Mitteilungsblatt Juni 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN

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Mitteilungsblatt Juni 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
GEMEINDE       BURGISTEIN

Mitteilungsblatt Juni 2020
Mitteilungsblatt Juni 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Impressum

Ausgabe Nr. 163      Auflage: 550 Exemplare
Redaktion:           Gemeindeverwaltung, 3664 Burgistein, www.burgistein.ch
                     gemeindeverwaltung@burgistein.ch / Tel. 033 359 30 40

Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe                            10. August 2020

Nächste Auflage Mitteilungsblatt                                  September 2020
Mitteilungsblatt Juni 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Übersicht

Übersicht................................................................................................................................................... 3

Vorwort des Gemeindepräsidenten ....................................................................................................... 4

Corona-Pandemie .................................................................................................................................... 5

Verschiebung Gemeindeversammlung vom 15.06.2020...................................................................... 6

Jahresrechnung 2019 .............................................................................................................................. 6

Reduktion des Stellenetats auf der Gemeindeverwaltung ................................................................ 10

Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat und Kommissionen für die Legislatur 2021 bis 2024 .. 11

Neubau Chabishüttenbrücke ................................................................................................................ 11

Wasserleitung Breitmad - Pfandersmatt ............................................................................................. 13

Regionale Kinder- und Jugendfachstelle „Boxfish“ ........................................................................... 13

Sozialarbeit an der Schule ..................................................................................................................... 13

Familienergänzende Kinderbetreuung – Betreuungsgutscheine KiBon ........................................... 14

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ................................................................................................. 15

Vermietung Lagerfläche Schulhaus Burgiwil ...................................................................................... 16

Zurückschneiden von Gras .................................................................................................................... 16

Skilager Schule Burgistein 3./4. Klasse ................................................................................................ 17

Tätigkeitsprogramm Frauenverein ...................................................................................................... 20

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Mitteilungsblatt Juni 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Vorwort des Gemeindepräsidenten

Liebe Burgisteinerinnen
Liebe Burgisteiner

Es gehört leider schon zum Alltag, dass das Thema Corona uns täglich durch Veränderungen be-
gleitet, herausfordert und teils auch bestimmt. Trotz gewisser Ermüdigkeitserscheinungen erlebe ich
immer noch sehr hohe Disziplin in der Bevölkerung. Ich bin fest überzeugt, dass sich die Situation
in der nächsten Zeit signifikant verbessern wird. Ich glaube, dass alle die Geduld und Disziplin auf-
bringen damit wir möglichst alle gesund diese Zeit hinter uns bringen. Über Veränderungen und
Anpassungen in der Gemeinde wird der Gemeinderat Sie laufend informieren. Orientieren Sie sich
aktuell bitte auf unserer Website (www.burgistein.ch).

Es ist mir an dieser Stelle ein echtes Bedürfnis, dass Sie sich mit Ihren Anliegen jederzeit an die
Gemeindebehörden wenden können. Während der Geschäftszeiten nimmt die Verwaltung Ihre
Mails und Anrufe entgegen. Ausserhalb der Geschäftszeiten können Sie sich gerne via Mail oder
telefonisch an mich wenden. Sie erreichen mich unter:

kurt.urfer@burgistein.ch
079 300 38 26

Zum Glück beherrscht nicht nur Corona unsere Tagesthemen. Eine Freude ist doch unsere Jahres-
rechnung 2019. Die Strategie und Ziele des Gemeinderates die Kosten und damit auch die Ausgaben
zu reduzieren und sorgfältig das Budget zu planen, wird auch konsequent in den nächsten Jahren
weitergeführt. Sinnvolle Investitionen die Flexibilität und nachhaltige Wirkung fördern, wird diese
Strategie in den Entscheiden wesentlich beeinflussen. Wir stellen künftig noch mehr unsere Gemein-
degrösse und damit unser bestehendes Potenzial in den Focus der Entscheide.
Mein Motto:
Um neue Ziele zu erreichen, muss man manchmal Dinge tun, die man vorher nicht getan hat.
(Steven Covay).

Ich danke Ihnen für Ihre gelebte Solidarität, für Ihr Verständnis und zähle weiter auf Ihre Mitwirkung
zum Wohle aller Mitmenschen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin gute Gesundheit und grüsse Sie herzlich.

Kurt Urfer, Gemeindepräsident

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Corona-Pandemie

Gemeindeverwaltung
Am 13. März 2020 ist die erste Fassung der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des
Coronavirus in Kraft getreten. Der Bundesrat hat seither weitere verschärfende Massnahmen auf
dem Verordnungsweg aber auch bereits Lockerungen der Vorschriften beschlossen.

In unserer Gemeinde haben zwei Organisationen, der Frauenverein und die Fachstelle Kinder- und
Jugendarbeit „Boxfish“, bereits als sich abzeichnete, dass Menschen der Risikogruppen auf Versor-
gung angewiesen sein könnten, ihre Dienste für den Einkauf und für Botengänge angeboten.
„Boxfish“ hat das Angebot wegen stark rückläufiger Nachfrage am 12. Mai 2020 eingestellt. Der
Gemeinderat ist beeindruckt, wie wir Menschen uns verhalten. Der Gedanke, dass es jetzt auf das
Verhalten jedes Menschen ankommt, scheint allen Burgsteinerinnen und Burgisteinern sehr bewusst
zu sein. Wir sind sehr froh darüber, dass die bundesrätliche Botschaft nicht nur in unserer Gemeinde
gelebt wird.

Neben den Eidgenössischen Behörden sind auch das kantonale und die regionalen Führungsorgane
im Einsatz. Die Gemeinden setzten täglich Lagemeldungen an das regionale Führungsorgan ab. Bur-
gistein konnte bisher immer „normale Lage“ im Rahmen der ausserordentlichen Lage melden. Das
heisst, dass die Massnahmen, die der Gemeinderat verfügen mussten, trotzt der Schönwetterphase
beachtet wurden. Dafür danken wir Ihnen herzlich.

Wir haben Ihnen bekannt gegeben, dass wir auf der Gemeindeverwaltung Bürgerinnen und Bürger
nur noch in Ausnahmefällen empfangen. Wir bitten um telefonische Anmeldung. Ihre Anrufe werden
aber während der bisherigen Öffnungszeiten entgegengenommen, Ihre postalischen und elektroni-
schen Anfragen werden bearbeitet und beantwortet. Kehrichtmarken können Sie gerne telefo-
nisch oder via Mail bestellen. Wir stellen Ihnen diese gerne postalisch mit Rechnung zu. Glei-
ches gilt gegebenenfalls für SBB-Tageskarten, die wir noch bis Ende Juni 2020 anbieten. Wir
werden Sie bezüglich der kommunalen Einschränkungen auf dem Laufende halten. Sie werden auch
auf unserer Website www.burgistein.ch jeweils aktuell informiert.

Schule

Die Schule Burgistein war vom 16. März bis am 10. Mai 2020 geschlossen. Dies war eine völlig neue,
noch nie dagewesene Situation. Alle waren gefordert, die Schulleiterin, die Lehrpersonen, der Schul-
hausabwart aber besonders auch die Schüler und Schülerinnen und die Eltern. Gefragt war nicht
nur viel Flexibilität sondern auch ein ausserordentlicher Einsatz von allen sich mit diesen neuen
Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler und
die Eltern haben den Fernunterricht gemeinsam gestaltet und mitgetragen.

Die Schulleiterin und die Bildungskommission bedanken sich bei allen Beteiligten für das grosse
Engagement, das Verständnis und die Mithilfe bei der Meisterung dieser schwierigen Situation.
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Verschiebung Gemeindeversammlung vom 15.06.2020

Der Gemeinderatssitzung vom 22. April 2020 - in Form einer Telefonkonferenz - hat der Rat ent-
schieden die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2020 abzusagen und als neuen Termin Montag,
14. September 2020, 20.00 Uhr festzusetzen. Im Rahmen der Verordnungsbestimmungen zur aus-
serordentlichen Lage ist eine Durchführung der Gemeindeversammlung wegen des Versammlungs-
verbotes von mehr als fünf Personen nicht möglich. Selbst wenn dieses Verbot vor dem 15. Juni
2020 aufgehoben werden sollte, wäre wegen der eingeschränkten Versammlungsmöglichkeit im
Vorfeld der Gemeindeversammlung die Durchführung nicht möglich. Die Stimmberechtigten müs-
sen mindestens während der 30 tägigen Ankündigungs- und Auflagefrist die Möglichkeit haben
Partei- und andere Vorbereitungsversammlungen durchzuführen, damit eine Meinungsbildung zu
den Geschäften stattfinden kann. Bei zeitlich dringenden Geschäften, kann der Regierungsstatthalter
auf Antrag der Gemeinden Urnenabstimmungen anordnen. Das Amt für Gemeinden und Raumord-
nungen qualifiziert die Genehmigung der Jahresrechnung nicht als dringliches Geschäft, dass eine
Urnenabstimmung rechtfertigen würde. Die Jahresrechnung ist von den Gemeinde an der nächsten
stattfindenden ordentlichen oder ausserordentlichen Gemeindeversammlung zur Genehmigung
vorzulegen.

Der Gemeinderat bedauert die Verschiebung der Gemeindeversammlung. Er hätte sich unter neuer
Führung den Stimmberechtigten gerne vorgestellt und ihre Fragen diskutiert. Einige Themen, über
welche er gerne an der Versammlung orientiert hätte, werden ersatzweise in diesem Mitteilungsblatt
bekannt gegeben.

Der Gemeindepräsident, die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte freuen sich auf den Austausch
mit den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2020.

Jahresrechnung 2019

Der Abschluss der Jahresrechnung 2019 ist sehr erfreulich. Erste Zahlen und Bemerkungen zur Rech-
nung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Zusammenfassung. Der Gemeindepräsident und Res-
sortleiter Finanzen wie auch die Ratsmitglieder stellen mit Befriedigung fest, dass die beschlossen
und im vergangenen Jahr sehr bewusst eingehaltenen Massnahmen, positive Wirkung zeigen. Der
Gemeinderat wird den eingeschlagenen Weg fortführen. Nur zwingende Aufgaben werden in die
Budgets der kommenden Jahre aufgenommen, die erforderlichen Investitionen werden in die Inves-
titionsrechnung und Finanzplanung aufgenommen und entsprechend ihrer Notwendigkeit priori-
siert und ausgeführt werden. Die Eigenkapitaldecke des allgemeinen Haushalts muss in den nächs-
ten Jahren verdoppelt werden.
Weiter wird der Gemeinderat die Faktoren, die zum strukturellen Defizit führen bzw. in der Vergan-
genheit geführt haben weiter abbauen (vgl. Kapitel Reduktion des Stellenetats der Gemeindever-
waltung in diesem Mitteilungsblatt auf Seite 10).

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Ergebnis Gesamthaushalt

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 27‘762.48 ab. Budgetiert war
ein Aufwandüberschuss von CHF 132‘050.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2019 be-
trägt CHF 104‘287.52.

Ergebnis Allgemeiner Haushalt

Der Allgemeine Haushalt schliesst nach der Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen von CHF
68‘185.60 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 130‘068.90 ab. Budgetiert war ein Aufwandüber-
schuss von CHF 113‘150.00. Die Besserstellung gegenüber dem Budget 2019 unter Berücksichti-
gung der zusätzlichen Abschreibungen beträgt CHF 311‘404.50.

                   Gesamthaushalt

                    CHF -27'762.48

    Allgemeiner Haushalt        Spezialfinanzierungen

       CHF 130'068.90                CHF -157'831.38

               SF Wasser              SF Abwasser            SF Abfall
             CHF -36'914.20          CHF -112'767.48       CHF -8'149.70

Personalaufwand und Sachaufwand
Der Personalaufwand beträgt CHF 870‘177 (Vorjahr CHF 998‘545). Der Minderaufwand
gegenüber dem Budget 2019 beträgt CHF 42‘073. Der Minderaufwand ist auf tiefere Lohnkosten
des Verwaltungs- und Betriebspersonals von CHF 20‘043 und tiefere Sozialversicherungsbeiträge
von CHF 17‘005 zurückzuführen infolge externer Führung der Finanzverwaltung ab Juni 2019.

Der Sachaufwand beträgt CHF 874‘682 (Vorjahr CHF 1‘105‘616). Budgetiert war ein
Aufwand von CHF 1‘069‘750. Der Minderaufwand gegenüber dem Budget beträgt CHF 195‘068. Der
Minderaufwand ist auf tiefere Aufwendungen in den Bereichen Betriebs- und Verbrauchsmaterial
CHF 21‘599, Dienstleistungen Dritter CHF 32'937 und baulicher Unterhalt CHF 169‘400 zurückzufüh-
ren. Für Honorare externer Berater entstand ein Mehraufwand von CHF 111‘234. Der Mehraufwand
wird teilweise mit Minderaufwand im Bereich Personal kompensiert. Die Wertberichtigung auf Steu-
erforderungen wurde um CHF 56‘000 aufgelöst.

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Abschreibungen
Das bestehende Verwaltungsvermögen HRM1 hat per 01.01.2016 total CHF 1'110'599.10 betragen.
Davon beträgt das Verwaltungsvermögen im Allgemeinen Haushalt CHF 502‘062.25; dieses Verwal-
tungsvermögen wird gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 12.12.2015 auf 16 Jahre
linear abgeschrieben. Die Abschreibungen fallen gegenüber dem Budget 2019 CHF 18‘158 tiefer
aus. Die Budgetunterschreitung ist auf den Eingang von Subventionen in den Bereichen Wasser und
Abwasser zurückzuführen.

Finanzaufwand
Der Finanzaufwand beträgt CHF 60‘425 (Vorjahr CHF 60‘913). Der Minderaufwand gegenüber dem
Budget 2019 beträgt CHF 9‘275 und ist insbesondere auf Minderaufwand im Bereich Liegenschaften
des Finanzvermögens zurückzuführen.
Transferaufwand

Der Transferaufwand beträgt CHF 2‘164‘581 (Vorjahr CHF 2‘298‘872). Budgetiert war ein Aufwand
von CHF 2‘241‘650. Die Budgetunterschreitung beträgt CHF 77‘069. Der Minderaufwand ist insbe-
sondere auf um CHF 68‘902 tiefere Entschädigungen an Gemeinden für externe Sekundarschüler
zurückzuführen.
Fiskalertrag
Der Fiskalertrag beträgt CHF 2‘518‘678 (Vorjahr CHF 2‘433‘445) betragen. Budgetiert war ein Ertrag
von CHF 2‘542‘550. Der Minderertrag von CHF 23‘872 ist insbesondere auf höhere Steuerteilungen
natürlicher Personen zu Lasten mit CHF 11‘518, tiefere Vermögenssteuern mit CHF 14‘206 und tie-
feren Gewinnsteuern mit CHF 34‘811 zurückzuführen. Mehrerträge resultierten bei den Steuertei-
lungen juristischer Personen mit CHF 16‘679 und den Sondersteuern mit CHF 11‘595.

Finanzertrag

Der Finanzertrag beträgt CHF 217‘614 (Vorjahr CHF 197‘425). Der Mehrertrag gegenüber dem
Budget 2019 ist auf den Gewinn aus Veräusserung von Finanzvermögen mit CHF 25‘000 zurückzu-
führen.
Transferertrag
Der Transferertrag beträgt CHF 886‘238 (Vorjahr CHF 839‘781). Budgetiert war ein Ertrag von
CHF 831‘000. Der Mehrertrag gegenüber dem Budget 2019 von CHF 55‘238 ist auf die Rückerstat-
tung bevorschusster Alimenten mit CHF 27‘268 sowie Mehrerträge aus dem Finanzausgleich mit
CHF 16‘930 zurückzuführen.

Effektives Ergebnis allgemeiner Haushalt

Im Rechnungsjahr 2019 waren verschiedene Einmaleffekte zu verzeichnen. Werden diese sowie die
Entnahmen aus der SF ZPP Alpenblick / Ortsplanung weggelassen stellt sich das Ergebnis 2019 wie
folgt dar:

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Jahresergebnis allgemeiner Haushalt ohne Einmaleffekte

Jahresergebnis                                                         CHF 130‘068.90
+ Zusätzliche Abschreibungen                                           CHF 68‘185.60

./. Auflösung Wertberichtigung Steuern, Rückerstattungen
    Alimentenbevorschussungen 2018, Betrag an ÖREB-Kataster,
    Buchgewinn Verkauf alter Werkhof, periodische Abgrenzungen         CHF 115‘290.20
./. Entnahmen auf Vorfinanzierungen                                    CHF 61‘851.50

Effektives Ergebnis 2019                                               CHF 21‘112.80

Investitionsrechnung

Im Berichtsjahr wurden Nettoinvestitionen von total CHF 62‘134.80 (Vorjahr CHF 168‘583.14) getä-
tigt. Budgetiert waren CHF 559‘000. Von den Nettoinvestitionen entfielen CHF 150‘720.60 auf den
Allgemeinen Haushalt und CHF -88‘585.80 (Einnahmeüberschuss) auf die Spezialfinanzierungen
Wasser und Abwasser.
Die Bilanzsumme beträgt per 31.12.2019 CHF 7‘467‘631.28 (Eingangsbilanz CHF 7‘384‘768.14). Die
Bilanzwerte haben sich 2019 wie folgt verändert:

                                                                       Zu- / Ab-
                                 Bilanz 31.12.18    Bilanz 31.12.19    nahme

10     Finanzvermögen            4'382'531.85       4'583'235.19       200'703.34

14     Verwaltungsvermögen       3'002'236.29       2'884'396.09       -117'840.20

20     Fremdkapital              -3'344'872.71      -3'195'285.32      149'587.39

29     Eigenkapital              -4'039'895.43      -4'272'345.96      -232'450.53

Die flüssigen Mittel haben im Berichtsjahr um 213‘000 zugenommen und die Forderungen um CHF
150‘000 abgenommen. Das Verwaltungsvermögen nahm um CHF 117‘000 ab. Diese Abnahme ist
insbesondere auf die Sollstellung von Subventionen in den Bereichen Wasser und Abwasser zurück-
zuführen. Das Fremdkapital hat CHF 149‘000 abgenommen und das Eigenkapital CHF 232‘000 zu-
genommen.

Hinweis

Die Botschaft zur Jahresrechnung wird mit der Publikation der Gemeindeversammlung vom 14. Sep-
tember 2020 aufliegen und via Mitteilungsblatt allen Haushalten zugestellt werden.

Die Jahresrechnung ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet oder kann telefonisch oder via
Mail in Papierform bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden (033 359 30 40 oder ro-
land.juen@burgistein.ch)

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Mitteilungsblatt Juni 2020 - GEMEINDE BURGISTEIN
Reduktion des Stellenetats auf der Gemeindeverwaltung

Der Gemeinderat hat bei seinen früheren Stellungnahmen zur Situation der Gemeinde dargestellt,
dass der Stellenetat der Verwaltung zu hoch sei und bis zum Ende der laufenden Legislaturperi-
ode gesenkt werden müsse. Der Rat hat anlässlich seiner Sitzungen vom 24. Februar und 16. März
2020 Kenntnis von folgender Situation genommen:

Bisherige Ausgangslage

Der Personalbestand zu Jahresbeginn
Drei Verwaltungsangestellte mit gesamthaft*                              210 Stellenprozenten
Eine Verwaltungsangestellte für das Schulsekretariat                      20 Stellenprozente
Ein Gemeindeschreiber                                                    100 Stellenprozente

Total Stellenprozente                                                    330 Stellenprozente

Ein Finanzverwalter im Mandatsverhältnis entsprechend ca.                 20 Stellenprozente
* davon zwei Verwaltungsangestellte mit befristeten Verträgen (120 Stellenprozente)
Im Einvernehmen mit den Mitarbeitenden hat der Gemeinderat beschlossen eine befristete Stelle
zu 60 Stellenprozente auf der Finanzverwaltung aufzuheben. Weiter hat eine der Mitarbeitenden
gewünscht ihr Pensum um 10 Prozent zu reduzieren. Die andere befristete Stelle mit 60 Stellenpro-
zenten wurde in unbefristete Anstellung überführt.
Neue Ausgangslage
Der Personalbestand ab 1. Juli 2020
Zwei bis drei Verwaltungsangestellte inkl. Schulsekretariat gesamthaft   160 Stellenprozenten
Ein Gemeindeschreiber                                                    100 Stellenprozente
Total Stellenprozente                                                    260 Stellenprozente

Ein Finanzverwalter um Mandatsverhältnis entsprechend ca.                 20 Stellenprozente

Diese Personalreduktion um 70 Stellenprozenten wurde möglich, weil ein wesentlicher Teil der Pen-
denzen abgebaut und die Struktur und Organisation der Verwaltung optimiert werden konnte. Die
Verwaltungsangestellten vertreten sich künftig gegenseitig im Aufgabenbereich der Gemeinde-
schreiberei. Diese Zusammenarbeit erlaubt es einer der Verwaltungsangestellten Aufgaben der Fi-
nanzverwaltung zu übernehmen, welche die ausgetretene Mitarbeiterin bisher im befristeten Ar-
beitsverhältnis wahrgenommen hat. Der Gemeinderat dankt den Verwaltungsmitarbeitenden bes-
tens für ihre Bereitschaft neue und zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

Frau Leonie Brand wird die Gemeindeverwaltung Ende August 2020 aus persönlichen Gründen ver-
lassen. Der Gemeinderat und die Kolleginnen und Kollegen bedauern ihren Austritt sehr und danken
ihr für ihre geschätzte Aufbau- und engagierte Teamarbeit. Auf Ende Juli 2020 wird ebenfalls die
Schulsekretärin Frau Michela Gilgen austreten. Der Gemeinderat, die Bildungskommission und die
Kolleginnen und Kollegen danken ihr für die gute Zusammenarbeit.
Der Gemeinderat hat die freiwerdenden 100 Stellenprozente (inkl. Schulsekretariat) bereits ausge-
schrieben.

                                                                                                10
Derzeit löst der Gemeinderat auch den Prozess zur Ablösung des vor der Pensionierung stehenden
Gemeindeschreibers und der künftigen Führung der Finanzverwaltung aus. Die Stellenbesetzung
wird auf 80 Stellenprozente, je nach eingegangenen Bewerbungen, geprüft.

Gesamterneuerungswahlen Gemeinderat und Kommissionen für die
Legislatur 2021 bis 2024

Mit letzten Mitteilungsblatt hat der Gemeinderat wie folgt informiert:
Die Legislatur 2017 bis 2020 wird Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Am 29. November 2020
stehen Gesamterneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium und die Mitglieder des Gemeinderates
an der Urne an. Die Mitglieder der Kommissionen werden durch den Gemeinderat gewählt. Der Ge-
meinderat wird die Wahlen bereits im Juni 2020 unter Bekanntgabe des Vorgehens ausschreiben. Die
Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen sind herzlich eingeladen, sich für öffentliche Ämter zur
Verfügung zu stellen. Die Stärke der Demokratie liegt in der Vielfalt und im Mitgestaltungswillen vieler.
Der Gemeinderat würde es sehr begrüssen, wenn die Stimmberechtigten eine echte Auswahl treffen
könnten, also mehr Kandidatinnen und Kandidaten sich bewerben, als Sitze zur Verfügung stehen.
Jede Kandidatin und jeder Kandidat bewegt. Bewegung ist Entwicklung, der Motor des Fortschritts.
Jedes aktive Engagement und jede passive Stimme zählt, helfen Sie mit. Verfolgen Sie die Aktivitäten
der Ortsparteien und der Gruppierungen und die Veröffentlichungen des Gemeinderats.

Im Szenario zur Lockerung der Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie wird davon ausge-
gangen, dass bereits die Eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen vom 27. September 2020
wieder ordentlich durchgeführt werden können. Das stimmt den Gemeinderat zuversichtlich in Hin-
sicht auf die Kommunalwahlen vom 29. November 2020. Er hat seine Planung überprüft und beab-
sichtigt die Wahlen im Amtsanzeiger vom 22. Juni 2020 auszuschreiben. Anmeldeschluss für die
Wahlvorschläge wird der 21. September 2020 sein. Der Gemeinderat bittet die Ortsparteien, Grup-
pierungen und auch Einzelpersonen frühzeitig mit der Kandidatensuche zu beginnen. Die Anforde-
rung an die Kandidierenden und das Prozedere für die Wahlvorschläge können dem Organisations-
reglement und dem Reglement über die Urnenwahl entnommen werden. Beide Reglemente finden
Sie auf der Website der Gemeinde Burgistein www.burgistein.ch unter Erlasse oder rufen Sie den
Gemeindeschreiber an. Er wird Sie gerne grundsätzlich informieren oder spezifische Fragen beant-
worten. Sie erreichen ihn unter 033 359 30 44 oder via Mail roland.juen@burgistein.ch.

Neubau Chabishüttenbrücke

Am 6. Januar 2020 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Baubewilligung für den Neubau
der Chabishüttenbrücke erteilt. Zwei Wochen später, an der ersten Gemeinderatssitzung dieses Jah-
res, erfolgte die Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Burn Spezialbau AG, Adelboden. Diese hat
unter der Bauführung der Bührer + Dällenbach Ingenieure AG die Bauarbeiten am 24. Februar 2020
in Angriff genommen. Die unerwartet milden Witterungsbedingungen und der tiefe Pegelstand der
Gürbe haben einen zügigen Baufortschritt erlaubt. Der Brückenkörper konnte bereits am 3. April
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2002 betoniert werden. Es sind rund 85 m3 Konstruktionsbeton und rund 9 Tonnen Baustahl verbaut
worden. In den nächsten Wochen werden die Abdichtung der Brückenplatte, die Anrampungen so-
wie der Fahrbahnbelag auf Brücke und Rampen eingebaut. Nach der Montage der Geländer wird
Brücke voraussichtlich gegen Ende Juni dem Verkehr übergeben.

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Wasserleitung Breitmad - Pfandersmatt

Mit dem letzten Mitteilungsblatt hat der Gemeinderat darüber informiert, dass die Baubewilligung
erteilt, die Submissionen laufen und der Baubeginn nach Ostern erfolgen werde. Zwischenzeitlich
hat der Gemeinderat die Baumeisterarbeiten inkl. Spülbohrungen an die Frutiger AG Thun und die
Sanitärleitungen an Bühlmann + von Niederhäusern, Rüti bei Riggisberg aufgrund der jeweils wirt-
schaftlich günstigsten Angebote vergeben. Anders als bei der Chabishüttenbrücke konnte wegen
der Corona-Pandemie mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen werden, weil die Abstandvorschrif-
ten bei den Sanitärarbeiten um Graben nicht eingehalten werden können.

Regionale Kinder- und Jugendfachstelle „Boxfish“

Der Gemeinderat hat den Leiter der Kinder- und Jugendfachstelle „Boxfish“ eingeladen. Anlässlich
des Austausches hat der Gemeinderat auch Kenntnis davon genommen, dass die Kinder- und Ju-
gendfachstelle „Boxfish“ mit der Jugendarbeit Schwarzenburg per 1. Januar 2021 fusionieren wird.
Diese Fusion schafft eine Kinder- und Jugendfachstelle, die von der Grösse des Angebotsgebiets die
Anforderungen erfüllt und dem angeschlossenen Gemeinden die Kantonsbeiträge im bisherigen
Rahmen sichert. Durch die Fusion werden die Beiträge zur Deckung der Fixkosten kleiner. Jede an-
geschlossene Gemeinde profitiert davon. Mit Freude hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen,
dass die Jugendlichen aus Burgistein, die Wiederöffnung des Jugendraums im Schulhaus Burgistein
wünschen. „Boxfish“ hat den Jugendlichen und der Gemeinde zugesichert, dass der Betrieb in Bur-
gistein nach dem Wegfall der Einschränkungen durch die Pandemie wieder aufgenommen wird. Es
entstehen daraus keine zusätzlichen Kosten, diese sind in den budgetierten Beiträge bereits enthal-
ten. Informationen zur Kinder- und Jugendfachstelle finden Sie unter www.boxfish-ja.ch.

Sozialarbeit an der Schule

Der Gemeinderat Riggisberg hat im Jahr 2019 beschlossen unter Mithilfe der Berner Fachhochschule
und unter Beizug der Gemeinde Burgistein, Thurnen, Rüeggisberg und Rümligen ein Konzept für
die Schulsozialarbeit zu erstellen. Die Bildungskommission Burgistein hatte Einsitz in der Arbeits-
gruppe. Zu Jahresbeginn lagen das Konzept, ein Vertragsentwurf für ein Sitzgemeindemodell (Rig-
gisberg als Sitzgemeinde und die anderen Gemeinden als Anschlussgemeinden) sowie die zu er-
wartenden Kosten vor. Der Gemeinderat hat unter Anhörung der Bildungskommission und der
Schulleitung über das Geschäft beraten. Er hat dem Riggisberger Modell, das Modell Sozialarbeit an
der Schule der Gemeinde Wattenwil gegenüber gestellt. Das Wattenwiler Modell wird vom Sozial-
dienst der Region Wattenwil, neben Wattenwil für die Gemeinden Blumenstein, Seftigen und Ueb-
schi angeboten. Das Riggisberger Modell, bietet eine breite Palette von Leistungen zum jährlichen
Pauschalpreis von rund CHF 17‘500 an. Das Wattenwiler Modell bietet vergleichbare Leistungen an.
Diese müssen aber von der Schulen, den Lehrpersonen, den Schülerinnen und Schülern oder den
Eltern nachgefragt werden und sind von nachfragenden Gemeinden nach effektivem Aufwand zu

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zahlen. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Konzepten liegt darin, dass beim Riggis-
berger Modell Sozialarbeitende zu vereinbarten Zeiten an der Schule präsent sind und von Lehrper-
sonen, Schülerinnen und Schüler sowie von Eltern angesprochen werden können. Weiter nehmen
die Sozialarbeitenden ohne speziellen Auftrag Aufgaben bei der Früherkennung und Prävention
wahr. Solche Leistungen übernehmen die Sozialarbeitenden des regionalen Sozialdienstes Watten-
wil auf Nachfrage gegen Aufwandsentschädigung auch. Beim Wattenwiler Modell haben die Lehr-
personen, die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern die Möglichkeit, die Schulsozialarbeitenden
telefonisch zu kontaktieren und lösen damit einen Einsatz der Sozialarbeit an der Schule aus. Die
Gemeinden budgetieren in ihren Budgets den Aufwand, mit dem aufgrund der Erfahrungen gerech-
net werden muss. Der Gemeinderat anerkennt das Bedürfnis nach Schulsozialarbeit, auch wenn die
Nachfrage danach bisher bescheiden war. Das Wattenwiler Modell besticht durch die Flexibilität und
der effektiven Abrechnung. Der Gemeinderat hat sich für das Wattenwiler Modell ausgesprochen
und wird per 1. Januar 2021 einen entsprechenden Vertrag mit der Gemeinde Wattenwil abschlies-
sen. Der Gemeinderat rechnet mit einem maximalen Aufwand von CHF 5‘000 pro Jahr. Die Bildungs-
kommission ist beauftragt vor Ablauf des zweiten Vertragsjahres die Wirkung der Dienstleistungen
zu evaluieren. Die Bildungskommission wird die Schülerinnen und Schüler im vierten Quartal des
laufenden Jahres über die Angebote der Sozialarbeit an der Schule informieren.

Familienergänzende Kinderbetreuung – Betreuungsgutscheine KiBon

Aufgrund vieler Anfrage von Eltern zum Systemwechsel wiederholen wir die Information aus dem
Mitteilungsblatt März 2020 gerne. Bei Fragen, Unklarheiten oder Schwierigkeiten bei Login bzw. bei
der elektronischen Anmeldung, können Sie sich gerne bei der Fachstelle KiBon, die die Abteilung
Soziales der Gemeindeverwaltung Wattenwil für sich, uns und weitere Gemeinde führt, melden. Sie
erreichen die zuständigen Mitarbeitenden unter 033 359 59 51 oder bg@wattenwil.ch.

Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern drei Bedingungen erfüllen:
1. Die Familie braucht die Betreuung

  Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn Familie und Beruf nicht vereinbart werden können,
  also ein bestimmtes Pensum gearbeitet wird oder eine soziale Indikation gegeben ist.

2. Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen

  Betreuungsgutscheine werden entsprechend dem Einkommen der Familie ausgestellt.
3. Das betreute Kind gehört zur Zielgruppe der Betreuungsgutscheine

  Betreuungsgutscheine können Eltern für ihre Kinder im Vorschulalter und schulpflichtige Kinder
  bis und mit Abschluss Kindergarten erhalten. Nach Abschluss des Kindergartens können Gut-
  scheine für die Betreuung in Tagesfamilien beantragt werden.

Gutscheine können bei allen Kindertagesstätten eingelöst werden, welche bestimmte Qualitäts-kri-
terien erfüllen und vom Kanton zugelassen sind. Gutscheine für die Betreuung in Tagesfamilien sind
nur bei Tagesfamilien gültig, welche einem Tageselternverein angeschlossen sind.

Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?

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Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen
Höhe ausgestellt. Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt 100 Franken pro Tag für einen Kita-
Platz und 8.50 Franken für eine Stunde Betreuung durch eine Tagesfamilie. Die Eltern zahlen in je-
dem Fall mindestens 7 Franken pro Tag, bzw. 70 Rp. pro Stunde selber an die Betreuungskosten.

Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?

Der Antrag für einen Betreuungsgutschein kann erst eingereicht werden, wenn mit einem qualifi-
zierten Anbieter ein Platz vereinbart wurde. Ab April 2020 ist auf der Webapplikation kiBon (www.ki-
bon.ch) der Online-Antrag möglich. Für die Antragstellung ist ein BE-Login notwendig, wie es auch
für die Online Steuererklärung benötigt wird. Ist dies noch nicht vorhanden, lässt sich im kiBon ein
BE-Login eröffnen. Der Antrag muss spätestens am Ende des Vormonates eingereicht sein.

Beispiel: Der Gutschein soll ab August 2020 bewilligt werden, muss der vollständige Antrag bis am
30.06.2020 eingereicht sein!
Eltern ohne Internetzugang können die Anträge unter Beilage aller nötigen Unterlagen schriftlich
einreichen. Wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Soziales der Gemeinde Wattenwil. Diese
prüft das Gesuch und stellt die Gutscheine aus.

Abteilung Soziales, Grundbachstr. 4, 3665 Wattenwil, 033 359 59 51, bg@wattenwil.ch
Weiterführende Informationen:
•       Das Familienportal des Kantons bietet viele ergänzende Informationen.
        www.fambe.sites.be.ch
•       www.kibon.ch oder www.belogin.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind ab Donnerstag, 14. Mai 2020 zu folgenden Zeiten wie-
der geöffnet:
       Montag und Dienstag von 08.00 bis 11.30 Uhr
       Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr

Die Schalteröffnungszeiten werden gelegentlich erweitert.

Während der Öffnungszeiten werden Besucher empfangen und Anrufe entgegen genommen.
Schaltertermine ausserhalb der vorstehenden Schalterzeiten können telefonisch (033 359 30 40)
oder via Mail gemeindeverwaltung@burgistein.ch vereinbart werden.

Wir bitten Sie, die BAG-Vorschriften einzuhalten.

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Vermietung Lagerfläche Schulhaus Burgiwil

Zu vermieten

Im Schulhaus Burgiwil kann ab 1. November 2020 oder nach Vereinbarung Lagerfläche gemietet
werden. Es handelt sich dabei um eine Teilfläche von 30 m2 im ehemaligen Werkraum. Der Lager-
raum wird mit einem weiteren Mieter geteilt. Der monatliche Mietpreis inkl. Nebenkosten beläuft
sich auf CHF 300.00.
Interessentinnen und Interessenten melden sich bitte bei Gemeinderat Ulrich Gilgen via ulrich.gil-
gen@burgistein.ch bzw. 079 659 51 23.

Achtung Gefahr: Zurückschneiden von Gras

Die Witterung der letzten Wochen hat den Pflanzen einen Wachstumsschub beschert – das gilt auch
für die Vegetation am Strassenrand. An diversen Stellen entlang der Burgisteiner Gemeindestrassen
ist das Gras so hoch und schwer, dass es in den Kurven die Sicht raubt und teils sogar in den Stras-
senraum hineinragt. Dies gefährdet die Sicherheit: Der Raum auf den Strassen wird noch knapper,
die Übersichtlichkeit leidet und Zweiräder müssen an diversen Stellen Richtung Strassenmitte aus-
weichen. Wir rufen die betroffenen Landbesitzer auf, das Gras an den Böschungen direkt an der
Strasse möglichst rasch zu schneiden, um die Sicherheit zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

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Skilager Schule Burgistein 3./4. Klasse

                  Skilager Elsigenalp
                      3./4. Klasse
                       24. – 28. Februar 2020

Durch die Krankheit der Klassenlehrperson Katrin Rohrbach war die Durch-
führung des diesjährigen Skilagers gefährdet. Eine kreative Lösung war ge-
fragt. Dank vereinten Kräften des Gemeinderates, der Bildungskommission,
der Schulleitung, allen Lehrpersonen und den Eltern gelang es, den Kindern
ihr Skilager dennoch zu ermöglichen. Wir durften eine wunderschöne und un-
vergessliche Woche auf der Elsigenalp erleben. Hier einige Impressionen:

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Die Unterkunft: Das Naturfreundehaus

P.Schopfer und L. Fankhauser

Das Leiterinnen - Team

                                       K. Kropf        Ch. Berchtold

                     Wir hatten viel Spass im Schnee

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P. Schopfer, L. Fankhauser

Das Leiterteam

                     Wochenabschluss mit Feuerwerk

        Text und Fotos: L. Fankhauser, P. Schopfer, K. Kropf, Ch. Berchtold

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Tätigkeitsprogramm Frauenverein

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