Equal Pay Day 2021 - Dillingen/Saar
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Die Entgeltlücke Die Entgeltlücke liegt in Deutschland aktuell bei 19 Prozent. Sie ist die zweithöchste unter den Ländern der Europäischen Union (Durchschnitt EU: 15 Prozent in 2018). 2
Die Entgeltlücke Junge Frauen sind besser qualifiziert als gleichaltrige Männer. Je höher die berufliche Position, desto größer die prozentuale Entgeltlücke! Aus der Entgeltlücke resultiert schlussendlich eine schlechtere Absicherung im Alter. 3
Die Entgeltlücke: konkret Hochgerechnete Netto-Einkommensverluste: … in einem Monat: ca. 300 € … in einem Jahr: ca. 3.700 € … in zehn Jahren: ca. 41.000 € 4
Die Covid 19-Pandemie Was bedeutet die Covid 19-Pandemie für den: Gender Pay Gap? Gender Time Gap? Gender Care Gap? 5
Die Entgeltlücke: Ursachen Horizontale Segregation Die starke Ungleichverteilung von Frauen und Männern auf unterschiedliche Berufsfelder wird auch als horizontale Segregation am Arbeitsmarkt bezeichnet Beschäftigte in den frauendominierten Berufsfeldern sind häufig niedrigen Löhnen und schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt. 6
Die Covid 19-Pandemie Ohne Frauen läuft es nicht! Die Kolleginnen in systemrelevanten Berufen verdienen mehr als Applaus! 7
Die Entgeltlücke: Ursachen Vertikale Segregation Die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen wird als vertikale Segregation am Arbeitsmarkt bezeichnet Branchenübergreifend sind in Führungsebenen fast nur Männer zu finden. 8
Die Entgeltlücke: Ursachen Arbeitszeitlücke (Gender Time Gap) Die Erwerbsarbeitszeiten von Männern und Frauen unterscheiden sich stark. Frauen sind im Schnitt 8,4 Stunden weniger in der Woche erwerbstätig als Männer. Dieser Unterschied wird auch als „Gender Time Gap“ (Arbeitszeitlücke) bezeichnet. Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit familienbedingt häufiger und über einen längeren Zeitraum. 48 Prozent der Frauen und 11 Prozent der Männer arbeiten in (häufig geringfügiger) Teilzeit: Viele Frauen stecken in der Teilzeitfalle fest! 9
Die Entgeltlücke: Ursachen Sorgelücke (Gender Care Gap) Täglich leisten Frauen durchschnittlich 87 Minuten mehr Arbeit in Haushalt und Familie als Männer. Der Unterschied in der täglich geleisteten Haus- und Sorgearbeit, der als „Gender Care Gap“ (Sorgelücke) bezeichnet wird, beträgt 52,4 Prozent. 11
Die Covid-19-Pandemie Zwei Drittel der Mütter, aber nur 7 Prozent der Väter geben an, in der Corona-Pandemie den größten Teil der anfallenden Kinderbetreuung zu übernehmen! 12
Die Entgeltlücke: Folgen I 2/3 der erwerbstätigen Frauen haben keine langfristige Existenzsicherung D.h. sie können für Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit nicht vorsorgen (z.B. Arbeitslosigkeit, Alter) Knapp 80% der erwerbstätigen Frauen können mit ihrem Einkommen nicht langfristig für sich und ein Kind vorsorgen Jede dritte erwerbstätige Frau kann aus ihrem eigenen Erwerbseinkommen nicht einmal ihren unmittelbaren Bedarf decken D.h. sie hat für Miete, Lebensmittel, Versicherungen, Freizeitbeschäftigungen nicht genug Geld im Monat zur Verfügung 13
Die Entgeltlücke: Folgen II Der Gender Pension: 14
Tarifbindung wirkt! Höhere Entgelte, bessere Arbeitszeitregelungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: Tarifverträge setzen Standards für alle. Besonders für Frauen lohnen sie sich. Dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Entgeltlücke um ganze 10 Prozentpunkte kleiner. In tarifgebundenen Betrieben gibt es meist Betriebsräte, die sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsmarkt einsetzen. Gleiches Gehalt für Frauen und Männer – Tarifverträge tragen dazu bei! 15
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (I) Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Seit Januar 2015 mit 8,50€ in Kraft Seit 1. Januar 2021: 9,50€ / Stunde v.a. Frauen in Einzelhandel und Gastronomie / Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und weniger Beschäftigte in Minijobs 16
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (II) Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) Mindestbeteiligung von mindestens einer Frau und einem Mann in einem Vorstand, der aus mehr als drei Mitgliedern besteht (rund 70 börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen) Verschärfung der Berichtspflichten + Begründungspflicht für Zielgröße Null Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes erhalten Mindestbeteiligungsgebot für den Vorstand, wenn dieser aus mehr als zwei Personen besteht, sowie eine Aufsichtsratsquote Mindestbeteiligung in Leitungsorganen der Sozialversicherungen ÖD: Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann, werden geschlechtergerecht besetzt 17
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (III) Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) Individueller Auskunftsanspruch ab 6. Januar 2018: Information zum Verfahren der Entgeltfindung, sowie zum durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und max. zwei Entgeltbestandteilen (Medianangaben). (Gilt in Unternehmen ab 200 Beschäftigten) Berichtspflichten: Erläuterung der Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Entgeltgleichheit, sowie Angaben zum Anteil von Männern und Frauen und Verteilung von Voll- und Teilzeitarbeit auf die Geschlechter. (lageberichtspflichtige Unternehmen >500 Beschäftigte) Betriebliche Prüfverfahren: Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren, die aus Bestandsaufnahme, Analyse und Ergebnisbericht bestehen sollen. (Unternehmen > 500 Beschäftigte) 18
Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen (IV) Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes 2019 zeigt: Das Gesetz muss nachgebessert werden! Verpflichtende Anwendung zertifizierte Prüfverfahren die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sicher erkennen, sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhalten der Vorgaben Standardisierung der Berichtspflicht für Unternehmen in Inhalt und Form Einführung eines Verbandsklagerecht, damit die Durchsetzung ihrer Rechte nicht den einzelnen Beschäftigten aufgebürdet werden Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen 19
Der DGB fordert (I) Mehr Tarifbindung! Vor allem auch in den Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, um gute Voraussetzungen für die partnerschaftliche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen Eigenständige Existenzsicherung von Frauen als politisches Leitbild Aufwertung frauendominierter Berufe vor allem in Gesundheitswesen und Kita Reform der Minijobs hin zur sozialen Absicherung ab der ersten Arbeitsstunde Geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie: Gesetzesfolgenabschätzung auf die Lebenssituation von Frauen und Männern sowie gleichstellungsorientierter Bundeshaushalt 20
Der DGB fordert (II) Abbau aller Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht, die dem Aufbau einer eigenständigen Existenzsicherung von Frauen entgegenstehen Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe solidarisch, paritätisch und geschlechtergerecht gestalten: steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung; Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen Gleichberechtigte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Flexible Arbeitszeitkonzepte, Führen in Teilzeit, Anreize für partnerschaftliche Aufteilung von Familien und Sorgearbeit Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie MINT-Bereich erobern: Förderung des Potentials von Mädchen + Frauen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik 21
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! DGB Bundesvorstand Abt. Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon (+49) 240 60 - Mobil (+49) E-Mail @dgb.de
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