Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg - Faunistische Kartierungen und artenschutzrechtliche Beurteilung - Zweckverband ...

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Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg - Faunistische Kartierungen und artenschutzrechtliche Beurteilung - Zweckverband ...
Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg
           Faunistische Kartierungen
      und artenschutzrechtliche Beurteilung

                Erstellt im Auftrag der
                 Gemeinde Niestetal

               Kassel, September 2020

                                          Hafenstraße 28, 34125 Kassel
                                 Tel: 0561 5798930, Fax: 0561 5798939
                                            E-Mail: info@boef-kassel.de
                                         Projektleitung: Peter Bachmann
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Auftraggeber:     Gemeinde Niestetal
                  Heiligenröder Str. 70
                  34266 Niestetal

Auftragnehmer:    BÖF
                  Büro für angewandte Ökologie und Forstplanung GmbH
                  Hafenstraße 28
                  34125 Kassel
                  www.boef-kassel.de

Projektleitung:   Peter Bachmann

Bearbeiter:       Harald Haag
                  Svenja Wahl
                  Lynne Werner
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Faunaerfassung Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg

Inhaltsverzeichnis

1             ANLASS............................................................................................................... 2

2             UNTERSUCHUNGSGEBIET ............................................................................... 2

3             AVIFAUNA ........................................................................................................... 3
3.1           METHODIK ............................................................................................................. 3
3.2           ERGEBNISSE ......................................................................................................... 3
3.3           BEWERTUNG ......................................................................................................... 5
3.3.1         Brutvögel.............................................................................................................. 6
3.3.2         Durchzügler und Nahrungsgäste .......................................................................... 7
3.3.3         Artenschutzrechtliche Hinweise............................................................................ 9

4             REPTILIEN .........................................................................................................12
4.1           METHODIK ............................................................................................................12
4.2           ERGEBNISSE UND BEWERTUNG .............................................................................14

5             AMPHIBIEN ........................................................................................................16
5.1           METHODIK ............................................................................................................16
5.2           ERGEBNISSE UND BEWERTUNG .............................................................................16

6             ZUFALLSFUNDE ................................................................................................18

7             LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS .....................................................19

Abbildungsverzeichnis
Abb. 1:       Übersicht Lage Untersuchungsgebiet Erweiterung Gewerbegebiet
              Sandershäuser Berg (Luftbild Quelle: google earth) ............................................. 2
Abb. 2:       Für Reptilien geeigneter Rand des Reitplatzes von Ellenbach mit
              „Reptilienbrett“ (Foto: H. Haag am 06.05.2020)...................................................13
Abb. 3:       Für Reptilien geeignete Struktur (Verstecke, Sonnenplätze) an einem
              Feldweg nahe des Reitplatzes Ellenbach (Foto: H. Haag am 06.05.2020) ..........14

Tabellenverzeichnis
Tab. 2-1      Erfassungstage Avifauna ..................................................................................... 3
Tab. 2-2      Artenspektrum Avifauna ....................................................................................... 4
Tab. 4-1: Erfassungstage Reptilien ....................................................................................14

Karten
Karte 1: Avifauna…………………………………………………….....................Maßstab: 1:5.000
Karte 2: Reptilien…………………………………………………………………...Maßstab: 1:5.000

BÖF                                                                                                                                  1
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Faunaerfassung Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg

1         ANLASS
Für die Erweiterung des Gewerbegebiets Sandershäuser Berg waren in Vorbereitung der
Grundlagen für die Bauleitplanung faunistische Kartierungen mit einer artenschutzrechtlichen
Beurteilung durchzuführen.

Das Gelände wird bereits seit längerer Zeit nicht mehr genutzt. Auf der Fläche haben sich
Vegetationsbestände eingestellt. Zur Untersuchung der Fauna wurden folgende Tierarten-
gruppen kartiert: Avifauna, Reptilien und Amphibien.

Die Ergebnisse der Erfassungen werden in diesem Bericht dargestellt und abschließend ar-
tenschutzrechtlich beurteilt.

2         UNTERSUCHUNGSGEBIET
Das Untersuchungsgebiet liegt am Nordostrand von Kassel östlich der Ortslage von Sanders-
hausen. Die BAB 7 begrenzt das UG im Westen.

Abb. 1: Übersicht Lage Untersuchungsgebiet Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg
        (Luftbild Quelle: google earth)

Das Untersuchungsgebiet besteht überwiegend aus Ackerflächen, in 2020 waren die meisten
Flächen mit Getreide bestellt, auf dem großen Acker im Nordosten wurden Rüben angebaut.
Nur im Osten liegt eine Wiese. Hecken und Gehölze sind nur wenig vertreten, sie liegen im
Umfeld des Reitplatzes von Ellenbach, der selbst nicht mehr zum UG gehört und im Umfeld
des Parkplatzes an der Straße nach Ellenbach. Hier wachsen auch einige ältere und höhere
Bäume. Baumhöhlen treten im Untersuchungsgebiet in einigen alten Obstbäumen im Umfeld
des Parklatzes auf, sowie westlich des Reitplatzes von Ellenbach.

2                                                                                       BÖF
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3             AVIFAUNA

3.1           METHODIK
Die Erfassung der Avifauna erfolgte, angelehnt an die Methodik von SÜDBECK et al. 2005,
anhand von 5 Begehungen zwischen Anfang April und Ende Juli 2020.

Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Arten gelegt, die einen artenschutzrechtlich rele-
vanten Erhaltungszustand (EHZ) in Hessen aufweisen (vgl. aktuelle 2. Fassung gemäß W ER-
NER et al. 2014). Die Erfassung der Arten mit günstigem Erhaltungszustand konnte ebenfalls
quantitativ erfolgen, da es sich beim Untersuchungsgebiet um einen sehr übersichtlichen
Ackerlebensraum mit nur wenigen Gehölzen handelt.

Die Erfassungen wurden im o.g. Zeitraum an Tagen mit mindestens guten Wetterbedingungen
(wenig Wind, kein Niederschlag) durchgeführt. Auf eine Nachtbegehung konnte verzichtet wer-
den, da die vorhandenen Habitate für keine in Hessen vorkommende, ausschließlich nachtak-
tive Vogelart ein Nahrungs- oder Bruthabitat darstellen.

Bei der Erfassung wurden neben den Brutvögeln auch die Arten erfasst, die als Nahrungsgast,
Durchzügler oder Überflieger im Untersuchungsgebiet anzutreffen waren. Der Status der vor-
kommenden Arten als Brutvogel (BV) oder Nahrungsgast (NG) wurde anhand der Beobach-
tung des Verhaltens eingeschätzt bzw. die Reviere oder Brutplätze genau ermittelt.

Tab. 3-1      Erfassungstage Avifauna

              Erfassung Erfassung Erfassungs-                                         Windrichtung
    Datum                                         Anlass     Temperatur   Bewölkung                   Bearbeiter
                 von       bis     zeit (Std.)                                        & -stärke [bft]

 03.04.2020     9:00      12:30        3,5       Brutvögel     10 °C        80%           SW 2         H. Haag

 06.05.2020     9:00      12:00         3        Brutvögel     15 °C        40%            N2          H. Haag

 20.05.2020     9:00      12:00         3        Brutvögel     17 °C        50%          NNO 2         H. Haag

 05.06.2020    10:00      13:00         3        Brutvögel     15 °C        70%           SW 3         H. Haag

 28.07.2020    10:00      13:00         2        Brutvögel     22 °C        60%           W3           H. Haag

3.2           ERGEBNISSE
Im Untersuchungsgebiet wurden in 2020 insgesamt 36 Vogelarten nachgewiesen, davon

      -   16 Arten als Brutvögel,
      -   12 Arten als Nahrungsgäste,
      -   8 Art als Durchzügler (Rastvögel)

BÖF                                                                                                           3
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Von den Nahrungsgästen brüten einige Arten in unmittelbarer Nähe zum UG.

Von den kartierten Brutvögeln haben:

    -   1 Art (Bluthänfling) einen ungünstigen – schlechten Erhaltungszustand in Hessen
        („rote“ Arten)
    -   5 Arten (Feldlerche, Feldsperling, Goldammer, Neuntöter und Stieglitz) einen ungüns-
        tigen – unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen („gelbe“ Arten)
    -   10 Arten einen günstigen Erhaltungszustand („grüne Arten“)

Die Brutvogelarten, die einen ungünstigen bis unzureichenden sowie ungünstigen bis schlech-
ten Erhaltungszustand aufweisen, sind der Ergebniskarte Nr. 1, „Avifauna“ mit ihrem Revier-
mittelpunkt bzw. vermutetem Brutplatz zu entnehmen. Außerdem werden alle Brutvögel nach-
folgend mit ihrer Häufigkeit (Anzahl Brutpaare) im UG aufgezeigt (s. Fehler! Verweisquelle
konnte nicht gefunden werden.). Für die allgemein häufigen und weit verbreiteten Brutvo-
gelarten („grüne Arten“) werden Häufigkeitsklassen angegeben.

Tab. 3-2     Artenspektrum Avifauna

                                                Status1 (Anzahl
Artname             Wissenschaftl. Artname           Brut-          RL D3   RL He3   EHZ He4
                                               paare/HK2/Ind.)
Amsel               Turdus merula                    BV (II)          -       -
                                               NG, DZ und BV in
Bachstelze          Motacilla alba            der Umgebung (19        -       -
                                              Ind. am 03.04.20)
Blaumeise           Parus caeruleus                  BV(II)          -        -
Bluthänfling        Carduelis cannabina              BV (2)          3        3
                                                 DZ (2 Ind. am
Braunkehlchen       Saxicola rubetra                                 2        1
                                                   06.05.20)
                                               DZ (180 Ind. am
Buchfink            Fringilla coelebs                                 -       -
                                                   03.04.20)
Dorngrasmücke       Sylvia communis                 BV (IV)          -        -
Feldlerche          Alauda arvensis                 BV (11)          3        V
Feldsperling        Passer montanus                  BV (4)          V        V
                                                 DZ (1 Ind. am
Flussregenpfeifer   Charadrius dubius                                 -       1
                                                   20.05.20)
Gartengrasmücke     Sylvia borin                     BV (II)          -       -
Goldammer           Emberiza citrinella              BV (8)           -       V
                                               NG und BV in der
Hausrotschwanz      Phoenicurus ochruros                              -       -
                                                  Umgebung
                                               NG und BV in der
Haussperling        Passer domesticus                                V        V
                                                  Umgebung
Kohlmeise           Parus major                      BV (I)           -       -
                                             Überflug (23 Ind. am
Kormoran            Phalacrocorax carbo                               -       -
                                                   03.04.20)
Mauersegler         Apus apus                         NG             -        -
Mäusebussard        Buteo buteo                       NG             -        -
Mehlschwalbe        Delichon urbica                   NG             3        3

4                                                                                        BÖF
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                                                        Status1 (Anzahl
Artname                  Wissenschaftl. Artname               Brut-            RL D3     RL He3     EHZ He4
                                                       paare/HK2/Ind.)
Misteldrossel            Turdus viscivorus                     NG                   -       -
Mönchsgrasmücke          Sylvia atricapilla                  BV (II)                -       -
Neuntöter                Lanius collurio                     BV (1)                 -       V
Rabenkrähe               Corvus corone                   BV (I) und NG              -       -
Rauchschwalbe            Hirundo rustica                       NG                   3       3
                                                         DZ (3 Ind. am
Rotkehlchen              Erithacus rubecula                                         -       -
                                                           03.04.20)
Rotmilan          Milvus milvus                                NG                   V       V
Wiesenschafstelze Motacilla flava                            BV (II)                -       -
                                                         DZ (4 Ind. am
Singdrossel              Turdus philomelos                                          -       -
                                                           03.04.20)
                                                       NG und DZ (1 Ind.
Sperber                  Accipiter nisus                                            -       -
                                                          am 03.04.)
                                                       NG und BV in der
Star                     Sturnus vulgaris                                           -       3
                                                          Umgebung
Steinschmätzer           Oenanthe oenanthe            DZ (1 Ind. 06.05.20)          1       1
Stieglitz                Carduelis carduelis                 BV (4)                 -       V
Sumpfrohrsänger          Acrocephalus palustris               BV (I)                -       -
Turmfalke                Falco tinnunculus                     NG                   -       -
                                                         DZ (9 Ind. am
Wiesenpieper             Anthus trivialis                                           2       1
                                                           08.04.19)
Zilpzalp                 Phylloscopus collybita              BV (II)                -       -

Bedeutung der Fußnoten in der Tabelle:
1 BV = Brutvogel (Anzahl Brutpaare), NG = Nahrungsgast, DZ = Durchzügler (Anzahl Individuen)

2 Anzahl der Reviere für planungsrelevante Arten/ Häufigkeitsklassen bei allgemein häufigen Arten

Häufigkeitsklassen: I = 1 Paar/Revier; II = 2-5; III = 6-10; IV = 11-25
3 RL D & RL He: Rote Liste Deutschlands (GRÜNEBERG et. al 2015) und Rote Liste Hessens (HGON & VSW 2014)

  V = Vorwarnstufe; 3 = gefährdet; 2 = stark gefährdet; 1 = vom Aussterben bedroht
4 Erhaltungszustand   in Hessen        günstig         ungünstig bis unzureichend       ungünstig –schlecht

3.3         BEWERTUNG
Im Untersuchungsgebiet tritt mit der halboffenen Feldflur nur ein übergeordneter Lebensraum
auf, der eine eigene, gut definierte Brutvogelgemeinschaft aufweist.

Angrenzend sind noch mit dem bestehenden Gewerbegebiet und dem Gut Ellenbach mit eher
dörflicher Vogelwelt zwei weitere Lebensräume vorhanden (FLADE 1994).

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3.3.1      Brutvögel
Bei den nachgewiesenen Brutvögeln handelt es sich überwiegend um typische und noch weit
verbreitete, aber vielfach zurückgehende Arten der offenen und halboffenen Feldflur wie Feld-
lerche, Schafstelze, Dorngrasmücke und Goldammer. Von den eigentlichen Leitarten der Feld-
flur (FLADE 1994) hat nur ein Neuntöter am Rand des Untersuchungsgebietes gebrütet. Hin-
zukommen weitverbreite Arten, die in Gehölzen aller Art brüten, wie z.B. Amsel, Kohlmeise
und Zilpzalp. Einige Arten haben in Siedlungen inzwischen eine höhere Dichte und Stetigkeit
als in ihrem ursprünglichen Hauptlebensraum der Feldflur, hierzu zählen Stieglitz und Blut-
hänfling.

„Rote“ Arten

Der Bluthänfling wurde mit 2 Brutpaaren nachgewiesen. Ein Paar hat in den Gehölzen am
Reitplatz von Ellenbach gebrütet, ein zweites knapp außerhalb des UG am Hang zu der gro-
ßen Brachfläche des schon erschlossenen Gewerbegebietes, die aber noch nicht bebaut ist.
Während das erste Paar auch vielfach das UG (Feldränder, Wege) als Nahrungshabitat ge-
nutzt hat, war das zweite Paar vor allem auf der Brachfläche außerhalb des UG zu finden.
Der Bluthänfling besiedelt vor allem hecken- und grünlandreiche Kulturlandschaften und be-
vorzugt Ruderalfluren mit einem hohen Anteil an samentragenden Kräutern (STÜBING et al.
2010). Besonders im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft hat der Bestand dieser Art in
den vergangenen Jahren relativ stark abgenommen (SUDFELDT et al. 2013). Der Bluthänfling
ist auf der Roten Liste in Hessen als gefährdete Art aufgeführt.

„Gelbe“ Arten

Vom Neuntöter konnte eine sichere Brut nachgewiesen werden. In den Gehölzen am südli-
chen Rand des Reitplatzes wurde am 28.07.20 beim Einholen der Reptilienmatten ein flügger
Jungvogeln mit einem Altvogel beobachtet. Der vermutliche Brutplatz lag etwas östlich der
Grenze des UG, der Neuntöter konnte zuvor aber auch mehrfach auf einem kleinen Stall in
der Wiese innerhalb des UGs gesehen werden. Der Neuntöter war früher die klassische Art
von Feldhecken, ist aber inzwischen aufgrund des Fehlens von Großinsekten auf Äckern fast
nur noch in extensiv genutzten Bereichen oder auf Sonderstandorten zu finden. Die Art zeigt
in Hessen einen rückläufigen Trend. Der Neuntöter wird in Hessen auf der Vorwarnliste ge-
führt.

Von der Feldlerche konnten 11 Reviere ermittelt werden, die sich auf den Äckern des gesam-
ten UGs verteilen. Überwiegend wurden Getreidefelder als Standorte genutzt, zwei Reviere
lagen in einem Rübenacker. War die Feldlerche bis in die 90-er Jahre im Offenland noch weit
verbreitet und häufig, ist sie auf Intensivgrünländern inzwischen fast vollständig verschwunden
und auf Äckern deutlich zurückgegangen.

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Auf die letzten 25 Jahre bezogen ist der Bestand in Deutschland noch leicht rückläufig, die
Geschwindigkeit der Abnahme bei der Feldlerche hat sich aber in den letzten 12 Jahren ver-
stärkt. In diesem Zeitraum zeigte die Art einen Rückgang von über 3% pro Jahr (SUDFELDT et
al. 2013). Die Feldlerche ist auf der Roten Liste in Hessen als gefährdete Art aufgeführt.

Vom Feldsperling wurden 4 Paare gefunden, jeweils 2 Paare in den Gehölzen um den Park-
platz und in dem Gehölz am Rand des Reitplatzes. Die Lebensräume des Feldsperlings sind
neben Dörfern auch Obstwiesen, eine baumreiche Feldflur, Waldränder und lichte Wälder. Die
Art ist in Hessen noch immer flächendeckend verbreitet, erreicht aber längst nicht mehr die
Dichten vergangener Jahrzehnte (STÜBING et al. 2010). Der Trend der letzten 25 Jahre zeigt
beim Feldsperling einen moderaten Rückgang (SUDFELDT et al. 2013). Der Feldsperling wird
in Hessen auf der Vorwarnliste geführt.

Vom Stieglitz konnten 4 Brutpaare gefunden werden, wie beim Feldsperling jeweils 2 Paare
in den Gehölzen um den Parkplatz und dem Gehölz am Rand des Reitplatzes. Stieglitze be-
siedeln in Hessen vor allem die gut strukturierte Feldflur mit kleineren Gehölzbeständen, alten
Obstbäumen und samenreichen Staudenfluren, außerdem sind sie in Gärten, Parks und auf
Friedhöfen zu Hause. Sie sind noch verbreitet, aber spürbar rückläufig. Deutschlandweit zeigt
der Bestand seit 25 Jahren eine moderate Abnahme, seit mehr als einem Jahrzehnt sogar
eine sehr starke Abnahme (SUDFELDT et al. 2013). Der Stieglitz wird in Hessen auf der Vor-
warnliste geführt.

Von der Goldammer konnten 8 Reviere gefunden werden, diese verteilen sich recht gleich-
mäßig über Gehölze des Untersuchungsgebietes. Die Goldammer ist in der gut strukturierten
Feldflur ein sehr typischer Brutvogel und über ganz Hessen weit verbreitet und häufig. Der
langfristige Bestandstrend in Deutschland ist rückläufig. Auf die letzten 25 Jahre bezogen, ist
der Bestand stabil, erst in den letzten 12 Jahren ist wieder eine moderate Abnahme zu ver-
zeichnen (SUDFELDT et al. 2013). Die Goldammer wird in Hessen auf der Vorwarnliste geführt.

3.3.2      Durchzügler und Nahrungsgäste
Bei den nachgewiesenen Gastvögeln wird aufgrund der unterschiedlichen Nutzung und Be-
deutung des Untersuchungsgebietes zwischen Nahrungsgästen und Durchzüglern unterschie-
den (s. Tabelle 2-2).

Bei den nachgewiesenen Gastvögeln handelt es sich überwiegend um Arten, die vermutlich in
der näheren Umgebung (Bachstelze, Schwalben) und bei Mäusebussard und Rotmilan auch
in der weiteren Umgebung brüten und das Untersuchungsgebiet und seine Umgebung als
Nahrungsgebiet nutzten. Insbesondere für Mäusebussard, Rotmilan und Turmfalke sind die
Freiflächen deutlich wichtiger als die Gehölze des UG und vor allem für Greifvögel kann das
UG von großer Bedeutung für erfolgreiche Bruten sein. Mauersegler, Rauch- und Mehl-
schwalbe suchen ihre Nahrung im Luftraum, nutzen also das UG nicht direkt.

Rastvögel und Durchzügler nutzen das Untersuchungsgebiet nur kurzfristig für ein oder meh-
rere Tage auf dem Weg zwischen Winterquartier und Brutgebiet.

BÖF                                                                                          7
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Von den Gastvögeln haben 4 Arten einen ungünstigen bis schlechten Erhaltungszustand
(Braunkehlchen, Flussregenpfeifer, Steinschmätzer, Wiesenpieper) und 6 Arten einen un-
günstigen bis unzureichenden Erhaltungszustand (Rotmilan, Mauersegler, Feldlerche, Rauch-
schwalbe, Mehlschwalbe, Haussperling). Die weiteren 12 Arten weisen einen günstigen Erhal-
tungszustand in Hessen auf (s. Tab. 2-2).

„Rote“ Arten

Braunkehlchen, Steinschmätzer und Wiesenpieper konnten jeweils an einem Tag in der
Feldflur als rastende Durchzügler nachgewiesen werden. Alle drei Arten stellen keine beson-
ders hohen Ansprüche an ihre Rastgebiete, Grünland und Äcker werden genutzt. Vor allem
das Braunkehlchen, aber auch der Steinschmätzer, nutzen zudem gerne etwas erhöhte Sitz-
warten. Dies können sowohl Gehölze, Staudensäume aber auch Weidezäune sein.
Für die Arten ist das Untersuchungsgebiet ein geeignetes aber nicht bedeutendes Rastgebiet.
Obwohl der Brutbestand dieser Arten in Hessen sehr stark zurückgegangen ist (u.a. STÜBING
et al. 2010) und sie im Kasseler Raum vermutlich nur noch sporadisch brüten oder ausgestor-
ben sind, treten sie immer noch recht regelmäßig auf dem Durchzug auf.

Der Flussregenpfeifer konnte nur einmal am 20. Mai auf der vegetationsarmen Schotterflä-
che südwestlich des eigentlichen UGs mit einem Individuum nachgewiesen werden. Da der
Vogel gebalzt hat, ist aber zu vermuten, dass kurzfristig ein Paar anwesend war. Dies konnte
allerdings bei zwei weiteren Kontrollen nicht bestätigt werden. Im Jahr 2019 wurde der Fluss-
regenpfeifer auf der Schotterfläche mit einer erfolgreichen Brut nachgewiesen. Nachdem im
Mai 2019 ein brütender Altvogel beobachtet worden war, wurde im Juli 2019 ein Altvogel und
mit einem flüggen Jungvogel gesichtet (H. Haag, schriftl.).
Der ursprüngliche Lebensraum des Flussregenpfeifers sind unverbaute Flussauen mit wech-
selnden, immer wieder neu entstehenden, vegetationsfreien Kiesinseln. Heute brüten die
meisten Flussregenpfeifer in vegetationsfreien Sekundärbiotopen wie Kies- und Sandgruben,
an Baggersehen und in Steinbrüchen, aber auch auf Halden und Industriebrachen. In Hessen
ist die Art in den letzten Jahren sehr selten geworden (100-200 Reviere nach STÜBING et al.
2010). Im Kasseler Raum steht sie kurz vor dem Aussterben, mit nur noch 1-3 Paaren, die
längst nicht mehr jedes Jahr erfolgreich brüten. Gelegentlich brütet die Art auch auf mit Kies
bedeckten Flachdächern, damit könnten sie sogar in Industriegebieten gezielt angesiedelt wer-
den.
Der Flussregenpfeifer ist auf der Roten Liste in Hessen als vom Aussterben bedrohte Art auf-
geführt.

„Gelbe“ Arten

Vom Rotmilan wurde nur am 20. Mai ein Individuum jagend nachgewiesen. Das nächste Brut-
vorkommen liegt vermutlich in den kleineren Wäldern im Umfeld des Untersuchungsgebietes.
Da maximal 1 Individuum beobachtet wurde, ist das UG vermutlich nur Nahrungshabitat für 1
oder 2 Brutpaare.

8                                                                                         BÖF
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Die Felder des UGs sind für den Rotmilan und alle anderen Greifvögel (Mäusebussard, Turm-
falke) ein gut geeignetes Nahrungsrevier. Der Rotmilan wird in Hessen auf der Vorwarnliste
geführt.

Mauersegler, Rauchschwalbe und Mehlschwalbe sind alle typische Gebäudebrüter, die
ausschließlich in der Luft nach Insekten jagen. Für sie bietet das Untersuchungsgebiet keine
geeigneten Brutplätze, ist aber ein geeignetes Nahrungshabitat. Die Schwalben brüten ver-
mutlich in Ellenbach, Mauersegler hingegen können auf der Nahrungssuche weite Strecken
zurücklegen.
Rauch- und Mehlschwalbe sind auf der Roten Liste in Hessen als gefährdete Art aufgeführt.
Der Mauersegler ist nicht auf der Roten Liste Hessens gelistet.

Der Haussperling tritt als typischer Gebäudebrüte an den Gebäuden von Ellenbach auf. Er
nutzt das UG im nahen Umfeld von Ellenbach als Nahrungshabitat. Obwohl die Art in Hessen
flächendeckend verbreitet ist, sind seit den 1970er Jahren Bestandsrückgänge zu beobachten
(STÜBING et al. 2010). Diese sind auf sanierte und somit als Brutstätten ungeeignete Wohn-
haussiedlungen und auf den Rückgang bzw. das Fehlen von Nahrungsflächen im Umfeld mög-
licher Brutplätze zurück zu führen. Der Trend der letzten 25 Jahre zeigt beim Haussperling
einen leichten Rückgang (SUDFELDT et al. 2013). Er wird in Hessen auf der Vorwarnliste ge-
führt.

3.3.3      Artenschutzrechtliche Hinweise
Im Zuge des Vorhabens werden voraussichtlich 80 % der Fläche des Geltungsbereichs be-
baut. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Ackerflächen. Durch die Bebauung gehen
aber auch die vorhandenen Gehölzstrukturen innerhalb des Geltungsbereichs vermutlich voll-
ständig verloren, wozu. auch die Bäume und Gehölze entlang bzw. in der Nähe des Parkplat-
zes an der Straße Richtung Gut Ellenbach zählen. Außerdem wird auch der am westlichen
Rand zur BAB A7 liegende geschotterte Parkplatzfläche von SMA überbaut.

Gehölzbrütende Arten

Durch den (sehr wahrscheinlichen) Verlust der Gehölzstrukturen im zentralen Bereich des Gel-
tungsbereichs gehen Nistmöglichkeiten der dort nachgewiesenen Vogelarten verloren. Dar-
über hinaus können je nach Flächenbeanspruchung auch die Brutstandorte in den Obstgehöl-
zen nahe des Parkplatzes (vgl. Kap. 2) und in den Gehölzen, die entlang des kleinen Parkplat-
zes entlang der Straße Richtung Gut Ellenbach sowie an dem anschließenden Feldweg und
nahe des Reitplatzes liegen, direkt durch Überbauung oder indirekt (Störungen) betroffen.

Die Gehölze, die entlang des kleinen Parkplatzes entlang der Straße Richtung Gut Ellenbach
sowie an dem anschließenden Feldweg und nahe des Reitplatzes liegen, bieten derzeit eini-
gen gehölzbrütenden Arten einen Nistplatz (Feldsperling, Goldammer, Stieglitz).

BÖF                                                                                        9
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Insgesamt gehen durch die Gehölzentnahme die Brutplätze von zwei Feldsperlingen, mindes-
tens vier Goldammern und zwei Stieglitzen verloren. Auch der Bluthänfling, der mit einem
Brutpaar am südwestlichen Rand entlang der großflächigen Schotterfläche brütete, ist mit aller
Wahrscheinlichkeit durch die Gehölzentnahme betroffen.

Da sich im unmittelbaren Umfeld nur wenige Gehölze befinden (die nächstgelegenen befinden
sich angrenzend an den Reitplatz an der Grenze zum Geltungsbereich), kommt diesen Gehöl-
zen im Planungsgebiet eine große Bedeutung als Brut- und Nahrungshabitat zu. Die hier brü-
tenden Vögel können bei einem Verlust nur bedingt in andere Gehölze ausweichen, da das
unmittelbare Umfeld überwiegend durch Ackerfläche geprägt ist.

Um den Verlust potenziell besetzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu vermeiden, dürfen
die Gehölze nur außerhalb der Brutzeit (zw. 01.10. und 28./29.02.) entnommen werden. So
sind zu Beginn der Brutzeit keine Brutmöglichkeiten innerhalb des Eingriffsbereichs vorhan-
den, eine erhebliche Störung sowie ein Verlust besetzter Nester wird für gehölzbewohnende
Vogelarten somit vermieden. Höhlenbäume müssen vor der Entnahme auf Tiere kontrolliert
und ggf. verschlossen werden.

Für die Arten, die in den unmittelbar an den Eingriffsbereich angrenzenden Gehölzen am bzw.
in der Nähe zum Reitplatz brüten (Feldsperling, Goldammer, Stieglitz, Bluthänfling) ist eine
Störung durch die Einrichtung der Baustelle und die Bautätigkeit allerdings grundsätzlich nicht
auszuschließen. Die Bautätigkeit ruft keine gleichmäßige Geräuschkulisse (wie Straßenver-
kehr) hervor und erzeugt zusätzliche optische Reize. Die Einrichtung der Baustelle und der
Beginn der Bautätigkeit sollte daher unmittelbar im Anschluss an die Gehölzentnahme und
somit vor der Brutzeit erfolgen, um eine Störung der Brutvögel in den Gehölzen rund um den
Reitplatz zu vermeiden. Durch die bauzeitliche Regelung können somit Störungen dieser
Paare ausgeschlossen werden, da die Paare die Reviere dann entweder nicht mehr besetzen
oder aber den Baustellenlärm tolerieren. Für das Brutpaar des Neuntöters kann aufgrund der
Distanz zum Eingriffsbereich (rd. 170 m) eine Störung ausgeschlossen werden.

Der Verlust an Gehölzen und damit einhergehend der Verlust von Nistplätzen kann durch die
Neuanlage von Gehölzen ausgeglichen werden, sowohl innerhalb des Geltungsbereichs als
auch als Feldgehölze im Umfeld des Eingriffsbereichs. Als Ausgleich für den möglichen Verlust
von Baumhöhlen sollten seminatürliche Höhlen im umliegenden Habitat ausgebracht werden.

Offenlandarten

Durch den Verlust von Offenland ist auch die Feldlerche als bodenbrütende Offenlandart un-
mittelbar von dem Vorhaben betroffen. Innerhalb des Geltungsbereiches gehen (mindestens)
vier Feldlerchenreviere verloren.
Um einen Verlust potenziell besetzter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von bodenbrütenden
Vögeln zu vermeiden, darf die Erschließung des Geländes nur außerhalb der Brutzeit (zw.
01.10. und 28./29.02.) stattfinden. Ist keine Vegetation auf der Fläche vorhanden, ist das Ge-
lände unattraktiv für Bodenbrüter, innerhalb des Eingriffsbereichs sind somit keine Brutmög-
lichkeiten zum Brutbeginn vorhanden. Eine erhebliche Störung sowie ein Verlust besetzter
Nester wird für die Feldlerche dadurch vermieden.

10                                                                                         BÖF
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Das umliegende Offenland bietet jedoch nicht ausreichend Ausweichfläche für die verloren
gegangenen Feldlerchenreviere. Daher sollte im umliegenden Offenland die Habitatqualität
ausgewählter Flächen z.B. durch das Anlegen von Lerchenfenstern oder die Anlage von Blüh-
streifen erhöht werden, um die Revierverluste auszugleichen.

Neben dem Verlust von Feldlerchenrevieren ist auch eine Störung der an den Geltungsbereich
angrenzenden Ackerflächen nicht auszuschließen (im 50 – 100 m Umkreis um den Geltungs-
bereich liegen zwei weitere Reviermittelpunkte der Feldlerche). Eine Störung kann zum einen
während der Bautätigkeit und des Betriebs auftreten (Lärm-, Staubemissionen, optische Reize
durch an- und abfahrende Fahrzeuge), zum anderen allerdings auch durch die Höhe der Bau-
werke hervorgerufen werden, da Feldlerchen hohe vertikale Strukturen meiden (GEDEON et al.
2014). Daher ist davon auszugehen, dass auch die angrenzende Offenlandfläche durch die
Bebauung an Habitatqualität für die Feldlerche verliert.

Darüber hinaus gehen auch Nahrungshabitate sowie Rastplätze für durchziehende Vogelarten
durch das Vorhaben verloren. Durch die Beanspruchung einer größeren Offenlandfläche sind
insbesondere solche Nahrungsgäste betroffen, die im Offenland nach Beutetieren suchen. Auf
den umgebenden Ackerflächen sind weiterhin ausreichend große Nahrungshabitate vorhan-
den, sodass keine erhebliche Beeinträchtigung eintritt. Die ohnehin nur geringe Funktion als
Rastgebiet geht aufgrund der Habitatausstattung des angrenzenden Raumes (großflächige
Ackerflächen) nicht verloren.

Der Flussregenpfeifer wurde 2020 zwar nur einmal auf der geschotterten Fläche südwestlich
des Geltungsbereichs beobachtet, aufgrund des in 2019 nachgewiesenen Vorkommens ist
jedoch davon auszugehen, dass die Fläche weiterhin ein geeignetes Habitat für die Art dar-
stellt. Eine Störung der Art wird durch die bauzeitliche Regelung (s. o.) vermieden. Da die Art
auch bereits auf mit Kies bedeckten Flachdächern nachgewiesen wurde, besteht hier die Mög-
lichkeit, das Vorkommen der Art im lokalen Umfeld auch innerhalb eines Industriegebietes
langfristig zu sichern. Je nach Art der Bebauung könnten Flachdächer daher in Abstimmung
mit der Genehmigungsbehörde mit einer Kiesschicht versehen werden, um mehr Brutmöglich-
keiten für den Flussregenpfeifer zu schaffen.

BÖF                                                                                         11
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4         REPTILIEN
Die meisten Reptilien besiedeln ungenutzte oder extensiv genutzte Biotope mit magerer Ve-
getation wie zum Beispiel Trockenrasen, Waldlichtungen, Bahndämme und trockene Waldrän-
der. Sie bevorzugen einen Wechsel aus offenen, lockerbödigen Abschnitten zur Eiablage und
um sich zu sonnen sowie von dichter bewachsenen Bereichen in die sie sich flüchten können.
Daher sind vor allem die Übergänge (Säume) zwischen Gehölzen und Offenland regelmäßig
besiedelte Lebensräume. Wichtig ist auch das Vorkommen von Strukturelementen wie Tot-
holz, Altgras, Lesesteinhaufen oder Felsen. Dabei werden auch anthropogene Strukturen wie
Schotterflächen oder zur Lagerung aufgeschichtete Steinhaufen genutzt.

Zwei der in Deutschland vorkommenden Arten, Ringelnatter und Würfelnatter, zeigen zudem
eine deutliche Bindung an Gewässer, wobei diese Bindung bei der Würfelnatter sehr viel aus-
geprägter ist. Die Ringelnatter besiedelt auch Komplexe aus Wiesen und Gehölzen in denen
Gewässer nur eine geringe Rolle spielen.

Offene weitgehend Ausgeräumte Ackerfluren werden von allen Reptilienarten gemieden.
Dementsprechend sind im Untersuchungsgebiet zur Erweiterung des Gewerbegebiets San-
dershäuser Berg nur wenige geeignete Habitate für Reptilien vorhanden.

4.1       METHODIK
Reptilien stellen in Deutschland aufgrund ihrer Wärmebedürftigkeit eine artenarme Tiergruppe
da, deren Vertreter oft nur schwer nachzuweisen sind. Die besten Möglichkeiten bieten sich
bei günstigen Witterungsbedingungen. Wenn sich die Tiere nach einer kühlen Nacht zur Auf-
heizung ihres Körpers direkt der Sonnenstrahlung aussetzen, können Eidechsen und Schlan-
gen in geeigneten Lebensraumstrukturen gezielt gesucht werden.

Die Erfassung im Untersuchungsgebiet erfolgte dabei durch das langsame Ablaufen der
Grenzverläufe von Gehölzrändern und Offenland sowie der wenigen Bereiche mit Offenboden
wie die Feldwege und der zum Untersuchungsgebiet gehörende Parkplatz der SMA. Mögliche
Sonnenplätze wurden zusätzlich mit dem Fernglas kontrolliert, auf diese Weise können Ei-
dechsen entdeckt werden, bevor sie flüchten.

Aber auch dann kann durch Sichtbeobachtung nur ein Bruchteil aller Individuen einer Popula-
tion direkt nachgewiesen werden. Eine weitere Nachweismöglichkeit ist daher der Einsatz von
künstlichen Verstecken.

Bei den künstlichen Verstecken handelte es sich um ca. 1,00 m x 0,50 m große Dachpappen-
Stücke, welche auch Reptilienbretter genannt werden. Reptilien suchen die Bretter nicht ge-
zielt auf, sondern stoßen beispielsweise bei der Nahrungssuche auf das „ideale“ Versteck. Da
für einige Reptilienarten unter dem Brett günstige Bedingungen (Sichtschutz vor Prädatoren,
günstige Möglichkeiten zur Thermoregulation, Nahrungsquellen etc.) herrschen, können sie
dort im Verlauf der Kontrollen sehr viel besser nachgewiesen werden als bei freier Suche.

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Die Reptilienbretter sind insbesondere für den Nachweis von Schlangen und Blindschleichen
geeignet, die sich darunter verstecken. An kühleren Tagen mit wenig Sonneneinstrahlung wer-
den die Pappen auch als Sonnenplatz von Eidechsenarten genutzt.

Abb. 2: Für Reptilien geeigneter Rand des Reitplatzes von Ellenbach mit „Reptilienbrett“ (Foto:
        H. Haag am 06.05.2020)

Insgesamt wurden 6 künstliche Verstecke am 03.04.2020 an für Reptilien geeigneten Stellen
ausgebracht. Es wurde darauf geachtet, dass es sich bei den ausgewählten Standorten um
teilweise besonnte Plätze handelte, sodass sich die Bretter bei Sonneneinstrahlung erwärmen
konnten, aber nicht zu stark aufheizten. Die Reptilienbretter wurden dokumentiert und der
Standort mittels GPS-Gerät eingemessen. In Karte 2 ist die Lage der künstlichen Verstecke
dargestellt.

An insgesamt 4 Terminen wurden die Bretter tagsüber, bei günstigen Wetterbedingungen, auf
Reptilien kontrolliert (s. Tab. 4-1) dabei an drei Terminen in Verbindung mit der Erfassung von
Brutvögeln. An denselben Tagen fand auch das gezielte Absuchen von Strukturen, die sich
als Versteck eignen, statt.

BÖF                                                                                         13
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Abb. 3: Für Reptilien geeignete Struktur (Verstecke, Sonnenplätze) an einem Feldweg nahe des
        Reitplatzes Ellenbach (Foto: H. Haag am 06.05.2020)

Tab. 4-1:   Erfassungstage Reptilien

  Nr.                   Datum             Uhrzeit                 Wetterbedingungen
  1                     06.05.2020        09:00 Uhr – 12:00 Uhr   15,0°C, kein Niederschlag
  2                     20.05.2020        09:30 Uhr – 12:00 Uhr   17,0°C, kein Niederschlag
  3                     05.06.2020        10:00 Uhr – 13:00 Uhr   15,0°C, kein Niederschlag
  4                     28.07.2020        10:00 Uhr – 12:00 Uhr   22,0°C, kein Niederschlag

4.2         ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Obwohl vor allem an den Rändern des Untersuchungsgebiets, wie am Reitplatz und dem
Südhang zum erschlossenen Gewerbegebiet, für Reptilien durchaus geeignete Flächen vor-
handen sind, konnten bei den Untersuchungen keine Reptilien nachgewiesen werden.

Anhand der vorgefundenen Strukturen (s. Abb. 2 und Abb. 3) erscheint aber nur das Auftreten
von Blindschleiche und ggf. Waldeidechse möglich zu sein. Allerdings sind die geeigneten
Habitate wie Wegränder und Gehölzränder sehr klein, weit voneinander entfernt (verinselt)
und vermutlich inmitten der hier wenig strukturierten Ackerflur auch nicht für eine dauerhaft
überlebensfähige Population ausreichend.

14                                                                                            BÖF
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Artenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund der fehlenden Nachweise von Reptilien werden keine artenschutzrechtlichen Hin-
weise zu dieser Tiergruppe abgeleitet.

BÖF                                                                                   15
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5          AMPHIBIEN
Amphibien sind zur Fortpflanzung an Gewässer gebunden und sind dort zu unterschiedlichen
Zeitpunkten und in unterschiedlicher Dauer (je nach Art) anzutreffen. Einige Arten haben ein
ausgeprägtes Wanderverhalten, je nachdem wie weit die Laichgewässer und der Landlebens-
raum (Sommerlebensraum und Winterquartiere) voneinander entfernt liegen.

Die meisten Amphibienarten nutzen stehende Gewässer, vor allem kleinere Tümpel oder Tei-
che, als Laichplätze (z.B. alle Molcharten). Einige Arten wie die Grünfrösche bevorzugen grö-
ßere Gewässer, andere sind auf weitgehend vegetationsfreie Pioniergewässer angewiesen
(z.B. Kreuzkröte) und nur Feuersalamander, der seltenere Bergmolch und die Geburtshel-
ferkröte nutzen auch die Kolke von Fließgewässern.

Als Sommerlebensräume werden vor allem Wälder, Gehölze und Wiesen genutzt, wobei gel-
ten kann, das je feuchter die Bereiche sind, desto besser sie auch für Amphibien geeignet
sind. Äcker können ebenfalls genutzt werden, wobei hier gilt, dass ihre Bedeutung für Amphi-
bien mit der Intensität der Nutzung, vor allem von Pestiziden, abnimmt. Im Stadt- und Land-
kreis Kassel treten aktuell wohl noch 11 Arten auf, einige wie Kreuz- und Geburtshelferkröte
nur noch sehr selten.

Alle Amphibienarten sind durch das BNatSchG besonders geschützt und einige Arten unter-
liegen auf Grund ihrer Listung in der FFH-Richtlinie zusätzlich dem strengen Artenschutz.

5.1        METHODIK
Bei den Begehungen zur Erfassung von Vögeln und Reptilien (s. Tab. 3-1 und Tab. 4-1) wurde
das Untersuchungsgebiet und das nähere Umfeld auch nach möglichen Laichgewässern für
Amphibien abgesucht. Zudem wurde auf das Auftreten von Amphibien im Untersuchungsge-
biet geachtet z.B. auch durch Nachweise von ggf. überfahrenen Tieren auf Wegen.

5.2        ERGEBNISSE UND BEWERTUNG
Laichgewässer

Im Untersuchungsgebiet selbst treten keine Gewässer auf, selbst temporäre Kleinstgewässer
konnten während der Kartierungen in 2020 nicht gefunden werden. Auf der großen Schotter-
fläche südlich des Untersuchungsgebietes traten vereinzelt temporäre Pfützen auf, die Suche
nach Amphibien und Laich blieb aber immer erfolglos.

Auch in den vergangenen Jahren konnten in diesem Gebiet, im Rahmen anderer Untersu-
chungen, keine Amphibien nachgewiesen werden, obwohl es zu den damaligen Zeitpunkten
deutlich mehr geregnet hatte und Pfützen vorhanden waren, die sogar für längere Zeit Bestand
hatten.

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Faunaerfassung Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg

Aufgrund der Ausstattung des Habitats könnten einzelne Bereiche im Untersuchungsgebiet
für die Kreuzkröte geeignet sein. Die Art ist aber inzwischen so selten geworden, dass sie
solche Gebiete vermutlich nicht mehr durch Einwanderung erreichen kann. Die nächsten ge-
eigneten Laichplätze für Amphibien sind im Niestetal zu vermuten.

Landlebensraum

Bei den Erfassungen konnten keine Amphibien im Untersuchungsgebiet festgestellt werden.
Da im näheren Umfeld Laichgewässer fehlen und das Untersuchungsgebiet keine besonders
gut geeigneten Sommerlebensräume wie z.B. Feuchtwiesen aufweist, ist nicht mit dem Vor-
kommen von Amphibien zu rechnen.

Artenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund der fehlenden Nachweise von Amphibien werden keine artenschutzrechtlichen Hin-
weise zu dieser Tiergruppe abgeleitet.

BÖF                                                                                    17
Faunaerfassung Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg

6         ZUFALLSFUNDE
An einem Ackerrand zu einem Weg konnte der Sand-Mohn (Papaver argemone) gefunden
werden, dieser ist nach der Roten Liste Hessen eine Art der Vorwarnliste.

18                                                                           BÖF
Faunaerfassung Erweiterung Gewerbegebiet Sandershäuser Berg

7         LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. IHW, Eching,
     879 S.
GEDEON, K.; GRÜNEBERG, C.; MITSCHKE, A.; SUDFELDT, C.: EIKHORST, W.; FISCHER, S.; … &
    KRAMER, M. (2014): Atlas Deutscher Brutvogelarten. Atlas of German Breeding Birds.
    Münster.
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMASCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER-
     SCHUTZ (Hrsg.) (10. Fassung 2014): Rote Liste der bestandsgefährdeten Brutvogelarten
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STÜBING, S.; KORN, M.; KREUZIGER, J.; W ERNER, M. (2010): Vögel in Hessen. Die Brutvögel
     Hessens in Raum und Zeit. Brutvogelatlas, Echzell.
SUDFELDT, C.; R. DRÖSCHMEISTER, W. FREDERKING, K. GEDEON, B. GERLACH, C. GRÜNEBERG,
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    -2013. DDA, BfN, LAG VSW, Münster.
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    dolfzell.
WERNER, M.; BAUSCHMANN, G.; HORMANN, M.; STIEFEL, D. (2014): Zum Erhaltungszustand der
    Brutvogelarten Hessens, 2. Fassung März 2014. – Vogel und Umwelt 21: 37–69.

BÖF                                                                                    19
Legende
                                                                                                                                                                             Untersuchungsgebiet Avifauna (ca. 61 ha)

                                                                                                                                                                              Geltungsbereich

                                                                                                                                                           Reviermittelpunkte Avifauna
                                                                                                                                                           mit Angabe Erhaltungszustand in Hessen (Stand: 23.10.2019)

                                                                                                                                                             !
                                                                                                                                                             (               ungünstig bis schlecht
                                                                                      Fl
                                                                                  !
                                                                                  (                                                                          !
                                                                                                                                                             (               ungünstig bis unzureichend
                                                                                                                                                            Bluthänfling (Hä)
                                                                                                                                                            Feldlerche (Fl)
                                                                                                                                                            Feldsperling (Fe)
                                                                                                                                                            Goldammer (G)
                                                                                                     Fl
                                                                                                     !
                                                                                                     (                                                      Neuntöter (Nt)
                                                                             Fl                                                                             Stieglitz (Sti)
                                                            Fl
                                                                             !
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                                                        !
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                                                                                                Fl
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                                                       !
                                                       (              !
                                                                      (
                                                                      Sti
                                                                      !
                                                                      (                                   Fl
                                                                                                          !
                                                                                                          (

                                                                       Hä
                                                                       !
                                                                       (                             Fl
                                                                                                     !
                                                                                                     (
                                                                                  G
                                                                                  !
                                                                                  (
                                                                                                                             Fl
                                                                                                                         G
                                                                                                                             !
                                                                                                                             (
                                                                                                                        !
                                                                                                                        (                                                                                                                     Gemeinde Niestetal
                                                                                                                                                                                                                                              Heiligenröder Str. 70
                                                                                                                                                                                                                                                    34266 Niestetal

                                                                                                                                                            Projekt:
                                                                                                                                                            Erweiterung GE Sandershäuser Berg
                                                                                                                                                            Maßstab:                   Ergebnisse Fauna-Kartierung 2020
                                                                                                                                                            1:5.000                    Karte 1: Avifauna
                                                                                                                                                                                                                                                    Hafenstraße 28
                                                                                                                                                                                                                                                       34125 Kassel

±
                                                                                                                                                                                                                                                 Tel: 0561 5798930
    0        75     150               300 Meter                                                                                                                                                                                                  Fax: 0561 5798939
                                                                                                                                                                                                                                       E-Mail: info@boef-kassel.de

                                                                                                                                                            bearbeitet:   Ha/Wa   gezeichnet:   Ha   Datum:   11.09.2020   geprüft:   Wa            Datum:   14.09.2020
Legende
                                                                                                                                      Untersuchungsgebiet

                                                                                                                                       Reptilienbretter mit Nr.
                                                                                                                         "
                                                                                                                         )             --> keine Nachweise

                                                   )6
                                                   "

        Sandershausen

                                          7
                                      A
                                  B               )1
                                                  "
                              A
                          B

                                                                  )5
                                                                  "

                                                        )2
                                                        "

                                                       )3
                                                       "

                                                                                                                                                         Gemeinde Niestetal
                                                             )4
                                                             "                                                                                           Heiligenröder Str. 70
                                                                                                                                                               34266 Niestetal

                                                                       Projekt:
                                                                       Erweiterung GE Sandershäuser Berg
                                                                       Maßstab:                   Ergebnisse Fauna-Kartierung 2020
                                                                       1:5.000                    Karte 2: Reptilien
                                                                                                                                                               Hafenstraße 28
                                                                                                                                                                  34125 Kassel

±
                                                                                                                                                            Tel: 0561 5798930
    0        75     150               300 Meter                                                                                                             Fax: 0561 5798939
                                                                                                                                                  E-Mail: info@boef-kassel.de

                                                                       bearbeitet:   Ha/Wa   gezeichnet:   Ha   Datum:   11.09.2020   geprüft:   Wa            Datum:   14.09.2020
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