Einladung zur virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2021

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Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung
am 11. Mai 2021

WKN: 658 080
ISIN: DE0006580806
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
                  hiermit zu der am

      Dienstag, 11. Mai 2021, 14.00 Uhr

         stattfindenden ordentlichen (virtuellen)
             Hauptversammlung eingeladen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen am
Sitz der Mensch und Maschine Software SE, Argelsrieder Feld 5,
82234 Weßling, Deutschland, statt. Dies ist zugleich der Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes.
Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre
Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 und § 8
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrechts vom 27. März 2020,
BGBl. I 2020, S. 569), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes
zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und
zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und
Patentrecht vom 22. Dezember 2020, BGBl. I 2020, S. 3328
(nachfolgend "COVID-19-Gesetz") als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre sowie
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten. Einzelheiten zu den
Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer Bevoll-
mächtigten entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben und
Hinweisen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.
Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebillig-
   ten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft
   und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 mit dem
   Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2020

2. Beschlussfassung über die Verwendung
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Der Verwaltungsrat schlägt vor, vom Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 17.940.657,22
  a) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 16.832.147,00 zur
     Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 je
     dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und
  b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von
     EUR 1.108.510,22 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Ausschüttung der Dividende je Stückaktie ist am
8. Juni 2021 fällig.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt,
dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 316.905 Stück eigene Aktien hält, die nicht
dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden,
der unverändert eine Ausschüttung von EUR 1,00 je dividenden-
berechtigter Stückaktie vorsieht.
Die Dividende wird in Höhe von EUR 0,13 je dividendenberechtigter
Stückaktie aus dem zu versteuernden Gewinn und in Höhe von
EUR 0,87 je dividendenberechtigter Stückaktie aus dem steuer-
lichen Einlagenkonto im Sinne des § 27 des Körperschaft-
steuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)
ausgezahlt. Somit unterliegt ein Anteil in Höhe von EUR 0,13 je
dividendenberechtigter Stückaktie unabhängig davon, wie der
Aktionär sein Wahlrecht ausübt, grundsätzlich der Besteuerung.
Bei Annahme des Beschlussvorschlags des Verwaltungsrats
gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes:
Die Dividende wird nach Wahl des Aktionärs entweder
ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise
in Form von Aktien der Mensch und Maschine Software SE
geleistet. Von dem Dividendenanspruch in Höhe von
EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie unterliegt
ein Teilbetrag in Höhe von EUR 0,04 nicht dem
Wahlrecht des Aktionärs und wird auf alle Fälle in bar
ausbezahlt. Dieser Teilbetrag dient dazu, die mögliche
Steuerpflicht (Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritäts-
zuschlag und ggf. Kirchensteuer) hinsichtlich des steuer-
pflichtigen Teils des Dividendenanspruchs in Höhe von
EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie zu
begleichen. Die Einzelheiten der Barausschüttung und der
Möglichkeit der Aktionäre zur Wahl von Aktien werden in
einem gesonderten Dokument erläutert, das den
Aktionären zur Verfügung gestellt wird und insbesondere
Informationen über die Anzahl und die Art der Aktien
enthält und in dem die Gründe und die Einzelheiten zu
dem Angebot dargelegt werden.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
   des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
   und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Verwaltungsrat schlägt vor, die RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-
gesellschaft, Düsseldorf, Niederlassung Stuttgart, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2021 zu wählen.
5. Beschlussfassung über Wahlen zum Verwaltungsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats endet mit Ablauf
der für den 11. Mai 2021 einberufenen ordentlichen Haupt-
versammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des
Verwaltungsrats erforderlich.
Der Verwaltungsrat setzt sich nach Art. 43 Abs. 2, Abs. 3 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO),
§§ 23, 24 des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG)
Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 über das Statut
der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Ausführungsgesetz - SEAG)
i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung der Mensch und Maschine
Software SE aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Verwaltung schlägt vor
  1. Herrn Adi Drotleff, Dipl.-Informatiker, geschäftsführender
     Direktor der Mensch und Maschine Software SE, München,
  2. Frau Heike Lies, Magister Artium, Angestellte im
     Kulturreferat der Landeshauptstadt München, München,
  3. Herrn Dr. Rupprecht von Bechtolsheim,
      selbständiger Rechtsanwalt, München,

für die satzungsgemäße Dauer zu Verwaltungsratsmitgliedern zu
wählen.

Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 11. Mai 2021
wird nach Maßgabe von Art. 2 CO-VID-19-Gesetz als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß an-
gemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe
der nachfolgenden Bestimmungen am 11. Mai 2021 ab 14:00 Uhr
live im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter
                     www.mum.de/hv2021
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am
Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der
elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-
vertreter nach Maßgabe der nachfolgend beschriebenen
Bestimmungen. Eine elektronische Teilnahme an der
Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist
nicht möglich.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) gemäß den dafür vorgesehenen
Verfahren unter anderem die ihnen eingeräumten
Aktionärsrechte ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen
einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung sind zur Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist vor der
Hauptversammlung durch Vorlage eines besonderen
Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden. Der beson-
dere Nachweis des Anteilsbesitzes bedarf der Textform
(§ 126 b BGB) und hat sich auf den Beginn des einund-
zwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf
den Beginn des 20. April 2021, 0.00 Uhr, zu beziehen.
Er ist durch Bestätigung des depotführenden Instituts in
deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des 4. Mai 2021,
24.00 Uhr, bei folgender Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
Mensch und Maschine Software SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 88 96906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ord-
nungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes bis spätestens am
4. Mai 2021, 24:00 Uhr, werden den Aktionären die Zugangsdaten
(„HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mum.de/hv2021 übersandt. Wir bitten die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Details zum Internetservice
Ab 20. April 2021, 0:00 Uhr, steht auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.mum.de/hv2021 der passwortgeschützte
Internetservice zur Verfügung. Über diesen passwortgeschützten
Internetservice können Aktionäre (bzw. ihre Bevollmächtigten)
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren ihr Stimmrecht im
Wege der elektronischen Briefwahl ausüben und elektronisch
Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft erteilen, Fragen einreichen und Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung, jeweils wie in den nach-
folgenden Abschnitten näher beschrieben, einlegen. Die für die
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice erforderlichen
individualisierten Zugangsdaten („HV-Ticket“) werden nach
Zugang einer ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungs-
gemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes zugesandt.

Verfahren für die Stimmabgabe

Bevollmächtigung
Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und der Ausübung ihres Stimmrechts in der
virtuellen Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl vertreten
lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Aus-
übung des Stimmrechts"). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als
eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber
dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der
Gesellschaft erklärt werden. Der Nachweis der
Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per
Telefax bis zum Ablauf des 10. Mai 2021, 24:00 Uhr, an
folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt, geändert oder widerrufen werden:
Mensch und Maschine Software SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 889 690 655
E-Mail: mum@better-orange.de
oder ab dem 20. April 2021, 0:00 Uhr, über den passwort-
geschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.mum.de/hv2021 gemäß den
dafür vorgesehenen Verfahren bis unmittelbar vor Beginn
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung
übermittelt, geändert oder widerrufen werden.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen
möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das
Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt
wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.mum.de/hv2021 zum Download zur Verfügung.
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung,
wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegen-
über der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die
Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls
auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu
den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Bei Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung,
eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute bzw.
Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten
nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei voll-
ständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung ver-
bundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere
mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Institute
bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich
in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der
Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach
§ 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für
die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer
jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder
durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten
setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden
Zugangsdaten erhält.

Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis
der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter
"Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen
der Textform. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft können per Post, Telefax oder E-Mail an
die vorstehend im Abschnitt "Bevollmächtigung" genannte
Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum
Ablauf des 10. Mai 2021, 24:00 Uhr, oder ab dem
20. April 2021, 0:00 Uhr über den passwortgeschützten
Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.mum.de/hv2021 gemäß den dafür vorgesehe-
nen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der
virtuellen Hauptversammlung erteilt, geändert oder
widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird
nach ordnungs-gemäßer Anmeldung und Anteilsbesitz-
nachweis zugesandt. Ein entsprechendes Formular steht
auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mum.de/hv2021 zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Sie nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse,
zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung
von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der
virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt
eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt
auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.

Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der
elektronischen Briefwahl unter Nutzung des passwort-
geschützten Internetservice abgeben. Auch in diesem Fall
sind die ordnungsgemäße Anmeldung und der ordnungs-
gemäße Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter
"Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts"), erforderlich.
Briefwahlstimmen können ab dem 20. April 2021, 0:00 Uhr, über
den passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.mum.de/hv2021 gemäß den dafür vorgese-
henen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durch-
geführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung
mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu
diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und
Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der
elektronischen Briefwahl bedienen.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die
gesamte Hauptversammlung am 11. Mai 2021, ab 14:00 Uhr live
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mum.de/hv2021
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines
ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe oben
unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts") werden
den Aktionären die Zugangsdaten („HV-Ticket“) für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.mum.de/hv2021 übersandt.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das
Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
Vollmacht- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, über den
passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.mum.de/hv2021 von Beginn der virtuellen
Hauptversammlung am 11. Mai 2021 an bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2
Nr. 4 COVID-19-Gesetz auf elektronischem Weg Widerspruch
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift
zu erklären.
Fragerecht der Aktionäre gemäß
§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz
Angemeldete Aktionäre haben das Recht, im Vorfeld der
virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2021 Fragen
einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflicht-
gemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor
der Versammlung, d. h. bis spätestens 9. Mai 2021,
24:00 Uhr, über den passwortgeschützten Internetservice
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.mum.de/hv2021 einzureichen.
Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben
für Zwecke des vorstehend eingeräumten Fragerechts
unberücksichtigt. Auch können während der virtuellen
Hauptversammlung keine Fragen gestellt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126
Abs. 1, 127 AktG, § 1 Absatz 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz
Aktionäre können Gegenanträge (nebst einer etwaigen
Begründung) gegen einen Vorschlag des Verwaltungsrats
zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sowie
Wahlvorschläge an die Gesellschaft übersenden.
Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG (nebst einer
etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge im Sinne des
§ 127 AktG werden einschließlich des Namens des
Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme des
Verwaltungsrats über die Internetadresse
www.mum.de/hv2021
zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens
bis zum 26. April 2021, 24:00 Uhr, unter der Adresse,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
Mensch und Maschine Software SE
z.Hd. Frau Helga Boskovski
Argelsrieder Feld 5
82234 Wessling
Fax: +49 (0) 81 53 / 933 - 104
E-Mail: helga.boskovski@mum.de
zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine
Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw.
§ 127 AktG erfüllt sind.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach
§ 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als
in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Hinweise zum Datenschutz für
Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Mensch und Maschine Software SE verarbeitet als
"Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung
der virtuellen Hauptversammlung personenbezogene Daten der
Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Nummer der Zugangs-
karte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die
Stimmabgabe sowie im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung
eingereichte Fragen) auf Grundlage der in Deutschland geltenden
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärs-
vertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung zu ermöglichen und eine rechtmäßige
Durchführung der virtuellen Hauptversammlung sicherzustellen.
Soweit die Mensch und Maschine Software SE diese Daten nicht
von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält,
übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen
Daten an die Mensch und Maschine Software SE.
Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und der Stimmrechtsausübung im Wege der
elektronischen Kommunikation oder der Bevollmächtigung zwin-
gend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6
Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129,
135 AktG.
Zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung
beauftragt die Mensch und Maschine Software SE verschiedene
Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbe-
zogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erfor-
derlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Mensch und Maschine Software SE.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und
etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert,
solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft
ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa
im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung.
Anschließend werden die personenbezogenen Daten
gelöscht.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren
Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre
und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über
die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten,
Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu bean-
tragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format
(Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetz-
lichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu
prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärs-
vertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.
Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärs-
vertreter unter den folgenden Kontaktdaten der
Mensch und Maschine Software SE geltend machen:
Mensch und Maschine Software SE
z.Hd. Frau Helga Boskovski
Argelsrieder Feld 5
82234 Wessling
Telefon: +49(0)8153/933-261
Telefax: +49(0)8153/933-104
E-Mail: investor-relations@mum.de
Zudem steht Aktionären und etwaige Aktionärsvertretern ein
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach
Art. 77 DS-GVO zu.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Mensch und Maschine
Software SE ist wie folgt erreichbar:
Holzhofer Consulting GmbH
Martin Holzhofer
Lochhamer Str. 31
82152 Planegg
Telefon.: (0 89) 1 25 01 56 00
E-Mail: datenschutzbeauftragter@holzhofer-consulting.de

Wessling, im März 2021

Mensch und Maschine Software SE
Der Verwaltungsrat
Mensch und Maschine
Software SE
Argelsrieder Feld 5
82234 Wessling

Telefon +49 (0) 81 53 / 9 33 - 0
Telefax +49 (0) 81 53 / 9 33 - 100
www.mum.de
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