Kommunale Arbeitsmarktstatistik für den Rechtskreis SGB II - Januar 2009
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Kommunale Arbeitsmarktstatistik für den Rechtskreis SGB II Optionskommune Kreis Minden-Lübbecke sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden Januar 2009 - Amt proArbeit -
Inhaltsverzeichnis Seit Mai 2005 veröffentlicht der Kreis Minden-Lübbecke die Kommunale Arbeitsmarktstatistik für den Rechtskreis SGB II. Inhalt der monatlich erscheinenden Statistik sind die Ergebnisse und Entwicklungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (SGB II) im Kreis Minden-Lübbecke. Zu Beginn des Jahres 2007 ist die bisherige Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II überarbeitet und mit folgenden Inhalten versehen worden: Inhalt Seite Presseerklärung zur Kommunalen Arbeitsmarktstatistik SGB II 3 Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende 4 Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger 5 Integration und Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen 6 Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen 8 Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger in den kreisangehörigen 9 Städten und Gemeinden Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Geschlecht in den 10 kreisangehörigen Städten und Gemeinden Integration und Aktivierung nach Altersgruppen und Geschlecht in den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen in den kreisangehörigen Städten und 14 Gemeinden Glossar mit Erläuterungen zur Interpretation der Kommunalen 15 Arbeitsmarktstatistik SGB II Impressum 18 Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 2
Presseerklärung zur Kommunalen Arbeitsmarktstatistik SGB II Januar 2009 PRESSEERKLÄRUNG ► Erwarteter Rückgang bei Integration in Arbeit ► Zahl der arbeitslosen ALG II-Empfänger gestiegen ► Weniger Kinder im Leistungsbezug Im Januar 2009 zeigt sich die Integration in Arbeit weiterhin rückläufig. Im Vergleich zum Vormonat reduzierte sich das monatliche Vermittlungsergebnis von 308 auf 247 integrierte ALG II-Empfänger. Den Rückgang ausschließlich auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise zurück zu führen, wäre zu diesem Zeitpunkt allerdings verfrüht, wie ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat zeigt. Hiernach ist die Integration von ALG II-Empfängern im Mühlenkreis saisonal bedingt. In den Jahren 2006 bis 2009 konnten im Januar nie mehr als durchschnittlich 210 Menschen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. Die Nachfrage der heimischen Unternehmen nach arbeitslosen ALG II-Empfängern zeigt sich allerdings im Vergleich zum Vorjahresmonat verändert. Während im Dienstleistungssektor die Arbeitsaufnahmen konstant geblieben sind, verzeichnet das verarbeitende Gewerbe einen Rückgang um 60 %. Neben den in Arbeit integrierten Personen ist es im Januar gelungen 155 erwerbsfähige Hilfebedürftige in eine Arbeitsgelegenheit oder Qualifizierungsmaßnahme zu aktivieren. „Angesichts des prognostizierten Konjunkturabschwungs und einem damit einhergehenden Abbau von Arbeitsplätzen, gewinnen arbeitsmarktpolitische Eingliederungsmaßnahmen für arbeitslos gewordene ALG II-Empfänger als Möglichkeit zur Überbrückung oder Verbesserung der beruflichen Qualifikation zunehmend an Bedeutung. Der Kreis Minden-Lübbecke ist daher bestrebt, das Angebot arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen in 2009 auszuweiten“, so Landrat Dr. Ralf Niermann. Die Zahl der arbeitslosen ALG II-Empfänger im Kreis Minden-Lübbecke steigt im Januar zum dritten Mal in Folge im Vergleich zum Vormonat an. Seit dem bisherigen Tiefstand von 5.832 im Oktober letzten Jahres hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II um 5,5 % bis auf 6.150 Personen im Januar 2009 erhöht. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist allerdings noch ein Rückgang um 15,6 % (absolut: 1.137 Menschen) zu verzeichnen. Bei den Leistungsempfängern ist im Vergleich zum Vormonat erwartungsgemäß ein Anstieg im Januar festzustellen. Die Zahl der Bezieher von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft) erhöht sich insgesamt leicht um 0,4 % auf 22.441 Personen. Im Gegensatz zum Ende des letzten Jahres verzeichnet jedoch die Gruppe der von Hartz IV betroffenen Kinder unter 14 Jahren einen Rückgang von 1,5 % auf 6.356. Ursächlich für diese Entwicklung ist die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Wohngelderhöhung. Hiernach ergeben sich für Kinder von ALG II-Empfänger erhöhte Wohngeldansprüche, was dazu führt, dass innerhalb der Bedarfsgemeinschaft das Sozialgeld beziehende Kind aus dem Leistungsbezug fällt, während die Eltern in diesem verbleiben. Minden, 29. Januar 2009 Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 3
Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Januar 2009 Integration und Aktivierung im Berichtsmonat und kumuliert seit Jahresbeginn 247 68 Integrationen in Arbeit Aktivierungen in Arbeitsgelegenheiten 247 68 01.01. - 31.01.09 im Jan. 2009 01.01. - 31.01.09 im Jan. 2009 87 820 Aktivierungen in Qualifizierungen* Eingliederungsvereinbarungen 87 820 01.01. - 31.01.09 im Jan. 2009 01.01. - 31.01.09 im Jan. 2009 * incl. Praktikum 10.114 Bedarfsgemeinschaften 22.441 Hilfeberechtigte davon 3.557 Hilfeberechtigte von 15 bis unter 25 Jahren SGB II-Quote im Kreis Minden-Lübbecke Verhältnis der Leistungsempfänger (Alg II, SozG) zur Einwohnerzahl 12,0% 10,3% 10,0% 8,1% 8,0% 7,0% 7,0% 7,4% 5,5% 5,8% 6,0% 5,1% 4,3% 4,5% 4,0% 3,3% 3,4% 2,0% 0,0% n e n n ille e n ke t rf p a s de ck de ge se ed am do lic or ec H be tfa au ah in lh ha w en lk bb em M ül eb es pe nh R rs ld Lü H te O W Lu St Es ey Pe h O n- rta sc de d Po ßi Ba in eu M Pr s ei Kr Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 4
Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger Januar 2009 Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger im Vergleich zum Vorjahresmonat Jan 09 Jan 08 Veränderung zu darunter Vorjahresmonat Gesamt Gesamt Männlich Weiblich absolut in % Bedarfsgemeinschaften 10.114 - - 10.437 -323 -3,1% Leistungsempfänger 22.441 11.008 11.433 23.730 -1.289 -5,4% davon Arbeitslosengeld II 15.471 7.422 8.049 16.302 -831 -5,1% davon Sozialgeld 6.970 3.586 3.384 7.428 -458 -6,2% Differenzierung der Leistungsempfänger im Berichtsmonat nach Alter und Geschlecht Leistungsempfänger Arbeitslosengeld II Sozialgeld darunter darunter Gesamt Gesamt Männlich Weiblich Männlich Weiblich Bestand unter 15 Jahren - - - 6.356 3.248 3.108 15 bis unter 25 Jahren 3.095 1.377 1.718 462 250 212 25 Jahre und älter 12.376 6.045 6.331 152 88 64 Insgesamt 15.471 7.422 8.049 6.970 3.586 3.384 Anteile in % unter 15 Jahren - - - 91,2% 90,6% 91,8% 15 bis unter 25 Jahren 20,0% 18,6% 21,3% 6,6% 7,0% 6,3% 25 Jahre und älter 80,0% 81,4% 78,7% 2,2% 2,5% 1,9% Insgesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften u. Leistungsempfänger in den letzten 13 Monaten 28.000 26.000 23.730 23.864 23.662 23.870 23.677 23.603 23.398 23.250 24.000 22.993 23.046 22.928 22.351 22.441 22.000 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.437 10.446 10.366 10.435 10.303 10.213 10.156 10.050 9.960 10.041 10.093 9.954 10.114 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 09 Bedarfsgemeinschaften Leistungsempfänger Bei den Bedarfsgemeinschaften handelt es sich seit September 2006 ausschließlich um Zahlfälle, d. h. die ausgezahlte Leistungssumme ist größer Null. Die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden befindet sich auf den Seiten 9 - 10. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 5
Integration und Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Januar 2009 Erwerbsfähige Hilfebedürftige im Vergleich zum Vorjahresmonat Jan 09 Jan 08 Veränderung zu darunter Vorjahresmonat Gesamt Gesamt Männlich Weiblich absolut in % Erwerbsfähige 15.471 7.422 8.049 16.302 -831 -5,1% Hilfebedürftige (eHb) davon aktivierungsfähige eHb 10.178 5.320 4.858 10.786 -608 -5,6% unter 15 Jahren - - - - - - 15 bis unter 25 Jahren 1.226 634 592 1.338 -112 -8,4% 25 Jahre und älter 8.952 4.686 4.266 9.448 -496 -5,2% Aktivierungsfähige Hilfebedürftige stehen dem Fallmanagement und der Arbeitsvermittlung unein- geschränkt zur Verfügung. Sie können in den Arbeitsmarkt integriert oder in eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme aktiviert werden. Die verbleibenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen sind als nicht aktivierungsfähig eingestuft, da sie z. B. aufgrund einer schulischen Ausbildung, einer Fort-/Weiter- bildungsmaßnahme oder durch familiäre Bindung derzeit nicht unmittelbar dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit im Vergleich z. Vorjahresmonat Jan 09 Jan 08 Veränderung zu darunter Vorjahresmonat Gesamt Gesamt Männlich Weiblich absolut in % Integrierte eHb 247 125 122 224 23 10,3% davon in Sozialversicherungspflichtige 153 85 68 154 -1 -1% Beschäftigung Ausbildung 3 2 1 8 -5 -63% Selbständigkeit 9 5 4 4 5 125% Sozialversicherungsfreie 82 33 49 58 24 41% Beschäftigung (400 €-Job) Differenzierung der Integration im Berichtsmonat nach Alter und Geschlecht Integration 15 bis unter 25 Jahren 25 Jahre und älter darunter darunter Gesamt Gesamt Männlich Weiblich Männlich Weiblich Integrierte eHb 26 15 11 221 110 111 davon in Sozialversicherungspflichtige 15 10 5 138 75 63 Beschäftigung Ausbildung 3 2 1 0 0 0 Selbständigkeit 0 0 0 9 5 4 Sozialversicherungsfreie 8 3 5 74 30 44 Beschäftigung (400 €-Job) Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 6
Integration und Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Januar 2009 Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Maßnahmen im Vgl. z. Vorjahresmonat Jan 09 Jan 08 Veränderung zu darunter Vorjahresmonat Gesamt Gesamt Männlich Weiblich absolut in % Aktivierte eHb 155 95 60 190 -35 -18,4% davon in Arbeitsgelegenheiten 68 42 26 63 5 7,9% Praktikum 28 19 9 45 -17 -37,8% Qualifizierungen 59 34 25 82 -23 -28,0% Differenzierung der Aktivierung im Berichtsmonat nach Alter und Geschlecht Aktivierung 15 bis unter 25 Jahren 25 Jahre und älter darunter darunter Gesamt Gesamt Männlich Weiblich Männlich Weiblich Aktivierte eHb 38 23 15 117 72 45 davon in Arbeitsgelegenheiten 16 9 7 52 33 19 Praktikum 7 3 4 21 16 5 Qualifizierungen 15 11 4 44 23 21 Die Entwicklung der Integration und Aktivierung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden befindet sich auf den Seiten 11 - 13. Entwicklung der Integration und Aktivierung von eHb´s in den letzten 13 Monaten 800 700 660 589 600 508 485 500 452 438 400 406 438 361 375 400 359 340 334 300 224 280 296 279 301 274 246 239 308 247 200 190 155 100 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 09 Integrationen Aktivierungen Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 7
Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen Januar 2009 Arbeitslose gesamt und im Rechtskreis SGB II im Vergleich zum Vorjahresmonat Jan 09 Jan 08 Veränderung zu darunter Vorjahresmonat Gesamt Gesamt Männlich Weiblich absolut in % Arbeitslose gesamt 10.882 5.724 5.158 11.275 -393 -3,5% davon Arbeitslose im SGB II 6.150 2.930 3.220 7.287 -1.137 -15,6% %-Anteil an ges. Arbeitslose 57% 51% 62% 65% - - Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Differenzierung der Arbeitslosigkeit im Berichtsmonat nach Alter und Geschlecht Arbeitslosigkeit davon Arbeitslose gesamt Arbeitslose im SGB II darunter darunter Gesamt Gesamt Männlich Weiblich Männlich Weiblich Bestand unter 25 Jahren 1.135 657 478 375 179 196 25 bis unter 55 Jahren 8.112 4.212 3.900 4.918 2.319 2.599 55 Jahre und älter 1.635 855 780 857 432 425 Insgesamt 10.882 5.724 5.158 6.150 2.930 3.220 Anteile in % unter 25 Jahren 10,4% 11,5% 9,3% 6,1% 6,1% 6,1% 25 bis unter 55 Jahren 74,5% 73,6% 75,6% 80,0% 79,1% 80,7% 55 Jahre und älter 15,0% 14,9% 15,1% 13,9% 14,7% 13,2% Insgesamt 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit gesamt und im Rechtskreis SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden befindet sich auf der Seite 14. Entwicklung der Arbeitslosenquote* nach Rechtskreisen in den letzten 13 Monaten 14% 13% 12% 11% 10% 9% 8% 7,1% 7,0% 6,7% 6,9 % 7% 6,6% 6,4% % % 6,0% 6,1% % % % 5,9% 5,9% 5,8% 5,8% 5,9% 6% 2,5% 2,5% % % % % % 2,3% 2,2% 2,0% % % 3,0% 5% 2,0% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,1% 2,3% 4% 3% 4,6% 4,5% 4,4% 4,4% 4,4% 2% 3,9% 3,8% 3,9% 3,8% 3,7% 3,8% 3,8% 3,9% 1% 0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 08 09 SGB II-Arbeitslosenquote SGB III-Arbeitslosenquote * bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 8
Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2009 Vorjahres Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 -monat Jan. 08 Bedarfsgemeinschaften* Bad Oeynhausen 1.721 1.781 Espelkamp 802 867 Hille 237 239 Hüllhorst 262 249 Lübbecke 916 932 Minden 3.836 3.913 Petershagen 615 635 Porta Westfalica 837 915 Preußisch Oldendorf 321 340 Rahden 329 315 Stemwede 238 251 Insgesamt 10.114 10.437 Bei den Bedarfsgemeinschaften handelt es sich seit September 2006 ausschließlich um Zahlfälle, d. h. die ausgezahlte Leistungssumme ist größer Null. Vorjahres Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 -monat Jan. 08 Leistungsempfänger* Bad Oeynhausen 3.648 3.907 Espelkamp 1.794 2.036 Hille 546 592 Hüllhorst 588 555 Lübbecke 2.112 2.246 Minden 8.536 8.780 Petershagen 1.439 1.521 Porta Westfalica 1.822 2.017 Preußisch Oldendorf 762 819 Rahden 714 702 Stemwede 480 555 Insgesamt 22.441 23.730 * Bei den monatlichen Beständen handelt es sich um Stichtagswerte am Ende des Berichtsmonats. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 9
Leistungsempfänger nach Altersgruppen und Geschlecht in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2009 Leistungsempfänger Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 nach Altersgruppen ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. unter 15 Jahren* weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. Bad Oeynhausen 951 (484) Espelkamp 511 (259) Hille 164 (86) Hüllhorst 159 (67) Lübbecke 619 (294) Minden 2.526 (1.227) Petershagen 414 (209) Porta Westfalica 528 (245) Preußisch Oldendorf 203 (93) Rahden 194 (101) Stemwede 87 (43) Insgesamt 6.356 (3.108) 15 bis unter 25 Jahren* Bad Oeynhausen 579 (321) Espelkamp 286 (145) Hille 97 (46) Hüllhorst 98 (53) Lübbecke 331 (176) Minden 1.322 (733) Petershagen 255 (139) Porta Westfalica 244 (138) Preußisch Oldendorf 130 (71) Rahden 135 (64) Stemwede 80 (44) Insgesamt 3.557 (1.930) 25 Jahre und älter* Bad Oeynhausen 2.118 (1.078) Espelkamp 997 (529) Hille 285 (165) Hüllhorst 331 (161) Lübbecke 1.162 (630) Minden 4.688 (2.370) Petershagen 770 (390) Porta Westfalica 1.050 (506) Preußisch Oldendorf 429 (212) Rahden 385 (188) Stemwede 313 (166) Insgesamt 12.528 (6.395) * Bei den monatlichen Beständen handelt es sich um Stichtagswerte am Ende des Berichtsmonats. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 10
Integration und Aktivierung nach Altersgruppen und Geschlecht in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2009 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Integration in Arbeit ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. Alle Altersgruppen* weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. Bad Oeynhausen 31 (16) Espelkamp 18 (5) Hille 1 (0) Hüllhorst 6 (3) Lübbecke 33 (14) Minden 73 (40) Petershagen 17 (9) Porta Westfalica 39 (23) Preußisch Oldendorf 16 (6) Rahden 7 (3) Stemwede 6 (3) Insgesamt 247 (122) davon unter 25 Jahren* Bad Oeynhausen 2 (1) Espelkamp 1 (1) Hille 0 (0) Hüllhorst 1 (0) Lübbecke 6 (2) Minden 7 (3) Petershagen 4 (1) Porta Westfalica 3 (2) Preußisch Oldendorf 1 (0) Rahden 1 (1) Stemwede 0 (0) Insgesamt 26 (11) davon über 25 Jahren* Bad Oeynhausen 29 (15) Espelkamp 17 (4) Hille 1 (0) Hüllhorst 5 (3) Lübbecke 27 (12) Minden 66 (37) Petershagen 13 (8) Porta Westfalica 36 (21) Preußisch Oldendorf 15 (6) Rahden 6 (2) Stemwede 6 (3) Insgesamt 221 (111) * Bei den monatlichen Beständen handelt es sich um aufsummierte Zahlen vom Beginn des Jahres bis einschließlich des jeweiligen Berichtsmonats. Aufgrund der fortlaufenden Kumulierung wird auf die Anonymisierung von Zahlenwerten kleiner als 3 verzichtet. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 11
Integration und Aktivierung nach Altersgruppen und Geschlecht in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2009 Aktivierung in Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Arbeitsgelegenheiten ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. Alle Altersgruppen* weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. Bad Oeynhausen 14 (8) Espelkamp 6 (3) Hille 3 (1) Hüllhorst 0 (0) Lübbecke 6 (1) Minden 21 (9) Petershagen 4 (2) Porta Westfalica 8 (0) Preußisch Oldendorf 4 (2) Rahden 1 (0) Stemwede 1 (0) Insgesamt 68 (26) davon unter 25 Jahren* Bad Oeynhausen 4 (2) Espelkamp 1 (0) Hille 0 (0) Hüllhorst 0 (0) Lübbecke 0 (0) Minden 10 (5) Petershagen 0 (0) Porta Westfalica 1 (0) Preußisch Oldendorf 0 (0) Rahden 0 (0) Stemwede 0 (0) Insgesamt 16 (7) davon über 25 Jahren* Bad Oeynhausen 10 (6) Espelkamp 5 (3) Hille 3 (1) Hüllhorst 0 (0) Lübbecke 6 (1) Minden 11 (4) Petershagen 4 (2) Porta Westfalica 7 (0) Preußisch Oldendorf 4 (2) Rahden 1 (0) Stemwede 1 (0) Insgesamt 52 (19) * Bei den monatlichen Beständen handelt es sich um aufsummierte Zahlen vom Beginn des Jahres bis einschließlich des jeweiligen Berichtsmonats. Aufgrund der fortlaufenden Kumulierung wird auf die Anonymisierung von Zahlenwerten kleiner als 3 verzichtet. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 12
Integration und Aktivierung nach Altersgruppen und Geschlecht in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2009 Aktivierung in Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Qualifizierungen* ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. Alle Altersgruppen** weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. weibl. Bad Oeynhausen 21 (10) Espelkamp 9 (3) Hille 2 (1) Hüllhorst 2 (1) Lübbecke 11 (5) Minden 13 (4) Petershagen 5 (2) Porta Westfalica 9 (2) Preußisch Oldendorf 12 (5) Rahden 2 (1) Stemwede 1 (0) Insgesamt 87 (34) davon unter 25 Jahren** Bad Oeynhausen 4 (3) Espelkamp 7 (2) Hille 0 (0) Hüllhorst 1 (0) Lübbecke 4 (1) Minden 2 (1) Petershagen 1 (0) Porta Westfalica 2 (1) Preußisch Oldendorf 1 (0) Rahden 0 (0) Stemwede 0 (0) Insgesamt 22 (8) davon über 25 Jahren** Bad Oeynhausen 17 (7) Espelkamp 2 (1) Hille 2 (1) Hüllhorst 1 (1) Lübbecke 7 (4) Minden 11 (3) Petershagen 4 (2) Porta Westfalica 7 (1) Preußisch Oldendorf 11 (5) Rahden 2 (1) Stemwede 1 (0) Insgesamt 65 (26) * incl. Praktikum ** Bei den monatlichen Beständen handelt es sich um aufsummierte Zahlen vom Beginn des Jahres bis einschließlich des jeweiligen Berichtsmonats. Auf die Anonymisierung von Zahlenwerten kleiner als 3 wird verzichtet. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 13
Arbeitslosigkeit nach Rechtskreisen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden 2009 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Arbeitslose ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. ges. dav. Alle Altersgruppen* SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II SGB II Bad Oeynhausen 1.718 (1.015) Espelkamp 1.097 (639) Hille 349 (115) Hüllhorst 343 (136) Lübbecke 926 (522) Minden 3.186 (2.025) Petershagen 929 (508) Porta Westfalica 1.106 (603) Preußisch Oldendorf 404 (181) Rahden 429 (195) Stemwede 395 (211) Insgesamt 10.882 (6.150) Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die statistische Auswertung der Arbeitslosenzahl im Rechtskreis SGB II nach Altersgruppen und Geschlecht ist zur Zeit noch nicht valide. Sobald eine plausible Auswertung nach Altersgruppen und Geschlecht in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden gegeben ist, erfolgt ihre Darstellung in der Kommunalen Arbeitsmarktstatistik SGB II des Kreises Minden-Lübbecke. * Bei den monatlichen Beständen handelt es sich um Stichtagswerte am Ende des Berichtsmonats. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 14
Glossar Erläuterungen zur Kommunalen Arbeitsmarktstatistik SGB II Die Aktivierung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erfolgt durch Vermittlung in eine arbeits- marktpolitische Maßnahme im Rechtskreis des SGB II. Dazu zählen vor allem: Aktivierung - Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 Abs. 3 SGB II - Qualifizierungsmaßnahmen und Praktikum Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II ist eine Form der Eingliederungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Diese Eingliederungs- maßnahmen sind auf die individuellen Erfordernisse der Hilfebedürftigen abzustimmen. Arbeitsgelegenheiten müssen im öffentlichen Interesse liegen und soweit zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Sie können als Mehraufwansvariante (sozialversicherungsfrei) oder als Entgeltvariante (sozialversicherungspflichtig) durchgeführt werden. Arbeitsgelegenheiten Entgeltvariante: Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgelt an Stelle des Alg II erhält. Zusatzjobs (Mehraufwandsvariante): Im Rahmen von zumutbaren, nicht sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigungen (im sog. Sozialrechtsverhältnis) können von Maßnahmeträgern Zusatzjobs geschaffen werden. Die Zusatzjobs begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Während der Teilnahme erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige zuzüglich zum Alg II eine angemessene Mehraufwandsentschädigung. Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie - nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten - eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und - sich bei einer Argentur für Arbeit / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet haben. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die Arbeitslose - mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mind. 15 Stunden pro Woche), - nicht arbeiten dürfen oder können, - ihre Verfügbarkeit einschränken, - das 65. Lebensjahr vollendet haben, - sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit / ARGE / Kommune gemeldet haben, - arbeitsunfähig erkrankt sind, - Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen, - arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörigen sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus: Arbeitslosengeld II - Regelleistung (§ 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, (Alg II) pauschalierte Regelsätze, - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II), - Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II), - befristeter Zuschlag (§ 24 SGB II) Hierzu zählt die Aufnahme einer schulischen (z. B. Beginn Studium, Schulausbildung, schulische Reha-Maßnahme, Techniker-/Meisterausbildung, Altenpflegehelfer/in, usw.) Ausbildung oder betrieblichen Ausbildung. Ausser- oder überbetriebliche Ausbildungsverhältnisse fallen ebenfalls unter dem Begriff Ausbildung. Abgänge in allgemeinbildende Schulen werden nicht als Beginn einer Ausbildung gezählt. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 15
Glossar Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mind. einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu: a) weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige, b) die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils, c) als Partner des erwerbsfähigen Hilfebdürftigen - der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, - der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, - eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, Bedarfsgemeinschaft d) die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebens-unterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder V Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben. So zählen z. B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme minderjährige Kinder). Zweckgemeinschaften (wie z. B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Berichtsmonat ist der Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Bestandsmessungen zum jeweiligen Berichtsmonat beziehen sich auf die am Stichtag für den Berichtsmonat gezählten Daten. Berichtsmonat Bewegungsdaten (Zugang, Abgang) beziehen sich auf die jeweiligen Bewegungen vom Tag nach dem Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonat bis zum Stichtag im Berichtsmonat. Als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und - ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf Erwerbsfähige absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Hilfebedürftige Arbeitsmarkts mind. drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. (eHb) Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seine Eingliederung in Arbeit sowie seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, v. a. nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (Angehörige, andere Leistungsträger) erhält. Erwerbstätigkeit dient dem Zweck, durch eigenes Tätigwerden Einkommen (d. h. Erwerbseinkommen) zu erzielen. Erwerbstätigkeit kann als selbständige und als nichtselbständige (abhängige) Tätigkeit ausgestaltet sein. Abhängige Arbeit ist bis zu Erwerbstätigkeit einer Einkommensgrenze von 400 €/Monat sozialversicherungsfrei, dann beginnt eine Übergangszone, bis ab 800 €/Monat volle Sozialversicherungspflicht einsetzt. Für die Berechnung von Bedürftigkeitsleistungen sind die Art und Quelle der Einkünfte irrelevant. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 16
Glossar Eine Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger erfolgt durch Vermittlung in eine Integration abhängige oder selbständige Erwerbstätigkeit (siehe Erwerbstätigkeit). Daneben werden auch Vermittlungen in Ausbildung als Integration gezählt (siehe Ausbildung). Innerhalb der SGB II-Quote wird ein prozentuales Verhältnis der Leistungsempfänger SGB II-Quote nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) zur Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune gebildet. Es handelt sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit dem Alg II-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere Sozialgeld oder wegen Erwerbsminderung haben (§ 28 SGB II). Sie setzt sich zusammen aus: (SozG) - Regelleistung (§ 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze, - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II), - Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) Die aufgeführten Erläuterungen bzw. Definitionen sind im wesentlichen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 17
Impressum Zusammenstellung und Herausgabe Kreis Minden-Lübbecke - Amt proArbeit - Johansenstr. 4 32423 Minden Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung Amtsleitung Ralf Bierstedt 0571/807-1007 r.bierstedt@minden-luebbecke.de Controlling und Statistik Björn Horstmeier 0571/807-1009 b.horstmeier@minden-luebbecke.de Im Internet finden Sie die Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II unter www.minden-luebbecke.de proArbeit/Statistik Datenquelle Mit Ausnahme der Daten zur Arbeitslosigkeit sowie ausgewählten Definitionen im Glossar sind alle Informationen in der Kommunalen Arbeitsmarktstatistik SGB II vom Kreis Minden-Lübbecke erhoben und verarbeitet worden. Sekundärdaten zur Arbeitslosigkeit und zu Definitionen sind den einschlägigen Publikationen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Urheberrecht Der Kreis Minden-Lübbecke ist bestrebt in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen. Sollte sich auf den jeweiligen Seiten dennoch eine ungekennzeichnete, aber durch fremdes Urheberrecht geschützte Grafik oder ein Text befinden, so konnte das Urheberrecht nicht festgestellt werden. Im Falle einer solchen unbeabsichtigten Urheberrechtsverletzung wird der Kreis Minden-Lübbecke das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Das Urheberrecht für veröffentlichte, vom Kreis Minden-Lübbecke selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Kreises Minden-Lübbecke nicht gestattet. Kommunale Arbeitsmarktstatistik SGB II 18
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