Einladung zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021 - Gemeinde ...

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Einladung zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021 - Gemeinde ...
Einladung zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021
Am Montag, 29.03.2021 findet um 17:30 Uhr in der Kulturhalle in Ertingen eine öffentliche Sitzung
des Umwelt- und Bauausschusses statt.
Tagesordnung
TOP 1 Baugesuche
    a) Umbau und Sanierung bestehendes Generationenhaus Flst. Nr. 142/1, Michel-Buck-Straße
       34 in Ertingen
    b) Garagenanbau mit Dachüberstand an bestehende Wagenremise auf dem Grundstück Flst. Nr.
       3441/1, Marienstraße 7 in Ertingen
    c) Umbau einer Scheune zu Lagerflächen Flst. Nr. 257/4, Dürmentinger Straße 27/1, Ertingen
    d) Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 6407, Weißdornweg 7
       in Ertingen
    e) Schaffung von Räumen der Begegnung und Gemeinschaft in Binzwangen auf dem Flst. Nr.
       121, Schulstraße 30 und Am Binsenberg 1 sowie auf einer Teilfläche des Flst. Nr. 119
    f) Änderung der Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flst. Nr.
       196/5, Alpenblick 5 in Ertingen-Binzwangen
    g) Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus mit Podologiepraxis auf dem Flst.Nr.160/4,
       Riedsteige 1 in Ertingen-Erisdorf (Antrag auf Bauvorbescheid)

TOP 2 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen.

Ertingen, 18.03.2021
gez. Jürgen Köhler, Bürgermeister
Einladung zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021 - Gemeinde ...
023.32 – 039280

                      Schriftliche Sitzungsinformation
        zur öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses
                           am Montag, 29.03.2021

TOP 1      Baugesuche
 a)
 Vorhaben:            Umbau und Sanierung bestehendes Generationenhaus Flst. Nr. 142/1,
                      Michel-Buck-Straße 34 in Ertingen
 Antragsteller/       ---
 Bauherr:
 rechtl. Beurteilung: Das Baugrundstück liegt nach § 30 BauGB im Bereich des
                      Bebauungsplans „Engel-Areal". Geplant ist eine umfangreiche Sanierung
                      und Umbau sowie der Ein-/ Anbau einer Garage. Die Sanierung ist nach
                      Angaben der Bauherren notwendig, um das Gebäude wieder als
                      Wohnraum nutzen zu können. Bei dieser Sanierung wird auch ein Teil des
                      Gebäudes abgebrochen um den erforderlichen Grenzabstand zum
                      Nachbargrundstück zu erhalten. Auf einer Teilfläche wird dann die Garage
                      auf der Grenze errichtet. Vorgesehen sind die Wohnräume auf 3 Ebenen
                      unterzubringen. Damit mehrere Generationen wieder im Haus leben
                      können, wird das Gebäude barrierearm ausgeführt und eine Aufzugs-
                      anlage eingebaut. Die sehr niedrigen Stockhöhen werden auf den heutigen
                      Stand gebracht. Das Dach wird dabei angehoben und erneuert.
                      Das BV befindet sich im BP „Engel-Areal“ im Dorfgebiet MD 1. Für diesen
                      Bereich ist nur ein einfacher BP aufgestellt worden, was bedeutet, dass
                      lediglich die Art der Nutzung definiert wurde. Für diese Fläche gilt deshalb
                      die Beurteilungsgrundlage nach § 34 BauGB welche besagt, dass
                      innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig
                      ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise
                      und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der
                      näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bei dem
                      Bauvorhaben ändert sich an der Art und Maß der baulichen Nutzung nicht
                      viel. Außer in der Höhe. Das Gebäude wird durch die angepassten
                      Stockhöhen und die Nutzung auf drei Ebenen um 2,11 Meter höher wie das
                      bestehende und hat dann eine Gesamthöhe von 14,38 m. Es ist dann
                      höher wie die bestehende Umgebungsbebauung. Allerdings ist es auf der
                      gegenüberliegenden Straßenseite möglich, dass dort etwa gleich hohe
                      Gebäude gebaut werden. Zwar ist die Firsthöhe dort auf 11,50 m
                      beschränkt aber die EFH um 1,43 m bzw. 2,63 m höher festgelegt.
 Nachbareinwände:     Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
 Stellungnahme der    Das Bauvorhaben befindet sich in einem Mischgebiet.
 Verwaltung:          In der näheren Umgebungsbebauung sind vorwiegend wohn- und
                      landwirtschaftliche Gebäude zu finden. Nach Ansicht der Gemeinde fügt
                      sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein,
                      obwohl es dann das höchste Gebäude in der näheren Umgebung ist.
                      An sich ist die Erschließung (Straße und Hauptkanal vorhanden) gesichert.
                      Derzeit erfolgt die Wasserversorgung noch gemeinsam mit dem
                      Nachbargrundstück Michel-Buck-Straße 36. Im Zuge der Baumaßnahme
                      ist für jedes Gebäude ein separater Anschluss herzustellen.
                      Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
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Beschlussvorschlag: 1.) Die untere Baurechtsbehörde wird gebeten, den Antragsteller
                        darauf hinzuweisen, dass für das Bauvorhaben ein separater
                        Frischwasseranschluss hergestellt werden muss. Die Kosten für
                        die Herstellung hat der Antragsteller zu tragen.
                    2.) Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

                                      Lageplan

                                         EG
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 OG

 DG
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   Schnitt

Ansicht „Süd“
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                                Ansicht „Ost“

                               Ansicht „Nord“
15.03.2021, Anton Haberbosch
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b)
Vorhaben:              Garagenanbau mit Dachüberstand an bestehende Wagenremise auf dem
                       Grundstück Flst. Nr. 3441/1, Marienstraße 7 in Ertingen
Antragsteller/         ---
Bauherr:
rechtl. Beurteilung:Das Baugrundstück befindet sich an der Ortsrandlage. Im Südosten
                    schließt unmittelbar keine Bebauung an. Im Süden und im Westen gibt es
                    aber Bebauungen, die noch weiter hinausgehen. Somit liegt das
                    Baugrundstück nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Innerhalb
                    der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn
                    es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
                    Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
                    Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
                    Geplant ist der Anbau einer Garage.
Nachbareinwände:    Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
Stellungnahme der   In der näheren Umgebungsbebauung sind vorwiegend Wohngebäude
Verwaltung:         sowie landwirtschaftliche Gebäude, insofern passt das Vorhaben schon
                    einmal zum Gebietscharakter.
                    Das Vorhaben dürfte sich aufgrund Art und Maß der baulichen Nutzung
                    einfügen.
                    Da es sich lediglich um einen Anbau an der bestehenden Wagenremisse
                    handelt, kann man davon ausgehen, dass die Erschließung bereits
                    gesichert/ vorhanden ist.
                    Der Anbau ist mit dem gleichen Satteldach wie das bestehende geplant.
                    Die Dachneigung beträgt 30°.
                    Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

                                         Lageplan
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                               Südansicht

                               Nordansicht

                                 Schnitt

15.03.2021, Anton Haberbosch
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c)
Vorhaben:                Umbau einer Scheune zu Lagerflächen Flst. Nr. 257/4, Dürmentinger
                         Straße 27/1, Ertingen
Antragsteller/ Bauherr   ---
rechtl. Beurteilung:     Das Baugrundstück befindet sich in der Ortsmitte von Ertingen. Für den
                         Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Somit liegt das Baugrundstück
                         nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Innerhalb der im
                         Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es
                         sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
                         Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
                         Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Flst. Nr. 257/4
                         hat keinen direkten Zugang zur Dürmentinger Straße. Die Erschließung
                         ist aber über ein Geh- und Fahrrecht über das Flst. Nr. 257 gesichert.
                         Geplant ist in der bestehenden Scheune Lagerräume einzubauen. Hierzu
                         werden im inneren der Scheune bestehende Wände entfernt und Stützen
                         errichtet. An der Südseite werden drei Sektionaltore eingebaut.
                         Ansonsten ändert sich am Gebäude äußerlich nichts.
Nachbareinwände:         Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
Stellungnahme der        Da sich nur die Nutzung (Scheune zu Lagerfläche) und am Gebäude
Verwaltung:              äußerlich außer dem Einbau von Toren nichts verändert, bestehen gegen
                         das Vorhaben keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:      Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

                                           Lageplan
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Grundriss

Schnitte
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                                          Ansichten

18.03.2021, Anton Haberbosch

d)

Vorhaben:              Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr.
                       6407, Weißdornweg 7 in Ertingen
Antragsteller/         ---
Bauherr:
rechtl. Beurteilung:   Das Baugrundstück liegt nach § 30 BauGB im Bereich des
                       Bebauungsplans "Inneres Tal III". Geplant ist der Neubau eines
                       Wohnhauses mit Garagen im EG.
Nachbareinwände:       Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
Stellungnahme der      Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 18,49 m x 9,99 m. Es ist
Verwaltung:            nicht unterkellert. Im EG befinden sich bis auf den Technikraum und das
                       Treppenhaus, nur Garagen. Im OG befindet sich auf einer Grundfläche von
                       13,85 m x 9,99 m eine Wohnung mit ca. 111 m² Wohnfläche. Da es sich
                       um ein Wohngebiet handelt, wäre es wünschenswert mehr Wohnraum statt
                       Garagen zu schaffen. Auch die Ansicht des Gebäudes ist aufgrund der
                       Tore für die Garagen, nicht typisch für ein Wohngebiet. Der
                       Bebauungsplan schließt die Garagen im Gebäude aber nicht aus. Die First-
                       und Wandhöhen sind eingehalten. Trotz der ungewollten Nutzung des EG
                       mit Garagen entspricht das Vorhaben dem Bebauungsplan.
- 11 -

Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

                                       Lageplan

                                          EG
- 12 –

  OG

Schnitte
- 13 -

15.03.2021, Anton Haberbosch
- 14 –

e)
Vorhaben:              Schaffung von Räumen der Begegnung und Gemeinschaft in Binzwangen
                       auf dem Flst. Nr. 121, Schulstraße 30 und Am Binsenberg 1 sowie auf
                       einer Teilfläche des Flst. Nr. 119
Antragsteller/         ---
Bauherr:
rechtl. Beurteilung:Das Baugrundstück befindet sich in der Ortslage vom Teilort Binzwangen.
                    Es liegt nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Der Bereich ist im
                    FNP als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Innerhalb der im
                    Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich
                    nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
                    Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
                    Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
                    Geplant ist an das bestehende Gebäude der Ortsverwaltung Binzwangen
                    in dem auch der Kindergarten untergebracht ist, einen Anbau zur
                    Schaffung von Räumen für die Begegnung und Gemeinschaft zu errichten.
                    Im Nordteil des bestehenden Gebäudes werden im EG bestehende Räume
                    für die benötigten WC-Anlage und das Foyer umgebaut. Die Erschließung
                    findet über die bestehenden Anlagen statt und ist somit gesichert.
Nachbareinwände:    Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
Stellungnahme der   Der geplante Anbau wird eingeschossig mit einem Flachdach ausgeführt
Verwaltung:         und ist nicht unterkellert. Die überbaute Fläche beträgt 200 m². Durch die
                    eingeschossige Bauweise und die Dachform wirkt der Anbau nicht zu
                    mächtig und fügt sich in die vorhandene Bebauung ein. Für das Vorhaben
                    wurde eine schalltechnische Stellungnahme erstellt. Die Stellungnahme
                    empfiehlt Veranstaltungen um 21:45 Uhr enden zu lassen, damit
                    Störungen durch den Parkierungsverkehr vermieden werden. Außerdem
                    wird empfohlen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Nachbarschaft,
                    eine Lüftungsanlage einzubauen, damit bei Musikunterricht oder
                    Chorproben die Fenster nicht zu Lüftungszwecken geöffnet werden
                    müssen. Laut Stellplatzberechnung würden bei gleichzeitiger Belegung
                    aller zur Verfügung stehender Räume, rund 30 Stellplätze zu wenig zur
                    Verfügung stehen. Es ist aber ausgeschlossen, dass in allen Räumen
                    einschließlich Kindergarten gleichzeitig eine Nutzung (mit Vollbelegung)
                    stattfindet.
                    Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
- 15 -

Lageplan

   EG

   OG
- 16 –
- 17 -

                               Ansichten
15.03.2021, Anton Haberbosch
- 18 –

f)
Vorhaben:              Änderung der Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze auf dem
                       Grundstück Flst. Nr. 196/5, Alpenblick 5 in Ertingen-Binzwangen
Antragsteller/         ---
Bauherr:
rechtl. Beurteilung:Das Baugrundstück liegt nach § 30 BauGB im Bereich des
                    Bebauungsplans „Gefälläcker II". Geplant ist der Abbruch von zwei
                    Steinreihen der bestehenden und etwas zurückgesetzten Mauer sowie der
                    Rückbau einer Steinreihe auf ca. 6 m Länge an der Ostseite der Mauer.
Nachbareinwände:    Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
                    Es liegt bereits schon eine Stellungnahme eines betroffenen Angrenzers
                    vor, welche von der Baurechtsbehörde noch zu prüfen ist.
Stellungnahme der   Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2020 wurde ein
Verwaltung:         Antrag (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) auf Änderung der
                    Stützmauer behandelt. Grund hierfür war, dass auf diesem Grundstück
                    ohne eine Genehmigung einer Stützmauer errichtet wurde. Dieser Antrag
                    ist bis heute nicht genehmigt worden. Grund dafür war die ablehnenden
                    Stellungsnahmen der Angrenzer und der Gemeinde. Diese waren aufgrund
                    der Mächtigkeit der Mauer sicher angebracht. Zwischenzeitlich liegt vom
                    Architekten ein Plan für eine geänderte Ausführung mit Datum vom
                    06.10.2020 vor. Bei dieser Änderung ist vorgesehen, von der etwas
                    zurückgesetzten Mauer ca. 1,20 m in der Höhe (zwei Steine) wieder zu
                    entfernen. Von der Mauer auf der Grenze soll von Osten her auf einer
                    Länge von ca. 6 m ebenfalls ein Rückbau von ca. 60 cm in der Höhe (ein
                    Stein) erfolgen.
                    Das Baurechtsamt bittet um Mitteilung, ob die Planung von den Anliegern
                    sowie dem Gemeinde- und Ortschaftsrat so mitgetragen werden kann. Die
                    Anlieger wurden benachrichtigt. Eine Stellungnahme die noch Forderungen
                    enthält, ist bereits eingegangen. Es könnten aber durchaus noch weitere
                    eingehen. Sofern die Belange der Nachbarn noch berücksichtigt werden,
                    könnte die Verwaltung der Planung so zustimmen.
Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Binzwangen:
                    Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn alle berechtigten
                    Einwendungen der Nachbarn berücksichtigt werden.

                                                              Lageplan
- 19 -

                                   Veränderte Ausführung

16.03.2021, Anton Haberbosch

g)
Vorhaben:              Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus mit Podologiepraxis auf
                       dem Flst. Nr. 160/4, Riedsteige 1 in Ertingen-Erisdorf, (Antrag auf
                       Bauvorbescheid)
Antragsteller/         ---
Bauherr:
rechtl. Beurteilung:   Das Baugrundstück liegt nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich.
                       Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben
                       zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
                       Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die
                       Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert
                       ist.
Nachbareinwände:       Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt.
Stellungnahme der      Das Baugrundstück befindet sich Angrenzend an zwei verschiedenen
Verwaltung:            Bebauungspläne. Zu einem handelt es sich um einen nach früheren
                       Gesichtspunkten aufgestellten BP „Hinter den Gärten“ und zum anderen
                       um einen Plan von 2009 „Riedsteige“. Ein im Süden angrenzendes
                       Doppelhaus welches sich im BP „Hinter den Gärten“ befindet wurde durch
                       eine Befreiung mit einem Pultdach genehmigt. Bei dem im Westen
                       angrenzende BP „Riedsteige“ sind verschiedenen Dachformen wie
                       Satteldach, Pultdach und Flachlachdach festgelegt. Ein Gebäude wurde
- 20 –

                    dann durch Befreiung mit einem Walmdach genehmigt. Die Bauherren
                    Riedsteige 1 planen einen Anbau an das bestehende Gebäude im Süden
                    und Norden. Im Süden wird es ein 2 geschossiger Anbau ohne Keller und
                    im Norden ebenfalls ein zweigeschossiger mit Garagen im UG. Beim
                    Anbau im Norden wird im EG eine Praxis für Podologie eingebaut. Das
                    bisherige Gebäude war mit einem Satteldach versehen. Jetzt sollen alle
                    Dächer als flaches Pultdach mit 3 Grad ausgeführt werden. Die Höhe des
                    geplanten Gebäudes beträgt zur Grenze an der Westseite 8,62 m und ist
                    dann so hoch wie die jetzige Firsthöhe. Die Stockwerkshöhe im DG beträgt
                    zwischen 2,00 m und 2,4 m. Augenscheinlich hat das Gebäude dann 3
                    Geschosse wobei das DG nicht als Vollgeschoss zählt, weil es kleiner als
                    dreiviertel der darunterliegenden Grundfläche ist. Durch die Anbauten im
                    Süden und Norden erhält das Gebäude eine Gesamtlänge von 21,82 m
                    was dann durch den Ausbau des Dachgeschosses einen stattlichen
                    Baukörper ergibt. Da es aber in der näheren Umgebung ähnlich lange
                    Gebäude gibt, passt es sich zumindest in der Länge in die
                    Umgebungsbebauung ein. Der Planer nimmt bezüglich der Höhe auf den
                    angrenzenden BP Riedsteige Bezug, da dort Gebäude bis 9,20 m
                    Firsthöhe zulässig wären. Allerdings liegt das Gelände bzw. die EFH dort
                    auch unter dem des Bauvorhabens (direkt angrenzend um ca. 1 m). Durch
                    das     Vorhaben     wird    mehr   Wohnraum       geschaffen.  Da    die
                    Wohnraumbeschaffung aufgrund Landverbrauch immer mehr in
                    verdichteter Bauweise erfolgen soll, kann der Bauvoranfrage so
                    zugestimmt werden. Allerdings werden die Bauherren und der Planer
                    darauf hingewiesen, dass die jetzt geplante Höhe des Gebäudes beim
                    Baugesuch unbedingt einzuhalten ist und nicht mehr erhöht werden darf.

                    Aus Sicht der Verwaltung bestehen dann gegen das Vorhaben keine
                    Bedenken.
Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Erisdorf:
                    Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

                                        Lageplan
- 21 -

Untergeschoss

Erdgeschoss
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Obergeschoss

Dachgeschoss
- 23 -

   Schnitt

Ansicht „West“
- 24 –

                                    Ansicht „Süd“

18.03.2021, Anton Haberbosch

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