Einladung zur Hauptversammlung am 20. Mai 2020

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Einladung zur Hauptversammlung am 20. Mai 2020
Einladung zur
Hauptversammlung
am 20. Mai 2020
Energiekontor AG Bremen ISIN: DE0005313506
Einladung zur Hauptversammlung am 20. Mai 2020
Einladung zur Hauptversammlung                               1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz
                                                                 (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Haupt-
    Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft         versammlung zur Entgegennahme u. a. des festgestellten
    zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am                Jahresabschlusses und des Lageberichts und bei einem
    20. Mai 2020 um 10.30 Uhr (MESZ) als virtuelle               Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom
    Hauptversammlung ohne physische Präsenz weder der            Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
    Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten stattfindet.           Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175
    Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live          Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der
    im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der          Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lage-
    Aktionäre erfolgt ausschließlich im Weg der Briefwahl        bericht, den Bericht des Aufsichtsrats und – bei börsen-
    oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesell-        notierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu
    schaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Haupt-        den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie bei einem
    versammlung im Sinn des Aktiengesetzes ist der Sitz der      Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den
    Gesellschaft, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen.        Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats
    Die Einberufung erfolgt unter Verkürzung der Einberu-        hierüber zugänglich zu machen.
    fungsfrist.
                                                                 Sämtliche vorstehende Unterlagen werden in der Haupt-
    Tagesordnung                                                 versammlung näher erläutert. Sie liegen vom Tag der
                                                                 Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der          Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, zur Einsicht
       Energiekontor AG zum 31. Dezember 2019, des               der Aktionäre aus, sind über die Internetseite der
       gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember           Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
       2019, des zusammengefassten Lageberichts für              investor-relations/hauptversammlung zugänglich und
       die Energiekontor AG und den Konzern für das              werden der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich
       Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichts-           gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlan-
       rats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläu-          gen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
       ternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
       gemäß §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr
       2019                                                      2. Beschlussfassung über die Verwendung
                                                                    des Bilanzgewinns
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
    Jahresabschluss der Energiekontor AG und den Kon-            Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem
    zernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 172         Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe
    AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.   von € 6.750.027,72
    Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt

2                                                                                                                           3
(a) einen Betrag von € 5.871.264,00 zur Zahlung einer       Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Ent-
    Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie   lastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
    zu verwenden,                                               Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

    (b) einen Betrag von € 878.763,72 in die Gewinnrück-
    lagen einzustellen und                                      5. Beschlussfassung über die Zahlung einer Ver-
                                                                   gütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
    (c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a)           das Geschäftsjahr 2019
    auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf
    neue Rechnung vorzutragen.                                  Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Ver-
                                                                gütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
    Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von € 0,40      zu bewilligen:
    je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von
    € 14.678.160,00, eingeteilt in 14.678.160 Stückaktien.      Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für das
                                                                Geschäftsjahr 2019 insgesamt eine Vergütung von
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf          € 135.000,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Ver-
    die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbe-        gütung teilt sich nach näherer Maßgabe der Regelung
    schluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Mai        in § 15 der Satzung auf.
    2020, fällig.

                                                                6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschluss-
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mit-               prüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie
       glieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018            des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäfts-
                                                                   jahr 2020
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
    des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
    erteilen.
                                                                PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
                                                                Niederlassung Stuttgart, Löffelstraße 44,
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der                 70597 Stuttgart,
       Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
       2019                                                     zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
                                                                für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern     etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanz-
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung     bericht zum 30. Juni 2020 enthaltenen verkürzten
    zu erteilen.                                                Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.

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7. Beschlussfassung über die Aufhebung der Er-               ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die Er-
       mächtigung zum Erwerb und zur Verwendung                  mächtigung gilt bis zum 19. Mai 2025. Sie kann auch
       eigener Aktien, neue Ermächtigung zum Erwerb              durch Konzernunternehmen oder durch Dritte ausgeübt
       und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71              werden, die für Rechnung der Gesellschaft oder eines
       Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des            Konzernunternehmens handeln.
       Bezugsrechts sowie der Möglichkeit der Einzie-
       hung eigener Aktien unter Herabsetzung des                3. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines
       Grundkapitals                                             an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen
                                                                 Kaufangebots.
    § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die
    Möglichkeit, aufgrund einer Ermächtigung der Haupt-              a) Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von
    versammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres             der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
    Grundkapitals zu erwerben. Auch die Energiekontor AG             Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wert-
    hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in der           papierbörse während der letzten drei Börsenhandels-
    Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 die Gesellschaft               tage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durch-
    zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Diese Ermächti-            schnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder ver-
    gung endet am 20. Mai 2020.                                      gleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher
                                                                     Ausstattung um nicht mehr als 10% über- und nicht
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt          mehr als 10% unterschreiten.
    zu beschließen:
                                                                     b) Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufan-
    1. Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2015                  gebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der
    beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien              gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsneben-
    gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wird aufgehoben.                    kosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse wäh-
                                                                     rend der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Tag
    2. Die Gesellschaft wird ermächtigt, eigene Aktien der           der Veröffentlichung des Angebots ermittelten durch-
    Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den           schnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder ver-
    Erwerb von eigenen Aktien mit einem rechnerischen Anteil         gleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Aus-
    am Grundkapital von bis zu 10% beschränkt. Auf die hier-         stattung um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr
    nach erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen               als 10% unterschreiten. Das Kaufangebot kann weite-
    Aktien, die sich bereits im Besitz der Gesellschaft befin-       re Bedingungen vorsehen. Das Volumen des Ange-
    den oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind,         bots kann begrenzt werden. Sofern die Gesamtzahl
    zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals ent-          der von den Aktionären zum Erwerb angebotenen
    fallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen,         Aktien dieses Volumen überschreitet, erfolgt die An-
    einmal oder mehrmals, durch die Gesellschaft oder für            nahme im Verhältnis der zum Erwerb angebotenen

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Aktien. Eine bevorrechtigte Annahme geringerer               passung des anteiligen rechnerischen Betrages der
        Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebote-             übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft
        ner Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kauf-         eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen
        männischen Grundsätzen zur Vermeidung rechneri-              Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden.
        scher Bruchteile von Aktien kann vorgesehen werden.
        Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der          Vorstehende Ermächtigungen betreffend die Verwendung
        Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen.                   der erworbenen eigenen Aktien können einmal oder mehr-
                                                                 mals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam aus-
    4. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des          geübt werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erwor-
    Aufsichtsrats Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser   bene eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als
    Ermächtigung erworben werden oder aufgrund früherer          diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen
    Ermächtigungen erworben wurden, neben der Veräuße-           unter lit. a) und b) verwendet werden. Der Vorstand wird
    rung durch Angebot an alle Aktionäre oder der Veräuße-       die Hauptversammlung über die Gründe und den Zweck
    rung über die Börse                                          des Erwerbs eigener Aktien, über die Zahl der erworbenen
                                                                 Aktien und den auf sie entfallenden Betrag des Grund-
        a) Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammen-           kapitals sowie über den Gegenwert, der für die Aktien
        schlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteili-         gezahlt wurde, jeweils unterrichten.
        gungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen
        sowie beim Erwerb von Forderungen gegen die              5. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Sat-
        Gesellschaft als Gegenleistung anzubieten;               zung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme der
                                                                 Ermächtigung zur Einziehung anzupassen.
        b) an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die
        Aktien der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden,
        darf den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der
        Veräußerung nicht wesentlich unterschreiten. Beim        Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5
        Gebrauch machen dieser Ermächtigung ist der Aus-         AktG i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Aus-
        schluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermäch-        schluss des Bezugsrechts in Tagesordnungspunkt 7
        tigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berück-
        sichtigen;                                               § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bietet Aktiengesellschaften die
                                                                 Möglichkeit, auf Grund einer Ermächtigung der Hauptver-
        c) einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre       sammlung eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres
        Durchführung eines weiteren Hauptversammlungs-           Grundkapitals zu erwerben.
        beschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapital-
        herabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfach-      Tagesordnungspunkt 7 enthält den Vorschlag, eine solche
        ten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch An-         Ermächtigung, die auf einen Zeitraum von 5 Jahren

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beschränkt ist, zu erteilen. Damit soll die Gesellschaft in   • sie Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammen-
     die Lage versetzt werden, eigene Aktien über die Börse          schlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligun-
     bis zu einer Höhe von insgesamt 10% des Grundkapitals           gen an Unternehmen oder Unternehmensteilen sowie
     der Gesellschaft erwerben zu können. § 71 Abs. 1 Nr. 8          beim Erwerb von Forderungen gegen die Gesellschaft
     AktG gestattet es, über den typischen Fall des Erwerbs          als Gegenleistung anzubieten. Der Vorstand soll in die
     und der Veräußerung über die Börse hinaus auch andere           Lage versetzt werden, die erworbenen Aktien außerhalb
     Formen des Erwerbs und der Veräußerung vorzunehmen.             der Börse Dritten als Gegenleistung bei Unternehmens-
     Hiervon soll Gebrauch gemacht werden können.                    zusammenschlüssen, für den Erwerb von Unternehmen,
                                                                     Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteilen
     Neben dem Erwerb über die Börse soll die Gesellschaft           oder von Forderungen gegen die Gesellschaft als Akqui-
     auch die Möglichkeit erhalten, eigene Aktien durch ein          sitionswährung anbieten zu können, ohne hierzu Aktien
     öffentliches, an die Aktionäre der Gesellschaft zu richten-     aus dem genehmigten Kapital schaffen zu müssen, was
     des Kaufangebot zu erwerben. Dabei ist der aktienrecht-         zu einer Verwässerung der Beteiligung der Aktionäre
     liche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Der               führen würde. Der internationale Wettbewerb und die
     gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)           Globalisierung der Wirtschaft verlangen zunehmend
     darf den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frank-           diese Form der Gegenleistung. Die hier vorgeschlagene
     furter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen           Ermächtigung soll der Gesellschaft daher die notwen-
     vor dem Tag der Veröffentlichung eines öffentlichen An-         dige Flexibilität geben, um derartige sich bietende Gele-
     gebots um nicht mehr als 10% über- und nicht mehr als           genheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liqui-
     10% unterschreiten.                                             dität der Gesellschaft ausnutzen zu können. Konkrete
                                                                     Pläne für ein Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen
     Der Beschluss sieht vor, dass der Vorstand mit Zustim-          zurzeit nicht. Bei der Festlegung der Bewertungsrela-
     mung des Aufsichtsrats über die Verwendung der erwor-           tionen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Inter-
     benen Aktien beschließt. Die Ermächtigung soll den Vor-         essen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. In
     stand in die Lage versetzen, im Interesse der Gesellschaft      der Regel wird er sich bei der Bemessung des Wertes
     und unter Wahrung der Belange der Aktionäre flexibel auf        der als Gegenleistung hingegebenen Aktien an deren
     die jeweiligen geschäftlichen Erfordernisse reagieren zu        Börsenkurs orientieren. Eine schematische Anknüpfung
     können. So kann der Vorstand die eigenen Aktien über            an einen Börsenkurs ist indes nicht vorgesehen, ins-
     die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wie-         besondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse
     der veräußern. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erwor-         nicht durch Schwankungen des Börsenkurses zu
     bene eigene Aktien soll insoweit ausgeschlossen werden,         gefährden.
     als diese Aktien dazu verwendet werden,

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• sie an Dritte zu veräußern. Der Preis, zu dem die Aktien     Vermögensinteressen der Aktionäre und dem Gedanken
       der Gesellschaft an Dritte abgegeben werden, darf            des Verwässerungsschutzes wird zudem dadurch Rech-
       den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der Veräuße-        nung getragen, dass die Veräußerung in entsprechender
       rung nicht wesentlich unterschreiten. Beim Gebrauch          Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nur zu
       machen dieser Ermächtigung ist der Ausschluss des            einem Preis erfolgen darf, der den Börsenpreis nicht
       Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach            wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung
       § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Diese           des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien ge-
       Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, auf An-         schieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand
       gebote bzw. dem Geschäftszweck der Gesellschaft die-         wird sich dabei – unter Berücksichtigung der aktuellen
       nende Beteiligungsnachfragen von Investoren kurzfristig      Marktgegebenheiten – bemühen, einen eventuellen
       reagieren zu können. Im Interesse der Erweiterung der        Abschlag auf den Börsenkurs so niedrig wie möglich
       Aktionärsbasis der Gesellschaft soll damit insbesondere      zu halten.
       die Möglichkeit geschaffen werden, institutionellen
       Investoren im In- und Ausland Aktien der Gesellschaft
       anzubieten und/oder neue Investorenkreise zu erschlie-     • Die auf Grund dieses oder eines früheren Ermächti-
       ßen. Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der            gungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien können
       Aktionäre werden dabei angemessen gewahrt. Beim              von der Gesellschaft ohne erneuten Beschluss der
       Gebrauch machen dieser Ermächtigung ist der Aus-             Hauptversammlung eingezogen werden. Die Einziehung
       schluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächti-          führt zu einer Herabsetzung des Grundkapitals. Ent-
       gungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksich-          sprechend § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG kann die Haupt-
       tigen. So verringert sich das Ermächtigungsvolumen           versammlung der Gesellschaft die Einziehung ihrer
       um den anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf            voll eingezahlten Stückaktien beschließen, auch ohne
       Aktien entfällt oder auf den sich Options- und/oder          dass damit eine Herabsetzung des Grundkapitals der
       Wandlungsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschrei-         Gesellschaft erforderlich wird. Die vorgeschlagene
       bungen beziehen, die in unmittelbarer oder entspre-          Ermächtigung sieht neben der Einziehung mit Kapital-
       chender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG               herabsetzung diese Alternative ausdrücklich vor. Durch
       unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre aus-         eine Einziehung der eigenen Aktien ohne Kapitalherab-
       gegeben oder veräußert worden sind. Durch die An-            setzung erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil
       rechnungen wird sichergestellt, dass erworbene eigene        der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesell-
       Aktien nicht unter Ausschluss des Bezugsrechts ent-          schaft.
       sprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden,
       wenn dies dazu führen würde, dass insgesamt für mehr       Der Vorstand wird die nachfolgende Hauptversammlung
       als 10 % des Grundkapitals das Bezugsrecht der Aktio-      über die Ausnutzung der Ermächtigung informieren.
       näre in unmittelbarer oder mittelbarer Anwendung von
       § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird. Den

12                                                                                                                        13
8. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung              sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem
        (Teilnahmerecht)                                         3. September 2020 wirksam wird.

     Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptver-      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu
     sammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden            beschließen:
     durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärs-
     rechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien      § 18 Absatz 2 der Satzung (Teilnahmerecht) wird wie folgt
     börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten     neu gefasst:
     § 123 Abs. 4 S. 1 AktG zukünftig für die Teilnahme an der
     Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts            »(2) Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
     der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu              der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimm-
     eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach § 18           rechts ist ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform
     Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist entsprechend          durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG
     den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 123          erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
     Abs. 4 S. 1 AktG als Nachweis der Berechtigung zur            auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversamm-
     Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung            lung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der
     des Stimmrechts ein in Textform erstellter besonderer         in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindes-
     Nachweis des Anteilsbesitzes durch das ein zur Verwah-        tens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen,
     rung von Wertpapieren zugelassenes Institut zu erbringen.     wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptver-
                                                                   sammlung nicht mitzurechnen sind. Im Verhältnis zur
     Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.         Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptver-
     Die Änderungen des § 123 Abs. 4 S. 1 AktG und der neu         sammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts
     vorgesehene § 67c AktG finden erst ab dem 3. Septem-          als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Der
     ber 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwen-           Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache
     dung, die nach dem 3. September 2020 einberufen wer-          verfasst sein.«
     den. Sie werden damit bereits vor der ordentlichen Haupt-
     versammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar         Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung
     sein.                                                       erst nach dem 3. September 2020 zur Eintragung zum
                                                                 Handelsregister anzumelden.
     Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis
     für die Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesell-
     schaft oder der Ausübung des Stimmrechts in Satzung
     und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung
     der Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll
     durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister

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I. Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptver-              Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
        sammlung
                                                                  Über den passwortgeschützten Internetservice können
     Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft            die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf.
     am 20. Mai 2020 wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats        deren Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen
     nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im                  Verfahren unter anderem ihre ihnen eingeräumten Aktio-
     Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-       närsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einrei-
     und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der                chen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.
     Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des
     Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-
     Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts,    II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuel-
     BGBl. I 2020, S. 569), nachfolgend »Covid-19-Gesetz«             len Hauptversammlung und die Ausübung des
     als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz            Stimmrechts
     der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
     der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten.       Gemäß § 18 der Satzung der Gesellschaft sind zur Teil-
                                                                  nahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Aus-
     Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungs-          übung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berech-
     gemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmäch-          tigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur
     tigte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen            Hauptversammlung anmelden. Als Nachweis der Berechti-
     am 20. Mai 2020 ab 10.30 Uhr (MESZ) live im Internet         gung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
     auf der Internetseite der Gesellschaft unter                 und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform
                                                                  erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
     https://www.energiekontor.de/                                ein zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenes Insti-
     investor-relations/hauptversammlung                          tut erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in
                                                                  deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der
     im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton       Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der
     übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und       Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn des 8. Mai
     ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechts-        2020, 00:00 Uhr (MESZ), (»Nachweisstichtag«) zu bezie-
     vertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist aus-      hen.
     geschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
     oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
     der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von      müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 16. Mai
     der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach         2020 bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder
     Maßgabe der im Abschnitt IV. beschriebenen Bestimmun-        E-Mail-Adresse zugehen:
     gen. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung im

16                                                                                                                           17
Energiekontor AG                                             des bisherigen Aktionärs zugeht und dieser den neuen
     c/o Better Orange IR & HV AG                                 Aktionär bevollmächtigt oder zur Rechtsausübung er-
     Haidelweg 48                                                 mächtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
     81241 München                                                auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes
     Deutschland                                                  Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
     Telefax: +49 89 889 690 633
     E-Mail: anmeldung@better-orange.de
                                                                  III. Details zum Internetservice
     Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und
     eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes         Ab 8. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ) steht auf der Internet-
     bis spätestens 16. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), werden        seite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
     den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des          investor-relations/hauptversammlung der passwort-
     passwortgeschützten Internetservice auf der Internet-        geschützte Internetservice zur Verfügung. Über diesen
     seite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/   passwortgeschützten Internetservice können Aktionäre
     investor-relations/hauptversammlung übersandt. Wir bitten    (bzw. ihre Bevollmächtigten) gemäß den dafür vorgesehe-
     die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersen-     nen Verfahren ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen
     dung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesell-     Briefwahl ausüben und elektronisch Vollmacht und Wei-
     schaft Sorge zu tragen.                                      sung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ertei-
                                                                  len, Fragen einreichen und Widerspruch gegen einen
     Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an     Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie nachfol-
     der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des        gend in den Abschnitten IV., VI., VII. näher beschrieben,
     Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des         einlegen. Die für die Nutzung des passwortgeschützten
     Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Ver-      Internetservice erforderlichen individualisierten Zugangs-
     änderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstich-          daten werden nach Zugang einer ordnungsgemäßen
     tag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die sich       Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Anteilsbesitz-
     ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht           nachweises zugesandt.
     haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen
     Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
     berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstich-      IV. Verfahren für die Stimmabgabe
     tag veräußern. Personen, die am Nachweisstichtag noch
     keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär der Ge-       Bevollmächtigung
     sellschaft werden, sind für die von ihnen gehaltenen
     Aktien an der virtuellen Hauptversammlung nur teilnahme-     Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte auch
     und stimmberechtigt, wenn der Gesellschaft form- und         durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch eine Aktionärs-
     fristgerecht eine Anmeldung nebst Anteilsbesitznachweis      vereinigung oder einen Intermediär ausüben zu lassen.

18                                                                                                                             19
Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung      der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
     unter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär        investor-relations/hauptversammlung bei den Angaben
     oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen.                   zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 zum Download
                                                                  zur Verfügung.
     Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nach-
     weis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft         Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den
     bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber          vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung,
     dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesell-         wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegen-
     schaft erklärt werden. Die Übermittlung des Nachweises       über der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nach-
     der Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder        weis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt
     per Telefax bis zum Ablauf des 19. Mai 2020, 24:00 Uhr       sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer
     (MESZ), an folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder           bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorge-
     E-Mail-Adresse erfolgen:                                     nannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorste-
                                                                  hend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der
     Energiekontor AG                                             Gesellschaft erklärt werden.
     c/o Better Orange IR & HV AG
     Haidelweg 48                                                 Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärs-
     81241 München                                                vereinigungen, Stimmrechtsberatern oder sonstigen nach
     Deutschland                                                  § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Insti-
     Telefax: +49 89 / 88 96 906-55                               tutionen richten sich das Verfahren, die Form und der
     E-Mail: energiekontor@better-orange.de                       Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Rege-
                                                                  lungen. Bitte wenden Sie sich an den betreffenden Inter-
     oder über den passwortgeschützten Internetservice            mediär, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sons-
     auf der Internetseite der Gesellschaft unter                 tige in § 135 Abs. 8 AktG genannte Personen oder Insti-
     https://www.energiekontor.de/investor-relations/             tutionen, um Näheres zu erfahren.
     hauptversammlung gemäß den dafür vorgesehenen
     Verfahren bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmungen        Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der
     in der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert     Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimm-
     oder widerrufen werden.                                      recht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im
                                                                  Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl
     Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möch-      oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebun-
     ten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular   denen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
     verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung
     und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein
     entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite

20                                                                                                                             21
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene                zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder vor der
     Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                        Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich
                                                                  gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von
     Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die       Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesell-
     durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen          schaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
     Stimmrechtsvertreter ausüben. Auch in diesem Fall sind       Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
     die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungsge-             zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von
     mäße Nachweis des Anteilsbesitzes, wie vorstehend im         Anträgen entgegen.
     Abschnitt II. beschrieben, erforderlich.
                                                                  Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstim-
     Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter        mung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der
     der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an     virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
     die vorstehend in diesem Abschnitt IV. genannte Anschrift,   Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch
     Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des        als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzel-
     19. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ) oder über den passwort-       abstimmung.
     geschützten Internetservice auf der Internetseite der
     Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
     investor-relations/hauptversammlung gemäß den dafür          Stimmabgabe im Wege der Briefwahl
     vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung
     in der virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder    Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Brief-
     widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird          wahl schriftlich oder auf elektronischem Weg unter Nut-
     nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitz-            zung des passwortgeschützten Internetservice abgeben.
     nachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular              Auch in diesem Fall sind die ordnungsgemäße Anmeldung
     steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter      und der ordnungsgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes,
     https://www.energiekontor.de/investor-relations/             wie vorstehend im Abschnitt II. beschrieben, erforderlich.
     hauptversammlung bei den Angaben zur ordentlichen
     Hauptversammlung 2020 zum Download zur Verfügung.            Briefwahlstimmen können per Post, Telefax oder E-Mail an
                                                                  die vorstehend in diesem Abschnitt IV. genannte Anschrift,
     Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft          Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des
     benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem        19. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ) oder über den pass-
     Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt     wortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
     werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, ent-     der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
     sprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen;         investor-relations/hauptversammlung gemäß den dafür
     sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechts-   vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung
     ausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung           in der virtuellen Hauptversammlung abgegeben, geändert

22                                                                                                                             23
oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular         seite der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
     wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbe-          investor-relations/hauptversammlung übersandt.
     sitznachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular
     steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter     Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine
     https://www.energiekontor.de/investor-relations/            Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elek-
     hauptversammlung bei den Angaben zur ordentlichen           tronische bzw. Online-Teilnahme).
     Hauptversammlung 2020 zum Download zur Verfügung.

     Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die          VI. Widerspruch gegen einen Beschluss der
     Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen           Hauptversammlung
     Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvor-
     schläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit      Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten,
     einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß             die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch
     § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvor-            Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechts-
     schläge von Aktionären sowie etwaige vor der Hauptver-      vertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die
     sammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemach-          Möglichkeit, über den passwortgeschützten Internet-
     te Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären           service auf der Internetseite der Gesellschaft unter
     beschränkt.                                                 https://www.energiekontor.de/investor-relations/
                                                                 hauptversammlung von Beginn der virtuellen Hauptver-
                                                                 sammlung am 20. Mai 2020 an bis zum Ende der virtuel-
     V. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung            len Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i. V. m.
        im Internet                                              § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen
                                                                 einen Beschluss der Hauptversammlung zu erklären.
     Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten
     können die gesamte Versammlung am 20. Mai 2020,
     ab 10:30 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der          VII. Weitere Angaben zu den Rechten der Aktionäre
     Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/                 gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
     investor-relations/hauptversammlung im passwort-                 AktG i. V. m. § 1 Covid-19-Gesetz
     geschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.

     Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und               Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122
     eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes,       Abs. 2 AktG i. V. m. § 1 Abs. 3 Satz 4 Covid-19-Gesetz
     jeweils wie vorstehend unter Abschnitt II. beschrieben,
     werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
     des passwortgeschützten Internetservice auf der Internet-   Teil (5 %) des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit

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733.908 Aktien, oder den anteiligen Betrag von                außerdem unter der Internetadresse
     € 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien),      https://www.energiekontor.de/investor-relations/
     können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesord-          hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären
     nung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem                mitgeteilt.
     neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
     Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich     Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
     oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d. h.         gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
     mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand
     der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft         Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen
     unter der nachstehenden Adresse spätestens am 5. Mai          Begründung) gegen einen Vorschlag von Vorstand
     2020, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.                       und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesord-
                                                                   nungspunkt sowie Wahlvorschläge an die Gesellschaft
     postalisch:                                                   übersenden.
     Vorstand der Energiekontor AG
     c/o Better Orange IR & HV AG                                  Wahlvorschläge von Aktionären sowie Gegenanträge, die
     Haidelweg 48                                                  bis spätestens 5. Mai 2020 24:00 Uhr (MESZ) bei der
     81241 München                                                 Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse,
     Deutschland                                                   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sind,
                                                                   werden, soweit die übrigen Voraussetzungen für eine
     elektronisch (mit qualifizierter elektronischer Signatur):    Veröffentlichungspflicht nach §§ 126, 127 AktG erfüllt
     hauptversammlung@energiekontor.de                             sind, unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des
                                                                   Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung
     Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit           auf der Internetseite der Gesellschaft unter
     mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Ver-          https://www. energiekontor.de/investor-relations/
     langens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien       hauptversammlung bei den Angaben zur ordentlichen
     bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag hal-       Hauptversammlung 2020 zugänglich gemacht:
     ten werden.
                                                                   postalisch:
     Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung
     werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt     Vorstand der Energiekontor AG
     gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im          c/o Better Orange IR & HV AG
     Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien             Haidelweg 48
     zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausge-       81241 München
     gangen werden kann, dass sie die Information in der           Deutschland
     gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden

26                                                                                                                            27
per Telefax +49 89 / 88 96 906-55                           esse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen;
                                                                 er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle
     elektronisch: hauptversammlung@energiekontor.de             Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.

     Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu etwaigen        Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor
     Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden ebenfalls          der Versammlung, d. h. bis spätestens 18. Mai 2020,
     unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.         24:00 Uhr (MESZ), per E-Mail unter
                                                                 hauptversammlung@energiekontor.de oder über den
     Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene         passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite
     Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden von der             der Gesellschaft unter https://www.energiekontor.de/
     Gesellschaft nicht im Internet veröffentlicht.              investor-relations/hauptversammlung einzureichen.

     Während der virtuellen Hauptversammlung können keine        Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
     Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden.           Fragen gestellt werden.
     Ordnungsgemäß gestellte und zulässige Gegenanträge
     und Wahlvorschläge, die nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
     im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemacht             VIII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
     wurden, werden in der virtuellen Hauptversammlung so
     behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung gestellt   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
     worden, wenn sich der Aktionär auch angemeldet hat.         beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
                                                                 € 14.678.160,00 und ist eingeteilt in 14.678.160 Stück-
                                                                 aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
     Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1           von € 1,00 je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stim-
     AktG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Covid-19-     me. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtig-
     Gesetz                                                      ten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
                                                                 Hauptversammlung somit 14.678.160. Die Gesellschaft
     Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktio-          hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversamm-
     näre in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020     lung 366.547 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
     kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben Sie die Möglich-     keine Stimmrechte zustehen.
     keit, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzurei-
     chen. Ein Recht auf Antwort ist damit jedoch nicht ver-
     bunden. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet
     der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Der
     Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann
     insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Inter-

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IX. Weitergehende Erläuterungen und Informationen          um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung
         auf der Internetseite der Gesellschaft/Unterlagen      ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung
                                                                zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungs-
     Alle gesetzlich erforderlichen Hauptversammlungsunter-     gemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der
     lagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Infor-      Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Energie-
     mationen einschließlich der weitergehenden Erläuterungen   kontor AG diese Daten nicht von den Aktionären und/oder
     zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, 126       etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr
     Abs. 1, 127 AktG, § 1 Abs. 2 Nr. 3 Covid19-Gesetz i. V.    Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten
     m. 131 Abs. 1 AktG und § 1 Covid-19-Gesetz sind            an die Energiekontor AG.
     ab Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
     unter https://www.energiekontor.de/investor-relations/     Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
     hauptversammlung bei den Angaben zur ordentlichen          Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für die
     Hauptversammlung 2020 zugänglich. Die Abstimmungs-         Durchführung der virtuellen Hauptversammlung zwingend
     ergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter          erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art.
     derselben Internetadresse bekannt gegeben.                 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i. V. m.
                                                                §§ 123, 129, 135 AktG.
     Auch während der Hauptversammlung werden die
     gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auf der      Neben der Verarbeitung auf Basis gesetzlicher Vorschrif-
     Internetseite der Gesellschaft unter https://www.          ten verarbeiten wir personenbezogene Daten auch zur
     energiekontor.de/investor-relations/hauptversammlung bei   Wahrung unserer berechtigten Interessen nach Art. 6
     den Angaben zur ordentlichen Hauptversammlung 2020         Absatz 1 f) DSGVO: Wir haben ein berechtigtes Interesse,
     zugänglich sein.                                           den geordneten Ablauf der Hauptversammlung sicherzu-
                                                                stellen. Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz
                                                                i. V. m. den Vorgaben in der Einberufung der ordentlichen
     X. Hinweise zum Datenschutz                                virtuellen Hauptversammlung per E-Mail vor der Hauptver-
                                                                sammlung Fragen einreichen oder in der Hauptversamm-
     Die Energiekontor AG verarbeitet als »Verantwortlicher«    lung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversamm-
     im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung      lung erklären, verarbeiten wir zu deren Bearbeitung da-
     (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer           her den Namen des Aktionärs und die Aktionärsnummer
     Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktio-         sowie Ihre E-Mailadresse. Wenn Sie einen Dritten zur
     näre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name,   Hauptversammlung bevollmächtigen, verarbeiten wir zur
     Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,    Erstellung der Vollmachtskarte auch den Namen des
     Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die    Bevollmächtigten.
     Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage
     der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,

30                                                                                                                            31
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung                 Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärs-
     beauftragt die Energiekontor AG verschiedene Dienstleis-        vertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Energie-
     ter und Berater. Diese erhalten nur solche personenbe-          kontor AG geltend machen:
     zogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auf-
     trags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater ver-     Energiekontor AG
     arbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der            Mary-Somerville-Straße 5
     Energiekontor AG. Im Übrigen werden personenbezogene            28359 Bremen
     Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den               Telefax: +49 421 3304-444
     Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfü-          Email: hauptversammlung@energiekontor.de
     gung gestellt (vgl. § 129 Abs. 4 AktG).
                                                                     Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern
     Die personenbezogenen Daten werden gespeichert,                 ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbe-
     solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft       hörden nach Art. 77 DS-GVO zu.
     ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa         Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der
     im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten   Energiekontor AG ist wie folgt erreichbar:
     aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden
     die personenbezogenen Daten gelöscht.                           Energiekontor AG
                                                                     Frau Nicole Bär
     Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen         Mary-Somerville-Straße 5
     im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige       28359 Bremen
     Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbei-       Telefax: +49 421 3304-444
     tung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder           Email: info@energiekontor.de
     Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Ein-
     schränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre
     personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängi-         Bremen, im April 2020
     gen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbar-
     keit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzun-         Energiekontor AG
     gen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben
     Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht,        Der Vorstand
     Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbe-
     zogenen Daten einzulegen.

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