Investitions- und Innovationsworkshop
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
I nve s t i t i o n s - u n d I n n ov at i o n swo r k s h o p Einzelbetriebliches Innovations - u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r u n g s - programm Rheinland-Pfalz D VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n 08.März 2016 Angela Haag www.isb.rlp.de
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Überblick Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Anteilseigner Land Rheinland-Pfalz 100% Bilanzsumme 10,3 Mrd.€ Stammkapital 184 Mio.€ Personal 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2
AG E N DA Innovationsförderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm (InnoTop) Forschung und Entwicklung (InnoStart) 4
E i n ze l b e t r i eb l i ch e s I n n ov at i o n s - u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r p r o g r a m m R h e i n l a n d - P f a l z ( I n n o To p ) Rechtsgrundlagen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (VV) vom 13. November 2015 auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (VV IWB-EFRE) vom 15. Oktober 2015 und des Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2014-2020 5
I n n o To p Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland- Pfalz a) Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 b) große Unternehmen, wenn Vorhaben von besonderer Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz sind Wer wird gefördert? c) große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern wenn Vorhaben von herausragender Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist. Haushaltsmittel in Bezug auf a) und b) noch verfügbar sind. in den letzten fünf Jahren keine Fördermittel aus rheinland-pfälzischen Technologieförderprogrammen vereinnahmt wurden Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden. 6
I n n o To p Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren der Kategorien Industrielle Forschung Experimentelle Entwicklung Was wird gefördert? Ein Produkt bzw. Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es in der Europäischen Union noch nicht auf dem Markt ist. 7
I n n o To p Förderfähige Vorhaben werden mit einer Zuwendung (Zuschuss) gefördert Zuwendungen werden aus Landes- und EFRE-Mitteln gewährt. EFRE-Mittel werden nur gewährt, wenn die Zuwendung mindestens 20.000 € beträgt Durchführbarkeitsstudien Wie wird Studien über technische Durchführbarkeit von FuE-Vorhaben gefördert? Zuwendung bis zu 37.500 € FuE-Vorhaben Vorhaben zur Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren Industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung Zuwendung bis zu 500.000 € 8
I n n o To p Fördervoraussetzungen Technisches und finanzielles Realisierungsrisiko Mittelfristige wirtschaftliche Verwertung (insbesondere bei experimenteller Entwicklung) Durchführung in einem in Rheinland-Pfalz ansässigem Betrieb Wie wird Volkswirtschaftlich wertvoll (Leistungsfähigkeit, Arbeitsplätze usw.) gefördert? Personelle, sächliche und finanzielle Grundausstattung zur Durchführung des Vorhabens (ordnungsgemäße technische und administrative Abwicklung) Bei größeren Unternehmen darf die Unterstützung nicht zu einem signifikanten Abbau von Arbeitsplätzen an anderen Standorten in der Europäischen Union führen 9
I n n o To p Förderfähige Ausgaben Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben Personalausgaben Gemeinausgaben (Pauschale von bis zu 15 % der förderfähigen Personalausgaben) Wie wird Materialausgaben gefördert? (Material und Bedarfsmittel für Versuche und Prototypen) Ausgaben für Fremdleistungen (spezielle Beratungs- und Dienstleistungen) 10
I n n o To p Höhe der Förderung Durchführbarkeitsstudien Anerkennung von max. 75.000 € förderfähigen Ausgaben Zuwendung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben Wie wird gefördert? 11
I n n o To p Höhe der Förderung FuE-Vorhaben Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung und dem damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiko sowie dem öffentlichen Interesse des Vorhabens. Wie wird gefördert? Industrielle Forschung bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben Experimentelle Entwicklung bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben Industrielle Entwicklung und gewogenes Mittel wird angewandt experimentelle Entwicklung 12
I n n o To p Höhe der Förderung FuE-Vorhaben Fördersätze können angehoben werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: mittleres Unternehmen bis zu 10 % Aufzählung 1 Wie wird kleines Unternehmen bis zu 20 % Aufzählung 2 Vorhaben wird von mind. zwei Unternehmen durchgeführt, von denen keines gefördert? Aufzählung 3 mehr als 70 % der förderfähigen Ausgaben bestreitet und mindestens eines ein KMU ist. bis zu 15 % Vorhaben wird von einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung durchgeführt, die mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben trägt und ihre Forschungsergebnisse selbst veröffentlichen darf. bis zu 15 % bei wiederholter Inanspruchnahme des Förderprogramms innerhalb von fünf Jahren wird die Quote jeweils um 10 % abgesenkt . 13
I n n o To p Wo wird beantragt? Anträge für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben werden bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt. Wie wird beantragt? Anträge sollen über das Internetportal der ISB gestellt werden. Zusätzlich sind die Anträge noch zu unterschreiben und in der Printversion bei der ISB Aufzählung 1 einzureichen. Antrag Aufzählung 2 Bewilligung Zuständige Behörde Aufzählung 3 Zuwendungsbescheid < 250.000 EUR Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ≥ 250.000 EUR Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Für die gesamte weitere Abwicklung (Mittelauszahlung, Änderungsbescheide, Verwendungsnachweise usw.) ist die ISB zuständig. 14
Beratung durch die ISB Homepage der ISB www.isb.rlp.de 15
I n n o To p www.isb.rlp.de Wirtschaft Förderung A-Z Internetportal der ISB Antrag 16
I n n o To p Internetportal der ISB Antrag 17
I n n o To p Internetportal der ISB Antrag 18
I n n o To p Internetportal der ISB Antrag 19
I n n o To p Fallbeispiel Durchführbarkeitsstudie Förderfähige Ausgaben Personalausgaben 80.000 € Aufzählung 1 Gemeinausgaben 12.000 € AufzählungGesamtausgaben Bewilligung 2 92.000 € AufzählungFördersatz 3 50 % Zuwendungen rechnerisch 46.000 € Zuwendung zulässig 37.500 € Eigenanteil 54.500 € 20
I n n o To p Fallbeispiel FuE-Vorhaben Förderfähige Ausgaben Personalausgaben 200.000 € Aufzählung 1 Gemeinausgaben 30.000 € AufzählungMaterialausgaben Bewilligung 2 80.000 € AufzählungFremdleistungen 3 100.000 € Gesamtausgaben 410.000 € Förderquote (experimentelle Entwicklung) 25 % Zuschlag mittleres Unternehmen 10 % Forschungseinrichtung ist beteiligt 15 % Gesamtfördersatz 50 % Zuwendung 205.000 € 21
I n n o To p Fallbeispiel FuE-Vorhaben Finanzierungsplan Gesamtausgaben 410.000 € Aufzählung 1 Zuwendung 205.000 € AufzählungEigenanteil Bewilligung 2 des Unternehmens 205.000 € Aufzählung 3 Ausgaben für die Produktion 150.000 € Markteinführung 100.000 € Die Finanzierung der FuE-Ausgaben muss auch ohne die Zuwendung darstellbar sein (Plausibilität). Amortisation der FuE-Ausgaben muss mittelfristig, i.d.R. innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Vorhabens (Bindungsfrist) , nachgewiesen werden. 22
Fo r s ch u n g u n d E n t w i ck l u n g ( I n n o S t a r t ) Rechtsgrundlage InnoStart ist ein eigenständiges Fördermodul innerhalb des Einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderungsprogramms Rheinland-Pfalz, entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (VV) vom 13. November 2015. 23
InnoStar t Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland- Pfalz Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Wer wird gefördert? Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden. 24
InnoStar t FuE-Aufträge FuE-Tätigkeiten, die ausschließlich von Hochschulen und Forschungseinrichtungen1 erbracht werden sollen, wenn Unternehmen die erforderliche personelle und sächliche Grundausstattung fehlt. Industrielle Forschung und/oder Experimentelle Entwicklung Was wird Abschluss spätestens 12 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides gefördert? 1 Öffentliche und private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen 25
InnoStar t Förderfähige Vorhaben werden mit einer Zuwendung (Zuschuss) gefördert Zuwendung wird aus Landesmitteln gewährt Höhe der Zuwendung bis zu 12.500 € Wie wird Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt gefördert? Schnelle Bearbeitung des Antrags bis zum Zuwendungsbescheid ist innerhalb von zwei Wochen möglich 26
InnoStar t Fördervoraussetzungen Technisches und finanzielles Realisierungsrisiko Mittelfristige wirtschaftliche Verwertung (insbesondere bei experimenteller Entwicklung) Durchführung in einem in Rheinland-Pfalz ansässigem Betrieb Wie wird Volkswirtschaftlich wertvoll (Leistungsfähigkeit, Arbeitsplätze usw.) gefördert? Personelle, sächliche und finanzielle Grundausstattung zur Durchführung des Vorhabens (ordnungsgemäße technische und administrative Abwicklung) Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. 27
InnoStar t Förderfähige Ausgaben und Höhe der Förderung Für FuE-Aufträge werden maximal 25.000 € anerkannt Die Förderquote beträgt 50 % Wie wird Bei der Antragstellung muss ein detailliertes Angebot der/des Auftragnehmer(s) gefördert? vorgelegt werden. Bei wiederholter Inanspruchnahme des Förderprogramms innerhalb von fünf Jahren wird die Quote jeweils um 10 % abgesenkt . 28
InnoStar t Wo wird beantragt? Anträge für FuE-Aufträge werden direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt. Wie wird beantragt? Anträge können von der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz (ISB) heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die ISB geschickt werden. Antrag www.isb.rlp.de Wirtschaft Förderung A-Z Zuständige Behörde Den Zuwendungsbescheid erlässt die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz (ISB). Für die gesamte weitere Abwicklung (Mittelauszahlung, Änderungsbescheide, Verwendungsnachweise usw.) ist die ISB zuständig. 29
InnoStar t Fallbeispiel FuE-Aufträge AufzählungFörderfähige 1 Ausgaben lt. Angebot der 28.000 € Hochschule AufzählungFinanzierungsplan Bewilligung 2 28.000 € AufzählungFörderquote 3 50 % Zuwendung (rechnerisch) 14.000 € Zuwendung (zulässig) 12.500 € Eigenanteil 15.500 € 30
D a n ke 31
Sie können auch lesen