Investitions- und Innovationsworkshop

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Investitions- und Innovationsworkshop
I nve s t i t i o n s - u n d I n n ov at i o n swo r k s h o p

                                   Einzelbetriebliches Innovations -
                                   u n d Te c h n o l o g i e f ö r d e r u n g s -
                                   programm Rheinland-Pfalz

                                   D VA G B i l d u n g s z e n t r u m Z w e i b r ü c k e n
                                   08.März 2016
                                   Angela Haag

                                                                                  www.isb.rlp.de
Investitions- und Innovationsworkshop
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Überblick

Rechtsform           Anstalt des öffentlichen Rechts

Anteilseigner        Land Rheinland-Pfalz 100%

Bilanzsumme          10,3 Mrd.€

Stammkapital         184 Mio.€

Personal             300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

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Investitions- und Innovationsworkshop
Die Aufgaben der ISB

Kommunalfinanzierung

Wohnraumförderung

Wirtschaftsförderung

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Investitions- und Innovationsworkshop
AG E N DA

Innovationsförderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz
 Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderprogramm (InnoTop)
 Forschung und Entwicklung (InnoStart)

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Investitions- und Innovationsworkshop
E i n ze l b e t r i eb l i ch e s I n n ov at i o n s - u n d
Te c h n o l o g i e f ö r d e r p r o g r a m m R h e i n l a n d - P f a l z
( I n n o To p )

Rechtsgrundlagen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung (VV) vom 13. November 2015

auf der Grundlage der
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und
Landesplanung (VV IWB-EFRE) vom 15. Oktober 2015

und des
Operationelles Programm für den Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung (EFRE) im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung"
Rheinland-Pfalz, Förderperiode 2014-2020

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Investitions- und Innovationsworkshop
I n n o To p

                   Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-
                    Pfalz
                    a) Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß
                        der KMU-Definition im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014

                    b) große Unternehmen, wenn Vorhaben von besonderer Bedeutung für das Land
                       Rheinland-Pfalz sind
Wer wird
gefördert?          c) große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern wenn
                        Vorhaben von herausragender Bedeutung für das Land Rheinland-Pfalz ist.
                        Haushaltsmittel in Bezug auf a) und b) noch verfügbar sind.
                        in den letzten fünf Jahren keine Fördermittel aus rheinland-pfälzischen
                          Technologieförderprogrammen vereinnahmt wurden

                    Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im
                    Besitz der öffentlichen Hand befinden.

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Investitions- und Innovationsworkshop
I n n o To p

                 Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren
                    der Kategorien
                     Industrielle Forschung
                     Experimentelle Entwicklung

Was wird
gefördert?          Ein Produkt bzw. Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es in der
                    Europäischen Union noch nicht auf dem Markt ist.

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Investitions- und Innovationsworkshop
I n n o To p

                   Förderfähige Vorhaben werden mit einer Zuwendung (Zuschuss) gefördert
                   Zuwendungen werden aus Landes- und EFRE-Mitteln gewährt.
                    EFRE-Mittel werden nur gewährt, wenn die Zuwendung mindestens 20.000 €
                    beträgt

                    Durchführbarkeitsstudien
Wie wird               Studien über technische Durchführbarkeit von FuE-Vorhaben
gefördert?             Zuwendung bis zu 37.500 €

                    FuE-Vorhaben
                       Vorhaben zur Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren
                       Industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung
                       Zuwendung bis zu 500.000 €

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Investitions- und Innovationsworkshop
I n n o To p

                 Fördervoraussetzungen
                       Technisches und finanzielles Realisierungsrisiko
                       Mittelfristige wirtschaftliche Verwertung (insbesondere bei experimenteller
                        Entwicklung)
                       Durchführung in einem in Rheinland-Pfalz ansässigem Betrieb
Wie wird               Volkswirtschaftlich wertvoll (Leistungsfähigkeit, Arbeitsplätze usw.)
gefördert?             Personelle, sächliche und finanzielle Grundausstattung zur Durchführung des
                        Vorhabens (ordnungsgemäße technische und administrative Abwicklung)
                       Bei größeren Unternehmen darf die Unterstützung nicht zu einem signifikanten
                        Abbau von Arbeitsplätzen an anderen Standorten in der Europäischen Union
                        führen

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I n n o To p

                 Förderfähige Ausgaben
                    Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben
                       Personalausgaben
                       Gemeinausgaben
                        (Pauschale von bis zu 15 % der förderfähigen Personalausgaben)
Wie wird               Materialausgaben
gefördert?
                        (Material und Bedarfsmittel für Versuche und Prototypen)
                       Ausgaben für Fremdleistungen
                        (spezielle Beratungs- und Dienstleistungen)

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I n n o To p

                 Höhe der Förderung
                    Durchführbarkeitsstudien
                       Anerkennung von max. 75.000 € förderfähigen Ausgaben
                       Zuwendung beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben

Wie wird
gefördert?

                                                                               11
I n n o To p

                 Höhe der Förderung
                    FuE-Vorhaben
                    Höhe der Förderung richtet sich nach der technologischen Bedeutung und dem
                    damit verbundenen technischen und finanziellen Realisierungsrisiko sowie dem
                    öffentlichen Interesse des Vorhabens.
Wie wird
gefördert?             Industrielle Forschung               bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

                       Experimentelle Entwicklung           bis zu 25 % der förderfähigen Ausgaben

                       Industrielle Entwicklung und         gewogenes Mittel wird angewandt
                        experimentelle Entwicklung

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I n n o To p

                  Höhe der Förderung
                    FuE-Vorhaben
                    Fördersätze können angehoben werden, wenn folgende Voraussetzungen
                    vorliegen:

                       mittleres Unternehmen                                       bis zu 10 %
      Aufzählung 1
Wie wird               kleines Unternehmen                                         bis zu 20 %
      Aufzählung 2    Vorhaben wird von mind. zwei Unternehmen durchgeführt, von denen keines
gefördert?
      Aufzählung 3     mehr als 70 % der förderfähigen Ausgaben bestreitet und mindestens eines
                        ein KMU ist.                                               bis zu 15 %
                       Vorhaben wird von einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung
                        durchgeführt, die mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben trägt und ihre
                        Forschungsergebnisse selbst veröffentlichen darf.          bis zu 15 %
                       bei wiederholter Inanspruchnahme des Förderprogramms innerhalb von fünf
                        Jahren wird die Quote jeweils um 10 % abgesenkt .

                                                                                                      13
I n n o To p

                   Wo wird beantragt?
                      Anträge für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben werden bei der
                      Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt.

                   Wie wird beantragt?
                    Anträge sollen über das Internetportal der ISB gestellt werden. Zusätzlich
                    sind die Anträge noch zu unterschreiben und in der Printversion bei der ISB
      Aufzählung 1 einzureichen.
Antrag
      Aufzählung 2
Bewilligung      Zuständige Behörde
      Aufzählung 3 Zuwendungsbescheid
                      < 250.000 EUR                 Investitions- und Strukturbank
                                                    Rheinland-Pfalz (ISB)
                      ≥ 250.000 EUR                 Ministerium für Wirtschaft,
                                                    Klimaschutz, Energie und Landesplanung

                      Für die gesamte weitere Abwicklung (Mittelauszahlung,
                      Änderungsbescheide, Verwendungsnachweise usw.) ist die ISB zuständig.

                                                                                                  14
Beratung durch die ISB
Homepage der ISB www.isb.rlp.de

                                  15
I n n o To p

                www.isb.rlp.de  Wirtschaft  Förderung A-Z
                Internetportal der ISB

Antrag

                                                              16
I n n o To p

                Internetportal der ISB

Antrag

                                         17
I n n o To p

                Internetportal der ISB

Antrag

                                         18
I n n o To p

                Internetportal der ISB

Antrag

                                         19
I n n o To p

                  Fallbeispiel

                  Durchführbarkeitsstudie

                  Förderfähige Ausgaben
                  Personalausgaben                        80.000 €
      Aufzählung 1
                  Gemeinausgaben                          12.000 €
      AufzählungGesamtausgaben
Bewilligung       2                                       92.000 €
      AufzählungFördersatz
                  3                                          50 %
                  Zuwendungen               rechnerisch   46.000 €
                  Zuwendung                 zulässig      37.500 €
                  Eigenanteil                             54.500 €

                                                                     20
I n n o To p

                   Fallbeispiel

                   FuE-Vorhaben

                   Förderfähige Ausgaben
                   Personalausgaben                           200.000 €
      Aufzählung 1
                   Gemeinausgaben                              30.000 €
      AufzählungMaterialausgaben
Bewilligung       2                                            80.000 €

      AufzählungFremdleistungen
                  3                                           100.000 €

                   Gesamtausgaben                             410.000 €
                   Förderquote (experimentelle Entwicklung)       25 %
                   Zuschlag mittleres Unternehmen                 10 %
                   Forschungseinrichtung ist beteiligt            15 %
                   Gesamtfördersatz                               50 %
                   Zuwendung                                  205.000 €

                                                                          21
I n n o To p

                    Fallbeispiel

                    FuE-Vorhaben

                    Finanzierungsplan
                    Gesamtausgaben                                 410.000 €
       Aufzählung 1
                    Zuwendung                                      205.000 €
      AufzählungEigenanteil
Bewilligung       2          des Unternehmens                      205.000 €
       Aufzählung 3
                    Ausgaben für die Produktion                    150.000 €
                    Markteinführung                                100.000 €

                    Die Finanzierung der FuE-Ausgaben muss auch ohne die Zuwendung
                    darstellbar sein (Plausibilität).
                    Amortisation der FuE-Ausgaben muss mittelfristig, i.d.R. innerhalb von fünf
                    Jahren nach Abschluss des Vorhabens (Bindungsfrist) , nachgewiesen werden.

                                                                                                  22
Fo r s ch u n g u n d E n t w i ck l u n g ( I n n o S t a r t )

Rechtsgrundlage
InnoStart ist ein eigenständiges Fördermodul innerhalb des Einzelbetrieblichen
Innovations- und Technologieförderungsprogramms Rheinland-Pfalz, entsprechend
der Verwaltungsvorschrift des
Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
(VV) vom 13. November 2015.

                                                                                 23
InnoStar t

                Zuwendungsempfänger sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Rheinland-
                 Pfalz

                 Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition im Anhang I
                 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.

Wer wird
gefördert?       Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich überwiegend im
                 Besitz der öffentlichen Hand befinden.

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              FuE-Aufträge
                   FuE-Tätigkeiten, die ausschließlich von Hochschulen und
                   Forschungseinrichtungen1 erbracht werden sollen, wenn Unternehmen die
                   erforderliche personelle und sächliche Grundausstattung fehlt.
                      Industrielle Forschung und/oder Experimentelle Entwicklung
Was wird              Abschluss spätestens 12 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides
gefördert?

             1   Öffentliche und private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen

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                Förderfähige Vorhaben werden mit einer Zuwendung
                 (Zuschuss) gefördert
                Zuwendung wird aus Landesmitteln gewährt
                Höhe der Zuwendung bis zu 12.500 €

Wie wird        Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt
gefördert?      Schnelle Bearbeitung des Antrags bis zum Zuwendungsbescheid ist innerhalb von
                 zwei Wochen möglich

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              Fördervoraussetzungen
                  Technisches und finanzielles Realisierungsrisiko
                  Mittelfristige wirtschaftliche Verwertung (insbesondere bei experimenteller
                   Entwicklung)
                  Durchführung in einem in Rheinland-Pfalz ansässigem Betrieb
Wie wird          Volkswirtschaftlich wertvoll (Leistungsfähigkeit, Arbeitsplätze usw.)
gefördert?        Personelle, sächliche und finanzielle Grundausstattung zur Durchführung des
                   Vorhabens (ordnungsgemäße technische und administrative Abwicklung)
                  Vorhaben darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

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              Förderfähige Ausgaben und Höhe der Förderung
                   Für FuE-Aufträge werden maximal 25.000 € anerkannt
                   Die Förderquote beträgt 50 %

Wie wird     Bei der Antragstellung muss ein detailliertes Angebot der/des Auftragnehmer(s)
gefördert?
             vorgelegt werden.

             Bei wiederholter Inanspruchnahme des Förderprogramms innerhalb von fünf Jahren
             wird die Quote jeweils um 10 % abgesenkt .

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             Wo wird beantragt?
               Anträge für FuE-Aufträge werden direkt bei der Investitions- und Strukturbank
               Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt.

             Wie wird beantragt?
               Anträge können von der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-
               Pfalz (ISB) heruntergeladen, ausgefüllt und unterschrieben an die ISB geschickt
               werden.
Antrag         www.isb.rlp.de  Wirtschaft  Förderung A-Z

             Zuständige Behörde
               Den Zuwendungsbescheid erlässt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-
               Pfalz (ISB).

            Für die gesamte weitere Abwicklung (Mittelauszahlung, Änderungsbescheide,
            Verwendungsnachweise usw.) ist die ISB zuständig.

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                 Fallbeispiel

                 FuE-Aufträge

      AufzählungFörderfähige
                  1           Ausgaben lt. Angebot der   28.000 €
                 Hochschule
      AufzählungFinanzierungsplan
Bewilligung       2                                      28.000 €
      AufzählungFörderquote
                  3                                         50 %
                 Zuwendung (rechnerisch)                 14.000 €
                 Zuwendung (zulässig)                    12.500 €
                 Eigenanteil                             15.500 €

                                                                    30
D a n ke

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