ERGÄNZENDE INFORMATIONEN - Zu empera Kaiserslautern
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K-net Telekommunikation GmbH Stadtsparkasse Kaiserslautern: Amtsgericht Kaiserslautern • HRB Nr. 3283 Europaallee 10 • 67657 Kaiserslautern BIC: MALADE51KLS • IBAN: DE39 5405 0110 0000 3221 98 Steuernr.: 19/660/50019 +49 631 8001–6767 Kreissparkasse Kaiserslautern USt-IdNR.: DE193667024 info@k-net.de • www.k-net.de BIC: MALADE51KLK • IBAN: DE92 5405 0220 0000 1158 40 Geschäftsführer: Berthold Willig
INHALTSVERZEICHNIS 1. Informationen zur Auftragsabwicklung ............................................................................................... 4 2. Erklärung zum Datenschutz zur Erhebung u. Verwendung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ...................................................................................................... 5 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen ..................................................................................................... 7 4. Leistungsbeschreibung Sprach- und Internetdienstleistungen ........................................................... 14 5.1 Besondere Geschäftsbedingungen für Sprachtelefonie- u. Faxdienste ............................................... 20 5.2 Besondere Geschäftsbedingungen für Rundfunk ............................................................................... 23 5.3 Besondere Geschäftsbedingungen für Internetdienste ...................................................................... 24 5.4 Besondere Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Hausanschlusses ................................... 26 6. Wahlfreiheit für Endkunden ab dem 01.08.2016 ............................................................................... 27 7. empera Gebührenpreisliste Flatrates ................................................................................................ 28 8. Preisliste DSL und Sprinternetprodukte /Standardleistungen ............................................................ 33 9. Produktinformationsblätter .............................................................................................................. 34 10. Amtliches Muster-Widerrufsformular ............................................................................................... 47 3 von 48
1. INFORMATIONEN ZUR AUFTRAGSABWICKLUNG Sehr geehrter Kunde, um Ihren Auftrag reibungslos umzusetzen und zu realisieren, bitten wir Sie vorab folgende Punkte zu berück- sichtigen bzw. zu klären: • Vertragslaufzeiten mit Ihrem jetzigen Anbieter prüfen, damit Sie rechtzeitig Ihren empera-Anschluss erhalten • Wenn Sie zurzeit Telefon und Internet aus einer Hand beziehen, erledigen wir die Kündigung des derzeitigen Anschlusses durch den Vorgang der Portierung für Sie. • Wenn Sie jedoch zwei verschiedene Anbieter für Telefon und Internet oder Zusatzprodukte wie Domain, E-Mail-Adressen oder Security-Pakete haben, können wir nur den Telefonanschluss für Sie kündigen nicht den DSL-Anschluss. Daher bitten wir Sie, nachdem wir Ihnen den Termin für Ihren empera-Anschluss mitgeteilt haben, Ihren DSL-Anschluss separat schriftlich bei Ihrem Anbieter zu kündigen. • Bei Portierungswunsch ist das Portierungsformular vollständig von Ihnen auszufüllen und zu unter- schreiben. Des Weiteren bitten wir um Mitteilung, dass Sie keine separate empera-Rufnummer wünschen. Bitte beachten Sie, dass die Rufnummernübernahme erst nach Auslauf des Vertrages bei Ihrem derzeitigen Anbieter erfolgen kann. • Bitte stellen Sie sicher, dass bei vorhandenem / eigenem Router dieser auch entsprechend für das gebuchte Paket (A-DSL und/oder V-DSL) geeignet ist. Gerne übernehmen wir die Prüfung bei Mitteilung der Typ/Seriennummer. Bei Fragen beraten wir Sie gerne und finden eine gute Lösung. Für Informationen zur Installation / Installations- terminen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter +49 631 8001-6737 gerne zur Verfügung. Weiterhin bitten wir um Angabe aller angeschalteten Endgeräte. Hierzu füllen Sie bitte gemeinsam mit unserem Mitarbeiter das beiliegende Formular aus. Ebenfalls müssen folgende Unterlagen, um den Auftrag sicher abzuwickeln, unterschrieben vorliegen. • Antrag für Telefon- / Internet- und TV-Anschluss Privatkunde • Portierungsformular bei Rufnummer-Mitnahme vom derzeitiger Anbieter • Widerrufsbelehrung Bei weiteren Fragen zur Auftragsabwicklung oder auch technische Fragen können Sie sich gerne jeder- zeit an unsere Mitarbeiter wenden bzw. finden Sie auch nützliche Tipps auf unserer empera-Homepage www.empera.de unter FAQ. Ihr empera Team 4 von 48
2. ERKLÄRUNG ZUM DATENSCHUTZ ZUR ERHEBUNG U. VERWENDUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN IM RAHMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES Datenschutz und Datensicherheit haben für die Kunden und Nutzer für Abrechnungszwecke oder aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung der K-net Telekommunikation GmbH (Im Folgenden: K-net) eine hohe zwingend erforderlich ist. Bedeutung. Wir versichern Ihnen, dass wir, die K-net, Europaallee 10, 67657 Kaiserslautern, den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst 3. Dauer der Speicherung von Verkehrsdaten nehmen und uns ohne Ausnahme an die gesetzlichen Vorschriften des Soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Datenschutzes halten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bun- Kunden erforderlich ist, speichert K-net Verkehrsdaten der Telekom- desdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG) munikation gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Dau- und, sofern anwendbar, dem Telemediengesetz (TMG). Im Folgenden er von 6 Monaten ab Versendung der Rechnung. Danach erfolgt eine geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, welche kundenbezogenen Löschung dieser Daten, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist Daten von K-net erfasst und verwendet werden. Einwendungen gegen die Rechnung erhebt. Im Falle der Erhebung von Einwendungen durch den Kunden werden die Daten gespeichert, bis A. Bestandsdaten die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit zu Abrechnungs- zwecken gespeicherte Verkehrsdaten auf Grund gesetzlicher Vorschrif- 1. Bestandsdatendefinition ten, insbesondere der vorgenannten 6 Monatsfrist, gelöscht worden Bestandsdaten sind Daten, die zur Begründung, inhaltlichen Ausgestal- oder aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert wor- tung, Änderung oder Beendigung Ihres Vertrages erforderlich sind. Zu den sind, trifft K-net keine Nachweispflicht für die erbrachten Einzel- diesen gehören etwa Anrede, Vor- und Nachname, Anschrift, Straße verbindungen und Verbindungsleistungen (§ 45i TKG). K-net wird den und Ort, Geburtsdatum, Telefonnummern und / bzw. E-Mail-Adressen, Kunden in der Rechnung auf diese Beschränkung und die Folgen des Daten über die Zahlungsabwicklung (Bankverbindungen), Daten zu Verzichts deutlich hinweisen. Verkehrsdaten, die nicht abrechnungs- den verwendeten Produkten und Ihre Kundennummer bzw. Benutzer- relevant sind, werden am Tag nach der Beendigung der Verbindung kennung. von der K-net gelöscht. 2. Umgang mit Bestandsdaten C. Datennutzung bei Störungsbeseitigung und Be- K-net erhebt, speichert und verwendet bei Vertragsschluss und wäh- kämpfung von Missbrauch rend der Vertragslaufzeit Bestandsdaten, soweit dies zur gegenseitigen Soweit dies erforderlich ist, erheben und verwendet K-net Ihre Be- ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist. Die E-Mail-Ad- stands- und Verkehrsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen ressen werden für die Kommunikation mit dem Endkunden genutzt. von Störungen oder Fehlern an K-net-Telekommunikationsanlagen Im Wesentlichen sind dies Themen der Rechnungslegung oder The- und, soweit Anhaltspunkte bestehen, zum Aufdecken sowie Unterbin- men der Technik z.B. Wartungsarbeiten. den von rechtswidrigen Inanspruchnahmen der Telekommunikations- netze und -dienste. 3. Dauer der Speicherung von Bestandsdaten Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Ihre Be- D. Datennutzung zur Beratung, Werbung, Markt- standsdaten zum Ende des auf die Beendigung des Vertragsverhält- forschung sowie zur Gestaltung der Dienste nisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. Die Löschung erfolgt nicht, Zu einer guten Bestandskundenbetreuung gehört, dass K-net Sie re- wenn gesetzliche Vorschriften die Aufbewahrung der Daten verlangen gelmäßig über aktuelle Leistungen informieren kann. Sofern Sie ein- oder Ihre Einwilligung vorliegt. Freiwillig gemachte Angaben werden gewilligt haben, verwendet K-net Ihre Bestandsdaten (Rufnummer, nach Beendigung des Zwecks, spätestens aber mit der Löschung der Post- und/ oder E-Mail-Adresse) zur Beratung, Werbung und Marktfor- Bestandsdaten, sowie bei Widerruf der Einwilligung gelöscht. schung für ausschließlich eigene Zwecke. Bei Vorliegen Ihrer Einwilli- gung verwendet K-net Ihre Verkehrsdaten ferner zur bedarfsgerechten B. Verkehrsdaten Gestaltung K-net eigener Telekommunikationsdienstleistungen. Sie können der Nutzung natürlich jederzeit in Textform widersprechen. 1. Verkehrsdatendefinition Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommuni- E. Eintragung in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse kationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Bei Tele- Sofern Sie dies beantragt haben, wird K-net Ihre kostenlose Eintragung fonanschlüssen sind dies etwa die Rufnummer oder Kennnummer des in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse veranlassen. Sie können wäh- anrufenden und des angerufenen Anschlusses, oder der Endeinrich- len, in welche Verzeichnisse (Telefonbuch, CD-ROM, Internetauskunft tung, die in Anspruch genommene Dienstleistung sowie Beginn und oder Telefonauskunft) Sie eingetragen und mit welchen Angaben Sie Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, sofern die Preise aufgenommen werden wollen. Die Standardeintragung umfasst Ruf- davon abhängen, die übermittelten Datenvolumina. Bei Internetzu- nummer, Name und Vorname sowie Anschrift. Sie haben die Möglich- gängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn keit, jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber K-net den Um- und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit und die IP-Adres- fang der veröffentlichten Daten selbst zu bestimmen. Die Anbieter sen. von öffentlichen Teilnehmerverzeichnissen sind dann verpflichtet, im Rahmen der von Ihnen gewünschten Eintragungen Ihre Eintragungs- 2. Umgang mit Verkehrsdaten daten an Dritte weiterzugeben, die ebenfalls öffentliche Teilnehmer- Die Verkehrsdaten werden nur dann erhoben und verwendet, wenn verzeichnisse herausgeben oder eine Telefonauskunft betreiben. Sie dies zur ordnungsgemäßen Erbringung unserer Dienstleistungen sowie können natürlich jederzeit der Veröffentlichung Ihrer Daten ganz wi- 5 von 48
dersprechen. In diesem Fall werden Ihre Daten nicht in Teilnehmer- ebenfalls weitergeschaltet werden. Zudem muss der Inhaber des Tele- verzeichnissen veröffentlicht. Auch die Weitergabe an Dritte, die Tele- fonanschlusses, zudem die Anrufe weitergeschaltet werden, mit der kommunikationsverzeichnisse herausgeben oder eine Telefonauskunft Weiterschaltung einverstanden sein. betreiben, unterbleibt in diesem Fall. J. Übermittlung von Daten an Dritte F. Nutzung der in öffentlichen Teilnehmerverzeich- K-net übermittelt Bestands- und Verkehrsdaten an mit ihr verbun- nissen und in Verzeichnissen für Auskunftsdiens- dene Unternehmen zur Rechnungserstellung. Des Weiteren können te gespeicherten Daten zu Werbezwecken durch Vertragsdaten Partnerunternehmen übermittelt werden, wenn diese Dritte als Subunternehmer oder Auftraggeber in den jeweiligen Vertrag als Die in den Teilnehmerverzeichnissen eingetragenen Daten können Dienstleister mit eingebunden sind. Dieses erfolgt ausschließlich im von jedermann für Werbezwecke nach den Vorschriften des Bundes- Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine anderweitige datenschutzgesetzes genutzt werden. Wenn Sie nicht mit der werb- Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei lichen Nutzung Ihrer Daten durch Dritte einverstanden sind, können denn, Sie haben Ihre ausdrückliche Genehmigung dazu gegeben, eine Sie gegenüber einzelnen Unternehmen der werblichen Nutzung Ihrer gesetzliche Vorschrift sieht dies vor oder es liegt eine behördliche oder Daten widersprechen. Sie können sich auf die beim Deutschen Direkt- gerichtliche Anordnung vor. marketing Verband geführte „Robinsonliste“ setzen lassen. Diese wird von allen dem Verband angeschlossenen Werbeunternehmen respek- K. Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung tiert. Die Adresse lautet: DDV; Robinsonliste; Postfach 1401; 71243 während Ihres Besuches auf Internetseiten Ditzingen; www.ddv-robinsonliste.de Wenn Sie die Internetseiten von K-net besuchen, verzeichnet der K-net-Webserver zum Zweck der Systemsicherheit folgende Daten G. Einzelverbindungsnachweis kurzzeitig: den Domainnamen oder IP-Adresse des anfragenden Auf Wunsch erhalten Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Rechners sowie das Zugriffsdatum, die Webseite, von der aus Sie uns mit Ihrer Rechnung eine detaillierte Einzelverbindungsübersicht. In besuchen, die Dateianfrage des Clients (Dateiname und URL), den dieser Übersicht können die Zielrufnummern nach Wahl des Kunden http-Antwort-Code und die Anzahl der im Rahmen der Verbindung entweder vollständig oder um die letzten drei Stellen verkürzt aus- transferierten Bytes. Unter Umständen speichert K-net einige Infor- gewiesen werden. Es erfolgt kein Einzelverbindungsnachweis über mationen in Form sogenannter „Cookies“ auf Ihrem PC, damit die die Telefon- und Internet-Verbindungen, die im Rahmen einer Tele- K-net-Webseite nach K-net Präferenzen optimieren können. Darüber fon- oder Internet-Flatrate abgerechnet werden. Ausgewiesen werden hinaus gehende personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon- aber Gespräche in die Mobilfunknetze, zu Sonderrufnummern, in das nummer, Email) werden nicht erfasst, es sei denn, Sie haben diese An- Ausland, oder Einwahlen in das Internet. Die Verkehrsdaten werden gaben freiwillig gemacht, z. B. im Rahmen einer Online-Bestellung für ohne Kürzung der Zielrufnummer zu Beweiszwecken für die Richtig- ein Produkt oder eine Dienstleistung. keit der berechneten Entgelte bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert. Mit der Löschung wird K-net von der Pflicht L. Sonstige Informationen zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rech- Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht, Auskunft nung befreit. Nur in Ausnahmefällen darf eine längere Speicherung der über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten einschließlich deren Her- Verkehrsdaten (z. B. bei Störung, Missbrauch oder bei Einwendungen) kunft oder Empfänger dieser Daten zu beziehen und Auskunft über erfolgen. den Zweck der Speicherung dieser Daten zu erhalten. Bitte wenden Sie sich für Informationen an: datenschutz@empera.de H. Rufnummernanzeige Wenn Sie einen Eintrag in ein Telefonverzeichnis beantragt haben, wird Ihr Anschluss so eingerichtet, dass Ihre Rufnummer im Rahmen der technischen Möglichkeiten beim Angerufenen stets angezeigt wird. Gleiches gilt, sofern Sie dies ausdrücklich beantragt haben. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten, insbesondere in Abhängigkeit von Ih- rem Endgerät, stehen Ihnen ferner folgende Möglichkeiten zu: • Sie können für einzelne abgehende Anrufe die Anzeige Ihrer Ruf- nummer mit der Tastenkombination *31# unterdrücken. • Sie können dauerhaft oder für einzelne eingehende Anrufe die Anzeige der Rufnummer des Anrufenden auf Ihrem Display unter- drücken. • Sie haben die Möglichkeit, eingehende Anrufe, bei denen die Ruf- nummernanzeige auf Ihrem Display vom Anrufenden unterdrückt wurde, abzuweisen. I. Anrufweiterschaltung Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die von einem Dritten veran- lasste Weiterschaltung eines Anrufs auf Ihr Endgerät abzustellen (so- weit dies technisch möglich ist). Hinweis: Sofern Sie selbst eine Rufumleitung (Anrufweiterschaltung) schalten möchten, sind Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen ver- pflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Anrufe nicht an einen An- schluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe 6 von 48
3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN § 1 Geltungsbereich § 3 Änderungen der Vertragsbedingungen (1) Die K-net Telekommunikation GmbH, Europaallee 10, 67657 Kai- (1) Bei einer Änderung der von K-net zu zahlenden Vergütung für serslautern (Im Folgenden: K-net) erbringt ihre angebotenen besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen für Dienste anderer Anbieter, zu denen K-net dem Kunden Zu- Vertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsfor- gang gewährt, kann K-net die vom Kunden vertraglich geschul- mulars, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dete Vergütung für die betroffene Leistung entsprechend nach den Besonderen Geschäftsbedingungen, den Leistungsbeschrei- billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder bungen, der Preisliste und - soweit anwendbar - den Bestimmun- Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in gen des Telekommunikationsgesetzes (folgend TKG). Auf diese Be- der Weise auszuüben, dass K-net nur die Änderungen ausgleicht, dingungen wird der Vertragspartner (folgend Kunde genannt) bei ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere Vertragsschluss hingewiesen. Der Kunde erkennt durch Erteilung für die evtl. vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderrufnum- des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes die Bedingun- mern. gen an. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun- (2) Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur gen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wer- Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende Vorgaben den. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendungen, des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, so- auch wenn K-net diese nicht ausdrücklich ablehnt. wie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusam- menhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zu anderen § 2 Vertragsschluss und Vertragserfüllung maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende re- (1) Alle Angebote von K-net, sowie die hierzu gehörenden Unterla- gulatorische Umfeld). K-net teilt dem Kunden diese Änderungen gen sind unverbindlich und bis zur verbindlichen Vertragsannah- mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Ände- me durch K-net freibleibend. rungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden (2) Der Vertrag über die Nutzung der Dienste von K-net zwischen vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung K-net und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer ge- elektronischen Auftrag des Kunden und der anschließenden An- richtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Angemessen- nahme durch K-net (Auftragsbestätigung) zustande und richtet heit zu. sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genom- (3) Alle vorstehend in den Ziffern (1) und (2) genannten Änderungen menen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preislis- ten so- der Vertragsbedingungen werden dem Kunden in Textform mit- wie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den für die geteilt. Sofern K-net dem Kunden Mitteilungen nicht im Volltext jeweiligen Dienste relevanten Besonderen Geschäftsbedingun- zukommen lässt, wird der Kunde darüber informiert, wo und wie gen. er den Volltext der Mitteilung erhalten kann. (3) K-net kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftli- (4) K-net kann die Vertragsbedingungen außerdem ergänzend zu chen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalaus- den vorstehenden Absätzen nach billigem Ermessen unter Be- weises abhängig machen. achtung der Interessen des Kunden und den folgenden Bedin- (4) Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen gungen ändern. Ändert K-net die Vertragsbedingungen zu Un- Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die gunsten des Kunden, kann der Kunde der Änderung innerhalb hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen von 6 Wochen nach der Änderungsmitteilung schriftlich wider- Netzbetreibern geltenden Zusammenschaltungsverträgen und sprechen. Widerspricht der Kunde nicht fristgemäß, gilt die Än- möglichen Fakturierungs- und Inkassoverträgen sowie den im derung als genehmigt. Auf diese Folge weist K-net den Kunden TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur bei der Änderungsmitteilung hin. für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (5) K-net behält sich das Recht vor, ihre Dienste aus zwingenden (folgend BNetzA) sowie der Gerichte und ggf. anderer Behörden technischen oder betrieblichen Gründen in dem erforderlichen, vorgegeben werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass dem Kunden zumutbaren Umfang zu ändern, soweit die Situa- die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingun- tion für K-net nicht anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaft- gen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von lich lösbar oder sonst unvermeidlich ist. der K-net zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer An- passung des Vertrages nach § 313 BGB führen. Steht K-net wegen § 4 Leistungsumfang der Änderungen (z.B. Einführung einer ALL-IP-Zusammenschal- (1) Sofern K-net für den Kunden einen eigenen Hausanschluss auf tung / NGN) aufgrund vertraglicher Vereinbarung zusätzlich ein dem Grundstück/den Grundstücken verlegt gilt unter Einbezug einseitiges Änderungsrecht zu, geht dies der vorgenannten Ver- der besonderen Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines tragsanpassung nach Wahl von K-net vor. Hausanschlusses folgendes: (5) Sollten sich nach Abschluss von Verträgen die allgemeinen wirt- a. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Haus- schaftlichen oder technischen Verhältnisse oder die rechtlichen anschluss sowie eine vom gewählten Produkt abhängige oder tatsächlichen Grundlagen, auf denen die Vereinbarungen, Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausüberga- insbesondere die Entgelte beruhen, so wesentlich ändern, dass bepunkt / Netzabschlussgerät bis zur Anschlussdose einer Vertragspartei die Fortsetzung der Verträge unter den ver- bzw. dem Endgerät). einbarten Bedingungen nicht zugemutet werden kann, werden b. Sowohl für den von K-net bzw. von dieser beauftrag- sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Änderung der ter Dritter hergestellten bzw. herzustellenden Haus- Verträge verständigen. Letztendlich kann dies kann zur Stornie- anschluss als auch für eine ggf. notwendige Hausins- rung oder Beendigung des Vertrages führen. tallation und Innenhausverkabelung hat der Kunde als Leistungsvoraussetzung die Genehmigung des Haus- 7 von 48
eigentümers oder eines anderen diesbezüglichen Rech- durchzuführen. teinhabers einzuholen. Diese Genehmigung erfolgt im (5) Der Kunde hat im Falle der leih- oder mietweisen Überlassung Wege einer Grundstücknutzungseigentümererklärung, von Hardware von K-net keinen Anspruch auf die Herausgabe der der zwischen dem Eigentümer bzw. Rechteinhaber und Internet- und Telefonie-Zugangsdaten. K-net geschlossen wird. In Bezug auf die Innenhausver- (6) K-net behält sich vor, die Software / Firmware der überlassenen kabelung wird an dieser Stelle auch auf die Besonderen Hardware und / oder kundeneigenen Hardware jederzeit für den Geschäftsbedingungen für die Herstellung des Hausan- Kunden zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür K-net entspre- schlusses § 4 Ziffer 1 verwiesen. chenden Zugang zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kun- (2) Im Falle des Vorhandenseins eines im Eigentum bzw. dinglichen den verweigert oder wesentlich erschwert, kann K-net die Funk- Berechtigung eines Dritten stehenden Hausanschlusses und / tionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht mehr oder einer Innenhausverkabelung, die nicht im Eigentum der zusagen. Der Kunde ist für die CPE (Kundenendgerät – Router o. K-net steht, ist K-net berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung ä.) primär verantwortlich für die Software-Updates. einer Frist zu kündigen, wenn der Kunde auf Verlangen von K-net (7) Der Kunde ist verpflichtet, K-net über sämtliche Beeinträchti- nicht innerhalb eines Monats den Antrag des Eigentümers bzw. gungen ihres Eigentumsrechts an der Hardware bspw. durch dem dinglich Berechtigten auf Abschluss der Grundstückseigen- Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informie- tümererklärung gemäß § 45a TKG vorlegt oder der Eigentümer ren und binnen zwei Tagen nach telefonischer Meldung auch bzw. dinglich Berechtigte eine bereits abgeschlossene Grund- schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu stücknutzungseigentümererklärung kündigt. vertreten, kann K-net den Vertrag außerordentlich kündigen und (3) K-net ermöglicht dem Kunden den Zugang zu ihrer bestehenden Schadensersatz verlangen. Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung ihrer Dienste. (8) Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, über- Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus lassene Hardware, einschließlich der an den Kunden ausgehän- dem Auftragsformular und den Leistungsbeschreibungen ein- digten Kabel und sonstigem Zubehör auf eigene Kosten und schließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den eigene Gefahr innerhalb von 14 Tagen an K-net zurückzugeben. Besonderen Geschäftsbedingungen sowie den jeweils geltenden Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so wird K-net Preislisten. dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zu- (4) K-net ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedie- behörs mit dem Netto-Neuwert in Rechnung stellen. Der Kunde nen. wird darüber hinaus sicherstellen, dass K-net bei Beendigung des (5) Soweit K-net Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, die Vertrages sämtliche Service- und Technikeinrichtungen abbauen ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden und dem- und abholen kann, sofern nicht schutzwürdige Interessen Dritter entsprechend nicht zu den entgeltlichen Austauschleistungen entgegenstehen. Die Kosten für die Demontage von Telekommu- zählen, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung nikationsanlagen (Geschäftskunden) werden von K-net in Rech- eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Scha- nung gestellt. densersatzanspruch des Kunden ist insoweit ausgeschlossen. (9) Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an (6) Die Leistungsverpflichtung von K-net gilt vorbehaltlich richtiger der überlassenen Hardware oder den Verlust der überlassenen und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen, soweit Hardware zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Gerä- K-net mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungs- te von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenes Vertrags- geschäft geschlossen hat und die nicht richtige oder nicht recht- jahr 15 % des Netto-Neuwertes zu Gunsten des Kunden auf die zeitige Leistung nicht auf einem Verschulden von K-net beruht. Entschädigungssumme angerechnet. Dem Kunden bleibt es un- Als Vorleistungen im Sinne dieses Absatzes gelten sämtliche be- benommen, nachzuweisen, dass K-net kein oder ein geringerer nötigten Hardware- und Softwareeinrichtungen, -installationen Schaden entstanden ist. oder sonstige technische Leistungen Dritter. § 6 Hardwarekauf § 5 Hardware-Überlassung und Eigentum (1) K-net verkauft und überträgt dem Kunden eine geeignete tech- (1) Je nach Vertragstyp / Produkt und Erfordernis benötigt der nische Einrichtung zur Nutzung der beauftragten Dienste, z. B. Kunde zur Nutzung der von K-net angebotenen Leistungen zu- einen Router. Diese geht mit dem Zahlungseingang der diesbe- sätzliche Hardware, die je nach Vertragstyp / Produkt von K-net züglich durch K-net gestellten Rechnung in das Eigentum des leih- oder mietweise überlassen wird oder vom Kunden käuflich Kunden über. Bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises durch zu erwerben ist, z. B. Router und / oder CPE (Kundenendgerät). den Kunden verbleibt das Eigentum bei K-net. Vollstrecken Gläu- (2) Von K-net leih- oder mietweise überlassene Hardware steht und biger des Kunden die verkaufte Ware, hat der Kunde K-net unver- bleibt im Eigentum von K-net. K-net bleibt insbesondere auch Ei- züglich zu informieren und von sämtlichen Kosten freizustellen, gentümer aller Service- und Technikeinrichtungen, einschließlich die K-net durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, soweit der von ihr installierten Leitungsrohre und, Glasfaserkabel bis diese erforderlich und angemessen sind und nicht vom pfänden- zum Hausübergabepunkt, sowie Schaltschränke, Medienwandler den Gläubiger zu erstatten sind. und Multiplexer, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich verein- (2) Der Kunde darf die käuflich erworbene und überlassene techni- bart und erklärt wird. sche Einrichtung frühestens 6 Monate nach Lieferung der Hard- (3) K-net ist berechtigt, für die Überlassung von Hardware eine an- ware veräußern oder, falls dies früher eintritt, nach Beendigung gemessene Hinterlegungsgebühr (Kaution) zu verlangen. Die Hin- des zugehörigen Zugangsvertrages. K-net ist berechtigt aber terlegungsgebühr wird einmalig, grundsätzlich mit der nächsten nicht verpflichtet, die Konfiguration sowie das Einspielen der für regelmäßigen Rechnung erhoben, es sei denn, im Antrag wird den Betrieb notwendigen Daten und Updates auf dafür vorgese- abweichendes vereinbart. Die Rückerstattung der Hinterlegungs- hene Endgeräte durch Datenaustausch durchzuführen. gebühr erfolgt ohne Verzinsung bei Beendigung des Vertragsver- (3) Der Kunde erhält bei käuflichen Erwerb von Hardware von K-net hältnisses mit der folgenden regelmäßigen (Ab-)Rechnung. die Internet- und Telefonie-Zugangsdaten. Der Kunde hat darauf (4) K-net ist berechtigt aber nicht verpflichtet, die Konfiguration so- zu achten, dass die Hardware K-net-Schnittstellenkonform (siehe wie das Einspielen der für den Betrieb notwendigen Daten und Anlage 1 AGB) ist. Updates auf dafür vorgesehene Endgeräte durch Datenaustausch (4) K-net behält sich vor, die Software / Firmware der überlassenen 8 von 48
Hardware und / oder kundeneigenen Hardware jederzeit für den Umsatzsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- Kunden zu aktualisieren. Der Kunde hat hierfür K-net entspre- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) chenden Zugang zu gewähren. Wird der Zugang durch den Kun- Vergütungen, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben den verweigert oder wesentlich erschwert, kann K-net die Funk- werden. Sollte sich der Umsatzsteuer- oder Urheberrechts- tionsfähigkeit der überlassenen Hard- und Software nicht mehr gebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, ist zusagen. Der Kunde ist für die CPE (Kundenendgerät – Router o. K-net einseitig berechtigt, eine Anpassung des Endpreises in dem ä.) primär verantwortlich für die Software-Updates. Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und / oder Gebühren- satz ändert, durchzuführen. § 7 Verwendung eigener tech. Vorrichtungen des (4) K-net ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu er- Kunden stellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe (1) Der Kunde erkennt grundsätzlich an, dass K-net ausschließlich Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge unter Verwendung der durch K-net verkauften bzw. leih- oder von demselben Konto angegeben hat. mietweise überlassenen technischen Einrichtungen, z. B. der (5) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils Endgeräte, die vereinbarte Leistung im Sinne der Leistungsbe- für den Vormonat, sofern im Vertrag nichts Anderes vereinbart schreibung und im Rahmen des technisch Möglichen gewährt. ist. Ist die Vergütung für Teile eines Kalendermonats zu entrich- Bei anderen Einrichtungen oder technisch veränderter Hard- ten, so wird dieses tagegenau berechnet. oder Software erlischt die entsprechende Leistungsbeschreibung (6) Die vereinbarten Vergütungen sind monatlich zu zahlen und wer- und Gewährleistung. Dieses liegt einzig im Risiko des Kunden. den mit Zugang der Rechnung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Unterstützend nennt K-net im Zusammenhang mit dem Ver- Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. tragsschluss dem Kunden notwendige Konfigurationsparameter Hat der Kunde K-net ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden (z. B. SIP-Account), soweit diese zur Erbringung des vereinbarten die Entgelte von K-net im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto Dienstes notwendig sind. des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftman- (2) Im Übrigen übernimmt K-net keinerlei Beratung oder Entstörung dat erteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das bezüglich solcher Endgeräte, es sei denn, im Auftragsformular Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine werden abweichende Vereinbarungen getroffen. ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt K-net dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rech- § 8 Leistungstermine und Fristen nung. K-net ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, (1) Termine und Fristen für den Beginn der Dienste sind nur verbind- sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht lich, wenn K-net diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der erfolgen konnte. Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Vor- (7) Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde K-net aussetzungen zur Ausführung der Dienste durch K-net geschaffen umgehend mit und erteilt sodann erneut schriftlich ein SEPA-Last- hat, so dass K-net den betroffenen Dienst schon zum angegebe- schriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Last- nen Zeitpunkt erbringen kann. Ohne ausdrückliche Nennung der schriftmandats kann die K-net bis zur (erneuten) Erteilung eines K-net sind auch verbindliche Termine keine sog. „Fix-Termine“, ordnungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandats eine Bearbeitungs- bei denen die Leistung nur zu dem bestimmten Zeitpunkt erfol- vergütung für die erhöhte administrative Abwicklung pro Rech- gen kann. nung gemäß der gültigen Preisliste erheben. (2) Der Samstag gilt nicht als Werktag. (8) Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden pro (3) Der Kunde und K-net ist zur Kündigung des Vertrages ohne Ein- Mahnschreiben pauschal mit 6,00 € berechnet. Dem Kunden haltung einer Frist berechtigt, wenn die Grundstücknutzungs- bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, K-net der Nach- eigentümererklärung (§ 4 Ziffer (2) dieser AGB) nicht innerhalb weis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug eines Monats unterzeichnet vorliegt. des Kunden ist K-net berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt (4) Werden Dienste aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Haus- an Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über eigentümers oder anderen Rechtsinhabers nicht innerhalb von dem geltenden Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 1 BGB), 6 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages bereitgestellt, ist es sei denn, dass K-net im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung der Kunde berechtigt, nach schriftlicher Anzeige gegenüber K-net nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt K-net mit einer angemessenen Fristsetzung von mindestens 14 Tagen vorbehalten. vom Vertrag zurückzutreten. (9) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist K-net berechtigt, den Zugang (5) Gerät K-net in Leistungsverzug, ist der Kunde nach schriftlicher des Kunden zu Telekommunikationsdiensten nach Maßgabe der Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemesse- Regelungen der besonderen Geschäftsbedingungen für Sprach- nen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Kündigung berech- telefonie zu sperren. Ebenfalls ist K-net berechtigt, bei Zah- tigt. lungsverzug sämtliche Internetdienstleistungen bzw. den Kabel- rundfunkanschluss zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch § 9 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug/Sperre während der Sperrdauer an. Die Sperre eines Anschlusses (Tele- (1) Die jeweils gültigen Vergütungen und Tarife für die Dienste und fon, Rundfunk oder Internet) wird mit jeweils 17,85 € inklusive sonstigen Leistungen ergeben sich aus dem Antrag und der mit gesetzlich geltender Umsatzsteuer berechnet, falls der Kunde dem Kunden vereinbarten Preisliste unter Beachtung der ver- keinen geringeren Schaden nachweist. tragsgegenständlichen Änderungsrechte. (10) Wird K-net nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechte- (2) Bei durch den Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschul- rung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil deter Nichteinhaltung der Terminabsprachen für die Standardin- der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist K-net berechtigt, noch stallation ist K-net berechtigt, dem Kunden eine Aufwandsent- ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicher- schädigung in Höhe von 49,00 € inklusive gesetzlich geltender heitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder Umsatzsteuer zu berechnen. die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen (3) K-net stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Dienste Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann K-net ganz und sonstigen Leistungen zu dem im Antrag und der Preisliste oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung wei- genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetzlichen terer Rechte bleibt K-net ausdrücklich vorbehalten. 9 von 48
(11) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.B. aufgrund (6) Sämtliche Entgelte sind vom Kunden vierzehn Tage nach von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rech- Rechnungsstellung zu zahlen. nungskonto des Kunden ohne Verzinsung gutgeschrieben, oder auf den ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden hin auf § 12 Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG-Klausel sein Konto gutgeschrieben. (1) Willigt der Kunde mit seiner Unterschrift in die sog. „Schufa-Klau- (12) Im Falle des Wechsels zu einem anderen Anbieter von Tele- sel“ ein, wird die Einwilligung darin erteilt, dass K-net der Cre- kommunikationsleistungen hat K-net als abgebendes Unter- ditreform Kaiserslautern Langenfeld KG Bezeichnung, Adresse, nehmen ab Beendigung der vereinbarten Leistung bis zum Ende Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung dieses der gesetzlichen Leistungspflicht einen Vergütungsanspruch in Telekommunikationsvertrages übermittelt und Auskünfte über Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen. Die ihn von der Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG erhält. gesetzliche Leistungspflicht endet zu dem Zeitpunkt, an dem (2) Unabhängig davon wird K-net der Creditreform Kaiserslautern sichergestellt ist, dass die vertraglichen und technischen Vor- Langenfeld KG auch Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Ver- aussetzungen für die Nutzung der Rufnummer des Kunden im haltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Missbrauch) Netz des neuen, aufnehmenden Anbieters vorliegen. Der Ver- übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdaten- gütungsanspruch entsteht mit der Maßgabe, dass der Anspruch schutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller be- auf Zahlung der Anschlussvergütung um 50% reduziert wird, es troffenen Interessen zulässig ist. sei denn K-net weist nach, dass der Kunde das Scheitern des An- (3) Die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG speichert und bieterwechsels zu vertreten hat. Die diesbezügliche Abrechnung übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnen- erfolgt durch K-net tagegenau. markt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwür- (13) Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor digkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zah- Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG sind vor allem Kre- lung der vereinbarten monatlichen Grundgebühr. ditinstitute, Kreditkarten- und Leasing-Gesellschaften. Daneben (14) Beanstandungen bzw. Einwendungen gegen die Abrechnung sind erteilt die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG auch Aus- innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schrift- künfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unter- lich bei K-net zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist nehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. keine Beanstandung, gilt die Rechnung als genehmigt. K-net wird Die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG stellt personen- den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlas- bezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Inte- senen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetz- resse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuld- liche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf nerermittlung gibt die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld bleiben unberührt. KG Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann (15) Neukundendefinition für Privatkunden: Einen Neukundenrabatt die Creditreform Kaiserslautern Langenfeld KG ihren Vertrags- gemäß aktueller Aktionen der K-net, erhalten Personen oder im partnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten selben Haushalt lebende Personen, die in den letzten 6 Monaten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mittei- keinen Telefon- und/oder Internetanschluss von der K-net Tele- len (Score-Verfahren). kommunikation GmbH bezogen haben. Nur möglich bei einem (4) Der Kunde kann Auskunft bei der Creditreform Kaiserslautern Vertrag mit 24 Monaten Mindesvertragslaufzeit. Langenfeld KG über die ihn betreffenden gespeicherten Daten er- halten. Die Adresse der Creditreform Kaiserslautern Langenfeld § 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht KG lautet: Luxemburger Str. 7, 67657 Kaiserslautern. (1) Gegen Ansprüche von K-net kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. § 13 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (2) Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, (1) Der Kunde verpflichtet sich, die Vergütung gemäß dem Antrag als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis be- und den jeweils gültigen Preislisten zu zahlen. ruht. (2) Der Kunde hat die ihm von K-net überlassenen Zugangsdaten aufzubewahren und im Servicefall der K-net zur Verfügung zu § 11 Rechnung stellen. Sollten diese nicht mehr vorhanden sein und müssen (1) Über das zu zahlende Entgelt erstellt K-net dem Kunden eine technische Geräte beim Kunden durch K-net auf Werkseinstel- Rechnung. Die Abrechnung erfolgt monatlich. lungen zurückgesetzt werden, hat der Kunde für jeden Fall eine (2) Der Kunde soll seine Rechnung bis Mitte eines Monats für den einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe der Installationskosten Berechnungszeitraum des Vormonats über seinen Kundenaccount für die Hardware gemäß der jeweils gültigen Preislisten zu zah- abrufen. Er erhält die Rechnung im PDF-Format. Mit dem auf die len. Bereitstellung der Rechnung auf dem Kundenaccount folgenden (3) Der Kunde ist verpflichtet, auch die Vergütungen zu zahlen, wel- Werktag gilt die Rechnung als zugegangen. che für Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die (3) Der Zugang zum Kundenaccount erfolgt über eine gesicherte dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen Verbindung unter Angabe des dem Kunden vorher von K-net werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung mitgeteilten Kunden-Logins und des Kundenpasswortes. Neben durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist. der elektronischen Rechnung wird dem Kunden keine Rechnung (4) Der Kunde ist verpflichtet, in dem durch ihn erteilten Auftrag in Papierform mehr zugesandt. wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Er hat (4) Wünscht der Kunde die Zusendung einer Rechnung in Papierform, K-net unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Adres- so ist hierfür vom Kunden kein zusätzliches Entgelt zu entrichten. se bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Bankverbindung, so- Bestandskunden, deren Vertrag vor dem 01.11.2019 abgeschlossen wie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse mit- wurde, erhalten weiterhin eine Rechnung in Papierform. zuteilen. Im Falle des Umzuges ist der Kunde verpflichtet, K-net (5) Die K-net hat das Recht die vereinbarte Rechnungslegung, dem den Zeitpunkt des Umzuges sowie den Zeitpunkt, zu dem der aktuellen Stand der Technik jederzeit anzupassen. Der Endkunde Vertrag ggf. gekündigt werden soll, mitzuteilen. ist 4 Wochen zuvor zu informieren. (5) Der Kunde hat den Anschluss an das Kommunikationsnetz von K-net vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und / 10 von 48
oder magnetische Einflüsse zu bewahren. Der Kunde verpflichtet durch die Zurverfügungstellung eines WLAN-Hotspots von / für sich, nur solche Endgeräte anzuschließen, deren Verwendung in Dritte durch den Kunden, ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher öffentlichen Netzen in der Bundesrepublik Deutschland zulässig Genehmigung durch K-net gestattet. Wird die Nutzung von K-net ist. durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in (6) Die nomadische Nutzung eines VoIP-Anschlusses mit lokalisierter die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Rufnummer, also die Benutzung an einem anderen Ort als der ge- Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstat- meldeten Adresse, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde tungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden. nicht bzw. lediglich eingeschränkt berechtigt, Notrufe bei noma- (2) Der Kunde ist auch zum Ausgleich aller Vergütungen für Leistun- discher Nutzung von einer anderen als der gemeldeten Adresse gen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung abzusetzen, da eine eindeutige örtliche Zuordnung des Notruf- der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er enden nicht mehr möglich ist bzw. zu einem falschen Ergebnis diese Nutzung zu vertreten hat. führt. Das Absetzen von Notrufen von der gemeldeten Adresse ist uneingeschränkt möglich. § 15 Entstörung / Gewährleistung (7) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste bestimmungsgemäß, sach- (1) K-net wird Störungen ihrer Dienste und technischen Einrichtun- gerecht und nach Maßgabe der einschlägigen geltenden Gesetze gen unverzüglich nachgehen und im Rahmen der bestehenden und Rechtsverordnungen zu nutzen. Er ist insbesondere ver- technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich pflichtet: beseitigen. a. die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht miss- (2) K-net unterhält eine Hotline für Störungsmeldungen des Kunden, bräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu die telefonisch erreicht werden kann. unterlassen; (3) Hält eine erhebliche Behinderung eines oder mehrerer oder aller b. durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leis- Dienste, die im Verantwortungsbereich von K-net liegt, länger als tungen keine Gefahr für die physikalische und logische eine Woche ohne Unterbrechung an, ist der Kunde berechtigt, Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu die monatliche Vergütung für den Zeitraum der Behinderung verursachen; entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, c. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher wenn der Kunde aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder mehr auf die K-net-Infrastruktur zugreifen und dadurch die ver- künftig für die Inanspruchnahme einzelner oder aller einbarten Dienste nicht mehr nutzen kann, oder die Nutzung der Dienste erforderlich sein sollten; vereinbarten Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die d. anerkannten und aktuellen Grundsätzen der Datensi- Nutzung einzelner der vereinbarten Dienste unmöglich wird oder cherheit, insbesondere nach dem Bundesdatenschutz- vergleichbaren Beschränkungen unterliegt. gesetz (BDSG), nach dem Telemediengesetz (TMG) und (4) Beim Erwerb von Hardware, die seitens K-net als Gebrauchtware dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Rechnung zu tra- veräußert wird, wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Kauf- gen und diese zu befolgen; datum beschränkt. Bei Neugeräten gilt die gesetzliche Gewähr- e. K-net erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich leistungsfrist. anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden § 16 Unterbrechung von Diensten und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung (1) K-net ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken der Störung erleichtern und beschleunigen; oder einzustellen, soweit dieses aus Gründen der öffentlichen f. Nach Abgabe einer Störungsmeldung K-net die durch Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhal- die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Auf- tung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des wendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwort- /-würmern oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch lichkeitsbereich des Kunden vorlag. notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen auf- (8) Der Hauseigentümer und / oder Kunde darf keine Instandhal- grund von solchen Wartungs-Installations- und Umbauarbeiten tungs- und Änderungsarbeiten auf seinem Grundstück am vor- sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt gelagerten Verteilnetz von K-net bis zum Übergabepunkt selbst angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, es sei denn, K-net oder von Dritten ausführen lassen. Hierzu gehört auch die An- hat diese Einschränkungen zu vertreten. schaltung der Hausverteilanlage an den Übergabepunkt und hat (2) Unterbrechungen zur Durchführung von Servicemaßnahmen K-net gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, durch technische werden ohne Ankündigung durchgeführt, sofern diese während Maßnahmen in der Hausverteilanlage ihr Recht zu verwirklichen, nutzungsschwacher Zeiten vorgenommen werden und nach Ein- den Anschluss eines anderen zu sperren bzw. die Sperre aufzu- schätzung von K-net voraussichtlich nur zu einer kurzzeitigen heben. Unterbrechung des Dienstes führen. (9) Zum Schutz von Überspannungsschäden an den überlassenen (3) K-net ist berechtigt, einen Dienst aus abrechnungstechnischen technischen Einrichtungen sind diese bei Gewitter vom Netz Gründen ohne Ankündigung kurzzeitig zu unterbrechen. (sowohl stromseitig als auch datenseitig) zu trennen. K-net emp- fiehlt hier den Abschluss einer Hausratsversicherung mit Schutz § 17 Haftung und Haftungsbeschränkungen gegen Überspannungsschäden. Bei einem Überspannungsscha- (1) Für Personenschäden haftet K-net bei Verschulden unbeschränkt. den wird die vorhanden Endeinrichtung durch eine Neue ersetzt. (2) Für Vermögensschäden, die von K-net, ihren gesetzlichen Vertre- Die defekte Endeinrichtung verbleibt beim Kunden. Die Kosten tern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen bei der Erbringung von für den Austausch (Anfahrt, Lohn und Material) werden dem Telekommunikationsdiensten verursacht wurden und die nicht Kunden in Rechnung gestellt. auf Vorsatz beruhen, ist die Haftung von K-net gegenüber dem Kunden auf höchstens 12.500,00 € je Kunde beschränkt. Entsteht § 14 Nutzungen durch Dritte die Schadensersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder (1) Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede direkte oder mittelba- ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber re Nutzung der von K-net angebotenen Dienste durch Dritte, z. B. mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die 11 von 48
Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung aus Absatz 1 densabwehr und -minderung zu treffen. in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Über- (13) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die K-net oder steigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwen- Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, dung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde sei- so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die nen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt, unbeschränkt. Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höhe steht. (3) Für sonstige Schäden, die nicht bei der Erbringung von Telekom- § 18 Höhere Gewalt munikationsdienstleistungen entstehen, haftet K-net, wenn der (1) Nicht im Risikobereich von K-net liegende und von K-net nicht Schaden von K-net, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern zu vertretende Ereignisse („höhere Gewalt“), die die Leistung oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig ver- von K-net unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, ursacht worden ist. K-net haftet darüber hinaus bei leicht fahr- entbinden K-net für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeiti- lässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinals- gen Leistung. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbes. pflichten“), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche An- Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 € ordnung, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways je Kunde. Entsteht die Schadensersatzpflicht durch eine einheit- anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste eines Lei- liche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes tungscarriers usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unter- Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auftragnehmern von K-net oder deren Unterlieferanten, Unter- auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der auftragnehmern bzw. bei den von K-net autorisierten Betreibern vorgenannten Begrenzung in der Summe auf höchstens 10 Mil- von Subknotenrechnern (POP`s) eintreten. Sie berechtigen K-net, lionen € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehre- die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer an- ren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, gemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ist das Ende der Stö- die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis rung nicht absehbar oder dauert sie länger als 10 Tage, ist jede gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen; eventuell im Voraus Höchstgrenze steht. für die Periode der Beeinträchtigung entrichtete Entgelte werden (4) Die Haftungsbegrenzungen nach den Ziffern (2) und (3) gilt nicht rückvergütet. für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. § 19 Ordentliche und außerordentliche Kündigung (5) Bei der Nutzung von Netzen anderer Anbieter beschränkt sich die (1) Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich (Fax, Brief, E-Mail) Leistungspflicht von K-net darauf, dem Kunden einen Zugang zu mit der im zugrundeliegenden Vertrag genannten Frist, ggf. je- diesem Netz zu verschaffen. Für schadensverursachende Ereig- doch erst nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit gekündigt nisse oder Störungen (einschließlich des Nichtzustandekommens werden, beginnend mit dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Be- oder dem Abbruch eines Telefongesprächs, einer Internetsitzung reitstellung der Dienste. oder einer Rundfunkübertragung), die auf Übertragungswegen (2) Verträge mit vereinbarter Mindestlaufzeit (zeitlich befristete oder Vermittlungseinrichtungen dieser Anbieter oder sonstiger Verträge) verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie Dritter entstehen, haftet K-net, falls und soweit ihr Schadensan- nicht 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder der sprüche gegenüber den anderen Anbietern und Dritten zustehen. Verlängerung gekündigt werden. Maßgeblich für den Beginn der Dieses gilt nicht, soweit schadensverursachende Ereignisse oder Mindestvertragslaufzeit ist der Tag der Inbetriebnahme. Das Kün- Störungen durch K-net bzw. ihre Erfüllungs- oder Verrichtungs- digungsrecht steht beiden Vertragspartnern zu. gehilfen verursacht worden sind. K-net kann ihre Verpflichtungen (3) Verträge ohne vereinbarte Mindestvertragslaufzeit können von gegenüber dem Kunden durch Abtretung dieser Schadensersatz- beiden Seiten jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist ansprüche erfüllen. Eine weitergehende Haftung von K-net ist in von 3 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Vertragsbe- diesen Fällen ausgeschlossen. ginn ist auch hier der Tag der Inbetriebnahme. (6) K-net haftet nicht für entgangenen Gewinn oder direkte oder in- (4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt direkte Schäden bei Kunden oder Dritten, die dadurch entstehen, unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen a. der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der K-net-Leistungen unterbleiben. Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der ge- (7) K-net haftet nicht für die über ihre Dienste abrufbaren und über- schuldeten Vergütungen oder in einem länger als 2 mittelten Informationen Dritter, und zwar weder für deren Voll- Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den ständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei durchschnittlich geschuldeten Vergütungen für 2 Mona- von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, te entspricht (mindestens jedoch in Höhe von € 75), in indem er die Informationen übermittelt. Verzug kommt, (8) In Bezug auf die von K-net entgeltlich zur Verfügung gestellte b. der Kunde zahlungsunfähig oder insolvent ist, Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung c. der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen sei- gemäß § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. ne vertraglichen Pflichten verstößt, wobei eine Abmah- (9) Für den Verlust von Daten haftet K-net über die vorstehenden nung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist, Regelungen dieses § 17 hinaus nicht, wenn der Kunde seine d. ein erforderlicher Grundstücknutzungseigentümerer- Pflicht, die Daten zur Schadensminderung und zur Datensicher- klärung zurückgezogen wird, heit in anwendungsadäquaten Intervallen zu sichern, schuldhaft e. K-net ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gericht- verletzt hat. licher Anordnung einstellen muss, (10) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche f. der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert Haftung der Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsge- und / oder betrügerische Handlungen vornimmt, hilfen. g. eine Sperre des Anschlusses gemäß § 45k TKG mindes- (11) Zwingende gesetzliche Regelungen, wie die des Produkthaftungs- tens vierzehn (14) Tage anhält und K-net die außeror- gesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. dentliche Kündigung mindestens 14 Tage vor Inkrafttre- (12) Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Scha- ten der Kündigung angedroht hat, 12 von 48
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