EINLADUNG ZUR 20. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG - Kultur verändern - Netzwerke aufbauen - TAKKT AG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
EINLADUNG ZUR 20. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Kultur verändern – Netzwerke aufbauen
KENNZAHLEN TAKKT-KONZERN in Mio. Euro 2014 2015 2016 2017 2018 Umsatz 980,4 1.063,8 1.125,0 1.116,1 1.181,1 Veränderung in % 2,9 8,5 5,8 –0,8 5,8 EBITDA 137,3 157,3 171,3 150,3 150,1 in % vom Umsatz 14,0 14,8 15,2 13,5 12,7 EBIT 110,8 129,4 142,0 123,2 122,5 in % vom Umsatz 11,3 12,2 12,6 11,0 10,4 Ergebnis vor Steuern 99,3 119,9 132,5 115,0 116,9 in % vom Umsatz 10,1 11,3 11,8 10,3 9,9 Periodenergebnis 65,7 81,0 91,4 96,3 88,1 in % vom Umsatz 6,7 7,6 8,1 8,6 7,5 TAKKT-Cashflow 98,7 114,2 125,6 109,1 120,2 Auszahlungen für Investitionen 13,6 14,2 17,4 27,8 25,0 Auszahlungen für Unternehmenserwerbe 0,1 92,3 0,4 6,7 57,7 Abschreibungen und Wertminderungen 26,5 28,0 29,2 27,1 27,5 TAKKT-Cashflow je Aktie in Euro 1,50 1,74 1,91 1,66 1,83 Ergebnis je Aktie in Euro 1,00 1,24 1,39 1,47 1,34 Dividende je Aktie in Euro 0,32 0,50 0,55 0,55 0,85* Langfristiges Vermögen 663,6 735,6 729,9 692,6 758,6 in % von Bilanzsumme 75,2 76,3 74,9 74,6 73,1 Konzerneigenkapital 386,8 473,4 537,8 567,8 630,4 in % von Bilanzsumme 43,8 49,1 55,2 61,2 60,8 Nettofinanzverschuldung 217,5 244,0 177,5 135,2 150,8 Bilanzsumme 882,5 964,2 973,9 928,5 1.037,1 ROCE (Return on Capital Employed) in % 14,4 15,7 16,5 14,6 14,0 TAKKT Value Added in Mio. Euro 18,9 28,5 38,3 43,1 30,4 Mitarbeiter (Vollzeitbasis) zum Jahresende 2.357 2.304 2.311 2.405 2.530 * Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2018.
Stuttgart Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600 ISIN DE 000 744 600 7 Diese Publikation erscheint in deutscher und englischer Sprache. Im Zweifelsfall ist der Inhalt der deutschen Version ausschlaggebend. EINLADUNG ZUR 20. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Die Aktionäre der TAKKT AG werden zur 20. ordentlichen Hauptversamm- lung unserer Gesellschaft am Mittwoch, den 15. Mai 2019, 10:00 Uhr, eingeladen. Ort der Hauptversammlung ist das Forum am Schlosspark, Bürgersaal, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg (bei Stuttgart). 1
für das vergangene Geschäftsjahr erwarteten wir ein insgesamt gutes konjunkturelles Umfeld, sahen gleichzeitig jedoch Unsicherheiten auf einzelnen Märkten. Diese Erwartung ist im Jahresverlauf weitgehend eingetreten. Die Konjunkturentwicklung war 2018 insgesamt positiv. Im Jahresverlauf belasteten jedoch zunehmend politische Unsicherheiten aufgrund der Verschärfung des Handelskonflikts zwischen den USA und China sowie Befürchtungen in Bezug auf einen ungeregelten Brexit die Stimmung in der Wirtschaft. Die Konjunkturindikatoren trübten sich ins- besondere ab dem dritten Quartal deutlich ein. Vor diesem Hintergrund hat TAKKT im vergangenen Geschäftsjahr ein gutes Wachstum und vor- zeigbares Ergebnis erzielt. Nach einem schwierigen Start in das Jahr, konnten wir in den Folgequartalen auf den Wachstumspfad zurückkehren und liegen mit einem organischen Umsatzplus von 3,4 Prozent am oberen Ende unserer Prognose. Zusätzlich haben die beiden im Berichtsjahr ge- tätigten Akquisitionen zu unserem Wachstum beigetragen. Auf der Er- gebnisseite machten sich 2018 höhere Frachtkosten und geringere Frachterlöse als wesentlicher belastender Faktor bemerkbar, was wir zu Jahresbeginn so nicht erwartet hatten. Dennoch erreichten wir mit 12,7 Prozent eine EBITDA-Marge knapp unterhalb der zu Jahresanfang prognostizierten Spanne von 13 bis 14 Prozent. Auf der strategischen Ebene stand für TAKKT auch im Jahr 2018 die Digitale Transformation im Vordergrund. Die in unserer Digitalen Agenda defi- nierten Maßnahmen haben wir mit Hochdruck vorangetrieben. Dieses Thema genießt im Unternehmen unverändert die höchste Priorität. Wir legen großen Wert darauf, die Fortschritte in der Umsetzung dieser Maß- nahmen durch Kennzahlen messbar zu machen. Eine dieser Größen ist der Anteil des Auftragseingangs, den TAKKT über E-Commerce-Kanäle reali- siert. Im Jahr 2018 wurden erstmals mehr als 50 Prozent des gesamten Auftragseingangs über digitale Kanäle generiert. Diese positive Entwick- lung werten wir als Signal, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zudem freuen wir uns sehr, dass wir zahlreiche neue Mitarbeiter mit digitalem Fachwissen für uns gewinnen konnten. Die rund 100 Stellen, die wir im Rahmen der Digitalen Agenda schaffen wollten, wurden mittlerweile be- setzt. Aktuell analysieren wir, in welchen Funktionen wir uns punktuell noch weiter verstärken sollten. Daneben setzen wir uns zunehmend mit Führungs- und Organisationsfragen im digitalen Zeitalter auseinander. 2
Auch hier ist eine spürbare Veränderung erforderlich. Bei allen Maßnahmen und Projekten gilt es jetzt, die angestoßenen Neuerungen und Verände- rungen für den Kunden erlebbar zu machen und weiter in geschäftlichen Erfolg umzumünzen. Mit der Anfang 2018 geschaffenen newport Gruppe als eigenständige Sparte innerhalb des Geschäftsbereichs TAKKT EUROPE haben wir den dort angesiedelten Marken mehr Eigenständigkeit in ihrer Positionierung ermöglicht. Wir sind überzeugt, relevante Kundengruppen dadurch noch wirkungsvoller anzusprechen und so deutliches Wachstumspotenzial er- schließen zu können. Die Entwicklung der newport Gruppe zeigte im Berichtsjahr erste Erfolge. Neben einer guten Entwicklung bei den dort gebündelten Gesellschaften, konnte die TAKKT Beteiligungsgesellschaft, die ebenfalls Teil der Gruppe ist, weitere Fortschritte erzielen. Bis Ende 2018 konnten wir insgesamt sieben Beteiligungen an Start-ups abschlie- ßen und haben zuletzt in das Kölner Unternehmen odoscope investiert. Im Jahresverlauf haben wir mit der Beteiligungsgesellschaft zudem an weiteren Finanzierungsrunden teilgenommen und den Fokus auf die In- tegration von Lösungen und Innovationen der Start-ups in verschiedenen TAKKT-Vertriebsgesellschaften gelegt. Daraus ergaben sich frische Im- pulse für unsere Organisation. Zusätzlich zum Kauf von OfficeFurnitureOnline zu Beginn des Jahres hat TAKKT 2018 eine weitere Akquisition erfolgreich abschließen können. Seit Mai 2018 ist Runelandhs, ein schwedischer Distanzhändler für Be- triebsausstattung, Teil des TAKKT-Portfolios. Zusammen mit Runelandhs ist die zur KAISER+KRAFT Gruppe gehörende Marke Gerdmans nun einer der führenden Distanzhändler für Betriebs- und Büroausstattung in Schweden. M&A-Aktivitäten werden auch weiterhin Teil unserer Wachstumsstrate- gie sein. Letztes Jahr haben wir dazu unsere Akquisitionsstrategie über- arbeitet. Zum einen wollen wir weiterhin unser bestehendes Geschäft durch gezielte Zukäufe stärken und ausbauen. Zum anderen können wir uns heute aber auch gut vorstellen, durch Zukäufe unsere Wertschöp- fungskette in Richtung Fertigung oder Dienstleistungen in angrenzenden Geschäftsfeldern zu erweitern. Unsere Leistung sollte zukünftig noch 3
stärker über eine reine Verkaufstransaktion mit unseren Kunden hinaus- gehen. Wir wollen rund um den Einkaufsprozess erkennbare Mehrwerte für unsere Kunden bieten und unsere Beratungs- und Serviceleistungen erweitern. Sowohl die Umsetzung der Digitalen Transformation als auch die aktive Gestaltung des Unternehmensportfolios zielen darauf ab, TAKKT für künf- tige Herausforderungen zu wappnen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, sehen wir die TAKKT AG in Zukunft in einer noch aktiveren Rolle, was die Aktivitäten zur Wertsteigerung der einzelnen Geschäfte betrifft. Neben der strategischen Führung umfassen diese unter anderem die Unternehmensentwicklung, die Erarbeitung und Umsetzung strate- gischer Initiativen, die Auswahl von Zielmärkten, das Portfolio Manage- ment, die geschäftsbereichsübergreifende Koordination von Experten- teams sowie den Ausbau des strategischen Personalmanagements. Beispielsweise werden wir kleine Teams für Operational Excellence und Data & Analytics aufbauen. Wir sind davon überzeugt, auf diese Weise gemeinsam mit dem Management der einzelnen TAKKT-Gesellschaften die richtigen Schritte zur Realisierung des Erfolgspotenzials zu gehen, das wir in unseren Märkten sehen. Im Bereich Nachhaltigkeit hat TAKKT im Jahr 2018 wichtige Erfolge er- zielt. Dass TAKKT dem Thema „Corporate Responsibility“ dauerhaft eine strategische Bedeutung zumisst, wird in unserem Umfeld immer deut- licher wahrgenommen. Wir wollen in Sachen Nachhaltigkeit weiter Vor- bild in der Branche sein. Die Auszeichnung mit dem Deutschen CSR-Preis 2018 in der Kategorie „Ökologisches Engagement“ bedeutet für uns einen großen Ansporn, unsere Nachhaltigkeitsziele mit Nachdruck weiterzuverfolgen. Zeitgleich mit diesem Geschäftsbericht erscheint der aktuelle Zwischenbericht zur Nachhaltigkeit, der Sie über unsere umfangreichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen informiert. Auch aufgrund der weiter vorherrschenden politischen und wirtschaftli- chen Unsicherheiten erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr eine leichte Eintrübung der Rahmenbedingungen. Dennoch wollen wir auch 2019 ein leichtes organisches Umsatzplus und eine EBITDA-Marge inner- 4
halb unseres Zielkorridors erzielen. Wir können allerdings nicht ausschlie- ßen, dass sich die konjunkturelle Entwicklung etwas schwächer zeigen könnte, als aus heutiger Sicht erwartet. Im Dezember hat der Aufsichtsrat der TAKKT AG den Vertrag von Finanzvor- stand Dr. Claude Tomaszewski um weitere fünf Jahre bis Ende Oktober 2024 verlängert. Ich freue mich über dieses Zeichen der Stabilität und Kontinuität und auf die weitere gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Abschließend möchte ich im Namen des gesamten Vorstands allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2018 geleiste- te Arbeit danken. Mit Ihrem Engagement und Einsatz tragen Sie in hohem Maße zu unserem Erfolg und zur Erreichung unserer Ziele bei. Unseren Kunden, Geschäftspartnern und Aktionären danke ich für das im vergan- genen Jahr entgegengebrachte Vertrauen. Ich freue mich, wenn Sie TAKKT auch 2019 gewogen bleiben. Stuttgart, im März 2019 Dr. Felix A. Zimmermann (Vorsitzender des Vorstands der TAKKT AG) 5
6
I. TAGESORDNUNG 1. VORLAGE DES FESTGESTELLTEN JAHRESABSCHLUSSES, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES, DES ZUSAM- MENGEFASSTEN LAGEBERICHTS FÜR DIE TAKKT AG UND DEN TAKKT-KONZERN MIT DEM ERLÄUTERNDEN BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289A ABSATZ 1, 315A ABSATZ 1 HANDELSGESETZBUCH (HGB) SOWIE DES BERICHTS DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018. Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Ein- ladung zur Hauptversammlung im Internet unter www.takkt.de eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.9 dieser Einladung. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 Aktiengesetz (AktG) am 26. März 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernab- schluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugäng- lich zu machen. 7
2. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS DES GESCHÄFTSJAHRES 2018. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanz- gewinn von Euro 89.261.183,53 wie folgt zu verwenden: (a) Z ahlung einer Dividende von Euro 0,85 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital von Euro 65.610.331,00 an die Aktionäre, aufgeteilt in eine Basisdividende von Euro 0,55 je Stückaktie sowie eine Sonderdividende von Euro 0,30 je Stück- aktie, insgesamt also Ausschüttung von Euro 55.768.781,35. (b) Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 33.492.402,18 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende ist am 20. Mai 2019 zahlbar. 3. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MIT- GLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MIT- GLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichts- rats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 8
5. WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS UND DES KONZERNAB- SCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstraße 30, 70174 Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Kon- zernabschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 6. WAHL EINES AUFSICHTSRATSMITGLIEDS. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz sowie § 7 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 102 Absatz 1 Aktiengesetz sowie gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Ge- schäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 102 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz, § 7 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 der Satzung der Gesell- schaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende aller Aufsichtsrats- mitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss. 9
In der Hauptversammlung vom 10. Mai 2017 wurden Dr. Florian Funck, Stephan Gemkow, Dr. Johannes Haupt, Thomas Kniehl, Dr. Dorothee Ritz und Christian Wendler gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 der Satzung der Gesellschaft für die Zeit bis zur Beendi- gung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Das ist das Geschäftsjahr 2021, da das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgte demnach bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2022. Herr Stephan Gemkow hat dem Vorstand form- und fristgerecht er- klärt, dass er sein Amt mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversamm- lung niederlegt. Von der Hauptversammlung soll ein Nachfolger für Herrn Stephan Gemkow gewählt werden. Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheiden- den Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amts- dauer des ausscheidenden Mitglieds (§ 7 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft). Die Amtszeit des Nachfolgers von Herrn Stephan Gem- kow endet also mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Schmidt, Feuchtwangen, Mitglied des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH sowie Vorsitzender der Geschäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Thomas Schmidt ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 Aktiengesetz. 10
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt der Aufsichtsrat: Herr Thomas Schmidt ist Mitglied des Vor- stands der Franz Haniel & Cie. GmbH, die mit 50,2 % der Stimmrech- te an der Gesellschaft beteiligt ist, und zugleich Vorsitzender der Ge- schäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco, einer Beteiligung der Haniel-Gruppe. Herr Thomas Schmidt wird zum 30. Juni 2019 den Vorsitz des Vorstands der Franz Haniel & Cie. GmbH übernehmen. Ein Lebenslauf von Herrn Schmidt ist der Einladung als Anlage 1 beigefügt. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Einladung. Der Aufsichtsrat hat sich bei dem vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Über die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes wird nach dieser Hauptversammlung entschieden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER ÄNDERUNGEN BESTEHENDER ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRÄGE. Zwischen der TAKKT AG und ihren Tochtergesellschaften KAISER + KRAFT Europa GmbH mit Sitz in Stuttgart, VHZ Versand- handelszentrum Pfungstadt GmbH mit Sitz in Pfungstadt, Ratioform Holding GmbH mit Sitz in Pliening sowie newport.takkt GmbH mit Sitz in Stuttgart (nachfolgend bezeichnet als die „Organgesell- schaften“) bestehen Ergebnisabführungsverträge. Diese bestehen- den Ergebnisabführungsverträge sollen vereinheitlicht und vereinfacht werden. Außerdem soll vor dem Hintergrund der fort- schreitenden Internationalisierung der TAKKT-Gruppe eine einheitli- che englische Textversion Teil des jeweiligen Vertrags werden. 11
Die vier Gewinnabführungsverträge haben in ihrer geänderten Fas- sung jeweils – gleichlautend – folgenden wesentlichen Inhalt: Die wesentlichen Pflichten der TAKKT AG als Organträger, insbeson- dere die Pflicht zum Verlustausgleich, und die wesentlichen Pflichten der jeweiligen Organgesellschaft, insbesondere die Pflicht zur Gewin- nabführung, bleiben auch nach Wirksamwerden der Änderung des Ergebnisabführungsvertrags erhalten. Im Ergebnisabführungsvertrag verpflichtet sich die Organgesellschaft, vorbehaltlich der Bildung nä- her bezeichneter Rücklagen, ihren gesamten Gewinn an die TAKKT AG abzuführen. Die TAKKT AG verpflichtet sich gegenüber der Or- gangesellschaft zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG in der je- weils gültigen Fassung. Der jeweilige Ergebnisabführungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jedoch nicht vor dem Ablauf des 31. Dezember des fünften Jahres nach dem Jahr der Eintragung gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit kann der jeweilige Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Vertragspartei unberührt. Ein wichtiger Grund liegt jedenfalls dann vor, wenn die Organgesellschaft nicht mehr im Mehrheitsbesitz der TAKKT AG steht oder von dieser veräußert oder die Organgesell- schaft bzw. die TAKKT AG umgewandelt werden sollte. Der Wortlaut der bis auf die Parteibezeichnung der Organgesellschaft jeweils gleichlautenden geänderten Ergebnisabführungsverträge, die im Anschluss an die Hauptversammlung der TAKKT AG unterzeichnet werden sollen, ergibt sich aus dem Mustertext in Anlage 2 zu dieser Einladung. Anlage 2 ist Bestandteil dieser Einladung. 12
Die Änderung der Ergebnisabführungsverträge wird jeweils erst nach der Unterzeichnung durch die TAKKT AG und die Organgesellschaft, Zustimmung der Hauptversammlung der TAKKT AG, Zustimmung der Gesellschafterversammlung der jeweiligen Organgesellschaft sowie der anschließenden Eintragung in das Handelsregister der je- weiligen Organgesellschaft wirksam. Eine Prüfung der geänderten Ergebnisabführungsverträge durch ei- nen Vertragsprüfer ist entbehrlich, weil sich alle Geschäftsanteile der Organgesellschaften in der Hand der TAKKT AG befinden. Mangels außenstehender Gesellschafter bei allen Organgesellschaf- ten hat die TAKKT AG als Organträgerin weder Ausgleichszahlungen nach § 304 AktG noch Abfindung nach § 305 AktG zu gewähren. Die geänderten Ergebnisabführungsverträge sind in den gemeinsa- men Berichten des Vorstandes der Gesellschaft als Organträgerin und der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesellschaft näher erläutert und begründet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor: (a) D er Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und der KAISER + KRAFT Europa GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt. (b) Der Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und der VHZ Versandhandelszent- rum Pfungstadt GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt. (c) D er Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und der Ratioform Holding GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt. 13
(d) Der Änderung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der TAKKT AG als Organträgerin und der newport.takkt GmbH als Organgesellschaft wird zugestimmt. Folgende Unterlagen stehen ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung im Internet unter www.takkt.de zum Download bereit und werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht: • d ie bisherigen Ergebnisabführungsverträge der TAKKT AG mit der jeweiligen Organgesellschaft, • d ie geänderten Ergebnisabführungsverträge der TAKKT AG mit der jeweiligen Organgesellschaft im Entwurf, • d ie Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse mit den zusam- mengefassten Lageberichten für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018, • d ie Jahresabschlüsse für die jeweilige Organgesellschaft für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, soweit die Organge- sellschaft in dem jeweiligen Geschäftsjahr bereits bestand, • die gemeinsamen Berichte des Vorstands der TAKKT AG und der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesellschaft über die Änderung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der TAKKT AG und der jeweiligen Organgesellschaft entsprechend § 293a AktG. 14
8. B ESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ANPASSUNG DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG UND ÄNDERUNG DER SATZUNG. Im Geschäftsjahr 2013 wurde das Vergütungssystem der Mitglieder des Aufsichtsrats von einer teilweise variablen Vergütung auf eine Festvergütung umgestellt, ohne dass eine nennenswerte Erhöhung der Bezüge vorgenommen wurde. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats unverändert. Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2019 soll die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats an das Niveau vergleichbarer Gesellschaften angepasst werden, d.h. die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 soll bereits den geänderten Regelungen entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: (a) § 10 Absatz 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert und neu gefasst: „§ 10 Vergütung des Aufsichtsrates (1) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr a) eine feste Vergütung von jährlich Euro 55.000,00 15
b) für die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss eine ergänzende feste Vergütung von Euro 3.000,00 c) für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrates oder an einer Präsenzsitzung eines Aus- schusses des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro 500,00 pro Sitzungstag. Finden an einem Tag mehre- re vergütungspflichtige Sitzungen statt, kann das Sitzungs- geld pro Tag nur einmal beansprucht werden. (2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag aus der Vergütung gemäß Absatz 1 a). Sein Stellvertreter er- hält zusätzlich zu seiner festen Vergütung gemäß Absatz 1 a) weitere Euro 25.000,00. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält den doppelten, sein Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag der Vergütung gemäß Absatz 1 b).“ (b) Die Regelungen in § 10 Absatz 3 und 4 der Satzung bleiben unbe- rührt. (c) Die unter lit. (a) und (b) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Wirksamwerden die derzeitigen Regelungen zur Vergütung des Aufsichtsrats und findet erstmals für das am 01. Januar 2019 begonnene Geschäftsjahr Anwendung. 16
II. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 1. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPT- VERSAMMLUNG UND FÜR DIE AUSÜBUNG DES STIMM- RECHTS ktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimm- A recht ausüben wollen, müssen sich gemäß § 12 Absatz 1 der Satzung zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnah- me an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der in der Einladung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldefrist) zugehen. Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 24. April 2019, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einladung mitgeteilten Adres- se mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 17
Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deut- scher oder englischer Sprache erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft bis spätestens 08. Mai 2019 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen: TAKKT AG c/o Computershare Operations Center D-80249 München Telefax: +49 89 30 90 37 - 4675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersendet. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der organisato- rischen Abwicklung. Die Eintrittskarten dienen der Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis und werden nach der Eingangskontrolle am Anmeldeschalter in einen Stimmabschnittsbogen umgetauscht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung an- gemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. 18
2. BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS (RECORD DATE) er Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum D für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimm- rechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, mit diesen Ak- tien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können und insoweit nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts des angemeldeten Akti- onärs keine Bedeutung. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß ange- meldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teil- nahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbar- keit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 3. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grund- kapital der Gesellschaft in 65.610.331 auf den Inhaber lautende Stück- aktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine ei- genen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung somit 65.610.331 Stück. 19
4. VERFAHREN FÜR DIE STIMMABGABE DURCH BRIEFWAHL ktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen A möchten, können ihre Stimmen abgeben, ohne an der Hauptversamm- lung teilzunehmen (Briefwahl). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig und ordnungsgemäß nach- gewiesen haben (vgl. oben unter 1.). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 13. Mai 2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse in Textform eingegangen sein: Per Post: TAKKT AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Per Fax: +49 89 30 90 37 - 4675 Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 5. STIMMRECHTSVERTRETUNG ktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen A möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine fristgemäße Anmel- dung und Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter 1.). 20
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Ein- trittskarte. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Text- form. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereini- gungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Per- sonen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Den von der Gesell- schaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Voll- macht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen kön- nen an folgende Adresse übermittelt werden: Per Post: TAKKT AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Per Fax: +49 89 30 90 37 - 4675 Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Bei einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesell- schaft können wir aus technischen Gründen die entsprechenden Bevollmächtigungen nur berücksichtigen, wenn sie bis einschließlich 13. Mai 2019, 24:00 Uhr, formgerecht mit einer Weisung versehen bei uns eingehen. Am Tag der Hauptversammlung können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ab 9:00 Uhr auch an den Schaltern am Eingang zum Versammlungsort bevollmächtigt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesell- schaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 21
6. ERGÄNZUNGSANTRÄGE ZUR TAGESORDNUNG GEMÄSS § 122 ABSATZ 2 AKTG ktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grund- A kapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2019, 24:00 Uhr, schriftlich unter der in der nachfolgenden Nr. 7 angegebenen Adresse zugegangen sein. Jedem neuen Gegen- stand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschluss- vorlage beiliegen. 7. GEGENANTRÄGE BZW. WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS §§ 126 UND 127 AKTG Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (§ 126 AktG) oder Vorschläge zur Wahl von Auf- sichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu über- senden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Per Post: TAKKT AG Zentralabteilung Recht Presselstraße 12 70191 Stuttgart Per Fax: +49 711 3465 - 898134 Per E-Mail: recht@takkt.de Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 22
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvor- schläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen auf unserer Internet- seite www.takkt.de veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 30. April 2019, 24:00 Uhr, bei der oben genannten Adresse eingehen- den Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tages- ordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu solchen Anträgen können ebenfalls unter der genannten Internet- adresse eingesehen werden. Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden nur zugäng- lich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in ande- ren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. 8. A USKUNFTSRECHT DES AKTIONÄRS GEMÄSS § 131 ABSATZ 1 AKTG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesell- schaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Kon- zerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionä- re und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stel- len möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die oben unter Nr. 7. genannte Adresse zu übersenden. Diese Über- sendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 23
9. V ERÖFFENTLICHUNGEN AUF DER INTERNETSEITE/ ERGÄNZENDE INFORMATIONEN Folgende Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesell- schaft unter www.takkt.de zur Verfügung: • Der Inhalt dieser Einberufung, • eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesord- nung kein Beschluss gefasst werden soll, • die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere o der Konzernabschluss der TAKKT AG, o der Jahresabschluss der TAKKT AG, o er zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG und d den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vor- stands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für 2018, o der Bericht des Aufsichtsrats, o ie derzeit geltenden Ergebnisabführungsverträge der d TAKKT AG mit der jeweiligen Organgesellschaft, 24
o ie geänderten Ergebnisabführungsverträge der TAKKT AG d mit der jeweiligen Organgesellschaft im Entwurf, o die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse mit den zu- sammengefassten Lageberichten für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern für die Geschäftsjahre 2016, 2017 und 2018, o ie Jahresabschlüsse für die jeweilige Organgesellschaft d für die Geschäftsjahre 2015, 2016 und 2017, soweit die Organgesellschaft in dem vorgenannten Geschäftsjahr be- reits bestand, o ie gemeinsamen Berichte des Vorstands der TAKKT AG d und der Geschäftsführung der jeweiligen Organgesell- schaft über die Änderung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der TAKKT AG und der jeweiligen Organgesell- schaft entsprechend § 293a AktG. • die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, • die Formulare, die für die Briefwahl und die Erteilung einer Voll- macht für die Hauptversammlung verwendet werden können, • Hinweise zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesord- nung sowie Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge, Auskunftsrecht. 25
10. HINWEIS ZUM DATENSCHUTZ enn sich Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden und/oder W eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, verarbeitet die TAKKT AG als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten von Aktionären und/ oder bevollmächtigten Dritten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversamm- lung. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den Rechten der Betroffenen finden Sie auf unserer Webseite zur Hauptversammlung unter http://www.takkt.de/datenschutz-hv. Wer die Datenschutzerklärung zusätzlich in Papierform wünscht, wen- det sich bitte an folgende Adresse. Per Post: TAKKT AG Zentralabteilung Recht Presselstraße 12 70191 Stuttgart Per Fax: +49 711 3465 - 898134 Per E-Mail: recht@takkt.de Am Tag der Hauptversammlung ist die Datenschutzerklärung auch vor Ort auf Anfrage in Papierform erhältlich. 11. WEITERE INFORMATIONEN ähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur N Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Diese Infor- mationen sind ebenfalls unter www.takkt.de zugänglich. Dort finden sich auch ergänzende Informationen zu den unter Ziffer 6. – 8. darge- stellten Rechten der Aktionäre. Stuttgart, im März 2019 Der Vorstand 26
ANLAGE 1: LEBENSLAUF HERR THOMAS SCHMIDT Thomas Schmidt Mitglied des Vorstandes der Franz Haniel und Cie. GmbH sowie Vor- sitzender der Geschäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco Persönliche Daten: Geboren am: 10. November 1971 Ausbildung: Studium der Kunststofftechnik an der FH Würzburg-Schweinfurt Abschluss: Diplom-Ingenieur Beruflicher Werdegang: seit Februar 2017: Mitglied des Vorstandes bei Franz Haniel & Cie. GmbH sowie Vor- sitzender der Geschäftsführung des Geschäftsbereichs CWS-boco in Duisburg, Deutschland Juni 2008 – November 2016: Diverse Managementpositionen bei TE Connectivity Gruppe, ua. • TE Industrial, Darmstadt, President und General Manager • Communications & Industrial Solutions, Darmstadt, Vice Presi- dent (Europa, Naher Osten, Afrika) Februar 1996 – Mai 2008: Diverse Managementpositionen bei General Electric Gruppe, ua. • GE Plastics/Sabic Innovative Plastics, Bergen op Zoop (Nieder- lande), General Manager (Osteuropa, Naher Osten, Afrika) • GE Plastics/Sabic Innovative Plastics, Rüsselsheim, General Manager (Deutschland, Österreich, Schweiz) 27
ANLAGE 2: MUSTER DES VERTRAGS ÜBER DIE ÄNDERUNG DER ERGEBNIS- ABFÜHRUNGSVERTRÄGE Entwurf Draft Ergebnisabführungsvertrag Profit and loss transfer agreement zwischen / between TAKKT AG, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart (HRB 19962 AG Stuttgart) als Organträger / as Parent Company (im Folgenden „Organträger“ genannt) / (hereafter referred to as „Parent Company“) und / and [Name der Organgesellschaft, Adresse, Registerinformationen] als Organgesellschaft / as Integrated Company (im Folgenden „Organgesellschaft“ oder die „Gesellschaft“ genannt) / (hereafter referred to as „Integrated Company“ or „Company“) (Organträger und die Gesellschaft zusammen auch die „Parteien“) / (Parent Company and the Company together also referred to as the “Parties“) Die Parteien ändern den Wortlaut des zwischen ihnen bestehen- den Ergebnisabführungsvertrags vom [Datum] und fassen ihn wie folgt neu: 28
§1 §1 Gewinnabführung Profit Transfer (1) Die Organgesellschaft ver- (1) The Integrated Company pflichtet sich, ihren nach undertakes to transfer its den maßgeblichen han- entire profits generated delsrechtlichen Vorschriften without profit transfer ohne die Gewinnabführung in accordance with the entstandenen Gewinn an relevant commercial laws den Organträger abzufüh- to the Parent Company. The ren. Die Gewinnabführung transfer of profits may not darf den in § 301 AktG in exceed the amount specified seiner jeweils gültigen Fas- in § 301 AktG (German sung genannten Betrag Stock Corporation Act – nicht überschreiten. Die Bil- Aktiengesetz), as amended dung von Gewinnrücklagen from time to time. The ist der Organgesellschaft Integrated Company may nur insoweit gestattet, als establish profit reserves only sie bei vernünftiger kauf- to the extent economically männischer Betrachtung justified by sound wirtschaftlich begründet ist. commercial judgment. (2) Erträge aus der Auflö- (2) Profits based on the release sung von Kapitalrücklagen of capital reserves or profit oder von vorvertraglichen reserves from the time Gewinnrücklagen sind von before the term of this der Gewinnabführung aus- agreement are excluded geschlossen. from the profit transfer. §2 §2 Verlustübernahme Loss Transfer (1) Der Organträger verpflich- (1) The Parent Company tet sich, jeden während undertakes to compensate der Vertragsdauer nach den any loss of the Integrated maßgeblichen handelsrecht- Company incurred during lichen Vorschriften ohne the term of this agreement die Ergebnisabführung ent- without profit and loss standenen Verlust von der transfer in accordance with Organgesellschaft zu über- the relevant commercial nehmen, soweit dieser nicht laws, to the extent that such dadurch ausgeglichen wird, loss cannot be compensated dass den anderen Gewinn- by dissolution of other profit rücklagen Beträge entnom- reserves established during men werden, die während the term of this agreement. der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind. 29
(2) Für die Verlustübernahme (2) With regard to the loss gelten alle Bestimmungen transfer § 302 AktG (German des § 302 AktG in seiner Stock Corporation Stock Act jeweils gültigen Fassung. - Aktiengesetz) applies as amended from time to time. §3 §3 Keine außenstehenden No outside shareholder Gesellschafter Bei Vertragsabschluss ist der Or- When the contract is concluded, ganträger alleinige Gesellschaf- the Parent Company is the sole terin der Organgesellschaft. shareholder of the Integrated Insofern wird auf die Bestim- Company. In this respect, the mung eines angemessenen determination of an appropriate Ausgleichs für außenstehende compensation for outside Gesellschafter entsprechend shareholders in accordance with § 304 Abs. 1 Satz 3 AktG § 304 para. 1 sentence 3 AktG is verzichtet. waived. §4 §4 Verschiedenes Miscellaneous (1) Dieser Vertrag wird mit (1) This agreement comes in Eintragung in das Han- force upon registration in delsregister der Organge- the commercial register of sellschaft wirksam. Er gilt the Integrated Company. wirtschaftlich rückwirkend It applies with retroactive für die Zeit ab dem 1. Januar economic effect as per des Jahres der Eintragung. 1 January of the year of registration. (2) Dieser Vertrag kann erst- (2) This agreement can be mals zum Ablauf des terminated for the first 31. Dezember des fünften time with effect as from Jahres nach dem Jahr der the end of 31 December of Eintragung mit einer Frist the fifth year after the year von sechs Monaten gekün- of registration, subject to a digt werden. Wird er nicht notice period of six months. gekündigt, so verlängert If notice of termination is not er sich auf unbestimmte served it shall automatically Zeit mit der Maßgabe, extend indefinitely, provided dass er mit einer Frist von that it can be terminated sechs Monaten zum Ende with a notice period of six eines jeden Kalenderjahres months with effect to the gekündigt werden kann. end of each fiscal year. 30
Eine Kündigung aus wich- A termination for good cause tigem Grund ist jederzeit is permissible at any time. möglich. Wichtige Gründe Good cause is, in particular, sind insbesondere die the disposal of shares, if the Veräußerung, falls der Parent Company does no Organträger nicht länger die longer holds the majority of Mehrheit der Stimmrechte the votes in the Integrated von der Organgesellschaft Company, the transfer of hält, die Einbringung der the shareholdings in the Organbeteiligung durch den integrated company by Organträger, die Umwand- the parent company, the lung oder Verschmelzung transformation or merger of des Organträgers oder der the parent company or the Organgesellschaft. integrated company. (3) Sollte eine Bestimmung (3) Should a provision of this dieses Vertrages unwirk- Agreement be or become sam sein oder werden, invalid, the validity of the so berührt dies nicht die remainder of the Agreement Wirksamkeit des gesamten shall not be affected. The Vertrages. Die unwirksame invalid provision shall be Bestimmung wird durch replaced by a provision eine Bestimmung ersetzt, which is as close as possible die dem von den Parteien to the economic intention of verfolgten wirtschaftlichen the Parties. Zweck am nächsten kommt. (4) Dieser Vertrag wird in deut- (4) This Agreement is executed scher Sprache geschlos- in the German language. sen. Die englische Fas- The English version is a sung ist eine sinngemäße convenience translation. In Übersetzung. Im Falle von case of any discrepancies Abweichungen zwischen between the German and der deutschen Fassung und the English version, the der englischen Übersetzung German version shall prevail. ist die deutsche Fassung maßgebend. Stuttgart, den [Tag] [Monat] 2019 Stuttgart, [Day] [Month] 2019 Organträger / Parent Company Organgesellschaft / Integrated Company 31
SO ERREICHEN SIE UNS VOM FLUGHAFEN STUTTGART (ÜBER HAUPTBAHNHOF STUTTGART) S-Bahn-Linien S2 in Richtung Schorndorf bzw. S3 in Richtung Backnang bis Haltestelle Hauptbahnhof Stuttgart – Abfahrt hh:08, hh:18, hh:38 und hh:48, Fahrzeit ca. 27 Minuten. VOM HAUPTBAHNHOF STUTTGART S-Bahn-Linien S4 in Richtung Marbach bzw. S5 in Richtung Bietigheim bis Haltestelle Ludwigsburg – Abfahrt hh:08, hh:23, hh:28, hh:38, hh:53, hh:58, Fahrzeit 15 Minuten. Regionalbahn R4 in Richtung Heilbronn – Abfahrt hh:07, hh:15, hh:45, Fahrzeit ca. 10 Minuten. Regionalbahn R5 in Richtung Pforzheim – Abfahrt hh:19, Fahrzeit ca. 10 Minuten. ANFAHRT AUS RICHTUNG HEILBRONN: A81 Richtung Stuttgart, Autobahnausfahrt Ludwigsburg-Süd, einordnen Richtung Ludwigsburg Zentrum, Beschilderung „Forum“ folgen. ANFAHRT AUS RICHTUNG KARLSRUHE, MÜNCHEN, SINGEN: A81 Richtung Heilbronn, Autobahnausfahrt Ludwigsburg-Süd, einordnen Richtung Ludwigsburg Zentrum, Beschilderung „Forum“ folgen. PARKMÖGLICHKEITEN: Gegenüber dem Forum ist in der Friedrich-Ebert-Straße der Parkplatz „Bärenwiese West“ für die Besucher der Hauptversammlung reserviert. BUSPENDELVERKEHR: Für die Besucher unserer Hauptversammlung haben wir ab dem Bahnhof Ludwigsburg einen kostenlosen Buspendelverkehr eingerichtet. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder am Ausgang des Bahnhofs. Vom Bussteig 14 verkehrt ein Bus ca. im 15-Minuten-Takt in Richtung Forum ab 08:50 Uhr bis 10:30 Uhr. Vom Forum zurück zum Bahnhof Ludwigsburg pendelt der Bus ab 12:45 Uhr bis 14:45 Uhr. Bitte warten Sie am Aufsteller an der Haltebucht bis zum Eintreffen des Busses. 32
von Heilbronn Frankfurt Kassel A81 Ausfahrt Würzburg LB-Nord Heidelberg Wilhelmstr. A6 Schillerstr. Mathildenstr. B 27 Stuttgarter Str. Heilbronn str. lius My Alleenstr. Fr.-Ebert-Str. A81 Solitudestr. Forum Seestr. S Karlstr. Karlsruhe Hotel Ludwigsburg Nestor Leonbergerstr. Hindenburgstr. A8 Stuttgart A5 München Friedrichstr. Friedrichstr. von Stuttgart Strassbourg A81 Ausfahrt Basel Konstanz LB-Süd von Stuttgart B 27 Ba hn ho f S Karlstr. Ba usbah hn nh B ho of fst r. H14
TAKKT AG ZA Finanzen / Vorstand Investor Relations Dr. Felix A. Zimmermann Presselstraße 12 (Vorsitzender) 70191 Stuttgart Dirk Lessing Deutschland Dr. Claude Tomaszewski Dr. Heiko Hegwein T + 49 711 3465 – 8222 F + 49 711 3465 – 8104 Vorsitzender des Aufsichtsrats Stephan Gemkow service@takkt.de Sitz: Stuttgart, HRB 19962 www.takkt.de
Sie können auch lesen