Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 - Jobcenter ...

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Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2019 - Jobcenter ...
Arbeitsmarkt- und

     Integrationsprogramm

                                         2019

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm          Seite 1 von 43
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Inhaltsverzeichnis

Nr.     Inhalt                                                            Seite

1.      Vorbemerkungen                                                    3

2.      Rahmenbedingungen                                                 4
2.1     Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Karlsruhe                        7
2.2     Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II                 10

3.      Investitionen                                                     14
3.1     Personalressourcen                                                14
3.2     Eingliederungsbudget 2019                                         14
3.3     Performancepotential                                              17
3.3.1   Führung                                                           17
3.3.2   Mitarbeiter                                                       17
3.3.3   Prozesse                                                          18
3.3.4   Schnittstellen                                                    18

4.      Gesetzliche Änderungen                                            19

5.      Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte und Maßnahmen   20
5.1     Operative Ziele und strategische Ausrichtung                      20

Anlagen                                                                   S.31 ff

Abkürzungsverzeichnis                                                     43

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1. Vorbemerkungen

Das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters Stadt Karlsruhe stellt die geschäftspolitische
Ausrichtung für das Jahr 2019 und den dafür vorgesehenen finanziellen Ressourceneinsatz
dar. Darüber hinaus werden die daraus abgeleiteten operativen Handlungsfelder für das Ge-
schäftsjahr 2019 beschrieben.

Es wird ein Handlungsrahmen festgelegt, der eine gezielte Ausrichtung der Aktivitäten er-
möglicht und aus dem sich die erforderlichen internen Führungs- und Steuerungsprozesse
ableiten lassen.

Das Arbeitsmarktprogramm ist Informationsgrundlage für die beteiligten Arbeitsmarktakteu-
re und die politischen Gremien. Gleichzeitig dient es damit auch den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Jobcenters als Leitfaden und Orientierung in der operativen Umsetzung ih-
rer Aufgaben.

Das Arbeitsmarktprogramm ist für das Jobcenter Stadt Karlsruhe eine wesentliche Ge-
schäftsgrundlage für die Umsetzung der geschäftspolitischen Zielsetzungen und wird jähr-
lich durch die Trägerversammlung beschlossen.

Redaktioneller Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den nachfolgenden Ausführungen nur die
männliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche
Form.

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2. Rahmenbedingungen

Die Konjunktur befindet sich nach Aussage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung (IAB) im September 2018 weiterhin im Aufschwung. Allerdings hat sich die konjunk-
turelle Entwicklung in Deutschland in der ersten Jahreshälfte 2018 aufgrund außenwirt-
schaftlicher Einflüsse etwas verlangsamt.
Für das Jahr 2018 erwartet das IAB ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um
1,8 Prozent und für das Jahr 2019 ein Wachstum von 1,7 Prozent.

Bei den Auftragseingängen und der Industrieproduktion ist die Entwicklung rückläufig, aller-
dings ausgehend von einem hohen Niveau. Die Abwärtsrisiken nehmen zu.
Insgesamt entwickelt sich die Eurozone gut. Jedoch sind die Unterschiede zwischen den ein-
zelnen Ländern der Eurozone sehr groß, so dass einige Länder, wie beispielsweise Italien, ein
schwächeres Wirtschaftswachstum verzeichnen.
Risiken ergeben sich vor allem aus den Folgen der Brexit-Entscheidung von Großbritannien,
da weiterhin noch kein Ergebnis der Austrittsverhandlungen absehbar ist. Dies führt zu wei-
teren Unsicherheiten, da ein Scheitern die Konjunktur deutlich beeinträchtigen würde.
Weitere Risiken ergeben sich u.a. aus der Handelspolitik der USA. Die bisher erhobenen Zölle
haben eine begrenzte und gesamtwirtschaftlich für Deutschland betrachtet keine gravieren-
de Wirkung. Allerdings wird die weltwirtschaftliche Entwicklung durch die von den USA aus-
gehenden internationalen Handelskonflikte geschwächt und das Vertrauen in die Wirtschaft
verschlechtert sich. Letztendlich wird die Investitionstätigkeit hierdurch abgeschwächt.
Sollten sich die Handelskonflikte weiter zuspitzen, würde dies in der Folge die deutsche
Wirtschaftsentwicklung stärker treffen und sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken.

Die Bau- und die Ausrüstungsinvestitionen haben im Jahr 2017 und zum Jahresbeginn 2018
weiter zugelegt. Jedoch verhindern auch hier geopolitische und weltwirtschaftliche Unsicher-
heiten eine stärkere Entwicklung. Dagegen fördert die kräftige Binnennachfrage die Investiti-
onstätigkeit.

Als wichtigste Wachstumsstütze sieht das IAB weiterhin den inländischen Konsum. Bei stei-
gender Beschäftigung, niedrigen Anlagezinsen sowie wachsenden Reallöhnen entwickelt sich
der private Konsum weiter positiv. Steigende Preise hingegen wirken dämpfend auf den pri-
vaten Konsum.
Auch der Staatskonsum wirkt expansiv und es ist davon auszugehen, dass dies im Progno-
sezeitraum, ausgehend von dem im Koalitionsvertrag getroffenen Maßnahmen so bleiben
wird.

Der Arbeitsmarkt ist sehr gut und der Bedarf an Arbeitskräften weiterhin hoch. Der Arbeits-
marktaufschwung hat dazu geführt, dass mittlerweile der tiefste Stand der Arbeitslosigkeit
seit der Wiedervereinigung erreicht wurde. Faktoren, wie das Wachstum des Dienstleistungs-
bereiches z.B. im Sektor Pflege und Erziehung oder auch der Zuwanderung stützen dabei den
Aufwärtstrend der Beschäftigung. Strukturelle Probleme machen sich dennoch bemerkbar. So

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passen die Qualifikationen der Arbeitslosen oft nicht zu den Bedarfen der Betriebe oder es
bestehen regionale Diskrepanzen von Angebot und Nachfrage.
Die Knappheit von Arbeitskräften führt weiterhin dazu, dass sich Arbeitgeber ihre bisher
beschäftigten Arbeitnehmer sichern wollen und somit das Entlassungsrisiko sinkt.
Aufgrund der Zunahme von Rekrutierungsproblemen, wird die Dauer der Stellenbesetzungs-
verfahren weiter steigen.
Das Potenzial für weitere Beschäftigungszunahmen wird langfristig allerdings an seine Gren-
zen geraten, da das Erwerbspersonenpotenzial in den nächsten Jahren sinken wird.

Das IAB erwartet für das nächste Jahr keine größeren negativen Beschäftigungseffekte des
Mindestlohns, da die Entlassungsquoten seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns
und dessen Erhöhung seit 2017 niedrig blieben.

Zusätzliche Arbeitslosmeldungen werden aus dem Personenkreis der zugewanderten Flücht-
linge kommen, da diese nach Beendigung der Integrations- und Sprachkurse dem Arbeits-
markt zur Verfügung stehen. Da viele davon auch eine Beschäftigung aufnehmen werden,
wird sich die Arbeitslosenzahl im Gesamten nicht erhöhen.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung geht in seiner Prognose (zum Stand Sep-
tember 2018) davon aus, dass die jahresdurchschnittliche Arbeitslosigkeit in Deutschland im
Jahr 2018 um 190.000 Personen und im Jahr 2019 um weitere 120.000 Personen auf 2,23
Millionen Personen sinken wird.
Die günstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit erfasst auch im Jahr 2019 wieder beide
Rechtskreise, d.h. sowohl den Rechtskreis SGB III (Versicherungssystem) als auch den
Rechtskreis SGB II (Grundsicherung). Obwohl der verfestigte Kern der Arbeitslosigkeit größ-
tenteils dem SGB II angehört und die SGB III-Arbeitslosen im Allgemeinen formal besser qua-
lifiziert sind, wird die Arbeitslosigkeit in der Grundsicherung etwas stärker sinken, da insge-
samt weniger Personen in die Grundsicherung einmünden.
Generell reagiert die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich auf die konjunkturelle Entwicklung
deutlich zeitverzögerter und ist eher strukturell bedingt. Im Rechtskreis SGB II ist fast jeder
Zweite länger als ein Jahr arbeitslos und zählt somit zu den Langzeitarbeitslosen. Deren In-
tegration in den Arbeitsmarkt wird auch im Jahr 2019 eine der großen Herausforderungen
bleiben.

Die Bevölkerung in Deutschland profitiert von der guten wirtschaftlichen Lage. Die Zahl der
Erwerbstätigen wird um ca. 490.000 auf 45,36 Millionen Personen und die Zahl der sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten auf ca. 33,53 Millionen Personen ansteigen.
Wie bereits auch im Jahr 2018 wird der Beschäftigungsaufbau größtenteils im Dienstleis-
tungssektor und hier überwiegend im öffentlichen Dienst sowie im Bereich Erziehung und
Gesundheit, stattfinden. Die liegt im Wesentlichen am Ausbau der Kindertagesbetreuung
sowie an der Alterung der Gesellschaft, was wiederum die Nachfrage nach Gesundheitsleis-
tungen sowie die Beschäftigung im Pflege- und Seniorenbereich steigen lässt.

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Auch in den Branchen Baugewerbe, Information und Kommunikation, produzierendes Ge-
werbe sowie beim Handel, Verkehr und Gastgewerbe wird es gute Beschäftigungsperspekti-
ven geben. In Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung erwartet das IAB im Bereich Fi-
nanz- und Versicherungsleistungen dagegen einen Beschäftigungsrückgang.
Die Arbeitszeit je Erwerbstätigen wird auch im Jahr 2019 in der Summe nahezu unverändert
sein.

Nach wie vor steigt die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung und der demografische Wandel
hält weiterhin an. Momentan wird der negative Einfluss der demografischen Entwicklung auf
das Erwerbspersonenpotential unter anderem noch durch Zuwanderung kompensiert, da sich
der Arbeitsmarkteintritt von Flüchtlingen, die einige Jahre zuvor nach Deutschland gekom-
men sind, positiv auswirken wird. Insbesondere die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älte-
ren Menschen wird durch die gute Arbeitsmarktlage gesteigert.
Alles zusammen führt letztlich dazu, dass sich das Erwerbspersonenpotenzial für 2019 um
220.000 erhöht.

In Bezug auf die Stille Reserve, d.h. Personen, welche im Moment entmutigt sind und die
Arbeitssuche aufgegeben haben, die aber bei einer sehr guten Arbeitsmarktlage eine Arbeit
aufnehmen möchten, erwartet das IAB einen weiteren Rückgang um 160.000 Personen.

Zusammenfassend prognostiziert das IAB für das Jahr 2019 überwiegend günstige Aussich-
ten für den deutschen Arbeitsmarkt und die Konjunktur.

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2.1 Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Karlsruhe
 Der Arbeitsmarkt in Karlsruhe ist weiterhin sehr gut. Die Region Karlsruhe ist eine Einpend-
lerregion mit Schwerpunkt in der Stadt Karlsruhe. Die Einpendlerquote beträgt 58,3 %, was
zeigt, dass ein hoher Mobilitätsstrom nach Karlsruhe besteht. Im Stadtgebiet Karlsruhe do-
miniert weiterhin das Dienstleistungsgewerbe. Daneben ist der Arbeitsmarkt geprägt von
einem geringen saisonalen Faktor.

Seit Jahren weist die Arbeitsmarktregion Karlsruhe-Rastatt steigende Beschäftigungszahlen
aus. Seit Ende des letzten Quartalsstichtags der Beschäftigungsstatistik Ende März 2018,
nahm die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 1,8 % zu.

Die stärkste Zunahme von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gegenüber dem Vor-
jahresquartal zeigte sich Ende März 2018 in den Branchen Gesundheitswesen, Immobilien,
freiberufliche/wissenschaftliche/ technische Dienstleistungen, Information und Kommunika-
tion, Verkehr und Lagerei, öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Arbeitnehmerüberlassung
sowie dem Gastgewerbe. Die Entwicklung in den Bereichen Heime und Sozialwesen sowie
den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen war dagegen mit -1.130 und -1.830 rück-
läufig und somit eher schlecht.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Karlsruhe Stadt
(Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2018, Daten vom März 2018 nach Wartezeit von 6
Monaten)

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Beschäftigungsentwicklung 2018 in den Top-20-Branchen für die Region AA Karlsruhe-
Rastatt, Brancheneinschätzung Herbst 2017
(Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit, Stand 10.10.2018)

Der Bestand an Stellenangeboten im Stadtgebiet Karlsruhe ist derzeit steigend. Insgesamt
waren im September 2018 3.408 Arbeitsstellen gemeldet. Dies ist ein Stellenzuwachs von
123 Stellen gegenüber dem Vormonat August 2018. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab
es 423 Stellen mehr.
Arbeitgeber meldeten im September 2018 insgesamt 809 neue Arbeitsstellen. Dennoch wa-
ren dies 105 Arbeitsstellen weniger als noch im September 2017.
Stellenabnahmen gegenüber dem Vorjahresmonat September 2017 bestehen in den Berei-
chen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit.

Stellenzuwächse gegenüber dem Vorjahresmonat September 2017 zeigen sich vorwiegend in
den Berufsbereichen Land-/ Forst-/Tierwirtschaft und Gartenbau, Bau, Architektur, Gebäu-
detechnik, Naturwissenschaften, Informatik, Geisteswissenschaften sowie kaufmännische
Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Verwaltung sowie im Bereich Gesundheit und Soziales.

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Arbeitslose je gemeldeter Arbeitsstelle nach Berufsbereichen (absteigend sortiert)
Karlsruhe, Stadt
(Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2018)

Chancen für Arbeitslose im Stadtgebiet Karlsruhe bieten sich vorwiegend in den Bereichen
Naturwissenschaft/Informatik, Gesundheits- und Sozialwesen, Verwaltung sowie im Bereich
Produktion und Fertigung. Im Schnitt kommen 2 Arbeitslose auf 1 Stellenangebot.

Auch wenn in den Bereichen Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit, Handel, Gastronomie
und kaufmännische Dienstleistungen mehr Arbeitslose auf eine gemeldete Arbeitsstelle
fallen, bieten sich dennoch gute Chancen in diese Branchen einzumünden.

In Bezug auf Berufsausbildungsstellen und Bewerber standen im Agenturbezirk Karlsruhe-
Rastatt im Berichtsjahr 2017/2018 den 5.076 gemeldeten Bewerbern 6.896 gemeldete
Berufsausbildungsstellen gegenüber. Somit kamen im Schnitt 1,36 Berufsausbildungsstellen
auf 1 Bewerber.

Die meisten Berufsausbildungsstellen wurden seit Beginn des Berichtsjahres 2017/2018 in
den Berufsfeldern Verkauf (ohne Produktspezialisierung), Büro/Verwaltung, Handel, Versi-
cherungs- und Finanzdienstleistungen, Maschinenbau und Betriebstechnik, Lagerwirtschaft,
Mechatronik und Automatisierungstechnik sowie in den Gesundheitsberufen wie Arzt- und
Praxishilfe angeboten.

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe bewertet die aktuelle Geschäftslage im Stadtgebiet Karlsruhe
weiterhin als überwiegend günstig. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitsmarkt auch
im Jahr 2019 keine große Dynamik entwickeln und weiterhin stabil bleiben wird. Im nächsten

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Jahr erwartet das Jobcenter, dass auch das Angebot der gemeldeten Ausbildungsstellen
gleichbleibend sein wird.

2.2 Eckwerte des Arbeitsmarktes im Rechtskreis SGB II

Laut Statistikservice der BA ergeben sich für den Berichtsmonat Oktober 2018 folgende Eck-
werte zum Arbeitsmarkt und den Strukturen der Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGBII:
Zum Stand Oktober 2018 sind insgesamt 8.549 arbeitssuchende Kunden im Rechtskreis
SGB II im Bestand. Dies sind 762 Kunden weniger als noch im Oktober 2017.

Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen liegt im Oktober 2018 bei
2,4 %. Von Oktober 2017 bis Oktober 2018 konnte die Zahl der arbeitslosen SGB II Kunden
im Stadtgebiet Karlsruhe um 533 Personen auf 3.968 Arbeitslose gesenkt werden.
Von den 3.968 Arbeitslosen sind 55,7 % Männer und 44,3 % Frauen. 295 Arbeitslose sind
unter 25 Jahre alt. Weiterhin sind im Oktober 2018 1.251 arbeitslose Ausländer sowie 284
arbeitslose schwerbehinderte Menschen im Bestand. 1.484 Personen sind langzeitarbeitslos,
d.h. dass diese Personen am jeweiligen Stichtag 1 Jahr und länger arbeitslos gemeldet waren.

Der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) hat sich (nach vorläufiger Hoch-
rechnung) von Oktober 2017 bis Oktober 2018 um 6,5 % (815 Personen) auf nun 11.808 eLb
verringert. Zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählt derjenige, der nicht wegen
Krankheit/Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen
des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden am Tag erwerbstätig zu sein und
zwischen 15 und 65 Jahre alt ist.

Der Bestand an nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im gleichen Zeitraum um
8,1 % (357 Personen) auf nun 4.048 Personen gesunken.

Zum aktuellen Zeitpunkt liegen die endgültigen Werte für Juni 2018 vor.
Im Juni 2018 waren insgesamt 12.221 eLb im Bestand. Davon 6.257 Frauen und 5.964 Män-
ner. 52,7 % (6.442 Personen) sind in der mittleren Altersgruppe von 25 bis 55 Jahre. Unter
den gemeldeten eLb´s sind 4.196 Ausländer und 1.851 Alleinerziehende. Als Alleinerzie-
hende bezeichnet man Elternteile, welche Kinder unter 18 Jahre alleine betreuen und erzie-
hen.

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Struktur der erwerbsfähigen Leistungsbezieher:
Quelle: Statistikservice der BA, Juni 2018, endgültige Werte

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte                                12.221
davon nach Geschlecht
          Männer                                                     5.964
          Frauen                                                     6.257

darunter nach Altersgruppe
          15 bis unter 25 Jahre                                      1.927
          25 bis unter 55 Jahre                                      6.442
          55 Jahre und älter                                         3.852

darunter Alleinerziehende                                            1.851

darunter Ausländer                                                   4.196

darunter Arbeitslose                                                 4.252

darunter Langzeitarbeitslose                                         1.616

darunter eLb m it zb Erw erbseinkom m en                             3.524
      davon abhängig erw erbstätig                                   3.253
            bis 450 Euro                                             1.379
            über 450 bis 850 Euro                                      726
            über 850 bis 1200 Euro                                     595
            über 1200 Euro                                             553
      davon selbständig erw erbstätig                                  303

darunter Langzeitleistungsbezieher                                   8.188

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) ist von Juni 2017 bis Juni 2018 um 418 BG´s
deutlich auf nun 9.849 BG´s gesunken. Von diesen Bedarfsgemeinschaften sind 6.006 Sin-
gle-BG´s, 1.867 sind Alleinerziehende-BG´s und 1.025 Partner-BG´s mit Kindern unter 18
Jahren.

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Struktur der Bedarfsgemeinschaften:
Quelle: Statistikservice der BA, Juni 2018, endgültige Werte

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                                                                Wartezeit 3         Vorjahresmonat
                                                                 Monaten
                                                                                absolut           in %
Bedarfsgemeinschaften (BG)                                9.849                           -418           -4,1
davon
        mit 1 Person                                                    6.011             -166           - 2,7
        mit 2 Personen                                                  1.853             -131             -7
        mit 3 Personen                                                  1.034             -100             -9
        mit 4 Personen                                                    587              -16             -3
        mit 5 und mehr Personen                                           364               -5             -1
darunter
        Single-BG                                                       6.006             -162             -3
        Alleinerziehende-BG                                             1.867              -99             -5
        Partner-BG ohne Kinder                                            752              -78             -9
        Partner-BG mit Kindern                                          1.025              -65             -6
           dav. mit 1 Kind unter 18 Jahre                                 393              -44            -10
               mit 2 Kindern unter 18 Jahre                               372               -8             -2
               mit 3 und mehr Kindern unter 18 Jahre                      260              -13             -5

Beim Bestand an Langzeitleistungsbeziehern (LZB) hat sich zum Vorjahr eine deutliche Ver-
änderung ergeben. Im Juni 2018 liegt der Bestand der LZB bei 8.188 Personen. Dies sind
305 LZB (3,6 %) weniger als noch im Juni 2017.
Langzeitleistungsbezieher nach §48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in
den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate Leistungen bezogen haben.

Von den 8.188 LZB sind 2.862 arbeitslos. Davon haben 487 keinen Schulabschluss. Die
meisten der arbeitslosen LZB, nämlich 1.292 Personen, haben einen Hauptschulabschluss,
408 Personen die Mittlere Reife, 134 LZB die Fachhochschulreife und 301 das Abi-
tur/Hochschulreife.
Insgesamt sind 2.421 LZB erwerbstätig, wovon 738 Personen über 850€ Brutto verdienen
und 976 Personen auf geringfügiger Basis arbeiten.

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Struktur der Langzeitleistungsbezieher
Quelle: Statistikservice der BA, Juni 2018, endgültige Werte

Langzeitleistungsbezieher (LZB)                                                     8.188
davon nach Geschlecht
        Männer                                                                        3.814
        Frauen                                                                        4.374

davon nach Altersgruppen
        unter 25 Jahren                                                                 786
        über 25 Jahren                                                                7.402

darunter Arbeitslose                                                                  2.862

darunter erw erbstätige Langzeitleistungsbezieher                                     2.421
      darunter nach Höhe d. Bruttoeink. aus abhängiger Erw erbstätigkeit
        bis 450€                                                                        976
        über 450 bis 850€                                                               528
        über 850€                                                                       738

darunter Alleinerziehende                                                             1.412
           darunter Alleinerziehende mit min. 1 Kind unter 3 Jahren                     295

darunter Ausländer                                                                    2.701

LZB nach Leistungsbezugsm onaten
        unter 2 Jahre im Leistungsbezug                                                 745
        2 bis unter 3 Jahre im Leistungsbezug                                         1.323
        3 bis unter 4 Jahre im Leistungsbezug                                           970
        4 Jahre und länger im Leistungsbezug                                          5.268

Das IAB prognostiziert in seinem Bericht zu den regionalen Arbeitsmarktprognosen vom
2/2018 eine Senkung der eLb in Baden- Württemberg um durchschnittlich 4,2 %, wobei die
Spreizung der Wachstumsrate der eLb zwischen -1,8 % und +0,7 % beträgt.

Aufgrund der weiterhin rückläufigen Entwicklung der eLb und des sehr geringen Zuganges
an eLb aus Flucht und Asyl, geht das Jobcenter Stadt Karlsruhe davon aus, dass der Jahres-
endwert der eLb inklusive Flucht/Asyl im Jahr 2018 voraussichtlich bei 12.109 liegen wird
und sich die Anzahl der eLb im Jahresverlauf 2019 um 5,4 % auf 11.459 eLb verringern wird.
Darunter befinden sich 794 eLb aus Flucht und Asyl.
Wegen der geringen Bestandszahlen an Flucht und Asyl erfolgt die Betreuung der Flüchtlinge
erfolgt weiterhin in den bestehenden Regelprozessen.

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3. Investitionen

3.1 Personalressourcen

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe beschäftigt aktuell ca. 236,82 VZÄ (Vollzeitäquivalente) an
Mitarbeitenden. Der Betreuungsschlüssel im Leistungsbereich beträgt weiterhin 1:105 und
im Bereich Markt und Integration U25 1:75 und im Bereich Ü25 1:150. Die gesetzlichen Vor-
gaben werden somit erfüllt.
Seit August 2018 hat das Jobcenter 2 Fallmanager eingesetzt.
Auch im Jahr 2019 stehen im Rahmen des Projektes „Netzwerke Aktivierung, Beratung und
Chancen (ABC)“ dem Jobcenter Stadt Karlsruhe Stellen für 11 Vermittlungsfachkräfte zur Ver-
fügung, die den Betreuungsschlüssel positiv beeinflussen.
Insgesamt sind 3 Stellen dem Bewerbercenter zugeordnet.
Im Jahr 2018 verzeichnete das Jobcenter eine Vielzahl von Personalabgängen. Die frei wer-
denden Stellen wurden schnellstmöglich nachbesetzt, wobei die Neueinstellungen stets mit
erheblichem Einarbeitungsaufwand für die Mitarbeitenden sowie enormen Qualifizierungs-
kosten verbunden waren. Deshalb stellt die qualitative und quantitative Stabilisierung des
Personalkörpers im nächsten Jahr weiterhin eine wichtige Aufgabe für das Jobcenter Stadt
Karlsruhe dar.

3.2 Eingliederungsbudget 2019

Im Globalbudget 2019 erhält das Jobcenter Stadt Karlsruhe laut Schätzwerttabelle des BMAS
4.762.651,00 € mehr Mittel als im Vorjahr 2018. Nach Schätzwerttabelle zum Stand
19.10.2018 würden dem Jobcenter Stadt Karlsruhe insgesamt 29.439.924,00 € zugeteilt,
davon 16.534.649,00 € für Verwaltungskosten (VK) und 12.905.275,00 € für Eingliede-
rungsleistungen (EGL) inklusive der Mittel für §16i - Teilhabe am Arbeitsmarkt.
Die hohen Schätzwertzuteilungen führen dazu, dass das Jobcenter im Jahr 2019 weniger
Mittel in den Verwaltungshaushalt umschichtet. Während der Umschichtungsbetrag für das
Jahr 2018 noch 2.626.928,53 € betrug, wird der Umschichtungsbetrag im Jahr 2019 bei
1.240.974,80 € liegen. Somit können nach der Umschichtung und abzüglich der Mittel für
den §16i SGB II insgesamt 9.284.300,20 € für Eingliederungsleistungen eingesetzt werden.

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Übersicht der Budgetverteilung im Vorjahresvergleich

                                       Mittelzuteilung
                                                              Schätzwerte 2019
                                         26.07.2018                                              Vergleich zu 2018
                                                              Stand 19.10.2018

                                           2018                     2019

EGL                                €         10.218.885,00           12.905.275,00 €                        2.686.390,00 €
Eingliederungsleistungen

VK                                 €         14.458.388,00           16.534.649,00 €                        2.076.261,00 €
Verw altungskosten

Umschichtung                       €          2.626.928,53             1.240.974,80 €            -          1.385.953,73 €
Umschichtung von EGL nach VK

Globalbudget                       €         24.677.273,00           29.439.924,00 €                        4.762.651,00 €

EGL nach                           €          7.591.956,47           11.664.300,20 €                        4.072.343,73 €
                                                                abzüglich bereits enthaltene         abzüglich bereits enthaltene
Umschichtung                                                                  Mittel für §16 i                     Mittel für §16 i
                                                                          2.380.000,00 €                       2.380.000,00 €

EGL nach                           €          7.591.956,47             9.284.300,20 €                       1.692.343,73 €
Umschichtung
abzgl. §16i

Aufgrund der Veränderungen in der Kundenstruktur setzt das Jobcenter im Jahr 2019 den
größten Teil seiner Mittel für Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung (MabE) ein. Der Fo-
kus wird dabei auch verstärkt auf niedrigschwellige Angebote gelegt, welche der Stabilisie-
rung und Heranführung an den Arbeitsmarkt dienen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die
Kunden nach individueller Problemlage ein passgenaues Unterstützungsangebot erhalten.
Von den zur Verfügung stehenden Geldern für den Bereich MabE wird ein Großteil für Ein-
kaufsmaßnahmen eingesetzt und weniger für Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine
(AVGS). Für den Bereich MabE sind insgesamt ca. 34,08 % der Eingliederungsleistungen vor-
gesehen.

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Daneben möchte das Jobcenter Stadt Karlsruhe auch im Jahr 2019 weiterhin allen geeigneten
Kunden, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, die Chance für eine Qualifizierung er-
möglichen. Um dem zunehmendem Fachkräftebedarf gerecht zu werden, setzt das Jobcenter

deshalb den zweitgrößten Anteil der EGL-Mittel mit 30,88 % für den Bereich Qualifizierung
und berufliche Weiterbildung, ein.

Alle anderen Fördermöglichkeiten wie Arbeitsgelegenheiten, Eingliederungszuschüsse, Be-
rufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BAE) sowie die Assistierte Ausbildung
(ASA) stehen den persönlichen Ansprechpartnern für ihre Kunden auch weiterhin in ausrei-
chender Anzahl zur Verfügung.

Neu im Jahr 2019 sind die zusätzlichen Mittel für die Teilhabe am Arbeitsmarkt §16i in Höhe
von 2.380.000,00 €, welche im Gesamtzuteilungsbetrag der Eingliederungsleistungen ent-
halten sind. Diese Mittel ermöglichen bis zu 99 geförderte Arbeitsaufnahmen im Kalender-
jahr 2019, wenn alle 99 Förderungen direkt im Januar realisiert würden.
Da die Gesetzesverabschiedung erst Mitte Dezember 2018 erfolgen wird, ist davon auszuge-
hen, dass zum Start des Projektes am 01. Januar 2019 noch nicht alle errechneten 99 För-
derfälle nach §16i SGB II realisiert werden können. Dies führt in der Folge zu freigerechneten
Mitteln, die letztendlich den gesamten Eingliederungsleistungen wieder zur Verfügung ste-
hen und bereits auch entsprechend verplant wurden.
Aufgrund dessen geht das Jobcenter Stadt Karlsruhe davon aus, dass im Jahr 2019 für den
§16i SGB II tatsächlich nur 1.480.524,00 € benötigt werden.

Ergänzend dazu stehen den Kunden auch arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verfügung,
die aus Mitteln außerhalb des Eingliederungsbudgets finanziert werden, wie ESF-Projekte
oder das ABC-Projekt, welches aus den Verwaltungskosten finanziert wird.

Auch im Jahr 2019 wird die Stadt Karlsruhe als kommunaler Träger wieder ca. 400.000 € für
weitere Leistungen nach §16a SGB II sowie mindestens 600.000 € für das kommunale Be-
schäftigungsangebot „KommBe“ zur Verfügung stellen. Dieses Angebot richtet sich an lang-
zeitarbeitslose Menschen im Stadtbezirk Karlsruhe, die der psychosozialen Betreuung im
Sinne des §16a SGB II bedürfen. 150 langzeitarbeitslose Menschen mit multiplen Vermitt-
lungshemmnissen sollen mit diesem Angebot wieder näher an den Arbeitsmarkt herange-
führt werden.

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Übersicht der Budgetverteilung im Instrumentenmix

Planung EGL 2019 (Stand 22.10.2018)

Umschichtung             €   1.240.974,80

EGL Mittel nach Umsch.   € 11.664.300,20         in %

AsA                      €    50.661,50            0,43
BaE                      €   192.092,00            1,65
§16e                     €   238.500,00            2,04
EGZ                      €   503.683,00            4,32
AGH                      €   761.380,00            6,53
Sonstige                 €   859.951,50            7,37
MAbE/MAT                 € 3.975.371,00           34,08
FbW                      € 3.602.137,00           30,88
§16 i Teilhabe/Chancen   € 1.480.524,00           12,69

Die im Jahr 2019 insgesamt zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel eröffnen somit
für das Jobcenter Stadt Karlsruhe gute Chancen, da ermöglicht wird, dass für alle Kunden ein
breitgefächertes Förder- und Qualifizierungsangebot zur Verfügung steht.

3.3 Performancepotenzial

3.3.1 Führung

Im Jobcenter Stadt Karlsruhe ist die Führungsmannschaft weiterhin stabil. Wie bereits im
Vorjahr, wurden die Führungskräfte am Planungsprozess sowie bei der Erstellung des Aktivi-
tätenplans aktiv beteiligt. Sie konnten hierdurch ihre Einschätzung zum Markt sowie zur
Zielfindung geben und identifizieren sich mit den Zielen des Jobcenters. Dementsprechend
richten sie ihr weiteres Handeln aus. Neben den Führungskräften wurde auch die Beauftragte
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) im gesamten Planungsprozess beteiligt.

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3.3.2 Mitarbeiter

Die bereits im Jahr 2016 eingeführte Zielnachhaltetafel hat sich über die Jahre bewährt und
wird auch weiter fortgeschrieben. Sie trägt im Wesentlichen dazu bei, dass sich die Zusam-
menarbeit zwischen dem Leistungs- und Vermittlungsbereich stetig verbessert, ein regel-
mäßiger Austausch über die gemeinsam erreichten Ziele oder Zielverfehlungen stattfindet
und entsprechende Handlungsstrategien daraus ableitet.

Auch im Jahr 2019 stehen den Mitarbeitern neben den Schulungsangeboten der BA auch die
der externen Anbieter zur Verfügung. Bereits begonnene Schulungen zum Thema Leistungs-
rechtliche Beratung werden im Jahr 2019 weiter fortgeführt.

3.3.3 Prozesse

Die Prozesse im Jobcenter Stadt Karlsruhe sind insgesamt sehr gut und auf einem hohen
Niveau. Seit Jahren ist das Jobcenter bei der Prozessqualität Benchmark im Vergleichstyp. Da
die Abläufe und Prozesse zur Sicherstellung der Mindeststandards in den letzten Jahren ste-
tig optimiert wurden, besteht hier kaum noch Potential für weitere Verbesserungen. Dennoch
bleibt die Prozessqualität weiterhin im Blick, damit die hohe Qualität weiter gehalten wird.
Verbesserungspotential besteht noch hinsichtlich der Datenqualität, weshalb das interne
Kontrollsystem (IKS) stetig ausgebaut wird. Die verlaufsbezogene Kundenbetrachtung wird
auch im Jahr 2019 fortgesetzt, da diese zur Verbesserung der Datenqualität sowie zur
schlüssigen Verlaufsdokumentation der Beratungsgespräche durch die Vermittlungsfach-
kräfte beiträgt.
Sowohl über das IKS als auch über die verlaufsbezogene Kundenbetrachtung werden mögli-
che Fehlerschwerpunkte ermittelt, so dass rechtzeitig reagiert und ggf. entsprechende Schu-
lungen durchgeführt werden können.

3.3.4 Schnittstellen

Alle bestehenden Schnittstellen zum kommunalen Träger sowie zur Agentur für Arbeit blei-
ben auch im nächsten Jahr bestehen und werden weiter forciert. Dazu gehören neben dem
gemeinsamen Marktauftritt mit dem AGS, auch der Austausch mit dem Team U25 und dem
Reha-Team sowie mit den Schnittstellen zum Operativen Service und dem Service Center.
Die Möglichkeit der gegenseitigen Hospitation besteht auch weiterhin.

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4. Gesetzliche Änderungen

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Hierbei errechnet das Statisti-
sche Bundesamt die Fortschreibung der Regelbedarfe anhand eines Mischindex, welcher sich
zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung und zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung
zusammensetzt.

Ab Januar 2019 werden die Regelsätze in der Sozialhilfe SGB XII, in der Grundsicherung für
Arbeitssuchende SGB II sowie in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
angehoben. Der Bundesrat hat der Verordnung über die Fortschreibung der Regelbedarfssät-
ze bereits zugestimmt.
Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Hei-
zung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Kosten der Unterkunft orientieren sich
am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt

Die Regelleistungen im SGB II / SGB XII werden 2019 wie folgt angehoben (Veränderung ge-
genüber 2018 in Klammern):

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm                                          Seite 19 von 43
5. Strategische Ausrichtung – operative Schwerpunkte und Maß-
   nahmen

5.1 Operative Ziele und strategische Ausrichtung

Aus den geschäftspolitischen Zielen leiten sich die operativen Ziele „Verringerung der Hilfe-
bedürftigkeit“, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug“ ab. Diese bilden die Grundlage für die Zielnachhaltung und
werden durch die Zielindikatoren „Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an
Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben. Der Prognosewert zur „Verringerung der Hilfebe-
dürftigkeit“ wird von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Anfang 2019 bekanntgege-
ben.

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird auch für das Jahr 2019 wieder ambitioniert planen.

Aufgrund der prognostizierten eLb-Entwicklung sowie des stabilen Arbeitsmarktes im Stadt-
gebiet plant das Jobcenter Stadt Karlsruhe für das Jahr 2019 eine Steigerung der Integrati-
onsquote um 0,5 % auf gesamt 33,4 %, ausgehend vom prognostizierten Endwert der Integ-
rationsquote 2018 von 33,3 %. Somit plant das Jobcenter bis zum Jahresende 2019 insge-
samt 3.830 Integrationen inklusive Flucht und Asyl.

Zum Jahresende 2018 wird das Jobcenter Stadt Karlsruhe bei den Langzeitleistungsbeziehern
(LZB) voraussichtlich einen Bestand von 8.166 LZB im Jahresdurchschnittswert erreichen.
Bei prognostizierter Senkung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) ist davon aus-
zugehen, dass die Zahl der LZB ebenso weiter absinken wird. Dementsprechend bietet das
Jobcenter Stadt Karlsruhe eine Senkung der LZB um -1 % an, was zum Jahresende 2019 eine
Absenkung auf 8.088 LZB ergeben würde.

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird auch im kommenden Jahr die bisherigen geschäftspoliti-
schen Handlungsfelder kontinuierlich weiterverfolgen. Für das kommende Jahr ergeben sich
hauptsächlich wieder drei Handlungsfelder:

       Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf
       Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs
       Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

Als durchgängiges Prinzip werden weiterhin die Handlungsfelder „Beschäftigungsmöglich-
keiten für Alleinerziehende nutzen“, die Gleichstellung von Frauen und Männern am Ar-
beitsmarkt sowie die Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung
berücksichtigt.

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm                                          Seite 20 von 43
Um die geschäftspolitischen Ziele aktiv zu verfolgen, setzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe,
unter Berücksichtigung eines familienzentrierten Ansatzes und Fokussierung der Bedarfsge-
meinschaften mit Kindern, weiterhin auf Prävention, Integration und soziale Teilhabe. Nach-
folgende operative Schwerpunkte setzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe vor Ort um:

   1. Prävention

Die Prävention zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit muss frühzeitig beginnen. Deshalb gilt
als Querschnittsaufgabe im Jobcenter Stadt Karlsruhe ein ganzheitlicher familienzentrierter
Ansatz, was bedeutet, dass von Beginn an und durchgängig im fortlaufenden Beratungspro-
zess die familiäre Situation sowohl bei Frauen als auch bei Männern mitberücksichtigt wird.
Der familienzentrierte Ansatz wird somit auch im Jahr 2019 wieder fortgeführt.

   Familienzentrierter Ansatz im Jobcenter Stadt Karlsruhe:

Bereits mit Vollendung des sechsten Lebensmonats des Kindes wird durch die Vermittlungs-
fachkraft der erste aktive Kontakt zur Mutter gesucht. In der Folge wird die Mutter dann in
halbjährlichen Abständen oder im zusätzlichen Bedarfsfall zum Gespräch eingeladen. Die

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Betreuungssituation des Kindes liegt dabei mit im Fokus des Beratungsgespräches, da es
wichtig ist, dass diese frühzeitig geklärt und organisiert wird. Je nach Erforderlichkeit und
Thema sind außerdem weitere Netzwerkpartner mit einzubeziehen (z.B. Jugendamt, Betreu-
ungseinrichtungen…).
In Hinblick auf die Vorbildfunktion der Eltern für ihre Kinder, ist es wichtig, dass Kinder in
einer Familie aufwachsen, in der mindestens ein Elternteil arbeiten geht und eine geregelte
Tagesstruktur stattfindet. Die Eltern sollen somit beide entsprechend beraten und gefördert
werden.

Generell ist eine qualifizierte berufliche Ausbildung die beste Voraussetzung, um dauerhaft
auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Ziel ist deshalb, durch eine hochwertige Berufsorientie-
rung, jungen Menschen jeglicher Herkunft und Nationalität einen guten Einstieg in das Be-
rufsleben zu ermöglichen. Jugendliche mit schwierigen Startbedingungen oder auch Behin-
derungen müssen frühzeitig betreut werden, damit sie dem Beschäftigungssystem nicht ver-
loren gehen. Die Zahl der Ungelernten sowie Ausbildungs- und Studienabbrüche sollen mit
einer einzelfallorientierten Beratung vermieden und somit gesenkt werden. Erziehenden oh-
ne Berufsabschluss soll außerdem eine berufliche Perspektive, insbesondere in dualen MINT-
Ausbildungsberufen bestenfalls durch Teilzeitausbildung, ermöglicht werden.

Neben einer qualifizierten Ausbildung ist auch eine gute und stabile Gesundheit wichtig, um
den beruflichen (Wieder-) Einstieg in den Arbeitsmarkt zu vollziehen. Anhaltende Arbeitslo-
sigkeit stellt ein wesentlicher gesundheitlicher Risikofaktor dar, der vermehrt zu Verhaltens-
störungen oder psychischen Beeinträchtigungen führen kann.
Damit gesundheitsfördernde Angebote die gesundheitlich eingeschränkten Erwerbslosen
besser erreichen, wurde im Jahr 2018 eine Kooperation zwischen Krankenkassen und Kran-
kenkassenverbänden auf Landesebene (GKV-Arbeitsgemeinschaft) und Jobcenter Stadt
Karlsruhe gebildet, welche auch im Jahr 2019 fortgesetzt wird. Ziel ist, dass Maßnahmen der
Arbeits- und Gesundheitsförderung besser miteinander verzahnt werden. Arbeitslose Men-
schen sollen durch die Mitarbeiter des Jobcenters dahingehend motiviert werden, wieder
Eigenverantwortung für eine gesundheitsförderliche Lebensweise zu übernehmen und an
Angeboten zur Gesundheitsförderung, welche über die GKV-Arbeitsgemeinschaft finanziert
werden, auf freiwilliger Basis teilzunehmen. Letztendlich sollen sich dadurch die individuel-
len Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder erhöhen.

In Hinblick auf den präventiven Ansatz leitet das Jobcenter Stadt Karlsruhe hieraus folgende
Maßnahmen ab:

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Frühzeitige Aktivierung

Auch im Jahr 2019 bietet die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) wie-
der Gruppeninformationsveranstaltungen für Erziehende und Alleinerziehende an.
Insbesondere Erziehende mit Kindern unter 3 Jahren sollen frühzeitig, bereits nach Vollen-
dung des sechsten Lebensmonats des Kindes, angesprochen und aktiviert werden.
Geplant sind mindestens 10 interne Veranstaltungen, in denen die BCA Hilfestellung zur Klä-
rung und Sicherstellung der Kinderbetreuung anbietet und die Teilnehmer über finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten, die Entwicklungen auf dem aktuellen Arbeitsmarkt sowie zu
den verschiedenen Maßnahme- und Qualifizierungsangeboten informiert. Sowohl bei Kun-
den als auch bei Arbeitgebern soll auch die Möglichkeit der Durchführung einer Ausbildung
in Teilzeitform weiter aktiv beworben werden.

Zusätzlich zu den internen Veranstaltungen informiert die BCA auch bei öffentlich zugängli-
chen Frauentreffpunkten, wie z.B. Startpunktcafés und Migrantinnencafés über die grundle-
genden beruflichen Zukunftsperspektiven der Eltern.
Für den Personenkreis der Erziehenden mit Kindern unter 3 Jahren werde 2019 2 lokale ESF-
Projekte mit Kinderbetreuung zur Verfügung stehen.
Daneben arbeitet die BCA eng mit ihren weiteren Netzwerken, wie den Schwangerschaftsbe-
ratungsstellen oder dem Netzwerk „Frühe Hilfen“ zusammen.
Bei Familien, die Kindertagesbetreuung bisher nicht oder nur unzureichend als Form der frü-
hen Bildung nutzen, wird die lokale Koordinatorin des Bundesprogramms „Kita-Einstieg“
eingeschaltet.

   Unterstützung der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe setzt sich in Hinblick auf den familienzentrierten Ansatz wei-
terhin das Ziel, mindestens einen eLb aus Bedarfsgemeinschaften mit Kindern an den Ar-
beitsmarkt heranzuführen, damit die gesamte BG dabei unterstützt wird, ein bedarfsdecken-
des Einkommen zu erreichen. Im Rahmen des Projektes ABC werden die Bedarfsgemein-
schaften mit Kindern intensiv betreut und mit Eingliederungsleistungen, Qualifizierungen
oder sozialintegrativen Leistungen aktiv unterstützt. Zu erwähnen ist außerdem, dass allein-
erziehende Kunden durch spezialisierte Integrationsfachkräfte in jedem Team betreut wer-
den. Weiterhin werden den Eltern in Zusammenarbeit mit der BCA Kinderbetreuungsmöglich-
keiten aufgezeigt und entsprechende Unterstützungen bei deren Organisation angeboten.
Daneben werden im Jahr 2019 wieder verschiedene Aktionstage durchgeführt, bei denen die
Integrationsfachkräfte des ABC-Projektes Firmen vor Ort besuchen. Zusätzlich soll zur Ar-
beitgebergewinnung die Pressearbeit nochmal verstärkt werden.

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Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf und Förderung der Erstausbildung Ju-
   gendlicher und junger Erwachsener

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird die bestehende sehr gute Netzwerkarbeit weiterhin aus-
bauen und das bisherige Verfahren des Überganges zur Berufsberatung weiter optimieren.
Ziel ist, dass jeder betroffene Jugendliche ein individuelles Beratungs- und Unterstützungs-
angebot erhält und mindestens 200 Jugendliche und junge Erwachsene eine vollqualifizierte
Berufsausbildung aufnehmen.

Damit die jungen Menschen nach Beendigung der Schulzeit nicht arbeitslos werden, liegt der
Fokus auf der frühzeitigen Berufsorientierung, der Unterstützung bei der beruflichen Ein-
gliederung sowie dem Abbau vorhandener Vermittlungshemmnisse.

Bereits im 1. Halbjahr des vorletzten Schuljahres nehmen die U25-Vermittlungsfachkräfte
deshalb Kontakt zu den Jugendlichen auf. Das erste Beratungsgespräch findet dann nach
Möglichkeit unter Einbeziehung der Eltern statt. Die Jugendlichen werden hierbei auf die
Notwendigkeit einer frühzeitigen Berufsorientierung hingewiesen und der Erstkontakt zur
Berufsberatung wird bereits hergestellt. Ob der Kontakt zur Berufsberatung auch tatsächlich
erfolgt ist, wird durch die Vermittlungsfachkraft nachgehalten und ggf. wird der Jugendliche
erneut zusammen mit seinen Eltern zum Gespräch eingeladen.

Die bereits bestehende intensive Zusammenarbeit zwischen der Berufsberatung der Ar-
beitsagentur Karlsruhe-Rastatt und den U25-Integrationsfachkräften des Jobcenters Stadt
Karlsruhe wird fortgesetzt und gewährleistet somit die zielgerichtete Förderung der jungen
Menschen Richtung Ausbildungsmarkt. Die Arbeitsagentur wird außerdem durch das Job-
center Stadt Karlsruhe bei der Erstellung einer virtuellen Plattform für Jugendliche unter Ein-
beziehung des Jugendhilfeträgers unterstützt.

Weiterhin werden erforderliche Netzwerkpartner (z. B. die Jugendberufsagentur oder das
Netzwerk NIU) in besonders schwierigen Einzelfällen eingeschaltet.

   Verbesserung der Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe hat sich zum Ziel gesetzt, die Beschäftigungschancen von
schwerbehinderten Menschen auch im nächsten Jahr weiter zu verbessern. Damit dies er-
reicht werden kann, wird die bewerberorientierte Integrationsarbeit weiter intensiviert und
arbeitsmarktpolitische Instrumente wie Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Men-
schen (EGZ-SB), Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) oder Coachings angeboten.

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Schwerbehinderte Menschen werden außerdem bei der Besetzung von § 16i und § 16e Ar-
beitsplätzen verstärkt berücksichtigt.
Der Kontakt zu den hierbei relevanten Netzwerkpartnern wird weiter gepflegt.
Daneben steht im Jahr 2019 für die Personengruppe der schwerbehinderten Menschen ein
lokales ESF-Projekt zur Verfügung.

   2. Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe wird weiterhin seinen Beitrag zur quantitativen und qualitati-
ven Steigerung des Arbeits-und Fachkräftepotenzials leisten und setzt hierfür ca.
31 % der zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel ein.
Kunden, die bereits eine Qualifizierung abgeschlossen haben, sollen ganz gezielt durch zwei
Integrationsfachkräfte bei ihren Integrationsbemühungen sowie bei ihrer Einmündung in den
Arbeitsmarkt unterstützt werden. Hierfür arbeiten die beiden Integrationsfachkräfte eng mit
dem Arbeitsgeberservice der Arbeitsagentur (AGS) sowie dem Bewerbercenter des Jobcenters
zusammen.

   Sicherung des Fachkräftebedarfs durch Förderung der Erstausbildung und (abschlussori-
   entierter) Qualifizierung

Dem Bereich Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) kommt in Hinblick auf den zu-
nehmenden Fachkräftebedarf weiterhin eine besondere Bedeutung zu. Wie in den Vorjahren
wird - unter Berücksichtigung der mit der Agentur gemeinsam erstellten Bildungszielpla-
nung - der Schwerpunkt auf die Berufe mit Fachkräftebedarf gelegt. Geringqualifizierte Kun-
den sollen durch gezielte Förderungen qualifiziert und in den Arbeitsmarkt integriert wer-
den. Hierfür werden potentielle Teilnehmer durch die Integrationsfachkräfte erschlossen, die
Kunden aktiv über ihre Möglichkeiten beraten und die Fachdienste zur Eignungsabklärung
eingeschaltet.

Das Jobcenter unterstützt auch im nächsten Jahr wieder aktiv die Initiative „Zukunftsstarter“
und legt den Fokus bei der Personengruppe der 25- bis 35- jährigen Kunden vorrangig auf
abschlussorientierte Maßnahmen. Die Möglichkeit von Teilzeitangeboten soll weiter forciert
werden und betriebliche Einzelumschulungen in allen Bereichen gefördert werden. Zur An-
bahnung betrieblicher Umschulungen wird die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice
der Agentur (AGS) zur durch gemeinsame Aktionstage weiter fortgeführt und intensiviert.
Den Kunden können im Vorfeld gezielte Unterstützungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf
eine Ausbildung oder Weiterbildung sowie zum Erwerb von Grundkompetenzen angeboten
werden. Auch für 2019 wurden daneben wieder zur Unterstützung junger Erwachsener bei
der beruflichen Eingliederung arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach §45 SGB III und as-
sistierte Ausbildungsplätze (ASA) eingekauft.

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Insgesamt sollen im Jahr 2019 540 FbW- Eintritte realisiert werden, davon mindestens 95
mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

   Eröffnung von Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose nach §16e und §16i SGB II

Arbeitsmarktferne Kunden sollen schrittweise wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt wer-
den und durch die beiden neuen Förderinstrumente nach §16e und §16i SGB II neue Per-
spektiven zur Teilhabe am Arbeitsmarkt erhalten. Daneben soll sich die Beschäftigungsfä-
higkeit dieser Personengruppe weiter verbessern. Insbesondere schwerbehinderte Menschen
oder die Personengruppe der Eltern, bei denen bisher kein Elternteil aktiviert ist, soll beson-
dere Berücksichtigung finden. Auf eine ausgeglichene Frauenbeteiligung wird geachtet.
Die beiden neuen Förderinstrumente §16 e und §16i SGB II werden deshalb bei den hiesigen
Verbänden und Kammern aktiv beworben.
Geplant sind 99 Förderfälle nach §16i SGB II und 25 Förderfälle nach §16e SGB II. Hierfür
setzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe drei Vermittlungsfachkräfte ein, welche den Umset-
zungsprozess durch gezielte Arbeitsgeberakquise unterstützen, eng mit dem Arbeitgeber-
service der Agentur zusammenarbeiten sowie interessierte Arbeitsgeber ausführlich über die
Fördermöglichkeiten beraten.

Daneben stehen den langzeitarbeitslosen Menschen mit mehreren Vermittlungshemmnissen
weiterhin auch die bisherigen tagesstrukturierenden Maßnahmen wie beispielsweise Arbeits-
gelegenheiten (AGH) oder die kommunale Beschäftigung zur Verfügung.

   Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit

Aufgrund der regionalen Arbeitsmarktentwicklung mit weiterhin sinkenden Arbeitslosenzah-
len und steigender Anzahl an nichtbesetzbaren Stellen in der Region ist eine weitere Intensi-
vierung der bewerberorientierten Zusammenarbeit mit dem AGS der Arbeitsagentur erfor-
derlich. Deshalb sind für das Jahr 2019 weitere gemeinsame Bewerbertage, Präsenzvermitt-
lungstage sowie Aktionen am Projekttag „Einstellungssache! Jobs für Eltern“ oder bei Arbeit-
gebermessen in Kooperation geplant.
Das gegenseitige Verständnis für das jeweilige Arbeitsgebiet soll weiterhin durch Hospitatio-
nen und durch gemeinsame Schnittstellenbesprechungen gefördert werden. Ein umfassender
Austausch wird somit gewährleistet. Weiterhin soll die intensive Zusammenarbeit dazu füh-
ren, dass ungelernte Kräfte und Helfer wieder schneller in den 1. Arbeitsmarkt einmünden.
Ziel ist, dass insgesamt 40 % der überstellten Kunden integriert werden.

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3. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit

Neben der klassischen Integrationsarbeit sind weiterhin die Themen Prävention und soziale
Teilhabe sowie die noch stärkere Förderung von Frauen und Männern in Bedarfsgemein-
schaften mit Kindern im Fokus. Ziel ist es, die generationenübergreifende Arbeitslosigkeit zu
unterbrechen und Übertritte in die Langzeitarbeitslosigkeit durch Aufnahme von Erwerbstä-
tigkeit zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt soll
weiter ausgebaut und der Überleitungsprozess eines Kunden von der Arbeitsagentur zum
Jobcenter optimiert werden.
Circa 60 % der Langzeitarbeitslosen haben keine Berufsausbildung. Deshalb prüfen die Ver-
mittlungsfachkräfte, wie die Chancen am Arbeitsmarkt durch Fortbildungen und Qualifikati-
onen sowie durch Aktivierungsmaßnahmen erhöht werden können.

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe konnte den Bestand der Langzeitarbeitslosen im Vergleich
zum Vorjahr um 20,1 % (-160 Personen) absenken.

Derzeit sind noch ca. 638 der langzeitarbeitslosen Menschen 50 Jahre und älter.
Für diese Personengruppe wird im Jahr 2019 auch ein ESF-Projekt zur Verfügung stehen, mit
dem Ziel diese wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren.

Obwohl das Jobcenter Stadt Karlsruhe bereits in den letzten drei Jahren die Zahl der Lang-
zeitarbeitslosen (LZA) um ca. 1.000 Personen reduzieren konnte, möchte das Jobcenter in
den nächsten drei Jahren die Zahl der LZA um weitere 30 %, senken. Für das Jahr 2019 be-
deutet dies eine angestrebte Senkung um 10 %.

Zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit setzt das Jobcenter Stadt Karlsruhe folgende
Aktivitäten um:

   Einsatz eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements (bFM)

Im Jobcenter Stadt Karlsruhe sind seit dem 01.08.2018 zwei Fallmanager eingesetzt, die mit
einem Betreuungsschlüssel von 1:75 arbeiten. Das bFM richtet sich an erwerbsfähige Leis-
tungsberechtigte mit komplexen Profillagen, die mindestens 3 Handlungsbedarfe in den Be-
reichen Leistungsfähigkeit und/oder Rahmenbedingungen aufweisen, mit dem Ziel diese
mittel- bzw. langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

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Intensive Betreuung der langzeitarbeitslosen Kunden im Rahmen des Projektes
   „Netzwerke Aktivierung, Beratung und Chancen“ (ABC)

Zum Statistikmonat Oktober 2018 hat das Jobcenter Stadt Karlsruhe 1.484 Langzeitarbeits-
lose im Bestand. Dies sind 19,7 % (365) Langzeitarbeitslose weniger als noch im Oktober
2017.
Das bestehende Konzept zum Projekt „Netzwerk ABC“ mit dem Ziel der Heranführung lang-
zeitarbeitsloser Menschen an den Arbeitsmarkt wird weiter fortgeführt. Geplant ist für das
Jahr 2019, dass mindestens 350 Kunden durch die gute Unterstützung im Projekt in Arbeit
integriert werden.
Im Rahmen des familienzentrierten Ansatzes wird der Anteil der Partner-BG´s mit Kindern
ab 3 Jahren auf 25 % der Gesamtprojektteilnehmer erhöht und die Kunden engmaschig mit
einer monatlichen Kontaktdichte betreut. Eingesetzt werden 11 Vermittlungsfachkräfte, wel-
che regelmäßig die Stellenanzeiger in der Tagespresse auswerten, passende Vermittlungs-
vorschläge aushändigen und im Bedarfsfall zur Unterstützung entsprechende Netzwerk-
partner sowie das Bewerbercenter einschalten. Zusätzlich werden aktiv kommunale Einglie-
derungsleistungen angeboten. Daneben sind erneut 4 Aktionstage geplant, an denen die
ABC-Integrationsfachkräfte Firmen vor Ort besuchen, um das Projekt aktiv zu bewerben.
Weitere Informationen zum Projekt finden sich auf der Homepage des Jobcenters Stadt
Karlsruhe, aber auch in der lokalen Presse. Netzwerkpartner sowie der örtliche Beirat werden
weiter aktiv über das Projekt informiert.

   Senkung des Bestandes der Langzeitleistungsbezieher (LZB), der LZB U25 und LZB mit
   Kindern

Zum statistischen Datenstand September 2018 für den Berichtsmonat Juni (endgültige Daten
nach einer Wartezeit von 3 Monaten) hat das Jobcenter Stadt Karlsruhe insgesamt 8.188
Langzeitleistungsbezieher (LZB) im Bestand.
Davon sind 786 LZB unter 25 Jahre alt, 1.412 sind alleinerziehend und 2.862 der LZB sind
arbeitslos. Von diesen arbeitslosen LZB haben 487 Kunden keinen Schulabschluss, 1.292
Kunden einen Hauptschulabschluss und 843 Kunden die Mittlere Reife oder einen höheren
Bildungsabschluss.

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