ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand - Wohnung - REMAX
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REAL BAU GMBH. Ing. Martin Leber Baumeister Altenmarkt 10b 8430 Leibnitz +43 (0) 664 514 74 80 office@baumeister-leber.at ENERGIEAUSWEIS Ist-Zustand Wohnung Attemsallee 34a 8472 Straß in Steiermark 25.11.2021
Energieausweis für Wohngebäude OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019 BEZEICHNUNG Wohnung Umsetzungsstand Ist-Zustand Gebäude(-teil) Wohnung Baujahr 1982 Nutzungsprofil Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Letzte Veränderung Straße Attemsallee 34a Katastralgemeinde Straß PLZ/Ort 8472 Straß in Steiermark KG-Nr. 66179 Grundstücksnr. 375/4 Seehöhe 254 m SPEZIFISCHER REFERENZ-HEIZWÄRMEBEDARF, PRIMÄRENERGIEBEDARF, KOHLENDIOXIDEMISSIONEN und GESAMTENERGIEEFFIZIENZ-FAKTOR jeweils unter STANDORTKLIMA-(SK)-Bedingungen HWB Ref,SK PEB SK CO 2eq,SK f GEE,SK D D F G HWBRef: Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen EEB: Der Endenergiebedarf umfasst zusätzlich zum Heizenergiebedarf den bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, Haushaltsstrombedarf, abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich eines ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten. dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs. Der Endenergiebedarf entspricht jener Energiemenge, die eingekauft werden muss (Lieferenergiebedarf). WWWB: Der Warmwasserwärmebedarf ist in Abhängigkeit der Gebäudekategorie als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. fGEE: Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür HEB: Beim Heizenergiebedarf werden zusätzlich zum Heiz- und Warmwasser- notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf wärmebedarf die Verluste des gebäudetechnischen Systems berücksichtigt, dazu (Anforderung 2007). zählen insbesondere die Verluste der Wärmebereitstellung, der Wärmeverteilung, der Wärmespeicherung und der Wärmeabgabe sowie allfälliger Hilfsenergie. PEB: Der Primärenergiebedarf ist der Endenergiebedarf einschließlich der Verluste in allen Vorketten. Der Primärenergiebedarf weist einen erneuerbaren (PEB ern.) und HHSB: Der Haushaltsstrombedarf ist als flächenbezogener Defaultwert festgelegt. einen nicht erneuerbaren (PEB n.ern.) Anteil auf. Er entspricht in etwa dem durchschnittlichen flächenbezogenen Stromverbrauch eines österreichischen Haushalts. CO2eq: Gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden äquivalenten Kohlendioxidemissionen (Treibhausgase), einschließlich jener für Vorketten. RK: Das Referenzklima ist ein virtuelles Klima. Es dient zur Ermittlung von Energiekennzahlen. SK: Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert. Alle Werte gelten unter der Annahme eines normierten BenutzerInnenverhaltens. Sie geben den Jahresbedarf pro Quadratmeter beheizter Brutto-Grundfläche an. Dieser Energieausweis entspricht den Vorgaben der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik in Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. 2018/844/EU vom 30. Mai 2018 und des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes (EAVG). Der Ermittlungszeitraum für die Konversionsfaktoren für Primärenergie und Kohlendioxidemissionen ist für Strom: 2013-09 – 2018-08, und es wurden übliche Allokationsregeln unterstellt. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPEA19 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 1
Energieausweis für Wohngebäude OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019 GEBÄUDEKENNDATEN EA-Art: Brutto-Grundfläche (BGF) 82,5 m² Heiztage 295 d Art der Lüftung Fensterlüftung Bezugsfläche (BF) 66,0 m² Heizgradtage 3 654 Kd Solarthermie - m² Brutto-Volumen (V B) 243,4 m³ Klimaregion SSO Photovoltaik - kWp Gebäude-Hüllfläche (A) 115,8 m² Norm-Außentemperatur -13,4 °C Stromspeicher - Kompaktheit (A/V) 0,48 1/m Soll-Innentemperatur 22,0 °C WW-WB-System (primär) charakteristische Länge (lc) 2,10 m mittlerer U-Wert 0,91 W/m²K WW-WB-System (sekundär, opt.) Teil-BGF - m² LEK T -Wert 66,75 RH-WB-System (primär) Teil-BF - m² Bauweise schwer RH-WB-System (sekundär, opt.) Teil-VB - m³ WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Referenzklima) Ergebnisse Referenz-Heizwärmebedarf HWB Ref,RK = 109,5 kWh/m²a Heizwärmebedarf HWB RK = 109,5 kWh/m²a Endenergiebedarf EEBRK = 243,3 kWh/m²a Gesamtenergieeffizienz-Faktor f GEE,RK = 2,35 WÄRME- UND ENERGIEBEDARF (Standortklima) Referenz-Heizwärmebedarf Q h,Ref,SK = 9 999 kWh/a HWB Ref,SK = 121,2 kWh/m²a Heizwärmebedarf Q h,SK = 9 999 kWh/a HWB SK = 121,2 kWh/m²a Warmwasserwärmebedarf Q tw = 843 kWh/a WWWB = 10,2 kWh/m²a Heizenergiebedarf Q HEB,SK = 19 873 kWh/a HEB SK = 240,9 kWh/m²a Energieaufwandszahl Warmwasser e AWZ,WW = 3,06 Energieaufwandszahl Raumheizung eAWZ,RH = 1,73 Energieaufwandszahl Heizen e AWZ,H = 1,83 Haushaltsstrombedarf QHHSB = 1 879 kWh/a HHSB = 22,8 kWh/m²a Endenergiebedarf QEEB,SK = 21 752 kWh/a EEBSK = 263,6 kWh/m²a Primärenergiebedarf QPEB,SK = 28 194 kWh/a PEBSK = 341,7 kWh/m²a Primärenergiebedarf nicht erneuerbar Q PEBn.ern.,SK = 25 227 kWh/a PEBn.ern.,SK = 305,8 kWh/m²a Primärenergiebedarf erneuerbar Q PEBern.,SK = 2 966 kWh/a PEBern.,SK = 36,0 kWh/m²a äquivalente Kohlendioxidemissionen Q CO2eq,SK = 6 340 kg/a CO 2eq,SK = 76,8 kg/m²a Gesamtenergieeffizienz-Faktor f GEE,SK = 2,37 Photovoltaik-Export Q PVE,SK = - kWh/a PVE EXPORT,SK = - kWh/m²a ERSTELLT GWR-Zahl ErstellerIn REAL BAU GMBH. Altenmarkt 10b, 8430 Leibnitz Ausstellungsdatum 25.11.2021 Unterschrift Gültigkeitsdatum 24.11.2031 Geschäftszahl 149/21 Die Energiekennzahlen dieses Energieausweises dienen ausschließlich der Information. Aufgrund der idealisierten Eingangsparameter können bei tatsächlicher Nutzung erhebliche Abweichungen auftreten. Insbesondere Nutzungseinheiten unterschiedlicher Lage können aus Gründen der Geometrie und der Lage hinsichtlich ihrer Energiekennzahlen von den hier angegebenen abweichen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPEA19 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 2
Datenblatt GEQ Wohnung Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien HWB Ref,SK 121 f GEE,SK 2,37 Gebäudedaten Brutto-Grundfläche BGF 83 m² charakteristische Länge Ic 2,10 m Konditioniertes Brutto-Volumen 243 m³ Kompaktheit A B / V B 0,48 m -1 Gebäudehüllfläche A B 116 m² Ermittlung der Eingabedaten Geometrische Daten: Auszug Einreichplan, 18.11.2021 Bauphysikalische Daten: Angaben AG; OIB Default-Werte Haustechnik Daten: Angaben AG, 18.11.2021 Haustechniksystem Raumheizung: Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff (Heizöl Extra leicht) Warmwasser Stromheizung direkt (Strom) Lüftung: Fensterlüftung Berechnungsgrundlagen Der Energieausweis wurde mit folgenden ÖNORMen und Hilfsmitteln erstellt: GEQ von Zehentmayer Software GmbH - www.geq.at Bauteile nach ON EN ISO 6946 / Fenster nach ON EN ISO 10077-1 / Erdberührte Bauteile vereinfacht nach ON B 8110-6-1 / Unkonditionierte Gebäudeteile vereinfacht nach ON B 8110-6-1 / Wärmebrücken pauschal nach ON B 8110-6-1 / Verschattung vereinfacht nach ON B 8110-6-1 Verwendete Normen und Richtlinien: ON B 8110-1 / ON B 8110-2 / ON B 8110-3 / ON B 8110-5 / ON B 8110-6-1 / ON H 5056-1 / ON EN ISO 13790 / ON EN ISO 13370 / ON EN ISO 6946 / ON EN ISO 10077-1 / OIB-Richtlinie 6 Ausgabe: April 2019 Anmerkung Der Energieausweis dient zur Information über den energetischen Standard des Gebäudes. Der Berechnung liegen durchschnittliche Klimadaten, standardisierte interne Wärmegewinne sowie ein standardisiertes Nutzerverhalten zugrunde. Die errechneten Bedarfswerte können daher von den tatsächlichen Verbrauchswerten abweichen. Bei Mehrfamilienwohnhäusern ergeben sich je nach Lage der Wohnung im Gebäude unterschiedliche Energiekennzahlen. Für die exakte Auslegung der Heizungsanlage muss eine Berechnung der Heizlast gemäß ÖNORM H 7500 erstellt werden. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPDBL4 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 3
Empfehlungen zur Verbesserung Wohnung Gebäudehülle - Dämmung Außenwand / Innenwand Vollwärmeschutz 16 cm - Fenstertausch 3-fach Verglasung (Ug= 0,5) Haustechnik - Heizungstausch (Nennwärmeleistung optimieren) Neues Heizungssystem - erneuerbare Energie, zB. Wärmepumpe - Errichtung einer thermischen Solaranlage Warmwasseraufbereitung Im Anhang des Energieausweises ist anzugeben (OIB 2019): Empfehlung von Maßnahme deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und technisch und wirtschaftlich zweckmäßig ist. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPEMPF1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 4
Projektanmerkungen Wohnung Allgemein Es wird darauf hingewiesen, dass die im Energieausweis ausgewiesenen energetischen Kennzahlen des Heizwärmebedarfs HWB und des Endenergiebedarfs EEB Normverbrauchswerte darstellen. Die Angaben zu diesen Werten lassen keine endgültigen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch zu, da dieser aus dem tatsächlichen Nutzerverhalten und aus standortbedingten klimatischen Besonderheiten und Unstetigkeiten des Jahreszeitenklimas resultiert. Der Energieausweis wurde auf Basis des Vereinfachten Verfahrens nach dem Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden, OIB Leitfaden RL6, Ausgabe 2019, erstellt. Bauteile Bauteilaufbauten wurden teilweise mit OIB Default-Werte (Baujahrabängig) bzw. laut "Handbuch für Energieberater - Altbaukonstruktion" berechnet. Haustechnik Die Angaben zur Raumwärme und Warmwasser wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und unsererseits übernommen und so weit als möglich überprüft. Die Haustechnik wurde nach dem Vereinfachten Verfahren "Leitfaden für energietechnisches Verhalten von Gebäuden, OIB Leitfaden RL6, Ausgabe Oktober 2019, ausgewählt. ÖNORM H 5056: Bei Unterputzverlegung der Leitungen im Bestandsgebäude werden die Verluste wie Rohrdurchmesser 2/3 Dämmdicke berechnet. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 ANMERKUNG o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 5
Heizlast Abschätzung Wohnung Abschätzung der Gebäude-Heizlast auf Basis der Energieausweis-Berechnung Berechnungsblatt Bauherr Planer / Baufirma / Hausverwaltung Laibacher Christine Birkenweg 14 8472 Vogau Tel.: Tel.: Norm-Außentemperatur: -13,4 °C Standort: Straß in Steiermark Berechnungs-Raumtemperatur: 22 °C Brutto-Rauminhalt der Temperatur-Differenz: 35,4 K beheizten Gebäudeteile: 243,40 m³ Gebäudehüllfläche: 115,76 m² Bauteile Wärmed.- Korr.- Fläche Leitwert koeffizient faktor A U f [m²] [W/m² K] [1] [W/K] AW01 Außenwand 87,52 0,704 1,00 61,64 FE/TÜ Fenster u. Türen 14,20 1,594 22,63 IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp. 14,04 1,200 0,70 11,79 Stiegenhaus ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder 22,54 1,200 Betriebseinheiten Summe Außenwandflächen 87,52 Summe Innenwandflächen 14,04 Summe Wandflächen zum Bestand 22,54 Fensteranteil in Außenwänden 12,4 % 12,40 Fenster in Innenwänden 1,80 Summe [W/K] 96 Wärmebrücken (vereinfacht) [W/K] 10 Transmissions - Leitwert [W/K] 105,66 Lüftungs - Leitwert [W/K] 22,17 Gebäude-Heizlast Abschätzung Luftwechsel = 0,38 1/h [kW] 4,5 Flächenbez. Heizlast Abschätzung ( 83 m²) [W/m² BGF] 54,85 Die Gebäude-Heizlast Abschätzung dient als Anhaltspunkt für die Auslegung des Wärmeerzeugers. Für die Dimensionierung ist eine Heizlast-Berechnung gemäß ÖNORM H 7500 erforderlich. Die erforderliche Leistung für die Warmwasserbereitung ist unberücksichtigt. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REP036 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 6
Bauteile Wohnung AW01 Außenwand bestehend von Innen nach Außen Dicke l d/ l 1.228.01 K/Z Mörtel innen B 0,0150 0,800 0,019 2.304.68 Hochlochziegelmauer 30 cm B 0,3000 0,250 1,200 1.228.02 K/Z Mörtel außen B 0,0250 0,800 0,031 Rse+Rsi = 0,17 Dicke gesamt 0,3400 U-Wert 0,70 IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftexp. Stiegenhaus bestehend von Innen nach Außen Dicke l d/ l fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,200) B 0,2500 0,436 0,573 Rse+Rsi = 0,26 Dicke gesamt 0,2500 U-Wert ** 1,20 ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Betriebseinheiten bestehend von Innen nach Außen Dicke l d/ l fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,200) B 0,1500 0,262 0,573 Rse+Rsi = 0,26 Dicke gesamt 0,1500 U-Wert ** 1,20 ZD01 warme Zwischendecke bestehend von Innen nach Außen Dicke l d/ l fiktiver Bestandsaufbau (U-Wert = 1,350) B 0,3500 0,728 0,481 Rse+Rsi = 0,26 Dicke gesamt 0,3500 U-Wert ** 1,35 Einheiten: Dicke [m], Achsabstand [m], Breite [m], U-Wert [W/m²K], Dichte [kg/m³], l [W/mK] *... Schicht zählt nicht zum U-Wert F... enthält Flächenheizung B... Bestandsschicht **...Defaultwert lt. OIB RTu ... unterer Grenzwert RTo ... oberer Grenzwert laut ÖNORM EN ISO 6946 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPBAUTEILE o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 7
Geometrieausdruck Wohnung EG Grundform a = 6,55 b = 10,07 lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 65,96m² BRI 194,58m³ Wand W1 19,32m² IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftex Wand W2 29,71m² AW01 Außenwand Wand W3 19,32m² AW01 Wand W4 29,71m² AW01 Decke 65,96m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -65,96m² ZD01 warme Zwischendecke EG Rechteck a = 4,07 b = 4,44 lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 18,07m² BRI 53,31m³ Wand W1 13,10m² AW01 Außenwand Wand W2 -12,01m² AW01 Wand W3 13,10m² ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Wand W4 12,01m² AW01 Außenwand Decke 18,07m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -18,07m² ZD01 warme Zwischendecke EG Rechteck einspringend am Eck a = 1,75 b = 1,45 lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF -2,54m² BRI -7,49m³ Wand W1 -4,28m² AW01 Außenwand Wand W2 5,16m² ZW01 Zwischenwand zu getrennten Wohn- oder Wand W3 4,28m² ZW01 Wand W4 -5,16m² IW01 Wand zu unkonditioniertem außenluftex Decke -2,54m² ZD01 warme Zwischendecke Boden 2,54m² ZD01 warme Zwischendecke GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPGEOM1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 8
Geometrieausdruck Wohnung EG Rechteck a = 3,39 b = 0,30 lichte Raumhöhe = 2,60 + obere Decke: 0,35 => 2,95m BGF 1,02m² BRI 3,00m³ Wand W1 0,89m² AW01 Außenwand Wand W2 -10,00m² AW01 Wand W3 0,89m² AW01 Wand W4 10,00m² AW01 Decke 1,02m² ZD01 warme Zwischendecke Boden -1,02m² ZD01 warme Zwischendecke EG Bruttogrundfläche [m²]: 82,51 EG Summe EG Bruttorauminhalt [m³]: 243,40 Fassadenstreifen - Automatische Ermittlung Wand Boden Dicke Länge Fläche AW01 - ZD01 0,350m 30,28m 10,60m² IW01 - ZD01 0,350m 4,80m 1,68m² Gesamtsumme Bruttogeschoßfläche [m²]: 82,51 Gesamtsumme Bruttorauminhalt [m³]: 243,40 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPGEOM1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 9
Fenster und Türen Wohnung Typ Bauteil Anz. Bezeichnung Breite Höhe Fläche Ug Uf PSI Ag Uw AxUxf g fs m m m² W/m²K W/m²K W/mK m² W/m²K W/K B Prüfnormmaß Typ 1 (T1) 1,23 1,48 1,82 1,30 1,65 0,060 1,23 1,56 0,61 B Prüfnormmaß Typ 2 (T2) - Fenstertür 1,48 2,18 3,23 1,30 1,65 0,060 2,41 1,51 0,61 3,64 N 180° B T1 EG AW01 1 1,30 x 1,45 1,30 1,45 1,89 1,30 1,65 0,060 1,28 1,56 2,93 0,61 0,40 1 1,89 1,28 2,93 O -90° B T1 EG AW01 1 1,90 x 1,45 1,90 1,45 2,76 1,30 1,65 0,060 1,82 1,59 4,38 0,61 0,40 B T2 EG AW01 1 0,90 x 2,40 0,90 2,40 2,16 1,30 1,65 0,060 1,43 1,58 3,40 0,61 0,40 2 4,92 3,25 7,78 S 0° B EG IW01 1 0,90 x 2,00 0,90 2,00 1,80 2,38 3,00 1 1,80 0,00 3,00 W 90° B T1 EG AW01 1 1,90 x 1,45 1,90 1,45 2,76 1,30 1,65 0,060 1,82 1,59 4,38 0,61 0,40 B T1 EG AW01 1 1,30 x 1,45 1,30 1,45 1,89 1,30 1,65 0,060 1,28 1,56 2,93 0,61 0,40 B T1 EG AW01 1 1,20 x 0,80 1,20 0,80 0,96 1,30 1,65 0,060 0,54 1,64 1,58 0,61 0,40 3 5,61 3,64 8,89 Summe 7 14,22 8,17 22,60 Ug... Uwert Glas Uf... Uwert Rahmen PSI... Linearer Korrekturkoeffizient Ag... Glasfläche g... Energiedurchlassgrad Verglasung fs... Verschattungsfaktor Typ... Prüfnormmaßtyp B... Fenster gehört zum Bestand des Gebäudes GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPFEN1H o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 10
Rahmen Wohnung Bezeichnung Rb.re. Rb.li. Rb.o. Rb.u. Stulp Stb. Pfost Pfb. H-Sp. V-Sp. Spb. m m m m % Anz. m Anz. m Anz. Anz. m Typ 1 (T1) 0,120 0,120 0,120 0,120 33 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) Typ 2 (T2) 0,120 0,120 0,120 0,120 25 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) 1,30 x 1,45 0,120 0,120 0,120 0,120 32 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) 1,90 x 1,45 0,120 0,120 0,120 0,120 34 1 0,160 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) 1,30 x 1,45 0,120 0,120 0,120 0,120 32 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) 1,20 x 0,80 0,120 0,120 0,120 0,120 44 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) 1,90 x 1,45 0,120 0,120 0,120 0,120 34 1 0,160 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) 0,90 x 2,40 0,120 0,120 0,120 0,120 34 Kunststoff-Hohlprofil (58 < d < = 70 mm) Rb.li,re,o,u ...... Rahmenbreite links,rechts,oben, unten [m] % ........ Rahmenanteil des gesamten Fensters Stb. ...... Stulpbreite [m] H-Sp. Anz ...... Anzahl der horizontalen Sprossen Spb. .... Sprossenbreite [m] Pfb. ...... Pfostenbreite [m] V-Sp. Anz ...... Anzahl der vertikalen Sprossen Typ ...... Prüfnormmaßtyp GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPFEN2H o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 11
RH-Eingabe Wohnung Raumheizung Allgemeine Daten Wärmebereitstellung gebäudezentral Abgabe Haupt Wärmeabgabe Radiatoren, Einzelraumheizer Systemtemperatur 90°/70° Regelfähigkeit Heizkörper-Regulierungsventile von Hand betätigt Heizkostenabrechnung Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Verteilung Leitungslängen lt. Defaultwerten gedämmt Verhältnis Außen- Dämmung Leitungslänge konditioniert Dämmstoffdicke zu Durchmesser Armaturen [m] [%] Rohrdurchmesser [mm] Verteilleitungen Nein 20,0 Nein 10,67 0 Steigleitungen Ja 2/3 Nein 6,60 100 Anbindeleitungen Ja 2/3 Nein 46,20 Speicher kein Wärmespeicher vorhanden Bereitstellung Standort nicht konditionierter Bereich Bereitstellungssystem Flüssiger oder gasförmiger Brennstoff Heizgerät Standardkessel Energieträger Heizöl Extra leicht Modulierung ohne Modulierungsfähigkeit Heizkreis gleitender Betrieb Baujahr Kessel 1978-1994 Nennwärmeleistung 4,53 kW Defaultwert Korrekturwert des Wärmebereitstellungssystems kr = 2,00% Fixwert Kessel bei Volllast 100% Kesselwirkungsgrad entsprechend Prüfbericht h 100% = 84,0% Defaultwert Kesselwirkungsgrad bei Betriebsbedingungen h be,100% = 84,0% Betriebsbereitschaftsverlust bei Prüfung q bb,Pb = 1,9% Defaultwert Hilfsenergie - elektrische Leistung Umwälzpumpe 44,89 W Defaultwert Ölpumpe 90,51 W Defaultwert *) Wert pro Wärmebereitstellungseinheit (Wohnung bzw. Nutzungseinheit) GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPRHEIN1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 12
WWB-Eingabe Wohnung Warmwasserbereitung Allgemeine Daten Wärmebereitstellung gebäudezentral getrennt von Raumheizung Abgabe Heizkostenabrechnung Individuelle Wärmeverbrauchsermittlung und Heizkostenabrechnung (Fixwert) Wärmeverteilung ohne Zirkulation Leitungslängen lt. Defaultwerten gedämmt Verhältnis Außen- Dämmung Leitungslänge konditioniert Dämmstoffdicke zu Durchmesser Armaturen [m] [%] Rohrdurchmesser [mm] Verteilleitungen Nein 20,0 Nein 7,86 0 Steigleitungen Nein 20,0 Nein 3,30 0 Stichleitungen 13,20 Material Stahl 2,42 W/m Speicher Art des Speichers direkt elektrisch beheizter Speicher mit Elektropatrone Standort konditionierter Bereich Baujahr Mehrere Kleinspeicher Nennvolumen 150 l Defaultwert Täglicher Bereitschaftsverlust Wärmespeicher q b,WS = 0,23 kWh/d Defaultwert Bereitstellung Bereitstellungssystem Stromheizung direkt *) Wert pro Wärmebereitstellungseinheit (Wohnung bzw. Nutzungseinheit) GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPWWBEIN1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 13
Endenergiebedarf Wohnung Endenergiebedarf Heizenergiebedarf QHEB = 19 873 kWh/a Haushaltsstrombedarf QHHSB = 1 879 kWh/a Netto-Photovoltaikertrag NPVE = 0 kWh/a Endenergiebedarf Q EEB = 21 752 kWh/a Heizenergiebedarf - HEB Heizenergiebedarf QHEB = 19 873 kWh/a Heiztechnikenergiebedarf QHTEB = 9 712 kWh/a Warmwasserwärmebedarf Q tw = 843 kWh/a Warmwasserbereitung Wärmeverluste Abgabe Q TW,WA = 48 kWh/a Verteilung Q TW,WV = 1 087 kWh/a Speicher Q TW,WS = 585 kWh/a Bereitstellung Q TW,WB = 13 kWh/a Q TW = 1 733 kWh/a Hilfsenergiebedarf Verteilung Q TW,WV,HE = 0 kWh/a Speicher Q TW,WS,HE = 0 kWh/a Bereitstellung Q TW,WB,HE = 0 kWh/a Q TW,HE = 0 kWh/a Heiztechnikenergiebedarf - Warmwasser Q HTEB,TW = 1 733 kWh/a Heizenergiebedarf Warmwasser Q HEB,TW = 2 576 kWh/a GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPHEB o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 14
Endenergiebedarf Wohnung Transmissionswärmeverluste QT = 10 806 kWh/a Lüftungswärmeverluste QV = 2 268 kWh/a Wärmeverluste Ql = 13 074 kWh/a Solare Wärmegewinne Qs = 903 kWh/a Innere Wärmegewinne Qi = 2 029 kWh/a Wärmegewinne Qg = 2 932 kWh/a Heizwärmebedarf Qh = 9 318 kWh/a Raumheizung Wärmeverluste Abgabe Q H,WA = 921 kWh/a Verteilung Q H,WV = 5 375 kWh/a Speicher Q H,WS = 0 kWh/a Bereitstellung Q = 4 845 kWh/a H,WB QH = 11 141 kWh/a Hilfsenergiebedarf Abgabe Q H,WA,HE = 0 kWh/a Verteilung Q H,WV,HE = 119 kWh/a Speicher Q H,WS,HE = 0 kWh/a Bereitstellung Q H,WB,HE = 287 kWh/a Q H,HE = 407 kWh/a Heiztechnikenergiebedarf Raumheizung Q HTEB,H = 7 572 kWh/a Heizenergiebedarf Raumheizung Q HEB,H = 16 890 kWh/a Zurückgewinnbare Verluste Raumheizung Q H,beh = 3 755 kWh/a Warmwasserbereitung Q TW,beh = 822 kWh/a GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPHEB o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 15
Gesamtenergieeffizienzfaktor gemäß ÖNORM H 5050-1:2019 (Referenzklimabedingungen) Wohnung Brutto-Grundfläche 83 m² Brutto-Volumen 243 m³ Gebäude-Hüllfläche 116 m² Kompaktheit 0,48 1/m charakteristische Länge (lc) 2,10 m HEB RK 220,5 kWh/m²a (auf Basis HWB RK 109,5 kWh/m²a) HEB RK,26 33,9 kWh/m²a (auf Basis HWB RK,26 50,7 kWh/m²a) HHSB 22,8 kWh/m²a HHSB 26 22,8 kWh/m²a EEB RK 243,3 kWh/m²a EEB RK = HEB RK + HHSB - PVE EEB RK,26 103,5 kWh/m²a EEB RK,26 = HEB RK,26 + HHSB 26 f GEE,RK 2,35 f GEE,RK = EEB RK / EEB RK,26 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPFGEE3 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 16
Gesamtenergieeffizienzfaktor gemäß ÖNORM H 5050-1:2019 (Standortklimabedingungen) Wohnung Brutto-Grundfläche 83 m² Brutto-Volumen 243 m³ Gebäude-Hüllfläche 116 m² Kompaktheit 0,48 1/m charakteristische Länge (lc) 2,10 m HEB SK 240,9 kWh/m²a (auf Basis HWB SK 121,2 kWh/m²a) HEB SK,26 37,3 kWh/m²a (auf Basis HWB SK,26 50,7 kWh/m²a) HHSB 22,8 kWh/m²a HHSB 26 22,8 kWh/m²a EEB SK 263,6 kWh/m²a EEB SK = HEB SK + HHSB - PVE EEB SK,26 111,0 kWh/m²a EEB SK,26 = HEB SK,26 + HHSB 26 f GEE,SK 2,37 f GEE,SK = EEB SK / EEB SK,26 GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPFGEE3 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 17
Bilderdruck Wohnung Bild (2).jpg Bild (3).jpg GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPBILDOK1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 18
Bilderdruck Wohnung webgis-map_25.11.2021_15_46_52.pdf GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPBILDOK1 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 19
Energiekennzahlen für die Anzeige in Druckwerken und elektronischen Medien Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012 Bezeichnung Wohnung Gebäudeteil Wohnung Nutzungsprofil Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Baujahr 1982 Straße Attemsallee 34a Katastralgemeinde Straß PLZ/Ort 8472 Straß in Steiermark KG-Nr. 66179 Grundstücksnr. 375/4 Seehöhe 254 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB Ref,SK 121 f GEE,SK 2,37 Energieausweis Ausstellungsdatum 25.11.2021 Gültigkeitsdatum 24.11.2031 Der Energieausweis besteht aus - den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und - einem technischen Anhang HWB Ref Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten. f GEE Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert. EAVG §3 Wird ein Gebäude oder ein Nutzungsobjekt in einem Druckwerk oder einem elektronischen Medium zum Kauf oder zur In-Bestand-Nahme angeboten, so sind in der Anzeige der Heizwärmebedarf und der Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. EAVG §6 Wird dem Käufer oder Bestandnehmer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt die darin angegebene Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB. EAVG §7 (1) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nicht bis spätestens zur Abgabe seiner Vertragserklärung ein Energieausweis vorgelegt, so gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. (2) Wird dem Käufer oder Bestandnehmer entgegen § 4 nach Vertragsabschluss kein Energieausweis ausgehändigt, so kann er entweder sein Recht auf Ausweisaushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis einholen und die ihm daraus entstandenen Kosten vom Verkäufer oder Bestandgeber ersetzt begehren. EAVG §8 Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach § 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. EAVG §9 (1) Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen § 3 unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand- Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen § 3 ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist. (2) Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen § 4 unterlässt, 1. dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder 2. dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1450 Euro zu bestrafen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 20
Vorlagebestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012 Bezeichnung Wohnung Gebäudeteil Wohnung Nutzungsprofil Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Baujahr 1982 Straße Attemsallee 34a Katastralgemeinde Straß PLZ/Ort 8472 Straß in Steiermark KG-Nr. 66179 Grundstücksnr. 375/4 Seehöhe 254 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB Ref,SK 121 f GEE,SK 2,37 Der Energieausweis besteht aus - den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und - einem technischen Anhang Der Vorlegende bestätigt, dass der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Vorlegender Unterschrift Vorlegender Der Interessent bestätigt, dass ihm der Energieausweis vorgelegt wurde. Ort, Datum Name Interessent Unterschrift Interessent HWB Ref Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten. f GEE Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert. EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 21
Aushändigungsbestätigung Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012 Bezeichnung Wohnung Gebäudeteil Wohnung Nutzungsprofil Wohngebäude mit zehn und mehr Nutzungseinheiten Baujahr 1982 Straße Attemsallee 34a Katastralgemeinde Straß PLZ/Ort 8472 Straß in Steiermark KG-Nr. 66179 Grundstücksnr. 375/4 Seehöhe 254 m Energiekennzahlen lt. Energieausweis HWB Ref,SK 121 f GEE,SK 2,37 Der Energieausweis besteht aus - den ersten zwei Seiten (im Falle von Sonstigen konditionierten Gebäuden auch aus mehr Seiten, denn ab der 3. Seite strukturierte Auflistung der U-Werte) gemäß dem im Anhang dieser Richtlinie festgelegten Layout und - einem technischen Anhang Der Verkäufer/Bestandgeber bestätigt, dass der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Verkäufer/Bestandgeber Unterschrift Verkäufer/Bestandgeber Der Käufer/Bestandnehmer bestätigt, dass ihm der Energieausweis ausgehändigt wurde. Ort, Datum Name Käufer/Bestandnehmer Unterschrift Käufer/Bestandnehmer HWB Ref Der Referenz-Heizwärmebedarf ist jene Wärmemenge, die in den Räumen bereitgestellt werden muss, um diese auf einer normativ geforderten Raumtemperatur, ohne Berücksichtigung allfälliger Erträge aus Wärmerückgewinnung, zu halten. f GEE Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor ist der Quotient aus einerseits dem Endenergiebedarf abzüglich allfälliger Endenergieerträge und zuzüglich des dafür notwendigen Hilfsenergiebedarfs und andererseits einem Referenz-Endenergiebedarf (Anforderung 2007). SK Das Standortklima ist das reale Klima am Gebäudestandort. Dieses Klimamodell wurde auf Basis der Primärdaten (1970 bis 1999) der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik für die Jahre 1978 bis 2007 gegenüber der Vorfassung aktualisiert. EAVG §4 (1) Beim Verkauf eines Gebäudes hat der Verkäufer dem Käufer, bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes der Bestandgeber dem Bestandnehmer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen. GEQ von Zehentmayer Software GmbH www.geq.at Bearbeiter T.D. p2021,112204 REPEAVG2 o1921 - Steiermark Geschäftszahl 149/21 25.11.2021 Seite 22
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