft sind.“31 an Schulen weist auch die vorläufige Untersuchungs- Da die Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Bul- kommission des georgischen Parlaments zur Aufklärung lying einen Eingriff in das Recht auf freie Entfaltung des am 1. Dezember 2017 in Tiflis auf der Khoravastra- darstellt, ist zu prüfen, ob dieser Eingriff legitim, geeig- ße begangenen Mordes an zwei Jugendlichen hin. Dies net, erforderlich und angemessen ist.32 verdeutlicht die schwerwiegenden Sicherheitsprobleme in der Schule, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt a) Legitimer Zweck eine Strafbarkeit des Bullying zu befürworten ist. Zunächst ist von fraglich, welchem öffentlichen Interesse eine Strafbarkeit des Bullying dienen könnte. c) Erforderlichkeit und Angemessenheit „Der Staat hat im Allgemeinen ein legitimes Interesse Zu beantworten ist auch die Frage, ob es erforderlich an der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit […] ist, für das Bullying eine eigene Strafnorm zu schaffen. Dementsprechend stellt die Prävention von Straftaten Am 20. September 2019 wurde in Georgien das oder anderem antisozialen Verhalten einen legitimen „Gesetzbuch der Kinderrechte“ verabschiedet, das dar- Zwecke dar,“33 zu deren Erreichung die durch die Ver- auf abzielt, das Wohlergehen der Kinder zu gewährlei- fassung Georgiens gewährleisteten Grundrechte einge- sten. Gemäß Art. 1 Abs. 2 ist es zur Gewährleistung des schränkt werden dürfen. Kindeswohls erforderlich, die besten Interessen des Kin- Unter Bezug auf die bereits genannten Studien lässt des zu schützen. Gemeint sind damit konkret der Schutz sich der Schluss ziehen, dass eine Bullying-Handlung – der Würde, die Verwirklichung des Wohlergehens, die physische oder psychische Gewalt, Hänselei, Spott Gewährleistung der Sicherheit, der Schutz des Lebens etc. – schwere Folgen auf Seiten des Opfers verursacht und der Gesundheit, die Gewährleistung von Möglich- und somit als antisoziales Verhalten angesehen werden keiten der Bildung und der Entwicklung sowie weitere sollte. Die Erforderlichkeit staatlicher Präventionsmaß- Interessen. nahmen ist folglich gegeben. Es ist unmöglich, dem im Gesetzbuch der Kinder- rechte verankerten Interessenschutz bei gleichzeitiger Existenz von Bullying in der Schule gerecht zu werden. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Schule die Schü- ler vor Bullying schützen kann. Im Abschlussbericht der 30 Beka Tsikarishvili gegen das georgische Parlament, Ent- scheidung №1/4/592 des Verfassungsgerichts Georgiens vom vorläufigen Untersuchungskommission des georgischen 24. Oktober 2015; Givi Shanidze gegen das georgische Parla- Parlaments zur Aufklärung des am 1. Dezember 2017 auf ment, Entscheidung №1/13/732 des Verfassungsgerichts Ge- der Khoravastraße begangenen Mordes an zwei Jugend- orgiens vom 30. November 2017. lichen wird erwähnt, dass „Informationen des Ministeri- 31 Beka Tsikarishvili gegen das georgische Parlament, Ent- ums für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport sowie scheidung №1/4/592 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 24. Oktober 2015, II, 37. der allgemeinbildenden Schulen bestätigen, dass Unter- 32 Zur Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: richtsstörungen, willkürliches Verlassen des Unterrichts, Givi Shanidze gegen das georgische Parlament, Entscheidung Verspätungen, Gelderpressungen, unethisches Verhal- №1/13/732 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 30. No- ten, Beleidigungen der Lehrer, Unterdrückung/Bullying, vember 2017, II, 13-57. physische Konfrontationen und das Bei-sich-führen ver- 33 Givi Shanidze gegen das georgische Parlament, Entschei- botener Gegenstände zu den häufigsten Fehlverhalten in dung №1/13/732 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 30. November 2017, II, 18. öffentlichen Schulen gehören. Disziplinarmaßnahmen – Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 91
Moris Shalikashvili verbale Ermahnung, Rüge, Verweis, scharfer Verweis gemessenen Verhältnis zu den Gefahren stehen, die sich oder Suspendierung von der Schule für drei bis neun selbst aus dieser Handlung ergeben. Die Höhe der Stra- Tage – haben lediglich formale Bedeutung und können fe soll der Persönlichkeit des Täters, dem Tatmotiv und nicht als präventive Maßnahmen angesehen werden.34 dem verursachten Schaden angemessen sein.“37 Dabei Zu beachten ist in diesem Kontext auch, dass gemäß muss im vorliegenden Kontext berücksichtigt werden, dem Erlass Nummer 235 des Präsidenten von Georgien dass der Großteil der Jugendlichen nach einem Kontakt vom 22. März 2012 „Über die Bestätigung der Strate- mit der Polizei die kriminellen Aktivitäten einstellt.38 gie zur Prävention von Jugendkriminalität“ Bedrohun- Auch sollte in die Betrachtung einbezogen werden, dass gen, Einschüchterungen, Bullying unter den Schülern, Jugendkriminalität ein normales und episodisch auftre- schwache schulische Leistungen, Diskriminierungen tendes Ereignis ist39 und „die strafrechtliche Verfolgung und anhaltende wiederholte Schulverweigerung zu den einer Person (einschließlich der Ausübung des Ermes- Risikofaktoren in der Schule gehören, die das Verhalten sens oder der Absprache) sowie die mit einer Bestrafung der Jugendlichen beeinflussen und sie zur Kriminalität verbundene Stigmatisierungswirkung40 negative Folgen drängen. für den Täter haben.“ Aus dem oben Genannten kann die Schlussfolge- Ein Mittel darf als verhältnismäßig beurteilt werden, rung gezogen werden, dass die gegenwärtige Situation wenn es die Zielerreichung gewährleistet und im Hin- an den Schulen (Gelderpressungen, unethisches Verhal- blick auf das zu erreichende Ziel angemessen ist.41 ten, Beleidigungen der Lehrer, Unterdrückung/Bullying, Die Verhängung einer der in Art. 40 gStGB vorge- physische Konfrontationen, Bei-sich-führen verbotener sehenen Strafen für die erste oder sogar die zweite Bul- Gegenstände) dem vom Gesetzbuch der Kinderrechte lying-Handlung wird kaum als angemessen gelten kön- vorgesehenen Schutz entgegen steht und Jugendliche nen, weil der Schaden, den ein Kind durch die Bestra- sogar zur Begehung von Straftaten drängen kann. Vor fung (Vorstrafe, Etikettierung) erleiden kann, das durch diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, über die Straf- die Bestrafung beabsichtigte Ziel übersteigt, sofern die würdigkeit von Bullying und angemessene Sanktionen Bullying-Handlung nicht zugleich auch die Tatbestands- zu diskutieren. merkmale eines anderen Delikts erfüllt. „Es ist wichtig, das Gleichgewicht zwischen den Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeits- strafrechtlichen Mechanismen und präventiven Maß- grundsatzes ist es möglich, den Einsatz von Sanktionen nahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit zu ge- für Bullying-Handlungen – bei steigender Sanktionsin- währleisten sowie ergebnisorientierten und schadens- tensität – in die folgenden Reaktionsstufen einzuteilen: mindernden Ansätzen zu folgen, die praktikabel und • Erste Reaktionsstufe: Für die erste Bullying-Hand- wirksam sind.“35 lung kann die Schulverwaltung gegenüber dem Die Strafbarkeit von Handlungen, welche die physi- Täter die Maßnahmen der Ermahnung, der Rüge, sche oder psychische Gesundheit eines anderen gefähr- des Verweises bzw. des scharfen Verweises oder den, kann als erforderlicher und angemessener Eingriff der Suspendierung von der Schule für drei bis neun des Staates in die Grundrechte angesehen werden.36 „Die Tage anwenden. Zudem sollte in diesem Stadium für die Handlung festgelegte Strafe muss in einem an- 37 Givi Shanidze gegen das georgische Parlament, Entschei- dung №1/13/732 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 30. 34 Abschlussbericht und die Empfehlungen der vorläufigen November 2017, II, 54. Untersuchungskommission des georgischen Parlaments zur Aufklärung des von zwei Jugendlichen am 1. Dezember 2017 38 Shalikashvili, Moris/Mikanadze, Givi, Jugendjustiz, 2. Auf- in Tiflis auf der Khoravastraße begangenen Mordes, 2018, S. lage, 2016, S. 18 38. 39 Neubacher, Frank, Kriminologie, 3. Auflage, 2017, S. 70 ff. 35 Givi Shanidze gegen das georgische Parlament, Entschei- 40 Givi Shanidze gegen das georgische Parlament, Entschei- dung №1/13/732 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 30. dung №1/13/732 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 30. November 2017, II, 49. November 2017, II, 49. 36 Givi Shanidze gegen das georgische Parlament, Entschei- 41 Tskitishvili, Temur, Verhältnismäßigkeit der Strafe, in: Ten- dung №1/13/732 des Verfassungsgerichts Georgiens vom 30. denzen der Liberalisierung des Strafrechts in Georgien, 2016, November 2017, II, 49. S. 502. DGStZ 3/2021 92
Die Strafwürdigkeit des Bullying eine Schulmediation stattfinden, in die ggf. der Tä- V. Vergleich mit der Strafwürdigkeit der ter und sein Opfer, die Eltern der Schüler und/oder Nachstellung (Stalking) das Bildungsministerium eingebunden werden kön- nen; Am 4. Mai 2017 wurde mit Art. 1511 das Delikt • Zweite Reaktionsstufe: die von Art. 26 des Ord- der Nachstellung in das gStGB aufgenommen. Nach nungswidrigkeitengesetzbuches vorgesehene ver- dem Wortlaut gilt als strafbares Verhalten die „illega- waltungsrechtliche Sanktion der Verwarnung le Überwachung einer Person, ihrer Familienangehö- kommt für Täter ab 16 Jahren in Betracht, wenn rigen oder eines nahen Verwandten persönlich oder die von der Schulverwaltung verhängten Sanktio- durch Dritte, unerwünschte Kommunikation per Te- nen keine Wirkung gezeigt haben. Bei Tätern unter lefon, elektronisch oder durch ein anderes Mittel oder 16 Jahren kommt die wiederholte Anwendung der jede sonstige vorsätzliche Handlung, die systematisch Maßnahmen der ersten Reaktionsstufe in Betracht; stattfindet und bei der betroffenen Person psychisches • Dritte Reaktionsstufe: Bei Erfolglosigkeit der Maß- Leiden und/oder die begründete Angst vor Gewalt- nahmen der ersten beiden Reaktionsstufen dürfen anwendung gegen sie oder ihre Familienangehörigen eine oder mehrere Divergierungsmaßnahmen ge- oder nahe Verwandte und/oder die Schädigung des mäß Jugendstrafgesetzbuch gegen den Täter ange- Vermögens verursacht, wodurch die betroffene Person wendet werden oder dieser zur Teilnahme an einem zu einer wesentlichen Änderung ihrer Lebensweise ge- Divergierungs- und Mediationsprogram verpflichtet zwungen wird oder eine solche Änderung erforderlich werden; wird.“ • Vierte Reaktionsstufe: Bei Erfolglosigkeit der Maß- Das durch diese Norm geschützte Rechtsgut ist der nahmen der drei vorangehenden Reaktionsstufen private Lebensbereich eines Menschen und das Recht wird der Täter strafrechtlich verfolgt. Es besteht da- auf inneren Frieden, d.h. der Schutz vor Psychoterror.43 bei die Möglichkeit, die Sanktion des Hausarrestes Zwischen den Tatbestandsmerkmalen der Nach- zu verhängen. Die Verurteilung zu einer Geldstra- stellung und Bullying-Handlungen sowie deren Folgen fe ist nach derzeitiger Gesetzeslage hingegen nicht zeigen sich Ähnlichkeiten. Zwar existierten im gStGB möglich, weshalb der Hausarrest eine adäquate zuvor bereits Straftatbestände mit Tatbestandsmerkma- Maßnahme darstellt;42 len, die denen der Nachstellung ähnlich waren,44 jedoch • Fünfte Reaktionsstufe: Wenn der Täter selbst aus wurde die Einführung des speziellen Nachstellungstat- dem Hausarrest heraus seine Handlungen fortsetzt, bestandes durch das am 11. Mai 2011 unterzeichnete kommt eine Verurteilung von bis zu einem Jahr „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Freiheitsstrafe in Betracht. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (sog. „Istanbul-Konvention“) bedingt. Ständige Schulungen für Lehrer und Schulverwal- Die UN-Kinderrechtskonvention und das Gesetz- tungen zu Mobbingaufklärung, Fallerkennung, Reakti- buch der Kinderrechte, das vom georgischen Parlament onsmöglichkeiten, dem Einsatz von Schulmediation und aufgrund dieser Konvention eingeführt wurde, ver- der Zusammenarbeit mit der Polizei sind ebenfalls von pflichten den Staat unmittelbar, die Bildung, Sicherheit, wesentlicher Bedeutung. Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes zu un- Also die oben erwähnte Einstufung bei der Verwen- terstützen. Solange das Phänomen des Schul-Bullying dung von Straf- oder Disziplinarmaßnahmen entspricht existiert, ist die Erfüllung dieser Verpflichtung jedoch der Schwere des Verhaltens von Buller sowie dem Ver- unmöglich. Dementsprechend kann der nächste Schritt hältnismäßigkeitsprinzip. des Staates darin bestehen, wie auch im Fall der Nach- 43 Jishkariani, Bachana, Nachstellung als ein Straftatbestand, DGStZ (Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift) 3/2018, 46. 42 Vgl. Shalikashvili, Moris, Zwei Jahre Jugendstrafgesetz- 44 Dvalidze, Irakli/Kharanauli, Levan/Tumanishvili, Giorgi/ buch, in: Festschrift zum 60. Geburtstag von Nona Todua, Tsikarishvili, Kakhaber, Straftaten gegen die Menschenrechte 2021, S. 91 ff. nach dem Strafgesetzbuch von Georgien, 2019, S. 313. Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 93
Moris Shalikashvili stellung, einen speziellen Straftatbestand des Bullying möchte, muss möglicherweise erhebliche Änderungen zu schaffen. seiner Lebensweise vornehmen.48 Durch den Wechsel Wenn es auf den ersten Blick scheint, dass Bullying der Schule muss er das gewohnte soziale Umfeld verlas- vom Tatbestand der Nachstellung erfasst werden kann, sen. Zwar ist die für Bullying kennzeichnende wesentli- so ist darauf hinzuweisen, dass der Bereich möglicher che Änderung der Lebensweise auch ein erforderliches Bullying-Handlungen umfassender ist, die Anwen- Element der Nachstellung, jedoch können adäquate dung physischer Gewalt beinhaltet (im Unterschied zur Sanktionen für das Bullying nur mittels eines eigenen Nachstellung, für die kennzeichnend nur eine begrün- Straftatbestandes statuiert werden (beispielsweise durch dete Angst vor Gewalt ist) und somit die Grenze des Anwendung der dritten, vierten und fünften Reaktions- Nachstellungstatbestandes überschreitet. Während eine stufe). Nachstellung durch das Gefühl der Liebe motiviert sein kann,45 liegt beim Bullying von Anfang eine gegenüber dem Opfer negative bzw. feindliche Einstellung des Tä- VI. Fazit ters vor. Auch wird beim Bullying der Täter nicht vom Opfer provoziert. Im Fall der Nachstellung kann es hin- Angesichts der Tatsache, dass die Kriminalisierung gegen vorkommen, dass das Opfer zunächst sogar Ge- von Bullying und die Schaffung eines neuen Straftat- fallen an der ihm gegenüber gezeigten Aufmerksamkeit bestandes im gStGB bei entsprechender Verurteilung des Täters findet. zu einer Etikettierung der jugendlichen Täter und zu Nach der Aufnahme von Art. 1511 in das gStGB Schwierigkeiten bei deren Resozialisierung führen wurden im Jahr 2019 86 Fälle und im Jahr 2020 89 Fälle kann, ist es erforderlich, ein System abgestufter Sank- von Nachstellung registriert, während es den Strafver- tionen anzuwenden, bei dem die Sanktionsintensität von folgungsbehörden vor dem Inkrafttreten der Norm nicht Stufe zu Stufe steigt. Dies entspricht auch dem „ultima möglich war, auf entsprechende Fälle zu reagieren und ratio“-Grundsatz. es daher neben der Reaktion auch an Prävention seitens Die Studien bestätigen, dass die Folgen von Bullying des Staates fehlte.46 Die Statistiken zeigen, dass die Kri- für das Opfer schwerwiegend sein können. Da Bullying minalisierung der Nachstellung im Jahr 2017 rechtzeitig nicht nur eine Motivation zur Tatbegehung ist,49 sondern erfolgte und präventiv wirkt. selbst schwerwiegende psychische Folgen für das Opfer Sowohl das Bullying- als auch Nachstellungsop- haben kann, erweist sich die Schaffung eines eigenen fer müssen die eigene Lebensweise wesentlich ändern. Straftatbestandes als gerechtfertigt. „Wesentlich ist eine Änderung, wenn dadurch der nor- Die Existenz eines speziellen Bullying-Tatbestan- male Lebensrhythmus einer Person beeinträchtigt wird, des und die Anwendung eines abgestuften Sanktionen- nämlich wenn das Opfer zusätzliche Zeit, Energie und systems sind mit den Schadens- und Verhältnismäßig- finanzielle Mittel aufwenden muss, um seine übliche Le- keitsgrundsätzen vereinbar. bensweise zu verwirklichen oder es sich von bestimm- Zwar können Bullying-Handlung heute schon nach ten Verhaltensweisen zurückzuhält, wodurch ihm ein dem gStGB strafbar sein (z.B. als Gesundheitsschädi- erhöhtes Unbehagen entsteht.“47 gung, Art. 117 ff. gStGB, Verleitung zum Suizid, Art. Ein Schüler, der so eingeschüchtert wird, dass er 115 gStGB, Gewalt, Art. 126 gStGB, Erpressung, Art. nicht mehr zur Schule gehen oder die Schule wechseln 181 gStGB, Sachbeschädigung, Art. 187 StGB), je- doch wäre die Einführung eines speziellen Artikels in das gStGB eine effektivere Maßnahme beim Kampf 45 Dvalidze, Irakli/Kharanauli, Levan/Tumanishvili, Giorgi/ Tsikarishvili, Kakhaber, Straftaten gegen die Menschenrechte gegen Bullying. Die außerstrafrechtlichen Maßnahmen nach dem Strafgesetzbuch von Georgien, 2019, S. 322. 46 https://www.geostat.ge/ka/modules/categories/679/siskh- 48 Vgl. Dvalidze, Irakli/Kharanauli, Levan/Tumanishvili, Gio- lis-samartlis-statistikis-ertiani-angarishi (letzter Abruf: 25.11. rgi/Tsikarishvili, Kakhaber, Straftaten gegen die Menschen- 2021). rechte nach dem Strafgesetzbuch von Georgien, 2019, S. 325 47 Dvalidze, Irakli/Kharanauli, Levan/Tumanishvili, Giorgi/ f., 328 f. Tsikarishvili, Kakhaber, Straftaten gegen die Menschenrechte 49 Shalikashvili, Moris/Mikanadze, Givi, Jugendjustiz, 2. Auf- nach dem Strafgesetzbuch von Georgien, 2019, S. 328. lage, 2016, S. 26. DGStZ 3/2021 94
Die Strafwürdigkeit des Bullying des Rechtsgüterschutzes in der Schule sind heutzutage erschöpft – dies zeigt auch der Abschlussbericht der vorläufigen Untersuchungskommission des georgischen Parlaments zur Aufklärung des an zwei Jugendlichen am 1. Dezember 2017 in Tiflis auf der Khoravastraße auf. Die den Schulen möglichen Disziplinarmaßnahmen sind nur von formaler Bedeutung, können Straftaten nicht mehr vorbeugen und die Sicherheit von Schülern und Schulpersonal nicht gewährleisten.50 Die Anwendung eines speziellen Bullying-Tatbe- standes und gradueller Sanktionen sollten unter dem Vorbehalt stehen, dass vorangehende Disziplinarmaß- nahmen der Schule und Ordnungsstrafen ergebnislos geblieben sind. Im Ergebnis ist die Notwendigkeit festzustellen, mit der Diskussion über und die Durchführung wissen- schaftlicher Untersuchungen zu einer Einführung eines speziellen Bullying-Tatbestandes in das gStGB zu be- ginnen, wodurch in der Zukunft Fälle wie der der „Kho- ravastraße“ verhindert werden könnten. 50 Abschlussbericht und die Empfehlungen der vorläufigen Untersuchungskommission des georgischen Parlaments zur Aufklärung des von zwei Jugendlichen am 1. Dezember 2017 in Tiflis auf der Khoravastraße begangenen Mordes, S. 38. Deutsch-Georgische Strafrechtszeitschrift – www.dgstz.de 95
Sie können auch lesen