EINLADUNG ZUR 20. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG - Kultur verändern - Netzwerke aufbauen - TAKKT AG

Die Seite wird erstellt Klaus-Peter Otto
 
WEITER LESEN
EINLADUNG
ZUR 20. ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG

      Kultur verändern –
      Netzwerke aufbauen
KENNZAHLEN TAKKT-KONZERN
 in Mio. Euro                                        2014    2015    2016    2017    2018
 Umsatz                                              980,4 1.063,8 1.125,0 1.116,1 1.181,1
 Veränderung in %                                      2,9     8,5     5,8    –0,8     5,8
 EBITDA                                              137,3   157,3   171,3   150,3   150,1
 in % vom Umsatz                                      14,0    14,8    15,2    13,5    12,7
 EBIT                                                110,8   129,4   142,0   123,2   122,5
 in % vom Umsatz                                      11,3    12,2    12,6    11,0    10,4
 Ergebnis vor Steuern                                 99,3   119,9   132,5   115,0   116,9
 in % vom Umsatz                                      10,1    11,3    11,8    10,3     9,9
 Periodenergebnis                                     65,7    81,0    91,4    96,3    88,1
 in % vom Umsatz                                       6,7     7,6     8,1     8,6     7,5

 TAKKT-Cashflow                                       98,7   114,2   125,6   109,1   120,2
 Auszahlungen für Investitionen                       13,6    14,2    17,4    27,8    25,0
 Auszahlungen für
 Unternehmenserwerbe                                   0,1    92,3     0,4     6,7    57,7
 Abschreibungen und
 Wertminderungen                                      26,5    28,0    29,2    27,1    27,5

 TAKKT-Cashflow je Aktie in Euro                      1,50    1,74    1,91    1,66    1,83
 Ergebnis je Aktie in Euro                            1,00    1,24    1,39    1,47    1,34
 Dividende je Aktie in Euro                           0,32    0,50    0,55    0,55   0,85*

 Langfristiges Vermögen                              663,6   735,6   729,9   692,6   758,6
 in % von Bilanzsumme                                 75,2    76,3    74,9    74,6    73,1
 Konzerneigenkapital                                 386,8   473,4   537,8   567,8   630,4
 in % von Bilanzsumme                                 43,8    49,1    55,2    61,2    60,8
 Nettofinanzverschuldung                             217,5   244,0   177,5   135,2   150,8
 Bilanzsumme                                         882,5   964,2   973,9   928,5 1.037,1

 ROCE (Return on Capital
 Employed) in %                                       14,4    15,7    16,5    14,6    14,0
 TAKKT Value Added in Mio. Euro                       18,9    28,5    38,3    43,1    30,4

 Mitarbeiter (Vollzeitbasis)
 zum Jahresende                                      2.357   2.304   2.311   2.405   2.530

*	Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2018.
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN DE 000 744 600 7

Diese Publikation erscheint in deutscher und englischer
Sprache. Im Zweifelsfall ist der Inhalt der deutschen
Version ausschlaggebend.

EINLADUNG ZUR 20. ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 20. ordentlichen Hauptversamm-
lung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 10:00 Uhr,
eingeladen.

Ort der Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, Bürgersaal,
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg (bei Stuttgart).

                                                                  1
für das vergangene Geschäftsjahr erwarteten wir ein insgesamt gutes
konjunkturelles Umfeld, sahen gleichzeitig jedoch Unsicherheiten auf
einzelnen Märkten. Diese Erwartung ist im Jahresverlauf weitgehend
eingetreten. Die Konjunkturentwicklung war 2018 insgesamt positiv. Im
Jahresverlauf belasteten jedoch zunehmend politische Unsicherheiten
aufgrund der Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und
China sowie Befürchtungen in Bezug auf einen ungeregelten Brexit die
Stimmung in der Wirtschaft. Die Konjunkturindikatoren trübten sich ins-
besondere ab dem dritten Quartal deutlich ein. Vor diesem Hintergrund
hat TAKKT im vergangenen Geschäftsjahr ein gutes Wachstum und vor-
zeigbares Ergebnis erzielt. Nach einem schwierigen Start in das Jahr,
konnten wir in den Folgequartalen auf den Wachstumspfad zurückkehren
und liegen mit einem organischen Umsatzplus von 3,4 Prozent am oberen
Ende unserer Prognose. Zusätzlich haben die beiden im Berichtsjahr ge-
tätigten Akquisitionen zu unserem Wachstum beigetragen. Auf der Er-
gebnisseite machten sich 2018 höhere Frachtkosten und geringere
Frachterlöse als wesentlicher belastender Faktor bemerkbar, was wir
zu Jahresbeginn so nicht erwartet hatten. Dennoch erreichten wir mit
12,7 Prozent eine EBITDA-Marge knapp unterhalb der zu Jahresanfang
prognostizierten Spanne von 13 bis 14 Prozent.

Auf der strategischen Ebene stand für TAKKT auch im Jahr 2018 die Digitale
Transformation im Vordergrund. Die in unserer Digitalen Agenda defi-
nierten Maßnahmen haben wir mit Hochdruck vorangetrieben. Dieses
Thema genießt im Unternehmen unverändert die höchste Priorität. Wir
legen großen Wert darauf, die Fortschritte in der Umsetzung dieser Maß-
nahmen durch Kennzahlen messbar zu machen. Eine dieser Größen ist der
Anteil des Auftragseingangs, den TAKKT über E-Commerce-Kanäle reali-
siert. Im Jahr 2018 wurden erstmals mehr als 50 Prozent des gesamten
Auftragseingangs über digitale Kanäle generiert. Diese positive Entwick-
lung werten wir als Signal, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zudem
freuen wir uns sehr, dass wir zahlreiche neue Mitarbeiter mit digitalem
Fachwissen für uns gewinnen konnten. Die rund 100 Stellen, die wir im
Rahmen der Digitalen Agenda schaffen wollten, wurden mittlerweile be-
setzt. Aktuell analysieren wir, in welchen Funktionen wir uns punktuell
noch weiter verstärken sollten. Daneben setzen wir uns zunehmend mit
Führungs- und Organisationsfragen im digitalen Zeitalter auseinander.

2
Auch hier ist eine spürbare Veränderung erforderlich. Bei allen Maßnahmen
und Projekten gilt es jetzt, die angestoßenen Neuerungen und Verände-
rungen für den Kunden erlebbar zu machen und weiter in geschäftlichen
Erfolg umzumünzen.

Mit der Anfang 2018 geschaffenen newport Gruppe als eigenständige
Sparte innerhalb des Geschäftsbereichs TAKKT EUROPE haben wir den
dort angesiedelten Marken mehr Eigenständigkeit in ihrer Positionierung
ermöglicht. Wir sind überzeugt, relevante Kundengruppen dadurch noch
wirkungsvoller anzusprechen und so deutliches Wachstumspotenzial er-
schließen zu können. Die Entwicklung der newport Gruppe zeigte im
Berichtsjahr erste Erfolge. Neben einer guten Entwicklung bei den dort
gebündelten Gesellschaften, konnte die TAKKT Beteiligungsgesellschaft,
die ebenfalls Teil der Gruppe ist, weitere Fortschritte erzielen. Bis Ende
2018 konnten wir insgesamt sieben Beteiligungen an Start-ups abschlie-
ßen und haben zuletzt in das Kölner Unternehmen odoscope investiert.
Im Jahresverlauf haben wir mit der Beteiligungsgesellschaft zudem an
weiteren Finanzierungsrunden teilgenommen und den Fokus auf die In-
tegration von Lösungen und Innovationen der Start-ups in verschiedenen
TAKKT-Vertriebsgesellschaften gelegt. Daraus ergaben sich frische Im-
pulse für unsere Organisation.

Zusätzlich zum Kauf von OfficeFurnitureOnline zu Beginn des Jahres hat
TAKKT 2018 eine weitere Akquisition erfolgreich abschließen können.
Seit Mai 2018 ist Runelandhs, ein schwedischer Distanzhändler für Be-
triebsausstattung, Teil des TAKKT-Portfolios. Zusammen mit Runelandhs
ist die zur KAISER+KRAFT Gruppe gehörende Marke Gerdmans nun einer
der führenden Distanzhändler für Betriebs- und Büroausstattung in
Schweden.

M&A-Aktivitäten werden auch weiterhin Teil unserer Wachstumsstrate-
gie sein. Letztes Jahr haben wir dazu unsere Akquisitionsstrategie über-
arbeitet. Zum einen wollen wir weiterhin unser bestehendes Geschäft
durch gezielte Zukäufe stärken und ausbauen. Zum anderen können wir
uns heute aber auch gut vorstellen, durch Zukäufe unsere Wertschöp-
fungskette in Richtung Fertigung oder Dienstleistungen in angrenzenden
Geschäftsfeldern zu erweitern. Unsere Leistung sollte zukünftig noch

                                                                       3
stärker über eine reine Verkaufstransaktion mit unseren Kunden hinaus-
gehen. Wir wollen rund um den Einkaufsprozess erkennbare Mehrwerte
für unsere Kunden bieten und unsere Beratungs- und Serviceleistungen
erweitern.

Sowohl die Umsetzung der Digitalen Transformation als auch die aktive
Gestaltung des Unternehmensportfolios zielen darauf ab, TAKKT für künf-
tige Herausforderungen zu wappnen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu
werden, sehen wir die TAKKT AG in Zukunft in einer noch aktiveren
Rolle, was die Aktivitäten zur Wertsteigerung der einzelnen Geschäfte
betrifft. Neben der strategischen Führung umfassen diese unter anderem
die Unternehmensentwicklung, die Erarbeitung und Umsetzung strate-
gischer Initiativen, die Auswahl von Zielmärkten, das Portfolio Manage-
ment, die geschäftsbereichsübergreifende Koordination von Experten-
teams sowie den Ausbau des strategischen Personalmanagements.
Beispielsweise werden wir kleine Teams für Operational Excellence und
Data & Analytics aufbauen. Wir sind davon überzeugt, auf diese Weise
gemeinsam mit dem Management der einzelnen TAKKT-­Gesellschaften
die richtigen Schritte zur Realisierung des Erfolgspotenzials zu gehen, das
wir in unseren Märkten sehen.

Im Bereich Nachhaltigkeit hat TAKKT im Jahr 2018 wichtige Erfolge er-
zielt. Dass TAKKT dem Thema „Corporate Responsibility“ dauerhaft eine
strategische Bedeutung zumisst, wird in unserem Umfeld immer deut-
licher wahrgenommen. Wir wollen in Sachen Nachhaltigkeit weiter Vor-
bild in der Branche sein. Die Auszeichnung mit dem Deutschen CSR-Preis
2018 in der Kategorie „Ökologisches Engagement“ bedeutet für uns
einen großen Ansporn, unsere Nachhaltigkeitsziele mit Nachdruck
weiterzuverfolgen. Zeitgleich mit diesem Geschäftsbericht erscheint der
aktuelle Zwischenbericht zur Nachhaltigkeit, der Sie über unsere
umfangreichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen informiert.

Auch aufgrund der weiter vorherrschenden politischen und wirtschaftli-
chen Unsicherheiten erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr eine
leichte Eintrübung der Rahmenbedingungen. Dennoch wollen wir auch
2019 ein leichtes organisches Umsatzplus und eine EBITDA-Marge inner-

4
halb unseres Zielkorridors erzielen. Wir können allerdings nicht ausschlie-
ßen, dass sich die konjunkturelle Entwicklung etwas schwächer zeigen
könnte, als aus heutiger Sicht erwartet.

Im Dezember hat der Aufsichtsrat der TAKKT AG den Vertrag von Finanzvor-
stand Dr. Claude Tomaszewski um weitere fünf Jahre bis Ende Oktober 2024
verlängert. Ich freue mich über dieses Zeichen der Stabilität und Kontinuität
und auf die weitere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Abschließend möchte ich im Namen des gesamten Vorstands allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2018 geleiste-
te Arbeit danken. Mit Ihrem Engagement und Einsatz tragen Sie in hohem
Maße zu unserem Erfolg und zur Erreichung unserer Ziele bei. Unseren
Kunden, Geschäftspartnern und Aktionären danke ich für das im vergan-
genen Jahr entgegengebrachte Vertrauen. Ich freue mich, wenn Sie
TAKKT auch 2019 gewogen bleiben.

Stuttgart, im März 2019

Dr. Felix A. Zimmermann
(Vorsitzender des Vorstands der TAKKT AG)

                                                                          5
6
I. TAGESORDNUNG

1.	
   VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES,
   DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES, DES ZUSAM-
   MENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE TAKKT AG
   UND DEN TAKKT-KONZERN MIT DEM ERLÄUTERNDEN
   BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH
   §§ 289A ABSATZ 1, 315A ABSATZ 1 HANDELSGESETZBUCH
   (HGB) SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS
   GESCHÄFTSJAHR 2018.

  Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Ein-
  ladung zur Hauptversammlung im Internet unter www.takkt.de
  eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit
  auf die Angaben in Abschnitt II.9 dieser Einladung.

  Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
  und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz
  (AktG) am 26. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit
  festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses
  durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernab-
  schluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG
  und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands
  zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie
  der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass
  es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugäng-
  lich zu machen.

                                                                   7
2.	
   BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG                             DES
   BILANZGEWINNS DES GESCHÄFTSJAHRES 2018.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanz-
    gewinn von Euro 89.261.183,53 wie folgt zu verwenden:

    (a) Z
         ahlung einer Dividende von Euro 0,85 je Stückaktie auf das
        dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an
        die Aktionäre, aufgeteilt in eine Basisdividende von Euro 0,55
        je Stückaktie sowie eine Sonderdividende von Euro 0,30 je Stück-
        aktie, insgesamt also Ausschüttung von Euro 55.768.781,35.

    (b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 33.492.402,18 wird auf
         neue Rechnung vorgetragen.

    Die Dividende ist am 20. Mai 2019 zahlbar.

3.	
   BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MIT-
   GLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands
    im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.	
   BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MIT-
   GLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR
   2018.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichts-
    rats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten.

8
5.	
   WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNAB-
   SCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019.

  Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
  Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Kon-
  zernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019
  zu wählen.

6. WAHL EINES AUFSICHTSRATSMITGLIEDS.

  Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1,
  101 Absatz 1 Aktiengesetz sowie § 7 Absatz 1 der Satzung der
  Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
  Mitgliedern zusammen.

  Gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz sowie gemäß § 7 Absatz 2 der
  Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur
  Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die
  über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
  Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Ge-
  schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet
  (§ 102 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz, § 7 Absatz 2 Satz 2 der Satzung
  der Gesellschaft). Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Gesell-
  schaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere
  Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsrats-
  mitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss.

                                                                   9
In der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 wurden Dr. Florian
     Funck, Stephan Gemkow, Dr. Johannes Haupt, Thomas Kniehl,
     Dr. Dorothee Ritz und Christian Wendler gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1
     und Satz 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendi-
     gung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der
     Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem
     Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Das ist
     das Geschäftsjahr 2021, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
     beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgte demnach bis zur
     Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022.

     Herr Stephan Gemkow hat dem Vorstand form- und fristgerecht er-
     klärt, dass er sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversamm-
     lung niederlegt. Von der Hauptversammlung soll ein Nachfolger für
     Herrn Stephan Gemkow gewählt werden.

     Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheiden-
     den Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amts-
     dauer des ausscheidenden Mitglieds (§ 7 Absatz 3 der Satzung der
     Gesellschaft). Die Amtszeit des Nachfolgers von Herrn Stephan Gem-
     kow endet also mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die
     über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
     beschließt.

     Der Aufsichtsrat schlägt vor,

     Herrn Thomas Schmidt, Feuchtwangen, Mitglied des Vorstands der
     Franz Haniel & Cie. GmbH sowie Vorsitzender der Geschäftsführung
     des Geschäftsbereichs CWS-boco,

     in den Aufsichtsrat zu wählen.

     Herr Thomas Schmidt ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich
     zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in vergleichbaren in- und
     ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß
     § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz.

10
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
  erklärt der Aufsichtsrat: Herr Thomas Schmidt ist Mitglied des Vor-
  stands der Franz Haniel & Cie. GmbH, die mit 50,2 % der Stimmrech-
  te an der Gesellschaft beteiligt ist, und zugleich Vorsitzender der Ge-
  schäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco, einer Beteiligung
  der Haniel-Gruppe. Herr Thomas Schmidt wird zum 30. Juni 2019 den
  Vorsitz des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH übernehmen.

  Ein Lebenslauf von Herrn Schmidt ist der Einladung als Anlage 1
  beigefügt. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Einladung.

  Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten
  vergewissert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand
  erbringen kann. Über die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes wird
  nach dieser Hauptversammlung entschieden.

  Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

7.	BESCHLUSSFASSUNG ÜBER ÄNDERUNGEN BESTEHENDER
  ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRÄGE.

  Zwischen der TAKKT AG und ihren Tochtergesellschaften
  KAISER + KRAFT Europa GmbH mit Sitz in Stuttgart, VHZ Versand-
  handelszentrum Pfungstadt GmbH mit Sitz in Pfungstadt, Ratioform
  Holding GmbH mit Sitz in Pliening sowie newport.takkt GmbH
  mit Sitz in Stuttgart (nachfolgend bezeichnet als die „Organgesell-
  schaften“) bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese bestehen-
  den Ergebnisabführungsverträge sollen vereinheitlicht und
  vereinfacht werden. Außerdem soll vor dem Hintergrund der fort-
  schreitenden Internationalisierung der TAKKT-Gruppe eine einheitli-
  che englische Textversion Teil des jeweiligen Vertrags werden.

                                                                    11
Die vier Gewinnabführungsverträge haben in ihrer geänderten Fas-
     sung jeweils – gleichlautend – folgenden wesentlichen Inhalt:

     Die wesentlichen Pflichten der TAKKT AG als Organträger, insbeson-
     dere die Pflicht zum Verlustausgleich, und die wesentlichen Pflichten
     der jeweiligen Organgesellschaft, insbesondere die Pflicht zur Gewin-
     nabführung, bleiben auch nach Wirksamwerden der Änderung des
     Ergebnisabführungsvertrags erhalten. Im Ergebnisabführungsvertrag
     verpflichtet sich die Organgesellschaft, vorbehaltlich der Bildung nä-
     her bezeichneter Rücklagen, ihren gesamten Gewinn an die TAKKT
     AG abzuführen. Die TAKKT AG verpflichtet sich gegenüber der Or-
     gangesellschaft zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG in der je-
     weils gültigen Fassung.

     Der jeweilige Ergebnisabführungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit
     geschlossen. Er kann jedoch nicht vor dem Ablauf des 31. Dezember
     des fünften Jahres nach dem Jahr der Eintragung gekündigt werden.
     Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann der jeweilige Vertrag mit
     einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres
     gekündigt werden.

     Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für
     jede Vertragspartei unberührt. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls
     dann vor, wenn die Organgesellschaft nicht mehr im Mehrheitsbesitz
     der TAKKT AG steht oder von dieser veräußert oder die Organgesell-
     schaft bzw. die TAKKT AG umgewandelt werden sollte.

     Der Wortlaut der bis auf die Parteibezeichnung der Organgesellschaft
     jeweils gleichlautenden geänderten Ergebnisabführungsverträge, die
     im Anschluss an die Hauptversammlung der TAKKT AG unterzeichnet
     werden sollen, ergibt sich aus dem Mustertext in Anlage 2 zu dieser
     Einladung. Anlage 2 ist Bestandteil dieser Einladung.

12
Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge wird jeweils erst nach
der Unterzeichnung durch die TAKKT AG und die Organgesellschaft,
Zustimmung der Hauptversammlung der TAKKT AG, Zustimmung
der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Organgesellschaft
sowie der anschließenden Eintragung in das Handelsregister der je-
weiligen Organgesellschaft wirksam.

Eine Prüfung der geänderten Ergebnisabführungsverträge durch ei-
nen Vertragsprüfer ist entbehrlich, weil sich alle Geschäftsanteile der
Organgesellschaften in der Hand der TAKKT AG befinden.

Mangels außenstehender Gesellschafter bei allen Organgesellschaf-
ten hat die TAKKT AG als Organträgerin weder Ausgleichszahlungen
nach § 304 AktG noch Abfindung nach § 305 AktG zu gewähren.

Die geänderten Ergebnisabführungsverträge sind in den gemeinsa-
men Berichten des Vorstandes der Gesellschaft als Organträgerin
und der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesellschaft näher
erläutert und begründet.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor:

(a) D
     er Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
    TAKKT AG als Organträgerin und der KAISER + KRAFT Europa
    GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt.

(b) Der Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
     TAKKT AG als Organträgerin und der VHZ Versandhandelszent-
     rum Pfungstadt GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt.

(c) D
     er Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
    TAKKT AG als Organträgerin und der Ratioform Holding GmbH
    als Organgesellschaft wird zugestimmt.

                                                                  13
(d) Der Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der
          TAKKT AG als Organträgerin und der newport.takkt GmbH als
          Organgesellschaft wird zugestimmt.

     Folgende Unterlagen stehen ab dem Zeitpunkt der Einladung zur
     Hauptversammlung im Internet unter www.takkt.de zum Download
     bereit und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht:

       • d
          ie bisherigen Ergebnisabführungsverträge der TAKKT AG mit
         der jeweiligen Organgesellschaft,

       • d
          ie geänderten Ergebnisabführungsverträge der TAKKT AG mit
         der jeweiligen Organgesellschaft im Entwurf,

       • d
          ie Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse mit den zusam-
         mengefassten Lageberichten für die TAKKT AG und den
         TAKKT-Konzern für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018,

       • d
          ie Jahresabschlüsse für die jeweilige Organgesellschaft für
         die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, soweit die Organge-
          sellschaft in dem jeweiligen Geschäftsjahr bereits bestand,

       • die gemeinsamen Berichte des Vorstands der TAKKT AG und
          der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesellschaft über die
          Änderung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der
          TAKKT AG und der jeweiligen Organgesellschaft entsprechend
          § 293a AktG.

14
8. 
   B ESCHLUSSFASSUNG             ÜBER           DIE      ANPASSUNG
  DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG UND ÄNDERUNG DER
  SATZUNG.

  Im Geschäftsjahr 2013 wurde das Vergütungssystem der Mitglieder
  des Aufsichtsrats von einer teilweise variablen Vergütung auf eine
  Festvergütung umgestellt, ohne dass eine nennenswerte Erhöhung
  der Bezüge vorgenommen wurde. Seit dem Geschäftsjahr 2013
  sind die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert.
  Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2019 soll die Höhe der Vergütung der
  Mitglieder   des   Aufsichtsrats   an   das   Niveau   vergleichbarer
  Gesellschaften angepasst werden, d.h. die Aufsichtsratsvergütung
  für das Geschäftsjahr 2019 soll bereits den geänderten Regelungen
  entsprechen.

  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

  (a) § 10 Absatz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert und
    neu gefasst:

  „§ 10 Vergütung des Aufsichtsrates

     (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz
         ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr

         a) eine feste Vergütung von jährlich Euro 55.000,00

                                                                   15
b) für die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss eine
               ergänzende feste Vergütung von Euro 3.000,00

            c) für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des
                Aufsichtsrates oder an einer Präsenzsitzung eines Aus-
                schusses des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von
                Euro 500,00 pro Sitzungstag. Finden an einem Tag mehre-
                re vergütungspflichtige Sitzungen statt, kann das Sitzungs-
                geld pro Tag nur einmal beansprucht werden.

        (2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag
             aus der Vergütung gemäß Absatz 1 a). Sein Stellvertreter er-
             hält zusätzlich zu seiner festen Vergütung gemäß Absatz 1 a)
             weitere Euro 25.000,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses
             erhält den doppelten, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen
             Betrag der Vergütung gemäß Absatz 1 b).“

     (b) Die Regelungen in § 10 Absatz 3 und 4 der Satzung bleiben unbe-
          rührt.

     (c) Die unter lit. (a) und (b) dieses Tagesordnungspunktes genannte
          Satzungsänderung ersetzt mit Wirksamwerden die derzeitigen
          Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats und findet erstmals
          für das am 01. Januar 2019 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.

16
II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG

1.	VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT-
    VERSAMMLUNG UND FÜR DIE AUSÜBUNG DES STIMM-
    RECHTS

   ktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimm-
  A
  recht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 12 Absatz 1 der Satzung
  zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnah-
  me an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
  nachweisen.

  Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
  Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse
  mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist)
  zugehen.

  Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b
  Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) erstellter besonderer Nachweis des
  Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis
  über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch
  von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der
  Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss
  sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das
  ist der 24. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und
  muss der Gesellschaft unter der in der Einladung mitgeteilten Adres-
  se mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen.
  Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder

                                                                   17
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren
     Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann
     die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme
     an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
     zurückweisen.

     Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deut-
     scher oder englischer Sprache erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft
     bis spätestens 08. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse
     zugehen:

     TAKKT AG
      c/o Computershare Operations Center
      D-80249 München
      Telefax: +49 89 30 90 37 - 4675
      E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

     Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
     bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
     Hauptversammlung übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der
     Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
     die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
     Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine
     Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
     Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der organisato-
     rischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der Aufnahme in das
     Teilnehmerverzeichnis und werden nach der Eingangskontrolle am
     Anmeldeschalter in einen Stimmabschnittsbogen umgetauscht.
     Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung an-
     gemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben,
     sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des
     Stimmrechts berechtigt.

18
2.	BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE)

   er Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum
  D
  für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts
  in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
  Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimm-
  rechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
  Record Date erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre
  Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, mit diesen Ak-
  tien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen
  können und insoweit nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen im
  Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die
  Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Akti-
  onärs keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß ange-
  meldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teil-
  nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
  berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern.
  Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbar-
  keit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle
  Dividendenberechtigung.

3.	GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

  Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grund-
  kapital der Gesellschaft in 65.610.331 auf den Inhaber lautende Stück-
  aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
  hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine ei-
  genen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
  Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung somit 65.610.331 Stück.

                                                                   19
4.	VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL

   ktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
  A
  möchten, können ihre Stimmen abgeben, ohne an der Hauptversamm-
  lung teilzunehmen (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im
  Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
  rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet
  und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
  zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig und ordnungsgemäß nach-
  gewiesen haben (vgl. oben unter 1.). Zur Ausübung des Stimmrechts
  im Wege der Briefwahl steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte
  Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen
  müssen bis einschließlich 13. Mai 2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft
  unter der folgenden Adresse in Textform eingegangen sein:

  Per Post:
  TAKKT AG
  c/o Computershare Operations Center
  80249 München
  Per Fax: +49 89 30 90 37 - 4675
  Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

5.	STIMMRECHTSVERTRETUNG

   ktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
  A
  möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
  zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
  die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
  ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgemäße Anmel-
  dung und Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär
  oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter 1.).

20
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Ein-
trittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Text-
form. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereini-
gungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Per-
sonen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem
jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesell-
schaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Voll-
macht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht
nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen kön-
nen an folgende Adresse übermittelt werden:

Per Post:
TAKKT AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Per Fax: +49 89 30 90 37 - 4675
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesell-
schaft können wir aus technischen Gründen die entsprechenden
Bevollmächtigungen nur berücksichtigen, wenn sie bis einschließlich
13. Mai 2019, 24:00 Uhr, formgerecht mit einer Weisung versehen
bei uns eingehen.

Am Tag der Hauptversammlung können die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ab 9:00 Uhr auch an den Schaltern am Eingang zum
Versammlungsort bevollmächtigt werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesell-
schaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

                                                                  21
6.	
   ERGÄNZUNGSANTRÄGE ZUR TAGESORDNUNG GEMÄSS
   § 122 ABSATZ 2 AKTG

   ktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grund-
  A
  kapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen,
  können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
  und bekannt gemacht werden.

  Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft
  mindestens dreißig Tage vor der Versammlung, also bis zum
  14. April 2019, 24:00 Uhr, schriftlich unter der in der nachfolgenden
  Nr. 7 angegebenen Adresse zugegangen sein. Jedem neuen Gegen-
  stand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschluss-
  vorlage beiliegen.

7.	GEGENANTRÄGE BZW. WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS §§ 126
    UND 127 AKTG

  Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
  der Tagesordnung (§ 126 AktG) oder Vorschläge zur Wahl von Auf-
  sichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu über-
  senden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

  Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären
  gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

  Per Post:
  TAKKT AG
  Zentralabteilung Recht
  Presselstraße 12
  70191 Stuttgart
  Per Fax: +49 711 3465 - 898134
  Per E-Mail: recht@takkt.de

  Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden
  nicht berücksichtigt.

22
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvor-
  schläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs
  sowie zugänglich zu machende Begründungen auf unserer Internet-
  seite www.takkt.de veröffentlichen. Dabei werden die bis zum
  30. April 2019, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehen-
  den Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tages-
  ordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu
  solchen Anträgen können ebenfalls unter der genannten Internet-
  adresse eingesehen werden.

  Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden nur zugäng-
  lich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den
  Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von
  Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in ande-
  ren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.

8. A
   USKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS GEMÄSS § 131
   ABSATZ 1 AKTG

  Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
  Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
  soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
  Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
  auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesell-
  schaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Kon-
  zerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

  Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionä-
  re und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stel-
  len möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an
  die oben unter Nr. 7. genannte Adresse zu übersenden. Diese Über-
  sendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung.
  Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

                                                                23
9. V
    ERÖFFENTLICHUNGEN  AUF                  DER   INTERNETSEITE/
   ERGÄNZENDE INFORMATIONEN

  Folgende Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesell-
  schaft unter www.takkt.de zur Verfügung:

  •    Der Inhalt dieser Einberufung,

  •    eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesord-
       nung kein Beschluss gefasst werden soll,

  •    die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere

       o   der Konzernabschluss der TAKKT AG,

       o   der Jahresabschluss der TAKKT AG,

       o    er zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG und
           d
           den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vor-
           stands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz
           1 HGB für 2018,

       o   der Bericht des Aufsichtsrats,

       o   ie derzeit geltenden Ergebnisabführungsverträge der
           d
           TAKKT AG mit der jeweiligen Organgesellschaft,

24
o    ie geänderten Ergebnisabführungsverträge der TAKKT AG
        d
        mit der jeweiligen Organgesellschaft im Entwurf,

    o   die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse mit den zu-
         sammengefassten Lageberichten für die TAKKT AG und den
         TAKKT-Konzern für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018,

    o    ie Jahresabschlüsse für die jeweilige Organgesellschaft
        d
        für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, soweit die
        Organgesellschaft in dem vorgenannten Geschäftsjahr be-
        reits bestand,

    o    ie gemeinsamen Berichte des Vorstands der TAKKT AG
        d
        und der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesell-
        schaft über die Änderung des Ergebnisabführungsvertrags
        zwischen der TAKKT AG und der jeweiligen Organgesell-
        schaft entsprechend § 293a AktG.

•   die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
    Einberufung,

•   die Formulare, die für die Briefwahl und die Erteilung einer Voll-
    macht für die Hauptversammlung verwendet werden können,

•   Hinweise zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesord-
    nung sowie Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge,
    Auskunftsrecht.

                                                                 25
10.	HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ

   enn sich Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden und/oder
  W
  eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, verarbeitet die TAKKT AG als
  verantwortliche Stelle personenbezogene Daten von Aktionären und/
  oder bevollmächtigten Dritten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich
  zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversamm-
  lung. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und
  den Rechten der Betroffenen finden Sie auf unserer Webseite
  zur Hauptversammlung unter http://www.takkt.de/datenschutz-hv.
  Wer die Datenschutzerklärung zusätzlich in Papierform wünscht, wen-
  det sich bitte an folgende Adresse.

  Per Post:
  TAKKT AG
  Zentralabteilung Recht
  Presselstraße 12
  70191 Stuttgart
  Per Fax: +49 711 3465 - 898134
  Per E-Mail: recht@takkt.de

  Am Tag der Hauptversammlung ist die Datenschutzerklärung auch
  vor Ort auf Anfrage in Papierform erhältlich.

11.	WEITERE INFORMATIONEN

   ähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur
  N
  Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die
  Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Diese Infor-
  mationen sind ebenfalls unter www.takkt.de zugänglich. Dort finden
  sich auch ergänzende Informationen zu den unter Ziffer 6. – 8. darge-
  stellten Rechten der Aktionäre.

  Stuttgart, im März 2019

  Der Vorstand

26
ANLAGE 1:

LEBENSLAUF HERR THOMAS SCHMIDT
Thomas Schmidt

Mitglied des Vorstandes der Franz Haniel und Cie. GmbH sowie Vor-
sitzender der Geschäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco

Persönliche Daten:
Geboren am: 10. November 1971

Ausbildung:
Studium der Kunststofftechnik an der FH Würzburg-Schweinfurt
Abschluss: Diplom-Ingenieur

Beruflicher Werdegang:
seit Februar 2017:
Mitglied des Vorstandes bei Franz Haniel & Cie. GmbH sowie Vor-
sitzender der Geschäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco
in Duisburg, Deutschland

Juni 2008 – November 2016:
Diverse Managementpositionen bei TE Connectivity Gruppe, ua.

•   TE Industrial, Darmstadt, President und General Manager

•   Communications & Industrial Solutions, Darmstadt, Vice Presi-
    dent (Europa, Naher Osten, Afrika)

Februar 1996 – Mai 2008:
Diverse Managementpositionen bei General Electric Gruppe, ua.

•   GE Plastics/Sabic Innovative Plastics, Bergen op Zoop (Nieder-
    lande), General Manager (Osteuropa, Naher Osten, Afrika)

•   GE Plastics/Sabic Innovative Plastics, Rüsselsheim, General
    Manager (Deutschland, Österreich, Schweiz)

                                                              27
ANLAGE 2:
 
 MUSTER DES VERTRAGS ÜBER
 DIE ÄNDERUNG DER ERGEBNIS-
 ABFÜHRUNGSVERTRÄGE
               Entwurf                              Draft

     Ergebnisabführungsvertrag             Profit and loss transfer
                                                  agreement

                          zwischen / between

               TAKKT AG, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart
                       (HRB 19962 AG Stuttgart)
                 als Organträger / as Parent Company

                (im Folgenden „Organträger“ genannt) /
              (hereafter referred to as „Parent Company“)

                               und / and

      [Name der Organgesellschaft, Adresse, Registerinformationen]
             als Organgesellschaft / as Integrated Company

       (im Folgenden „Organgesellschaft“ oder die „Gesellschaft“
                                  genannt) /
     (hereafter referred to as „Integrated Company“ or „Company“)

            (Organträger und die Gesellschaft zusammen auch
                             die „Parteien“) /
        (Parent Company and the Company together also referred
                           to as the “Parties“)

 Die Parteien ändern den Wortlaut des zwischen ihnen bestehen-
 den Ergebnisabführungsvertrags vom [Datum] und fassen ihn wie
 folgt neu:

28
§1                                  §1
       Gewinnabführung                     Profit Transfer
(1)   Die Organgesellschaft ver- (1)   The Integrated Company
      pflichtet sich, ihren nach       undertakes to transfer its
      den maßgeblichen han-            entire profits generated
      delsrechtlichen Vorschriften     without     profit    transfer
      ohne die Gewinnabführung         in accordance with the
      entstandenen Gewinn an           relevant commercial laws
      den Organträger abzufüh-         to the Parent Company. The
      ren. Die Gewinnabführung         transfer of profits may not
      darf den in § 301 AktG in        exceed the amount specified
      seiner jeweils gültigen Fas-     in § 301 AktG (German
      sung genannten Betrag            Stock Corporation Act –
      nicht überschreiten. Die Bil-    Aktiengesetz), as amended
      dung von Gewinnrücklagen         from time to time. The
      ist der Organgesellschaft        Integrated Company may
      nur insoweit gestattet, als      establish profit reserves only
      sie bei vernünftiger kauf-       to the extent economically
      männischer       Betrachtung     justified      by       sound
      wirtschaftlich begründet ist.    commercial judgment.
(2)   Erträge aus der Auflö- (2)       Profits based on the release
      sung von Kapitalrücklagen        of capital reserves or profit
      oder von vorvertraglichen        reserves from the time
      Gewinnrücklagen sind von         before the term of this
      der Gewinnabführung aus-         agreement are excluded
      geschlossen.                     from the profit transfer.
               §2                               §2
       Verlustübernahme                    Loss Transfer
(1)   Der Organträger verpflich- (1)   The     Parent     Company
      tet sich, jeden während          undertakes to compensate
      der Vertragsdauer nach den       any loss of the Integrated
      maßgeblichen handelsrecht-       Company incurred during
      lichen Vorschriften ohne         the term of this agreement
      die Ergebnisabführung ent-       without profit and loss
      standenen Verlust von der        transfer in accordance with
      Organgesellschaft zu über-       the relevant commercial
      nehmen, soweit dieser nicht      laws, to the extent that such
      dadurch ausgeglichen wird,       loss cannot be compensated
      dass den anderen Gewinn-         by dissolution of other profit
      rücklagen Beträge entnom-        reserves established during
      men werden, die während          the term of this agreement.
      der Vertragsdauer in sie
      eingestellt worden sind.

                                                                29
(2)   Für die Verlustübernahme (2)      With regard to the loss
       gelten alle Bestimmungen          transfer § 302 AktG (German
       des § 302 AktG in seiner          Stock Corporation Stock Act
       jeweils gültigen Fassung.         - Aktiengesetz) applies as
                                         amended from time to time.
                §3                               §3
       Keine außenstehenden             No outside shareholder
           Gesellschafter
 Bei Vertragsabschluss ist der Or-   When the contract is concluded,
 ganträger alleinige Gesellschaf-    the Parent Company is the sole
 terin der Organgesellschaft.        shareholder of the Integrated
 Insofern wird auf die Bestim-       Company. In this respect, the
 mung eines angemessenen             determination of an appropriate
 Ausgleichs für außenstehende        compensation      for    outside
 Gesellschafter     entsprechend     shareholders in accordance with
 § 304 Abs. 1 Satz 3 AktG            § 304 para. 1 sentence 3 AktG is
 verzichtet.                         waived.
               §4                                 §4
          Verschiedenes                      Miscellaneous
 (1)   Dieser Vertrag wird mit (1)       This agreement comes in
       Eintragung in das Han-            force upon registration in
       delsregister der Organge-         the commercial register of
       sellschaft wirksam. Er gilt       the Integrated Company.
       wirtschaftlich rückwirkend        It applies with retroactive
       für die Zeit ab dem 1. Januar     economic effect as per
       des Jahres der Eintragung.        1 January of the year of
                                         registration.
 (2)   Dieser Vertrag kann erst- (2)     This agreement can be
       mals zum Ablauf des               terminated for the first
       31. Dezember des fünften          time with effect as from
       Jahres nach dem Jahr der          the end of 31 December of
       Eintragung mit einer Frist        the fifth year after the year
       von sechs Monaten gekün-          of registration, subject to a
       digt werden. Wird er nicht        notice period of six months.
       gekündigt, so verlängert          If notice of termination is not
       er sich auf unbestimmte           served it shall automatically
       Zeit mit der Maßgabe,             extend indefinitely, provided
       dass er mit einer Frist von       that it can be terminated
       sechs Monaten zum Ende            with a notice period of six
       eines jeden Kalenderjahres        months with effect to the
       gekündigt werden kann.            end of each fiscal year.

30
Eine Kündigung aus wich-            A termination for good cause
      tigem Grund ist jederzeit           is permissible at any time.
      möglich. Wichtige Gründe            Good cause is, in particular,
      sind    insbesondere     die        the disposal of shares, if the
      Veräußerung,    falls    der        Parent Company does no
      Organträger nicht länger die        longer holds the majority of
      Mehrheit der Stimmrechte            the votes in the Integrated
      von der Organgesellschaft           Company, the transfer of
      hält, die Einbringung der           the shareholdings in the
      Organbeteiligung durch den          integrated company by
      Organträger, die Umwand-            the parent company, the
      lung oder Verschmelzung             transformation or merger of
      des Organträgers oder der           the parent company or the
      Organgesellschaft.                  integrated company.
(3)   Sollte eine Bestimmung (3)          Should a provision of this
      dieses Vertrages unwirk-            Agreement be or become
      sam sein oder werden,               invalid, the validity of the
      so berührt dies nicht die           remainder of the Agreement
      Wirksamkeit des gesamten            shall not be affected. The
      Vertrages. Die unwirksame           invalid provision shall be
      Bestimmung wird durch               replaced by a provision
      eine Bestimmung ersetzt,            which is as close as possible
      die dem von den Parteien            to the economic intention of
      verfolgten wirtschaftlichen         the Parties.
      Zweck am nächsten kommt.
(4)   Dieser Vertrag wird in deut- (4)    This Agreement is executed
      scher Sprache geschlos-             in the German language.
      sen. Die englische Fas-             The English version is a
      sung ist eine sinngemäße            convenience translation. In
      Übersetzung. Im Falle von           case of any discrepancies
      Abweichungen      zwischen          between the German and
      der deutschen Fassung und           the English version, the
      der englischen Übersetzung          German version shall prevail.
      ist die deutsche Fassung
      maßgebend.

Stuttgart, den [Tag] [Monat] 2019    Stuttgart, [Day] [Month] 2019

Organträger / Parent Company         Organgesellschaft / Integrated
                                     Company

                                                                     31
SO ERREICHEN SIE UNS
VOM FLUGHAFEN STUTTGART
(ÜBER HAUPTBAHNHOF STUTTGART)
S-Bahn-Linien S2 in Richtung Schorndorf bzw. S3 in Richtung Backnang
bis Haltestelle Hauptbahnhof Stuttgart – Abfahrt hh:08, hh:18, hh:38
und hh:48, Fahrzeit ca. 27 Minuten.

VOM HAUPTBAHNHOF STUTTGART
S-Bahn-Linien S4 in Richtung Marbach bzw. S5 in Richtung Bietigheim
bis Haltestelle Ludwigsburg – Abfahrt hh:08, hh:23, hh:28, hh:38,
hh:53, hh:58, Fahrzeit 15 Minuten.
Regionalbahn R4 in Richtung Heilbronn – Abfahrt hh:07, hh:15, hh:45,
Fahrzeit ca. 10 Minuten.
Regionalbahn R5 in Richtung Pforzheim – Abfahrt hh:19,
Fahrzeit ca. 10 Minuten.

ANFAHRT AUS RICHTUNG HEILBRONN:
A81 Richtung Stuttgart, Autobahnausfahrt Ludwigsburg-Süd, einordnen
Richtung Ludwigsburg Zentrum, Beschilderung „Forum“ folgen.

ANFAHRT AUS RICHTUNG KARLSRUHE, MÜNCHEN, SINGEN:
A81 Richtung Heilbronn, Autobahnausfahrt Ludwigsburg-Süd, einordnen
Richtung Ludwigsburg Zentrum, Beschilderung „Forum“ folgen.

PARKMÖGLICHKEITEN:
Gegenüber dem Forum ist in der Friedrich-Ebert-Straße der Parkplatz
„Bärenwiese West“ für die Besucher der Hauptversammlung
reserviert.

BUSPENDELVERKEHR:
Für die Besucher unserer Hauptversammlung haben wir ab dem Bahnhof
Ludwigsburg einen kostenlosen Buspendelverkehr eingerichtet.
Bitte beachten Sie die Hinweisschilder am Ausgang des Bahnhofs.
Vom Bussteig 14 verkehrt ein Bus ca. im 15-Minuten-Takt in Richtung
Forum ab 08:50 Uhr bis 10:30 Uhr. Vom Forum zurück zum Bahnhof
Ludwigsburg pendelt der Bus ab 12:45 Uhr bis 14:45 Uhr. Bitte warten
Sie am Aufsteller an der Haltebucht bis zum Eintreffen des Busses.

32
von Heilbronn
     Frankfurt                 Kassel                                                                                A81 Ausfahrt
                               Würzburg                                                                              LB-Nord
        Heidelberg                                       Wilhelmstr.

                 A6                                   Schillerstr.           Mathildenstr.

                                                                                             B 27 Stuttgarter Str.
       Heilbronn                                              str.
                                                          lius
                                                       My                    Alleenstr.                              Fr.-Ebert-Str.
                      A81

                                              Solitudestr.
                                                                                                                           Forum

                                                                       Seestr.
                                          S              Karlstr.
 Karlsruhe                                                                                                                Hotel
                            Ludwigsburg                                                                                   Nestor
                                                         Leonbergerstr.                                              Hindenburgstr.
             A8             Stuttgart
A5
                              München
                                               Friedrichstr.                                                         Friedrichstr.
                                          von Stuttgart
     Strassbourg                          A81 Ausfahrt
     Basel              Konstanz          LB-Süd
                                                                                                                     von Stuttgart
                                                                                                                     B 27
                       Ba
                         hn
                           ho
                             f

                       S                                                            Karlstr.
                                                 Ba usbah
                                                   hn nh
                                              B

                                                     ho of
                                                        fst
                                                           r.

                                                     H14
TAKKT AG

ZA Finanzen /            Vorstand
Investor Relations       Dr. Felix A. Zimmermann
Presselstraße 12         (Vorsitzender)
70191 Stuttgart          Dirk Lessing
Deutschland              Dr. Claude Tomaszewski
                         Dr. Heiko Hegwein
T + 49 711 3465 – 8222
F + 49 711 3465 – 8104   Vorsitzender des Aufsichtsrats
                         Stephan Gemkow
service@takkt.de         Sitz: Stuttgart, HRB 19962
www.takkt.de
Sie können auch lesen