DOKUMENTE ENTWURF Jahreshaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2022 - DE COM(2021) 300 - DE - EUR-Lex
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EUROPÄISCHE KOMMISSION DOKUMENTE ENTWURF Jahreshaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2022 EINZELPLAN IV GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION DE COM(2021) 300 — DE 9.7.2021
Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts anderes angegeben ist. Erläuterungen zum Haushaltsplan sind nur ausführbar, soweit der Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage nicht geändert oder erweitert und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigt wird und soweit sie durch verfügbare Mittel gedeckt werden können.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/1 EUROPÄISCHE UNION ENTWURF Jahreshaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2022 EINZELPLAN IV GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
IV/2 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION HAUSHALTSVORANSCHLAG FÜR 2022 I. EINLEITUNG In der vorliegenden Einleitung sollen der Hintergrund dieses neuen Haushaltsjahrs im Licht der Tätigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden auch: Gerichtshof oder Organ) und die den Haushaltsvoranschlag für 2022 kennzeichnenden Haushaltsleitlinien dargestellt werden. Im Anschluss an dieses einleitende Kapitel werden in Kapitel II die im Haushaltsvoranschlag 2022 vorgesehenen Ausgaben aufgeschlüsselt, und in Kapitel III wird eine Änderung der Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgeschlagen. 1. Auswirkungen der SARS-COV-2-pandemie Der Haushaltsvoranschlag 2022 wird vor dem Hintergrund einer Situation erstellt, die noch immer stark von der SARS- COV-2-Pandemie geprägt ist, die sich auf die Rechtsprechungs- und die Verwaltungstätigkeit des Organs – wie detailliert im Jahresbericht 2020, der auf der Website des Organs (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7000) abrufbar ist, dargestellt – ausgewirkt hat. Es ist unvermeidlich, dass alle Zahlenangaben, die die Tätigkeit des Gerichtshofs im Jahr 2020 betreffen, sei es in Bezug auf die Zahl der eingereichten oder abgeschlossenen Rechtssachen, sei es in Bezug auf die Verwendung der Haushalts- und Personalressourcen, von den Ereignissen dieses so besonderen Jahres beeinflusst sind. Wie die folgenden Ausführungen zeigen werden und wie im Jahresbericht näher dargestellt, war der Gerichtshof jedoch in der Lage, dieser beispiellosen Situation mit einer großen Anpassungsfähigkeit zu begegnen, was es ermöglicht hat, sehr positive Ergebnisse zu erzielen, sowohl im Hinblick auf die Rechtsprechungs- als auch auf die Verwaltungstätigkeit. Auch wenn sich derzeit nicht absehen lässt, ob die Auswirkungen der pandämiebedingten Krise im Jahr 2022 noch ganz oder teilweise vorhanden sein werden, hat sich der Gerichtshof bei der Erstellung seines Haushaltsvoranschlags 2022 auf die Annahme einer Rückkehr zu einem Vorkrisenniveau der Tätigkeiten gestützt. 2. Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit Anders als bei den anderen Organen der Europäischen Union, die die Möglichkeit haben, ihre Arbeitslast zu begrenzen oder Negativprioritäten festzulegen, oder bei anderen obersten oder höheren Gerichten ist in Bezug auf den Gerichtshof der Europäischen Union stets zu beachten, dass es den Gerichten, aus denen er sich zusammensetzt, nicht möglich ist, die Zahl der bei ihnen anhängig gemachten Rechtssachen zu steuern. Sie haben jedoch alles daran zu setzen, diese Rechtssachen weiterhin mit der erforderlichen hohen Qualität und innerhalb angemessener Fristen bearbeiten zu können. Im Jahresbericht 2020 des Gerichtshofs wird die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs und des Gerichts im Jahr 2020 dargestellt. Außerdem enthält er alle Statistiken, die es ermöglichen, vom Streitsachenvolumen, von der Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen und von der Dauer der Verfahren vor den beiden das Organ bildenden Gerichten Kenntnis zu nehmen. Die durch die SARS-COV-2-Pandemie bedingte Krise ließ die Rechtsprechungstätigkeit des Organs nicht unberührt. Sowohl der Gerichtshof als auch das Gericht waren jedoch in der Lage, schnell und flexibel auf die Herausforderung dieser Krise zu reagieren, und die erzielten Ergebnisse sind insgesamt sehr positiv. Die Zahl der im Jahr 2020 bei den beiden Gerichten anhängig gemachten Rechtssachen (1 582) liegt um ungefähr 17 % unter dem Rekordwert des Vorjahrs (1 905). Die Zahl der vom Gerichtshof und vom Gericht im Jahr 2020 erledigten Rechtssachen ist ebenfalls rückläufig (1 540 gegenüber 1 739 im Jahr 2019). Dieser Rückgang (um ca. 11 %) ist vor allem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche mündliche Verhandlungen aufgrund der Gesundheitslage und der von den Behörden der Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr verhängten Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkehrs verschoben wurden.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/3 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Konkret wurde der Gerichtshof im Jahr 2020 mit 735 Rechtssachen befasst (im Vergleich zu 966 im Jahr 2019). Im Jahr 2020 wurden 792 Fälle abgeschlossen, weniger als im Rekordjahr 2019 (865), aber mehr als 2018 (760) und 2017 (699). Im Übrigen lag die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung der Rechtssachen bei diesem Gericht sehr nahe an der der Vorjahre: 15,8 Monate für Vorabentscheidungsverfahren (15,5 Monate im Jahr 2019), 13,8 Monate für Rechtsmittel (11,1 Monate im Jahr 2019) und 19,2 Monate für Klageverfahren (19,1 im Jahr 2019). Was das Gericht anbelangt, so zeigen die Statistiken für das Jahr 2020 ebenfalls einen Rückgang der Zahl der anhängig gemachten Rechtssachen (847 gegenüber 939 im Jahr 2019). Außerdem ist die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen zurückgegangen (748 gegenüber 874 im Jahr 2019). Andererseits konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer von 16,9 Monaten im Jahr 2019 auf 15,4 Monate im Jahr 2020 weiter reduziert werden. Lässt man den konjunkturbedingten Rückgang der Streitsachen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr, der auf die Pandemie zurückzuführen ist, außer Acht, so ist die Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit im Zeitraum 2013-2019, wie in der nachstehenden Tabelle dargestellt, durch eine klare Tendenz nach oben gekennzeichnet, die im Übrigen das Vertrauen bezeugt, das die nationalen Gerichte und die Rechtsbürger in die Unionsgerichte haben. 2013 2019 % Veränderung 2013-2019 Anhängig gemachte Rechtssachen 1 649 1 905 +15.52% Erledigte Rechtssachen 1 587 1 739 +9.58% Hinzuweisen ist auf die jährliche Zahl abgeschlossener Rechtssachen, da diese objektiv die von den Gerichten unter Mithilfe der unterstützenden Dienststellen unablässig erbrachten Produktivitätsbemühungen zum Ausdruck bringt, die in Punkt 3 im Einzelnen dargestellt werden. Sobald sich eine positive Entwicklung der Gesundheitslage abzeichnen wird, hat das Organ wahrscheinlich zu erwarten, dass die Zahl der Streitsachen vor seinen Gerichten weiter ansteigen wird. 3. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz Der Gerichtshof beschreitet über die legislativen Maßnahmen einer strukturellen Reform hinaus, die getroffen wurden, um es den beiden Gerichten zu ermöglichen, der Zunahme der Rechtsprechungstätigkeit zu begegnen, seit mehreren Jahren sowohl auf der Ebene der Gerichte als auch auf der Ebene der unterstützenden Dienststellen alle Wege, die es ihm ermöglichen, die vordringlichen Ziele der Qualität und Zügigkeit bei der Behandlung der Rechtssachen so umfassend wie möglich zu beachten. Aus diesem Grund und für ein besseres Verständnis der Herausforderungen, die es anzunehmen gilt, sowie der sich daraus für das Jahr 2022 ergebenden Prioritäten sind die legislativen Reformen und die Reformen bezüglich der Arbeitsmethoden, die erfolgt sind, im Blick zu behalten. 3.1. Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gerichte Das Organ ergreift laufend Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gerichte. Insbesondere im Jahr 2020 wurden spezifische Maßnahmen ergriffen, um trotz der Gesundheitskrise eine maximale Kontinuität der Rechtsprechungstätigkeit zu gewährleisten. In einem ersten Schritt mussten nämlich in Anbetracht der von den nationalen Gesundheitsbehörden erlassenen Eindämmungsmaßnahmen und der sowohl in Luxemburg als auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten geltenden Reisebeschränkungen die in der Zeit vom 16. März bis zum 24. Mai 2020 anberaumten mündlichen Verhandlungen verschoben werden. Gleichwohl haben die beiden Gerichte unter Beachtung der geltenden Verfahrensvorschriften verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung der Rechtssachen nicht zu unterbrechen: verstärkte Nutzung des Schriftwegs und von Audio- oder Videokonferenzen für den Erlass von Entscheidungen; an die Parteien gerichtete Fragen zur schriftlichen Beantwortung als Alternative zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Verkündung von Urteilen und Verlesen von Schlussanträgen in Gruppen; erleichterte Voraussetzungen für die Eröffnung eines Kontos bei e-Curia (einer Anwendung, die es ermöglicht, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und zuzustellen); (bis 1. September geltende) Verlängerung vieler Verfahrensfristen um einen Monat.
IV/4 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Sobald die Gesundheitslage es wieder zuließ, wurden die mündlichen Verhandlungen zur Vermeidung einer Verzögerung der Bearbeitung der Rechtssachen am 25. Mai 2020 wieder aufgenommen, was unter Durchführung strengster Gesundheitsschutzmaßnahmen geschah, um sowohl die Gesundheit der Teilnehmer der mündlichen Verhandlungen zu schützen als auch einen optimalen Ablauf der mündlichen Verhandlungen zu gewährleisten. Für die Parteien, denen es pandemiebedingt gänzlich unmöglich war, sich nach Luxemburg zu begeben, wurden von den Kanzleien und allen Dienststellen des Organs gemeinsam zudem umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um es diesen Parteien zu ermöglichen, ihre Plädoyers per Videokonferenz zu halten. Alle diese Maßnahmen – kombiniert mit einer intensiven Vorbereitung des Organs auf Krisensituationen, insbesondere durch Aufstellung von Notfallplänen und Einrichtung der entsprechenden Organisationsstrukturen – erklären die positive statistische Bilanz des vergangenen Jahres trotz einer Krise, deren Umfang und Komplexität beispiellos sind. Folgende Maßnahmen, die das Organ in den letzten Jahren zur Verbesserung der Effizienz seiner Gerichte ergriffen hat, sind zu nennen: Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen Die Gerichte üben ihre Tätigkeit in einem sehr strikten rechtlichen Rahmen aus, der so angelegt ist, dass eine geordnete Rechtspflege und die Gleichbehandlung aller Parteien gewährleistet wird, wobei die Überarbeitung der Verfahrens ordnungen der Gerichte ein wertvolles Instrument darstellt, um die Effizienz bei der Behandlung der Rechtssachen zu steigern. In den vergangenen Jahren hat jedes der beiden Gerichte Änderungen an seiner Verfahrensordnung vorgenommen, die vom Rat genehmigt wurden. Neben der Notwendigkeit, die Verfahrensvorschriften an die Wirklichkeit der vor die Gerichte getragenen Streitsachen anzupassen, bestand eines der Hauptziele dieser legislativen Änderungen darin, den verstärkten Einsatz der verschiedenen verfahrensrechtlichen Instrumente zu fördern, die es ermöglichen, die Behandlung bestimmter Rechtssachen unter Achtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens zu beschleunigen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2019 ein Mechanismus für die vorherige Zulassung bestimmter Kategorien von Rechtsmitteln nach Art. 58a der Satzung des Gerichtshofs eingeführt. Dieser Mechanismus ermöglicht es dem Gerichtshof nunmehr, in Rechtssachen, die bereits zweifach (erst durch eine unabhängige Beschwerdekammer, dann durch das Gericht) geprüft worden sind, ein Rechtsmittel ganz oder teilweise nur dann zuzulassen, wenn damit eine für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufgeworfen wird. Diese Entwicklung hat die Arbeitsbelastung des Gerichtshofs in Bezug auf Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts verringert. Im Jahr 2020 wurden so von der Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln 37 Beschlüsse über die Nichtzulassung eines Rechtsmittels erlassen. Arbeitsmethoden und -mittel der Gerichte und der Kanzleien Die Entwicklung des Streitsachenvolumens hat außerdem bestimmte Organisationsmaßnahmen erforderlich gemacht, nämlich u. a.: — Anpassungen zur Rationalisierung der Arbeit bei den Gerichten, beispielsweise bezüglich der Besetzung der Kammern oder der Regeln für die Zuweisung der Rechtssachen; — Maßnahmen im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielen und mit der Weiterverfolgung der Rechtssachen ( „Monitoring“), insbesondere dank leistungsfähigerer Informatikanwendungen; — wesentliche Fortschritte bei der Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der mit der Rechtsprechungstätigkeit verbundenen Dokumentenflüsse, wobei der Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse im Vorfeld der gerichtlichen Entscheidungen oberste Priorität eingeräumt wurde. Die Anwendung e-Curia stellt einen entscheidenden Fortschritt beim Austausch von Dokumenten mit den Parteien dar, ohne den die Kanzleien der Gerichte der Herausforderung des erheblichen Anstiegs der Zahl anhängig gemachter Rechtssachen nicht hätten begegnen können. Die Verwendung von e-Curia wurde vom Gericht mit Wirkung vom 1. Dezember 2018 verbindlich vorgeschrieben. Im Jahr 2020 wurden mehr als 7 300 Zugangskonten eröffnet; die Mehrzahl der Einreichungen von Verfahrensschriftstücken (ca. 80 % beim Gerichtshof und 95 % beim Gericht) erfolgte über e-Curia. Gleichzeitig wurde die Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse nach Erlass der gerichtlichen Entscheidungen, d. h. der Dokumentenflüsse im Zusammenhang mit der Verbreitung der Rechtsprechung des Organs, durch die bereits vor einigen Jahren erfolgte Ersetzung der alten Rechtsprechungssammlung in Papierform durch eine elektronische Rechtsprechungssammlung verwirklicht.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/5 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Entwicklung eines integrierten Systems für die Bearbeitung von Rechtssachen Im Jahr 2020 arbeitete der Gerichtshof weiter an der Entwicklung eines integrierten Systems zur Bearbeitung von Rechtssachen (SIGA). Nach der Ermittlung des Bedarfs der Kabinette, der Kanzleien und der Dienststellen sowie der Veröffentlichung einer Ausschreibung im August 2019 wurde im Jahr 2020 der Rahmenvertrag für die Durchführung des Projekts unterzeichnet, und die Entwicklungsarbeiten konnten beginnen. 3.2. Maßnahmen auf der Ebene der unterstützenden Dienststellen Die folgenden Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der unterstützenden Dienststellen sind hervorzuheben: Strikte Regelung der Erfordernisse einer uneingeschränkten Mehrsprachigkeit Die Sprachenregelung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist dadurch gekennzeichnet, dass jede Amtssprache der Union Verfahrenssprache sein kann (1). Die Achtung der uneingeschränkten Mehrsprachigkeit ist zwingend erforderlich, um mit den Parteien in der Verfahrenssprache zu kommunizieren und um die Verbreitung der Rechtsprechung in jedem Mitgliedstaat zu gewährleisten. Diese zwingende Vorgabe in Verbindung mit der Entwicklung der Zahl der Streitsachen macht ohne Weiteres deutlich, dass das Ziel der Effizienzsteigerung im sprachlichen Bereich seit Langem oberste Priorität hat, um in erster Linie einen die Behandlung der Rechtssachen durch die Gerichte verzögernden Engpass zu vermeiden. Daher wurden, was die Übersetzung betrifft, zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zu Einsparungen führten, wie die selektive Veröffentlichung der Rechtsprechung, die Erstellung von Zusammenfassungen von Vorabentscheidungsersuchen, die Begrenzung der durchschnittlichen Länge der Schlussanträge der Generalanwälte, die auszugsweise Veröffentlichung bestimmter besonders langer Entscheidungen und der in Punkt 3 1 genannte Mechanismus der vorherigen Zulassung von Rechtsmitteln. Ohne diese Maßnahmen hätte im Jahr 2020 die Zahl der zu übersetzenden Seiten (die sich auf 1,14 Millionen belief) bei über 1,6 Millionen gelegen. Daraus ergibt sich eine beachtliche Einsparung an Planstellen für Rechts- und Sprachsachverständige, die andernfalls zwingend erforderlich gewesen wären. Daneben, ebenfalls die Übersetzung betreffend, spielt die Zurverfügungstellung stets noch leistungsfähigerer Informatikan wendungen, insbesondere im Bereich der Vorbehandlung der Dokumente und der computergestützten Übersetzung (von den Sprachendiensten der Unionsorgane verwendete Software), eine wesentliche Rolle. Zudem ermöglicht der Ausbau der Rahmenbedingungen der Terminologiearbeit eine Rentabilisierung und Zentralisierung der Recherchen im Hinblick auf eine Förderung von deren systematischer Auswertung. Die Gesamtheit dieser Anstrengungen in Kombination mit einer verstärkten Externalisierung erweist sich als sehr erfolgreich: Im Jahr 2020 konnte der Bestand an zu übersetzenden Seiten – auch dank der Verringerung des Übersetzungsaufwands um 8 % im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise – um 10,3 % (187 458 Seiten) reduziert werden. Interinstitutionelle Zusammenarbeit Der Gerichtshof nutzt stets so weit wie möglich jede Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit den anderen Unionsorganen. Im Jahr 2020 nahm diese Zusammenarbeit, wie in den Vorjahren, die doppelte Form der Beteiligung an interinstitutionellen Ausschreibungen und der Teilnahme an interinstitutionellen Gruppen oder Netzwerken an, um eine bessere Anwendung der das Personal betreffenden Regelungen und eine verstärkte Harmonisierung der Politiken und Praktiken in verschiedenen Bereichen wie Mehrsprachigkeit, IT und Umwelt zu erreichen. Automatisierung von und Umstellung auf papierlose Verfahren Der Gerichtshof verfolgt weiterhin eine sehr aktive Politik im Bereich der Automatisierung von Verfahren und der Umstellung auf papierlose Verfahren, um Exzellenzziele in Bezug auf Effizienz, Schnelligkeit und Umweltschutz zu erreichen. Dieser Prozess hat sich natürlich im Zusammenhang mit der durch die SARS-COV-2-Pandemie bedingten Krise, die durch die Verpflichtung des Personals, von zu Hause aus zu arbeiten, zu einer Überarbeitung der internen Verfahren geführt hat, um diese an ein notwendigerweise papierloses Umfeld anzupassen, erheblich beschleunigt. (1) Kein anderes Gericht, weder national noch international, ist gehalten, seine Verfahren in einer derart großen Zahl verschiedener Sprachen durchzuführen.
IV/6 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Neben der Entwicklung des integrierten Systems zur Bearbeitung von Rechtssachen und der bereits erwähnten zunehmenden Nutzung von e-Curia wurde 2020 ein 2019 gestartetes Programm zur Modernisierung der Verwaltung der administrativen Unterlagen des Organs und zur Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dokumentenregisters fortgeführt, namentlich mit dem Beginn der Nutzung des Tools HAN, das insbesondere von der Europäischen Kommission (im Folgenden: Kommission) und dem Europäischen Bürgerbeauftragten bereits verwendet wird. 4. Den Haushaltsvoranschlag 2022 kennzeichnende Haushaltsleitlinien Wie in den vorangegangenen Jahren wurde der Haushaltvoranschlag des Organs in dem Bestreben erstellt, die von der Haushaltsbehörde (1) und der Kommission (2) ausgesprochenen Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin zu berücksichtigen. Der Gerichtshof hat seinen Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung der folgenden zwingenden Vorgaben und auf der Grundlage der folgenden Erwägungen erstellt: — Berücksichtigung einer Rückkehr zu einem Niveau der Rechtsprechungstätigkeit wie vor der Krise oder sogar eines höheren Niveaus als das im Jahr 2019 festgestellte; — Deckung bestimmter unvermeidbarer Ausgaben: — Anwendung der von der Kommission übermittelten Annahmen für die Anpassung der Bezüge (vgl. Abschnitt II Punkt 1 2) und Anwendung bestimmter Bestimmungen des Statuts der Beamten der Union (insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und der Beförderung). Die Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Positionen, die sich auf etwa 13,7 Mio. Euro belaufen, bilden den Hauptfaktor für die Entwicklung der Ausgaben in Titel 1; — teilweise Neubesetzung des Gerichts im Jahr 2022, die zu unvermeidbaren Ausgaben in Höhe von schätzungsweise 2,07 Mio. Euro führen wird; — Ende der Geltungsdauer der Ausnahme von der Verpflichtung der Organe der Union, alle Rechtsakte in irischer Sprache abzufassen und sie in dieser Sprache im Amtsblatt zu veröffentlichen: Gemäß der Verordnung 2015/2264 wurde zum 1. Januar 2022 diese in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 920/2005 genannte Ausnahmeregelung (im Folgenden: Ausnahmeregelung betreffend die irische Sprache) endgültig aufgehoben, was die Übersetzung aller in der Sammlung der Rechtsprechung veröffentlichten Dokumente ins Irische mit sich bringt. Aus diesem Grund wurden dem Gerichtshof im Jahr 2021 die für die Einrichtung eines Übersetzungsreferats und einer Dolmetscherkabine für diese Sprache erforderlichen Stellen sowie die Mittel für die Bezüge der Mitarbeiter, die diese neuen Stellen besetzen, für die letzten drei Monate des genannten Jahres zugewiesen. Für das Jahr 2022 belaufen sich die für die Bezüge dieser Mitarbeiter erforderlichen Mittel auf 1,6 Mio. Euro für das gesamte Jahr. — Verfolgung eines rigorosen Ansatzes bei Anträgen auf Schaffung neuer Planstellen: Daher handelt es sich bei allen Anträgen des Organs um zielgerichtete Anträge, die sich auf Planstellen beziehen, die sich als wesentlich für die Dienststellen erweisen, damit diese in der Lage sind, dem Anstieg der Arbeitsbelastung, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Herausforderungen und einem neuen Bedarf, zu begegnen (vgl. Kapitel II Punkt 2 1). Diese Anträge führen zu einer Erhöhung des Haushalts um ca. 1,1 Mio. Euro für 2022. — Begrenzung der Erhöhung der nicht die Bezüge betreffenden Ausgaben auf 2 % entsprechend der Forderung der Kommission. 5. Zusammenfassung der Veränderungen bei den Mittelansätzen des Haushaltsvoranschlags 2022 In der nachstehenden Tabelle sind die Mittelveränderungen des Haushaltsvoranschlags des Gerichtshofs für 2022 gegenüber dem Haushalt für 2021 zusammenfassend dargestellt. (1) Vgl. die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Februar 2021 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2022. (2) Schreiben von Herrn Hahn, Mitglied der Europäischen Kommission, vom 21. Dezember 2020 an den Gerichtshof.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/7 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION (Angaben in Euro) % vom Gesamtbetrag des GESAMTBETRAG DES HAUSHALTS 2021 444 049 000 Haushalts 2021 Veränderung bei den Ausgaben betreffend die Mitglieder und den Ausgaben für Bezüge betreffend das Personal 18 419 000 4.15% Veränderung der sonstigen Ausgaben 2 446 000 0.55% davon Abweichungen im Zusammenhang mit folgenden unvermeidbaren Ausgaben: - Anpassung von Bezügen und andere Faktoren im Zusammenhang mit 13 724 500 3.09% der Anwendung des Beamtenstatuts (Beförderungen, Aufsteigen in den 2 066 000 0.47% Dienstaltersstufen usw.) 1 636 000 0.37% - im Dreijahresrhythmus stattfindende Neubesetzung des Gerichts - Ende der Ausnahmeregelung betreffend die irische Sprache am 1. Januar 2022 Veränderungen insgesamt 20 865 000 4.70% GESAMTBETRAG DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS 2022 464 914 000 II. AUFSCHLÜSSELUNG DER AUSGABEN DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS 2022 1. Annahmen für das Jahr 2022 Bei der Aufstellung der Ausgabenvoranschläge sind die Angaben berücksichtigt worden, die die Kommission den anderen Organen der Union am 2. Dezember 2020 übermittelt hat, damit die Haushaltsvoranschläge für 2022 auf koordinierten und harmonisierten Grundlagen vorgelegt werden. 1.1. Allgemeines Preisniveau Nach Schätzung der Kommission wird das allgemeine Preisniveau in Luxemburg im Jahr 2022 um durchschnittlich ungefähr 1,8 % ansteigen. 1.2. Höhe der Anpassung der Bezüge (Mittelansätze in den Kapiteln 10, 12 und 14) Die von der Kommission formulierten Annahmen für die Anpassungen der Bezüge belaufen sich auf + 2,9 % für das Anpassungsjahr 2021 (was sich für zwölf Monate auf den Haushalt 2022 auswirkt) und auf + 2,5 % für das Anpassungsjahr 2022 (was sich für sechs Monate auf den Haushalt 2022 auswirkt). 2. Aufschlüsselung der Anträge auf Änderungen am Stellenplan Der Gerichtshof verfolgt weiterhin eine strenge Politik in Bezug auf die Planstellen, wie sie vom Rat und von der Kommission angeraten wird, stellt aber gleichwohl bestimmte zielgerichtete Anträge auf Schaffung und Anhebung von Planstellen. Die Anträge auf neue Planstellen sollen den notwendigen Bedarf der Dienststellen des Organs decken. Diese Anträge werden im Folgenden dargestellt.
IV/8 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION 2.1. Aufstockungen beim Personal der Dienststellen des Organs Der Gerichtshof beantragt die Schaffung von 21 neuen Dauerplanstellen im Jahr 2022. Dieser Antrag ist im Licht der folgenden wesentlichen Aspekte zu betrachten: — Der Gerichtshof hat im Zeitraum 2013-2017 das ihm auferlegte Ziel, die zum 1. Januar 2013 festgestellte Beschäftigtenzahl um 5 % zu verringern, erfüllt. Somit wurden in dem betreffenden Zeitraum 98 Planstellen gestrichen, wobei darauf geachtet wurde, die den Kabinetten der Gerichte zugewiesenen Stellen zu erhalten, was notwendigerweise stärkere Einschnitte auf der Ebene der Kanzlei des Gerichtshofs sowie der Dienststellen (deren Beschäftigtenzahl im genannten Zeitraum somit um insgesamt 6,5 % verringert wurde) zur Folge hatte. — Was die im Dezember 2015 genehmigte Reform des Gerichtsaufbaus der Union betrifft, durch die die Zahl der Richterstellen am Gericht (die nunmehr 54 beträgt) verdoppelt wurde, hatte der Gerichtshof bei der Übermittlung seiner Reformvorschläge an die Rechtsetzungsbehörde beschlossen, nur für die Richterkabinette und die Kanzlei des Gerichts Planstellen zu beantragen, und der Rechtsetzungsbehörde gegenüber angekündigt, dass später ein auf eine Verstärkung der die Rechtsprechungstätigkeit unterstützenden Dienststellen – der Sprachendienststellen und der horizontalen Dienststellen – gerichteter Antrag an die Haushaltsbehörde folgen würde. Insoweit wurden nämlich im Rahmen der Haushaltsverfahren für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 entsprechend Anträge an die Haushaltsbehörde gerichtet, die dem Gerichtshof die Schaffung von zehn Planstellen auf insgesamt 32 beantragten Planstellen bewilligte. Was den Haushaltsplan 2021 anbelangt, hat der Gerichtshof auf Ersuchen der Kommission und angesichts der durch die SARS-COV-2-Pandemie Anfang 2020 entstandene Ausnahmesituation entschieden, auf den in seinem ursprünglichen Haushaltsvoranschlag aufgeführten Antrag auf Schaffung von 19 neuen Planstellen für die Dienststellen zu verzichten, und zwar ungeachtet der Schwierigkeit, die der Verzicht auf diese zusätzlichen Mittel für das reibungslose Funktionieren dieser Dienststellen bedeutet. Für das Jahr 2022 werden die folgenden 21 Stellen beantragt: Kanzlei des Gerichtshofs (2 Dauerplanstellen: 1 AD 7 und 1 AST 3) Dieser Antrag ist in Anbetracht eines Kontexts gerechtfertigt, der durch eine konstante Zunahme der Arbeitsbelastung der Kanzlei gekennzeichnet ist, deren zentrale Aufgabe es ist, die Überwachung der dem Gerichtshof unterbreiteten Rechtssachen in verfahrensrechtlicher Hinsicht sicherzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mehrere Anzeichen dafür gibt, dass die Zahl der Streitsachen vor den Gerichten des Organs ihren Aufwärtstrend nach dem konjunkturellen Abschwung im Jahr 2020 wieder fortsetzen wird. Darüber hinaus spielt die Kanzlei eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung (Automatisierung bestimmter Verfahren und Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse), die in der Anwendung e-Curia und nunmehr in der Entwicklung eines integrierten Systems zur Bearbeitung von Rechtssachen (SIGA) Gestalt angenommen hat. Es ist wichtig, klarzustellen, dass die sehr starke Zunahme der Arbeitsbelastung des Gerichtshofs in den letzten Jahren von keinerlei Erhöhung des Personals der Kanzlei dieses Gerichts begleitet war, die in den Jahren 2013 bis 2017 vielmehr drei Planstellen aufgegeben hat. Kanzlei des Gerichts (2 Dauerplanstellen: 1 AD 7 und 1 AST 3) Wie bei der Kanzlei des Gerichtshofs wird die Einführung des neuen integrierten Systems zur Bearbeitung von Rechtssachen (SIGA) erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Verwaltung der Rechtssachen innerhalb der Kanzlei des Gerichts haben und soll deren Leistung erhöhen. Insoweit ist die Arbeit der Überwachung der Entwicklung und der Einführung dieses Systems außerordentlich komplex und erfordert eine erhebliche Mobilisierung von Personalressourcen innerhalb der Kanzlei. Es ist daher erforderlich, das Team der Querschnittsabteilung der Kanzlei des Gerichts durch eine Dauerplanstelle AD 7 zu verstärken.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/9 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Was die Planstelle AST 3 betrifft, so ist vorgesehen, einen vielseitig qualifizierten Assistenten einzustellen, der der Kanzlei eine gewisse Flexibilität bei der Zuweisung von Ressourcen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf ermöglichen kann. So rechtfertigen unerwartete und konjunkturelle Entwicklungen wie der Eingang großer Gruppen von Rechtssachen oder die Verwaltung der verfahrensrechtlichen Lage der Rechtssachen solcher Gruppen oder die Notwendigkeit, bestimmte Querschnittsaufgaben zu erledigen, hier und da eine punktuelle Verstärkung, die die hohe Arbeitsbelastung in den Teams insgesamt nicht zulässt. Dieser Assistent wird außerdem die Funktion einer operativen Kontaktstelle für die Organisation von per Videokonferenz abgehaltenen mündlichen Verhandlungen haben. Zur Erinnerung: Im Jahr 2020 wurden 38 mündliche Verhandlungen vor dem Gericht per Videokonferenz durchgeführt, um den Vertretern der Parteien, die aufgrund der Gesundheitskrise nicht nach Luxemburg reisen konnten, die Möglichkeit zu geben, im Fernweg an diesen Verhandlungen teilzunehmen. Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (2 Dauerplanstellen AD 7) Der verstärkte Beitrag der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation zur Arbeit der Gerichte und zur Verbreitung der Rechtsprechung ist gekennzeichnet durch neue Dienstleistungen sowohl auf der Stufe der Vorbearbeitung der Rechtssachen (Vorabentscheidungen und Rechtsmittel) als auch auf der Stufe der Analyse und Verbreitung der Rechtsprechung (Erstellung von Zusammenfassungen und Rahmenvermerken). Die Einführung dieser neuen Leistungen hat zu einer erheblichen und dauerhaften Erhöhung der Arbeitsbelastung der Dienststelle geführt, insbesondere für die Verwaltungsräte, die für den Überprüfungsprozess verantwortlich sind, der die Qualität der Leistungen gewährleistet. Für die ordnungsgemäße Durchführung der neuen Leistungen ist daher die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen AD 7 unerlässlich. Direktion Informationstechnologien (9 Dauerplanstellen: 4 AD 7 und 5 AST 3) Die von der Direktion Informationstechnologien (DIT) angeforderten Stellen beziehen sich auf drei Gruppen von Aktivitäten, die diese Dienststelle im Jahr 2022 einzuführen plant oder verstärken muss. Der Gerichtshof hat ein in mehrere konkrete Projekte aufgegliedertes Programm künstlicher Intelligenz gestartet mit dem Ziel, Effizienz und Innovation u. a. in den folgenden Bereichen zu fördern: maschinelle Übersetzung, Verarbeitung juristischer Texte und Datenanalyse. Die im Rahmen dieses Programms entwickelten Komponenten werden einen integralen Bestandteil der IT-Architektur des Gerichtshofs bilden und mit verschiedenen bereits bestehenden oder im Aufbau befindlichen Produkten oder Systemen (wie SIGA) verbunden werden. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sollte die DIT über zwei zusätzliche Planstellen AD 7 verfügen. Nach der erfolgreichen Umsetzung der letzten Immobilienprojekte ist nun eine große Anzahl verschiedener Geräte – von Brandmeldern bis hin zu Röntgenscannern – an ein spezielles Sicherheitsnetzwerk (Sicherheitsverbundnetz [SVN]) angeschlossen. Prognosen zufolge wird die Zahl dieser Geräte mit der Umsetzung des Projekts zur Sicherung der Gebäude des Gerichtshofs (Projekt CJ10) erheblich zunehmen, was die Komplexität dieser Umgebung deutlich erhöhen wird. Die Verwaltung des SVN unter Berücksichtigung der Anforderungen, der Entwicklung von Cyber-Bedrohungen (Internet der Dinge) und der besten Praktiken in diesem Bereich erfordert interne Fachleute mit Spezialwissen in den Bereichen Netzwerke, Sicherheit und Automatisierung, ergänzt durch Dienstleistungen spezialisierter Anbieter. Daher ist die Schaffung von zwei Planstellen AD 7 für die Einstellung von Netzwerk- und Sicherheits-IT-Ingenieuren für den Entwurf und die Organisation netzwerkbezogener Aktivitäten sowie von drei Planstellen AST 3 für die Einstellung von IT-Technikern unerlässlich. Dieser Antrag ist im Kontext der Annahme eines Cybersicherheitspakets durch die Kommission am 16. Dezember 2020 zu sehen, mit dem die Verpflichtung zur Verbesserung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit bei den Organen, Einrichtungen und Agenturen der EU durch kohärente und einheitliche Vorschriften bekräftigt wurde. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission, in Zusammenarbeit mit den anderen Organen zwei Verordnungsentwürfe auszuarbeiten, die darauf abzielen, gemeinsame Regeln für die Informations- und Cybersicherheit für alle Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU zu schaffen. Schließlich ist es notwendig, zwei Planstellen AST 3 für den Multimediadienst zu schaffen. Ziel ist es, die Größe des Teams sowohl an den gestiegenen Bedarf (mehr mündliche Verhandlungen, mit Multimediageräten ausgestattete Räume, anzufertigende Videoaufzeichnungen) als auch an die steigende Nachfrage nach neuen Dienstleistungen, wie z. B. das Streaming von mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen, anzupassen.
IV/10 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Direktion Humanressourcen und Personalverwaltung (5 Dauerplanstellen: 2 AD 7 und 3 AST 3) Bereits seit mehreren Jahren konnte die Vergrößerung des Gerichtshofs nicht von einer Anpassung des Personals der Direktion Humanressourcen und Personalverwaltung begleitet werden. Diese Mitarbeiter machen etwa 3 % des gesamten Personals des Organs aus, was ein deutlich geringerer Prozentsatz ist als bei den entsprechenden Dienststellen anderer Organe. Daher ist diese Direktion derzeit nicht in der Lage, Unterstützung in einem Maß zu bieten, das die Verwaltungen anderer Organe ihren Dienststellen und Mitarbeitern in drei Schlüsselbereichen bieten: Vorbeugung psychosozialer Risiken, Unterstützung der Dienststellen bei der Optimierung ihres Personalmanagements und Informatisierung der Personalver waltungsabläufe. Um diesen Mangel zu beheben, ist es nach einer Bedarfsanalyse zum einen unabdingbar, zwei Planstellen für Verwaltungsräte (AD 7) zu schaffen, die erste für die Einstellung eines Betriebspsychologen im Bereich der Prävention psychosozialer Risiken, der Auswahl und der Fortbildung und die zweite, um die Einstellung eines IT-Experten für Personalverwaltungssysteme zu ermöglichen, damit das volle Potenzial des beim Gerichtshof verwendeten Personalverwal tungssystems (Sysper) genutzt werden kann. Zum anderen ist es unerlässlich, drei Assistentenstellen (AST 3) zu schaffen, zwei im Bereich des Managements psychosozialer Risiken und die dritte im Bereich der Personalauswahl in den Dienststellen. Direktion Gebäude und Sicherheit (1 Dauerplanstelle AST 3) Innerhalb dieser Direktion sieht sich der Berater für Nachhaltigkeitsmanagement seit Schaffung der Stelle im Jahr 2012 aufgrund mehrerer Faktoren, darunter die Integration der Richterkabinette in das EMAS-System sowie die Umsetzung strategischer Umweltprojekte wie der interinstitutionelle Ausgleich von CO 2-Emissionen und die Reduzierung von Einwegkunststoffen, einer zunehmenden Arbeitsbelastung gegenüber. Die beantragte Planstelle würde dazu dienen, den Berater für Nachhaltigkeitsmanagement bei diesen Projekten zu unterstützen, und es ermöglichen, ihn bei Abwesenheit zu vertreten, wobei der Rückgriff auf externe Dienstleister beschränkt würde. Die Schaffung dieser 21 Dauerplanstellen für die Dienststellen würde sich, berechnet für einen Zeitraum von sechs Monaten im Jahr 2022, mit 1 135 000 Euro auf den Haushalt auswirken. 2.2. Anhebung und Umwandlung von Planstellen 2.2.1. Anhebung von Dauerplanstellen im Rahmen der Beförderungspolitik Art. 6 Abs. 2 des Beamtenstatuts garantiert, dass bei jedem Organ die Planstellen, die in jeder Besoldungsgruppe am 1. Januar eines Jahres frei sind, ausreichen, um die Beförderung der Beamten nach den vom Statut (vgl. Anhang I Abschnitt B des Statuts sowie Art. 9 seines Anhangs XIII) für jede Besoldungsgruppe festgesetzten Prozentsätzen sicherzustellen, die auf die Zahl der Beamten im aktiven Dienst anzuwenden sind, die sich zum 1. Januar des Vorjahres in der jeweils niedrigeren Besoldungsgruppe befanden. Zum Zweck der Anwendung der genannten Bestimmung des Statuts sind folgende Anhebungen vorzunehmen: 28 AD 11 nach AD 12, 45 AD 10 nach AD 11, 20 AD 9 nach AD 10, 19 AD 8 nach AD 9, 10 AST 6 nach AST 7 und 23 AST 5 nach AST 6. Diese Anhebungen wirken sich mit 885 000 Euro auf den Haushalt aus. Zu beachten ist, dass die genannten Bestimmungen des Statuts ein bestimmtes Niveau der Verfügbarkeit von Planstellen sicherstellen, aber keineswegs dazu verpflichten, die entsprechenden Beförderungen auch vorzunehmen. Es können nämlich nur ausreichend verdienstvolle Beamte befördert werden.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/11 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION 2.2.2. Anhebung von zwei Dauerplanstellen der Besoldungsgruppe AD 14 auf die Besoldungsgruppe AD 15 Um die Laufbahnentwicklung der Beamten zu gewährleisten, die Direktorenstellen der Besoldungsgruppe AD 14 besetzen, und um die Besetzung dieser Stellen mit Beamten zu ermöglichen, die bereits der Besoldungsgruppe AD 15 angehören, sind zwei Dauerplanstellen der Besoldungsgruppe AD 14 auf die Besoldungsgruppe AD 15 anzuheben. Diese Anhebungen wirken sich voraussichtlich mit 23 000 Euro auf den Haushalt aus. 2.2.3. Anhebung von Dauerplanstellen in den Dienststellen Der Gerichtshof beabsichtigt, seine Bemühungen um Planstellenumwidmungen und Effizienz im Jahr 2022 fortzusetzen, und beantragt eine gewisse Anzahl von Umwandlungen von Dauerplanstellen für seine Dienststellen. Die zu diesem Zweck für den Haushalt 2022 beantragten 20 Planstellenanhebungen betreffen: — die Anhebung von 16 Planstellen AD 5 auf 16 Planstellen AD 7 für die Kanzlei des Gerichtshofs (3), die Kanzlei des Gerichts (3) und die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (10). Der Zweck dieser Anhebungen, die im Kontext der sehr hohen Arbeitsbelastung dieser Dienststellen stehen, besteht darin, die den Verwaltungsräten dieser Dienststellen tatsächlich übertragenen Aufgaben widerzuspiegeln und die Einstellung erfahrener Mitarbeiter mit sehr hohen analytischen und redaktionellen Fähigkeiten zu ermöglichen, die eine sehr hohe Arbeitsbelastung unter Wahrung der hohen Qualität der erbrachten Dienstleistungen übernehmen können; — die Anhebung von vier Planstellen AST 3 auf vier Planstellen AD 5 für die Direktion Bibliothek (3) und die Direktion Kommunikation (1). Ziel ist es, Personen mit dem Profil eines Verwaltungsrats mit Stellen zur Koordination bestimmter Tätigkeiten (in der Direktion Bibliothek) betrauen und einen Experten auf dem Gebiet der sozialen Medien (in der Direktion Kommunikation) einstellen zu können. Diese Anhebungen würden sich insgesamt mit 438 000 Euro auf den Haushalt auswirken. 2.2.4. Umwandlung einer Dauerplanstelle in eine Planstelle auf Zeit bei der Kanzlei des Gerichts Für das Jahr 2022 wird die Umwandlung einer Dauerplanstelle AST 3 in eine Planstelle auf Zeit AST 3 bei der Kanzlei des Gerichts beantragt. Die betreffende Planstelle eines Assistenten des Kanzlers des Gerichts muss mit einer Person besetzt werden, die insbesondere in Anbetracht der Art der Aufgaben, der Sensibilität der verarbeiteten Informationen und der Nähe der Beziehungen zum Präsidium des Gerichts stets das volle Vertrauen des Kanzlers genießt und in der Lage ist, in koordinierter Weise mit den beigegebenen Mitarbeitern und den anderen Assistenten des Sekretariats des Kanzlers zu arbeiten. Diese Stelle muss daher gemäß Art. 2 Buchst. c der BSB über eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen besetzt werden können, was für die Bewerberauswahl eine größere Auswahlmöglichkeit bietet. Diese Umwandlung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt 2022. 3. Aufschlüsselung der Veränderungen bei den Mittelansätzen des Haushaltsvoranschlags 2022 3.1. Vorbemerkungen und zusammenfassende Tabelle zu den Veränderungen bei den Mittelansätzen Allgemein entfallen im Rahmen des Haushaltsvoranschlags für 2022 fast 79 % der für Ausgaben veranschlagten Mittel auf die Ausgaben des Titels 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ (367 Mio. Euro) und 21 % auf die Ausgaben des Titels 2 „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben“ (97,86 Mio. Euro). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgaben von 2021 zu 2022.
IV/12 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Veränderungen bei den Mittelansätzen Haushalt 2021 Haushalt 2022 insgesamt Haushaltstitel und Kapitel Δ in Euro Δ in % 10 Mitglieder des Organs 38 312 000 40 105 000 1 793 000 4,68 12 Beamte und Bedienstete auf Zeit 276 006 500 291 594 000 15 587 500 5,65 14-16 Sonstige Personalausgaben 34 403 000 35 296 000 893 000 2,60 Titel 1 insgesamt 348 721 500 366 995 000 18 273 500 5,24 20 Gebäude und Nebenkosten 63 943 000 63 166 000 - 777 000 - 1,22 21- Artikel 210 Informatik 24 820 000 28 109 000 3 289 000 13,25 21-23-25-27 Sonstige Ausgaben 6 512 500 6 589 000 76 500 1,17 Titel 2 insgesamt 95 275 500 97 864 000 2 588 500 2,72 Titel 3 Gerichtskosten 52 000 55 000 3 000 5,77 Titel 10 Andere Ausgaben 0 0 0 0,00 Haushalt insgesamt 444 049 000 464 914 000 20 865 000 4,70 3.2. Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 1 Bei Titel 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ beträgt die Gesamterhöhung dieser Ausgaben 18 273 500 Euro, d. h. + 5,24 % gegenüber derselben Art von Mitteln im Haushalt 2021. Die Tabelle in Anhang I zeigt die Veränderung der Ausgaben nach Haushaltslinien von 2021 zu 2022 innerhalb dieses Titels 1 unter Angabe der Hauptgründe für diese Veränderung. 3.3. Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 2 Bei Titel 2 „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben“ beträgt die Gesamterhöhung der Ausgaben 2 588 500 Euro, d. h. + 2,72 % gegenüber derselben Art von Mitteln im Haushalt 2021. Die Tabelle in Anhang II zeigt die Veränderung der Ausgaben nach Haushaltslinien von 2021 zu 2022 innerhalb dieses Titels 2 unter Angabe der Hauptgründe für diese Veränderung. 3.4. Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 3 Bei Titel 3 „Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ“ beträgt die Erhöhung der Ausgaben 3 000 Euro, d. h. + 5,77 % gegenüber dem Haushalt 2021. Dieser Anstieg ist auf eine Erhöhung der Zahl der Anträge und des Nominalbetrags der für 2022 vorzusehenden geltend gemachten Beträge zurückzuführen.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/13 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION III. ÄNDERUNG DER ERLÄUTERUNGEN ZUM HAUSHALTSPLAN Um die mit den Mitteln der Haushaltslinie 1650 „Ärztlicher Dienst“ finanzierten Ausgaben vollständiger und detaillierter widerzuspiegeln, wird vorgeschlagen, ab dem Haushaltsplan 2022 den zweiten Absatz der Erläuterungen zu dieser Haushaltslinie durch den folgenden Text zu ersetzen: „Diese Mittel decken die Ausgaben für den Betrieb des ärztlichen Dienstes. Diese Ausgaben umfassen u. a. die Kosten der jährlichen ärztlichen Kontrolluntersuchung aller Beamten einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchungen angeforderten medizinischen Analysen und Untersuchungen, die Kosten für den Betrieb der Sanitätsstation und für die Anschaffung medizinischen Materials, die Kosten für die Arbeit des Invaliditätsausschusses sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Förderung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz.“ IV. ANHANG I: VERÄNDERUNGEN BEI DEN AUSGABEN IN TITEL 1 Haushaltslinie Haushaltsplan Haushalts- Veränderung Hauptgrund für die Veränderung 2021 voranschlag 2022 in Euro in Euro in Euro in % Veränderung insbesondere auf 1000 Dienstbezüge und grund der Anpassung der Gehälter 32 921 000 33 958 000 1 037 000 3,15% Zulagen auf der Grundlage der Angaben der Kommission. Betrag im Einklang mit dem Betrag von 2021 (die Auswirkung 1002 Mit dem Dienstantritt, der teilweisen Neubesetzung des der Versetzung und dem Gerichts im Jahr 2022 wird 1 760 000 1 724 000 - 36 000 -2,05% Ausscheiden aus dem Dienst dadurch kompensiert, dass über verbundene Ansprüche diese Linie im Jahr 2021 die teil weise Neubesetzung des Gerichts hofs finanziert wird). Indexierung von Vergütungen. Teilweise Neubesetzung des Gerichts im Jahr 2022. Auswir 102 Übergangsgelder 2 898 000 3 723 000 825 000 28,47% kungen im Jahr 2022 der teilwei sen Neubesetzung des Gerichts hofs im Jahr 2021. Kürzung entsprechend dem fest 104 Dienstreisen 280 000 270 000 - 10 000 -3,57% gestellten Haushaltsvollzug. Kürzung entsprechend dem fest 106 Fortbildung 453 000 430 000 - 23 000 -5,08% gestellten Haushaltsvollzug. Indexierung der Bezüge, Aufstei gen in den Dienstaltersstufen und Beförderungen. Volles Jahres gehalt für die 24 neu geschaffenen 1200 Dienstbezüge und 272 240 000 287 682 000 15 442 000 5,67% Planstellen im Jahr 2021 (Ende der Zulagen Ausnahmeregelung betreffend die irische Sprache) und Antrag auf Schaffung von 21 neuen Planstel len im Jahr 2022.
IV/14 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Haushaltslinie Haushaltsplan Haushalts- Veränderung Hauptgrund für die Veränderung 2021 voranschlag 2022 in Euro in Euro in Euro in % Kürzung entsprechend dem fest 1202 Bezahlte Überstunden 685 000 675 000 - 10 000 -1,46% gestellten Haushaltsvollzug. 1204 Mit dem Dienstantritt, Veränderung im Zusammenhang der Versetzung und dem mit der Erhöhung der Zahl der 2 431 000 2 757 000 326 000 13,41% Ausscheiden aus dem Dienst Begünstigten und der Indexierung verbundene Ansprüche der Vergütungen. 1220 Vergütungen bei Stelle Beendigung der laufenden Zah nenthebungen aus dienstli 650 500 480 000 - 170 500 -26,21% lung von Vergütungen im Jahr chen Gründen (Art. 42c 2021. und 50 des Beamtenstatuts) Indexierung der Bezüge, geschätzte vier weitere Vertrags bedienstete (ausgedrückt in VZÄ) 1400 Sonstige Bedienstete 8 716 000 9 648 000 932 000 10,69% im Jahr 2022, verstärkte Inans pruchnahme der beratenden Psy chologin, ein neuer Sonderberater. Indexierung der Bezüge und 3,75 1404 Praktika und Persona (ausgedrückt in VZÄ) neue 1 456 000 1 709 000 253 000 17,38 % laustausch abgeordnete nationale Sachvers tändige. Für das Jahr 2022 vorgesehene 1405 Sonstige externe Leis 246 000 255 000 9 000 3,66% Preiserhöhung im Rahmen des tungen künftigen Restaurationsvertrags. Verringerung entsprechend dem 1406 Externe Leistungen im geschätzten Bedarf an Mitteln für 17 588 000 17 338 000 - 250 000 -1,42% Sprachbereich freiberufliche Übersetzer im Jahr 2022. Veränderung im Zusammenhang 1610 Verschiedene Ausga mit der Anpassung der für die 173 500 186 500 13 000 7,49% ben bei Einstellungen Einstellungen durchzuführenden medizinischen Untersuchungen. Kürzung entsprechend dem fest 1612 Berufliche Fortbildung 1 780 500 1 750 000 - 30 500 -1,71% gestellten Haushaltsvollzug. Kürzung entsprechend dem fest 162 Dienstreisen 405 000 390 000 - 15 000 -3,70% gestellten Haushaltsvollzug. Erneuerung des Antrags von 1630 Sozialdienst 50 000 50 000 0 0% 2021. 1632 Soziale Beziehungen Erhöhung des Anteils für die innerhalb des Personals und 358 000 366 500 8 500 2,37% Vereinigung der Eltern der Schüler sonstige Sozialmaßnahmen der Europäischen Schulen.
9.7.2021 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 IV/15 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Haushaltslinie Haushaltsplan Haushalts- Veränderung Hauptgrund für die Veränderung 2021 voranschlag 2022 in Euro in Euro in Euro in % Vorausschätzung für verschiedene zusätzliche Tests, Erhöhung der 1650 Ärztlicher Dienst 193 000 220 000 27 000 13,99% Schätzung der Zahl der Invalidi tätsausschüsse. Geplanter neuer Vertrag für die 1652 Restaurants und Kanti Kontrolle und Überwachung der 111 000 150 000 39 000 35,14% nen Leistungen des Hauptrestaura tionsdienstleisters. Schätzungen der Kommission und 1654 Kleinkindertagesstätte 3 280 000 3 187 000 - 93 000 -2,84% des Europäischen Parlaments. 1656 Europäische Schulen 46 000 46 000 0 0% Schätzungen der Kommission. Mitglieder und Personal 348 721 500 366 995 000 18 273 500 5,24% des Organs V. ANHANG II: VERÄNDERUNGEN BEI DEN AUSGABEN IN TITEL 2 Haushaltslinie Haushalt 2021 Haushalts- Veränderung Begründung der Veränderungen voranschlag 2022 in Euro in Euro in Euro in % Erneuerung des Mittelantrags von 2000 Mieten 130 000 130 000 0 0% 2021. Jährliche Verringerung der Zah lungen für das Projekt der Reno vierung des Palais und der 4. 2001 Miete/Kauf 37 090 000 35 593 000 - 1 497 000 -4,04% Erweiterung der Gebäude des Gerichtshofs (Projekt CJ4) sowie für das Projekt des Baus des 3. Turms (Projekt CJ9). 2007 Herrichtung der Diens Für das Jahr 2021 geplanter Abs 3 982 000 3 731 000 - 251 000 -6,30% träume chluss bestimmter Arbeiten. Vertrag für die architektonische 2008 Studien und technische Inspektion von Gebäuden, der Unterstützung im Zusam 1 447 000 1 607 000 160 000 11,06% für das Jahr 2021 der Linie 2022 menhang mit Gebäuden zugerechnet wurde. Instandsetzung des Dachs und 2022 Reinigung und Unte 10 187 000 11 289 000 1 102 000 10,82% Anstrich der Metallstruktur des rhaltung Palais (mehrjährige Projekte). Anpassung der Linie auf der Grundlage des zurückliegenden 2024 Energieverbrauch 2 895 000 2 442 000 - 453 000 -15,65% Verbrauchs und der neuen Ener gieeinsparungsmaßnahmen.
IV/16 DE Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022 9.7.2021 GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION Haushaltslinie Haushalt 2021 Haushalts- Veränderung Begründung der Veränderungen voranschlag 2022 in Euro in Euro in Euro in % Optimierung des Bewachungssys 2026 Sicherheit und Über 7 800 000 7 694 000 - 106 000 -1,36% tems, die die Indexierungen aus wachung der Gebäude gleicht. Neuer interinstitutioneller Feuer 2028 Versicherungskosten 150 000 475 000 325 000 216,67% versicherungsvertrag, der teurer ist als der bisherige. Optimierung der Abfallbewirt schaftung durch den Gerichtshof, 2029 Sonstige mit Gebäuden insbesondere infolge des Kaufs zusammenhängende Ausga 262 000 205 000 - 57 000 -21,76% von Müllpressen, die das Volumen ben der zu beseitigenden Abfälle begrenzen. Austausch veralteter IT-Geräte, zusätzliche Kosten für das Inte 2100 Kauf, Unterhaltung grierte System zur Bearbeitung und Wartung der Ausrüs 8 965 000 10 574 000 1 609 000 17,95% von Rechtssachen (SIGA), erhöhte tung und der Software Kosten aufgrund interinstitutio neller Vereinbarungen. Zusätzlicher Bedarf an Support und Wartung aufgrund der gestie genen Zahl von Anwendungen. 2102 Externe Leistungen für Geplante zusätzliche Entwicklun die Nutzung, die Erstellung 15 522 000 17 125 000 1 603 000 10,33% gen betreffend das SIGA-System. und die Wartung der Soft Ausgaben im Zusammenhang ware und der Systeme mit dem Sicherheitsverbundnetz (SVN) sowie für eine neue Anwen dung für die Bibliothek. Erhöhung der Kapazität der Inter 2103 Telekommunikation 333 000 410 000 77 000 23,12% netleitungen. Ende bestimmter, im Jahr 2021 212 Mobiliar 814 000 479 000 - 335 000 -41,15% getätigter außerordentlicher Aus gaben. Anschaffung sicherheitsbezogener Ausrüstungen: sechs Fahrzeug 214 Material und technische 399 000 856 000 457 000 114,54% chassis-Scanner, zwei Röntgens Anlagen canner und zwei Durchgangsde tektoren geringer Höhe. Rückgang der Mieten für Fahr 216 Fahrzeuge 1 308 000 1 245 000 - 63 000 -4,82% zeuge dank günstigerer Verträge. 230 Schreibwaren, Bürobe Rückgang des Verbrauchs von darf und verschiedene Ver 593 000 546 000 - 47 000 -7,93% Bürobedarf. brauchsartikel Kürzung entsprechend dem fest 231 Finanzkosten 11 000 10 000 - 1 000 -9,09% gestellten Haushaltsvollzug.
Sie können auch lesen