Erläuterungen zu den Traktanden - Gemeindeversammlung Dienstag, 23. November 2021 - Gemeinde Mellingen

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Erläuterungen zu den Traktanden - Gemeindeversammlung Dienstag, 23. November 2021 - Gemeinde Mellingen
Gemeindeversammlung
Dienstag, 23. November 2021
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Erläuterungen
    zu den Traktanden
Erläuterungen zu den Traktanden - Gemeindeversammlung Dienstag, 23. November 2021 - Gemeinde Mellingen
BERICHTERSTATTUNG ZU DEN TRAKTANDEN

Bemerkungen:

•    Die Einladungen sind den Stimmberechtigten mit separater Post zugestellt wor-
     den.

•    Die Versammlung findet in der Mehrzweckhalle Kleine Kreuzzelg statt. Beginn um
     19.30 Uhr.

•    Soweit zu den Traktanden Unterlagen vorliegen, können diese in der Zeit vom 8.
     bis 23. November 2021 auf der Gemeindekanzlei während den ordentlichen Büro-
     stunden eingesehen werden. Zudem stehen die Unterlagen in Form von Dateien
     auf der Website www.mellingen.ch unter der Rubrik „Politik/Gemeindeversamm-
     lung“ zur Verfügung.

•    Wir werden für diese Versammlung ein Schutzkonzept erstellen. Dieses ist ab 8.
     November 2021 auf unserer Website www.mellingen.ch einsehbar. Damit die
     Bestimmungen betreffend Corona-Krise eingehalten werden können, wird darauf
     verzichtet, nach der Gemeindeversammlung einen Apéro durchzuführen.

Traktandenliste

1.     Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021
2.     Ausbau Garderoben Feuerwehrmagazin
3.     Sanierung Trottenstrasse / Grumetweg
4.     Sanierung Langmattweg / Rigiweg
5.     Voranschlag 2022
6.     Verschiedenes und Umfrage

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Erläuterungen
zu den Traktanden der Gemeindeversammlung vom
23. November 2021

1.   Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021

Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 kann auf der Gemeinde-
kanzlei eingesehen werden. Die Finanzkommission hat das Protokoll geprüft und wird
an der Versammlung Bericht erstatten und Antrag stellen.

Antrag

Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021

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2.    Ausbau Garderoben Feuerwehrmagazin

1.   Ausgangslage

Am 01. Januar 2020 wurden die Zivilschutzorganisationen im Kanton Aargau neu organisiert.
Die Gemeinde Mellingen ist der ZSO/RFO Aargau Ost zugeteilt worden. Der Hauptstandort
und die Büroarbeitsplätze der ZSO/RFO Aargau Ost sind in Wohlen beim Werkhof und der
Stützpunktfeuerwehr stationiert.

Mit der Neuorganisation der Zivilschutzorganisation ZSO/RFO Aargau Ost wurde das Konzept
der Zivilschutzanlagen gemäss den Vorgaben des Bundesamtes Militär und Bevölkerungs-
schutz (BABS) und der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz (AMB) überarbeitet. Von den
vorhandenen 23 Zivilschutzanlagen der vier zusammengeführten ZSO-Regionen werden 11
von der ZSO Aargau Ost aktiv weitergenutzt.

Die Zivilschutzanlage «KP II / BSA II, Kleine Kreuzzelg» in Mellingen ist für die Zivilschutzor-
ganisation nicht mehr erforderlich und kann als öffentlicher Schutzraum oder für weitere Nut-
zungen der Standortgemeinde genutzt werden.

Das Feuerwehrmagazin Kleine Kreuzzelg wird schon seit längerer Zeit von der Aargauischen
Gebäudeversicherung Aargau bezüglich Garderoben und Einsatzkonzept bemängelt. Nun bie-
tet sich die Gelegenheit, im vorderen Teil der ehemaligen Bereitschaftsanlage die zusätzlich
erforderlichen Garderoben einzubauen.

2.   Aufhebung Bereitschaftsanlage (BSA)

Die Bereitschaftsanlage (BSA, Zivilschutzanlage KP II / BSA II) in der Schul- und Sportanlage
«Kleine Kreuzzelg» ist 1974 erstellt und 1976 in Betrieb genommen worden. Es handelt sich
um eine «Vor-TWO» Anlage. Die Anlage entspricht somit nicht mehr den aktuellen Anforde-
rungen. Die Anlage beinhaltet 140 Schutzplätze mit Notstromanlage.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Bern, hat am 26. Februar 2021 auf Gesuch
durch die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, Koordination Zivilschutz vom 02. Februar
2021, die Aufhebung der Bereitschaftsanlage mit Auflagen genehmigt. Der Aufhebung der
BSA und die Umnutzung als öffentlicher Schutzraum steht diesbezüglich nichts im Wege.
Ebenso kann der Vorraum zur BSA zum Einbau der Garderoben für das Feuerwehrmagazin
umgebaut und anderweitig genutzt werden.

Die BSA soll als öffentlicher Schutzraum umgenutzt werden. Die damit verbundenen Kosten
belaufen sich auf brutto CHF 300'000. Diese können vollumfänglich dem Fonds für Ersatzab-
gaben Schutzraumbauten entnommen werden, sodass die Umnutzungskosten über die Er-
folgsrechnung verbucht werden können.

Ende September 2021 ist der Vorraum der BSA durch die Zivilschutzorganisation (ZSO Aar-
gau Ost) geräumt worden.

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3.   Bauvorhaben

Die Felber Widmer Schweizer Architekten SIA AG, Aarau, haben für den Einbau der Gardero-
ben im Feuerwehrmagazin ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag erarbeitet. Die Feuerwehr-
kommission, vertreten durch Roger Kohler, Feuerwehrkommandant, ist laufend in den Pla-
nungsprozess einbezogen worden.

Das Bauvorhaben sieht im ehemaligen Magazin der BSA den Einbau von rund 90 Gardero-
benplätzen vor. Neu entsteht eine abgetrennte Garderobe für Damen. Eingebaut wird ausser-
dem eine geschlechtergetrennte Nasszelle mit vier Einzelduschen. Grössere Eingriffe am be-
stehenden Grundriss sind die Entfernungen der drei Panzertüren sowie ein neuer Durchbruch
für eine zweite Türe zur Fahrzeughalle. Nach Aussen sind keine baulichen Veränderungen
ersichtlich. Die bestehenden Elektroinstallationen und HLK-Anlagen werden rückgebaut und
mit neuen Installationen ersetzt.

Bild: Bauprojekt Garderoben Feuerwehrmagazin, Felber Widmer Schweizer Architekten

4.   Kostenvoranschlag

Die Felber Widmer Schweizer Architekten SIA AG haben das Bauprojekt mit Kostenvoran-
schlag erarbeitet. Für die wichtigsten Bauarbeiten liegen konkrete Offerten vor. Die Kosten-
genauigkeit beträgt +/- 15 % (Stand ZBKI / 01. April 2021: 101,2 Punkte). Es ist mit folgenden
Kosten zu rechnen:
BKP      Leistungen                                               Betrag CHF      Total CHF
1        Vorbereitungsarbeiten in BKP 2 enthalten                                         0
2        Gebäude                                                                    250‘500
211      Baumeister                                                    16‘000
22       Rohbau 2                                                       1‘000
23       Elektroanlagen                                                15‘000
24       Haustechnikanlagen                                            70‘000
25       Sanitäre Anlagen                                              24‘000
285      Ausbau 1                                                      49‘000
         Ausbau 2                                                      22‘000
29       Honorare Architekten, Fachplaner, Spezialisten                53‘500
4        Umgebung                                                                          0
5        Baunebenkosten                                                               11‘500
6        Unvorhergesehenes 5 %, in BKP 2 enthalten                                         0
9        Mobilien                                                                     38‘000
Total Baukredit inkl. MwSt.                                                          300‘000
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Nicht enthalten sind:
- Projektierungskosten bis und mit Baugesuch (zu Lasten Erfolgsrechnung 2021)

Beiträge Dritter:
- Subventionsbeiträge AGVA rund CHF 76'000.

5.   Finanzierung

Die Regionalfeuerwehr wird von den Gemeinden Mägenwil, Mellingen, Tägerig und Wohlen-
schwil gemeinsam geführt. Nach Abklärung der möglichen Finanzierung sieht der Gemeinde-
rat die Finanzierung wie folgt vor:

Da sich die vom Umbau betroffene Liegenschaft im Eigentum der Gemeinde Mellingen befin-
det und von der Feuerwehr zweckgebunden genutzt wird, macht es Sinn, dass der Einbau der
Garderoben von der Gemeinde Mellingen vorfinanziert wird. Diesbezüglich wird auf § 13 Abs.
1 des Gemeindevertrages Feuerwehr Regio Mellingen vom Juli 2007 verwiesen. Der Gemein-
derat unterbreitet der Gemeindeversammlung für die Bruttoanlagekosten von CHF 300'000
den erforderlichen Verpflichtungskredit.

Die Subventionen für den Einbau der Garderoben zum Feuerwehrmagazin durch die Aar-
gauische Gebäudeversicherung sind für die beteiligten Gemeinden Mellingen, Tägerig, Woh-
lenschwil und Mägenwil separat zu beantragen. Die für die Gemeinden unterschiedlichen Sub-
ventionsbeiträge sind dieser Investition gutzuschreiben.

Die noch verbleibenden Nettoanlagekosten werden als Anlagekategorie 5 «Installationen und
Einbauten bei Gebäuden» eingestuft und über 15 Jahre abgeschrieben. Diese Abschreibun-
gen sind dann jährlich der Betriebsrechnung Feuerwehr Regio (Kostenstelle 1506) zu belas-
ten, wobei sich die jährlichen Gemeindebeiträge entsprechend erhöhen. Die Partnergemein-
den sind entsprechend informiert.

Der Nettoaufwand der Gemeinde Mellingen beträgt rund CHF 110'000.

6.   Bauablauf

Um die Bauarbeiten zeitnah umsetzen zu können, sind der Aargauischen Gebäudeversiche-
rung (AGVA) die Unterlagen zur Festsetzung der Subventionsbeiträge eingereicht worden.
Zudem wird das Baugesuch für die Umnutzung öffentlich aufgelegt. Das Bauvorhaben ist bau-
bewilligungspflichtig und erfordert eine Brandschutzbewilligung durch das AGVA.

Das Baugesuch ist öffentlich aufgelegt worden. Der Gemeindeversammlung wird der Baukre-
dit für den Einbau der Garderoben im Feuerwehrmagazin «Kleine Kreuzzelg» unterbreitet. Ein
Baubeginn könnte ab April 2022 erfolgen. Die Garderoben stehen voraussichtlich ab August
2022 zur Verfügung.

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7.   Feuerwehrkommission und Zivilschutzorganisation

Die Feuerwehrkommission hat das Bauvorhaben am 30. Juni 2021 beraten und begrüsst den
Einbau der Garderoben. Mit dem Einbau der Garderoben im vorderen Teil der BSA bietet sich
die Gelegenheit, das Feuerwehrmagazin kostengünstig nachzurüsten.

Die Umnutzung des Vorraumes der BSA als Garderoben für die Feuerwehr ist mit der ZSO
Aargau Ost abgesprochen. Die künftigen Schutzräume stehen der ZSO Aargau Ost weiterhin
als Besammlungsort zur Verfügung.

Antrag

Für den Einbau von Garderoben im Feuerwehrmagazin «Kleine Kreuzzelg» sei der Bau-
kredit im Betrag von total CHF 300‘000 (Bruttokredit inkl. MwSt.), zuzüglich allfälliger
teuerungsbedingter Mehr- oder Minderkosten, zu genehmigen.

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3.    Sanierung Trottenstrasse / Grumetweg

1.   Ausgangslage

Das Gebiet Rebweg, Herrenrebenweg und Rebhaldenweg bis zur Bahnhofstrasse ist gemäss
«Genereller Entwässerungsplanung Mellingen» (GEP) als Teiltrennsystem ausgeschieden,
d.h. bei einer allfälligen Sanierung und Erneuerung der öffentlichen Werkleitungen sind diese
getrennt als Schmutzwasserleitung und Sauberwasserleitung (Dachwasser etc.) zu führen.
Dies bedingt auch, dass die privaten Anschlussleitungen nachgerüstet werden. In einem ers-
ten Schritt wurde das Gebiet Rebweg saniert. Die Bauarbeiten sind bis Ende Oktober 2021
abgeschlossen. Noch offen ist der Einbau des Deckbelages.

Als nächster Strassenabschnitt sollen die Strassenabschnitte Trottenstrasse / Grumetweg sa-
niert werden.

Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 2022 begonnen werden können. Die Bauarbeiten erfol-
gen etappiert (zuerst Grumetweg, anschliessend Trottenstrasse und Sonnenweg) und sind
voraussichtlich bis Oktober 2023 abgeschlossen.

Mit dem gleichzeitigen Ersatz der alten Hauptleitungen der Wasserversorgung, dem Einbau
des Trennsystems für die Kanalisation, der Erweiterungen der Rohranlagen für die elektrische
Versorgung sowie der Leitungen der UPC AG und der Swisscom AG können bautechnische
und finanzielle Synergien genutzt werden.

2.   Bauprojekt

Der Gemeinderat hat in Absprache mit der Regionalwerke Baden AG die Meiler Huguenin AG,
Spreitenbach, beauftragt, ein Strassenbauprojekt mit Kostenvoranschlag zu erstellen. Das
Bauprojekt beinhaltet nachstehende Arbeiten.

Das Bauvorhaben kann in vier Teilprojekte gegliedert werden:

Abbildung 1: Übersichtsplan Teilprojekt I

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Abbildung 2: Übersichtsplan Teilprojekt II

Abbildung 3: Übersichtsplan Teilprojekt III

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Abbildung 4: Übersichtsplan Teilprojekt IV

Strasse (inkl. Strassenbeleuchtung)
Das Projekt sieht den Ersatz des kompletten Belags im öffentlichen Grund vor. Die Strassen-
beläge werden vollflächig erneuert und soweit erforderlich wird auch die Fundationsschicht
ersetzt. Das auf der Trottenstrasse anfallende Meteorwasser wird in neu zu erstellende
Schlammsammler geleitet und von dort in die Mischwasserkanalisation geführt. Insgesamt
muss eine etwa 3‘200 m2 grosse Fläche entwässert werden. In einem Raster von ca. 50 m
wird jeweils ein Strassenablauf gesetzt. Im Grumetweg werden die Einlaufroste ersetzt. Wenn
es mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist, wird in den Grundstückzufahrten die hydrau-
lische Flächentrennung öffentlich / privat vollzogen.

Die Erneuerung in der Privatstrasse (Ulrichweg) ist nicht Bestandteil des Bauprojektes.

Im Rahmen der Projektbearbeitung wurde eine materialtechnische Zustandserfassung mit Ein-
grenzung der teerhaltigen Beläge durchgeführt. Hierfür wurden in allen Strassenabschnitten
Proben aus dem Strassenoberbau entnommen. Die vorhandene Belagsstärke schwankt zwi-
schen 92 mm und 142 mm.

Der Ersatz des Strassenoberbau inkl. der Randabschlüsse sind im «Grumetweg» und in der
«Trottenstrasse» vorgesehen. In Abschnitten «Bahnhofstrasse» und «Sonnenweg» wird le-
diglich der Belag im Grabenbereich normkonform ersetzt.

Die Randabschlüsse werden soweit erforderlich ersetzt. Da, wo keine Randabschlüsse vor-
handen sind, werden neue erstellt. Für die Abschlüsse werden Bundsteine, Randsteine und
Stellplatten aus Granit verwendet. Die bestehenden Mauern, Hecken und Zäune bleiben er-
halten. Ein Landerwerb ist nicht vorgesehen.

Die Strassenbeleuchtung im Bauperimeter wird ersetzt. Die Regionalwerke Baden AG hat ein
entsprechendes Projekt ausgearbeitet. Die neuen Kandelaber sind mit LED-Leuchten ausge-
stattet. Zum Teil werden Kandelaber an neuen Standorten ersetzt, um die Ausleuchtung der
Strassenzüge zu verbessern. Der genaue Standort wird mit den Grundeigentümern vor Ort
besprochen und festgelegt.
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Wasserversorgung
Die bestehenden, gusseisernen Wasserleitungen (teilweise Graugussrohre) sind in die Jahre
gekommen und weisen einen zu kleinen Querschnitt auf. Die Wasserleitungen werden durch
ein neues Kunststoffdruckrohr ersetzt. Es wird eine PE 160 mm Leitung eingebaut.

Gemäss den Richtlinien für die Löschwasserversorgung des Kantons Aargau sind Hydranten
in Abständen von 80 m bis 130 m so zu setzen, dass alle sich im Hydranten-Bereich befinden-
den Gebäude mit Normal-Schlauchmaterial von maximal 100 m Länge auf begehbaren Wegen
erreicht werden können. Die Überprüfung hat gezeigt, dass die minimal geforderten Abstände
im Projektperimeter eingehalten werden und demzufolge keine zusätzlichen Hydranten ge-
setzt werden müssen. Die vier Hydranten Nr. 112 (Grumetweg) und Nr. 125 bis 127 (Trotten-
strasse) werden durch neue der Marke Hinni ersetzt.

Die Gussleitungen (Hauswasser) zu den Liegenschaften werden im Strassenbereich durch ein
PE 50 ersetzt. Jeder Hausanschluss wird mit einem Schieber ausgestattet. Die Hausan-
schlussleitung wird mit den Sanierungsarbeiten bis rund 1 m ins Privatgrundstück hinein er-
neuert.

Auf Wunsch der Hauseigentümer kann die gesamte Hauszuleitung erneuert werden, wobei
diese Kosten (ab Parzellengrenze) die Eigentümer tragen müssen. Die Erneuerung der ge-
samten Hausanschlussleitung ist in der Regel vom Keller aus grabenlos möglich. Die Hausei-
gentümer werden vor Baubeginn durch die Bauingenieure über diese Möglichkeit informiert.

Um die Wasserversorgung während den Bauarbeiten zu gewährleisten, wird neben der beste-
henden Wasserleitung die neue Druckrohrleitung verlegt. Somit kann auf ein Provisorium weit-
gehend verzichtet werden. Während den Bauarbeiten kann es zu kurzzeitigen Unterbrüchen
in der Wasserversorgung kommen. Die Unterbrüche werden geplant und die betroffenen Ein-
wohner informiert.

Abwasseranlagen
Der gesamte Projektperimeter liegt gemäss dem GEP innerhalb des Baugebiets, welches im
Teiltrennsystem mit Ableitung in ein Gewässer zu entwässern ist.

Die bestehende Schmutzwasserleitung in der Trottenstrasse wird, wo möglich, in eine Sau-
berwasserleitung umfunktioniert. Dabei sind rund 130 m mittels «Inliner» zu renovieren. Es
sind «Inliner» mit einem Glasfaserträgermaterial und einer Innenliegenden 3-Schicht-Verbund-
folie vorgesehen. Im Bereich Trottenstrasse muss aufgrund der ungünstigen Linienführung ein
Abschnitt von rund 90 m Länge mit einem Querschnitt von 400 mm neu erstellt werden.

Um das Sauberwasser aus dem Einzugsgebiet Trottenstrasse ableiten zu können, ist eine
neue Leitung im Durchmesser 600 mm zu erstellen. Die Gesamtlänge beträgt rund 175 m. Die
Hochwasserentlastung bei Kontrollschacht KS Nr. 21 «Grumetweg» wird aufgehoben.

Der Zustand der Kanalisation und der Hausanschlussleitungen ist nicht vollständig bekannt.
Zusätzliche Kanal-TV-Aufnahmen sind erforderlich. Die Durchführung der Aufnahmen ist im
Rahmen der Ausführungsprojektierung geplant. Soweit die Grundeigentümer dies wünschen,
werden die privaten Kanalisationsanschlüsse durch die Gemeinde ebenfalls überprüft; und es
wird für eine allenfalls erforderliche Sanierung eine Offerte eingeholt. Die entsprechenden Kos-
ten sind im Kostenvoranschlag enthalten.

Elektroanlagen
Die Werkleitungen sind in einem schlechten Zustand. Für das Elektrizitätswerk Mellingen wer-
den neue Kabelrohrblöcke erstellt. Das Kabeltrassee ist zu ergänzen. Die bestehenden Lei-
tungen bleiben in Betrieb. Neue Hauszuleitungen sind nur partiell erforderlich. Diverse neue
Kabelschächte/Kabelzugschächte sind zu erstellen. Im Bereich der Parzelle 99 wird eine neue
Kabelverteilkabine gebaut. Die bestehende Verteilkabine Trottenstrasse wird saniert.

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Im Abschnitt «Sonnenweg» sind die Mittelspannungsleitungen und Verteilkabine-Verbin-
dungsleitungen auf privatem Grund verlegt. Aus diesem Grund muss die EW Mellingen die
Rohrverbindungen erstellen, damit die Möglichkeit besteht, diese Kabel im öffentlichen Bereich
zu verlegen. Auch die Strassenbeleuchtung ist in diesem Bereich ungenügend und wird opti-
miert.

Gas
Gemäss Auskunft der Regionalwerke Baden AG (Betreiberin des Gasnetzes) sind für das Bau-
gebiet Richtung Trottenstrasse keine Gasleitungen geplant.

Im Grumetweg wird auf 80 m Länge ein Ringschluss zwischen der bestehenden Leitung im
Grumetweg und der Bahnhofstrasse erstellt.

TV/Telefon
Das bestehende TV-Trassee der UPC GmbH wird beibehalten. Von Seiten UPC GmbH be-
steht Stand aktuell kein Bedarf an neuen Leitungen, und es sind auch keine Unterhaltsarbeiten
erforderlich.

Zusätzlich wird das bestehende Swisscom-Trassee erweitert. Der Anschluss der Leitungen
erfolgt ab den bestehenden Schächten. Die Swisscom AG prüft, ob mit den Bauarbeiten der
Breitbandausbau erfolgen soll.

3.   Baukosten

Es liegt das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag vor. Die Leistungen sind aufgrund von Erfah-
rungszahlen durch die Meiler Huguenin AG, Spreitenbach, ermittelt worden. Für die Bauarbei-
ten wird mit folgenden Kosten gerechnet (Bruttokredit, inkl. 7,7 % MwSt., Genauigkeit +/- 10%);
Kostenstand: ZBKI 01.04.2021 (101,2 Punkte):
 - Strassenbau (inkl. Strassenbeleuchtung)                                             600‘000
 - Meteorwasser (Sauberwasser)                                                         560‘000
 - Schmutzwasser                                                                       460‘000
 - Wasserversorgung                                                                    310‘000
 - EW-Anlagen                                                                          630‘000
 - Diverse und Unvorhergesehenes (oben enthalten)                                            0
 Total (inkl. MwSt.)                                                                 2‘560‘000

Der Gemeindeversammlung wird der Bruttokredit von CHF 2’560‘000 unterbreitet. Der Vor-
steuerabzug im Bereich der Werke (Wasser, Abwasser, Elektro) beträgt rund
CHF 140‘000. Der Nettoaufwand für die Gemeinde beträgt rund CHF 2’420‘000.

Im Totalbetrag sind sämtliche Kosten für die Strassensanierung enthalten, welche zwischen
Strassenbau, Kanalisation, Wasserleitung und öffentliche Beleuchtung aufgeteilt werden. Die
Erstellungskosten beinhalten sämtliche weiteren Projektierungskosten, die Baukosten und die
Nebenarbeiten.

In den oben aufgeführten Erstellungskosten nicht enthalten sind die Kosten für Werkleitungs-
anpassungen, technische Arbeiten und Nebenleistungen für Telefon-, Gas-, und Kabelfern-
sehleitungen und deren Hausanschlüsse. Diese Kosten gehen zu Lasten der jeweiligen
Werkeigentümer.

Die Nachbarschaft wird vor Baubeginn angeschrieben und deren Bedarf auf privatem Grund
geprüft. Soweit auf privatem Grund Leistungen bestellt werden, sind diese durch die Grundei-
gentümer zu tragen.

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4.   Bauarbeiten

Der Gemeinderat wird aufgrund der Kreditgenehmigung die weiteren Planerleistungen verge-
ben. Mit den Bauarbeiten soll ab Mai 2022 begonnen werden. Die Bauarbeiten werden etap-
piert umgesetzt und werden rund 1 ½ Jahre beanspruchen.

Während den Bauarbeiten werden die Zugänge zu den Anrainergrundstücken dauerhaft auf-
rechterhalten. Die Durchfahrt und die Zufahrt mit Fahrzeugen im unmittelbaren Baustellenbe-
reich wird zeitweise für kürzere Zeit unterbrochen. Die Bauleitung wird über Behinderungen
laufend und frühzeitig orientieren sowie Ersatzparkplätze zur Verfügung stellen. Der Zustand
von Mauern und Gebäudefassaden im Baubereich wird vor Beginn der Bauarbeiten aufge-
nommen und dokumentiert.

Das Bauprogramm des Projekts «Sanierung Trottenstrasse / Grumetweg / Sonnenweg» sieht
wie folgt aus:

     Leistungen                                           Dauer
 -   Projektierung                                        Juni – Oktober 2021
 -   Kreditantrag Gemeindeversammlung                     November 2021
 -   Projektgenehmigung Abteilung für Umwelt              Februar 2022
 -   Ausführungsprojekt                                   Januar bis März 2022
 -   Ausschreibung Baumeisterarbeiten                     März bis April 2022
 -   Ausführung                                           Mai 2022 bis Oktober 2023
 -   Kreditabrechnung                                     April 2024

Antrag

Für die Sanierung der Werkleitungen Trottenstrasse / Grumetweg seien die Bruttokre-
dite im Betrag von total CHF 2’560‘000 inkl. MwSt., zuzüglich allfälliger teuerungsbe-
dingter Mehr- oder Minderkosten, zu genehmigen:

a) CHF 600‘000 für den Strassenbau (inkl. Strassenbeleuchtung)
b) CHF 1'020’000 für die Abwasserentsorgung
c) CHF 310‘000 für die Wasserversorgung
d) CHF 630‘000 für die EW-Anlagen

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4.    Sanierung Langmattweg / Rigiweg

1.   Ausgangslage

Im Quartier «Langmattweg / Rigiweg / Ifang» ist eine weitere Strassensanierung erforderlich.
Entsprechend der Koordinationsplanung der Gemeinde Mellingen sind in den Bereichen Lang-
mattweg und Rigiweg bis Lenzburgerstrasse die bestehenden Werkleitungen von Wasser und
Elektro dringend zu ersetzen. Die Bauarbeiten erfolgen koordiniert mit Einbezug von Dritten
(Swisscom, Cablecom). Die Abwasserkanalisation ist partiell zu sanieren und instand zu stel-
len. Die Sanierung für die Privatstrasse Ifang (Parzelle 684) ist noch zu prüfen.

Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 2022 begonnen werden können. Die Bauarbeiten erfol-
gen etappiert (maximal rund 12 Etappen) und sind voraussichtlich bis Oktober 2023 abge-
schlossen.

Mit dem gleichzeitigen Ersatz der alten Hauptleitungen der Wasserversorgung, der Sanierung
der Kanalisationsleitungen, der Erweiterungen der Rohranlagen für die elektrische Versorgung
sowie der Leitungen der UPC AG und der Swisscom AG können bautechnische und finanzielle
Synergien genutzt werden.

2.   Bauprojekt

Der Gemeinderat hat, in Absprache mit der Regionalwerke Baden AG die Fahrgrund AG, Lenz-
burg, beauftragt, ein Strassenbauprojekt mit Kostenvoranschlag zu erstellen. Das Bauprojekt
beinhaltet nachstehende Arbeiten.

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Abbildung 2: Luftbild 2020, AGIS-Datenbank Kt. Aargau

Strasse (inkl. Strassenbeleuchtung)
Das Projekt sieht den Ersatz des kompletten Belags im öffentlichen Grund vor. Die Strassen-
beläge werden vollflächig erneuert und soweit erforderlich wird auch die Fundationsschicht
ersetzt. Die Strassenentwässerung wird neu an die Schmutzwasserkanalisation angeschlos-
sen. Die Erneuerung in den Privatstrassen (Ifangstrasse und Langmattweg) ist nicht Bestand-
teil des Bauprojektes.

Die Strassen verlaufen im überbauten Bereich zwischen Privatgrundstücken und weisen eine
Breite von ca. 4,00 m bis 5,0 m auf. Die Belagsstärken variieren zwischen 50 mm und 110 mm
und die Fundationsschicht weist eine Mächtigkeit von mindestens 500 mm auf. Die Randab-
schlüsse weisen mehrheitlich auf ganzer Länge optisch einen schlechten Zustand auf, sind
lose oder durch Pflanzen (Moos, Löwenzahn etc.) verwachsen.

Die Randabschlüsse werden soweit erforderlich ersetzt. Da, wo keine Randabschlüsse vor-
handen sind, werden neue erstellt. Für die Abschlüsse werden Bundsteine, Randsteine und
Stellplatten aus Granit verwendet. Die bestehenden Mauern, Hecken und Zäune bleiben er-
halten.

Die Strassenbeleuchtung im Bauperimeter wird ersetzt. Die Regionalwerke Baden AG hat ein
entsprechendes Projekt ausgearbeitet. Die neuen Kandelaber sind mit LED-Leuchten ausge-
stattet. Zum Teil werden Kandelaber an neuen Standorten ersetzt, um die Ausleuchtung der
Strassenzüge zu verbessern. Der genaue Standort wird mit den Grundeigentümern vor Ort
besprochen und festgelegt.
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Wasserversorgung
Die bestehende, gusseiserne Wasserleitung ist in die Jahre gekommen und weist einen zu
kleinen Querschnitt auf. Die Wasserleitungen werden durch ein neues Kunststoffdruckrohr er-
setzt. Es wird eine PE 160 mm Leitung eingebaut. Die Hydranten werden durch ein Hinni-
Hydranten ersetzt.

Die Gussleitungen (Hauswasser) zu den Liegenschaften werden im Strassenbereich durch ein
PE 50 ersetzt. Jeder Hausanschluss wird mit einem Schieber ausgestattet. Die Hausan-
schlussleitung wird mit den Sanierungsarbeiten bis rund 1 m ins Privatgrundstück hinein er-
neuert.

Auf Wunsch der Hauseigentümer kann die gesamte Hauszuleitung erneuert werden, wobei
diese Kosten (ab Parzellengrenze) die Eigentümer tragen müssen. Die Erneuerung der ge-
samten Hausanschlussleitung ist in der Regel vom Keller aus grabenlos möglich. Die Hausei-
gentümer werden vor Baubeginn durch die Bauingenieure über diese Möglichkeit informiert.

Um die Wasserversorgung während den Bauarbeiten zu gewährleisten, wird neben der beste-
henden Wasserleitung die neue Druckrohrleitung verlegt. Somit kann auf ein Provisorium weit-
gehend verzichtet werden. Während den Bauarbeiten kann es zu kurzzeitigen Unterbrüchen
in der Wasserversorgung kommen. Die Unterbrüche werden geplant und die betroffenen Ein-
wohner informiert.

Abwasseranlagen
Die bestehende Entwässerungsleitungen weisen diverse Mängel, wie harte Ablagerungen,
Risse in der Leitung und schlecht eingebundene Anschlüsse auf. Diese können im grabenlo-
sen Verfahren saniert werden. Die Leitungsquerschnitte sind gemäss GEP ausreichend. Lei-
tungsersatz ist nicht notwendig. Ebenso ist nicht vorgesehen, die Kanalisationsleitungen tiefer
zu legen.

Das bestehende Entwässerungskonzept wird gemäss dem Generellen Entwässerungsprojekt
(GEP) beibehalten und weiterhin im Mischsystem entwässert.

Die Schmutzwasserleitungen werden partiell mittels «Inliner» saniert. Soweit erforderlich sind
die Kanalisationsschächte im öffentlichen Grund zu erneuern. Sie werden zeitgleich mit den
Leitungen saniert. Die Schachtdeckel werden bei Bedarf erneuert.

Der Zustand der Kanalisation und der Hausanschlussleitungen ist nicht vollständig bekannt.
Zusätzliche Kanal-TV-Aufnahmen sind erforderlich. Die Durchführung der Aufnahmen ist im
Rahmen der Ausführungsprojektierung geplant. Soweit die Grundeigentümer dies wünschen
werden die privaten Kanalisationsanschlüsse durch die Gemeinde ebenfalls überprüft, und es
wird für eine allenfalls erforderliche Sanierung eine Offerte eingeholt. Die entsprechenden Kos-
ten sind im Kostenvoranschlag enthalten.

Elektroanlagen
Die Werkleitungen sind in einem schlechten Zustand. Für das Elektrizitätswerk Mellingen wer-
den neue Kabelrohrblöcke erstellt.

Die Rohrblöcke und die Verteilkabinen genügen nicht mehr den Anforderungen. An verschie-
denen Bereichen werden neue Kabelzugschächte mit Fuchsanbau resp. neue Verteilkabinen
geplant. Über die ganzen Strassen wird ein neuer Kabelrohrblock mit PE 60 und PE 120 er-
stellt. Jede Liegenschaft wird neu mit einem separaten Kabel PE 80 erschlossen.

An den Strassenkreuzungen werden Kabelzugschächte erstellt. Die bestehende Verteilkabine,
Langmattweg 9, wird saniert und die Zuleitung ersetzt. Am Rigiweg werden zwei neue Verteil-
kabinen erstellt und erschlossen. Die bestehenden Hausanschlüsse sind an einem Stammka-
bel angemufft und werden erneuert.
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Gas
Gemäss Auskunft der Regionalwerke Baden AG (Betreiberin des Gasnetzes) sind für das Bau-
gebiet Langmattweg / Rigiweg keine Gasleitungen geplant.

TV/Telefon
Das bestehende TV-Trassee der UPC GmbH wird erweitert. Die Leitung wird im neuen Kabel-
rohrblock der EW mitverlegt und in den neu geplanten EW-Schächten angeschlossen. Das
Trassee besteht aus einer Leitung PE 60.

Der bestehende Plattenschächte (PS) werden zu Kleineinstiegsschächte (KES) der Swisscom
AG umgebaut. Zusätzlich wird das bestehende Swisscom-Trassee erweitert. Der Anschluss
der Leitungen erfolgt ab den bestehenden Schächten. Die Swisscom prüft, ob mit den Bauar-
beiten der Breitbandausbau erfolgen soll.

    3. Baukosten
Es liegt das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag vor. Die Leistungen sind aufgrund von Erfah-
rungszahlen durch die Fahrgrund AG, Lenzburg, ermittelt worden. Für die Bauarbeiten wird
mit folgenden Kosten gerechnet (Bruttokredit, inkl. 7,7 % MwSt., Genauigkeit +/- 10%); Kos-
tenstand: ZBKI 01.04.2021 (101,2 Punkte):
 - Strassenbau inkl. Strassenbeleuchtung                                            820‘000
 - Kanalisation                                                                     185‘000
 - Wasserversorgung                                                                 475‘000
 - EW-Anlagen                                                                       720‘000
 - Diverses und Unvorhergesehenes (oben enthalten)                                        0
 Total (inkl. MwSt.)                                                              2‘200‘000

Der Gemeindeversammlung wird der Bruttokredit von CHF 2’200‘000 unterbreitet. Der Vor-
steuerabzug im Bereich der Werke (Wasser, Abwasser, Elektro) beträgt rund CHF 98‘000.
Der Nettoaufwand für die Gemeinde beträgt rund CHF 2’102‘000.

In den Kosten sind sämtliche Kosten für die Strassensanierung enthalten, welche zwischen
Strassenbau, Kanalisation, Wasserleitung und öffentliche Beleuchtung aufgeteilt werden. Die
Erstellungskosten beinhalten sämtliche weiteren Projektierungskosten, die Baukosten und die
Nebenarbeiten.

In den oben aufgeführten Erstellungskosten nicht enthalten sind die Kosten für Werkleitungs-
anpassungen, technische Arbeiten und Nebenleistungen für Telefon-, Gas-, und Kabelfern-
sehleitungen und deren Hausanschlüsse. Diese Kosten gehen zu Lasten der jeweiligen Wer-
keigentümer.

Die Nachbarschaft wird vor Baubeginn angeschrieben und deren Bedarf auf privatem Grund
geprüft. Soweit auf privatem Grund Leistungen bestellt werden, sind diese durch die Grundei-
gentümer zu tragen.

4.   Bauarbeiten

Der Gemeinderat wird aufgrund der Kreditgenehmigung die weiteren Planerleistungen verge-
ben. Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 2022 begonnen werden. Die Bauarbeiten werden
etappiert umgesetzt und werden rund 1 ½ Jahre beanspruchen.

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Während den Bauarbeiten werden die Zugänge zu den Anrainergrundstücken dauerhaft auf-
rechterhalten. Die Durchfahrt und die Zufahrt mit Fahrzeugen im unmittelbaren Baustellenbe-
reich wird zeitweise für kürzere Zeit unterbrochen. Die Bauleitung wird über Behinderungen
laufend und frühzeitig orientieren sowie Ersatzparkplätze zur Verfügung stellen. Vor Beginn
der Bauarbeiten sind die Bepflanzungen entlang den Strassenrändern von den Grundstück-
besitzern zurückzuschneiden. Der Zustand von Mauern und Gebäudefassaden im Baubereich
wird vor Beginn der Bauarbeiten aufgenommen und dokumentiert.

Das Bauprogramm des Projekts «Sanierung Langmattweg / Rigiweg» sieht wie folgt aus:
     Leistungen                                          Dauer
 -   Projektierung                                       Juni – Oktober 2021
 -   Kreditantrag Gemeindeversammlung                    November 2021
 -   Projektgenehmigung Abteilung für Umwelt             Februar 2022
 -   Ausführungsprojekt                                  Januar bis April 2022
 -   Ausschreibung Baumeisterarbeiten                    April bis Juni 2022
 -   Ausführung                                          August 22 bis Oktober 2023
 -   Kreditabrechnung                                    April 2024

Antrag

Für die Sanierung der Werkleitungen Langmattweg / Rigiweg seien die Bruttokredite im
Betrag von total CHF 2’200‘000 inkl. MwSt., zuzüglich allfälliger teuerungsbedingter
Mehr- oder Minderkosten, zu genehmigen:

a) CHF 820‘000 für den Strassenbau (inkl. Strassenbeleuchtung)
b) CHF 185‘000 für die Abwasserentsorgung
c) CHF 475‘000 für die Wasserversorgung
d) CHF 720‘000 für die EW-Anlagen

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5.   Voranschlag 2022

Überblick

Das Budget 2022 ist im Wesentlichen geprägt durch:

1.   Strukturelle Anpassungen in der Gemeindeverwaltung. Die Informatik ist neben den Mit-
     arbeiter*innen der wichtigste Produktionsfaktor der Verwaltung. Das komplexe Umfeld
     und die immer höheren Sicherheitsanforderungen im Umgang mit den sensiblen Daten
     erfordern ein gewisses Mass an Know-how, Professionalität und Kapazität. Deshalb soll
     der interne Informatiksupport weiter ausgebaut und eine Stellvertretungsregelung mit der
     Informatik des Schulverbandes angestrebt werden. Gleichzeitig sind mit der beabsich-
     tigten Übernahme der Betriebsleitung des Hallenbades entsprechende Strukturen in der
     Bauverwaltung zu schaffen. Es wird beabsichtigt, dafür eine Abteilung Liegenschaften
     zu schaffen und einen Leiter zu rekrutieren.

2.   Kostensteigerung bei den Schulgeldern durch die Anpassung der Instrumentallehrer-
     löhne an das Lohndekret des Kantons. Diese werden nur teilweise durch Elternbeiträge
     gedeckt. Ein Teil davon wird der Volksschule belastet, was sich auf die Schulbetriebs-
     kosten und somit auf die Schulgeldansätze auswirkt. Hinzu kommt ein deutlicher Zu-
     wachs an Schüler*innen in der Oberstufe. Nach wie vor spürbar ist die Herabsetzung
     des massgebenden Zinssatzes für die Berechnung der Anlagekosten von Schulbauten
     durch das BKS von 2.75 % auf 1.00 %, was zu tieferen Mieteinnahmen gegenüber den
     Vorjahren (2020 und früher) führt.

3.   Kostensteigerung in der Pflegefinanzierung sowie beim Beitrag an die Spitex wirkt sich
     spürbar aus.

4.   Im Budget 2021 war die Umstellung der Bemessungsperiode für die Gebühren Wasser,
     Abwasser, Abfall und Elektrizität abgebildet (15 Monate). Dadurch ist das Budget 2022
     der Eigenwirtschaftsbetriebe nur bedingt mit dem Vorjahresbudget vergleichbar.

5.   Bei den Gemeindesteuern wird auf Empfehlung des KSTA mit einer Korrektur von – 1 %
     gerechnet, um die erwarteten Auswirkungen von Covid19 zu berücksichtigen. Zum ak-
     tuellen Zeitpunkt darf im Rahmen der Veranlagungstätigkeit festgestellt werden, dass
     diese bis heute nur marginal ausgefallen sind. Dafür müssen zusätzlich noch die Aus-
     wirkungen der Steuergesetzrevision berücksichtigt werden. Da die Bevölkerungszahl
     aufgrund der regen Bautätigkeit noch immer am Wachsen ist, darf dennoch mit rund
     4.5 % Steuerwachstum gerechnet werden.

6.   Das Budgetjahr 2022 ist gemäss Finanzplan das dritte von drei ausgesprochen stark mit
     Investitionen belasteten Jahren. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF 6.619 Mio.
     (inkl. Betriebe insgesamt auf total CHF 8.233 Mio.). Die Selbstfinanzierung liegt bei
     CHF 1.17 Mio., sodass rund CHF 5.44 Mio. fremdfinanziert werden müssen (Neuver-
     schuldung). Es wird im Detail auf die Investitionsrechnung sowie zur Übersicht auf den
     Finanzplan verwiesen. Durch die anhaltende Tiefzinsphase muss bei der Verzinsung
     des Fremdkapitals trotz Erhöhung der Schulden auf rund CHF 27 Mio. noch nicht mit
     einer Zunahme der Zinslast gerechnet werden.

Namentlich aufgrund der Punkte 1 und 2, nicht zuletzt aber auch aufgrund der grossen Inves-
titionen, hat der Gemeinderat in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung intensiv nach Bud-
getverbesserungen gesucht und entsprechende Einsparungen vorgenommen.

Das Budget wurde mit einem unveränderten Steuerfuss von 110 % erstellt und rechnet mit
einem operativen Aufwandüberschuss von CHF – 565’965.

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Bei den Personalkosten wurden einzelne strukturelle Anpassungen und Treueprämien budge-
tiert, und für individuelle Anpassungen wurde die Bruttolohnsumme um 1.50 % erhöht. Auf-
grund der zahlreichen Jubiläen wurden zusätzlich Treueprämien von rund CHF 41'000 (inkl.
Personalversicherung) nach Personalreglement budgetiert.

Schulden der Einwohnergemeinde gegenüber den Eigenwirtschaftsbetrieben oder anderen
Betrieben werden intern mit 0.738 % verzinst, Guthaben der Einwohnergemeinde mit 1.476 %,
entsprechend dem Durchschnittszinssatz für langfristiges Fremdkapital.

Die Verteilung der Bauamtseinsätze wurde aufgrund der Rapporte Stand August 2021 vorge-
nommen.

Es wird auf die Detailangaben im Zahlenteil verwiesen. Diese werden in den Erläuterungen
nicht mehr zusätzlich kommentiert.

Ergebnisse und Abschreibungen

Aufgaben und Finanzplanung

Die Generationenprojekte Umfahrung, Sanierung und Erweiterung Schulanlage Kleine Kreuz-
zelg sowie einige schwergewichtige Tiefbauprojekte belasten das Investitionsprogramm im Fi-
nanzplan massiv. Zusätzlich ist in den Jahren 2024 - 2026 neu auch noch die Sanierung des
Hallenbades provisorisch mit netto CHF 4.85 Mio. enthalten. Es soll vorgängig ein Detailprojekt
ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat beantragte deshalb bereits im Vorfeld dieser belade-
nen Planungsphase eine Steuerfusserhöhung um 5 % per 01.01.2018. Die Auswirkungen auf
die Haushaltsbelastung sind im Finanzplan 2021 – 2030 ersichtlich und zeigen die Notwen-
digkeit dieser Massnahme im Hinblick auf eine ausgewogene und nachhaltig verkraftbare Fi-
nanzpolitik. Die Einbussen bei den Steuererträgen aufgrund der Pandemie und der StG-Revi-
sion bewirken eine Verzögerung des Schuldenabbaus gegenüber dem Finanzplan 2020 –
2029, welcher mit dem Budget 2021 vorgelegt wurde.

Die nachfolgenden Ausschnitte aus dem Finanzplan 2021 – 2030 liefern folgende Informatio-
nen:

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1. die Entwicklung der Investitionen mit Selbstfinanzierungsanteil (die nicht aus eigenen
   Mitteln gedeckten Investitionen müssen fremdfinanziert werden)
2. die Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung
3. den Verlauf der daraus resultierenden zukünftigen Ergebnisse (belastet mit den Ab-
   schreibungen der getätigten Investitionen)

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Antrag

Dem Voranschlag 2022 mit einem Steuerfuss von 110 % sei zuzustimmen.

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6.    Verschiedenes und Umfrage

Informationen, Auskünfte und Anfragen
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