Leitfaden Solarthermie - solare Großanlagen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung - Klima- und ...
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Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen Jahresprogramm 2021 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, April 2021
Inhalt Vorwort 3 1.0 Das Wichtigste in Kürze 4 2.0 Was ist neu? 6 3.0 Programmziele 6 4.0 Beauftragung von Machbarkeitsstudien für Großprojekte 7 4.1 Inhalt und Umfang der Machbarkeitsstudien 7 4.2 Notwendige Inhalte der Machbarkeitsstudien 8 4.3 Beauftragungssumme 9 4.4 Einreichberechtigte 9 4.5 Projektauswahl 10 4.6 Einreichung und Umsetzungsfristen 10 5.0 Zielgruppe der Investitionsförderung 10 6.0 Fördergegenstand 11 6.1 THEMENFELD 1 Solare Prozesswärme 11 6.2 THEMENFELD 2 Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) 12 6.3 THEMENFELD 3 Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben 13 6.4 THEMENFELD 4 Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren 14 6.5 THEMENFELD 5 Neue Technologien und innovative Ansätze 16 6.6 THEMENFELD 6 Solare Großanlagen ab 5.000 m² 17 7.0 Förderhöhe 19 7.1 Kombination von Förderungen 20 7.2 Nicht förderfähige Anlagen und Kosten 21 8.0 Allgemeine Fördervoraussetzungen 21 9.0 Einreichunterlagen 23 Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 1
10.0 Ablauf und Budget 25 10.1 Ablauf und Auswahl der Projekte 25 10.2 Beurteilungskriterien 26 10.3 Zeitplan und Einreichfristen 26 10.4 Auszahlungsmodalitäten 26 10.5 Fertigstellungsfrist 26 10.6 Budget 26 11.0 Begleitforschung 27 12.0 Rechtliche Grundlagen 28 13.0 Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) 28 14.0 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusagen und der Beauftragungen 31 15.0 Kontakte 32 15.1 Programmauftrag und -verantwortung 32 15.2 Beratungsexpert*innen 32 15.3 Einreichung und Abwicklung 32 16.0 Publizitätsmaßnahmen 32 Impressum 33 Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 2
Vorwort Solarthermie kann einen wesentlichen Beitrag zu einer künftigen CO₂-neutralen Wärmeversorgung ohne Abhängig- keit von fossilen Brennstoffen leisten. Wesentlich hierfür sind insbesondere Großanlagen, die kostengünstig und effizient Wärme erzeugen. Um diesen Großanlagen in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen legt der Klima- und Energiefonds mit dieser Ausschreibung einen neuen Schwerpunkt auf BIG-Solarprojekte mit einer Kollektorfläche ab 5.000 m2. Im Rahmen der Ausschreibung sollen in Summe 45 Mio. Euro für den Ausbau dieser klimafreundlichen Technologie in Österreich zur Verfügung gestellt werden. Um Unternehmen und Kommunen die notwendige Planungssicherheit für derartige Projekte zu bieten gelten die Förderbedingungen bis Februar 2023. Darüber hinaus wird die im Jahr 2020 initiierte Unterstützung für Planungs- und Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m2 fortgeführt und weiter ausdifferenziert. Die weiteren Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung, hohen solaren Deckungsgraden bis hin zu solarthermischen Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen (auch mit PVT-Kollektoren). In einem zusätzlichen Schwerpunkt wird der Einsatz von neuen, innovativen Technologien für große solarthermische Anwendungen in der Praxis gefördert. Besonders innovative Projekte werden, wie in den Vorjahren, in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen und mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein. Die Ziele des Programms liegen in der Planung und Umsetzung von hocheffizienten großen solarthermischen Anlagen, in der kontinuierlichen Sammlung von Betriebsdaten als Wissensbasis für den optimalen Betrieb sowie in der Erschließung neuer Marktsegmente. Die Kombination der Solarthermieanlagen mit Effizienzmaßnahmen oder anderen Technologien kann dabei die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems verbessern. Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Projekt im Rahmen dieser spannenden Förderaktion einzureichen, und w ünschen I hnen viel Erfolg! Ingmar Höbarth Theresia Vogel Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 3
1.0 Das Wichtigste in Kürze Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen Die Förderaktion umfasst die folgenden dieses Programms innovative große solarthermische 6 Themenfelder: Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 100 m2 (für Themen 1. Solare Prozesswärme feld 5 gelten spezielle Anforderungen). Die Förderung 2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärme erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitions versorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) zuschüssen. Darüber hinaus bietet der Klima- und 3. Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Einreich- Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und beratung (bis spätestens eine Woche vor Einreichschluss) Dienstleistungsbetrieben allen Förderwerber*innen und Anlagenbetreiber*innen 4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe die kostenlose Möglichkeit zur Diskussion von Verbesse- 5. Neue Technologien und innovative Ansätze rungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten mit 6. Solare Großanlagen ab 5.000 m² einschlägigen Expert*innen bei der Projektentwicklung. Zusätzlich werden im Programm Machbarkeitsstudien Besonders innovative Projekte sowie Projekte über für Großprojekte mit mehr als 5.000 m² Kollektorfläche 5.000 m² Bruttokollektorfläche werden in das Begleit unterstützt. forschungsprogramm aufgenommen. Die Auswahl der Projekte für das Begleitforschungsprogramm und das Bei Projekten, die ausschließlich aus nationalen Themenfeld 5 erfolgt durch ein Expert*innengremium. Mitteln gefördert werden, ist die Förderung mit einem Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen maximalen Betrag pro MWh nutzbaren Solarertrag Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten pro Jahr, differenziert nach den Themenfeldern 1 bis 4, (jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) begrenzt.1 Bei den Themenfeldern 5 und 6 gelten sowie Gebietskörperschaften in Österreich. andere Förderungsbegrenzungen. Themenfeld Förderungsbegrenzung Solare Prozesswärme 700 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag pro Jahr Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen 550 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag pro Jahr Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und 950 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag pro Jahr Dienstleistungsbetrieben Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe 1.100 Euro/MWh gesamt nutzbaren Solarertrag pro Jahr 1.600 Euro/MWh gesamt nutzbaren Solarertrag pro Jahr bei PVT-Kollektoren2 Neue Technologien und innovative Ansätze keine Begrenzung Solare Großanlanlagen ab 5.000 m² Wirtschaftlichkeitsberechnung Tabelle 1 1 Bei Projekten, die aus Mitteln des Programms „LE 14–20“ gefördert werden, gelten diese Begrenzungen nicht. 2 Bei der Verwendung von PVT-Kollektoren wird für die Ermittlung des Solarertrages der Wärme- und Stromteil addiert Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 4
Diese Förderungsbegrenzung in den Themenfeldern 1–4 HINWEIS: erhöht sich für Projekte, die in das Begleitforschungs- Bei Projekten, die in einer Klima- und Energie programm aufgenommen werden, um 25 %. Die Teilnah- modellregion (KEM) liegen und deren Antrag me am Begleitforschungsprogramm ist für die ausge- steller*innen in die Zielgruppe des Programms wählten Projekte verpflichtend. Die Projektwerber*innen „LE 14–20“ fallen (Details siehe Kapitel 13), müssen der Veröffentlichung der im Rahmen der Begleit- müssen zur Förderungseinreichung Vergleichs forschung gewonnenen Daten zustimmen. angebote vorlegt werden. Ob Ihr Projektstandort in einer KEM liegt finden sie unter Die Förderaktion „Solarthermie – solare Großanlagen“ www.klimaundenergiemodellregionen.at läuft bis zum 24.02.2023 mit mehreren Einreichstich tagen (geplant sind 2 pro Jahr). Nach Registrierung auf der Homepage des Klima- und Energiefonds müssen Unterliegen die Antragsteller*innen dem öffentlichen die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens Vergaberecht erfolgt die Prüfung der Einhaltung der 24.02.2023, 12:00, bei der Kommunalkredit Public Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes erst im Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien, online Rahmen der Endabrechnung. eingereicht werden. Die erste Einreichfrist läuft bis 15.10.2021 – weitere Einreichfristen werden je nach Wenn das einreichende Unternehmen im europäischen verfügbaren Programmbudget auf der Homepage des Emissionshandel (ETS) erfasst ist, wird vor Projekt Klima und Energiefonds sowie der Kommunalkredit einreichung die Kontaktaufnahme mit der Abwicklungs- Public Consulting bekannt gegeben. stelle (KPC) zur Abklärung der Förderungsmöglichkeit empfohlen. Die eingelangten Anträge werden nach dem jeweiligen Einreichstichtag einer fachlichen und inhaltlichen Die für die Förderaktion „Solarthermie – Solare Groß Formalprüfung durch die KPC unterzogen. Danach anlagen“ zur Verfügung stehenden Mittel sind jederzeit werden die Projekte in einer Jurysitzung anhand der über www.solare-grossanlagen.at abrufbar. Beurteilungskriterien (siehe Kapitel 10.2) bewertet und gereiht. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Begleitend zur programmgegenständlichen Investitions Maßgabe des verfügbaren Programmbudgets. Zuerst förderung bietet der Klima- und Energiefonds Beratungs werden die Projekte ausgewählt, die eine EU-Kofinan dienstleistungen im Rahmen der Begleitforschung sowie zierung erhalten, anschließend werden die weiteren für ausgewählte Projekte ein wissenschaftliches Projekte auf Basis der Projektreihung durch die Ex- Betriebsmonitoring an. pert*innenjury gereiht. Die besten Projekte werden für das Begleitforschungsprogramm vorgeschlagen. Die Inanspruchnahme einer Beratung im Vorfeld Aufgrund der Projektreihung trifft das Präsidium des der Einreichung eines Investitionsprojekts ist eine Klima- und Energiefonds die Förderentscheidung. Fördervoraussetzung für die aktuelle Förderaktion (Details siehe Kapitel 11). Die Antragstellung um EU-Kofinanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen der gegen- ständlichen Förderaktion. Das Auswahlverfahren der EU-kofinanzierten Projekte ist in Kapitel 13 beschrieben. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 5
2.0 Was ist neu? Im Rahmen des Themenfelds 6 werden solarthermische Um Projekte für diesen Bereich vorzubereiten wird das Anlagen ab einer Größe von 5.000 m2 Kollektorfläche im Jahr 2020 geschaffene Angebot zur Erstellung von unterstützt. Dabei sind nicht nur das Kollektorfeld, Machbarkeitsstudien für Großobjekte fortgeführt und sondern auch der erforderliche (Groß-)Speicher sowie ausdifferenziert. Nun können neben gesamthaften die Wärmeleitung und eine etwaige Wärmepumpe förder Machbarkeitsstudien auch organisatorisch-wirtschaft fähig. Für derartige Großprojekte, die auch an Standorten liche Machbarkeitsstudien, die auf ein besehendes welche vom europäischen Emissionshandel (ETS) erfasst technisches Konzept aufbauen, angeboten werden. sind möglich sind, gelten spezielle Förderbedingungen wie beispielsweise ein vom Baufortschritt abhängiger Um die Planbarkeit zu erhöhen wurde der Ausschrei- Auszahlungsplan für Projekte mit einer Fördersumme bungszeitraum verlängert. Die Ausschreibung ist bis ab 1 Mio. €. Aufgrund der Komplexität derartiger Groß zum 24.02.2023 geöffnet, wobei es geplant ist pro projekte wird empfohlen vor der Projekteinreichung mit Kalenderjahr zumindest 2 Einreichtermine anzubieten. der Abwicklungsstelle (KPC) Kontakt aufzunehmen. Über den gesamten Ausschreibungszeitraum sollen in Summe 45 Mio. € für große solarthermische Projekte zur Verfügung gestellt werden. 3.0 Programmziele Ziele des Programms sind die Initialzündung für eine Weitere wichtige Ziele sind die Substitution von fossilen breite Umsetzung von hocheffizienten Solarwärme Energieträgern und die damit verbundene CO₂-Einspa- anlagen mit einer Kollektorfläche von über 100 m², die rung sowie die Erhöhung der Energieeffizienz. Es ist kontinuierliche Sammlung von Betriebsdaten, deren daher darauf zu achten, dass die nachhaltige Nutzung Auswertung und somit die Schaffung einer fundierten von bestehenden Abwärmequellen oder erneuerbaren Wissensbasis über den optimalen Betrieb von großen Energiequellen nicht durch eine Solarthermieanlage Solaranlagen sowie der Brückenschlag zwischen For konterkariert wird. Den Förderwerber*innen wird schung und Markt und damit verbunden die Erschließung empfohlen, sich vor Einreichung des Förderantrags neuer Marktsegmente für die Solarthermie. Sämtliche mit den Optionen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms auseinanderzusetzen. gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 6
ZUSATZUNTERSTÜTZUNG 4.0 Beauftragung von Machbarkeitsstudien für Großprojekte Große solarthermische Anlagen können einen wichtigen Es sind 2 Arten von Machbarkeitsstudien Beitrag zur Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten unterstützungsfähig: und Industriebetrieben leisten. Für die Realisierung • Gesamthafte Machbarkeitsstudien (Erarbeitung derartiger Projekte sind jedoch bereits im Vorfeld von Lösungen für technische und organisatorisch- komplexe wirtschaftliche, technische und organisatori- wirtschaftliche Fragestellungen) sche Vorarbeiten erforderlich. Diese Planung und • Organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudien Projektierungsarbeiten sollen im Rahmen der gegen- (ohne technischen Schwerpunkt, jedoch mit techni- ständlichen Ausschreibung unterstützt werden. Neben schen Anpassungen) der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Qualität ist hierbei die Umsetzungsorientierung wesent- Im Rahmen der Antragstellung ist anzugeben welche lich. Im Rahmen der Anträge muss glaubhaft dargestellt Artder Machbarkeitsstudie beantragt wird. Im Falle werden, dass die Projekte nach der Planungsphase einer gesamthaften Machbarkeitsstudie ist darzustellen, weiterverfolgt und auch umgesetzt werden sollen. warum ein eigenständiges technisches Konzept erfor- derlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die im Wesentlich ist dabei neben der Machbarkeitsstudie Antrag benannten Bieter*innen bzw. Planer*innen für ein konkretes Projekt auch eine Wissensbasis für bereits für vergleichbare Anlagen technische Konzepte zukünftige Projekte zu generieren. Daher werden erarbeitet haben. Projektergebnisse gesammelt, Teile veröffentlicht und die Learnings aus den einzelnen Projekten analysiert, Das Angebot über eine Machbarkeitsstudie muss daher aggregiert und an die interessierte Öffentlichkeit in zwei wesentliche und klar trennbare Blöcke mit kommuniziert. getrennten Kosten gestellt werden. • Technische Problemstellung (Anlagendimen sionierung, hydraulische Einbindung, etc …) 4.1 Inhalt und Umfang • Organisatorisch-wirtschaftliche Aspekte (Stake der Machbarkeitsstudien holder*innen-Einbindung, Flächenplanung, etc …) und ggf. notwendige Adaption eines vorhandenen Unterstützt werden die Planung und Projektierung technischen Konzeptes von solarthermischen Anlagen sowie dazugehörigen Komponenten (wie z. B. Speicher, Verrohrung, Wärme- Die eingesetzte Expert*innenjury als Beratungsgremium pumpen etc …) ab einer Anlagengröße von 5.000 m2 kann aufgrund des vorgelegten Angebotes eine Um Bruttokollektorfläche. Die Machbarkeitsstudien sollen reihung zwischen den Kategorien „gesamthafte Mach- für ein konkretes Vorhaben erstellt werden und die barkeitsstudie“ sowie „organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeit einer großen Solarthermieanlage, einge Machbarkeitsstudie“ empfehlen. Die Entscheidung bettet in ein übergeordnetes Energiesystem behandeln. zur Beauftragung trifft der Klima- und Energiefonds. Angebote für Machbarkeitsstudien, die zu den Inhalten der Themenfelder 1 bis 4 der gegenständlichen Aus- Kosten die im Rahmen der vergebenen Machbarkeits- schreibung passen, können gelegt werden. studie von Großprojekten abgerechnet werden, dürfen bei einer anschließenden Projektförderungen nicht noch- mals als Planungskosten geltend gemacht werden. Zu Kontrollzwecken sind alle Belege 10 Jahre aufzubewah- ren und auf Verlangen der KPC zur Kontrolle vorzulegen. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 7
4.2 Notwendige Inhalte der Machbarkeitsstudien Folgende Aspekte müssen im Rahmen des Projektes Die Machbarkeitsstudien beschreiben die Umsetzungs- bearbeitet werden und sind am Projektende den Auftrag- möglichkeit von solarthermischen Großanlagen auf der geber*innen mittels zur Verfügung gestelltem Berichts- Detaillierungsebene einer Entwurfsplanung und bein formulars nachzuweisen. halten auch die Abklärung gegebenenfalls vorhandener behördlicher Auflagen. Nachfolgend sind die relevanten Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie im Überblick zusammengefasst: Notwendige Inhalte gesamthafte Machbarkeitsstudie organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudie Allgemein vollumfänglich vollumfänglich Technisch vollumfänglich Anpassung bereits vorhandener Konzepte Wirtschaftlich / Rechtlich / Sonstiges vollumfänglich vollumfänglich Tabelle 2 Allgemein • Allgemeine Projektbeschreibung inkl. Nennung der Bei organisatorisch-wirtschaftlichen Machbarkeits beteiligten Akteur*innen und Stakeholder*innen sowie studien soll für den technischen Teil auf ein bestehen ihrer Aufgaben im Vorhaben des Konzept der Solarplaner*innen bzw. auf Ergebnisse • Absichtserklärungen (LOI) der beteiligten Akteur*innen von bereits abgeschlossenen Machbarkeitsstudien und Stakeholder*innen das geplante Projekt zu zurückgegriffen und diese für die gegebenen Rahmen unterstützen bedingungen adaptiert werden • Zusammenfassung weiterer technischer und nicht- technischer Aktivitäten sowie sämtlicher erzielter Wirtschaftlich / Rechtlich / Sonstige Ergebnisse in Berichtsform (Machbarkeitsstudie) • Fundierte Kostenschätzung (Investition und Planung) • Umsetzungsplan für die Realisierung der solaren sowie Abschätzung möglicher Förderungen Großanlagen (inklusive Zeit-, und Finanzierungsplan, • Wärmegestehungskosten (investitionsgebundene, Darstellung der Meilensteine) betriebsgebundene und verbrauchsgebundene • Darstellung der wesentlichen Erfahrungen in der Kosten nach der Kapitalwertmethode) basierend Projektierung und der Erfahrungen die für zukünftige auf Ergebnissen dynamischer Simulation des Projekte relevant sind Versorgungssystems • Identifikation von potenziellen behördlichen Auflagen Technisch zum betreffenden Projektvorhaben und geplante • Hydraulisches Blockschaltbild über das gesamte Energie Maßnahmen zur Erfüllung der Auflagen (z. B. Flächen versorgungssystem inkl. solarthermischer Großanlage widmung, Hydrogeologie, Naturschutz, Gewässer- • Entwurfspläne für Wärmespeicherkonstruktionen schutz, Landschaftsschutz, Artenschutz, Wasserwirt- • Anlagendimensionen (Bruttokollektorfläche, Speicher- schaft, Flugsicherheit, Bauverbotszonen, Baurecht, volumen, ggf. Leistung von systemrelevanten elektri- Vergaberecht, etc.) schen/thermischen Wärmepumpen, etc.) in zumindest • Darstellung der geplanten Flächen für die Errichtung zwei verschiedenen Varianten basierend auf Ergeb- der Anlagen. Sollten diese nicht im Eigentum der nissen dynamischer Simulation Förderungswerber*innen stehen, so sind die nächsten • Energiebilanz (inkl. solarthermischer Deckung) auf erforderlichen Schritte bis zu bereits vorhandenen Monatsebene für alle behandelten Varianten basierend Vorverträgen/Absichtserklärungen zur Absicherung auf Ergebnissen dynamischer Simulation der benötigten Flächen aufzuzeigen. • Durchschnittliche Energiespeichertemperaturen auf Monatsebene für alle behandelten Varianten basierend auf Ergebnissen dynamischer Simulation Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 8
4.3 Beauftragungssumme Die Höhe der Beauftragung (inklusive aller Abgaben mit Langzeitwärmespeicherung (Wärmespeicherung und Steuern) hängt von der Art der Machbarkeitsstudie, zumindest über drei Monate) erhöhen sich die maxi der Anlagengröße und von der Wärmespeicherart malen Honorare für Kurzzeitwärmespeicher je Größen- (Kurzzeit- oder Langzeitwärmespeicher) ab. Für gesamt kategorie um 50 %. Für organisatorisch-wirtschaftliche hafte Machbarkeitsstudien in Verbindung mit Kurzzeit- Machbarkeitsstudien gelten eigene maximale Honorar- wärmespeicherung (Wärmespeicher über weniger als sätze laut Tabelle. Bitte teilen Sie die im Angebot ange- 3 Monate) gelten die in Tabelle 3 angeführten maxi gebenen Kosten der Machbarkeitsstudie in technische malen Honorare in Abhängigkeit der Anlagengröße. und organisatorisch-wirtschaftliche Leistungen auf. Für gesamthafte Machbarkeitsstudien in Verbindung Anlagengröße Honorar (max.) Honorar (max.) Honorar (max.) Honorar (max.) gesamthafte gesamthafte Organisatorisch- Organisatorisch- Machbarkeitstudie Machbarkeitstudie wirtschaftliche wirtschaftliche in Verbindung in Verbindung Machbarkeitstudie Machbarkeitstudie mit Kurzzeitwärme mit Langzeitwärme mit Langzeitwärme speicherung speicherung speicherung Anlagen größer 5.000 € 35.000,– € 52.500,– € 16.000,– € 24.000,– und kleiner oder gleich 10.000 m² Anlagen größer 10.000 € 50.000,– € 75.000,– € 23.000,– € 34.500,– und kleiner oder gleich 30.000 m² Anlagen größer 30.000 m² € 65.000,– € 97.500,– € 30.000,– € 45.000,– Tabelle 3 Auszahlungsmodalität: 50 % der Unterstützung werden beizulegen (z. B. von Vertreter*innen der Investor*innen/ bei Auftragsvergabe ausbezahlt. Der Restbetrag wird Nutzer*innen, Vertreter*innen des übergeordneten nach Abnahme des detaillierten Endberichts sowie Energiesystembetreibers). Angebote die diesen Nach- eines zur Veröffentlichung bestimmten publizierbaren weis nicht glaubhaft erbringen können, werden nicht Berichts bezahlt. beauftragt. Die Vergabe von Subarbeitspaketen an externe 4.4 Einreichberechtigte Unternehmen/Einrichtungen ist zulässig. Einreichberechtigt sind sämtliche natürliche und Projekte die bereits eine Unterstützung erhalten haben, juristische Personen sowie Projektkonsortien. beispielsweise im Rahmen der Energieforschung, der Vorzeigeregion Energie oder der Klima und Energie Wesentlich hierbei ist, dass die Einreicher*innen glaub- modellregionen bzw. Projekte welche bereits einen haft nachweisen können, dass Sie das anschließende Förderungsantrag (z. B. Umweltförderung im Inland) Investitionsprojekt umsetzen können und wollen. Sollte gestellt haben, sind nur zur Angebotseinreichung hierfür die Kooperation mit anderen Unternehmen für organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeits notwendig sein, so sind zwingend Absichtserklärungen studien zugelassen. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 9
4.5 Projektauswahl Die Angebote werden nach Prüfung der Erfüllung der • Ökonomisches Potenzial und technische formalen Kriterien von einer Expert*innenjury anhand Multiplizierbarkeit der nachfolgenden Kriterien beurteilt: – Möglichkeit den geplanten Lösungsansatz in • Qualität des Antrages und Eignung des weiteren Projekten kostengünstig anzuwenden Bieter(konsortiums) – Technische Relevanz und Multiplizierbarkeit – Wurden alle Aspekte/notwendigen Inhalte der Machbarkeitsstudie in das Angebot mit Die Entscheidung über die Beauftragung bzw. der aufgenommen? Teilbeauftragung der Machbarkeitsstudien trifft das – Verfügen die Bieter*innen bzw. die Subauftrag Präsidium des Klima- und Energiefonds anhand der nehmer*innen über die notwendigen wirtschaft Empfehlungen der Expert*innenjury. lichen und technischen Fähigkeiten um das Projekt umzusetzen? – Sind die wesentlichen Player für eine spätere 4.6 Einreichung und Umsetzungsfristen Umsetzung am Projekt beteiligt (zumindest mit LOI)? – Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt elektronisch Kosten der Machbarkeitsstudie unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Vorlagen • Umsetzungspotenzial über die zuständige Abwicklungsstelle Kommunalkredit – Technisch: Bietet sich das übergeordnete Public Consulting GmbH. Die erste Einreichfrist endet Energiesystem für die Einbindung einer großen am 15.10.2021 um 12:00 Uhr. Weitere Einreichfristen Solarthermieanlage an? werden je nach verfügbaren Programmbudget auf der – Organisatorisch-wirtschaftlich: werden die rele Homepage des Klima- und Energiefonds sowie der vanten „nicht-technischen“ und zu untersuchenden Kommunalkredit Public Consulting bekannt gegeben. Aspekte angeführt? Die Machbarkeitsstudien müssen spätestens 12 Monate ab Beauftragung fertiggestellt sein. 5.0 Zielgruppe der Investitionsförderung Sämtliche natürliche und juristische Personen in • Konfessionelle Einrichtungen und Vereine Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf • Contractoren die Gewerbeordnung beschränkt), insbesondere • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe • Produktionsbetriebe • Projektkonsortien bei Projekten ab 5.000 m² • Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe Bruttokollektorfläche • Fernwärmenetzbetreiber • Energieversorgungsunternehmen Bürger*innenbeteiligungsprojekte können von sämt • Tourismusbetriebe lichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen • Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebiets unter Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien körperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, eine förderfähige Projektart dar. auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 10
6.0 Fördergegenstand Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen Besonders innovative Projekte, die aus wissenschaftlicher in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit Sicht von speziellem Interesse sind, sowie Anlagen einer Bruttokollektorfläche ab 100 m2 (außer in Themen- mit einer Bruttokollektorfläche von mehr als 5.000 m² feld 5), die bis spätestens 18 Monate nach Förderungs werden von einem Expert*innengremium ausgewählt. zusage3 fertiggestellt sein müssen, in 6 verschiedenen Die ausgewählten Projekte werden nach Aufnahme des Themenbereichen gefördert: Regelbetriebs ein Jahr lang wissenschaftlich betreut und erhalten Feedback zur Anlagenoptimierung von 1. Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben der Begleitforschung. 2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärme versorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze). Projekte für eine EU-Kofinanzierung werden nach dem 3. Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamt in Kapitel 13 „Österreichisches Programm für ländliche wärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungs Entwicklung 2014–2020“ beschriebenen Verfahren betrieben ausgewählt. 4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe 5. Neue Technologien und innovative Ansätze 6. Solare Großanlagen ab 5.000 m² 6.1 THEMENFELD 1 Solare Prozesswärme Die eingereichten Projekte müssen einen hohen I nnovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und In Österreich entfallen in etwa 30 % des thermischen ökonomisch multiplizierbar sein. Es ist darauf zu achten, Energieverbrauchs auf industrielle Anwendungen. dass die installierte Solaranlage und deren Einbindung – Gleichzeitig steckt die Verwendung solarer Wärme für beispielsweise in einen Prozess – theoretisch auch an (industrielle) Prozesse noch in den Kinderschuhen. anderen Gebäuden bzw. bei ähnlichen Prozessen durch Weltweit gibt es in diesem Bereich wenige dokumen führbar wären. Speziallösungen, die sich weder wirt- tierte Anlagen. Allein dieser Gegensatz zwischen dem schaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Betriebs- Anteil am Energiebedarf und der derzeitigen Anwen- und Gebäudestrukturen bzw. Prozessen durchführen dung der Solarthermie zeigt, welches Potenzial es lassen würden, sind nicht erwünscht. Vor der Einrei- in diesem Bereich gibt. chung des Förderansuchens – spätestens 1 Woche vor der aktuellen Einreichfrist – muss ein verpflichtendes Förderfähige Maßnahmen Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energie Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative fonds beauftragten Beratungsexpert*innen durchgeführt solarthermische Anlagen gefördert, deren erzeugte werden. Das Beratungsgespräch ermöglicht einen fach thermische Energie im Rahmen von Prozessen in lichen Input von Beratungsexpert*innen noch während Landwirtschaftlichen- oder Produktionsbetrieben der Projektplanung der einzureichenden Maßnahme, verwendet wird. Weiters werden Anlagen gefördert, die wodurch die Einreicher*innen neben der Investitions zum Antrieb von wärmegetriebenen Kältemaschinen förderung zusätzlich eine kostenlose Unterstützung verwendet werden. Die Nutzung der erzeugten thermi- und Beratung durch führende österreichische Solar schen Energie im Prozess muss im Vordergrund stehen thermieexpert*innen bereits in der Planungsphase und zum überwiegenden Teil erfolgen, eine Mitnutzung erhalten und somit kostspielige Fehlplanungen für andere Bereiche (z. B. Warmwasseraufbereitung für vermieden werden können. Sanitäranlagen) ist zulässig. Es gibt keine Einschränkung auf den Temperaturbereich des Prozesses. Ein Nachweis über die Eignung des gewählten Kollektors für den jeweiligen Temperaturbereich ist durch Angabe der Kollektorkenndaten (durch Solarkeymark-Zertifikat bzw. Prüfung nach ÖNORM EN ISO 9806 oder gleichwertige internationale Normen) zu erbringen. 3 Fertigstellungsfrist-Ausnahmen: • Projekte mit EU-Kofinanzierung bis spätestens 31.07.2023 • Themenfeld 6 (Anlagen ab 5.000 m²) bis spätestens 31.07.2025 Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 11
Innovationskriterien Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme der Umweltförderung im Inland zur Förderung ein ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich gereicht werden. Planungskosten für die förderfähigen der Nutzung solarer Prozesswärme in Landwirtschafts- Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der und Produktionsbetrieben sind beispielsweise folgende umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Elemente besonders innovativ: • Anlagen mit einer einfachen, aber effektiven Ein Themenspezifische Fördervoraussetzungen bindung der Solarthermieanlage in den Prozess Die weiteren Fördervoraussetzungen und die zu • Anlagen, deren Prozessintegration einen hohen erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 8 und 9 Grad an Multiplizierbarkeit aufweist dargestellt. • Systemkonzepte mit einem hohen Potenzial zur Kostenreduktion • Konzepte zur Wärmeabfuhr in produktionsschwachen 6.2 THEMENFELD 2 Zeiten (z. B. Wochenende) Solare Einspeisung in • Maßnahmen zur Absenkung der erforderlichen netzgebundene Wärmeversorgungen Prozesstemperaturen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) • Maßnahmen zur Absenkung der erforderlichen Versorgungstemperaturen Im Bereich der netzgebundenen Wärmeversorgung gibt • Standardisierte Wärme- und Kälteversorgungspakete es bereits einige Anlagen in Österreich, die erfolgreich für ausgewählte Prozesse, in denen die Solaranlage in Betrieb sind. Eine breite Anwendung dieser Wärme- einen fixen Bestandteil darstellt versorgungstechnologie vor allem in größerem Maßstab • Anlagensysteme, in denen solarthermisches Kühlen lässt aber bisher aus verschiedenen Gründen auf sich effizient ins Gesamtsystem integriert wird warten, obwohl gerade dieser Bereich einen wesent • Anlagen, bei denen die Kältemaschine auch lichen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer im Wärmepumpenbetrieb eingesetzt wird Energie bei der Wärmeversorgung leisten könnte. • Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit Förderfähige Maßnahmen die Kosten senken sowie die Effizienz steigern Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative • Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine Solaranlagen mit Einspeisung in eine netzgebundene Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten Wärmeversorgung von Wärmekund*innen gefördert. (Wind, Gewicht) ermöglichen Dabei können sowohl die Anbindung an Nah- bzw. • Innovative Kollektortechnologien Fernwärmenetze mit Wärmeverkauf zur Versorgung (z. B. zertifizierte Solar-Luftkollektoren) von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von • Innovative Speichertechnologien zumindest 2 unterschiedlichen Eigentümer*innen als auch die Anbindung an innerbetriebliche Wärmenetze Förderfähige Kosten zur Wärmeversorgung von mindestens 2 baulich Förderfähig sind die Kosten für die Solarthermieanlage getrennten Objekten (mit eigenen Heizkreisläufen) inklusive Verrohrung, der Wärmespeicher, die Einbindung gefördert werden. der solaren Wärme in den Prozess und die Messinstru- mente für die Begleitforschung (inklusive Datenüber- Der optimalen Abstimmung von Solaranlage und mittlung). Kosten für die Prozesseinbindung werden Heizkessel kommt größte Bedeutung zu. Aus Gründen im Ausmaß von maximal 50 % der umweltrelevanten der Energieeffizienz sind die Schwachlastzeiten des Investitionskosten berücksichtigt. Mit solarer Wärme Heizkessels insbesondere im Sommer großteils durch angetriebene Kälteanlagen werden im gegenständlichen die Solaranlage abzudecken. Themenfeld nicht gefördert. Diese können im Rahmen Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 12
Innovationskriterien Themenspezifische Fördervoraussetzungen Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme Für dieses Themenfeld gibt es keine themenspezifischen ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich Voraussetzungen, die allgemeinen Fördervoraussetzungen der solaren Einspeisung in netzgebundene Wärme und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 8 versorgungen sind beispielsweise folgende Elemente und 9 dargestellt. besonders innovativ: • Netze mit besonders niedrigen Netztemperaturen (Vor- und/oder Rücklauftemperatur) 6.3 THEMENFELD 3 • Netze mit innovativem Netztemperaturmanagement Hohe solare Deckungsgrade • Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs) reduktion in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben • Konzepte, die einen möglichst effektiven Betrieb des/der Heizkessel/s sicherstellen (Vermeidung Im Laufe des letzten Jahrzehnts sind sogenannte von Takten, Vermeidung von Sommerbetrieb) „Kombisysteme“, also Systeme, die sowohl Warm • Konzepte für hochintegrierte Wärmenetze mit wasser als auch Wärme für Heizzwecke zur Verfügung mehreren Wärmequellen (KWK, Abwärme, Wärme- stellen, zum Standard geworden. Dennoch ist der pumpen etc.) solare Deckungsgrad in den heutigen Anlagen meist • Lösungen zur dezentralen Netzeinspeisung in Hin- gering. Dies trifft besonders auf Anlagen im Gewerbe- blick auf reduzierte Netzverluste und verbessertes und Dienstleistungsbereich zu, da diese in der Lastmanagement Regel aufgrund ihrer Größe einen höheren Gesamt • Regelungen, die Wetterprognosen automatisch wärmebedarf haben. berücksichtigen • Regelungen, die ein intelligentes Last- und Förderfähige Maßnahmen Speichermanagement ermöglichen Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative • Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion solare Großanlagen im Bereich Gewerbe- und Dienst des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit leistungsbetriebe mit einem hohen solaren Deckungs die Kosten senken sowie die Effizienz steigern grad (d. h. > 20 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs4) • Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine gefördert. Die gewonnene Wärme soll vorwiegend für Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten Warmwasser und Heizung verwendet werden. Im Falle (Wind, Gewicht) ermöglichen einer Warmwasseraufbereitung von Trinkwasser muss • Innovative Kollektortechnologien im Sinne der Vermeidung der Legionellen-Problematik • Innovative Speichertechnologien die ÖNORM B5019 beachtet werden. Von diesem Themenfeld sind ausgenommen: Förderfähige Kosten • Produzierendes Gewerbe (Produktionsunternehmen Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage können Projekte im Themenfeld 1, „Solare Prozess- inklusive Verrohrung, Wärmespeicher, Einbindung der wärme“, einreichen) solaren Wärme ins Verteilnetz und Messinstrumente • Anlagen im Tourismusbereich zur Beheizung von für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Freibädern, wenn bisher keine Heizung bestand Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen oder es sich um eine Neuerrichtung handelt werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umwelt relevanten Investitionskosten anerkannt. 4 bezieht sich auf die direkt genutzte Solarwärme Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 13
Innovationskriterien 6.4 THEMENFELD 4 Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme Solarthermie in Kombination mit ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren der hohen solaren Deckungsgrade sind beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ: In den letzten Jahren haben sich unterschiedliche • Lösungen zur Nutzung oder Speicherung des Kombinationen zwischen Solarthermie- und Wärme- solaren Überschusses in den Sommermonaten pumpen als vielversprechende Systemlösungen gezeigt. • Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten Bei diesen Systemen kann die Solarenergie direkt, reduktion indirekt über eine Wärmepumpe als auch kombiniert • Anlagen mit besonders niedrigen Vor- und Rücklauf genutzt werden. Im Rahmen dieses Themenfeldes sollen temperaturen für Heizung und/oder Trinkwasser innovative Technologiekombinationen wie beispielsweise erwärmung solarthermische Regeneration von Erdspeichern, • Anlagen, bei denen die Kollektoren funktionaler Nutzung von Wasserspeichern als Quelle von Wärme- Gebäudebestandteil sind pumpen, Nutzung von Eisspeichern, solarthermisch • Anlagenkonzepte mit Wärmepumpe oder Abwärme gespeiste Anergienetze, etc. mit Fokus auf integrale als Backup-Wärmequelle Gesamtwärmeversorgungssysteme angesprochen • Innovative und kostengünstige Speichersysteme werden. In diesem Zusammenhang wird aber auch die (z. B. Bauteilaktivierung) effiziente Integration von weiteren Niedertemperatur- • Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine quellen wie z. B. Abwärme aus industriellen Prozessen Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten oder Rauchgaskondensationsanlagen adressiert. (Wind, Gewicht) ermöglichen • Standardisierte Wärmeversorgungspakete für Förderungsfähige Maßnahmen ausgewählte Anwendungen, in denen die Solar Im Rahmen dieses Themenfeldes werden kombinierte anlage einen fixen Bestandteil darstellt thermische Solaranlagen bzw. PVT-Kollektoren und • Innovative Kollektortechnologien Wärmepumpen gefördert, welche die Solarenergie • Innovative Speichertechnologien entweder direkt (auf dem notwendigen Temperatur niveau des Wärmeverbrauchers) bzw. indirekt (als Förderfähige Kosten Quelle für die Wärmepumpe) in Abhängigkeit der Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklu Betriebszustände und Verbrauchererfordernisse sive Verrohrung, Speicher und Messinstrumente für nutzen. Das Vorliegen eines direkten Zusammenhangs die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). der thermische Solaranlage mit der Wärmepumpe Bei Bauteilaktivierungen sind jene Mehrkosten förder ist Voraussetzung für dieses Themenfeld. fähig, die für Speichermassen über die übliche Bau konstruktion hinaus zu tragen sind. Planungskosten für Von diesem Themenfeld ausgenommen sind Techno die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von logiekombinationen, die Außenluft als Wärmequelle bis zu 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten für die Wärmepumpe nutzen. anerkannt. Innovationskriterien Themenspezifische Fördervoraussetzungen Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme Es ist eine Darstellung des jährlichen Gesamtenergie ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich bedarfs für Warmwasser und Heizung im Rahmen der Solarthermie in Verbindung mit Wärmepumpe sind des Förderansuchens vorzulegen. Die weiteren Förder beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ: voraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen • Lösungen zur Nutzung oder Speicherung des werden in Kapitel 8 und 9 dargestellt. solaren Überschusses in den Sommermonaten • Systemlösungen, welche die Gesamteffizienz im Vergleich zur Nutzung von Einzeltechnologien steigern • Anlagenkonzepte, die aufgrund spezifischer Rahmenbedingungen erst durch die Kombination der Technologien den Einsatz erneuerbarer Energie träger ermöglichen Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 14
• Gesamtsystemlösungen, die eine kaskadische Wärmepumpen, welche gespeicherte Solarenergie auf und multiple Nutzung von Niedertemperaturquellen ein höheres, nutzbares Temperaturniveau anheben ermöglichen und somit signifikant zur Steigerung werden im gegenständlichen Themenfeld zu denselben der Gesamteffizienz beitragen Konditionen wie der Solarthermieteil der Anlage • Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten gefördert. reduktion • Anlagen mit besonders niedrigen Vor- und Die maximale Förderung wird nach der vom Kollektor- Rücklauftemperaturen für Heizung und/oder feld in das Gesamtsystem (direkt und indirekt) ein Trinkwassererwärmung gespeisten Solarenergie berechnet. Bei PVT-Systemen • Anlagen, bei denen die Kollektoren funktionaler wird für die Berechnung der Wärme- und Stromertrag Gebäudebestandteil sind addiert. • Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten Bei Wärmepumpen, die auch zur Kühlung eingesetzt (Wind, Gewicht) ermöglichen werden, muss für die erforderliche Kühlleistung eine • Standardisierte Wärmeversorgungspakete für leistungsgleiche Referenz-Kälteanlage (z. B. Kalt ausgewählte Anwendungen, in denen die Solar wassersatz) von den förderungsfähigen Investitions anlage einen fixen Bestandteil darstellt kosten in Abzug gebracht werden, wenn bisher keine • Innovative Kollektortechnologien Kälteversorgung bestand, diese erweitert oder aufgrund • Innovative Speichertechnologien die einerseits von gesetzlichen Vorschriften getauscht werden muss. sowohl die Effizienz des betreffenden Wärmever sorgungssystems erhöhen als auch andererseits die Themenspezifische Fördervoraussetzungen übergeordneten Flexibilitätspotenziale in netzgebun- • Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mit Nutzung denen Energieversorgungsstrukturen (Stromnetz oder der solaren Niedertemperaturwärme als Wärmequelle Wärmenetz) verbessern. Neben Wasserspeichern und (und gegebenenfalls auch anderen Quellen) muss Feststoffspeichern (z. B. Bauteilaktivierung) sollen mindestens bei 3,8 liegen. insbesondere auch Phasenwechselspeicher als auch • Das eingesetzte Kältemittel muss ein GWP thermochemische Speicher adressiert werden. von weniger als 2.000 aufweisen 5. • Wärmepumpen < 100 kW thermischer Leistung Förderungsfähige Kosten müssen die EHPA-Gütesiegelkriterien (Abschnitt 2.1 Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage in der Version 1.7 vom 07.06.2018) einhalten. inklusive Verrohrung, Speicher (z. B. Wasser- und Eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen Erdspeicher, PCM und thermochemische Speicher), (< 100 kW) finden Sie unter Wärmepumpe inkl. Verrohrung bis zum Hauptverteiler www.umweltfoerderung.at/solaregrossanlagen. des Wärmeverteilsystems und Anlagenregelung sowie • Bei abgedeckten PVT-Kollektoren kann alternativ Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive zur Solar Keymark Zertifzierung die Praxistauglichkeit Datenübermittlung). Bei Bauteilaktivierungen sind mit einem Kollektorprüfbericht nachgewiesen werden. jene Mehrkosten förderfähig, die für Speichermassen über die übliche Baukonstruktion hinaus zu tragen sind. Die weiteren Fördervoraussetzungen und die zu Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen rbringenden Unterlagen werden in Kapitel 8 und 9 e werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umwelt dargestellt. relevanten Investitionskosten anerkannt. 5 Bestimmung nach 5. IPCC Sachstandsbericht Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 15
6.5 THEMENFELD 5 Neue Technologien und innovative Ansätze In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Forschungs- • Einsatz neuer Konzepte zur solarthermischen aktivitäten im Bereich der Solarthermie, die zu innovativen Deckung von mindestens 70 % des Gesamtwärme Lösungen geführt haben. Im Rahmen dieses Themenfelds bedarfes eines Gebäudes7 soll eine Brücke zwischen Forschung und Markt geschla- • Einsatz von Lösungen, die Temperaturen von gen werden. Daher werden im Rahmen dieses Themen- über 150 °C zur Verfügung stellen felds neue Technologien und innovative Ansätze gefördert, die neu entwickelte, marktreife Technologien für große Förderfähige Kosten solarthermische Anwendungen in der Praxis umsetzen.6 Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklusive Verrohrung, Wärmespeicher, die Einbindung der solaren Im Themenfeld „Neue Technologien und innovative Wärme in den Prozess analog zu Themenfeld 1 und Ansätze“ werden maximal 10 Projekte gefördert. Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive Einzelne Projekte werden mit maximal 200.000 Euro Datenübermittlung). Planungskosten für die förderfähi- gefördert. gen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden solarthermische Anlagen, die Themenspezifische Fördervoraussetzungen besonders innovative Systemkomponenten aufweisen. Das Kollektorfeld der Anlage muss eine Größe von Besonderer Wert wird hierbei auf den Innovationsgrad zumindest 50 m² und maximal 500 m² aufweisen. der Systemkomponenten und deren Potenzial zur Sollte in begründeten Fällen für das solar unterstützte Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Wärmeversorgungssystem aufgrund der Integration von innovativen Komponenten keine dynamische System Innovationskriterien simulation mit üblichem Aufwand möglich sein (Neu- Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme heitsgrad), kann vom simulationstechnischen Nachweis ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Beispiele abgesehen werden. Allerdings ist für das gesamte für förderfähige innovative Ansätze sind: Wärmeversorgungssystem zumindest eine plausible • Einsatz von neuen Kollektortechnologien und nachvollziehbare Energiebilanz für ein Kalenderjahr, (z. B. Kollektoren mit hohem Polymeranteil) basierend auf Monatswerten (Input/Output), inklusive • Einsatz von neuen Speichertechnologien Ertragsprognose für das Solarsystem sowie Darstellung (z. B. vakuumgedämmte Speicher) der durch die Solaranlage ersetzten Energieträger (Art • Innovative Speichertechnologien und Menge der Energieträger), vorzulegen. Die Ergebnis- • Einsatz neuer Konzepte zum Stagnationsmanagement se der Berechnungen sind grafisch darzustellen in einer • Einsatz von Lösungen zur automatisierten Funktions- Jahresganglinie, aufgeschlüsselt nach Verbrauchsarten und Ertragssicherung während des Anlagenbetriebes (Warmwasser/Heizung/Prozesswärme), sowie in einem • Einsatz von Lösungen, die ein besonders hohes Maß Energieflussdiagramm. an technischer Standardisierung der Anlage erlauben • (d. h. Sicherstellung der kosteneffizienten Multiplizier Sollte es aufgrund der Bauart bzw. der Neuartigkeit des barkeit der Anlagentechnik) Kollektors keine Zertifizierung nach „Solar Keymark“ • Einsatz von besonders kosteneffizienten Systemen bzw. dem Österreichischen Umweltzeichen geben, kann mit hoher Qualität (d. h. Systempreis unter 350 Euro der Nachweis der Zertifizierung entfallen. Die Funktion pro m² Kollektorfläche) und Praxistauglichkeit sind jedoch glaubhaft (z. B. in Form eines Kollektorprüfberichtes) darzustellen. Die Beurteilung obliegt einer Expert*innenjury. 6 Test- und Demonstrationsanlagen mit überwiegendem Forschungscharakter sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. 7 Förderfähige Maßnahmen analog zu Themenfeld 3, „Hohe solare Deckungsgrade“. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 16
Der Innovationsgehalt der neuen Komponenten ist Innovationskriterien inklusive einer Darstellung der Vor-/Nachteile im Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist Vergleich mit konventionellen Komponenten bzw. ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der Systemen zu zeigen. Die technische Multiplizierbarkeit solaren Großanlagen ab 5.000 m² Bruttokollektorfläche des Systems mit den innovativen Anlagenkomponenten sind beispielsweise folgende Elemente besonders ist darzustellen. innovativ: • Konzepte für hochintegrierte Wärmenetze mit Die Begrenzung der Förderhöhe (siehe Kapitel 7) ent mehreren Wärmequellen (KWK, Abwärme, Wärme fällt im Themenfeld 5. Die Auswahl der Projekte für das pumpen etc.) und Regelungen, die ein intelligentes Themenfeld 5 erfolgt durch ein Expert*innengremium. Last- und Speichermanagement ermöglichen • Integration von Saisonalspeichern Wird ein Projekt von der Expert*innenjury als nicht für • Integration von Ad- oder Absorptionswärmepumpen das Themenfeld 5 passend beurteilt, kann das Projekt bzw. Kompressionswärmepumpen zur Steigerung in ein anderes Themenfeld übernommen werden, sofern des nutzbaren Solarertrages alle spezifischen Voraussetzungen des Themenfeldes • Netze mit innovativem Netztemperaturmanagement- erfüllt werden. Aus Kosteneffizienzgründen kann auf Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kostenreduktion eine Aufnahme in die Begleitforschung verzichtet z. B. Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion werden, wenn es mehrere gleichartige Projekte gibt des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit und dadurch kein Mehrwert für die Begleitforschung Kosten senken sowie Effizienz steigern entsteht. • Konzepte, die einen möglichst effektiven Betrieb des/der Heizkessel/s sicherstellen (Vermeidung von Takten, Vermeidung von Sommer- bzw. 6.6 THEMENFELD 6 Schwachlastbetrieb) Solare Großanlagen ab 5.000 m² Förderfähige Kosten Im Bereich der Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklu ab 5.000 m² gibt es nur wenige Beispiele in Österreich. sive Verrohrung, Wärmespeicher, Einbindung der solaren Vor allem im Bereich der netzgebundenen Wärmever- Wärme bis zum Hauptverteiler (Eigenversorgung) bzw. sorgung sowie bei der solaren Prozesswärme haben ins Verteilnetz (netzgebundene Wärmeversorgung), BIG-Solar-Anlagen großes Potential. In Kombination Regelungstechnik und Messinstrumente für die Begleit- mit Langzeitwärmespeichern (Monats- und Saisonal forschung (inklusive Datenübermittlung). Außerdem speicher) und Wärmepumpen kann die Solarenergie im können die Kosten von Wärmepumpen anerkannt Gesamtsystem noch besser genutzt werden. Einreich werden, wenn ein direkter Zusammenhang der thermi- berechtigt sind alle Projekte die aufgrund ihres Charak- schen Solaranlage mit der Wärmepumpe besteht und ters in den Themenfelder 1–4 förderfähig wären. diese zur Steigerung des nutzbaren Solarertrages dient. Die Anbindung an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz zählt Förderfähige Maßnahmen ebenso zu den förderungsfähigen Kosten. Planungs Im Rahmen dieses Themenfeldes werden innovative kosten für die förderfähigen Maßnahmen werden solarthermische Großanlagen mit einer Bruttokollektor- im Ausmaß von bis zu 15 % der umweltrelevanten fläche ab 5.000 m² gefördert. Die gewonnene Wärme Investitionskosten anerkannt. kann für die Wärme-Eigenversorgung als auch für die Einspeisung in eine netzgebundene Wärmeversorgung von Wärmekund*innen dienen. Die solare Großanlage kann mit einem Speicher (Kurzzeit- oder Saisonal speicher), unabhängig von der Speichertechnologie – z. B. Wasser- und Erdspeicher, PCM und thermochemische Speicher – und einer Wärmepumpe (Ab- oder Adsorp- tions-Wärmepumpe, Kompressions- Wärmepumpe) sinnvoll ergänzt werden. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 17
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