Einladung zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021 - Gemeinde ...
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Einladung zur Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021 Am Montag, 29.03.2021 findet um 17:30 Uhr in der Kulturhalle in Ertingen eine öffentliche Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses statt. Tagesordnung TOP 1 Baugesuche a) Umbau und Sanierung bestehendes Generationenhaus Flst. Nr. 142/1, Michel-Buck-Straße 34 in Ertingen b) Garagenanbau mit Dachüberstand an bestehende Wagenremise auf dem Grundstück Flst. Nr. 3441/1, Marienstraße 7 in Ertingen c) Umbau einer Scheune zu Lagerflächen Flst. Nr. 257/4, Dürmentinger Straße 27/1, Ertingen d) Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 6407, Weißdornweg 7 in Ertingen e) Schaffung von Räumen der Begegnung und Gemeinschaft in Binzwangen auf dem Flst. Nr. 121, Schulstraße 30 und Am Binsenberg 1 sowie auf einer Teilfläche des Flst. Nr. 119 f) Änderung der Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flst. Nr. 196/5, Alpenblick 5 in Ertingen-Binzwangen g) Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus mit Podologiepraxis auf dem Flst.Nr.160/4, Riedsteige 1 in Ertingen-Erisdorf (Antrag auf Bauvorbescheid) TOP 2 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen Die Bevölkerung ist zur Teilnahme an der Sitzung herzlich eingeladen. Ertingen, 18.03.2021 gez. Jürgen Köhler, Bürgermeister
023.32 – 039280 Schriftliche Sitzungsinformation zur öffentlichen Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am Montag, 29.03.2021 TOP 1 Baugesuche a) Vorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Generationenhaus Flst. Nr. 142/1, Michel-Buck-Straße 34 in Ertingen Antragsteller/ --- Bauherr: rechtl. Beurteilung: Das Baugrundstück liegt nach § 30 BauGB im Bereich des Bebauungsplans „Engel-Areal". Geplant ist eine umfangreiche Sanierung und Umbau sowie der Ein-/ Anbau einer Garage. Die Sanierung ist nach Angaben der Bauherren notwendig, um das Gebäude wieder als Wohnraum nutzen zu können. Bei dieser Sanierung wird auch ein Teil des Gebäudes abgebrochen um den erforderlichen Grenzabstand zum Nachbargrundstück zu erhalten. Auf einer Teilfläche wird dann die Garage auf der Grenze errichtet. Vorgesehen sind die Wohnräume auf 3 Ebenen unterzubringen. Damit mehrere Generationen wieder im Haus leben können, wird das Gebäude barrierearm ausgeführt und eine Aufzugs- anlage eingebaut. Die sehr niedrigen Stockhöhen werden auf den heutigen Stand gebracht. Das Dach wird dabei angehoben und erneuert. Das BV befindet sich im BP „Engel-Areal“ im Dorfgebiet MD 1. Für diesen Bereich ist nur ein einfacher BP aufgestellt worden, was bedeutet, dass lediglich die Art der Nutzung definiert wurde. Für diese Fläche gilt deshalb die Beurteilungsgrundlage nach § 34 BauGB welche besagt, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bei dem Bauvorhaben ändert sich an der Art und Maß der baulichen Nutzung nicht viel. Außer in der Höhe. Das Gebäude wird durch die angepassten Stockhöhen und die Nutzung auf drei Ebenen um 2,11 Meter höher wie das bestehende und hat dann eine Gesamthöhe von 14,38 m. Es ist dann höher wie die bestehende Umgebungsbebauung. Allerdings ist es auf der gegenüberliegenden Straßenseite möglich, dass dort etwa gleich hohe Gebäude gebaut werden. Zwar ist die Firsthöhe dort auf 11,50 m beschränkt aber die EFH um 1,43 m bzw. 2,63 m höher festgelegt. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellungnahme der Das Bauvorhaben befindet sich in einem Mischgebiet. Verwaltung: In der näheren Umgebungsbebauung sind vorwiegend wohn- und landwirtschaftliche Gebäude zu finden. Nach Ansicht der Gemeinde fügt sich das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung ein, obwohl es dann das höchste Gebäude in der näheren Umgebung ist. An sich ist die Erschließung (Straße und Hauptkanal vorhanden) gesichert. Derzeit erfolgt die Wasserversorgung noch gemeinsam mit dem Nachbargrundstück Michel-Buck-Straße 36. Im Zuge der Baumaßnahme ist für jedes Gebäude ein separater Anschluss herzustellen. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken.
-2– Beschlussvorschlag: 1.) Die untere Baurechtsbehörde wird gebeten, den Antragsteller darauf hinzuweisen, dass für das Bauvorhaben ein separater Frischwasseranschluss hergestellt werden muss. Die Kosten für die Herstellung hat der Antragsteller zu tragen. 2.) Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Lageplan EG
-6– b) Vorhaben: Garagenanbau mit Dachüberstand an bestehende Wagenremise auf dem Grundstück Flst. Nr. 3441/1, Marienstraße 7 in Ertingen Antragsteller/ --- Bauherr: rechtl. Beurteilung:Das Baugrundstück befindet sich an der Ortsrandlage. Im Südosten schließt unmittelbar keine Bebauung an. Im Süden und im Westen gibt es aber Bebauungen, die noch weiter hinausgehen. Somit liegt das Baugrundstück nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist der Anbau einer Garage. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellungnahme der In der näheren Umgebungsbebauung sind vorwiegend Wohngebäude Verwaltung: sowie landwirtschaftliche Gebäude, insofern passt das Vorhaben schon einmal zum Gebietscharakter. Das Vorhaben dürfte sich aufgrund Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen. Da es sich lediglich um einen Anbau an der bestehenden Wagenremisse handelt, kann man davon ausgehen, dass die Erschließung bereits gesichert/ vorhanden ist. Der Anbau ist mit dem gleichen Satteldach wie das bestehende geplant. Die Dachneigung beträgt 30°. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Lageplan
-8– c) Vorhaben: Umbau einer Scheune zu Lagerflächen Flst. Nr. 257/4, Dürmentinger Straße 27/1, Ertingen Antragsteller/ Bauherr --- rechtl. Beurteilung: Das Baugrundstück befindet sich in der Ortsmitte von Ertingen. Für den Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Somit liegt das Baugrundstück nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Flst. Nr. 257/4 hat keinen direkten Zugang zur Dürmentinger Straße. Die Erschließung ist aber über ein Geh- und Fahrrecht über das Flst. Nr. 257 gesichert. Geplant ist in der bestehenden Scheune Lagerräume einzubauen. Hierzu werden im inneren der Scheune bestehende Wände entfernt und Stützen errichtet. An der Südseite werden drei Sektionaltore eingebaut. Ansonsten ändert sich am Gebäude äußerlich nichts. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellungnahme der Da sich nur die Nutzung (Scheune zu Lagerfläche) und am Gebäude Verwaltung: äußerlich außer dem Einbau von Toren nichts verändert, bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Lageplan
- 10 – Ansichten 18.03.2021, Anton Haberbosch d) Vorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 6407, Weißdornweg 7 in Ertingen Antragsteller/ --- Bauherr: rechtl. Beurteilung: Das Baugrundstück liegt nach § 30 BauGB im Bereich des Bebauungsplans "Inneres Tal III". Geplant ist der Neubau eines Wohnhauses mit Garagen im EG. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellungnahme der Das geplante Gebäude hat eine Grundfläche von 18,49 m x 9,99 m. Es ist Verwaltung: nicht unterkellert. Im EG befinden sich bis auf den Technikraum und das Treppenhaus, nur Garagen. Im OG befindet sich auf einer Grundfläche von 13,85 m x 9,99 m eine Wohnung mit ca. 111 m² Wohnfläche. Da es sich um ein Wohngebiet handelt, wäre es wünschenswert mehr Wohnraum statt Garagen zu schaffen. Auch die Ansicht des Gebäudes ist aufgrund der Tore für die Garagen, nicht typisch für ein Wohngebiet. Der Bebauungsplan schließt die Garagen im Gebäude aber nicht aus. Die First- und Wandhöhen sind eingehalten. Trotz der ungewollten Nutzung des EG mit Garagen entspricht das Vorhaben dem Bebauungsplan.
- 11 - Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Lageplan EG
- 12 – OG Schnitte
- 13 - 15.03.2021, Anton Haberbosch
- 14 – e) Vorhaben: Schaffung von Räumen der Begegnung und Gemeinschaft in Binzwangen auf dem Flst. Nr. 121, Schulstraße 30 und Am Binsenberg 1 sowie auf einer Teilfläche des Flst. Nr. 119 Antragsteller/ --- Bauherr: rechtl. Beurteilung:Das Baugrundstück befindet sich in der Ortslage vom Teilort Binzwangen. Es liegt nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Der Bereich ist im FNP als Flächen für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Geplant ist an das bestehende Gebäude der Ortsverwaltung Binzwangen in dem auch der Kindergarten untergebracht ist, einen Anbau zur Schaffung von Räumen für die Begegnung und Gemeinschaft zu errichten. Im Nordteil des bestehenden Gebäudes werden im EG bestehende Räume für die benötigten WC-Anlage und das Foyer umgebaut. Die Erschließung findet über die bestehenden Anlagen statt und ist somit gesichert. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellungnahme der Der geplante Anbau wird eingeschossig mit einem Flachdach ausgeführt Verwaltung: und ist nicht unterkellert. Die überbaute Fläche beträgt 200 m². Durch die eingeschossige Bauweise und die Dachform wirkt der Anbau nicht zu mächtig und fügt sich in die vorhandene Bebauung ein. Für das Vorhaben wurde eine schalltechnische Stellungnahme erstellt. Die Stellungnahme empfiehlt Veranstaltungen um 21:45 Uhr enden zu lassen, damit Störungen durch den Parkierungsverkehr vermieden werden. Außerdem wird empfohlen zur Minimierung der Beeinträchtigung der Nachbarschaft, eine Lüftungsanlage einzubauen, damit bei Musikunterricht oder Chorproben die Fenster nicht zu Lüftungszwecken geöffnet werden müssen. Laut Stellplatzberechnung würden bei gleichzeitiger Belegung aller zur Verfügung stehender Räume, rund 30 Stellplätze zu wenig zur Verfügung stehen. Es ist aber ausgeschlossen, dass in allen Räumen einschließlich Kindergarten gleichzeitig eine Nutzung (mit Vollbelegung) stattfindet. Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen das Vorhaben keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
- 15 - Lageplan EG OG
- 16 –
- 17 - Ansichten 15.03.2021, Anton Haberbosch
- 18 – f) Vorhaben: Änderung der Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Flst. Nr. 196/5, Alpenblick 5 in Ertingen-Binzwangen Antragsteller/ --- Bauherr: rechtl. Beurteilung:Das Baugrundstück liegt nach § 30 BauGB im Bereich des Bebauungsplans „Gefälläcker II". Geplant ist der Abbruch von zwei Steinreihen der bestehenden und etwas zurückgesetzten Mauer sowie der Rückbau einer Steinreihe auf ca. 6 m Länge an der Ostseite der Mauer. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Es liegt bereits schon eine Stellungnahme eines betroffenen Angrenzers vor, welche von der Baurechtsbehörde noch zu prüfen ist. Stellungnahme der Bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 29.06.2020 wurde ein Verwaltung: Antrag (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren) auf Änderung der Stützmauer behandelt. Grund hierfür war, dass auf diesem Grundstück ohne eine Genehmigung einer Stützmauer errichtet wurde. Dieser Antrag ist bis heute nicht genehmigt worden. Grund dafür war die ablehnenden Stellungsnahmen der Angrenzer und der Gemeinde. Diese waren aufgrund der Mächtigkeit der Mauer sicher angebracht. Zwischenzeitlich liegt vom Architekten ein Plan für eine geänderte Ausführung mit Datum vom 06.10.2020 vor. Bei dieser Änderung ist vorgesehen, von der etwas zurückgesetzten Mauer ca. 1,20 m in der Höhe (zwei Steine) wieder zu entfernen. Von der Mauer auf der Grenze soll von Osten her auf einer Länge von ca. 6 m ebenfalls ein Rückbau von ca. 60 cm in der Höhe (ein Stein) erfolgen. Das Baurechtsamt bittet um Mitteilung, ob die Planung von den Anliegern sowie dem Gemeinde- und Ortschaftsrat so mitgetragen werden kann. Die Anlieger wurden benachrichtigt. Eine Stellungnahme die noch Forderungen enthält, ist bereits eingegangen. Es könnten aber durchaus noch weitere eingehen. Sofern die Belange der Nachbarn noch berücksichtigt werden, könnte die Verwaltung der Planung so zustimmen. Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Binzwangen: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, wenn alle berechtigten Einwendungen der Nachbarn berücksichtigt werden. Lageplan
- 19 - Veränderte Ausführung 16.03.2021, Anton Haberbosch g) Vorhaben: Umbau und Erweiterung bestehendes Wohnhaus mit Podologiepraxis auf dem Flst. Nr. 160/4, Riedsteige 1 in Ertingen-Erisdorf, (Antrag auf Bauvorbescheid) Antragsteller/ --- Bauherr: rechtl. Beurteilung: Das Baugrundstück liegt nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Nachbareinwände: Die Nachbarbeteiligung wird derzeit durchgeführt. Stellungnahme der Das Baugrundstück befindet sich Angrenzend an zwei verschiedenen Verwaltung: Bebauungspläne. Zu einem handelt es sich um einen nach früheren Gesichtspunkten aufgestellten BP „Hinter den Gärten“ und zum anderen um einen Plan von 2009 „Riedsteige“. Ein im Süden angrenzendes Doppelhaus welches sich im BP „Hinter den Gärten“ befindet wurde durch eine Befreiung mit einem Pultdach genehmigt. Bei dem im Westen angrenzende BP „Riedsteige“ sind verschiedenen Dachformen wie Satteldach, Pultdach und Flachlachdach festgelegt. Ein Gebäude wurde
- 20 – dann durch Befreiung mit einem Walmdach genehmigt. Die Bauherren Riedsteige 1 planen einen Anbau an das bestehende Gebäude im Süden und Norden. Im Süden wird es ein 2 geschossiger Anbau ohne Keller und im Norden ebenfalls ein zweigeschossiger mit Garagen im UG. Beim Anbau im Norden wird im EG eine Praxis für Podologie eingebaut. Das bisherige Gebäude war mit einem Satteldach versehen. Jetzt sollen alle Dächer als flaches Pultdach mit 3 Grad ausgeführt werden. Die Höhe des geplanten Gebäudes beträgt zur Grenze an der Westseite 8,62 m und ist dann so hoch wie die jetzige Firsthöhe. Die Stockwerkshöhe im DG beträgt zwischen 2,00 m und 2,4 m. Augenscheinlich hat das Gebäude dann 3 Geschosse wobei das DG nicht als Vollgeschoss zählt, weil es kleiner als dreiviertel der darunterliegenden Grundfläche ist. Durch die Anbauten im Süden und Norden erhält das Gebäude eine Gesamtlänge von 21,82 m was dann durch den Ausbau des Dachgeschosses einen stattlichen Baukörper ergibt. Da es aber in der näheren Umgebung ähnlich lange Gebäude gibt, passt es sich zumindest in der Länge in die Umgebungsbebauung ein. Der Planer nimmt bezüglich der Höhe auf den angrenzenden BP Riedsteige Bezug, da dort Gebäude bis 9,20 m Firsthöhe zulässig wären. Allerdings liegt das Gelände bzw. die EFH dort auch unter dem des Bauvorhabens (direkt angrenzend um ca. 1 m). Durch das Vorhaben wird mehr Wohnraum geschaffen. Da die Wohnraumbeschaffung aufgrund Landverbrauch immer mehr in verdichteter Bauweise erfolgen soll, kann der Bauvoranfrage so zugestimmt werden. Allerdings werden die Bauherren und der Planer darauf hingewiesen, dass die jetzt geplante Höhe des Gebäudes beim Baugesuch unbedingt einzuhalten ist und nicht mehr erhöht werden darf. Aus Sicht der Verwaltung bestehen dann gegen das Vorhaben keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates Erisdorf: Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Lageplan
- 21 - Untergeschoss Erdgeschoss
- 22 – Obergeschoss Dachgeschoss
- 23 - Schnitt Ansicht „West“
- 24 – Ansicht „Süd“ 18.03.2021, Anton Haberbosch TOP 2 Bekanntgaben, Verschiedenes, Wünsche, Anregungen
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