EINMAL IM LEBEN EIN HELD SEIN - BAKER MCKENZIE

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EINMAL IM LEBEN EIN HELD SEIN - BAKER MCKENZIE
36                                   Praxis
                                     Der Wirtschaftsführer 2020

                                   Kerstin Grimhardt

                                   Einmal im Leben ein Held sein                                                                            … mehr dazu
                                                                                                                                            in der App

                                   Die neue europäische „Whistle­blowing-Richtlinie“1 wird endlich weitreichende gesetzli-
                                   che Regelungen zum Thema Whistle­blowing bringen. Unternehmen werden Meldesys-
                                   teme einführen und sicherstellen müssen, dass Whistle­blowern durch die Meldung keine
                                   Nachteile entstehen und sie geschützt bleiben.

                                   Helden leben gefährlich und sie haben            durchzusetzen zu können. Zum regulier-      Repressalien erleiden könnten, z. B. Kol-
                                   viele Feinde. Betrachten wir den Fall des        ten Bereich gehören z. B. Verstöße gegen    legen oder Verwandte.
                                   Edward Snowden: Er war mehrere Jahre             gesetzliche Regelungen auf folgenden        Die Whistle­blowing-Richtlinie empfiehlt
                                   für den amerikanischen Geheimdienst              Gebieten: Finanzdienstleistung, Produkt-    ein dreistufiges Meldesystem:
                                   NSA tätig und lieferte brisante Informati-       sicherheit, Verhütung von Geldwäsche,       – Meldungen sollten zunächst über
                                   onen über das NSA-System der Massen-             Gesundheitswesen, Umweltschutz, Le-            interne Kanäle an das Unternehmen
                                   überwachung. Nun drohen ihm mehrere              bens- und Futtermittelsicherheit oder Da-      erfolgen.
                                   Jahrzehnte Haft in den USA.                      tenschutz. Die Mitgliedstaaten könnten      – Erst danach, z. B. wenn das Unterneh-
                                   Aber nicht jede Enthüllung von Unta-             den Anwendungsbereich auch auf andere          men keine geeigneten Maßnahmen
                                   ten muss solche großen Kreise ziehen:            Gebiete erweitern.                             einleitet, sollte der Whistle­blower die
                                   Wenn allein die katastrophalen hygie-            Mit der Whistle­blowing-Richtlinie wer-        zuständige Behörde informieren.
                                   nischen Missstände bei Lebensmittel-             den juristische Personen des privaten       – Sofern auch diese keine hinreichen-
                                   herstellern aufgedeckt worden wären,             Sektors („Unternehmen“) und auch die           den Maßnahmen ergreift, darf sich
                                   hätte das im Jahr 2019 viele Todesfäl-           öffentliche Verwaltung verpflichtet, Mel-      der Whistle­blower an die Öffentlich-
                                   le verhindern können. Aus Angst vor              desysteme einzurichten. Das ermöglicht         keit wenden.
                                   negativen Konsequenzen, wie Mobbing              u. a. Arbeitnehmern, Praktikanten, Be-      Letztlich kann der Whistle­blower selbst
                                   oder Arbeitsplatzverlust, trauen sich            werbern, Gesellschaftern und auch Per-      entscheiden, ob aus seiner Sicht eine
                                   viele Mitwissende nicht, Gesetzesver-            sonen, die unter der Aufsicht und Leitung   interne oder externe Meldung zielführen-
                                   stöße publik zu machen. Hier soll die            von Auftragnehmern, Unterauftragneh-        der und effektiver ist. Er bleibt in beiden
                                   neue Whistle­blowing-Richtlinie Abhilfe          mern und Lieferanten arbeiten, Verstöße     Fällen geschützt. Wenn er sich an die Öf-
                                   schaffen.                                        zu melden.                                  fentlichkeit wenden möchte, werden hö-
                                                                                    Außerdem soll die Whistle­blowing-          here Anforderungen gestellt, z. B. muss
                                                                                    Richtlinie auch einen wirksamen Schutz      eine unmittelbare Gefahr für das öffentli-
                                   Was hat es mit der Whistle­blowing-
                                                                                    für Whistle­blower einführen, so dass       che Interesse bestehen.
                                   Richtlinie auf sich?
                                                                                    diesen wegen ihrer Meldungen keine          Bis Ende 2021 muss Deutschland die
                                   Die Whistle­blowing-Richtlinie soll Min-         Nachteile entstehen. Geschützt sind         Whistle­blowing-Richtlinie umgesetzt ha-
                                   deststandards setzen, um das Recht               nicht nur Whistle­blower selbst, sondern    ben. Für die Umsetzung der Vorgaben,
                                   mittels eines wirksamen Meldesystems             z. B. auch Dritte, die mit dem Whistle­     um interne Meldesysteme in Unterneh-
                                   in verschiedenen Bereichen des Uni-              blower in Verbindung stehen und in          men mit 50 bis 249 Mitarbeitern einzu-
                                   onsrechts („regulierter Bereich“) besser         einem beruflichen Kontext ebenfalls         richten, hat Deutschland bis Ende 2023
                                                                                                                                Zeit.

                                   Hotline: Eine Anlaufstelle für Whistle­blower.
                                                                                                                                Was bedeutet die Whistle­blowing-
                                                                                                                                Richtlinie für Unternehmen?

                                                                                                                                Bisher waren Unternehmen in Deutsch-
                                                                                                                                land gesetzlich nicht verpflichtet, Melde-
                                                                                                                                systeme einzuführen – es gab höchstens
                                                                                                                                die Pflicht, ein effektives Compliance-
                                                                                                                                System einzurichten. Das wird sich nun
 ©©Jenny Sturm – stock.adobe.com

                                                                                                                                ändern: Nach der Umsetzung der Whistle­
                                                                                                                                blowing-Richtlinie werden vor allem Un-
                                                                                                                                ternehmen mit 50 oder mehr Arbeitneh-
                                                                                                                                mern Folgendes beachten müssen:

                                                                                                                                1 Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen,
                                                                                                                                  die Verstöße gegen das Unionsrecht melden,
                                                                                                                                  vom 23. 10. 2019, Amtsblatt L 305 der EU vom
                                                                                                                                  26. 11. 2019, S. 17 ff.
EINMAL IM LEBEN EIN HELD SEIN - BAKER MCKENZIE
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Meldesysteme einrichten

Unternehmen müssen interne Meldesys-
teme einrichten, die es ihren Arbeitneh-
mern ermöglichen, Informationen über
unternehmensbezogene Verstöße zu
melden, die im Zusammenhang mit dem
regulierten Bereich stehen. Es besteht
keine Pflicht, anderen Personen als den
Arbeitnehmern eine solche Meldemög-

                                                                                                                                          ©©M. Schuppich – stock.adobe.com
lichkeit zur Verfügung zu stellen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob eine vom
Unternehmen dafür ernannte Person
oder Abteilung die Meldesysteme intern
betreibt oder Meldesysteme durch ex-
terne Dienstleister („ernannte Person“)
bereitgestellt werden. Unternehmen mit
50 bis 249 Arbeitnehmern dürfen die
Ressourcen für ein solches Meldesystem
teilen, solange sie alle weiteren Pflichten    Wer Geld wäscht, macht sich strafbar.
einhalten, die ihnen die Whistle­blowing-
Richtlinie auferlegt, z. B. die Vertraulich-
keit des Whistle­blowers zu wahren.            der Whistle­blower namentlich gemel-          Verstöße zum Zeitpunkt der Meldungen
                                               det hat, bleibt die ernannte Person mit       der Wahrheit entsprachen und er die In-
                                               dem Whistle­blower im Kontakt und stellt      formationen laut Vorgaben intern im Un-
Interne Meldesysteme ausgestalten
                                               Rückfragen zum gemeldeten Vorfall. In         ternehmen bzw. extern an die zuständige
Die Unternehmen müssen Meldesyste-             unserem Fall könnte die ernannte Person       Behörde gemeldet oder ausnahmsweise
me derart bereitstellen, dass Arbeitneh-       z. B. nachfragen, zu welcher Uhrzeit der      die Öffentlichkeit informiert hat. Sofern
mer die Informationen schriftlich oder         Vorfall beobachtet wurde oder welche          er dadurch dennoch Nachteile erleidet,
mündlich an die ernannte Person melden         Personen anwesend waren.                      wird ihm der Staat Zugang zu Rechtsbe-
können, etwa telefonisch, auf eine ähn-        Eine unparteiische Person oder Abteilung      helfen und Anspruch auf Entschädigung
liche Art der Sprachübermittlung oder          ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen.        gewähren.
persönlich.                                    Sie prüft, ob die erhobene Behauptung
Meldesysteme sind so sicher zu konzi-          stichhaltig ist und geht ggf. gegen den
                                                                                             Anonyme Meldungen und Sanktionen
pieren, einzurichten und zu betreiben,         Verstoß vor. In Betracht kämen u. a. inter-
                                                                                             bei Verstößen
dass die Vertraulichkeit der Identität         ne Nachforschungen, Ermittlungen oder
des Whistle­blowers und Dritter, die in        Strafverfolgungsmaßnahmen. In unserem         Ob auch anonyme Meldungen erlaubt
der Meldung erwähnt werden, gewahrt            Fall könnte etwa intern geprüft werden,       sind, überlässt die Whistle­blowing-
bleibt. Außerdem dürfen nicht-befugte          um welche Flüssigkeit es sich konkret         Richtlinie den Mitgliedstaaten. Inwieweit
Mitarbeiter keinen Zugriff auf Melde­          gehandelt hat oder ob eine Ausnahme-          Unternehmen hierfür Vorkehrungen tref-
systeme haben.                                 genehmigung vorlag, die es erlaubte, die      fen müssen, bleibt also abzuwarten.
                                               Flüssigkeit in den Bach einzuführen.          Die Whistle­blowing-Richtlinie ist sehr
                                               Die ernannte Person gibt dem Whistle­         vage, was Sanktionen gegen Unterneh-
So könnte der Meldevorgang ablaufen
                                               blower nach einer angemessenen Zeit,          men oder natürliche Personen anbelangt,
Stellen wir uns vor, ein Unternehmen hat       spätestens aber drei Monate nachdem           die z. B. Meldungen behindern, trotz
ein solches Meldesystem eingerichtet.          der Eingang der Meldung bestätigt wur-        Verbot Repressalien ergreifen oder nicht
Ein Arbeitnehmer möchte es nutzen, um          de, eine Rückmeldung, welche Folge-           die Vertraulichkeit des Whistle­blowers
zu melden, dass das Unternehmen uner-          maßnahmen geplant sind oder bereits           wahren: Mitgliedstaaten sollen wirksame,
laubterweise giftige Flüssigkeiten in den      ergriffen wurden. Die ernannte Person         angemessene und abschreckende Sankti-
nah gelegenen Bach einführt. Nach der          muss auch die Gründe für diese Folge-         onen festlegen. Es bleibt also spannend,
Whistle­blowing-Richtlinie könnte ein Mel-     maßnahmen angeben. Falls der Eingang          welche Regelungen der deutsche Gesetz-
devorgang dann so ablaufen:                    nicht bestätigt wurde, muss die ernann-       geber vorsehen wird.
Die Meldung geht bei der ernannten Per-        te Person spätestens drei Monate nach
son telefonisch, per E-Mail, mittels eines     Ablauf der sieben Tage, nachdem die
                                                                                             Welche Maßnahmen sollten
Online-Dienstes oder Ähnlichem ein.            Meldung eingegangen ist, eine Rückmel-
                                                                                             Unternehmen ergreifen?
Spätestens sieben Tage nach Eingang der        dung geben.
Meldung erhält der Whistle­blower eine         Der Whistle­blower ist vor drohenden          In erster Linie müssen sich Unterneh-
Benachrichtigung, die den Eingang sei-         Nachteilen zu schützen, sofern er hinrei-     men, die bislang kein Whistle­blowing-
ner Meldung bestätigt. Je nachdem, wie         chend Grund zur Annahme hatte, dass           System eingeführt haben, überlegen,
detailliert die Meldung war und ob sich        die gemeldeten Informationen über die         wie sie die Anforderungen der Whistle­
EINMAL IM LEBEN EIN HELD SEIN - BAKER MCKENZIE
38    Praxis
      Der Wirtschaftsführer 2020

     blowing-Richtlinie am effizientesten         Aber nicht nur die zuständigen Personen       auch der Beschuldigte – hinreichend
     einhalten können. Die Anforderungen          werden Schulungen benötigen. Alle Mit-        über die Datenverarbeitung informiert
     werden sich vor allem nach der Unter-        arbeiter im Unternehmen sind für dieses       werden. Außerdem werden Unternehmen
     nehmensgröße richten.                        Thema zu sensibilisieren. Es sollten klare    Löschsysteme einrichten bzw. anpassen
     Bei kleineren Unternehmen wird es ver-       und leicht zugängliche Informationen          müssen, um nicht mehr benötigte Daten
     mutlich ausreichen, eine zuständige Per-     zum Thema Whistle­blowing bereitgestellt      sofort zu eliminieren.
     son auszuwählen, die die notwendigen         werden, z. B. per E-Mail, Aushang, über       Inwiefern das geplante Gesetz zur Be-
     Aufgaben übernimmt, z. B. das E-Mail-        das Intranet.                                 kämpfung der Unternehmenskriminali-
     Postfach darauf zu prüfen, ob Meldungen      Nicht nur im präventiven Bereich wird         tät einen Einfluss auf die Umsetzung der
     eingegangen sind.                            es Änderungen geben müssen. Es ist            Whistle­blowing-Richtlinie haben wird, ist
     Anders bei größeren Unternehmen: Hier        sicherzustellen, dass die Whistle­blower      bislang offen. Auch inwieweit sich das im
     wird oft eine zuständige Person nicht        auch tatsächlich geschützt und keinen         April 2019 in Kraft getretene Geschäfts-
     ausreichen. Vielmehr muss es wohl – je       Repressalien ausgesetzt werden. Hierfür       geheimnisschutzgesetz (GeschGehG)2
     nach Organisation innerhalb des Unter-       sind Prüfsysteme zu etablieren. Diese         auf die Umsetzung der Whistle­blowing-
     nehmens – pro Einheit (z. B. pro Abtei-      müssen bei Kündigungen, nicht erfolg-         Richtlinie auswirken wird, wird sich
     lung) zumindest eine Person geben, die       ten Beförderungen oder nicht (in vol-         zeigen.
     Meldungen anderer Mitarbeiter aufneh-        ler Höhe) bewilligten Bonuszahlungen
     men kann. Ggf. sind auch übergeordnete       u. Ä. untersuchen, ob diese Maßnahmen
                                                                                                Held sein wird weniger gefährlich
     Gremien nötig, an die sich wiederum die      im Zusammenhang mit dem erfolgten
     zuständige Person wenden kann, falls der     Whistle­blowing stehen und daher unge-        Sicherlich bleibt in erster Linie abzuwar-
     Sachverhalt über die Grenzen der eige-       rechtfertigt (nicht) erfolgten.               ten, wie der Gesetzgeber die Whistle­
     nen Einheit hinausgeht.                                                                    blowing-Richtlinie umsetzen wird, vor
     Vor allem bei großen Unternehmen                                                           allem, weil sie in vielen Bereichen keine
                                                  Was ist noch zu beachten?
     wird außerdem ein Online-Dienst oder                                                       (z. B. zu anonymem Whistle­blowing) oder
     eine eigens dafür eingerichtete Hotline      Auch Unternehmen mit weniger als 50           vage (bspw. zu Sanktionen) Regelungen
     hilfreich sein, um den Anforderungen         Arbeitnehmern sollten wachsam bleiben.        vorgibt. Dennoch ist die Whistle­blowing-
     der Whistle­blowing-Richtlinie gerecht       Es ist zu erwarten, dass der deutsche Ge-     Richtlinie ein erster Schritt, um Whistle­
     zu werden.                                   setzgeber diese ebenso zu den oben skiz-      blowern die Angst vor dem „Verrat des
     Weiterhin sollten für die zuständigen        zierten Maßnahmen verpflichten wird.          eigenen Unternehmens“ zu nehmen. Die
     Personen Schulungen angeboten werden,        Die Whistle­blowing-Richtlinie sieht wei-     Hoffnung bleibt, dass besonders mit Hilfe
     damit diese das Wissen über Dos-and-         terhin vor, dass personenbezogene Daten       interner Mitarbeiter vermehrt Rechtsver-
     Don’ts erhalten: Welche Prozessschritte      im Einklang mit der Datenschutz-Grund-        stöße aufgedeckt werden können. Denn
     sind einzuhalten, welche Folgemaßnah-        verordnung (DSGVO) zu verarbeiten sind.       sie haben meist den besten Einblick in
     men müssen bzw. dürfen nicht ergriffen       Unternehmen müssen daher vor allem            das Unternehmen.
     werden oder welche übergestellten An-        sicherstellen, dass alle betroffenen Per-
     sprechpartner sind verfügbar.                sonen – ggf. neben dem Whistle­blower
                                                                                                 2 Vgl. hierzu den Beitrag von Rath/Meyer in dieser
                                                                                                   Ausgabe S. 26 ff.
      ZUR AUTORIN
                                                                                                                   Kerstin Grimhardt
      Kerstin Grimhardt ist Rechtsanwältin der Praxisgruppe IT bei Baker McKenzie in                               Rechtsanwältin, Baker
      München. Schwerpunktmäßig beschäftigt sie sich mit allen Aspekten der Informa-                               McKenzie, München
      tionstechnologie. Sie berät deutsche und internationale Mandanten, vor allem im                              Kerstin.Grimhardt@
      IT-Vertragsrecht, e-Commerce-Recht, Internetrecht, Medienrecht, Telekommunika-                               bakermckenzie.com
      tionsrecht, zu Compliance-Fragen und zum Datenschutz.

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