GRUNDLAGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE - THEORIELEHRGANG AUSBILDUNG STAATL. SCHNEESPORTLEHRER - Deutscher ...
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GRUNDLAGEN BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE THEORIELEHRGANG AUSBILDUNG STAATL. SCHNEESPORTLEHRER Harry Slapnik, Diplom Kaufmann, Staatl. gepr. Skilehrer
INHALTE 1. Allgemeines 2. Rechtsformwahl 3. Gründung einer Gesellschaft 4. Finanzierung/Finanzplan 5. Gewinnermittlung 6. Steuern 7. Sonstiges (Versicherungen, A 1 Bescheinigung etc.) SEITE 2
1. ALLGEMEINES 1.1 VORSTELLUNG THEMA Kurze Vorstellung Neben sportlichen Fähigkeiten/Können sind auch betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse für den Betrieb einer Schneesportschule wichtig/notwendig. Zudem sind diese Kenntnisse auch für den Weg in die Selbständigkeit hilfreich. Daher nun der neue Baustein in der Ausbildung, der zunächst nicht prüfungsrelevant ist. SEITE 3
1. ALLGEMEINES 1.3 ZUSAMMENHANG BILANZ/GEWINN-/VERLUSTRECHNUNG SEITE 5
1. ALLGEMEINES 1.4 CASH-FLOW, BILANZ, ERFOLGSRECHNUNG SEITE 6
2. RECHTSFORMEN Einzelner Existenzgründer: Einzelunternehmen als Kaufmann oder Freiberufler Mehrere Existenzgründer: Personengesellschaft (GbR, OHG oder KG), Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) oder Partnerschaftsgesellschaft für Freiberufler Jede Rechtsform hat verschiedene Anforderungen bezüglich: der Entstehung; Gründung der Beteiligung am Gewinn oder Verlust des Kapitals der Haftung der Kapitalbeschaffung der Steuern SEITE 7
3. GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT 3.1 ÜBERSICHT SEITE 8
3. GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT 3.2 GEWERBEANMELDUNG Fünf Schritte für die Anmeldung Schritt 1: Klärung ob überhaupt ein Gewerbe anmeldet werden muss. Schritt 2: Überprüfen, ob eine besondere Erlaubnis wie zum Beispiel ein Meisterbrief benötigt wird. Schritt 3: Je nach Bundesland zur IHK oder dem Gewerbeamt/Gemeinde – Unterlagen notwendig, dazu gehören Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Je nach Gewerbezweig kann es sein, dass weitere Unterlagen mitgebracht werden müssen, wie Genehmigungen, Erlaubnisnachweise o.ä. Schritt 4: Formular „Gewerbeanmeldung“ ausfüllen. Schritt 5: Formular abgeben und eine Kopie mit Stempel mit nach Hause nehmen. Die Gewerbeanmeldung ist an sich schnell erledigt und auch kostengünstig. In vielen Gemeinden liegen die Gebühren für die Gewerbeanzeige bei gerade einmal zwischen 10 und 20 Euro, maximal werden in Deutschland dafür 60 Euro verlangt. Das ist aber eher schon die Ausnahme SEITE 9
3. GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT 3.3 BEFREIUNG GEWERBEANMELDUNG Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind von der Anzeigepflicht einer Gewerbeausübung gesetzlich befreit. Das heißt: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Und sie müssen auch keine Gewerbesteuer zahlen. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen gehören, findet man in §18 Einkommensteuergesetz. Dort aufgeführt sind die sogenannten Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Künstler, Schriftsteller und Journalisten, Vortragende und Designer, Berater und Dozenten Alle Berufe, die ein ähnliches Berufsbild haben, werden ebenfalls zu den freien Berufen gezählt. Diese Liste der Freien Berufe ist jedoch nicht abschließend. Die Festlegung, ob Sie Freiberufler werden, erfolgt stets durch das Finanzamt. SEITE 10
3. GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT 3.3 BEFREIUNG GEWERBEANMELDUNG Befreit von der Gewerbeanmeldung sind auch alle, die sogenannte Urproduktion betreiben. Dazu gehören die Landwirtschaft, Viehzucht, Fischzucht, Fischerei und ähnliche Tätigkeiten. Für sie ist eine Gewerbeanmeldung nicht notwendig. SEITE 11
3. GRÜNDUNG EINER GESELLSCHAFT 3.4 FORMULAR GEWERBEANMELDUNG SEITE 12
4. FINANZIERUNG/FINANZPLAN 4.1 ARTEN DER FINANZIERUNG Die Finanzierung eines Unternehmens kann nach diversen Kriterien unterschieden werden: Eigen-/Fremdfinanzierung Innen-/Außenfinanzierung SEITE 13
4. FINANZIERUNG/FINANZPLAN 4.2 FINANZPLAN Was ist ein Finanzplan? Der Finanzplan ist der zentrale Bestandteil eines Businessplans. Er stellt die Unternehmensentwicklung in Zahlen dar, und zeigt auf, ob sich ein Vorhaben lohnt oder nicht. Wozu: Der Finanzplan ist für Investoren und Banken der wichtigste Teil des Businessplans und gibt einen schnellen Überblick, wie rentabel ein Unternehmen ist bzw. sein wird. Auf der Basis des Finanzplans wird über Kredite oder Investitionen verhandelt. Er ist aber auch wichtig, um sich Ziele zu setzen und fortlaufend zu prüfen, wie erfolgreich das Unternehmen ist oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen. Je früher man steuernd eingreift, desto eher erreicht man das Ziel. Aufbau: Umsatzplanung, Direkte Kosten, Personalkosten, Marketingaufwand, Gründungs- und Betriebskosten, Investitionen, Liquiditätsplanung und Rentabilitätsrechnung. Zur Erstellung eines Finanzplanes finden sich im Internet die verschiedensten Quellen, z.B. kostenpflichtig unter https://www.unternehmerheld.de/plan/finanzplan/ Kostenlose Erstellung Finanzplan/Leitfaden: Gründerplattform Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie https://gruenderplattform.de/businessplan/uebersicht/ SEITE 14
4. FINANZIERUNG/FINANZPLAN 4.3 FREMDFINANZIERUNG/BANKKREDITE Kurzfristige Finanzierung (bis 12 Monate): Bei einem Kredit für Betriebsmittel (Kontokorrentkredit) räumt die Bank oder Sparkasse ein Kreditlimit ein, das jederzeit flexibel in Anspruch genommen werden kann. Auf diese Weise können kurzfristige Liquiditätsschwankungen ausgeglichen sowie Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und weitere Ausgabe vorfinanziert werden. Mittel-/langfristige Finanzierung (ab 12 Monate): Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (Grundstück, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark usw.). Die Finanzierung muss sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der erforderlichen Investitionen orientieren. Je länger die Laufzeit, desto niedriger sind die monatlichen Tilgungsraten mit denen der Kredit zurückgezahlt wird. SEITE 15
4. FINANZIERUNG/FINANZPLAN 4.4 FREMDFINANZIERUNG/FÖRDERPROGRAMME 4.4.1 ERP-Gründerkredit „Start Geld“ Für Gründer, junge Unternehmen, Freiberufler mit geringem Kapitalbedarf bis 100.000 EUR Wichtige Voraussetzung: Unternehmen muss weniger als 5 Jahre am Markt sein. Bis zu 100% des Gesamtkapitalbedarf ist finanzierbar. Unterschiedliche Laufzeiten: 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei oder 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei SEITE 16
4. FINANZIERUNG/FINANZPLAN 4.4.2 ERP- Kapital für Gründung Für Jungunternehmer und Existenzgründer; Kredithöchstbetrag 500.000 EUR Wichtige Voraussetzung: Unternehmer, Gründer die noch keine 3 Jahre aktiv am Markt sind (Datum der ersten Umsatzerzielung entscheidend) Voraussetzung für die Kreditgewährung ist der Einsatz von Eigenmitteln/Eigenkapital. Diese sollen 15% (alte Länder) bzw. 10% (neuen Länder) der förderungswürdigen Kosten nicht unterschreiten. Mit dem Förderprogramm können 30% (alte Länder) bzw. 45% (neue Länder) der förderungswürdigen Investitions- und sonstigen Kosten finanziert werden. Kreditlaufzeit: 15 Jahre, davon 7 tilgungsfreie Jahre in der Anlaufzeit SEITE 17
4. FINANZIERUNG/FINANZPLAN 4.4.3 ERP-Gründerkredit –universell Gründer, Freiberufler und gewerbliche Unternehmer, die noch keine 5 Jahre bestehen Kredithöchstbetrag bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Mit dem Förderprogramm können bis zu 100% der förderungsfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel finanziert werden. Laufzeiten unterschiedlich: von 5 bis 20 Jahre, abhängig ob Betriebsmittel, Investitionsfinanzierung etc.; auch wieder mit tilgungsfreien Jahren. Weitere wichtige Details zu den einzelnen Förderprogrammen auf den Merkblättern der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). SEITE 18
5. GEWINNERMITTLUNG 5.1 VERFAHREN ZUR GEWINNERMITTLUNG SEITE 19
5. GEWINNERMITTLUNG 5.2 VORAUSSETZUNG GEWINNERMITTLUNG E/A RECHNUNG Grundsätzlich dürfen alle Unternehmen, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, ihren Gewinn durch Einnahme- Überschussrechnung ermitteln (Regelung im Einkommensteuergesetz § 4 Abs. 3) Alle Freiberufler, unabhängig vom Umsatz und Gewinn Alle gewerblichen Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und Vereine, deren Umsatz oder Gewinn in den nachfolgenden Grenzen liegt (§ 141 AO): Umsatz jährlich nicht über 600.000 Euro Gewinn jährlich nicht über 60.000 Euro Bei überschreiten einer dieser Grenzen greift die Buchführungspflicht SEITE 20
5. GEWINNERMITTLUNG 5.3 METHODIK/VORGEHENSWEISE/VORTEILE Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, wonach zunächst nur Geldzu- und abflüsse (= Zahlungen) zu berücksichtigen sind Ausnahme Abschreibungen Der Arbeitsaufwand für eine Einnahme- Überschussrechnung ist wesentlich geringer als bei Bilanzierung. Spart Zeit und Geld, nicht zuletzt bei der Steuerberaterrechnung Inventur, Bewertung von Vermögen und Schulden sowie Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben am Jahresende entfällt Einfache Steuerung des Gewinns durch Verlagerung von Einnahmen und Ausgaben Weitere detaillierte Infos unter www.existenzgruender.de (Existenzgründungsportal des BMWi) SEITE 21
5. GEWINNERMITTLUNG 5.4 EINNAHMENÜBERSCHUSSRECHNUNG/ FINANZAMT ANLAGE EÜR SEITE 22
6. STEUERN 6.1 EINKOMMENSTEUER Formen der Selbständigkeit: Gewerbetreibender, § 15 EStG; unterliegt der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG) und der Einkommensteuer nach § 1 EStG Freiberufler, § 18 EStG; ist nur einkommensteuerpflichtig Der Skilehrer, insbesondere der Staatl. gepr. Skilehrer, auch Fachsportlehrer im freien Beruf, definiert seine Tätigkeit als die Ausübung einer selbständigen, also nicht abhängigen Tätigkeit (BFH vom 24.10.1974, BStBl. 1975 II, Seite 407) Exkurs: Übungsleiter in Vereinen gehören zu den abhängig Beschäftigten; Einnahmen sind steuerlich privilegiert. Steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG (Einnahmen bis 2.400 EUR p.a. ) SEITE 23
6. STEUERN 6.2 EXKURS „LIEBHABEREI“ Was ist das? Im Vordergrund steht dabei der „Spaß“ oder besser gesagt eine Tätigkeit, die aus idealistischen Beweggründen betrieben wird. Um „Liebhaberei“ handelt es sich, wenn Steuerpflichtige einer Tätigkeit nachkommen, ohne dabei eine Gewinnerzielungsabsicht zu verfolgen. Bei der “Liebhaberei“ liegt also keine auf Erzielung von positiven Einkünften ausgerichtete Tätigkeit vor. Die Folge ist, dass die Aufwendungen oder Verluste das Einkommen nicht mindern dürfen. Hinweis: Bei einer vorübergehenden Erzielung von Verlusten liegt noch keine „Liebhaberei“ vor, falls die Tätigkeit auf Dauer zu positiven Einkünften führen kann. SEITE 24
6. STEUERN 6.2 EXKURS „LIEBHABEREI“ Beweisanzeichen fehlender Gewinnerzielungsabsicht der Stpfl. hat den Gewerbebetrieb trotz der anhaltenden Verluste in stets gleicher Form weiterbetrieben der Stpfl. hat keine innerbetrieblichen Strukturmaßnahmen zur Erzielung positiver Ergebnisse ergriffen der Stpfl. hat auch nicht dargelegt, dass er aussichtsreiche Anstrengungen zu einer Steigerung des Umsatzes unternommen hat ( Literaturhinweise: Korn u.a., Entwicklungen und Zweifelsfragen zur „Liebhaberei“ im Einkommensteuerrecht, DStZ 2004, 394 und 431) SEITE 25
6. STEUERN 6.3 UMSATZSTEUER Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn Definition: Unternehmer ist, wer selbständig und nachhaltig tätig ist, mit der Absicht Einnahmen zu erzielen (sog. Unternehmereigenschaft) Selbständige Tätigkeit bedeutet, dass Steuerpflichtige nicht in ein Unternehmen eingegliedert und dort den Weisungen eines anderen Unternehmers zu folgen verpflichtet sind. Als Kriterium gilt auch, dass Sie am Markt auftreten und nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind. Nachhaltige Tätigkeit bedeutet, dass die Tätigkeit planmäßig wiederholt wird und auf eine gewisse Dauer angelegt ist. Einnahmeerzielungsabsicht bedeutet, dass die Tätigkeit vorwiegend zur Erzielung von Einnahmen und nicht als Hobby oder Ähnliches ausgeführt wird. Die Tätigkeit muss jedoch nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet sein. Umsatzsteuer erfasst in ihrem Grundtatbestand alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die Unternehmer im Rahmen ihres Unternehmens im Inland gegen Entgelt ausführen. SEITE 26
6. STEUERN 6.4 KLEINUNTERNEHMER §19 UMSATZSTEUERGESETZ Kleinunternehmerregelung: An das Finanzamt muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden und die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Gleichzeitig kann auch keine Vorsteuer (Wareneinkauf; größere Investitionen wie Pkw, Büroeinrichtung o.ä.) in Abzug gebracht werden. Zu den Kleinunternehmern gehören aus steuerlicher Sicht Einzelunternehmer, Freiberufler, GbR oder auch andere Rechtsform bei folgenden Grenzen: Im Jahr der Gründung darf der Gesamtumsatz 17.500 EUR p.a. nicht überstiegen haben und Im laufenden Kalenderjahr vorauss. nicht mehr als 50.000 EUR betragen Hinweis: beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein! 17.500 EUR bezieht sich auf ein ganzes Kalenderjahr. Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den vorauss. Umsatz auf zwölf Monate hochrechnen. SEITE 27
6. STEUERN 6.4 KLEINUNTERNEHMER §19 UMSATZSTEUERGESETZ Kleinunterunternehmer sind nicht verpflichtet, diese Regelung anzuwenden. Sie können verzichten und sich umsatzsteuerlich wie ein normaler Unternehmer besteuern lassen. Wenn Sie sich für die sog. Regelbesteuerung entscheiden, sind Sie allerdings 5 Jahre an diese Erklärung gebunden. Erst nach Ablauf von 5 Jahren können Sie wieder zur Kleinunternehmer-Besteuerung zurückkehren. Empfehlung/Tipp: Wenn Sie als Unternehmer hohe Ausgaben für Investitionen und/oder Wareneinkäufe haben und daher viel Vorsteuer zahlen müssen, sollten Sie überlegen, ob Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Jeder Gründer/-in erhält vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Gewerbetreibende bekommen diesen Fragebogen i.d.R. im Rahmen ihrer Gewerbeanmeldung zugeschickt. Freiberufler wenden sich direkt an das Finanzamt oder einen Steuerberater. In Zeile 7.3 des Fragebogens kreuzen Sie an, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder verzichten. SEITE 28
7. SONSTIGES 7.1 VERSICHERUNGEN Betriebshaftpflichtversicherung für Skischulen Gilt bei Schadensersatzansprüchen Dritter, z.B. Kunden, Lieferanten, Besuchern und Mitarbeitern Berufshaftpflichtversicherung für Skilehrer, die selbständig arbeiten Weitere Infos: Betriebshaftpflicht die besten Tarife https://die-haftpflichtexperten.de/fachartikel-gewerbe/betriebshaftpflicht-skischule-damit-es-nicht-steil-bergab-geht/ SEITE 29
7. SONSTIGES 7.2 A1 BESCHEINIGUNG FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE BESCHÄFTIGUNG Warum: Sofern ein Auftrag im Ausland mit dem eigenen Personal abgewickelt werden soll, wären neben der Beitragspflicht in Deutschland auch Beiträge im Ausland fällig. Wohin: Entsendung Arbeitnehmer in einen anderen EU-Staat, Island, Liechtenstein, Norwegen und auch Schweiz. Wer: Arbeitgeber stellt den Antrag bei der zuständigen Stelle (Krankenkasse bei gesetzl.Versicherten; Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) bei Personen mit einer berufsständischen Versorgung; beim zuständigen Rentenversicherungsträger, bei Personen, die ausschließlich über eine private Krankenversicherung verfügen.) Liegt die A1 Bescheinigung nicht vor, drohen empfindliche Verwarnungsgelder Verstärkte Kontrollen werden derzeit insbesondere in Frankreich und Österreich durchgeführt Weitere Infos siehe dazu auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und- Presse/Presse/Meldungen/2019/190312_a1_bescheinigung.html SEITE 30
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