ELTERNBRIEF - Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim

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ELTERNBRIEF - Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim
ELTERNBRIEF
                 Nr. 01_2020/2021
                                      Gymnasium zu St. Katharinen
                                                 Oppenheim am Rhein

                                                                                 Oppenheim, 07.September 2020
1. Einleitung

Sehr geehrte Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,             Schülerinnen und Schüler
das Schuljahr 2020/2021 ist drei Wochen alt. Gern           Unsere SchülerInnenzahl liegt aktuell bei 1521.
gebe ich Ihnen eine Rückmeldung zum                         479 von ihnen lernen in der Mainzer Studienstufe
Schuljahresstart am Gymnasium zu St. Katharinen.            (MSS). Davon wiederum sind 170 Schülerinnen und
                                                            Schüler in der MSS 11. 169 Schülerinnen und Schüler
Personalversorgung                                          besuchen die 12. Klasse und 140 möchten im Frühjahr
Nach der Pensionierung von Herrn Götz-Laubenstein           2021 Abitur ablegen.
und der Versetzung von Herrn Wetzel als Schulleiter         In unseren sieben fünften Klassen werden seit
an das Gymnasium Nieder-Olm gelang es uns in                Schuljahresstart 192 Mädchen und Jungen unterrichtet.
diesen Sommerferien erneut, gut qualifiziertes              Die fünften Klassen sind zwischen 24 und 30
Personal für eine sehr gute Unterrichtsversorgung zu        Schülerinnen und Schüler groß. Fünf der sieben fünften
finden.                                                     Klassen sind sogenannte GTS-Klassen, d.h. etwa die
                                                            Hälfte der Schülerinnen und Schüler besuchen den
Zunächst freuten wir uns, dass unsere                       Ganztag. Wir gehen davon aus, dass unsere
Vertretungslehrkräfte Herr Rothmann und Herr                Gesamtschülerzahl auch im kommenden Jahr leicht
Siebecker zum 01.08.2020 ein Planstellenangebot             steigen wird. Wir sind weiterhin das drittgrößte
bei uns angeboten bekamen und dieses auch                   Gymnasium im Land Rheinland-Pfalz.
angenommen haben.
Vom Otto-Schott-Gymnasium Mainz wurde zum                   Unterricht in „Corona-Zeiten“
01.08.2020 Herr Pech auf eigenen Wunsch zu uns              Wie das vergangene Schuljahr endete, so begann auch
versetzt.                                                   das neue: Außergewöhnlich. Dennoch verlief der
Die Vertretungsverträge von Frau Lallmann und               Schulstart auch bei uns erfolgreich. Wir verzeichneten
Herrn Unger wurden verlängert. Ebenso sind wieder           bis heute keinen einzigen bestätigten Infektionsfall mit
Frau Spilker, Frau Brämer, Frau Knab, Herr Koch und         Covid-19       an      unserer     Schule.    Zahlreiche
Frau Völker mit dabei.                                      Hygieneregelungen wurden in den Ferien erneuert und
Zahlreiche Vertretungslehrkräfte konnten zusätzlich         von uns umgesetzt. Der schon ungewohnte Anblick von
gewonnen werden:                                            Schülermassen in engen Gängen und Fluren, aber auch
Frau Samland, Frau Metz, Frau Ullmann, Frau                 kleinen Unterrichtsräumen sorgt(e) aber mitunter für
Choquet, Frau Beny sowie Pfr. Bornkessel                    ein „mulmiges“ Gefühl. Der Mindestabstand von 1,5 m
unterstützen unser Team als Vertretungslehrkräfte.          kann in Unterrichtsräumen, in Fluren und Gängen im
                                                            Regelbetrieb natürlich selten eingehalten werden. Das
Ausnahmslos alle Lehrkräfte unserer Schule wollten          gilt leider erst recht für Schulbusse. Auf dem gesamten
nach den Sommerferien wieder im regulären                   Schulgelände und im ÖPNV müssen aber nun
Präsenzunterricht eingesetzt werden. Gern haben             Atemmasken getragen werden, die nur im Unterricht
wir diesen Wünschen entsprochen.                            abgesetzt werden dürfen.
                                                            Das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 in
Aus Elternzeit sind Frau Picha und Herr Lieder zum          Deutschland und in Rheinland-Pfalz stieg seit Mitte der
Schuljahresstart zurückgekehrt. Frau Fritsch                Sommerferien wieder an. Pressemeldungen über ganze
beendet ihre Elternzeit am 15.09.2020.                      Klassen und sogar Jahrgangsstufen, die in umliegenden
                                                            Schulen in Quarantäne geschickt wurden, sorg(t)en
Herr Meffert ist bis zu den Herbstferien in Elternzeit,     auch bei uns für Unsicherheit und Zwiespalt.
Frau Seibert fällt aufgrund einer Erkrankung einige         Mittlerweile legt sich aber die Anspannung der ersten
Wochen oder Monate aus.                                     Wochen wieder. Sorglosigkeit darf aber nicht Einzug
Unsere Unterrichtsversorgung ist insgesamt sehr             halten. Das wird unsere große Aufgabe bleiben.
gut.
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2. Personalsituation
Ausgeschieden zum Schuljahresende                          Neu (oder wieder) dabei ab
2019/2020                                                  Schuljahresbeginn 2020/2021
Erreichen der Ruhestandsgrenze:                            Planstellen:                 Vertretungslehrkräfte:
Herr Götz-Laubenstein                                      Herr Rothmann                Frau Lallmann
                                                           Herr Siebecker               Herr Unger
Versetzung an das Gymnasium Nieder-Olm:                                                 Frau Spilker
Herr Wetzel                                                Nach längerer Pause          Frau Brämer
                                                           wieder zurück:               Frau Knab
                                                           Frau Picha                   Herr Koch
                                                           Herr Lieder                  Frau Völker
                                                                                        Frau Samland
                                                           Zu uns versetzt:             Frau Metz
                                                           Herr Pech                    Frau Choquet
                                                                                        Frau Beny
                                                           Zu uns teilabgeordnet:
                                                           Pfr. Bornkessel

3. Medienbeitrag
Zu Beginn eines jeden Schuljahres sollen alle
Schülerinnen und Schüler einen Medienbeitrag zahlen,
der das bisherige Kopiergeld ersetzt. Die Höhe dieses
Medienbeitrages wird zu jedem Schuljahr neu ermittelt.
Aufgrund der zurückliegenden „coronabedingten“
Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs beträgt der
Beitrag im Schuljahr 2020/2021 nur 5,-€. Der Beitrag
beinhaltet aber auch für dieses Schuljahr:

       Sämtliche Kopien im Laufe eines Schuljahres,
       zusätzliche Unterrichtsmaterialien z.B. in
        Bildender Kunst,
        Materialien     für   naturwissenschaftliche
        Experimente
                                                           Es wurde bereits angefragt, ob der Medienbeitrag
Damit entfällt das Einsammeln von kleineren Beträgen       nicht als Spende bei Sonderausgaben steuermindernd
im Laufe des Schuljahres durch Klassen- oder Fachlehrer    geltend gemacht werden kann. Leider ist dies nicht
einer Klasse. Ausnahmen bilden Schullektüren in            möglich, denn der Beitrag ist ja nicht freiwillig zu
Deutsch oder in anderen Sprachen, (An)zahlungen für        zahlen, außerdem werden konkrete Gegenleistungen
Ausflüge, Exkursionen, Klassenfahrten oder andere          erbracht.
außerunterrichtliche     Aktivitäten     der    Klasse.    Selbstverständlich freut sich aber der Förderkreis der
Schülerinnen und Schüler der MSS 13 zahlen nur 2,50 €.     Schule über jede Spende, die u. a. auch für die
                                                           Medienausstattung genutzt wird.
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 4. Krankheitsfälle in Zeiten von Corona

Unser Krankenzimmer ist für den Aufenthalt mehrerer           Sekretariat an und bittet um Verständigung des
kranker Schülerinnen und Schüler zu klein und das             Schulsanitätsdienstes. Bei sehr schweren Verletzungen
Sekretariat muss unbedingt vor                                                muss ggf. doch das Sanitätszimmer
größeren Menschenansammlungen                                                 genutzt werden. Der
geschützt werden. Daher ist eine                                              Schulsanitätsdienst arbeitet mit FFP2-
Neuregelung notwendig. Im Laufe des                                           Masken und Schutzhandschuhen, daher
Tages erkrankte Kinder rufen mit dem                                          dürfen diese Schülerinnen und Schüler
eigenen Handy im Beisein einer                                                temporär Kontakt zu Erkrankten
Lehrkraft bei den Eltern an und teilen                                        aufnehmen. Ein Elternteil holt das
mit, dass sie in der Bibliothek abgeholt                                      erkrankte Kind zeitnah (in der
werden müssen. Dann gehen sie in die                                          Bibliothek) ab und trägt sich zuvor in
Bibliothek und warten dort unter                                              ein Kontakterfassungsformular ein,
Aufsicht. Bei offenbar schweren                                               welches in der Bibliothek hinterlegt ist.
Erkrankungen oder bei akuten
Verletzungen ruft eine Lehrkraft im

Kinder mit deutlicher Symptomatik bzw. mit COVID-19 zu vereinbarenden Symptomen wie

       Fieber (≥ 38°C) und/oder
       Husten (nicht durch eine chron. Erkrankung verursacht) und/oder
       Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns und/oder
       Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere und Kontakt zu bestätigtem COVID-19-
        Fall innerhalb der letzten 14 Tage vor der Erkrankung

dürfen unsere Schule auf keinen Fall betreten und sollten ärztlich vorgestellt werden. Die Ärztin/ der Arzt wird dann
entscheiden, ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist und welche Kriterien für die Wiederzulassung zur Schule
zu beachten sind. Zur Wiederzulassung des Besuchs an unserem Gymnasium sind kein negativer Virusnachweis und
auch kein ärztliches Attest notwendig. Wird kein Kontakt zu einem Arzt/einer Ärztin aufgenommen, muss die oder der
Jugendliche mindestens 24 h fieberfrei und in einem guten Allgemeinzustand sein, bevor sie bzw. er wieder zu uns
kommt. Nehmen die Eltern ärztliche Beratung in Anspruch, entscheidet die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt
über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.

Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause. Ist das
Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben (mindestens 24 h fieberfrei und guter
Allgemeinzustand).

Ist das Testergebnis positiv, gilt: Die oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf
frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Schule wieder besuchen. Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil
Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen
Familienangehörigen zu Hause bleiben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv
getestet wird. Gesunde Geschwisterkinder dürfen unsere Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner
Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen.
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 5. Mögliche Termine für Elternabende im Schulhaus
  September            Oktober          November
  28.09.*              01.10.           11.11.
  29.09.*

   Dezember              Januar             Februar
   07.12.                20.01.                                         Der Schulelternbeirat tagt
   08.12.                21.01.                                         jeweils 19.30 Uhr am:

   März                  April              Mai/Juni                    01.09., 29.10., 09.12.2020 und
   01.03.                14.04.             07.06.                      26.01., 09.03., 26.04., 15.06.2021
   02.03.                15.04.             08.06.
                                            23.06.
                                            24.06.
 * Wahlelternabende
Auch für Präsenz-Elternabende gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zur Erfassung der
Kontaktdaten. Ein Mindestabstand von 1,50 m muss eingehalten werden und eine Maskenpflicht besteht auch für
Eltern solange, bis sie am Platz sitzen.

6. Beurlaubungsanträge vor und nach Ferien, für mehr als drei Unterrichtstage sowie an Schulveranstaltungen
Der Schulbesuch unserer Schülerinnen und Schüler wird          Ausnahmsweise und einmalig während der
durch das Schulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz für alle      Schulzeit am Gymnasium zu St. Katharinen
Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden für die Dauer         können auch große Reisen nach Übersee (z.B.
von 10 Schuljahren zur Pflicht gemacht. Es besteht also eine   nach Australien) als Begründungen anerkannt
gesetzliche Schulpflicht, die von Lehrern und Eltern           werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler sehr
überwacht wird (§33 ÜSchO RP vom 12.06.2009, zuletzt           gute schulischen Leistungen vorweisen kann. In
geändert am 24.04.2018).                                       der Regel beraten dazu Klassen- und
Aus der Schulpflicht heraus erwächst die Pflicht des           Stufenleitungen.
Schülers, am Unterricht und an den für ihn verbindlich         Genehmigungen oder Ablehnungen erfolgen
erklärten Schulveranstaltungen regelmäßig und pünktlich        immer schriftlich.
teilzunehmen.
Anträge auf Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern        Anträge auf Beurlaubung sind unbedingt
unmittelbar vor oder nach Ferien sowie bei mehr als drei       rechtzeitig und schriftlich an den Schulleiter zu
aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen müssen schriftlich       stellen, mindestens jedoch zwei Wochen vor
beim Schulleiter gestellt werden. Sie dürfen nicht             Beginn der geplanten Beurlaubung.
genehmigt werden, wenn die Beurlaubung vor allem eine
Verlängerung der Ferien zum Ziel hat und mit günstigeren       Eine E-Mail reicht im Übrigen nicht aus, da der
Reisekosten bzw. Reise- (Flug-) verbindungen, anderen          Antrag eine originale Unterschrift der Eltern
Urlaubzeiten der Eltern oder überhaupt nicht begründet         bzw. Erziehungsberechtigten enthalten muss.
wird.
                                                               Die      schriftliche Genehmigung        des
 „Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien
                                                               Beurlaubungsantrags durch die Schulleitung
 sollen nicht ausgesprochen werden.“ (§38 Abs2 Satz 3
                                                               sollte insbesondere bei Flug-, Schiffs- und
 der ÜSchO)                                                    Bahnreisen mitgeführt werden, da die
Letzte Schultage vor Ferien dürfen nicht mehr vorzeitig        Bundespolizei stichprobenartige Kontrollen
(nach der 4. Std.) beendet werden. Zudem dürfen an             durchführt.
diesen Tagen Klassen- und Kursarbeiten geschrieben             Können Genehmigungen nicht vorgelegt werden,
werden.                                                        drohen Bußgelder.
Nur begründeten Anträgen kann ausnahmsweise
stattgegeben werden, z.B. wenn ein Praktikum, ein Schul-
Auslandsaufenthalt, eine Kur oder Therapie, eine Hochzeit
von Verwandten ersten Grades anstehen.
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7. „Aktion Tagwerk – Dein Tag für Afrika“

Unser Gymnasium konnte im vergangenen Schuljahr leider         Im Schuljahr 2020/2021 möchte unsere Schule
nicht am bundesweiten Tag „Aktion Tagwerk – Dein Tag für       aber wieder an der Aktion teilnehmen – und zwar
Afrika“ teilnehmen, weil er coronabedingt ausfiel.             am Dienstag, 22.06.2021. Infos dazu gibt es hier:
                                                               https://www.aktion-tagwerk.de/die-
                                                               kampagne/dein-tag-fuer-afrika/

8. Informationen zur unseren Schulsoziarbeiterinnen

  Wir möchten Sie auch noch einmal auf das Angebot der
  Schulsozialarbeit, Frau Kasper-Friderichs und Frau
  Scharhag, aufmerksam machen, die von Seiten der
  Jugendhilfe an unserer Schule beratend und
  unterstützend für alle Schülerinnen und Schüler, alle
  Lehrkräfte und Eltern tätig sind.

  Frau Scharhag (Foto links) ist Ansprechpartnerin für die
  Klassenstufen 5 und 6.

  Frau Kasper-Friderichs (Foto rechts) übernimmt die
  Zuständigkeit ab Klasse 7.                                                                  Tel.:06133-943044 oder
                                                                  Tel.:06133-943044 oder
                                                                  0151-42246768               0162-2525231
  Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie hier bzw.          E-Mail:                     E-Mail:
  auf unserer Schulhomepage.                                      schulsozialarbeitscha(at)   schulsozialarbeitkafri(at)
                                                                  gym-oppenheim.de            gym-oppenheim.de

9. Informationen zum iPad-Leihverfahren und zur iPad-Nutzung
 Am 31.08.2020 wurden knapp 1100 beantragte Leih-iPads durch den Schulträger an unsere Schülerinnen und
 Schüler ausgegeben. Die Ausgabe funktionierte weitgehend reibungslos, weil die Kreisverwaltung des Landkreises
 Mainz-Bingen diese organisatorische Herausforderung sehr gut vorbereitete. Allerdings fehlen noch immer einige
 beantragte iPads und sämtlich Logitech-iPad-Stifte. Diese werden sobald wie möglich nachgeliefert und ausgegeben.
 Der „Versorgungsgrad“ mit den kreiseigenen Leih-iPads ist von Klasse zu Klasse sehr unterschiedlich. In einigen
 Klassen nehmen bisher lediglich zwei bzw. drei Schülerinnen und Schüler an der Ausleihe teil. In anderen Klassen
 besitzen 100% der Kinder und Jugendlichen iPads. Es ist sicher nachvollziehbar, dass Lehrkräfte eine möglichst große
 Zahl einheitlicher Geräte in einer Lerngruppe für sinnvoll erachten, um sie gut und mit Mehrwert im Unterricht
 einsetzen zu können. Sollten Sie Ihr Kind noch für die iPad-Ausleihe anmelden wollen, so sollten Sie das innerhalb
 der nächsten Tage tun. Nur dann kann eine Bestellung und Verteilung bis zu den Herbstferien erfolgen. Alle
 Unterlagen und Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter dem Stichpunkt „Informationen zur iPad –
 Leihe“. Schulträger und Schulgemeinschaft bemühen sich noch in diesem Schuljahr, sinnvolle (und möglichst
 kostenfreie) Apps und auch digitale Schulbücher und Unterrichtsmaterialien für die Leih-iPads zu beschaffen.

 Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein erfolgreiches, aber vor allem gesundes Schuljahr 2020/21.
 Herzliche Grüße
 Hendrik Förster
ELTERNBRIEF - Gymnasium zu St. Katharinen Oppenheim
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