E-motion Firmen e-Bike 2020 - (Job-Rad) kompetent - e-motion e-Bike ...

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Anlage 1

   e-motion Firmen e-Bike 2020
                (Job-Rad)

            ✓kompetent
               kundenorientiert
             ✓    aus einer Hand
              ✓
30.1.2020
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Wie möchten
Es geht nichts         Sie odergesunde,
               über zufriedene, Ihre Mitarbeiter zukünftig
                                          motivierte und radelnde
Mitarbeiter!      morgens zur Arbeit kommen?

                        Auf diesen Parkplatz würden übrigens 8-10 e-Bikes passen

 Verringerte Fehlzeiten (bis zu 50%) und Krankheitskosten (bis zu 1100,-€ / Mitarbeiter / p.a.)
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Wie möchten Sie oder Ihre Mitarbeiter zukünftig
                   morgens zur Arbeit kommen?

              Auf diesen Parkplatz würden übrigens 8-10 e-Bikes passen
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Vielleicht mit einem e-Bike aus unserem Sortiment?
                  Da ist für jeden etwas dabei!

    City-Pedelecs 25 km/h                 Trekking-Pedelecs                  E-Mountainbikes

     Lasten Pedelecs 25 km/h               Speed-Pedelecs 45 km/h            Falt-Pedelecs 25 km/h

                       Mehr Infos auf: https://www.emotion-technologies.at

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Unsere Auswahl lässt keine Wünsche offen
Wir haben mit die größte e-Bike Markenauswahl mit Top Marken

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Seit 2009 ist die e-motion Gruppe einer der erfahrensten
            Dienstrad Anbieter & e-Bike-Experte

                          Ausgesuchte Referenzen Dienstrad

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Günstig e-Bike fahren, Motivation, Image und Gesundheit fördern
 Vorteile Arbeitnehmer
 ✓ Hochwertige e-Bikes für dienstliche & private      ✓ Bei Kostenbeteiligung: Der Arbeitgeber behält
   Fahrten (und Verzicht, je nach Vereinbarung, im      einfach den vereinbarten Teil des Nettolohns
   Gegenzug auf einen Teil des Nettolohns)              (eigener Vertrag mit AN) ein
 ✓ Der Arbeitgeber übernimmt den Rest der Kosten      ✓ Der Weg zur Arbeit wird zur Freude
 ✓ Der geldwerte Vorteil der Privatnutzung ist        ✓ Viel frische Luft & Bewegung fördert Gesundheit
   steuerfrei (k e i n Sachbezug!)                    ✓ Kein Schwitzen u. keine Parkplatzsuche.
 ✓ Alle 36 bzw. 48 Monate ein neues e-Bike oder       ✓ Parken in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz
   nach Laufzeitende eine günstige Übernahme          ✓ Ein gesundes Herzkreislauf-Training
   vom Händler                                        ✓ Es bringt einiges an Zeitersparnis (bis 9 km
 ✓ Weniger Stress, weniger Fehltage                     einfache Strecke ist ein e-Bike das schnellste
 ✓ Weniger Kosten als mit PKW oder Öffis – oft wird     Verkehrsmittel)
   im Betrieb geladen (Akkustrom kostet z.B. nur      ✓ Private Nutzung ohne Einschränkungen
   ca. 10 Cent / 100 km)

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Kostenneutral die Motivation, Image und Gesundheit der
                    Mitarbeiter fördern
 Vorteile Arbeitgeber
 ✓ Bonusprogramm für Mitarbeiter                      ✓ Weniger Firmenparkplätze notwendig
 ✓ Mitarbeitermotivation durch Gesundheitsförderung   ✓ 10% weniger Parkraumkosten als bei PKW‘s
 ✓ Mehr Lebensqualität für Mitarbeiter - sie sind     ✓ 50% geringere Fehlzeiten (medizinisch erwiesen) und
   einfach entspannter.                                 somit geringere Krankenstandskosten (bis zu 1100,-€
 ✓ Mitarbeitergewinnung und -bindung an die Firma       / Mitarbeiter / p.a.).
 ✓ Imagegewinn durch klare Positionierung zur         ✓ Der Kauf bzw. das Leasing inkl. Versicherung ist
   Nachhaltigkeit und zum Umweltbewusstsein             steuerlich voll absetzbar
 ✓ Werbeeffekt durch Branding                         ✓ Dienstnehmer können auch einen Beitrag über ihr
 ✓ Je Mitarbeiter Einsparung von 1 Tonne CO2-           Netto-Gehalt erbringen
   Emissionen p.a. (bei 10 km Fahrrad anstatt Auto    ✓ Als Arbeitgeber haben sie viel Spielraum, um
   pro Tag Auto)                                        Zuschüsse und Abwicklung zu finanzieren

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Warum die e-motion Gruppe Ihr idealer „Firmen e-Bike Partner“ ist

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                                          Firmen e-Bike
 Erfolgskriterien

                                              ✓
 Kompetente Beratung                                      Wir stellen Ihnen unsere gesamte Erfahrung und Wissen über
                                                          e-Bikes und deren Nutzung bzw. Instandhaltung sowie über Dienstrad-
                                                          lösungen zur Verfügung und bieten eine markenneutrale Beratung!
 Kostenlose Probefahrten
                                              ✓           Probieren geht über studieren! Um in aller Ruhe das perfekte e-Bike zu
                                                          finden laden wir Sie und ihre Mitarbeiter in unseren Shop ein.

 Auswahl
                                              ✓           Wir führen rd.13 Premium-Hersteller Marken und haben alle e-Bike-
                                                          Typen und Preisklassen im Sortiment. Wir haben somit für jeden ihrer
                                                          Mitarbeiter das richtige Bike. Die Beratung erfolgt Markenneutral.
 Werkstatt
 Rund-Um-Service                              ✓           Wir verfügen über ein allumfassendes e-Bike Experten- und Service-
                                                          Know-how. Unsere Werkstätte ist auf e-Bikes spezialisiert und kann so
                                                          etwaige Probleme schnell beheben.
 Finanzierung
 mit Top-Konditionen & Jahrzehnte
 langer Erfahrung
                                              ✓           Wir können bei Bedarf auf einen erfahrene Leasing-Partner
                                                          zurückgreifen und daher reibungslose Abläufe gewährleisten.

 Versicherung
 mit bestem Preis-Leistungsverhältnis &
 Pick-Up Service
                                              ✓           Unser auf e-Bikes spezialisierte Versicherungspartner WERTGARANTIE
                                                          bietet einen Rundum-Sorglos-Schutz, also kein Risiko mehr für Sie!

 Erfahrung und ein großes
 Netzwerk in der e-Bike Branche               ✓           Unsere jahrelange Erfahrung (seit 2009) und unser Netzwerk in der
                                                          e-Bike Branche sind ein Garant für Ihren langfristigen Projekterfolg.

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Mit uns kommen Sie unkompliziert in 7 Schritten zum
                         e-motion Firmen e-Bike
                                                            Ablaufplan
     • Der Arbeitgeber entscheidet sich für das e-motion Firmen-e-Bike Konzept, die Finanzierung, die Konditionen und
1.    einen ev. Arbeitnehmer-Zuschuss (s. dazu gesonderte Vorlagen)

     • Die Arbeitnehmer werden informiert (über Aushang, Intranet, Betriebsversammlung, Demo-Day & Präsentation durch die „e-motion e-
2.     Bike Welt“ vor Ort, etc.)

     • Der Arbeitnehmer wählt im e-motion Shop sein Lieblingsmodell aus und erhält ein Angebot (auch mit Zubehör möglich)
3.

     • Der Arbeitgeber schließt für das Firmen-e-Bike mit dem Mitarbeiter einen Überlassungsvertrag (siehe e-motion-Vertragsvorlage) ab.
4.

     • Der Leasingvertrag/Abrufschein wird vom Arbeitgeber unterschrieben und dem Mitarbeiter ausgehändigt.
5.

     • Der/die Mitarbeiter gehen in den e-motion Shop und holen ihr Wunsch e-Bike ab und sind glücklich
6.

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e-motion Firmen e-Bike

Voraussetzung für eine steuerliche Anerkennung als Firmen e-Bike ist immer die mindestens
teilweise Verwendung zu dienstlichen Zwecken wie z.B. Besorgungsfahrten, Botendienst,
Werbefahrten, etc., aber ACHTUNG: Die Fahrt von und zur Arbeitsstelle alleine ist in der Regel
noch kein dienstlicher Zweck!

1. Der Direktkauf (d.h. ohne Finanzierung) – die einfachste Form:
Das straßentaugliche Firmen e-Bike lt. den mit dem/der MitarbeiterIn in der Checkliste verein-
barten Bedingungen (Finanzrahmen, mit/ohne Zubehör, etc. zzgl. Vollkasko-versicherung) wird
direkt in der e-motion e-Bike Welt Bad Hall erworben. Der Vorsteuerabzug ist somit gleich
möglich, die Abschreibung erfolgt in der Regel auf 4 Jahre.

Die Dimension:
Gesamtkaufpreis lt. Rechnung brutto ca. € 4000,-- = € 3.333,-- netto, geteilt durch 48 Monate =
€ 69,40 + € 15,-- Versicherung = ca. € 74,40,-- je Monat Gesamtkosten für den DG.

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e-motion Firmen e-Bike
❖ Kein Sachbezug für die Mitarbeiter:
   Eindeutig gesetzlich festgelegt ist, dass dem Mitarbeiter durch die Beistellung des Firmen
   e-Bikes kein Sachbezug angerechnet wird!

❖ Finanzielle Beteiligung durch Firmen e-Bike-Nutzer:
   Wenn der DG nicht die volle Finanzierung übernehmen möchte, ist eine finanzielle
   Beteiligung durch den begünstigen Mitarbeiter möglich. Dies erfolgt durch die Vergütung
   eines Nettobeitrages monatlich, der allerdings MwSt.-pflichtig ist.

❖ Gehaltsumwandlung:
   Gehaltsumwandlung = Abzug der monatlichen finanziellen Beteiligung des Dienstnehmers
   vom Bruttogehalt, d.h. vor Lohnsteuer und Sozialversicherung, etc.
   Diese sog. Gehaltsumwandlung wie sie z.B. in Deutschland praktiziert wird, ist in
   Österreich derzeit nicht möglich. Es wird an einer Lösung gearbeitet.

Argumente für eine Beteiligung durch den Dienstnehmer wäre u.U. auch der Wegfall eines kosten- bzw.
steuerpflichtigen Parkplatzes (Firmenparkplatz, Tiefgarage, …), eine Zeitersparnis durch den Wegfall der
Parkplatzsuche, eine viel kürzere Wegstrecke vom e-Bike-Stellplatz zum Arbeitsplatz, u.v.m.

Dem Dienstgeber steht es frei, das Firmen e-Bike frühestens nach 48 Monaten dem Mitarbeiter
oder privaten Dritten zu verkaufen (Restwert ca. 4% des Kaufpreises oder lt. Gutachten, jedoch
zzgl. MwSt.).

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e-motion Firmen e-Bike
  2. Die Leasing-Finanzierung: Was kostet dem Mitarbeiter ein e-Bike von seinem Nettogehalt?

               Pedelec 25 km/h                                          Pedelec 25 km/h                                       Cargo-Pedelec 25 km/h
Giant Daily Tour E+1 GTS                                  Riese & Müller Cruiser Mixte                              Urban Arrow Family
Brutto-Verkaufspreis:       2.999,-€                      Brutto-Verkaufspreis:      3269,-€                        Brutto-Verkaufspreis:      5234,-€

Netto-Gehaltsverzicht: ca. 39,- € pro Monat *             Netto-Gehaltsverzicht: ca. 45,- € pro Monat *             Netto-Gehaltsverzicht: ca. 71,- € pro Monat *
und alle 48 Monate ein neues e-Bike                       und alle 48 Monate ein neues e-Bike                       und alle 48 Monate ein neues e-Bike

Ersparnis gegenüber Privatkauf: ca.: 44 %                 Ersparnis gegenüber Privatkauf: ca.: 44%                  Ersparnis gegenüber Privatkauf: ca.: 44%
Ersparnis gegenüber Privatkauf: ca.: 1.638,- €            Ersparnis gegenüber Privatkauf: ca.: 1.856,- €            Ersparnis gegenüber Privatkauf: ca.: 2.933,- €

Leasing-Laufzeit:         48 Monate                       Leasing-Laufzeit:         48 Monate                       Leasing-Laufzeit:         48 Monate

Rund-um-Schutz:            Vollkasko inklusive            Rund-um-Schutz:           Vollkasko inklusive             Rund-um-Schutz:           Vollkasko inklusive

Arbeitgeberzuschuss:       50% der Gesamtrate             Arbeitgeberzuschuss:      50% der Gesamtrate              Arbeitgeberzuschuss:      50% der Gesamtrate

Erwarteter Restwert nach Laufzeitende: 4%                 Erwarteter Restwert nach Laufzeitende: 4%                 Erwarteter Restwert nach Laufzeitende: 4%

* Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber ein e-Bike für   * Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber ein e-Bike für   * Der Mitarbeiter erhält vom Arbeitgeber ein e-Bike für
48 Monate und darf dieses beruflich wie auch privat       48 Monate und darf dieses beruflich wie auch privat       48 Monate und darf dieses beruflich wie auch privat
unbegrenzt nutzen. Der Mitarbeiter zahlt einen            unbegrenzt nutzen. Der Mitarbeiter zahlt einen            unbegrenzt nutzen. Der Mitarbeiter zahlt einen
vereinbarten Teil vom Netto-Gehalt an den                 vereinbarten Teil vom Netto-Gehalt an den Arbeitgeber     vereinbarten Teil vom Netto-Gehalt an den Arbeitgeber
Arbeitgeber als Nutzungsbeitrag.                          als Nutzungsbeitrag.                                      als Nutzungsbeitrag.

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e-motion 360 Grad Komplett-Versicherungsschutz
 ✓ Umfassender Schutz gegen alle Risiken wie Diebstahl, Unfallschäden, Vandalismus,
   unsachgemäße Handhabung, Elektronikschäden und sogar Verschleiß!
 ✓ Bei Diebstahl oder Totalschaden zahlt WERTGARANTIE den NEUWERT und nicht den
   Restwert
 ✓ Kostenfreier BONUS: Pick-Up Service bei Panne oder Unfall
 ✓ NEU: Akku-Schutz – sollte der Akku unter 60% Kapazität fallen, bekommen Sie einen neuen
 ✓ Ab 12 € im Monat je nach Fahrzeugwert
 ✓ 0 € Selbstbehalt bei Diebstahl / 0 € Selbstbehalt bei Reparaturen
 ✓ Verschleißteile inklusive

 Mehr Infos: https://www.emotion-technologies.at/e-bike-versicherung/

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e-motion 360 Grad Servicekonzept

              Jährliche
            Inspektion &
              Wartung

Händler                     Jährliche
Service-                    Software
 hotline                    Updates

            e-motion
            360 Grad
                                         Ihre Zufriedenheit und der Werterhalt der e-Bikes stehen und fallen
             Service                     mit einem guten Service: Jeder unserer Shops verfügt über
                                         geschultes Werkstattpersonal mit e-Bike-Experten-Know-how und
Optional:                                umfangreichen Diagnosegeräten.
Vor Ort                    Akkuservice
Service                                  Um die Fahrsicherheit der Räder Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten
                                         und auch den Anforderungen an den Arbeitgeber in Sachen
                                         „Unfallverhütung“ gerecht zu werden, empfehlen wir eine jährliche
                                         Inspektion im Überlassungsvertrag mit Ihren Mitarbeitern
            Reparaturen                  verpflichtend aufzunehmen.

                                         Die Kosten für die Inspektion trägt der Mitarbeiter. Alle weiteren Kosten
                                         für Unfallschäden oder Verschleißteile können über die Versicherung
                                         abgedeckt werden.

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Häufige Fragen
Wie sieht der genaue Ablaufplan eines e-motion Firmenrad                              Leasing-Projektes aus?
     Beteiligte Unternehmen/Personen:                                6. Der Händler erstellt dem Mitarbeiter das Angebot für sein Wunsch-
     Firma = Arbeitgeber                                                 e-Bike.
     Mitarbeiter = Angestellte der Firma, Nutzer der Räder
                                                                     7. Der Mitarbeiter informiert den Arbeitgeber über das Angebot
     Händler = e-motion Shop, Lieferant der Räder
     Leasingbank = e-motion Leasingpartner                           8. Der Arbeitgeber schließt Überlassungsvertrag (sehr wichtig!) mit
     Die Versicherung = Vollkasko mit Pickup-Service                     dem Mitarbeiter.
1.   Die Geschäftsleitung der Firma entscheidet sich für das         9. Der Arbeitgeber unterschreibt den Leasingvertrag/Abrufschein und
     e-motion Firmenrad-Konzept (Festlegung von Typen,                   händigt diesem dem Mitarbeiter aus oder/und schickt diesen an
     Preisbänder, Ausstattung, Services, etc. – lt. Checkliste und       den Händler.
     Überlassungsvertrag).                                           10. Der Händler bestellt das Wunschrad des Mitarbeiters bzw.
2.   Bei Leasing: Der e-motion Finanzdienstleisterpartner prüft          übergibt dieses - falls vorrätig - an Mitarbeiter.
     die Kreditwürdigkeit der Firma. Bei positivem Ergebnis geht     11. Der Abrufschein bzw. das Übergabeprotokoll wird unterschrieben.
     es weiter.                                                      12. Der Händler schickt den Abrufschein und das Übergabeprotokoll
3.   Der Leasingvertrag zwischen Unternehmen/Arbeitgeber und             an dien Leasingpartner.
     dem Leasingpartner wird erstellt und unterschrieben.            13. Der Händler schließt mit dem Mitarbeiter für sein e-Bike eine
4.   Geschäftsleitung / Personalabteilung / Betriebsrat / Marke-         Rund-Um-Schutz Versicherung ab (gemäß Rahmenvertrag).
     ting / Gesundheitsabteilung informiert die Mitarbeiter          14. Bei Leasing: Die monatliche Leasingrate wird dem
         •    Schwarzes Brett                                            Leasingnehmer=Dienstgeber über die Vertragslaufzeit von 36/48
         •    Intranet                                                   Monaten per Bankabbuchung eingezogen.
         •    Rundmail                                               15. Bei Leasing: Nach Beendigung der Vertragslaufzeit gehen die
                                                                         Räder an den e-motion Händler zurück und der Mitarbeiter sucht
         •    ggf. Demo-Day mit e-motion-Unterstützung
                                                                         sich ein neues e-Bike aus. Dieses läuft dann über einen neuen
5.   Alle interessierten Mitarbeiter machen ausgiebige Probe-            Leasing-Vertrag.
     fahrten beim Händler, lassen sich kompetent beraten, und
                                                                     16. Bei Leasing: Auf Wunsch macht der Händler dem Mitarbeiter/der
     wählen dann das passende e-Bike.
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Häufige Fragen
  Was ist der Vorteil vom e-motion Firmen Leasing-e-Bike Konzept für Mitarbeiter ?
  Die Arbeitnehmer können ihr bevorzugtes e-Bike ganz einfach über die Firma bekommen. Der Arbeitgeber steuert je
  nach Vereinbarung einen Teil der Kosten bei und der Mitarbeiter zahlt einen Nettolohn/Gehalts-Beitrag für die Nutzung
  an den Arbeitgeber. Für z.B. ca. € 39,- im Monat erhält der Mitarbeiter ein 2.999,- € e-Bike für 48 Monate vom
  Arbeitgeber gestellt. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Beispiel 50% der Leasing/Versicherungskosten und tut etwas
  Gutes für den/die Mitarbeiter und das Firmenimage. Der geldwerte Vorteil, der durch die Privatnutzung des Mitarbeiters
  entsteht, ist komplett sachbezugsfrei.

  Was sind die größten Vorteile für Arbeitgeber?
  Radelnde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur sehr mobil, sondern auch gesünder! Sie sind laut den inter-
  nationalen Studien ca. einen Tag pro Jahr weniger im Krankenstand. Der Arbeitgeber kann seinen MitarbeiterInnen zur
  Unterstützung der positiven Effekte ein Dienstrad zur Verfügung stellen. Das wird analog zum Dienstauto als Lohn-
  zahlung gehandhabt. Dazu aktuelle Informationen unten.
  Zusätzlich informiert das österreichische Nachhaltigkeits-Ministerium BMNT zum Thema: "Gesund, umweltschonend und
  stressfrei: Mit dem „Dienstrad“ unterstützen Betriebe Ihre MitarbeiterInnen, private und berufliche Wege vermehrt
  gesund und umweltfreundlich zurückzulegen - was mitunter Euphorie auslöst und ansteckend wirkt". Wer mit dem Rad
  zur Arbeit fährt lebt gesünder, entspannter und ist motivierter.

  Kommen auf den Arbeitgeber Kosten zu oder spart er sogar Geld?
  Bis auf einen geringen Abwicklungsaufwand in der Personalabteilung/Lohnbuchhaltung (um mit dem Mitarbeiter einen
  Überlassungsvertrag zu unterzeichnen) hat der Arbeitgeber keine wesentlichen Kosten durch das e-Bike Leasing.

  Klar, er muss einen Teil der Leasing- & Versicherungskosten übernehmen, doch lassen sich diese zu 100% absetzen.
  Durch die Reduzierung der Krankheitstage, der Einsparung von Parkplätzen, durch die höhere Mitarbeitermotivation und
  durch die größere Mitarbeiterbindung profitiert jeder Arbeitgeber enorm.

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Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Darf der Mitarbeiter das Dienstrad auch privat nutzen? Gibt es Nutzungsverpflichtungen?
Ja! Nach momentaner österreichischer Rechtsauffassung darf man das Dienstrad so viel und so oft man möchte auch
privat nutzen. Arbeitnehmer müssen diesen geldwerten Vorteil nicht versteuern. Die Mitarbeiter sollten jedoch so oft
wie möglich das Fahrzeug auch beruflich nutzen! Dies sollte auch im Überlassungsvertrag so festgehalten werden!
Quelle: https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/

Können die Mitarbeiter jedes Fahrrad / e-Bike als Dienstrad wählen?
Nein. Ein Dienstrad muss straßentauglich (d.h. StVO-konform mit Schutzblech/Kotflügel, Lichtanlage/Klingel) sein.
Quelle: https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/

Kann ein Betrieb die Vorsteuer beim Fahrrad- bzw. e-Bike-Kauf oder bei der Leasingrate abziehen und den
Nettopreis für die monatlichen Raten heranziehen?
Ab 01.01.2020 sind Fahrräder und Pedelecs (e-Bikes) für Dienstgeber vorsteuerabzugsberechtigt. Ein Nutzungs-
entgelt, welches der Dienstnehmer beisteuert, ist jedoch MwSt. pflichtig. Ein ausgleich wäre mit einem freiwilligen
Gehaltsverzicht des Mitarbeiters möglich.
Quelle: https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/

Gelten Diensträder als Sachbezug und müssen dieses dann lohnbesteuert werden?
Mit der Umsetzung der Steuerreform, die kurz vor den Wahlen im September 2019 beschlossen wurde ist ein
Sachbezug ab 1.1.2020 ausgeschlossen. Dies ist seit Oktober 2019 rechtskräftig.
Quelle: https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/

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  Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen

Ist das Zubehör im Leasing inbegriffen?
Ja, insbesondere alles was fest mit dem Rad verbunden ist, zählt zur Ausstattung und wird daher als Bestandteil der
Anschaffungskosten des Rades betrachtet. Auch darüber hinaus ist es möglich, ausgewähltes Zubehör zu einzu-
beziehen (z.B. Sattel- u. Lenkertaschen, …), d.h. alles was in der Rahmenvereinbarung an Zubehör vereinbart
wurde ist auch Bestandteil des Anschaffungswertes im Leasingvertrag.

Wie muss der Arbeitgeber das Firmen-Rad versichern?
Damit vor allem das Diebstahl und Vandalismus-/ Sturzschaden-Risiko ausgeschlossen wird, muss ein Dienstrad
versichert sein. Dies schreibt auch die Leasingbank vor. Der Arbeitgeber muss eine entsprechende Versicherung
abschließen oder nachweisen können. Auf die private Hausratsversicherung des Arbeitnehmers kann leider nicht
zurückgegriffen werden, da diese nur das Eigentum des Versicherten abdeckt, aber nicht überlassene
Gegenstände. Über unseren spezialisierten Versicherungspartner WERTGARANTIE können auch wir ein gutes
Versicherungs-angebot machen. Ihr Vorteil: Leasing und Versicherung aus einer Hand!
Mehr Infos: https://www.emotion-technologies.at/e-bike-versicherung/

Muss ein Servicevertrag abgeschlossen werden?
Nein, jedoch ist der Arbeitgeber bzw. der Mitarbeiter, dem das Rad per Überlassungsvertrag überlassen worden ist,
für den ordnungsgemäßen Zustand des Bikes verantwortlich. Aus diesem Grunde empfehlen wir eine
Jahresinspektion, die der Mitarbeiter beim Händler auf eigene Kosten durchführen sollte. Dies ist im Überlassungs-
vertrag geregelt. Auch Verschleißteile sind ab dem 7. Monat durch die Versicherung abgedeckt.

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 Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen
    Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
    Nach der Leasinglaufzeit werden die e-Bikes dem Händler zum Kauf angeboten. Es steht dem Händler frei, dem
    Arbeitnehmer ein Angebot zur Übernahme zu machen. Sollte die Fahrzeugüberlassung über 4 Jahre (48 Monate)
    gelaufen sein, entsteht unabhängig vom Kaufpreis kein Sachbezug bzw. kein geldwerter Vorteil beim Mitarbeiter.
    Nach der wertmäßigen Abschreibung des Fahrrads (z.B. vier Jahre) können die Mitarbeitenden das Fahrrad vom
    Händler zum Restwert erwerben.

    Sollte die Fahrzeugüberlassung nur über 3 Jahre (36 Monate) gelaufen sein, ist davon auszugehen, dass ein
    geldwerter Vorteil entstehen kann, sofern der Mitarbeiter das Rad dem Händler unterhalb des gängigen Gebraucht-
    marktpreises abkaufen.
    https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/

    Was passiert, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen vor Ablauf der Vertragslaufzeit verlässt oder in Karenz
    geht?
    Die Laufzeit des Überlassungsvertrags ist von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig. Scheidet der/die
    Mitarbeiter/in vor Ablauf des Leasingzeitraums aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber – aus welchem Grund
    auch immer – aus, endet die Überlassung und der/die Arbeitnehmer(in) gibt das Fahrzeug an den Arbeitgeber zurück.

    Im Überlassungsvertrag zwischen Betrieb und Mitarbeiter kann jedoch festgehalten werden, dass der Mitarbeiter
    beim Ausscheiden die noch offenen Raten samt kalkulatorischem Restwert an den Betrieb als Vorschuss bezahlen
    muss.. Das Eigentum am Rad geht offiziell erst nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit auf den Mitarbeiter über.
    https://www.energieinstitut.at/unternehmen/mobilitaet/betriebliches-mobilitaetsmanagement-angebote/jobrad/

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Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen

    Schnelle Pedelecs: Auch Speed-Pedelecs od. S-Pedelecs genannt sind Fahrräder mit Tretunterstützung bis
    45 km/h. Ein Versicherungskennzeichen ist zum Führen notwendig. Für S-Pedelec-Fahrer besteht Helmpflicht
    (Motorradhelm-Norm ECE-R 22-05 entsprechend = verstärkter Fahrradhelm). Fahrradwege dürfen nicht benutzt
    werden. Im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes sind es Krafträder bzw. Mopeds. Außerdem ist das Mitführen
    eines „Verbandspackerls“ vorgeschrieben und die wiederkehrende Begutachtung (§57a-Begutachtung) ist
    regelmäßig wahrzunehmen. Umbauten oder Anbauten wie z.B. Anhänger sind nur nach ausdrücklicher Freigabe
    des Herstellers erlaubt.
    Weiteres e-Bike Wissen: https://www.emotion-technologies.at/e-bike-infos/h%C3%A4ufige-fragen/e-bike-faq/

    Was passiert wenn ein Firmenrad gestohlen wird?
    Das Rad ist gegen Diebstahl versichert. Der Arbeitnehmer muss jedoch nachweisen, dass es mit einem
    hochwertigen Markenschloss mit einem Anschaffungswert über € 49,- an einem festen Gegenstand angeschlossen
    war. Im Falle eines Diebstahls muss eine polizeiliche Meldung gemacht werden, welche an den Arbeitgeber, den e-
    motion Shop wie auch an die Leasing-Gesellschaft weitergeleitet wird. Unser Versicherungspartner sorgt für
    schnelle Schadensbegleichung.

    Was ist der Unterschied zwischen Pedelec und Speed-Pedelec?
    Pedelecs (steht für Pedal Electric Cycle): Das sind Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung bis 25 km/h (+10%
    Toleranz möglich) und maximal 250W Motorleistung. Der Elektromotor unterstützt nur wenn getreten wird. Es
    besteht keine Helm-, Führerschein- oder Versicherungspflicht. Das Pedelec zählt als ganz normales Fahrrad nach
    StVO. Eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Das Fahren auf Radwegen ist erlaubt. Auch sind Umbauten und
    Anbauten wie z.B. Fahrradanhänger für e-Bikes erlaubt.

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Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen
    Wie sieht es aus mit dem Kilometergeld?
    Wer sein Fahrrad für dienstliche Fahrten nutzt kann Kilometergeld bekommen, und zwar 38 Cent pro Kilometer.
    Zum Vergleich: Das Kilometergeld für einen Pkw liegt bei 42 Cent, also kaum darüber. Bekommt eine
    Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kein Kilometergeld für die Fahrt mit dem Rad, können bis zu 570 Euro über
    Werbungskosten pro Jahr bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

    Dazu informiert die Rad Lobby Österreich zusätzlich, dass ein Kilometergeld für Dienstwege mit dem Fahrrad von
    Gesetz wegen nur für Strecken ausbezahlt wird, die länger als zwei Kilometer sind. Während das Kilometergeld bei
    der Verwendung eines Autos pro Jahr mit maximal 30.000 Kilometern limitiert ist, liegt die Obergrenze bei
    Fahrrädern bei nur 1.500 Kilometern pro Jahr, also im Schnitt fünf Kilometern pro Tag. Die Rad Lobby setzt sich in
    ihrer "Radstrategie für Österreich" gegen diese Benachteiligung ein.

    Vorteile für Selbstständige oder Freiberufler
    Auch selbstständige und freiberufliche Personen können die berufliche Nutzung von Fahrrädern steuerlich geltend
    machen. Entweder über das Kilometergeld oder die Abschreibung eines neuen Fahrrades, das überwiegend
    beruflich genutzt wird. Kostet das neue Rad nicht mehr als 400 Euro so kann es sogar im Anschaffungsjahr zur
    Gänze abgeschrieben werden. Wird ein Rad steuerlich abgeschrieben ist keine Anrechnung des Kilometergeldes
    möglich, anders bei der Wartung und Pflege, hier kann Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden.
   Quelle: https://www.radeltzurarbeit.at/radfahren/dienstfahrraeder/

    Worauf sollte man noch achten?
    Bitte vergessen sie nicht, der Leasingvertrag (Grundlaufzeit 36 oder 48 Monate, verlängert sich, falls er nicht
    gekündigt wird, automatisch. Genauso ist es bei der Versicherung zum gewünschten Laufzeitende zu kündigen
    (die Laufzeit ist 1 Jahr, sie verlängert sich jeweils automatisch).

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Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen
  Wie ist die Definition von Leasing und was gilt es steuerlich zu beachten?
  Leasing ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag. Bei einem, den steuerrechtlichen Bestimmungen
  erfüllenden Leasingvertrag ist das Objekt dem Leasinggeber (der Leasingbank) wirtschaftlich zuzurechnen. Die
  Leasingraten sind in voller Höhe die monatlich ansetzbaren Kosten eines gewerblichen Leasingnehmers, der das Objekt
  weder als Anlagevermögen ausweist, noch Dauerschulden aus dessen Finanzierung bilanzieren muss.
  Eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer darf nicht das fest vereinbarte oder wahrscheinliche Ziel eines
  Leasingvertrages sein, der ansonsten steuerrechtlich als Mietkaufvertrag qualifiziert wird.

  Gibt es ein offizielles steuerliches Gutachten zum Thema „Dienstfahrräder“?
  Ab 1.1.2020 ist ein e-Bike für den Dienstgeber zur Vorsteuer abzugsberechtigt und für den Dienstnehmer
  sachbezugsfrei. Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_II_314/BGBLA_2019_II_314.html

  Welche zusätzlichen Fördergelder / Fördermöglichkeiten gibt es?
  Klima & Energiefonds der österreichischen Bundesregierung: Ab 01.03.2019 gilt: Gefördert wird die Anschaffung von
  Elektro-Zweirädern (E-Mopeds, E-Motorräder), Elektro-Fahrrädern (mindestens 10 Stück) und Transporträdern.
  Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen
  und öffentliche Gebietskörperschaften. Die Einreichung zur Förderung erfolgt nach dem Kauf der Fahrzeuge.
  Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budges bis längstens 31.12.2020 möglich.
  Was wird genau gefördert:
  ✓ Ab 10 e-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h) = in Summe 200 € Förderung pro Fahrzeug*
  ✓ Elektro-Transporträder und Transporträdern (Ladegewicht > 80 kg) = 400 € Förderung pro Fahrzeug*
  ✓ S-Pedelec Förderung (L1e) = 700 € Förderung pro Fahrzeug*
  Die Fahrzeuge müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden!
             *diese Fördersumme trägt zur Hälfte der Staat, zur Hälfte der Händler

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Alle Angaben beruhen auf öffentlich verfügbaren Informationen und sind ohne Gewähr.
Häufige Fragen

                                                       Mehr Infos zu allen Fördermöglichkeiten:
              https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/elektro-fahrraeder-und-
              transportraeder/navigator/fahrzeuge/elektro-fahrraeder-und-transportraeder-4.html

              und:
              https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/Dokumen
               te_Betriebe/Fahrzeuge__Mobilitaet__Verkehr/Leitfaden_Zweiraeder_Fahrraeder_2019.pdf

                                         Weitere Anlagen, die wir bei Interesse gerne übermitteln:
                                     •

                                           2- Leasing_Ablaufplan
                                     •     3- Checkliste_Arbeitgeber
                                     •     4a- Grundinfo_Lesingraten
                                     •     4b- Grundinfo_Ablauf-ÜbersichtLeasing
                                     •     5- Überlassungsvertrag_DG-Mitarbeiter
                                     •     6- Angebotstool_Dienstrad-Leasing
                                     •     7- Leasingvertrag_mit_OB-Leasing-Muster
                                     •     8- Übernahmebestätigung
                                     •     9- Übergabebestätigung_Lieferant-Leasingnehmer

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Wir freuen uns, Sie und Ihre Mitarbeiter glücklich zu machen

                               Ihr Team von:

                               emobil gmbh
                        Ing. Pesendorfer Straße 25
                             (direkt an der B122)
                               4540 Bad Hall

                             Tel.: 07258 50 9 80
                     bad-hall@emotion-technologies.at

               https://www.emotion-technologies.at/bad-hall/

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