Eingliederungsbericht - KVA Vogelsbergkreis Kommunales Jobcenter Berichtsjahr 2020
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Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Eingliederungsbericht KVA Vogelsbergkreis Kommunales Jobcenter Berichtsjahr 2020
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Impressum Herausgeber: Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter Vertreten durch: Herrn René Lippert, Amtsleiter Verantwortlich für den Inhalt: Hans-Ulrich Merle Leiter Fachdienst Kommunaler Arbeitsmarkt Bahnhofstraße 49 36341 Lauterbach Kontakt: Telefon: 06641 977 215 Telefax: 06641 977 224 E-Mail: kva@vogelsbergkreis.de Seite 2 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Inhaltsverzeichnis 1. Kurzporträt KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter ................................ 4 1.1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen ................................................................ 4 1.2 Strukturdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende ............................................ 7 1.3 Organisation des zugelassenen Kommunalen Jobcenters .....................................11 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie........................................................ 12 2.1 Schwerpunkte der KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter ........................12 2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie .............................................................................13 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen ...................................................... 19 3.1 Aktivierung und berufliche Eingliederung................................................................20 3.2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ............................................................................21 3.3 Beschäftigung schaffende Maßnahmen .................................................................22 3.4 Spezielle Maßnahmen für Jüngere .........................................................................23 3.5 Freie Förderung gem. § 16f SGB II ........................................................................24 3.6 Kommunale Zusatzleistungen nach § 16a SGB II ..................................................24 4. Schulungsstrategien........................................................................................... 28 5. Bewertung durch die KVA .................................................................................. 29 Seite 3 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - 1. Kurzporträt KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter 1.1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen Der Vogelsbergkreis ist der drittgrößte Landkreis Hessens und weist mit einer Einwohnerzahl von knapp 105.643 Einwohnern die geringste Bevölkerungsdichte aller hessischen Landkreise mit 72,4 Einwohnern / km² auf. Nachdem mit der Flüchtlingswelle 2015/2016 ein leichter Anstieg der Gesamtbevölkerung im Vogelsbergkreis erreicht wurde, ist dieser Zuwachs wieder aufgebraucht. Neue Prognosen gehen davon aus, dass der Vogelsbergkreis in den nächsten neun Jahren noch ca. 10.000 Einwohner verlieren wird. Die Wirtschaft ist mittelständisch geprägt und konzentriert sich überwiegend auf die wenigen größeren Städte Alsfeld, Homberg/Ohm, Lauterbach, Schlitz, und Schotten. Die Landwirtschaft hat zwar noch eine vergleichsweise hohe Bedeutung, die meisten Menschen sind aber im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Ein weiterer bedeutender Wirtschaftszweig ist der Tourismus. U.a. die geringer werdende Anzahl der Einwohner schlägt sich mit einer verstärkten Wirkung auch auf dem Arbeitsmarkt nieder. Hier ist bereits in 2024 damit zu rechnen, dass knapp ein Fünftel der Arbeitsstellen nicht besetzt werden kann. Dies entspricht einer absoluten Zahl von 6.450 fehlenden Arbeitskräften. Dieser Umstand wiederum wirkt sich sehr stark auf die Optionen einer wirtschaftlichen Entwicklung aus. Ein vergleichsweise moderates Lohngefüge stellt für ansiedlungswillige Unternehmen keine Grundlage dar, wenn auf der anderen Seite die Arbeitskräfte per se fehlen. Im Zukunftsatlas 2019 von PROGNOS belegt der Vogelsbergkreis deutschlandweit insgesamt Platz 298 von 401 Landkreisen, Kommunalverbänden und kreisfreien Städten und zählt damit zu den Regionen mit einem „ausgeglichenem Chancen-Risiko Mix“ für die Zukunft. Die Arbeitslosenquote des Vogelsbergkreises liegt im Dezember 2020 bei 3,9% (SGB-II-Anteil bei 2,0%). Sie ist damit eine der geringsten Arbeitslosenquoten seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und gegenüber dem Anteil des SGB III- Arbeitslosenquote leicht verbessert gegenüber dem Vorjahr. Die zentralen Herausforderungen am lokalen Arbeitsmarkt lassen sich wie folgt zusammenfassen: Mobilität und Infrastruktur Die Modernisierung der Vogelsbergbahn hat zwar für eine bessere Anbindung an die umliegenden Oberzentren Fulda und Gießen gesorgt, jedoch sind Teile der Region über Buslinien und Anrufsammeltaxis nach wie vor nur unzureichend erreichbar. Dies macht für die Bürger einen PKW nahezu unverzichtbar. Die Annahme von Teilzeitarbeit und die Erreichbarkeit von Ausbildungsplätzen für Jugendliche wird dadurch erheblich eingeschränkt. Die Nähe zur Metropolregion Rhein-Main und den Oberzentren Gießen und Fulda bedingt zudem eine vergleichsweise hohe Anzahl von 18.118 Auspendlern. Dem stehen lediglich 8.765 Einpendler gegenüber (Stand: 30.6.2019). Demografischer Wandel Der Vogelsbergkreis ist durch den demografischen Wandel besonders betroffen. Zwar konnte sich im Jahr 2015 die Dynamik des Bevölkerungsrückganges aufgrund der Zuwanderung geflüchteter Menschen abschwächen – die grundsätzliche Entwicklung bleibt jedoch bestehen: Gegenüber 2017 (106.451) ist auch im Jahr 2019 (105.643 am 31.12.2019) die Einwohnerzahl entgegen der hessenweiten Entwicklung erneut gesunken. Bezüglich der weiteren Entwicklung der Einwohnerzahlen wird prognostiziert, dass der Vogelsbergkreis bis 2030 nochmals 10.000 Einwohner verlieren wird. Hervorzuheben ist der vergleichsweise eher geringe Bevölkerungsanteil von unter 25-Jährigen im Vogelsbergkreis (rund 22%, hessenweit liegt dieser Anteil bei rund 25%). Seite 4 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Der demografische Wandel befindet sich dabei in einer fortgeschrittenen Phase und seine Folgen erzeugen bereits Spannungen auf dem Arbeitsmarkt. Laut Prognose des Institutes für Wirtschaft Arbeit und Kultur (IWAK) werden im Vogelsbergkreis bis zum Jahr 2024 insgesamt 6.450 Beschäftigte fehlen. Als Haupttreiber dieser Veränderung gilt der altersbedingte Ersatzbedarf. Fachkräftemangel Die stärksten Defizite werden bis 2024 für die Beschäftigten mit Berufsabschluss geschätzt. Laut Prognose fehlen dort 5.240 Beschäftigte bis zum Jahr 2024. Große Lücken werden für die medizinischen und pflegerischen Gesundheitsfachberufe sowie für pädagogische Fachberufe vorhergesagt. Ebenfalls deutliche Engpässe werden in einzelnen handwerklich ausgerichteten Berufsgruppen erwartet. Nicht zuletzt werden diese Entwicklungen durch eine zunehmende Abwanderung insbesondere junger Menschen verstärkt. Besonders viele Menschen, die den Kreis verlassen, befinden sich in der Altersklasse zwischen 18 und 24 Jahren. Es handelt sich dabei gerade um die Altersgruppe, die eigentlich gebraucht werden, um die Lücken am Arbeitsmarkt zu schließen. Lokale Unternehmen haben in der aktuellen Situation zunehmend Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplätze, die eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern wie auch Ausbildungsstellen. Prognosen des IWAK zufolge muss ab dem Jahr 2020 im Bereich der Fachkräfte mit einem Defizit von 360 Personen mit (Fach-) Hochschulabschluss und 3.380 Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung auf dem regionalen Arbeitsmarkt gerechnet werden. Im Bereich ungelernter Arbeitskräfte ist zudem mit einem Überschuss von 350 Personen zu rechnen, was die Situation zusätzlich verschärft. Komplexere Bedarfslagen der Leistungsempfänger Zwar hat der Arbeitsmarkt derzeit noch eine gute Aufnahmefähigkeit und es besteht eine geringe Arbeitslosenquote: Dennoch oder gerade deswegen verbleibt ein Großteil der als arbeitsuchend gemeldeten Personen im Hilfebezug des SGB II, welcher über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder bedingt durch die längere Arbeitslosigkeit nicht mehr über die notwendigen Kenntnisse verfügt, die für die Ausübung des erlernten Berufes notwendig sind. Darüber hinaus mangelt es häufig an zentralen Grundkompetenzen. Die bislang gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes hat dazu geführt, dass vorwiegend Menschen mit multiplen und komplexen Vermittlungshemmnissen im Leistungsbezug verbleiben. Umso schwieriger gestaltet sich aktuell der Prozess der Arbeitsvermittlung, da die Bedarfe der Wirtschaft in erster Linie auf ausgebildete Fachkräfte ausgerichtet sind. Auch ist erkennbar, dass ein Großteil des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsbezieher zunehmend Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit hat (physisch wie insbesondere auch psychisch). Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur im SGB II feststellbar. Auch in der Jugendhilfe werden zunehmend psychische Erkrankungen auffällig (bei Eltern wie auch Kindern und Jugendlichen). Die von der Corona-Pandemie gesetzten Rahmenbedingungen für die Familien, sei es bezüglich der mangelnden Hort-Betreuung oder des nicht stattgefundenen Schulunterrichts mit der Aufgabe des Homeschooling oder die Angst, den Arbeitsplatz und die Perspektive komplett zu verlieren, haben die Entwicklung dramatisch beschleunigt. Diese Entwicklung wird von den Trägern des § 16 a SGB II ebenso gesehen. Starker Mittelstand und Branchenvielfalt Mitten in Hessen und damit mitten in Deutschland finden sich im Vogelsbergkreis rund 4.335 Betriebe (Datenstand 2018). Die überwiegende Zahl der Betriebe zählt zur Kategorie der sogenannten „kleinen und mittleren Unternehmen" mit bis 249 Beschäftigten. Sie bilden in der Größenordnung von 4.324 Betrieben einen starken Mittelstand in der Region, der durch Branchenvielfalt und Innovation gekennzeichnet ist. Zudem zeigt sich diese Branchenvielfalt Seite 5 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - in der Regel robust gegenüber konjunkturellen Schwankungen. Die Firmen sind zum Teil regional orientiert, haben ihre Märkte aber auch in den Oberzentren oder dem Rhein-Main- Gebiet oder sind auf internationalen Märkten unterwegs. Im Vogelsbergkreis gibt es 11 Betriebe, die jeweils mehr als 250 Beschäftigte haben. Darunter die global player wie beispielsweise die STI-Group, Sealed Air Verpackungen GmbH, die KAMAX Holding GmbH & Co. KG oder die Eichhof Stiftung. Von den insgesamt 29.898 Beschäftigten sind alleine im Wirtschaftsabschnitt Verarbeitendes Gewerbe 8.328 Beschäftigte in 428 Betrieben. Dicht gefolgt vom Abschnitt Gesundheit und Sozialwesen mit 7.302 Menschen in 315 Betrieben. Mit 4.857 Beschäftigten folgt der Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen auf dem dritten Platz. Im Gastgewerbe sind knapp etwas mehr als tausend Menschen in 318 Betrieben beschäftigt. Hier insbesondere bleibt abzuwarten, welche Folgewirkungen aus dem Lockdown entstehen. Im Berichtsjahr 2017 wurden im Vogelsbergkreis 527 Gewerbe (Statistik Hessen) neu eingerichtet. In Hessen waren es zum Vergleich 49.115 Neueinrichtungen. Allerdings wurden im Vogelsbergkreis auf die Zahl genauso viele Gewerbe (527) auch wieder abgemeldet. Der Arbeitsmarkt in der Region ist aufgeschlossen für neue Bewerber. Vielseitige Aufgaben- gebiete bieten entsprechend vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten. Führungskräfte sind ebenso nachgefragt wie qualifizierte Facharbeiter. Auch Auszubildende schätzen „ihre“ Region Vogelsberg und das Arbeiten hier erfahrungsgemäß sehr. Sie sehen als klare Vorteile häufig ein familiäres Arbeitsumfeld, ein gutes Team, nette Kollegen und einen kurzen, stressfreien Arbeitsweg. Hohe Lebensqualität und regionale Identität Mittendrin sein und schnell mal rauskönnen – so kann man die perfekte Kombination für ein gutes Leben im Vogelsbergkreis auf den Punkt bringen. Die Natur und die in diesem Zusammenhang vorhandenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten spielen dabei eine große Rolle: Das gibt Raum für Ruhe oder aber auch für Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Klettern. Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt, lokale Feste und Aktivitäten spielen in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle in den kleinen Dörfern wie den größeren Städten. Ganze Dörfer werden zu Märkten für Kunsthandwerk, Performances und Vogelsberger Grillkunst. Sie werden zu Konzertsälen, die weit über die Region hinaus strahlen und sie locken Menschen aus aller Welt auf den Vulkan. Umliegende Städte wie Fulda, Gießen oder Marburg sind zudem kaum eine halbe Autostunde entfernt. Attraktiver Wohnungsmarkt Laut Immobilienatlas 2019 von PROGNOS zählt der Vogelsbergkreis zu den attraktiveren Regionen Deutschlands mit „entspanntem Wohnungsmarkt ohne Wohnungsbaulücke“. Dass darin ein echter Standortvorteil zu sehen ist, wird dadurch deutlich, dass angrenzende Landkreise wie Gießen, Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis mittlerweile zu den Regionen mit „angespanntem Wohnungsmarkt mit überdurchschnittlicher Wohnungsbaulücke“ zählen. Bei der auch weiterhin anzunehmenden dynamischen Entwicklung des Wohnungs- und Immobilienmarktes dürfte dies den Vogelsbergkreis in Zukunft noch attraktiver für Menschen im regionalen Umfeld machen, die ihren Lebensmittelpunkt zum Leben und Arbeiten verlagern wollen. Seite 6 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Corona-Pandemie Die Corona-Pandemie hat den Vogelsberger Arbeitsmarkt auf eine harte Probe gestellt. Natürlich wurde auch von den Vogelsberger Unternehmen das Instrument der Kurzarbeit genutzt, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Arbeitskräfte an das Unternehmen zu binden. Dabei hat sich der Vogelsbergkreis bezüglich der Kurzarbeiterquote während der unterschiedlichen Lockdown-Phasen regelmäßig im Mittelfeld der hessischen Landkreise bewegt. Auffällig, und damit bewegte sich der Vogelsbergkreis deutlich an vorderster Front der Landkreise, war, dass zum Ausbildungsbeginn 2020 mehr Ausbildungsplätze besetzt werden konnten als im Vorjahr. Die an eine Verdoppelung grenzende Steigerung der SGB II-Anträge wurde durch Jobcenter- interne Organisationsmaßnahmen begegnet. So wurden die Leistungssachbearbeiter von Teilen ihrer Arbeit durch Vermittlungsfachkräfte, Mitarbeiter des Arbeitgeberservice und anderen entlastet, sodass hier schnell und entsprechend der Anforderung unbürokratisch geholfen werden konnte. Die größte Herausforderung stellte jedoch die völlig veränderte Beratungssituation dar. Durch die Schließung des Jobcenters waren keine Präsenzberatungen mehr möglich. Die digitale Beratung per Videoschaltung stellte zumindest in den ersten Monaten keinen adäquaten Ersatz dar. In einem sehr ungewohnten Setting konnten trotz vieler Defizite gute Arbeitsergebnisse erzielt werden. Die Träger von Maßnahmen hatten sich sehr schnell auf die neuen Anforderungen und Rahmenbedingungen eingestellt. Keine einzige Maßnahme musste eingestellt werden; kein einziger Antrag auf SodEG-Leistungen war erforderlich. Mehr und mehr zeigte sich, dass die Teilnahme an Maßnahmen mit den doch sehr begrenzten sozialen Kontakten dennoch für viele Teilnehmer die einzigen Kontakte bedeuteten, die sie gerne in Anspruch genommen haben. Erst mit der dritten Welle und den verschärften Maßnahmen änderte sich das Verhalten der Leistungsbezieher und die Teilnahme an Maßnahmen wurde nicht mehr in der Dichte wie vorher genutzt. Der Lockdown hatte weitere Folgen, die hier kurz beleuchtet werden sollen: • es fanden keinerlei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung in Präsenz statt. Selbstverständlich gab es hier digitale Angebote. Diese können nach unserer Überzeugung jedoch nicht die für diesen Bereich hervorragend geeignete Form der Präsenz ersetzen. • weiterhin konnten annähernd keinerlei Praxiserprobungen angeboten werden. Allein diese beiden Defizite haben für den Personenkreis der SGB II-Bezieher fatale Folgen, weil deren beste Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einen höheren Vorlauf erfordern, der hier nicht möglich war. Was die Jugendlichen betrifft, wird man im kommenden Herbst konkret sehen, ob die hohe Zahl der neuen Ausbildungsplätze aus den vergangenen Perioden wieder erreicht werden kann. 1.2 Strukturdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Anzahl der Bedarfsgemeinschaften Der bereits in den beiden Vorjahren berichtete Abwärtstrend bei der Anzahl der der Bedarfsgemeinschaften (BG) hat sich auch im Jahr 2020 weiter fortgesetzt, trotz eines Anstieges ab dem Monat März mit Beginn des ersten Lockdowns. Zwar wurden im November und Dezember die Vorjahreswerte überschritten, im Jahresdurchschnitt sind jedoch niedrigere Werte zu verzeichnen. Im Dezember 2020 standen 2.133 Bedarfsgemeinschaften im Leistungsbezug. Seite 7 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Bedarfsgemeinschaften - KVA Vogelsbergkreis 2.600 2.550 2.500 2.450 2.400 2.350 2.300 2.250 2.200 2.150 2.100 2.050 2.000 Ø pro Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr 2020 2.102 2.111 2.136 2.210 2.250 2.255 2.239 2.219 2.175 2.143 2.142 2.133 2.176 2019 2.322 2.318 2.334 2.346 2.324 2.309 2.283 2.255 2.213 2.161 2.120 2.124 2.259 2018 2.505 2.529 2.540 2.530 2.499 2.482 2461 2.451 2.416 2.388 2.365 2.339 2.459 Abb. 1 Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis, Monat Dezember 2020 Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Im Dezember 2020 wurden 2.795 ELB bei der KVA - Kommunales Jobcenter Vogelsbergkreis betreut, das sind 33 Personen mehr als im Vorjahresmonat. Allerdings zeigt der Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre fallende Zahlen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte - KVA Vogelsbergkreis 3.400 3.300 3.200 3.100 3.000 2.900 2.800 2.700 Ø pro Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr 2020 2.735 2.747 2.788 2.901 2.953 2.958 2.942 2.890 2.845 2.807 2.799 2.795 2.847 2019 3.041 3.033 3.058 3.067 3.042 3.021 2.983 2.926 2.871 2.814 2.763 2.762 2.948 2018 3.276 3.304 3.314 3.297 3.253 3.216 3.212 3.188 3.150 3.092 3.083 3.066 3.204 Abb. 2 Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis, Monat Dezember 2020 Seite 8 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Zahl der Arbeitslosen Wie auch bei den betreuten ELB ist im Dezember 2020 eine höhere Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen festzustellen, während der Jahresdurchschnitt einen niedrigeren Wert im Vergleich zu den Vorjahren aufweist. Arbeitslose im Rechtskreis SGB II - KVA Vogelsbergkreis 1.400 1.250 1.100 Ø pro Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr 2020 1.177 1.143 1.165 1.234 1.191 1.232 1.240 1.205 1.173 1.154 1.164 1.148 1.186 2019 1.270 1.243 1.249 1.291 1.275 1.227 1.255 1.205 1.155 1.171 1.111 1.116 1.214 2018 1.374 1.326 1.258 1.266 1.272 1.208 1.227 1.222 1.230 1.263 1.220 1.215 1.257 Abb. 3 Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis, Monat Dezember 2020 Differenzierung der Arbeitslosigkeit nach Geschlecht und Alter Die mit 32 Personen festzustellende Erhöhung der Arbeitslosigkeit im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat wirkt sich überwiegend bei weiblichen Personen (+23) aus. Das prozentuale Verhältnis männlicher zu weiblichen Arbeitslosen hat sich dadurch auf 57,6% bei den männlichen Arbeitslosen (Vorjahr 58,4 %) zu 42,4 % weiblichen Arbeitslosen (Vorjahr 41,6%) verändert. Männer Frauen Anteil Anteil Arbeitslose - SGB II Insgesamt (m) (w) (m) (w) Bestand Dezember 2019 1.116 652 464 58,4% 41,6% Bestand Dezember 2020 1.148 661 487 57,6% 42,4% Veränderung (+/-) 32 9 23 Der Anstieg der arbeitslos gemeldeten Personen wirkt sich auf alle Altersgruppen aus, wobei im Jahr 2020 der stärkste Anstieg in der Altersgruppe 25- bis unter 50-jährigen liegt. Es zeigt sich, dass der aufnahmebereite Arbeitsmarkt auch älteren Arbeitnehmern Möglichkeiten bietet. Während die Arbeitsgruppe der Personen ab 50 Jahren von dem Rückgang der Arbeitslosigkeit im prozentualen Verhältnis profitieren konnte, liegt der höchste Anteil der arbeitslos gemeldeten Personen mit 61,8 nunmehr in der Altersgruppe zwischen 25 und 49 Jahren. Seite 9 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - 15 bis 25 bis Anteil 15 Anteil 25 Anteil 50 50 Jahre Arbeitslose - SGB II Insgesamt unter 25 unter 50 bis unter bis unter Jahre und und älter Jahren Jahren 25 J. 50 J. älter Bestand Dezember 2019 1.116 100 678 338 9,0% 60,8% 30,3% Bestand Dezember 2020 1.148 113 710 325 9,8% 61,8% 28,3% Veränderung (+/-) 32 13 32 -13 Arbeitslosenquote (SGB II und SGB III) Die Arbeitslosenquote insgesamt (SGB II und SGB III) lag zu Beginn des Jahres 2020 bei 3,9% für das gesamte Kreisgebiet. Seit April 2020 stieg die Quote auf über 4,0%, ab dem Monat Oktober schwankte sie zwischen 3,9% und 3,8%. Der Monat Dezember 2020 bildete eine Arbeitslosenquote von insgesamt 3,9% für das Kreisgebiet ab, wovon 2,0% auf den Rechtskreis SGB II entfallen. Arbeitslosenquote SGB II / SGB III - Vogelsbergkreis 5,0 4,2 4,1 4,1 4,2 4,2 3,9 3,9 3,9 4,0 3,9 3,8 3,9 4,0 3,0 2,0 2,1 2,0 2,1 2,0 2,0 2,1 2,1 2,0 2,1 2,1 2,1 2,1 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 1,9 1,9 1,9 1,9 1,8 1,9 1,0 0,0 Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20 Arbeitsagentur (SGB III) KVA (SGB II) Gesamt Abb. 4 Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis, Einzelmonate 2020 Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen, d.h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. Abweichungen in der Summe sind rundungsbedingt. Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt Bei Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie die Aufnahmen von selbständigen Tätigkeiten und Berufsausbildungen betrachtet. Das Jahr 2020 begann nach einem hohen Ergebnis im Vorjahr mit einem niedrigen Wert und zeigte im Jahresverlauf sowohl nach unten wie nach oben teilweise andere Spitzen wie in den beiden Vorjahren. Insbesondere die Monate des ersten Lockdowns sind unterdurchschnittlich verlaufen, wohingegen im September ein höherer Wert festzustellen ist. Letztlich setzt sich bezüglich der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt auch für 2020 der Trend des Vorjahres fort, was einen erneuten Rückgang bedeutet (-18,5%). Seite 10 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Integrationen der KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter 200 150 100 50 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 2020 68 70 71 46 45 59 95 132 125 106 76 48 941 2019 75 69 83 85 112 92 93 167 104 109 95 72 1.156 2018 92 76 84 107 106 107 92 180 107 129 94 53 1.227 Abb. 5 Quelle: Eigene Auswertung KVA (die Werte der letzten Monate unterliegen hinsichtlich Nacherfassung von Beschäftigungen Schwankungen) – Stand Februar 2021 1.3 Organisation des zugelassenen Kommunalen Jobcenters Im Berichtsjahr 2020 gab es keine Veränderungen in der Aufbauorganisation. Nachstehende Grafik zeigt die Organisation der KVA Abb. 6 Organigramm KVA, Stand Dezember 2020 Seite 11 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Bezüglich der Ablauforganisation waren aufgrund der Corona-Pandemie jeweils immer dann Anpassungen notwendig, wenn sich die pandemische Lage verändert hat und/oder seitens der Hausleitung Anweisungen erteilt wurden. Diese hatten jeweils direkte Auswirkungen auf den Dienstbetrieb, z.B. bezüglich der Öffnung des Hauses, der Durchführung von Besprechungen, der Möglichkeiten zur Durchführung von Beratungsgesprächen, der Nutzung von Home-Office oder auch die Ausweitung der Rahmenarbeitszeit. Weiterhin waren Abläufe zu ändern, weil Büros nicht mehr durch mehr als eine Person genutzt werden konnten. 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Schwerpunkte der KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter Die KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter setzte ihre Schwerpunkte in der Beratung darauf, dem fortschreitenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Dieses Ziel beinhaltete auch die Herausforderung, die geflüchteten Menschen entsprechend zu qualifizieren und/oder eine berufliche Perspektive zu geben. Aufsuchendes Coaching und das Feststellen von Leistungseinschränkungen aufgrund der unterschiedlichen Krankheitsbilder waren ebenfalls Schwerpunkte, wobei der Anteil der aufsuchenden Arbeiten coronabedingt erhöht wurde. Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus der Zielvereinbarung mit dem Land Hessen. Im Jahr 2020 wurden folgende Ziele vereinbart: Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1) Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (K1) wird im Jahresverlauf 2020 genau beobachtet. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2) Zielindikator ist die Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbständige Erwerbstätigkeit im Jahr 2020. Das Ziel ist erreicht, wenn die Summe der Integrationen des Kommunalen Jobcenters im Dezember 2020 (Wartestand 3 Monate) mindestens 710 beträgt. Außerdem wird die Zahl der Integrationen von Frauen genau beobachtet. Die Integrationsquote weiblicher erwerbsfähiger Leistungsberechtigter soll sich im Jahr 2020 der allgemeinen Integrationsquote annähern. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3) Das Ziel ist im Jahr 2020 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden des Kommunalen Jobcenters gegenüber dem Vorjahr um mindestens 5,88 % auf 1.835 sinkt. Neben diesen drei Hauptzielen wurden noch weitere Ziele vereinbart, bei denen keine Zielgrößen festgelegt wurden, sondern deren Entwicklung im Jahr 2020 genauer beobachtet werden sollte. Bezüglich der optionalen landesspezifischen Ziele stellt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) regelmäßig allen KJC ein Tableau mit den absoluten Werten und vergleichbaren Quoten zur Verfügung. Die Integration in das Erwerbsleben ist hierbei eine der vordringlichsten Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Auch angesichts der demografischen Entwicklung und eines damit verbundenen möglichen Fachkräftemangels kommt der nachhaltigen Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeit eine große Bedeutung zu. Deshalb sollen die Bemühungen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in das Erwerbsleben und die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern verstärkt und die regional zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden. Seite 12 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Auch die Integration der Alleinerziehenden ist von großer Bedeutung im Hinblick auf die Annäherung weiblicher erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an die allgemeine Integrationsquote. 2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie Die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter setzt die Arbeitsmarktstrategie der Vorjahre mit folgenden Handlungsansätzen fort: • Qualifizieren der geflüchteten Menschen/Migranten • Qualifizieren von Personen ohne Berufsausbildung, insbesondere auch Anpassungsqualifizierungen • Qualifizieren von Jugendlichen im Hinblick auf Erreichen eines Schulabschlusses, berufliche Orientierung und Berufsausbildung • Aktivieren von Langzeitarbeitslosen und Berufsrückkehrern • Aufsuchendes Coaching und Intensivberatung. Nachfolgend werden die einzelnen Handlungsansätze mit den jeweiligen Zielgruppen vorgestellt: Qualifizieren der Zielgruppe Geflüchtete und Migranten Zur bestmöglichen Zielerreichung arbeitet im Vogelsbergkreis ein Eingliederungsteam mit dem Schwerpunkt „Migration“. Eine Regiestelle zur Koordinierung der Sprachkursangebote ist angegliedert. Auch ist ein Persönlicher Ansprechpartner mit Kenntnissen der arabischen Sprache in diesem Team eingesetzt. Die Eingliederungsstrategie des Personenkreises lässt sich wie folgt definieren: • Erwerb der Sprache • Feststellung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Geflüchteten und Migranten • Anerkennungsberatung • Qualifikation • Integration Für den Personenkreis finden im Kreisgebiet Integrationskurse und DeuFöV-Kurse des Bundesamtes für Migration statt. Da sich die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge stark vermindert hat, ist auch die Zahl der Rechtskreiswechsler entsprechend zurückgegangen. Das bedeutet für den Kreis der Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund, dass auch hier bereits bei einem größer werdenden Anteil eine verfestigte Arbeitslosigkeit entstanden ist und der Personenkreis zunehmend schwerer in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist. Insofern ist weiterhin ein stabil hoher Aufwand für Beratung, Sprachbildung, berufliche Orientierung, Qualifizierung und Integrationsarbeit im Allgemeinen notwendig. Es wird für den Kreis der Langzeitleistungs- bezieher mit Migrationshintergrund in vielen Fällen davon ausgegangen, dass hier auch ein hoher Grad an kulturellen Hürden vorhanden ist. Hier gilt es, diese grundlegenden Probleme durch gezielte Maßnahmen abzubauen und kleine Schritte hin zur Integration zu verabreden. Im Bereich der Orientierung und Qualifizierung von Geflüchteten bietet der Vogelsbergkreis die Maßnahme „Wirtschaft integriert“ an, die junge Menschen und Alleinerziehende durch eine kontinuierliche Förderkette von der beruflichen Orientierung bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss unterstützt. Seite 13 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Die beruflichen Schulen (Max-Eyth-Schule in Alsfeld und Vogelsbergschule in Lauterbach) sind im Bereich InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss tätig. Hauptziele sind der Erwerb der deutschen Sprache sowie das Überführen in die Regelschulformen des Landes Hessen. Die Maßnahmenangebote der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter für den Personenkreis sind unter anderem: „FaiV“ Flüchtlinge arbeiten im Vogelsbergkreis Ziel der Maßnahme ist es, Teilnehmer zu aktivieren, sprachlich weiterzuentwickeln und Orientierung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu geben. Die Maßnahme ist durch einen hohen Anteil an Praxisphasen in vielen unterschiedlichen Gewerken gekennzeichnet. In den ersten Wochen der Maßnahme kommt check work zum Einsatz, um die Kompetenzen der Teilnehmer festzustellen. Die Kompetenzfeststellung, der Spracherwerb und das Thema „Wie funktioniert der deutsche Arbeitsmarkt“ und „Wie finde ich eine Arbeit“ sind ebenfalls zentrale Elemente. Viele Teilnehmer werden zugesteuert, um die Wartezeit bis zur Einmündung in einen Sprachkurs zu überbrücken. In 2020 haben 24 Maßnahmen geendet. In 15 Fällen wurde das Maßnahmeziel erreicht, bzw. teilweise erreicht; in weiteren 9 Fällen wurde das Maßnahmeziel nicht erreicht. Flüchtlinge arbeiten im Vogelsbergkreis 10 9 5 Maßnahmeziel wurde nicht erreicht Maßnahmeziel wurde erreicht Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht Abb. 7 Quelle: Eigene Auswertung KVA Im Rahmen der durchgeführten Evaluation konnte ermittelt werden, dass bei fünf Teilnehmenden eine Integration erfolgt bzw. vorgesehen ist. Trotz der coronabedingten Zurückhaltung der Arbeitgeber konnten in 4 Fällen Praxisprobungen erfolgen. Die Heterogenität der Gruppe bezüglich der Sprachkenntnisse und der (beruflichen) Vorbildung stellt eine besondere Herausforderung in der Durchführung der Maßnahme dar. Seite 14 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - „DvO“ - Direktvermittlung vor Ort Ziel dieser Maßnahme ist es, Kunden mit dem Förderziel Integration bewerberorientiert durch den Arbeitgeberservice der KVA direkt mit den Arbeitgebern in Kontakt zu bringen. Auch Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund werden dieser Maßnahme zugewiesen. Voraussetzung hierfür ist das Sprachniveau B1, Ziel der Maßnahme ist die Integration. Eine Praxiserprobung ist vorgeschaltet und soll eine Integration fördern. Im Jahr 2020 haben insgesamt 85 Teilnehmer die Maßnahme durchlaufen. Von den Gesamtteilnehmern konnten 27 Personen integriert werden, wovon 17 Teilnehmer einen Migrationshintergrund haben. Die deutliche verminderte Anzahl von Teilnehmern gegenüber den Vorjahren ist ein direkter Ausfluss aus den Reaktionen der Arbeitgeber im Kontext der Corona-Pandemie. Es wurden deutlich weniger Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt; bzw wurden Einstellungen nur sehr zögerlich vorgenommen. Integrationen Direktvermittlung vor Ort 10 17 mit Migrationshintergrund 38 ohne Migrationshintergrund 47 Abb. 8 Quelle: Eigene Auswertung KVA Qualifizieren von Jugendlichen im Hinblick auf Erreichen eines Schulabschlusses, Berufliche Orientierung und Berufsausbildung sowie Qualifizieren von Personen ohne Berufsabschluss und Anpassungsqualifizierungen Das Qualifizieren von Personen mit und ohne Berufsabschluss gewinnt immer mehr an Bedeutung, da der Anteil der Kunden ohne Berufsabschluss sehr hoch ist und sich Branchen und Berufsfelder durch die Digitalisierung sehr schnell verändern. Daher werden Qualifizierungen und Anpassungsqualifizierungen erforderlich, die mit den folgenden Angeboten erreicht wurden. Berufliche Weiterbildungen (FbW) richten sich an Personen, die keinen anerkannten Ausbildungsberuf haben oder durch die längere Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sind, die erlernte Beschäftigung auszuüben. Nach erfolgreicher Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung haben Teilnehmer eine anerkannte Berufsausbildung/Berufsabschluss, der eine Arbeitsaufnahme als gelernte Fachkraft ermöglicht. Seite 15 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Im Jahr 2020 wurden insgesamt 33 Kunden durch eine berufliche Weiterbildung qualifiziert. Der Schwerpunkt lag im Berichtsjahr 2020 mit 11 Weiterbildungen im Bereich der Pflege/ Erziehung, gefolgt von Qualifizierungen zum Berufskraftfahrer und unterschiedlichen Ausbildungen im IT-Bereich. Einen weiteren Schwerpunkt setzten wir auf Qualifizierungen mit hohem Praxisanteil. Diese Qualifizierungen richteten sich an Personen mit und ohne Ausbildung, die in dem angebotenen Berufsfeld beruflich Fuß fassen möchten oder deren Kenntnisse veraltet sind und ein Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht werden soll. Der Praxisanteil dieser Qualifizierungen erfolgte auf dem 1. Arbeitsmarkt, so dass Gelerntes gleich umgesetzt bzw. Defizite direkt nachgeschult werden konnten. Diese Qualifizierungen wurden in folgenden Berufsfeldern angeboten: • Lager Logistik • Büromanagement Speziell für die Zielgruppe der Jugendlichen gibt es zusätzlich noch weitere Maßnahmen zur Qualifizierung, welche unter Punkt 3.4 dieses Eingliederungsberichtes beschrieben werden. Aktivieren von Langzeitarbeitslosen und Berufsrückkehrern sowie aufsuchendes Coaching Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, umso schwieriger und langwieriger gestaltet sich die Qualifizierung und Integration. Dieser Personenkreis ist oft nicht bereit mitzuwirken, es fehlen lebenspraktische Kompetenzen oder es liegen Rahmenbedingungen vor, die nicht mit der Beschäftigungsaufnahme kompatibel sind. Damit verbunden sind auch Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Im Bereich des SGB II stellt sich der KVA immer mehr die Herausforderung, dass dieser Personenkreis schwer zu aktivieren ist. In vielen Fällen kann nicht mehr das geforderte Qualifikationsniveau erreicht werden, so dass diese Personengruppe nur schwer auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln ist. Für diesen Personenkreis wäre das frühere Instrument der Arbeitsgelegenheit gem. § 16d SGB II („1 €-Job“) hilfreich. Innerhalb dieser Beschäftigungen haben viele Menschen für sich wieder eine Tagesstruktur bekommen, einen Sinn für ihr Leben und bei einem Anteil der Teilnehmer konnte sogar ein Verbleib in einer Erwerbssituation erreicht werden. Mit einem relativ geringen Aufwand (gegenüber den üblichen Aktivierungsmaßnahmen) konnte einem relativ großen Personenkreis mit überschaubarem Aufwand geholfen werden. Nachstehend führen wir die wichtigsten Aktivierungsmaßnahmen auf, durch die es in 2020 gelungen ist, diese Zielgruppe zu aktivieren. Leistungsfähigkeit individuell aufzeigen „LIA“ Hier geht es darum, für Teilnehmer mit Ausbildungs- oder Qualifizierungswunsch eine Einschätzung abzugeben, ob sie körperlich und psychisch für den Zielberuf bzw. die Erreichung des Ziels geeignet sind und/oder inwieweit Erwerbsfähigkeit besteht. Gegebenenfalls erfolgt eine Prognose über die mögliche berufliche Neuorientierung, damit eine realistische Berufsplanung vorgenommen werden kann. Durch die Maßnahme werden Leistungs- und Belastungsfähigkeit in einer psychologischen Begutachtung festgestellt. Deren Ergebnisse fließen in eine arbeitsmedizinische Untersuchung ein, so dass sich als Ergebnis ein einheitlicher Bericht ergibt. Die Eignung für bestimmte Berufsfelder wird getestet. Anhand unterschiedlicher Testverfahren sollen berufsrelevante Eigenschaften festgestellt und die persönlichen Voraussetzungen des/der Teilnehmenden mit den realen Bedingungen des Arbeitsmarktes abgeglichen werden. Seite 16 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Insgesamt wurden in Jahr 2020 50 Maßnahmen abgeschlossen, 43 davon mit planmäßigem Abschluss, lediglich in 7 Fällen wurde die Maßnahme vorzeitig beendet. Die bereits erfolgten Evaluationen der beendeten Maßnahmen zeigen ein hohes positives Ergebnis im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich durch die weitere Zusammenarbeit zwischen Persönlichem Ansprechpartner und Leistungsbezieher ergeben. Evaluation LIA - Leistungsfähigkeit individuell aufzeigen Feststellung der Fähigkeiten erfolgt? 44 Sachbericht / aussagekräftige Dokumentation? 45 Sachbericht sinnvoll für Weiterarbeit? 45 Abb. 9 Quelle: Eigene Auswertung KVA Wege in Arbeit „WiA“ Ziel der Maßnahme ist es, die Teilnehmenden durch Gruppen- und Einzelcoaching individuell zu beraten, stärken und zu unterstützen. Stärken und Talente der Teilnehmer werden erarbeitet, um damit Perspektiven auf dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu finden. Außerdem dient die Maßnahme der Strategieentwicklung zur erfolgreichen (Wieder-) Eingliederung auf dem Arbeits-/Ausbildungsmarkt. Die Teilnehmer absolvieren eine Praxiserprobung auf dem ersten Arbeitsmarkt, um berufliche Orientierung zu erhalten und eine Beschäftigungsaufnahme zu realisieren. Die persönliche Begleitung zum Arbeitgeber sowie kurzzeitige Unterstützung/Coaching nach Beschäftigungsaufnahme ist ebenso Bestandteil der Maßnahme und führt zu guten Ergebnissen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Beschäftigungen. Diese Maßnahme läuft seit dem 1. März 2019 und richtet sich an Kunden im Förderziel Integration. Hier sind laufende Zusteuerungen möglich, wodurch in vielen Fällen kurzfristig und flexibel reagiert werden kann. Im Jahr 2020 haben 68 Personen die Maßnahme abgeschlossen. 32 Personen haben die Maßnahme bis zum vorgesehenen Ende besucht. 36 Personen haben die Maßnahme vorzeitig beendet, wobei bei 11 Personen eine Beschäftigungsaufnahme erfolgt ist und zwei Teilnehmer eine Ausbildung begonnen haben. Wege in Arbeit (WIA) 10 12 46 Maßnahmeziel wurde erreicht Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht Maßnahmeziel wurde nicht erreicht Abb. 10 Quelle: Eigene Auswertung KVA Seite 17 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - „ABC“ Aufsuchen, Beraten, Coachen Diese Maßnahme wird bereits seit 2017 durchgeführt. Aus unterschiedlichen Gründen können Personen in entsprechenden Lebenssituationen nicht auf eigene Ressourcen zurückgreifen. Dies kann sich darin äußern, dass weder um Unterstützung nachgefragt wird noch die bereits bestehenden Hilfen genutzt werden. Zu beobachten sind hier Verhaltensweisen wie das Nichteinhalten von Terminen und Negation lösungsorientierter Absprachen, obwohl diese gemeinsam mit dem Kunden besprochen wurden. Die Maßnahme ABC ist daher ein niedrigschwelliges Angebot nach dem Leitsatz „Wenn der Kunde nicht zu den Hilfesystemen findet, bringen wir die Hilfeleistung zum Kunden“. Durch die Maßnahme wird der Kunde zu Hause aufgesucht, die Situation analysiert und weitere Hilfeplanung und Heranführung an Hilfesysteme besprochen mit dem Ziel, dass er wieder von selbst mit eigener Motivation zu Terminen in der KVA erscheint, Hilfsangebote wahrnimmt und selbst mitarbeitet. Trotz dieser sehr schwierigen Zielgruppe und der vielfältigen Problemlagen können wir insbesondere durch den aufsuchenden Ansatz und hohe Kontaktdichte sehr gute Erfolge erzielen. Diese Maßnahme bleibt deshalb ein wichtiger Baustein bei der Aktivierung unserer Kunden. Im Jahr 2020 haben insgesamt 53 Personen die Maßnahme abgeschlossen. 41 Teilnehmer haben regulär die Maßnahme beendet – der Rest vorzeitig. Aufsuchen, Beraten, Coachen (ABC) 18 21 14 Maßnahmeziel wurde erreicht Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht Maßnahmeziel wurde nicht erreicht Abb. 11 Quelle: Eigene Auswertung KVA Chancen für Frauen – Leben und Arbeiten auf dem Vulkan Das Projekt „Chancen für Frauen“ widmet sich mit sozialraumbezogenem Ansatz der Zielgruppe der Frauen, die nicht ausbildungsplatzsuchend sind, zeitlich eingeschränkt durch Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben und bisher nicht erwerbstätig sind. Im Rahmen des Projektes soll einerseits die Entwicklung einer beruflichen Perspektive oder die Arbeitsaufnahme unter Beachtung der Aspekte der Sozialraumorientierung erreicht werden. Zusätzlich soll durch den sozialraumorientierten „aufsuchenden Ansatz“ erreicht werden, dass die Teilnehmerinnen mehr über ihren Wohnort lernen auch im Hinblick auf Möglichkeiten der Kinderbetreuung, der Hilfe bei der Pflege von Angehörigen, potentieller Arbeitgeber vor Ort und der Aufbau eines Netzwerkes – auch innerhalb der Gruppe. Zusätzlich zu den Gruppentreffen werden auch Einzelcoachings durchgeführt. Seite 18 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Im Jahr 2020 wurden vier Projekt-Durchläufe an unterschiedlichen Standorten im Kreisgebiet mit guten Ergebnissen durchgeführt. Insgesamt haben 23 Teilnehmerinnen die Maßnahme besucht, 19 davon bis zum vorgesehenen Ende, 4 mit einem vorzeitigen Abbruch. Das Maßnahmeziel wurde lediglich bei 4 Teilnehmern nicht erreicht. Chancen für Frauen - Leben und Arbeiten im Vogelsberg 20 19 18 16 14 12 10 10 9 8 6 4 4 4 2 0 Reguläre Beendigung vorzeitig beendet Maßnahmeziel wurde erreicht Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht Maßnahmeziel wurde nicht erreicht Abb. 12 Quelle: Eigene Auswertung KVA Die Arbeitgeberveranstaltung 2020 und die Ausbildungsmesse 2020 konnten aufgrund der pandemischen Situation nicht durchgeführt werden. 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende stehen für die Maßnahmen der Eingliederung bzw. der Unterstützung der Leistungsbezieher die Fördermöglichkeiten der §§ 16 ff SGB II in Verbindung mit einzelnen Förderleistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III zur Verfügung. Die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter nutzt zur Förderung und Unterstützung das zur Verfügung stehende Spektrum sowohl in Einzel- wie in Gruppenmaßnahmen. Die Gesamtausgaben für Eingliederungsmaßnahmen im Jahr 2020 sind um rund 7% höher als die Ausgaben im Haushaltsjahr 2019. Seite 19 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Die Fördermöglichkeiten durch das am 1.1.2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz wurden im Jahr 2020 erheblich ausgebaut, ebenso sind im Bereich der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung höhere Ausgaben festzustellen. Die durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen werden nachstehend näher dargestellt. 3.1 Aktivierung und berufliche Eingliederung Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Nach § 44 SGB III können Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Arbeitslose aus dem Vermittlungsbudget bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für Leistungen, für die kein anderer Leistungsträger zuständig ist und die zur Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig sind. Im Jahre 2020 wurden insgesamt 241 Einzelpersonen mit einem Gesamtbetrag in Höhe 122.434,32 € gefördert. Die Förderungen des § 44 SGB III erfolgen zielgerichtet. Im Jahr 2020 sind die Ausgaben für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget um rund 40% gegenüber dem Jahr 2019 gesunken. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können insgesamt fünf Zielsetzungen verfolgt werden: • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III) • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III) • Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III) • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III) oder • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III). Diese Zielsetzungen, die auch miteinander kombiniert werden können, können sowohl durch beauftragte Träger im Wege der Vergabe wie auch durch Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines gefördert werden. Mit der Instrumentenreform sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf von Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermitt- lungshemmnissen berücksichtigen. Die Kunden wurden hierbei sowohl durch Qualifizierungsmaßnahmen, durch vereinbarte Praktika mit Arbeitgebern wie auch zur Heranführung an eine Selbständigkeit gefördert. Durch Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden im Jahr 2020 369 Personen mit einem Gesamtvolumen für diese Maßnahmen von 836.314,55 € gefördert. Die Ausgaben haben sich damit erheblich gesteigert, während die geförderten Personen nahezu identisch geblieben sind. Dies beruht darauf, dass längere und intensivere Maßnahmen durchgeführt werden, die auch entsprechend erfolgreiche Ergebnisse bringen. Sowohl bei Vergabemaßnahmen als auch bei Maßnahmen durch Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wird seitens der KVA versucht, ein so breites Portfolio über alle zu fördernden Ressourcenbereiche anbieten zu können, dass zielgerichtete Förderungen erfolgen. Auch im Jahr 2020 nahmen die Trägerkosten den größten Anteil ein, gefolgt von Fahrtkosten sowie den im Rahmen von Maßnahmen vorgesehenen Erfolgsprämien. Das Instrument der Vermittlungsprämie, das in den Vorjahren keine entscheidende Rolle spielte, kam im Jahr 2020 nicht zum Einsatz. Seite 20 von 33
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises - Amt für Soziales und Ausländerrecht - Berufliche Weiterbildung Nach § 81 SGB III können Arbeitslose durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern. Die Regelungen des § 81 SGB III wurden im Zuge der Instrumentenreform dahingehend reformiert, dass auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen als Beschäftigungszeit gelten. Zusätzlich wurde zum 01.01.2019 durch das Qualifizierungs- chancengesetz die Möglichkeit der Förderung von Erweiterungsqualifizierungen und Weiterbildungen in Engpassberufen neu geregelt. Dies ermöglichte es, den Personenkreis, für den die Übernahme von Weiterbildungskosten möglich ist, erneut zu erweitern. Dem berechtigten Personenkreis wird nach einer eingehenden Beratung und Prüfung der Voraussetzungen ein Bildungsgutschein ausgestellt mit der Zielsetzung, dass nach Abschluss der Weiterbildung eine dauerhafte (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. Zu den Weiterbildungskosten gehören sowohl die Lehrgangskosten, etwaige Kosten der Eignungsfeststellung, anfallende Fahrtkosten sowie bei Bedarf Kosten der auswärtigen Unterbringung und Verpflegung oder der Kinderbetreuung. Die einzelnen Leistungsarten sind in den §§ 82-87 SGB III normiert. Im Haushaltsjahr 2020 wurden insgesamt 29 Personen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 65.330,60 € gefördert. Im Bereich der Beruflichen Weiterbildungen ist gegenüber dem Jahr 2019 erneut ein Rückgang feststellbar. Besondere Maßnahmen Reha § 117 SGB III Diese besonderen Leistungen werden durch unsere eigene Fachstelle für Rehabilitation und Menschen mit Behinderung entsprechend der gesetzlichen Grundlage anstelle der allgemeinen Leistungen eingesetzt. Die Fachstelle ist inzwischen mit zwei Persönlichen Ansprechpartnerinnen besetzt – und der Bedarf nach dieser besonderen Fördermöglichkeit zeigt sich aufgrund der erneuten Steigerung der Ausgaben zum Vorjahr. Für die besonderen Leistungen nach § 117 SGB III wurden im Jahr 2020 für vier Personen insgesamt 63.533,60 € verausgabt. Insbesondere die hierbei u.a. geförderten Ausbildungen ergeben perspektivisch jedoch ein wesentlich höheres Einsparpotential aufgrund der beruflichen Chancen der Menschen mit Beeinträchtigungen. 3.2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschüsse gem. §§ 88 ff. SGB III Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können Arbeitgebern einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung als Eingliederungszuschuss gewährleisten, wenn die Vermittlung wegen in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Gründe erschwert ist (§ 88 SGB III). Höhe und Dauer der Förderung richten sich hierbei gem. § 89 SGB III nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung. Die Förderhöhe darf bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu zwölf Monaten betragen. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen kommt eine höhere und längere Fördermöglichkeit in Betracht (§ 90 SGB III). Es handelt sich bei der Förderung durch Gewährung eines Eingliederungszuschusses um eine Ermessensleistung, so dass in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Förderausschlüsse des § 92 SGB III geprüft wird, inwieweit eine Förderung zulässig und möglich ist und ob diese insbesondere geeignet ist, den Arbeitsuchenden langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch die neuen Möglichkeiten des Teilhabechancengesetzes erfolgt eine Prüfung, welches Förderinstrumentarium einzelfallbezogen am sinnvollsten erscheint. Im Jahr 2020 ist im Bereich der Regelförderung des § 88 SGB III sowohl ein Rückgang der geförderten Personen (65 gegenüber 98 Personen in 2019) wie auch der Ausgaben festzustellen. Diese haben sich um 47,16 % auf 141.530,13 € reduziert. . Seite 21 von 33
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