Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft - Kanton Graubünden

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Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft - Kanton Graubünden
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Uffizi per il svilup dal territori
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dei Grigioni

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Fax 081 257 21 42
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Kantonaler Richtplan Graubünden

Richtplananpassung im Bereich Landschaft

Kap. 3.8, Wildlebensräume und Jagd

Erläuternder Bericht

Entwurf für die Öffentliche Auflage
Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft - Kanton Graubünden
Erstellung
2018

Bearbeitungsstand
August 2018

180813_Erläuternder Bericht_oeA.docx
Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft - Kanton Graubünden
INHALT
Grundlagenverzeichnis                                                  3

A   Einführung                                                         4
1   Gegenstand der Richtplananpassung                                  4
2   Prozess                                                            4
3   Grundlagen                                                         4
B   Festlegungen Kantonaler Richtplan                                  5
1   Wild, Grossraubtiere und Jagd (Kap. 3.8.1)                         5
2   Wildruhezonen (Kap. 3.8.2)                                         6
3   Wildtierkorridore (Kap. 3.8.3)                                     7
C   Konflikte im Perimeter der Wildtierkorridore                       11
1   Vorgehen zur Untersuchung und Beurteilung potenzieller Konflikte   11
2   Verwendete Grundlagen                                              11
3   Ergebnisse der Untersuchung                                        12

D   Anhang                                                             13
1   Objektblätter Wildtierkorridore                                    13
2   Legende Objektblätter                                              50
3   Überblick Schutzgebiete Wildtiere und Wildtierkorridore            52
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GRUNDLAGENVERZEICHNIS
  -   Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (2001): Korridore für Wildtiere in der
      Schweiz.
  -   Regierung des Kantons Graubünden (2016): Bericht zum Strassenbau und Strassenbaupro-
      gramm 2017-2020. Heft Nr. 14/2015-2016.
  -   Signer, Claudio und Suter, Stefan (2015): Wildtierkorridore im Kanton Graubünden. Inventar der
      Objekte von regionaler und überregionaler Bedeutung. Erstellt im Auftrag des Amts für Raum-
      entwicklung Graubünden sowie im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden.

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A EINFÜHRUNG
1 Gegenstand der Richtplananpassung
Der kantonale Richtplan enthält ein Kapitel zum Thema «Wildlebensräume und Jagd» (Kap. 3.8). Die
Inhalte und darin formulierten Zielsetzungen und Handlungsanweisungen sind nicht mehr aktuell
und daher zu überprüfen. Neu wird das Kapitel in folgende drei Unterkapitel aufgeteilt.

  -   Kap. 3.8.1: Wild, Grossraubtiere und Jagd
  -   Kap. 3.8.2: Wildruhezonen
  -   Kap. 3.8.3: Wildtierkorridore

Wildtierkorridore fanden bisher im Richtplan nur am Rande Erwähnung. Gestützt auf ein Inventar zu
den Wildtierkorridoren wird das Thema neu im Richtplan verankert. Dafür ist das Unterkapitel 3.8.3
vorgesehen.

2 Prozess
Die Richtplananpassung erfordert ein Richtplanverfahren gemäss Art. 7 KRVO. Bestandteil davon ist
eine öffentliche Auflage. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann Vorschläge und Einwen-
dungen einbringen. Die angepassten Richtplaninhalte sind durch den Bund zu genehmigen.

Die Erarbeitung des Richtplans erfolgt in einer Projektgruppe unter Leitung des Amts für Raument-
wicklung (ARE-GR) und des Amts für Jagd und Fischerei (AJF). In der Projektgruppe vertreten sind
auch das Tiefbauamt (TBA), Amt für Natur und Landschaft (ANU) sowie das Amt für Landwirtschaft
und Geoinformation (ALG).

Der Richtplanentwurf wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Gemeinden wer-
den direkt zu einer Stellungnahme eingeladen.

3 Grundlagen
Im Jahre 2015 haben AJF und ARE das Inventar der Wildtierkorridore des Bundes von 2001 überar-
beiten lassen (siehe Signer und Suter, 2015). Dieses dient als Grundlage für die Festlegung der Wild-
tierkorridore im Kanton Graubünden.

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B FESTLEGUNGEN KANTONALER RICHTPLAN
1 Wild, Grossraubtiere und Jagd (Kap. 3.8.1)
Das Kapitel 3.8.1 befasst sich mit dem Umgang mit Wildtieren im Kanton Graubünden, den damit
verbundenen Zielen sowie den Aufgaben der Behörden. Der Begriff «Wildtiere» umfasst dabei ge-
mäss eidgenössischem Jagdgesetz Vögel, Raubtiere (Marder, Fuchs, Wolf, Bär u.a.), Schalenwild
(Reh, Hirsch, Steinbock, Gämse, Wildschweine), Hasenartige, Biber, Murmeltier und Eichhörnchen.

Der Kanton Graubünden weist heute wieder einen grossen und mannigfaltigen Bestand an Wildtieren
auf. Dies war nicht immer so. Um 1850 waren in Graubünden mit Ausnahme der Gämse alle Scha-
lenwildarten ausgerottet. Die grossflächige landwirtschaftliche Nutzung, die Konkurrenz durch hohe
Viehbestände sowie eine ungeregelte Jagd hatten zu diesem Ergebnis geführt. Im 20. Jahrhundert
hat sich dieses Bild verändert. Hirsch und Reh wanderten vor über 130 Jahren von Norden und Os-
ten her ein und ab 1920 wurde das Steinwild systematisch angesiedelt. 2017 wurden die Frühlings-
bestände auf rund 16'500 Hirsche, 16'000 Rehe, 24'000 Gämsen und 6'600 Steinböcke und einige
Wildschweine geschätzt. Der Qualität des Lebensraums entsprechend besitzen viele Tier- und Vo-
gelarten in Graubünden ein eigentliches Rückzugsgebiet. Arten wie Auerhuhn, Birkhuhn, Steinhuhn,
Wiedehopf und Flussuferläufer haben Verbreitungsschwerpunkte in Graubünden. Im Alpenraum
ausgestorbene Arten wie der Bartgeier wurden erfolgreich wiederangesiedelt. In den letzten Jahren
sind auch die Grossraubtiere Wolf und Luchs und mindestens zeitweise auch der Bär wieder in
Graubünden anzutreffen. Mit dem Goldschakal ist zudem eine neue Art eines Grossraubtiers auf
natürlichem Weg in die Schweiz eingewandert.

Das Amt für Jagd und Fischerei AJF betreibt heute in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen
des Kantons das Wildtiermanagement. Dabei greifen viele Disziplinen ineinander, so das Jagd- und
Forstwesen, die Raumplanung sowie der Landschafts-, Natur- und Tierschutz. Das Wildtiermanage-
ment ist zudem in einen übergeordneten politischen und gesellschaftlichen Rahmen eingebettet,
welcher Ziele und Prioritäten vorgibt. Die Herausforderung des Wildtiermanagements besteht letzt-
lich darin, eine Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Kriterien zu
finden. Dies kommt in der Zielsetzung des Richtplans zum Ausdruck.

Die wirksamste Form des Wildtiermanagements ist die Jagd, welche zur Regulierung des Schalen-
wildbestands eingesetzt wird und einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert besitzt. An den ver-
schiedenen Jagden nehmen 5'600 Jäger und gut 200 Jägerinnen teil. Jährlich leisten diese rund
28‘000 Hegestunden, wenden rund 130‘000 Ferientage für jagdliche Zwecke auf und gewinnen 300
Tonnen reines Wildfleisch. Eine Regulierung nach den gesetzlichen (Jagdbetriebsvorschriften) und
quantitativen (Abschusszielen) Vorgaben des Kantons ist erforderlich, um den Druck auf den Jung-
und Schutzwald zu verkleinern, die Schäden an Landwirtschaft zu verringern und die Zahl an Wildun-
fällen zu reduzieren. Im Zusammenhang mit der Jagdplanung setzt der Kanton die Wildschutzgebiete
als wichtiges Instrument zur Steuerung der Wild-Verteilung ein. In diesen findet das Wild während
der Jagd Ruhe vor einem zu hohen Jagddruck. Aus diesem Grund halten sich darin viele Wildtiere auf,
die aber von hier aus wiederum ins freie Jagdgebiet wechseln und dort bejagt werden können. Dank
dem Netz von Wildschutzgebieten können die einheimischen Wildarten auch tagsüber beobachtet
werden, nicht zuletzt aus touristischer Sicht eine wichtige Naturressource Graubündens.

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Die Rückkehr der Grossraubtiere hat in den betroffenen Gebieten zu einer grossen ökologischen
Dynamik geführt. Das Schalenwild verhält sich in Wolfs- bzw. Luchsgebieten anders als gewohnt,
das Vorkommen eines natürlichen Feindes führt zu einer anderen Verteilung des Wildes und tenden-
ziell zu einem gesünderen Wildbestand. Wolf und Luchs profitieren vom hohen Beuteangebot im
Kanton Graubünden und leisten einen Beitrag zur natürlichen Bestandsregulierung. Sie können die
jagdlichen Massnahmen ergänzen, aber nicht ersetzen. Ihre Präsenz kann sich dadurch auch positiv
auf den Waldzustand auswirken.

Aus den Handlungsanweisungen des Richtplans wird deutlich, dass das Wildtiermanagement in der
Verantwortung der kantonalen (mit Federführung beim AJF) und nationalen Behörden liegt. Die aktu-
ell laufende parlamentarische Debatte auf Bundesebene zeigt auf, dass Fragen von Schutz bzw.
Regulierung von Wildtierarten auf höchster politischer Ebene kontrovers und emotional diskutiert
werden. Dabei wird oft vergessen, dass das Wildtiermanagement an der Front auf die nötigen Kom-
petenzen angewiesen ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen (insbesondere beim Abschuss ge-
schützter Arten). Die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung und der betroffenen Interes-
sengruppen im Zusammenhang mit der Wiederansiedlung und Rückkehr von Wildtierarten bzw. dem
Auftreten von neuen Wildtierarten ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Kantons.

2 Wildruhezonen (Kap. 3.8.2)
Das Kapitel 3.8.2 des kantonalen Richtplans befasst sich mit den Wildruhezonen, die sich als In-
strument zum Schutz der Wildtiere während der kalten Jahreszeit bewährt haben. Im Gegensatz zu
den Wildschutzgebieten gilt in den Wildruhezonen ein allgemeines Betretungsverbot während der
festgeschriebenen Schonfristen.

Im Winter ist das Schalenwild auf Ruhe angewiesen. Ein haushälterischer Umgang mit ihren Energie-
reserven ist wichtig für das Überleben. Störungen lösen bei Wildtieren Stress aus. Bei starker Stö-
rung ergreifen sie die Flucht und verbrauchen dadurch viel Energie. Es steht ihnen zudem weniger
Zeit für die Nahrungsaufnahme zur Verfügung, was sich negativ auf ihre Energiebilanz auswirkt.
Stress und schlechte körperliche Verfassung können einen geringeren Fortpflanzungserfolg, Krank-
heit oder gar den Tod durch Erschöpfung nach sich ziehen. Um Störungen durch Wintersportler oder
Stangensucher zu vermeiden, werden Wildruhezonen ausgeschieden und im Gelände markiert.

Wie in den Handlungsanweisungen beschrieben sind die Gemeinden für die Ausscheidung von Wil-
druhezonen verantwortlich. Dafür steht ihnen der Weg über das kantonale Jagdgesetz oder über die
kommunale Nutzungsplanung offen:

  -   Art. 27 des kantonalen Jagdgesetzes besagt, dass die Gemeinden das Zutrittsrecht zu den
      Wildeinstandsgebieten örtlich und zeitlich einschränken können, wenn Störungen darin das
      ortsübliche Mass übersteigen und das Leben und Gedeihen des Wildes beeinträchtigen. Dieser
      Gesetzesartikel ermöglicht eine rasche Umsetzung von Wildruhezonen.

  -   Wildruhezonen können mithilfe von Baugesetz und Zonenplan öffentlich-rechtlich verankert
      werden. Der Weg über die Nutzugsplanung gewährt aufgrund der öffentlichen Mitwirkungsmög-
      lichkeiten eine in der Regel breitere Konsolidierung der Wildschutzmassnahmen. Das Nut-
      zungsplanverfahren nimmt mehr Zeit in Anspruch, hat jedoch tendenziell länger Bestand.

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Denkbar (und vom AJF häufig empfohlen) wird auch die Kombination beider Wege. Die Anwendung
des Jagdgesetzes zwecks erster Sofortmassnahme, der Weg über die Nutzungsplanung zwecks
Überprüfung und breiter Konsolidierung der Wildruhezonen.

Auf die für das Wild problematischen Auswirkungen der Freizeitfliegerei (Hänge-, Paragleiter und
Speedglider) haben die festlegten Wildruhezonen unabhängig vom gewählten Verfahren keinen Ein-
fluss, da das Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL für den Luftraum zuständig ist. Allerdings können
auf freiwilliger Ebene entsprechende Vereinbarungen mit Verbänden der Freizeitfliegerei getroffen
werden (z.B. Einrichten einer Fluggebotszone).

3 Wildtierkorridore (Kap. 3.8.3)
Ausgangslage
Kapitel 3.8.3 befasst sich mit den Wildtierkorridoren von regionaler und überregionaler Bedeutung.
Das Problem der Zerschneidung grosser zusammenhängender Gebiete durch den Nationalstrassen-
bau und die Ausdehnung der Siedlungen trat bereits Ende der 1980er-Jahre in das Bewusstsein von
Fach- und Umweltschutzorganisationen sowie der Behörden. Die überregional wichtigen Wildtierkor-
ridore wurden durch die Schweizerische Vogelwarte Sempach und der Schweizerischen Gesellschaft
für Wildtierbiologie im Auftrag des damaligen BUWAL im Jahre 1996 erstmals erfasst (siehe BUWAL
2001).

Zur langfristigen Erhaltung des grossräumigen Vernetzungssystems empfahl das BUWAL damals, die
ausgeschiedenen Wildtierkorridore in die kantonalen Richtpläne aufzunehmen sowie bei kommuna-
len Zonenplänen zu berücksichtigen. So sollte gesichert werden, dass die Wildtierkorridore nicht
durch Bauzonen weiter eingeschränkt würden. Ebenso wurde entschieden, dass bei neuen Infra-
strukturprojekten Massnahmen zur Erhaltung der noch bestehenden Wildtierkorridore vorgesehen
werden müssen. Längerfristig betrachtet sollten auch bereits zerschnittene Bewegungsachsen wie-
derhergestellt werden (siehe BUWAL 2001).

Die Zerschneidung und Fragmentierung der Lebensräume ist im weiträumigen und dünn besiedelten
Graubünden weniger stark ausgeprägt als in den Kantonen des Mittellands. Nichtsdestotrotz stellen
unterbrochene oder beeinträchtigte Wildtierkorridore auch in Graubünden ein Problem dar. Sie kön-
nen gebietsweise zu einer Verstärkung der Wildschäden im Wald und am Kulturland führen. Unfälle
mit Wildtieren gehören zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen in Graubünden. Schlecht
funktionierende Wildtierkorridore tragen auch dazu bei. Da sich die übergeordneten Verkehrsachsen
sowie viele Siedlungen in Graubünden in den Tallagen befinden, sind dort auch die meisten Wildtier-
korridore situiert.

Bisherige Behandlung im kantonalen Richtplan
Der Kanton Graubünden hat die Wildtierkorridore im Richtplan bisher nicht verbindlich geregelt. Der
Richtplan enthielt jedoch einen Planungsgrundsatz («Zusammenhängende Bewegungsnetze erhalten
und beeinträchtigte Bewegungsnetze aufwerten») sowie eine Grundlagekarte mit den nationalen
Inventarobjekten. Im Rahmen vorliegender Richtplananpassung werden die Wildtierkorridore von
überregionaler und regionaler Bedeutung im kantonalen Richtplan räumlich festgelegt und behör-

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denverbindlich gesichert. Grundlage für die Festlegung bildet das im Auftrag von AJF und ARE er-
stellte Inventar der Wildtierkorridore im Kanton Graubünden (siehe Signer und Suter, 2015).

Funktion und Elemente eines Wildtierkorridors
Wildtierkorridore verbinden Kerngebiete bzw. Hauptlebensräume des Wildes miteinander und que-
ren zu diesem Zweck teilweise infrastruktur- und nutzungslastige Tallagen. Aufgrund ihrer durch
natürliche oder anthropogene Strukturen bedingte seitliche Begrenzung erscheinen sie als längliche
«Korridore». Wildtierkorridore haben die Funktion, die Wanderung und saisonale Migration zu ge-
währleisten und den genetischen Austausch zwischen den Populationen sicherzustellen. Zudem sind
sie selbst Teil der Wildlebensräume. Für die Funktionsfähigkeit eines Wildtierkorridors sind soge-
nannte «Leitstrukturen», «Warteräume» und «Trittsteine» von Bedeutung:

     -    Leitstrukturen sind Vegetations- oder Geländestrukturen wie Hecken, Gehölze, Bäche oder
          Gräben, entlang welcher sich die Wildtiere bewegen. Sie leiten die Wildtiere in Korridorrichtung.

     -    Unter Warteräumen werden Flächen innerhalb eines Wildtierkorridors verstanden, die für die
          Wildtiere vor oder nach einer schwierig zu überwindenden Stelle ausreichend Deckung und Ru-
          he bieten (kleines Waldstück o.ä.).

     -    Trittsteine sind Feldgehölze und Gebüsche, die bei der Querung von offenen Landschaften De-
          ckung bieten und so als temporäre Zufluchtsorte fungieren. Wildtierkorridore werden so für
          Wildtiere etappenweise passierbar.

Tierpfade, die von den Individuen einer oder mehrerer Arten regelmässig begangen werden, werden
als Wildwechsel bezeichnet. Wildwechsel sind ebenso Bestandteil eines Korridors. Eng begrenzte
Durchgänge, die Wildtiere gezwungenermassen passieren müssen, sind sogenannte Zwangswechsel.

Zielarten
Wildtierkorridore sollten grundsätzlich von sämtlichen bodengebundenen Wildtieren als Durchgang
oder als Bestandteil ihres Lebensraums genutzt werden können. Die Wildtierkorridore Graubündens
sind besonders relevant für Wildtiere, deren Lebensräume sich zumindest saisonal in den Tallagen
befinden wie Rothirsch und Reh. Grossraubtiere wie Wolf und Braunbär haben einen grossflächigen
Lebensraumanspruch und legen teilweise beträchtliche Wanderdistanzen hin. Sie sind dabei nur
beschränkt auf wildtierspezifische Querungshilfen angewiesen. So ist beispielsweise belegt, dass
Wölfe aus dem Calandarudel durch dicht besiedelte Gebiete bis ins Breisgau oder ins Zürcher
Limmattal gewandert sind. Dort wurde ihnen das Fortbewegen entlang von Verkehrsinfrastrukturen
zum Verhängnis.1 Andererseits zeigt der Fall des Bären M29, der sich seit dem Frühling 2017 in der
Innerschweiz und im Kanton Bern aufhält, dass zuwandernde Grossraubtiere die Durchlässigkeit des
Raumes nutzen, um in andere alpine Region zu gelangen. Das Tier benutzte mit grosser Wahrschein-
lichkeit den überregionalen Korridor GR07 um die A13 zu queren und anschliessend durch Graubün-
den in die Innerschweiz zu wandern.

1
    Ein männlicher Wolf des Calandarudels wurde in der Nähe von Rust, ein anderer zwischen Stuttgart und Ulm von einem Auto überfahren, zwei weitere
    Calandawölfe wurden durch Kollisionen mit Zügen bei Schlieren bzw. in Gamborogno getötet.

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Wildtierspezifische Bauwerke als Ausnahme
Bei stark beeinträchtigten oder durch Nationalstrassen, Eisenbahnlinien, verbauten Gewässern o.a.
gänzlich unterbrochenen Korridoren bietet die Errichtung von wildtierspezifischen Bauwerken wie
Wildtierüber- oder –unterführungen eine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Korridors. Damit die
Funktionalität gewährleistet ist, müssen derartige Bauwerke über spezifische Dimensionen und eine
der Umgebung angepasste Vegetation verfügen. Um den Nutzen der umgesetzten Massnahmen zu
überprüfen, sind Erfolgskontrollen durchzuführen. Im Falle der Wildtierbrücke Halbmil bei Trimmis
führt das AJF in Absprache mit dem ASTRA Erfolgskontrollen mit Hilfe von Fotofallen und Sandstrei-
fen (zwecks Erfassung der Tierspuren) durch.

Die Errichtung wildtierspezifischer Bauwerke wie z.B. der Wildtierbrücke Halbmil ist sehr aufwändig
und kommt nur bei Neubauten und in wenigen Fällen bei bestehenden Infrastrukturanlagen in Frage.
Aktuell stehen ähnliche Vorhaben in Schiers (Nationalstrasse A28) und San Vittore (Nationalstrasse
A13) zur Debatte. Die Durchlässigkeit der Wildtierkorridore kann durch wildtierspezifische Gestal-
tung von bestehenden Flussdurchlässen, Autobahnviadukten oder ähnlichem wiederhergestellt oder
verbessert werden. Zwangswechsel sollten nach Möglichkeit verbreitert, aufgewertet und mit pas-
senden Leitstrukturen möglichst gut zugänglich gemacht werden. Die Funktionsfähigkeit der Korri-
dore hängt nur in wenigen Fällen von einem wildtierspezifischen Bauwerk wie einer Wildtierüberfüh-
rung ab. Revitalisierung von verbauten Gewässern (Reduktion Fliessgeschwindigkeit; Abflachung der
Uferböschungen) im Bereich des Perimeters eines Wildtierkorridors bieten ebenfalls die Möglichkeit,
die Funktionsfähigkeit des Korridors zu verbessern.

Aus raumplanerischer Sicht ist es besonders wichtig, dass die Durchlässigkeit des Raumes im Peri-
meter der Wildtierkorridore nicht weiter eingeschränkt wird. Es stellt sich zudem die Frage, mit wel-
chen Massnahmen die Funktionsfähigkeit der Korridore verbessert werden kann, z.B. durch Verbes-
serung bei den Leitstrukturen, Warteräumen und Trittsteinen. Um Konflikte mit dem Mensch zu
verringern – insbesondere zur Reduktion von Wildunfällen - sind situationsbedingt flankierende Mas-
snahmen zu treffen, beispielsweise die Installation von Wildwarnanlagen für Verkehrsteilnehmer im
nahen Umfeld einer Wildtierbrücke.

Leitsätze und Handlungsanweisungen des kantonalen Richtplans
Die Festlegungen des kantonalen Richtplans zielen einerseits darauf, die Durchlässigkeit und Funk-
tionalität der bestehenden und noch intakten Wildtierkorridore auch in Zukunft zu erhalten und wo
möglich zu verbessern. Andererseits haben diese eine Wiederherstellung der beeinträchtigten und
unterbrochenen Korridore zum Ziel.

Bei intakten, funktionierenden Wildtierkorridoren besteht die Gefahr, dass diese durch die Auswei-
tung der Siedlungstätigkeiten, durch eine veränderte oder intensivierte Nutzung des betroffenen
Raums oder andere Projekte im Bereich des Strassen- und Schienenbaus künftig beeinträchtigt
werden. Die Festlegungen im Richtplan bezwecken, dass eine Entwicklung verhindert wird, welche
die Funktionalität der Wildtierkorridore einschränkt. Die Gemeinden haben die im Richtplan bezeich-
neten Korridore im Rahmen der Nutzungsplanung so zu sichern, dass eine Durchlässigkeit auch
künftig gewährleistet ist bzw. nicht weiter beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise durch den
Erlass einer zweckmässigen Zone (Landschaftsschutzzone; Freihaltezone) oder durch Festlegungen
im Generellen Gestaltungsplan (Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen zwecks Verbesserung
der Leitstrukturen) erfolgen. Die Objektblätter (siehe Anhang 1) sowie die Grundlage von Signer und

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Suter (2015) enthalten entsprechende Empfehlungen an die Gemeinden und Grundeigentümer. Für
die Gemeinden sind die behördenverbindlichen Festlegungen in der Objektliste massgebend. Die
Gemeinde kann dadurch beispielweise zur Ausscheidung einer zweckmässigen Zone aufgefordert
werden.

Die partielle oder vollständige Wiederherstellung von erheblich beeinträchtigten oder unterbroche-
nen Korridoren stellt eine grosse Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig,
Synergien mit grösseren Vorhaben im Bereich des Strassen- und Schienenbaus oder der Gewässer-
revitalisierung zu nutzen. Grössere Vorhaben sind beispielsweise Neubauten von Strassenabschnit-
ten, die Anpassung von Linienführungen oder die Erstellung neuer Kunstbauten. Normale Unter-
haltsmassnahmen – z.B. der Ersatz eines Belags – fallen nicht darunter.

Bei Planung, Erneuerung und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturen besteht häufig die Gelegenheit,
mit geringem Aufwand auch die Mobilitätsbedürfnisse der anderen einheimischen Arten nach Art. 18
Abs. 1 NHG zu berücksichtigen (Errichtung von Kleintierdurchlässen für Amphibien, Reptilien,
Kleinsäuger u.a.). Dieser Aspekt wird in einer Handlungsanweisung ebenfalls thematisiert.

Integration der Wildtierkorridore in die kantonalen Kartendienste
Die Perimeter der Wildtierkorridore sowie die einzelnen Wildwechsel gemäss der Studie von Signer
und Suter (2015) werden in die kantonalen Kartendienste integriert. Die Wildwechsel, die für das
ganze Bündner Strassennetz kartiert worden sind, helfen mit, die Anliegen der Wildtiere bei Sanie-
rung und Neubau von Anlagen frühzeitig zu berücksichtigen.

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C KONFLIKTE IM PERIMETER DER WILDTIERKORRIDORE
1 Vorgehen zur Untersuchung und Beurteilung potenzieller Konflikte
Das Inventar der Wildtierkorridore (siehe Signer und Suter, 2015) enthält pro Korridor ein Objekt-
blatt mit Beschreibung des heutigen Zustands und der wildtierspezifischen Probleme, welche die
Passierbarkeit einschränken oder verunmöglichen (z.B. Wildzäune, Stützmauern, Gewässer u.a.). Es
werden zudem Massnahmen beschrieben, welche zur Verbesserung des Zustands der Korridore
beitragen könnten. In Ergänzung zu dem auf wildtierbiologischen Kriterien fussenden Inventar wer-
den die Wildtierkorridore im Rahmen vorliegender Richtplananpassung zusätzlich nach raumplaneri-
schen Gesichtspunkten hin untersucht. Es wird in einem ersten Schritt überprüft, ob raumplaneri-
sche Vorhaben (Richt- und Nutzungsplanungen; Sachplanungen Bund) oder weitere Projekte (Stras-
senbau; Revitalisierungsprojekte; Energieproduktion; touristische Projekte u.a.) im Perimeter eines
Wildtierkorridors geplant oder künftig denkbar sind. In einem zweiten Schritt wird die Konfliktträch-
tigkeit mit diesen Vorhaben und Projekten mithilfe einer dreistufigen Skala beurteilt. In einem letz-
ten Schritt wird die Situation für jeden Korridor zusammengefasst und es werden Empfehlungen
abgegeben (siehe Objektblätter in Anhang 1).

Die geplanten oder künftig denkbaren Vorhaben und Projekte in diesen Gebieten können sich positiv
oder negativ auf den Zustand bzw. die Durchlässigkeit der Wildtierkorridore auswirken. Zu diesen
gehören beispielsweise verschiedene Siedlungstätigkeiten (Erweiterung Wohn- und Arbeitsgebiete;
Bau touristischer Einrichtungen u.a.), Aktivitäten der Landwirtschaft (Errichtung grosser Landwirt-
schaftsbetriebe), Vorhaben im Bereich Materialabbau und Deponien, Strassenbauvorhaben (neue
Linienführung; umfassende Sanierung eines Strassenabschnittes) oder auch Vorhaben im Bereich
von Natur- und Landschaft (Gewässerrevitalisierungen u.a.).

Die Beurteilungsergebnisse und erforderlichen Koordinationsarbeiten werden in die Objektliste des
Richtplankapitels 3.8.3 überführt. Dadurch werden sie behördenverbindlich.

2 Verwendete Grundlagen
Die Beurteilung des Konfliktpotenzials mit raumplanerischen Vorhaben sowie weiteren Projekten
stützt sich auf folgende Planungen und Grundlagen:

  -   kantonaler Richtplan Graubünden / St. Gallen / Tessin (rechtskräftiger Stand)
  -   regionale Richtplanungen (rechtskräftiger Stand)
  -   kommunale Nutzungsplanungen (rechtskräftiger Stand)
  -   Sachpläne Bund
  -   Strassenbauprogramm Tiefbauamt (2017-2020)
  -   strategische Gewässer-Revitalisierungsplanung Kanton Graubünden (Quelle: Webseite ANU)
  -   Stellungnahmen BVFD zum Inventar

                                                   11
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                August 2018

3 Ergebnisse der Untersuchung
Die insgesamt 37 in der Studie von Signer und Suter (2015) beschriebenen Wildtierkorridore wurden
hinsichtlich möglicher Konflikte mit raumplanerischen Vorhaben und sowie anderen Projekten beur-
teilt (siehe C1). Die Ergebnisse sind wie folgt:

  -   Bei 13 Korridoren ergeben sich keine absehbaren Konflikte bzw. ein Abstimmungsbedarf mit
      raumplanerischen Vorhaben oder Projekten. Bei diesen Projekten werden keine Massnahmen
      auf Stufe Nutzungsplanung erforderlich sein. Beim Objekt GR 01 ist eine Koordination mit dem
      Kanton St. Gallen erforderlich. Die Hinweise der Studie von Signer und Suter (2015) sind zu be-
      achten.

  -   Bei 20 Wildtierkorridoren wurden mögliche Konflikte bzw. ein Abstimmungsbedarf mit raum-
      planerischen Vorhaben oder Projekten festgestellt. Mit Massnahmen auf Stufe Nutzungspla-
      nung (Zonen, Freihaltebereiche, Siedlungsgrenzen u.a.) können diese Konflikte teilweise beho-
      ben oder abgeschwächt werden.

  -   Bei drei unterbrochenen Korridoren (GR 12, GR 13 sowie GR 35), bei welchen eine Wiederher-
      stellung kaum möglich gewesen wäre, wird eine Verlagerung des Perimeters hin zu noch funk-
      tionierenden Wildwechsel vorgenommen. Die drei betroffenen Korridore befinden sich im Ge-
      biet zwischen Fideris und Klosters.

  -   Beim Korridor GR 20 sind zahlreiche Konflikte mit bestehenden Nutzungen und raumplaneri-
      schen Vorhaben vorhanden. Diese Konflikte sind kaum zu lösen, weder durch bauliche noch
      durch raumplanerische Massnahmen. Der Korridor GR 20 wird aus diesem Grund im Richtplan
      nicht weiterverfolgt.

                                                   12
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                   August 2018

D ANHANG
1 Objektblätter Wildtierkorridore

Korridor GR 01
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinden:            Fläsch, Maienfeld, Bad Ragaz (Kanton SG)

                                                                                1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                        vorhanden / wenig kritisch           vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte    Bemerkungen / Hinweise
    Raumplanerische Vorhaben
    Richtplanung Kanton                      Objekt SG 26 im Richtplan St. Gallen (Zustand: unterbrochen).
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                          1) Weitere Ausdehnung des Siedlungsgebiets in Richtung Süden ist
                                                 aufgrund Angrenzung an rote Gefahrenzone unwahrscheinlich.
    Bundesplanung                    
    Projekten
    Strasse / Bahn                           Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                  Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Handlungsbedarf hauptsächlich auf St. Galler Kantonsgebiet vorhanden (Verbesserung
                            Leitstrukturen; Massnahmen beim Nadelöhr Hornibrücke).
    Empfehlungen:         - Massnahmen mit Kanton SG koordinieren.

                                                              13
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                     August 2018

Korridor GR 02
Zustand:              intakt (Sanierung mit Wildtierbrücke über A13 und Bahnlinien)
Bedeutung:            überregional
Gemeinden:            Haldenstein, Trimmis

                                          3)

                                        1)

                                                            2)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                          vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region                        1) Richtplan Windenergieanlagen sieht Vorranggebiet für Windenergie
                                                   im Raum Oldis vor. Weitere Anlagen innerhalb oder im Nahbereich
                                                   des Perimeters haben möglicherweise negative Auswirkungen auf
                                                   die Nutzung der Wildtierbrücke durch die Zielarten.
    Nutzungsplanung                            2) Siedlungsansatz vorhanden (Lagerzone, Wohnbauten ausserhalb der
                                                   Bauzone, zwei Landwirtschaftsbetriebe). Weitere Ausdehnung in die
                                                   Fläche wäre problematisch.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                    3) Kiesabbau Oldis wenig problematisch für die Durchlässigkeit des
                                                   Wildtierkorridors.

    Fazit:                - Wildtierkorridor mit wildtierspezifischem Bauwerk saniert, Durchlässigkeit wiederhergestellt.
                            Vorhaben, welche Durchlässigkeit mutmasslich gefährden könnten, sind abzulehnen.
    Empfehlungen:         - 1) Abklärungen zur möglichen Koexistenz von Windenergie und Wildtierkorridore treffen.
                          - 2) Keine weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten in Halbmil zulassen. Langfristig Ver-
                            legung Lagerzone inkl. Rückbau und Renaturierung des Gebiets in Erwägung ziehen.

                                                                 14
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                   August 2018

Korridor GR 03
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinden:            Bonaduz, Domat/Ems, Rhäzüns

                                                    1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch           vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte    Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                           1) Rechtskräftige Freihaltezone zwischen Bonaduz und Rhäzüns sichert
                                                  Passierbarkeit zwischen Bonaduz und Rhäzüns.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                           Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                  Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Landschaftsschutz- und Freihaltezonen im Perimeter des Korridors vorhanden. Offenheit der
                            Ebene raumplanerisch ist weitgehend gesichert.
    Empfehlungen:         - 1) Konsequente Einhaltung der Freihaltezone, keine weiteren Siedlungstätigkeiten zwischen
                            Bonaduz und Rhäzüns zulassen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen
                            Gestaltungsplan prüfen (Leitstrukturen und Trittsteine verbessern).

                                                               15
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Korridor GR 04
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinde:             Mesocco

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         - siehe Inventar.

                                                               16
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Korridor GR 05
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinde:             Lostallo

                                                   2)

                                                                             1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                        vorhanden / wenig kritisch           vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte    Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region                       1) Reaktordeponie; keine Erweiterung geplant.
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                            Aue von nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar.
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                           Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                  Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
                            Revitalisierung Moesa sowie Endgestaltung Reaktordeponie Tec Bianch bieten Möglichkeit,
                            die Durchlässigkeit des Raumes künftig zu verbessern. Insbesondere am orographisch rech-
                            ten Moesa-Ufer besteht ein insgesamt grosses Aufwertungspotenzial für Natur und Umwelt.
    Empfehlungen:         - 2) Ansiedlung von Landwirtschaftsbetrieben oder anderen Anlagen im Bereich der Ebene
                            verhindern. Ausscheidung einer Zone mit Hochbauverbot, Landschaftsschutzzone o.a. prü-
                            fen.

                                                              17
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 06
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinden:            Grüsch, Schiers

                                                          1)

                                                                              2)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Einzäunung Nationalstrasse denkbar.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                   2) Projektstudie Wildtierbrücke liegt vor.

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         1) Neue Standorte für Landwirtschaftsbetriebe in der Talebene ausserhalb des Korridors vor-
                          sehen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen
                          (Leitstrukturen verbessern).
                          2) Künftige Funktionalität der projektierten Wildtierbrücke durch Bauten und Anlagen nicht
                          gefährden. Künftige Bewegungsachse entsprechend der geplanten Wildtierbrücke von Bauten
                          und Anlagen freihalten (evtl. durch Ausscheidung einer zweckmässigen Zone).

                                                               18
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 07
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinden:            Andeer, Donat, Zillis-Reischen

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         - siehe Inventar.

                                                               19
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                       August 2018

Korridor GR 08
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinden:            Cazis, Fürstenau, Scharans

                             1)
                                   2)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                          vorhanden / wenig kritisch              vorhanden / eher kritisch

                                  Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton               
    Richtplanung Region               
    Nutzungsplanung                            1) Allfällige Bauzonenerweiterung im Gebiet zwischen Cazis und Klini-
                                                   ken. Durchlässigkeit dieses Engpasses durch Siedlungstätigkeit, die
                                                   RhB-Bahnlinie sowie durch allfällige Neuansiedlungen von Landwirt-
                                                   schaftsbetrieben gefährdet.
    Bundesplanung                     
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                             Ausbau Domleschgerstrasse auf dem Abschnitt Fürstenau - Pratval.
    Gewässerrevitalisierung                    2) Revitalisierung Realta Kanal. Positive Auswirkungen auf Wildlebens-
                                                   raum im Perimeter des Korridors zu erwarten.
    Weitere                           

    Fazit:                - Durchlässigkeit des Raumes auf Heinzenberger Talseite durch Siedlungstätigkeiten (Ent-
                            wicklung kantonale Einrichtungen; Entwicklung Siedlung Cazis) gefährdet.
    Empfehlungen:         1) Freihaltezone, langfristige Siedlungsgrenze o.a. festlegen, um die Passierbarkeit langfristig
                          zu sichern. Neue Standorte für Landwirtschaftsbetriebe in der Talebene ausserhalb des Korri-
                          dors vorsehen.
                          2) Projekt Gewässerrevitalisierung dazu nutzen, Leitstrukturen sowie weitere Elemente (Warte-
                          räume, Trittsteine) zu verbessern (Synergien).

                                                                20
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 09
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinden:            Rheinwald, Sufers

                                                          1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                           1) Deponie schränkt Wechsel heute ein. Nach Deponieabschluss wird
                                                  die Anlage begrünt und weitgehend aufgeforstet sein. Dies wird sich
                                                  positiv auf die Durchlässigkeit des Raumes auswirken.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         1) Erweiterung Deponie verhindern. Bei Endgestaltung Deponie auf Bedürfnisse der Wildtiere
                          Rücksicht nehmen.

                                                               21
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 10
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Rheinwald

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Revitalisierung Hinterrhein (2032). Positive Auswirkungen auf Funktions-
                                               fähigkeit zu erwarten.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         - siehe Inventar.

                                                               22
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                       August 2018

Korridor GR 11
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinde:             San Vittore

                                                                                                 2)

                                1)

                                     5)      3)
                                                             4)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                            vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte        Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton                          1) Allfällige Wiederaufnahme PSSV; Erweiterung Industriezone
    Richtplanung Region                          2) Allfällige Bauzonenerweiterung Richtung Osten.
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                                3) Betrieb Heliport
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                               - Bauwerke im Zusammenhang mit Umfahrung Roveredo (Halban-
                                                    schluss; Ausbau Abschnitt Castione – San Vittore; Umfahrungsstrasse)
                                                    sowie Rückbau des bisherigen Autobahnabschnitts vollendet.
                                                  - Gemäss Sachplan Velo ist Radweg entlang des stillgelegten Bahntras-
                                                    sees vorgesehen. Mutmasslich geringe Wirkung auf Durchlässigkeit
                                                    des Raumes.
    Gewässerrevitalisierung                      4) Revitalisierung Moesa (Bauarbeiten im Gebiet Pascol Grand zwi-
                                                     schen Autobahn und Moesa derzeit im Gang)
    Weitere                                      5) Projektstudie Wildtierbrücke liegt vor.

    Fazit:                - Verlauf unmittelbar an der Kantonsgrenze. Zusammenarbeit mit Kanton TI vorsehen.
    Empfehlungen:         1) Erweiterung Industriezone nach Westen verhindern. Freihaltebereich o.a. vorsehen.
                          2) Erweiterung Siedlungsgebiet nach Osten verhindern, Freihaltebereich o.a. vorsehen.
                          5) Künftige Funktionalität der projektierten Wildtierbrücke durch Bauten und Anlagen nicht
                          gefährden. Künftige Bewegungsachse von Bauten und Anlagen freihalten

                                                                  23
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                   August 2018

Korridor GR 12
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            überregional
Gemeinden:            Conters, Klosters-Serneus

                                              1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                           vorhanden / wenig kritisch         vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte    Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                           1) Mögliche Fortführung der Siedlungstätigkeit der Gemeinde Küblis in
                                                  Richtung Osten (Zone für künftige bauliche Nutzungen) gefährden
                                                  den einzigen, noch bedingt funktionierenden Wildwechsel zwischen
                                                  Küblis und Saas.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                           Keine Vorhaben bekannt. Umfahrungsprojekt abgeschlossen.
    Gewässerrevitalisierung                  Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Bei Einfahrt Küblis-Saas besteht die einzige Möglichkeit für einen Wechsel über die Kan-
                            tonsstrasse. Durch Ausscheidung einer Bauzone in diesem Bereich würde das Wechseln
                            weiter eingeschränkt. Aufgrund der peripheren Lage dieser ZkbN (Dorfrand; schlechte ÖV-
                            Erschliessung) auf eine Bauzonenerweiterung verzichten.
    Empfehlungen:         1) Festlegung von langfristiger Siedlungsgrenze. Zuweisung der ZkbN zu einer Nichtbauzone.

                                                                 24
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 13
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Klosters-Serneus

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt. Umfahrungsprojekt abgeschlossen.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
                            Wildtiere haben beim Kreisel Pagrüeg bedingt die Möglichkeit, Bahnlinie und Strasse zu
                            überqueren. Es besteht ein geringes Potenzial für eine Verbesserung der Durchlässigkeit in
                            diesem Gebiet.
    Empfehlungen:         Geeignete Leitstrukturen schaffen und erhalten.

                                                               25
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 20
Zustand:              unterbrochen
Bedeutung:            regional
Gemeinden:            Cazis, Rothenbrunnen, Domleschg

                                               2)          1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                            vorhanden / wenig kritisch         vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton                       1) Erweiterung kantonales Arbeitsgebiet langfristig wahrscheinlich.
    Richtplanung Region                       Siehe 1)
    Nutzungsplanung                           Siehe 1)
                                               2) Weiterentwicklung Schlackendeponie unwahrscheinlich. Beton- und
                                                  Kieswerk Unterrealta bleibt weiterhin in Betrieb.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Hohe Dichte an Bauten und Anlagen auf der Heinzenberger Talseite (RhB-Bahnlinie, Kan-
                            tonsstrasse, Gewerbezone Unterrealta, Driving Center, Kieswerk mit Deponie, Umladestati-
                            on Bahn; Elektrizitätswerk). Hoher Druck auf die bestehenden Freiflächen südlich der
                            rechtskräftigen Gewerbezone (Erweiterung Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung).
    Empfehlungen:         - Verzicht auf Festlegung des Wildtierkorridors im Richtplan, da Durchlässigkeit für das
                            Grosswild nicht mehr gegeben ist. Hinweis: Für kleine Wildtiere wie Fischotter und Füchse
                            ist Durchlässigkeit gegeben.

                                                                  26
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 21
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Sufers

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die
                            A13 stellt in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des
                            Raumes einschränkt.
    Empfehlungen:         - siehe Inventar.

                                                               27
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 22
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Rheinwald

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                           vorhanden / wenig kritisch          vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                   -

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die
                            A13 stellt in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des
                            Raumes einschränkt.
    Empfehlungen:         - siehe Inventar.

                                                                 28
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 23
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Soazza

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         - siehe Inventar.

                                                               29
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                     August 2018

Korridor GR 24
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Grono

                                                2)
                                           1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                          vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte      Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                            1) Erweiterung Siedlungstätigkeiten nach Norden (heute teilweise üG
                                                   und isolierte Wohnzone) denkbar.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                             Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                    2) Verschiedene kleinere Revitalisierungsvorhaben im Bereich der
                                                   Moesa bereits umgesetzt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Tendenz einer weiteren flächenmässigen Ausdehnung der Besiedlung auf der orographisch
                            rechten Talseite.
    Empfehlungen:         1) Erweiterung Siedlungstätigkeiten in den Perimeter des Wildtierkorridors verhindern. Freihal-
                          tebereich o.a. vorsehen. Weitere Revitalisierungen der Moesa in Kombination mit Vernet-
                          zungsmassnahmen möglich.

                                                                30
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 25
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Grono

                                                                   1)
                                                                  3)
                                                             2)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                         vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                           1) Anhaltende Siedlungstätigkeit in bestehenden Wohn- und Arbeitszo-
                                                  nen; Erweiterung Siedlungsgebiet möglich (Zone für künftige bauliche
                                                  Nutzung). Durchlässigkeit wird verschlechtert.
                                               2) Radwegverbindung auf dem Trassee der BM-Bahn gemäss Sachplan
                                                  Velo vorgesehen. Geringe Auswirkungen auf Durchlässigkeit zu er-
                                                  warten.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                          

    Fazit:                - Hohe Nutzungsdichte durch Siedlungs- und Verkehrsanlagen auf orographisch rechter Tal-
                            seite. Kanalisiertes Gewässer erschwert Durchlass zusätzlich. Funktionsfähigkeit des Wild-
                            tierkorridors dadurch in Frage gestellt.
    Empfehlungen:         1) Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden, Bauzonenerweiterung verhindern.
                          Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltebereich prüfen.
                          3) Aufweitung der heute kanalisierten Calancasca prüfen.

                                                               31
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                   August 2018

Korridor GR 26
Zustand:              intakt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Davos

                                                                   1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                          vorhanden / wenig kritisch          vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte    Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                          1) Vorhaben Erweiterung Einrichtungen AO Forschungsinstitut (Erweite-
                                                 rung Arbeitszone nach Süden) hat mutmasslich negative Auswirkun-
                                                 gen auf die Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                           Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                  Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                  -

    Fazit:                - Die Fortsetzung der Siedlungstätigkeiten (insbesondere ausserhalb der Bauzone: Friedhof-
                            gärtnerei, Stallungen AO, Deponien) zusammen mit den bestehenden Hindernissen (RhB-
                            Trasse; Landwasser) könnten die Durchlässigkeit des Korridors in Zukunft gefährden.
    Empfehlungen:         1) Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltezone prüfen, weitere Siedlungstätigkeiten
                          im Bereich der Talebene verhindern. Leitstrukturen verbessern.

                                                                32
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 27
Zustand:              intakt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Churwalden, Vaz/Obervaz

                                                            1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                           vorhanden / wenig kritisch          vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region              
    Nutzungsplanung                           1) Touristisch intensiv genutzter Raum, stetige Weiterentwicklung der
                                                  touristischen Infrastrukturen. Hohe Nutzungsintensität, insbesondere
                                                  im Winter. Weitere Ausdehnung der Siedlungsgebiete aufgrund Gren-
                                                  ze zu Wintersportzonen, Wald sowie aufgrund von Topographie un-
                                                  wahrscheinlich.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                   -

    Fazit:                - Die Lage zwischen Parpan und Valbella bringt es mit sich, dass dieser Raum durch Freizeit
                            und Verkehr stark genutzt wird. Unmittelbare Vorhaben, welche die Durchlässigkeit weitere
                            gefährden könnten, sind nicht bekannt.
    Empfehlungen:         1) Siehe Inventar. Verbesserung der Leitstrukturen prüfen (entsprechende Einträge im Gestal-
                          tungsplan prüfen).

                                                                 33
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                    August 2018

Korridor GR 28
Zustand:              beeinträchtigt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Celerina, Pontresina

                                                        1)

                                                                      1)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                           vorhanden / wenig kritisch          vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region                       1) Langfristige Siedlungsgrenzen im Regionalen Richtplan festgelegt.
                                                  Offenhaltung des Raumes planerisch gesichert.
    Nutzungsplanung                  
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                   -

    Fazit:                - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen.
    Empfehlungen:         - Siehe Inventar.

                                                                 34
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                     August 2018

Korridor GR 29
Zustand:              intakt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             Celerina

                                                              1)
                                                                                3)

                                                     2)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                           vorhanden / wenig kritisch           vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte     Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton              
    Richtplanung Region                       1) Waldgebiet mit intensiver Erholungsnutzung.
    Nutzungsplanung                           2) Bestehende Golfanlage, Nutzung für Wohnen o.a. ausgeschlossen.
                                                  Auftrag Rückzonung durch Kantonalen Richtplan erteilt.
    Bundesplanung                    
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                            Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                   3) Revitalisierung Inn geplant (2022).
    Weitere                                   -

    Fazit:                - Trotz intensiver Nutzung durch Freizeit ist Durchlässigkeit aufgrund des bestehenden Wal-
                            des, Bobruns und der Golfanlage auch künftig kaum gefährdet.
    Empfehlungen:         - 3) Synergien im Zusammenhang mit dem Inn-Revitalisierungsprojekt nutzen.

                                                                   35
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung                                                                     August 2018

Korridor GR 30
Zustand:              intakt
Bedeutung:            regional
Gemeinde:             St. Moritz, Silvaplana

                                                  2)

                                                              3)
                                                                                    1)

                                                                               4)

Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial
       nicht vorhanden                          vorhanden / wenig kritisch            vorhanden / eher kritisch

                                 Konflikte    Bemerkungen / Hinweise
    RAUMPLANERISCHE VORHABEN
    Richtplanung Kanton                       1) Umfahrung St. Moritz (KS Zwischenergebnis); Realisierung Umfah-
                                                  rung sowie Linienführung ungewiss; Auswirkungen auf Korridor un-
                                                  gewiss.
    Richtplanung Region                       siehe 1)
    Nutzungsplanung                           2) Fortschreitende Siedlungstätigkeit am Suvrettahang; Durchlässigkeit
                                                  wird verschlechtert.
                                              3) Allfällige Bauzonenerweiterung im Gebiet zwischen Champfer und
                                                  Chasellas (Pros da Gods).
    Bundesplanung                             4) Bestehender Winterheliport am Rande des Korridors.
    PROJEKTE
    Strasse / Bahn                           Keine Vorhaben bekannt.
    Gewässerrevitalisierung                  Keine Vorhaben bekannt.
    Weitere                                  -

    Fazit:                - Verschiedene Konflikte aufgrund Nähe zu Siedlungs-, Verkehrs- und Freizeitanlagen.
    Empfehlungen:         - 1) Bei Projektierung Umfahrungsstrasse wildtierspezifische Bauwerke prüfen.
                          - 3) Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden. Ausscheidung Landschafts-
                            schutzzone prüfen.

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