Endbenutzerlizenzvereinbarung - Veeh-Harfe

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Endbenutzerlizenzvereinbarung

Software: Veeh-Noten®
Version: 4.0

Nachfolgend Veeh-Noten® genannt

Hermann Veeh GmbH & Co.KG
Ochsenfurter Str. 32b
97258 Hemmersheim
Deutschland

nachfolgend Firma Veeh genannt.

Die Firma Veeh ist nur unter der Bedingung bereit, Ihnen eine Lizenz für die unten
näher bezeichnete Software Veeh-Noten® zu gewähren, dass Sie alle in dieser
Vereinbarung aufgeführten Bedingungen akzeptieren. Durch Installieren der
Software erklären Sie sich mit den Vertragsbedingungen einverstanden. Wenn Sie
die Bedingungen annehmen, klicken Sie während des Installationsvorgangs auf die
am Ende des Vertrages abgebildete Schaltfläche „Annehmen“. Sollten Sie nicht mit
allen Bedingungen einverstanden sein, wählen Sie die Schaltfläche „Ablehnen“.
Dadurch wird der Installationsvorgang abgebrochen.

1. Definition
Die Software Veeh-Noten® ist ein Notensatzprogramm. Veeh-Noten® wurde zu dem
Zweck entwickelt, Noten für das Musikinstrument Veeh-Harfe® bzw. Noten in der
Veeh-Schreibweise für Klavier individuell zu gestalten. Benutzer der Veeh-Harfe®
sollen sich so ein größeres, dem individuellen Musikgeschmack entsprechendes
Notensortiment selbst zusammenstellen können.

2. Benutzerlizenz
Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrages erteilt die Firma Veeh Ihnen eine
nicht ausschließliche und nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zum alleinigen
Zweck, Noten für die Veeh-Harfe®, bzw. Noten für Klavier zum persönlichen und
institutionellen Gebrauch zu schreiben. Die Lizenzgebühr ist mit dem Kaufpreis
abgegolten. Der rechtmäßige Erwerb einer Lizenz zur Softwarenutzung gestattet die
Nutzung von Veeh-Noten® nur auf einem einzigen Computer. Falls Sie Veeh-Noten®
auf einem anderen Computer nutzen möchten, muss die Software vor der Installation
auf dem anderen Computer von dem Computer, auf dem sie zuvor installiert war,
deaktiviert und entfernt werden. Zur Datensicherung darf eine Kopie erstellt werden.
Die Bereitstellung und Einrichtung einer funktionsfähigen Hardware- und
Softwareumgebung für Veeh-Noten® liegt allein in Ihrer Verantwortung. Es wird die
regelmäßige Durchführung einer Datensicherung auf Ihrem Computer empfohlen.

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Der Benutzer ist selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass beim Erstellen von
Notenblättern keine Urheberrechte Dritter verletzt werden.

3. Beschränkungen
Bei der Software handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material. Das
Eigentumsrecht an der Software einschließlich der verwendeten Klangdateien sowie
alle dazugehörigen gewerblichen Schutzrechte verbleiben bei der Firma Veeh. Ihnen
ist nicht gestattet, die Software zu kopieren, zu verändern oder zu rekonstruieren
bzw. zu dekompilieren. Im Rahmen dieses Vertrags wird lediglich ein Nutzungsrecht
nach Ziffer 2 eingeräumt. Es werden darüber hinaus keinerlei Rechte,
Eigentumsrechte oder Anrechte auf irgendwelche Marken, Dienstleistungsmarken,
Logos oder geschäftliche Bezeichnungen der Firma Veeh gewährt.
Insbesondere sind Veröffentlichungen von Noten unter der Bezeichnung Veeh-
Noten®, Veeh-Harfe®, oder unter klanglich ähnlichen Bezeichnungen, die die
Markenrechte der Firma Veeh berühren, nicht gestattet.

4. Gewerbliche Nutzung
Wir behalten uns alle Rechte vor, um eine unbefugte Nutzung der Veeh-Noten®
Ihrerseits zu untersagen oder zu stoppen, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung
und Schadensersatz. Eine unbefugte Nutzung Ihrerseits kann zu strafrechtlicher
Verfolgung gemäß den einschlägigen Gesetzen führen. Mit dem Erwerb der Veeh-
Noten® ist keine Berechtigung zu einer Nutzung der Software zwecks eines
gewerblichen Verkaufs von Notenblättern, die mit Veeh-Noten® erstellt wurden,
verbunden. Ein ausnahmsweise zulässiger gewerblicher Verkauf von mit Veeh-
Noten® erstellten Notenblättern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
Hermann Veeh GmbH & Co.KG, Hemmersheim, und löst gesonderte
Lizenzgebühren aus.

5. Gewährleistungsausschluss
a) Die Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG gewährleistet, dass die Software zum
Zeitpunkt des Versands nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert und die
Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine
unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Acht.

b) Der Kunde hat die Ware nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder
etwaige Mängel hin zu überprüfen. Im Falle einer offensichtlichen Abweichung wird
er der Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG den Mangel innerhalb von zwei
Wochen, sofern er Unternehmer ist unverzüglich, ab Zugang, schriftlich oder per E-
Mail unter der zu Beginn der Endnutzervereinbarung angegebenen Anschrift der
Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG anzeigen. Ein offensichtlicher Mangel liegt
vor, wenn er dem durchschnittlichen Endverbraucher ohne großen Prüfungsaufwand
auffällt.

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c) Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des
versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

d) Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers
dar, es erlischt lediglich der Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Kunde der
Rügepflicht nicht nachkommt.

e) Für Kaufleute gilt die Regelung des § 377 HGB. Sollten an einer
Paketsendung/Frachtlieferung von außen sichtbare Beschädigungen festzustellen
sein, die vermuten lassen, dass der Inhalt der Sendung beschädigt, manipuliert oder
entfernt worden sein könnte, verpflichtet sich der Kunde im unternehmerischen
Geschäftsverkehr, dies noch bei Übergabe der Ware schriftlich beim zuständigen
Spediteur zu vermerken oder die Annahme mit der o. g. Begründung zu verweigern.

f) Die Dauer der Gewährleistung beträgt 2 Jahre, im unternehmerischen
Geschäftsverkehr 1 Jahr. Sie beginnt mit Zugang der Ware beim Kunden.

g) Im Rahmen der Gewährleistung kann der Kunde zunächst Nacherfüllung in Form
einer Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache
verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu
mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Kann der Mangel nicht innerhalb
angemessener Frist behoben werden oder ist die Nacherfüllung aus sonstigen
Gründen fehlgeschlagen, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung, Rücktritt,
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen regeln sich dabei nach Ziff. 5 dieser
Vereinbarung. Der Rücktritt vom Vertrag schließt das Recht auf Schadensersatz
nicht aus.

h) Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Kunde verpflichtet,
die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Ersatzlieferung
an die Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG zurückzusenden bzw. bei nicht
paketversandfähigen Sachen die Sache zur Abholung durch die Firma Hermann
Veeh GmbH & Co.KG bereit zu stellen.

i) Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf
unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware
seitens des Kunden zurückzuführen sind. Ebenso wenig wird die Gewährleistung für
Verschleißteile übernommen.

j) Soweit die Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG im Rahmen der Gewährleistung
eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der
auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden der Firma
Hermann Veeh GmbH & Co.KG bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits die
Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG die Ware vom Kunden zurückgesandt
bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung der Firma Hermann Veeh GmbH &
Co.KG erhält.

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6. Haftungsbegrenzung
Die Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG haftet für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung und für Personenschäden,
ferner bei Ansprüchen aus Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter der Firma Hermann Veeh GmbH &
Co.KG.

Im Übrigen ist die Haftung der Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG bei leichter
Fahrlässigkeit     ausgeschlossen      mit    Ausnahme     für    die   Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der
Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG.

7. Softwareaktivierung
Zur vollständigen Nutzung der Software ist eine Aktivierung notwendig. Hierzu
benötigen Sie eine Internetverbindung. Neben der Seriennummer des Programms
werden Daten über die Hardware (Prozessor Ihres Computers) verschlüsselt an uns
übertragen. Es werden dabei keinerlei persönliche Daten und auch keine Daten über
die auf Ihrem PC installierte Software oder Ihre Dateien übermittelt.

8. Softwareaktualisierung
Sie bestätigen, dass Sie bei der Installation von Programmerweiterungen oder
aktualisierten Versionen der Veeh-Noten® Software eventuell aktualisierte
Bestimmungen und Bedingungen zur Installation akzeptieren müssen. Sollten für die
Programmerweiterungen oder aktualisierten Versionen bei der Installation keine
zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen mitgeliefert werden, gelten die
Software-Erweiterungen bzw. -Aktualisierungen als Bestandteil der Veeh-Noten®
Software und unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung.

9. Kündigung
Dieser Vertrag ist bis zu seiner Kündigung gültig. Sie können diesen Vertrag jederzeit
kündigen, indem Sie die Software auf Ihrem Computer deaktivieren und
deinstallieren sowie den Datenträger mit der Software und alle Kopien vernichten.
Dieser Vertrag wird sofort und ohne Benachrichtigung von der Firma Hermann Veeh
GmbH & Co.KG gekündigt, wenn Sie gegen Ziff. 2 oder 3 dieser Vereinbarung
verstoßen. Dieser Vertrag kann von allen Vertragsparteien fristlos gekündigt werden,
wenn die Software Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung gewerblicher
Schutzrechte oder geistigen Eigentums wird oder wenn nach Ansicht einer der
Vertragsparteien die Geltendmachung eines solchen Anspruchs zu erwarten steht.
Nach Kündigung sind der Datenträger mit der Software sowie alle Kopien der
Software von Ihnen zu vernichten

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10. Marken und Logos
Sie erkennen gegenüber der Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG an und
vereinbaren mit der Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG, dass die Marken Veeh-
Harfe®, Veeh-Noten®, und das Logo Original Veeh-Harfe Eigentum von Johanna
Veeh-Krauß sind und durch die Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG in Lizenz
genutzt werden. Jegliche Verwendung der vorbezeichneten Marken und des Logos
ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG
sowie zum Vorteil und im Interesse der Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG
zulässig.

11. Geltendes Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten
der Sitz der Firma Hermann Veeh GmbH & Co.KG.
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter www.veeh-
harfe.de/AGB abrufbar sind.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder
ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Hermann Veeh GmbH & Co.KG
Ochsenfurter Str. 32b, 97258 Hemmersheim, Deutschland
www.hermann-veeh.de

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Information über in der Software verwendete Drittlizenzen

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