Eingliederungsbericht - KVA Vogelsbergkreis Kommunales Jobcenter Berichtsjahr 2020

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Eingliederungsbericht - KVA Vogelsbergkreis Kommunales Jobcenter Berichtsjahr 2020
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
- Amt für Soziales und Ausländerrecht -

   Eingliederungsbericht

             KVA Vogelsbergkreis

         Kommunales Jobcenter

                  Berichtsjahr 2020
Eingliederungsbericht - KVA Vogelsbergkreis Kommunales Jobcenter Berichtsjahr 2020
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
- Amt für Soziales und Ausländerrecht -

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der
Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Impressum
Herausgeber:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
- Amt für Soziales und Ausländerrecht -
KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter

Vertreten durch:
Herrn René Lippert, Amtsleiter

Verantwortlich für den Inhalt:
Hans-Ulrich Merle
Leiter Fachdienst Kommunaler Arbeitsmarkt
Bahnhofstraße 49
36341 Lauterbach

Kontakt:
Telefon:      06641 977 215
Telefax:      06641 977 224
E-Mail:       kva@vogelsbergkreis.de

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Inhaltsverzeichnis

1. Kurzporträt KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter ................................ 4
     1.1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen ................................................................ 4
     1.2 Strukturdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende ............................................ 7
     1.3 Organisation des zugelassenen Kommunalen Jobcenters .....................................11

2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie........................................................ 12
     2.1 Schwerpunkte der KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter ........................12
     2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie .............................................................................13

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen ...................................................... 19
     3.1 Aktivierung und berufliche Eingliederung................................................................20
     3.2 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ............................................................................21
     3.3 Beschäftigung schaffende Maßnahmen .................................................................22
     3.4 Spezielle Maßnahmen für Jüngere .........................................................................23
     3.5 Freie Förderung gem. § 16f SGB II ........................................................................24
     3.6 Kommunale Zusatzleistungen nach § 16a SGB II ..................................................24

4. Schulungsstrategien........................................................................................... 28

5. Bewertung durch die KVA .................................................................................. 29

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1.     Kurzporträt KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter

1.1    Ausgangslage und Rahmenbedingungen
Der Vogelsbergkreis ist der drittgrößte Landkreis Hessens und weist mit einer Einwohnerzahl
von knapp 105.643 Einwohnern die geringste Bevölkerungsdichte aller hessischen Landkreise
mit 72,4 Einwohnern / km² auf. Nachdem mit der Flüchtlingswelle 2015/2016 ein leichter
Anstieg der Gesamtbevölkerung im Vogelsbergkreis erreicht wurde, ist dieser Zuwachs wieder
aufgebraucht. Neue Prognosen gehen davon aus, dass der Vogelsbergkreis in den nächsten
neun Jahren noch ca. 10.000 Einwohner verlieren wird. Die Wirtschaft ist mittelständisch
geprägt und konzentriert sich überwiegend auf die wenigen größeren Städte Alsfeld,
Homberg/Ohm, Lauterbach, Schlitz, und Schotten. Die Landwirtschaft hat zwar noch eine
vergleichsweise hohe Bedeutung, die meisten Menschen sind aber im Gesundheits- und
Sozialwesen sowie im verarbeitenden Gewerbe beschäftigt. Ein weiterer bedeutender
Wirtschaftszweig ist der Tourismus. U.a. die geringer werdende Anzahl der Einwohner schlägt
sich mit einer verstärkten Wirkung auch auf dem Arbeitsmarkt nieder. Hier ist bereits in 2024
damit zu rechnen, dass knapp ein Fünftel der Arbeitsstellen nicht besetzt werden kann. Dies
entspricht einer absoluten Zahl von 6.450 fehlenden Arbeitskräften. Dieser Umstand wiederum
wirkt sich sehr stark auf die Optionen einer wirtschaftlichen Entwicklung aus. Ein
vergleichsweise moderates Lohngefüge stellt für ansiedlungswillige Unternehmen keine
Grundlage dar, wenn auf der anderen Seite die Arbeitskräfte per se fehlen.

Im Zukunftsatlas 2019 von PROGNOS belegt der Vogelsbergkreis deutschlandweit insgesamt
Platz 298 von 401 Landkreisen, Kommunalverbänden und kreisfreien Städten und zählt damit
zu den Regionen mit einem „ausgeglichenem Chancen-Risiko Mix“ für die Zukunft.
Die Arbeitslosenquote des Vogelsbergkreises liegt im Dezember 2020 bei 3,9% (SGB-II-Anteil
bei 2,0%). Sie ist damit eine der geringsten Arbeitslosenquoten seit Einführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und gegenüber dem Anteil des SGB III-
Arbeitslosenquote leicht verbessert gegenüber dem Vorjahr.

Die zentralen Herausforderungen am lokalen Arbeitsmarkt lassen sich wie folgt
zusammenfassen:

Mobilität und Infrastruktur
Die Modernisierung der Vogelsbergbahn hat zwar für eine bessere Anbindung an die
umliegenden Oberzentren Fulda und Gießen gesorgt, jedoch sind Teile der Region über
Buslinien und Anrufsammeltaxis nach wie vor nur unzureichend erreichbar. Dies macht für die
Bürger einen PKW nahezu unverzichtbar. Die Annahme von Teilzeitarbeit und die
Erreichbarkeit von Ausbildungsplätzen für Jugendliche wird dadurch erheblich eingeschränkt.
Die Nähe zur Metropolregion Rhein-Main und den Oberzentren Gießen und Fulda bedingt
zudem eine vergleichsweise hohe Anzahl von 18.118 Auspendlern. Dem stehen lediglich
8.765 Einpendler gegenüber (Stand: 30.6.2019).

Demografischer Wandel
Der Vogelsbergkreis ist durch den demografischen Wandel besonders betroffen. Zwar konnte
sich im Jahr 2015 die Dynamik des Bevölkerungsrückganges aufgrund der Zuwanderung
geflüchteter Menschen abschwächen – die grundsätzliche Entwicklung bleibt jedoch
bestehen: Gegenüber 2017 (106.451) ist auch im Jahr 2019 (105.643 am 31.12.2019) die
Einwohnerzahl entgegen der hessenweiten Entwicklung erneut gesunken. Bezüglich der
weiteren Entwicklung der Einwohnerzahlen wird prognostiziert, dass der Vogelsbergkreis bis
2030 nochmals 10.000 Einwohner verlieren wird.

Hervorzuheben ist der vergleichsweise eher geringe Bevölkerungsanteil von unter 25-Jährigen
im Vogelsbergkreis (rund 22%, hessenweit liegt dieser Anteil bei rund 25%).

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Der demografische Wandel befindet sich dabei in einer fortgeschrittenen Phase und seine
Folgen erzeugen bereits Spannungen auf dem Arbeitsmarkt. Laut Prognose des Institutes für
Wirtschaft Arbeit und Kultur (IWAK) werden im Vogelsbergkreis bis zum Jahr 2024 insgesamt
6.450 Beschäftigte fehlen. Als Haupttreiber dieser Veränderung gilt der altersbedingte
Ersatzbedarf.

Fachkräftemangel
Die stärksten Defizite werden bis 2024 für die Beschäftigten mit Berufsabschluss geschätzt.
Laut Prognose fehlen dort 5.240 Beschäftigte bis zum Jahr 2024. Große Lücken werden für
die medizinischen und pflegerischen Gesundheitsfachberufe sowie für pädagogische
Fachberufe vorhergesagt. Ebenfalls deutliche Engpässe werden in einzelnen handwerklich
ausgerichteten Berufsgruppen erwartet.

Nicht zuletzt werden diese Entwicklungen durch eine zunehmende Abwanderung
insbesondere junger Menschen verstärkt. Besonders viele Menschen, die den Kreis verlassen,
befinden sich in der Altersklasse zwischen 18 und 24 Jahren. Es handelt sich dabei gerade
um die Altersgruppe, die eigentlich gebraucht werden, um die Lücken am Arbeitsmarkt zu
schließen.

Lokale Unternehmen haben in der aktuellen Situation zunehmend Schwierigkeiten, offene
Stellen zu besetzen. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplätze, die eine abgeschlossene
Berufsausbildung erfordern wie auch Ausbildungsstellen. Prognosen des IWAK zufolge muss
ab dem Jahr 2020 im Bereich der Fachkräfte mit einem Defizit von 360 Personen mit (Fach-)
Hochschulabschluss und 3.380 Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung auf dem
regionalen Arbeitsmarkt gerechnet werden. Im Bereich ungelernter Arbeitskräfte ist zudem mit
einem Überschuss von 350 Personen zu rechnen, was die Situation zusätzlich verschärft.

Komplexere Bedarfslagen der Leistungsempfänger
Zwar hat der Arbeitsmarkt derzeit noch eine gute Aufnahmefähigkeit und es besteht eine
geringe Arbeitslosenquote: Dennoch oder gerade deswegen verbleibt ein Großteil der als
arbeitsuchend gemeldeten Personen im Hilfebezug des SGB II, welcher über keine
abgeschlossene Berufsausbildung oder bedingt durch die längere Arbeitslosigkeit nicht mehr
über die notwendigen Kenntnisse verfügt, die für die Ausübung des erlernten Berufes
notwendig sind. Darüber hinaus mangelt es häufig an zentralen Grundkompetenzen. Die
bislang gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes hat dazu geführt, dass vorwiegend
Menschen mit multiplen und komplexen Vermittlungshemmnissen im Leistungsbezug
verbleiben. Umso schwieriger gestaltet sich aktuell der Prozess der Arbeitsvermittlung, da die
Bedarfe der Wirtschaft in erster Linie auf ausgebildete Fachkräfte ausgerichtet sind.

Auch ist erkennbar, dass ein Großteil des Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsbezieher
zunehmend Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit hat (physisch wie insbesondere
auch psychisch). Diese Entwicklung ist jedoch nicht nur im SGB II feststellbar. Auch in der
Jugendhilfe werden zunehmend psychische Erkrankungen auffällig (bei Eltern wie auch
Kindern und Jugendlichen). Die von der Corona-Pandemie gesetzten Rahmenbedingungen
für die Familien, sei es bezüglich der mangelnden Hort-Betreuung oder des nicht
stattgefundenen Schulunterrichts mit der Aufgabe des Homeschooling oder die Angst, den
Arbeitsplatz und die Perspektive komplett zu verlieren, haben die Entwicklung dramatisch
beschleunigt. Diese Entwicklung wird von den Trägern des § 16 a SGB II ebenso gesehen.

Starker Mittelstand und Branchenvielfalt
Mitten in Hessen und damit mitten in Deutschland finden sich im Vogelsbergkreis rund
4.335 Betriebe (Datenstand 2018). Die überwiegende Zahl der Betriebe zählt zur Kategorie
der sogenannten „kleinen und mittleren Unternehmen" mit bis 249 Beschäftigten. Sie bilden in
der Größenordnung von 4.324 Betrieben einen starken Mittelstand in der Region, der durch
Branchenvielfalt und Innovation gekennzeichnet ist. Zudem zeigt sich diese Branchenvielfalt

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in der Regel robust gegenüber konjunkturellen Schwankungen. Die Firmen sind zum Teil
regional orientiert, haben ihre Märkte aber auch in den Oberzentren oder dem Rhein-Main-
Gebiet oder sind auf internationalen Märkten unterwegs.
Im Vogelsbergkreis gibt es 11 Betriebe, die jeweils mehr als 250 Beschäftigte haben. Darunter
die global player wie beispielsweise die STI-Group, Sealed Air Verpackungen GmbH, die
KAMAX Holding GmbH & Co. KG oder die Eichhof Stiftung.

Von den insgesamt 29.898 Beschäftigten sind alleine im Wirtschaftsabschnitt Verarbeitendes
Gewerbe 8.328 Beschäftigte in 428 Betrieben. Dicht gefolgt vom Abschnitt Gesundheit und
Sozialwesen mit 7.302 Menschen in 315 Betrieben. Mit 4.857 Beschäftigten folgt der Handel;
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen auf dem dritten Platz.

Im Gastgewerbe sind knapp etwas mehr als tausend Menschen in 318 Betrieben beschäftigt.
Hier insbesondere bleibt abzuwarten, welche Folgewirkungen aus dem Lockdown entstehen.

Im Berichtsjahr 2017 wurden im Vogelsbergkreis 527 Gewerbe (Statistik Hessen) neu
eingerichtet. In Hessen waren es zum Vergleich 49.115 Neueinrichtungen. Allerdings wurden
im Vogelsbergkreis auf die Zahl genauso viele Gewerbe (527) auch wieder abgemeldet.

Der Arbeitsmarkt in der Region ist aufgeschlossen für neue Bewerber. Vielseitige Aufgaben-
gebiete bieten entsprechend vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten. Führungskräfte sind
ebenso nachgefragt wie qualifizierte Facharbeiter.

Auch Auszubildende schätzen „ihre“ Region Vogelsberg und das Arbeiten hier
erfahrungsgemäß sehr. Sie sehen als klare Vorteile häufig ein familiäres Arbeitsumfeld, ein
gutes Team, nette Kollegen und einen kurzen, stressfreien Arbeitsweg.

Hohe Lebensqualität und regionale Identität
Mittendrin sein und schnell mal rauskönnen – so kann man die perfekte Kombination für ein
gutes Leben im Vogelsbergkreis auf den Punkt bringen. Die Natur und die in diesem
Zusammenhang vorhandenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten spielen dabei eine große
Rolle: Das gibt Raum für Ruhe oder aber auch für Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und
Klettern.

Auch der gesellschaftliche Zusammenhalt, lokale Feste und Aktivitäten spielen in diesem
Zusammenhang eine entscheidende Rolle in den kleinen Dörfern wie den größeren Städten.
Ganze Dörfer werden zu Märkten für Kunsthandwerk, Performances und Vogelsberger
Grillkunst. Sie werden zu Konzertsälen, die weit über die Region hinaus strahlen und sie locken
Menschen aus aller Welt auf den Vulkan. Umliegende Städte wie Fulda, Gießen oder Marburg
sind zudem kaum eine halbe Autostunde entfernt.

Attraktiver Wohnungsmarkt
Laut Immobilienatlas 2019 von PROGNOS zählt der Vogelsbergkreis zu den attraktiveren
Regionen Deutschlands mit „entspanntem Wohnungsmarkt ohne Wohnungsbaulücke“. Dass
darin ein echter Standortvorteil zu sehen ist, wird dadurch deutlich, dass angrenzende
Landkreise wie Gießen, Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis mittlerweile zu den Regionen mit
„angespanntem Wohnungsmarkt mit überdurchschnittlicher Wohnungsbaulücke“ zählen. Bei
der auch weiterhin anzunehmenden dynamischen Entwicklung des Wohnungs- und
Immobilienmarktes dürfte dies den Vogelsbergkreis in Zukunft noch attraktiver für Menschen
im regionalen Umfeld machen, die ihren Lebensmittelpunkt zum Leben und Arbeiten verlagern
wollen.

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Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie hat den Vogelsberger Arbeitsmarkt auf eine harte Probe gestellt.
Natürlich wurde auch von den Vogelsberger Unternehmen das Instrument der Kurzarbeit
genutzt, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Arbeitskräfte an das Unternehmen zu
binden. Dabei hat sich der Vogelsbergkreis bezüglich der Kurzarbeiterquote während der
unterschiedlichen Lockdown-Phasen regelmäßig im Mittelfeld der hessischen Landkreise
bewegt. Auffällig, und damit bewegte sich der Vogelsbergkreis deutlich an vorderster Front der
Landkreise, war, dass zum Ausbildungsbeginn 2020 mehr Ausbildungsplätze besetzt werden
konnten als im Vorjahr.

Die an eine Verdoppelung grenzende Steigerung der SGB II-Anträge wurde durch Jobcenter-
interne Organisationsmaßnahmen begegnet. So wurden die Leistungssachbearbeiter von
Teilen ihrer Arbeit durch Vermittlungsfachkräfte, Mitarbeiter des Arbeitgeberservice und
anderen entlastet, sodass hier schnell und entsprechend der Anforderung unbürokratisch
geholfen werden konnte.

Die größte Herausforderung stellte jedoch die völlig veränderte Beratungssituation dar. Durch
die Schließung des Jobcenters waren keine Präsenzberatungen mehr möglich. Die digitale
Beratung per Videoschaltung stellte zumindest in den ersten Monaten keinen adäquaten
Ersatz dar. In einem sehr ungewohnten Setting konnten trotz vieler Defizite gute
Arbeitsergebnisse erzielt werden.

Die Träger von Maßnahmen hatten sich sehr schnell auf die neuen Anforderungen und
Rahmenbedingungen eingestellt. Keine einzige Maßnahme musste eingestellt werden; kein
einziger Antrag auf SodEG-Leistungen war erforderlich. Mehr und mehr zeigte sich, dass die
Teilnahme an Maßnahmen mit den doch sehr begrenzten sozialen Kontakten dennoch für
viele Teilnehmer die einzigen Kontakte bedeuteten, die sie gerne in Anspruch genommen
haben. Erst mit der dritten Welle und den verschärften Maßnahmen änderte sich das Verhalten
der Leistungsbezieher und die Teilnahme an Maßnahmen wurde nicht mehr in der Dichte wie
vorher genutzt.

Der Lockdown hatte weitere Folgen, die hier kurz beleuchtet werden sollen:
   • es fanden keinerlei Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung in Präsenz statt.
       Selbstverständlich gab es hier digitale Angebote. Diese können nach unserer
       Überzeugung jedoch nicht die für diesen Bereich hervorragend geeignete Form der
       Präsenz ersetzen.
   • weiterhin konnten annähernd keinerlei Praxiserprobungen angeboten werden.

Allein diese beiden Defizite haben für den Personenkreis der SGB II-Bezieher fatale Folgen,
weil deren beste Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz einen höheren Vorlauf
erfordern, der hier nicht möglich war. Was die Jugendlichen betrifft, wird man im kommenden
Herbst konkret sehen, ob die hohe Zahl der neuen Ausbildungsplätze aus den vergangenen
Perioden wieder erreicht werden kann.

1.2    Strukturdaten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
Der bereits in den beiden Vorjahren berichtete Abwärtstrend bei der Anzahl der der
Bedarfsgemeinschaften (BG) hat sich auch im Jahr 2020 weiter fortgesetzt, trotz eines
Anstieges ab dem Monat März mit Beginn des ersten Lockdowns. Zwar wurden im November
und Dezember die Vorjahreswerte überschritten, im Jahresdurchschnitt sind jedoch niedrigere
Werte zu verzeichnen. Im Dezember 2020 standen 2.133 Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug.

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                          Bedarfsgemeinschaften - KVA Vogelsbergkreis
          2.600
          2.550
          2.500
          2.450
          2.400
          2.350
          2.300
          2.250
          2.200
          2.150
          2.100
          2.050
          2.000
                                                                                         Ø pro
                      Jan      Feb      Mrz       Apr      Mai       Jun       Jul     Aug       Sep      Okt       Nov        Dez
                                                                                          Jahr
            2020 2.102 2.111 2.136 2.210 2.250 2.255 2.239 2.219 2.175 2.143 2.142 2.133 2.176
            2019 2.322 2.318 2.334 2.346 2.324 2.309 2.283 2.255 2.213 2.161 2.120 2.124 2.259
            2018 2.505 2.529 2.540 2.530 2.499 2.482 2461 2.451 2.416 2.388 2.365 2.339 2.459

       Abb. 1     Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis,
                  Monat Dezember 2020

Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB)
Im Dezember 2020 wurden 2.795 ELB bei der KVA - Kommunales Jobcenter Vogelsbergkreis
betreut, das sind 33 Personen mehr als im Vorjahresmonat. Allerdings zeigt der
Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre fallende Zahlen.

                         Erwerbsfähige Leistungsberechtigte - KVA Vogelsbergkreis

            3.400

            3.300

            3.200

            3.100

            3.000

            2.900

            2.800

            2.700
                                                                                             Ø pro
                        Jan      Feb       Mrz      Apr      Mai      Jun       Jul      Aug      Sep       Okt      Nov       Dez
                                                                                              Jahr
                2020 2.735 2.747 2.788 2.901 2.953 2.958 2.942 2.890 2.845 2.807 2.799 2.795 2.847
                2019 3.041 3.033 3.058 3.067 3.042 3.021 2.983 2.926 2.871 2.814 2.763 2.762 2.948
                2018 3.276 3.304 3.314 3.297 3.253 3.216 3.212 3.188 3.150 3.092 3.083 3.066 3.204

       Abb. 2     Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis,
                  Monat Dezember 2020

                                                                                                                  Seite 8 von 33
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Zahl der Arbeitslosen
Wie auch bei den betreuten ELB ist im Dezember 2020 eine höhere Zahl der arbeitslos
gemeldeten Personen festzustellen, während der Jahresdurchschnitt einen niedrigeren Wert
im Vergleich zu den Vorjahren aufweist.

                  Arbeitslose im Rechtskreis SGB II - KVA Vogelsbergkreis

          1.400

          1.250

          1.100
                                                                                         Ø pro
                     Jan     Feb       Mrz      Apr      Mai      Jun       Jul     Aug      Sep      Okt      Nov      Dez
                                                                                          Jahr
            2020 1.177 1.143 1.165 1.234 1.191 1.232 1.240 1.205 1.173 1.154 1.164 1.148 1.186
            2019 1.270 1.243 1.249 1.291 1.275 1.227 1.255 1.205 1.155 1.171 1.111 1.116 1.214
            2018 1.374 1.326 1.258 1.266 1.272 1.208 1.227 1.222 1.230 1.263 1.220 1.215 1.257

       Abb. 3   Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis,
                Monat Dezember 2020

Differenzierung der Arbeitslosigkeit nach Geschlecht und Alter
Die mit 32 Personen festzustellende Erhöhung der Arbeitslosigkeit im Dezember 2020
gegenüber dem Vorjahresmonat wirkt sich überwiegend bei weiblichen Personen (+23) aus.
Das prozentuale Verhältnis männlicher zu weiblichen Arbeitslosen hat sich dadurch auf 57,6%
bei den männlichen Arbeitslosen (Vorjahr 58,4 %) zu 42,4 % weiblichen Arbeitslosen (Vorjahr
41,6%) verändert.
                                                               Männer             Frauen            Anteil            Anteil
Arbeitslose - SGB II                      Insgesamt
                                                                (m)                 (w)              (m)               (w)
Bestand Dezember 2019                         1.116             652                 464             58,4%             41,6%
Bestand Dezember 2020                         1.148             661                 487             57,6%             42,4%
Veränderung (+/-)                               32               9                   23

Der Anstieg der arbeitslos gemeldeten Personen wirkt sich auf alle Altersgruppen aus, wobei
im Jahr 2020 der stärkste Anstieg in der Altersgruppe 25- bis unter 50-jährigen liegt. Es zeigt
sich, dass der aufnahmebereite Arbeitsmarkt auch älteren Arbeitnehmern Möglichkeiten
bietet. Während die Arbeitsgruppe der Personen ab 50 Jahren von dem Rückgang der
Arbeitslosigkeit im prozentualen Verhältnis profitieren konnte, liegt der höchste Anteil der
arbeitslos gemeldeten Personen mit 61,8 nunmehr in der Altersgruppe zwischen 25 und 49
Jahren.

                                                                                                              Seite 9 von 33
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                                                            15 bis            25 bis                         Anteil 15     Anteil 25 Anteil 50
                                                                                           50 Jahre
Arbeitslose - SGB II                         Insgesamt     unter 25          unter 50                        bis unter     bis unter Jahre und
                                                                                           und älter
                                                            Jahren            Jahren                           25 J.         50 J.      älter
Bestand Dezember 2019                          1.116          100               678              338           9,0%         60,8%      30,3%
Bestand Dezember 2020                          1.148          113               710              325           9,8%         61,8%      28,3%
Veränderung (+/-)                               32            13                 32              -13

Arbeitslosenquote (SGB II und SGB III)
Die Arbeitslosenquote insgesamt (SGB II und SGB III) lag zu Beginn des Jahres 2020 bei
3,9% für das gesamte Kreisgebiet. Seit April 2020 stieg die Quote auf über 4,0%, ab dem
Monat Oktober schwankte sie zwischen 3,9% und 3,8%. Der Monat Dezember 2020 bildete
eine Arbeitslosenquote von insgesamt 3,9% für das Kreisgebiet ab, wovon 2,0% auf den
Rechtskreis SGB II entfallen.

                           Arbeitslosenquote SGB II / SGB III - Vogelsbergkreis

5,0
                                                 4,2       4,1         4,1       4,2       4,2
               3,9         3,9         3,9                                                             4,0       3,9       3,8       3,9
4,0

3,0
                       2,0                     2,1       2,0       2,1
            2,0                    2,0                                         2,1       2,1       2,0
                                             2,1       2,1                   2,1       2,1                     2,0       2,0       2,0
2,0                                                              2,0                             2,0
         1,9         1,9         1,9                                                                         1,9       1,8       1,9
1,0

0,0
       Jan 20 Feb 20 Mrz 20 Apr 20 Mai 20 Jun 20 Jul 20 Aug 20 Sep 20 Okt 20 Nov 20 Dez 20

                           Arbeitsagentur (SGB III)                           KVA (SGB II)                       Gesamt

 Abb. 4 Quelle: Übergreifende Statistik des Statistikservice der Bundesagentur für Arbeit für den Vogelsbergkreis,
        Einzelmonate 2020
        Die Differenzierung nach Rechtskreisen basiert auf anteiligen Quoten der Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen,
        d.h. die Basis ist jeweils gleich und in der Summe ergibt sich die Arbeitslosenquote insgesamt. Abweichungen in der
        Summe sind rundungsbedingt.

Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt
Bei Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt werden sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungen, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie die Aufnahmen
von selbständigen Tätigkeiten und Berufsausbildungen betrachtet.

Das Jahr 2020 begann nach einem hohen Ergebnis im Vorjahr mit einem niedrigen Wert und
zeigte im Jahresverlauf sowohl nach unten wie nach oben teilweise andere Spitzen wie in den
beiden Vorjahren. Insbesondere die Monate des ersten Lockdowns sind unterdurchschnittlich
verlaufen, wohingegen im September ein höherer Wert festzustellen ist. Letztlich setzt sich
bezüglich der Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt auch für 2020 der Trend des Vorjahres
fort, was einen erneuten Rückgang bedeutet (-18,5%).

                                                                                                                       Seite 10 von 33
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                Integrationen der KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter

         200

         150

         100

          50

           0
                 Jan       Feb      Mrz       Apr      Mai       Jun       Jul      Aug       Sep      Okt        Nov   Dez   Gesamt
         2020    68        70       71         46      45        59        95       132       125      106        76    48      941
         2019    75        69       83         85      112        92       93       167       104      109        95    72     1.156
         2018    92        76       84        107      106       107       92       180       107      129        94    53     1.227
  Abb. 5 Quelle: Eigene Auswertung KVA (die Werte der letzten Monate unterliegen hinsichtlich Nacherfassung von
         Beschäftigungen Schwankungen) – Stand Februar 2021

1.3      Organisation des zugelassenen Kommunalen Jobcenters
Im Berichtsjahr 2020 gab es keine Veränderungen in der Aufbauorganisation. Nachstehende
Grafik zeigt die Organisation der KVA

Abb. 6    Organigramm KVA, Stand Dezember 2020

                                                                                                         Seite 11 von 33
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Bezüglich der Ablauforganisation waren aufgrund der Corona-Pandemie jeweils immer dann
Anpassungen notwendig, wenn sich die pandemische Lage verändert hat und/oder seitens
der Hausleitung Anweisungen erteilt wurden. Diese hatten jeweils direkte Auswirkungen auf
den Dienstbetrieb, z.B. bezüglich der Öffnung des Hauses, der Durchführung von
Besprechungen, der Möglichkeiten zur Durchführung von Beratungsgesprächen, der Nutzung
von Home-Office oder auch die Ausweitung der Rahmenarbeitszeit. Weiterhin waren Abläufe
zu ändern, weil Büros nicht mehr durch mehr als eine Person genutzt werden konnten.

2.     Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

2.1    Schwerpunkte der KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter
Die KVA Vogelsbergkreis - Kommunales Jobcenter setzte ihre Schwerpunkte in der Beratung
darauf, dem fortschreitenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Dieses Ziel beinhaltete
auch die Herausforderung, die geflüchteten Menschen entsprechend zu qualifizieren und/oder
eine berufliche Perspektive zu geben. Aufsuchendes Coaching und das Feststellen von
Leistungseinschränkungen aufgrund der unterschiedlichen Krankheitsbilder waren ebenfalls
Schwerpunkte, wobei der Anteil der aufsuchenden Arbeiten coronabedingt erhöht wurde.

Weitere Schwerpunkte ergeben sich aus der Zielvereinbarung mit dem Land Hessen. Im Jahr
2020 wurden folgende Ziele vereinbart:

Verringerung der Hilfebedürftigkeit (K1)
Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (K1) wird im Jahresverlauf
2020 genau beobachtet.

Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (K2)
Zielindikator ist die Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung,
voll qualifizierende Berufsausbildung oder selbständige Erwerbstätigkeit im Jahr 2020. Das
Ziel ist erreicht, wenn die Summe der Integrationen des Kommunalen Jobcenters im
Dezember 2020 (Wartestand 3 Monate) mindestens 710 beträgt.
Außerdem wird die Zahl der Integrationen von Frauen genau beobachtet. Die
Integrationsquote weiblicher erwerbsfähiger Leistungsberechtigter soll sich im Jahr 2020 der
allgemeinen Integrationsquote annähern.

Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (K3)
Das Ziel ist im Jahr 2020 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an
Langzeitleistungsbeziehenden des Kommunalen Jobcenters gegenüber dem Vorjahr um
mindestens 5,88 % auf 1.835 sinkt.

Neben diesen drei Hauptzielen wurden noch weitere Ziele vereinbart, bei denen keine
Zielgrößen festgelegt wurden, sondern deren Entwicklung im Jahr 2020 genauer beobachtet
werden sollte. Bezüglich der optionalen landesspezifischen Ziele stellt das Hessische
Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) regelmäßig allen KJC ein Tableau mit den
absoluten Werten und vergleichbaren Quoten zur Verfügung.

Die Integration in das Erwerbsleben ist hierbei eine der vordringlichsten Maßnahmen zur
Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Auch angesichts der
demografischen Entwicklung und eines damit verbundenen möglichen Fachkräftemangels
kommt der nachhaltigen Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen in Arbeit
eine große Bedeutung zu. Deshalb sollen die Bemühungen zur Integration von Menschen mit
Behinderungen in das Erwerbsleben und die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern
verstärkt und die regional zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt werden.

                                                                             Seite 12 von 33
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Auch die Integration der Alleinerziehenden ist von großer Bedeutung im Hinblick auf die
Annäherung weiblicher erwerbsfähiger Leistungsberechtigter an die allgemeine
Integrationsquote.

2.2       Arbeitsmarktpolitische Strategie
Die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter setzt die Arbeitsmarktstrategie der
Vorjahre mit folgenden Handlungsansätzen fort:

      •      Qualifizieren der geflüchteten Menschen/Migranten
      •      Qualifizieren von Personen ohne Berufsausbildung, insbesondere auch
             Anpassungsqualifizierungen
      •      Qualifizieren von Jugendlichen im Hinblick auf Erreichen eines
             Schulabschlusses, berufliche Orientierung und Berufsausbildung
      •      Aktivieren von Langzeitarbeitslosen und Berufsrückkehrern
      •      Aufsuchendes Coaching und Intensivberatung.

Nachfolgend werden die einzelnen Handlungsansätze mit den jeweiligen Zielgruppen
vorgestellt:

Qualifizieren der Zielgruppe Geflüchtete und Migranten
Zur bestmöglichen Zielerreichung arbeitet im Vogelsbergkreis ein Eingliederungsteam mit dem
Schwerpunkt „Migration“. Eine Regiestelle zur Koordinierung der Sprachkursangebote ist
angegliedert. Auch ist ein Persönlicher Ansprechpartner mit Kenntnissen der arabischen
Sprache in diesem Team eingesetzt.

Die Eingliederungsstrategie des Personenkreises lässt sich wie folgt definieren:

      •   Erwerb der Sprache
      •   Feststellung der Kompetenzen und Fähigkeiten der Geflüchteten und Migranten
      •   Anerkennungsberatung
      •   Qualifikation
      •   Integration

Für den Personenkreis finden im Kreisgebiet Integrationskurse und DeuFöV-Kurse des
Bundesamtes für Migration statt.

Da sich die Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge stark vermindert hat, ist auch die Zahl der
Rechtskreiswechsler entsprechend zurückgegangen. Das bedeutet für den Kreis der
Leistungsbezieher mit Migrationshintergrund, dass auch hier bereits bei einem größer
werdenden Anteil eine verfestigte Arbeitslosigkeit entstanden ist und der Personenkreis
zunehmend schwerer in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist. Insofern ist weiterhin ein stabil
hoher Aufwand für Beratung, Sprachbildung, berufliche Orientierung, Qualifizierung und
Integrationsarbeit im Allgemeinen notwendig. Es wird für den Kreis der Langzeitleistungs-
bezieher mit Migrationshintergrund in vielen Fällen davon ausgegangen, dass hier auch ein
hoher Grad an kulturellen Hürden vorhanden ist. Hier gilt es, diese grundlegenden Probleme
durch gezielte Maßnahmen abzubauen und kleine Schritte hin zur Integration zu verabreden.

Im Bereich der Orientierung und Qualifizierung von Geflüchteten bietet der Vogelsbergkreis
die Maßnahme „Wirtschaft integriert“ an, die junge Menschen und Alleinerziehende durch eine
kontinuierliche Förderkette von der beruflichen Orientierung bis zum erfolgreichen
Ausbildungsabschluss unterstützt.

                                                                              Seite 13 von 33
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Die beruflichen Schulen (Max-Eyth-Schule in Alsfeld und Vogelsbergschule in Lauterbach)
sind im Bereich InteA – Integration durch Anschluss und Abschluss tätig. Hauptziele sind der
Erwerb der deutschen Sprache sowie das Überführen in die Regelschulformen des Landes
Hessen.

Die Maßnahmenangebote der KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter für den
Personenkreis sind unter anderem:

„FaiV“ Flüchtlinge arbeiten im Vogelsbergkreis
Ziel der Maßnahme ist es, Teilnehmer zu aktivieren, sprachlich weiterzuentwickeln und
Orientierung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu geben. Die Maßnahme ist durch einen
hohen Anteil an Praxisphasen in vielen unterschiedlichen Gewerken gekennzeichnet. In den
ersten Wochen der Maßnahme kommt check work zum Einsatz, um die Kompetenzen der
Teilnehmer festzustellen. Die Kompetenzfeststellung, der Spracherwerb und das Thema „Wie
funktioniert der deutsche Arbeitsmarkt“ und „Wie finde ich eine Arbeit“ sind ebenfalls zentrale
Elemente. Viele Teilnehmer werden zugesteuert, um die Wartezeit bis zur Einmündung in
einen Sprachkurs zu überbrücken. In 2020 haben 24 Maßnahmen geendet. In 15 Fällen wurde
das Maßnahmeziel erreicht, bzw. teilweise erreicht; in weiteren 9 Fällen wurde das
Maßnahmeziel nicht erreicht.

                          Flüchtlinge arbeiten im Vogelsbergkreis

                                   10                                    9

                                                       5

               Maßnahmeziel wurde nicht erreicht       Maßnahmeziel wurde erreicht
               Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht
Abb. 7   Quelle: Eigene Auswertung KVA

Im Rahmen der durchgeführten Evaluation konnte ermittelt werden, dass bei fünf
Teilnehmenden eine Integration erfolgt bzw. vorgesehen ist. Trotz der coronabedingten
Zurückhaltung der Arbeitgeber konnten in 4 Fällen Praxisprobungen erfolgen.

Die Heterogenität der Gruppe bezüglich der Sprachkenntnisse und der (beruflichen)
Vorbildung stellt eine besondere Herausforderung in der Durchführung der Maßnahme dar.

                                                                                     Seite 14 von 33
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 „DvO“ - Direktvermittlung vor Ort
Ziel dieser Maßnahme ist es, Kunden mit dem Förderziel Integration bewerberorientiert durch
den Arbeitgeberservice der KVA direkt mit den Arbeitgebern in Kontakt zu bringen. Auch
Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund werden dieser Maßnahme zugewiesen.
Voraussetzung hierfür ist das Sprachniveau B1, Ziel der Maßnahme ist die Integration. Eine
Praxiserprobung ist vorgeschaltet und soll eine Integration fördern.

Im Jahr 2020 haben insgesamt 85 Teilnehmer die Maßnahme durchlaufen. Von den
Gesamtteilnehmern konnten 27 Personen integriert werden, wovon 17 Teilnehmer einen
Migrationshintergrund haben.

Die deutliche verminderte Anzahl von Teilnehmern gegenüber den Vorjahren ist ein direkter
Ausfluss aus den Reaktionen der Arbeitgeber im Kontext der Corona-Pandemie. Es wurden
deutlich weniger Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt; bzw wurden Einstellungen nur sehr
zögerlich vorgenommen.

                        Integrationen Direktvermittlung vor Ort

                                         10

                                                      17

                    mit Migrationshintergrund 38   ohne Migrationshintergrund 47

Abb. 8   Quelle: Eigene Auswertung KVA

Qualifizieren von Jugendlichen im Hinblick auf Erreichen eines Schulabschlusses,
Berufliche Orientierung und Berufsausbildung sowie Qualifizieren von Personen
ohne Berufsabschluss und Anpassungsqualifizierungen

Das Qualifizieren von Personen mit und ohne Berufsabschluss gewinnt immer mehr an
Bedeutung, da der Anteil der Kunden ohne Berufsabschluss sehr hoch ist und sich Branchen
und Berufsfelder durch die Digitalisierung sehr schnell verändern. Daher werden
Qualifizierungen und Anpassungsqualifizierungen erforderlich, die mit den folgenden
Angeboten erreicht wurden.

Berufliche Weiterbildungen (FbW) richten sich an Personen, die keinen anerkannten
Ausbildungsberuf haben oder durch die längere Arbeitslosigkeit nicht mehr in der Lage sind,
die erlernte Beschäftigung auszuüben. Nach erfolgreicher Teilnahme an der beruflichen
Weiterbildung haben Teilnehmer eine anerkannte Berufsausbildung/Berufsabschluss, der eine
Arbeitsaufnahme als gelernte Fachkraft ermöglicht.

                                                                                   Seite 15 von 33
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Im Jahr 2020 wurden insgesamt 33 Kunden durch eine berufliche Weiterbildung qualifiziert.
Der Schwerpunkt lag im Berichtsjahr 2020 mit 11 Weiterbildungen im Bereich der Pflege/
Erziehung, gefolgt von Qualifizierungen zum Berufskraftfahrer und unterschiedlichen
Ausbildungen im IT-Bereich.

Einen weiteren Schwerpunkt setzten wir auf Qualifizierungen mit hohem Praxisanteil. Diese
Qualifizierungen richteten sich an Personen mit und ohne Ausbildung, die in dem angebotenen
Berufsfeld beruflich Fuß fassen möchten oder deren Kenntnisse veraltet sind und ein
Wiedereinstieg in den Beruf ermöglicht werden soll. Der Praxisanteil dieser Qualifizierungen
erfolgte auf dem 1. Arbeitsmarkt, so dass Gelerntes gleich umgesetzt bzw. Defizite direkt
nachgeschult werden konnten. Diese Qualifizierungen wurden in folgenden Berufsfeldern
angeboten:

   •   Lager Logistik
   •   Büromanagement

Speziell für die Zielgruppe der Jugendlichen gibt es zusätzlich noch weitere Maßnahmen zur
Qualifizierung, welche unter Punkt 3.4 dieses Eingliederungsberichtes beschrieben werden.

Aktivieren von Langzeitarbeitslosen und Berufsrückkehrern sowie aufsuchendes
Coaching
Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, umso schwieriger und langwieriger gestaltet sich die
Qualifizierung und Integration. Dieser Personenkreis ist oft nicht bereit mitzuwirken, es fehlen
lebenspraktische Kompetenzen oder es liegen Rahmenbedingungen vor, die nicht mit der
Beschäftigungsaufnahme kompatibel sind. Damit verbunden sind auch Einschränkungen der
Leistungsfähigkeit. Im Bereich des SGB II stellt sich der KVA immer mehr die Herausforderung,
dass dieser Personenkreis schwer zu aktivieren ist. In vielen Fällen kann nicht mehr das
geforderte Qualifikationsniveau erreicht werden, so dass diese Personengruppe nur schwer
auf dem ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln ist. Für diesen Personenkreis wäre das frühere
Instrument der Arbeitsgelegenheit gem. § 16d SGB II („1 €-Job“) hilfreich. Innerhalb dieser
Beschäftigungen haben viele Menschen für sich wieder eine Tagesstruktur bekommen, einen
Sinn für ihr Leben und bei einem Anteil der Teilnehmer konnte sogar ein Verbleib in einer
Erwerbssituation erreicht werden. Mit einem relativ geringen Aufwand (gegenüber den
üblichen Aktivierungsmaßnahmen) konnte einem relativ großen Personenkreis mit
überschaubarem Aufwand geholfen werden.

Nachstehend führen wir die wichtigsten Aktivierungsmaßnahmen auf, durch die es in 2020
gelungen ist, diese Zielgruppe zu aktivieren.

Leistungsfähigkeit individuell aufzeigen „LIA“
Hier geht es darum, für Teilnehmer mit Ausbildungs- oder Qualifizierungswunsch eine
Einschätzung abzugeben, ob sie körperlich und psychisch für den Zielberuf bzw. die
Erreichung des Ziels geeignet sind und/oder inwieweit Erwerbsfähigkeit besteht.
Gegebenenfalls erfolgt eine Prognose über die mögliche berufliche Neuorientierung, damit
eine realistische Berufsplanung vorgenommen werden kann. Durch die Maßnahme werden
Leistungs- und Belastungsfähigkeit in einer psychologischen Begutachtung festgestellt. Deren
Ergebnisse fließen in eine arbeitsmedizinische Untersuchung ein, so dass sich als Ergebnis
ein einheitlicher Bericht ergibt. Die Eignung für bestimmte Berufsfelder wird getestet. Anhand
unterschiedlicher Testverfahren sollen berufsrelevante Eigenschaften festgestellt und die
persönlichen Voraussetzungen des/der Teilnehmenden mit den realen Bedingungen des
Arbeitsmarktes abgeglichen werden.

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Insgesamt wurden in Jahr 2020 50 Maßnahmen abgeschlossen, 43 davon mit planmäßigem
Abschluss, lediglich in 7 Fällen wurde die Maßnahme vorzeitig beendet. Die bereits erfolgten
Evaluationen der beendeten Maßnahmen zeigen ein hohes positives Ergebnis im Hinblick auf
die Möglichkeiten, die sich durch die weitere Zusammenarbeit zwischen Persönlichem
Ansprechpartner und Leistungsbezieher ergeben.

                Evaluation LIA - Leistungsfähigkeit individuell aufzeigen

             Feststellung der Fähigkeiten erfolgt?                            44

 Sachbericht / aussagekräftige Dokumentation?                                     45

            Sachbericht sinnvoll für Weiterarbeit?                                45

Abb. 9    Quelle: Eigene Auswertung KVA

Wege in Arbeit „WiA“
Ziel der Maßnahme ist es, die Teilnehmenden durch Gruppen- und Einzelcoaching individuell
zu beraten, stärken und zu unterstützen. Stärken und Talente der Teilnehmer werden
erarbeitet, um damit Perspektiven auf dem Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu finden.
Außerdem dient die Maßnahme der Strategieentwicklung zur erfolgreichen (Wieder-)
Eingliederung auf dem Arbeits-/Ausbildungsmarkt. Die Teilnehmer absolvieren eine
Praxiserprobung auf dem ersten Arbeitsmarkt, um berufliche Orientierung zu erhalten und eine
Beschäftigungsaufnahme zu realisieren.
Die persönliche Begleitung zum Arbeitgeber sowie kurzzeitige Unterstützung/Coaching nach
Beschäftigungsaufnahme ist ebenso Bestandteil der Maßnahme und führt zu guten
Ergebnissen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Beschäftigungen. Diese Maßnahme läuft
seit dem 1. März 2019 und richtet sich an Kunden im Förderziel Integration. Hier sind laufende
Zusteuerungen möglich, wodurch in vielen Fällen kurzfristig und flexibel reagiert werden kann.
Im Jahr 2020 haben 68 Personen die Maßnahme abgeschlossen. 32 Personen haben die
Maßnahme bis zum vorgesehenen Ende besucht. 36 Personen haben die Maßnahme
vorzeitig beendet, wobei bei 11 Personen eine Beschäftigungsaufnahme erfolgt ist und zwei
Teilnehmer eine Ausbildung begonnen haben.

                                             Wege in Arbeit (WIA)
                                                                         10

                                                                  12

                                                     46

                                          Maßnahmeziel wurde erreicht
                                          Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht
                                          Maßnahmeziel wurde nicht erreicht
Abb. 10   Quelle: Eigene Auswertung KVA

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„ABC“ Aufsuchen, Beraten, Coachen
Diese Maßnahme wird bereits seit 2017 durchgeführt. Aus unterschiedlichen Gründen können
Personen in entsprechenden Lebenssituationen nicht auf eigene Ressourcen zurückgreifen.
Dies kann sich darin äußern, dass weder um Unterstützung nachgefragt wird noch die bereits
bestehenden Hilfen genutzt werden. Zu beobachten sind hier Verhaltensweisen wie das
Nichteinhalten von Terminen und Negation lösungsorientierter Absprachen, obwohl diese
gemeinsam mit dem Kunden besprochen wurden. Die Maßnahme ABC ist daher ein
niedrigschwelliges Angebot nach dem Leitsatz „Wenn der Kunde nicht zu den Hilfesystemen
findet, bringen wir die Hilfeleistung zum Kunden“.

Durch die Maßnahme wird der Kunde zu Hause aufgesucht, die Situation analysiert und
weitere Hilfeplanung und Heranführung an Hilfesysteme besprochen mit dem Ziel, dass er
wieder von selbst mit eigener Motivation zu Terminen in der KVA erscheint, Hilfsangebote
wahrnimmt und selbst mitarbeitet. Trotz dieser sehr schwierigen Zielgruppe und der vielfältigen
Problemlagen können wir insbesondere durch den aufsuchenden Ansatz und hohe
Kontaktdichte sehr gute Erfolge erzielen. Diese Maßnahme bleibt deshalb ein wichtiger
Baustein bei der Aktivierung unserer Kunden. Im Jahr 2020 haben insgesamt 53 Personen die
Maßnahme abgeschlossen. 41 Teilnehmer haben regulär die Maßnahme beendet – der Rest
vorzeitig.

                                 Aufsuchen, Beraten, Coachen (ABC)

                                                                 18
                                          21

                                                       14

                   Maßnahmeziel wurde erreicht         Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht
                   Maßnahmeziel wurde nicht erreicht
Abb. 11   Quelle: Eigene Auswertung KVA

Chancen für Frauen – Leben und Arbeiten auf dem Vulkan
Das Projekt „Chancen für Frauen“ widmet sich mit sozialraumbezogenem Ansatz der
Zielgruppe der Frauen, die nicht ausbildungsplatzsuchend sind, zeitlich eingeschränkt durch
Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben und
bisher nicht erwerbstätig sind. Im Rahmen des Projektes soll einerseits die Entwicklung einer
beruflichen Perspektive oder die Arbeitsaufnahme unter Beachtung der Aspekte der
Sozialraumorientierung erreicht werden. Zusätzlich soll durch den sozialraumorientierten
„aufsuchenden Ansatz“ erreicht werden, dass die Teilnehmerinnen mehr über ihren Wohnort
lernen auch im Hinblick auf Möglichkeiten der Kinderbetreuung, der Hilfe bei der Pflege von
Angehörigen, potentieller Arbeitgeber vor Ort und der Aufbau eines Netzwerkes – auch
innerhalb der Gruppe. Zusätzlich zu den Gruppentreffen werden auch Einzelcoachings
durchgeführt.

                                                                                        Seite 18 von 33
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Im Jahr 2020 wurden vier Projekt-Durchläufe an unterschiedlichen Standorten im Kreisgebiet
mit guten Ergebnissen durchgeführt. Insgesamt haben 23 Teilnehmerinnen die Maßnahme
besucht, 19 davon bis zum vorgesehenen Ende, 4 mit einem vorzeitigen Abbruch. Das
Maßnahmeziel wurde lediglich bei 4 Teilnehmern nicht erreicht.

                     Chancen für Frauen - Leben und Arbeiten im Vogelsberg
 20                         19
 18

 16

 14

 12
                                                                         10
 10                                                        9
     8

     6
                                             4                                            4
     4

     2

     0

                       Reguläre Beendigung                 vorzeitig beendet
                       Maßnahmeziel wurde erreicht         Maßnahmeziel wurde teilweise erreicht
                       Maßnahmeziel wurde nicht erreicht
Abb. 12   Quelle: Eigene Auswertung KVA

Die Arbeitgeberveranstaltung 2020 und die Ausbildungsmesse 2020 konnten aufgrund der
pandemischen Situation nicht durchgeführt werden.

3.        Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

Den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende stehen für die Maßnahmen der
Eingliederung bzw. der Unterstützung der Leistungsbezieher die Fördermöglichkeiten der
§§ 16 ff SGB II in Verbindung mit einzelnen Förderleistungen der Arbeitsförderung nach
dem SGB III zur Verfügung. Die KVA Vogelsbergkreis – Kommunales Jobcenter nutzt zur
Förderung und Unterstützung das zur Verfügung stehende Spektrum sowohl in Einzel- wie
in Gruppenmaßnahmen.

Die Gesamtausgaben für Eingliederungsmaßnahmen im Jahr 2020 sind um rund 7% höher
als die Ausgaben im Haushaltsjahr 2019.

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Die Fördermöglichkeiten durch das am 1.1.2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz
wurden im Jahr 2020 erheblich ausgebaut, ebenso sind im Bereich der Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung höhere Ausgaben festzustellen. Die
durchgeführten Eingliederungsmaßnahmen werden nachstehend näher dargestellt.

3.1       Aktivierung und berufliche Eingliederung
Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Nach § 44 SGB III können Ausbildungssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitsuchende oder Arbeitslose aus dem Vermittlungsbudget bei der Anbahnung oder
Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden. Die Förderung
umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für Leistungen, für die kein anderer
Leistungsträger zuständig ist und die zur Anbahnung und Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig sind.

Im Jahre 2020 wurden insgesamt 241 Einzelpersonen mit einem Gesamtbetrag in Höhe
122.434,32 € gefördert. Die Förderungen des § 44 SGB III erfolgen zielgerichtet. Im Jahr
2020 sind die Ausgaben für Leistungen aus dem Vermittlungsbudget um rund 40%
gegenüber dem Jahr 2019 gesunken.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Mit den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung können insgesamt fünf
Zielsetzungen verfolgt werden:

      •   Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III)
      •   Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
           (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III)
      •   Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB
          III)
      •   Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III) oder
      •   Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).

Diese Zielsetzungen, die auch miteinander kombiniert werden können, können sowohl durch
beauftragte Träger im Wege der Vergabe wie auch durch Ausstellung eines Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheines gefördert werden. Mit der Instrumentenreform sollen insbesondere
Maßnahmen gefördert werden, die nach inhaltlicher Ausgestaltung und Dauer den erhöhten
Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf von Arbeitslosen mit schwerwiegenden Vermitt-
lungshemmnissen berücksichtigen.

Die Kunden wurden hierbei sowohl durch Qualifizierungsmaßnahmen, durch vereinbarte
Praktika mit Arbeitgebern wie auch zur Heranführung an eine Selbständigkeit gefördert. Durch
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden im Jahr 2020
369 Personen mit einem Gesamtvolumen für diese Maßnahmen von 836.314,55 € gefördert.
Die Ausgaben haben sich damit erheblich gesteigert, während die geförderten Personen
nahezu identisch geblieben sind. Dies beruht darauf, dass längere und intensivere
Maßnahmen durchgeführt werden, die auch entsprechend erfolgreiche Ergebnisse bringen.
Sowohl bei Vergabemaßnahmen als auch bei Maßnahmen durch Ausstellung eines
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wird seitens der KVA versucht, ein so breites
Portfolio über alle zu fördernden Ressourcenbereiche anbieten zu können, dass zielgerichtete
Förderungen erfolgen.

Auch im Jahr 2020 nahmen die Trägerkosten den größten Anteil ein, gefolgt von Fahrtkosten
sowie den im Rahmen von Maßnahmen vorgesehenen Erfolgsprämien. Das Instrument der
Vermittlungsprämie, das in den Vorjahren keine entscheidende Rolle spielte, kam im Jahr
2020 nicht zum Einsatz.

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Berufliche Weiterbildung
Nach § 81 SGB III können Arbeitslose durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert
werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie beruflich einzugliedern. Die Regelungen
des § 81 SGB III wurden im Zuge der Instrumentenreform dahingehend reformiert, dass auch
Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen als
Beschäftigungszeit gelten. Zusätzlich wurde zum 01.01.2019 durch das Qualifizierungs-
chancengesetz die Möglichkeit der Förderung von Erweiterungsqualifizierungen und
Weiterbildungen in Engpassberufen neu geregelt. Dies ermöglichte es, den Personenkreis, für
den die Übernahme von Weiterbildungskosten möglich ist, erneut zu erweitern. Dem
berechtigten Personenkreis wird nach einer eingehenden Beratung und Prüfung der
Voraussetzungen ein Bildungsgutschein ausgestellt mit der Zielsetzung, dass nach Abschluss
der Weiterbildung eine dauerhafte (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen kann.

Zu den Weiterbildungskosten gehören sowohl die Lehrgangskosten, etwaige Kosten der
Eignungsfeststellung, anfallende Fahrtkosten sowie bei Bedarf Kosten der auswärtigen
Unterbringung und Verpflegung oder der Kinderbetreuung. Die einzelnen Leistungsarten sind
in den §§ 82-87 SGB III normiert.

Im Haushaltsjahr 2020 wurden insgesamt 29 Personen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von
65.330,60 € gefördert. Im Bereich der Beruflichen Weiterbildungen ist gegenüber dem Jahr
2019 erneut ein Rückgang feststellbar.

Besondere Maßnahmen Reha § 117 SGB III
Diese besonderen Leistungen werden durch unsere eigene Fachstelle für Rehabilitation und
Menschen mit Behinderung entsprechend der gesetzlichen Grundlage anstelle der
allgemeinen Leistungen eingesetzt. Die Fachstelle ist inzwischen mit zwei Persönlichen
Ansprechpartnerinnen besetzt – und der Bedarf nach dieser besonderen Fördermöglichkeit
zeigt sich aufgrund der erneuten Steigerung der Ausgaben zum Vorjahr. Für die besonderen
Leistungen nach § 117 SGB III wurden im Jahr 2020 für vier Personen insgesamt 63.533,60 €
verausgabt. Insbesondere die hierbei u.a. geförderten Ausbildungen ergeben perspektivisch
jedoch ein wesentlich höheres Einsparpotential aufgrund der beruflichen Chancen der
Menschen mit Beeinträchtigungen.

3.2    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Eingliederungszuschüsse gem. §§ 88 ff. SGB III
Die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende können Arbeitgebern einen Zuschuss zum
Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung als Eingliederungszuschuss gewährleisten,
wenn die Vermittlung wegen in der Person des Arbeitsuchenden liegenden Gründe erschwert
ist (§ 88 SGB III). Höhe und Dauer der Förderung richten sich hierbei gem. § 89 SGB III nach
dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung. Die Förderhöhe darf bis zu 50 Prozent
des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei einer Förderdauer von bis zu zwölf Monaten
betragen. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen kommt eine höhere und längere
Fördermöglichkeit in Betracht (§ 90 SGB III). Es handelt sich bei der Förderung durch
Gewährung eines Eingliederungszuschusses um eine Ermessensleistung, so dass in jedem
Einzelfall unter Berücksichtigung der Förderausschlüsse des § 92 SGB III geprüft wird,
inwieweit eine Förderung zulässig und möglich ist und ob diese insbesondere geeignet ist, den
Arbeitsuchenden langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Durch die neuen Möglichkeiten
des Teilhabechancengesetzes erfolgt eine Prüfung, welches Förderinstrumentarium
einzelfallbezogen am sinnvollsten erscheint.

Im Jahr 2020 ist im Bereich der Regelförderung des § 88 SGB III sowohl ein Rückgang der
geförderten Personen (65 gegenüber 98 Personen in 2019) wie auch der Ausgaben
festzustellen. Diese haben sich um 47,16 % auf 141.530,13 € reduziert.
.

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