Entwurf mit Änderungsvorschlägen der KHF Stand 17.10.2014 Hessischer Hochschulpakt 2016 2020

 
WEITER LESEN
1

                                        Entwurf
                           mit Änderungsvorschlägen der KHF
                                   Stand 17.10.2014

                         Hessischer Hochschulpakt 2016 - 2020

Land und Hochschulen vereinbaren auf der Basis der gegebenen landeshaushalterischen
Rahmenbedingungen folgenden Hochschulpakt für die Jahre 2016 - 2020

1. Finanzierung der Hochschulen

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags erhalten die Hochschulen in den Jahren 2016 bis 2020
Landesmittel in folgender Weise:

Die Möglichkeit zur Bildung von Rücklagen hat die hessischen Hochschulen in die Lage versetzt,
ihren Mitteleinsatz strategisch zu planen und dadurch Effizienz und Effektivität der Mittelverwendung
spürbar gesteigert. In den Zielvereinbarungen für die Jahre 2016 - 2020 wer-den die bereits
vorhandenen Strategien für ein Rücklagenmanagement und deren geplante Weiterentwicklung
dargestellt und Vorgaben für Obergrenzen gesetzt.

2. Hochschulpolitische Ziele

Die hessischen Hochschulen tragen dem wachsenden Fachkräftebedarf und der durch die
gewachsene Bildungsbeteiligung gestiegenen Zahl von Studienberechtigten Rechnung, indem sie
die Zahl der Studienplätze auf hohem Niveau erhalten und hierzu auch neue Studiengänge
einrichten. In den Zielvereinbarungen werden dazu Zielzahlen nach Clustern festgelegt. Die
Fachhochschulen (künftig Hochschulen für angewandte Wissenschaften) werden künftig einen
höheren Anteil der Studierenden ausbilden; am Ende der Laufzeit dieses Hochschulpakts sollen 40%
der Erstsemester erreicht werden. Die hierzu erforderlichen Ressourcen werden den
Fachhochschulen dauerhaft zur Verfügung gestellt. Auch über das Jahr 2020 soll eine angemessene
Finanzierung auf Grund des Aufwuchses der Studierenden gewährleistet sein. Das Land Hessen löst
auch damit seine Verpflichtungen im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 ein. Insbesondere MINT-
Studiengänge und duale Studienangebote stellen hierbei Schwerpunkte dar.

Der 2012 begonnene Prozess einer Landeshochschulentwicklungsplanung (LHEP) wird
fortgesetzt. Eine Bestandsaufnahme zum hessischen Hochschulsystem konnte in Form eines
Zwischenberichts 2013 abgeschlossen werden. Als neues Element wurde ein sog. Fächerrating -
zunächst für die Mathematik, Physik und Chemie an Universitäten sowie die Elektrotechnik an
Fachhochschulen und Universitäten - eingeführt. Die Empfehlungen der Gutachter werden in diebei
den hochschulindividuellen Zielvereinbarungen, die 2015 zu verhandeln sind, insoweit
einfließenberücksichtigt, ,die 2015 zu verhandeln sind., wie sie nach einer Diskussion mit den
Hochschulen von diesen anerkannt werden, da zunächst methodisch-inhaltliche Schwachpunkte zu
klären und getroffene Aussagen zu aktualisieren sind.die 2015 zu verhandeln sind. Dies gilt auch für
die Ergebnisse der LHEP-Arbeitsgruppen, die insbesondere für Handlungsfelder in den Bereichen
technologische Infrastruktur, Medienversorgung und Infrastruktur für organisatorische Prozesse
bereits in operationalisierter Form vorliegen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Aussagen zur
Profilbildung und zur hochschul-übergreifenden Kooperation sowie im Bereich
2

Internationalisierung und Integration.

Es ist zu prüfen, ob Fächerratings werden künftig in rollierender Form ein fester Bestandteil der
gemeinsamen Entwicklungsplanung von Land und Hochschulen sein sollen. DieDasDie Zielsetzung,
die methodischen Ansätze, das Prozedere und die relevanten Untersuchungsdimensionen sowie die
Spezifikation von Kriterien und Indikatoren werden dabei fachbezogen gemeinsam von HMWK und
Hochschulen festgelegt. und validiert. Das Vorgehen sowie der Umfang und die Tiefe der
Datenerhebung werden mit dem Forschungsrating des Wissenschaftsrates abgeglichen.
Darüber hinaus wird zur Sicherung der zukünftigen Qualität der Lehrerausbildung die
Lehrerausbildung an den hessischen Universitäten evaluiert werden.

Die hessischen Universitäten Hochschulen setzen entwickeln die von den Universitätenihre
gemeinsam und als Selbstverpflichtung formulierten Qualitätsstandards für Promotionsverfahren
weiter in die Praxis um und übernehmen damit institutionelle Verantwortung für die Sicherung der
Qualität von Promotionen. Dies geschieht insbesondere dadurch, dass in den Hochschulen über die
Fächerkulturen hinweg gemeinsame Verfahrensstandards etabliert werden. Durch eine möglichst
frühzeitige, formalisierte ‚Annahme‘ und Registrierung der Promovierenden und durch den
Abschluss von Betreuungsvereinbarungen wird ein Monitoring des Promotionsgeschehens
ermöglicht.
Universitäten und Fachhochschulen arbeiten verstärkt bei Promotionen zusammen. Das Land fördert
kooperative Promotionsverfahren und hochschulübergreifende Kooperationsplattformen für
Promotionen Promotionskollegs unter Beteiligung von Fachhochschulen durch zusätzliche Mittel
für diese. Außerdem wird ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche
hessischer Fachhochschulen etablierentetablierten, das im Rahmen hochschulübergreifender
Zusammenarbeit verwirklicht werden soll. Das Konzept soll evaluiert werden. Das Konzept soll vom
Wissenschaftsrat evaluiert werden.

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung für ihr Personal erstellen die Hochschulen Personalkonzepte
als Steuerungsinstrumente, die insbesondere die Personalstruktur und die Personalentwicklung
zum Gegenstand haben. Für den besonders qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs sollen
verlässliche Perspektiven eröffnet werden, z.B. in Form von „Tenure Track-Professuren“. Im Falle
von Fachhochschul-Professuren können diese zur Realisierung der erforderlichen
außerhochschulischen Berufstätigkeit als gemeinsame Berufungen mit außerhochschulischen
Einrichtungen und starkem praxisrelevanten Forschungsbezug über einen gestreckten Zeitraum
erfolgen. Daueraufgaben der Hochschulen sollen in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen
wahrgenommen werden können. Hierfür sollen zunehmend in verstärktem Maße attraktive
Dauerpositionen eingerichtet und damit der Anteil des unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen
Personals angemessen erhöht werden. Dieses Dies setzt voraus, dass auch das Budget für
entsprechende Stellen unbefristet zur Verfügung gestellt wird und sich nicht aus Projektmitteln
speisen muss.. Dieses Ziel kann durch eine geeignete Veränderung der Personalstruktur des
wissenschaftlichen Personals befördert werden. Die Hochschulen erlassen Richtlinien zu adäquaten
Mindestbefristungsdauern beim wissenschaftlichen Personal sowohl bei Beschäftigungen aus
Landesmitteln als auch auf Basis von Drittmitteln, die auf den Beschäftigungszweck abgestimmt
werden.

Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen für eine weitere Verbesserung der Studienorientierung
und zur Verringerung von Studienabbruchquoten. Insbesondere wird das Land die Hochschulen
z. B. durch das Studienstrukturprogramm dabei unterstützen, inhaltlich-strukturierte Maßnahmen
zum Übergang Schule – Hochschule zu entwickeln, einzuführen und zu etablieren, um pro aktiv die
Negativperspektive „Studienabbruch“ für Studieninteressierte zu verringern ohne die Qualität von
Studienprogrammen hinsichtlich Kompetenzprofil und –niveau zu verringern.Durch das
Studienstrukturprogramm werden exemplarische Maßnahmen gefördert.
Die Qualitätssicherungsmittel werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu einer
nachhaltigen Verbesserung der Betreuung der Studierenden eingesetzt, insbesondere durch
Einstellung von Personal, das im gebotenen Umfang dauerhaft beschäftigt wird. Die Hochschulen
stellen eine zeitnahe Verwendung der zugewiesenen QSL-Mittel sicher und berichten dem
3

Ministerium jährlich über die veranlassten Maßnahmen und verausgabten Mittel.
Die Hochschulen unterstützen den Versorgungsauftrag der Studentenwerke in Abstimmung mit
diesen, in dem sie dafür Sorge tragen, dass der Erhalt der Mensen als wichtiger Bestandteil der
Hochschulinfrastruktur in der Bau- und Bauunterhaltungsplanung angemessen berücksichtigt wird.
Im Gegenzug sichern die Studentenwerke eine angemessene, gesunde und qualitätsvolle, an den
Bedürfnissen deraller Hochschulmitglieder orientiertenorientiertenorientierteorientierten Versorgung
von Studierenden und Hochschulbediensteten zu.

Die Bologna-Reform wird mit folgenden Zielen fortgesetzt:
- Verbesserung der Studierbarkeit und Erhöhung der Mobilität,
- Reduzierung der Prüfungsbelastungen,
- Flexibilisierung bei der Arbeitsbelastung, sowie
- bei gleichzeitiger Rückführung der Spezialisierung bereits im Bachelorbereich eine stärkere
Profilbildung im Rahmen des Masterstudiums (forschungsintensiv, anwendungsorientiert,
weiterbildend) -
- Weiterentwicklung von auch unter Einbeziehung von Anrechnungsmöglichkeiten in den Bereichen:
außerhochschulisch erworbene Kompetenzen, Anrechnung eines längeren Bachelor-Studiengangs
auf einen Master-Studiengang und nachgewiesener beruflicher Fähigkeiten.
Die Einhaltung der Lissabon-Konvention auch für Inländer wird in der Verwaltungspraxis
gewährleistet und somit ein diskriminierungsfreier Zugang zu Master-Studiengängen auch für
AbsolventenAbsolvent(inn)en von Fachhochschulen und Berufsakademien sichergestellt.Gemäß
DQR ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu Master-Studiengängen (DQR-Niveau 7) für alle
Absolventen von Bachelor-Studiengängen (DQR-Niveau 6) sicherzustellen. Um eine solche
hochschulartenübergreifende Mobilität weiter zu stärken, sollen können die Universitäten und
Fachhochschulen ferner auch gemeinsame Studiengänge etablieren. Hier sind vielfältige Formen
denkbar - von gemeinsam angebotenen Modulen in unterschiedlichen Studiengängen über
gemeinsame (Bachelor-) (kooperative) Studiengänge bis hin zu einem gemeinsamen Studienmodell,
in dem das Bachelorstudiumein Bachelorstudiengang von einer HFachhochschule, das der
konsekutive Masterstudiengang anschließende Masterstudium von einer anderen
HochschuleUniversität angeboten wird und umgekehrt. Zur Entwicklung entsprechender (Modell-
)Studienangebote können die Fördermöglichkeiten des Studienstrukturprogramms genutzt werden.

Die hessischen Hochschulen bekennen sich zu dem Ziel, Zulassungsverfahren zu etablieren, die
möglichst allen geeigneten Studieninteressierten einen geeignetenadäquaten Studienplatz
vermitteln. Insbesondere soll durch geeignete Zulassungsverfahren vermieden werden, dass in
örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen Studienplätze unbesetzt bleiben, obwohl es noch
Studieninteressierte gibt. Die hessischen Hochschulen werden sich zur Abwicklung von
Zulassungsverfahren in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen der Serviceleistungen der
Stiftung für Hochschulzulassung bedienen. Schrittweise werden sie die Zahl der einbezogenen
Studiengänge ausweiten und spätestens bis zum Jahr 2018 mit allen zulassungsbeschränkten
Studiengängen am Hierzu kann auch das Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV)
teilnehmenzum Einsatz kommen, wenn sichergestellt ist, dass das Gesamtergebnis dadurch
verbessert werden kann. Den Hochschulen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Der Hochschulzugang für beruflich besonders qualifizierte Bürgerinnen und Bürger ist in Hessen
bereits umfangreich gewährleistet. Die Hochschulen werden abgestimmte Maßnahmen und
Angebote entwickeln, damit diese Möglichkeiten stärker als bisher wahrgenommen werden können
und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung verbessert wird; hierfür
werden Mittel des HSP 2020 in einem gesonderten Bewilligungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Das Land wird die Bemühungen zur Vereinfachung der Hochschulzugangsregularien unterstützen,
um bei gleichen Niveauanforderungen die Belastungen für die Hochschulen zu reduzieren.
 Ferner wird das Land die Hochschulen unterstützen, die Durchlässigkeit - insbesondere für
Studienabbrecher/innen, aber auch für spätere Übergänge in die berufliche Praxis – auch in die
Gegenrichtung in die berufliche Bildung einzufordern und durchzusetzen. Auch die Auffangquote der
Studienabbrecher der Universitäten, die aufgrund des größeren Praxisbezugs an einer
Fachhochschule zum Abschluss geführt werden können, muss den Fachhochschulen angerechnet
4

werden.
Damit leisten sie einen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an Fachkräften. Auch in diesem Kontext
intensivieren die Hochschulen ihre Studieninformation und -werbung bei potentiellen
Studienbewerberinnen und -bewerbern mit Migrationshinter-grund und ohne akademischen
Sozialisationshintergrund.

Dem wirtschaftlichen Strukturwandel, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an berufliche
Qualifikationen, begegnen die Hochschulen mit einem Ausbau und der Weiterentwicklung dualer
und berufsbegleitender Studiengänge. Weiterbildungsangebote einschließlich weiterbildender
Studiengänge vertiefen diesen Ansatz. Das Land verbessert hier die Bedingungen für die
Durchlässigkeit des Bildungssystems, z. B. für Studienmöglichkeiten von Personen ohne deren
institutionelle Anbindung an einen Arbeitgeber. Hierdurch können insbesondere auch Personen nach
einer längeren Zeit ohne berufliche Tätigkeit (Familienpause, Angehörigenbetreuung, Arbeitssuche,
…) wieder einer beruflichen Wiedereingliederung zugeführt werden.

Die hessischen Hochschulen und das Land verfolgen im Bereich Internationalisierung und
Integration gemeinsam vereinbarte Ziele zur
(1) internationalen Stärkung des Wissenschafts- und Studienstandortes Hessen,
(2) zur Weiterentwicklung von internationaler Mobilität und Auslandsqualifizierung und
(3) zur Nutzung von individuellen und gruppenspezifischen Potenzialen bei der Integration aller
Hochschulangehörigen.
Hierzu gehören Maßnahmen, die internationale Studierende und Wissenschaftler/-innen erfolgreich
an unseren Hochschulen, der Arbeitswelt und der Gesellschaft insgesamt teilhaben lassen,
insbesondere der Aufbau und die Verstetigung einer Willkommens- und Anerkennungskultur sowie
die interkulturelle Öffnung der Hochschulen. Das Land und die Hochschulen leisten durch
entsprechende Aktivitäten zugleich auch einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung.
Im Rahmen der Hochschullandesprogramme eröffnet das Land zusätzliche Möglichkeiten des
internationalen Austausches für Studierende und Wissenschaftler/-innen jenseits der nationalen und
europäischen Förderung und der Hochschulpartnerschaften. Diese Pool-Modelle beziehen auch
sonst im internationalen Kontext weniger aktive Fächer und Hochschulen ein.

Durch qualifizierte Betreuungsmodelle für internationale Studierender wird sowohl der
Studienerfolg als auch die Positionierung der Hochschulen im internationalen Kontext wirksam
verbessert. Bestehende Maßnahmen sollten in geeigneter Form zusammengeführt werden; auf die
Erhöhung des Studienerfolgs soll dabei ein besonderes Augenmerk gelegt wer-den.

Den hessischen Studienkollegs kommt weiterhin eine wichtige Aufgabe beim Hochschulzugang
internationaler Studierender zu. Die hessischen Hochschulen werden zusammen mit dem Land
parallel dazu ihre Bemühungen verstärken, Ihre Aufgabenbeschreibung soll so geöffnet werden,
dass auch die Betreuung von internationalen Bachelor- und Master-Studierenden zielgruppengerecht
anzubietenwahrgenommen werden kann. Dabei werden auch hochschulübergreifende Lösungen
angestrebt. Im Zuge dieser Bemühungen erklärt sich das Land bereit, bei Bedarf die
Aufgabenbeschreibung der Studienkollegs anzupassen.

Die hessischen Hochschulen unterstützen im Kontext einer wissenschaftsadäquaten
Mehrsprachigkeit. die deutsche Sprache als Wissenschaftssprache, auch um dieZur Verankerung
der Wissenschaft in der eigenen Gesellschaft sicherzustellen sicherzustellenschaffen die
Hochschulen Formate für einen adäquaten transferTransfer ihrer Forschungsleistungen und –
ergebnisse in die und einen Dialog mit der Gesellschaft. Unabhängig davon sehen sie in der
Nutzung der englischen Sprache ein wichtiges Mittel der internationalen Verständigung in der
Wissenschaft. Das Angebot an englischsprachigen Studiengängen, insbesondere im Masterbereich
wird weiter ausgebaut.

Die Hochschulen schaffen im Rahmen der Landeshochschulentwicklungsplanung eine
5

übergreifende, den Anforderungen moderner Forschung und Lehre genügende
Informationsinfrastruktur. Aus dem Innovations- und Strukturentwicklungsbudget wird das Land
Mittel für Maßnahmen für gemeinsam genutzte Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Die Hochschulen verpflichten sich die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern, u. a.
auch durch familiengerechte Strukturen, zu ermöglichen. Sie orientieren sich da-bei an den
„Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern“ und an den „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der Deutschen
Forschungsgemeinschaft. Die Maßnahmen werden insbesondere in Bezug auf die Berufung von
Professorinnen und auf die Erhöhung des Anteils von Frauen in den Fächern fortgeführt, in denen
sie bisher unterrepräsentiert sind. Die Hochschulen entwickeln ihre Konzepte für die
Implementierung und Institutionalisierung der Frauen- und Geschlechterforschung weiter.

Das Land Hessen unterstützt die Hochschulen weiterhin bei Maßnahmen zur Verwirklichung der
„Familienfreundlichen Hochschule“ und fördert insgesamt den Ansatz der Diversität und
Chancengleichheit in der Hochschule.“. Die Hochschulen sehensetzen sich hierbei - ungeachtet der
Zuständigkeit der Jugendhilfeträger - in der Mitverantwortung, für eine ausreichende Betreuung für
Kinder von Studierenden und Beschäftigten zu sorgenein. Die Hochschulen entwickeln Regularien
und Instrumente zur Förderung von Partner-Karrieren in der Wissenschaft.

Kooperationen in der Forschung sollen – auch länderübergreifend - intensiviert werden.
Dem Ausbau der Forschung an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte
Wissenschaften wird weiterhin eine hohe Bedeutung beigemessen. Das Land unterstützt diesen
Prozess auch in Zukunft durch entsprechende Berücksichtigung im LOEWE-Programm und durch
Unterstützung des von den hessischen Fachhochschulen selbst administrierten, wettbewerblich
ausgestalteten Förderprogramms „Forschung für die Praxis“. Darüber hinaus wird erstmalig die
Grundfinanzierung der Forschung an Fachhochschulen über den Hessischen Hochschulpakt 2016-
2020 berücksichtigt.

Das LOEWE-Programm wird auch weiterhin zentrales Instrument der hessischen Forschungspolitik
sein. Ziele des wettbewerblichen Verfahrens sind:
• die Profilbildung und Wettbewerbsfähigkeit von Universitäten und Fachhochschulender hessischen
Hochschulen nach-haltig zu unterstützen,
• hessische Wissenschaftseinrichtungen bei ihren Aktivitäten zur Einwerbung von Drittmitteln aus
überregionalen Forschungsprogrammen zu unterstützen,
• Vernetzungen zwischen Universitäten und Fachhochschulen sowie zwischen Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu fördern,
• durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft den Transfer von
Ergebnissen aus der Grundlagenforschung in die unternehmerische Praxis zu beschleunigen bzw.
zu ermöglichen.

Die Hochschulen werden den Wissens- und Technologietransfer weiter ausbauen und
hochschulweite Gesamtstrategien für den Wissens- und Technologietransfer erarbeiten, die den
Schutz geistigen Eigentums und die Verwertung von Forschungsergebnissen einschließen. Die
Strategien sollen Angaben zur Erfolgsmessung beinhalten.
Aufgrund des positiven Beitrags zur (regional-)ökonomischen Entwicklung kommt zukünftig der
Gründung von Unternehmen aus den Hochschulen eine weiter steigende Bedeutung zu. Die
Hochschulen werden daher konkrete eigene Beiträge zur Erreichung des Landesziels einer
Intensivierung von Gründungen leisten. Von Landesseite wird eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für den Wissens- und Technologietransfer und insbesondere auch für eine
Aktivierung der Gründungspotenziale angestrebt. Für diese Zwecke werden zusätzliche Mittel aus
dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.

Die Hochschulen sind wichtige Akteure innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes
6

Hessen. Im Rahmen der baulichen Erneuerung, des Liegenschaftsbetriebs und der Beschaffung wird
das Ziel der CO2-neutralen Hochschulen verfolgt. Dazu soll die bisherige Sanierungsrate im
Gebäudebestand der Hochschulen weiter gesteigert und geeignete Maßnahmen zur Energieeffizienz
und -einsparung umgesetzt werden. Begleitend wird deshalb das Investitionsprogramm zur
baulichen Modernisierung der Hochschulen (HEUREKA) über das Jahr 2020 hinaus mit einer
langfristigen und berechenbaren Perspektive für die Hochschulen und Mitteln in Höhe von 1 Mrd.
Euro fortgesetzt. Falls möglich sollen entsprechende Förderprogramme des Bundes wie „EnEffStadt“
und „EnEffCampus“ genutzt werden.

Die Hochschulen berichten in regelmäßiger Folge über die Aktivitäten ihrer Nachhaltigkeitsstrategien
in der Forschung, der Lehre und des Betriebs (auf der Grundlage von Pilotprojekten zum
Nachhaltigkeitsbericht) mit dem Ziel diese in ihrer Hochschulorganisation als integralen Bestandteil
zu verstetigen.

Dem Themenfeld der Energieforschung kommt vor dem Hintergrund der seitens der hessischen
Landesregierung aktiv unterstützten Energiewende eine erhöhte Bedeutung zu. Das Land legt daher
auch weiterhin einen Schwerpunkt auf die Einführung von Elektromobilität. Die Hochschulen
unterstützen die Umsetzung des Modellprojektes im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes der
Implementation von Elektromobilität.
Um weitere energiewissenschaftliche Innovationen zu befördern, unterstützt die hessische
Landesregierung den Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerkes zur Energieforschung.
Sie können auch lesen