Korridoruntersuchung Mattigtal - B147 - Abschnitt Süd - Schutzgemeinschaft ...
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Korridoruntersuchung Mattigtal B147 – Abschnitt Süd Gemeinde Lengau, Gemeinde Munderfing Zusammenfassung der Bewertungen Amt der Oö. Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Raumordnung Stand: Jänner 2018
Inhaltsverzeichnis 1 Abschnitt Süd: Lengau – Munderfing ..........................................................................4 1 Raumuntersuchung ......................................................................................................5 1.1 Natur- und Landschaftsschutz ..................................................................................5 1.2 Waldschutz...............................................................................................................7 1.3 Wasser (Grund- und Trinkwasser, Oberflächengewässer) .......................................8 1.4 Mensch/Nutzungen ................................................................................................10 2 Variantenentwicklung .................................................................................................11 3 Variantenbewertung Raum & Umwelt ........................................................................13 3.1 Variante Le1 ...........................................................................................................13 3.2 Variante Le-1a........................................................................................................15 3.3 Variante Le-1b........................................................................................................17 3.4 Variante Le-1ab ......................................................................................................19 3.5 Variante Le-2..........................................................................................................21 4 Zielerreichung Verkehr & Technik..............................................................................23 5 Wirtschaftlichkeit ........................................................................................................24 6 Exkurs: Überprüfung der Grundlagendaten ..............................................................25 7 Vorzugsvariante ..........................................................................................................28 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Raumbewertung Naturschutz.............................................................................5 Abbildung 2: Raumbewertung Waldschutz .............................................................................7 Abbildung 3: Grundlagendaten Wasserschutzgebiete, Hochwasserabflussflächen ................8 Abbildung 4: Grundlagendaten Siedlung ..............................................................................10 Abbildung 5: Übersichtskarte, Verkehrsprognose, techn. Herausforderungen ......................12 Abbildung 6: Variante 1 ........................................................................................................13 Abbildung 8: Variante Le1a ..................................................................................................15 Abbildung 10: Variante Le-1b ...............................................................................................17 Abbildung 11: Variante Le-1ab .............................................................................................19 Abbildung 12: Variante Le2 ..................................................................................................21 Abbildung 13: Vorzugskorridor Lengau-1..............................................................................30
1 Abschnitt Süd: Lengau – Munderfing Im Rahmen der Korridoruntersuchung Mattigtal wurde der Teilraum südlich der nunmehrigen Umfahrung Mattighofen-Munderfing, das umfasst Gemeindegebiet von Lengau und Munderfing, als „B147 Abschnitt Süd“ hinsichtlich möglicher Umfahrungskorridore betrachtet. Die Korridoruntersuchung wurde im Jahr 2008 abgeschlossen. In einem ersten Schritt wurden zwei fachliche Vorzugsvarianten identifiziert. Im Jahr 2016 wurden die Grundlagendaten und ursprünglichen Bewertungen in Hinblick auf die angestrebte Flächen- sicherung einer fachlichen Überprüfung unterzogen – siehe Kapitel Exkurs: Überprüfung der Grundlagendaten im Jahr 2016 und eine fachliche Präferenz ermittelt. Der vorliegende Planungsbericht umfasst die Ergebnisse der ursprünglichen Korridoruntersuchung und gibt einen Überblick der durchgeführten Überprüfung der Grundlagendaten im Jahr 2016 sowie die abschließend identifizierte Vorzugsvariante, dargestellt am Ende dieses Berichts. 4 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
1 Raumuntersuchung 1.1 Natur- und Landschaftsschutz Raumcharakteristik Der Untersuchungsraum stellt sich als weitgehend ebener, breiter Talboden dar, dessen Ausformung als breites und flaches eiszeitliches Trogtal durch den Einfluss des Salzach- gletschers geprägt wurde. Es finden sich auch innerhalb des Talraumes, unter anderem im Bereich südlich von Lengau / südlich von Friedburg, mehr oder weniger stark ausgeprägte Flussterrassenkanten. Das Gebiet wird im Osten durch die Großwaldgebiete des Krenn- bzw. Kobernaußerwaldes begrenzt. Der gesamte Landschaftsraum ist gekennzeichnet durch • eine ausgeprägte landwirtschaftliche Intensivierung • eine relativ hohe Siedlungsdichte und Streustruktur in Form von Kleinweilern • eine intensive forstwirtschaftliche Nutzung • eine hohe Dichte an Fließgewässern, die vielfach in Haupt- und mehrere Nebengewässer aufgefächert sind Abbildung 1: Raumbewertung Naturschutz 5 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Im Folgenden werden die wesentlichen wertprägenden Biotopflächen bzw. Strukturmerkmale kurz charakterisiert. • Randzone der Waldgebiete Krenwald und Kobernaußerwald Die erhöhte Bedeutung dieser Großwaldgebiete als Lebensraum ist bereits aufgrund der Ausdehnung der Waldgebiete gegeben. Der Bereich des Kobernaußerwaldes weist überwiegend Fichtenreinbestände auf, die Randzone ist jedoch teilweise durch Laubgehölzbestände bzw. einen Laubholzsaum durchsetzt. Die hohe Wertigkeit ist vor allem durch die Raumausdehnung bestimmt. • Schwemmbach und Nebengerinne bzw. Uferbegleitstrukturen zwischen Teichstätt und Munderfing Der Schwemmbach stellt, wenn auch abschnittsweise stark reguliert, aufgrund der durchgehenden Uferbestockung und der Funktion als Fließgewässer eine bedeutsame Verbindungsachse dar. Eine stark erhöhte Wertigkeit ist im Umfeld von Teichstätt festzustellen. Die unterschiedlichen Regulierungsgrade des Schwemmbaches innerhalb und außerhalb des Siedlungsgebietes bzw. nördlich und südlich der Ortschaft Achenlohe rechtfertigen differenzierte Werteinstufungen. • Terrassenkante südlich von Friedburg Die mehrere Meter hohe Böschung weist teilweise Gehölzbestände, teilweise nährstoffarme Wiesentypen auf und bildet ein raumprägendes Landschafts- und Vernetzungselement. • NATURA 2000-Gebiet Rückhaltebecken Teichstätt Der Bereich des Rückhaltebeckens ist vor allem als Vogellebensraum von Bedeutung und als NATURA 2000-Gebiet nominiert. Das Rückhaltebecken selbst ist mit dem Bachverlauf des Schwemmbaches sowie Richtung Südosten mit größeren Feuchtflächen vernetzt und als „Tabuzone“ zu bewerten. • Rückhaltebecken nördlich von Lengau Vermutlich als Relikt einer ehemaligen Kiesgewinnung entstanden, stellt sich dieses Rückhaltebecken als Sukzessionsfläche und als Sonderlebensraum dar. Richtung Süden schließt eine raumprägende Geländekante an, die teils mit standortgerechten Laubgehölzen bestockt ist, teils eine Sukzessionfläche darstellt. 6 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
1.2 Waldschutz Im Fachbereich Forstwirtschaft weisen folgende Bereiche im Untersuchungsraum erhöhte Schutzinteressen auf: • Randbereiche des Kobernaußerwaldes Die Randbereiche des Kobernaußerwaldes werden zum größten Teil mit der Sensibilitätsstufe 3 bewertet, da es sich um ein großes geschlossenes Waldgebiet handelt und das Gelände als sehr schwierig zu bezeichnen ist (steil bis sehr steil). Naturnah bestockte Bereiche bzw. ein Quellschutzgebiet und ein Brunnen- schutzgebiet werden in die Kategorien 4 und 5 eingestuft. • Größere Waldgebiete in Munderfing bzw. Jeging Diese größeren, geschlossenen Waldflächen weisen bezogen auf ihre ökologische Wertigkeit eine mäßige, teilweise eine hohe1 Sensibilität auf. Der Großteil der Waldflächen hat laut Waldentwicklungsplan die Kennzahl 121 - die Wohlfahrtsfunktion ist in diesem Bereich von erhöhtem öffentlichem Interesse. Abbildung 2: Raumbewertung Waldschutz 1 außerhalb des Planausschnittes 7 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
1.3 Wasser (Grund- und Trinkwasser, Oberflächengewässer) Abbildung 3: Grundlagendaten Wasserschutzgebiete, Hochwasserabflussflächen Grundwasser Wasserwirtschaftlich sensible Bereiche stellen dar: • Ein Teilgebiet südwestlich von Munderfing ist Teil der wasserwirtschaftlichen Vorrangfläche Lochen. Als potentieller Standortsbereich für künftige Trinkwasserbrunnenanlagen ist dieser Bereich als Kernbereich eines möglichen Grundwasserschongebietes nach Möglichkeit aus Gründen des vorsorglichen Grundwasserschutzes grundsätzlich von größeren Trassen freizuhalten. • Alle wasserrechtlich festgesetzten Schutzgebiete sind (gemeinsam mit den Hochwasserabflussflächen) in der obigen Plandarstellung ausgewiesen. Die Schutzgebiete bilden jeweils kleine Teilflächen der höchsten Bewertungsstufe. (Hinweis: aktualisierte Karte, Stand 01/2018). Im gesamten Planungsraum ist grundsätzlich der wasserwirtschaftliche Rahmenplan Mattig zu beachten (Zielvorstellungen „der Sicherung der gegenwärtigen und zukünftigen Trink- und Nutzwasserversorgung im Einzugsgebiet der Mattig“ und „Vorrang der Trinkwassernutzung vor allen anderen Nutzungen“). Hochwasserabfluss Mit Entstehung des Rahmenplans Mattig wurden umfangreiche Retentions- und Überflutungsberechnungen durchgeführt, die für das Gebiet sehr detaillierte Daten wiedergeben. Für die jeweiligen Überflutungsbereiche im Mattig-Schwemmbach-Hainbach- Einzugsgebiet ergeben sich in Bezug auf den Hochwasserschutz folgende Anforderungen: • HQ10-Überflutungsbereich des Schwemm-, Mühlbergerbachs und der Mattig Laut Planungsgrundsätzen des „Rahmenplan Mattig“ ist der HQ10-Überflutungs- bereich von jeder abflussbehindernden Bebauung freizuhalten. Die Einengung der Abflussräume würde zu weiteren Regulierungsmaßnahmen und Abflussbeschleunigungen führen. 8 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
• Hochwasserretentions- und Versickerungsbecken für Hochwässer >HQ30 Die beiden Becken Teichstätt-Ost und -West gewährleisten mit ihrem Gesamtvolumen von 1,4 Mio. m³ den Hochwasserschutz für das gesamte flussabwärtige Schwemmbach-Mattigtal. Eine weitere Teilfläche umfasst das Versickerungs- und Retentionsbecken Lengau des Hainbaches. Ein Retentionsraumverlust durch Straßendämme etc. ist im Rückhaltebecken nicht zulässig. • Planungsraum für zukünftiges Retentionsbecken (Überflutungsbereich für Hochwässer
1.4 Mensch/Nutzungen Für das Fachgebiet Mensch/Nutzungen (Raumordnung) wird keine detaillierte Raumbewertung vorgenommen. Als Grundlage für die Variantenentwicklung dienen die Baulandwidmungen und -funktionen gemäß den rechtswirksamen Flächenwidmungsplänen und Örtlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden (Hinweis: aktualisierte Plandarstellung, Stand 01/2018). Bei der Entwicklung von Varianten ist auf einen entsprechenden Abstand zu Siedlungsflächen zu achten, um die direkte Betroffenheit von Wohngebäuden bzw. den vollständige Verlust von Bauland oder künftigen Baulanderweiterungsflächen wenn möglich zu vermeiden. Abbildung 4: Grundlagendaten Siedlung 10 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
2 Variantenentwicklung Gemäß den im Rahmen der Verkehrsuntersuchung durchgeführten Zählungen und Messungen beträgt die für das Jahr 2020 prognostizierte Verkehrsbelastung in der Gemeinde Lengau • rund 6.100 Kfz/Werktag auf der B 147 nördlich von Friedburg (Ri. Munderfing) • rund 9.060 Kfz/Werktag auf der B 147 südlich von Friedburg (Ameisberg) • rund 4.300 Kfz/Werktag auf der L 508 östlich von Friedburg (Ri. Schneegattern) Entsprechend der Typisierung von Straßenkategorien (1 bis 5, wobei 1 die höchste bzw. bedeutendste Kategorie darstellt) wird die B147 Braunauer Straße gemäß ihrer Funktion als Verbindung zwischen Regionalzentren im gesamten Verlauf der Kategorie 3 zugeordnet. Der Bestand der B 147 weist im Untersuchungsraum einen (zu) geringen Querschnitt von 5,9 - 6,9 m auf. Gemäß RVS 03.03.31 ist für Landesstraßen mit der im gegenständlichen Bereich herrschenden Verkehrsbelastung eine Fahrbahnbreite von 8,00 - 8,50 m erforderlich. Entwickelte Varianten und Korridore Unter Berücksichtigung der räumlichen Struktur (Lage der Siedlungsgebiete, Verlauf des Schwemmbaches etc.) sowie der Ergebnisse der Raumuntersuchung wurden mehrere Varianten in einem (1) bestandsnahen und (2) bahnparallelen (westlich der Mattigtalbahn) Korridor ausgearbeitet2. Der Absprung von der bestehenden B147 erfolgt im Süden auf Höhe der Ortschaft Ameisberg, wobei der exakte Absprungspunkt erst in einem Detailprojekt im Rahmen der künftigen Verfahren festgelegt wird. Im Norden schließen beide Korridore an die Umfahrung Mattighofen-Munderfing an (Brückenbauwerk). Variante Länge Kurzbeschreibung (in Km) Le 1 8,924 Trasse umfährt Friedburg und Heiligenstatt im Westen, bestandsnaher Verlauf zwischen Km 4,700 und Km 8,500 Anschluss im Norden an die Umfahrung Mattighofen-Munderfing – niveaufreie Querung der Mattigtalbahn (Km 11,100)- Lengau-1 Korridor Le 1a 8,924 wie Le1, jedoch Ausbau am Bestand zwischen Km 6,800 und Km 7,730 (Achtal) Le 1b 8,818 wie Le1, Trasse zwischen Km 3,000 und Km 4,777 (Heiligenstatt) jedoch näher am Bestand und weiter von Teichstätt und Schwemmbach abgerückt Le 1ab Mischvariante Lenau 1a + 1b nach Absprung im Süden: Verlauf Richtung Westen, tangiert Lengau-2 Rückhaltebecken Lengau, niveaufreie Querung der Mattigtalbahn Korridor südlich der Ortschaft Bach, bahnparalleler Trassenverlauf zwischen Le 2 9,055 den Rückhaltebecken Teichstätt, ab Km 6,500 Fortführung über freie, ebene, landwirtschaftliche Flächen zwischen den Ortschaften Ach und Rödt bis zum Anschluss an die Umfahrung Mattighofen-Munderfing 2 Planausschnitte mit den detaillierten Verläufen finden sich im Kapitel „Variantenbewertungen“ 11 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
1a, 1ab 1, 1b Korridor Lengau- 1 Korridor Lengau-2 Siedlung: beengte 1b, 1, 1a Platzverhältnisse 1ab 1b, 1, 1a 1ab Prognose 2020: Rückhaltebecken 6.100 Kfz/Werktag Teichstätt Ost/West L508 (Ri. Schneegattern) Prognose 2020: 4.300 Kfz/Werktag Prognose 2020: 9.060 Kfz/Werktag Rückehaltebecken Lengau Abbildung 5: Übersichtskarte, Verkehrsprognose, techn. Herausforderungen Besonderheiten / Herausforderungen Linienführung Korridor Lengau-1 Im Bereich der Siedlungsflächen zwischen den Ortschaften Heiligenstatt und Teichstätt herrschen beengte Platzverhältnisse. Die Varianten verlaufen zudem teilweise in Nahelage zum Schwemmbach / Hochwasserabflussflächen. Korridor Lengau-2 Die Trasse tangiert das Rückhaltebecken Lengau. Im Bereich der Engstelle zwischen den beiden Rückhaltebecken in Teichstätt, am Rand der Hochwasser-Überströmbereiche ist (auch in Kombination mit der Mattigtalbahn) mit einem entsprechenden technischen Mehraufwand zu rechnen. 12 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
3 Variantenbewertung Raum & Umwelt 3.1 Variante Le1 Abbildung 6: Variante 1 Mensch/Nutzungen Eingriffserheblichkeit: sehr hoch Die sehr hohe Eingriffserheblichkeit wird bedingt durch die massive Störung des Wohnumfeldbereiches (0-75 m Entfernung zur Trasse) von den durch die Trassenführung betroffenen Siedlungsflächen im Süden von Munderfing, nördlich von Heiligenstatt und bei Ameisberg. Baulanderweiterungsflächen laut ÖEK sind nur indirekt betroffen und bleiben zur Gänze erhalten. Lärmschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Bei Realisierung der Variante werden trotz Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen voraussichtlich 13 Wohngebäude über Grenzwert (45-50 dB, nachts) belastet. Bei 10 dieser Gebäude treten bereits 2005 Grenzwertüberschreitungen auf, wobei es hier durch die Errichtung von Lärmschutzwänden zu einer insgesamt geringeren Belastung kommen kann. 13 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Natur- und Landschaftsschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Durch die Beanspruchung einer Pufferfläche in Randlage zum Naturschutzgebiet Teichstätt, die randliche Berührung eines Waldgebietes am Schwemmbach, die Parallellage zum Bachlauf und die Abriegelung der Terrassenkante vom Talraum des Schwemmbaches, ist im Teilabschnitt zwischen Km 5,0 und 2,2 von einer hohen Eingriffserheblichkeit auszugehen, die auf die Gesamtbeurteilung durchschlägt. Gewässerschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Grundwasser: Die hohe Eingriffserheblichkeit ergibt sich durch die Lage im Bereich des wasserwirtschaft- lichen Rahmenplanes Mattig (u.a. Zielvorstellung des vorrangigen Grundwasserschutzes) bzw. aufgrund lokaler Einzelwasserversorgungsanlagen im gesamten Trassenbereich. Oberflächengewässer – Hochwasser: Die ggst. Variante befindet sich im lokalen Überflutungsbereich des Schwemmbaches bis ca. HQ30. Die lt. Rahmenplan Mattig vorhandene Abfluss- und Retentionsräume sind zu erhalten, abflussbehindernde Bebauungen hintanzuhalten und örtliche Retentionsraumverluste gleichwertig zu kompensieren. Waldschutz Eingriffserheblichkeit: mittel Direkter Flächenverlust Der direkte Flächenverbrauch bei der Variante Le-1 beträgt 0,2 Hektar. Die Waldflächenverluste konzentrieren sich zum größten Teil auf eine Waldfläche bei Teichstätt. Außerdem wird eine kleine Waldfläche randlich abgeschnitten. 83 % der betroffenen Waldflächen weisen eine mäßige/mittlere Sensibilität auf, 17 % der Flächen eine geringe. Zerschneidung Die gesamte Waldzerschneidung beträgt 120 lfm. Restflächen
3.2 Variante Le-1a Abbildung 7: Variante Le1a Mensch/Nutzungen Eingriffserheblichkeit: sehr hoch Die sehr hohe Eingriffserheblichkeit wird bedingt durch die massive Störung des Wohnumfeldbereiches (0-75 m Entfernung zur Trasse) von den durch die Trassenführung betroffenen Siedlungsflächen im Süden von Munderfing, nördlich von Heiligenstatt und bei Ameisberg. Baulanderweiterungsflächen laut ÖEK sind nur indirekt betroffen und bleiben zur Gänze erhalten. Lärmschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Bei Realisierung der Variante werden trotz Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen voraussichtlich 13 Wohngebäude über Grenzwert (45-50 dB, nachts) belastet. Bei 10 dieser Gebäude treten bereits 2005 Grenzwertüberschreitungen auf, wobei es hier durch die Errichtung von Lärmschutzwänden zu einer insgesamt geringeren Belastung kommen kann. 15 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Natur- und Landschaftsschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Durch die Weiterführung der Trasse am Bestand im Bereich der Ortschaften Ach/Achenlohe (in Abänderung zur Variante Le-1) ergeben sich aus Naturschutzsicht positive Aspekte, indem der Talboden des Schwemmbaches nicht zusätzlich durch eine Trasse belastet wird und damit eine geringere Rauminanspruchnahme entsteht. Durch die Änderung ergeben sich jedoch keine markanten Auswirkungen auf die Eingriffserheblichkeit. Die Erheblichkeits- einstufung „hoch“ wird primär durch die Querung der Wiesenflächen südöstlich des Rückhaltebeckens Teichstätt begründet und bleibt damit aufrecht. Gewässerschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Grundwasser siehe Bewertung Le-1 Oberflächengewässer – Hochwasser siehe Bewertung Le-1 Waldschutz Eingriffserheblichkeit: mittel Es sind dieselben Waldflächen im gleichen Ausmaß wie bei Variante Le-1 betroffen. 16 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
3.3 Variante Le-1b Abbildung 8: Variante Le-1b Mensch/Nutzungen Eingriffserheblichkeit: sehr hoch Die sehr hohe Eingriffserheblichkeit wird bedingt durch die massive Störung des Wohnumfeldbereiches (0-75 m Entfernung zur Trasse) von den durch die Trassenführung betroffenen Siedlungsflächen im Süden von Munderfing, nördlich von Heiligenstatt und bei Ameisberg. Baulanderweiterungsflächen laut ÖEK sind nur indirekt betroffen und bleiben zur Gänze erhalten. Lärmschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Bei Realisierung der Variante werden trotz Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen voraussichtlich 14 Wohngebäude über Grenzwert (45-50 dB, nachts) belastet. Bei 10 dieser Gebäude treten bereits 2005 Grenzwertüberschreitungen auf, wobei es hier durch die Errichtung von Lärmschutzwänden zu einer insgesamt geringeren Belastung kommen kann. 17 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Natur- und Landschaftsschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Die Linienführung entspricht weitgehend der Variante Lengau 1. Lediglich im Bereich Teichstätt schwenkt die Trasse weniger weit in den Talraum des Schwemmbaches aus. Dennoch werden im Vergleich mit Variante Lengau 1 höherwertige Flächenelemente eines ehemaligen Feuchtwiesenkomplexes in annähernd gleichem Ausmaß betroffen. Trotz der Vorteile einer geringeren Waldrandbeanspruchung zwischen Km 3,0 und Km 3,5, eines deutlich stärkeren Abrückens vom Schwemmbach und des insgesamt geringeren Landschaftsverbrauches durch eine bestandesnähere Lage ergibt sich im Summe dennoch eine mit Variante Lengau 1 vergleichbare Eingriffserheblichkeit. Gewässerschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Grundwasser siehe Bewertung Le-1 Oberflächengewässer - Hochwasser Die beiden Becken Teichstätt-Ost und -West gewährleisten mit ihrem Gesamtvolumen von 1,4 Mio m3 den Hochwasserschutz für das gesamte flussabwärtige Schwemmbach-Mattigtal. Eine Reduzierung des Retentionsvolumens durch Straßendämme etc. ist nicht zulässig. Die Variante 1b verläuft bei Km 4,5 am Rand des Rückstaubereiches des Beckens. Es wäre im Bereich des Retentions- und Versicherungsbeckens Teichstätt die östliche Variante (Le-1) vorzuziehen. Wenn durch die Variante Lengau 1b der Hochwasserretentionsraum < HQ30 beeinträchtigt wird, wird aus fachlicher Sicht für die gesamte Subvariante Variante 1b mit der Bewertung „sehr hoch“ zu beurteilen sein. Nur wenn in Absprache mit dem Gewässerbezirk Braunau die Trassenführung hochwasserverträglich gestaltet werden kann, erscheint eine Abstufung in die Bewertungsklasse „hoch“ aus fachlicher Sicht gerechtfertigt. Waldschutz Eingriffserheblichkeit: gering Direkter Flächenverlust Der direkte Flächenverbrauch bei der Variante Le-1b beträgt 0,08 Hektar. Die Waldflächenverluste konzentrieren sich auf eine Waldfläche bei Teichstätt, die am östlichen Rand tangiert wird. Die betroffenen Waldflächen weisen eine mäßige/mittlere Sensibilität auf. Zerschneidung Die gesamte Waldzerschneidung beträgt 45 lfm. Restflächen
3.4 Variante Le-1ab Abbildung 9: Variante Le-1ab Mensch/Nutzungen Eingriffserheblichkeit: sehr hoch Die sehr hohe Eingriffserheblichkeit wird bedingt durch die massive Störung des Wohnumfeldbereiches (0-75 m Entfernung zur Trasse) von den durch die Trassenführung betroffenen Siedlungsflächen im Süden von Munderfing, nördlich von Heiligenstatt und bei Ameisberg. Baulanderweiterungsflächen laut ÖEK sind nur indirekt betroffen und bleiben zur Gänze erhalten. Lärmschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Bei Realisierung der Variante werden trotz Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen voraussichtlich 14 Wohngebäude über Grenzwert (45-50 dB, nachts) belastet. Bei 10 dieser Gebäude treten bereits 2005 Grenzwertüberschreitungen auf, wobei es hier durch die Errichtung von Lärmschutzwänden zu einer insgesamt geringeren Belastung kommen kann. 19 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Natur- und Landschaftsschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Analog zur Beurteilung der Variante Lengau 1a ergeben sich durch die Weiterführung der Trasse am Bestand im Bereich der Ortschaften Ach/Achenlohe keine markanten Auswirkungen auf die Eingriffserheblichkeit, wenngleich die geringere Rauminanspruch- nahme grundsätzlich positiv zu beurteilen ist. Gewässerschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Grundwasser siehe Bewertung Le-1 Oberflächengewässer – Hochwasser siehe Bewertung Le-1b Waldschutz Eingriffserheblichkeit: gering Es sind dieselben Waldflächen im gleichen Ausmaß wie bei Variante Le1b betroffen. 20 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
3.5 Variante Le-2 Abbildung 10: Variante Le2 Mensch/Nutzungen Eingriffserheblichkeit: sehr hoch Die sehr hohe Eingriffserheblichkeit ergibt sich aufgrund der massiven Störung des Wohnumfeldbereiches (0 – 75 m Entfernung zur Trasse) von den durch die Trassenführung betroffenen Siedlungsflächen bei Teichstätt bzw. Ameisberg. Baulanderweiterungsflächen laut Örtlichem Entwicklungskonzept werden von dieser Trasse nicht berührt. Lärmschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Bei Realisierung der Variante Le2 werden voraussichtlich 10 Wohngebäude über Grenzwert (45-50 dB, nachts) belastet, die 2005 nicht von Grenzwertüberschreitungen betroffen waren. Natur- und Landschaftsschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Als wesentlicher Problempunkt dieser Variante ist die Lage zwischen einem höchstwertigen aquatischen Lebensraum und Vogellebensraum in Form des Naturschutzgebietes Teichstätt und einem im Ausbau befindlichen, zusätzlichen Hochwasserbecken hervorzuheben. 21 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Zufolge der extensiven Nutzung ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass sich auch dieses Hochwasserschutzprojekt nach Fertigstellung zu einem höchstwertigen Lebensraum (periodische Flutung, zeitweiliges Trockenfallen) entwickeln wird und mit dem bestehenden Rückhaltebecken einen Lebensraumverbund, insbesondere für Vögel, Amphibien und Kleinsäuger, bilden wird. Die Einlagerung eines hochleistungsfähigen Verkehrsträgers mit entsprechender Barrierewirkung ist unter diesen Voraussetzungen als problematisch zu bewerten. Diese Beurteilung gilt grundsätzlich auch für die Lage der Trasse am Hochwasserrückhaltebecken Lengau und dem auch hier vorgesehenen Erweiterungsbau. Gewässerschutz Eingriffserheblichkeit: hoch Grundwasser Die Bewertung entspricht jener der Raumuntersuchung und ist insbesondere durch die Lage im Bereich des wasserwirtschaftlichen Rahmenplanes Mattig (u.a. Zielvorstellung des vorrangigen Grundwasserschutzes) begründet. Lokal ist die Wertestufenzuordnung „hoch“ auch durch vorhandene Einzelwasserversorgungsanlagen begründet. Oberflächengewässer - Hochwasser Die Variante befindet sich sowohl im Hochwasserabflussbereich des Regenbeckens Lengau (Hainbach) ab ca. HQ20 – HQ25 sowie im Hochwasserabflussbereich aus dem Hainbach- gebiet bis HQ30 (bei dzt. Ausbauzustand). Die Bewertungsstufe „hoch“ leitet sich aus der Wertestufenzuordnung in der Raumbewertung ab, womit darauf hingewiesen wird, dass lt. Rahmenplan Mattig, vorhandene Abfluss- und Retentionsräume zu erhalten, abflussbehindernde Bebauungen hintan zu halten sind und örtliche Retentionsraumverluste gleichwertig zu kompensieren sind. Waldschutz Eingriffserheblichkeit: gering Direkter Flächenverlust Der Waldflächenverbrauch beträgt 0,12 Hektar. Es handelt sich dabei um eine Waldfläche südlich von Teichstätt, nordöstlich des neuen Rückhaltebeckens, die in diesem Bereich eine geringe und mäßige/mittlere Sensibilität aufweist. Zerschneidung Die gesamte Waldzerschneidung beträgt 50 lfm (Querung Trassenkante) Restflächen
4 Zielerreichung Verkehr & Technik Verlagerungspotential Anhand der Verkehrsspinnen des Verkehrsmodells (Prognose 2020) wurde das Verlagerungspotential des Durchgangsverkehrs auf die beiden Korridore abgeschätzt. Dabei wird angenommen, dass bei Realisierung einer Umfahrungsvariante die bestehende Ortsdurchfahrt von Friedburg durch einen Rückbau in weiterer Folge an Attraktivität für den Durchgangsverkehr verliert. Korridor Lengau-1 Unter den Annahmen dass (1) die künftige Belastung am Bestandsnetz rund 500 Kfz/Werktag beträgt da (2) der restliche Verkehr inkl. die Verkehrsströme von Schneegattern (L508) Richtung Munderfing unter Berücksichtigung verkehrslenkender Maßnahmen gänzlich auf die Umfahrung verlagert werden können, beträgt das Verlagerungspotential rund 5.600 Kfz/Werktag (ca. 90 %, nördlich von Friedburg). Am Bestand verbleibt nur der Quell-Ziel- Verkehr Friedburg und Heiligenstatt. Korridor Lengau-2 Unter den Annahmen dass (1) der gesamte Durchgangsverkehr von Friedburg auf eine Umfahrung verlagert werden kann und (2) die Verkehrsströme von Schneegattern (L508) nach Munderfing auf der bestehenden B 147 verbleiben3, beträgt das Verlagerungspotential rund 4.890 Kfz/Werktag (ca. 80 %, nördlich von Friedburg). Auf der bestehenden B 147 verbleiben 1.220 Kfz. Das offensichtlich höhere Verlagerungspotential der Variante Le-1 ist jedoch zu relativieren, da die Differenz der Verlagerungspotentiale (4.890 zu 5.600 Kfz/Werktag) im Bereich der Prognoseunschärfe liegt. Das tatsächliche Potential ist von mehreren Parametern abhängig, wie dem Anschlusspunkt an die bestehende B147, künftigen Erschließungsstraßen, etwaigen verkehrsleitenden Maßnahmen etc. Technische Umsetzung Die Überprüfung der Anlageverhältnisse zeigt, dass alle Trassenvarianten technisch umsetzbar und in Lage sind, die anfallenden Verkehrsmengen abzuleiten. Die Varianten im Korridor Lengau-1 können mehr lokalen Verkehr aus den Ortschaften Friedburg und Heiligenstatt aufnehmen und ermöglichen es, Teichstätt optimal anzuschließen. Der Erschließungseffekt der Variante im Korridor Lengau-2 ist im Vergleich deutlich geringer. Zusätzlich ist hier auf die Problematik (1) der Lage im Nahbereich zum Rückhaltebecken Lengau in Verbindung mit der niveaufreien Querung der Mattigtalbahn sowie (2) den beengten Platzverhältnissen zwischen den beiden Rückhaltebecken in Teichstätt entlang der Mattigtalbahn hinzuweisen. Die Möglichkeit eines etappenweisen Ausbaues und der damit verbunden sofortigen Verkehrswirksamkeit der Varianten im Korridor Lengau-1 wird in Bezug auf die Realisierung einer ca. 9 km langen Trasse als ein zusätzlicher Vorteil bewertet. Aus verkehrlich-technischer Sicht besteht daher eine Präferenz für die Umsetzung einer Variante im Korridor Lengau-1 3 abhängig von der Situierung des Absprungspunktes 23 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
5 Wirtschaftlichkeit Die Korridoruntersuchung setzt in einem frühen Planungsstadium an, in dem die Ausarbeitung von technischen Details nicht vorgesehen und die Erstellung einer genauen und seriösen Kostenschätzung nicht möglich ist. Seitens der Abteilung Straßenneubau und –erhaltung werden daher Grobkostenschätzungen erstellt, die vor allem dem relativen Vergleich der Kosten dienen. Hiermit werden speziell jene Positionen identifiziert, die deutliche Unterschiede der Gesamtkosten der einzelnen Varianten zur Folge haben (z.B. Errichtung eines Tunnels, Ablöse mehrerer Wohngebäude etc.). Die tatsächlichen Baukosten können von den – zu einem sehr frühen Zeitpunkt erstellten – Grobkostenschätzungen abweichen, da der Zeitpunkt der Umsetzung nicht bekannt ist. Die Kosten sind abhängig von den dann geltenden Gesetzen, dem zukünftigen Stand der Technik, der Grundpreisentwicklung, den Preisgleitungen, im Rahmen von Behördenverfahren vorgeschriebene Maßnahmen etc. Diese künftigen Rahmenbedingungen sind bei Durchführung der Korridoruntersuchung völlig unbekannt und können nur grob geschätzt werden. Für den Teilbereich „Mattighofen-Süd“ (Lengau) ist festzustellen, dass aufgrund der einheitlichen Topographie des Planungsraumes und den nur gering voneinander abweichenden Längen der Varianten (8,8 – 9,1 km) die Bauwerkskosten minimal variieren. Sowohl eine bahnparallele als auch eine bestandsnahe Variante bedingen die Errichtung von zumindest zwei großen Kunstbauwerken (Hainbach- bzw. Schwemmbachbrücke, Brücke Mattigtalbahn) sowie technische Spezialmaßnahmen mit entsprechend hohem finanziellem Mehraufwand in folgenden Bereichen: Korridor Le1: Lage im Hochwasserabflussgebiet bei Teichstätt Korridor Le2: Lage zwischen den beiden Rückhaltebecken Teichstätt sowie im Randbereich des Rückhaltebeckens Lengau Die Kosten für diese Kunstbauwerke bzw. technischen Maßnahmen bewegen sich gemäß den fachlichen Schätzungen jedoch in einem ähnlichen Rahmen. Zusammenfassend kann im Vergleich der Varianten anhand der grob geschätzten Errichtungs- und Grundeinlösekosten auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Kunstbauwerke kein Vorzug abgeleitet werden. In Hinblick auf die Realisierungswahrscheinlichkeit wird jedoch die Umsetzung einer Variante im Korridor Lengau-1 aufgrund der Möglichkeit eines etappenweisen Ausbaus präferiert. 24 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
6 Exkurs: Überprüfung der Grundlagendaten In Hinblick auf die angestrebte Flächensicherung wurde seitens der beteiligten Fachdienststellen im Jahr 2016 geprüft, ob sich seit Abschluss der Korridoruntersuchung im Jahr 2008 solche Änderungen ergeben haben, die eine Adaptierung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse erfordern (Naturraum, Siedlungsentwicklung, rechtliche Vorgaben etc.). Für das Fachgebiet Natur- und Landschaftsschutz wurden (weitere) ergänzende Beurteilungen im Jahr 2017 vorgenommen. Verkehrszahlen Gemäß den aktuell vorliegenden Daten (2015/2016) beträgt das Verkehrsaufkommen • auf der B 147 nördlich von Friedburg: rund 5.400 Kfz/Werktag mit einem Anteil von 16% LKW / LKW-ähnlichen Fahrzeugen ursprüngliche Prognose 2020 (Analysejahr 2005): ca. 6.100 Kfz/Werktag • auf der B 147 südlich von Friedburg: rund 8.800 Kfz/Werktag mit einem Anteil von 13% LKW / LKW-ähnlichen Fahrzeugen ursprüngliche Prognose 2020 (Analysejahr 2005): ca. 9.000 Kfz/Werktag • auf der L 508 östlich von Friedburg: rund 5.900 Kfz/Werktag mit einem Anteil von 11% LKW / LKW-ähnlichen Fahrzeugen Prognose 2020 (Analysejahr 2005): ca. 4.300 Kfz/Werktag Das Verlagerungspotential wird für beide Varianten weiterhin auf rund 80-90% geschätzt. Siedlungsschutz Seit Abschluss der Korridoruntersuchung 2008 haben in den Siedlungsbereichen weitere Widmungs- und Bautätigkeiten stattgefunden. In der fachlichen Bewertung wurden beide Varianten mit der (maximalen) Eingriffserheblichkeit „sehr hoch“ bewertet. Die fachliche Bewertung, wie auch die Präferenz für die bahnparallele Trassenführung, bleiben aufrecht. Lärmschutz Beide Korridore bzw. alle Varianten werden weiterhin mit der Eingriffserheblichkeit „hoch“ bewertet. Da insgesamt weniger Wohngebäude von den voraussichtlichen Grenzwert- überschreitungen betroffen sind, bleibt auch die Präferenz für bahnparallele Variante Le2 bestehen. Waldschutz Keine relevanten Änderungen der rechtlichen oder fachlichen Grundlagen. 25 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Naturschutz Im Zuge der Trassenplanung wurde darauf geachtet, die Trassen im Korridor Lengau-1 möglichst stark von dem Europaschutzgebiet abzurücken und möglichst lange am Bestand bzw. bestandsnahe zu führen, um so die Raumbeanspruchung möglichst gering zu halten, wenngleich auch dadurch maßgebliche Eingriffe nicht wegzudiskutieren sind. Bereits zum Zeitpunkt der ersten Raumbewertung im Rahmen der Korridoruntersuchung war evident, dass es sich bei dem östlich des Rückhaltebeckens bzw. Europaschutzgebietes Teichstätt gelegenen Bereiches um einen hochwertigen, wenngleich teilweise infolge von Bewirtschaftungsmaßnahmen (Aufforstung mit standortfremden Gehölzen, Anlage von Fischteichen, Entwässerung) degradierten und durch die Siedlungsentwicklung beeinflussten Feuchtwiesenkomplex handelt. Diesem Teilbereich wird in einem – von der Gemeinde Lengau im Jahr 2017 eingebrachten – Fachgutachten der Biotoptyp „Feuchte bis nasse Fettwiese“ (ausgenommen Teilfläche Streuwiesenbrache) zugeordnet, was vollinhaltlich der ursprünglichen fachlichen Bewertung, welche sich auch in der Sensibilitätsbewertung widerfindet, entspricht. Dennoch wird in einer vergleichenden Betrachtung der beiden Korridore im Sinne der erforderlichen gesamthaften Betrachtung der natur- und landschaftsschutzfachlichen Belange die Auffassung vertreten, dass – eine optimierte Detailplanung und bauliche Umsetzung wird vorausgesetzt – langfristig gesehen die Effekte der Anlage eines hochleistungsfähigen Verkehrsträgers im Korridor Lengau-2 aufgrund folgender Aspekte als erheblich nachteiliger zu bewerten sind: • unmittelbare Randlage zum Europaschutzgebiet und zwangsläufig hohe indirekte Beeinflussung des Schutzgebietes durch Immissionen • hohe Trennwirkung zwischen Schutzgebiet und dem unmittelbar westlich gelegenen Trockenbecken (mit einer sich abzeichnenden Lebensraumfunktion in Ergänzung zum und in Verbindung mit dem Schutzgebiet stehend) Die bewilligten und teils bereits erfolgten Erweiterungsmaßnahmen am Trockenbecken bilden aus heutiger Sicht den Ausgangspunkt für die Entwicklung eines höchstwertigen Lebensraumes. Die Errichtung einer hochrangigen Straße in diesem Bereich lässt trotz Vorbelastungen (Mattigtalbahn) negative Auswirkungen auf den neu entstehenden Lebensraum und das Europaschutzgebiet erwarten. Anders als bei Durchführung der Korridoruntersuchung – zu diesem Zeitpunkt war lediglich die Absicht zur Erweiterung des Trockenbeckens bekannt – ist daher inzwischen von der potentiellen Unverträglichkeit einer Trassenführung im Korridor Le2 auszugehen. In einer vergleichenden Betrachtung der beiden Korridore besteht aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes daher eine eindeutige Präferenz für eine Variante im Korridor Lengau-1. 26 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Wasser Bei einer neuerlichen Prüfung der Varianten in den beiden Korridoren konnten im Fachgebiet Oberflächengewässer/Teilbereich Hochwasser einerseits durch den Ausbau der Rückhaltebecken Teichstätt und andererseits durch das Vorliegen genauerer hydraulischer Hochwasserabflussberechnungen, die im Zuge der Erstellung des Gefahrenzonenplanes für das Mattigtal durchgeführt wurden, folgende Änderungen festgestellt werden: • der Bereich nordwestlich des Regenbeckens Lengau (Korridor Lengau-2) liegt nicht mehr im 100-jährlichen, sondern im 300-jährlichen Hochwasserabflussbereich • der Bereich zwischen den Ortschaften Achenlohe und Baumgarten liegt nicht mehr im 30-jährlichen, sondern im 100-jährlichen Hochwasserabflussbereich • die südliche Querung des Schwemmbachs im Korridor Lengau-1 (Bereich Waldstampfl) liegt im 10-jährlichen Überflutungsbereich des Schwemmbaches. Hier ist aus Sicht des Hochwasserschutzes sicherzustellen, dass bei Ausführung dieser Trasse entsprechende Maßnahmen (wie z.B. Aufständerung, Teilaufständerung, Flutbrücke) ausgeführt werden, die sicherstellen, dass keine Verschlechterung der Hochwasserabflussverhältnisse für Ober- und Unterlieger auftritt. Somit ergibt sich gegenüber 2009 eine leichte Verbesserung der Variante im Korridor Lengau-2 hinsichtlich der Lage in den einzelnen Hochwasserjährlichkeiten. Die Variante verläuft allerdings auch weiterhin in langen Teilbereichen im 100- und 300-jährlichen Hochwasserabflussbereich des Hainbachs. Als weitere sensible Bereiche sind hier die Lage zwischen den Rückhaltebecken Teichstätt-Ost und -West, wo zwischen dem Damm des Rückhaltebeckens und der Bahnlinie äußerst beengte Platzverhältnisse für die Errichtung einer übergeordneten Straße samt Nebenwegen bestehen, sowie die Berührung des Randbereichs des Regenrückhaltebeckens Lengau im ca. 20-25-jährlichen Hochwasserabflussbereich anzuführen. In diesen Bereichen ist bei Realisierung einer Trasse aller Voraussicht nach ein Eingriff an den schutzwasserbaulichen Anlagen notwendig. Demgegenüber steht innerhalb des Korridors Lengau-1 die Querung des 10-jährlichen Hochwasserabflussbereiches des Schwemmbaches im Bereich Waldstampfl. Ansonsten verläuft diese Variante weitgehend außerhalb von Hochwasserabflussgebieten und beansprucht bedeutend weniger Flächen im Hochwasserabflussbereich. Da (1) im Korridor Lengau-2 lange Teilbereiche im 100- und 300-jährlichen Hochwasser- abflussbereich liegen und sensible Bereiche bei den Rückhaltebecken betroffen sind und (2) im Korridor Lengau-1, trotz weitgehend hochwasserfreier Lage, die Querung des 10- jährlichen Hochwasserabflussbereiches des Schwemmbaches erforderlich ist, werden beide Variantenbündel - analog zur ursprünglichen Bewertung im Jahr 2008 - weiterhin mit einer hohen Eingriffserheblichkeit bewertet. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass mit Fertigstellung des Gefahrenzonenplans – der voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 kommissioniert wird – dieser im Falle der Realisierung der Varianten entsprechend berücksichtigt werden muss. 27 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
7 Vorzugsvariante Die Vorzugsvariante resultiert aus der Zusammenführung der Bewertungen der Fachbereiche (1) Raum und Umwelt, (2) Verkehr und Technik sowie (3) Wirtschaftlichkeit. 1) Raum und Umwelt In der untenstehenden Tabelle werden die Eingriffserheblichkeiten der Fachgebiete zusammengeführt. Da die Genehmigungsfähigkeit der Varianten ausschlaggebend ist, fließen die agrarstrukturellen Bewertungen mangels rechtlicher Verankerung der landwirtschaftlichen Interessen nicht direkt in die vergleichende Betrachtung ein, werden aber mitberücksichtigt. Korridor / Natur- und Varianten Mensch/ Wasser- Lärmschutz Landschafts Waldschutz Nutzungen wirtschaft schutz LE-1 sehr hoch hoch hoch P hoch mittel LE-1a sehr hoch hoch hoch P hoch mittel LE1 LE-1b sehr hoch hoch hoch P hoch gering LE-1ab sehr hoch hoch hoch P hoch gering LE2 LE-2 sehr hoch P hoch P hoch hoch gering P: Präferenz keine/sehr gering gering mittel hoch sehr hoch Eingriffserheblichkeiten inkl. Farbskala Im Fachgebiet Mensch/Siedlung werden alle Varianten mit der Eingriffserheblichkeit „sehr hoch“ bewertet, wobei eine Präferenz für den bahnparallelen Korridor besteht, da hier trotz negativer räumlicher Effekte (Zerschneidungswirkung, Flächenverbrauch) ein größerer Abstand zu den Hauptsiedlungsgebieten besteht. Im Fachgebiet Lärm besteht eine Präferenz für den bahnparallelen Korridor, da trotz geringer Vorbelastung insgesamt weniger Gebäude von Grenzwertüberschreitungen betroffen sind. Im Fachgebiet Natur- und Landschaftsschutz besteht eine eindeutige Präferenz für den bestandsnahen Korridor bzw. wäre gemäß der ergänzenden fachlichen Bewertung aus dem Jahr 2017 – die die nachteiligen Auswirkungen einer Trasse auf das als (künftig) höchstwertigen Lebensraum einzustufende Rückhaltebecken beschreibt – die Variante LE2 inzwischen in einer höheren Erheblichkeitsstufe einzuordnen. Im Fachgebiet Wasser (Grund-/Trinkwasser, Oberflächengewässer) werden aufgrund mehrerer Querungen von bzw. Berührungspunkte mit Hochwasserabflussflächen (inkl. Rückhaltebecken) alle Varianten mit der Eingriffserheblichkeit „hoch“ bewertet. Die Eingriffserheblichkeiten im Fachgebiet Waldschutz sind insgesamt niedriger als in den anderen Fachbereichen. Die Eingriffserheblichkeit „mittel“ (Varianten 1, 1a) ergibt sich aus der Betroffenheit eines Waldstücks bei Teichstätt. Aus agrarfachlicher Sicht wird grundsätzlich festgestellt, dass die Entstehung von Rest- flächen mit Maßnahmen der Bodenordnung nicht verhindert werden kann, eine Milderung der Beeinträchtigung aber in Bezug auf die Durchschneidungseffekte möglich ist. Aufgrund derselben Anzahl an „hoch“ und „sehr hoch“-Bewertungen kann im Fachbereich Raum & Umwelt keine Vorzugsvariante identifiziert werden. Es bestehen zwei Präferenzen für den Korridor Le2 (Mensch-Nutzungen, Lärmschutz) und eine nunmehr sehr eindeutige Präferenz für den Korridor Le1 (Natur- und Landschaftsschutz). 28 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
2) Verkehr & Technik Im Fachbereich Verkehr und Technik besteht eine Präferenz für den Korridor Lengau-1. 3) Wirtschaftlichkeit Anhand des Vergleichs der Grobkostenschätzungen kann kein Vorzug abgeleitet werden. Aufgrund der höheren Realisierungswahrscheinlichkeit durch die Möglichkeit der etappenweisen Errichtung besteht eine Präferenz für den Korridor Lengau-1. 29 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
Gesamtfachliche Empfehlung Eine erneute Überprüfung der Ergebnisse im Jahr 2016 hat ergeben, dass keine Adaptierung der fachlichen Bewertungen erforderlich ist und die im vorliegenden Bericht beschriebenen Bewertungen und fachlichen Präferenzen weiterhin Gültigkeit besitzen. In der Zusammenschau der Bewertungen der Fachbereiche Raum & Umwelt, Verkehr & Technik und Wirtschaftlichkeit wird aus fachlicher Sicht die Sicherung des bestandsnahen Korridors Lengau-1 für die Umsetzung einer der möglichen Varianten (Le1, Le1a, Le1b, Le1ab) empfohlen. Anschluss an Umfahrung Mattighofen-Munderfing (1. Bauabschnitt) Abbildung 11: Vorzugskorridor Lengau-1 Mögliche Trassenvarianten und empfohlener Freihaltebereich (grün schraffiert) Der exakte Verlauf der künftigen Variante inkl. Absprungspunkt von der bestehenden B147 wird zu einem späteren Zeitpunkt bzw. in den künftigen Verfahren festzustellen sein. 30 | Abschlussbericht KU - Abschnitt B147-Süd, 01/2018
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