Ersiger-Information Dezember 2020 - Offizielle Informationen der Gemeinde Ersigen
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Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 2-3 Editorial 4 Botschaft Gemeindeurnenabstimmung vom 20. Dezember 2020 5-25 Allgemeine Informationen zur Urnenabstimmung 5-6 Vorlage 1: Umnutzung Zivilschutzanlage in öffentl. Schutzraum 7-11 Vorlage 2: Schulbusbetrieb Ersigen-Niederösch 11 Vorlage 3: Finanzgeschäfte – Budget 2021 12-25 Allgemeine Informationen 26-29 Regionalkonferenz Emmental - Regionalpolitik 26 Wald Schweiz - Wer sucht, der findet vieles im Wald 27 BE-Login / TaxMe-Online 28 Berner Gesundheit 29 Aus dem Gemeinderat 30-32 Abschied Thomas Balsiger, Geschäftsleiter 30-31 Teilrevision Bauinventar 31 Ortsplanungsrevision 2017+ 31 Angebot Tageskarten ab 2021 31 Kulturelles – «Musikalische und literarische Kostbarkeiten» 32 Aus den Kommissionen 33-35 Baukommission - Baubewilligungen ohne öffentliche Publikation 33 Baukommission - Wasserversorgung - Trinkwasserqualität 34 Baukommission - Abfallentsorgung Papiersammlung 34 Baukommission - Zurückschneiden Bäume, Hecken, Sträucher 35 Aus der Gemeindeverwaltung 36-38 Personelles 36-37 Stimmlokal 37 Öffnungszeiten über die Feiertage 38 Öffnungszeiten ab 1. Januar 2021 38 Information AHV-Zweigstelle - Krankheitskosten 38 Adventsfenster Niederösch 39 Adventsfenster 2020 - Dorfteil Niederösch 39 Seite 2 Ersiger-Information Dezember 2020
Vereine/Parteien 40 Rahmenbedingungen Beiträge 40 100 Jahre Emmentalischer Hornusserverband 40 Veranstaltungskalender 41-42 Veranstaltungskalender 41 Vereinsliste 42 Impressum Ersiger-Information 42 Titelbild und Rückseite: Dorfteil Ersigen Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 3
Editorial Das Jahr 2020 hatte kaum begonnen, schon wurden wir von einem neu- artigen Virus heimgesucht, welches uns in unserer Freiheit schmerzlich einschränkte. Der nachfolgende Lockdown fühlte sich an, als ob die Zeit stehen geblieben wäre. Von einem Tag auf den anderen versiegten die sozialen Kontakte. Händewaschen, Desinfektionsmittel, Masken und Ab- stand halten beherrschen seitdem unseren Alltag. Unternehmen wie auch Privatpersonen stellt die momentane Situation vor grosse Herausforderungen. Gefragt sind kreative, neue Lösungen, um diese Durststrecke zu überstehen. Doch sehe ich in diesem Stillstand auch einen Gewinn. Das Rad der Zeit dreht immer schneller, funktionieren ist angesagt, wer dem Tempo nicht gewachsen ist, bleibt meist auf der Strecke. Dieser Break bot vielen auch eine Chance, sich auf das Wesentliche zu besin- nen, um zu fühlen, worauf es im Leben wirklich ankommt, bzw. was wir im Alltag zum Le- ben brauchen. Gemeinsames Singen und Musizieren, sich sportlich betätigen, spontan gemütlich zusam- mensitzen und plaudern. Dies sind Dinge, welche im alltäglichen Leben, vor Corona, ein- fach selbstverständlich waren. Sicher, ohne die finanzielle Sicherheit lässt es sich nur schlecht leben. Aber ohne soziale Kontakte, es «Grüessech, wie geits» oder einen Schwatz über den Gartenzaun und ohne Vereinsleben ist unser Leben doch um vieles ärmer! Leider hat uns auch zum Jahresende das Virus fest im Griff. Auch die Arbeit der Gemeindebehörde ist in dieser unsicheren Zeit nicht einfach. Wir bit- ten Sie daher um das nötige Verständnis und danken Ihnen für das uns entgegenge- brachte Vertrauen. Wir sind bestrebt, die Gemeindeaufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Von Herzen wünsche ich allen gute Gesundheit, Zuversicht und Durchhaltevermögen! Monika Wyser, Gemeinderätin Ressort Volkswirtschaft Seite 4 Ersiger-Information Dezember 2020
Botschaft des Gemeinderates an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Einwoh- nergemeinde Ersigen für die Urnenabstimmung vom 20. Dezember 2020. Grund Urnenabstimmung Aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen sind im Kanton Bern anstelle von Gemeindeversammlungen gestützt auf die Allgemeinverfügung der Regie- rungsstatthalterämter vom 26. Oktober 2020 auch Gemeindeurnenabstimmungen möglich. Gestützt auf diese Verfügung hat der Gemeinderat beschlossen, von die- ser Möglichkeit Gebrauch zu machen und anstelle der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 am 20. Dezember 2020 eine Urnenabstimmung durchzufüh- ren. Einerseits strebt er an, für die zeitlich dringenden Geschäfte noch dieses Jahr einen Beschluss der Stimmberechtigten zu erhalten. Andererseits soll niemand we- gen der Covid-19-Pandemie von der Teilnahme am Entscheidungsprozess abgehal- ten werden. Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass in dieser aussergewöhnli- chen Lage die Beschlussfassung an der Urne gleichwertig legitimiert ist. Aktenauflage Das vollständige Budget 2021 ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet (www.ersigen.ch, Rubrik Aktuelles, Urnenabstimmung 2020). Auf Wunsch wird auch ein voll- ständiges Exemplar per Post zugestellt. Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, zum Abstimmungszeitpunkt seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Ersigen Wohnsitz haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Stimm- berechtigte, welche keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Freitag, 18. Dezember 2020, wäh- rend den ordentlichen Öffnungszeiten ein Duplikat verlangen. Briefliche Stimmabgabe Die briefliche Stimmabgabe ist analog den eidgenössischen und kantonalen Abstimmun- gen respektive Wahlen gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich. Die entsprechenden Weisungen sind auf dem amtlichen Rückantwortcouvert abgedruckt. Die Sendung ist der Post ausreichend frankiert zu übergeben oder kann direkt in den Brief- kasten bei der Gemeindeverwaltung Ersigen eingeworfen werden. Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung Ersigen erfolgt am Sonntag, 20. Dezember 2020, um 08.00 Uhr. Später eingehende briefliche Stimmabgaben sind ungültig. Am Sonntag, 29. November 2020, findet eine eidgenössische Volksabstimmung statt. Bitte das Stimmmaterial der beiden Abstimmungen nicht vermischen und dieses getrennt mit den offiziellen Antwortcouverts retournieren. Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 5
Stimmlokal und Öffnungszeiten Schulhaus Ersigen Sonntag, 20. Dezember 2020 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Bekanntgabe der Resultate Das Abstimmungsergebnis wird nach der Auszählung in der nächstfolgenden Ausgabe des amtlichen Anzeigers und unter www.ersigen.ch publiziert. Zudem werden die Ergeb- nisse am Anschlagbrett bei der Gemeindeverwaltung angebracht. Rechtsmittelbelehrung Bei Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach der Publika- tion der Ergebnisse im amtlichen Anzeiger beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E., Beschwerde geführt werden. Für die Anfechtung von Vorbereitungsverhandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Be- schwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begrün- dung und die Unterschrift enthalten. Ersigen, November 2020 Der Gemeinderat Seite 6 Ersiger-Information Dezember 2020
Vorlage 1 Umnutzung Zivilschutzanlage in öffentlichen Schutzraum; Genehmigung Verpflichtungskredit An der Rumendingenstrasse 1, unter dem Gemeindehaus, befindet sich ein öffentlicher Schutzraum mit insgesamt 425 Schutzplätzen sowie ein ehemaliger Kommandoposten (KP II/BSA II) des Zivilschutzes. Aufgrund der Zusammenlegungen der Zivilschutzorganisationen in den vergangenen Jahren wurde dieser seit einiger Zeit nicht mehr verwendet. Ende des Jahres 2014 wurde nun beim Bund das Gesuch zur Aufhebung des Komman- dopostens gestellt. Dies mit dem Ziel, die Anlage zukünftig als öffentlichen Schutzraum nut- zen zu können. Im Juni 2015 erhielt Ersigen die Meldung zur definitiven Aufhebung des Kom- mandopostens. Weitere Schritte zur Umnutzung wurden zu diesem Zeitpunkt nicht unter- nommen. Dies im Hinblick auf die bevorstehende periodische Schutzraumkontrolle (PSK) im Jahr 2016. Bei dieser Tätigkeit werden sämtliche Schutzräume auf deren Funktionstüchtigkeit überprüft. Genügen die Schutzräume den heutigen technischen Anforderungen nicht mehr, werden diese aufgehoben. Durch diverse Verzögerungen konnte der Deckungsgrad bis auf weiteres nicht ermittelt werden. Dieser Wert sagt aus, ob alle Bewohnerinnen und Bewohner einen Schutzplatz zur Verfügung haben. Um trotzdem einen Überblick über eine allfällige Umnutzungsmöglichkeit zu erhalten, fanden in den letzten beiden Jahren Bege- hungen mit verschiedenen Fachleuten statt. Im Frühjahr dieses Jahres erhielten die Gemein- den unserer Region das Resultat der Schutzraumkontrolle. Dieser Wert beträgt 85.94%. Das heisst, knapp 86% der Bevölkerung in unserer Gemeinde verfügen über einen Schutzplatz. Die Gründe für diesen tiefen Wert erklären sich einerseits durch die rege Bautätigkeit in den letzten Jahren (private Schutzräume müssen erst ab 38 Zimmer erstellt werden, ansonsten ist eine Ersatzabgabe in den Ersatzbeitragsfond zu entrichten) und andererseits durch die Auf- hebung von technisch veralteten Schutzräumen. Gemäss Weisungen des Bundes gilt bei einem Deckungsgrad von 120% die Schutzplatzanzahl als gedeckt. In der Verantwortung für eine genügende Deckung sind die Gemeinden. Somit besteht in unserem Dorf grosser Handlungsbedarf in Sachen Schutzraumbau. Nach Bekanntwerden des Deckungsgrades fand die Begehung des ehemaligen Ko- mandopostens mit Herrn Fabio Quattrocchi, Architekt und ehemaliger Verantwortlicher beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM), Abteilung Schutzbauten, statt. Ziel war es, das Objekt mit einer Fachperson zu begehen, welche ein Umbauprojekt durchfüh- ren und begleiten kann. Zu diesem Zeitpunkt stellte sich heraus, dass ein Umbauprojekt noch in diesem Jahr beim Kanton eingereicht werden muss, damit die Rückbaukosten für alle nicht mehr benötigten Anlagen (Sanitätsabteilung, überschüssige Toiletten/Waschtröge, di- verse elektrische Anlagen etc.) über den Bund abgerechnet werden können. Ab dem Jahr 2021 wird der Kanton den Rückbau über den Ersatzbeitragsfond finanzieren. Ob alle Kosten übernommen werden, ist noch ungewiss. Um die Planungsarbeiten aus diesem Grund rasch voranzutreiben, genehmigte der Gemeinderat an der Sitzung vom 17. August 2020 den Nachkredit von CHF 15'013.40 (plus CHF 2'610.00 als Reserve für Unvorhergesehenes) für sämtliche Planungsarbeiten und Baubegleitungen durch Herrn Quattrocchi der Architektur- Firma 4inside. Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 7
Nach Berechnungen durch den Architekten können an der Rumendingenstrasse 1 mit den Umbaumassnahmen 294 zusätzliche Schutzplätze erstellt werden, was den Schutzraumde- ckungsgrad auf rund 100% erhöhen würde. Pro zu erstellenden Schutzplatz wird max. ein Betrag von CHF 1'800.00 aus dem Ersatzbeitragsfond vergütet. Das bedeutet, dass somit max. CHF 529'200.00 aus dem Fond finanziert würden. Bezahlt werden jedoch nur Massnah- men, welche für Schutzräume zwingend notwendig sind. Hat zum Beispiel eine Gemeinde das Ziel, eine Anlage für Anlässe zu vermieten und zusätzliche Einrichtungen anzubringen, werden diese zusätzlichen Baumassnahmen nicht mitfinanziert. Solche Massnahmen sind in Ersigen nicht geplant. Grundriss Teilrückbau (Abbruch) Seite 8 Ersiger-Information Dezember 2020
Die Umbauschritte kurz zusammengefasst: - Die Küche bleibt bestehen beziehungsweise wird gemäss Strategie Schutzbauten 2021 des Bundes entsprechend ergänzt. - Die bestehenden Toiletten werden ersetzt und die weiteren Toiletten gemäss neuem Fas- sungsvermögen werden mit Trockenklosett-Sortimenten ergänzt. - Die Technikräume bleiben soweit erhalten, die Technik an sich wird jedoch vollumfäng- lich ersetzt, erneuert und/oder ergänzt. Der bestehende EMP-Schutz wird zurückgebaut, die Lüftung wird mit 6x VA 150 Aggregaten ersetzt und dabei werden bestehende Zuluft- kanäle soweit genutzt oder bei Bedarf erweitert. - Der Sanitätsposten, die Kommandoräume, die Büros und die bestehenden Schlafräume werden allesamt zu Schlafräumen umgebaut, dies wiederum nach Vorgaben des Bun- des und des Kantons. Grundriss Umnutzung Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 9
Für die beiden Umbauprojekte (Rückbau/Erneuerungsprojekt) hat der Architekt entspre- chende Offerten bei geeigneten Unternehmen eingeholt. Unter anderem auch bei lokalen Unternehmen. Rückbau- und Erneuerungskosten: Beschrieb CHF Betrag Baumeisterarbeiten CHF 56'383.45 Elektroarbeiten CHF 71'662.85 Sanitärarbeiten CHF 10'840.25 Malerarbeiten CHF 42'864.40 Signaltechnik CHF 799.70 Lüftung CHF 150'756.05 Baureinigung: CHF 5'525.00 Bauführung CHF 12'358.60 Zuschlag Kostenungenauigkeit CHF 8'809.70 Total CHF 360’000.00 Es präsentiert sich folgende Kostensituation aufgeteilt in die beiden Projekte: Beschrieb CHF Betrag Kosten Rückbauprojekt CHF 22'852.30 Kosten Erneuerungsprojekt CHF 327'338.05 Zuschlag Kostenungenauigkeit CHF 8'809.65 Bruttokredit CHF 360'000.00 Das Rückbau- sowie das Erneuerungsprojekt wurden Ende Oktober 2020 beim BSM zur Prü- fung eingereicht. Das Rückbauprojekt wird durch den Kanton an das Bundesamt für Bevöl- kerungsschutz (BABS) weitergeleitet. Die Prüfung beider Projekte dauert ca. 2 Monate und das Resultat wird ca. Ende Dezember 2020 erwartet. Gemäss Erfahrung von Herrn Quattrocchi wird eine Nullrechnung erwartet. Das heisst, die Kosten für den Rückbau und die Erneuerung werden durch den Bund/Kanton (Ersatzbei- trag) übernommen. Falls die Beträge des Bundes und des Kantons nicht eintreffen würden, entstehen für die Gemeinde folgende Folgekosten: Abschreibungsbedarf 3% CHF 10'800.00 Verzinsung 1.5% CHF 5’400.00 Total Folgekosten CHF 16’200.00 Das Projekt ist mit den Folgekosten im Finanzplan 2020 – 2025 vorsorglich enthalten. Die Ar- beiten werden im Falle der Zustimmung durch die Gemeindeversammlung zu Beginn des Jahres 2021 gestartet. Seite 10 Ersiger-Information Dezember 2020
Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten folgende Beschlussvorlage: Genehmigung eines Verpflichtungskredits von brutto CHF 360'000.00 für die Umnutzung der Zivilschutzanlage in einen öffentlichen Schutzraum. Abstimmungsfrage Wollen Sie dem Verpflichtungskredit von brutto CHF 360'000.00) für die Umnutzung der Zivil- schutzanlage in einen öffentlichen Schutzraum zustimmen? Vorlage 2 Schulbusbetrieb Ersigen-Niederösch; Genehmigung Verpflichtungskredit der jährlich wiederkehrenden Kosten Ab dem Schuljahr 2020/2021 wurde die 1. - 4. Klasse am Schulstandort Niederösch aufge- hoben. Diese Schüler/innen werden nun am Schulstandort Ersigen unterrichtet. Die proviso- rische Kindergartenklasse im Schulhaus Ersigen wird neu, ab dem Schuljahr 2020/2021, am Schulstandort Niederösch geführt. Somit werden seit diesem Sommer zwei Kindergartenklas- sen in Niederösch unterrichtet. Die Zunahme des Schülertransportes, welcher durch die Transportgemeinschaft Landiswil (TGL AG) ausgeführt wird, hat folglich Auswirkungen auf die wiederkehrenden Transportkos- ten. Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2018 hat damals den wiederkehrenden Kosten von CHF 40'000.00 als Verpflichtungskredit zugestimmt und zwar befristet bis am 31. Juli 2022. Mit der nun neuen Schulorganisation verteuern sich die wiederkehrenden Trans- portkosten ab dem Schuljahr 2020/2021 um gegen CHF 15'000.00. Berechnungen zufolge sind die Kosten somit um 35% höher. Aufgrund der Aufhebung bzw. Integrierung der 1. – 4. Klasse am Schulstandort Niederösch kann punkto Lastenverteilungskosten hingegen jährlich mit Einsparungen von rund CHF 70'000.00 gerechnet werden. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten folgende Beschlussvorlage: Genehmigung der Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredites „Schüler- transportkosten“ um CHF 15‘000.00 auf neu CHF 55‘000.00 pro Rechnungsjahr. Dieser Be- schluss gilt befristet bis am 31. Juli 2022. Abstimmungsfrage Wollen Sie der Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredites «Schüler- transportkosten» um CHF 15'000.00 auf neu CHF 55'000.00 pro Rechnungsjahr, befristet bis am 31. Juli 2022, zustimmen? Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 11
Vorlage 3 Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung der Steueranlage und des Liegenschaftssteueransatzes Nachfolgend wird der gesamte in Artikel 29 der Direktionsverordnung über den Finanzhaus- halt der bernischen Gemeinden vorgegebene Vorbericht zum Budget 2021 veröffentlicht. Diesem können alle wichtigen Informationen entnommen werden. 0 Auf einen Blick (Management Summary) a) Übergeordnete Rahmenbedingungen und gemeindespezifische Informationen Das Budget 2021 der Einwohnergemeinde Ersigen wurde nach dem Harmonisierten Rech- nungslegungsmodell 2 (HRM2) erstellt. Die Erstellung des Budgets basiert auf dem Jahresab- schluss 2019 und dem Budget 2020 der Gemeinde Ersigen. b) Steueranlage/Gebührenansätze Nachfolgend im Detail die zugrunde gelegten Ansätze: Steueranlage 1,70 Einheiten (wie bisher) Liegenschaftssteuer 1,2 ‰ des amtlichen Wertes (wie bisher) Feuerwehrersatz- 4 % der Kantonssteuern (mindestens CHF 50.00, abgabe höchstens CHF 450.00) (wie bisher) Hundetaxe CHF 70.00 pro Hund (wie bisher) Frischwasser CHF 1.40 pro m3 (wie bisher) CHF 120.00 Grundgebühr pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb (wie bisher) Abwasser CHF 1.60 pro m3 (wie bisher) CHF 180.00 Grundgebühr pro Wohnung, Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb (wie bisher) CHF 0.50 pro m2 entwässerte Fläche (wie bisher) Kehricht CHF 0.35 pro kg (wie bisher) CHF 1.00 Andockgebühr 240 Liter (wie bisher) CHF 3.00 Andockgebühr 800 Liter (wie bisher) CHF 70.00 Grundgebühr pro Kunde (wie bisher) Brings! Plafonierung CHF 50.00 pro Haushalt/Jahr (wie bisher) Seite 12 Ersiger-Information Dezember 2020
c) Budgetergebnis in der Übersicht d) Budgetergebnis erläutert Im allgemeinen Haushalt resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 150'445.00. Damit wird die rechtliche Vorgabe von Artikel 73, Absatz 1 des bernischen Gemeindegesetzes nicht erfüllt, welche ein ausgeglichenes Budget verlangt. Aufgrund des Eigenkapitalbestands, siehe den nachfolgenden Punkt h, ist der Aufwandüberschuss verantwortbar. Der Gesamt- haushalt weist einen Aufwandüberschuss von CHF 306'675.00 aus. Die Spezialfinanzierungen Feuerwehr, Wasser, Abwasser und Abfall weisen zusammen einen Verlust von CHF 156'230.00 aus. Die jeweiligen Ergebnisse werden der entsprechenden Rückstellung belastet oder gutgeschrieben. e) Investitionen Die im Budget 2021 errechnete Selbstfinanzierung weist einen Betrag von rund CHF 880‘000.00 aus. Mit dem Abzug des Budgetergebnisses im Gesamthaushalt von CHF 306’675.00 beträgt die Selbstfinanzierung noch knapp CHF 617'305.00. Mit dem geplanten Gesamtvolumen an Investitionen im Jahr 2021 von netto CHF 2'026'700.00 ist davon auszu- gehen, dass eine zusätzliche Verschuldung von rund CHF 1'410'000.00 eintreten wird. f) Verschuldung Die Verschuldung per 1. Januar 2020 hat insgesamt 3,0 Millionen Franken betragen. Aktuell beträgt die Verschuldung 3,8 Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag bis Ende 2020 noch etwas reduziert werden kann. Die Schuldenhöhe ist von der Höhe der Einnahmen aus den Liegenschaftsverkäufen (ab 2021, nach der OPLA-Revision 2017+) und von der Höhe des jährlichen Investitionsvolumens abhängig. g) Situation Bilanzüberschuss (Eigenkapital) Der Bilanzüberschuss per 1. Januar 2020 betrug CHF 2‘166'515.75. Mit dem für das Jahr 2020 prognostizierten Aufwandüberschuss von CHF 147'900.00 und dem im Budget 2021 vorgese- henen Aufwandüberschuss von CHF 150'445.00 wird der Bilanzüberschuss per Ende 2021 im Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 13
allgemeinen Haushalt rund CHF 1‘868'000.00 betragen. Ein Steuerzehntel macht im Jahr 2021 mit der Anlage von 1,70 Einheiten rund CHF 245'000.00 aus. Somit beträgt der prognos- tizierte Bilanzüberschuss der Einwohnergemeinde Ersigen im Jahr 2021 rund 8 Steuerzehntel. Das AGR empfiehlt, den Bilanzüberschuss nicht unter einen Bestand von 5 Steuerzehnteln sinken zu lassen. 1 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) 1.1 Allgemeines Das Budget 2021 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG 170.11]), erstellt. 1.2 Abschreibungen 1.2.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziffer 4.1.1 bis 4.1.4 GV) Das am 1. Januar 2016 im allgemeinen Haushalt bestehende Verwaltungsvermögen im Gesamtbetrag von CHF 4‘016‘599.00 wurde zu Buchwerten in das HRM2 übernom- men: Das bestehende Verwaltungsvermögen wird mittels Beschluss durch die Gemeinde- versammlung vom 7. Dezember 2015 innert 10 Jahren, d. h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2025, linear abgeschrieben. Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 10,00% oder CHF 401‘659.90 1.2.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziffer 4.2.1 bis 4.2.3 GV) Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser: Per 1. Januar 2016 ist einzig im Bereich der Wasserversorgung Verwaltungsvermögen im Betrag von CHF 840‘670.08 vorhanden. Bei diesem Verwaltungsvermögen erfolgt eine lineare Abschreibung in der Höhe der Einlage in die Spezialfinanzierung im Jahr vor der Einführung, diese beträgt jährlich CHF 128‘000.00. Diese Abschreibung wird deshalb bis im Jahr 2021 noch vollständig und im Jahr 2022 noch teilweise erfolgen. 1.2.3 Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2021 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV) und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d. h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen er- folgen linear nach Nutzungsdauer. 1.2.4 Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. Da für das Jahr 2021 kein Ertragsüberschuss, sondern ein Aufwandüberschuss budge- tiert ist, dürfen keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden. Seite 14 Ersiger-Information Dezember 2020
1.3 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF 30‘000.00 im Steuerhaushalt wie auch bei allen Spezialfinanzierungen der Erfolgs- rechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. 2 Erläuterungen 2.1 Allgemeines Ausgangslage Für die Budgetierung 2021 diente in erster Linie die Erfolgsrechnung 2019 mit Verglei- chen zum Budget 2020. Im Budget 2021 sind keine Reserven eingebaut worden. Steueranlage Die Steueranlagen in den früheren Gemeinden Ersigen, Niederösch und Oberösch und in der fusionierten Gemeinde Ersigen zeigen folgende Entwicklungen auf: 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Ersigen 1,65 1,75 1,65 1,65 1,60 1,60 1,70 1,70 Niederösch 1,80 2,00 Oberösch 2,00 2,00 2.2 Erfolgsrechnung Nachfolgend die Vergleiche und Erläuterungen zu den jeweiligen Hauptgruppen. 0 Allgemeine Verwaltung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 735'200 182'800 686'300 167'900 704'337.70 188'564.46 Nettoaufwand 552'420 518'400 515'773.24 Die Erhöhung des Aufwands gegenüber der Rechnung 2019 begründet sich im Wesentli- chen mit einem höheren Besoldungsaufwand, höheren Abschreibungen infolge der ge- planten Archivreorganisation sowie mit höheren Beiträgen an den Gemeindeverband Kirchberg. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 321'910 224'700 297'800 232'000 282'047.51 238'174.46 Nettoaufwand 97'210 65'800 43'873.05 Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 15
In diesem Bereich neu eingestellt ist der Beitrag an den Kanton Interventionskosten. Redu- ziert werden die Ausgaben für Anschaffungen und Unterhalt Feuerwehr. Die Abschreibun- gen im Bereich Feuerwehr erhöhen sich aufgrund der geplanten Beschaffung eines Atem- schutzfahrzeuges. Der Bereich Regionale Zivilschutzorganisation ist mit einem höheren Auf- wand budgetiert wegen der Planung der Umnutzung Zivilschutzanlage in öffentlichen Schutzraum sowie dem Ersatz defekter Gasfilter. 2 Bildung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 2'696'290 729'400 2'428'500 625'200 2'646'901.89 703'522.57 Nettoaufwand 1'966'890 1'803'300 1'943'379.32 Der Nettoaufwand liegt um rund CHF 23'500.00 höher als in der Rechnung 2019. Im Bereich des Lastenausgleichs Lehrerbesoldungen mit dem Kanton wurde gesamthaft ein Minder- aufwand budgetiert. Es erhöht sich der Beitrag an den Gemeindeverband Kirchberg. Da wegen Covid-19 im Jahr 2020 keine Lager durchgeführt wurden, erhöht sich das vorlie- gende Budget für Exkursionen, Schulreisen und Lager um die Ausgaben für ein zusätzliches Lager. Im Bereich Liegenschaften erhöht sich der Abschreibungsaufwand. 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 58'900 200 67'600 200 51'409.44 388.10 Nettoaufwand 58'700 67'400 51'021.34 Der höhere Aufwand gegenüber der Rechnung 2019 wird im Wesentlichen mit dem einma- ligen Beitrag für den Dorfabend, welcher wegen Covid-19 im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden konnte, begründet. 4 Gesundheit Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 9'820 100 9'700 100 11'942.51 80.40 Nettoaufwand 9'720 9'600 11'862.11 Auf das Jahr 2020 wird die Organisation der First Responder kantonalisiert. Deshalb der tie- fere Aufwand gegenüber der Rechnung 2019. Seite 16 Ersiger-Information Dezember 2020
5 Soziale Sicherheit Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'793'650 19'200 1'719'600 3'900 1'647'061.36 4'160.75 Nettoaufwand 1'774'450 1'715'700 1'642'900.61 Die Kostensteigerungen gegenüber der Rechnung 2019 und dem Budget 2020 sind auf die steigenden Abgaben in den kantonalen Lastenausgleich Ergänzungsleistungen und Sozial- hilfe zurückzuführen. Im Jahr 2021 tritt die Reform der Ergänzungsleistungen in Kraft. Wegen Covid-19 wird mit Mehrkosten bei der individuellen Sozialhilfe, den Besoldungskosten für das Personal auf den Sozialdiensten sowie in der Familienergänzenden Kinderbetreuung ge- rechnet. 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 882'960 73'900 922'400 73'900 861'082.20 74'824.30 Nettoaufwand 809'060 848'500 786'257.90 Es wird mit einem Mehraufwand bei den Dienstleistungen Dritter gerechnet, hingegen mit einem Minderaufwand beim Unterhalt Strassen und Wege. 7 Umweltschutz und Raumordnung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 1'256'340 1'118'340 1'268'900 1'137'200 1'538'346.96 1'446'121.29 Nettoaufwand 138'000 131'700 92'225.67 Die Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser und Abfall belasten den Steuerhaushalt nicht. Der gegenüber dem Budget 2020 höhere Nettoaufwand ist auf den höheren Abschrei- bungsaufwand im Bereich Raumordnung zurückzuführen. Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 17
8 Volkswirtschaft Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 28'470 90'500 30'100 90'500 31'890.70 78'448.95 Nettoertrag 62'030 60'400 46'558.25 Der gegenüber der Rechnung 2019 höhere Nettoertrag resultiert aus der höheren Entschä- digung onyx. 9 Finanzen und Steuern Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Total 652'750 5'997'170 552'800 5'504'900 582'707.84 5'623'442.23 Nettoertrag 5'344'420 4'952'100 5'040'734.39 Die Steuereinnahmen 2021 wurden auf der Basis der zu erwarteten Steuererträge 2020 bud- getiert, welche bereits auf der Steueranlage von 1.70 Einheiten basieren. Gemäss Hochrechnung nach dem Versand der zweiten Ratenrechnung wird trotz Covid- 19 im Jahr 2020 mit einem höheren Steuerertrag gerechnet als budgetiert. Die Steuererträge 2019 basieren noch auf der Steueranlage von 1.60 Einheiten. Der Steuerertrag 2021 ist we- gen Covid-19 jedoch schwer zu budgetieren. Die im Jahr 2016 mit Einführung von HRM2 gebildete Neubewertungsreserve wird ab dem Rechnungsjahr 2021 über 5 Jahre linear aufgelöst. Dies verbessert das Ergebnis im Jahr 2021 voraussichtlich um CHF 126'100.00. 2.3 Investitionen Im Jahr 2021 sind folgende Netto-Investitionsbeiträge vorgesehen: Allgemeine Dienste Archivreorganisation CHF 74’800.00 Feuerwehr Anschaffung Atemschutzfahrzeug CHF 50’000.00 Schulanlage Ersigen Sanierung elektrische Anlagen CHF 350’000.00 Verkehr Rumendingenstrasse Mitte (Ersigen) – 1. Etappe CHF 545‘000.00 Verkehr Lobärgstrasse (Verbindung Bachm.) CHF 50’000.00 Wasserversorgung Rumendingenstrasse Mitte (Ersigen) – 1. Etappe CHF 250‘000.00 Wasserversorgung Ersatz Steuerung Ersigen CHF 150’000.00 Wasserversorgung Ersatz Bachmauer Abschnitt Dorfstrasse CHF 100’000.00 Abwasserentsorgung Rumendingenstrasse Mitte (Ersigen) – 1. Etappe CHF 260‘000.00 Abwasserentsorgung Ersatz Bachmauer Abschnitt Dorfstrasse CHF 100’000.00 Raumordnung Ortsplanungsrevision 2017+ (Abschluss) CHF 96’900.00 Total CHF 2'026'700.00 Seite 18 Ersiger-Information Dezember 2020
- Seit der Fusion sind die Aktenbestände immer noch in verschiedenen Räumen unterge- bracht und nach dem jeweiligen Aktenplan der früheren Gemeinden grob in Schränken untergebracht. Mit der Durchführung einer Archivreorganisation soll eine einheitliche Ordnung umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen auch die Vorgaben der im Jahr 2015 in Kraft getretenen Direktionsverordnung über die Verwaltung und Archivierung umgesetzt werden. - Bei der Beschaffung des Atemschutzfahrzeuges handelt es sich um ein «altes Ambulanz- fahrzeug» welches umgebaut werden kann. - Bei der Sanierung der elektrischen Anlagen der Schulanlage Ersigen handelt es sich um den Ersatz aller noch nicht sanierten Starkstromleitungen und die dazugehörenden Ap- parate wie Steckdosen, Schalter etc. - Die Stimmberechtigten haben an der Urnenabstimmung vom Sommer 2018 einen Ver- pflichtungskredit von CHF 1‘715‘000.00 für die Sanierung der Rumendingenstrasse Mitte inklusive Leitungsersatzarbeiten im Dorfteil Ersigen bewilligt. Nach der Erarbeitung des De- tailprojekts, welches ohne Trottoir zur Ausführung gelangen wird, sollte im Jahr 2020 die erste von zwei Ausführungsetappen umgesetzt werden. Dieses Projekt wird auf das Jahr 2021 verschoben. - Seit dem Jahr 2017 wird die Ortsplanungsrevision 2017+ erarbeitet. Diese ist immer noch nicht abgeschlossen. Für die ausstehenden Arbeiten wurde provisorisch der Restkredit eingestellt. - Die geplanten Investitionen Ersatz Steuerung Wasserversorgung Ersigen und Ersatz Bach- mauer Dorfstrasse im Bereich Leitungen sind noch nicht im Detail ausgearbeitet. Entspre- chend handelt es sich um provisorische Beträge die eingestellt wurden. 3 Ergebnis 3.1 Allgemeine Übersicht Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Jahresergebnis ER Gesamthaus- -306'675.00 -155'200.00 -683'163.30 halt Jahresergebnis ER Allgemeiner -150'445.00 -147'900.00 -490'973.36 Haushalt (Steuerhaushalt) Jahresergebnis gesetzliche Spe- -156'230.00 -7'300.00 -192'189.94 zialfinanzierungen Steuerertrag 4'118'850.00 4‘052'800.00 3'791'649.05 natürliche Personen Steuerertrag 118'160.00 103'700.00 127'724.15 juristische Personen Liegenschaftssteuer 445‘000.00 445'000.00 392'197.30 Nettoinvestitionen 2'026'700.00 1‘375'000.00 1'039'939.30 ER = Erfolgsrechnung Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 19
3.2 Übersicht Gesamtergebnis Gemeinde 3.2.1 Erfolgsrechnung Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 8‘228‘980.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 7‘723‘185.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) CHF 505’795.00 Finanzaufwand (34) CHF 67’220.00 Finanzertrag (44) CHF 165‘240.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 98’020.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) CHF 407’775.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 136’000.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 237’100.00 Ausserordentliches Ergebnis (Ertrag) CHF 101’100.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Aufwand) CHF 306’675.00 3.2.2 Investitionsrechnung Investitionsausgaben CHF 2‘026‘700.00 Investitionseinnahmen CHF 0.00 Ergebnis Investitionsrechnung (Aufwand) CHF 2‘026‘700.00 3.2.3 Finanzierungsergebnis Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 90 CHF -306’675.00 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33+ CHF 734’640.00 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35+ CHF 340‘390.00 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 45- CHF -176’050.00 WB Darlehen VV 364+ CHF 0.00 WB Beteiligungen VV 365+ CHF 0.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge 366+ CHF 0.00 Zusätzliche Abschreibungen 383+ CHF 0.00 Einlagen in das Eigenkapital 389+ CHF 25‘000.00 Entnahmen aus dem Eigenkapital 489- CHF 0.00 Selbstfinanzierung CHF 617’305.00 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung 5 ./. 6 CHF 2‘026‘700.00 Finanzierungsergebnis (gerundet) CHF -1'409‘395.00 (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) Seite 20 Ersiger-Information Dezember 2020
3.3 Ergebnis Allgemeiner Haushalt (Steuerhaushalt) Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 6‘990‘140.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 6‘643‘835.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) CHF 346’305.00 Finanzaufwand (34) CHF 65’730.00 Finanzertrag (44) CHF 160’490.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 94’760.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) CHF 251’545.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 136‘000.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 237'100.00 Ausserordentliches Ergebnis (Ertrag) CHF 101’100.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Aufwand) CHF 150‘445.00 3.4 Ergebnis Spezialfinanzierung Wasser Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 469’540.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 28’340.00 Finanzaufwand (34) CHF 1‘490.00 Finanzertrag (44) CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung (Aufwand) CHF 1‘490.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) CHF 29’830.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Verlust) CHF 29’830.00 3.5 Ergebnis Spezialfinanzierung Abwasser Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 438’400.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 333’850.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) CHF 104’550.00 Finanzaufwand (34) CHF 0.00 Finanzertrag (44) CHF 4’130.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 4’130.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) CHF 100’420.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Verlust) CHF 100’420.00 Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 21
3.6 Ergebnis Spezialfinanzierung Abfall Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 179‘800.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 183‘500.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag) CHF 3‘700.00 Finanzaufwand (34) CHF 0.00 Finanzertrag (44) CHF 410.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 410.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) CHF 4’110.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Gewinn) CHF 4’110.00 3.7 Ergebnis weitere gebührenfinanzierte Spezialfinanzierungen 3.7.1 Ergebnis Spezialfinanzierung Feuerwehr Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 151’100.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 120’800.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Aufwand) CHF 30’300.00 Finanzaufwand (34) CHF 0.00 Finanzertrag (44) CHF 210.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 210.00 Operatives Ergebnis (Aufwand) CHF 30’090.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis CHF 0.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (Verlust) CHF 30’090.00 3.7.2 Ergebnis Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung (altrechtlich) Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 0.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 25‘000.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (Ertrag) CHF 25‘000.00 Finanzaufwand (34) CHF 0.00 Finanzertrag (44) CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung CHF 0.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) CHF 25‘000.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 25‘000.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) CHF 25‘000.00 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung CHF 0.00 Seite 22 Ersiger-Information Dezember 2020
3.7.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften VV 3.7.3 Ergebnis Spezialfinanzierung Liegenschaften VV Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 0.00 Betrieblicher Aufwand (30-33/35-37/39) CHF 0.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 0.00 Betrieblicher Ertrag (40-43/45-47/49) CHF 0.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF 0.00 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit CHF 0.00 Finanzaufwand (34) CHF 0.00 Finanzaufwand (34) CHF 0.00 Finanzertrag (44) CHF 0.00 Finanzertrag (44) CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 0.00 Ergebnis aus Finanzierung (Ertrag) CHF 0.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) CHF 0.00 Operatives Ergebnis (Ertrag) CHF 0.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 0.00 Ausserordentlicher Aufwand (38) CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentlicher Ertrag (48) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) CHF 0.00 Ausserordentliches Ergebnis (Aufwand) CHF 0.00 Gesamtergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung CHF CHF 0.00 0.00 Ersiger-Information Dezember 2020 Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 23 Seite 23
4 Erfolgsrechnung 4.1 Zusammenzug Erfolgsrechnung nach funktionaler Gliederung (1-stellige Kontenstufe) Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 735'220.00 182'800.00 686'300.00 167'900.00 704'337.70 188'564.46 Nettoergebnis 552'420.00 518'400.00 515'773.24 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 321'910.00 224'700.00 297'800.00 232'000.00 282'047.51 238'174.46 Nettoergebnis 97'210.00 65'800.00 43'873.05 2 Bildung 2'696'290.00 729'400.00 2'428'500.00 625'200.00 2'646'901.89 703'522.57 Nettoergebnis 1'966'890.00 1'803'300.00 1'943'379.32 3 Kultur, Sport, Freizeit, Kirche 58'900.00 200.00 67'600.00 200.00 51'409.44 388.10 Nettoergebnis 58'700.00 67'400.00 51'021.34 4 Gesundheit 9'820.00 100.00 9'700.00 100.00 11'942.51 80.40 Nettoergebnis 9'720.00 9'600.00 11'862.11 5 Soziale Sicherheit 1'793'650.00 19'200.00 1'719'600.00 3'900.00 1'647'061.36 4'160.75 Nettoergebnis 1'774'450.00 1'715'700.00 1'642'900.61 6 Verkehr 882'960.00 73'900.00 922'400.00 73'900.00 861'082.20 74'824.30 Nettoergebnis 809'060.00 848'500.00 786'257.90 7 Umweltschutz und Raumordnung 1'256'340.00 1'118'340.00 1'268'900.00 1'137'200.00 1'538'346.96 1'446'121.29 Nettoergebnis 138'000.00 131'700.00 92'225.67 8 Volkswirtschaft 28'470.00 90'500.00 30'100.00 90'500.00 31'890.70 78'448.95 Nettoergebnis 62'030.00 60'400.00 46'558.25 9 Finanzen und Steuern 652'750.00 5'997'170.00 552'800.00 5'504'900.00 582'707.84 5'623'442.83 Nettoergebnis 5'344'420.00 4'952'100.00 5'040'734.99 Seite 24 Ersiger-Information Dezember 2020
es Gemeinderates Antrag des Gemeinderates Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat inderat beantragt beantragt denfolgende den Stimmberechtigten Stimmberechtigten Der Gemeinderat beantragt denfolgende Beschlussvorlage: Beschlussvorlage: Stimmberechtigten folgende Beschlussvorlage a)Steueranlage hmigung der Genehmigungvonder a)Steueranlage unverändert 1.70von Genehmigung unverändert Einheiten. der 1.70von Steueranlage Einheiten. unverändert 1.70 Einheiten. b)Liegenschaftssteueransatzes hmigung des Genehmigung des b)Liegenschaftssteueransatzes Genehmigung von unverändert von unverändert des amt- 1.2 Promille des Liegenschaftssteueransatzes 1.2 Promille des amt- 1.2 Promille von unverändert Werts. lichen Werts. lichen Werts. hmigung des c)Budgets 2021, bestehend Genehmigung c)Budgets des Genehmigung aus: 2021, bestehend des Budgets aus:2021, bestehend aus: Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufw mthaushalt Gesamthaushalt CHFGesamthaushalt 8'432’200.00CHF 8'125’525.00CHF 8'432’200.00 8'432’200.00 8'125’525.00 8'125’5 ndüberschuss Aufwandüberschuss CHF CHFAufwandüberschuss 306’675.00CHF 306’675.00 306’6 meiner Haushalt Allgemeiner Haushalt CHFAllgemeiner 7'191’870.00 Haushalt CHF 7'191’870.00 7'041’425.00CHF 7'191’870.00 7'041’425.00 7'041’4 ndüberschuss Aufwandüberschuss CHFAufwandüberschuss CHF 150’445.00CHF 150’445.00 150’4 sserversorgung SF Wasserversorgung CHFSF Wasserversorgung 471’030.00CHF 471’030.00 441’200.00CHF 471’030.00 441’200.00 441’2 wandüberschuss (Verlust) CHF (Verlust) Aufwandüberschuss Aufwandüberschuss CHF (Verlust) 29'830.00CHF 29'830.00 29'8 wasserentsorgung SF Abwasserentsorgung CHFSF Abwasserentsorgung 438’400.00CHF 438’400.00 337’980.00CHF 438’400.00 337’980.00 337’9 Aufwandüberschuss wandüberschuss (Verlust) CHF (Verlust) CHF (Verlust) Aufwandüberschuss 100'420.00CHF 100'420.00 100'4 all SF Abfall CHFSF Abfall 179‘800.00CHF 179‘800.00 183‘910.00CHF 179‘800.00 183‘910.00 183‘9 Ertragsüberschuss agsüberschuss (Gewinn) CHF(Gewinn) 4’110.00CHF(Gewinn) 4’110.00CHF Ertragsüberschuss 4’110.00 erwehr SF Feuerwehr CHFSF Feuerwehr 151’100.00CHF 151’100.00 121‘010.00CHF 151’100.00 121‘010.00 121‘0 wandüberschuss (Verlust) CHF (Verlust) Aufwandüberschuss Aufwandüberschuss CHF (Verlust) 30’090.00CHF 30’090.00 30’0 hrwertabschöpfung SF Mehrwertabschöpfung CHFSF Mehrwertabschöpfung 25‘000.00CHF 25‘000.00CHF 25‘000.00 25‘0 lg Erfolg CHF Erfolg CHF 0.00CHF 0.00 genschaften VVSF LiegenschaftenCHF VVSF Liegenschaften 0.00CHF VV 0.00CHF 0.00 lg Erfolg CHF Erfolg CHF 0.00CHF 0.00 ngsfrage Abstimmungsfrage Abstimmungsfrage das BudgetWollen 2021, basierend Sie das Budget auf Wollen der 2021, unveränderten basierend Sie das Budget auf Steueranlage der 2021, unveränderten basierend von 1.70 auf Steueranlage Ein- der unveränderten von 1.70 Steueranlage Ein- von dem unveränderten heiten undLiegenschaftssteueransatz dem unveränderten heiten undLiegenschaftssteueransatz demvon unveränderten 1.2 Promille Liegenschaftssteueransatz des amtlichen von 1.2 Promille des amtlichen von 1.2 Promille des a ehmigen? Werts genehmigen? Werts genehmigen? ormation Dezember Ersiger-Information 2020 Dezember Ersiger-Information 2020 Dezember 2020 Seite 25 Seite 25
Allgemeine Informationen Regionalkonferenz Emmental Profitieren auch Sie von der neuen Regionalpolitik (NRP) Die Neue Regionalpolitik (NRP) ist seit 2008 ein Instrument des Bundes zur Förderung des ländlichen Raums. Die Bestrebungen der Regionalpolitik zielen darauf ab, die ländlichen Regionen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ihre Wertschöpfung zu erhöhen und dadurch Nachteile abzubauen – wie beispielsweise auch das Projekt „Perlenkette Emme“. Das Projekt reiht bestehende und neue Angebote aneinander, vernetzt sie und lädt dazu ein, entlang der Emme immer neue Entdeckungen zu machen. Diese Inwertsetzung bietet attraktive Erlebnisse und zusätzliche Anreize, damit Erholungssuchende ihren Aufenthalt im Emmental verlängern und die Wertschöpfung in der Region bleibt. Bilder Perlenkette Emme Haben auch Sie ein unterstützungswürdiges Projekt im Bereich Tourismus, Industrie oder in- novative regionale Angebote? Die Geschäftsstelle der Regionalkonferenz Emmental freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme. Weitere Informationen und Projektbeispiele finden Sie auf unserer Webseite www.region- emmental.ch/ regionalpolitik Regionalkonferenz Emmental Bernstrasse 21 3400 Burgdorf Tel. 034 461 80 28 info@region-emmental.ch Seite 26 Ersiger-Information Dezember 2020
Wald Schweiz Wer sucht, der findet vieles im Wald Herbstzeit ist Sammelzeit. Nicht nur Vogel, Eichhörnchen, Maus und Co. tragen jetzt emsig Nüsse und Zapfen zusammen, auch die Menschen zieht es auf der Suche nach Herbstschät- zen in die Natur. Der Wald ist eine richtige Schatztruhe, auch für die herbstliche Wohnungs- dekoration. Und obwohl der Wald nicht allen gehört, darf man sich an kleinen Fundsachen bedienen. Heute gibt es im Regal des Grossverteilers bald nichts mehr, was es nicht gibt. Selbst Naturmaterialien für die Herbst- oder Weihnachtsdeko muss man nicht mehr zwingend selber suchen. Doch Achtung: Auch wenn es nicht den Anschein macht, vieles stammt von weither. Rindensterne etwa werden aus dem Hohen Norden herangekarrt, Föhrenzäpfli kommen aus China oder der Türkei. Ja, tatsächlich! Dabei wären allerlei Zapfen im nahen Wald zu finden – und das ganz legal und gratis obendrein. Denn im Schweizer Wald gilt per Gesetz nicht nur das freie Betretungsrecht, man darf auch wildwachsende Beeren, Pilze oder eben Zapfen für den Eigenge- brauch sammeln. Mit den lustigen Buchnüssli-Bechern, mit Eichelhütchen, Rosskastanien, Hagebutten oder mit flechtenbewachsenen Ästen vom Boden, lassen sich wunderbare Arrangements selber gestalten. Der Wald steht allen offen, aber er hat einen Eigentümer. Darum sollten sich Waldfreunde auch wie Gäste respektvoll und umsichtig verhalten. Das heisst, sie sammeln mit Mass, be- schädigen weder grosse noch kleine Bäume, pflücken keine geschützten Pflanzen, beach- ten kantonale oder örtliche Sammelbestimmungen für Pilze und nehmen den Abfall vom Picknick wieder mit. Denn nur so bleibt der Wald auch in Zukunft eine gefüllte Schatztruhe. Mehr zum Wald: www.waldschweiz.ch Vorsicht bei Holzschlägen! Auch Tannäste zum Abdecken von Gartenpflanzen oder für den Adventskranz darf man, mit Mass, im Wald holen – allerdings nur solche, die am Boden liegen und erst, wenn die Holzereiarbeiten abgeschlossen sind. Denn Holzschläge bergen viele Gefahren, gerade wenn Bäume frisch gefällt am Boden liegen. Darum: Absperrungen und Warnschilder be- achten und Folge leisten, auch am Abend und am Wochenende! Kennen Sie das Angebot des Forstbetriebes Ihrer Gemeinde? Bestimmt sind dort Weih- nachtsbäume Tannäste, Finnenkerzen, Cheminéeholz oder dergleichen aus dem heimi- schen Wald zu kaufen. Das Gute liegt so nah. Informieren Sie sich! Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 27
Steuern Impôts BE-Login / TaxMe-Online Steuererklärung online ausfüllen Steuererklärung in TaxMe-Online PDF "TaxMe-Online mit BE-Login" einfügen mit BE-Login ausfüllen − Während dem Ausfüllen der Steuererklärung, die erforderlichen Belege direkt online einreichen. − Die Steuererklärung vollständig elektronisch freigeben und einreichen. Das Einsenden der Freigabequittung per Post entfällt. − Den eSteuerauszug hochladen und Daten automatisch ins Wertschriften- verzeichnis importieren. www − Verschlüsselte Datenübertragung. .ta xm e .c h Probieren Sie alle BE-Login-Funktionalitäten in unserer neuen «Demoversion» aus und machen Sie sich mit dem System vertraut. Zudem: Jederzeit und von überall her … − Steuererklärungen für Dritte ausfüllen: z. B. für Ihre Eltern und als Treuhänder oder als Organisation für Ihre Kunden. Ganz einfach die Steuererklärung einbinden, ausfüllen und unterschreiben lassen. − den Stand der Rechnungen, Veranlagungen sowie Zahlungen abfragen. − Einzahlungsscheine bestellen. − Einsprachen online einreichen. − Ab Januar die Steuererklärung online ausfüllen. Informationen und Hinweise zur Sofortregistrierung für TaxMe-Online mit BE-Login finden Sie unter www.taxme.ch Seite 28 Ersiger-Information Dezember 2020
Berner Gesundheit Spielen, Gamen, Kaufen, Sex… PDF "Berner Gesundheit" einfügen Spielen, Gamen, Kaufen, Sex… Dreht sich bei Ihnen alles nur noch um das Eine? Möchten Sie Ihr Verhalten ändern? Sie und Ihre Angehörigen erhalten bei der Berner Gesundheit entsprechende Infor mation, Beratung und Therapie. Vereinbaren Sie ein kostenloses Infor mationsgespräch in Burgdorf, Langenthal oder Langnau. Stiftung Berner Gesundheit 034 427 70 70 burgdorf@beges.ch LiveChat www.bernergesundheit.ch Ersiger-Information Dezember 2020 Seite 29
Aus dem Gemeinderat Abschied Thomas Balsiger, Geschäftsleiter; Brief von Simon Werthmüller, ehemaliger Gemeinderatspräsident Lieber Tom Neulich bin ich durch Ersigen dem Dorfbach Oesch entlang spaziert, da schwelgt man gerne in alten Zeiten. Schliesslich soll man aktuell nicht schnell laufen, wegen der Maske kann die Brille beschlagen und mit beschlagener Brille sieht man keine Hindernisse. In der Eile läuft man gegen eine exponierte Linde, schlägt sich den Kopf wund und schon liegt man im Krankenhaus und besetzt unnötig ein Spitalbett. Aber davon will ich dir gar nicht schreiben. Nun also bin ich spaziert und habe mich durch das unschuldige Bächlein Oesch an unsere Nachbarn, die «Oescher» erinnert. Unter uns darf ich ja «Oescher» sagen, aber direkt würde ich das nie wagen und sie jeweils korrekt als Ober- oder Niederöscher ansprechen, zu viel Oberflächlichkeit kommt nicht gut an. Auf jeden Fall habe ich mich an die Fusion erinnert, da hatten wir beide uns ordentlich Arbeit angelacht. Obwohl ohne die gnädigen Herren aus Bern, wäre die Geschichte der drei Gemeinden wohl nicht um ein dickes Kapitel reicher geworden. Hätte, hätte, Fahrradkette. Ich wurde jedoch unsanft vom röhrenden Ton des Autos eines Einheimischen aus meinen Fusions-Träumen geweckt. Einmal mehr hat ein Autofahrer die mit schönen Tulpen deko- rierte Dorfstrasse mit dem Nürnburgring verwechselt. Scheint als hätten die geharnischten Reaktionen der Anwohner immer noch keine markante Veränderung im Verkehrsverhalten ausgelöst. Manche Dinge ändern sich eben nie. Schlussendlich gibt es im Gebiet der Ver- kehrsanalysten mindestens so viele Experten wie für die Schweizer Fussballnationalmann- schaft. Du magst dich sicher gut erinnern, dass jeder Rat meistens sehr gut war, solange das eigene Verhalten nicht tangiert wurde. Aber jetzt verfalle ich ins Moralisieren, dabei will ich dir einen Brief über meinen Spaziergang schreiben. Nachdem sich der Tinnitus etwas beruhigt hatte, flanierte ich frohen Schrittes weiter Rich- tung Nordosten und passierte den markanten Jubiläumsstein. Dabei kann ich mir ein Grinsen nicht verkneifen: auf dem Segway sehe ich dich über den Dorfplatz kurven. Während dem Dorffest hat wohl manch einer geglaubt der Balsiger sei nicht mehr ganz bei Trost mit seinem Gefährt. Glücklicherweise kann man nicht jederzeit auf Grund von Äusserlichkeiten auf die Rolle der Person schliessen, sonst wäre uns beiden ein sehr ulkiger Moment verwehrt geblieben. Magst du dich erinnern, als wir beide bei Regierungsrat Käser zur Unterzeichnung eines Vertrages zu Bern geladen waren? All die feinen Damen und Herren in edlem Gewand haben Hände geschüttelt. Ja damals durfte man das noch, fast kann ich mir nicht ausdenken was die Leute nun machen, wenn sie keine Hände mehr schütteln dürfen? Aber ich schweife ab. Damals hat doch der Herr Regierungsrat dich als Gemeinderatspräsidenten und mich als deinen Sekretär angesprochen. Kaum hat je einer so schnell die Gesichtsfarbe gewechselt bei der Aufklärung unserer Aufgaben. Wir wollen nicht zu sehr über die Gründe nachden- ken, aber an der Frisur kann es nicht gelegen haben, da haben wir beide keine. Seite 30 Ersiger-Information Dezember 2020
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