Einladung zur Gemeindeversammlung - Donnerstag, 21. Juni 2012, 20.00 Uhr Gemeindesaal Schinzenhof - Horgen
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1. Alterssiedlung Tannenbach – Zusammenlegung von Wohnungen – Projekt-
und Kreditbewilligung 3
2. Projektwettbewerb «Generationenübergreifendes Wohnen» auf dem Strickler-
Areal – Bewilligung eines Projektierungskredites 8
3. Sanierung Glärnischstrasse Ost – Projekt- und Kreditbewilligung 13
4. Sanierung Aabachbrücke – Projekt- und Kreditbewilligung 18
5. Neubau Trafostation Tödistrasse 30 – Projekt- und Kreditbewilligung 24
6. Jahresrechnung 2011 – Genehmigung 30 *)
7. Bauabrechnungen: 31 *)
– Tiefbauamt/Werkamt:
a) Bahnhofstrasse – Erneuerung der Werkleitungen mit Instandsetzung der
Strassenflächen und Ausdehnung der bestehenden Tempo-30-Zone im
Abschnitt Kirchstrasse bis Dorfgasse.
− Schulliegenschaften:
b) Turnhalle Berghalden – Neubau Turnhalle und Photovoltaikanlage.
c) Kindergarten Seestrasse 47 (Holzbach) – Kindergartenausbau.
d) Schulhaus Waldegg – Neubau eines Doppelkindergartens mit
Tagesstrukturen, Verbesserung der Behindertentauglichkeit des
bestehenden Schulhauses und Neubau des Pausenplatzes.
− Liegenschaften:
e) Parkgarage Schinzenhof – Bauliche Erneuerung und Sanierung Teil 1.
f) Parkgarage Schinzenhof – Bauliche Erneuerung und Sanierung Teil 2.
Horgen, 16. April 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
*) siehe Beilage «Rechenschaftsbericht /Jahresrechnung 2011»
In dieser Weisung wird zugunsten einer vereinfachten Lesbarkeit nur die männliche Form
verwendet.1. Alterssiedlung Tannenbach – Zusammenlegung von
Wohnungen – Projekt- und Kreditbewilligung
Antrag
1. Das Projekt zur Zusammenlegung von Wohnungen in der Alterssiedlung Tannenbach,
Speerstrasse 9, Horgen wird genehmigt.
2. Der erforderliche Ausführungskredit von Fr. 650’000.00 inkl. MwSt. wird zulasten der
Investitionsrechnung bewilligt. Der Ausführungskredit erhöht sich um das Ausmass
der ausgewiesenen Teuerung.
3. Der Gemeinderat wird beauftragt, diesen Beschluss zu vollziehen.
4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, untergeordnete Projektanpassungen vorzuneh-
men.
3Bericht Ausgangslage Die Wohnungen in der Alterssiedlung Tannenbach wurden 1966 bezogen. Abb. 1 Alterssiedlung Tannenbach Abb. 2 Eingangsbereich 4
Die Alterssiedlung Tannenbach verfügt aktuell über:
18 1½-Zimmer-Wohnungen
30 2½-Zimmer-Wohnungen
1 3½-Zimmer-Dienstwohnung
1 4 -Zimmer-Dienstwohnung
In den letzten Jahren wurde die Vermietung der 1½-Zimmer-Wohnungen zunehmend
schwieriger. Der Trend zu grösserem Wohnraum, d.h. je mit separatem Wohn- und Schlaf-
zimmer, zeichnet sich mehr und mehr ab und hat auch vor den Alterswohnungen nicht
Halt gemacht. Anlässlich der Sanierung in den Jahren 1990/91 (Einbau Duschen in Woh-
nungen, Einbau Waschküche, Verglasung/Vergrösserung Laubengänge) wurde diesem
Trend Rechnung getragen und zwölf 1½-Zimmer-Wohnungen zu sechs 2½ -Zimmer-Woh-
nungen umgebaut.
Um die Alterswohnungen weiterhin gut vermieten und ein zeitgerechtes Angebot bieten
Balkon zu können, ist ein Umbauprojekt (zwölf 1½-Zimmer-Wohnungen zu sechs 2½ -Zimmer-
DU / WC Garderobe
Wohnungen) geplant.
Abb. 3 Grundriss Legende: Rot neu / Gelb abbrechen
Réduit
Schlafen
3.27
Deckenlamellen ( GK 2x 9cm )
25
Kochen / Essen
10
Stütze verkleidet
RRW 100/100/4
2.5 1.5
2 Wohnen 1 Küche | Essen | Entrée
BF:18.12 m2 BF:15.08 m2
Sturz verkleidet ( HEB 140 )
2.785
Wohnen / Schlafen
DU / WC Garderobe
De
Tragwand
ck
Duschenrinne
65
ea
EG-1.OG Beton
Garderobe
Balkon
bg
2.-5.OG BN
eh
offene
än
1.20
gt
93 47 15 1.59
Sturz verkleidet DU / WC
( HEB 140 )
Tragwand EG Beton 1.-5.OG BN
Tragwand
43
EG-1.OG Beton
2.-5.OG BN
Installationsraum ( GIS )
Wohnen / Schlafen Garderobe
gt
hän
e
78
abg
cke
WT-Unterfahrbar
De
72
15 265 1.68
4 Schlafen 3 Korridor 5 DU / WC
r=
BF:17.68 m2 BF: 5.90 m2 BF: 7.04 m2 70 1.5
965
Kochen / Essen
Stütze verkleidet
15
RRW 100/100/4
6 Arbeiten
BF: 4.83 m2
1.54
5 Verkleiden Leitungen Heizung und Elektro
75
SchlafenProjektbeschreibung
Die bestehenden Bäder werden rückgebaut und es entstehen neue, rollstuhlgängige
Bäder und Korridore. Der Essraum wird vergrössert. Die ehemaligen Wohn-/Schlafzim-
mer bleiben bestehen, eines wird als Wohn-, eines als Schlafzimmer genutzt. Die Küchen
bleiben unverändert.
Kostenzusammenstellung
Die erforderlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Vorbereitungsarbeiten Fr. 2’000.00
Gebäude Fr. 581’000.00
Nebenkosten Fr. 9’000.00
Zwischentotal inkl. MwSt. Fr. 592’000.00
Feuerpolizeiliche Auflagen gemäss Baubewilligung Fr. 5’000.00
Werterhaltende Instandstellung bestehende Räume
(Parkettboden schleifen, versiegeln, Malen) Fr. 35’000.00
Reserve Fr. 18’000.00
Total inkl. MwSt. Fr. 650’000.00
Diese Preise beziehen sich auf folgenden Baukostenindex: Kostenstand 1. April 2011,
120.4 Pkt. Zürcher Baukostenindex, Basisjahr 1998.
Die Kostengenauigkeit nach SIA 102 beträgt +/– 10 %.
Im Bau- und Finanzprogramm ist für dieses Projekt ein Betrag von Fr. 600’000.00 einge-
stellt.
Kapitalfolgekosten
(Gesamtaufwand Fr. 650’000.00)
Verzinsung (1.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 9’750.00
Abschreibung (7.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 48’750.00
Jährliche Nettomehrbelastung, Total Fr. 58’500.00
Effektiv beträgt der jährliche Abschreibungssatz 10 % vom jeweiligen Restwert. Der Ver-
zinsungssatz beträgt tatsächlich 3 %; durch die jährlichen Abschreibungen nimmt aber
auch der zu verzinsende Kredit laufend ab. Die jährliche Nettomehrbelastung ist effektiv
abnehmend. Der Einfachheit halber werden die obgenannten Kapitalfolgekosten auf-
grund von Mittelwerten dargestellt.
Mieten
Die bisherigen Netto-Monatsmieten für die bestehenden 2½ -Zimmer-Wohnungen liegen,
je nach Grösse und Etage zwischen Fr. 666.00 und Fr. 868.00. Für die umzubauenden
1½ -Zimmer-Wohnungen liegt der monatliche Mietzins zwischen Fr. 560.00 und Fr. 610.00.
6Der Mietzins für die neuen Wohnungen ist durch den Gemeinderat festzusetzen. Die Woh-
nungen sollen auch künftig bezahlbar bleiben.
Bauablauf
Falls diesem Projekt zugestimmt wird, soll der Umbau im Frühling 2013 erfolgen, so dass
die Wohnungen im Spätsommer 2013 bezugsbereit sein werden.
Zusammenfassung/Antrag
Mit diesem Projekt wird den Bedürfnissen und Ansprüchen der Mieterinnen und Mieter
entsprochen. Die Vermietbarkeit wird so auch für die Zukunft gesichert. Der Gemeinderat
ersucht die Stimmberechtigten, dem Projekt und Kredit zuzustimmen.
Horgen, 05. März 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Antrag der Rechnungsprüfungskommission Horgen
Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, diesem Antrag zuzustimmen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
72. Projektwettbewerb «Generationenübergreifendes Wohnen» auf dem Strickler-Areal – Bewilligung eines Projektierungskredits Antrag 1. Für die Durchführung eines Projektwettbewerbs zum «Generationenübergreifenden Wohnen» auf dem Strickler-Areal wird ein Kredit von Fr. 300’000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. 2. Der Gemeinderat wird beauftragt, diesen Beschluss zu vollziehen. 8
Bericht Ausgangslage Elisabeth Strickler hat der Gemeinde Horgen aus ihrem Nachlass ein Grundstück (Katas- ter Nrn. 10803 und 10804) mit der Zweckbindung vermacht, es für ältere Menschen zu nutzen. Angrenzend an dieses Grundstück hat die Gemeinde ein weiteres Stück Land erworben (Kataster Nrn. 10805 und 10152). Sie plant eine generationenübergreifende Wohnanlage zu realisieren. Abb. 1 Situationsplan 22.6 % der Bevölkerung von Horgen ist über 65 Jahre alt, bis 2020 wird dieser Anteil auf 25 % anwachsen. Die Gemeinde Horgen hat mit dem Altersleitbild 2008 Wege aufgezeigt, wie sie diese Entwicklung bewältigen will. Dieser demografische Wandel stellt nicht nur die Politik vor neue Herausforderungen, auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft muss sich auf eine Veränderung der Kundschaft und deren Ansprüche einstellen. Die Zielgruppe der Senioren ist alles andere als homogen, ihre Bedürfnisse, Vorlieben und Wohnwünsche gestalten sich unterschiedlich. Eine Gemeinsamkeit besteht darin, mög- lichst lange aktiv und unabhängig zu bleiben. Ein Grossteil der über 65-Jährigen möchte in einer sozialen Gemeinschaft alt werden. Daher gewinnen Wohnmodelle an Bedeutung, die eine individuelle Lebensgestaltung ermöglichen und Sicherheit bieten. 9
Die Gemeinde Horgen unterstützt das Bestreben der älteren Menschen, möglichst lange zu Hause zu wohnen bereits mit dem Pilotprojekt «Siedlungs- und Wohnassistenz». Dabei hat sie in den bestehenden Alterssiedlungen (Tannenbach und Baumgärtlihof) die Erfah- rung gemacht, dass es für die Realisierung dieses Wunsches, eine generationenübergrei- fende Vernetzung braucht, um die nötigen gegenseitigen Hilfestellungen nachhaltig orga- nisieren zu können. Die Gemeinde will die neue Siedlung durch einen Investor erstellen lassen und das Land im Baurecht zur Verfügung stellen. Sie hat mit der Baugenossenschaft Zurlinden (BGZ), Zürich, eine kompetente Partnerin gefunden. Die BGZ ist eine Unternehmergenossen- schaft, die seit 1923 besteht und über 1’500 Wohnungen verwaltet. Sie hat Erfahrung mit dem Bauen, erstellt sie doch pro Jahr durchschnittlich rund 50 Wohnungen. Die BGZ gestaltet die Wohnungen zweckmässig und verlangt moderate Mietzinse. Damit ent- spricht die Genossenschaft den Ansprüchen der Gemeinde Horgen an den Wohnstan- dard der Siedlung Strickler-Areal. Die BGZ ist bereit, der Gemeinde Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bei der Umsetzung des Bauprojekts zu geben und wird ihr auch im Betrieb weitgehend freie Hand lassen. Zielsetzungen – Die Überbauung sieht auf dem ganzen Grundstück eine echte Durchmischung der Generationen in einem Verhältnis von 1⁄3 jüngeren und 2⁄3 älteren Personen vor. – Die Wohnungen und die Aussenanlage sind hindernisfrei gestaltet (SIA-Norm 500). Die Planung muss die Selbständigkeit der Bewohner sichern, auch wenn sich deren Le- bensumstände über die Jahre hinweg verändern. Das Gefälle der Wege lässt sich auch von Rollstuhlbenützern überwinden. – Ältere Menschen können bis zum Ableben in der Siedlung bleiben. – Die Überbauung beinhaltet eine Pflegewohngruppe für 12 Personen. – Von den Mietern und Mieterinnen wird Bereitschaft zu sozialer Verbindlichkeit und ge- genseitiger Hilfe erwartet. D.h. die Bewohner und Bewohnerinnen übernehmen entspre- chend ihren Möglichkeiten Verantwortung für die Hausgemeinschaft. – Begegnungszonen fördern die Kommunikation. – Verschiedene Service- und Betreuungsangebote unterstützen das Wohnen in der Ge- meinschaft. – Die Aussenlage wirkt einladend (Wald als Quartierpark) und sie verfügt über Treffpunkte, Sitzgelegenheiten, Spielplatz, usw. – Die Siedlung ist optimal mit dem Quartier verbunden, soll ihm eine Aufwertung bringen, hat auch eine Zentrumsfunktion und ermöglicht Begegnung. Projektwettbewerb Die BGZ hat gute Erfahrungen mit anonymen öffentlichen Wettbewerben nach SIA-Norm gemacht. Zum Projektwettbewerb «Generationenübergreifendes Wohnen auf dem Strick- ler-Areal» werden 10 Architekten-Teams eingeladen. Eingeladen werden bewährte Teams mit spezifischen Erfahrungen bei Überbauungen mit neuen Wohnformen, sowie im Sinne der Nachwuchsförderung zwei jüngere Teams. Die Gemeinde ist im neunköpfigen Preisgericht mit drei Personen vertreten. 10
Kostenzusammenstellung
Die Kosten für den Projektwettbewerb belaufen sich auf Grund von Offerten und Kosten-
schätzungen auf rund Fr. 300’000.00 und setzen sich wie folgt zusammen:
Aufbereiten der Grundlagen • Unterlagen für die Teilnehmenden
(Kataster usw.)
• Modell 1:500
• Baugrunduntersuchung Fr. 25’000.00
Beurteilung Fachpreisrichter Fr. 35’000.00
Preise Entschädigung und Preise Fr. 140’000.00
Überprüfen der Kosten Kostenplaner/Beurteilung
Nachhaltigkeit Fr. 28’000.00
Öffentlichkeitsarbeit Medienorientierung/Ausstellung Fr. 14’000.00
Organisation und Begleitung • Aufgabenbeschrieb, Programm
• Fragenbeantwortung, Vorprüfung
• Beurteilung inkl. Berichtredaktion Fr. 48’000.00
Unvorhergesehenes Fr. 10’000.00
Gesamtaufwand inkl. MwSt. Fr. 300’000.00
Sämtliche mit dem Wettbewerb zusammenhängenden Kosten/Vorinvestitionen bis zu
dieser Abstimmungsvorlage wurden von der BGZ auf eigenes Risiko vorfinanziert. Beim
zur Abstimmung gelangenden Projektierungskredit handelt es sich somit um eine Even-
tualverpflichtung. Auf die Gemeinde entfallen die Kosten lediglich, wenn das Projekt nicht
realisiert wird.
Termine und weiteres Vorgehen
Wie bereits erwähnt, will die Gemeinde die Siedlung durch die Baugenossenschaft Zur-
linden, Zürich, erstellen lassen und das Land im Baurecht abgeben. Die Durchführung des
Projektwettbewerbs findet im Oktober/November 2012 statt. Die Prämierung der Projekte
wird im Senioren Begegnungszentrum Baumgärtlihof durchgeführt.
Nach dieser Kreditvorlage ist es Ziel, den Baurechtsvertrag bis Ende 2012 den Stimmbe-
rechtigten zum Entscheid zu unterbreiten. Als Entscheidungsgrundlage wird den Stimm-
berechtigten das Siegerprojekt des Wettbewerbs mit gesicherten Kosten und Mietzinsan-
gaben unterbreitet.
11Zusammenfassung/Antrag
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Baugenossenschaft Zurlinden, Zürich, eine gute
Partnerin gefunden zu haben, um das «Generationenübergreifende Wohnen» auf dem
Strickler-Areal zu realisieren. Er verfolgt damit sein Legislaturziel «Förderung genossen-
schaftlichen Wohnungsbaus» und verwirklicht mit diesem innovativen Projekt, ein zusätz-
liches Wohnungsangebot mit preisgünstigen Wohnungen für Senioren und Familien. Zu-
dem entspricht er der seinerzeitigen Auflage der Stifterin. Der Gemeinderat ersucht die
Stimmberechtigten, dem Kreditbegehren zuzustimmen.
Horgen, 05. März 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, diesem Antrag zuzustimmen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
123. Sanierung Glärnischstrasse Ost – Projekt- und Kreditbewilligung Antrag 1. Das Projekt Glärnischstrasse Ost, Abschnitt Waidli- bis Bergwerkstrasse, Sanierung von Kanalisation, Werkleitungen und Strasse wird genehmigt. 2. Die erforderlichen Ausführungskredite im Gesamtbetrag von Fr. 1’655’000.00 werden zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Die Ausführungskredite erhöhen sich um das Ausmass der ausgewiesenen Teuerung. 3. Der Gemeinderat wird beauftragt, diesen Beschluss zu vollziehen. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, untergeordnete Projektanpassungen vorzuneh- men. 13
Bericht Ausgangslage Für das Jahr 2012 ist die Sanierung der Glärnischstrasse im Abschnitt Waidli- bis Berg- werkstrasse vorgesehen. Im Vordergrund stehen die Kalibererweiterung der Schmutz- wasserleitung und der Neubau einer Meteorwasserleitung. Diese Massnahmen sind Bestandteil des Generellen Entwässerungsplans (GEP) der Gemeinde Horgen. Die beste- hende Wasserleitung ist alt, sanierungsbedürftig und muss ersetzt werden. Die Glärnisch- strasse befindet sich im Abschnitt Waidli- bis Bergwerkstrasse in einem schlechten Zustand. Sie wird im Rahmen dieses Projektes ebenfalls erneuert. Abb. 1: Situation Glärnischstrasse-Ost (Orthophoto April 2010) 14
Das Sanierungsprojekt umfasst: Strasse Der Strassenoberbau wird zwischen Waidli- und Bergwerkstrasse erneuert. Die Glär- nischstrasse bleibt in diesem Abschnitt unverändert als Tempo-30-Zone bestehen. Die heute noch mobilen Elemente im Strassenraum werden definitiv gestaltet. Als Tempo- 30-Möblierungselemente sind nebst dem Eingangspoller noch Bepflanzungsinseln vorge- sehen. Im Bereich dieser lokalen Einengungen wird eine minimale Fahrbahnbreite von mindestens 3.50 m stets gewährleistet. Aus Sicherheitsaspekten (Schulweg) wird zwi- schen den Einmündungen Vreneli- und Feldeggweg seeseitig ein Gehweg erstellt. Kanalisation In der Glärnischstrasse wird die Kanalisation vom Kontrollschacht (KS) 2510 bis zum KS 2663 auf ca. 240 Metern ersetzt und neu im Trennsystem (separate Schmutzwasser- und Meteorwasserleitung) erstellt. Wasserleitung Zwischen der Waidli-/Karrenstrasse und dem Anschluss Bergwerkstrasse ist die beste- hende Wasserleitung Durchmesser (DN) 125, bzw. DN 150 auf einer Länge von ca. 240 Metern durch eine neue Wasserleitung zu ersetzen (inkl. Hydranten). Bauablauf / Bauzeiten Die Bauarbeiten beginnen im Herbst 2012 und dauern rund neun Monate. Verkehrsführung während Bauzeit Ein Umleitungskonzept, insbesondere für die Transportfahrten (Schlackentransport, Alt eisen, etc.) für die Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), liegt vor und ist mit den Polizei organen und der KVA abgesprochen. Kostenzusammenstellung Auf Basis der detaillierten Kostenvoranschläge vom 29. Februar 2012 werden folgende Kredite zu Lasten der Investitionsrechnung beantragt: Kostenstelle Kostenstelle MwSt. Kredite – Strassenbau 162620 inkl. Fr. 500’000.00 – Abwasseranlagen 162710 exkl. Fr. 840’000.00 – Wasserversorgung 189702 exkl. Fr. 315’000.00 Total Fr. 1’655’000.00 15
Im Detail gestalten sich die Kosten wie folgt:
Strassenbau, inkl. T30-Massnahmen
Baukosten Fr. 350’000.00
Nebenarbeiten Fr. 50’000.00
Technische Arbeiten Fr. 60’000.00
Zwischentotal exkl. MwSt. Fr. 460’000.00
MwSt. 8 % (gerundet) Fr. 40’000.00
Total Strassenbau inkl. MwSt. Fr. 500’000.00
Kanalisation, Entwässerung
Baukosten Fr. 670’000.00
Nebenarbeiten Fr. 70’000.00
Technische Arbeiten Fr. 100’000.00
Total Kanalisation exkl. MwSt. Fr. 840’000.00
Wasserversorgung
Baukosten Fr. 155’000.00
Installationsarbeiten WVH Fr. 110’000.00
Nebenkosten Fr. 25’000.00
Technische Arbeiten Fr. 25’000.00
Total Wasserversorgung exkl. MwSt. Fr. 315’000.00
Total (+/– 10 %) Fr. 1’655’000.00
Bei Investitionen der Kostenstellen Abwasser, Wasser können anfallende Mehrwertsteu-
ern als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Deshalb sind in der vorstehenden
Aufstellung in diesen Bereichen keine Mehrwertsteuern aufgeführt. Im Bau- und Finanz-
programm sind für das Projekt Gesamtkosten von Fr. 1’480’000.00 eingestellt.
Kapitalfolgekosten
(Gesamtaufwand Fr. 1’655’000.00)
Verzinsung (1.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 24’825.00
Abschreibung (7.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 124’125.00
Jährliche Nettomehrbelastung, Total Fr. 148’950.00
Effektiv beträgt der jährliche Abschreibungssatz 10 % vom jeweiligen Restwert. Der Ver-
zinsungssatz beträgt tatsächlich 3%; durch die jährliche Abschreibung nimmt aber auch
der zu verzinsende Kredit laufend ab. Die jährliche Nettomehrbelastung ist effektiv abneh-
mend. Der Einfachheit halber werden die obgenannten Kapitalfolgekosten aber auf Grund
von Mittelwerten dargestellt.
Betriebliche und personelle Folgekosten
Mit der Sanierung der Werkleitungen reduziert sich der Unterhalt massgebend.
16Bei einer Ablehnung der Vorlage
Obschon – wie oft bei Tiefbauprojekten – auch bei diesem Projekt ein grosser Kostenan-
teil als gebundene Ausgabe (in Kompetenz des Gemeinderats, da zwingend erforderlich)
ausgewiesen wird, ist es das Ziel des Gemeinderats, den Stimmberechtigten im Sinne
einer Kostentransparenz das Gesamtprojekt zum Entscheid vorzulegen. Im Falle einer
Ablehnung dieser Vorlage durch die Stimmberechtigten müssten die aufgelaufenen Pro-
jektierungskosten zu Lasten der Laufenden Rechnung 2012 abgeschrieben werden.
Hinzu kommt, dass die notwendigen Bauarbeiten für den Neubau der Schmutzwasserlei-
tung gemäss Auflage aus dem GEP (rund 0,9 Mio. Franken) durch den Gemeinderat als
gebundene Ausgaben zu bewilligen wären.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der gleichzeitigen Realisierung der Teilbereiche
Strassenbau, Abwasseranlagen, Wasserversorgung ein überzeugendes Gesamtprojekt
vorliegt. Im Sinne der Transparenz unterbreitet er den Stimmberechtigten die Gesamtvor-
lage zum Entscheid.
Zusammenfassung/Antrag
Die geplante Strassen- und Wasserleitungssanierung in der Glärnischstrasse (Abschnitt
Waidli- bis Bergwerkstrasse) gewährleistet die Verkehrs- und Versorgungssicherheit für
die nächste Generation. Mit dem Ersatz und der Kalibererweiterung der Schmutzwasser-
leitung, sowie dem Neubau einer Meteorwasserleitung, können die angrenzenden Wohn-
gebiete gemäss Vorgaben des GEP ins Teiltrennsystem überführt werden. Der Gemeinde-
rat ersucht die Stimmberechtigten, dem Projekt und Kredit zuzustimmen.
Horgen, 5. März 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, diesem Antrag zuzustimmen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
174. Sanierung der Aabachbrücke – Projekt- und Kreditbewilligung Antrag 1. Das Projekt für die Sanierung der Aabachbrücke sowie den Neubau eines anliegen- den Fussgängerstegs in der Strandbadstrasse, inkl. Erneuerung bestehender Werk- leitungen, wird genehmigt. 2. Die erforderlichen Ausführungskredite im Gesamtbetrag von Fr. 490’000.00 werden zu Lasten der Investitionsrechnung bewilligt. Die Ausführungskredite erhöhen sich um das Ausmass der ausgewiesenen Teuerung. 3. Der Gemeinderat wird beauftragt, diesen Beschluss zu vollziehen. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, untergeordnete Projektanpassungen vorzuneh- men. 18
Bericht Ausgangslage Die Strandbadstrasse in Horgen führt in Verlängerung der Hirsackerstrasse parallel zu den Gleisen der SBB bei Bahn km 18.525 über den Aabach. Die Brücke wurde im Jahr 1924 errichtet und verfügt über eine lichte Spannweite von ca. 6.90 m und eine Gesamtbreite von ca. 3.60 m. Die Widerlagermauern sind gemäss Planunterlagen auf Pfählen fundiert. Das Bauwerk kann einspurig (ohne Lastbeschränkung) befahren werden. Weil ein Trottoir fehlt, müssen die Fussgänger die Fahrspur benutzen. Die Strandbadstrasse ist als Ein- bahnstrasse Richtung Wädenswil signalisiert und liegt in einer Tempo-30-Zone. Abb. 1: Aabachbrücke / Strandbadstrasse Die Brücke wurde im Jahre 2010 letztmals mittels einer Hauptinspektion überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Strassenbrücke in einem schlechten Zustand ist. Aufgrund der Hochwasserereignisse vom Sommer 2011 hat sich dieser noch weiter verschlechtert. Im Herbst 2011 mussten bereits erste Sofortmassnahmen zur Böschungssicherung um- gesetzt werden. Sicherstellung der Werterhaltung Mit einer fachgerechten Instandsetzung soll die langfristige Nutzung der Strassenbrücke sichergestellt werden. Im September 2011 beauftragte die Gemeinde Horgen das Inge 19
nieurbüro Flückiger + Bosshard AG, Zürich, mit einer Überprüfung und einem Varianten- studium für den Erhalt des Bauwerks. Die Überprüfung hat den schlechten Zustand bestätigt. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, sind Massnahmen an der Brücken- konstruktion, der Bachböschung und der Bachsohle unausweichlich. Technische Vorgaben für Nutzung und Unterhalt Die nachträglich angebrachten Werkleitungen sind heute unter der Brücke im Abfluss profil montiert. Zur Verbesserung der Hochwassersicherheit sollen diese Werkleitungen bei der geplanten Erneuerung seeseits neben dem Brückenkörper angeordnet werden. Abb. 2: Untersicht der Brücke in Blickrichtung See, inkl. bestehende Werkleitungen Verbesserung der Fussgängersicherheit Im Sommer ist diese direkt neben dem Eingang zum Sportbad Käpfnach liegende enge Strassenbrücke ein Nadelöhr. Lieferanten, Autofahrer, Velofahrer, Fussgänger, Kinder wagen und Badbesucher kommen sich regelmässig in die Quere. Ein ergänzender Fuss- gängersteg würde die Situation entschärfen und die Sicherheit für alle Beteiligten erheb- lich erhöhen. Die nachfolgende Lösung mit einem an die Brücke angehängten Fussgängersteg hat sich als kostengünstigste Variante erwiesen. 20
Geplante Bauarbeiten an Brücke und neuem Fussgängersteg
Brücke: Instandsetzung
• Abbruch des bestehenden Überbaus / Brückenplatte
• Instandsetzung der bestehenden Widerlager und Verstärkung mit Mikropfählen
• Bau neuer Stahlbetonriegel auf den bestehenden Widerlagern als Brückenauflager
• Erstellung eines neuen Überbaus (Brückenplatte) aus Stahlbeton
• Ersatz der alten Werkleitungen
• Montage der Geländer
• Belagsanpassungen in den Anschlussbereichen
• Auffüllung und Instandsetzung des Bachbetts
• Anpassung der Ufermauern bzw. Böschungssicherung
Angehängter Fussgängersteg: Neubau
• Aushub im Bereich der neuen Stahlbetonriegel
• Ausführung einer Pfahlfundation mit Mikropfählen
• Erstellung der beiden Stahlbetonriegel als Widerlager zur Brückenauflagerung
• Erstellung des Überbaus in Stahlbauweise mit Belag
• Böschungssicherung mit Magerbeton und Bollensteinen
Die erwartete Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. Die Hauptarbeiten sind ausserhalb der Be-
triebszeit des Sportbads Käpfnach vorgesehen. Während der Bauzeit muss die Brücke
vollständig gesperrt werden, wobei für Fussgänger und Velofahrer ein Provisorium ange-
boten wird.
6.10
40 3.30 40 2.00
50
1.30
1.10
80
Strandbadstrasse Fussgängerweg
11
408.23
408.14
40
1.00
15
46
1.30
80
1.80
5.00
ca.
Aabach
70
best. Förderleitung
mit Signalkabel
ca.
60
404.69 Auffüllung
best..Pfahl
best..Pfahl
best..Pfahl
best..Pfahl
Pfähle
Abb. 3: neuer Querschnitt der Brücke mit angehängtem Fussgängersteg
21Werkleitungen
Im unmittelbaren Bereich des Brückenkörpers verlaufen auch Werkleitungen. Dabei han-
delt es sich um Hausanschlüsse (Wasser, Abwasser) des Sportbads Käpfnach und der
öffentlichen WC-Anlage Seegüetli sowie einen EW-Rohrblock (inkl. Strassenbeleuch-
tung). Eine allfällige Erneuerung und lokale Umverlegung dieser Werkleitungen erfolgen
im Rahmen der geplanten Bauarbeiten. Dabei steht eine Umverlegung unter den neuen
Fussgängersteg im Vordergrund. Dafür sind Kosten von Fr. 10’000.00 budgetiert. Weitere
Anpassungen der Werkleitungen sind im Rahmen des bereits in Planung stehenden Pro-
jektes «Strassen- und Werkleitungssanierung Strandbadstrasse» vorgesehen (ab 2013).
Weitere Aufwertung des Seeuferwegs
Kostenzusammenstellung
Auf Basis des detaillierten Kostenvoranschlags vom 22. Februar 2012 wird folgender
Kredit zu Lasten der Investitionsrechnung beantragt:
Böschung/
Position Strassenbrücke Steg Bachbett Total Fr.:
– Baukosten Fr. 195’000.00 Fr. 64’000.00 Fr. 41’000.00 Fr. 300’000.00
– Werkleitungen Fr. 10’000.00 Fr. 0.00 Fr. 0.00 Fr. 10’000.00
– Technische Arbeiten (*) Fr. 97’000.00 Fr. 20’000.00 Fr. 23’000.00 Fr. 140’000.00
Zwischentotal Fr. 302’000.00 Fr. 84’000.00 Fr. 64’000.00 Fr. 450’000.00
– Zusatzarbeiten (**) Fr. 0.00 Fr. 0.00 Fr. 40’000.00 Fr. 40’000.00
Total (inkl. MwSt.) Fr. 302’000.00 Fr. 84’000.00 Fr. 104’000.00 Fr. 490’000.00
(*) inkl. Bauwerksprüfung, Aufwand SBB, Signalisationen, Qualitätssicherung
(**) Mehrleistungen Böschungssicherung, Stabilisierung Bachbett, Fundationen, etc.
Im Bau- und Finanzprogramm sind für dieses Projekt Fr. 450’000.00 eingestellt.
Kapitalfolgekosten
(Gesamtaufwand Fr. 490’000.00)
Verzinsung (1.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 7’350.00
Abschreibung (7.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 36’750.00
Jährliche Nettomehrbelastung, Total Fr. 44’100.00
Effektiv beträgt der jährliche Abschreibungssatz 10 % vom jeweiligen Restwert. Der Ver-
zinsungssatz beträgt tatsächlich 3%; durch die jährliche Abschreibung nimmt aber auch
der zu verzinsende Kredit laufend ab. Die jährliche Nettomehrbelastung ist effektiv abneh-
mend. Der Einfachheit halber werden die obgenannten Kapitalfolgekosten aber auf Grund
von Mittelwerten dargestellt.
22Betriebliche und personelle Folgekosten
Mit der Erneuerung der Aabachbrücke reduziert sich der Unterhalt an der Brücke und der
Uferböschung massgebend.
Bei Ablehnung der Kreditvorlage
Im Falle einer Ablehnung dieser Kreditvorlage durch die Stimmberechtigten müssten die
aufgelaufenen Projektierungskosten zu Lasten der Laufenden Rechnung 2012 abge-
schrieben werden. Im Weiteren müssten die zwingend erforderlichen Sanierungsmass-
nahmen an der Brücke und der Uferböschung im Umfang von ca. Fr. 350’000.00 (exkl.
Fussgängersteg) durch den Gemeinderat als gebundene Ausgaben bewilligt werden. Im
Sinne einer Transparenz unterbreitet der Gemeinderat den Stimmberechtigen das Ge-
samtprojekt zum Entscheid.
Zusammenfassung
Mit der geplanten Sanierung der Strassenbrücke wird die Nutzung des eigentlichen Bau-
werks für die nächste Generation wieder sichergestellt. Durch den zusätzlichen neuen
Fussgängersteg wird die Sicherheit für alle Benutzer der Strandbadstrasse, bzw. des
Seeuferwegs, deutlich verbessert.
Der Gemeinderat ersucht die Stimmberechtigten, dem Projekt und Kredit zuzustimmen.
Horgen, 5. März 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, diesem Antrag zuzustimmen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
235. Neubau Trafostation Tödistrasse 30 – Projekt- und Kreditbewilligung Antrag 1. Das Projekt für den Bau der Trafostation an der Tödistrasse 30 inkl. Anpassung der Wasserleitung mit gleichzeitiger Sanierung und Verstärkung der elektrischen Netze (Mittel- und Niederspannung) wird genehmigt. 2. Die erforderlichen Ausführungskredite im Gesamtbetrag von Fr. 638’000.00 werden zulasten der Investitionsrechnung bewilligt (Elektrizitätswerk Fr. 595’000.00, Wasser- versorgung Fr. 43’000.00). Die Ausführungskredite erhöhen sich um das Ausmass der ausgewiesenen Teuerung. 3. Der Gemeinderat wird beauftragt, diesen Beschluss zu vollziehen. 4. Der Gemeinderat wird ermächtigt, untergeordnete Projektanpassungen vorzuneh- men. 24
Bericht
Ausgangslage
Das Gebiet Tödi- /Spätzstrasse ist heute im Bereich der Stromversorgung ungenügend
erschlossen. Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass die heute aus einer privaten Trafosta-
tion versorgten Gebäude der ehemaligen Graphia AG ebenfalls aus dem Niederspan-
nungsnetz des Elektrizitätswerks Horgen (EWH) zu versorgen sind. Im erwähnten Gebiet
besteht weiteres Baupotential, der Bau einer neuen Trafostation ist unerlässlich.
Nach einer durchgeführten Evaluation hat der Gemeinderat dem Standort auf dem ge-
meindeeigenen Grundstück Kat.-Nr. 10577 in der Industriezone zugestimmt. Der Pacht-
vertrag mit der Gartenvereinigung Spätz ist per 30. Juni 2012 aufgelöst worden.
Damit für das ganze Versorgungsgebiet die nötige Leistung bereitgestellt werden kann,
bedarf es einer neuen «Trafostation Tödistrasse 30».
Es bestehen verschiedene Abhängigkeiten und Schnittstellen zu anderen Projekten, da-
her sind die einzelnen Realisierungsschritte aufeinander abzustimmen. Aus Synergiegrün-
den wird die Wasserleitungsumverlegung ins Gesamtprojekt eingebunden.
577
10
Abb. 1 Situationsübersicht
Synergien nutzen und Fussweg ebnen
Projektbeschreibung
Trafostation (TS):
Der Standort der TS Tödistrasse 30 liegt in der südlichen Ecke des Grundstücks Kat.-Nr.
10 577 (Altersheim der Gemeinde) mit Zugang ab der Tödistrasse. Vorgesehen ist eine
Normstation in Elementbauweise mit begrüntem Flachdach. Bergseits wird das Gebäude
teilweise in den Hang eingebaut. Vor der Station ist ein zugänglicher Kabelschacht vorge-
sehen.
25Mittelspannungskabel: Anstelle der über grosse Strecken mehr als 40 Jahre alten Verbindung zwischen TS Tö- distrasse 16 – TS Spätzstrasse 23 – TS Graphia AG wird eine neue Verbindung erstellt. Niederspannungskabel: Durch leistungsfähige Hauptsekundärverbindungen zwischen der TS Tödistrasse 16, der neuen TS Tödistrasse 30 und der TS Tödistrasse 62 wird die Versorgung der Verteilkabi- nen entlang der Tödistrasse verbessert und im Störungsfall eine Notversorgung ab einer benachbarten Trafostation über das Niederspannungsnetz ermöglicht. Quartiererschliessung Hinter Spätz: Für die Quartiererschliessung Hinter Spätz ab der neuen Trafostation wird auf dem ge- meindeeigenen Grundstück Kat.-Nr. 10577 ein neues Trassee bis zur Spätzstrasse er- stellt. Nebenarbeiten, Spazierweg Altersheim: Im Bereich der neuen Trafostation verläuft ein Spazierweg, der vor allem von den Bewoh- nern des Altersheims benutzt wird. Der teilweise sehr steile Weg ist für gehbehinderte Menschen nur schwer benutzbar. Neu wird der Weg zwischen der Trafostation und den verbleibenden Schrebergärten geführt. Soweit es das gegebene Terrain zulässt, wird eine gleichmässige Steigung gemäss den Richtlinien «Behindertengerechte Fusswegnetze» angestrebt. Nebenarbeiten, Wasserleitung: Die neue Umgehungsleitung des Grundstücks Kat.-Nr. 11368 wird parallel zum Rohrblock für die Quartiererschliessung Hinter Spätz verlegt. Abb. 2 Projektübersicht 26
Erforderlicher Investitionskredit Die veranschlagten Kosten von total Fr. 638'000.00 exkl. MwSt. gliedern sich wie folgt: Trafostation mit einseitiger Einspeisung ab TS Tödistrasse 16 Bauarbeiten Fr. 115’000.00 Werkarbeiten inkl. Material Fr. 225’000.00 Planung und Nebenarbeiten Fr. 25’000.00 Total Trafostation Fr. 365’000.00 Netzanpassungen Mittelspannung und Niederspannung Bauarbeiten Fr. 76’000.00 Werkarbeiten inkl. Material Fr. 130’000.00 Planung und Nebenarbeiten Fr. 24’000.00 Total Netzanpassung EW Fr. 230’000.00 Wasserleitung Bauarbeiten Fr. 23’000.00 Werkarbeiten inkl. Material Fr. 15’000.00 Planung und Nebenarbeiten Fr. 5’000.00 Total Wasserleitung Fr. 43’000.00 Zusammenstellung Trafostation Fr. 365’000.00 Netzanpassung EW Fr. 230’000.00 Wasserleitung Fr. 43’000.00 Total exkl. MwSt. Fr. 638’000.00 Im Bau- und Finanzprogramm sind für diese Vorlage Fr. 580’000.00 exkl. MwSt. eingestellt (Elektrizitätswerk Fr. 380’000.00, Wasserversorgung Fr. 200’000.00). Kapitalfolgekosten (Gesamtaufwand Fr. 638’000.00) Verzinsung (1.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 9’570.00 Abschreibung (7.5 % Mittelwert über 13 Jahre) Fr. 47’850.00 Jährliche Nettomehrbelastung, Total Fr. 57’420.00 Effektiv beträgt der jährliche Abschreibungssatz 10% vom jeweiligen Restwert. Der Ver- zinsungssatz beträgt tatsächlich 3%; durch die jährliche Abschreibung nimmt aber auch der zu verzinsende Kredit über 13 Jahre laufend ab. Die jährliche Nettomehrbelastung ist effektiv abnehmend. Der Einfachheit halber werden die oben genannten Kapitalfolgekos- ten aber aufgrund von Mittelwerten dargestellt. 27
Betriebliche und personelle Folgekosten Es entstehen keine direkten betrieblichen und personellen Folgekosten. Keine unmittelbare Erhöhung der Strom- und Wasserpreise Finanzierung Die Kosten im Umfang von Fr. 638’000.00 exkl. MwSt. werden nicht mit Steuergeldern, sondern über die Betriebsrechnung des Elektrizitätswerkes und der Wasserversorgung, d. h. über die Gebührenerträge, finanziert. Es sind keine kantonalen Subventionen zu er- warten. Das Elektrizitätswerk und die Wasserversorgung der Gemeinde Horgen sind mehrwert- steuerpflichtige Betriebe. Dadurch kann die beim Ausbau der Anlagen anfallende Mehr- wertsteuer als Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Dem Projekt müssen deshalb keine Mehrwertsteuern angelastet werden (Nettoprinzip). Auswirkungen auf die Strom- und Wasserpreise Durch dieses Bauprojekt werden die mittelfristig budgetierten Erneuerungs- und Erweite- rungskosten der Gemeindewerke nicht überschritten. Demnach erwachsen daraus keine Kosten, welche eine Erhöhung der Strom- und Wasserpreise zur Folge hätten. Terminplan Mit der Projektrealisierung kann im 3. Quartal 2012 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt sechs bis zwölf Monate. Versorgungssicherheit und Erschliessungspflicht Bei Ablehnung der Kreditvorlage Der Bau der Trafostation inkl. Mittelspannungskabel ab der Trafostation Tödistrasse 16 (Fr. 365’000.00 exkl. MwSt.) und die neue Wasser-Umgehungsleitung der Parzelle Kat.-Nr. 11368 (Fr. 43’000.00 exkl. MwSt.) sind zwingend erforderlich (gebundene Ausgaben) und wären vom Gemeinderat zu bewilligen, da die Gemeindewerke eine Erschliessungspflicht haben. Im Sinne der Transparenz unterbreitet der Gemeinderat den Stimmberechtigten das Gesamtprojekt zum Entscheid. 28
Zusammenfassung/Antrag
Das geplante Projekt ermöglicht die künftige Versorgung im Gebiet Tödistrasse. Der
Gemeinderat ersucht die Stimmberechtigten, dem Projekt und Kredit zuzustimmen.
Horgen, 5. März 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Antrag der Rechnungsprüfungskommission
Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, diesem Antrag zuzustimmen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
296. Jahresrechnung 2011 Politische Gemeinde
(inkl. Jugendpolitik Horgen) – Genehmigung
Antrag
Die Jahresrechnung 2011 (inkl. Jugendpolitik Horgen 2011) wird genehmigt.
Laufende Rechnung (LR):
Die LR schliesst bei einem Aufwand von Fr. 180’880’208.70 und Ertrag
von Fr. 185’722’213.13 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 4’842’004.43 ab.
Bilanz:
Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je Fr. 246’751’585.06 aus. Durch den Ertrags-
überschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 4’842’004.43 steigt das Eigenkapital von
Fr. 92’908’361.31 auf Fr. 97’750’365.74 an.
à Die Detailinformationen zuhanden der Gemeindeversammlung sind in der separaten
Beilage «Rechenschaftsbericht/Jahresrechnung 2011» enthalten.
Horgen, 26. März 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Abschied der Rechnungsprüfungskommission:
Die Rechnungsprüfungskommission hat die Jahresrechnung 2011 – gestützt auf die tech-
nische Prüfung durch das kantonale Gemeindeamt, Abteilung Revisionsdienste – geprüft.
Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahres-
rechnung 2011 zu genehmigen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
307. Bauabrechnungen – Genehmigung
Antrag
Die nachstehenden Bauabrechnungen werden genehmigt.
Tiefbauamt / Werkamt:
a) Bahnhofstrasse – Erneuerung der Werkleitungen mit Instandsetzung der Strassenflä-
chen und Ausdehnung der bestehenden Tempo-30-Zone im Abschnitt Kirchstrasse
bis Dorfgasse.
Schulliegenschaften:
b) Turnhalle Berghalden – Neubau Turnhalle und Photovoltaikanlage.
c) Kindergarten Seestrasse 47 (Holzbach) – Kindergartenausbau.
d) Schulhaus Waldegg – Neubau eines Doppelkindergartens mit Tagesstrukturen, Ver-
besserung der Behindertentauglichkeit des bestehenden Schulhauses und Neubau
des Pausenplatzes.
Liegenschaften:
e) Parkgarage Schinzenhof – Bauliche Erneuerung und Sanierung Teil 1.
f) Parkgarage Schinzenhof – Bauliche Erneuerung und Sanierung Teil 2.
à Die Detailinformationen zuhanden der Gemeindeversammlung sind in der separaten
Beilage «Rechenschaftsbericht /Jahresrechnung 2011» enthalten.
Horgen, 13. April 2012 Gemeinderat Horgen
Der Gemeindepräsident: Theo Leuthold
Der Gemeindeschreiber: Felix Oberhänsli
Abschied der Rechnungsprüfungskommission:
Die Rechnungsprüfungskommission empfiehlt der Gemeindeversammlung die vorliegen-
den Bauabrechnungen zu genehmigen.
Horgen, 13. April 2012 Rechnungsprüfungskommission Horgen
Der Präsident: Urs Niggli
Der Aktuar: Roman S. Gemperle
31Druckerei Studer AG, Horgen Druckerei Studer AG, Horgen
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