Editorial - Juristische Fakultät Hannover

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Editorial - Juristische Fakultät Hannover
01 / 2020

  Editorial

Das Editorial des Newsletter 1/2020 überschreiben wir mit dem Neujahrsgruß der Wiener
Philharmoniker, Prosit Neujahr. Wir wollten mit einem Feuerwerk in das Neue Jahr starten
und hofften letzte Hand an den Newsletter 1/2020 in Wien während des Willem C. Vis
anlegen zu können. Unser Feuerwerk dauerte exakt bis zum 12. März 2020. An diesem
Tag sahen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls zum letzten Mal im
Büro. Seitdem hat der Corona-Virus Deutschland fest im Griff und schmiss alle Pläne über
den Haufen, auch unsere.

Dennoch haben wir mit dem Newsletter 1/2020 eine ganze Reihe zu berichten,
insbesondere über viele erfolgreiche Veranstaltungen. Zwei Veranstaltungen, die
besonders eng mit dem Engagement von drei Mitarbeiterinnen verbunden sind, sollen
bereits im Editorial hervorgehoben werden. Da ist die Studentenfutterveranstaltung mit
den beiden Strafverteidigern von Beate Zschäpe Anja Sturm und Wolfgang Herr. Das
Audimax auf dem Conti-Campus war bis auf den letzten Platz gefüllt und wir hätten den
Hörsaal fast noch einmal füllen können. Die Studierenden haben zwei große
Strafverteidiger kennenlernen dürfen. Auf beeindruckende Weise verdeutlichten diese ein
Grundprinzip des Rechtsstaats, dass jeder den Anspruch auf effektive Strafverteidigung
hat, und der in dubio pro reo sowie nemo tenetur für alle Angeklagten zu gelten hat,
unabhängig von der moralischen Beurteilung des der Anklage zugrundeliegenden
Tatvorwurfs. Katharina Lakisa hat für einen perfekten und reibungslosen Ablauf der
Veranstaltung gesorgt.

Die zweite Veranstaltung, auf die bereits im Rahmen des Editorials hinzuweisen ist, war
der Hannover PreMoot. Zum 14. Mal luden wir zum Hannover PreMoot nach Hannover ein
und 34 Teams aus 14 Ländern folgten der Einladung. Lissa Gerking und Karolina
Mieszaniec haben einen ganz ausgezeichneten Job gemacht. Wie üblich fand vor dem
PreMoot der Hannover Dispute Resolution Day statt. Auch dieser ein voller Erfolg. Im
Kalender vieler Vis Moot Teams aus der ganzen Welt (In diesem Jahr sind u.a. Teams aus
Indien und Saudi Arabien nach Hannover gekommen) ist der Hannover PreMoot nicht
mehr wegzudenken.

Bereits in diesem Newsletter müssen wir über zwei Veranstaltungen berichten, die
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abgesagt werden mussten. Im Sommersemester findet die Lehre vollständig online statt.
Eine für uns alle neue Erfahrung. Man wird sicherlich nicht die Präsenzlehre eins zu eins
ins Internet übertragen können, spannend dürfte werden, wie sich die Idee der Vorlesung,
nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern gemeinsam das juristische Denken einzuüben, auf
die Internetlehre übertragen lässt.

Besonders bedauerlich ist, dass wir das Seminar „Legal Tech, Künstliche Intelligenz und
Anwaltsberuf“, welches wir im Sommersemester mit der Universität Graz und der
Universität Maribor durchführen, nur als virtuelles Seminar veranstalten können. Wie in
den Jahren zuvor wollten wir den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, ein eigenes
europäisches Netzwerk aufzubauen. Auch Studentenfutter wird im Sommersemester nicht
stattfinden können.

Derzeit bereiten wir den 8. Soldan Moot Court vor. Der Fall wird am 25. Juni 2020
ausgegeben und die mündliche Verhandlung findet vom 1. bis zum 3. Oktober 2020 in
Hannover statt. Bis dahin hoffen wir, dass sich das Thema Corona erledigt hat. Sicherlich
ist es in diesem Jahr deutlich schwieriger, Studierende zu rekrutieren. Deshalb die
herzliche Bitte, dass Sie für den Soldan Moot in Ihrem Umfeld werben.

Frohe Ostern und bleiben Sie gesund!

Professor Dr. Christian Wolf
(Geschäftsführender Direktor des IPA)

und Dr. Rainer Eckert
(Rechtsanwalt und Vorsitzender des IPA Fördervereins)

P.S.:
Zeit zum Lesen.

Jede Menge von Veranstaltungen sind abgesagt. Also Zeit zum Lesen, was aber fehlt, ist
das     Streunen     durch     die    Buchhandlungen.   Deshalb     im    Anhang      die
Weihnachtsbuchempfehlung der JA 2019 (kann man auch noch Ostern lesen) und zwei
Links, damit wir auch nach Corona noch Anregungen in Buchhandlungen bekommen
können:
https://mybookshop.shop-asp.de/
https://www.buchhandlung-finden.de/

   Neujahrsempfänge

Für das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht nahm Christian Wolf an einer Reihe von
Neujahrsempfängen teil. Den Auftakt bildete der Neujahrsempfang des Rechtsanwalts-
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und Notarvereins Hannover in der Musikhochschule am 7. Januar 2020. Der Doyen des
Konsularischen Corps Niedersachsen, Heino Wiese, lud am 7. Februar 2020 in das
Vorstandskasino    der   NordLB   ein.   Schließlich   fand   am   7.   Februar   2020   der
Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe statt, zu dem der Präsident
der Kammer Karlsruhe und Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer André Haug
eingeladen hat.

  Proseminar Internal Investigations und Berufsrecht

Am 13. Januar 2020 fand das Proseminar zum Thema Internal Investigation und
anwaltliches Berufsrecht von Bernd Mayer, Managing Partner von Skadden Arps in
Deutschland und einer der Führenden auf dem Gebiet der Internal Investigations, und
Christian Wolf statt.

Bernd Mayer und Christian Wolf waren tief beeindruckt von den ausgezeichneten
Vorträgen der 14 Studierenden. So befassten sich die Studierenden z.B. mit der
Reichweite des Anwaltsprivilegs iRv § 97 StPO innerhalb der Mandatsbeziehung mit
juristischen Personen oder der Vereinbarkeit von sog. Internal Investigations mit dem
nemo tenetur-Grundsatz. Von ganz großem Vorteil für die Studierenden war, dass die
Rechtsfragen nicht nur theoretisch diskutiert wurden, sondern Bernd Mayer zu jedem der
Vortragsthemen auch Praxisbeispiele in die Diskussion einbringen konnte.

  studentenfutter. - Sturm und Heer

Am 14.01.2020 waren Anja Sturm und Wolfgang Heer, zwei Strafverteidiger*innen
Beate Zschäpes im NSU-Prozess, zu Gast beim Studentenfutter. Herr Heer und Frau
Sturm sind als selbstständige Rechtsanwälte in Köln tätig. Von 2013 bis 2018 waren sie
als Pflichtverteidiger*innen am NSU-Prozess beteiligt.

Zu Beginn der Veranstaltung hielten beide Anwälte jeweils einen kurzen Vortrag zu ihrer
Arbeit als Strafverteidiger*innen im NSU-Prozess. Dabei zeigten sie insbesondere die
Hürden in der Ermittlungsarbeit auf und berichteten von ihren Erfahrungen bei der
Zusammenarbeit mit Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft.

Im Anschluss kam es zu einer Podiumsdiskussion, die Rechtsanwalt Dr. Sven
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Hasenstab moderierte. Es wurden sowohl zuvor über Instagram gesammelte Fragen
gestellt als auch Fragen aus dem Publikum zugelassen. Ein Schwerpunkt der Diskussion
lag insbesondere auf der Bedeutung des Strafverteidigers für den Rechtsstaat und den
Reaktionen der Gesellschaft auf das Mandat von Sturm und Heer, die sich zum Teil
schweren        Anfeindungen   gegenübersahen.      Auch     die    Motivationen      der
Strafverteidiger*innen, das umstrittene Mandat anzunehmen, wurden hinterfragt.
Bei Brot und Wein, der auch bei diesem Mal von der Refugee Law Clinic Hannover
verkauft wurde, konnte im Nachhinein in kleineren Gruppen weiter diskutiert werden.

Wir bedanken uns für einen gelungenen Abend, der einen tiefen Einblick in die Arbeit
eines Strafverteidigers geben konnte und die Herausforderungen eines so großen und
medienwirksamen Prozesses, wie dem NSU-Prozess, verdeutlicht hat.

(Rechtsanwalt Wolfgang Heer)
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(Rechtsanwältin Anja Sturm)

(v.l.n.r.: Anja Sturm, Wolfgang Heer, Dr. Sven Hasenstab)

   Workshop: Insolvenz & Restrukturierung II

Am 15. Januar 2020 fand der zweite Workshop der Veranstaltungsreihe „Insolvenz und
Restrukturierung“             zum       Thema         »Die   Schaffung          eines           präsumtiven
Gläubigerausschusses nach der ESUG-Evaluation?« an der Leibniz Universität
Hannover statt. Gemeinsam mit und auf Einladung von Professor Dr. Christian Wolf und
Dr. Rainer Eckert (Fachanwalt für Insolvenzrecht und Vorstandsvorsitzender des
Fördervereins des IPA) haben rund 20 Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft,
Finanzverwaltung und berufsständischen Organisationen nach einem Impulsreferat von
Professor      Dr.    Stefan      Smid      (Christian-Albrechts-Universität   zu      Kiel)     über   den
Evaluationsbericht zu den Erfahrungen mit der Anwendung des ESUG propagierten
Vorschlags zur Implementierung eines »präsumtiven« Gläubigerausschusses diskutiert.

Im Zentrum der Debatte stand die Frage, in welcher Form und in welchem Maße die
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Gläubiger in Zukunft in Insolvenzverfahren und perspektivisch auch in präventiven
Restrukturierungsverfahren beteiligt werden können. Besonders erörtert wurde in diesem
Kontext die Frage, welche Bedeutung dem präsumtiven Gläubigerausschuss hierbei
zukommen     könnte.      Einigkeit   bestand     in   dem   Punkt,   dass     eine   frühzeitige
Gläubigerbeteiligung sich grundsätzlich positiv auf das Verfahren auswirkt. So traf die
Aussage,   dass    alle    Verfahrensbeteiligten       vom   Know-how    der    professionellen
Gläubigervertreter profitieren würden, auf allgemeinen Zuspruch. Auch sprachen sich alle
einhellig dafür aus, dass eine effektive Gläubigerbeteiligung das Verfahren transparenter
und vorhersehbarer machen würde.

Thematisiert wurde allerdings auch die Gefahr einer drohenden Instrumentalisierung der
Gläubigervertreter. Um dieser vorzubeugen, sollte die Verpflichtung zur Einsetzung und
Konstituierung von vorläufigen Gläubigerausschüssen vor Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters    gesetzlich     geregelt    werden.    Im   Zuge   dessen       sollten   in
ordnungspolitischer Hinsicht die Größenklassen, sprich die Bilanzsummen zum
obligatorischen vorläufigen Gläubigerausschuss, angehoben werden. Am Ende der
Diskussionsrunde stand eine Aussprache zugunsten einer einfachen gesetzlichen
Regelung statt einer komplexen Neuregelung der Materie.

  Zweites Kick-Off Meeting zum EU-En4s-Projekt auf Zypern

Vom 23. bis 25. Januar 2020 fand das zweite Kick-Off Meeting des von der Europäischen
Kommission             geförderten              EU-En4s-Projekts          zum             Thema
„Diversity of Enforcement Titles in Cross-Border Debt Collection in the EU“ statt, an
dem auch das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht, vertreten durch Professor Dr.
Christian Wolf und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Lissa Gerking und Nadja
Flegler, teilnahm. Neben dem IPA wirken im Rahmen dieses Forschungsprojekts zur
Vollstreckung europäischer ausländischer Titel im Inland 17 weitere Institute juristischer
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Fakultäten aus ganz Europa mit.

Dieses Mal lud die Juristische Fakultät der University of Central Lancashire – Cyprus
(UCLAN) nach Larnaca, Pyla zum Kick-off Meeting ein. Begrüßt wurden die
Forschungsteams von der Projektleitung: Professorin Dr. Vesna Rijavec (University of
Maribor) sowie der Gastgeberin auf Seiten der UCLAN Cyprus: Professorin Dr. Stephanie
Laulhé Shaelou. Ziel des Forschungstreffens war die finale Ausarbeitung des
Questionnaires, auf dessen Ergebnisgrundlage die Anfertigung der National Reports
erfolgen soll. Die nationalen Ergebnisse des Questionnaires sollen im Rahmen der 1st
International Conference am 11. September 2020 in Portorož präsentiert werden.

Das EU-En4s-Projekt ist eine Fortführung des bereits 2016 gestarteten und 2018
beendeten EU-Projekts zum Thema „Cross Border Enforcement of Monetary Claims –
Interplay of Brussel Ia Regulation and National Rule“. Die Forschungsergebnisse
wurden in Form von National Reports der beteiligten Institute festgehalten. Den National
Report Germany haben Christian Wolf, Luisa Volkhausen und Nicola Zeibig verfasst.

  Willem C. Vis Moot 2020
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Ende gut, alles gut? Unserem Willem C. Vis Moot Team ist es nicht nur gelungen, für den
Beklagtenschriftsatz im ersten Virtual Vis East Moot Court in Hong Kong eine Honorable
Mention zu gewinnen, der Klägerschriftsatz ist als drittbester aller teilnehmenden
Universitäten ausgezeichnet worden. Dem Team ist es damit erneut gelungen, sich
gegen internationale wie hochkarätige Konkurrenz durchzusetzen und das obwohl die
aktuelle Situation um das neue Corona-Virus dazu führte, dass das Team an beiden
virtuellen Wettbewerben nicht teilnehmen konnte.

Schon Anfang Februar stand der Beginn der mündlichen Phase des diesjährigen
Durchgangs des Willem C. Vis Moot unter einem schlechten Stern. Zwar konnte das Team
nach Amsterdam zum Amsterdam International PreMoot reisen und dort die Zeit nutzen,
um nicht nur das Auftreten als Prozessanwalt zu trainieren, sondern auch erste
Freundschaften zu schließen und Kontakte in die Praxis ganz Europas zu knüpfen. Doch
noch während des Amsterdam Premoot wurden die mündlichen Verhandlungen in Hong
Kong abgesagt. Prompt kündigte sich durch Sturmtief Sabine auf der Rückfahrt an, dass
das mit dem Reisen im Jahr 2020 alles anders laufen sollte.

In den folgenden Wochen vor dem Hannover PreMoot trainierte das Team unter der
Leitung der Coaches Alicia Klepper und Niels Kurth dennoch weiter fleißig für die
mündlichen Verhandlungen in Wien. Auf Einladung von Noerr, Gleiss Lutz und
Latham&Watkins reiste das Team nach Hamburg, um vor in der Schiedspraxis tätigen
Anwälten gegen die Teams der Universität Hamburg sowie der Bucerius Law School
anzutreten.

Während Ende Februar der 14. Hannover PreMoot noch fast wie gewohnt stattfinden
durfte, wurden in der kommenden Woche zunächst der PreMoot in München sowie der
PreMoot in Belgrad und schließlich auch die Finalrunden in Wien abgesagt. Diese
Nachricht traf das Team wie die Coaches kurz vor dem PreMoot in Edinburgh, an dem das
Team anschließend aufgrund der aktuellen Risikolage ebenfalls nicht mehr teilgenommen
hat.

Kurz nach der Rückreise aus Edinburgh folgte das Team noch der Einladung des Teams
der Universität Göttingen, um zusammen mit dem Team der Universität Leipzig zu einem
Mini-Moot anzutreten. Es sollte das letzte Auftreten des Teams Hannover werden. Mit der
Schließung    der   Leibniz      Universität   Hannover       und   dem    Inkrafttreten   der
Kontaktbeschränkungen      war     es   dann   nicht   mehr    möglich,   an   den   virtuellen
Verhandlungen in Hong Kong und Wien teilzunehmen. Das diesjährige Team Hannover
nimmt daher an beiden Wettbewerben nur mit den Schriftsätzen teil. Umso erfreulicher ist
der 3. Platz im Klägerschriftsatz in Hong Kong. Dazu gratulieren wir Ophelia Hook, Stefan
Kaufhold, Carsten Wendt, Nina Werner, Selina Führ und Vanessa Tran ganz herzlich. Die
Verleihung der Preise für die Schriftsätze in Wien erfolgt virtuell am Donnerstag, 9. April
2020.
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Dr. Angela Dageförde zur Honorarprofessorin ernannt

Angela Dageförde, Gründungs- und namensgebende Partnerin der Kanzlei Dageförde –
Öffentliches Wirtschaftsrecht wurde im Februar 2020 an der Leibniz Universität
Hannover zur Honorarprofessorin für Vergabe ernannt. Angela Dageförde studierte
Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Hannover. Sie ist dem IPA seit vielen
Jahren als Lehrbeauftragte im Rahmen des Schwerpunktstudiums Anwaltsrecht und
Anwaltliche Rechtsgestaltung eng verbunden. Angela Dageförde ist eine ausgewiesene
Vergaberechtlerin, die mit einer Vielzahl von Veröffentlichungen auf dem Gebiet, wie dem
Handbuch für den Fachanwalt für Vergaberecht (Bundesanzeiger Verlag), hervorgetreten
ist. Angela Dageförde gehört dem Vorstand des Rechtsanwalts- und Notarvereins
Hannover an.
ICC Mediation Competition 2020

Auch in diesem Jahr nahm die Juristische Fakultät vom 7. bis 13. Februar 2020 an der ICC
International Commercial Mediation Competition in Paris teil. Vertreten wurde die
Fakultät dieses Jahr von drei Studierenden. Es handelte sich damit um ein Jubiläum, zum
zehnten Mal nahm ein Team der Juristischen Fakultät Hannover an der Veranstaltung teil,
die nunmehr zum 15. Mal stattfand.

Bei der ICC International Mediation Competition handelt es sich um einen einzigartigen
Wettbewerb auf dem Gebiet der internationalen Wirtschaftsmediation. Insgesamt nahmen
66 Teams aus über 40 Ländern teil. Die Teams werden während der Mediation von
verschiedenen Experten auf dem Gebiet der außergerichtlichen Streitbeilegung und
insbesondere der Mediation bewertet.

Das Team bestand dieses Jahr aus Luise Baranowski, Nils Kühnen und Jacqueline
Tajari. Die Studierenden konnten sich in den Vorrunden gegen 50 andere Teams
durchsetzen und somit in die Finalrunden einziehen, wo sie sich unter den Top 16 Teams
des Wettbewerbs platzierten. Während des Wettbewerbs trafen sie auf Teams der
Eotvos Lorand University (Ungarn), Fordham University School of Law (USA),
Universidade Presbiteriana Mackenzie (Brasilien), Ivan Franko National University of Lviv
(Ukraine) und University Vila Velha (Brasilien).

Das Team der Juristischen Fakultät Hannover wurde betreut vom Institut für Prozess- und
Anwaltsrecht (IPA), Professor Dr. Christian Wolf und Iris-Synthia Lolou, studentische
Hilfskraft und ehemalige Teilnehmerin. Die weitere Vorbereitung übernahmen der
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Rouven Bodenheimer und der Mediator Raffael Probst mit
Seminaren            zu        Mediation,           alternativen          Streitbeilegungsmethoden   und
Verhandlungstechniken.

Zur Vorbereitung nahm das Team auch in diesem Durchgang im September 2019 an der
Academy on Business Negotiation and Mediation in Köln teil. Im November 2019 wurde
die Bucerius Mediation Competition zum fünften Mal ausgetragen. Dabei traf das Team der
Juristischen Fakultät zum ersten Mal auf andere Teams und konnte sich so optimal auf den
Wettbewerb in Paris vorbereiten.

(v.l.n.r.: Jacqueline Tajari, Nils Kühnen, Iris-Synthia Lolou [Coach], Luise Baranowski)

   14th Hannover PreMoot

Bereits zum 14. Mal fand vom 27. bis zum 29. Februar 2020 der Hannover PreMoot zur
Vorbereitung auf den Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot statt.
Für drei Tage wurde der Conti-Campus in eine internationale Networking-Plattform
verwandelt: 33 Teams aus 14 verschiedenen Ländern folgten der Einladung des Instituts
für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA).

Der Hannover PreMoot bietet Studierenden der Rechtswissenschaften jedes Jahr die
Gelegenheit, ihre Verhandlungsfähigkeiten unter Beweis zu stellen. Die Studierenden
schlüpfen dabei in die Rolle von Anwälten und vertreten die Kläger und Beklagten des zu
verhandelnden Falles, der sich im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und
des UN-Kaufrechts abspielt.

Der 14th Hannover PreMoot hat traditionell am Donnerstagnachmittag mit dem
international besetzten 2nd Hannover Dispute Resolution Day begonnen. Dr. Sven
Hasenstab (Brandi Rechtsanwälte) führte die Teilnehmenden als Moderator durch die
Veranstaltung. Referiert wurde zu Themen rund um den diesjährigen Moot-Fall.
Als Speaker für die Konferenz konnten dieses Jahr gewonnen werden: Dr. Dirk Wiegandt
von Hanefeld Rechtsanwälte, der eine Einführung in die auf den Fall anwendbaren
Schiedsregeln, die LCIA Rules, geben konnte. Nachdem Wolfgang Junge von
Schellenberg Wittmer die Frage nach dem Entfernen eines Experten aus einem
Schiedsverfahren    adressierte,    hat   Dr.   Tilman   Niedermaier   von   CMS     über
das   Equal   Footing   Principle   und   asymmetrische    Schiedsklauseln   gesprochen.
Anschließend stellte sich Dr. Joseph Schwartz von Wagner Arbitration dem Thema
„How to moot?“. Professorin Dr. Kristina Siig von der University of Southern Denmark
nahm die Teilnehmenden sodann mit auf eine Reise in ihre Kindheit und veranschaulichte
anhand ihrer Kindheitshelden das materiell-rechtliche Thema des Mangelverdachts.
Zuletzt referierte Martin Riedel von Wenner Rechtsanwälte über das Vollstreckungs- und
Aufhebungsverfahren.

Verteilt auf 13 Pleadingräume und 8 Pleadingrunden wurden in den darauffolgenden zwei
Tagen spannende Argumente mit der freundlichen Unterstützung von ungefähr 100
SchiedsrichterInnen ausgetauscht. Als Treffpunkt und Rückzugsort zwischen den
Verhandlungen diente unser „Dachgeschoss“ im 14. Stock des Conti-Hochhauses,
wo auch dieses Jahr unter liebevoller Unterstützung von unserem Hauptsponsor Eckert
Rechtsanwälte eine Mootie-Coffee-Lounge eingerichtet wurde.

Mit dem Einsatz von vielen Alumni, Professoren und Praktikern, die als Schiedsrichter
agieren, hat sich der PreMoot in Hannover zu einem der größten Vorbereitungstreffen in
Europa und dem größten PreMoot in Deutschland entwickelt. Wir hoffen, alle nächstes
Jahr zum 15th Hannover PreMoot wieder in Hannover zu treffen. Dieser wird
voraussichtlich vom 18. bis zum 20. Februar 2021 stattfinden.

Wir bedauern sehr und fühlen mit allen Teilnehmenden des diesjährigen Willem C. Vis
Moot, dass die Finalrunden in Hong Kong und Wien aufgrund der Verbreitung von COVID-
19 ausfallen bzw. nur virtuell stattfinden. Aufgrund der aktuellen Lage in Deutschland kann
auch das hannoversche Team nicht mehr an den virtuellen Runden teilnehmen. Deren
Engagement in den letzten Monaten war nichtsdestoweniger bewundernswert.
Rechtsausschuss zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts

Am 11. März 2020 fand die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Recht und
Verbraucherschutz     zur   Modernisierung      des   Rechtsdienstleistungsrechts     im
Deutschen Bundestag statt, zu der Professor Dr. Christian Wolf als Gutachter geladen
und angehört wurde. Gegenstand der Anhörung war der Gesetzesentwurf „Modernisierung
des Rechtsdienstleistungsrechts“ vom 18.04.2019 (BT-Drs. 19/9527) der Abgeordneten
Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, sowie weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP sowie der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Anwaltliches Berufsrecht zukunftsfest machen" vom 29.01.2020 (BT-Drs. 19/16884).

Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs der FDP-Fraktion ist zum einen die Aufnahme
automatisierter Rechtsdienstleistungen als weitere Form der Rechtsdienstleistung in das
RDG und zum anderen die schrankenlose Zulassung des Erfolgshonorars für
Rechtsanwälte.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielte auf die Zulassung des
Erfolgshonorars für Rechtsanwälte bis zu einem Streitwert von 2.000,- EUR sowie die
Zulassung anwaltlicher Prozessfinanzierung bei Streitwerten über 2.000,- EUR ab.
Darüber hinaus soll die Reformierung des anwaltlichen Berufsrechts auch die
Ermöglichung interprofessioneller Zusammenschlüsse sowie die Öffnung weiterer
Gesellschaftsformen zum Gegenstand haben.

Als Gutachter geladen und angehört wurden Dr. Daniel Halmer, LexFox GmbH, Markus
Hartung,    Rechtsanwalt     und    Mediator,    André     Haug,    Vizepräsident    der
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Dr. Birte Lorenzen, Mitglied des Ausschusses RDG
der BRAK, Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins e. V., Florian
Stößel, Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sowie Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M.,
Rechtsanwalt und Prof. Dr. Christian Wolf, Geschäftsführer des Instituts für Prozess- und
Anwaltsrecht, Lehrstuhlinhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches,
Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht, Leibniz Universität Hannover.

Im Ergebnis wurde der Gesetzesentwurf der FDP von den Gutachtern abgelehnt.
Professor Wolf äußerte verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf. Der
Gesetzesentwurf greife schwerwiegend in den Schutzbereich des RDG ein. Er stelle nicht
hinreichend sicher, dass Rechtsdienstleistung qualifiziert erfolgt, sondern lade zur
Umgehung des anwaltlichen Berufsrechts ein. Durch Algorithmen ließe sich keine
juristische Rechtsanwendung abbilden. Lediglich in einfach strukturierten Rechtsfragen bei
ebenfalls sehr einfachem Sachverhalt ließen sich Entscheidungsbäume entwickeln.

Hinsichtlich der Zulassung des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte gab Professor Wolf zu
bedenken, dass hierdurch der Zugang zum Recht, insbesondere in Fällen mit niedrigeren
Erfolgsaussichten als 70 %, nicht erleichtert werden würde. Darüber hinaus würde ein
zumindest latenter Interessenkonflikt zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschaffen
werden.

Die ausführliche schriftliche Stellungnahme von Professor Wolf wurde durch die
Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) veröffentlicht und kann unter folgendem Link
eingesehen werden:

https://www.brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/presseerklaerungen/2020_03_10_ipa-stn.-
zu-gesetz-ee_rdg-modernsg_bt-drs.19_9527u.19_16884.pdf

Die     ausführliche   Presseerklärung   der   Bundesrechtsanwaltskammer    (BRAK)    zur
öffentlichen     Sitzung     des    Rechtsausschusses      zur    Modernisierung      des
Rechtsdienstleistungsrechts kann unter folgendem Link abgerufen werden:

https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2020/presseerklaerung-02-
2020/
Legal Tech Hackathon

Im Rahmen der diesjährigen Datenschutzfachtagung des Privacy Ring Hannover sollte
am 16. und 17. März 2020 in Kooperation mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht
(IPA) der "Hackathon kompakt" stattfinden. Seines Zeichens der erste Legal Tech
Hackathon in Hannover.

Ziel des Hackathons war es, Unternehmerinnen und Unternehmer als Mentorinnen und
Mentoren mit Studierenden zusammen zu bringen und mit ihnen gemeinsam IT-
Systemlösungen für unterschiedliche Projektideen zu entwickeln. Bei den Projekten
handelt es sich vielfach um Lösungen für Problemstellungen, die den juristischen Alltag
betreffen und bspw. die Arbeit in einer Kanzlei vereinfachen sollen.

Als Mentoren waren unter anderem Michael Friedmann von der QNC-GmbH und
Lehrbeauftragter am Institut für Prozess- und Anwaltsrecht sowie Simon Künnen als
wissenschaftliche Hilfskraft vom IPA vorgesehen.

Im Zuge der aktuellen Corona-Krise wurde jedoch, nach reiflicher Überlegung, sich dazu
entschlossen, den Hackathon abzusagen. Wir hoffen, dass in naher Zukunft ein weiterer
Hackathon stattfinden wird.
Viertes Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht

An dieser Stelle hätten wir gerne über das vierte Symposium zum Gesellschafts- und
Steuerrecht des Rechtsanwalts- und Notarvereins Hannover e.V., des Vereins zur
Förderung der Steuerrechtswissenschaft der Leibniz Universität Hannover e.V. (VFS
Hannover) und des Instituts für Prozess- und Anwaltsrecht (IPA) der Leibniz
Universität Hannover berichtet, welches hätte am 18. März 2020 in den Räumlichkeiten
der Leibniz Universität stattfinden sollen. Aufgrund der Entwicklungen im Zuge der
Verbreitung der Coronavirus-Erkrankung (Covid-19) musste das Symposium zum Schutze
der Gesundheit aller Teilnehmer und Organisatoren abgesagt werden.

Das Symposium wäre vom Staatssekretär Dr. Berend Lindner, LL.M. (Cambridge),
Niedersächsisches Wirtschaftsministerium, mit einem Grußwort eröffnet worden; gefolgt
vom ersten Vortrag des Notars Dr. Wolfram Waldner „Aktuelles zum Vereinsrecht“. Prof.
Dr. Rainer Hüttemann, Dipl.-Volkswirt, Geschäftsführender Direktor des Instituts für
Steuerrecht      an   der     Universität    Bonn,    hatte   sich    bereit   erklärt,   zum        Thema
„Gemeinnützigkeitsrecht im Umbruch: Aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und
Reformentwurf” zu referieren. Dem hätte sich der Vortrag von Prof. Dr. Gregor Roth,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht an der Universität
Leipzig, Juristenfakultät, Direktor des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland im
Institut   für   Steuerrecht,      zur      Frage    „Gemeinnütziger      Verbandszweck          –    Eine
Herausforderung         für      den        Gläubigerschutz?”        angeschlossen.        Mit        einer
Überblicksverschaffung über die aktuelle Rechtsprechung zum Steuerrecht von RiBFH Dr.
Hans-Hermann Heidner, Richter im V. Senat des Bundesfinanzhofes, hätte das
Symposium einen würdigen Abschluss gefunden.

Das IPA möchte die Gelegenheit nutzen und allen Referenten und Mitorganisatoren für die
in das Symposium gesteckte Arbeit danken! Umso mehr freuen wir uns auf das nächste
gemeinsame Symposium zum Gesellschafts- und Steuerrecht.

  20 Jahre Lehrstuhl Wolf – 15 Jahre IPA

Zum 1.4.2000 wurde Christian Wolf zum Universitätsprofessor und Inhaber des Lehrstuhls
für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht
ernannt. Fünf Jahre später wurde das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht gegründet.
Von Anfang an war die Verbindung von Wissenschaft und Praxis eines der Markenzeichen
des Lehrstuhls. Hierfür standen und stehen z.B. das Hannoveraner ZPO Symposion und
die Konferenz Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft. Wissenschaftliche Schwerpunkte
sind   das   anwaltliche   Berufsrecht,   das   Zivilprozessrecht   und   die   europäische
Prozessrechtsvergleichung.

Ein besonderes Profil in der Lehre entwickelte der Lehrstuhl sicherlich im Bereich der Moot
Courts. Teams der Leibniz Universität Hannover bei dem Willem C. Vis Moot und der ICC
Mediation Competition werden am Lehrstuhl mit großem Erfolg betreut.
Am 11. Mai 2020 war ein Lehrstuhlsymposium “20 Jahre Lehrstuhl Wolf” mit allen
ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geplant. Thematisch wollten die Ehemaligen
die Themen ihrer Doktorarbeiten noch einmal reflektieren oder zu aktuellen Aspekten ihrer
jetzigen beruflichen Tätigkeit wissenschaftlich reflektieren. Aufgeschoben ist nicht
Aufgehoben. Das Symposium findet voraussichtlich im Mai 2021 statt.
8. Hans Soldan Moot Court 2020 im Zeichen von Corona

In diesem Jahr soll bei dem Hans Soldan Moot Court ein neues Kapitel
aufgeschlagen werden. Durch eine Spende des C.H. Beck Verlags wurden wir
in die Lage versetzt, die teilnehmenden Teams vor Ort mit einer ganzen
Reihe von neuen Projekten zu unterstützen. Hierzu zählt ein Seminar
„Coaching für Coaches“. Diejenigen, die als studentische Hilfskräfte oder
wissenschaftliche Mitarbeitende die jeweiligen Teams betreuen, sollen mit dem
Seminar nützliche Tipps zum Ablauf des Soldan Moot Courts, zur Teambildung,
der Vermittlung anwaltlichen Schreibens, der Plädiertechnik und dem
Anwaltsrecht vermittelt bekommen. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre
mit dem Moot Court sollen insbesondere an neue Team Coaches
weitergegeben werden. Das Seminar war am 13. und 14.6.2020 geplant und
muss wohl jetzt als Online-Seminar stattfinden.

Zudem soll neuen Universitäten ein leichterer Zugang zu diesem Wettbewerb
ermöglicht werden. Deshalb wurde die Möglichkeit der Übernahme von Fahrt-
und Übernachtungskosten bis zu 1.000 Euro geschaffen. Neben der
finanziellen Unterstützung soll der Start in den Moot Court auch strukturell
unterstützt werden. So werden den Coaches der Teams beispielhafte
Ablaufpläne und Planungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Christian
Denz, der am Lehrstuhl für die Organisation des Soldan Moot Courts
verantwortlich ist, steht den Teams auch für individuelle Rückfragen zum
Coaching zur Verfügung.

Die Corona-Krise hat auch den Soldan Moot Court vor neue
Herausforderungen gestellt. Insbesondere die Gewinnung neuer Mooties ist in
diesem Jahr schwierig, weil das Sommersemester nur als Online-Semester
stattfinden wird. Damit die Schriftsatzphase wie geplant ab Donnerstag, den 25.
Juni 2020 stattfinden kann, wurden umfangreiche Pakete zusammengestellt,
wie für den Soldan Moot Court online geworben werden kann. Das Paket
enthält auch Informationen, wie die Teammitglieder von zu Hause an den
Schriftsätzen online zusammenarbeiten können.

In den letzten Monaten wurde schließlich bereits die Homepage des Soldan
Moot Court neu gestaltet.

https://soldanmoot.de/

  Neu am Lehrstuhl: Christian Denz

Ab dem 1. Mai 2020 wird Christian Denz als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl
den Soldan Moot Court verantworten. Christian Denz ist in Aachen aufgewachsen und hat
nach dem Abitur zunächst in Köln Volkswirtschaftslehre studiert, um dann nach Hannover
zum Jura Studium zu wechseln. Christian Denz war während seines Studiums als einer
der besten seines Jahrgangs auf der Dean´s List. Er nahm am Sodan Moot Court 2015 teil
und belegte mit seinem Team den dritten Platz. Von 2016 bis 2018 war er als Coach für
das Soldan Moot Court Team der Leibniz Universität Hannover verantwortlich.

Mit Christian Denz, der bereits seit Oktober 2019 am Lehrstuhl, derzeit noch als
Studentische Hilfskraft, arbeitet, hat das Institut einen Mitarbeiter gewonnen, der wie kein
zweiter Erfahrungen in die Weiterentwicklung des Soldan Moot Courts einbringen kann.
Willkommen im Team!
Veröffentlichungen

Christian Wolf, JA Editorial 03/2020
https://rsw.beck.de/zeitschriften/ja/editorial-gesamt/2020/02/19/ja-editorial-3-2020

Luisa Volkhausen: Die Abschaffung des Exequaturverfahrens – ein Weg zu mehr
einverständlichem Vorgehen im Europäischen Verfahrensrecht, in Dimitrios Parashu (ed.)
The EU and the Matter of Concerted Acting, Nomos, 2019                   https://www.nomos-
shop.de/Parashu-EU-Matter-of-Concerted-Acting-EU-Frage-einverständlichen-Handelns-
La-UE-et-la-question-de-laction-concertée/productview.aspx?product=43876

Ein vollständiges und aktualisiertes Schriftenverzechnis von Professor Christian Wolf findet
sich unter: https://www.jura.uni-hannover.de/de/wolf/lehrstuhlinhaber/schriftenverzeichnis/

   IPA in der Presse

BRAK Presseerklärung Nr. 2 v. 11.03.2020: Legal Tech, Erfolgshonorar und
interprofessionelle Zusammenarbeit – Anhörung im Rechtsausschuss
Link zur Presseerklärung
Bundestag Aktuell: Ruf nach Regelungen zur Digitalisierung von Rechtsdienstleistungen
Link zum Beitrag

Legal-tech.de, Peggy Fiebig LL.M: Wie viel nichtanwaltliche Rechtsdienstleister verträgt
der Rechtsstaat? Anhörung im Rechtsausschuss zu Legal Techs, RDG und anwaltlichem
Berufsrecht
Link zum Beitrag

zeit.de, Sie ist die mächtigste Kanzlei des Landes. Ein Skandal zwingt sie, um ihren Ruf
zu kämpfen.
Link zum Artikel

INDat Report 02/2020, Zweifel an der Legitimität
Link zum Artikel

  IPA unterstützen!

All die Aktivitäten, über die wir in dem Newsletter regelmäßig berichten, sind ohne ideelle
und finanzielle Unterstützung nicht möglich. Mit der Mitgliedschaft in dem IPA-
Förderverein legen Sie die Basis, dass wir auch in Zukunft auf vergleichbarem Niveau
weiterarbeiten können und leisten einen wichtigen Beitrag für die Weiterentwicklung des
Instituts. So wurde z.B. die Reform des Schwerpunkts „Anwaltliche Rechtsgestaltung und
Anwaltsrecht“ auf der Mitgliederversammlung des Fördervereins diskutiert. Förderverein
und Institut laden regelmäßig die Absolventen des ADVO-Z Studiums und des
Schwerpunkts „Anwaltliche Rechtsgestaltung und Anwaltsrecht“ zu einer Abschlussfeier
ein. Der PreMoot wäre ohne die Förderung und Mitwirkung der Mitglieder des
Fördervereins nicht denkbar. Künftig werden wir den Förderverein noch stärker in unsere
Arbeit einbeziehen.

Daher unsere Bitte: Werden Sie Mitglied im Förderverein!

Mitgliedsantrag
Professor Dr. Christian Wolf,

                      Leibniz Universität Hannover - Juristische Fakultät
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht
                                    Königsworther Platz 1
                                       30167 Hannover

                                           V.i.S.d.P.

                                 Professor Dr. Christian Wolf

                              Das Institut wird u.A. gefördert von:
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