ELTERNBRIEF - Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim
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ELTERNBRIEF Nr. 01_2020/2021 Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim am Rhein Oppenheim, 07.September 2020 1. Einleitung Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler das Schuljahr 2020/2021 ist drei Wochen alt. Gern Unsere SchülerInnenzahl liegt aktuell bei 1521. gebe ich Ihnen eine Rückmeldung zum 479 von ihnen lernen in der Mainzer Studienstufe Schuljahresstart am Gymnasium zu St. Katharinen. (MSS). Davon wiederum sind 170 Schülerinnen und Schüler in der MSS 11. 169 Schülerinnen und Schüler Personalversorgung besuchen die 12. Klasse und 140 möchten im Frühjahr Nach der Pensionierung von Herrn Götz-Laubenstein 2021 Abitur ablegen. und der Versetzung von Herrn Wetzel als Schulleiter In unseren sieben fünften Klassen werden seit an das Gymnasium Nieder-Olm gelang es uns in Schuljahresstart 192 Mädchen und Jungen unterrichtet. diesen Sommerferien erneut, gut qualifiziertes Die fünften Klassen sind zwischen 24 und 30 Personal für eine sehr gute Unterrichtsversorgung zu Schülerinnen und Schüler groß. Fünf der sieben fünften finden. Klassen sind sogenannte GTS-Klassen, d.h. etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler besuchen den Zunächst freuten wir uns, dass unsere Ganztag. Wir gehen davon aus, dass unsere Vertretungslehrkräfte Herr Rothmann und Herr Gesamtschülerzahl auch im kommenden Jahr leicht Siebecker zum 01.08.2020 ein Planstellenangebot steigen wird. Wir sind weiterhin das drittgrößte bei uns angeboten bekamen und dieses auch Gymnasium im Land Rheinland-Pfalz. angenommen haben. Vom Otto-Schott-Gymnasium Mainz wurde zum Unterricht in „Corona-Zeiten“ 01.08.2020 Herr Pech auf eigenen Wunsch zu uns Wie das vergangene Schuljahr endete, so begann auch versetzt. das neue: Außergewöhnlich. Dennoch verlief der Die Vertretungsverträge von Frau Lallmann und Schulstart auch bei uns erfolgreich. Wir verzeichneten Herrn Unger wurden verlängert. Ebenso sind wieder bis heute keinen einzigen bestätigten Infektionsfall mit Frau Spilker, Frau Brämer, Frau Knab, Herr Koch und Covid-19 an unserer Schule. Zahlreiche Frau Völker mit dabei. Hygieneregelungen wurden in den Ferien erneuert und Zahlreiche Vertretungslehrkräfte konnten zusätzlich von uns umgesetzt. Der schon ungewohnte Anblick von gewonnen werden: Schülermassen in engen Gängen und Fluren, aber auch Frau Samland, Frau Metz, Frau Ullmann, Frau kleinen Unterrichtsräumen sorgt(e) aber mitunter für Choquet, Frau Beny sowie Pfr. Bornkessel ein „mulmiges“ Gefühl. Der Mindestabstand von 1,5 m unterstützen unser Team als Vertretungslehrkräfte. kann in Unterrichtsräumen, in Fluren und Gängen im Regelbetrieb natürlich selten eingehalten werden. Das Ausnahmslos alle Lehrkräfte unserer Schule wollten gilt leider erst recht für Schulbusse. Auf dem gesamten nach den Sommerferien wieder im regulären Schulgelände und im ÖPNV müssen aber nun Präsenzunterricht eingesetzt werden. Gern haben Atemmasken getragen werden, die nur im Unterricht wir diesen Wünschen entsprochen. abgesetzt werden dürfen. Das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 in Aus Elternzeit sind Frau Picha und Herr Lieder zum Deutschland und in Rheinland-Pfalz stieg seit Mitte der Schuljahresstart zurückgekehrt. Frau Fritsch Sommerferien wieder an. Pressemeldungen über ganze beendet ihre Elternzeit am 15.09.2020. Klassen und sogar Jahrgangsstufen, die in umliegenden Schulen in Quarantäne geschickt wurden, sorg(t)en Herr Meffert ist bis zu den Herbstferien in Elternzeit, auch bei uns für Unsicherheit und Zwiespalt. Frau Seibert fällt aufgrund einer Erkrankung einige Mittlerweile legt sich aber die Anspannung der ersten Wochen oder Monate aus. Wochen wieder. Sorglosigkeit darf aber nicht Einzug Unsere Unterrichtsversorgung ist insgesamt sehr halten. Das wird unsere große Aufgabe bleiben. gut.
-2- 2. Personalsituation Ausgeschieden zum Schuljahresende Neu (oder wieder) dabei ab 2019/2020 Schuljahresbeginn 2020/2021 Erreichen der Ruhestandsgrenze: Planstellen: Vertretungslehrkräfte: Herr Götz-Laubenstein Herr Rothmann Frau Lallmann Herr Siebecker Herr Unger Versetzung an das Gymnasium Nieder-Olm: Frau Spilker Herr Wetzel Nach längerer Pause Frau Brämer wieder zurück: Frau Knab Frau Picha Herr Koch Herr Lieder Frau Völker Frau Samland Zu uns versetzt: Frau Metz Herr Pech Frau Choquet Frau Beny Zu uns teilabgeordnet: Pfr. Bornkessel 3. Medienbeitrag Zu Beginn eines jeden Schuljahres sollen alle Schülerinnen und Schüler einen Medienbeitrag zahlen, der das bisherige Kopiergeld ersetzt. Die Höhe dieses Medienbeitrages wird zu jedem Schuljahr neu ermittelt. Aufgrund der zurückliegenden „coronabedingten“ Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs beträgt der Beitrag im Schuljahr 2020/2021 nur 5,-€. Der Beitrag beinhaltet aber auch für dieses Schuljahr: Sämtliche Kopien im Laufe eines Schuljahres, zusätzliche Unterrichtsmaterialien z.B. in Bildender Kunst, Materialien für naturwissenschaftliche Experimente Es wurde bereits angefragt, ob der Medienbeitrag Damit entfällt das Einsammeln von kleineren Beträgen nicht als Spende bei Sonderausgaben steuermindernd im Laufe des Schuljahres durch Klassen- oder Fachlehrer geltend gemacht werden kann. Leider ist dies nicht einer Klasse. Ausnahmen bilden Schullektüren in möglich, denn der Beitrag ist ja nicht freiwillig zu Deutsch oder in anderen Sprachen, (An)zahlungen für zahlen, außerdem werden konkrete Gegenleistungen Ausflüge, Exkursionen, Klassenfahrten oder andere erbracht. außerunterrichtliche Aktivitäten der Klasse. Selbstverständlich freut sich aber der Förderkreis der Schülerinnen und Schüler der MSS 13 zahlen nur 2,50 €. Schule über jede Spende, die u. a. auch für die Medienausstattung genutzt wird.
-3- 4. Krankheitsfälle in Zeiten von Corona Unser Krankenzimmer ist für den Aufenthalt mehrerer Sekretariat an und bittet um Verständigung des kranker Schülerinnen und Schüler zu klein und das Schulsanitätsdienstes. Bei sehr schweren Verletzungen Sekretariat muss unbedingt vor muss ggf. doch das Sanitätszimmer größeren Menschenansammlungen genutzt werden. Der geschützt werden. Daher ist eine Schulsanitätsdienst arbeitet mit FFP2- Neuregelung notwendig. Im Laufe des Masken und Schutzhandschuhen, daher Tages erkrankte Kinder rufen mit dem dürfen diese Schülerinnen und Schüler eigenen Handy im Beisein einer temporär Kontakt zu Erkrankten Lehrkraft bei den Eltern an und teilen aufnehmen. Ein Elternteil holt das mit, dass sie in der Bibliothek abgeholt erkrankte Kind zeitnah (in der werden müssen. Dann gehen sie in die Bibliothek) ab und trägt sich zuvor in Bibliothek und warten dort unter ein Kontakterfassungsformular ein, Aufsicht. Bei offenbar schweren welches in der Bibliothek hinterlegt ist. Erkrankungen oder bei akuten Verletzungen ruft eine Lehrkraft im Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie Fieber (≥ 38°C) und/oder Husten (nicht durch eine chron. Erkrankung verursacht) und/oder Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und/oder Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere und Kontakt zu bestätigtem COVID-19- Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor der Erkrankung dürfen unsere Schule auf keinen Fall betreten und sollten ärztlich vorgestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt wird dann entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist und welche Kriterien für die Wiederzulassung zur Schule zu beachten sind. Zur Wiederzulassung des Besuchs an unserem Gymnasium sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig. Wird kein Kontakt zu einem Arzt/einer Ärztin aufgenommen, muss die oder der Jugendliche mindestens 24 h fieberfrei und in einem guten Allgemeinzustand sein, bevor sie bzw. er wieder zu uns kommt. Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests. Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause. Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben (mindestens 24 h fieberfrei und guter Allgemeinzustand). Ist das Testergebnis positiv, gilt: Die oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Schule wieder besuchen. Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause bleiben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird. Gesunde Geschwisterkinder dürfen unsere Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen.
-4- 5. Mögliche Termine für Elternabende im Schulhaus September Oktober November 28.09.* 01.10. 11.11. 29.09.* Dezember Januar Februar 07.12. 20.01. Der Schulelternbeirat tagt 08.12. 21.01. jeweils 19.30 Uhr am: März April Mai/Juni 01.09., 29.10., 09.12.2020 und 01.03. 14.04. 07.06. 26.01., 09.03., 26.04., 15.06.2021 02.03. 15.04. 08.06. 23.06. 24.06. * Wahlelternabende Auch für Präsenz-Elternabende gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten. Ein Mindestabstand von 1,50 m muss eingehalten werden und eine Maskenpflicht besteht auch für Eltern solange, bis sie am Platz sitzen. 6. Beurlaubungsanträge vor und nach Ferien, für mehr als drei Unterrichtstage sowie an Schulveranstaltungen Der Schulbesuch unserer Schülerinnen und Schüler wird Ausnahmsweise und einmalig während der durch das Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz für alle Schulzeit am Gymnasium zu St. Katharinen Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden für die Dauer können auch große Reisen nach Übersee (z.B. von 10 Schuljahren zur Pflicht gemacht. Es besteht also eine nach Australien) als Begründungen anerkannt gesetzliche Schulpflicht, die von Lehrern und Eltern werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler sehr überwacht wird (§33 ÜSchO RP vom 12.06.2009, zuletzt gute schulischen Leistungen vorweisen kann. In geändert am 24.04.2018). der Regel beraten dazu Klassen- und Aus der Schulpflicht heraus erwächst die Pflicht des Stufenleitungen. Schülers, am Unterricht und an den für ihn verbindlich Genehmigungen oder Ablehnungen erfolgen erklärten Schulveranstaltungen regelmäßig und pünktlich immer schriftlich. teilzunehmen. Anträge auf Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern Anträge auf Beurlaubung sind unbedingt unmittelbar vor oder nach Ferien sowie bei mehr als drei rechtzeitig und schriftlich an den Schulleiter zu aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen müssen schriftlich stellen, mindestens jedoch zwei Wochen vor beim Schulleiter gestellt werden. Sie dürfen nicht Beginn der geplanten Beurlaubung. genehmigt werden, wenn die Beurlaubung vor allem eine Verlängerung der Ferien zum Ziel hat und mit günstigeren Eine E-Mail reicht im Übrigen nicht aus, da der Reisekosten bzw. Reise- (Flug-) verbindungen, anderen Antrag eine originale Unterschrift der Eltern Urlaubzeiten der Eltern oder überhaupt nicht begründet bzw. Erziehungsberechtigten enthalten muss. wird. Die schriftliche Genehmigung des „Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien Beurlaubungsantrags durch die Schulleitung sollen nicht ausgesprochen werden.“ (§38 Abs2 Satz 3 sollte insbesondere bei Flug-, Schiffs- und der ÜSchO) Bahnreisen mitgeführt werden, da die Letzte Schultage vor Ferien dürfen nicht mehr vorzeitig Bundespolizei stichprobenartige Kontrollen (nach der 4. Std.) beendet werden. Zudem dürfen an durchführt. diesen Tagen Klassen- und Kursarbeiten geschrieben Können Genehmigungen nicht vorgelegt werden, werden. drohen Bußgelder. Nur begründeten Anträgen kann ausnahmsweise stattgegeben werden, z.B. wenn ein Praktikum, ein Schul- Auslandsaufenthalt, eine Kur oder Therapie, eine Hochzeit von Verwandten ersten Grades anstehen.
-5- 7. „Aktion Tagwerk – Dein Tag für Afrika“ Unser Gymnasium konnte im vergangenen Schuljahr leider Im Schuljahr 2020/2021 möchte unsere Schule nicht am bundesweiten Tag „Aktion Tagwerk – Dein Tag für aber wieder an der Aktion teilnehmen – und zwar Afrika“ teilnehmen, weil er coronabedingt ausfiel. am Dienstag, 22.06.2021. Infos dazu gibt es hier: https://www.aktion-tagwerk.de/die- kampagne/dein-tag-fuer-afrika/ 8. Informationen zur unseren Schulsoziarbeiterinnen Wir möchten Sie auch noch einmal auf das Angebot der Schulsozialarbeit, Frau Kasper-Friderichs und Frau Scharhag, aufmerksam machen, die von Seiten der Jugendhilfe an unserer Schule beratend und unterstützend für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und Eltern tätig sind. Frau Scharhag (Foto links) ist Ansprechpartnerin für die Klassenstufen 5 und 6. Frau Kasper-Friderichs (Foto rechts) übernimmt die Zuständigkeit ab Klasse 7. Tel.:06133-943044 oder Tel.:06133-943044 oder 0151-42246768 0162-2525231 Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier bzw. E-Mail: E-Mail: auf unserer Schulhomepage. schulsozialarbeitscha(at) schulsozialarbeitkafri(at) gym-oppenheim.de gym-oppenheim.de 9. Informationen zum iPad-Leihverfahren und zur iPad-Nutzung Am 31.08.2020 wurden knapp 1100 beantragte Leih-iPads durch den Schulträger an unsere Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Die Ausgabe funktionierte weitgehend reibungslos, weil die Kreisverwaltung des Landkreises Mainz-Bingen diese organisatorische Herausforderung sehr gut vorbereitete. Allerdings fehlen noch immer einige beantragte iPads und sämtlich Logitech-iPad-Stifte. Diese werden sobald wie möglich nachgeliefert und ausgegeben. Der „Versorgungsgrad“ mit den kreiseigenen Leih-iPads ist von Klasse zu Klasse sehr unterschiedlich. In einigen Klassen nehmen bisher lediglich zwei bzw. drei Schülerinnen und Schüler an der Ausleihe teil. In anderen Klassen besitzen 100% der Kinder und Jugendlichen iPads. Es ist sicher nachvollziehbar, dass Lehrkräfte eine möglichst große Zahl einheitlicher Geräte in einer Lerngruppe für sinnvoll erachten, um sie gut und mit Mehrwert im Unterricht einsetzen zu können. Sollten Sie Ihr Kind noch für die iPad-Ausleihe anmelden wollen, so sollten Sie das innerhalb der nächsten Tage tun. Nur dann kann eine Bestellung und Verteilung bis zu den Herbstferien erfolgen. Alle Unterlagen und Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter dem Stichpunkt „Informationen zur iPad – Leihe“. Schulträger und Schulgemeinschaft bemühen sich noch in diesem Schuljahr, sinnvolle (und möglichst kostenfreie) Apps und auch digitale Schulbücher und Unterrichtsmaterialien für die Leih-iPads zu beschaffen. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches, aber vor allem gesundes Schuljahr 2020/21. Herzliche Grüße Hendrik Förster
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