Editorial - Juristische Fakultät Hannover
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01 / 2020 Editorial Das Editorial des Newsletter 1/2020 überschreiben wir mit dem Neujahrsgruß der Wiener Philharmoniker, Prosit Neujahr. Wir wollten mit einem Feuerwerk in das Neue Jahr starten und hofften letzte Hand an den Newsletter 1/2020 in Wien während des Willem C. Vis anlegen zu können. Unser Feuerwerk dauerte exakt bis zum 12. März 2020. An diesem Tag sahen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls zum letzten Mal im Büro. Seitdem hat der Corona-Virus Deutschland fest im Griff und schmiss alle Pläne über den Haufen, auch unsere. Dennoch haben wir mit dem Newsletter 1/2020 eine ganze Reihe zu berichten, insbesondere über viele erfolgreiche Veranstaltungen. Zwei Veranstaltungen, die besonders eng mit dem Engagement von drei Mitarbeiterinnen verbunden sind, sollen bereits im Editorial hervorgehoben werden. Da ist die Studentenfutterveranstaltung mit den beiden Strafverteidigern von Beate Zschäpe Anja Sturm und Wolfgang Herr. Das Audimax auf dem Conti-Campus war bis auf den letzten Platz gefüllt und wir hätten den Hörsaal fast noch einmal füllen können. Die Studierenden haben zwei große Strafverteidiger kennenlernen dürfen. Auf beeindruckende Weise verdeutlichten diese ein Grundprinzip des Rechtsstaats, dass jeder den Anspruch auf effektive Strafverteidigung hat, und der in dubio pro reo sowie nemo tenetur für alle Angeklagten zu gelten hat, unabhängig von der moralischen Beurteilung des der Anklage zugrundeliegenden Tatvorwurfs. Katharina Lakisa hat für einen perfekten und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gesorgt. Die zweite Veranstaltung, auf die bereits im Rahmen des Editorials hinzuweisen ist, war der Hannover PreMoot. Zum 14. Mal luden wir zum Hannover PreMoot nach Hannover ein und 34 Teams aus 14 Ländern folgten der Einladung. Lissa Gerking und Karolina Mieszaniec haben einen ganz ausgezeichneten Job gemacht. Wie üblich fand vor dem PreMoot der Hannover Dispute Resolution Day statt. Auch dieser ein voller Erfolg. Im Kalender vieler Vis Moot Teams aus der ganzen Welt (In diesem Jahr sind u.a. Teams aus Indien und Saudi Arabien nach Hannover gekommen) ist der Hannover PreMoot nicht mehr wegzudenken. Bereits in diesem Newsletter müssen wir über zwei Veranstaltungen berichten, die
abgesagt werden mussten. Im Sommersemester findet die Lehre vollständig online statt. Eine für uns alle neue Erfahrung. Man wird sicherlich nicht die Präsenzlehre eins zu eins ins Internet übertragen können, spannend dürfte werden, wie sich die Idee der Vorlesung, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern gemeinsam das juristische Denken einzuüben, auf die Internetlehre übertragen lässt. Besonders bedauerlich ist, dass wir das Seminar „Legal Tech, Künstliche Intelligenz und Anwaltsberuf“, welches wir im Sommersemester mit der Universität Graz und der Universität Maribor durchführen, nur als virtuelles Seminar veranstalten können. Wie in den Jahren zuvor wollten wir den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, ein eigenes europäisches Netzwerk aufzubauen. Auch Studentenfutter wird im Sommersemester nicht stattfinden können. Derzeit bereiten wir den 8. Soldan Moot Court vor. Der Fall wird am 25. Juni 2020 ausgegeben und die mündliche Verhandlung findet vom 1. bis zum 3. Oktober 2020 in Hannover statt. Bis dahin hoffen wir, dass sich das Thema Corona erledigt hat. Sicherlich ist es in diesem Jahr deutlich schwieriger, Studierende zu rekrutieren. Deshalb die herzliche Bitte, dass Sie für den Soldan Moot in Ihrem Umfeld werben. Frohe Ostern und bleiben Sie gesund! Professor Dr. Christian Wolf (Geschäftsführender Direktor des IPA) und Dr. Rainer Eckert (Rechtsanwalt und Vorsitzender des IPA Fördervereins) P.S.: Zeit zum Lesen. Jede Menge von Veranstaltungen sind abgesagt. Also Zeit zum Lesen, was aber fehlt, ist das Streunen durch die Buchhandlungen. Deshalb im Anhang die Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2019 (kann man auch noch Ostern lesen) und zwei Links, damit wir auch nach Corona noch Anregungen in Buchhandlungen bekommen können: https://mybookshop.shop-asp.de/ https://www.buchhandlung-finden.de/ Neujahrsempfänge Für das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht nahm Christian Wolf an einer Reihe von Neujahrsempfängen teil. Den Auftakt bildete der Neujahrsempfang des Rechtsanwalts-
und Notarvereins Hannover in der Musikhochschule am 7. Januar 2020. Der Doyen des Konsularischen Corps Niedersachsen, Heino Wiese, lud am 7. Februar 2020 in das Vorstandskasino der NordLB ein. Schließlich fand am 7. Februar 2020 der Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe statt, zu dem der Präsident der Kammer Karlsruhe und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer André Haug eingeladen hat. Proseminar Internal Investigations und Berufsrecht Am 13. Januar 2020 fand das Proseminar zum Thema Internal Investigation und anwaltliches Berufsrecht von Bernd Mayer, Managing Partner von Skadden Arps in Deutschland und einer der Führenden auf dem Gebiet der Internal Investigations, und Christian Wolf statt. Bernd Mayer und Christian Wolf waren tief beeindruckt von den ausgezeichneten Vorträgen der 14 Studierenden. So befassten sich die Studierenden z.B. mit der Reichweite des Anwaltsprivilegs iRv § 97 StPO innerhalb der Mandatsbeziehung mit juristischen Personen oder der Vereinbarkeit von sog. Internal Investigations mit dem nemo tenetur-Grundsatz. Von ganz großem Vorteil für die Studierenden war, dass die Rechtsfragen nicht nur theoretisch diskutiert wurden, sondern Bernd Mayer zu jedem der Vortragsthemen auch Praxisbeispiele in die Diskussion einbringen konnte. studentenfutter. - Sturm und Heer Am 14.01.2020 waren Anja Sturm und Wolfgang Heer, zwei Strafverteidiger*innen Beate Zschäpes im NSU-Prozess, zu Gast beim Studentenfutter. Herr Heer und Frau Sturm sind als selbstständige Rechtsanwälte in Köln tätig. Von 2013 bis 2018 waren sie als Pflichtverteidiger*innen am NSU-Prozess beteiligt. Zu Beginn der Veranstaltung hielten beide Anwälte jeweils einen kurzen Vortrag zu ihrer Arbeit als Strafverteidiger*innen im NSU-Prozess. Dabei zeigten sie insbesondere die Hürden in der Ermittlungsarbeit auf und berichteten von ihren Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft. Im Anschluss kam es zu einer Podiumsdiskussion, die Rechtsanwalt Dr. Sven
Hasenstab moderierte. Es wurden sowohl zuvor über Instagram gesammelte Fragen gestellt als auch Fragen aus dem Publikum zugelassen. Ein Schwerpunkt der Diskussion lag insbesondere auf der Bedeutung des Strafverteidigers für den Rechtsstaat und den Reaktionen der Gesellschaft auf das Mandat von Sturm und Heer, die sich zum Teil schweren Anfeindungen gegenübersahen. Auch die Motivationen der Strafverteidiger*innen, das umstrittene Mandat anzunehmen, wurden hinterfragt. Bei Brot und Wein, der auch bei diesem Mal von der Refugee Law Clinic Hannover verkauft wurde, konnte im Nachhinein in kleineren Gruppen weiter diskutiert werden. Wir bedanken uns für einen gelungenen Abend, der einen tiefen Einblick in die Arbeit eines Strafverteidigers geben konnte und die Herausforderungen eines so großen und medienwirksamen Prozesses, wie dem NSU-Prozess, verdeutlicht hat. (Rechtsanwalt Wolfgang Heer)
(Rechtsanwältin Anja Sturm) (v.l.n.r.: Anja Sturm, Wolfgang Heer, Dr. Sven Hasenstab) Workshop: Insolvenz & Restrukturierung II Am 15. Januar 2020 fand der zweite Workshop der Veranstaltungsreihe „Insolvenz und Restrukturierung“ zum Thema »Die Schaffung eines präsumtiven Gläubigerausschusses nach der ESUG-Evaluation?« an der Leibniz Universität Hannover statt. Gemeinsam mit und auf Einladung von Professor Dr. Christian Wolf und Dr. Rainer Eckert (Fachanwalt für Insolvenzrecht und Vorstandsvorsitzender des Fördervereins des IPA) haben rund 20 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Finanzverwaltung und berufsständischen Organisationen nach einem Impulsreferat von Professor Dr. Stefan Smid (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) über den Evaluationsbericht zu den Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG propagierten Vorschlags zur Implementierung eines »präsumtiven« Gläubigerausschusses diskutiert. Im Zentrum der Debatte stand die Frage, in welcher Form und in welchem Maße die
Gläubiger in Zukunft in Insolvenzverfahren und perspektivisch auch in präventiven Restrukturierungsverfahren beteiligt werden können. Besonders erörtert wurde in diesem Kontext die Frage, welche Bedeutung dem präsumtiven Gläubigerausschuss hierbei zukommen könnte. Einigkeit bestand in dem Punkt, dass eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung sich grundsätzlich positiv auf das Verfahren auswirkt. So traf die Aussage, dass alle Verfahrensbeteiligten vom Know-how der professionellen Gläubigervertreter profitieren würden, auf allgemeinen Zuspruch. Auch sprachen sich alle einhellig dafür aus, dass eine effektive Gläubigerbeteiligung das Verfahren transparenter und vorhersehbarer machen würde. Thematisiert wurde allerdings auch die Gefahr einer drohenden Instrumentalisierung der Gläubigervertreter. Um dieser vorzubeugen, sollte die Verpflichtung zur Einsetzung und Konstituierung von vorläufigen Gläubigerausschüssen vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters gesetzlich geregelt werden. Im Zuge dessen sollten in ordnungspolitischer Hinsicht die Größenklassen, sprich die Bilanzsummen zum obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss, angehoben werden. Am Ende der Diskussionsrunde stand eine Aussprache zugunsten einer einfachen gesetzlichen Regelung statt einer komplexen Neuregelung der Materie. Zweites Kick-Off Meeting zum EU-En4s-Projekt auf Zypern Vom 23. bis 25. Januar 2020 fand das zweite Kick-Off Meeting des von der Europäischen Kommission geförderten EU-En4s-Projekts zum Thema „Diversity of Enforcement Titles in Cross-Border Debt Collection in the EU“ statt, an dem auch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht, vertreten durch Professor Dr. Christian Wolf und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Lissa Gerking und Nadja Flegler, teilnahm. Neben dem IPA wirken im Rahmen dieses Forschungsprojekts zur Vollstreckung europäischer ausländischer Titel im Inland 17 weitere Institute juristischer
Fakultäten aus ganz Europa mit. Dieses Mal lud die Juristische Fakultät der University of Central Lancashire – Cyprus (UCLAN) nach Larnaca, Pyla zum Kick-off Meeting ein. Begrüßt wurden die Forschungsteams von der Projektleitung: Professorin Dr. Vesna Rijavec (University of Maribor) sowie der Gastgeberin auf Seiten der UCLAN Cyprus: Professorin Dr. Stephanie Laulhé Shaelou. Ziel des Forschungstreffens war die finale Ausarbeitung des Questionnaires, auf dessen Ergebnisgrundlage die Anfertigung der National Reports erfolgen soll. Die nationalen Ergebnisse des Questionnaires sollen im Rahmen der 1st International Conference am 11. September 2020 in Portorož präsentiert werden. Das EU-En4s-Projekt ist eine Fortführung des bereits 2016 gestarteten und 2018 beendeten EU-Projekts zum Thema „Cross Border Enforcement of Monetary Claims – Interplay of Brussel Ia Regulation and National Rule“. Die Forschungsergebnisse wurden in Form von National Reports der beteiligten Institute festgehalten. Den National Report Germany haben Christian Wolf, Luisa Volkhausen und Nicola Zeibig verfasst. Willem C. Vis Moot 2020
Ende gut, alles gut? Unserem Willem C. Vis Moot Team ist es nicht nur gelungen, für den Beklagtenschriftsatz im ersten Virtual Vis East Moot Court in Hong Kong eine Honorable Mention zu gewinnen, der Klägerschriftsatz ist als drittbester aller teilnehmenden Universitäten ausgezeichnet worden. Dem Team ist es damit erneut gelungen, sich gegen internationale wie hochkarätige Konkurrenz durchzusetzen und das obwohl die aktuelle Situation um das neue Corona-Virus dazu führte, dass das Team an beiden virtuellen Wettbewerben nicht teilnehmen konnte. Schon Anfang Februar stand der Beginn der mündlichen Phase des diesjährigen Durchgangs des Willem C. Vis Moot unter einem schlechten Stern. Zwar konnte das Team nach Amsterdam zum Amsterdam International PreMoot reisen und dort die Zeit nutzen, um nicht nur das Auftreten als Prozessanwalt zu trainieren, sondern auch erste Freundschaften zu schließen und Kontakte in die Praxis ganz Europas zu knüpfen. Doch noch während des Amsterdam Premoot wurden die mündlichen Verhandlungen in Hong Kong abgesagt. Prompt kündigte sich durch Sturmtief Sabine auf der Rückfahrt an, dass das mit dem Reisen im Jahr 2020 alles anders laufen sollte. In den folgenden Wochen vor dem Hannover PreMoot trainierte das Team unter der Leitung der Coaches Alicia Klepper und Niels Kurth dennoch weiter fleißig für die mündlichen Verhandlungen in Wien. Auf Einladung von Noerr, Gleiss Lutz und Latham&Watkins reiste das Team nach Hamburg, um vor in der Schiedspraxis tätigen Anwälten gegen die Teams der Universität Hamburg sowie der Bucerius Law School anzutreten. Während Ende Februar der 14. Hannover PreMoot noch fast wie gewohnt stattfinden durfte, wurden in der kommenden Woche zunächst der PreMoot in München sowie der PreMoot in Belgrad und schließlich auch die Finalrunden in Wien abgesagt. Diese Nachricht traf das Team wie die Coaches kurz vor dem PreMoot in Edinburgh, an dem das Team anschließend aufgrund der aktuellen Risikolage ebenfalls nicht mehr teilgenommen hat. Kurz nach der Rückreise aus Edinburgh folgte das Team noch der Einladung des Teams der Universität Göttingen, um zusammen mit dem Team der Universität Leipzig zu einem Mini-Moot anzutreten. Es sollte das letzte Auftreten des Teams Hannover werden. Mit der Schließung der Leibniz Universität Hannover und dem Inkrafttreten der Kontaktbeschränkungen war es dann nicht mehr möglich, an den virtuellen Verhandlungen in Hong Kong und Wien teilzunehmen. Das diesjährige Team Hannover nimmt daher an beiden Wettbewerben nur mit den Schriftsätzen teil. Umso erfreulicher ist der 3. Platz im Klägerschriftsatz in Hong Kong. Dazu gratulieren wir Ophelia Hook, Stefan Kaufhold, Carsten Wendt, Nina Werner, Selina Führ und Vanessa Tran ganz herzlich. Die Verleihung der Preise für die Schriftsätze in Wien erfolgt virtuell am Donnerstag, 9. April 2020.
Dr. Angela Dageförde zur Honorarprofessorin ernannt Angela Dageförde, Gründungs- und namensgebende Partnerin der Kanzlei Dageförde – Öffentliches Wirtschaftsrecht wurde im Februar 2020 an der Leibniz Universität Hannover zur Honorarprofessorin für Vergabe ernannt. Angela Dageförde studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Hannover. Sie ist dem IPA seit vielen Jahren als Lehrbeauftragte im Rahmen des Schwerpunktstudiums Anwaltsrecht und Anwaltliche Rechtsgestaltung eng verbunden. Angela Dageförde ist eine ausgewiesene Vergaberechtlerin, die mit einer Vielzahl von Veröffentlichungen auf dem Gebiet, wie dem Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Bundesanzeiger Verlag), hervorgetreten ist. Angela Dageförde gehört dem Vorstand des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover an.
ICC Mediation Competition 2020 Auch in diesem Jahr nahm die Juristische Fakultät vom 7. bis 13. Februar 2020 an der ICC International Commercial Mediation Competition in Paris teil. Vertreten wurde die Fakultät dieses Jahr von drei Studierenden. Es handelte sich damit um ein Jubiläum, zum zehnten Mal nahm ein Team der Juristischen Fakultät Hannover an der Veranstaltung teil, die nunmehr zum 15. Mal stattfand. Bei der ICC International Mediation Competition handelt es sich um einen einzigartigen Wettbewerb auf dem Gebiet der internationalen Wirtschaftsmediation. Insgesamt nahmen 66 Teams aus über 40 Ländern teil. Die Teams werden während der Mediation von verschiedenen Experten auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung und insbesondere der Mediation bewertet. Das Team bestand dieses Jahr aus Luise Baranowski, Nils Kühnen und Jacqueline Tajari. Die Studierenden konnten sich in den Vorrunden gegen 50 andere Teams durchsetzen und somit in die Finalrunden einziehen, wo sie sich unter den Top 16 Teams des Wettbewerbs platzierten. Während des Wettbewerbs trafen sie auf Teams der Eotvos Lorand University (Ungarn), Fordham University School of Law (USA), Universidade Presbiteriana Mackenzie (Brasilien), Ivan Franko National University of Lviv (Ukraine) und University Vila Velha (Brasilien). Das Team der Juristischen Fakultät Hannover wurde betreut vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA), Professor Dr. Christian Wolf und Iris-Synthia Lolou, studentische Hilfskraft und ehemalige Teilnehmerin. Die weitere Vorbereitung übernahmen der Rechtsanwalt und Mediator Dr. Rouven Bodenheimer und der Mediator Raffael Probst mit
Seminaren zu Mediation, alternativen Streitbeilegungsmethoden und Verhandlungstechniken. Zur Vorbereitung nahm das Team auch in diesem Durchgang im September 2019 an der Academy on Business Negotiation and Mediation in Köln teil. Im November 2019 wurde die Bucerius Mediation Competition zum fünften Mal ausgetragen. Dabei traf das Team der Juristischen Fakultät zum ersten Mal auf andere Teams und konnte sich so optimal auf den Wettbewerb in Paris vorbereiten. (v.l.n.r.: Jacqueline Tajari, Nils Kühnen, Iris-Synthia Lolou [Coach], Luise Baranowski) 14th Hannover PreMoot Bereits zum 14. Mal fand vom 27. bis zum 29. Februar 2020 der Hannover PreMoot zur Vorbereitung auf den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot statt. Für drei Tage wurde der Conti-Campus in eine internationale Networking-Plattform verwandelt: 33 Teams aus 14 verschiedenen Ländern folgten der Einladung des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA). Der Hannover PreMoot bietet Studierenden der Rechtswissenschaften jedes Jahr die Gelegenheit, ihre Verhandlungsfähigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Studierenden schlüpfen dabei in die Rolle von Anwälten und vertreten die Kläger und Beklagten des zu verhandelnden Falles, der sich im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und des UN-Kaufrechts abspielt. Der 14th Hannover PreMoot hat traditionell am Donnerstagnachmittag mit dem international besetzten 2nd Hannover Dispute Resolution Day begonnen. Dr. Sven Hasenstab (Brandi Rechtsanwälte) führte die Teilnehmenden als Moderator durch die Veranstaltung. Referiert wurde zu Themen rund um den diesjährigen Moot-Fall.
Als Speaker für die Konferenz konnten dieses Jahr gewonnen werden: Dr. Dirk Wiegandt von Hanefeld Rechtsanwälte, der eine Einführung in die auf den Fall anwendbaren Schiedsregeln, die LCIA Rules, geben konnte. Nachdem Wolfgang Junge von Schellenberg Wittmer die Frage nach dem Entfernen eines Experten aus einem Schiedsverfahren adressierte, hat Dr. Tilman Niedermaier von CMS über das Equal Footing Principle und asymmetrische Schiedsklauseln gesprochen. Anschließend stellte sich Dr. Joseph Schwartz von Wagner Arbitration dem Thema „How to moot?“. Professorin Dr. Kristina Siig von der University of Southern Denmark nahm die Teilnehmenden sodann mit auf eine Reise in ihre Kindheit und veranschaulichte anhand ihrer Kindheitshelden das materiell-rechtliche Thema des Mangelverdachts. Zuletzt referierte Martin Riedel von Wenner Rechtsanwälte über das Vollstreckungs- und Aufhebungsverfahren. Verteilt auf 13 Pleadingräume und 8 Pleadingrunden wurden in den darauffolgenden zwei Tagen spannende Argumente mit der freundlichen Unterstützung von ungefähr 100 SchiedsrichterInnen ausgetauscht. Als Treffpunkt und Rückzugsort zwischen den Verhandlungen diente unser „Dachgeschoss“ im 14. Stock des Conti-Hochhauses, wo auch dieses Jahr unter liebevoller Unterstützung von unserem Hauptsponsor Eckert Rechtsanwälte eine Mootie-Coffee-Lounge eingerichtet wurde. Mit dem Einsatz von vielen Alumni, Professoren und Praktikern, die als Schiedsrichter agieren, hat sich der PreMoot in Hannover zu einem der größten Vorbereitungstreffen in Europa und dem größten PreMoot in Deutschland entwickelt. Wir hoffen, alle nächstes Jahr zum 15th Hannover PreMoot wieder in Hannover zu treffen. Dieser wird voraussichtlich vom 18. bis zum 20. Februar 2021 stattfinden. Wir bedauern sehr und fühlen mit allen Teilnehmenden des diesjährigen Willem C. Vis Moot, dass die Finalrunden in Hong Kong und Wien aufgrund der Verbreitung von COVID- 19 ausfallen bzw. nur virtuell stattfinden. Aufgrund der aktuellen Lage in Deutschland kann auch das hannoversche Team nicht mehr an den virtuellen Runden teilnehmen. Deren Engagement in den letzten Monaten war nichtsdestoweniger bewundernswert.
Rechtsausschuss zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts Am 11. März 2020 fand die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts im Deutschen Bundestag statt, zu der Professor Dr. Christian Wolf als Gutachter geladen und angehört wurde. Gegenstand der Anhörung war der Gesetzesentwurf „Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts“ vom 18.04.2019 (BT-Drs. 19/9527) der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, sowie weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen" vom 29.01.2020 (BT-Drs. 19/16884). Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs der FDP-Fraktion ist zum einen die Aufnahme automatisierter Rechtsdienstleistungen als weitere Form der Rechtsdienstleistung in das RDG und zum anderen die schrankenlose Zulassung des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte auf die Zulassung des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte bis zu einem Streitwert von 2.000,- EUR sowie die Zulassung anwaltlicher Prozessfinanzierung bei Streitwerten über 2.000,- EUR ab. Darüber hinaus soll die Reformierung des anwaltlichen Berufsrechts auch die Ermöglichung interprofessioneller Zusammenschlüsse sowie die Öffnung weiterer Gesellschaftsformen zum Gegenstand haben. Als Gutachter geladen und angehört wurden Dr. Daniel Halmer, LexFox GmbH, Markus Hartung, Rechtsanwalt und Mediator, André Haug, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Dr. Birte Lorenzen, Mitglied des Ausschusses RDG der BRAK, Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins e. V., Florian Stößel, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sowie Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M., Rechtsanwalt und Prof. Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches,
Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht, Leibniz Universität Hannover. Im Ergebnis wurde der Gesetzesentwurf der FDP von den Gutachtern abgelehnt. Professor Wolf äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf greife schwerwiegend in den Schutzbereich des RDG ein. Er stelle nicht hinreichend sicher, dass Rechtsdienstleistung qualifiziert erfolgt, sondern lade zur Umgehung des anwaltlichen Berufsrechts ein. Durch Algorithmen ließe sich keine juristische Rechtsanwendung abbilden. Lediglich in einfach strukturierten Rechtsfragen bei ebenfalls sehr einfachem Sachverhalt ließen sich Entscheidungsbäume entwickeln. Hinsichtlich der Zulassung des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte gab Professor Wolf zu bedenken, dass hierdurch der Zugang zum Recht, insbesondere in Fällen mit niedrigeren Erfolgsaussichten als 70 %, nicht erleichtert werden würde. Darüber hinaus würde ein zumindest latenter Interessenkonflikt zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschaffen werden. Die ausführliche schriftliche Stellungnahme von Professor Wolf wurde durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlicht und kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/2020_03_10_ipa-stn.- zu-gesetz-ee_rdg-modernsg_bt-drs.19_9527u.19_16884.pdf Die ausführliche Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zur öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2020/presseerklaerung-02- 2020/
Legal Tech Hackathon Im Rahmen der diesjährigen Datenschutzfachtagung des Privacy Ring Hannover sollte am 16. und 17. März 2020 in Kooperation mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der "Hackathon kompakt" stattfinden. Seines Zeichens der erste Legal Tech Hackathon in Hannover. Ziel des Hackathons war es, Unternehmerinnen und Unternehmer als Mentorinnen und Mentoren mit Studierenden zusammen zu bringen und mit ihnen gemeinsam IT- Systemlösungen für unterschiedliche Projektideen zu entwickeln. Bei den Projekten handelt es sich vielfach um Lösungen für Problemstellungen, die den juristischen Alltag betreffen und bspw. die Arbeit in einer Kanzlei vereinfachen sollen. Als Mentoren waren unter anderem Michael Friedmann von der QNC-GmbH und Lehrbeauftragter am Institut für Prozess- und Anwaltsrecht sowie Simon Künnen als wissenschaftliche Hilfskraft vom IPA vorgesehen. Im Zuge der aktuellen Corona-Krise wurde jedoch, nach reiflicher Überlegung, sich dazu entschlossen, den Hackathon abzusagen. Wir hoffen, dass in naher Zukunft ein weiterer Hackathon stattfinden wird.
Viertes Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht An dieser Stelle hätten wir gerne über das vierte Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V., des Vereins zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS Hannover) und des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Leibniz Universität Hannover berichtet, welches hätte am 18. März 2020 in den Räumlichkeiten der Leibniz Universität stattfinden sollen. Aufgrund der Entwicklungen im Zuge der Verbreitung der Coronavirus-Erkrankung (Covid-19) musste das Symposium zum Schutze der Gesundheit aller Teilnehmer und Organisatoren abgesagt werden. Das Symposium wäre vom Staatssekretär Dr. Berend Lindner, LL.M. (Cambridge), Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, mit einem Grußwort eröffnet worden; gefolgt vom ersten Vortrag des Notars Dr. Wolfram Waldner „Aktuelles zum Vereinsrecht“. Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Dipl.-Volkswirt, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Bonn, hatte sich bereit erklärt, zum Thema „Gemeinnützigkeitsrecht im Umbruch: Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und Reformentwurf” zu referieren. Dem hätte sich der Vortrag von Prof. Dr. Gregor Roth, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Leipzig, Juristenfakultät, Direktor des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland im Institut für Steuerrecht, zur Frage „Gemeinnütziger Verbandszweck – Eine Herausforderung für den Gläubigerschutz?” angeschlossen. Mit einer
Überblicksverschaffung über die aktuelle Rechtsprechung zum Steuerrecht von RiBFH Dr. Hans-Hermann Heidner, Richter im V. Senat des Bundesfinanzhofes, hätte das Symposium einen würdigen Abschluss gefunden. Das IPA möchte die Gelegenheit nutzen und allen Referenten und Mitorganisatoren für die in das Symposium gesteckte Arbeit danken! Umso mehr freuen wir uns auf das nächste gemeinsame Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht. 20 Jahre Lehrstuhl Wolf – 15 Jahre IPA Zum 1.4.2000 wurde Christian Wolf zum Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht ernannt. Fünf Jahre später wurde das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht gegründet. Von Anfang an war die Verbindung von Wissenschaft und Praxis eines der Markenzeichen des Lehrstuhls. Hierfür standen und stehen z.B. das Hannoveraner ZPO Symposion und die Konferenz Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft. Wissenschaftliche Schwerpunkte sind das anwaltliche Berufsrecht, das Zivilprozessrecht und die europäische Prozessrechtsvergleichung. Ein besonderes Profil in der Lehre entwickelte der Lehrstuhl sicherlich im Bereich der Moot Courts. Teams der Leibniz Universität Hannover bei dem Willem C. Vis Moot und der ICC Mediation Competition werden am Lehrstuhl mit großem Erfolg betreut.
Am 11. Mai 2020 war ein Lehrstuhlsymposium “20 Jahre Lehrstuhl Wolf” mit allen ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant. Thematisch wollten die Ehemaligen die Themen ihrer Doktorarbeiten noch einmal reflektieren oder zu aktuellen Aspekten ihrer jetzigen beruflichen Tätigkeit wissenschaftlich reflektieren. Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben. Das Symposium findet voraussichtlich im Mai 2021 statt.
8. Hans Soldan Moot Court 2020 im Zeichen von Corona In diesem Jahr soll bei dem Hans Soldan Moot Court ein neues Kapitel aufgeschlagen werden. Durch eine Spende des C.H. Beck Verlags wurden wir in die Lage versetzt, die teilnehmenden Teams vor Ort mit einer ganzen Reihe von neuen Projekten zu unterstützen. Hierzu zählt ein Seminar „Coaching für Coaches“. Diejenigen, die als studentische Hilfskräfte oder wissenschaftliche Mitarbeitende die jeweiligen Teams betreuen, sollen mit dem Seminar nützliche Tipps zum Ablauf des Soldan Moot Courts, zur Teambildung, der Vermittlung anwaltlichen Schreibens, der Plädiertechnik und dem Anwaltsrecht vermittelt bekommen. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre mit dem Moot Court sollen insbesondere an neue Team Coaches weitergegeben werden. Das Seminar war am 13. und 14.6.2020 geplant und muss wohl jetzt als Online-Seminar stattfinden. Zudem soll neuen Universitäten ein leichterer Zugang zu diesem Wettbewerb ermöglicht werden. Deshalb wurde die Möglichkeit der Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten bis zu 1.000 Euro geschaffen. Neben der finanziellen Unterstützung soll der Start in den Moot Court auch strukturell unterstützt werden. So werden den Coaches der Teams beispielhafte Ablaufpläne und Planungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Christian Denz, der am Lehrstuhl für die Organisation des Soldan Moot Courts verantwortlich ist, steht den Teams auch für individuelle Rückfragen zum Coaching zur Verfügung. Die Corona-Krise hat auch den Soldan Moot Court vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere die Gewinnung neuer Mooties ist in diesem Jahr schwierig, weil das Sommersemester nur als Online-Semester stattfinden wird. Damit die Schriftsatzphase wie geplant ab Donnerstag, den 25. Juni 2020 stattfinden kann, wurden umfangreiche Pakete zusammengestellt, wie für den Soldan Moot Court online geworben werden kann. Das Paket enthält auch Informationen, wie die Teammitglieder von zu Hause an den
Schriftsätzen online zusammenarbeiten können. In den letzten Monaten wurde schließlich bereits die Homepage des Soldan Moot Court neu gestaltet. https://soldanmoot.de/ Neu am Lehrstuhl: Christian Denz Ab dem 1. Mai 2020 wird Christian Denz als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl den Soldan Moot Court verantworten. Christian Denz ist in Aachen aufgewachsen und hat nach dem Abitur zunächst in Köln Volkswirtschaftslehre studiert, um dann nach Hannover zum Jura Studium zu wechseln. Christian Denz war während seines Studiums als einer der besten seines Jahrgangs auf der Dean´s List. Er nahm am Sodan Moot Court 2015 teil und belegte mit seinem Team den dritten Platz. Von 2016 bis 2018 war er als Coach für das Soldan Moot Court Team der Leibniz Universität Hannover verantwortlich. Mit Christian Denz, der bereits seit Oktober 2019 am Lehrstuhl, derzeit noch als Studentische Hilfskraft, arbeitet, hat das Institut einen Mitarbeiter gewonnen, der wie kein zweiter Erfahrungen in die Weiterentwicklung des Soldan Moot Courts einbringen kann. Willkommen im Team!
Veröffentlichungen Christian Wolf, JA Editorial 03/2020 https://rsw.beck.de/zeitschriften/ja/editorial-gesamt/2020/02/19/ja-editorial-3-2020 Luisa Volkhausen: Die Abschaffung des Exequaturverfahrens – ein Weg zu mehr einverständlichem Vorgehen im Europäischen Verfahrensrecht, in Dimitrios Parashu (ed.) The EU and the Matter of Concerted Acting, Nomos, 2019 https://www.nomos- shop.de/Parashu-EU-Matter-of-Concerted-Acting-EU-Frage-einverständlichen-Handelns- La-UE-et-la-question-de-laction-concertée/productview.aspx?product=43876 Ein vollständiges und aktualisiertes Schriftenverzechnis von Professor Christian Wolf findet sich unter: https://www.jura.uni-hannover.de/de/wolf/lehrstuhlinhaber/schriftenverzeichnis/ IPA in der Presse BRAK Presseerklärung Nr. 2 v. 11.03.2020: Legal Tech, Erfolgshonorar und interprofessionelle Zusammenarbeit – Anhörung im Rechtsausschuss Link zur Presseerklärung
Bundestag Aktuell: Ruf nach Regelungen zur Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen Link zum Beitrag Legal-tech.de, Peggy Fiebig LL.M: Wie viel nichtanwaltliche Rechtsdienstleister verträgt der Rechtsstaat? Anhörung im Rechtsausschuss zu Legal Techs, RDG und anwaltlichem Berufsrecht Link zum Beitrag zeit.de, Sie ist die mächtigste Kanzlei des Landes. Ein Skandal zwingt sie, um ihren Ruf zu kämpfen. Link zum Artikel INDat Report 02/2020, Zweifel an der Legitimität Link zum Artikel IPA unterstützen! All die Aktivitäten, über die wir in dem Newsletter regelmäßig berichten, sind ohne ideelle und finanzielle Unterstützung nicht möglich. Mit der Mitgliedschaft in dem IPA- Förderverein legen Sie die Basis, dass wir auch in Zukunft auf vergleichbarem Niveau weiterarbeiten können und leisten einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung des Instituts. So wurde z.B. die Reform des Schwerpunkts „Anwaltliche Rechtsgestaltung und Anwaltsrecht“ auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins diskutiert. Förderverein und Institut laden regelmäßig die Absolventen des ADVO-Z Studiums und des Schwerpunkts „Anwaltliche Rechtsgestaltung und Anwaltsrecht“ zu einer Abschlussfeier ein. Der PreMoot wäre ohne die Förderung und Mitwirkung der Mitglieder des Fördervereins nicht denkbar. Künftig werden wir den Förderverein noch stärker in unsere Arbeit einbeziehen. Daher unsere Bitte: Werden Sie Mitglied im Förderverein! Mitgliedsantrag
Professor Dr. Christian Wolf, Leibniz Universität Hannover - Juristische Fakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht Königsworther Platz 1 30167 Hannover V.i.S.d.P. Professor Dr. Christian Wolf Das Institut wird u.A. gefördert von:
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