Einreisebedingungen: Katar - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Katar EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Impfschutz Es besteht keine Impfpflicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene u. a. die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. HIV / Aids HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. MERS (Middle East Respiratory Syndrome) MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind aber dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20665] Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal. Es wird empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar zwar gestiegen, aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen begrenzt ist. Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinenservice oder Mietwagen. Öffentliche Verkehrsmittel sind unzuverlässig und nicht zu empfehlen. Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, disziplinlosem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit einem geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeug und im Konvoi bzw. Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen. Einreisebedingungen: Seite 1 von 9 Katar
Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet. Führerschein Mit einem internationalen Führerschein, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gilt, kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden. Besondere Verhaltenshinweise Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten. Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20665] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Essen und Trinken Wasser sollte generell vor der dem Trinken, Zähneputzen und vor der Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Eine sorgfältige Lebensmittelhygiene wird angeraten. Milch ist außerhalb der Stadtgebiete in der Regel nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Milchprodukte aus ungekochter Milch sollten vermieden werden, ebenso wie rohe Salate und Mayonnaise. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Cholera Nein - Typhus & Polio Ja - Malaria Nein - Essen & Trinken - - Gelbfieber Nein - Einreisebedingungen: Seite 2 von 9 Katar
Gesundheitszeugnis Ausländer müssen zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis einen negativen HIV-Test in englischer Sprache vorweisen. Mitunter wird eine Bescheinigung verlangt, dass der Besucher HIV-negativ ist und keine der folgenden Krankheiten hat: Tuberkulose, Syphilis, Typhus, Lepra und Hepatitis B. Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten, sowie zu Kamelen und Fledermäusen, auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Wed, 26 Sep 2018 13:30:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Wed, 26 Sep 2018 13:36:50 +0200) Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen AKTUELLE HINWEISE Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain und Ägypten haben seit dem 5. Juni 2017 die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen. Weitere Staaten, darunter Jemen, Mauretanien, Tschad, die Komoren, die Malediven und Mauritius sind diesem Schritt gefolgt. Saudi-Arabien hatdie Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar geschlossen und den Land-, Luft- und Seeverkehr unterbrochen, auch von Bahrain und den Vereinigten Arabischen Emiraten aus ist der Luft- und Seeverkehr mit Katar eingestellt. Die genannten Staaten verweigern Qatar Airways darüber hinaus die Lande- und Überflugrechte und haben ihren eigenen Fluggesellschaften untersagt, Katar anzufliegen. Dies hat Auswirkungen auf den Luft- und Seeverkehr, insbesondere im Bereich der Golfstaaten. Seit November 2017 verlangt Bahrain von katarischen Staatsangehörigen als auch in Katar ansässigen Ausländern mit Residence Permit ein Einreisevisum, das vorab elektronisch beantragt werden muss, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Bahrain. Deutsche Staatsangehörige, die beabsichtigen, von Doha via Oman oder Kuwait nach Saudi-Arabien, Bahrain oder in die Vereinigten Arabischen Emirate zu reisen, sollten sich vorab über die aktuellen Einreisebestimmungen dieser Länder informieren. Reisenden über den internationalen Flughafen von Doha HIA wird empfohlen, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen. LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Kriminalität Die Kriminalitätsrate ist niedrig, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Insbesondere Frauen sollten während der Nachtstunden besonders vorsichtig sein und nur in Begleitung Taxis verwenden und stets die hinteren Sitze benutzen. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. Einreisebedingungen: Seite 3 von 9 Katar
ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Infrastruktur/Straßenverkehr Der Tourismus der Hauptstadt Doha ist gut entwickelt. Es gibt eine ausreichende Zahl internationaler Hotels unterschiedlicher Standards und Preisklassen. Außerhalb von Doha ist das Angebot minimal. Es wird empfohlen, vorab ein Hotel zu buchen, da das Angebot an Hotels in Katar zwar gestiegen, aber saisonal bedingt, insbesondere durch Sportveranstaltungen begrenzt ist. Reisen innerhalb Katars unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Transportmittel sind in erster Linie Taxis, Limousinenservice oder Mietwagen. Öffentliche Verkehrsmittel sind unzuverlässig und nicht zu empfehlen. Der Straßenverkehr ist bei guten Straßenverhältnissen geprägt von hohen Geschwindigkeiten, disziplinlosem Fahrverhalten und vielen Unfällen. Bei Unfällen ist das Verlassen des Unfallortes verboten, bis die Polizei eintrifft und dies gestattet. Fahrten in die Wüste sowie in die schwer zugänglichen Gebiete insbesondere im Norden und Westen Katars sollten von Touristen nur mit einem geländegängigen allradbetriebenen Fahrzeug und im Konvoi bzw. Hilfe eines örtlichen Reiseveranstalters oder ortskundigen Bekannten sowie unter Mitnahme reichlich bemessener Benzin- und Trinkwasservorräte unternommen werden. Es wird empfohlen, Angaben über die geplante Route sowie eine Rückkehrzeit beim Hotel oder Gastgeber zu hinterlegen. Telefonieren während der Fahrt, Alkohol am Steuer und auch beleidigende Gesten werden mit zum Teil hohen Geldstrafen geahndet. Führerschein Mit einem internationalen Führerschein, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gilt, kann ein Mietwagen für die Dauer von bis zu sieben Tagen angemietet werden. Besondere Verhaltenshinweise Angesichts anhaltender Spannungen und Ereignisse in manchen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Katar in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Katars Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten. Die Gebräuche und Gesetze von Katar sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen. Ramadan Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag, z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden, und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Es wird daher empfohlen, tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen. Frauen sollten während dieser Zeit noch mehr auf möglichst dezente, langärmelige Kleidung achten, analog sollten Männer besonders auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der Katar Riyal (QAR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten mit Kredit- und Bankkarten als auch die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich. Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja, mit Visum, s.u. Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Beendigung des Aufenthalts noch mindestens 6 Monate gültig sein. Visum-Waiver Seit August 2017 können deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise beantragen, das zu mehrfacher Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum berechtigt. Der Visum-Waiver wird gebührenfrei erteilt. Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe (siehe unten). Reisende müssen dabei geeignete Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug vorlegen können. Visum Deutsche Staatsangehörige können mit einem regulären Reisepass gegen eine Gebühr von 100 QAR bei Einreise am Flughafen Doha auch ein gemeinsames Visum - bezeichnet als „Tourist Joint Visa for Qatar and Oman"- für touristische Reisen in Katar und Oman beantragen. Das Visum berechtigt zu mehrfacher Ein- und Ausreise und zu je 30 Tagen Aufenthalt in Katar Einreisebedingungen: Seite 4 von 9 Katar
und Oman. In Einzelfällen wurde deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund, in der Regel aus dem arabischen Raum, ohne Angabe von Gründen die Einreise nach Katar verweigert. Wenn Sie zu dem vorbezeichneten Personenkreis zählen und eine wichtige Reise nach Katar planen, erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin, ob Sie dort ein Visum vor der Einreise beantragen können, um nicht Gefahr zu laufen, nicht nach Katar einreisen zu dürfen. Inhaber von vorläufigen Reisepässen müssen vorab ein Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragen. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Der Antrag sollte bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin mindestens vier Wochen vor Abreise gestellt werden. Die folgenden Antragsbedingungen sind zu beachten: - ausgefülltes Formular - 2 Fotos - € 25,-- (werden bei Ablehnung nicht zurückerstattet!) - Angaben zu Grund der Reise nach Katar sowie Anschrift und Telefonnummer in Katar (Hotel, Verwandte etc.) Der vorläufige Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein Für Kinder, die mit einem Kinderreisepass und nicht in der Begleitung mindestens eines Elternteils reisen, muss das Visum ebenfalls vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung Katars beantragt werden. Eine Erteilung am Flughafen ist nicht möglich. Weitere Informationen, z.B. zu Kosten und Bearbeitungsdauer, sollten direkt bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin erfragt werden. Die zuständige katarische Behörde verlangt bei der Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Personen, die eine Arbeitsaufnahme in Katar beabsichtigen, sollten schon vor Ausreise ein amtliches Führungszeugnis in Deutschland beantragen. Das polizeiliche Führungszeugnis sowie weitere Personaldokumente müssen dann vom Bundesverwaltungsamt mit einer Überbeglaubigung versehen und anschließend von der katarischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Für die Validierung eines deutschen Hochschulzeugnisses gilt ein gesondertes Verfahren. Bitte erkundigen Sie sich dafür bei der katarischen Botschaft hinsichtlich der exakten Vorgehensweise und der benötigten Unterlagen. Arbeitsaufnahme In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer bzw. schon deren Vorwurf hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Selbst Banken verhängen ‚automatisch' einen Travel Ban, sofern das Arbeitsverhältnis gekündigt wird und nicht sämtliche Schulden auf dem Konto beglichen sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bank über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung unterliegt keinen Beschränkungen. Die Einfuhr von Drogen, Alkohol und pornografischem Material sowie religiösen Büchern und Materialen ist strengstens untersagt. Die Einfuhr von Schweinefleisch ist ebenfalls nicht gestattet. Sollten Medikamente eingenommen werden müssen, wird empfohlen, zur Sicherheit das Rezept ggf. auch in englischer Sprache sowie eine Beschreibung/Erklärung des Arztes mitzuführen. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Drogenmissbrauch kann mit dem Tod bestraft werden. Schon der Besitz kleinerer Mengen wird streng geahndet. Fotografieren und Filmen aus touristischen Gründen ist in Katar grundsätzlich erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für militärische Anlagen, öffentliche Gebäude, Moscheen, Paläste, Flug- und Seehäfen. Verstöße gegen das Verbot, diese Objekte aufzunehmen, können zur Festnahme des Fotografen, Beschlagnahme der Kamera und weiteren strafrechtlichen Maßnahmen führen. Personen, insbesondere Einheimische und Frauen, sollten nur nach vorheriger Erlaubnis fotografiert werden. In Katar gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Trotz des augenscheinlich liberaleren Gesellschaftsklimas in Katar sollte Reisenden bewusst sein, dass Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden können (Homosexualität mit Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren). Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichem Geschlechtsverkehr" kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit ist ebenfalls verboten. Bisher sind dem Auswärtigen Amt keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisender bekanntgeworden. Eine „aktive" Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in Katar nicht statt. In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Einreisebedingungen: Seite 5 von 9 Katar
MEDIZINISCHE HINWEISE Impfschutz Es besteht keine Impfpflicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene u. a. die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), und gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen. HIV / Aids HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. MERS (Middle East Respiratory Syndrome) MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung in Katar genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind aber dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Türkei Ja Nein Ja Andere EU-Länder Ja Nein Ja Deutschland Ja Nein Ja Österreich Ja Nein Ja Schweiz Ja Nein Ja Einreisebedingungen: Seite 6 von 9 Katar
Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für mehrmalige Aufenthalte für Zwecke wie Besuche sowie geschäftliche und touristische Reisen von bis zu insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen beginnend ab der Einreise. Die genannten Staatsbürger müssen über ein gültiges Rück- bzw. Weiterreiseticket sowie über einen Reisepass verfügen, der eine Gültigkeit von noch mindestens 6 Monaten hat. Die Visa-Waiver-Bestimmung gilt für den Hamad internationalen Flughafen und alle anderen Grenzstellen: (a) Deutschland, Österreich und die meisten anderen EU-Länder (Ausnahme: Großbritannien und Irland (Rep.) für 30 Tage von der Visumpflicht befreit); (b) Schweiz; (c) Türkei. Einreise mit Kindern Deutsche: Eigener Reisepass oder Kinderreisepass mit Lichtbild. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige, die nicht in Begleitung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten reisen, benötigen vorab ein Visum. Die Ausstellung eines Visum bei Ankunft am Flughafen ist nicht möglich. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Bearbeitungsdauer Touristenvisum: Mindestens 10 Werktage. Das Visum sollte von Inhabern von vorläufigen Reisepässen mindestens 4 Wochen vor Abreise bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin gestellt werden. Online-Visum: Im Allgemeinen 48 Stunden. Transit Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mindestens 5 Std. Aufenthalt haben, am Hamad International Airport ankommen, mit Qatar Airways reisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, können bei Ankunft ein kostenloses Transitvisum beantragen und dürfen sich damit bis zu 96 Stunden (4 Tage) in Katar aufhalten. Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit einer anderen Fluggesellschaft als Qatar Airways einreisen, die innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, den Transitraum (nur im Flughafen Hamad International) nicht verlassen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über eine Sitzplatzreservierung verfügen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten und Kosten Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum. e-Visum für Touristen jeder Nationalität, die mit Qatar Airways einreisen. Kosten Visumpflichtige Antragsteller wohnhaft in Deutschland Einreisevisum: 27 € (bei der Botschaft des Staates Katar in Berlin) (Reisende, die nur über einen vorläufigen Reisepass verfügen, müssen vor der Reise ein Einreisevisum bei der zuständigen konsularischen Vertretung beantragen. Für die Beantragung eines Visums direkt bei der Einreise am Flughafen wird ein regulärer Reisepass benötigt). Geschäftsvisum: 54 €. Visum am Flughafen: 100 QR (derzeit ca. 22 € bzw. ca. 27 CHF) bei der Einreise am Flughafen Doha, zahlbar nur mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard, nicht American Express). Das Visum ist nur gegen einen Bearbeitungsaufschlag in bar bezahlbar. Weitere Informationen von der Botschaft. Online Visum: 42 US$. Antrag erforderlich Die folgenden Unterlagen sind am Flughafen vorzulegen: (a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. Einreisebedingungen: Seite 7 von 9 Katar
(b) Rück- oder Weiterreiseticket. Unterlagen für ein Visum bei Botschaft (a) ausgefülltes Visaformular. (b) (vorläufiger) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. (c) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente. (d) Unterkunftsnachweis in Katar (z. B. Hotelvoucher, Kopie der Hotelreservierung). (e) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt: Kontoauszüge der letzten drei Monate (Originale und Kopien); (Visa- oder Mastercard-Kreditkarte oder mindestens 1350 € in bar). (f) Gebühr (Kopie der Banküberweisung an das Konsulat). (g) 2 farbige Passbilder. (h) Angaben zum Grund der Reise. Unterlagen für das Online-Visum (a) Online-Beantragung (b) Kreditkarte (Visa oder Mastercard). (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) ein Passfoto. (e) Aufenthaltsbestätigung (z.B. eine Buchungsbestätigung für ein Hotel). (f) Kopie des Flug-Tickets. [col] Geld Geldwechsel Empfohlen ist die Mitnahme von US-Dollar. Auch Euro können mittlerweile problemlos in Wechselstuben gatauscht werden. Währung 1 Katar Riyal = 100 Dirham. Währungskürzel: QR, QAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 Riyal im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 50 und 25 Dirham. Der Katar Riyal ist an den US-Dollar gebunden. Devisenbestimmungen Keine Beschränkungen, es besteht Deklarationspflicht für alle Summen und Geldmittel. Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden. Kreditkarten American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden von Geschäften und Restaurants akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Können nahezu überall eingelöst werden. US-Dollar-Reiseschecks empfohlen. Öffnungszeiten der Bank I. Allg. So-Do 07.00-14.00 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei nach Katar eingeführt werden: 400 Zigaretten und Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie zum Beispiel ein Laptop, eine Kamera, ein Mobiltelefon etc.; Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 3.000 QR. Verbotene Importe Alle Arten von Alkohol sind verboten, Schweinefleisch sowie Zeitschriften und Bücher, die als freizügig angesehen werden könnten. [col] Einreisebedingungen: Seite 8 von 9 Katar
HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20665] Katar - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 27.09.2018 (Unverändert gültig seit: 25.09.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 27.09.2018 (Unverändert gültig seit: 25.09.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 9 von 9 Katar
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