Equal Pay Day 2021 - Dillingen/Saar

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Equal Pay Day 2021 - Dillingen/Saar
Equal Pay Day 2021
Equal Pay Day 2021 - Dillingen/Saar
Die Entgeltlücke

                    Die Entgeltlücke liegt in Deutschland
                     aktuell bei          19 Prozent.
                    Sie ist die zweithöchste unter den
                     Ländern der Europäischen Union
                     (Durchschnitt EU:        15 Prozent
                     in 2018).

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Equal Pay Day 2021 - Dillingen/Saar
Die Entgeltlücke

                    Junge Frauen sind besser qualifiziert
                     als gleichaltrige Männer.

                    Je höher die berufliche Position, desto
                     größer die prozentuale Entgeltlücke!

                    Aus der Entgeltlücke resultiert
                     schlussendlich eine schlechtere
                     Absicherung im Alter.

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Die Entgeltlücke: konkret

                            Hochgerechnete
                            Netto-Einkommensverluste:

                             … in einem Monat: ca. 300 €
                             … in einem Jahr: ca. 3.700 €
                             … in zehn Jahren: ca. 41.000 €

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Die Covid 19-Pandemie

                            Was bedeutet die
                        Covid 19-Pandemie für den:
                            Gender Pay Gap?
                           Gender Time Gap?
                            Gender Care Gap?

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Die Entgeltlücke: Ursachen
Horizontale Segregation

                              Die starke Ungleichverteilung von Frauen und
                                Männern auf unterschiedliche Berufsfelder wird
                                auch als horizontale Segregation am
                                Arbeitsmarkt bezeichnet
                              Beschäftigte in den frauendominierten
                                Berufsfeldern sind häufig niedrigen Löhnen
                                und schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt.

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Die Covid 19-Pandemie

                         Ohne Frauen läuft es nicht!
                         Die Kolleginnen in
                          systemrelevanten Berufen
                          verdienen mehr als Applaus!

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Die Entgeltlücke: Ursachen
Vertikale Segregation

                              Die ungleiche Verteilung von Frauen und
                                Männern auf den unterschiedlichen
                                Hierarchieebenen wird als vertikale Segregation
                                am Arbeitsmarkt bezeichnet
                              Branchenübergreifend sind in Führungsebenen
                                fast nur Männer zu finden.

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Die Entgeltlücke: Ursachen
Arbeitszeitlücke (Gender Time Gap)

 Die Erwerbsarbeitszeiten von Männern und Frauen unterscheiden sich stark. Frauen sind im
   Schnitt 8,4 Stunden weniger in der Woche erwerbstätig als Männer. Dieser Unterschied wird
   auch als „Gender Time Gap“ (Arbeitszeitlücke) bezeichnet.
 Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit familienbedingt häufiger und über einen längeren
   Zeitraum.
 48 Prozent der Frauen und 11 Prozent der Männer arbeiten in (häufig geringfügiger) Teilzeit:
   Viele Frauen stecken in der Teilzeitfalle fest!

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Die Covid 19- Pandemie

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Die Entgeltlücke: Ursachen
Sorgelücke (Gender Care Gap)

                                Täglich leisten Frauen durchschnittlich 87
                                  Minuten mehr Arbeit in Haushalt und Familie
                                  als Männer.
                                Der Unterschied in der täglich geleisteten
                                  Haus- und Sorgearbeit, der als „Gender Care
                                  Gap“ (Sorgelücke) bezeichnet wird, beträgt
                                  52,4 Prozent.

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Die Covid-19-Pandemie

                         Zwei Drittel der Mütter, aber nur 7
                          Prozent der Väter geben an, in der
                          Corona-Pandemie den größten Teil
                          der anfallenden Kinderbetreuung zu
                          übernehmen!

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Die Entgeltlücke: Folgen I

                   2/3 der erwerbstätigen Frauen haben keine
                   langfristige Existenzsicherung
                   D.h. sie können für Phasen der Nicht-Erwerbstätigkeit
                   nicht vorsorgen (z.B. Arbeitslosigkeit, Alter)

                   Knapp 80% der erwerbstätigen Frauen können
                   mit ihrem Einkommen nicht langfristig für sich
                   und ein Kind vorsorgen

                    Jede dritte erwerbstätige Frau kann aus ihrem
                    eigenen Erwerbseinkommen nicht einmal ihren
                    unmittelbaren Bedarf decken
                    D.h. sie hat für Miete, Lebensmittel, Versicherungen,
                    Freizeitbeschäftigungen nicht genug Geld im Monat zur
                    Verfügung
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Die Entgeltlücke: Folgen II

Der Gender Pension:

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Tarifbindung wirkt!

 Höhere Entgelte, bessere Arbeitszeitregelungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sowie Aufstockung
  des Kurzarbeitergeldes: Tarifverträge setzen Standards für alle. Besonders für Frauen lohnen sie
  sich.

 Dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Entgeltlücke um ganze 10 Prozentpunkte kleiner.

 In tarifgebundenen Betrieben gibt es meist Betriebsräte, die sich für die Gleichstellung von
  Frauen und Männern im Arbeitsmarkt einsetzen.

                             Gleiches Gehalt für Frauen und Männer –
                                   Tarifverträge tragen dazu bei!

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Verbesserung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen (I)

Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
 Seit Januar 2015 mit 8,50€ in Kraft
 Seit 1. Januar 2021: 9,50€ / Stunde
 v.a. Frauen in Einzelhandel und Gastronomie / Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren
 Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte und weniger Beschäftigte in Minijobs

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Verbesserung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen (II)
     Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an
               Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II)
 Mindestbeteiligung von mindestens einer Frau und einem Mann in einem Vorstand, der aus mehr
   als drei Mitgliedern besteht (rund 70 börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen)
 Verschärfung der Berichtspflichten + Begründungspflicht für Zielgröße Null
 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes erhalten Mindestbeteiligungsgebot für den
   Vorstand, wenn dieser aus mehr als zwei Personen besteht, sowie eine Aufsichtsratsquote
 Mindestbeteiligung in Leitungsorganen der Sozialversicherungen
 ÖD: Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen
   kann, werden geschlechtergerecht besetzt

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Verbesserung der gesetzlichen
 Rahmenbedingungen (III)
       Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen – Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)

 Individueller Auskunftsanspruch ab 6. Januar 2018: Information zum Verfahren der Entgeltfindung, sowie zum
   durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und max. zwei Entgeltbestandteilen (Medianangaben). (Gilt in
   Unternehmen ab 200 Beschäftigten)
 Berichtspflichten: Erläuterung der Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung und Entgeltgleichheit, sowie
   Angaben zum Anteil von Männern und Frauen und Verteilung von Voll- und Teilzeitarbeit auf die Geschlechter.
   (lageberichtspflichtige Unternehmen >500 Beschäftigte)
 Betriebliche Prüfverfahren: Aufforderung zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren, die aus Bestandsaufnahme,
   Analyse und Ergebnisbericht bestehen sollen. (Unternehmen > 500 Beschäftigte)

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Verbesserung der gesetzlichen
 Rahmenbedingungen (IV)
                            Die Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes 2019 zeigt:

                           Das Gesetz muss nachgebessert werden!

 Verpflichtende Anwendung zertifizierte Prüfverfahren die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts sicher
   erkennen, sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhalten der Vorgaben
 Standardisierung der Berichtspflicht für Unternehmen in Inhalt und Form

 Einführung eines Verbandsklagerecht, damit die Durchsetzung ihrer Rechte nicht den einzelnen Beschäftigten
   aufgebürdet werden
 Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretungen

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Der DGB fordert (I)

 Mehr Tarifbindung! Vor allem auch in den Branchen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, um gute
   Voraussetzungen für die partnerschaftliche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu
   schaffen
 Eigenständige Existenzsicherung von Frauen als politisches Leitbild

 Aufwertung frauendominierter Berufe vor allem in Gesundheitswesen und Kita

 Reform der Minijobs hin zur sozialen Absicherung ab der ersten Arbeitsstunde

 Geschlechtergerechte Besetzung von Führungspositionen in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst

 Ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie: Gesetzesfolgenabschätzung auf die Lebenssituation von Frauen und
   Männern sowie gleichstellungsorientierter Bundeshaushalt

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Der DGB fordert (II)

 Abbau aller Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht, die dem Aufbau einer eigenständigen Existenzsicherung
    von Frauen entgegenstehen
 Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe solidarisch, paritätisch und geschlechtergerecht gestalten:
    steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung; Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen
 Gleichberechtigte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Flexible Arbeitszeitkonzepte, Führen in Teilzeit,
    Anreize für partnerschaftliche Aufteilung von Familien und Sorgearbeit
 Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 MINT-Bereich erobern: Förderung des Potentials von Mädchen + Frauen in Mathematik, Informatik,
    Naturwissenschaften und Technik

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

               DGB Bundesvorstand
               Abt. Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik
               Henriette-Herz-Platz 2
               10178 Berlin
               Telefon   (+49) 240 60 -
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