Erweiterung der Kläranlage Dannstadt - Eigenbetrieb Abwasser der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - Genehmigungsplanung Erläuterungsbericht ...

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Erweiterung der Kläranlage Dannstadt - Eigenbetrieb Abwasser der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim - Genehmigungsplanung Erläuterungsbericht ...
Eigenbetrieb Abwasser der
  Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Erweiterung der Kläranlage Dannstadt

               Genehmigungsplanung

    Erläuterungsbericht Hochwasserschutz

                       aquadrat ingenieure GmbH

      Raiffeisenstraße 20 · 64347 Griesheim · aquadrat-ingenieure.de
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Erweiterung der Kläranlage Dannstadt
 Eigenbetrieb Abwasser der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
 Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung - Hochwasserschutz

Inhaltsverzeichnis

1.           Veranlassung ..................................................................................................... 3

2.           Fragstellungen der SGD Süd zum Hochwasserschutz ........................................ 4

3.           Antragsunterlagen ............................................................................................ 6

3.1.         Bericht von BGS Wasserwirtschaft GmbH zur Hochwassersituation ............................... 6
3.2.         Flutrinne auf dem Bestandsgelände ............................................................................. 8

4.           Ausgleich (ÜSG) auf dem Betriebsgelände ........................................................ 9

4.1.         Beschickung / Entleerung des Rückhalteraumes ........................................................... 9
4.2.         Häufigkeit der Flutung in den Retentionsbereich.......................................................... 9
4.3.         Ausfallsicherheit einer mobilen Pumpe......................................................................... 9
4.4.         Schlamm im Retentionsraum ...................................................................................... 10
4.5.         Fische im Retentionsraum und Leerlaufen im freien Gefälle ........................................ 10
4.6.         Niveau der Abgrabung .............................................................................................. 11

5.           Volumen des wasserwirtschaftlichen Ausgleichs .............................................. 12

6.           Begleitwege Gewässer .................................................................................... 14

7.           Bereich der beiden geplanten Brückenbauwerke über den Riedgraben Nord
             und Süd........................................................................................................... 15

     P:\Dannstadt-Schauernheim_eaw\21209_Erweiterung-KA-Dannstadt-                                                      Seite I
     Schauernheim\05_Berichte\05_Genehmigungsplanung\06_Ergänzung
     Maisch\200622_uwni_Erläuterungsbericht_Hochwasserschutz.docx
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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:    100-jährliche Überschwemmungsflächen und Wassertiefen, Detail, Ist-Zustand (Quelle:
                Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Juli 2021) ................................................... 6
Abbildung 2:    100-jährliche Überschwemmungsflächen und Wassertiefen, Detail, Plan-Zustand
                (Quelle: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Juli 2021) ..................................... 7
Abbildung 3:    Wassertiefendifferenzen Plan- minus Ist-Zustand, Detail (Quelle: Brandt Gerdes
                Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Januar 2019) ...................................................................... 7
Abbildung 4:    Digitales Geländemodell Baufeld Überflutungsbereich – Bestand (gelb umrandet) ............. 12
Abbildung 5:    Digitales Geländemodell für identischen Bereich nach Umsetzung der Maßnahme (gelb
                umrandet) ................................................................................................................................ 12
Abbildung 6:    Uferbegleitweg westlich des Riedgrabens (vom Gegenufer aus) ........................................... 14
Abbildung 7:    Längsschnitt Brücke Süd ......................................................................................................... 15

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:      Grundwasserstände an der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim, 2017-2020 (IBES
                Baugrundinstitut GmbH) ......................................................................................................... 11

Anlagen
Anlage 1:       Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim - Auswirkungen auf
                die Hochwasserabflussverhältnisse, Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Darm-
                stadt, Juli 2021
Anlage 2.1      Lageplan Retentionsausgleich
Anlage 2.2      Umbau RÜ und Flutrinne
Anlage 2.3      Lageplan Umbau

  P:\Dannstadt-Schauernheim_eaw\21209_Erweiterung-KA-Dannstadt-                                                                                 Seite II
  Schauernheim\05_Berichte\05_Genehmigungsplanung\06_Ergänzung
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1.          Veranlassung

            Der Eigenbetrieb Abwasser Dannstadt-Schauernheim (eaw) betreibt die Kläranlage der Ver-
            bandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim. Der Kläranlage fließen neben dem kommunalen Ab-
            wasser der Ortsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim
            Gronau auch gewerbliche bzw. industrielle Abwässer insbesondere aus Betrieben der Gemüse-
            verarbeitung zu. Die Kläranlage wurde für 15.000 Einwohnerwerte als Belebungsanlage ohne Vor-
            klärung gebaut. Der anfallende Klärschlamm wird aktuell mit Hilfe von Polymer entwässert und
            dann zur Verbrennung entsorgt.

            Durch die angestiegene Belastung der Kläranlage ist die Einhaltung der Ablaufanforderungen
            nicht mehr gesichert. Außerdem sind wesentliche Anlagenteile in einem altersbedingt sanie-
            rungswürdigen Zustand. Der spezifisch hohe Energieverbrauch ist darüber hinaus nicht mehr zeit-
            gemäß.

            Im Rahmen diverser vorangegangener Planungen wurde untersucht, welche Verfahrenstechnik
            und Bauwerkskonstellation für den zukünftigen Betrieb der Kläranlage besonders geeignet sind.
            Im Laufe der Planungen hat sich ein umfangreicher Um- und Neubau der Kläranlage als zukunfts-
            trächtigste und wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Für den ersten Bauabschnitt wurde 2020 eine
            Genehmigungsplanung bei der SGD Süd vorgelegt. Von dieser wurden ergänzende Gutachten
            zu Landschaftsschutz, Geruchsemissionen und Lärmsituation angefordert, die inzwischen vorge-
            legt wurden. Darüber hinaus wurden im Juni 2021 Fragen zum Hochwasserschutz gestellt. Der
            hiermit vorgelegt ergänzende Bericht zur Genehmigungsplanung erörtert diese Fragestellungen
            und legt die jeweiligen Lösungen dar.

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2.          Fragstellungen der SGD Süd zum Hochwasserschutz

            Mit E-Mail der SGD Süd vom 17.06.2021 wurden die folgenden Defizite bzw. Fragen benannt:

            1.   Zu den Antragsunterlagen
            1.1 In den Unterlagen fehlt der Bericht von BGS Wasserwirtschaft GmbH zur Hochwassersitua-
                 tion. … Dieser Bericht ist zusammen mit dem Nachweis der Wirksamkeit der Ausgleichsmaß-
                 nahmen durch Hochwassersimulationen (…) Grundlage für die Beurteilung zur Genehmi-
                 gungsfähigkeit des Vorhabens.
            1.2 Durch eine flache Flutrinne (im Süden) sollen tiefer liegende Flächen auf dem Bestandsge-
                 lände aktiviert werden. Hier fehlt die anschauliche Darstellung, so dass insoweit noch nach-
                 zuarbeiten ist.

            2.   Zum Ausgleich (ÜSG) auf dem Betriebsgelände:
            2.1 Neben der Beschickung ist auch die Entleerung des Rückhalteraumes nicht klar.
                 Den Unterlagen zu entnehmen läuft der Rückhalteraum nach Abklingen des Hochwasserer-
                 eignisses nicht automatisch leer, sondern das Wasser verbleibt vor Ort. Die Versickerung
                 wurde nicht erwähnt; durch einen Pumpenschacht am tiefsten Punkt der Retentionsfläche
                 soll mittels mobiler Entwässerungspumpe der Rückhaltebereich trockengelegt werden. Ist
                 das praktikabel? …. Wie lange dauert das vollständige abpumpen, damit der Retentionsbe-
                 reich für nachfolgende Hochwasserereignisse wieder zur Verfügung steht?
            2.2 Ab wann folgt die Flutung in den Retentionsbereich? Bei kleinen, mittleren, hohen Hoch-
                 wasserereignissen?
            2.3 Was ist bei einem Ausfall der mobilen Pumpe? Auch muss diese mobile Pumpe herbeige-
                 schafft und aktiviert werden.
            2.4 Am tiefsten Punkt sammelt sich vermehrt Schlamm – ist die uneingeschränkte Funktions-
                 weise der Pumpe, der Entleerung sichergestellt?
            2.5 Könnten Fische in den Retentionsraum gelangen, was passiert mit diesen? Z.B. beim Pum-
                 pen. Wohin wird überhaupt gepumpt bzw. entlastet? …
                 Ein Leerlaufen wäre da ggfs. sinnvoller. Das oberflächennahe Leerlaufen des Retentions-
                 raumes bitte ich zu prüfen und darzustellen.
            2.6. Die Abgrabung der wasserwirtschaftlichen Ausgleichsfläche soll bereichsweise auf das Ni-
                 veau von 95,30 m ü NN erfolgen. Klar ist, das Grundwasser darf hier nicht angeschnitten
                 oder freigelegt werden. Bitte um Nachweis / Bestätigung. M. E. kann in extremen Zeiten
                 das Grundwasser durchaus höher ansteigen.

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           3.   Ausgleich Flutmulde zwischen Riedgraben und Scheidegraben
           3.1 Dient die geplante Flutmulde auf dem Erweiterungsgelände tatsächlich als Rückhalteraum
                und Ausgleichsfläche? Oder eher als direkte Überleitung zum Scheidegraben?
                Flächen die bereits im ÜSG liegen und betroffen sind können nicht für den wasserwirt-
                schaftlichen Ausgleich herangezogen werden… .
                Dies ist nochmals zu überprüfen und Lösungsmöglichkeiten für den wasserwirtschaftlichen
                Ausgleich zu finden.

           4.   Begleitwege Gewässer
           4.1 Die Begleitwege entlang von Ried- und Scheidegraben – wie werden diese gestaltet? Mit
                Ausnahme des geplanten Bereiches der Flutmulde (Schotterung) sollten diese Begleitwege
                als Graswege mit einhergehender standortgerechter Bepflanzung und Beschattung ange-
                legt werden.

           5.   Bereich der beiden geplanten Brückenbauwerke über den Riedgraben Nord und Süd
                …
           5.1 In den Planunterlagen zu den Bauwerken (Süd und Nord) sind die maßgeblichen Wasser-
                spiegelhöhen bei Hochwasser HQ 100 = 96,23 m ü NN dargelegt. Der jeweils ungünstigste
                Abstand zwischen jeweiliger Konstruktionsunterkante Bauwerk und HQ 100 Wasserspiegel
                beträgt bei Brücke Süd rund 0,34 m (bis 0,51 m) und bei Brücke Nord zirka 0,10 m (bis 0,47
                m). Gibt es Gründe für diese Höhen?
                Nach der DIN 19661 sollte das Freibord in der Regel 0,50 m betragen; bitte das Freibord
                dahingehend (da abweichend) nochmals überprüfen.
                Alternativ ist von Seiten des Antragstellers in Kauf zu nehmen, dass z.B. bei extremen Hoch-
                wasserereignissen wo höhere Wasserstände auftreten können oder durch Wellenschlag und
                Treibgut, Eisgang ggf. auftretende Schäden akzeptiert werden. Dies bitte ich dann schriftlich
                darzulegen bzw. zu bestätigen.
           5.2 Ist es richtig, dass zwei Einleitstellen hergestellt werden; in den Erläuterungen ist eine be-
                schrieben, im Lageplan noch eine zweite dargestellt. Zusätzlich wird (eine Dritte, vorhan-
                dene) zurückgebaut.

           Die vorstehenden Fragestellungen werden nachfolgend der Reihe nach bearbeitet bzw. erläutert.

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3.          Antragsunterlagen

3.1.        Bericht von BGS Wasserwirtschaft GmbH zur Hochwassersituation

            Diesem Ergänzungsbericht liegt als Anlage bei:

            Anlage 1:     Ertüchtigung und Erweiterung der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim - Auswirkun-
                          gen auf die Hochwasserabflussverhältnisse, Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirt-
                          schaft GmbH, Darmstadt, Juli 2021

            Es gibt durch die geänderte Geländemodellierung und die in diesem Zusammenhang geplanten
            Maßnahmen keine Auswirkungen auf das Hochwasserabflussgeschehen, wie nachfolgende Ab-
            bildungen als Ergebnisse der Untersuchung zeigen (Auszug aus Anlage 1).

           Abbildung 1:        100-jährliche Überschwemmungsflächen und Wassertiefen, Detail, Ist-Zustand
                               (Quelle: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Juli 2021)

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          Abbildung 2:        100-jährliche Überschwemmungsflächen und Wassertiefen, Detail, Plan-Zu-
                              stand (Quelle: Brandt Gerdes Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Juli 2021)

          Abbildung 3:        Wassertiefendifferenzen Plan- minus Ist-Zustand, Detail (Quelle: Brandt Ger-
                              des Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH, Januar 2019)

           Abbildung 3 zeigt, dass lediglich im Bereich der Ausgleichsflächen auf dem vorhandenen Kläran-
           lagengelände und in der Flutrinne die Wassertiefe zunimmt. Auf einem nördlich gelegenen Sport-
           platzgelände nimmt die Überflutungshöhe um wenige cm ab. Auswirkungen oberhalb des Klär-
           anlagengeländes gibt es nicht.

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3.2.        Flutrinne auf dem Bestandsgelände

            Ein Plan mit Darstellung der Flutrinne auf dem Kläranlagengelände befindet sich in Anlage 2.2
            dieses Ergänzungsberichts.

                                                                                              Seite 8
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4.          Ausgleich (ÜSG) auf dem Betriebsgelände

4.1.        Beschickung / Entleerung des Rückhalteraumes

            Im Genehmigungsantrag war vorgesehen, den Rückhalteraum mit einer Pumpe in den Regen-
            wasserkanal auf dem Kläranlagegelände zu entleeren. Hierfür war ein Sumpfbauwerk geplant, in
            welches eine mobile Pumpe eingesetzt werden kann. Diese würde über eine Schlauchleitung zum
            Regenwasserkanal fördern. Eine solche Pumpe und Schläuche sind auf der Kläranlage immer vor-
            rätig.
            Ausgehend von einer Förderleistung von 5 l/s und der Verwendung eines C-Schlauchs würde die
            Entleerung von 2.600 m³ rund 6 Tage dauern. Die Beaufschlagung des Retentionsraums erfolgt
            hingegen ca. alle 50 Jahre, so dass eine lange Entleerungsdauer als unkritisch angesehen wird.

            Da eine Entleerung im freien Gefälle gefordert wird (vgl. Kap. 4.5) sind diese Überlegungen nicht
            mehr relevant. Der Rückhalteraum wurde für eine Entleerung im freien Gefälle umgeplant. Die
            Entleerung erfolgt in einen Entlastungskanal zum Riedgraben (vgl. Anlage 2.1 und 2.2).

4.2.        Häufigkeit der Flutung in den Retentionsbereich

            Die Abgrabung für die Beaufschlagung des Retentionsraums (Flutrinne) hat eine Höhe von 96.05
            müNN und liegt damit 18 cm unter dem Wasserspiegel HW 100 (=96.23 müNN). Dadurch ist
            sichergestellt, dass das Retentionsvolumen für seltene, extreme Hochwasserereignisse tatsäch-
            lich zur Verfügung steht.

4.3.        Ausfallsicherheit einer mobilen Pumpe

            Eine Entleerung mittels Pumpe wird nicht länger verfolgt (vgl. Kap. 4.5). Insofern ist deren Aus-
            fallsicherheit nicht mehr relevant.

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4.4.        Schlamm im Retentionsraum

            Durch die Flutung des Retentionsraums wird Sediment eingetragen, welches nicht vollständig
            ablaufen wird, da die Fließgeschwindigkeit im Retentionsraum gering ist. Nach einem Hochwas-
            ser und anschließender Entleerung des Retentionsraums sind die überfluteten Straßenflächen
            ggf. zu reinigen (kehren). Auf den Wiesenflächen sind geringe Sandablagerungen unkritisch.
            Eine Beeinträchtigung der Entleerung wird nicht erwartet. Sollten dennoch Sedimente vor den
            Ablaufleitungen liegen so können diese gespült werden.

4.5.        Fische im Retentionsraum und Leerlaufen im freien Gefälle

            Das Vordringen von Fischen im Hochwasserfall in den Retentionsraum kann nicht vollständig aus-
            geschlossen werden. Dagegen spricht, dass im Riedgraben vor Ausuferung bereits eine hohe
            Fließgeschwindigkeit herrscht. Außerdem ist die Flutrinne relativ weit vom Riedgraben entfernt
            und wird nur mit einer geringen Fließtiefe geflutet.

            Sollten Fische im Hochwasserfall aus dem Gewässerbett herauswandern so werden diese sehr
            wahrscheinlich auf der großflächig überschwemmten Ackerfläche südlich der Kläranlage verblei-
            ben soweit sie nicht bei sinkendem Wasserspiegel ins Gewässer zurückfinden. Das Einwandern in
            das Retentionsvolumen der Kläranlage könnte (theoretisch) nur an einer sehr gegrenzten Stelle
            erfolgen. Da nunmehr ein freier Ablauf vorgesehen ist könnten solche Fische theoretisch auch
            wieder ins Gewässer zurückwandern.

            Die Forderung nach einer freien Entleerung des Retentionsvolumens zurück in den Riedgraben
            wurde durch Umplanung des Retentionsvolumens umgesetzt. Dafür wurde das Sohlniveau auf
            95.50 müNN angehoben. Mehrere Teilvolumina sind über Rohrleitungen DN 200 miteinander
            verbunden, so dass sich der Wasserspiegel bei der Entleerung ausspiegelt. Das Retentionsvolu-
            men grenzt unmittelbar an den RÜ-Schacht auf der Kläranlage, von dem eine Entlastungsleitung
            DN 900 zum Riedgraben verläuft. Über eine Kernbohrung DN 200 und einen Schieber kann der
            Retentionsraum in die Entlastungsleitung und damit in den Riedgraben entleert werden, sobald
            das Hochwasser zurückgeht und der Riedgraben wieder in seinem Bachbett fließt. Der Schieber
            wird hierfür von Hand geöffnet und nach Entleerung des Retentionsvolumens wieder geschlos-
            sen. Die bauliche Situation ist in Anlage 2.2 dargestellt.

                                                                                               Seite 10
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 Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung - Hochwasserschutz

4.6.        Niveau der Abgrabung

            Für die Baumaßnahmen zur Erweiterung der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim liegt ein Bau-
            grundgutachten vor, dass auch Aussagen zu den Grundwasserständen trifft (IBES Baugrundinsti-
            tut GmbH, Neustadt, Mai 2020). Dabei wurden im Bereich der Kläranlage folgende Grundwasser-
            stände gemessen:

           Tabelle 1:          Grundwasserstände an der Kläranlage Dannstadt-Schauernheim, 2017-2020
                               (IBES Baugrundinstitut GmbH)
              Zeitraum                  Mittlerer Grundwasserstand
                                        [müNN]
              Dezember 2017             95,07
              Januar 2018               94,78
              März 2018                 94,75
              Oktober 2018              94,68
              März 2020                 95,00

            Unter Beachtung früher beobachteter Schwankungen in diesem Bereich gibt der Bodengutachter
            einen bauzeitlichen Wasserstand von 95.50 müNN an. Das entspricht einem sehr seltenen, hohen
            Wasserstand, mit dessen Erreichen nicht zu rechnen ist. Unabhängig davon können in Extremfäl-
            len auch höhere Wasserstände auftreten (die dann zum Beispiel statisch relevant werden).

            Der angegebene bauzeitliche höchste Wasserstand wird als maßgeblich angesetzt für die Aus-
            bildung der Sohlen der Retentionsvolumina. Mögliche höhere Grundwasserstände wären extrem
            selten, kurz und nicht mit den seltenen Hochwasserereignissen zu überlagern.

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5.          Volumen des wasserwirtschaftlichen Ausgleichs

            Die Volumina des notwendigen wasserwirtschaftlichen Ausgleichs wurden neu ermittelt, die Aus-
            gleichsflächen wurden entsprechend vergrößert. Hierzu wurde wie folgt vorgegangen:

            1.   Für die vorhandene Überflutungsfläche (Acker) zwischen Riedgraben und Scheidegraben
                 wurde im Baufeldbereich ein digitales Geländemodell erstellt. Hiermit wurde das Volumen
                 unterhalb einer Hochwasserhöhenkote von 96.23 müNN ermittelt.

                 Abbildung 4: Digitales Geländemodell Baufeld Überflutungsbereich – Bestand (gelb um-
                               randet)

            2.   Für das gleiche Areal (identischer Umgriff) wurde ein digitales Geländemodell nach dem Um-
                 bau erstellt. Dieses Gebiet umfasst vollständig den Eingriffsbereich. Auch hier wurde das Vo-
                 lumen unterhalb einer Hochwasserhöhenkote von 96.23 müNN ermittelt.

                 Abbildung 5: Digitales Geländemodell für identischen Bereich nach Umsetzung der Maß-
                               nahme (gelb umrandet)

                                                                                                  Seite 12
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           3.   Die Differenz wird dergestalt ausgeglichen, dass eine Geländesenke auf dem Kläranlagen-
                gelände durch Abgrabung weiter vergrößert wird. Die Senke erhält eine Verbindung zum
                südlich gelegenen Überflutungsbereich (Herstellen einer Flutrinne durch Abgrabung).

           4.   Eine Retentionsraumbilanz wird in Anlage 1 (Kap. 7) erstellt. Danach ist die Bilanz positiv,
                d.h. das geschaffene Retentionsvolumen übersteigt das durch die Maßnahme in Anspruch
                genommene Volumen.

           5.   Das geplante Retentionsvolumen auf der Kläranlage ist in Anlage 2.1 dargestellt.

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6.          Begleitwege Gewässer

            Die Begleitwege entlang Riedgraben und Scheidegraben werden wir folgt ausgeführt:

            1.   Westlich des Riedgrabens bleibt der Begleitweg in seiner derzeitigen Form bestehen. Der
                 Weg ist befahrbar und mit Rasen begrünt (Schotterlage mit Oberbodenabdeckung und
                 Einsaat). Der Weg ist mit Ufergehölzen bestanden. Erschlossen wird der Weg künftig vom
                 Kläranlagengelände aus.

                 Abbildung 6: Uferbegleitweg westlich des Riedgrabens (vom Gegenufer aus)

            2.   Östlich des Riedgrabens liegt der Weg innerhalb des Kläranlagengeländes. Er ist befestigt
                 und dient dem Lieferverkehr. Direkt am Riedgraben wird nach Forderung der Naturschutz-
                 behörde ein 5 m breiter unbefestigter Gewässerrandstreifen realisiert.

            3.   Westlich des Scheidegrabens wird der Weg wieder wie bisher hergestellt. Der Weg ist be-
                 fahrbar (Schotter im Untergrund) und durch Oberbodenauftrag begrünt (Wiesenfläche). Der
                 Gehölzrandstreifen bleibt unverändert (bis auf den Bereich der Einmündung der Flutmulde).

                                                                                                Seite 14
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7.          Bereich der beiden geplanten Brückenbauwerke über den Riedgra-
            ben Nord und Süd

            Zwei Brückenbauwerke überspannen den Riedgraben und verbinden so das bestehende mit
            dem neuen Kläranlagengelände. Die Brücken schließen in der Höhe an die Fahrbahnen auf der
            Bestandsanlage und auch der Erweiterungsfläche an. Für die Verziehungen im Höhenprofil ste-
            hen nur relativ kurze Längen zur Verfügung.

            Die Brücke Süd ist für den Schwerlastverkehr ausgelegt (z.B. Fällmittelanlieferung). Die Rampe
            auf der Westseite hat ein Längsgefälle von 8 % und kann nicht steiler werden. Dadurch ergibt
            sich die Fahrbahnhöhe der Brücke Süd mit 96,92 – 97,19. Im Bereich des Gewässerprofils sind es
            etwa 96.96 bis 97,15 müNN.
            Der Brückenträger hat eine Stärke von 40 cm. Damit ergibt sich eine Unterkante im Bereich des
            Gewässerprofils von 96,56 – 96,75 müNN, was etwa 33-52 cm über HW 100 liegt.

            Abbildung 7:        Längsschnitt Brücke Süd

            Analog ergibt sich für die Brücke Nord ein Niveau der Unterkante in Höhe von 96,42 – 96,61
            müNN, was etwa 19-38 cm über HW 100 liegt.

            Bei HW 100 unterschreiten die Freiborde ein Maß von 50 cm. Dem wird Rechnung getragen,
            indem Horizontallasten aus Treibgut o.ä. bei der Brückenbemessung berücksichtigt sind (diese
            sind geringer als die Horizontallasten aus Verkehr). Schänden hierdurch sind ausgeschlossen.
            Eine Abflussbehinderung besteht nicht.

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           Die beiden Einleitestellen für Entlastungskanäle im Bereich der Brücke Süd bleiben bestehen.
           Ein Kanal muss ggf. um einige cm verlegt werden, falls es eine Kollision mit der Gründung der
           Brücke gibt.

           Die Einleitestelle im Bereich der Brücke Nord für den Kläranlagenablauf wird an das Ostufer des
           Riedgrabens verlegt (nördlich der Brücke Nord).

           Griesheim, den 15.07.2021

           ppa. Uwe Nicke

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