Entwicklung von Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen - Bericht

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Entwicklung von Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen - Bericht
Entwicklung von Qualitätskriterien für
Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen

                  Bericht

                                     Dr. Paulino Jiménez
                                      Mag.a Kerstin Eibel
                                       Mag. a Anita Dunkl
                                Mag. a Angelika Ratswohl
Entwicklung von Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen - Bericht
Inhaltsverzeichnis

1.     Qualitätskriterien und Kriterienkataloge ........................................................................................ 3
       1.1. Entwicklung von Qualitätskriterien.......................................................................................... 3
       1.2. Entwicklung von Kriterienkatalogen ........................................................................................ 4

2.     Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen................................................. 6
       2.1. Entwicklungsschritte ................................................................................................................ 9
              Schritt 1: Bildung eines ExpertInnenteams ............................................................................ 10
              Schritt 2: Analyse existierender Ansätze zur Qualitätsbewertung ........................................ 11
              Schritt 3: Erarbeitung von Kriterienentwürfen ...................................................................... 12
              Schritt 4: Erstellung eines Kriterienkatalogs .......................................................................... 16
              Schritt 5: Prüfung der Qualitätskriterien ............................................................................... 18
              Schritt 6: Adaptierung des Kriterienkatalogs ......................................................................... 19
       2.2. Resümee und Ausblick ........................................................................................................... 20

Literaturverzeichnis ............................................................................................................................... 21

ANHANG ................................................................................................................................................ 23

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                                                                                  2
1. Qualitätskriterien und Kriterienkataloge
Bewertungs- oder Qualitätskriterien sind gängige Mittel, um bestimmte Merkmale sicher beurteilen
zu können. Es handelt sich um Kriterien für die Beurteilung von Qualität bzw. Bedingungen für die
Bestätigung von Qualität. Der oftmals hohe Aufwand der Entwicklung von Qualitätskriterien wird
durch das Resultat eines übersichtlichen Kriterienkatalogs, der auch wissenschaftlich geprüft werden
kann, entschädigt.

Eingesetzt werden Qualitätskriterien in unterschiedlichsten Bereichen:
    • Materialien/Produkte
    • Nahrung/Lebensmittel
    • Dienstleistungen
    • Interventionen und Evaluationen
    • Untersuchungsideen und Studiendesigns
    • Umwelt (z.B. Luft- oder Wasserqualität)

Die Zusammenfassung von Qualitätskriterien in einem Kriterienkatalog bietet ein gutes Prüfsystem,
das viele Vorteile verschafft. Zum Beispiel sind Kriterienkataloge einheitlich, vergleichbar und
übertragbar auf andere Systeme. Weiteres können sie übersichtlich dargestellt werden und sind
ökonomisch in der Anwendung. Kriterienkataloge können jedoch auch Nachteile aufweisen, wenn sie
implizit und unvollständig sind und kein Detailgrad festgelegt werden kann. Weitere Probleme
können auch bei einer schlecht festgelegten Gewichtung auftreten (Baumgartner, 2005, zitiert nach
Stöckl, 2006).
Um diesen Nachteilen entgegen zu wirken und einen möglichst „optimalen“ Kriterienkatalog
entwerfen zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden (Meier, 1995): Die Kriterien sollten
vollständig, valide und reliabel sowie korrekt, treffend und knapp formuliert sein. Der
Kriterienkatalog selbst sollte in strukturierter Form aufliegen, in Kriteriumskategorien (Überschriften)
unterteilt sein und sprachlich sowie grafisch einwandfrei zu bearbeiten sein. Auch die Auswertung
sollte so einfach wie möglich konstruiert werden.
Diese Anforderungen wurden bei der Erstellung des Qualitätskriterienkataloges für Anti Stress-
Programme und AnbieterInnen berücksichtigt.

1.1.    Entwicklung von Qualitätskriterien

Bei der Entwicklung von Qualitätskriterien sind viele Punkte zu beachten. Wenn die Kriterien von den
Vorteilen der Einheitlichkeit, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit profitieren wollen, müssen sie
viele Stadien durchlaufen. Im Vorfeld sind bei der Erstellung von Qualitätskriterien vor allem folgende
Fragen zu klären:

    •   Warum werden Qualitätskriterien benötigt? (Ziel)
    •   Wem sollen die Qualitätskriterien nützen? (Zielgruppe)
    •   Wie sollen die Qualitätskriterien entwickelt werden? (Entwicklungsprozess)

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1. Zuerst sollte das Ziel der Qualitätskriterien feststehen. Nur bei Vorhandensein eines Zieles kann
   der Kriterienkatalog im Endstadium auch geprüft werden. Auch eine Auflistung von
   Fragestellungen ist möglich (Brunner, Schachermeyer, Jereb & Leitner, 2000).
2. Eine Auflistung aller möglichen Zielgruppen erleichtert die Erstellung der Qualitätskriterien.
   Meist bietet ein fertiger Kriterienkatalog vielseitigen Nutzen für verschiedenste
   Personengruppen.
3. Für den Entwicklungsprozess gibt es unterschiedliche Zugangsweisen. Ein gängiges Verfahren ist
   die Recherche über einschlägige Literatur zur Qualitätskriterienentwicklung sowie über bereits
   existierende Kriterien und Qualitätsstandards des jeweiligen Fachbereichs. Eine weitere
   nützliche Vorgehensweise zur Kriterienfindung stellen Interviews mit ExpertInnen bzw.
   Fachleuten dar. Auch Ergebnisse von Beobachtungen oder statistischen Analysen sowie
   Kreativitätstechniken wie Brainstorming oder das Erstellen von Mindmaps können in den
   Entstehungsprozess einfließen.

Bei der Entwicklung der Qualitätskriterien ist zu beachten, dass diese oft einen „Idealtypus“
beschreiben, der in der Praxis kaum so anzutreffen ist. Kriterien können Orientierung bieten und
sollen nicht als absoluter Maßstab verstanden werden. Es wird vielmehr festgestellt, ob eine klare
Entwicklung in Bezug auf die einzelnen Kriterien erkennbar ist (BKK, 1999).
Eine vollständige Erfüllung aller Qualitätskriterien ist somit unrealistisch. Manchmal können jedoch
einzelne Kriterien wichtiger als andere erscheinen oder sogar unabkömmlich sein. Möglichkeiten,
diese Überlegungen zu berücksichtigen, stellen entweder eine Gewichtung der Kriterien oder eine
Unterteilung in Muss- und Kann-Kriterien dar.
Gewichtung bedeutet, dass wichtiger erscheinende Kriterien in einem stärkeren Ausmaß in das
Gesamtergebnis einfließen. Dies kann z.B. durch die Multiplikation des Kriterienwertes mit einem
fixen Faktor erreicht werden.
Muss- und Kann-Kriterien beschreiben Kriterien, die für eine „positive“ Beurteilung entweder erfüllt
sein müssen (Muss-Kriterium) oder nicht (Kann-Kriterium). Bei Nichterfüllung eines oder einer
bestimmten Anzahl von Muss-Kriterien ist das Resultat negativ. Es ist ebenfalls möglich, eine
Mindestanzahl an Kann-Kriterien für ein positives Ergebnis zu bestimmen oder „Schwellwerte“
festzulegen. Schwellwerte beschreiben Werte, die für eine positive Beurteilung überschritten werden
müssen.

1.2.    Entwicklung von Kriterienkatalogen

Wenn die Qualitätskriterien festgelegt wurden, kann daraus ein Kriterienkatalog entstehen. Dabei
muss darauf geachtet werden, dass der Kriterienkatalog übersichtlich gestaltet ist (Gliederung,
Überschriften) und unabhängig vom Einsatzgebiet ist (z.B. Papier-Bleistift-Katalog). Auch der
Einsatzkontext und die Zielgruppe müssen beachtet werden: Soll der Kriterienkatalog auch für Laien
verständlich sein oder wird er nur von einem/einer ExpertIn durchgeführt? Weiteres muss die
Auswertung des Katalogs einfach und klar nachvollziehbar sein. Ein umfangreicher Katalog kann zu
einer kurzen „Kurzprüfliste“ extrahiert werden und somit in zwei Versionen vorliegen.

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Wesentlich ist die Auseinandersetzung mit den Operationalisierungen der Kriterien, also wie die
Kriterien gemessen und welche Indikatoren festgelegt werden. Darüber wird schließlich ein
Bewertungsschema gelegt, das durch eine adäquate Skalierung der Qualitätsbeurteilung dienen soll.

Nach Fertigstellung des Kriterienkatalogs ist es möglich, diesen in der Praxis oder in Studien bzw.
Evaluierungen einzusetzen. Bei der Beurteilung durch den Kriterienkatalog sollten sogenannte Ist-
und Soll-Zustände definiert werden. Der Ist-Zustand beschreibt das Resultat beim Einsatz des
Kriterienkatalogs (z.B. Punktewert oder Summenscore). Der Soll-Zustand definiert eine vorab
festgelegte Schwelle, die für eine positive Absolvierung des getesteten Merkmales überschritten
werden muss. Dabei müssen folgende Fragen geklärt werden (Brunner, Schachermeyer, Jereb &
Leitner, 2000):
    1. Was sind der Ist- und Soll-Zustand?
    2. Wie groß ist der Unterschied zwischen Ist- und Soll-Zustand?
    3. Welche Maßnahmen müssen gesetzt werden, um den Soll-Zustand zu erreichen?

Auch stellt sich die Frage, ob der fertige Kriterienkatalog selbst einer Prüfung unterzogen wird. Wie
leicht der Kriterienkatalog handzuhaben ist, kann z.B. mittels Usability-Tests untersucht werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Experteneinschätzung zur Qualitätsbeurteilung
berücksichtigt werden (u.a. Krampen & Montana, 2002; Coleman et al, 2002):
    a. Unparteiische Gutachter,
    b. nachvollziehbares Verfahren für die Gutachter sowie
    c. gut strukturiertes Review-Verfahren (Qualitätsdimensionen und Beurteilungskriterien sind
       systematisch erarbeitet und durch Expertenkonsens oder andere Formen von
       Evidenzbasierung abgesichert).
    d. Dimensionen und ihre Kriterien müssen den Gutachtern vorgegeben, im Einzelnen abgefragt
       und durch Unterkriterien oder Ckecklisten operationalisiert werden.
    e. Ablauf der Begutachtung bzw. der Urteilsprozess ist von systematisch festgelegten
       Arbeitsschritten angeleitet (Begutachtungsbogen), um Gleichrichtung der individuellen
       Urteilsprozesse zu erwirken.

Es muss sichergestellt werden, dass die Beurteilung von einem gemeinsamen Horizont wohl
definierter professioneller Konzepte und Begriffe gesteuert wird und dadurch Objektivität,
Reliabilität und Validität maximiert sind.

Zur Verbesserung und Weiterentwicklung eines Kriterienkataloges können Rückmeldungen der
AnwenderInnen beitragen.

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2. Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen
Qualitätskriterien können in unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt werden. Die in der
vorliegenden Arbeit entwickelten Qualitätskriterien dienen der Beurteilung von Programmen zur
Stressprävention und Angeboten zur Burnout-Prophylaxe. Zusätzlich soll die Eignung der
AnbieterInnen solcher Programme im Sinne der Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung überprüft
werden können.
Ein erster Einsatz bzw. eine erste Überprüfung findet im Bewerbungsverfahren zum Wohlfühl-
Kompass statt. Der Wohlfühl-Kompass ist eine im Projekt Chance4Change für die allgemeine
Bevölkerung konzipierte Broschüre mit Informationen zu den Themen Überbelastung, Stress und
Burn-out. Zusätzlich werden ausgewählte, qualitativ hochwertige Wohlfühl-Angebote, Antistress-
Programme und Beratungsangebote angeführt. Die Anbieterinnen und Angebote werden einer
Qualitätsprüfung mit Hilfe der entwickelten Qualitätskriterien unterzogen.
Bei den Angeboten handelt es sich also um Dienstleistungen bzw. um Interventionen mit den Zielen,
psychische und/oder physische Gesundheitsressourcen zu stärken, Belastungen und Stress
vorzubeugen, Bewältigungsmöglichkeiten zu erlernen sowie Wohlbefinden und Lebensqualität zu
erhalten. Die Angebote in diesem Bereich sind vielfältig und reichen von professioneller Beratung
und therapeutischer Begleitung über Trainings und Coachings bis hin zu Bewegungs-, Ernährungs-
und Körperprogrammen.

Qualitätsstandards und Bewertungen finden bereits in vielen Gebieten Einzug und werden
wissenschaftlich evaluiert. Auf die zur Entwicklung von Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme
und AnbieterInnen als Grundlage dienenden, soll im Folgenden näher eingegangen werden.

Grundsätzlich sollen Interventionen, insbesondere in Studiendesigns, folgende Kriterien erfüllen
(Bortz & Döring, 2005):
    1. Wissenschaftliche Kriterien: Präzise Problemformulierung, angemessener Untersuchungs-
        aufwand, praktische Bedeutung der Untersuchung
    2. Ethische Kriterien: Beachtung der „Menschenwürde“, auf persönliche Verantwortung
        aufmerksam machen (Gefährdungen minimieren)
    3. Informationspflicht: Aufklärung, Freiwilligkeit, Anonymität

Interventionen können an Hand der „Programm Theory-Driven Evaluation“ (Donaldson, 2007)
bewertet werden. Dieses Modell untersucht nicht nur, ob eine Maßnahme erfolgreich ist, sondern
auch wieso sie erfolgreich ist. Demnach muss ein zugrundeliegendes Modell oder eine Theorie
vorhanden sein, welche die Wirkungsweise der Intervention erklären soll. Dies hat den Vorteil, dass
die Intervention auch wirklich verstanden wird bevor gehandelt werden kann. Eine konzept- und
theoriebasierte Vorgehensweise ist demnach von Bedeutung.

Es existieren bereits Leitlinien, aber auch Normen, die Interventionen und Evaluationen betreffen.
Die ÖNORM D4000 (2005) beschreibt Kriterien sowohl auf Interventions- als auch Evaluationsseite.
Diese Norm ist bewusst so angelegt, dass eine umfassende Bewertung möglich ist. Normen
beschreiben Empfehlungen, weshalb die Anwendung dieser freiwillig ist. Sie legen jedoch

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Anforderungen fest und definieren klar, wie die Einhaltung dieser Anforderungen überprüft werden
kann.

Die Anforderungen an Interventionen sind in der ÖNORM D4000 (2005, S. 3) folgendermaßen
definiert:
Eine Intervention muss
    a. systematisch, zielgerichtet und zeitlich eingrenzbar sein,
    b. auf einer fundierten Theorie basieren,
    c. standardisiert, objektiv und
    d. ethisch legitimierbar (Transparenz, Freiwilligkeit, Umgang mit Daten) sein.

Die Wirkung einer Intervention muss
    a. in ihrer Art und ihrem Ausmaß klar definiert sein,
    b. empirisch überprüfbar sein,
    c. existent sein (z.B. in Bezug auf Erwerb, Aufrechterhaltung und Erweiterung von
       Kompetenzen im Sinne von Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und gegebenenfalls ihren
       Einstellungen) und
    d. frei von negativen oder schädlichen Neben- und Folgewirkungen sein.

Zusätzlich berücksichtigt die ÖNORM D4000 (2005) spezielle Anforderungen zum Interventions-
prozess wie
    a. konkrete Zielsetzung basierend auf vorangegangenen Analysen,
    b. Neben- und Folgewirkungsabschätzung (positiv und negativ),
    c. Zumutbarkeit und Risikofolgenabschätzung,
    d. Auswahl konkreter Interventionen nach Kriterien wie Nachweis des Auftretens der
         angestrebten Veränderungen, Generalisierbarkeit und Transfer sowie Kosten-Nutzen-
         Relation
    e. Durchführung von Interventionen inkl. Aufklärung über Ziele und Inhalte vor Beginn und
         gemäß den Anforderungen an Interventionen (s. oben),
    f. Feedback in anonymisierter Form.

Diese Punkte werden bei der Entwicklung der Qualitätskriterien für Anti-Stress-Programme sehr stark
berücksichtigt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen in Deutschland hat einen Leitfaden
zur Prävention erarbeitet (GKV-Spitzenverband, 2010), der als eine weitere Grundlage diente. Es
werden von den Krankenkassen geförderte Handlungsfelder und Kriterien für Leistungen in der
Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung definiert. Die Maßnahmen zielen auf den
Schutz vor Krankheit und die Förderung der Gesundheit sowie auf den langfristigen Erhalt von
Lebensqualität und Leistungsfähigkeit, um ein gesundes Altern zu ermöglichen. Anbieter-
qualifikationen sowie Kriterien für Konzept-, Prozess-, Ergebnisqualität werden ebenso wie
Ausschlusskriterien für Setting-Ansätze, betriebliche Gesundheitsförderung und individueller
Handlungsfelder (z.B. Bewegung, Ernährung, Stressmanagement) festgehalten.

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Bei der Qualitätssicherung und Qualitätsbewertung findet sich immer wieder die von Donabedian
(1966, 1980) eingeführte Einteilung in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Gelegentlich werden
die drei Kategorien auch durch eine vierte ergänzt, die Konzeptqualität.

1. Die Strukturqualität beschreibt sachliche, organisatorische und personelle Rahmenbedingungen
   und Voraussetzungen. Qualifikationen, Fort- und Weiterbildungen, methodische Kompetenzen,
   Räume und technische Ausstattung werden berücksichtigt.
2. Die Prozessqualität bezieht sich auf die Art und Weise der Leistungserbringung. Ablaufplanung,
   Diagnostik und Auftragsklärung sowie die Umsetzung von Maßnahmen werden berücksichtigt.
   Klar definierte Zielsetzungen, Berücksichtigung ethischer Kriterien und Nachvollziehbarkeit des
   Angebotes könnten hier definiert werden.
3. Die Ergebnisqualität bezieht sich auf Erfolgskontrolle und Zufriedenheit. Kriterien der
   Evaluierung und Wirksamkeit sowie zu Nachhaltigkeit und Transfersicherung können erläutert
   werden.
4. Konzeptqualität umfasst das Vorhandensein fundierter Theorie und konzeptioneller Grundlagen
   sowie Erklärungsmodelle. Zielgruppen, Zielsetzungen, Schwerpunkte und Methoden werden
   definiert.

Der Einsatz dieser Qualitätsindikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung finden sich z.B. bei
Kliche und Kollegen (2004) oder quint-essenz (2005).

Qualitätskriterien werden zielorientiert entwickelt. Es ist wesentlich, zu wissen, warum ein
Kriterienkatalog benötigt wird, welche Zielgruppen erreicht werden und wem der Katalog nützen soll.
Der entwickelte Qualitätskriterienkatalog für Anti Stress-Programme und AnbieterInnen bietet
vielseitigen Nutzen für:
     a) BegutachterInnen und EvaluatorInnen
             • Objektive Bewertungsgrundlage in Anlehnung an internationale Standards
             • Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
             • Unterstützung bei der Wahl von KooperationspartnerInnen
     b) AnbieterInnen im Bereich Stress- und Burnoutprävention
             • Orientierungshilfe zur Reflexion und Überprüfung eigener Angebote und Methoden
             • Transparente Bewertung eigener Angebote
             • Qualitätsmerkmal
             • Abhebung von KonkurrenzanbieterInnen am Markt
     c) NutzerInnen der Angebote - Österreichische und Slowenische Bevölkerung
             • Transparente Bewertung der Angebote auf dem Markt
             • Klare Orientierung über qualitativ hochwertige Angebote und Anlaufstellen
             • Sicherstellung von Qualität und Nachhaltigkeit
             • Information über die Angebote und deren Vielfalt
     d) Öffentlichkeit und Politik
             • Öffentliche Bewusstseinsbildung
             • Ressourcennutzung, Kooperation und Zusammenarbeit mit professionellen Akteuren
             • Entscheidungsgrundlage für Regionalprogramme

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Die Kriterien, anhand derer Angebote und Programme zur Stress- und Burtnoutprävention bewertet
werden sollen, wurden aufbauend auf dem aktuellen Forschungsstand und unter Einbindung bereits
etablierter Grundlagen gemeinsam mit einem Gremium an ExpertInnen aus unterschiedlichen
Fachbereichen erarbeitet. Die Vorgehensweise und Entwicklungsschritte werden im folgenden
Kapitel ausführlich dargestellt.

2.1.    Entwicklungsschritte

Das Vorgehen zur Entwicklung von Qualitätskriterien für Angebote und Programme im Bereich
Stress- und Burnoutprävention sowie für AnbieterInnen dieser Programme erfolgte in sechs
Entwicklungsschritten. Der Kriterienkatalog wurde von einem interdisziplinären ExpertInnenteam
erarbeitet und in einem Bewerbungsverfahren zur Aufnahme in eine der Öffentlichkeit zugängliche
Broschüre überprüft. Die Bewertungskriterien dienen als klare Orientierung sowohl für
AnbieterInnen, als auch für NutzerInnen von speziellen Angeboten und sollen eine möglichst
objektive Beurteilung garantieren. Durch die transparente Diskussion und Darstellung wird die
Möglichkeit einer breiten Akzeptanz geschaffen.

Der Entwicklungsprozess erfolgte in 6 Schritten (s. Abbildung 1).
 1. Bildung eines ExpertInnenteams: Zusammensetzung eines unabhängigen Teams von
     ExpertInnen aus unterschiedlichen Fachbereichen.
 2. Analyse existierender Ansätze zur Qualitätsbewertung: Recherche und Prüfung von Fachliteratur
     und bestehenden Konzepten der Qualitätsbewertung und -sicherung.
 3. Erarbeitung von Kriterienentwürfen: Auf der Grundlage von existierenden Ansätzen und
     Erarbeitungen im ExpertInnenteam wurden Qualitätskriterien zur Beurteilung für Anti-Stress-
     Programmen und AnbieterInnen dieser Programme erarbeitet.
 4. Erstellung eines Kriterienkatalogs: Die erarbeiteten Kriterien wurden in einen Fragenkatalog
     eingebettet, im Expertengremium diskutiert und unter Berücksichtigung der Grundlagen
     fertiggestellt.
 5. Prüfung der Qualitätskriterien: Im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens von AnbieterInnen von
     Stress- und Burnout-Präventionsangeboten in der Informationsbroschüre „Wohlfühl-Kompass“
     wurden die Qualitätskriterien überprüft.
 6. Adaptierung des Kriterienkatalogs: Fragenkatalog und Qualitätskriterien wurden anhand der
     Rückmeldungen von BewerberInnen und Erkenntnisse aus dem Beurteilungsprozess angepasst
     und modifiziert.

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Entwicklung von Qualitätskriterien

        Schritt 1:
        Bildung eines ExpertInnenenteams
        Schritt 2:
        Analyse existierender Ansätze zur Qualtitätsbewertung
        Schritt 3:
        Erarbeitung von Kriterienentwürfen
        Schritt 4:
        Erstellung eines Kriterienkatalogs
        Schritt 5:
        Prüfung der Qualtitätskriterien
        Schritt 6:
        Adaptierung des Kriterienkatalogs

        Ergebnisse dienen zur:
       → transparenten Bewertung von Programmen und AnbieterInnen
       → klaren OrienƟerung für NutzerInnen und AnbieterInnen

Abbildung 1: Prozess und Vorgehensweise bei der Entwicklung von Qualitätskriterien.

Schritt 1: Bildung eines ExpertInnenteams

Das ExpertInnenteam setzte sich aus insgesamt 24 Personen unterschiedlicher Disziplinen,
Fachrichtungen und Erfahrungsbereichen zusammen. Dabei wurden die für die Stress-, Burnout-,
Wohlbefindens- und Gesundheitsthematik wesentlichen Bereiche der Psychologie, Medizin,
Therapie, Ernährung, Bewegung, Gesundheitsförderung und Beratung abgedeckt. Die Personen sind
an universitäre, öffentliche und private Einrichtungen angebunden. Interdisziplinäre Zugänge,
Interesse an der Beteiligung zur Qualitätssicherung, Engagement und anerkannte Kompetenzen
waren wesentliche Voraussetzung bei der Zusammenstellung. Zusätzlich wurde das Team um
potentielle NutzerInnen ergänzt. Die TeilnehmerInnen sind in Tabelle 1 gelistet.

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                      10
Tabelle 1: Zusammensetzung des ExpertInnenteams (in alphabetischer Reihenfolge).

Mag.a Kerstin Eibel              Universität Graz, Institut für Psychologie
Mag.a Gudrun Fritsch-Reitter     Verein Initiative Mensch
Elisabeth Greiml                 Burnout-Plattform
Dr. Franz Gschiel                Arbeitsmediziner BSA, Betriebsarzt Stmk.
Gisela Hausegger                 Agentur für Lebensfreude
Dr. Manfred Herbst               BBRZ
Mag.a (FH) Doris Hiller          Ernährungsberatung
Mag.a Michaela Höfer             Arbeitspsychologin, freie Praxis
Dr. Paul Jiménez                 Universtität Graz, Institut für Psychologie
Mag. Thomas Kayer                Sportpsychologe, freie Praxis
Dr.in Christine Korak            agil Gesundheitsmanagement
Silvia Lackner-Karrer            Regionalmanagement Graz & Graz-Umgebung
Doroteja Lah                     MRA, Maribor Development Agency
Barbara Lechner                  proFit
Mag. Rupert Mandl                AUVA
Gerhard Plank                    Arbeiterkammer Stmk
Dr. in Amna Potocnik             MRA, Maribor Development Agency
DI in Sara Rajh                  Regionalmanagement Graz & Graz-Umgebung
Mag.a Angelika Ratswohl          Verein Initiative Mensch
Dr. Kunibert Schaffer            Business Relaxperts
Corinna-Maria Schaffer           GKK, FH Gesundheitsmanagment
Mag.a Elisabeth Walzl            ARS VITAE SANAE
Mag.a Hemma Wiesler              Urania
MBA Maria Wonisch                Steiermärkische Sparkasse

Schritt 2: Analyse existierender Ansätze zur Qualitätsbewertung

Eine ausführliche Recherche und Prüfung der Fachliteratur und der bereits bestehenden Konzepte
der Qualitätsbewertung und Qualitätssicherung wurde durchgeführt. Recherchiert wurde in
wissenschaftlichen Datenbanken, psychologischen Journals und elektronisch über Suchmaschinen im
Bereich der grauen Literatur.

In Kapitel 2 wurden bereits die wichtigsten Grundlagen und Rechercheergebnisse dargestellt.
Zusätzlich wurde für die Bewertung von Qualitätsmerkmalen ein Modell auf unterschiedlichen
Bewertungsebenen, in Anlehnung an die internationale Ergonomie-Norm DIN EN ISO 10075-3 zu
Anforderungen an Verfahren zur Messung psychischer Arbeitsbelastung, herangezogen. Je nach
Genauigkeit der Bewertung können drei Präzisionsebenen unterschieden werden. Abschätzungen auf
der untersten Ebene können als grobe Orientierung angesehen werden und sind durchaus bereits
von Laien durchführbar. Begutachtungen von Fachkräften auf dem zu überprüfenden Spezialgebiet
dienen als Screening und sind von ihrer Genauigkeit bereits etwas spezifischer. Eine detaillierte und
präzise Bewertung kann auf oberster Ebene durch Expertinnen und Experten des jeweiligen
Fachbereiches erfolgen. Das Modell wurde um den zu bewertenden Gegenstand erweitert. Es wird
differenziert, ob Programme oder AnbieterInnen analysiert werden. Diese Differenzierung schließt

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eine Unabhängigkeit vom Programm und dem jeweiligen Anbieter ein. Das Modell ist in Abbildung 2
ersichtlich.

                             Programme               AnbieterInnen

       1.   Experten
            Bewertung

       2.   Fachkräfte
            Screening

       3.   Laien
            Orientierung
Abbildung 2: Modell zur Qualitätsbeurteilung in Anlehnung an DIN EN ISO 10075-3.

Eine Beurteilung der Qualitätskriterien soll sowohl für Anti-Stress-Programme als auch für deren
AnbieterInnen möglich sein. In der ersten Phase ist die Entwicklung zur Beurteilung für ExpertInnen
und Experten, also auf der obersten Ebene, erfolgt. Im weiteren Projektverlauf sollen aber auch
Kriterien und Qualitätsmerkmale für NutzerInnen, d.h. auf der Ebene der Laien, extrahiert werden.
Somit hätten auch unerfahrene Personen oder Personen, die ein Unterstützungsangebot in Anspruch
nehmen möchten, eine Orientierungshilfe, um qualitativ hochwertige Angebote auswählen zu
können.

Schritt 3: Erarbeitung von Kriterienentwürfen

Auf der Grundlage der existierenden Ansätzen und Konzepte (vgl. Kapitel 2) und mit den
Erarbeitungen des ExpertInnenteams wurden die Kriterienentwürfe zur Beurteilung für Anti-Stress-
Programme und AnbieterInnen dieser Programme erstellt.
Die ExpertInnen kamen zu insgesamt vier Arbeitstreffen zu jeweils drei Stunden in einem Zeitraum
von drei Monaten zusammen. Organisiert wurden die Treffen von den ProjektpartnerInnen aus dem
Verein Initiative Mensch (VIM) und dem Institut für Psychologie (IP). Eine Moderatorin steuerte die
Abläufe während der Arbeitstreffen.
Auf der Basis von Brainstormings, Kreativitätstechniken, Diskussionen und Rückkoppelungen mit
existierenden, wissenschaftlich erarbeiteten Qualitätskriterien wurden Hauptdimensionen,
Unterdimensionen und Indikatoren entwickelt. Dabei fanden sich viele Parallelen und Anlehnung an
die ÖNORM D4000 (2005) und die Leitlinien der GKV-Spitzenverbandes (2010).

Im ersten ExpertInnen-Treffen wurden das Projekt und die Ziele des ExpertInnenteams vorgestellt.
Nach Vorstellung aller TeilnehmerInnen folgte ein erstes Brainstorming in Vierergruppen mit dem
Auftrag, Stichworte und Merkmale professioneller Angebote im Bereich der Stress- und
Burnoutprävention zu sammeln. Die Ergebnisse wurden auf Moderationskärtchen festgehalten und
im Plenum vorgestellt. Nach dem Treffen wurden die gesammelten Qualitätsmerkmale von den
ProjektpartnerInnen strukturiert. Als Hautdimensionen wurden Struktur-, Konzept-, Prozess- und
Ergebnisqualität übergeordnet. Ein fünfter Bereich für allgemeine Anregungen zum Wohlfühl-
Kompass wurde erstellt. Die Übersicht wurde auf fünf Pinnwänden visualisiert und dem
ExpertInnenteam beim zweiten Treffen vorgestellt. Zu jeder Dimension wurde eine Gruppe gebildet,

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                            12
welche die Aufgabe hatte, sich mit neuen Anregungen undoffenen Fragen, aber auch Bedenken bzgl.
der jeweiligen Dimension auseinanderzusetzen. Die Ergebnisse der Auseinandersetzung wurden allen
ExpertInnen im Plenum vorgestellt und es wurde Raum für weitere Anregungen und Diskussionen
gegeben.
Bis zum nächsten Meeting bereitete das Projektteam zu jeder Hauptdimension eine Übersicht mit
den bisher festgehaltenen Qualitätskriterien vor. Es wurde jeweils ein A3-Ausdruck mit einer
Zuteilungsmöglichkeit zu Muss- und Kann-Kriterien sowie Platz für Anmerkungen angefertigt. Im
dritten Zusammentreffen wurden die bisherigen Resultate vom Projektteam zusammengefasst und
angeregt, etwaige Bedenken und mögliche Widerstände zu äußern, damit diese mit berücksichtigt
werden können. Dazu wurden wiederum zu den vier Hauptdimensionen Arbeitsgruppen gebildet. Die
einzelnen Kriterien sollen zusätzlich auf Muss- und Kann-Bestimmungen hinterfragt werden. Es
erfolgte ein Vorstellung der Arbeitsergebnisse in der Gesamtgruppe.
Bis zum letzten ExpertInnentreffen arbeiteten die ProjektpartnerInnen aus den bisherigen Resultaten
den Entwurf eines Qualitätskriterienkataloges für Anti-Stress-Programme und AnbieterInnen (s.
Schritt 4) sowie allgemeine Leitprinzipien für den Wohlfühl-Kompass aus.

Folgend werden die Qualitätskriterien mit den vier Hauptdimensionen und Indikatoren gelistet:

A       STRUKTURQUALITÄT
A1      Grundqualifikation Personal
        ▫ anerkannte Ausbildung im Fachgebiet/Handlungsfeld gemäß Berufsverbänden (wenn
           vorhanden) und berufsspezifischen Richtlinien
        ▫ Gruppenangebote: pädagogische, methodische und didaktische Kompetenzen
A2      Berufserfahrung
        ▫ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
        ▫ mindestens 5 Referenzen/Referenzprojekte/Fälle
A3      Kernkompetenzen
        ▫ Kernkompetenzen sind für das Angebot ausreichend
        ▫ eigene Grenzen sind definiert, gegebenenfalls wird an andere Einrichtungen/ExpertInnen
           weiterverwiesen
A4      Weiterbildung und Reflexion
        ▫ Fort-, Aus- und Weiterbildungen im Ausmaß von mind. 10 Stunden/Jahr bzw. 20 in letzten
          beiden Kalenderjahren bzw. nach berufsspezifischen Richtlinien
        ▫ regelmäßig Supervision, Erfahrungsaustausch, Reflexion
A5      Interdisziplinarität
        ▫ interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Personen/Institutionen aus anderen Fachrichtungen
        ▫ Vernetzung mit anderen Personen/Institutionen aus dem gleichen Fachbereich
A6      Rahmenbedingungen
        ▫ angemessene Gruppengröße
        ▫ Erreichbarkeit des Anbieters/der Anbieterin
        ▫ transparente Darstellung des Angebots und der damit verbundenen Kosten
        ▫ kein wirtschaftliches Interesse am Verkauf von Begleitprodukten

B       KONZEPTQUALITÄT
B1      Inhaltliches Konzept, Überprüfbarkeit, fachlich-wissenschaftliche Basis, Abklärung

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                              13
▫ Zielgruppe(n) unter Berücksichtigung von Bedürfnissen, Wünschen, Interessen,
          Genderaspekten, Altersaspekten und (sozio-)demografischer Merkmale
        ▫ auf die Stärkung psychischer und/oder physischer Gesundheitsressourcen ausgerichtet
        ▫ Ziele sind wirkungsorientiert, spezifisch, realistisch und überprüfbar
        ▫ Erwerb, Aufrechterhaltung und Erweiterung von Kompetenzen, Fähigkeiten, Fertigkeiten,
          Kenntnisse und gegebenenfalls Einstellungen
        ▫ zeitlicher Rahmen
        ▫ ethisch legitimierbar (Transparenz, Freiwilligkeit, Umgang mit Daten)
        ▫ Einschätzung der Vor- und Nachteile, als auch möglicher Folge- und Nebenwirkungen
        ▫ Erklärungsmodelle und zugrundeliegende Theorien (Begründungsgrundlage)
        ▫ bewährte Methoden basierend auf fundierten Theorien (Evidenzbasierung)
        ▫ Wirkung ist empirisch überprüfbar (in Bezug auf Verlauf, Richtung, Endergebnis)
        ▫ zumutbare Methoden
        ▫ Methoden frei von negativen oder schädlichen Neben- oder Folgewirkungen
        ▫ Konzept beinhaltet Abklärung/Diagnose und Bedarfsklärung
        ▫ Ziele werden anhand von Abklärung/Diagnose bestimmt

C       PROZESSQUALITÄT
C1      Auftragsklärung
        ▫ Klärung organisatorischer, finanzieller    und   zeitlicher   Rahmenbedingungen    vor
           Interventionsbeginn
        ▫ Eruierung von Kundenerwartungen
        ▫ Eruierung von Kundenzielen
C2      IST-Analyse
        ▫ Auswahl von Interventionen anhand diagnostischer Abklärung
        ▫ Auswahl von Interventionen anhand gemeinsamer Zielabklärung
        ▫ Auswahl von Interventionen aufgrund empirischer Überprüfbarkeit
        ▫ Auswahl von Interventionen anhand des Nachweises des Auftretens der angestrebten
           Veränderungen bzw. ihrer Generalisierung (Transfer)
        ▫ Auswahl von Interventionen hinsichtlich Erwerb, Aufrechterhaltung und Erweiterung von
           Kompetenzen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und gegebenenfalls Einstellungen
        ▫ Auswahl von Interventionen frei von negativen oder schädlichen Neben- und
           Folgewirkungen
        ▫ Auswahl von Interventionen unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit sowie Neben-,
           Folge- und Risikoabschätzungen
        ▫ kontextangepasste Interventionen (Aufbereitung und Vermittlung der Angebote und
           Interventionen angepasst an besondere Bedingungen und Erfordernisse der Zielgruppe
           und des Settings)
C2      Prozessplanung und laufende Steuerung
        ▫ Prozess verläuft planmäßig, zweckmäßig, zielorientiert und kontinuierlich
        ▫ gemeinsame Erarbeitung und Formulierung von Zielen und Zwischenzielen
        ▫ Prozess beginnt mit Abklärung und endet mit Überprüfung der Zielvereinbarung
        ▫ Prozess ist durch definierten Zeithorizont (zeitlich begrenzt) gekennzeichnet, wird bei
           Bedarf angepasst
        ▫ periodische Soll-Ist-Vergleiche
        ▫ Transparenz und Mitbestimmung der KundInnen
        ▫ ethischen Kriterien (Transparenz, Freiwilligkeit, vertraulichem Umgang mit Daten,
           Verschwiegenheit)
        ▫ Nachvollziehbarkeit für alle Beteiligten
        ▫ Bedürfnisse der KundInnen werden berücksichtigt

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                          14
▫ Beziehungsebene wird ausreichend berücksichtigt, Konflikte werden angesprochen,
          respektvollen Umgang
        ▫ Prozess ist auf Nachhaltigkeit von Veränderungen ausgerichtet
C3      Dokumentation
        ▫ wichtige Aspekte wie Ziele, Zwischenziele, Inhalte und Methoden
        ▫ sowohl positive Erfolge als auch negative Erfahrungen
        ▫ Ergebnisse der Diagnostik und Gesprächsinhalte unterliegen der Verschwiegenheitspflicht
          und werden vertraulich behandelt (d.h. Dokumentationen werden geschützt aufbewahrt).
        ▫ eventuelle Weitergabe von Ergebnissen (z.B. Seminarevaluation) in anonymisierter Form
          ohne Rückschlussmöglichkeit auf eine Einzelperson

D       ERGEBNISQUALITÄT
D1      Evaluierung
        ▫ Überprüfung und Dokumentation von Zwischenziel- und Zielerreichung
        ▫ Abschlussgespräch über Erreichung der Zielvereinbarungen
        ▫ Überprüfung der Wirksamkeit des Angebots
        ▫ Befragung nach erfüllten Erwartungshaltungen
        ▫ Evaluation ermöglicht zukünftige Optimierung der Intervention
D2      Nachhaltigkeit und Transfersicherung
        ▫ zur Verfügung Stellung von Unterlagen/Übungen zur selbständigen Anwendung und
          Reflexion
        ▫ KundInnen werden befähigt und motiviert, erworbenes Wissen/Fertigkeiten/Übungen
          nach Abschluss selbständig anzuwenden und fortzuführen und in ihren (beruflichen)
          Alltag zu integrieren
        ▫ Abschlussgespräch beinhaltet weitere eigenständige Schritte und Anwendungen bzw.
          Information über eventuell weiterführende Angebote
        ▫ Möglichkeit für Rückfragen und weitere Unterstützungsangebote
D3      KundInnen-Zufriedenheit
        ▫ Zufriedenheit wird erhoben
        ▫ Bewertung der Durchführung

Zusätzlich wurden folgende Leitlinien und Grundsätze für AnbieterInnen im Bereich der Stress- und
Burnoutprävention erstellt:

Empathie
Das Vermögen, sich in die Gefühle und Sichtweisen anderer Menschen hineinzuversetzen und
angemessen darauf zu reagieren, stellt ein Grundprinzip der Arbeit dar. Es geht um einen aktiven
Prozess des einfühlenden Verstehens und um ein umfassendes Verständnis für das Tun und Denken
der KlientInnen.

Handeln zum Wohle der KlientInnen
Das Handeln ist am Wohl der KlientInnen orientiert, eine aktive Einbindung in den
Interventionsprozess ist vorgesehen. Die Vermeidung jeglichen Schadens stellt selbstverständlich
einen Grundsatz dar.

Transparenz
Größtmögliche Transparenz gegenüber KlientInnen gilt als Grundprinzip.

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Ganzheitlichkeit
In der Arbeit steht der Mensch in seiner Gesamtheit im Mittelpunkt.

Vertraulichkeit
Gegenüber Dritten besteht absolute Vertraulichkeit, erfasste Daten gelangen ohne das Wissen von
KlientInnen nicht nach außen bzw. werden anonymisiert.

Nachhaltigkeit
Die Aktivitäten der Wohlfühl-PartnerInnen orientieren sich am Prinzip der Nachhaltigkeit im Sinne
des 3-Säulen Modells, das ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt
(zeitlicher Transfer, Situationstransfer, Anforderungstransfer).

Empowerment
Menschen werden zur Entdeckung eigener Stärken ermutigt und in ihrer Suche nach
Selbstbestimmung und Autonomie unterstützt. Ziel ist die Förderung eigener Potenziale und die
Wahrnehmung und Aktivierung ungenutzter Ressourcen.

Vernetzung und Weiterleitung an andere
Die Vernetzung nach außen steht in engem Zusammenhang mit dem Ziel der umfassenden
Betreuung und Behandlung der KlientInnen. Die Grenzen der eigenen Kompetenzen sind klar
definiert, KlientInnen werden bei Überschreitung dieser Grenzen an entsprechende ExpertInnen bzw.
Einrichtungen weitervermittelt.

Arbeitshaltung
Die Wohlfühl-PartnerInnen erfüllen ihre Aufgaben mit einem hohen Ausmaß an Fachkompetenz,
Zuverlässigkeit und Eigenverantwortung. Sie bemühen sich um Achtung, Toleranz, Vertrauen und
teamorientierte Zusammenarbeit und legen Wert auf Aus- und Weiterbildung. Die AnbieterInnen
setzen sich mit sich selbst und ihren Angeboten und Leistungen laufend auseinander, um den
Herausforderungen auch in Zukunft gerecht zu werden.

Schritt 4: Erstellung eines Kriterienkatalogs

Nach dem die Qualitätsmerkmale definiert wurden, wird im nächsten Schritt ein Kriterienkatalog
erstellt. Der Katalog soll die Kriterien und zugehörigen Indikatoren erfassen und als
Beurteilungsgrundlage dienen. Er wurde in Form eines Fragebogens konstruiert, den AnbieterInnen
für Stress- und Burnoutpräventionsprogramme beantworten können, um die Qualität ihrer Angebote
bewerten zu lassen.

Eine wesentliche Anforderung an den Kriterienkatalog ist die Anwendbarkeit auf unterschiedliche
Fachbereiche. Eine Beurteilung von Beratungsangeboten oder professioneller Unterstützung bei
Überbelastung soll ebenso durchgeführt werden können wie eine Bewertung von
Unterstützungsangeboten im Bereich der Ernährung oder Körperarbeit. Dazu wurden Richtlinien zur
Berufsausübung, u.a. und falls vorhanden bei den jeweiligen Berufsverbänden, eingeholt. Bei der
Bewertung von Qualifikation und Ausbildung, Weiterbildung und Kernkompetenzen erfolgte also
eine Orientierung an berufsrechtlichen Voraussetzungen. Abgrenzungen zu anderen Fachbereichen

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                          16
oder Fachgebieten werden berücksichtigt. Die fachübergreifende Anwendung des Kriterienkatalogs
erfordert auch, dass die festgelegten Kriterien auf die unterschiedlichen Fachbereiche übertragbar
sein müssen. Sie dürfen also weder zu eng und spezifisch, noch zu weit gefasst sein.

Der Entwurf wurde auf Basis der bisherigen Erarbeitungen in den ersten drei Treffen des
ExpertInnenteams verfasst. Als Messinstrument umfasst der Kriterienkatalog Fragen zur
Beantwortung für die AnbieterInnen und ein ExpertInnen-File mit Kriterien und Indikatoren zur
Beurteilung der AnbieterInnen.
Für das Messinstrument müssen also zu den Kriterien Fragen formuliert werden, bei deren
Beantwortung auf die Qualität der Angebote rückgeschlossen werden kann. Bei der Formulierung der
Fragen muss beachtet werden, dass sie eindeutig, verständlich, nachvollziehbar und ev. mit
Beispielen versehen sind. Dadurch soll für die AnbieterInnen klar ersichtlich sein, worauf die Frage
abzielt und welche Faktoren beurteilt werden. Als zusätzliche Unterstützung bei der Bearbeitung
werden den AnbieterInnen Hilfestellungen sowie die Bewertungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Die Antwortformate sind größtenteils offen, teilweise sollen Antworten durch Ankreuzen von
Kategorien getätigt werden.

Die Ausarbeitungen bzw. der Katalogentwurf wurden dem ExpertInnenteam im vierten
Arbeitstreffen vorgestellt, gemeinsam diskutiert und modifiziert. Vor allem auf die Messbarkeit und
die Festlegung von Indikatoren und Parametern wurde näher eingegangen. Die daraus
resultierenden Anregungen und Weiterentwicklungen flossen in die Fertigstellung des
Kriterienkatalogs ein.
Aus dem Kriterienkatalog wurde ein Onlinefragebogen im System GLOBALPARK erstellt. Nach einem
Probedurchgang und aus den Rückmeldungen von zwei ExpertInnen resultierenden Anpassungen,
erscheint der Katalog bzw. das Messinstrument als fertiggestellt und kann zu einer ersten
Überprüfung herangezogen werden (s. Schritt 5).

Die im Fragebogen getätigten Antworten werden auf Basis der Kriterien und Indikatoren mit Hilfe
eines Bewertungsschemas beurteilt. Das Bewertungsschema besteht je nach Frage aus einer zwei- bis
vierstufigen Ratingskala (z.B. ja, angegeben - nein, nicht angegeben; nicht erfüllt - wenig erfüllt -
größtenteils erfüllt - vollständig erfüllt). Hinter den Ratings stehen Punkte von 0 bis 3, die für den
Grad der Erfüllung des Kriteriums vergeben werden.
In Tabelle 2 ist ein Beispiel eines zu erfassenden Qualitätskriteriums mit Frage, Kriterium, Indikatoren
und dem Bewertungsschema dargestellt.

Tabelle 2: Beispiel zur Erfassung von Qualitätskriterien.
      Frage/Antworten                         Kriterien            Indikatoren                Bewertungsschema

 A    STRUKTURQUALITÄT
 A1 Grundqualifikation Personal
A1.3. Welche Qualifikationen haben Sie bzw.   Die zur              anerkannte Ausbildung
      Ihr Personal für die Ausübung Ihrer     Durchführung         im Fachgebiet/
      Angebote?                               herangezogene(n)     Handlungsfeld gemäß
                                              Person(en)           Berufsverbänden (wenn      in
                                              verfügt/verfügen     vorhanden) und          hohem
                                              über erforderliche   berufsspezifischen      Ausmaß             nicht
                                              Qualifikationen.     Richtlinien              erfüllt erfüllt   erfüllt
A1.3. Antwort                                                                                 2        1           0

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Es wurde bereits mit den ExpertInnen sog. Muss- und Kann-Kriterien festgelegt. Zum Beispiel muss
die Qualifikation im Fachbereich nachgewiesen werden können (Muss-Kriterium), während Reflexion
und Erfahrungsaustausch in Form von Supervisionen oder Intervisionen nicht verpflichtend, aber
wünschenswert sind (Kann-Kriterium).
Nachdem die Identifizierung von Kriterienentwürfen für die festgelegten Prüfaspekte abgeschlossen
ist und erste Probedurchläufe der Bewertung durchgeführt sind, wird eine Gewichtung
vorgenommen. Dadurch werden wichtigere Kriterien und Muss-Kriterien im Gesamtergebnis in
einem stärkeren Ausmaß berücksichtigt. Die Gewichtung erfolgt durch Multiplikation des
Kriterienwertes mit einem definierten Faktor. So wird zum Beispiel für die Qualifikation im
Fachbereich der erreichte Punktwert des Bewertungsschemas mit 6 multipliziert, während
regelmäßige Supervision mit 2,5 multipliziert wird. Die Gewichtung dient außerdem dazu, die
Qualitätsdimensionen in der Punktbewertung gleichzustellen, auch wenn die Dimensionen mit einer
unterschiedlichen Anzahl an Indikatoren bestimmt werden.

Durch Summierung der Punkte wird das Gesamtergebnis ermittelt. Für die Dimensionen Struktur-,
Konzept-, Prozess-, Ergebnisqualität können einzelne Bereichswerte berechnet werden. Insgesamt
können 353 Punkte erreicht werden. Für die Strukturqualität können maximal 156 Punkte, für die
Konzeptqualität 69 Punkte, für die Prozessqualität 65 Punkte und für die Ergebnisqualität 63 Punkte
erzielt werden.
Als Schwellenwert für eine positive Beurteilung wurde die Erreichung von mindestens 50% der
möglichen Punkte, also 175 Punkte, festgelegt.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Einhaltung des Kriterienkatalogs selbstverständlich nicht die
gesetzlichen Grundlagen und Voraussetzungen zur Berufsausübung ersetzt.

Schritt 5: Prüfung der Qualitätskriterien

Die Qualitätskriterien wurden im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens von AnbieterInnen von
Stress- und Burnout-Präventionsangeboten in der Informationsbroschüre Wohlfühl-Kompass einer
ersten Überprüfung unterzogen. Dafür wurde, wie bereits erwähnt, ein Onlinefragebogen (s. Anhang
A1) entwickelt, der für BewerberInnen über einen persönlichen Code freigeschalten wird. Den
BewerberInnen ist der Fragebogen also über Internet zugänglich und er kann online beantwortet
werden. Ein mehrmaliger Zustieg ins System ist dabei möglich, d.h. der Fragebogen muss nicht auf
einmal, sondern kann in mehreren Schritten bearbeitet werden.

Die Beurteilungen werden von den ProjektpartnerInnen über das oben erläuterte
Bewertungsschema vorgenommen. Die Beurteilungsergebnisse sollen objektiv und unabhängig vom
Beurteiler sein. Um hohe Beurteilerübereinstimmung zu gewährleisten, ist der Begutachtungsbogen
systematisch und übersichtlich aufgebaut und die Kriterien sind klar operationalisiert. Der
Beurteilungsbogen ist im Anhang A2 ersichtlich.

Im ersten Schritt wurden von den ProjektpartnerInnen getrennte, voneinander unabhängige
Beurteilungen vorgenommen. Durch gemeinsame Durchsicht und Diskussion abweichender

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                             18
Bewertungen wurde sichergestellt, dass die definierten Konzepte, Begriffe und Kriterien von allen in
derselben Weise verstanden und somit auch gleich beurteilt werden. Dann folgte eine Überprüfung
über die ermittelten Qualitätsprofile in Bezug auf die Kriterien. Es wurde erhoben, ob anerkannte
und hoch professionelle AnbieterInnen bzw. Angebote entsprechend hohe Punkte in den
Einzeldimensionen bzw. im Gesamtergebnis erreichen. Außerdem wurden die Angebote in Relation
zu anderen Einrichtungen, AnbieterInnen und Aktivitäten (für ähnliche Arbeitsbedingungen,
Einrichtungsgröße, Zielgruppen, Ansätze) betrachtet.
Die Validität des Messinstruments wurde in einem Gespräch mit den BewerberInnen überprüft.
Angaben wurden nachgeprüft, in Informationsmaterial eingesehen und auf Unklarheiten oder
Verständnisprobleme eingegangen.

Bei der Prüfung des entwickelten Qualitätskriterienkataloges konnte festgestellt werden, dass das
Instrument gut zwischen qualitativ hoch- und minderwertigen Angeboten differenziert. Die Erfüllung
der Mindestpunkteanzahl von 50% der möglichen Punkte erwies sich, v.a. auch durch die geführten
Gespräche und den Vergleichen der Qualitätsprofile unter den BewerberInnen, als sinnvoller Cut-off-
Wert.
Der Fragebogen zur Erfassung der Qualitätskriterien wurde trotz seines Umfangs, seiner
Detailliertheit und Länge von den BewerberInnen gut aufgenommen und akzeptiert. Hinsichtlich
ökonomischer Gesichtspunkte könnte aber eine Reduktion auf die wesentlichsten Informationen und
Kriterien erstrebenswert sein.

Unparteiische Gutachter sind Voraussetzung für einen fairen Beurteilungsprozess. Ist eine
Bewerberin oder ein Bewerber bekannt, wird die Beurteilung von einer anderen neutralen Person
durchgeführt.

Schritt 6: Adaptierung des Kriterienkatalogs

Aktuell ist der erste Durchgang der Qualitätsprüfung abgeschlossen und es wird an der
Überarbeitung und Modifikation des Kriterienkataloges gearbeitet.
Zur Verbesserung und Weiterentwicklung können Rückmeldungen der AnwenderInnen beitragen.
Dazu wurde den BewerberInnen am Ende des Online-Fragebogens die Gelegenheit gegeben,
Rückmeldungen, Wünsche und Anregungen mitzuteilen. Zusätzlich wurden Anregungen und
Schwierigkeiten mit dem Fragebogen in den Bewerbergesprächen erfragt.
Notwendigkeiten der Modifikation werden auch von Seiten der BeurteilerInnnen während der
praktischen Anwendung im Beurteilungsprozess deutlich. Anmerkungen wurden laufend
dokumentiert und werden in die Optimierung des Kriterienkataloges einfließen.

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                             19
2.2.    Resümee und Ausblick

Durch die Entwicklung eines Qualitätskriterienkatalogs ist es gelungen, für verschiedene Angebote
und AnbieterInnen auf dem vielfältigen Markt der Stress- und Burnoutprävention eine objektive
Beurteilungsgrundlage in Anlehnung an internationale Standards zu schaffen. Die Beurteilung an
Hand des Kriterienkatalogs bietet eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Auswahl
der PartnerInnen/AnbieterInnen in der Broschüre „Wohlfühl-Kompass“. Durch qualitativ hochwertige
Angebote kann insgesamt die Präventionsarbeit auf den Ebenen der psychischen, körperlichen und
sozialen Gesundheit verbessert werden. Für NutzerInnen wird eine klare Orientierung über
professionelle Angebote und Anlaufstellen geboten, um persönliche Gesundheit und subjektives
Wohlbefinden aufrechtzuerhalten bzw. zu verbessern. Für AnbieterInnen kann das Instrument zur
Reflexion und Überprüfung eigener Angebote und Methoden herangezogen werden.
Die Durchführung der Arbeitstreffen mit dem ExpertInnen-Pool und die Methode der Rückkopplung
mit existierenden Konzepten zur Qualitätsbeurteilung haben wesentlich zur Entwicklung des
Kriterienkataloges beigetragen.
Das Messinstrument scheint äußerst nützlich für die Beurteilung von Angeboten und Anbieterinnen
gesundheitspräventiver Angebote. Die Überprüfung der ermittelten Qualitätsprofile, sowohl in Bezug
auf die Kriterien, als auch in Relation zu anderen Einrichtungen, AnbieterInnen und Aktivitäten,
bieten erste Anhaltspunkte für die erfolgreiche Entwicklung des Qualitätskriterienkatalogs. Es ist in
der Lage, erstklassige Angebote von weniger professionellen Angeboten zu differenzieren und ein
Auswahlverfahren transparent nach festgelegten Anforderungen darzustellen.

Aus der bisher konzipierten Expertenebene sollen in Zukunft Kriterien und Qualitätsmerkmale zur
Orientierung für NutzerInnen und Laien abgeleitet und vereinfacht dargestellt werden. Hinweise und
Richtlinien, worauf bei der Wahl von Angeboten Wert gelegt werden soll, sollen der Unterstützung
für eine gezielte Auswahl hochwertiger Angeboten dienen.

Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                              20
Literaturverzeichnis

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Qualitätskriterien für Programme und AnbieterInnen                                               21
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