Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft - Kanton Graubünden
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Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Grabenstrasse 1, 7001 Chur Telefon 081 257 23 23 Fax 081 257 21 42 www.are.gr.ch E-Mail: info@are.gr.ch Kantonaler Richtplan Graubünden Richtplananpassung im Bereich Landschaft Kap. 3.8, Wildlebensräume und Jagd Erläuternder Bericht Entwurf für die Öffentliche Auflage
INHALT Grundlagenverzeichnis 3 A Einführung 4 1 Gegenstand der Richtplananpassung 4 2 Prozess 4 3 Grundlagen 4 B Festlegungen Kantonaler Richtplan 5 1 Wild, Grossraubtiere und Jagd (Kap. 3.8.1) 5 2 Wildruhezonen (Kap. 3.8.2) 6 3 Wildtierkorridore (Kap. 3.8.3) 7 C Konflikte im Perimeter der Wildtierkorridore 11 1 Vorgehen zur Untersuchung und Beurteilung potenzieller Konflikte 11 2 Verwendete Grundlagen 11 3 Ergebnisse der Untersuchung 12 D Anhang 13 1 Objektblätter Wildtierkorridore 13 2 Legende Objektblätter 50 3 Überblick Schutzgebiete Wildtiere und Wildtierkorridore 52
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 GRUNDLAGENVERZEICHNIS - Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL (2001): Korridore für Wildtiere in der Schweiz. - Regierung des Kantons Graubünden (2016): Bericht zum Strassenbau und Strassenbaupro- gramm 2017-2020. Heft Nr. 14/2015-2016. - Signer, Claudio und Suter, Stefan (2015): Wildtierkorridore im Kanton Graubünden. Inventar der Objekte von regionaler und überregionaler Bedeutung. Erstellt im Auftrag des Amts für Raum- entwicklung Graubünden sowie im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei Graubünden. 3
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 A EINFÜHRUNG 1 Gegenstand der Richtplananpassung Der kantonale Richtplan enthält ein Kapitel zum Thema «Wildlebensräume und Jagd» (Kap. 3.8). Die Inhalte und darin formulierten Zielsetzungen und Handlungsanweisungen sind nicht mehr aktuell und daher zu überprüfen. Neu wird das Kapitel in folgende drei Unterkapitel aufgeteilt. - Kap. 3.8.1: Wild, Grossraubtiere und Jagd - Kap. 3.8.2: Wildruhezonen - Kap. 3.8.3: Wildtierkorridore Wildtierkorridore fanden bisher im Richtplan nur am Rande Erwähnung. Gestützt auf ein Inventar zu den Wildtierkorridoren wird das Thema neu im Richtplan verankert. Dafür ist das Unterkapitel 3.8.3 vorgesehen. 2 Prozess Die Richtplananpassung erfordert ein Richtplanverfahren gemäss Art. 7 KRVO. Bestandteil davon ist eine öffentliche Auflage. Während der öffentlichen Auflage kann jedermann Vorschläge und Einwen- dungen einbringen. Die angepassten Richtplaninhalte sind durch den Bund zu genehmigen. Die Erarbeitung des Richtplans erfolgt in einer Projektgruppe unter Leitung des Amts für Raument- wicklung (ARE-GR) und des Amts für Jagd und Fischerei (AJF). In der Projektgruppe vertreten sind auch das Tiefbauamt (TBA), Amt für Natur und Landschaft (ANU) sowie das Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG). Der Richtplanentwurf wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Gemeinden wer- den direkt zu einer Stellungnahme eingeladen. 3 Grundlagen Im Jahre 2015 haben AJF und ARE das Inventar der Wildtierkorridore des Bundes von 2001 überar- beiten lassen (siehe Signer und Suter, 2015). Dieses dient als Grundlage für die Festlegung der Wild- tierkorridore im Kanton Graubünden. 4
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 B FESTLEGUNGEN KANTONALER RICHTPLAN 1 Wild, Grossraubtiere und Jagd (Kap. 3.8.1) Das Kapitel 3.8.1 befasst sich mit dem Umgang mit Wildtieren im Kanton Graubünden, den damit verbundenen Zielen sowie den Aufgaben der Behörden. Der Begriff «Wildtiere» umfasst dabei ge- mäss eidgenössischem Jagdgesetz Vögel, Raubtiere (Marder, Fuchs, Wolf, Bär u.a.), Schalenwild (Reh, Hirsch, Steinbock, Gämse, Wildschweine), Hasenartige, Biber, Murmeltier und Eichhörnchen. Der Kanton Graubünden weist heute wieder einen grossen und mannigfaltigen Bestand an Wildtieren auf. Dies war nicht immer so. Um 1850 waren in Graubünden mit Ausnahme der Gämse alle Scha- lenwildarten ausgerottet. Die grossflächige landwirtschaftliche Nutzung, die Konkurrenz durch hohe Viehbestände sowie eine ungeregelte Jagd hatten zu diesem Ergebnis geführt. Im 20. Jahrhundert hat sich dieses Bild verändert. Hirsch und Reh wanderten vor über 130 Jahren von Norden und Os- ten her ein und ab 1920 wurde das Steinwild systematisch angesiedelt. 2017 wurden die Frühlings- bestände auf rund 16'500 Hirsche, 16'000 Rehe, 24'000 Gämsen und 6'600 Steinböcke und einige Wildschweine geschätzt. Der Qualität des Lebensraums entsprechend besitzen viele Tier- und Vo- gelarten in Graubünden ein eigentliches Rückzugsgebiet. Arten wie Auerhuhn, Birkhuhn, Steinhuhn, Wiedehopf und Flussuferläufer haben Verbreitungsschwerpunkte in Graubünden. Im Alpenraum ausgestorbene Arten wie der Bartgeier wurden erfolgreich wiederangesiedelt. In den letzten Jahren sind auch die Grossraubtiere Wolf und Luchs und mindestens zeitweise auch der Bär wieder in Graubünden anzutreffen. Mit dem Goldschakal ist zudem eine neue Art eines Grossraubtiers auf natürlichem Weg in die Schweiz eingewandert. Das Amt für Jagd und Fischerei AJF betreibt heute in enger Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen des Kantons das Wildtiermanagement. Dabei greifen viele Disziplinen ineinander, so das Jagd- und Forstwesen, die Raumplanung sowie der Landschafts-, Natur- und Tierschutz. Das Wildtiermanage- ment ist zudem in einen übergeordneten politischen und gesellschaftlichen Rahmen eingebettet, welcher Ziele und Prioritäten vorgibt. Die Herausforderung des Wildtiermanagements besteht letzt- lich darin, eine Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Kriterien zu finden. Dies kommt in der Zielsetzung des Richtplans zum Ausdruck. Die wirksamste Form des Wildtiermanagements ist die Jagd, welche zur Regulierung des Schalen- wildbestands eingesetzt wird und einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert besitzt. An den ver- schiedenen Jagden nehmen 5'600 Jäger und gut 200 Jägerinnen teil. Jährlich leisten diese rund 28‘000 Hegestunden, wenden rund 130‘000 Ferientage für jagdliche Zwecke auf und gewinnen 300 Tonnen reines Wildfleisch. Eine Regulierung nach den gesetzlichen (Jagdbetriebsvorschriften) und quantitativen (Abschusszielen) Vorgaben des Kantons ist erforderlich, um den Druck auf den Jung- und Schutzwald zu verkleinern, die Schäden an Landwirtschaft zu verringern und die Zahl an Wildun- fällen zu reduzieren. Im Zusammenhang mit der Jagdplanung setzt der Kanton die Wildschutzgebiete als wichtiges Instrument zur Steuerung der Wild-Verteilung ein. In diesen findet das Wild während der Jagd Ruhe vor einem zu hohen Jagddruck. Aus diesem Grund halten sich darin viele Wildtiere auf, die aber von hier aus wiederum ins freie Jagdgebiet wechseln und dort bejagt werden können. Dank dem Netz von Wildschutzgebieten können die einheimischen Wildarten auch tagsüber beobachtet werden, nicht zuletzt aus touristischer Sicht eine wichtige Naturressource Graubündens. 5
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Die Rückkehr der Grossraubtiere hat in den betroffenen Gebieten zu einer grossen ökologischen Dynamik geführt. Das Schalenwild verhält sich in Wolfs- bzw. Luchsgebieten anders als gewohnt, das Vorkommen eines natürlichen Feindes führt zu einer anderen Verteilung des Wildes und tenden- ziell zu einem gesünderen Wildbestand. Wolf und Luchs profitieren vom hohen Beuteangebot im Kanton Graubünden und leisten einen Beitrag zur natürlichen Bestandsregulierung. Sie können die jagdlichen Massnahmen ergänzen, aber nicht ersetzen. Ihre Präsenz kann sich dadurch auch positiv auf den Waldzustand auswirken. Aus den Handlungsanweisungen des Richtplans wird deutlich, dass das Wildtiermanagement in der Verantwortung der kantonalen (mit Federführung beim AJF) und nationalen Behörden liegt. Die aktu- ell laufende parlamentarische Debatte auf Bundesebene zeigt auf, dass Fragen von Schutz bzw. Regulierung von Wildtierarten auf höchster politischer Ebene kontrovers und emotional diskutiert werden. Dabei wird oft vergessen, dass das Wildtiermanagement an der Front auf die nötigen Kom- petenzen angewiesen ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen (insbesondere beim Abschuss ge- schützter Arten). Die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung und der betroffenen Interes- sengruppen im Zusammenhang mit der Wiederansiedlung und Rückkehr von Wildtierarten bzw. dem Auftreten von neuen Wildtierarten ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Kantons. 2 Wildruhezonen (Kap. 3.8.2) Das Kapitel 3.8.2 des kantonalen Richtplans befasst sich mit den Wildruhezonen, die sich als In- strument zum Schutz der Wildtiere während der kalten Jahreszeit bewährt haben. Im Gegensatz zu den Wildschutzgebieten gilt in den Wildruhezonen ein allgemeines Betretungsverbot während der festgeschriebenen Schonfristen. Im Winter ist das Schalenwild auf Ruhe angewiesen. Ein haushälterischer Umgang mit ihren Energie- reserven ist wichtig für das Überleben. Störungen lösen bei Wildtieren Stress aus. Bei starker Stö- rung ergreifen sie die Flucht und verbrauchen dadurch viel Energie. Es steht ihnen zudem weniger Zeit für die Nahrungsaufnahme zur Verfügung, was sich negativ auf ihre Energiebilanz auswirkt. Stress und schlechte körperliche Verfassung können einen geringeren Fortpflanzungserfolg, Krank- heit oder gar den Tod durch Erschöpfung nach sich ziehen. Um Störungen durch Wintersportler oder Stangensucher zu vermeiden, werden Wildruhezonen ausgeschieden und im Gelände markiert. Wie in den Handlungsanweisungen beschrieben sind die Gemeinden für die Ausscheidung von Wil- druhezonen verantwortlich. Dafür steht ihnen der Weg über das kantonale Jagdgesetz oder über die kommunale Nutzungsplanung offen: - Art. 27 des kantonalen Jagdgesetzes besagt, dass die Gemeinden das Zutrittsrecht zu den Wildeinstandsgebieten örtlich und zeitlich einschränken können, wenn Störungen darin das ortsübliche Mass übersteigen und das Leben und Gedeihen des Wildes beeinträchtigen. Dieser Gesetzesartikel ermöglicht eine rasche Umsetzung von Wildruhezonen. - Wildruhezonen können mithilfe von Baugesetz und Zonenplan öffentlich-rechtlich verankert werden. Der Weg über die Nutzugsplanung gewährt aufgrund der öffentlichen Mitwirkungsmög- lichkeiten eine in der Regel breitere Konsolidierung der Wildschutzmassnahmen. Das Nut- zungsplanverfahren nimmt mehr Zeit in Anspruch, hat jedoch tendenziell länger Bestand. 6
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Denkbar (und vom AJF häufig empfohlen) wird auch die Kombination beider Wege. Die Anwendung des Jagdgesetzes zwecks erster Sofortmassnahme, der Weg über die Nutzungsplanung zwecks Überprüfung und breiter Konsolidierung der Wildruhezonen. Auf die für das Wild problematischen Auswirkungen der Freizeitfliegerei (Hänge-, Paragleiter und Speedglider) haben die festlegten Wildruhezonen unabhängig vom gewählten Verfahren keinen Ein- fluss, da das Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL für den Luftraum zuständig ist. Allerdings können auf freiwilliger Ebene entsprechende Vereinbarungen mit Verbänden der Freizeitfliegerei getroffen werden (z.B. Einrichten einer Fluggebotszone). 3 Wildtierkorridore (Kap. 3.8.3) Ausgangslage Kapitel 3.8.3 befasst sich mit den Wildtierkorridoren von regionaler und überregionaler Bedeutung. Das Problem der Zerschneidung grosser zusammenhängender Gebiete durch den Nationalstrassen- bau und die Ausdehnung der Siedlungen trat bereits Ende der 1980er-Jahre in das Bewusstsein von Fach- und Umweltschutzorganisationen sowie der Behörden. Die überregional wichtigen Wildtierkor- ridore wurden durch die Schweizerische Vogelwarte Sempach und der Schweizerischen Gesellschaft für Wildtierbiologie im Auftrag des damaligen BUWAL im Jahre 1996 erstmals erfasst (siehe BUWAL 2001). Zur langfristigen Erhaltung des grossräumigen Vernetzungssystems empfahl das BUWAL damals, die ausgeschiedenen Wildtierkorridore in die kantonalen Richtpläne aufzunehmen sowie bei kommuna- len Zonenplänen zu berücksichtigen. So sollte gesichert werden, dass die Wildtierkorridore nicht durch Bauzonen weiter eingeschränkt würden. Ebenso wurde entschieden, dass bei neuen Infra- strukturprojekten Massnahmen zur Erhaltung der noch bestehenden Wildtierkorridore vorgesehen werden müssen. Längerfristig betrachtet sollten auch bereits zerschnittene Bewegungsachsen wie- derhergestellt werden (siehe BUWAL 2001). Die Zerschneidung und Fragmentierung der Lebensräume ist im weiträumigen und dünn besiedelten Graubünden weniger stark ausgeprägt als in den Kantonen des Mittellands. Nichtsdestotrotz stellen unterbrochene oder beeinträchtigte Wildtierkorridore auch in Graubünden ein Problem dar. Sie kön- nen gebietsweise zu einer Verstärkung der Wildschäden im Wald und am Kulturland führen. Unfälle mit Wildtieren gehören zu den häufigsten Ursachen von Verkehrsunfällen in Graubünden. Schlecht funktionierende Wildtierkorridore tragen auch dazu bei. Da sich die übergeordneten Verkehrsachsen sowie viele Siedlungen in Graubünden in den Tallagen befinden, sind dort auch die meisten Wildtier- korridore situiert. Bisherige Behandlung im kantonalen Richtplan Der Kanton Graubünden hat die Wildtierkorridore im Richtplan bisher nicht verbindlich geregelt. Der Richtplan enthielt jedoch einen Planungsgrundsatz («Zusammenhängende Bewegungsnetze erhalten und beeinträchtigte Bewegungsnetze aufwerten») sowie eine Grundlagekarte mit den nationalen Inventarobjekten. Im Rahmen vorliegender Richtplananpassung werden die Wildtierkorridore von überregionaler und regionaler Bedeutung im kantonalen Richtplan räumlich festgelegt und behör- 7
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 denverbindlich gesichert. Grundlage für die Festlegung bildet das im Auftrag von AJF und ARE er- stellte Inventar der Wildtierkorridore im Kanton Graubünden (siehe Signer und Suter, 2015). Funktion und Elemente eines Wildtierkorridors Wildtierkorridore verbinden Kerngebiete bzw. Hauptlebensräume des Wildes miteinander und que- ren zu diesem Zweck teilweise infrastruktur- und nutzungslastige Tallagen. Aufgrund ihrer durch natürliche oder anthropogene Strukturen bedingte seitliche Begrenzung erscheinen sie als längliche «Korridore». Wildtierkorridore haben die Funktion, die Wanderung und saisonale Migration zu ge- währleisten und den genetischen Austausch zwischen den Populationen sicherzustellen. Zudem sind sie selbst Teil der Wildlebensräume. Für die Funktionsfähigkeit eines Wildtierkorridors sind soge- nannte «Leitstrukturen», «Warteräume» und «Trittsteine» von Bedeutung: - Leitstrukturen sind Vegetations- oder Geländestrukturen wie Hecken, Gehölze, Bäche oder Gräben, entlang welcher sich die Wildtiere bewegen. Sie leiten die Wildtiere in Korridorrichtung. - Unter Warteräumen werden Flächen innerhalb eines Wildtierkorridors verstanden, die für die Wildtiere vor oder nach einer schwierig zu überwindenden Stelle ausreichend Deckung und Ru- he bieten (kleines Waldstück o.ä.). - Trittsteine sind Feldgehölze und Gebüsche, die bei der Querung von offenen Landschaften De- ckung bieten und so als temporäre Zufluchtsorte fungieren. Wildtierkorridore werden so für Wildtiere etappenweise passierbar. Tierpfade, die von den Individuen einer oder mehrerer Arten regelmässig begangen werden, werden als Wildwechsel bezeichnet. Wildwechsel sind ebenso Bestandteil eines Korridors. Eng begrenzte Durchgänge, die Wildtiere gezwungenermassen passieren müssen, sind sogenannte Zwangswechsel. Zielarten Wildtierkorridore sollten grundsätzlich von sämtlichen bodengebundenen Wildtieren als Durchgang oder als Bestandteil ihres Lebensraums genutzt werden können. Die Wildtierkorridore Graubündens sind besonders relevant für Wildtiere, deren Lebensräume sich zumindest saisonal in den Tallagen befinden wie Rothirsch und Reh. Grossraubtiere wie Wolf und Braunbär haben einen grossflächigen Lebensraumanspruch und legen teilweise beträchtliche Wanderdistanzen hin. Sie sind dabei nur beschränkt auf wildtierspezifische Querungshilfen angewiesen. So ist beispielsweise belegt, dass Wölfe aus dem Calandarudel durch dicht besiedelte Gebiete bis ins Breisgau oder ins Zürcher Limmattal gewandert sind. Dort wurde ihnen das Fortbewegen entlang von Verkehrsinfrastrukturen zum Verhängnis.1 Andererseits zeigt der Fall des Bären M29, der sich seit dem Frühling 2017 in der Innerschweiz und im Kanton Bern aufhält, dass zuwandernde Grossraubtiere die Durchlässigkeit des Raumes nutzen, um in andere alpine Region zu gelangen. Das Tier benutzte mit grosser Wahrschein- lichkeit den überregionalen Korridor GR07 um die A13 zu queren und anschliessend durch Graubün- den in die Innerschweiz zu wandern. 1 Ein männlicher Wolf des Calandarudels wurde in der Nähe von Rust, ein anderer zwischen Stuttgart und Ulm von einem Auto überfahren, zwei weitere Calandawölfe wurden durch Kollisionen mit Zügen bei Schlieren bzw. in Gamborogno getötet. 8
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Wildtierspezifische Bauwerke als Ausnahme Bei stark beeinträchtigten oder durch Nationalstrassen, Eisenbahnlinien, verbauten Gewässern o.a. gänzlich unterbrochenen Korridoren bietet die Errichtung von wildtierspezifischen Bauwerken wie Wildtierüber- oder –unterführungen eine Möglichkeit zur Wiederherstellung des Korridors. Damit die Funktionalität gewährleistet ist, müssen derartige Bauwerke über spezifische Dimensionen und eine der Umgebung angepasste Vegetation verfügen. Um den Nutzen der umgesetzten Massnahmen zu überprüfen, sind Erfolgskontrollen durchzuführen. Im Falle der Wildtierbrücke Halbmil bei Trimmis führt das AJF in Absprache mit dem ASTRA Erfolgskontrollen mit Hilfe von Fotofallen und Sandstrei- fen (zwecks Erfassung der Tierspuren) durch. Die Errichtung wildtierspezifischer Bauwerke wie z.B. der Wildtierbrücke Halbmil ist sehr aufwändig und kommt nur bei Neubauten und in wenigen Fällen bei bestehenden Infrastrukturanlagen in Frage. Aktuell stehen ähnliche Vorhaben in Schiers (Nationalstrasse A28) und San Vittore (Nationalstrasse A13) zur Debatte. Die Durchlässigkeit der Wildtierkorridore kann durch wildtierspezifische Gestal- tung von bestehenden Flussdurchlässen, Autobahnviadukten oder ähnlichem wiederhergestellt oder verbessert werden. Zwangswechsel sollten nach Möglichkeit verbreitert, aufgewertet und mit pas- senden Leitstrukturen möglichst gut zugänglich gemacht werden. Die Funktionsfähigkeit der Korri- dore hängt nur in wenigen Fällen von einem wildtierspezifischen Bauwerk wie einer Wildtierüberfüh- rung ab. Revitalisierung von verbauten Gewässern (Reduktion Fliessgeschwindigkeit; Abflachung der Uferböschungen) im Bereich des Perimeters eines Wildtierkorridors bieten ebenfalls die Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit des Korridors zu verbessern. Aus raumplanerischer Sicht ist es besonders wichtig, dass die Durchlässigkeit des Raumes im Peri- meter der Wildtierkorridore nicht weiter eingeschränkt wird. Es stellt sich zudem die Frage, mit wel- chen Massnahmen die Funktionsfähigkeit der Korridore verbessert werden kann, z.B. durch Verbes- serung bei den Leitstrukturen, Warteräumen und Trittsteinen. Um Konflikte mit dem Mensch zu verringern – insbesondere zur Reduktion von Wildunfällen - sind situationsbedingt flankierende Mas- snahmen zu treffen, beispielsweise die Installation von Wildwarnanlagen für Verkehrsteilnehmer im nahen Umfeld einer Wildtierbrücke. Leitsätze und Handlungsanweisungen des kantonalen Richtplans Die Festlegungen des kantonalen Richtplans zielen einerseits darauf, die Durchlässigkeit und Funk- tionalität der bestehenden und noch intakten Wildtierkorridore auch in Zukunft zu erhalten und wo möglich zu verbessern. Andererseits haben diese eine Wiederherstellung der beeinträchtigten und unterbrochenen Korridore zum Ziel. Bei intakten, funktionierenden Wildtierkorridoren besteht die Gefahr, dass diese durch die Auswei- tung der Siedlungstätigkeiten, durch eine veränderte oder intensivierte Nutzung des betroffenen Raums oder andere Projekte im Bereich des Strassen- und Schienenbaus künftig beeinträchtigt werden. Die Festlegungen im Richtplan bezwecken, dass eine Entwicklung verhindert wird, welche die Funktionalität der Wildtierkorridore einschränkt. Die Gemeinden haben die im Richtplan bezeich- neten Korridore im Rahmen der Nutzungsplanung so zu sichern, dass eine Durchlässigkeit auch künftig gewährleistet ist bzw. nicht weiter beeinträchtigt wird. Dies kann beispielsweise durch den Erlass einer zweckmässigen Zone (Landschaftsschutzzone; Freihaltezone) oder durch Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan (Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen zwecks Verbesserung der Leitstrukturen) erfolgen. Die Objektblätter (siehe Anhang 1) sowie die Grundlage von Signer und 9
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Suter (2015) enthalten entsprechende Empfehlungen an die Gemeinden und Grundeigentümer. Für die Gemeinden sind die behördenverbindlichen Festlegungen in der Objektliste massgebend. Die Gemeinde kann dadurch beispielweise zur Ausscheidung einer zweckmässigen Zone aufgefordert werden. Die partielle oder vollständige Wiederherstellung von erheblich beeinträchtigten oder unterbroche- nen Korridoren stellt eine grosse Herausforderung dar. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Synergien mit grösseren Vorhaben im Bereich des Strassen- und Schienenbaus oder der Gewässer- revitalisierung zu nutzen. Grössere Vorhaben sind beispielsweise Neubauten von Strassenabschnit- ten, die Anpassung von Linienführungen oder die Erstellung neuer Kunstbauten. Normale Unter- haltsmassnahmen – z.B. der Ersatz eines Belags – fallen nicht darunter. Bei Planung, Erneuerung und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturen besteht häufig die Gelegenheit, mit geringem Aufwand auch die Mobilitätsbedürfnisse der anderen einheimischen Arten nach Art. 18 Abs. 1 NHG zu berücksichtigen (Errichtung von Kleintierdurchlässen für Amphibien, Reptilien, Kleinsäuger u.a.). Dieser Aspekt wird in einer Handlungsanweisung ebenfalls thematisiert. Integration der Wildtierkorridore in die kantonalen Kartendienste Die Perimeter der Wildtierkorridore sowie die einzelnen Wildwechsel gemäss der Studie von Signer und Suter (2015) werden in die kantonalen Kartendienste integriert. Die Wildwechsel, die für das ganze Bündner Strassennetz kartiert worden sind, helfen mit, die Anliegen der Wildtiere bei Sanie- rung und Neubau von Anlagen frühzeitig zu berücksichtigen. 10
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 C KONFLIKTE IM PERIMETER DER WILDTIERKORRIDORE 1 Vorgehen zur Untersuchung und Beurteilung potenzieller Konflikte Das Inventar der Wildtierkorridore (siehe Signer und Suter, 2015) enthält pro Korridor ein Objekt- blatt mit Beschreibung des heutigen Zustands und der wildtierspezifischen Probleme, welche die Passierbarkeit einschränken oder verunmöglichen (z.B. Wildzäune, Stützmauern, Gewässer u.a.). Es werden zudem Massnahmen beschrieben, welche zur Verbesserung des Zustands der Korridore beitragen könnten. In Ergänzung zu dem auf wildtierbiologischen Kriterien fussenden Inventar wer- den die Wildtierkorridore im Rahmen vorliegender Richtplananpassung zusätzlich nach raumplaneri- schen Gesichtspunkten hin untersucht. Es wird in einem ersten Schritt überprüft, ob raumplaneri- sche Vorhaben (Richt- und Nutzungsplanungen; Sachplanungen Bund) oder weitere Projekte (Stras- senbau; Revitalisierungsprojekte; Energieproduktion; touristische Projekte u.a.) im Perimeter eines Wildtierkorridors geplant oder künftig denkbar sind. In einem zweiten Schritt wird die Konfliktträch- tigkeit mit diesen Vorhaben und Projekten mithilfe einer dreistufigen Skala beurteilt. In einem letz- ten Schritt wird die Situation für jeden Korridor zusammengefasst und es werden Empfehlungen abgegeben (siehe Objektblätter in Anhang 1). Die geplanten oder künftig denkbaren Vorhaben und Projekte in diesen Gebieten können sich positiv oder negativ auf den Zustand bzw. die Durchlässigkeit der Wildtierkorridore auswirken. Zu diesen gehören beispielsweise verschiedene Siedlungstätigkeiten (Erweiterung Wohn- und Arbeitsgebiete; Bau touristischer Einrichtungen u.a.), Aktivitäten der Landwirtschaft (Errichtung grosser Landwirt- schaftsbetriebe), Vorhaben im Bereich Materialabbau und Deponien, Strassenbauvorhaben (neue Linienführung; umfassende Sanierung eines Strassenabschnittes) oder auch Vorhaben im Bereich von Natur- und Landschaft (Gewässerrevitalisierungen u.a.). Die Beurteilungsergebnisse und erforderlichen Koordinationsarbeiten werden in die Objektliste des Richtplankapitels 3.8.3 überführt. Dadurch werden sie behördenverbindlich. 2 Verwendete Grundlagen Die Beurteilung des Konfliktpotenzials mit raumplanerischen Vorhaben sowie weiteren Projekten stützt sich auf folgende Planungen und Grundlagen: - kantonaler Richtplan Graubünden / St. Gallen / Tessin (rechtskräftiger Stand) - regionale Richtplanungen (rechtskräftiger Stand) - kommunale Nutzungsplanungen (rechtskräftiger Stand) - Sachpläne Bund - Strassenbauprogramm Tiefbauamt (2017-2020) - strategische Gewässer-Revitalisierungsplanung Kanton Graubünden (Quelle: Webseite ANU) - Stellungnahmen BVFD zum Inventar 11
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 3 Ergebnisse der Untersuchung Die insgesamt 37 in der Studie von Signer und Suter (2015) beschriebenen Wildtierkorridore wurden hinsichtlich möglicher Konflikte mit raumplanerischen Vorhaben und sowie anderen Projekten beur- teilt (siehe C1). Die Ergebnisse sind wie folgt: - Bei 13 Korridoren ergeben sich keine absehbaren Konflikte bzw. ein Abstimmungsbedarf mit raumplanerischen Vorhaben oder Projekten. Bei diesen Projekten werden keine Massnahmen auf Stufe Nutzungsplanung erforderlich sein. Beim Objekt GR 01 ist eine Koordination mit dem Kanton St. Gallen erforderlich. Die Hinweise der Studie von Signer und Suter (2015) sind zu be- achten. - Bei 20 Wildtierkorridoren wurden mögliche Konflikte bzw. ein Abstimmungsbedarf mit raum- planerischen Vorhaben oder Projekten festgestellt. Mit Massnahmen auf Stufe Nutzungspla- nung (Zonen, Freihaltebereiche, Siedlungsgrenzen u.a.) können diese Konflikte teilweise beho- ben oder abgeschwächt werden. - Bei drei unterbrochenen Korridoren (GR 12, GR 13 sowie GR 35), bei welchen eine Wiederher- stellung kaum möglich gewesen wäre, wird eine Verlagerung des Perimeters hin zu noch funk- tionierenden Wildwechsel vorgenommen. Die drei betroffenen Korridore befinden sich im Ge- biet zwischen Fideris und Klosters. - Beim Korridor GR 20 sind zahlreiche Konflikte mit bestehenden Nutzungen und raumplaneri- schen Vorhaben vorhanden. Diese Konflikte sind kaum zu lösen, weder durch bauliche noch durch raumplanerische Massnahmen. Der Korridor GR 20 wird aus diesem Grund im Richtplan nicht weiterverfolgt. 12
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 D ANHANG 1 Objektblätter Wildtierkorridore Korridor GR 01 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinden: Fläsch, Maienfeld, Bad Ragaz (Kanton SG) 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise Raumplanerische Vorhaben Richtplanung Kanton Objekt SG 26 im Richtplan St. Gallen (Zustand: unterbrochen). Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Weitere Ausdehnung des Siedlungsgebiets in Richtung Süden ist aufgrund Angrenzung an rote Gefahrenzone unwahrscheinlich. Bundesplanung Projekten Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Handlungsbedarf hauptsächlich auf St. Galler Kantonsgebiet vorhanden (Verbesserung Leitstrukturen; Massnahmen beim Nadelöhr Hornibrücke). Empfehlungen: - Massnahmen mit Kanton SG koordinieren. 13
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 02 Zustand: intakt (Sanierung mit Wildtierbrücke über A13 und Bahnlinien) Bedeutung: überregional Gemeinden: Haldenstein, Trimmis 3) 1) 2) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region 1) Richtplan Windenergieanlagen sieht Vorranggebiet für Windenergie im Raum Oldis vor. Weitere Anlagen innerhalb oder im Nahbereich des Perimeters haben möglicherweise negative Auswirkungen auf die Nutzung der Wildtierbrücke durch die Zielarten. Nutzungsplanung 2) Siedlungsansatz vorhanden (Lagerzone, Wohnbauten ausserhalb der Bauzone, zwei Landwirtschaftsbetriebe). Weitere Ausdehnung in die Fläche wäre problematisch. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere 3) Kiesabbau Oldis wenig problematisch für die Durchlässigkeit des Wildtierkorridors. Fazit: - Wildtierkorridor mit wildtierspezifischem Bauwerk saniert, Durchlässigkeit wiederhergestellt. Vorhaben, welche Durchlässigkeit mutmasslich gefährden könnten, sind abzulehnen. Empfehlungen: - 1) Abklärungen zur möglichen Koexistenz von Windenergie und Wildtierkorridore treffen. - 2) Keine weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten in Halbmil zulassen. Langfristig Ver- legung Lagerzone inkl. Rückbau und Renaturierung des Gebiets in Erwägung ziehen. 14
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 03 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinden: Bonaduz, Domat/Ems, Rhäzüns 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Rechtskräftige Freihaltezone zwischen Bonaduz und Rhäzüns sichert Passierbarkeit zwischen Bonaduz und Rhäzüns. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Landschaftsschutz- und Freihaltezonen im Perimeter des Korridors vorhanden. Offenheit der Ebene raumplanerisch ist weitgehend gesichert. Empfehlungen: - 1) Konsequente Einhaltung der Freihaltezone, keine weiteren Siedlungstätigkeiten zwischen Bonaduz und Rhäzüns zulassen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen (Leitstrukturen und Trittsteine verbessern). 15
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 04 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinde: Mesocco Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: - siehe Inventar. 16
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 05 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinde: Lostallo 2) 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region 1) Reaktordeponie; keine Erweiterung geplant. Nutzungsplanung Bundesplanung Aue von nationaler Bedeutung gemäss Bundesinventar. PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Revitalisierung Moesa sowie Endgestaltung Reaktordeponie Tec Bianch bieten Möglichkeit, die Durchlässigkeit des Raumes künftig zu verbessern. Insbesondere am orographisch rech- ten Moesa-Ufer besteht ein insgesamt grosses Aufwertungspotenzial für Natur und Umwelt. Empfehlungen: - 2) Ansiedlung von Landwirtschaftsbetrieben oder anderen Anlagen im Bereich der Ebene verhindern. Ausscheidung einer Zone mit Hochbauverbot, Landschaftsschutzzone o.a. prü- fen. 17
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 06 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinden: Grüsch, Schiers 1) 2) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Einzäunung Nationalstrasse denkbar. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere 2) Projektstudie Wildtierbrücke liegt vor. Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: 1) Neue Standorte für Landwirtschaftsbetriebe in der Talebene ausserhalb des Korridors vor- sehen. Bezeichnung von Hecken und Feldgehölzen im generellen Gestaltungsplan prüfen (Leitstrukturen verbessern). 2) Künftige Funktionalität der projektierten Wildtierbrücke durch Bauten und Anlagen nicht gefährden. Künftige Bewegungsachse entsprechend der geplanten Wildtierbrücke von Bauten und Anlagen freihalten (evtl. durch Ausscheidung einer zweckmässigen Zone). 18
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 07 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinden: Andeer, Donat, Zillis-Reischen Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: - siehe Inventar. 19
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 08 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinden: Cazis, Fürstenau, Scharans 1) 2) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Allfällige Bauzonenerweiterung im Gebiet zwischen Cazis und Klini- ken. Durchlässigkeit dieses Engpasses durch Siedlungstätigkeit, die RhB-Bahnlinie sowie durch allfällige Neuansiedlungen von Landwirt- schaftsbetrieben gefährdet. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Ausbau Domleschgerstrasse auf dem Abschnitt Fürstenau - Pratval. Gewässerrevitalisierung 2) Revitalisierung Realta Kanal. Positive Auswirkungen auf Wildlebens- raum im Perimeter des Korridors zu erwarten. Weitere Fazit: - Durchlässigkeit des Raumes auf Heinzenberger Talseite durch Siedlungstätigkeiten (Ent- wicklung kantonale Einrichtungen; Entwicklung Siedlung Cazis) gefährdet. Empfehlungen: 1) Freihaltezone, langfristige Siedlungsgrenze o.a. festlegen, um die Passierbarkeit langfristig zu sichern. Neue Standorte für Landwirtschaftsbetriebe in der Talebene ausserhalb des Korri- dors vorsehen. 2) Projekt Gewässerrevitalisierung dazu nutzen, Leitstrukturen sowie weitere Elemente (Warte- räume, Trittsteine) zu verbessern (Synergien). 20
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 09 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinden: Rheinwald, Sufers 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Deponie schränkt Wechsel heute ein. Nach Deponieabschluss wird die Anlage begrünt und weitgehend aufgeforstet sein. Dies wird sich positiv auf die Durchlässigkeit des Raumes auswirken. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: 1) Erweiterung Deponie verhindern. Bei Endgestaltung Deponie auf Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht nehmen. 21
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 10 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Rheinwald Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Revitalisierung Hinterrhein (2032). Positive Auswirkungen auf Funktions- fähigkeit zu erwarten. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: - siehe Inventar. 22
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 11 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinde: San Vittore 2) 1) 5) 3) 4) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton 1) Allfällige Wiederaufnahme PSSV; Erweiterung Industriezone Richtplanung Region 2) Allfällige Bauzonenerweiterung Richtung Osten. Nutzungsplanung Bundesplanung 3) Betrieb Heliport PROJEKTE Strasse / Bahn - Bauwerke im Zusammenhang mit Umfahrung Roveredo (Halban- schluss; Ausbau Abschnitt Castione – San Vittore; Umfahrungsstrasse) sowie Rückbau des bisherigen Autobahnabschnitts vollendet. - Gemäss Sachplan Velo ist Radweg entlang des stillgelegten Bahntras- sees vorgesehen. Mutmasslich geringe Wirkung auf Durchlässigkeit des Raumes. Gewässerrevitalisierung 4) Revitalisierung Moesa (Bauarbeiten im Gebiet Pascol Grand zwi- schen Autobahn und Moesa derzeit im Gang) Weitere 5) Projektstudie Wildtierbrücke liegt vor. Fazit: - Verlauf unmittelbar an der Kantonsgrenze. Zusammenarbeit mit Kanton TI vorsehen. Empfehlungen: 1) Erweiterung Industriezone nach Westen verhindern. Freihaltebereich o.a. vorsehen. 2) Erweiterung Siedlungsgebiet nach Osten verhindern, Freihaltebereich o.a. vorsehen. 5) Künftige Funktionalität der projektierten Wildtierbrücke durch Bauten und Anlagen nicht gefährden. Künftige Bewegungsachse von Bauten und Anlagen freihalten 23
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 12 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: überregional Gemeinden: Conters, Klosters-Serneus 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Mögliche Fortführung der Siedlungstätigkeit der Gemeinde Küblis in Richtung Osten (Zone für künftige bauliche Nutzungen) gefährden den einzigen, noch bedingt funktionierenden Wildwechsel zwischen Küblis und Saas. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Umfahrungsprojekt abgeschlossen. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Bei Einfahrt Küblis-Saas besteht die einzige Möglichkeit für einen Wechsel über die Kan- tonsstrasse. Durch Ausscheidung einer Bauzone in diesem Bereich würde das Wechseln weiter eingeschränkt. Aufgrund der peripheren Lage dieser ZkbN (Dorfrand; schlechte ÖV- Erschliessung) auf eine Bauzonenerweiterung verzichten. Empfehlungen: 1) Festlegung von langfristiger Siedlungsgrenze. Zuweisung der ZkbN zu einer Nichtbauzone. 24
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 13 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Klosters-Serneus Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Umfahrungsprojekt abgeschlossen. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Wildtiere haben beim Kreisel Pagrüeg bedingt die Möglichkeit, Bahnlinie und Strasse zu überqueren. Es besteht ein geringes Potenzial für eine Verbesserung der Durchlässigkeit in diesem Gebiet. Empfehlungen: Geeignete Leitstrukturen schaffen und erhalten. 25
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 20 Zustand: unterbrochen Bedeutung: regional Gemeinden: Cazis, Rothenbrunnen, Domleschg 2) 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton 1) Erweiterung kantonales Arbeitsgebiet langfristig wahrscheinlich. Richtplanung Region Siehe 1) Nutzungsplanung Siehe 1) 2) Weiterentwicklung Schlackendeponie unwahrscheinlich. Beton- und Kieswerk Unterrealta bleibt weiterhin in Betrieb. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Hohe Dichte an Bauten und Anlagen auf der Heinzenberger Talseite (RhB-Bahnlinie, Kan- tonsstrasse, Gewerbezone Unterrealta, Driving Center, Kieswerk mit Deponie, Umladestati- on Bahn; Elektrizitätswerk). Hoher Druck auf die bestehenden Freiflächen südlich der rechtskräftigen Gewerbezone (Erweiterung Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung). Empfehlungen: - Verzicht auf Festlegung des Wildtierkorridors im Richtplan, da Durchlässigkeit für das Grosswild nicht mehr gegeben ist. Hinweis: Für kleine Wildtiere wie Fischotter und Füchse ist Durchlässigkeit gegeben. 26
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 21 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Sufers Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die A13 stellt in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des Raumes einschränkt. Empfehlungen: - siehe Inventar. 27
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 22 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Rheinwald Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Die A13 stellt in diesem Fall das wesentliche Hindernis dar, welche die Durchlässigkeit des Raumes einschränkt. Empfehlungen: - siehe Inventar. 28
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 23 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Soazza Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: - siehe Inventar. 29
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 24 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Grono 2) 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Erweiterung Siedlungstätigkeiten nach Norden (heute teilweise üG und isolierte Wohnzone) denkbar. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 2) Verschiedene kleinere Revitalisierungsvorhaben im Bereich der Moesa bereits umgesetzt. Weitere Fazit: - Tendenz einer weiteren flächenmässigen Ausdehnung der Besiedlung auf der orographisch rechten Talseite. Empfehlungen: 1) Erweiterung Siedlungstätigkeiten in den Perimeter des Wildtierkorridors verhindern. Freihal- tebereich o.a. vorsehen. Weitere Revitalisierungen der Moesa in Kombination mit Vernet- zungsmassnahmen möglich. 30
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 25 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Grono 1) 3) 2) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Anhaltende Siedlungstätigkeit in bestehenden Wohn- und Arbeitszo- nen; Erweiterung Siedlungsgebiet möglich (Zone für künftige bauliche Nutzung). Durchlässigkeit wird verschlechtert. 2) Radwegverbindung auf dem Trassee der BM-Bahn gemäss Sachplan Velo vorgesehen. Geringe Auswirkungen auf Durchlässigkeit zu er- warten. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere Fazit: - Hohe Nutzungsdichte durch Siedlungs- und Verkehrsanlagen auf orographisch rechter Tal- seite. Kanalisiertes Gewässer erschwert Durchlass zusätzlich. Funktionsfähigkeit des Wild- tierkorridors dadurch in Frage gestellt. Empfehlungen: 1) Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden, Bauzonenerweiterung verhindern. Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltebereich prüfen. 3) Aufweitung der heute kanalisierten Calancasca prüfen. 31
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 26 Zustand: intakt Bedeutung: regional Gemeinde: Davos 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Vorhaben Erweiterung Einrichtungen AO Forschungsinstitut (Erweite- rung Arbeitszone nach Süden) hat mutmasslich negative Auswirkun- gen auf die Funktionsfähigkeit des Wildtierkorridors. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Fazit: - Die Fortsetzung der Siedlungstätigkeiten (insbesondere ausserhalb der Bauzone: Friedhof- gärtnerei, Stallungen AO, Deponien) zusammen mit den bestehenden Hindernissen (RhB- Trasse; Landwasser) könnten die Durchlässigkeit des Korridors in Zukunft gefährden. Empfehlungen: 1) Ausscheidung Landschaftsschutz- oder Freihaltezone prüfen, weitere Siedlungstätigkeiten im Bereich der Talebene verhindern. Leitstrukturen verbessern. 32
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 27 Zustand: intakt Bedeutung: regional Gemeinde: Churwalden, Vaz/Obervaz 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region Nutzungsplanung 1) Touristisch intensiv genutzter Raum, stetige Weiterentwicklung der touristischen Infrastrukturen. Hohe Nutzungsintensität, insbesondere im Winter. Weitere Ausdehnung der Siedlungsgebiete aufgrund Gren- ze zu Wintersportzonen, Wald sowie aufgrund von Topographie un- wahrscheinlich. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Fazit: - Die Lage zwischen Parpan und Valbella bringt es mit sich, dass dieser Raum durch Freizeit und Verkehr stark genutzt wird. Unmittelbare Vorhaben, welche die Durchlässigkeit weitere gefährden könnten, sind nicht bekannt. Empfehlungen: 1) Siehe Inventar. Verbesserung der Leitstrukturen prüfen (entsprechende Einträge im Gestal- tungsplan prüfen). 33
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 28 Zustand: beeinträchtigt Bedeutung: regional Gemeinde: Celerina, Pontresina 1) 1) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region 1) Langfristige Siedlungsgrenzen im Regionalen Richtplan festgelegt. Offenhaltung des Raumes planerisch gesichert. Nutzungsplanung Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Fazit: - Aus raumplanerischer Sicht sind keine Konflikte mit dem Wildtierkorridor festzustellen. Empfehlungen: - Siehe Inventar. 34
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 29 Zustand: intakt Bedeutung: regional Gemeinde: Celerina 1) 3) 2) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton Richtplanung Region 1) Waldgebiet mit intensiver Erholungsnutzung. Nutzungsplanung 2) Bestehende Golfanlage, Nutzung für Wohnen o.a. ausgeschlossen. Auftrag Rückzonung durch Kantonalen Richtplan erteilt. Bundesplanung PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung 3) Revitalisierung Inn geplant (2022). Weitere - Fazit: - Trotz intensiver Nutzung durch Freizeit ist Durchlässigkeit aufgrund des bestehenden Wal- des, Bobruns und der Golfanlage auch künftig kaum gefährdet. Empfehlungen: - 3) Synergien im Zusammenhang mit dem Inn-Revitalisierungsprojekt nutzen. 35
Erläuternder Bericht zur Richtplananpassung August 2018 Korridor GR 30 Zustand: intakt Bedeutung: regional Gemeinde: St. Moritz, Silvaplana 2) 3) 1) 4) Beurteilung zukünftiges Konfliktpotenzial nicht vorhanden vorhanden / wenig kritisch vorhanden / eher kritisch Konflikte Bemerkungen / Hinweise RAUMPLANERISCHE VORHABEN Richtplanung Kanton 1) Umfahrung St. Moritz (KS Zwischenergebnis); Realisierung Umfah- rung sowie Linienführung ungewiss; Auswirkungen auf Korridor un- gewiss. Richtplanung Region siehe 1) Nutzungsplanung 2) Fortschreitende Siedlungstätigkeit am Suvrettahang; Durchlässigkeit wird verschlechtert. 3) Allfällige Bauzonenerweiterung im Gebiet zwischen Champfer und Chasellas (Pros da Gods). Bundesplanung 4) Bestehender Winterheliport am Rande des Korridors. PROJEKTE Strasse / Bahn Keine Vorhaben bekannt. Gewässerrevitalisierung Keine Vorhaben bekannt. Weitere - Fazit: - Verschiedene Konflikte aufgrund Nähe zu Siedlungs-, Verkehrs- und Freizeitanlagen. Empfehlungen: - 1) Bei Projektierung Umfahrungsstrasse wildtierspezifische Bauwerke prüfen. - 3) Weitere Ausdehnung der Siedlungstätigkeiten vermeiden. Ausscheidung Landschafts- schutzzone prüfen. 36
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