Leitfaden Solarthermie - solare Großanlagen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
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Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen Jahresprogramm 2021 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, April 2021
Inhalt
Vorwort 3
1.0 Das Wichtigste in Kürze 4
2.0 Was ist neu? 6
3.0 Programmziele 6
4.0 Beauftragung von Machbarkeitsstudien für Großprojekte 7
4.1 Inhalt und Umfang der Machbarkeitsstudien 7
4.2 Notwendige Inhalte der Machbarkeitsstudien 8
4.3 Beauftragungssumme 9
4.4 Einreichberechtigte 9
4.5 Projektauswahl 10
4.6 Einreichung und Umsetzungsfristen 10
5.0 Zielgruppe der Investitionsförderung 10
6.0 Fördergegenstand 11
6.1 THEMENFELD 1 Solare Prozesswärme 11
6.2 THEMENFELD 2 Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen
(Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze) 12
6.3 THEMENFELD 3 Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs)
in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben 13
6.4 THEMENFELD 4 Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren 14
6.5 THEMENFELD 5 Neue Technologien und innovative Ansätze 16
6.6 THEMENFELD 6 Solare Großanlagen ab 5.000 m² 17
7.0 Förderhöhe 19
7.1 Kombination von Förderungen 20
7.2 Nicht förderfähige Anlagen und Kosten 21
8.0 Allgemeine Fördervoraussetzungen 21
9.0 Einreichunterlagen 23
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 110.0 Ablauf und Budget 25
10.1 Ablauf und Auswahl der Projekte 25
10.2 Beurteilungskriterien 26
10.3 Zeitplan und Einreichfristen 26
10.4 Auszahlungsmodalitäten 26
10.5 Fertigstellungsfrist 26
10.6 Budget 26
11.0 Begleitforschung 27
12.0 Rechtliche Grundlagen 28
13.0 Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) 28
14.0 Datenschutz und Veröffentlichung der Förderzusagen und der Beauftragungen 31
15.0 Kontakte 32
15.1 Programmauftrag und -verantwortung 32
15.2 Beratungsexpert*innen 32
15.3 Einreichung und Abwicklung 32
16.0 Publizitätsmaßnahmen 32
Impressum 33
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 2Vorwort
Solarthermie kann einen wesentlichen Beitrag zu einer künftigen CO₂-neutralen Wärmeversorgung ohne Abhängig-
keit von fossilen Brennstoffen leisten. Wesentlich hierfür sind insbesondere Großanlagen, die kostengünstig und
effizient Wärme erzeugen. Um diesen Großanlagen in Österreich zum Durchbruch zu verhelfen legt der Klima- und
Energiefonds mit dieser Ausschreibung einen neuen Schwerpunkt auf BIG-Solarprojekte mit einer Kollektorfläche
ab 5.000 m2. Im Rahmen der Ausschreibung sollen in Summe 45 Mio. Euro für den Ausbau dieser klimafreundlichen
Technologie in Österreich zur Verfügung gestellt werden. Um Unternehmen und Kommunen die notwendige
Planungssicherheit für derartige Projekte zu bieten gelten die Förderbedingungen bis Februar 2023. Darüber hinaus
wird die im Jahr 2020 initiierte Unterstützung für Planungs- und Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m2
fortgeführt und weiter ausdifferenziert.
Die weiteren Schwerpunktbereiche des Programms reichen von solarer Prozesswärme über solare Netzeinspeisung,
hohen solaren Deckungsgraden bis hin zu solarthermischen Anlagen in Kombination mit Wärmepumpen (auch mit
PVT-Kollektoren). In einem zusätzlichen Schwerpunkt wird der Einsatz von neuen, innovativen Technologien für
große solarthermische Anwendungen in der Praxis gefördert.
Besonders innovative Projekte werden, wie in den Vorjahren, in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen
und mit intensivem Monitoring betreut. Die Erkenntnisse daraus dienen der Weiterentwicklung der Technologie
und fließen laufend in die Umsetzung neuer solarer Großanlagen ein.
Die Ziele des Programms liegen in der Planung und Umsetzung von hocheffizienten großen solarthermischen
Anlagen, in der kontinuierlichen Sammlung von Betriebsdaten als Wissensbasis für den optimalen Betrieb sowie
in der Erschließung neuer Marktsegmente. Die Kombination der Solarthermieanlagen mit Effizienzmaßnahmen
oder anderen Technologien kann dabei die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems verbessern.
Wir laden Sie herzlich ein, Ihr Projekt im Rahmen dieser spannenden Förderaktion einzureichen,
und w ünschen I hnen viel Erfolg!
Ingmar Höbarth Theresia Vogel
Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 31.0 Das Wichtigste in Kürze
Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen Die Förderaktion umfasst die folgenden
dieses Programms innovative große solarthermische 6 Themenfelder:
Anlagen mit einer Kollektorfläche ab 100 m2 (für Themen 1. Solare Prozesswärme
feld 5 gelten spezielle Anforderungen). Die Förderung 2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärme
erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitions versorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
zuschüssen. Darüber hinaus bietet der Klima- und 3. Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des
Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Einreich- Gesamtwärmebedarfs) in Gewerbe- und
beratung (bis spätestens eine Woche vor Einreichschluss) Dienstleistungsbetrieben
allen Förderwerber*innen und Anlagenbetreiber*innen 4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
die kostenlose Möglichkeit zur Diskussion von Verbesse- 5. Neue Technologien und innovative Ansätze
rungsvorschlägen und Optimierungsmöglichkeiten mit 6. Solare Großanlagen ab 5.000 m²
einschlägigen Expert*innen bei der Projektentwicklung.
Zusätzlich werden im Programm Machbarkeitsstudien
Besonders innovative Projekte sowie Projekte über für Großprojekte mit mehr als 5.000 m² Kollektorfläche
5.000 m² Bruttokollektorfläche werden in das Begleit unterstützt.
forschungsprogramm aufgenommen. Die Auswahl der
Projekte für das Begleitforschungsprogramm und das Bei Projekten, die ausschließlich aus nationalen
Themenfeld 5 erfolgt durch ein Expert*innengremium. Mitteln gefördert werden, ist die Förderung mit einem
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen maximalen Betrag pro MWh nutzbaren Solarertrag
Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten pro Jahr, differenziert nach den Themenfeldern 1 bis 4,
(jedoch nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt) begrenzt.1 Bei den Themenfeldern 5 und 6 gelten
sowie Gebietskörperschaften in Österreich. andere Förderungsbegrenzungen.
Themenfeld Förderungsbegrenzung
Solare Prozesswärme 700 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag pro Jahr
Solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeversorgungen 550 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag pro Jahr
Hohe solare Deckungsgrade in Gewerbe- und 950 Euro/MWh direkt nutzbaren Solarertrag pro Jahr
Dienstleistungsbetrieben
Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe 1.100 Euro/MWh gesamt nutzbaren Solarertrag pro Jahr
1.600 Euro/MWh gesamt nutzbaren Solarertrag pro Jahr
bei PVT-Kollektoren2
Neue Technologien und innovative Ansätze keine Begrenzung
Solare Großanlanlagen ab 5.000 m² Wirtschaftlichkeitsberechnung
Tabelle 1
1
Bei Projekten, die aus Mitteln des Programms „LE 14–20“ gefördert werden,
gelten diese Begrenzungen nicht.
2
Bei der Verwendung von PVT-Kollektoren wird für die Ermittlung
des Solarertrages der Wärme- und Stromteil addiert Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 4Diese Förderungsbegrenzung in den Themenfeldern 1–4 HINWEIS:
erhöht sich für Projekte, die in das Begleitforschungs- Bei Projekten, die in einer Klima- und Energie
programm aufgenommen werden, um 25 %. Die Teilnah- modellregion (KEM) liegen und deren Antrag
me am Begleitforschungsprogramm ist für die ausge- steller*innen in die Zielgruppe des Programms
wählten Projekte verpflichtend. Die Projektwerber*innen „LE 14–20“ fallen (Details siehe Kapitel 13),
müssen der Veröffentlichung der im Rahmen der Begleit- müssen zur Förderungseinreichung Vergleichs
forschung gewonnenen Daten zustimmen. angebote vorlegt werden. Ob Ihr Projektstandort
in einer KEM liegt finden sie unter
Die Förderaktion „Solarthermie – solare Großanlagen“ www.klimaundenergiemodellregionen.at
läuft bis zum 24.02.2023 mit mehreren Einreichstich
tagen (geplant sind 2 pro Jahr). Nach Registrierung auf
der Homepage des Klima- und Energiefonds müssen Unterliegen die Antragsteller*innen dem öffentlichen
die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens Vergaberecht erfolgt die Prüfung der Einhaltung der
24.02.2023, 12:00, bei der Kommunalkredit Public Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes erst im
Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien, online Rahmen der Endabrechnung.
eingereicht werden. Die erste Einreichfrist läuft bis
15.10.2021 – weitere Einreichfristen werden je nach Wenn das einreichende Unternehmen im europäischen
verfügbaren Programmbudget auf der Homepage des Emissionshandel (ETS) erfasst ist, wird vor Projekt
Klima und Energiefonds sowie der Kommunalkredit einreichung die Kontaktaufnahme mit der Abwicklungs-
Public Consulting bekannt gegeben. stelle (KPC) zur Abklärung der Förderungsmöglichkeit
empfohlen.
Die eingelangten Anträge werden nach dem jeweiligen
Einreichstichtag einer fachlichen und inhaltlichen Die für die Förderaktion „Solarthermie – Solare Groß
Formalprüfung durch die KPC unterzogen. Danach anlagen“ zur Verfügung stehenden Mittel sind jederzeit
werden die Projekte in einer Jurysitzung anhand der über www.solare-grossanlagen.at abrufbar.
Beurteilungskriterien (siehe Kapitel 10.2) bewertet
und gereiht. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Begleitend zur programmgegenständlichen Investitions
Maßgabe des verfügbaren Programmbudgets. Zuerst förderung bietet der Klima- und Energiefonds Beratungs
werden die Projekte ausgewählt, die eine EU-Kofinan dienstleistungen im Rahmen der Begleitforschung sowie
zierung erhalten, anschließend werden die weiteren für ausgewählte Projekte ein wissenschaftliches
Projekte auf Basis der Projektreihung durch die Ex- Betriebsmonitoring an.
pert*innenjury gereiht. Die besten Projekte werden
für das Begleitforschungsprogramm vorgeschlagen. Die Inanspruchnahme einer Beratung im Vorfeld
Aufgrund der Projektreihung trifft das Präsidium des der Einreichung eines Investitionsprojekts ist eine
Klima- und Energiefonds die Förderentscheidung. Fördervoraussetzung für die aktuelle Förderaktion
(Details siehe Kapitel 11).
Die Antragstellung um EU-Kofinanzierung erfolgt
automatisch mit Antragstellung im Rahmen der gegen-
ständlichen Förderaktion. Das Auswahlverfahren der
EU-kofinanzierten Projekte ist in Kapitel 13 beschrieben.
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 52.0 Was ist neu?
Im Rahmen des Themenfelds 6 werden solarthermische Um Projekte für diesen Bereich vorzubereiten wird das
Anlagen ab einer Größe von 5.000 m2 Kollektorfläche im Jahr 2020 geschaffene Angebot zur Erstellung von
unterstützt. Dabei sind nicht nur das Kollektorfeld, Machbarkeitsstudien für Großobjekte fortgeführt und
sondern auch der erforderliche (Groß-)Speicher sowie ausdifferenziert. Nun können neben gesamthaften
die Wärmeleitung und eine etwaige Wärmepumpe förder Machbarkeitsstudien auch organisatorisch-wirtschaft
fähig. Für derartige Großprojekte, die auch an Standorten liche Machbarkeitsstudien, die auf ein besehendes
welche vom europäischen Emissionshandel (ETS) erfasst technisches Konzept aufbauen, angeboten werden.
sind möglich sind, gelten spezielle Förderbedingungen
wie beispielsweise ein vom Baufortschritt abhängiger Um die Planbarkeit zu erhöhen wurde der Ausschrei-
Auszahlungsplan für Projekte mit einer Fördersumme bungszeitraum verlängert. Die Ausschreibung ist bis
ab 1 Mio. €. Aufgrund der Komplexität derartiger Groß zum 24.02.2023 geöffnet, wobei es geplant ist pro
projekte wird empfohlen vor der Projekteinreichung mit Kalenderjahr zumindest 2 Einreichtermine anzubieten.
der Abwicklungsstelle (KPC) Kontakt aufzunehmen. Über den gesamten Ausschreibungszeitraum sollen in
Summe 45 Mio. € für große solarthermische Projekte
zur Verfügung gestellt werden.
3.0 Programmziele
Ziele des Programms sind die Initialzündung für eine Weitere wichtige Ziele sind die Substitution von fossilen
breite Umsetzung von hocheffizienten Solarwärme Energieträgern und die damit verbundene CO₂-Einspa-
anlagen mit einer Kollektorfläche von über 100 m², die rung sowie die Erhöhung der Energieeffizienz. Es ist
kontinuierliche Sammlung von Betriebsdaten, deren daher darauf zu achten, dass die nachhaltige Nutzung
Auswertung und somit die Schaffung einer fundierten von bestehenden Abwärmequellen oder erneuerbaren
Wissensbasis über den optimalen Betrieb von großen Energiequellen nicht durch eine Solarthermieanlage
Solaranlagen sowie der Brückenschlag zwischen For konterkariert wird. Den Förderwerber*innen wird
schung und Markt und damit verbunden die Erschließung empfohlen, sich vor Einreichung des Förderantrags
neuer Marktsegmente für die Solarthermie. Sämtliche mit den Optionen zur Erhöhung der Energieeffizienz
im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitprogramms auseinanderzusetzen.
gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellt.
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 6ZUSATZUNTERSTÜTZUNG
4.0 Beauftragung von
Machbarkeitsstudien
für Großprojekte
Große solarthermische Anlagen können einen wichtigen Es sind 2 Arten von Machbarkeitsstudien
Beitrag zur Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten unterstützungsfähig:
und Industriebetrieben leisten. Für die Realisierung • Gesamthafte Machbarkeitsstudien (Erarbeitung
derartiger Projekte sind jedoch bereits im Vorfeld von Lösungen für technische und organisatorisch-
komplexe wirtschaftliche, technische und organisatori- wirtschaftliche Fragestellungen)
sche Vorarbeiten erforderlich. Diese Planung und • Organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudien
Projektierungsarbeiten sollen im Rahmen der gegen- (ohne technischen Schwerpunkt, jedoch mit techni-
ständlichen Ausschreibung unterstützt werden. Neben schen Anpassungen)
der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen
Qualität ist hierbei die Umsetzungsorientierung wesent- Im Rahmen der Antragstellung ist anzugeben welche
lich. Im Rahmen der Anträge muss glaubhaft dargestellt Artder Machbarkeitsstudie beantragt wird. Im Falle
werden, dass die Projekte nach der Planungsphase einer gesamthaften Machbarkeitsstudie ist darzustellen,
weiterverfolgt und auch umgesetzt werden sollen. warum ein eigenständiges technisches Konzept erfor-
derlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn die im
Wesentlich ist dabei neben der Machbarkeitsstudie Antrag benannten Bieter*innen bzw. Planer*innen
für ein konkretes Projekt auch eine Wissensbasis für bereits für vergleichbare Anlagen technische Konzepte
zukünftige Projekte zu generieren. Daher werden erarbeitet haben.
Projektergebnisse gesammelt, Teile veröffentlicht und
die Learnings aus den einzelnen Projekten analysiert, Das Angebot über eine Machbarkeitsstudie muss daher
aggregiert und an die interessierte Öffentlichkeit in zwei wesentliche und klar trennbare Blöcke mit
kommuniziert. getrennten Kosten gestellt werden.
• Technische Problemstellung (Anlagendimen
sionierung, hydraulische Einbindung, etc …)
4.1 Inhalt und Umfang • Organisatorisch-wirtschaftliche Aspekte (Stake
der Machbarkeitsstudien holder*innen-Einbindung, Flächenplanung, etc …)
und ggf. notwendige Adaption eines vorhandenen
Unterstützt werden die Planung und Projektierung technischen Konzeptes
von solarthermischen Anlagen sowie dazugehörigen
Komponenten (wie z. B. Speicher, Verrohrung, Wärme- Die eingesetzte Expert*innenjury als Beratungsgremium
pumpen etc …) ab einer Anlagengröße von 5.000 m2 kann aufgrund des vorgelegten Angebotes eine Um
Bruttokollektorfläche. Die Machbarkeitsstudien sollen reihung zwischen den Kategorien „gesamthafte Mach-
für ein konkretes Vorhaben erstellt werden und die barkeitsstudie“ sowie „organisatorisch-wirtschaftliche
Machbarkeit einer großen Solarthermieanlage, einge Machbarkeitsstudie“ empfehlen. Die Entscheidung
bettet in ein übergeordnetes Energiesystem behandeln. zur Beauftragung trifft der Klima- und Energiefonds.
Angebote für Machbarkeitsstudien, die zu den Inhalten
der Themenfelder 1 bis 4 der gegenständlichen Aus- Kosten die im Rahmen der vergebenen Machbarkeits-
schreibung passen, können gelegt werden. studie von Großprojekten abgerechnet werden, dürfen
bei einer anschließenden Projektförderungen nicht noch-
mals als Planungskosten geltend gemacht werden. Zu
Kontrollzwecken sind alle Belege 10 Jahre aufzubewah-
ren und auf Verlangen der KPC zur Kontrolle vorzulegen.
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 74.2 Notwendige Inhalte
der Machbarkeitsstudien
Folgende Aspekte müssen im Rahmen des Projektes Die Machbarkeitsstudien beschreiben die Umsetzungs-
bearbeitet werden und sind am Projektende den Auftrag- möglichkeit von solarthermischen Großanlagen auf der
geber*innen mittels zur Verfügung gestelltem Berichts- Detaillierungsebene einer Entwurfsplanung und bein
formulars nachzuweisen. halten auch die Abklärung gegebenenfalls vorhandener
behördlicher Auflagen. Nachfolgend sind die relevanten
Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie im Überblick
zusammengefasst:
Notwendige Inhalte gesamthafte Machbarkeitsstudie organisatorisch-wirtschaftliche
Machbarkeitsstudie
Allgemein vollumfänglich vollumfänglich
Technisch vollumfänglich Anpassung bereits vorhandener Konzepte
Wirtschaftlich / Rechtlich / Sonstiges vollumfänglich vollumfänglich
Tabelle 2
Allgemein
• Allgemeine Projektbeschreibung inkl. Nennung der Bei organisatorisch-wirtschaftlichen Machbarkeits
beteiligten Akteur*innen und Stakeholder*innen sowie studien soll für den technischen Teil auf ein bestehen
ihrer Aufgaben im Vorhaben des Konzept der Solarplaner*innen bzw. auf Ergebnisse
• Absichtserklärungen (LOI) der beteiligten Akteur*innen von bereits abgeschlossenen Machbarkeitsstudien
und Stakeholder*innen das geplante Projekt zu zurückgegriffen und diese für die gegebenen Rahmen
unterstützen bedingungen adaptiert werden
• Zusammenfassung weiterer technischer und nicht-
technischer Aktivitäten sowie sämtlicher erzielter Wirtschaftlich / Rechtlich / Sonstige
Ergebnisse in Berichtsform (Machbarkeitsstudie) • Fundierte Kostenschätzung (Investition und Planung)
• Umsetzungsplan für die Realisierung der solaren sowie Abschätzung möglicher Förderungen
Großanlagen (inklusive Zeit-, und Finanzierungsplan, • Wärmegestehungskosten (investitionsgebundene,
Darstellung der Meilensteine) betriebsgebundene und verbrauchsgebundene
• Darstellung der wesentlichen Erfahrungen in der Kosten nach der Kapitalwertmethode) basierend
Projektierung und der Erfahrungen die für zukünftige auf Ergebnissen dynamischer Simulation des
Projekte relevant sind Versorgungssystems
• Identifikation von potenziellen behördlichen Auflagen
Technisch zum betreffenden Projektvorhaben und geplante
• Hydraulisches Blockschaltbild über das gesamte Energie Maßnahmen zur Erfüllung der Auflagen (z. B. Flächen
versorgungssystem inkl. solarthermischer Großanlage widmung, Hydrogeologie, Naturschutz, Gewässer-
• Entwurfspläne für Wärmespeicherkonstruktionen schutz, Landschaftsschutz, Artenschutz, Wasserwirt-
• Anlagendimensionen (Bruttokollektorfläche, Speicher- schaft, Flugsicherheit, Bauverbotszonen, Baurecht,
volumen, ggf. Leistung von systemrelevanten elektri- Vergaberecht, etc.)
schen/thermischen Wärmepumpen, etc.) in zumindest • Darstellung der geplanten Flächen für die Errichtung
zwei verschiedenen Varianten basierend auf Ergeb- der Anlagen. Sollten diese nicht im Eigentum der
nissen dynamischer Simulation Förderungswerber*innen stehen, so sind die nächsten
• Energiebilanz (inkl. solarthermischer Deckung) auf erforderlichen Schritte bis zu bereits vorhandenen
Monatsebene für alle behandelten Varianten basierend Vorverträgen/Absichtserklärungen zur Absicherung
auf Ergebnissen dynamischer Simulation der benötigten Flächen aufzuzeigen.
• Durchschnittliche Energiespeichertemperaturen auf
Monatsebene für alle behandelten Varianten basierend
auf Ergebnissen dynamischer Simulation
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 84.3 Beauftragungssumme
Die Höhe der Beauftragung (inklusive aller Abgaben mit Langzeitwärmespeicherung (Wärmespeicherung
und Steuern) hängt von der Art der Machbarkeitsstudie, zumindest über drei Monate) erhöhen sich die maxi
der Anlagengröße und von der Wärmespeicherart malen Honorare für Kurzzeitwärmespeicher je Größen-
(Kurzzeit- oder Langzeitwärmespeicher) ab. Für gesamt kategorie um 50 %. Für organisatorisch-wirtschaftliche
hafte Machbarkeitsstudien in Verbindung mit Kurzzeit- Machbarkeitsstudien gelten eigene maximale Honorar-
wärmespeicherung (Wärmespeicher über weniger als sätze laut Tabelle. Bitte teilen Sie die im Angebot ange-
3 Monate) gelten die in Tabelle 3 angeführten maxi gebenen Kosten der Machbarkeitsstudie in technische
malen Honorare in Abhängigkeit der Anlagengröße. und organisatorisch-wirtschaftliche Leistungen auf.
Für gesamthafte Machbarkeitsstudien in Verbindung
Anlagengröße Honorar (max.) Honorar (max.) Honorar (max.) Honorar (max.)
gesamthafte gesamthafte Organisatorisch- Organisatorisch-
Machbarkeitstudie Machbarkeitstudie wirtschaftliche wirtschaftliche
in Verbindung in Verbindung Machbarkeitstudie Machbarkeitstudie
mit Kurzzeitwärme mit Langzeitwärme mit Langzeitwärme
speicherung speicherung speicherung
Anlagen größer 5.000 € 35.000,– € 52.500,– € 16.000,– € 24.000,–
und kleiner oder
gleich 10.000 m²
Anlagen größer 10.000 € 50.000,– € 75.000,– € 23.000,– € 34.500,–
und kleiner oder
gleich 30.000 m²
Anlagen größer 30.000 m² € 65.000,– € 97.500,– € 30.000,– € 45.000,–
Tabelle 3
Auszahlungsmodalität: 50 % der Unterstützung werden beizulegen (z. B. von Vertreter*innen der Investor*innen/
bei Auftragsvergabe ausbezahlt. Der Restbetrag wird Nutzer*innen, Vertreter*innen des übergeordneten
nach Abnahme des detaillierten Endberichts sowie Energiesystembetreibers). Angebote die diesen Nach-
eines zur Veröffentlichung bestimmten publizierbaren weis nicht glaubhaft erbringen können, werden nicht
Berichts bezahlt. beauftragt.
Die Vergabe von Subarbeitspaketen an externe
4.4 Einreichberechtigte Unternehmen/Einrichtungen ist zulässig.
Einreichberechtigt sind sämtliche natürliche und Projekte die bereits eine Unterstützung erhalten haben,
juristische Personen sowie Projektkonsortien. beispielsweise im Rahmen der Energieforschung, der
Vorzeigeregion Energie oder der Klima und Energie
Wesentlich hierbei ist, dass die Einreicher*innen glaub- modellregionen bzw. Projekte welche bereits einen
haft nachweisen können, dass Sie das anschließende Förderungsantrag (z. B. Umweltförderung im Inland)
Investitionsprojekt umsetzen können und wollen. Sollte gestellt haben, sind nur zur Angebotseinreichung
hierfür die Kooperation mit anderen Unternehmen für organisatorisch-wirtschaftliche Machbarkeits
notwendig sein, so sind zwingend Absichtserklärungen studien zugelassen.
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 94.5 Projektauswahl
Die Angebote werden nach Prüfung der Erfüllung der • Ökonomisches Potenzial und technische
formalen Kriterien von einer Expert*innenjury anhand Multiplizierbarkeit
der nachfolgenden Kriterien beurteilt: – Möglichkeit den geplanten Lösungsansatz in
• Qualität des Antrages und Eignung des weiteren Projekten kostengünstig anzuwenden
Bieter(konsortiums) – Technische Relevanz und Multiplizierbarkeit
– Wurden alle Aspekte/notwendigen Inhalte
der Machbarkeitsstudie in das Angebot mit Die Entscheidung über die Beauftragung bzw. der
aufgenommen? Teilbeauftragung der Machbarkeitsstudien trifft das
– Verfügen die Bieter*innen bzw. die Subauftrag Präsidium des Klima- und Energiefonds anhand der
nehmer*innen über die notwendigen wirtschaft Empfehlungen der Expert*innenjury.
lichen und technischen Fähigkeiten um das
Projekt umzusetzen?
– Sind die wesentlichen Player für eine spätere 4.6 Einreichung und Umsetzungsfristen
Umsetzung am Projekt beteiligt (zumindest mit LOI)?
– Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit der Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt elektronisch
Kosten der Machbarkeitsstudie unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Vorlagen
• Umsetzungspotenzial über die zuständige Abwicklungsstelle Kommunalkredit
– Technisch: Bietet sich das übergeordnete Public Consulting GmbH. Die erste Einreichfrist endet
Energiesystem für die Einbindung einer großen am 15.10.2021 um 12:00 Uhr. Weitere Einreichfristen
Solarthermieanlage an? werden je nach verfügbaren Programmbudget auf der
– Organisatorisch-wirtschaftlich: werden die rele Homepage des Klima- und Energiefonds sowie der
vanten „nicht-technischen“ und zu untersuchenden Kommunalkredit Public Consulting bekannt gegeben.
Aspekte angeführt? Die Machbarkeitsstudien müssen spätestens 12 Monate
ab Beauftragung fertiggestellt sein.
5.0 Zielgruppe der
Investitionsförderung
Sämtliche natürliche und juristische Personen in • Konfessionelle Einrichtungen und Vereine
Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf • Contractoren
die Gewerbeordnung beschränkt), insbesondere • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
• Produktionsbetriebe • Projektkonsortien bei Projekten ab 5.000 m²
• Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe Bruttokollektorfläche
• Fernwärmenetzbetreiber
• Energieversorgungsunternehmen Bürger*innenbeteiligungsprojekte können von sämt
• Tourismusbetriebe lichen Zielgruppen umgesetzt werden und stellen
• Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebiets unter Einhaltung von themenfeldspezifischen Kriterien
körperschaften sowie gemeindeeigene Betriebe, eine förderfähige Projektart dar.
auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter
Tätigkeit
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 106.0 Fördergegenstand
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen Besonders innovative Projekte, die aus wissenschaftlicher
in die Planung und Errichtung von Solaranlagen mit Sicht von speziellem Interesse sind, sowie Anlagen
einer Bruttokollektorfläche ab 100 m2 (außer in Themen- mit einer Bruttokollektorfläche von mehr als 5.000 m²
feld 5), die bis spätestens 18 Monate nach Förderungs werden von einem Expert*innengremium ausgewählt.
zusage3 fertiggestellt sein müssen, in 6 verschiedenen Die ausgewählten Projekte werden nach Aufnahme des
Themenbereichen gefördert: Regelbetriebs ein Jahr lang wissenschaftlich betreut
und erhalten Feedback zur Anlagenoptimierung von
1. Solare Prozesswärme in Produktionsbetrieben der Begleitforschung.
2. Solare Einspeisung in netzgebundene Wärme
versorgungen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze). Projekte für eine EU-Kofinanzierung werden nach dem
3. Hohe solare Deckungsgrade (über 20 % des Gesamt in Kapitel 13 „Österreichisches Programm für ländliche
wärmebedarfs) in Gewerbe- und Dienstleistungs Entwicklung 2014–2020“ beschriebenen Verfahren
betrieben ausgewählt.
4. Solarthermie in Kombination mit Wärmepumpe
5. Neue Technologien und innovative Ansätze
6. Solare Großanlagen ab 5.000 m² 6.1 THEMENFELD 1
Solare Prozesswärme
Die eingereichten Projekte müssen einen hohen
I nnovationsgehalt aufweisen und sollen technisch und In Österreich entfallen in etwa 30 % des thermischen
ökonomisch multiplizierbar sein. Es ist darauf zu achten, Energieverbrauchs auf industrielle Anwendungen.
dass die installierte Solaranlage und deren Einbindung – Gleichzeitig steckt die Verwendung solarer Wärme für
beispielsweise in einen Prozess – theoretisch auch an (industrielle) Prozesse noch in den Kinderschuhen.
anderen Gebäuden bzw. bei ähnlichen Prozessen durch Weltweit gibt es in diesem Bereich wenige dokumen
führbar wären. Speziallösungen, die sich weder wirt- tierte Anlagen. Allein dieser Gegensatz zwischen dem
schaftlich noch anlagentechnisch bei ähnlichen Betriebs- Anteil am Energiebedarf und der derzeitigen Anwen-
und Gebäudestrukturen bzw. Prozessen durchführen dung der Solarthermie zeigt, welches Potenzial es
lassen würden, sind nicht erwünscht. Vor der Einrei- in diesem Bereich gibt.
chung des Förderansuchens – spätestens 1 Woche vor
der aktuellen Einreichfrist – muss ein verpflichtendes Förderfähige Maßnahmen
Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energie Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative
fonds beauftragten Beratungsexpert*innen durchgeführt solarthermische Anlagen gefördert, deren erzeugte
werden. Das Beratungsgespräch ermöglicht einen fach thermische Energie im Rahmen von Prozessen in
lichen Input von Beratungsexpert*innen noch während Landwirtschaftlichen- oder Produktionsbetrieben
der Projektplanung der einzureichenden Maßnahme, verwendet wird. Weiters werden Anlagen gefördert, die
wodurch die Einreicher*innen neben der Investitions zum Antrieb von wärmegetriebenen Kältemaschinen
förderung zusätzlich eine kostenlose Unterstützung verwendet werden. Die Nutzung der erzeugten thermi-
und Beratung durch führende österreichische Solar schen Energie im Prozess muss im Vordergrund stehen
thermieexpert*innen bereits in der Planungsphase und zum überwiegenden Teil erfolgen, eine Mitnutzung
erhalten und somit kostspielige Fehlplanungen für andere Bereiche (z. B. Warmwasseraufbereitung für
vermieden werden können. Sanitäranlagen) ist zulässig. Es gibt keine Einschränkung
auf den Temperaturbereich des Prozesses. Ein Nachweis
über die Eignung des gewählten Kollektors für den
jeweiligen Temperaturbereich ist durch Angabe der
Kollektorkenndaten (durch Solarkeymark-Zertifikat bzw.
Prüfung nach ÖNORM EN ISO 9806 oder gleichwertige
internationale Normen) zu erbringen.
3
Fertigstellungsfrist-Ausnahmen:
• Projekte mit EU-Kofinanzierung bis spätestens 31.07.2023
• Themenfeld 6 (Anlagen ab 5.000 m²) bis spätestens 31.07.2025 Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 11Innovationskriterien
Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme der Umweltförderung im Inland zur Förderung ein
ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich gereicht werden. Planungskosten für die förderfähigen
der Nutzung solarer Prozesswärme in Landwirtschafts- Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der
und Produktionsbetrieben sind beispielsweise folgende umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt.
Elemente besonders innovativ:
• Anlagen mit einer einfachen, aber effektiven Ein Themenspezifische Fördervoraussetzungen
bindung der Solarthermieanlage in den Prozess Die weiteren Fördervoraussetzungen und die zu
• Anlagen, deren Prozessintegration einen hohen erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 8 und 9
Grad an Multiplizierbarkeit aufweist dargestellt.
• Systemkonzepte mit einem hohen Potenzial zur
Kostenreduktion
• Konzepte zur Wärmeabfuhr in produktionsschwachen 6.2 THEMENFELD 2
Zeiten (z. B. Wochenende) Solare Einspeisung in
• Maßnahmen zur Absenkung der erforderlichen netzgebundene Wärmeversorgungen
Prozesstemperaturen (Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze)
• Maßnahmen zur Absenkung der erforderlichen
Versorgungstemperaturen Im Bereich der netzgebundenen Wärmeversorgung gibt
• Standardisierte Wärme- und Kälteversorgungspakete es bereits einige Anlagen in Österreich, die erfolgreich
für ausgewählte Prozesse, in denen die Solaranlage in Betrieb sind. Eine breite Anwendung dieser Wärme-
einen fixen Bestandteil darstellt versorgungstechnologie vor allem in größerem Maßstab
• Anlagensysteme, in denen solarthermisches Kühlen lässt aber bisher aus verschiedenen Gründen auf sich
effizient ins Gesamtsystem integriert wird warten, obwohl gerade dieser Bereich einen wesent
• Anlagen, bei denen die Kältemaschine auch lichen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer
im Wärmepumpenbetrieb eingesetzt wird Energie bei der Wärmeversorgung leisten könnte.
• Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion
des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit Förderfähige Maßnahmen
die Kosten senken sowie die Effizienz steigern Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative
• Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine Solaranlagen mit Einspeisung in eine netzgebundene
Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten Wärmeversorgung von Wärmekund*innen gefördert.
(Wind, Gewicht) ermöglichen Dabei können sowohl die Anbindung an Nah- bzw.
• Innovative Kollektortechnologien Fernwärmenetze mit Wärmeverkauf zur Versorgung
(z. B. zertifizierte Solar-Luftkollektoren) von mindestens 2 räumlich getrennten Objekten, von
• Innovative Speichertechnologien zumindest 2 unterschiedlichen Eigentümer*innen als
auch die Anbindung an innerbetriebliche Wärmenetze
Förderfähige Kosten zur Wärmeversorgung von mindestens 2 baulich
Förderfähig sind die Kosten für die Solarthermieanlage getrennten Objekten (mit eigenen Heizkreisläufen)
inklusive Verrohrung, der Wärmespeicher, die Einbindung gefördert werden.
der solaren Wärme in den Prozess und die Messinstru-
mente für die Begleitforschung (inklusive Datenüber- Der optimalen Abstimmung von Solaranlage und
mittlung). Kosten für die Prozesseinbindung werden Heizkessel kommt größte Bedeutung zu. Aus Gründen
im Ausmaß von maximal 50 % der umweltrelevanten der Energieeffizienz sind die Schwachlastzeiten des
Investitionskosten berücksichtigt. Mit solarer Wärme Heizkessels insbesondere im Sommer großteils durch
angetriebene Kälteanlagen werden im gegenständlichen die Solaranlage abzudecken.
Themenfeld nicht gefördert. Diese können im Rahmen
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 12Innovationskriterien Themenspezifische Fördervoraussetzungen
Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme Für dieses Themenfeld gibt es keine themenspezifischen
ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich Voraussetzungen, die allgemeinen Fördervoraussetzungen
der solaren Einspeisung in netzgebundene Wärme und die zu erbringenden Unterlagen werden in Kapitel 8
versorgungen sind beispielsweise folgende Elemente und 9 dargestellt.
besonders innovativ:
• Netze mit besonders niedrigen Netztemperaturen
(Vor- und/oder Rücklauftemperatur) 6.3 THEMENFELD 3
• Netze mit innovativem Netztemperaturmanagement Hohe solare Deckungsgrade
• Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten (über 20 % des Gesamtwärmebedarfs)
reduktion in Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
• Konzepte, die einen möglichst effektiven Betrieb
des/der Heizkessel/s sicherstellen (Vermeidung Im Laufe des letzten Jahrzehnts sind sogenannte
von Takten, Vermeidung von Sommerbetrieb) „Kombisysteme“, also Systeme, die sowohl Warm
• Konzepte für hochintegrierte Wärmenetze mit wasser als auch Wärme für Heizzwecke zur Verfügung
mehreren Wärmequellen (KWK, Abwärme, Wärme- stellen, zum Standard geworden. Dennoch ist der
pumpen etc.) solare Deckungsgrad in den heutigen Anlagen meist
• Lösungen zur dezentralen Netzeinspeisung in Hin- gering. Dies trifft besonders auf Anlagen im Gewerbe-
blick auf reduzierte Netzverluste und verbessertes und Dienstleistungsbereich zu, da diese in der
Lastmanagement Regel aufgrund ihrer Größe einen höheren Gesamt
• Regelungen, die Wetterprognosen automatisch wärmebedarf haben.
berücksichtigen
• Regelungen, die ein intelligentes Last- und Förderfähige Maßnahmen
Speichermanagement ermöglichen Im Rahmen dieses Themenfelds werden innovative
• Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion solare Großanlagen im Bereich Gewerbe- und Dienst
des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit leistungsbetriebe mit einem hohen solaren Deckungs
die Kosten senken sowie die Effizienz steigern grad (d. h. > 20 % des jährlichen Gesamtwärmebedarfs4)
• Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine gefördert. Die gewonnene Wärme soll vorwiegend für
Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten Warmwasser und Heizung verwendet werden. Im Falle
(Wind, Gewicht) ermöglichen einer Warmwasseraufbereitung von Trinkwasser muss
• Innovative Kollektortechnologien im Sinne der Vermeidung der Legionellen-Problematik
• Innovative Speichertechnologien die ÖNORM B5019 beachtet werden.
Von diesem Themenfeld sind ausgenommen:
Förderfähige Kosten • Produzierendes Gewerbe (Produktionsunternehmen
Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage können Projekte im Themenfeld 1, „Solare Prozess-
inklusive Verrohrung, Wärmespeicher, Einbindung der wärme“, einreichen)
solaren Wärme ins Verteilnetz und Messinstrumente • Anlagen im Tourismusbereich zur Beheizung von
für die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). Freibädern, wenn bisher keine Heizung bestand
Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen oder es sich um eine Neuerrichtung handelt
werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umwelt
relevanten Investitionskosten anerkannt.
4
bezieht sich auf die direkt genutzte Solarwärme Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 13Innovationskriterien 6.4 THEMENFELD 4
Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme Solarthermie in Kombination mit
ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich Wärmepumpe inkl. PVT-Kollektoren
der hohen solaren Deckungsgrade sind beispielsweise
folgende Elemente besonders innovativ: In den letzten Jahren haben sich unterschiedliche
• Lösungen zur Nutzung oder Speicherung des Kombinationen zwischen Solarthermie- und Wärme-
solaren Überschusses in den Sommermonaten pumpen als vielversprechende Systemlösungen gezeigt.
• Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten Bei diesen Systemen kann die Solarenergie direkt,
reduktion indirekt über eine Wärmepumpe als auch kombiniert
• Anlagen mit besonders niedrigen Vor- und Rücklauf genutzt werden. Im Rahmen dieses Themenfeldes sollen
temperaturen für Heizung und/oder Trinkwasser innovative Technologiekombinationen wie beispielsweise
erwärmung solarthermische Regeneration von Erdspeichern,
• Anlagen, bei denen die Kollektoren funktionaler Nutzung von Wasserspeichern als Quelle von Wärme-
Gebäudebestandteil sind pumpen, Nutzung von Eisspeichern, solarthermisch
• Anlagenkonzepte mit Wärmepumpe oder Abwärme gespeiste Anergienetze, etc. mit Fokus auf integrale
als Backup-Wärmequelle Gesamtwärmeversorgungssysteme angesprochen
• Innovative und kostengünstige Speichersysteme werden. In diesem Zusammenhang wird aber auch die
(z. B. Bauteilaktivierung) effiziente Integration von weiteren Niedertemperatur-
• Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine quellen wie z. B. Abwärme aus industriellen Prozessen
Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten oder Rauchgaskondensationsanlagen adressiert.
(Wind, Gewicht) ermöglichen
• Standardisierte Wärmeversorgungspakete für Förderungsfähige Maßnahmen
ausgewählte Anwendungen, in denen die Solar Im Rahmen dieses Themenfeldes werden kombinierte
anlage einen fixen Bestandteil darstellt thermische Solaranlagen bzw. PVT-Kollektoren und
• Innovative Kollektortechnologien Wärmepumpen gefördert, welche die Solarenergie
• Innovative Speichertechnologien entweder direkt (auf dem notwendigen Temperatur
niveau des Wärmeverbrauchers) bzw. indirekt (als
Förderfähige Kosten Quelle für die Wärmepumpe) in Abhängigkeit der
Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklu Betriebszustände und Verbrauchererfordernisse
sive Verrohrung, Speicher und Messinstrumente für nutzen. Das Vorliegen eines direkten Zusammenhangs
die Begleitforschung (inklusive Datenübermittlung). der thermische Solaranlage mit der Wärmepumpe
Bei Bauteilaktivierungen sind jene Mehrkosten förder ist Voraussetzung für dieses Themenfeld.
fähig, die für Speichermassen über die übliche Bau
konstruktion hinaus zu tragen sind. Planungskosten für Von diesem Themenfeld ausgenommen sind Techno
die förderfähigen Maßnahmen werden im Ausmaß von logiekombinationen, die Außenluft als Wärmequelle
bis zu 15 % der umweltrelevanten Investitionskosten für die Wärmepumpe nutzen.
anerkannt.
Innovationskriterien
Themenspezifische Fördervoraussetzungen Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme
Es ist eine Darstellung des jährlichen Gesamtenergie ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich
bedarfs für Warmwasser und Heizung im Rahmen der Solarthermie in Verbindung mit Wärmepumpe sind
des Förderansuchens vorzulegen. Die weiteren Förder beispielsweise folgende Elemente besonders innovativ:
voraussetzungen und die zu erbringenden Unterlagen • Lösungen zur Nutzung oder Speicherung des
werden in Kapitel 8 und 9 dargestellt. solaren Überschusses in den Sommermonaten
• Systemlösungen, welche die Gesamteffizienz im
Vergleich zur Nutzung von Einzeltechnologien steigern
• Anlagenkonzepte, die aufgrund spezifischer
Rahmenbedingungen erst durch die Kombination
der Technologien den Einsatz erneuerbarer Energie
träger ermöglichen
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 14• Gesamtsystemlösungen, die eine kaskadische Wärmepumpen, welche gespeicherte Solarenergie auf
und multiple Nutzung von Niedertemperaturquellen ein höheres, nutzbares Temperaturniveau anheben
ermöglichen und somit signifikant zur Steigerung werden im gegenständlichen Themenfeld zu denselben
der Gesamteffizienz beitragen Konditionen wie der Solarthermieteil der Anlage
• Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kosten gefördert.
reduktion
• Anlagen mit besonders niedrigen Vor- und Die maximale Förderung wird nach der vom Kollektor-
Rücklauftemperaturen für Heizung und/oder feld in das Gesamtsystem (direkt und indirekt) ein
Trinkwassererwärmung gespeisten Solarenergie berechnet. Bei PVT-Systemen
• Anlagen, bei denen die Kollektoren funktionaler wird für die Berechnung der Wärme- und Stromertrag
Gebäudebestandteil sind addiert.
• Kollektor- und Befestigungssysteme, die eine
Reduktion der vom Dach aufzunehmenden Lasten Bei Wärmepumpen, die auch zur Kühlung eingesetzt
(Wind, Gewicht) ermöglichen werden, muss für die erforderliche Kühlleistung eine
• Standardisierte Wärmeversorgungspakete für leistungsgleiche Referenz-Kälteanlage (z. B. Kalt
ausgewählte Anwendungen, in denen die Solar wassersatz) von den förderungsfähigen Investitions
anlage einen fixen Bestandteil darstellt kosten in Abzug gebracht werden, wenn bisher keine
• Innovative Kollektortechnologien Kälteversorgung bestand, diese erweitert oder aufgrund
• Innovative Speichertechnologien die einerseits von gesetzlichen Vorschriften getauscht werden muss.
sowohl die Effizienz des betreffenden Wärmever
sorgungssystems erhöhen als auch andererseits die Themenspezifische Fördervoraussetzungen
übergeordneten Flexibilitätspotenziale in netzgebun- • Die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe mit Nutzung
denen Energieversorgungsstrukturen (Stromnetz oder der solaren Niedertemperaturwärme als Wärmequelle
Wärmenetz) verbessern. Neben Wasserspeichern und (und gegebenenfalls auch anderen Quellen) muss
Feststoffspeichern (z. B. Bauteilaktivierung) sollen mindestens bei 3,8 liegen.
insbesondere auch Phasenwechselspeicher als auch • Das eingesetzte Kältemittel muss ein GWP
thermochemische Speicher adressiert werden. von weniger als 2.000 aufweisen 5.
• Wärmepumpen < 100 kW thermischer Leistung
Förderungsfähige Kosten müssen die EHPA-Gütesiegelkriterien (Abschnitt 2.1
Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage in der Version 1.7 vom 07.06.2018) einhalten.
inklusive Verrohrung, Speicher (z. B. Wasser- und Eine Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen
Erdspeicher, PCM und thermochemische Speicher), (< 100 kW) finden Sie unter
Wärmepumpe inkl. Verrohrung bis zum Hauptverteiler www.umweltfoerderung.at/solaregrossanlagen.
des Wärmeverteilsystems und Anlagenregelung sowie • Bei abgedeckten PVT-Kollektoren kann alternativ
Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive zur Solar Keymark Zertifzierung die Praxistauglichkeit
Datenübermittlung). Bei Bauteilaktivierungen sind mit einem Kollektorprüfbericht nachgewiesen werden.
jene Mehrkosten förderfähig, die für Speichermassen
über die übliche Baukonstruktion hinaus zu tragen sind. Die weiteren Fördervoraussetzungen und die zu
Planungskosten für die förderfähigen Maßnahmen rbringenden Unterlagen werden in Kapitel 8 und 9
e
werden im Ausmaß von bis zu 15 % der umwelt dargestellt.
relevanten Investitionskosten anerkannt.
5
Bestimmung nach 5. IPCC Sachstandsbericht Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 156.5 THEMENFELD 5
Neue Technologien und
innovative Ansätze
In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Forschungs- • Einsatz neuer Konzepte zur solarthermischen
aktivitäten im Bereich der Solarthermie, die zu innovativen Deckung von mindestens 70 % des Gesamtwärme
Lösungen geführt haben. Im Rahmen dieses Themenfelds bedarfes eines Gebäudes7
soll eine Brücke zwischen Forschung und Markt geschla- • Einsatz von Lösungen, die Temperaturen von
gen werden. Daher werden im Rahmen dieses Themen- über 150 °C zur Verfügung stellen
felds neue Technologien und innovative Ansätze gefördert,
die neu entwickelte, marktreife Technologien für große Förderfähige Kosten
solarthermische Anwendungen in der Praxis umsetzen.6 Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklusive
Verrohrung, Wärmespeicher, die Einbindung der solaren
Im Themenfeld „Neue Technologien und innovative Wärme in den Prozess analog zu Themenfeld 1 und
Ansätze“ werden maximal 10 Projekte gefördert. Messinstrumente für die Begleitforschung (inklusive
Einzelne Projekte werden mit maximal 200.000 Euro Datenübermittlung). Planungskosten für die förderfähi-
gefördert. gen Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 %
der umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden solarthermische Anlagen, die Themenspezifische Fördervoraussetzungen
besonders innovative Systemkomponenten aufweisen. Das Kollektorfeld der Anlage muss eine Größe von
Besonderer Wert wird hierbei auf den Innovationsgrad zumindest 50 m² und maximal 500 m² aufweisen.
der Systemkomponenten und deren Potenzial zur Sollte in begründeten Fällen für das solar unterstützte
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Wärmeversorgungssystem aufgrund der Integration von
innovativen Komponenten keine dynamische System
Innovationskriterien simulation mit üblichem Aufwand möglich sein (Neu-
Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme heitsgrad), kann vom simulationstechnischen Nachweis
ist ein wesentliches Beurteilungskriterium. Beispiele abgesehen werden. Allerdings ist für das gesamte
für förderfähige innovative Ansätze sind: Wärmeversorgungssystem zumindest eine plausible
• Einsatz von neuen Kollektortechnologien und nachvollziehbare Energiebilanz für ein Kalenderjahr,
(z. B. Kollektoren mit hohem Polymeranteil) basierend auf Monatswerten (Input/Output), inklusive
• Einsatz von neuen Speichertechnologien Ertragsprognose für das Solarsystem sowie Darstellung
(z. B. v akuumgedämmte Speicher) der durch die Solaranlage ersetzten Energieträger (Art
• Innovative Speichertechnologien und Menge der Energieträger), vorzulegen. Die Ergebnis-
• Einsatz neuer Konzepte zum Stagnationsmanagement se der Berechnungen sind grafisch darzustellen in einer
• Einsatz von Lösungen zur automatisierten Funktions- Jahresganglinie, aufgeschlüsselt nach Verbrauchsarten
und Ertragssicherung während des Anlagenbetriebes (Warmwasser/Heizung/Prozesswärme), sowie in einem
• Einsatz von Lösungen, die ein besonders hohes Maß Energieflussdiagramm.
an technischer Standardisierung der Anlage erlauben
• (d. h. Sicherstellung der kosteneffizienten Multiplizier Sollte es aufgrund der Bauart bzw. der Neuartigkeit des
barkeit der Anlagentechnik) Kollektors keine Zertifizierung nach „Solar Keymark“
• Einsatz von besonders kosteneffizienten Systemen bzw. dem Österreichischen Umweltzeichen geben, kann
mit hoher Qualität (d. h. Systempreis unter 350 Euro der Nachweis der Zertifizierung entfallen. Die Funktion
pro m² Kollektorfläche) und Praxistauglichkeit sind jedoch glaubhaft (z. B. in
Form eines Kollektorprüfberichtes) darzustellen. Die
Beurteilung obliegt einer Expert*innenjury.
6
Test- und Demonstrationsanlagen mit überwiegendem Forschungscharakter
sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
7
Förderfähige Maßnahmen analog zu Themenfeld 3, „Hohe solare Deckungsgrade“. Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 16Der Innovationsgehalt der neuen Komponenten ist Innovationskriterien
inklusive einer Darstellung der Vor-/Nachteile im Der Innovationsgehalt der eingereichten Maßnahme ist
Vergleich mit konventionellen Komponenten bzw. ein wesentliches Beurteilungskriterium. Im Bereich der
Systemen zu zeigen. Die technische Multiplizierbarkeit solaren Großanlagen ab 5.000 m² Bruttokollektorfläche
des Systems mit den innovativen Anlagenkomponenten sind beispielsweise folgende Elemente besonders
ist darzustellen. innovativ:
• Konzepte für hochintegrierte Wärmenetze mit
Die Begrenzung der Förderhöhe (siehe Kapitel 7) ent mehreren Wärmequellen (KWK, Abwärme, Wärme
fällt im Themenfeld 5. Die Auswahl der Projekte für das pumpen etc.) und Regelungen, die ein intelligentes
Themenfeld 5 erfolgt durch ein Expert*innengremium. Last- und Speichermanagement ermöglichen
• Integration von Saisonalspeichern
Wird ein Projekt von der Expert*innenjury als nicht für • Integration von Ad- oder Absorptionswärmepumpen
das Themenfeld 5 passend beurteilt, kann das Projekt bzw. Kompressionswärmepumpen zur Steigerung
in ein anderes Themenfeld übernommen werden, sofern des nutzbaren Solarertrages
alle spezifischen Voraussetzungen des Themenfeldes • Netze mit innovativem Netztemperaturmanagement-
erfüllt werden. Aus Kosteneffizienzgründen kann auf Anlagen mit einem hohen Potenzial zur Kostenreduktion
eine Aufnahme in die Begleitforschung verzichtet z. B. Kollektorfeldverschaltungen, die eine Reduktion
werden, wenn es mehrere gleichartige Projekte gibt des Verrohrungsaufwandes ermöglichen und damit
und dadurch kein Mehrwert für die Begleitforschung Kosten senken sowie Effizienz steigern
entsteht. • Konzepte, die einen möglichst effektiven Betrieb
des/der Heizkessel/s sicherstellen (Vermeidung
von Takten, Vermeidung von Sommer- bzw.
6.6 THEMENFELD 6 Schwachlastbetrieb)
Solare Großanlagen ab 5.000 m²
Förderfähige Kosten
Im Bereich der Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche Förderfähig sind die Kosten für die Solaranlage inklu
ab 5.000 m² gibt es nur wenige Beispiele in Österreich. sive Verrohrung, Wärmespeicher, Einbindung der solaren
Vor allem im Bereich der netzgebundenen Wärmever- Wärme bis zum Hauptverteiler (Eigenversorgung) bzw.
sorgung sowie bei der solaren Prozesswärme haben ins Verteilnetz (netzgebundene Wärmeversorgung),
BIG-Solar-Anlagen großes Potential. In Kombination Regelungstechnik und Messinstrumente für die Begleit-
mit Langzeitwärmespeichern (Monats- und Saisonal forschung (inklusive Datenübermittlung). Außerdem
speicher) und Wärmepumpen kann die Solarenergie im können die Kosten von Wärmepumpen anerkannt
Gesamtsystem noch besser genutzt werden. Einreich werden, wenn ein direkter Zusammenhang der thermi-
berechtigt sind alle Projekte die aufgrund ihres Charak- schen Solaranlage mit der Wärmepumpe besteht und
ters in den Themenfelder 1–4 förderfähig wären. diese zur Steigerung des nutzbaren Solarertrages dient.
Die Anbindung an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz zählt
Förderfähige Maßnahmen ebenso zu den förderungsfähigen Kosten. Planungs
Im Rahmen dieses Themenfeldes werden innovative kosten für die förderfähigen Maßnahmen werden
solarthermische Großanlagen mit einer Bruttokollektor- im Ausmaß von bis zu 15 % der umweltrelevanten
fläche ab 5.000 m² gefördert. Die gewonnene Wärme Investitionskosten anerkannt.
kann für die Wärme-Eigenversorgung als auch für die
Einspeisung in eine netzgebundene Wärmeversorgung
von Wärmekund*innen dienen. Die solare Großanlage
kann mit einem Speicher (Kurzzeit- oder Saisonal
speicher), unabhängig von der Speichertechnologie –
z. B. Wasser- und Erdspeicher, PCM und thermochemische
Speicher – und einer Wärmepumpe (Ab- oder Adsorp-
tions-Wärmepumpe, Kompressions- Wärmepumpe)
sinnvoll ergänzt werden.
Leitfaden Solarthermie – solare Großanlagen 17Sie können auch lesen