DOKUMENTE ENTWURF Jahreshaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2022 - DE COM(2021) 300 - DE - EUR-Lex

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DOKUMENTE ENTWURF Jahreshaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2022 - DE COM(2021) 300 - DE - EUR-Lex
EUROPÄISCHE KOMMISSION

     DOKUMENTE
     ENTWURF
     Jahreshaushaltsplan der Union
     für das Haushaltsjahr 2022
     EINZELPLAN IV
     GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

DE     COM(2021) 300 — DE                 9.7.2021
Die Beträge in diesem Haushaltsdokument sind in Euro ausgedrückt, sofern nichts
anderes angegeben ist.

Erläuterungen zum Haushaltsplan sind nur ausführbar, soweit der Geltungsbereich
einer bestehenden Rechtsgrundlage nicht geändert oder erweitert und die
Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigt wird und soweit sie durch
verfügbare Mittel gedeckt werden können.
9.7.2021   DE      Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022   IV/1

                        EUROPÄISCHE UNION

                          ENTWURF
                Jahreshaushaltsplan der Union
                  für das Haushaltsjahr 2022

                             EINZELPLAN IV
                GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
IV/2                DE                          Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022                                           9.7.2021

GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

                                           HAUSHALTSVORANSCHLAG FÜR 2022

                                                           I. EINLEITUNG

       In der vorliegenden Einleitung sollen der Hintergrund dieses neuen Haushaltsjahrs im Licht der Tätigkeiten des
       Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden auch: Gerichtshof oder Organ) und die den Haushaltsvoranschlag für
       2022 kennzeichnenden Haushaltsleitlinien dargestellt werden.

       Im Anschluss an dieses einleitende Kapitel werden in Kapitel II die im Haushaltsvoranschlag 2022 vorgesehenen Ausgaben
       aufgeschlüsselt, und in Kapitel III wird eine Änderung der Erläuterungen zum Haushaltsplan vorgeschlagen.

       1.       Auswirkungen der SARS-COV-2-pandemie

       Der Haushaltsvoranschlag 2022 wird vor dem Hintergrund einer Situation erstellt, die noch immer stark von der SARS-
       COV-2-Pandemie geprägt ist, die sich auf die Rechtsprechungs- und die Verwaltungstätigkeit des Organs – wie detailliert
       im Jahresbericht 2020, der auf der Website des Organs (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7000) abrufbar ist,
       dargestellt – ausgewirkt hat. Es ist unvermeidlich, dass alle Zahlenangaben, die die Tätigkeit des Gerichtshofs im Jahr 2020
       betreffen, sei es in Bezug auf die Zahl der eingereichten oder abgeschlossenen Rechtssachen, sei es in Bezug auf die
       Verwendung der Haushalts- und Personalressourcen, von den Ereignissen dieses so besonderen Jahres beeinflusst sind. Wie
       die folgenden Ausführungen zeigen werden und wie im Jahresbericht näher dargestellt, war der Gerichtshof jedoch in der
       Lage, dieser beispiellosen Situation mit einer großen Anpassungsfähigkeit zu begegnen, was es ermöglicht hat, sehr
       positive Ergebnisse zu erzielen, sowohl im Hinblick auf die Rechtsprechungs- als auch auf die Verwaltungstätigkeit.

       Auch wenn sich derzeit nicht absehen lässt, ob die Auswirkungen der pandämiebedingten Krise im Jahr 2022 noch ganz
       oder teilweise vorhanden sein werden, hat sich der Gerichtshof bei der Erstellung seines Haushaltsvoranschlags 2022 auf
       die Annahme einer Rückkehr zu einem Vorkrisenniveau der Tätigkeiten gestützt.

       2.       Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit

       Anders als bei den anderen Organen der Europäischen Union, die die Möglichkeit haben, ihre Arbeitslast zu
       begrenzen oder Negativprioritäten festzulegen, oder bei anderen obersten oder höheren Gerichten ist in Bezug
       auf den Gerichtshof der Europäischen Union stets zu beachten, dass es den Gerichten, aus denen er sich
       zusammensetzt, nicht möglich ist, die Zahl der bei ihnen anhängig gemachten Rechtssachen zu steuern. Sie
       haben jedoch alles daran zu setzen, diese Rechtssachen weiterhin mit der erforderlichen hohen Qualität und
       innerhalb angemessener Fristen bearbeiten zu können.

       Im Jahresbericht 2020 des Gerichtshofs wird die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichtshofs und des Gerichts im Jahr 2020
       dargestellt. Außerdem enthält er alle Statistiken, die es ermöglichen, vom Streitsachenvolumen, von der Zahl der
       abgeschlossenen Rechtssachen und von der Dauer der Verfahren vor den beiden das Organ bildenden Gerichten Kenntnis
       zu nehmen.

       Die durch die SARS-COV-2-Pandemie bedingte Krise ließ die Rechtsprechungstätigkeit des Organs nicht unberührt. Sowohl
       der Gerichtshof als auch das Gericht waren jedoch in der Lage, schnell und flexibel auf die Herausforderung dieser Krise zu
       reagieren, und die erzielten Ergebnisse sind insgesamt sehr positiv.

       Die Zahl der im Jahr 2020 bei den beiden Gerichten anhängig gemachten Rechtssachen (1 582) liegt um ungefähr 17 %
       unter dem Rekordwert des Vorjahrs (1 905).

       Die Zahl der vom Gerichtshof und vom Gericht im Jahr 2020 erledigten Rechtssachen ist ebenfalls rückläufig (1 540
       gegenüber 1 739 im Jahr 2019). Dieser Rückgang (um ca. 11 %) ist vor allem darauf zurückzuführen, dass zahlreiche
       mündliche Verhandlungen aufgrund der Gesundheitslage und der von den Behörden der Mitgliedstaaten im vergangenen
       Jahr verhängten Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkehrs verschoben wurden.
9.7.2021          DE                         Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022                                                 IV/3

                                                                                            GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

     Konkret wurde der Gerichtshof im Jahr 2020 mit 735 Rechtssachen befasst (im Vergleich zu 966 im Jahr 2019). Im Jahr
     2020 wurden 792 Fälle abgeschlossen, weniger als im Rekordjahr 2019 (865), aber mehr als 2018 (760) und 2017 (699).
     Im Übrigen lag die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung der Rechtssachen bei diesem Gericht sehr nahe an der der
     Vorjahre: 15,8 Monate für Vorabentscheidungsverfahren (15,5 Monate im Jahr 2019), 13,8 Monate für Rechtsmittel (11,1
     Monate im Jahr 2019) und 19,2 Monate für Klageverfahren (19,1 im Jahr 2019).

     Was das Gericht anbelangt, so zeigen die Statistiken für das Jahr 2020 ebenfalls einen Rückgang der Zahl der anhängig
     gemachten Rechtssachen (847 gegenüber 939 im Jahr 2019). Außerdem ist die Zahl der abgeschlossenen Rechtssachen
     zurückgegangen (748 gegenüber 874 im Jahr 2019). Andererseits konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer von 16,9
     Monaten im Jahr 2019 auf 15,4 Monate im Jahr 2020 weiter reduziert werden.

     Lässt man den konjunkturbedingten Rückgang der Streitsachen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr, der auf die Pandemie
     zurückzuführen ist, außer Acht, so ist die Entwicklung der Rechtsprechungstätigkeit im Zeitraum 2013-2019, wie in der
     nachstehenden Tabelle dargestellt, durch eine klare Tendenz nach oben gekennzeichnet, die im Übrigen das Vertrauen
     bezeugt, das die nationalen Gerichte und die Rechtsbürger in die Unionsgerichte haben.

                                                           2013                      2019              % Veränderung 2013-2019

      Anhängig gemachte Rechtssachen                      1 649                      1 905                    +15.52%

      Erledigte Rechtssachen                              1 587                      1 739                    +9.58%

     Hinzuweisen ist auf die jährliche Zahl abgeschlossener Rechtssachen, da diese objektiv die von den Gerichten unter Mithilfe
     der unterstützenden Dienststellen unablässig erbrachten Produktivitätsbemühungen zum Ausdruck bringt, die in Punkt 3
     im Einzelnen dargestellt werden.

     Sobald sich eine positive Entwicklung der Gesundheitslage abzeichnen wird, hat das Organ wahrscheinlich zu erwarten,
     dass die Zahl der Streitsachen vor seinen Gerichten weiter ansteigen wird.

     3.       Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz

     Der Gerichtshof beschreitet über die legislativen Maßnahmen einer strukturellen Reform hinaus, die getroffen
     wurden, um es den beiden Gerichten zu ermöglichen, der Zunahme der Rechtsprechungstätigkeit zu begegnen,
     seit mehreren Jahren sowohl auf der Ebene der Gerichte als auch auf der Ebene der unterstützenden
     Dienststellen alle Wege, die es ihm ermöglichen, die vordringlichen Ziele der Qualität und Zügigkeit bei der
     Behandlung der Rechtssachen so umfassend wie möglich zu beachten.

     Aus diesem Grund und für ein besseres Verständnis der Herausforderungen, die es anzunehmen gilt, sowie der
     sich daraus für das Jahr 2022 ergebenden Prioritäten sind die legislativen Reformen und die Reformen bezüglich
     der Arbeitsmethoden, die erfolgt sind, im Blick zu behalten.

     3.1.     Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gerichte

     Das Organ ergreift laufend Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gerichte. Insbesondere im Jahr 2020 wurden
     spezifische Maßnahmen ergriffen, um trotz der Gesundheitskrise eine maximale Kontinuität der Rechtsprechungstätigkeit
     zu gewährleisten.

     In einem ersten Schritt mussten nämlich in Anbetracht der von den nationalen Gesundheitsbehörden erlassenen
     Eindämmungsmaßnahmen und der sowohl in Luxemburg als auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten geltenden
     Reisebeschränkungen die in der Zeit vom 16. März bis zum 24. Mai 2020 anberaumten mündlichen Verhandlungen
     verschoben werden. Gleichwohl haben die beiden Gerichte unter Beachtung der geltenden Verfahrensvorschriften
     verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitung der Rechtssachen nicht zu unterbrechen: verstärkte Nutzung des
     Schriftwegs und von Audio- oder Videokonferenzen für den Erlass von Entscheidungen; an die Parteien gerichtete Fragen
     zur schriftlichen Beantwortung als Alternative zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung; Verkündung von
     Urteilen und Verlesen von Schlussanträgen in Gruppen; erleichterte Voraussetzungen für die Eröffnung eines Kontos bei
     e-Curia (einer Anwendung, die es ermöglicht, Verfahrensschriftstücke auf elektronischem Weg einzureichen und
     zuzustellen); (bis 1. September geltende) Verlängerung vieler Verfahrensfristen um einen Monat.
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GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

       Sobald die Gesundheitslage es wieder zuließ, wurden die mündlichen Verhandlungen zur Vermeidung einer Verzögerung
       der Bearbeitung der Rechtssachen am 25. Mai 2020 wieder aufgenommen, was unter Durchführung strengster
       Gesundheitsschutzmaßnahmen geschah, um sowohl die Gesundheit der Teilnehmer der mündlichen Verhandlungen zu
       schützen als auch einen optimalen Ablauf der mündlichen Verhandlungen zu gewährleisten. Für die Parteien, denen es
       pandemiebedingt gänzlich unmöglich war, sich nach Luxemburg zu begeben, wurden von den Kanzleien und allen
       Dienststellen des Organs gemeinsam zudem umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um es diesen Parteien zu ermöglichen,
       ihre Plädoyers per Videokonferenz zu halten.

       Alle diese Maßnahmen – kombiniert mit einer intensiven Vorbereitung des Organs auf Krisensituationen, insbesondere
       durch Aufstellung von Notfallplänen und Einrichtung der entsprechenden Organisationsstrukturen – erklären die positive
       statistische Bilanz des vergangenen Jahres trotz einer Krise, deren Umfang und Komplexität beispiellos sind.

       Folgende Maßnahmen, die das Organ in den letzten Jahren zur Verbesserung der Effizienz seiner Gerichte ergriffen hat, sind
       zu nennen:

       Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen

       Die Gerichte üben ihre Tätigkeit in einem sehr strikten rechtlichen Rahmen aus, der so angelegt ist, dass eine geordnete
       Rechtspflege und die Gleichbehandlung aller Parteien gewährleistet wird, wobei die Überarbeitung der Verfahrens­
       ordnungen der Gerichte ein wertvolles Instrument darstellt, um die Effizienz bei der Behandlung der Rechtssachen zu
       steigern. In den vergangenen Jahren hat jedes der beiden Gerichte Änderungen an seiner Verfahrensordnung
       vorgenommen, die vom Rat genehmigt wurden.

       Neben der Notwendigkeit, die Verfahrensvorschriften an die Wirklichkeit der vor die Gerichte getragenen Streitsachen
       anzupassen, bestand eines der Hauptziele dieser legislativen Änderungen darin, den verstärkten Einsatz der verschiedenen
       verfahrensrechtlichen Instrumente zu fördern, die es ermöglichen, die Behandlung bestimmter Rechtssachen unter
       Achtung der Grundsätze eines fairen Verfahrens zu beschleunigen.

       Darüber hinaus wurde im Jahr 2019 ein Mechanismus für die vorherige Zulassung bestimmter Kategorien von
       Rechtsmitteln nach Art. 58a der Satzung des Gerichtshofs eingeführt. Dieser Mechanismus ermöglicht es dem Gerichtshof
       nunmehr, in Rechtssachen, die bereits zweifach (erst durch eine unabhängige Beschwerdekammer, dann durch das Gericht)
       geprüft worden sind, ein Rechtsmittel ganz oder teilweise nur dann zuzulassen, wenn damit eine für die Einheit, die
       Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage aufgeworfen wird. Diese Entwicklung hat die
       Arbeitsbelastung des Gerichtshofs in Bezug auf Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts verringert. Im Jahr 2020
       wurden so von der Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln 37 Beschlüsse über die Nichtzulassung eines
       Rechtsmittels erlassen.

       Arbeitsmethoden und -mittel der Gerichte und der Kanzleien

       Die Entwicklung des Streitsachenvolumens hat außerdem bestimmte Organisationsmaßnahmen erforderlich gemacht,
       nämlich u. a.:

       — Anpassungen zur Rationalisierung der Arbeit bei den Gerichten, beispielsweise bezüglich der Besetzung der Kammern
         oder der Regeln für die Zuweisung der Rechtssachen;

       — Maßnahmen im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielen und mit der Weiterverfolgung der Rechtssachen (
         „Monitoring“), insbesondere dank leistungsfähigerer Informatikanwendungen;

       — wesentliche Fortschritte bei der Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der mit der Rechtsprechungstätigkeit
         verbundenen Dokumentenflüsse, wobei der Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse im
         Vorfeld der gerichtlichen Entscheidungen oberste Priorität eingeräumt wurde. Die Anwendung e-Curia stellt einen
         entscheidenden Fortschritt beim Austausch von Dokumenten mit den Parteien dar, ohne den die Kanzleien der
         Gerichte der Herausforderung des erheblichen Anstiegs der Zahl anhängig gemachter Rechtssachen nicht hätten
         begegnen können. Die Verwendung von e-Curia wurde vom Gericht mit Wirkung vom 1. Dezember 2018 verbindlich
         vorgeschrieben. Im Jahr 2020 wurden mehr als 7 300 Zugangskonten eröffnet; die Mehrzahl der Einreichungen von
         Verfahrensschriftstücken (ca. 80 % beim Gerichtshof und 95 % beim Gericht) erfolgte über e-Curia. Gleichzeitig wurde
         die Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der Dokumentenflüsse nach Erlass der gerichtlichen Entscheidungen,
         d. h. der Dokumentenflüsse im Zusammenhang mit der Verbreitung der Rechtsprechung des Organs, durch die bereits
         vor einigen Jahren erfolgte Ersetzung der alten Rechtsprechungssammlung in Papierform durch eine elektronische
         Rechtsprechungssammlung verwirklicht.
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                                                                                               GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

       Entwicklung eines integrierten Systems für die Bearbeitung von Rechtssachen

       Im Jahr 2020 arbeitete der Gerichtshof weiter an der Entwicklung eines integrierten Systems zur Bearbeitung von
       Rechtssachen (SIGA). Nach der Ermittlung des Bedarfs der Kabinette, der Kanzleien und der Dienststellen sowie der
       Veröffentlichung einer Ausschreibung im August 2019 wurde im Jahr 2020 der Rahmenvertrag für die Durchführung des
       Projekts unterzeichnet, und die Entwicklungsarbeiten konnten beginnen.

       3.2.     Maßnahmen auf der Ebene der unterstützenden Dienststellen

       Die folgenden Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der unterstützenden Dienststellen sind hervorzuheben:

       Strikte Regelung der Erfordernisse einer uneingeschränkten Mehrsprachigkeit

       Die Sprachenregelung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist dadurch gekennzeichnet, dass jede
       Amtssprache der Union Verfahrenssprache sein kann (1). Die Achtung der uneingeschränkten Mehrsprachigkeit
       ist zwingend erforderlich, um mit den Parteien in der Verfahrenssprache zu kommunizieren und um die
       Verbreitung der Rechtsprechung in jedem Mitgliedstaat zu gewährleisten.

       Diese zwingende Vorgabe in Verbindung mit der Entwicklung der Zahl der Streitsachen macht ohne Weiteres deutlich, dass
       das Ziel der Effizienzsteigerung im sprachlichen Bereich seit Langem oberste Priorität hat, um in erster Linie einen die
       Behandlung der Rechtssachen durch die Gerichte verzögernden Engpass zu vermeiden.

       Daher wurden, was die Übersetzung betrifft, zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die zu Einsparungen führten, wie die
       selektive Veröffentlichung der Rechtsprechung, die Erstellung von Zusammenfassungen von Vorabentscheidungsersuchen,
       die Begrenzung der durchschnittlichen Länge der Schlussanträge der Generalanwälte, die auszugsweise Veröffentlichung
       bestimmter besonders langer Entscheidungen und der in Punkt 3 1 genannte Mechanismus der vorherigen Zulassung von
       Rechtsmitteln. Ohne diese Maßnahmen hätte im Jahr 2020 die Zahl der zu übersetzenden Seiten (die sich auf 1,14
       Millionen belief) bei über 1,6 Millionen gelegen. Daraus ergibt sich eine beachtliche Einsparung an Planstellen für Rechts-
       und Sprachsachverständige, die andernfalls zwingend erforderlich gewesen wären.

       Daneben, ebenfalls die Übersetzung betreffend, spielt die Zurverfügungstellung stets noch leistungsfähigerer Informatikan­
       wendungen, insbesondere im Bereich der Vorbehandlung der Dokumente und der computergestützten Übersetzung (von
       den Sprachendiensten der Unionsorgane verwendete Software), eine wesentliche Rolle. Zudem ermöglicht der Ausbau der
       Rahmenbedingungen der Terminologiearbeit eine Rentabilisierung und Zentralisierung der Recherchen im Hinblick auf
       eine Förderung von deren systematischer Auswertung. Die Gesamtheit dieser Anstrengungen in Kombination mit einer
       verstärkten Externalisierung erweist sich als sehr erfolgreich: Im Jahr 2020 konnte der Bestand an zu übersetzenden Seiten
       – auch dank der Verringerung des Übersetzungsaufwands um 8 % im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise – um
       10,3 % (187 458 Seiten) reduziert werden.

       Interinstitutionelle Zusammenarbeit

       Der Gerichtshof nutzt stets so weit wie möglich jede Gelegenheit zur Zusammenarbeit mit den anderen Unionsorganen. Im
       Jahr 2020 nahm diese Zusammenarbeit, wie in den Vorjahren, die doppelte Form der Beteiligung an interinstitutionellen
       Ausschreibungen und der Teilnahme an interinstitutionellen Gruppen oder Netzwerken an, um eine bessere Anwendung
       der das Personal betreffenden Regelungen und eine verstärkte Harmonisierung der Politiken und Praktiken in
       verschiedenen Bereichen wie Mehrsprachigkeit, IT und Umwelt zu erreichen.

       Automatisierung von und Umstellung auf papierlose Verfahren

       Der Gerichtshof verfolgt weiterhin eine sehr aktive Politik im Bereich der Automatisierung von Verfahren und der
       Umstellung auf papierlose Verfahren, um Exzellenzziele in Bezug auf Effizienz, Schnelligkeit und Umweltschutz zu
       erreichen. Dieser Prozess hat sich natürlich im Zusammenhang mit der durch die SARS-COV-2-Pandemie bedingten Krise,
       die durch die Verpflichtung des Personals, von zu Hause aus zu arbeiten, zu einer Überarbeitung der internen Verfahren
       geführt hat, um diese an ein notwendigerweise papierloses Umfeld anzupassen, erheblich beschleunigt.

(1) Kein anderes Gericht, weder national noch international, ist gehalten, seine Verfahren in einer derart großen Zahl verschiedener Sprachen
    durchzuführen.
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GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

       Neben der Entwicklung des integrierten Systems zur Bearbeitung von Rechtssachen und der bereits erwähnten
       zunehmenden Nutzung von e-Curia wurde 2020 ein 2019 gestartetes Programm zur Modernisierung der Verwaltung der
       administrativen Unterlagen des Organs und zur Schaffung eines öffentlich zugänglichen Dokumentenregisters fortgeführt,
       namentlich mit dem Beginn der Nutzung des Tools HAN, das insbesondere von der Europäischen Kommission (im
       Folgenden: Kommission) und dem Europäischen Bürgerbeauftragten bereits verwendet wird.

       4.       Den Haushaltsvoranschlag 2022 kennzeichnende Haushaltsleitlinien

       Wie in den vorangegangenen Jahren wurde der Haushaltvoranschlag des Organs in dem Bestreben erstellt, die von der
       Haushaltsbehörde (1) und der Kommission (2) ausgesprochenen Empfehlungen zur Haushaltsdisziplin zu berücksichtigen.

       Der Gerichtshof hat seinen Haushaltsvoranschlag für das Jahr 2022 unter Berücksichtigung der folgenden zwingenden
       Vorgaben und auf der Grundlage der folgenden Erwägungen erstellt:

       — Berücksichtigung einer Rückkehr zu einem Niveau der Rechtsprechungstätigkeit wie vor der Krise oder sogar eines
         höheren Niveaus als das im Jahr 2019 festgestellte;

       — Deckung bestimmter unvermeidbarer Ausgaben:

       — Anwendung der von der Kommission übermittelten Annahmen für die Anpassung der Bezüge (vgl. Abschnitt II Punkt
         1 2) und Anwendung bestimmter Bestimmungen des Statuts der Beamten der Union (insbesondere im Zusammenhang
         mit dem Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und der Beförderung). Die Ausgaben im Zusammenhang mit diesen
         Positionen, die sich auf etwa 13,7 Mio. Euro belaufen, bilden den Hauptfaktor für die Entwicklung der Ausgaben in
         Titel 1;

       — teilweise Neubesetzung des Gerichts im Jahr 2022, die zu unvermeidbaren Ausgaben in Höhe von schätzungsweise
         2,07 Mio. Euro führen wird;

       — Ende der Geltungsdauer der Ausnahme von der Verpflichtung der Organe der Union, alle Rechtsakte in irischer Sprache
         abzufassen und sie in dieser Sprache im Amtsblatt zu veröffentlichen: Gemäß der Verordnung 2015/2264 wurde zum
         1. Januar 2022 diese in Art. 2 Abs. 1 der Verordnung Nr. 920/2005 genannte Ausnahmeregelung (im Folgenden:
         Ausnahmeregelung betreffend die irische Sprache) endgültig aufgehoben, was die Übersetzung aller in der Sammlung
         der Rechtsprechung veröffentlichten Dokumente ins Irische mit sich bringt. Aus diesem Grund wurden dem
         Gerichtshof im Jahr 2021 die für die Einrichtung eines Übersetzungsreferats und einer Dolmetscherkabine für diese
         Sprache erforderlichen Stellen sowie die Mittel für die Bezüge der Mitarbeiter, die diese neuen Stellen besetzen, für die
         letzten drei Monate des genannten Jahres zugewiesen. Für das Jahr 2022 belaufen sich die für die Bezüge dieser
         Mitarbeiter erforderlichen Mittel auf 1,6 Mio. Euro für das gesamte Jahr.

       — Verfolgung eines rigorosen Ansatzes bei Anträgen auf Schaffung neuer Planstellen: Daher handelt es sich bei allen
         Anträgen des Organs um zielgerichtete Anträge, die sich auf Planstellen beziehen, die sich als wesentlich für die
         Dienststellen erweisen, damit diese in der Lage sind, dem Anstieg der Arbeitsbelastung, insbesondere im
         Zusammenhang mit neuen Herausforderungen und einem neuen Bedarf, zu begegnen (vgl. Kapitel II Punkt 2 1). Diese
         Anträge führen zu einer Erhöhung des Haushalts um ca. 1,1 Mio. Euro für 2022.

       — Begrenzung der Erhöhung der nicht die Bezüge betreffenden Ausgaben auf 2 % entsprechend der Forderung der
         Kommission.

       5.       Zusammenfassung der Veränderungen bei den Mittelansätzen des Haushaltsvoranschlags 2022

       In der nachstehenden Tabelle sind die Mittelveränderungen des Haushaltsvoranschlags des Gerichtshofs für 2022
       gegenüber dem Haushalt für 2021 zusammenfassend dargestellt.

(1) Vgl. die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Februar 2021 zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2022.
(2) Schreiben von Herrn Hahn, Mitglied der Europäischen Kommission, vom 21. Dezember 2020 an den Gerichtshof.
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                                                                                          GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

     (Angaben in Euro)

                                                                                                       % vom Gesamtbetrag des
      GESAMTBETRAG DES HAUSHALTS 2021                                                    444 049 000
                                                                                                               Haushalts 2021

      Veränderung bei den Ausgaben betreffend die Mitglieder und den
      Ausgaben für Bezüge betreffend das Personal                                       18 419 000                    4.15%

      Veränderung der sonstigen Ausgaben                                                  2 446 000                   0.55%
      davon Abweichungen im Zusammenhang mit folgenden unvermeidbaren
      Ausgaben:
      - Anpassung von Bezügen und andere Faktoren im Zusammenhang mit
                                                                                        13 724 500                     3.09%
      der Anwendung des Beamtenstatuts (Beförderungen, Aufsteigen in den
                                                                                         2 066 000                     0.47%
      Dienstaltersstufen usw.)
                                                                                         1 636 000                     0.37%
      - im Dreijahresrhythmus stattfindende Neubesetzung des Gerichts
      - Ende der Ausnahmeregelung betreffend die irische Sprache am 1. Januar
      2022
                                                    Veränderungen insgesamt             20 865 000                    4.70%

                  GESAMTBETRAG DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS 2022                           464 914 000

                   II. AUFSCHLÜSSELUNG DER AUSGABEN DES HAUSHALTSVORANSCHLAGS 2022

     1.       Annahmen für das Jahr 2022

     Bei der Aufstellung der Ausgabenvoranschläge sind die Angaben berücksichtigt worden, die die Kommission den anderen
     Organen der Union am 2. Dezember 2020 übermittelt hat, damit die Haushaltsvoranschläge für 2022 auf koordinierten
     und harmonisierten Grundlagen vorgelegt werden.

     1.1.     Allgemeines Preisniveau

     Nach Schätzung der Kommission wird das allgemeine Preisniveau in Luxemburg im Jahr 2022 um durchschnittlich
     ungefähr 1,8 % ansteigen.

     1.2.     Höhe der Anpassung der Bezüge (Mittelansätze in den Kapiteln 10, 12 und 14)

     Die von der Kommission formulierten Annahmen für die Anpassungen der Bezüge belaufen sich auf + 2,9 % für das
     Anpassungsjahr 2021 (was sich für zwölf Monate auf den Haushalt 2022 auswirkt) und auf + 2,5 % für das
     Anpassungsjahr 2022 (was sich für sechs Monate auf den Haushalt 2022 auswirkt).

     2.       Aufschlüsselung der Anträge auf Änderungen am Stellenplan

     Der Gerichtshof verfolgt weiterhin eine strenge Politik in Bezug auf die Planstellen, wie sie vom Rat und von der
     Kommission angeraten wird, stellt aber gleichwohl bestimmte zielgerichtete Anträge auf Schaffung und Anhebung von
     Planstellen. Die Anträge auf neue Planstellen sollen den notwendigen Bedarf der Dienststellen des Organs decken. Diese
     Anträge werden im Folgenden dargestellt.
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GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

       2.1.     Aufstockungen beim Personal der Dienststellen des Organs

       Der Gerichtshof beantragt die Schaffung von 21 neuen Dauerplanstellen im Jahr 2022. Dieser Antrag ist im Licht der
       folgenden wesentlichen Aspekte zu betrachten:

       — Der Gerichtshof hat im Zeitraum 2013-2017 das ihm auferlegte Ziel, die zum 1. Januar 2013 festgestellte
         Beschäftigtenzahl um 5 % zu verringern, erfüllt. Somit wurden in dem betreffenden Zeitraum 98 Planstellen
         gestrichen, wobei darauf geachtet wurde, die den Kabinetten der Gerichte zugewiesenen Stellen zu erhalten, was
         notwendigerweise stärkere Einschnitte auf der Ebene der Kanzlei des Gerichtshofs sowie der Dienststellen (deren
         Beschäftigtenzahl im genannten Zeitraum somit um insgesamt 6,5 % verringert wurde) zur Folge hatte.

       — Was die im Dezember 2015 genehmigte Reform des Gerichtsaufbaus der Union betrifft, durch die die Zahl der
         Richterstellen am Gericht (die nunmehr 54 beträgt) verdoppelt wurde, hatte der Gerichtshof bei der Übermittlung
         seiner Reformvorschläge an die Rechtsetzungsbehörde beschlossen, nur für die Richterkabinette und die Kanzlei des
         Gerichts Planstellen zu beantragen, und der Rechtsetzungsbehörde gegenüber angekündigt, dass später ein auf eine
         Verstärkung der die Rechtsprechungstätigkeit unterstützenden Dienststellen – der Sprachendienststellen und der
         horizontalen Dienststellen – gerichteter Antrag an die Haushaltsbehörde folgen würde. Insoweit wurden nämlich im
         Rahmen der Haushaltsverfahren für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 entsprechend Anträge an die
         Haushaltsbehörde gerichtet, die dem Gerichtshof die Schaffung von zehn Planstellen auf insgesamt 32 beantragten
         Planstellen bewilligte. Was den Haushaltsplan 2021 anbelangt, hat der Gerichtshof auf Ersuchen der Kommission und
         angesichts der durch die SARS-COV-2-Pandemie Anfang 2020 entstandene Ausnahmesituation entschieden, auf den in
         seinem ursprünglichen Haushaltsvoranschlag aufgeführten Antrag auf Schaffung von 19 neuen Planstellen für die
         Dienststellen zu verzichten, und zwar ungeachtet der Schwierigkeit, die der Verzicht auf diese zusätzlichen Mittel für
         das reibungslose Funktionieren dieser Dienststellen bedeutet.

       Für das Jahr 2022 werden die folgenden 21 Stellen beantragt:

       Kanzlei des Gerichtshofs (2 Dauerplanstellen: 1 AD 7 und 1 AST 3)

       Dieser Antrag ist in Anbetracht eines Kontexts gerechtfertigt, der durch eine konstante Zunahme der Arbeitsbelastung der
       Kanzlei gekennzeichnet ist, deren zentrale Aufgabe es ist, die Überwachung der dem Gerichtshof unterbreiteten
       Rechtssachen in verfahrensrechtlicher Hinsicht sicherzustellen. Es ist darauf hinzuweisen, dass es mehrere Anzeichen dafür
       gibt, dass die Zahl der Streitsachen vor den Gerichten des Organs ihren Aufwärtstrend nach dem konjunkturellen
       Abschwung im Jahr 2020 wieder fortsetzen wird. Darüber hinaus spielt die Kanzlei eine zentrale Rolle bei der
       Digitalisierung (Automatisierung bestimmter Verfahren und Umstellung auf eine papierlose Verwaltung der
       Dokumentenflüsse), die in der Anwendung e-Curia und nunmehr in der Entwicklung eines integrierten Systems zur
       Bearbeitung von Rechtssachen (SIGA) Gestalt angenommen hat.

       Es ist wichtig, klarzustellen, dass die sehr starke Zunahme der Arbeitsbelastung des Gerichtshofs in den letzten Jahren von
       keinerlei Erhöhung des Personals der Kanzlei dieses Gerichts begleitet war, die in den Jahren 2013 bis 2017 vielmehr drei
       Planstellen aufgegeben hat.

       Kanzlei des Gerichts (2 Dauerplanstellen: 1 AD 7 und 1 AST 3)

       Wie bei der Kanzlei des Gerichtshofs wird die Einführung des neuen integrierten Systems zur Bearbeitung von
       Rechtssachen (SIGA) erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Verwaltung der Rechtssachen innerhalb der Kanzlei des
       Gerichts haben und soll deren Leistung erhöhen. Insoweit ist die Arbeit der Überwachung der Entwicklung und der
       Einführung dieses Systems außerordentlich komplex und erfordert eine erhebliche Mobilisierung von Personalressourcen
       innerhalb der Kanzlei. Es ist daher erforderlich, das Team der Querschnittsabteilung der Kanzlei des Gerichts durch eine
       Dauerplanstelle AD 7 zu verstärken.
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     Was die Planstelle AST 3 betrifft, so ist vorgesehen, einen vielseitig qualifizierten Assistenten einzustellen, der der Kanzlei
     eine gewisse Flexibilität bei der Zuweisung von Ressourcen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf ermöglichen kann. So
     rechtfertigen unerwartete und konjunkturelle Entwicklungen wie der Eingang großer Gruppen von Rechtssachen oder die
     Verwaltung der verfahrensrechtlichen Lage der Rechtssachen solcher Gruppen oder die Notwendigkeit, bestimmte
     Querschnittsaufgaben zu erledigen, hier und da eine punktuelle Verstärkung, die die hohe Arbeitsbelastung in den Teams
     insgesamt nicht zulässt. Dieser Assistent wird außerdem die Funktion einer operativen Kontaktstelle für die Organisation
     von per Videokonferenz abgehaltenen mündlichen Verhandlungen haben. Zur Erinnerung: Im Jahr 2020 wurden 38
     mündliche Verhandlungen vor dem Gericht per Videokonferenz durchgeführt, um den Vertretern der Parteien, die
     aufgrund der Gesundheitskrise nicht nach Luxemburg reisen konnten, die Möglichkeit zu geben, im Fernweg an diesen
     Verhandlungen teilzunehmen.

     Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (2 Dauerplanstellen AD 7)

     Der verstärkte Beitrag der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation zur Arbeit der Gerichte und zur
     Verbreitung der Rechtsprechung ist gekennzeichnet durch neue Dienstleistungen sowohl auf der Stufe der Vorbearbeitung
     der Rechtssachen (Vorabentscheidungen und Rechtsmittel) als auch auf der Stufe der Analyse und Verbreitung der
     Rechtsprechung (Erstellung von Zusammenfassungen und Rahmenvermerken). Die Einführung dieser neuen Leistungen
     hat zu einer erheblichen und dauerhaften Erhöhung der Arbeitsbelastung der Dienststelle geführt, insbesondere für die
     Verwaltungsräte, die für den Überprüfungsprozess verantwortlich sind, der die Qualität der Leistungen gewährleistet.

     Für die ordnungsgemäße Durchführung der neuen Leistungen ist daher die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen
     AD 7 unerlässlich.

     Direktion Informationstechnologien (9 Dauerplanstellen: 4 AD 7 und 5 AST 3)

     Die von der Direktion Informationstechnologien (DIT) angeforderten Stellen beziehen sich auf drei Gruppen von
     Aktivitäten, die diese Dienststelle im Jahr 2022 einzuführen plant oder verstärken muss.

     Der Gerichtshof hat ein in mehrere konkrete Projekte aufgegliedertes Programm künstlicher Intelligenz gestartet mit dem
     Ziel, Effizienz und Innovation u. a. in den folgenden Bereichen zu fördern: maschinelle Übersetzung, Verarbeitung
     juristischer Texte und Datenanalyse. Die im Rahmen dieses Programms entwickelten Komponenten werden einen
     integralen Bestandteil der IT-Architektur des Gerichtshofs bilden und mit verschiedenen bereits bestehenden oder im
     Aufbau befindlichen Produkten oder Systemen (wie SIGA) verbunden werden. Um dieser Herausforderung gerecht zu
     werden, sollte die DIT über zwei zusätzliche Planstellen AD 7 verfügen.

     Nach der erfolgreichen Umsetzung der letzten Immobilienprojekte ist nun eine große Anzahl verschiedener Geräte – von
     Brandmeldern bis hin zu Röntgenscannern – an ein spezielles Sicherheitsnetzwerk (Sicherheitsverbundnetz [SVN])
     angeschlossen. Prognosen zufolge wird die Zahl dieser Geräte mit der Umsetzung des Projekts zur Sicherung der Gebäude
     des Gerichtshofs (Projekt CJ10) erheblich zunehmen, was die Komplexität dieser Umgebung deutlich erhöhen wird. Die
     Verwaltung des SVN unter Berücksichtigung der Anforderungen, der Entwicklung von Cyber-Bedrohungen (Internet der
     Dinge) und der besten Praktiken in diesem Bereich erfordert interne Fachleute mit Spezialwissen in den Bereichen
     Netzwerke, Sicherheit und Automatisierung, ergänzt durch Dienstleistungen spezialisierter Anbieter. Daher ist die
     Schaffung von zwei Planstellen AD 7 für die Einstellung von Netzwerk- und Sicherheits-IT-Ingenieuren für den Entwurf
     und die Organisation netzwerkbezogener Aktivitäten sowie von drei Planstellen AST 3 für die Einstellung von
     IT-Technikern unerlässlich.

     Dieser Antrag ist im Kontext der Annahme eines Cybersicherheitspakets durch die Kommission am 16. Dezember 2020 zu
     sehen, mit dem die Verpflichtung zur Verbesserung des allgemeinen Niveaus der Cybersicherheit bei den Organen,
     Einrichtungen und Agenturen der EU durch kohärente und einheitliche Vorschriften bekräftigt wurde. Zu diesem Zweck
     beabsichtigt die Kommission, in Zusammenarbeit mit den anderen Organen zwei Verordnungsentwürfe auszuarbeiten, die
     darauf abzielen, gemeinsame Regeln für die Informations- und Cybersicherheit für alle Organe, Einrichtungen und
     Agenturen der EU zu schaffen.

     Schließlich ist es notwendig, zwei Planstellen AST 3 für den Multimediadienst zu schaffen. Ziel ist es, die Größe des Teams
     sowohl an den gestiegenen Bedarf (mehr mündliche Verhandlungen, mit Multimediageräten ausgestattete Räume,
     anzufertigende Videoaufzeichnungen) als auch an die steigende Nachfrage nach neuen Dienstleistungen, wie z. B. das
     Streaming von mündlichen Verhandlungen und Urteilsverkündungen, anzupassen.
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GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

        Direktion Humanressourcen und Personalverwaltung (5 Dauerplanstellen: 2 AD 7 und 3 AST 3)

        Bereits seit mehreren Jahren konnte die Vergrößerung des Gerichtshofs nicht von einer Anpassung des Personals der
        Direktion Humanressourcen und Personalverwaltung begleitet werden. Diese Mitarbeiter machen etwa 3 % des gesamten
        Personals des Organs aus, was ein deutlich geringerer Prozentsatz ist als bei den entsprechenden Dienststellen anderer
        Organe. Daher ist diese Direktion derzeit nicht in der Lage, Unterstützung in einem Maß zu bieten, das die Verwaltungen
        anderer Organe ihren Dienststellen und Mitarbeitern in drei Schlüsselbereichen bieten: Vorbeugung psychosozialer Risiken,
        Unterstützung der Dienststellen bei der Optimierung ihres Personalmanagements und Informatisierung der Personalver­
        waltungsabläufe.

        Um diesen Mangel zu beheben, ist es nach einer Bedarfsanalyse zum einen unabdingbar, zwei Planstellen für
        Verwaltungsräte (AD 7) zu schaffen, die erste für die Einstellung eines Betriebspsychologen im Bereich der Prävention
        psychosozialer Risiken, der Auswahl und der Fortbildung und die zweite, um die Einstellung eines IT-Experten für
        Personalverwaltungssysteme zu ermöglichen, damit das volle Potenzial des beim Gerichtshof verwendeten Personalverwal­
        tungssystems (Sysper) genutzt werden kann. Zum anderen ist es unerlässlich, drei Assistentenstellen (AST 3) zu schaffen,
        zwei im Bereich des Managements psychosozialer Risiken und die dritte im Bereich der Personalauswahl in den
        Dienststellen.

        Direktion Gebäude und Sicherheit (1 Dauerplanstelle AST 3)

        Innerhalb dieser Direktion sieht sich der Berater für Nachhaltigkeitsmanagement seit Schaffung der Stelle im Jahr 2012
        aufgrund mehrerer Faktoren, darunter die Integration der Richterkabinette in das EMAS-System sowie die Umsetzung
        strategischer Umweltprojekte wie der interinstitutionelle Ausgleich von CO 2-Emissionen und die Reduzierung von
        Einwegkunststoffen, einer zunehmenden Arbeitsbelastung gegenüber. Die beantragte Planstelle würde dazu dienen, den
        Berater für Nachhaltigkeitsmanagement bei diesen Projekten zu unterstützen, und es ermöglichen, ihn bei Abwesenheit zu
        vertreten, wobei der Rückgriff auf externe Dienstleister beschränkt würde.

        Die Schaffung dieser 21 Dauerplanstellen für die Dienststellen würde sich, berechnet für einen Zeitraum von sechs Monaten
        im Jahr 2022, mit 1 135 000 Euro auf den Haushalt auswirken.

        2.2.     Anhebung und Umwandlung von Planstellen

        2.2.1.   Anhebung von Dauerplanstellen im Rahmen der Beförderungspolitik

        Art. 6 Abs. 2 des Beamtenstatuts garantiert, dass bei jedem Organ die Planstellen, die in jeder Besoldungsgruppe am
        1. Januar eines Jahres frei sind, ausreichen, um die Beförderung der Beamten nach den vom Statut (vgl. Anhang I Abschnitt
        B des Statuts sowie Art. 9 seines Anhangs XIII) für jede Besoldungsgruppe festgesetzten Prozentsätzen sicherzustellen, die
        auf die Zahl der Beamten im aktiven Dienst anzuwenden sind, die sich zum 1. Januar des Vorjahres in der jeweils
        niedrigeren Besoldungsgruppe befanden.

        Zum Zweck der Anwendung der genannten Bestimmung des Statuts sind folgende Anhebungen vorzunehmen:

        28 AD 11 nach AD 12, 45 AD 10 nach AD 11, 20 AD 9 nach AD 10, 19 AD 8 nach AD 9, 10 AST 6 nach AST 7 und 23
        AST 5 nach AST 6.

        Diese Anhebungen wirken sich mit 885 000 Euro auf den Haushalt aus.

        Zu beachten ist, dass die genannten Bestimmungen des Statuts ein bestimmtes Niveau der Verfügbarkeit von Planstellen
        sicherstellen, aber keineswegs dazu verpflichten, die entsprechenden Beförderungen auch vorzunehmen. Es können
        nämlich nur ausreichend verdienstvolle Beamte befördert werden.
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     2.2.2.   Anhebung von zwei Dauerplanstellen der Besoldungsgruppe AD 14 auf die Besoldungsgruppe AD 15

     Um die Laufbahnentwicklung der Beamten zu gewährleisten, die Direktorenstellen der Besoldungsgruppe AD 14 besetzen,
     und um die Besetzung dieser Stellen mit Beamten zu ermöglichen, die bereits der Besoldungsgruppe AD 15 angehören,
     sind zwei Dauerplanstellen der Besoldungsgruppe AD 14 auf die Besoldungsgruppe AD 15 anzuheben.

     Diese Anhebungen wirken sich voraussichtlich mit 23 000 Euro auf den Haushalt aus.

     2.2.3.   Anhebung von Dauerplanstellen in den Dienststellen

     Der Gerichtshof beabsichtigt, seine Bemühungen um Planstellenumwidmungen und Effizienz im Jahr 2022 fortzusetzen,
     und beantragt eine gewisse Anzahl von Umwandlungen von Dauerplanstellen für seine Dienststellen.

     Die zu diesem Zweck für den Haushalt 2022 beantragten 20 Planstellenanhebungen betreffen:

     — die Anhebung von 16 Planstellen AD 5 auf 16 Planstellen AD 7 für die Kanzlei des Gerichtshofs (3), die Kanzlei des
       Gerichts (3) und die Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation (10). Der Zweck dieser Anhebungen, die
       im Kontext der sehr hohen Arbeitsbelastung dieser Dienststellen stehen, besteht darin, die den Verwaltungsräten dieser
       Dienststellen tatsächlich übertragenen Aufgaben widerzuspiegeln und die Einstellung erfahrener Mitarbeiter mit sehr
       hohen analytischen und redaktionellen Fähigkeiten zu ermöglichen, die eine sehr hohe Arbeitsbelastung unter
       Wahrung der hohen Qualität der erbrachten Dienstleistungen übernehmen können;

     — die Anhebung von vier Planstellen AST 3 auf vier Planstellen AD 5 für die Direktion Bibliothek (3) und die Direktion
       Kommunikation (1). Ziel ist es, Personen mit dem Profil eines Verwaltungsrats mit Stellen zur Koordination
       bestimmter Tätigkeiten (in der Direktion Bibliothek) betrauen und einen Experten auf dem Gebiet der sozialen Medien
       (in der Direktion Kommunikation) einstellen zu können.

     Diese Anhebungen würden sich insgesamt mit 438 000 Euro auf den Haushalt auswirken.

     2.2.4.   Umwandlung einer Dauerplanstelle in eine Planstelle auf Zeit bei der Kanzlei des Gerichts

     Für das Jahr 2022 wird die Umwandlung einer Dauerplanstelle AST 3 in eine Planstelle auf Zeit AST 3 bei der Kanzlei des
     Gerichts beantragt. Die betreffende Planstelle eines Assistenten des Kanzlers des Gerichts muss mit einer Person besetzt
     werden, die insbesondere in Anbetracht der Art der Aufgaben, der Sensibilität der verarbeiteten Informationen und der
     Nähe der Beziehungen zum Präsidium des Gerichts stets das volle Vertrauen des Kanzlers genießt und in der Lage ist, in
     koordinierter Weise mit den beigegebenen Mitarbeitern und den anderen Assistenten des Sekretariats des Kanzlers zu
     arbeiten. Diese Stelle muss daher gemäß Art. 2 Buchst. c der BSB über eine Aufforderung zur Einreichung von
     Bewerbungen besetzt werden können, was für die Bewerberauswahl eine größere Auswahlmöglichkeit bietet. Diese
     Umwandlung hat keine Auswirkungen auf den Haushalt 2022.

     3.       Aufschlüsselung der Veränderungen bei den Mittelansätzen des Haushaltsvoranschlags 2022

     3.1.     Vorbemerkungen und zusammenfassende Tabelle zu den Veränderungen bei den Mittelansätzen

     Allgemein entfallen im Rahmen des Haushaltsvoranschlags für 2022 fast 79 % der für Ausgaben veranschlagten Mittel auf
     die Ausgaben des Titels 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ (367 Mio. Euro) und 21 % auf die Ausgaben des Titels 2
     „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben“ (97,86 Mio. Euro).

     Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Ausgaben von 2021 zu 2022.
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GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

                                                                                                   Veränderungen bei den Mittelansätzen
                                                           Haushalt 2021       Haushalt 2022
                                                                                                               insgesamt
                   Haushaltstitel und Kapitel
                                                                                                    Δ in Euro                 Δ in %

         10 Mitglieder des Organs                              38 312 000          40 105 000          1 793 000                        4,68
         12 Beamte und Bedienstete auf Zeit                  276 006 500         291 594 000          15 587 500                        5,65
         14-16 Sonstige Personalausgaben                       34 403 000          35 296 000            893 000                        2,60

                                      Titel 1 insgesamt      348 721 500         366 995 000          18 273 500                        5,24

         20 Gebäude und Nebenkosten                            63 943 000          63 166 000           - 777 000                      - 1,22
         21- Artikel 210 Informatik                            24 820 000          28 109 000          3 289 000                       13,25
         21-23-25-27 Sonstige Ausgaben                          6 512 500           6 589 000              76 500                       1,17

                                      Titel 2 insgesamt        95 275 500          97 864 000          2 588 500                        2,72

         Titel 3 Gerichtskosten                                    52 000              55 000               3 000                       5,77
         Titel 10 Andere Ausgaben                                          0                   0                 0                      0,00

                                   Haushalt insgesamt        444 049 000         464 914 000          20 865 000                        4,70

        3.2.     Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 1

        Bei Titel 1 „Mitglieder und Personal des Organs“ beträgt die Gesamterhöhung dieser Ausgaben 18 273 500 Euro, d. h. +
        5,24 % gegenüber derselben Art von Mitteln im Haushalt 2021.

        Die Tabelle in Anhang I zeigt die Veränderung der Ausgaben nach Haushaltslinien von 2021 zu 2022 innerhalb dieses
        Titels 1 unter Angabe der Hauptgründe für diese Veränderung.

        3.3.     Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 2

        Bei Titel 2 „Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und sonstige Sachausgaben“ beträgt die Gesamterhöhung der Ausgaben
        2 588 500 Euro, d. h. + 2,72 % gegenüber derselben Art von Mitteln im Haushalt 2021.

        Die Tabelle in Anhang II zeigt die Veränderung der Ausgaben nach Haushaltslinien von 2021 zu 2022 innerhalb dieses
        Titels 2 unter Angabe der Hauptgründe für diese Veränderung.

        3.4.     Erläuterungen zu den Ausgaben des Titels 3

        Bei Titel 3 „Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung spezifischer Aufgaben durch das Organ“ beträgt die
        Erhöhung der Ausgaben 3 000 Euro, d. h. + 5,77 % gegenüber dem Haushalt 2021. Dieser Anstieg ist auf eine Erhöhung
        der Zahl der Anträge und des Nominalbetrags der für 2022 vorzusehenden geltend gemachten Beträge zurückzuführen.
9.7.2021               DE                        Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022                                                     IV/13

                                                                                                  GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

                              III. ÄNDERUNG DER ERLÄUTERUNGEN ZUM HAUSHALTSPLAN

     Um die mit den Mitteln der Haushaltslinie 1650 „Ärztlicher Dienst“ finanzierten Ausgaben vollständiger und detaillierter
     widerzuspiegeln, wird vorgeschlagen, ab dem Haushaltsplan 2022 den zweiten Absatz der Erläuterungen zu dieser
     Haushaltslinie durch den folgenden Text zu ersetzen:

     „Diese Mittel decken die Ausgaben für den Betrieb des ärztlichen Dienstes. Diese Ausgaben umfassen u. a. die Kosten der jährlichen
     ärztlichen Kontrolluntersuchung aller Beamten einschließlich der im Rahmen dieser Kontrolluntersuchungen angeforderten
     medizinischen Analysen und Untersuchungen, die Kosten für den Betrieb der Sanitätsstation und für die Anschaffung medizinischen
     Materials, die Kosten für die Arbeit des Invaliditätsausschusses sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Förderung des
     Wohlbefindens am Arbeitsplatz.“

                            IV. ANHANG I: VERÄNDERUNGEN BEI DEN AUSGABEN IN TITEL 1

      Haushaltslinie                Haushaltsplan     Haushalts-             Veränderung               Hauptgrund für die Veränderung
                                       2021          voranschlag
                                                        2022

                                       in Euro         in Euro         in Euro             in %

                                                                                                      Veränderung insbesondere auf­
      1000 Dienstbezüge      und                                                                      grund der Anpassung der Gehälter
                                     32 921 000      33 958 000       1 037 000         3,15%
      Zulagen                                                                                         auf der Grundlage der Angaben
                                                                                                      der Kommission.

                                                                                                      Betrag im Einklang mit dem
                                                                                                      Betrag von 2021 (die Auswirkung
      1002 Mit dem Dienstantritt,                                                                     der teilweisen Neubesetzung des
      der Versetzung und dem                                                                          Gerichts im Jahr 2022 wird
                                      1 760 000       1 724 000        - 36 000        -2,05%
      Ausscheiden aus dem Dienst                                                                      dadurch kompensiert, dass über
      verbundene Ansprüche                                                                            diese Linie im Jahr 2021 die teil­
                                                                                                      weise Neubesetzung des Gerichts­
                                                                                                      hofs finanziert wird).

                                                                                                      Indexierung von Vergütungen.
                                                                                                      Teilweise   Neubesetzung     des
                                                                                                      Gerichts im Jahr 2022. Auswir­
      102 Übergangsgelder             2 898 000       3 723 000        825 000         28,47%
                                                                                                      kungen im Jahr 2022 der teilwei­
                                                                                                      sen Neubesetzung des Gerichts­
                                                                                                      hofs im Jahr 2021.

                                                                                                      Kürzung entsprechend dem fest­
      104 Dienstreisen                 280 000           270 000         - 10 000           -3,57%
                                                                                                      gestellten Haushaltsvollzug.

                                                                                                      Kürzung entsprechend dem fest­
      106 Fortbildung                  453 000         430 000         - 23 000        -5,08%
                                                                                                      gestellten Haushaltsvollzug.

                                                                                                      Indexierung der Bezüge, Aufstei­
                                                                                                      gen in den Dienstaltersstufen
                                                                                                      und Beförderungen. Volles Jahres­
                                                                                                      gehalt für die 24 neu geschaffenen
      1200 Dienstbezüge      und
                                    272 240 000      287 682 000     15 442 000         5,67%         Planstellen im Jahr 2021 (Ende der
      Zulagen
                                                                                                      Ausnahmeregelung betreffend die
                                                                                                      irische Sprache) und Antrag auf
                                                                                                      Schaffung von 21 neuen Planstel­
                                                                                                      len im Jahr 2022.
IV/14                    DE                         Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022                                               9.7.2021

GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

        Haushaltslinie                 Haushaltsplan     Haushalts-           Veränderung              Hauptgrund für die Veränderung
                                          2021          voranschlag
                                                           2022

                                          in Euro         in Euro       in Euro             in %

                                                                                                      Kürzung entsprechend dem fest­
        1202 Bezahlte Überstunden        685 000         675 000       - 10 000              -1,46%
                                                                                                      gestellten Haushaltsvollzug.

        1204 Mit dem Dienstantritt,                                                                   Veränderung im Zusammenhang
        der Versetzung und dem                                                                        mit der Erhöhung der Zahl der
                                        2 431 000        2 757 000     326 000         13,41%
        Ausscheiden aus dem Dienst                                                                    Begünstigten und der Indexierung
        verbundene Ansprüche                                                                          der Vergütungen.

        1220 Vergütungen bei Stelle­
                                                                                                      Beendigung der laufenden Zah­
        nenthebungen aus dienstli­
                                         650 500         480 000      - 170 500        -26,21%        lung von Vergütungen im Jahr
        chen Gründen (Art. 42c
                                                                                                      2021.
        und 50 des Beamtenstatuts)

                                                                                                      Indexierung      der      Bezüge,
                                                                                                      geschätzte vier weitere Vertrags­
                                                                                                      bedienstete (ausgedrückt in VZÄ)
        1400 Sonstige Bedienstete       8 716 000        9 648 000     932 000         10,69%
                                                                                                      im Jahr 2022, verstärkte Inans­
                                                                                                      pruchnahme der beratenden Psy­
                                                                                                      chologin, ein neuer Sonderberater.

                                                                                                      Indexierung der Bezüge und 3,75
        1404 Praktika und Persona­                                                                    (ausgedrückt in VZÄ) neue
                                        1 456 000        1 709 000     253 000         17,38 %
        laustausch                                                                                    abgeordnete nationale Sachvers­
                                                                                                      tändige.

                                                                                                      Für das Jahr 2022 vorgesehene
        1405 Sonstige externe Leis­
                                         246 000         255 000        9 000           3,66%         Preiserhöhung im Rahmen des
        tungen
                                                                                                      künftigen Restaurationsvertrags.

                                                                                                      Verringerung entsprechend dem
        1406 Externe Leistungen im                                                                    geschätzten Bedarf an Mitteln für
                                       17 588 000       17 338 000    - 250 000        -1,42%
        Sprachbereich                                                                                 freiberufliche Übersetzer im Jahr
                                                                                                      2022.

                                                                                                      Veränderung im Zusammenhang
        1610 Verschiedene Ausga­                                                                      mit der Anpassung der für die
                                         173 500         186 500       13 000           7,49%
        ben bei Einstellungen                                                                         Einstellungen durchzuführenden
                                                                                                      medizinischen Untersuchungen.

                                                                                                      Kürzung entsprechend dem fest­
        1612 Berufliche Fortbildung     1 780 500        1 750 000     - 30 500        -1,71%
                                                                                                      gestellten Haushaltsvollzug.

                                                                                                      Kürzung entsprechend dem fest­
        162 Dienstreisen                 405 000         390 000       - 15 000        -3,70%
                                                                                                      gestellten Haushaltsvollzug.

                                                                                                      Erneuerung des     Antrags    von
        1630 Sozialdienst                50 000           50 000          0                 0%
                                                                                                      2021.

        1632 Soziale Beziehungen                                                                      Erhöhung des Anteils für die
        innerhalb des Personals und      358 000         366 500        8 500           2,37%         Vereinigung der Eltern der Schüler
        sonstige Sozialmaßnahmen                                                                      der Europäischen Schulen.
9.7.2021               DE                        Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022                                                 IV/15

                                                                                                GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

      Haushaltslinie                Haushaltsplan     Haushalts-           Veränderung               Hauptgrund für die Veränderung
                                       2021          voranschlag
                                                        2022

                                       in Euro         in Euro       in Euro             in %

                                                                                                    Vorausschätzung für verschiedene
                                                                                                    zusätzliche Tests, Erhöhung der
      1650 Ärztlicher Dienst          193 000         220 000        27 000         13,99%
                                                                                                    Schätzung der Zahl der Invalidi­
                                                                                                    tätsausschüsse.

                                                                                                    Geplanter neuer Vertrag für die
      1652 Restaurants und Kanti­                                                                   Kontrolle und Überwachung der
                                      111 000         150 000        39 000         35,14%
      nen                                                                                           Leistungen des Hauptrestaura­
                                                                                                    tionsdienstleisters.

                                                                                                    Schätzungen der Kommission und
      1654 Kleinkindertagesstätte    3 280 000        3 187 000     - 93 000        -2,84%
                                                                                                    des Europäischen Parlaments.

      1656 Europäische Schulen         46 000          46 000          0                 0%         Schätzungen der Kommission.

      Mitglieder und Personal
                                    348 721 500      366 995 000   18 273 500        5,24%
      des Organs

                               V. ANHANG II: VERÄNDERUNGEN BEI DEN AUSGABEN IN TITEL 2

              Haushaltslinie        Haushalt 2021     Haushalts-           Veränderung               Begründung der Veränderungen
                                                     voranschlag
                                                        2022

                                       in Euro         in Euro       in Euro             in %

                                                                                                    Erneuerung des Mittelantrags von
      2000 Mieten                     130 000         130 000          0                 0%
                                                                                                    2021.

                                                                                                    Jährliche Verringerung der Zah­
                                                                                                    lungen für das Projekt der Reno­
                                                                                                    vierung des Palais und der 4.
      2001 Miete/Kauf               37 090 000       35 593 000    - 1 497 000      -4,04%          Erweiterung der Gebäude des
                                                                                                    Gerichtshofs (Projekt CJ4) sowie
                                                                                                    für das Projekt des Baus des 3.
                                                                                                    Turms (Projekt CJ9).

      2007 Herrichtung der Diens­                                                                   Für das Jahr 2021 geplanter Abs­
                                     3 982 000        3 731 000    - 251 000        -6,30%
      träume                                                                                        chluss bestimmter Arbeiten.

                                                                                                    Vertrag für die architektonische
      2008 Studien und technische
                                                                                                    Inspektion von Gebäuden, der
      Unterstützung im Zusam­        1 447 000        1 607 000     160 000         11,06%
                                                                                                    für das Jahr 2021 der Linie 2022
      menhang mit Gebäuden
                                                                                                    zugerechnet wurde.

                                                                                                    Instandsetzung des Dachs und
      2022 Reinigung und Unte­
                                    10 187 000       11 289 000    1 102 000        10,82%          Anstrich der Metallstruktur des
      rhaltung
                                                                                                    Palais (mehrjährige Projekte).

                                                                                                    Anpassung der Linie auf der
                                                                                                    Grundlage des zurückliegenden
      2024 Energieverbrauch          2 895 000        2 442 000    - 453 000        -15,65%
                                                                                                    Verbrauchs und der neuen Ener­
                                                                                                    gieeinsparungsmaßnahmen.
IV/16                  DE                          Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2022                                          9.7.2021

GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

               Haushaltslinie         Haushalt 2021     Haushalts-          Veränderung           Begründung der Veränderungen
                                                       voranschlag
                                                          2022

                                         in Euro         in Euro       in Euro            in %

                                                                                                 Optimierung des Bewachungssys­
        2026 Sicherheit und Über­
                                       7 800 000        7 694 000    - 106 000       -1,36%      tems, die die Indexierungen aus­
        wachung der Gebäude
                                                                                                 gleicht.

                                                                                                 Neuer interinstitutioneller Feuer­
        2028 Versicherungskosten        150 000         475 000       325 000        216,67%     versicherungsvertrag, der teurer
                                                                                                 ist als der bisherige.

                                                                                                 Optimierung der Abfallbewirt­
                                                                                                 schaftung durch den Gerichtshof,
        2029 Sonstige mit Gebäuden
                                                                                                 insbesondere infolge des Kaufs
        zusammenhängende Ausga­         262 000         205 000       - 57 000       -21,76%
                                                                                                 von Müllpressen, die das Volumen
        ben
                                                                                                 der zu beseitigenden Abfälle
                                                                                                 begrenzen.

                                                                                                 Austausch veralteter IT-Geräte,
                                                                                                 zusätzliche Kosten für das Inte­
        2100 Kauf, Unterhaltung
                                                                                                 grierte System zur Bearbeitung
        und Wartung der Ausrüs­        8 965 000       10 574 000    1 609 000       17,95%
                                                                                                 von Rechtssachen (SIGA), erhöhte
        tung und der Software
                                                                                                 Kosten aufgrund interinstitutio­
                                                                                                 neller Vereinbarungen.

                                                                                                 Zusätzlicher Bedarf an Support
                                                                                                 und Wartung aufgrund der gestie­
                                                                                                 genen Zahl von Anwendungen.
        2102 Externe Leistungen für
                                                                                                 Geplante zusätzliche Entwicklun­
        die Nutzung, die Erstellung
                                      15 522 000       17 125 000    1 603 000       10,33%      gen betreffend das SIGA-System.
        und die Wartung der Soft­
                                                                                                 Ausgaben im Zusammenhang
        ware und der Systeme
                                                                                                 mit dem Sicherheitsverbundnetz
                                                                                                 (SVN) sowie für eine neue Anwen­
                                                                                                 dung für die Bibliothek.

                                                                                                 Erhöhung der Kapazität der Inter­
        2103 Telekommunikation          333 000         410 000       77 000         23,12%
                                                                                                 netleitungen.

                                                                                                 Ende bestimmter, im Jahr 2021
        212 Mobiliar                    814 000         479 000      - 335 000       -41,15%     getätigter außerordentlicher Aus­
                                                                                                 gaben.

                                                                                                 Anschaffung sicherheitsbezogener
                                                                                                 Ausrüstungen: sechs Fahrzeug­
        214 Material und technische
                                        399 000         856 000       457 000        114,54%     chassis-Scanner, zwei Röntgens­
        Anlagen
                                                                                                 canner und zwei Durchgangsde­
                                                                                                 tektoren geringer Höhe.

                                                                                                 Rückgang der Mieten für Fahr­
        216 Fahrzeuge                  1 308 000        1 245 000     - 63 000       -4,82%
                                                                                                 zeuge dank günstigerer Verträge.

        230 Schreibwaren, Bürobe­
                                                                                                 Rückgang des Verbrauchs von
        darf und verschiedene Ver­      593 000         546 000       - 47 000       -7,93%
                                                                                                 Bürobedarf.
        brauchsartikel

                                                                                                 Kürzung entsprechend dem fest­
        231 Finanzkosten                 11 000          10 000        - 1 000       -9,09%
                                                                                                 gestellten Haushaltsvollzug.
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