Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse

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Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Einführung in den Lärmschutz
und Innenentwicklung

Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm

Tom Steiner, Geschäftsführer Zentrum öffentlicher Raum (ZORA)

21. Mai 2021, Online
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Eine Kommission des
                              Schweizerischen
                              Städteverbandes

Umgang mit Freizeit-
Nacht- und
Nachbarschaftslärm

Tom Steiner

21. Mai 2021

EspaceSuisse-Kurs Einführung in den Lärmschutz

Einführung in Freizeit- Nacht- und
Nachbarschaftslärm

    Nachbarschafts-                                         Nacht-
    lärm                                                      lärm

                           Freizeitlärm

Nachbarschaftslärm    Immissionen aus dem         Immissionen aus dem
                      angrenzenden öffent-        Nachtleben
                      lichen Aussenraum

2, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Lärm ohne Grenzwerte

Wichtigster Unterschied: Handelt es sich bei der
Lärmquelle um eine Anlage im Sinne des USG?
- Beispiel:
  Kinderspielplatz = Anlage
  Kinder, die auf dem Platz spielen = keine Anlage
- Keine Anlage = Polizeirecht (z.B. Ruhestörung)
- Anlage: Beurteilung nach USG Art. 15:
  "Die Immissionsgrenzwerte für Lärm und
  Erschütterungen sind so festzulegen, dass nach dem
  Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung
  Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in
  ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören."
3, 21. Mai 2021

Kriterien Lärmbeurteilung1

Die Störwirkung des Lärms von menschlichen und
tierischen Stimmen lässt sich aber nicht mit einer
simplen Schallpegelmessung ausdrücken. Die
Beurteilung der Zumutbarkeit des Alltagslärms erfolgt
im Einzelfall und stützt sich auf die Grundsätze des USG.
Die Vollzugsbehörde hat dabei einen relativ grossen
Ermessensspielraum, der sich auf drei Kriterien stützt:
- Charakter des Lärms
- Zeitpunkt und Häufigkeit seines Auftretens
- Lärmempfindlichkeit und Lärmvorbelastung einer Zone

1   Kanton Aargau, Departement BVU: Lärm ohne Grenzwert (online-Quelle)
4, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Kriterien Lärmbeurteilung
Charakter des Lärms

- Es gibt durchaus Lärm, der von der Mehrheit der
  Bevölkerung auch in einer ruhigen Wohnzone als
  ortsüblich und deshalb nicht als störend empfunden
  wird. Lärm der von seinem Charakter her dieser
  üblichen Geräuschkulisse entspricht, stört daher
  grundsätzlich wenig.
- Störend wird er erst, wenn er eine bestimmte
  Lautstärke und Häufigkeit annimmt oder während der
  Nacht erzeugt wird.
- Demgegenüber werden Lärmimmissionen, die dem
  Charakter der Wohnnutzung fremd sind, bei weit
  weniger Intensität als störend empfunden.
5, 21. Mai 2021

Kriterien Lärmbeurteilung
Zeitpunkt und Häufigkeit seines Auftretens

- Als störend wird der Lärm vor allem in der Nacht, am
  Wochenende sowie über die Mittagszeit empfunden.
  Diesem Umstand ist bei der Beurteilung besonders
  Gewicht beizumessen.

6, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Kriterien Lärmbeurteilung
  Lärmempfindlichkeit und Lärmvorbelastung

 - Die Lärmempfindlichkeit eines Gebiets ergibt sich aus
   der in den kommunalen Raumplänen zugewiesenen Art
   und dem zulässigen Umfang der Nutzung. Gestützt
   darauf werden die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES)
   zugeordnet.
 - In gemischten Wohn- und Gewerbezonen mit der ES
   III und in schon stark mit Lärm vorbelasteten Gebieten
   müssen sich die Bewohnerinnen und Bewohner mit
   mehr Lärm abfinden als in ruhigen Wohnzonen in der
   ES II.

 7, 21. Mai 2021

  Unterschiedliche Beurteilungsarten
  am Beispiel Gastronomie-Beurteilung
                   Techn. Anlagen /
SIA 181
                    Parkplatzlärm /          Übertretungsstrafgesetz
(Schall-           Warenumschlag
schutz im                                    Gastwirtschaftsgesetz
Hochbau)
                               Lärmschutz-
 Separate                      verordnung LSV
 Nutzungseinheit

                                                                   Richt-
                                                                   linie
                                                                   Cercle
                                                                   Bruit
 Schall- und Laser-
 verordnung                                                        USG
                                                                   Art. 15
        Gastrobetrieb      Aussenbewirtung   (übriger) öff. Raum

 8, 21. Mai 2021             Primärlärm      Sekundärlärm
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Die Renaissance der Städte und ihre Auswirkungen

9, 21. Mai 2021

«Mediterranisierung»

10, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Die Kernproblematik

Bazonline                           Keystone / NZZ

11, 21. Mai 2021

Nachtleben versus Wohnen

 Zürich, Langstrasse (ronorp.net)

12, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Wie gehen wir heute mit Lärm in der Stadt um?

- Lärmquellen reduzieren
  Verkehrsberuhigung, Gewerbe und (Nacht-)
  Unterhaltung aus der Stadt raus
- Lärm abschirmen
  "Lärmschutzarchitektur", Wohnen "nach hinten"
- Funktionen trennen
  Einkaufszentren "auf der grünen Wiese", Gewerbe-
  und Industriezonen, reine Wohngebiete

13, 21. Mai 2021

Die funktionale Stadt

                                       Le Corbusier, Plan pour Paris

14, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Diese Ansätze untergraben die Urbanität

- Bild mit «Kriegs»-Trompetern oder mediterrane
  Strassenszene

Nicolas Moulin: Vide Paris

15, 21. Mai 2021

Der Vollzug der LSV stösst an Grenzen

- Strassencafé mit Wohnungen -> eher nein

16, 21. Mai 2021
Einführung in den Lärmschutz und Innenentwicklung - Umgang mit Freizeit-, Nacht- und Nachbarschaftslärm - EspaceSuisse
Lärmwahrnehmung

- Physikalische Eigenschaften des Schalls
- Individuelle (subjektive) Wahrnehmung
- Kollektive Wahrnehmung

17, 21. Mai 2021

Individuelle Lärmwahrnehmung
Das Moderatorenkonzept

Die wichtigsten Moderatoren:
- Die Kontrollierbarkeit von Geräuschen
- Die Vorhersehbarkeit von Geräuschen
- Die Einstellung der Betroffenen
- Beurteilung zur Rolle der Behörden
- Das Bewusstsein über die nicht-akustischen Wirkungen
  einer Lärmquelle
- Die Umweltästhetik
- Persönliche Notlagen
  und Hilfebedürftigkeit
18, 21. Mai 2021
Forschungsprojekt «Akustische
Raumwahrnehmung» - Zwei Fallbeispiele

Basel «Rheinbord»      Zürich Oerlikon, MFO-Park

19, 21. Mai 2021

Lärmwahrnehmung

         Kollektive
         Wahrnehmung

individuelle                            Physikalische
Wahrnehmung                             Wahrnehmung

20, 21. Mai 2021
Sommerbars / Buvetten

- am Bsp. Luzern (oder halt Basel)

21, 21. Mai 2021

Basel: Behördenverbindliche Richtlinien
Boulevardplan

- Werte dienen als Richtlinie
- Grundsätzlich gilt einzelfall-
  weiser Ermessensentscheid

Besondere Verhältnisse:
- geschlossene Hinterhofsituation
  (mit Wohnanteil): 20.00Uhr
- Bewirtung direkt unter
  Wohnung: 22.00Uhr

22, 21. Mai 2021
Basel: Behördenverbindliche Richtlinien
Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument
(GASBI)

Zulässiger Störgrad
- Lärmempfindlichkeitsstufe (ES)
- Verkehrslärmbelastung
- Störende Zusatzbelastung
  durch Verkehr und Parkplätze
- Bestehende Betriebe
- Verknüpfung mit Boulevardplan
  Innenstadt
- Nähe zu „Boulevardgebiet“
- Vorbelastung durch Nutzung
  (z.B. Rheinufer)
- Wohn- / Gewerbenutzung
23, 21. Mai 2021

Basel: Behördenverbindliche Richtlinien
Gastronomie-Sekundärlärm-Beurteilungsinstrument
(GASBI)

Berechneter Störgrad
- Zielgruppe (Störpotential der
  Besucher)
- Geplante Öffnungszeiten
- Besucherzahl
- Take Away - Betrieb
- Neuer Betrieb (Neuanlage)
- Erschliessung ÖV
- Zeitliche Konzentration
  Besucherstrom
- Öffentliches Interesse

24, 21. Mai 2021
Basel: Bespielungsplan

    - Seit 2004 gibt es für 8
      Veranstaltungsplätze
      „Bespielungspläne“
    - Individuelle
      Bespielungskriterien
    - Erarbeitet unter Mitwir-
      kung von Anwohnern
      und Veranstaltern

    25, 21. Mai 2021

     Basel: Spezielle Nutzungspläne (SNUP)
    Standorte grosser Veranstaltungsplätze

•   Bewährte Bespielungspläne seit
    2004, ohne gesetzliche
    Grundlage
•   Neu (seit 2014): Gesetzliche
    Grundlage für die speziellen
    Nutzungspläne
•   Analoges Verfahren eines
    Bebauungsplanes
    (Genehmigung durch Grossen
    Rat)
•   Grundlagen und
    Rahmenbedingungen

    26, 21. Mai 2021
Basel: Diskussion um Beurteilungsinstrument für
lärmintensive Veranstaltungen

      -Politische Diskussion zur Bespielung des öffentlichen Raumes
      -Politische Aussage zur Intensität und Art der Veranstaltungen
      -Verbindliche Grundlagen für die Beurteilung von
      Veranstaltungen
      -Rechtssicherheit

27, 21. Mai 2021

Bern: Konzept Nachtleben

- 18 Massnahmen, mit denen versucht wird, den
  unterschiedlichen Interessen und Bedürfnissen im
  Berner Nachtleben Rechnung zu tragen, z.B.
- Security-Konzept
- Angebote für Jugend-
  liche in den
  Quartieren
- Dialog zwischen
  Behörden, Organisa-
  tionen, Klubs und
  Kulturschaffenden

                               Aarbergergasse, Bern (Berner Zeitung)
  28, 21. Mai 2021
Zürich: Projekt «Nachtleben»

- Nachtleben als bedeutender Wirtschafts- und
  Standortfaktor in Zürich
- Lärmimmissionen der Partygänger/innen als grosses
  Problem.
- Anliegen der Bevölkerung
  und die Interessen der
  Klub- und Barbetreiber
  aufeinander abstimmen.
- Arbeitsgruppen aus versch.
  Abteilungen der Stadtver-
  waltung entwickeln Strate-
  gien und konkrete Vorschläge
29, 21. Mai 2021

Stelle für Sicherheitsmanagement Luzern

- Steuerung und/oder Leitung von direktionsübergreif-
  enden Projekten
- Vermittlung bei
  Nutzungskonflik-
  ten im öff. Raum
- Koordination und
  Akteure im öffentl.
  Raum u.a. wegen
  Nachtruhestörung-
  en oder Lärm-
  belästigungen

  30, 21. Mai 2021
Zug: Partizipation, Dialog und Aushandlung

- Gesellschaftlicher Zusammenhalt
- breitere Abstützung der erforderlichen Massnahmen
  und tragfähiger Konsens
- Verständnis gegenüber den gegensätzlichen Positionen
- Entlastung der städtischen Behörden

 Freiraum-zug

  31, 21. Mai 2021

Partizipation, Dialog und Aushandlung

Freiraum-zug

32, 21. Mai 2021
Öffentlicher Raum für alle!

Freiraum-zug, Rössliwiese Zug

33, 21. Mai 2021

Basel: "Stadt hören«

34, 11. Dezember 2014
  34, 21. Mai 2021
Fazit

Es braucht einen anderen Umgang mit den Geräuschen
der Stadt. Dazu braucht es einen breit geführten Diskurs
und Aushandlungen mit allen Betroffenen und
Beteiligten.
Ausserdem braucht es Wissen, z.B. zu
- Klangraumgestaltung
- Akustischer Raumwahrnehmung
- Bedürfnissen sowie «Kosten/Nutzen» des Nachtlebens

35, 21. Mai 2021

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

36, 21. Mai 2021
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