ERGÄNZENDE INFORMATIONEN - Zu empera Kaiserslautern

 
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ERGÄNZENDE INFORMATIONEN - Zu empera Kaiserslautern
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN
ERGÄNZENDE INFORMATIONEN - Zu empera Kaiserslautern
K-net Telekommunikation GmbH            Stadtsparkasse Kaiserslautern:                         Amtsgericht Kaiserslautern • HRB Nr. 3283
Europaallee 10 • 67657 Kaiserslautern   BIC: MALADE51KLS • IBAN: DE39 5405 0110 0000 3221 98   Steuernr.: 19/660/50019
+49 631 8001–6767                       Kreissparkasse Kaiserslautern                          USt-IdNR.: DE193667024
info@k-net.de • www.k-net.de            BIC: MALADE51KLK • IBAN: DE92 5405 0220 0000 1158 40   Geschäftsführer: Berthold Willig
INHALTSVERZEICHNIS
1. Informationen zur Auftragsabwicklung ............................................................................................... 4

2. Erklärung zum Datenschutz zur Erhebung u. Verwendung von personenbezogenen Daten im
   Rahmen des Vertragsverhältnisses ...................................................................................................... 5

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen ..................................................................................................... 7

4. Leistungsbeschreibung Sprach- und Internetdienstleistungen ........................................................... 14

5.1 Besondere Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie- u. Faxdienste ............................................... 20

5.2 Besondere Geschäftsbedingungen für Rundfunk ............................................................................... 23

5.3 Besondere Geschäftsbedingungen für Internetdienste ...................................................................... 24
5.4 Besondere Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Hausanschlusses ................................... 26

6. Wahlfreiheit für Endkunden ab dem 01.08.2016 ............................................................................... 27

7. empera Gebührenpreisliste Flatrates ................................................................................................ 28

8. Preisliste DSL und Sprinternetprodukte /Standardleistungen ............................................................ 33

9. Produktinformationsblätter .............................................................................................................. 34

10. Amtliches Muster-Widerrufsformular ............................................................................................... 47

                                                                   3 von 48
1. INFORMATIONEN ZUR AUFTRAGSABWICKLUNG
Sehr geehrter Kunde,

um Ihren Auftrag reibungslos umzusetzen und zu realisieren, bitten wir Sie vorab folgende Punkte zu berück-
sichtigen bzw. zu klären:

  •   Vertragslaufzeiten mit Ihrem jetzigen Anbieter prüfen, damit Sie rechtzeitig Ihren empera-Anschluss
      erhalten
      • Wenn Sie zurzeit Telefon und Internet aus einer Hand beziehen, erledigen wir die Kündigung des
          derzeitigen Anschlusses durch den Vorgang der Portierung für Sie.
      • Wenn Sie jedoch zwei verschiedene Anbieter für Telefon und Internet oder Zusatzprodukte wie
          Domain, E-Mail-Adressen oder Security-Pakete haben, können wir nur den Telefonanschluss für Sie
          kündigen nicht den DSL-Anschluss. Daher bitten wir Sie, nachdem wir Ihnen den Termin für Ihren
          empera-Anschluss mitgeteilt haben, Ihren DSL-Anschluss separat schriftlich bei Ihrem Anbieter zu
          kündigen.

  •   Bei Portierungswunsch ist das Portierungsformular vollständig von Ihnen auszufüllen und zu unter-
      schreiben. Des Weiteren bitten wir um Mitteilung, dass Sie keine separate empera-Rufnummer
      wünschen. Bitte beachten Sie, dass die Rufnummernübernahme erst nach Auslauf des Vertrages bei
      Ihrem derzeitigen Anbieter erfolgen kann.

  •   Bitte stellen Sie sicher, dass bei vorhandenem / eigenem Router dieser auch entsprechend für das
      gebuchte Paket (A-DSL und/oder V-DSL) geeignet ist. Gerne übernehmen wir die Prüfung bei Mitteilung
      der Typ/Seriennummer.

Bei Fragen beraten wir Sie gerne und finden eine gute Lösung. Für Informationen zur Installation / Installations-
terminen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter +49 631 8001-6737 gerne zur Verfügung.

Weiterhin bitten wir um Angabe aller angeschalteten Endgeräte. Hierzu füllen Sie bitte gemeinsam mit
unserem Mitarbeiter das beiliegende Formular aus.

Ebenfalls müssen folgende Unterlagen, um den Auftrag sicher abzuwickeln, unterschrieben vorliegen.
  • Antrag für Telefon- / Internet- und TV-Anschluss Privatkunde
  • Portierungsformular bei Rufnummer-Mitnahme vom derzeitiger Anbieter
  • Widerrufsbelehrung

Bei weiteren Fragen zur Auftragsabwicklung oder auch technische Fragen können Sie sich gerne jeder-
zeit an unsere Mitarbeiter wenden bzw. finden Sie auch nützliche Tipps auf unserer empera-Homepage
www.empera.de unter FAQ.

Ihr empera Team

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2. ERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ ZUR ERHEBUNG U.
VERWENDUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN IM
RAHMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Datenschutz und Datensicherheit haben für die Kunden und Nutzer                     für Abrechnungszwecke oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung
der K-net Telekommunikation GmbH (Im Folgenden: K-net) eine hohe                    zwingend erforderlich ist.
Bedeutung. Wir versichern Ihnen, dass wir, die K-net, Europaallee 10,
67657 Kaiserslautern, den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst                3. Dauer der Speicherung von Verkehrsdaten
nehmen und uns ohne Ausnahme an die gesetzlichen Vorschriften des                   Soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem
Datenschutzes halten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bun-                Kunden erforderlich ist, speichert K-net Verkehrsdaten der Telekom-
desdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG)                     munikation gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Dau-
und, sofern anwendbar, dem Telemediengesetz (TMG). Im Folgenden                     er von 6 Monaten ab Versendung der Rechnung. Danach erfolgt eine
geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, welche kundenbezogenen                      Löschung dieser Daten, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist
Daten von K-net erfasst und verwendet werden.                                       Einwendungen gegen die Rechnung erhebt. Im Falle der Erhebung von
                                                                                    Einwendungen durch den Kunden werden die Daten gespeichert, bis
A. Bestandsdaten                                                                    die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit zu Abrechnungs-
                                                                                    zwecken gespeicherte Verkehrsdaten auf Grund gesetzlicher Vorschrif-
1. Bestandsdatendefinition                                                          ten, insbesondere der vorgenannten 6 Monatsfrist, gelöscht worden
Bestandsdaten sind Daten, die zur Begründung, inhaltlichen Ausgestal-               oder aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert wor-
tung, Änderung oder Beendigung Ihres Vertrages erforderlich sind. Zu                den sind, trifft K-net keine Nachweispflicht für die erbrachten Einzel-
diesen gehören etwa Anrede, Vor- und Nachname, Anschrift, Straße                    verbindungen und Verbindungsleistungen (§ 45i TKG). K-net wird den
und Ort, Geburtsdatum, Telefonnummern und / bzw. E-Mail-Adressen,                   Kunden in der Rechnung auf diese Beschränkung und die Folgen des
Daten über die Zahlungsabwicklung (Bankverbindungen), Daten zu                      Verzichts deutlich hinweisen. Verkehrsdaten, die nicht abrechnungs-
den verwendeten Produkten und Ihre Kundennummer bzw. Benutzer-                      relevant sind, werden am Tag nach der Beendigung der Verbindung
kennung.                                                                            von der K-net gelöscht.

2. Umgang mit Bestandsdaten                                                         C. Datennutzung bei Störungsbeseitigung und Be-
K-net erhebt, speichert und verwendet bei Vertragsschluss und wäh-                  kämpfung von Missbrauch
rend der Vertragslaufzeit Bestandsdaten, soweit dies zur gegenseitigen              Soweit dies erforderlich ist, erheben und verwendet K-net Ihre Be-
ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist. Die E-Mail-Ad-                  stands- und Verkehrsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen
ressen werden für die Kommunikation mit dem Endkunden genutzt.                      von Störungen oder Fehlern an K-net-Telekommunikationsanlagen
Im Wesentlichen sind dies Themen der Rechnungslegung oder The-                      und, soweit Anhaltspunkte bestehen, zum Aufdecken sowie Unterbin-
men der Technik z.B. Wartungsarbeiten.                                              den von rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikations-
                                                                                    netze und -dienste.
3. Dauer der Speicherung von Bestandsdaten
Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Ihre Be-                   D. Datennutzung zur Beratung, Werbung, Markt-
standsdaten zum Ende des auf die Beendigung des Vertragsverhält-                    forschung sowie zur Gestaltung der Dienste
nisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. Die Löschung erfolgt nicht,               Zu einer guten Bestandskundenbetreuung gehört, dass K-net Sie re-
wenn gesetzliche Vorschriften die Aufbewahrung der Daten verlangen                  gelmäßig über aktuelle Leistungen informieren kann. Sofern Sie ein-
oder Ihre Einwilligung vorliegt. Freiwillig gemachte Angaben werden                 gewilligt haben, verwendet K-net Ihre Bestandsdaten (Rufnummer,
nach Beendigung des Zwecks, spätestens aber mit der Löschung der                    Post- und/ oder E-Mail-Adresse) zur Beratung, Werbung und Marktfor-
Bestandsdaten, sowie bei Widerruf der Einwilligung gelöscht.                        schung für ausschließlich eigene Zwecke. Bei Vorliegen Ihrer Einwilli-
                                                                                    gung verwendet K-net Ihre Verkehrsdaten ferner zur bedarfsgerechten
B. Verkehrsdaten                                                                    Gestaltung K-net eigener Telekommunikationsdienstleistungen. Sie
                                                                                    können der Nutzung natürlich jederzeit in Textform widersprechen.
1. Verkehrsdatendefinition
Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommuni-                 E. Eintragung in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
kationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Bei Tele-                 Sofern Sie dies beantragt haben, wird K-net Ihre kostenlose Eintragung
fonanschlüssen sind dies etwa die Rufnummer oder Kennnummer des                     in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse veranlassen. Sie können wäh-
anrufenden und des angerufenen Anschlusses, oder der Endeinrich-                    len, in welche Verzeichnisse (Telefonbuch, CD-ROM, Internetauskunft
tung, die in Anspruch genommene Dienstleistung sowie Beginn und                     oder Telefonauskunft) Sie eingetragen und mit welchen Angaben Sie
Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, sofern die Preise                   aufgenommen werden wollen. Die Standardeintragung umfasst Ruf-
davon abhängen, die übermittelten Datenvolumina. Bei Internetzu-                    nummer, Name und Vorname sowie Anschrift. Sie haben die Möglich-
gängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn                              keit, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber K-net den Um-
und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit und die IP-Adres-                    fang der veröffentlichten Daten selbst zu bestimmen. Die Anbieter
sen.                                                                                von öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen sind dann verpflichtet, im
                                                                                    Rahmen der von Ihnen gewünschten Eintragungen Ihre Eintragungs-
2. Umgang mit Verkehrsdaten                                                         daten an Dritte weiterzugeben, die ebenfalls öffentliche Teilnehmer-
Die Verkehrsdaten werden nur dann erhoben und verwendet, wenn                       verzeichnisse herausgeben oder eine Telefonauskunft betreiben. Sie
dies zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistungen sowie                  können natürlich jederzeit der Veröffentlichung Ihrer Daten ganz wi-

                                                                         5 von 48
dersprechen. In diesem Fall werden Ihre Daten nicht in Teilnehmer-                   ebenfalls weitergeschaltet werden. Zudem muss der Inhaber des Tele-
verzeichnissen veröffentlicht. Auch die Weitergabe an Dritte, die Tele-              fonanschlusses, zudem die Anrufe weitergeschaltet werden, mit der
kommunikationsverzeichnisse herausgeben oder eine Telefonauskunft                    Weiterschaltung einverstanden sein.
betreiben, unterbleibt in diesem Fall.
                                                                                     J. Übermittlung von Daten an Dritte
F. Nutzung der in öffentlichen Teilnehmerverzeich-                                   K-net übermittelt Bestands- und Verkehrsdaten an mit ihr verbun-
nissen und in Verzeichnissen für Auskunftsdiens-                                     dene Unternehmen zur Rechnungserstellung. Des Weiteren können
te gespeicherten Daten zu Werbezwecken durch                                         Vertragsdaten Partnerunternehmen übermittelt werden, wenn diese
Dritte                                                                               als Subunternehmer oder Auftraggeber in den jeweiligen Vertrag als
Die in den Teilnehmerverzeichnissen eingetragenen Daten können                       Dienstleister mit eingebunden sind. Dieses erfolgt ausschließlich im
von jedermann für Werbezwecke nach den Vorschriften des Bundes-                      Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine anderweitige
datenschutzgesetzes genutzt werden. Wenn Sie nicht mit der werb-                     Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei
lichen Nutzung Ihrer Daten durch Dritte einverstanden sind, können                   denn, Sie haben Ihre ausdrückliche Genehmigung dazu gegeben, eine
Sie gegenüber einzelnen Unternehmen der werblichen Nutzung Ihrer                     gesetzliche Vorschrift sieht dies vor oder es liegt eine behördliche oder
Daten widersprechen. Sie können sich auf die beim Deutschen Direkt-                  gerichtliche Anordnung vor.
marketing Verband geführte „Robinsonliste“ setzen lassen. Diese wird
von allen dem Verband angeschlossenen Werbeunternehmen respek-                       K. Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung
tiert. Die Adresse lautet: DDV; Robinsonliste; Postfach 1401; 71243                  während Ihres Besuches auf Internetseiten
Ditzingen; www.ddv-robinsonliste.de                                                  Wenn Sie die Internetseiten von K-net besuchen, verzeichnet der
                                                                                     K-net-Webserver zum Zweck der Systemsicherheit folgende Daten
G. Einzelverbindungsnachweis                                                         kurzzeitig: den Domainnamen oder IP-Adresse des anfragenden
Auf Wunsch erhalten Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten                     Rechners sowie das Zugriffsdatum, die Webseite, von der aus Sie uns
mit Ihrer Rechnung eine detaillierte Einzelverbindungsübersicht. In                  besuchen, die Dateianfrage des Clients (Dateiname und URL), den
dieser Übersicht können die Zielrufnummern nach Wahl des Kunden                      http-Antwort-Code und die Anzahl der im Rahmen der Verbindung
entweder vollständig oder um die letzten drei Stellen verkürzt aus-                  transferierten Bytes. Unter Umständen speichert K-net einige Infor-
gewiesen werden. Es erfolgt kein Einzelverbindungsnachweis über                      mationen in Form sogenannter „Cookies“ auf Ihrem PC, damit die
die Telefon- und Internet-Verbindungen, die im Rahmen einer Tele-                    K-net-Webseite nach K-net Präferenzen optimieren können. Darüber
fon- oder Internet-Flatrate abgerechnet werden. Ausgewiesen werden                   hinaus gehende personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon-
aber Gespräche in die Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern, in das                    nummer, Email) werden nicht erfasst, es sei denn, Sie haben diese An-
Ausland, oder Einwahlen in das Internet. Die Verkehrsdaten werden                    gaben freiwillig gemacht, z. B. im Rahmen einer Online-Bestellung für
ohne Kürzung der Zielrufnummer zu Beweiszwecken für die Richtig-                     ein Produkt oder eine Dienstleistung.
keit der berechneten Entgelte bis zu sechs Monate nach Versendung
der Rechnung gespeichert. Mit der Löschung wird K-net von der Pflicht                L. Sonstige Informationen
zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rech-                 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht, Auskunft
nung befreit. Nur in Ausnahmefällen darf eine längere Speicherung der                über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich deren Her-
Verkehrsdaten (z. B. bei Störung, Missbrauch oder bei Einwendungen)                  kunft oder Empfänger dieser Daten zu beziehen und Auskunft über
erfolgen.                                                                            den Zweck der Speicherung dieser Daten zu erhalten. Bitte wenden Sie
                                                                                     sich für Informationen an: datenschutz@empera.de
H. Rufnummernanzeige
Wenn Sie einen Eintrag in ein Telefonverzeichnis beantragt haben, wird
Ihr Anschluss so eingerichtet, dass Ihre Rufnummer im Rahmen der
technischen Möglichkeiten beim Angerufenen stets angezeigt wird.
Gleiches gilt, sofern Sie dies ausdrücklich beantragt haben. Im Rahmen
der technischen Möglichkeiten, insbesondere in Abhängigkeit von Ih-
rem Endgerät, stehen Ihnen ferner folgende Möglichkeiten zu:
• Sie können für einzelne abgehende Anrufe die Anzeige Ihrer Ruf-
     nummer mit der Tastenkombination *31# unterdrücken.
• Sie können dauerhaft oder für einzelne eingehende Anrufe die
     Anzeige der Rufnummer des Anrufenden auf Ihrem Display unter-
     drücken.
• Sie haben die Möglichkeit, eingehende Anrufe, bei denen die Ruf-
     nummernanzeige auf Ihrem Display vom Anrufenden unterdrückt
     wurde, abzuweisen.

I. Anrufweiterschaltung
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die von einem Dritten veran-
lasste Weiterschaltung eines Anrufs auf Ihr Endgerät abzustellen (so-
weit dies technisch möglich ist).
Hinweis: Sofern Sie selbst eine Rufumleitung (Anrufweiterschaltung)
schalten möchten, sind Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ver-
pflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Anrufe nicht an einen An-
schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe

                                                                          6 von 48
3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich                                                                 § 3 Änderungen der Vertragsbedingungen
(1) Die K-net Telekommunikation GmbH, Europaallee 10, 67657 Kai-                    (1)   Bei einer Änderung der von K-net zu zahlenden Vergütung für
    serslautern (Im Folgenden: K-net) erbringt ihre angebotenen                           besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder
    Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen                      für Dienste anderer Anbieter, zu denen K-net dem Kunden Zu-
    Vertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsfor-                          gang gewährt, kann K-net die vom Kunden vertraglich geschul-
    mulars, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,                           dete Vergütung für die betroffene Leistung entsprechend nach
    den Besonderen Geschäftsbedingungen, den Leistungsbeschrei-                           billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder
    bungen, der Preisliste und - soweit anwendbar - den Bestimmun-                        Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in
    gen des Telekommunikationsgesetzes (folgend TKG). Auf diese Be-                       der Weise auszuüben, dass K-net nur die Änderungen ausgleicht,
    dingungen wird der Vertragspartner (folgend Kunde genannt) bei                        ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere
    Vertragsschluss hingewiesen. Der Kunde erkennt durch Erteilung                        für die evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnum-
    des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes die Bedingun-                         mern.
    gen an. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun-               (2)   Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur
    gen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wer-                        Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben
    den. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendungen,                             des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, so-
    auch wenn K-net diese nicht ausdrücklich ablehnt.                                     wie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusam-
                                                                                          menhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen
§ 2 Vertragsschluss und Vertragserfüllung                                                 maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende re-
(1)   Alle Angebote von K-net, sowie die hierzu gehörenden Unterla-                       gulatorische Umfeld). K-net teilt dem Kunden diese Änderungen
      gen sind unverbindlich und bis zur verbindlichen Vertragsannah-                     mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Ände-
      me durch K-net freibleibend.                                                        rungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden
(2)   Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von K-net zwischen                         vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung
      K-net und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder                           nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer ge-
      elektronischen Auftrag des Kunden und der anschließenden An-                        richtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessen-
      nahme durch K-net (Auftragsbestätigung) zustande und richtet                        heit zu.
      sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genom-               (3)   Alle vorstehend in den Ziffern (1) und (2) genannten Änderungen
      menen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislis- ten so-                       der Vertragsbedingungen werden dem Kunden in Textform mit-
      wie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den für die                         geteilt. Sofern K-net dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext
      jeweiligen Dienste relevanten Besonderen Geschäftsbedingun-                         zukommen lässt, wird der Kunde darüber informiert, wo und wie
      gen.                                                                                er den Volltext der Mitteilung erhalten kann.
(3)   K-net kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftli-               (4)   K-net kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu
      chen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalaus-                         den vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Be-
      weises abhängig machen.                                                             achtung der Interessen des Kunden und den folgenden Bedin-
(4)   Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen                     gungen ändern. Ändert K-net die Vertragsbedingungen zu Un-
      Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die                          gunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb
      hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen                            von 6 Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich wider-
      Netzbetreibern geltenden Zusammenschaltungsverträgen und                            sprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Än-
      möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im                          derung als genehmigt. Auf diese Folge weist K-net den Kunden
      TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur                          bei der Änderungsmitteilung hin.
      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen                (5)   K-net behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden
      (folgend BNetzA) sowie der Gerichte und ggf. anderer Behörden                       technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichen,
      vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass                       dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situa-
      die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingun-                         tion für K-net nicht anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaft-
      gen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von                      lich lösbar oder sonst unvermeidlich ist.
      der K-net zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer An-
      passung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Steht K-net wegen                § 4 Leistungsumfang
      der Änderungen (z.B. Einführung einer ALL-IP-Zusammenschal-                   (1) Sofern K-net für den Kunden einen eigenen Hausanschluss auf
      tung / NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein                    dem Grundstück/den Grundstücken verlegt gilt unter Einbezug
      einseitiges Änderungsrecht zu, geht dies der vorgenannten Ver-                    der besonderen Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines
      tragsanpassung nach Wahl von K-net vor.                                           Hausanschlusses folgendes:
(5)   Sollten sich nach Abschluss von Verträgen die allgemeinen wirt-                       a.   Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Haus-
      schaftlichen oder technischen Verhältnisse oder die rechtlichen                            anschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige
      oder tatsächlichen Grundlagen, auf denen die Vereinbarungen,                               Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausüberga-
      insbesondere die Entgelte beruhen, so wesentlich ändern, dass                              bepunkt / Netzabschlussgerät bis zur Anschlussdose
      einer Vertragspartei die Fortsetzung der Verträge unter den ver-                           bzw. dem Endgerät).
      einbarten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, werden                             b. Sowohl für den von K-net bzw. von dieser beauftrag-
      sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Änderung der                             ter Dritter hergestellten bzw. herzustellenden Haus-
      Verträge verständigen. Letztendlich kann dies kann zur Stornie-                            anschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausins-
      rung oder Beendigung des Vertrages führen.                                                 tallation und Innenhausverkabelung hat der Kunde als
                                                                                                 Leistungsvoraussetzung die Genehmigung des Haus-

                                                                         7 von 48
eigentümers oder eines anderen diesbezüglichen Rech-                         durchzuführen.
                teinhabers einzuholen. Diese Genehmigung erfolgt im                    (5)   Der Kunde hat im Falle der leih- oder mietweisen Überlassung
                Wege einer Grundstücknutzungseigentümererklärung,                            von Hardware von K-net keinen Anspruch auf die Herausgabe der
                der zwischen dem Eigentümer bzw. Rechteinhaber und                           Internet- und Telefonie-Zugangsdaten.
                K-net geschlossen wird. In Bezug auf die Innenhausver-                 (6)   K-net behält sich vor, die Software / Firmware der überlassenen
                kabelung wird an dieser Stelle auch auf die Besonderen                       Hardware und / oder kundeneigenen Hardware jederzeit für den
                Geschäftsbedingungen für die Herstellung des Hausan-                         Kunden zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür K-net entspre-
                schlusses § 4 Ziffer 1 verwiesen.                                            chenden Zugang zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kun-
(2)   Im Falle des Vorhandenseins eines im Eigentum bzw. dinglichen                          den verweigert oder wesentlich erschwert, kann K-net die Funk-
      Berechtigung eines Dritten stehenden Hausanschlusses und /                             tionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht mehr
      oder einer Innenhausverkabelung, die nicht im Eigentum der                             zusagen. Der Kunde ist für die CPE (Kundenendgerät – Router o.
      K-net steht, ist K-net berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung                         ä.) primär verantwortlich für die Software-Updates.
      einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von K-net                  (7)   Der Kunde ist verpflichtet, K-net über sämtliche Beeinträchti-
      nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw.                           gungen ihres Eigentumsrechts an der Hardware bspw. durch
      dem dinglich Berechtigten auf Abschluss der Grundstückseigen-                          Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informie-
      tümererklärung gemäß § 45a TKG vorlegt oder der Eigentümer                             ren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch
      bzw. dinglich Berechtigte eine bereits abgeschlossene Grund-                           schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu
      stücknutzungseigentümererklärung kündigt.                                              vertreten, kann K-net den Vertrag außerordentlich kündigen und
(3)   K-net ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden                            Schadensersatz verlangen.
      Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung ihrer Dienste.                       (8)   Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, über-
      Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus                           lassene Hardware, einschließlich der an den Kunden ausgehän-
      dem Auftragsformular und den Leistungsbeschreibungen ein-                              digten Kabel und sonstigem Zubehör auf eigene Kosten und
      schließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den                            eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an K-net zurückzugeben.
      Besonderen Geschäftsbedingungen sowie den jeweils geltenden                            Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so wird K-net
      Preislisten.                                                                           dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zu-
(4)   K-net ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedie-                    behörs mit dem Netto-Neuwert in Rechnung stellen. Der Kunde
      nen.                                                                                   wird darüber hinaus sicherstellen, dass K-net bei Beendigung des
(5)   Soweit K-net Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, die                        Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen
      ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden und dem-                              und abholen kann, sofern nicht schutzwürdige Interessen Dritter
      entsprechend nicht zu den entgeltlichen Austauschleistungen                            entgegenstehen. Die Kosten für die Demontage von Telekommu-
      zählen, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung                            nikationsanlagen (Geschäftskunden) werden von K-net in Rech-
      eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha-                           nung gestellt.
      densersatzanspruch des Kunden ist insoweit ausgeschlossen.                       (9)   Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an
(6)   Die Leistungsverpflichtung von K-net gilt vorbehaltlich richtiger                      der überlassenen Hardware oder den Verlust der überlassenen
      und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit                          Hardware zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Gerä-
      K-net mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungs-                        te von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenes Vertrags-
      geschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht recht-                      jahr 15 % des Netto-Neuwertes zu Gunsten des Kunden auf die
      zeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von K-net beruht.                         Entschädigungssumme angerechnet. Dem Kunden bleibt es un-
      Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche be-                        benommen, nachzuweisen, dass K-net kein oder ein geringerer
      nötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen                          Schaden entstanden ist.
      oder sonstige technische Leistungen Dritter.
                                                                                       § 6 Hardwarekauf
§ 5 Hardware-Überlassung und Eigentum                                                  (1)   K-net verkauft und überträgt dem Kunden eine geeignete tech-
(1)   Je nach Vertragstyp / Produkt und Erfordernis benötigt der                             nische Einrichtung zur Nutzung der beauftragten Dienste, z. B.
      Kunde zur Nutzung der von K-net angebotenen Leistungen zu-                             einen Router. Diese geht mit dem Zahlungseingang der diesbe-
      sätzliche Hardware, die je nach Vertragstyp / Produkt von K-net                        züglich durch K-net gestellten Rechnung in das Eigentum des
      leih- oder mietweise überlassen wird oder vom Kunden käuflich                          Kunden über. Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises durch
      zu erwerben ist, z. B. Router und / oder CPE (Kundenendgerät).                         den Kunden verbleibt das Eigentum bei K-net. Vollstrecken Gläu-
(2)   Von K-net leih- oder mietweise überlassene Hardware steht und                          biger des Kunden die verkaufte Ware, hat der Kunde K-net unver-
      bleibt im Eigentum von K-net. K-net bleibt insbesondere auch Ei-                       züglich zu informieren und von sämtlichen Kosten freizustellen,
      gentümer aller Service- und Technikeinrichtungen, einschließlich                       die K-net durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, soweit
      der von ihr installierten Leitungsrohre und, Glasfaserkabel bis                        diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfänden-
      zum Hausübergabepunkt, sowie Schaltschränke, Medienwandler                             den Gläubiger zu erstatten sind.
      und Multiplexer, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich verein-                 (2)   Der Kunde darf die käuflich erworbene und überlassene techni-
      bart und erklärt wird.                                                                 sche Einrichtung frühestens 6 Monate nach Lieferung der Hard-
(3)   K-net ist berechtigt, für die Überlassung von Hardware eine an-                        ware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung
      gemessene Hinterlegungsgebühr (Kaution) zu verlangen. Die Hin-                         des zugehörigen Zugangsvertrages. K-net ist berechtigt aber
      terlegungsgebühr wird einmalig, grundsätzlich mit der nächsten                         nicht verpflichtet, die Konfiguration sowie das Einspielen der für
      regelmäßigen Rechnung erhoben, es sei denn, im Antrag wird                             den Betrieb notwendigen Daten und Updates auf dafür vorgese-
      abweichendes vereinbart. Die Rückerstattung der Hinterlegungs-                         hene Endgeräte durch Datenaustausch durchzuführen.
      gebühr erfolgt ohne Verzinsung bei Beendigung des Vertragsver-                   (3)   Der Kunde erhält bei käuflichen Erwerb von Hardware von K-net
      hältnisses mit der folgenden regelmäßigen (Ab-)Rechnung.                               die Internet- und Telefonie-Zugangsdaten. Der Kunde hat darauf
(4)   K-net ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Konfiguration so-                    zu achten, dass die Hardware K-net-Schnittstellenkonform (siehe
      wie das Einspielen der für den Betrieb notwendigen Daten und                           Anlage 1 AGB) ist.
      Updates auf dafür vorgesehene Endgeräte durch Datenaustausch                     (4)   K-net behält sich vor, die Software / Firmware der überlassenen
                                                                            8 von 48
Hardware und / oder kundeneigenen Hardware jederzeit für den                        Umsatzsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund-
      Kunden zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür K-net entspre-                       preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen)
      chenden Zugang zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kun-                          Vergütungen, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben
      den verweigert oder wesentlich erschwert, kann K-net die Funk-                      werden. Sollte sich der Umsatzsteuer- oder Urheberrechts-
      tionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht mehr                       gebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, ist
      zusagen. Der Kunde ist für die CPE (Kundenendgerät – Router o.                      K-net einseitig berechtigt, eine Anpassung des Endpreises in dem
      ä.) primär verantwortlich für die Software-Updates.                                 Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und / oder Gebühren-
                                                                                          satz ändert, durchzuführen.
§ 7 Verwendung eigener tech. Vorrichtungen des                                       (4) K-net ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu er-
Kunden                                                                                    stellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe
(1)   Der Kunde erkennt grundsätzlich an, dass K-net ausschließlich                       Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge
      unter Verwendung der durch K-net verkauften bzw. leih- oder                         von demselben Konto angegeben hat.
      mietweise überlassenen technischen Einrichtungen, z. B. der                    (5) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils
      Endgeräte, die vereinbarte Leistung im Sinne der Leistungsbe-                       für den Vormonat, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart
      schreibung und im Rahmen des technisch Möglichen gewährt.                           ist. Ist die Vergütung für Teile eines Kalendermonats zu entrich-
      Bei anderen Einrichtungen oder technisch veränderter Hard-                          ten, so wird dieses tagegenau berechnet.
      oder Software erlischt die entsprechende Leistungsbeschreibung                 (6) Die vereinbarten Vergütungen sind monatlich zu zahlen und wer-
      und Gewährleistung. Dieses liegt einzig im Risiko des Kunden.                       den mit Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig.
      Unterstützend nennt K-net im Zusammenhang mit dem Ver-                              Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren.
      tragsschluss dem Kunden notwendige Konfigurationsparameter                          Hat der Kunde K-net ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden
      (z. B. SIP-Account), soweit diese zur Erbringung des vereinbarten                   die Entgelte von K-net im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto
      Dienstes notwendig sind.                                                            des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftman-
(2)   Im Übrigen übernimmt K-net keinerlei Beratung oder Entstörung                       dat erteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das
      bezüglich solcher Endgeräte, es sei denn, im Auftragsformular                       Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine
      werden abweichende Vereinbarungen getroffen.                                        ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung
                                                                                          stellt K-net dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rech-
§ 8 Leistungstermine und Fristen                                                          nung. K-net ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen,
(1)   Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbind-                    sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht
      lich, wenn K-net diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der                   erfolgen konnte.
      Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Vor-                (7) Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde K-net
      aussetzungen zur Ausführung der Dienste durch K-net geschaffen                      umgehend mit und erteilt sodann erneut schriftlich ein SEPA-Last-
      hat, so dass K-net den betroffenen Dienst schon zum angegebe-                       schriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Last-
      nen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne ausdrückliche Nennung der                        schriftmandats kann die K-net bis zur (erneuten) Erteilung eines
      K-net sind auch verbindliche Termine keine sog. „Fix-Termine“,                      ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandats eine Bearbeitungs-
      bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfol-                       vergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rech-
      gen kann.                                                                           nung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
(2)   Der Samstag gilt nicht als Werktag.                                            (8) Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden pro
(3)   Der Kunde und K-net ist zur Kündigung des Vertrages ohne Ein-                       Mahnschreiben pauschal mit 6,00 € berechnet. Dem Kunden
      haltung einer Frist berechtigt, wenn die Grundstücknutzungs-                        bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, K-net der Nach-
      eigentümererklärung (§ 4 Ziffer (2) dieser AGB) nicht innerhalb                     weis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug
      eines Monats unterzeichnet vorliegt.                                                des Kunden ist K-net berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
(4)   Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Haus-                          an Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über
      eigentümers oder anderen Rechtsinhabers nicht innerhalb von                         dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 1 BGB),
      6 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestellt, ist                     es sei denn, dass K-net im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung
      der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Anzeige gegenüber K-net                    nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt K-net
      mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens 14 Tagen                         vorbehalten.
      vom Vertrag zurückzutreten.                                                    (9) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist K-net berechtigt, den Zugang
(5)   Gerät K-net in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher                    des Kunden zu Telekommunikationsdiensten nach Maßgabe der
      Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemesse-                          Regelungen der besonderen Geschäftsbedingungen für Sprach-
      nen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Kündigung berech-                         telefonie zu sperren. Ebenfalls ist K-net berechtigt, bei Zah-
      tigt.                                                                               lungsverzug sämtliche Internetdienstleistungen bzw. den Kabel-
                                                                                          rundfunkanschluss zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch
§ 9 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug/Sperre                                             während der Sperrdauer an. Die Sperre eines Anschlusses (Tele-
(1)   Die jeweils gültigen Vergütungen und Tarife für die Dienste und                     fon, Rundfunk oder Internet) wird mit jeweils 17,85 € inklusive
      sonstigen Leistungen ergeben sich aus dem Antrag und der mit                        gesetzlich geltender Umsatzsteuer berechnet, falls der Kunde
      dem Kunden vereinbarten Preisliste unter Beachtung der ver-                         keinen geringeren Schaden nachweist.
      tragsgegenständlichen Änderungsrechte.                                         (10) Wird K-net nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechte-
(2)   Bei durch den Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschul-                     rung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil
      deter Nichteinhaltung der Terminabsprachen für die Standardin-                      der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist K-net berechtigt, noch
      stallation ist K-net berechtigt, dem Kunden eine Aufwandsent-                       ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher-
      schädigung in Höhe von 49,00 € inklusive gesetzlich geltender                       heitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder
      Umsatzsteuer zu berechnen.                                                          die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen
(3)   K-net stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Dienste                         Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann K-net ganz
      und sonstigen Leistungen zu dem im Antrag und der Preisliste                        oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung wei-
      genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetzlichen                        terer Rechte bleibt K-net ausdrücklich vorbehalten.
                                                                          9 von 48
(11) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund                    (6) Sämtliche Entgelte sind vom Kunden vierzehn Tage nach
     von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rech-                             Rechnungsstellung zu zahlen.
     nungskonto des Kunden ohne Verzinsung gutgeschrieben, oder
     auf den ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden hin auf                   § 12 Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG-Klausel
     sein Konto gutgeschrieben.                                                       (1)   Willigt der Kunde mit seiner Unterschrift in die sog. „Schufa-Klau-
(12) Im Falle des Wechsels zu einem anderen Anbieter von Tele-                              sel“ ein, wird die Einwilligung darin erteilt, dass K-net der Cre-
     kommunikationsleistungen hat K-net als abgebendes Unter-                               ditreform Kaiserslautern Langenfeld KG Bezeichnung, Adresse,
     nehmen ab Beendigung der vereinbarten Leistung bis zum Ende                            Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses
     der gesetzlichen Leistungspflicht einen Vergütungsanspruch in                          Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über
     Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen. Die                            ihn von der Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG erhält.
     gesetzliche Leistungspflicht endet zu dem Zeitpunkt, an dem                      (2)   Unabhängig davon wird K-net der Creditreform Kaiserslautern
     sichergestellt ist, dass die vertraglichen und technischen Vor-                        Langenfeld KG auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Ver-
     aussetzungen für die Nutzung der Rufnummer des Kunden im                               haltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Missbrauch)
     Netz des neuen, aufnehmenden Anbieters vorliegen. Der Ver-                             übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdaten-
     gütungsanspruch entsteht mit der Maßgabe, dass der Anspruch                            schutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller be-
     auf Zahlung der Anschlussvergütung um 50% reduziert wird, es                           troffenen Interessen zulässig ist.
     sei denn K-net weist nach, dass der Kunde das Scheitern des An-                  (3)   Die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG speichert und
     bieterwechsels zu vertreten hat. Die diesbezügliche Abrechnung                         übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnen-
     erfolgt durch K-net tagegenau.                                                         markt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwür-
(13) Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor                             digkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der
     Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zah-                           Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG sind vor allem Kre-
     lung der vereinbarten monatlichen Grundgebühr.                                         ditinstitute, Kreditkarten- und Leasing-Gesellschaften. Daneben
(14) Beanstandungen bzw. Einwendungen gegen die Abrechnung sind                             erteilt die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG auch Aus-
     innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schrift-                            künfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unter-
     lich bei K-net zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist                     nehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
     keine Beanstandung, gilt die Rechnung als genehmigt. K-net wird                        Die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG stellt personen-
     den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlas-                            bezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Inte-
     senen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetz-                            resse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuld-
     liche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf                           nerermittlung gibt die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld
     bleiben unberührt.                                                                     KG Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann
(15) Neukundendefinition für Privatkunden: Einen Neukundenrabatt                            die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG ihren Vertrags-
     gemäß aktueller Aktionen der K-net, erhalten Personen oder im                          partnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten
     selben Haushalt lebende Personen, die in den letzten 6 Monaten                         Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mittei-
     keinen Telefon- und/oder Internetanschluss von der K-net Tele-                         len (Score-Verfahren).
     kommunikation GmbH bezogen haben. Nur möglich bei einem                          (4)   Der Kunde kann Auskunft bei der Creditreform Kaiserslautern
     Vertrag mit 24 Monaten Mindesvertragslaufzeit.                                         Langenfeld KG über die ihn betreffenden gespeicherten Daten er-
                                                                                            halten. Die Adresse der Creditreform Kaiserslautern Langenfeld
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht                                                  KG lautet: Luxemburger Str. 7, 67657 Kaiserslautern.
(1)   Gegen Ansprüche von K-net kann der Kunde nur mit unbestrit-
      tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.                  § 13 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(2)   Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu,                     (1)   Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung gemäß dem Antrag
      als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis be-                        und den jeweils gültigen Preislisten zu zahlen.
      ruht.                                                                           (2)   Der Kunde hat die ihm von K-net überlassenen Zugangsdaten
                                                                                            aufzubewahren und im Servicefall der K-net zur Verfügung zu
§ 11 Rechnung                                                                               stellen. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein und müssen
(1) Über das zu zahlende Entgelt erstellt K-net dem Kunden eine                             technische Geräte beim Kunden durch K-net auf Werkseinstel-
    Rechnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich.                                             lungen zurückgesetzt werden, hat der Kunde für jeden Fall eine
(2) Der Kunde soll seine Rechnung bis Mitte eines Monats für den                            einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe der Installationskosten
    Berechnungszeitraum des Vormonats über seinen Kundenaccount                             für die Hardware gemäß der jeweils gültigen Preislisten zu zah-
    abrufen. Er erhält die Rechnung im PDF-Format. Mit dem auf die                          len.
    Bereitstellung der Rechnung auf dem Kundenaccount folgenden                       (3)   Der Kunde ist verpflichtet, auch die Vergütungen zu zahlen, wel-
    Werktag gilt die Rechnung als zugegangen.                                               che für Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die
(3) Der Zugang zum Kundenaccount erfolgt über eine gesicherte                               dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen
    Verbindung unter Angabe des dem Kunden vorher von K-net                                 werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung
    mitgeteilten Kunden-Logins und des Kundenpasswortes. Neben                              durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist.
    der elektronischen Rechnung wird dem Kunden keine Rechnung                        (4)   Der Kunde ist verpflichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag
    in Papierform mehr zugesandt.                                                           wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat
(4) Wünscht der Kunde die Zusendung einer Rechnung in Papierform,                           K-net unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Adres-
    so ist hierfür vom Kunden kein zusätzliches Entgelt zu entrichten.                      se bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, so-
    Bestandskunden, deren Vertrag vor dem 01.11.2019 abgeschlossen                          wie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse mit-
    wurde, erhalten weiterhin eine Rechnung in Papierform.                                  zuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, K-net
(5) Die K-net hat das Recht die vereinbarte Rechnungslegung, dem                            den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der
    aktuellen Stand der Technik jederzeit anzupassen. Der Endkunde                          Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen.
    ist 4 Wochen zuvor zu informieren.                                                (5)   Der Kunde hat den Anschluss an das Kommunikationsnetz von
                                                                                            K-net vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und /
                                                                          10 von 48
oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet                         durch die Zurverfügungstellung eines WLAN-Hotspots von / für
      sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in                          Dritte durch den Kunden, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher
      öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig                         Genehmigung durch K-net gestattet. Wird die Nutzung von K-net
      ist.                                                                                   durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in
(6)   Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter                        die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch
      Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der ge-                         Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat-
      meldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde                      tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
      nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei noma-                 (2)   Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Vergütungen für Leistun-
      discher Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse                           gen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung
      abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notruf-                          der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er
      enden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis                           diese Nutzung zu vertreten hat.
      führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse
      ist uneingeschränkt möglich.                                                     § 15 Entstörung / Gewährleistung
(7)   Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste bestimmungsgemäß, sach-                  (1)   K-net wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtun-
      gerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze                           gen unverzüglich nachgehen und im Rahmen der bestehenden
      und Rechtsverordnungen zu nutzen. Er ist insbesondere ver-                             technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich
      pflichtet:                                                                             beseitigen.
           a.   die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht miss-                  (2)   K-net unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden,
                bräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu                         die telefonisch erreicht werden kann.
                unterlassen;                                                           (3)   Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller
           b. durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leis-                           Dienste, die im Verantwortungsbereich von K-net liegt, länger als
                tungen keine Gefahr für die physikalische und logische                       eine Woche ohne Unterbrechung an, ist der Kunde berechtigt,
                Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu                       die monatliche Vergütung für den Zeitraum der Behinderung
                verursachen;                                                                 entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,
           c.   die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher                     wenn der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht
                Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder                      mehr auf die K-net-Infrastruktur zugreifen und dadurch die ver-
                künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller                         einbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, oder die Nutzung der
                Dienste erforderlich sein sollten;                                           vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die
           d. anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensi-                             Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird oder
                cherheit, insbesondere nach dem Bundesdatenschutz-                           vergleichbaren Beschränkungen unterliegt.
                gesetz (BDSG), nach dem Telemediengesetz (TMG) und                     (4)   Beim Erwerb von Hardware, die seitens K-net als Gebrauchtware
                dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu tra-                          veräußert wird, wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Kauf-
                gen und diese zu befolgen;                                                   datum beschränkt. Bei Neugeräten gilt die gesetzliche Gewähr-
           e.   K-net erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich                            leistungsfrist.
                anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu
                treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden                 § 16 Unterbrechung von Diensten
                und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung                    (1)   K-net ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken
                der Störung erleichtern und beschleunigen;                                   oder einzustellen, soweit dieses aus Gründen der öffentlichen
           f.   Nach Abgabe einer Störungsmeldung K-net die durch                            Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhal-
                die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Auf-                        tung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des
                wendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der                         Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren
                Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwort-                       /-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch
                lichkeitsbereich des Kunden vorlag.                                          notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen auf-
(8)   Der Hauseigentümer und / oder Kunde darf keine Instandhal-                             grund von solchen Wartungs-Installations- und Umbauarbeiten
      tungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vor-                             sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt
      gelagerten Verteilnetz von K-net bis zum Übergabepunkt selbst                          angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, K-net
      oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die An-                          hat diese Einschränkungen zu vertreten.
      schaltung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt und hat                     (2)   Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen
      K-net gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische                            werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während
      Maßnahmen in der Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen,                         nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Ein-
      den Anschluss eines anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzu-                          schätzung von K-net voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen
      heben.                                                                                 Unterbrechung des Dienstes führen.
(9)   Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen                          (3)   K-net ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen
      technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz                             Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen.
      (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. K-net emp-
      fiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz                  § 17 Haftung und Haftungsbeschränkungen
      gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspannungsscha-                         (1)   Für Personenschäden haftet K-net bei Verschulden unbeschränkt.
      den wird die vorhanden Endeinrichtung durch eine Neue ersetzt.                   (2)   Für Vermögensschäden, die von K-net, ihren gesetzlichen Vertre-
      Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten                           tern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von
      für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem                              Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht
      Kunden in Rechnung gestellt.                                                           auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von K-net gegenüber dem
                                                                                             Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. Entsteht
§ 14 Nutzungen durch Dritte                                                                  die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder
(1)   Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelba-                         ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber
      re Nutzung der von K-net angebotenen Dienste durch Dritte, z. B.                       mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die
                                                                           11 von 48
Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung aus Absatz 1                          densabwehr und -minderung zu treffen.
     in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über-                      (13) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die K-net oder
     steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf                             Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwen-
     Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze,                         dung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde sei-
     so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die                       nen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, unbeschränkt.
     Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht.
(3) Für sonstige Schäden, die nicht bei der Erbringung von Telekom-                    § 18 Höhere Gewalt
     munikationsdienstleistungen entstehen, haftet K-net, wenn der                     (1)   Nicht im Risikobereich von K-net liegende und von K-net nicht
     Schaden von K-net, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern                          zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“), die die Leistung
     oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig ver-                           von K-net unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,
     ursacht worden ist. K-net haftet darüber hinaus bei leicht fahr-                        entbinden K-net für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeiti-
     lässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinals-                         gen Leistung. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbes.
     pflichten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren                            Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche An-
     Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 €                              ordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways
     je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheit-                        anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste eines Lei-
     liche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes                            tungscarriers usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unter-
     Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht                            auftragnehmern von K-net oder deren Unterlieferanten, Unter-
     auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der                           auftragnehmern bzw. bei den von K-net autorisierten Betreibern
     vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Mil-                              von Subknotenrechnern (POP`s) eintreten. Sie berechtigen K-net,
     lionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre-                          die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer an-
     ren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind,                        gemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ist das Ende der Stö-
     die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis                          rung nicht absehbar oder dauert sie länger als 10 Tage, ist jede
     gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur                             Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen; eventuell im Voraus
     Höchstgrenze steht.                                                                     für die Periode der Beeinträchtigung entrichtete Entgelte werden
(4) Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziffern (2) und (3) gilt nicht                         rückvergütet.
     für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der
     Zahlung von Schadensersatz entsteht.                                              § 19 Ordentliche und außerordentliche Kündigung
(5) Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die                    (1)   Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich (Fax, Brief, E-Mail)
     Leistungspflicht von K-net darauf, dem Kunden einen Zugang zu                           mit der im zugrundeliegenden Vertrag genannten Frist, ggf. je-
     diesem Netz zu verschaffen. Für schadensverursachende Ereig-                            doch erst nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit gekündigt
     nisse oder Störungen (einschließlich des Nichtzustandekommens                           werden, beginnend mit dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Be-
     oder dem Abbruch eines Telefongesprächs, einer Internetsitzung                          reitstellung der Dienste.
     oder einer Rundfunkübertragung), die auf Übertragungswegen                        (2)   Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit (zeitlich befristete
     oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger                           Verträge) verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie
     Dritter entstehen, haftet K-net, falls und soweit ihr Schadensan-                       nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder der
     sprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen.                           Verlängerung gekündigt werden. Maßgeblich für den Beginn der
     Dieses gilt nicht, soweit schadensverursachende Ereignisse oder                         Mindestvertragslaufzeit ist der Tag der Inbetriebnahme. Das Kün-
     Störungen durch K-net bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungs-                          digungsrecht steht beiden Vertragspartnern zu.
     gehilfen verursacht worden sind. K-net kann ihre Verpflichtungen                  (3)   Verträge ohne vereinbarte Mindestvertragslaufzeit können von
     gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatz-                             beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
     ansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von K-net ist in                         von 3 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vertragsbe-
     diesen Fällen ausgeschlossen.                                                           ginn ist auch hier der Tag der Inbetriebnahme.
(6) K-net haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder in-                    (4)   Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
     direkte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen,                         unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn
     dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen                                 a.    der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der
     K-net-Leistungen unterbleiben.                                                                    Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der ge-
(7) K-net haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und über-                                  schuldeten Vergütungen oder in einem länger als 2
     mittelten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Voll-                                   Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den
     ständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei                               durchschnittlich geschuldeten Vergütungen für 2 Mona-
     von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt,                                    te entspricht (mindestens jedoch in Höhe von € 75), in
     indem er die Informationen übermittelt.                                                           Verzug kommt,
(8) In Bezug auf die von K-net entgeltlich zur Verfügung gestellte                               b. der Kunde zahlungsunfähig oder insolvent ist,
     Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung                                 c.    der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen sei-
     gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.                                                           ne vertraglichen Pflichten verstößt, wobei eine Abmah-
(9) Für den Verlust von Daten haftet K-net über die vorstehenden                                       nung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist,
     Regelungen dieses § 17 hinaus nicht, wenn der Kunde seine                                   d. ein erforderlicher Grundstücknutzungseigentümerer-
     Pflicht, die Daten zur Schadensminderung und zur Datensicher-                                     klärung zurückgezogen wird,
     heit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, schuldhaft                              e.    K-net ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gericht-
     verletzt hat.                                                                                     licher Anordnung einstellen muss,
(10) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche                                f.    der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert
     Haftung der Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsge-                                     und / oder betrügerische Handlungen vornimmt,
     hilfen.                                                                                     g.    eine Sperre des Anschlusses gemäß § 45k TKG mindes-
(11) Zwingende gesetzliche Regelungen, wie die des Produkthaftungs-                                    tens vierzehn (14) Tage anhält und K-net die außeror-
     gesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.                                      dentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkrafttre-
(12) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Scha-                                       ten der Kündigung angedroht hat,
                                                                           12 von 48
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