Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016
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Wettkampf Biel, 30.06.2015 / fi Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage / Übergeordnete Vorgaben ............................................................................................3 2. Auftrag Swiss Tennis..............................................................................................................................3 3. Bestimmung Ethik-Beauftragter ............................................................................................................4 4. Ethik-Check / Ausgangslage Swiss Tennis .............................................................................................4 5. Analyse der vier Risikobereiche (hoher Problemdruck) ........................................................................5 6. Analyse der beiden Risikobereiche (mittlerer Problemdruck) ..............................................................6 7. Ziele .......................................................................................................................................................7 8. Schlussbestimmungen ...........................................................................................................................7 9. Massnahmenplanung ............................................................................................................................8 2/9
1. Ausgangslage / Übergeordnete Vorgaben Swiss Olympic hat gemäss der geltenden Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) in Magglingen den Auftrag, die Umsetzung von ethischen Massnahmen in und durch die Mitgliederverbände zu fördern und zu kontrollieren. Deshalb werden die Mitgliederverbände im Rahmen der Verbandsförderung und -finanzierung zu einem Ethik-Engagement verpflichtet, welches sie gegenüber Swiss Olympic belegen müssen. Mit verschiedenen Programmen und Projekten im Bereich der Ethik-Charta unterstützt Swiss Olympic die Verbände in ihren Aktivitäten. 2. Auftrag Swiss Tennis Swiss Tennis handelt im Sinne der Ethik-Charta des Schweizer Sports und nimmt seine Pflichten gemäss aktuellem Doping-Statut und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen wahr. Während der Vereinbarungsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 sind minimal die folgenden Ethik- Massnahmen umzusetzen. Swiss Tennis Termin 1. Bestimmt eine verantwortliche Person für die Ethik. Diese ist Unterzeichnung Ansprechperson für Swiss Olympic (Abteilung Ethik & Ausbildung) und Leistungs- trägt die Verantwortung für diesen Themenbereich innerhalb des vereinbarung Mitgliedverbandes. Die Funktion kann von einer beliebigen Kaderperson aus dem Verband ausgeübt werden. 2. Der Mitgliedverband führt im Jahre 2014 eine Ethik-Analyse durch. Er 31.12.2014 integriert konkrete, messbare ethische Ziele und Massnahmen zu deren Erreichung in seine Mehrjahresplanung oder erstellt eine eigene Ethik- Planung (mindestens für die Jahre 2015 und 2016). Swiss Olympic empfiehlt dazu den „Ethik-Check‘‘. Das Tool wird von mehreren Personen im Verbandsvorstand unabhängig voneinander ausgefüllt und in einer Vorstandssitzung konsolidiert. Der Einbezug von Stakeholdern ist wichtig. 3. Der Mitgliedverband setzt in den Jahren 2015 und 2016 die definierten Jeweils mit dem Massnahmen gemäss seiner Zielsetzungen in die Praxis um. Er Jahresbericht dokumentiert die Ergebnisse in seinem Jahresbericht zuhanden von Swiss Olympic. 4. Der Verband erfüllt die Pflichten gemäss aktuellem Doping-Statut und den laufend dazugehörigen Ausführungsbestimmungen. 5. Der Mitgliedverband nimmt bis spätestens Ende Oktober 2016 die Ethik- 31.12.2016 Charta oder einen spezifischen Artikel zur Ethik in seinen Verbands- Statuten auf. Eine sinngemässe Implementierung des Muster-Artikels ist sinnvoll. 6. Der Mitgliedverband hat bis spätestens Ende Oktober 2016 einen 31.10.2016 Verhaltenskodex zu den aktuellen Herausforderungen im Sport erarbeitet und eingeführt. Dieser gilt für seine Mitarbeitenden der Geschäftsstelle, seine Gremien sowie seine Funktionsträger/Trainer im Auftrag des Mitgliedverbandes. 7. Der Mitgliedverband nimmt bis spätestens Ende Oktober 2016 eine 31.10.2016 Auswertung über seine Ethik-Aktivitäten während des Zeitraums dieser Leistungsvereinbarung vor. Er leitet daraus die Ziele und Massnahmen für die kommende Leistungsvereinbarung ab (= Ethik-Mehrjahresplanung 2017-2020). 3/9
3. Bestimmung Ethik-Verantwortlicher Im Rahmen seiner Sitzung vom November 2014 wurde Andreas Fischer, Leiter Wettkampf und Mitglied der GL, als Ethik-Beauftragter bezeichnet. Die Zuständigkeiten im Bereich Ethik/Doping sind bei Swiss Tennis somit wie folgt geregelt: Ethik-Verantwortlicher Andreas Fischer, Leiter Wettkampf Doping-Verantwortlicher Andreas Fischer, Leiter Wettkampf Verantwortliche Person für den Bereich Annemarie Rüegg, Verantwortliche Schule und Soziales Schule und Soziales 4. Ethik-Check / Ausgangslage Swiss Tennis Der Ethik-Check wurde von sämtlichen Mitgliedern der Geschäftsleitung von Swiss Tennis ausgefüllt. Die Auswertung des Ethik-Checks wurde an der GL-Sitzung vom 2. Juni 2015 besprochen und ergab das folgende konsolidierte Resultat. 4/9
Fazit: Der Ethik-Check weisst darauf hin, dass in gesamthaft vier Bereichen ein Risiko mit hohem Problemdruck besteht. Es sind dies die Bereiche: • Soziales Umfeld • Selbst- und Mitverantwortung • Ausbeutung und sexuelle Übergriffe • Doping Bereiche mit einem erwähnenswerten mittleren Problemdruck sind: • Korruption • Förderung und Überforderung 5. Analyse der vier Risikobereiche (hoher Problemdruck) 5.1. Soziales Umfeld Wer im Tennissport Erfolg haben will, muss voll auf die Karte (Spitzen-)Sport setzen. Bei einem wöchentlichen Trainingsumfang von 15 und mehr Stunden, regelmässigen Turnierteilnahmen im In- und Ausland sowie den Anforderungen im schulischen und sozialen Bereich, ist es äusserst wichtig, dass die sportlichen, schulischen und sozialen Aktivitäten der Athleten gut auf einander abgestimmt werden. Aufgrund der hohen Belastung ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erholung die nötige Beachtung geschenkt wird. In der Person von Annemarie Rüegg (ehemalige Spitzenspielerin, ausgebildete Gymnasiallehrerin) verfügt Swiss Tennis über eine Person, welche sich – bereits seit vielen Jahren – um die schulischen und sozialen Belange der Athleten kümmert und sich für deren Interessen einsetzt. Fazit Auch wenn im Bereich Soziales Umfeld ein hoher Probedruck vorhanden ist, kommt die GL von Swiss Tennis zu Schluss, dass kein dringender zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Dennoch wird festgehalten, dass die Sensibilisierung des Umfelds der SpielerInnen wichtig ist und entsprechende präventive Massnahmen zu definieren sind. 5.2. Selbst- und Mitverantwortung Die Förderung der Selbst- und Mitverantwortung ist ein zentrales Anliegen von Swiss Tennis. Nach wie vor muss häufig festgestellt werden, dass die SpielerInnen von ihrem persönlichen Umfeld zu intensiv betreut oder gar bevormundet werden und sie in der Folge in ihrer persönlichen Entwicklung an der Selbst- und Mitverantwortung gehindert werden. Fazit Die GL von Swiss Tennis kommt zum Schluss, dass der Selbst- und Mitverantwortung der SpielerInnen einen hohen Stellenwert beizumessen ist. Um die Selbst- und Mitverantwortung zu fördern, muss der bewussten Integration der Athleten in Entscheidungsprozesse vermehrt Beachtung geschenkt werden. 5/9
5.3. Ausbeutung und sexuelle Übergriffe Im Tennissport stellt die Einzelbetreuung im Training ein wichtiges Element dar. Zudem finden regelmässig Delegationen an ausländische Turniere statt, an welche die jungen SpielerInnen durch Swiss Tennis eigene oder externe, anerkannte Trainer begleitet werden. Auch wenn uns bis dato keine entsprechenden Vorfälle von sexuellen Belästigungen und/oder Übergriffen bekannt sind, besteht in Folge der Konstellation ein Risiko, welches nicht zu unterschätzen ist. Fazit: Die GL von Swiss Tennis kommt zum Schluss, dass die Prävention und die Sensibilisierung betreffend Ausbeutung und sexuelle Übergriffe ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung oder im Bereich der Information an die SpielerInnen und Trainer darstellen muss. 5.4. Doping Der Tennissport gehört sicherlich nicht zu den klassischen Risikosportarten in Bezug auf den Missbrauch von leistungsfördernden Substanzen. Nichts desto trotz haben die zu einem Kontroll-Pool gehörenden SpielerInnen dieselben Pflichten zu erfüllen, wie dies Athleten anderer Sportarten ebenfalls zu tun haben. Umso wichtiger ist es, dass die SpielerInnen frühzeitig auf die Problematik hingewiesen und über die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden. Fazit: Swiss Tennis pflegt einen intensiven Kontakt mit Antidoping Schweiz und gehört gemäss Aussage von Antidoping Schweiz zu den „Vorzeigeverbänden“. Die GL von Swiss Tennis kommt daher zum Schluss, dass im Bereich Doping keine dringenden weiteren Aktivitäten nötig sind, der eingeschlagene Weg muss jedoch konsequent weitergeführt werden. 6. Analyse der beiden Risikobereiche (mittlerer Problemdruck) 6.1 Korruption Die Anzahl manipulierter Spiele im bezahlten Sport hat in der letzten Zeit stetig zugenommen. Aufgrund diverser publik gewordener Fälle muss festgestellt werden, dass die Gefahr auch im Tennissport besteht. Fazit: Auch wenn nur ein mittlerer Problemdruck besteht, kommt die GL von Swiss Tennis zum Schluss, dass die Athleten mit internationalem Potential auf die damit verbundenen Gefahren und deren Auswirkungen zu sensibilisieren sind. 6.2 Förderung und Überforderung Um im Sport Erfolg zu haben ist ein überdurchschnittlicher Einsatz vom Athleten und dem Umfeld nötig. Die Grenze zwischen Förderung und Überforderung ist dabei sehr schmal und ein Überschreiten der Grenze wird meistens erst im Nachhinein festgestellt. Fazit: Im Bereich Förderung und Überforderung besteht nur ein mittlerer Problemdruck. Im Wissen, dass eine ausgewogene Planung von Training, Wettkampf und Erholung bei Swiss Tennis einen sehr hohen Stellenwert geniesst, kommt die GL von Swiss Tennis zum Schluss, dass kein dringender Handlungsbedarf besteht. 6/9
7. Ziele Aufgrund der Analyse werden die folgenden Ziele formuliert: 1. Die SpielerInnen und ihr Umfeld sind im Rahmen von Kaderzusammenzügen und Selektionen über die Wichtigkeit eines gut funktionierenden, sozialen Umfelds zu informieren. Zudem ist es wichtig aufzuzeigen, wie ein gut funktionierendes oder nicht funktionierendes soziales Umfeld erkennt werden kann. 2. Die Selbst- und Mitverantwortung der SpielerInnen soll vermehrt und spezifisch gefördert werden. 3. Der Prävention und der Sensibilisierung betreffend „Ausbeutung und sexuelle Übergriffe“ ist als wichtiger Bestandteil in die Ausbildung der SpielerInnen, ihrem Umfeld und der Trainer aufzunehmen. 4. Die Aktivitäten im Bereich Dopingbekämpfung sind im gleichen Rahmen wie bisher aufrechtzuhalten. 5. Erarbeitung eines Code of Conduct für Swiss Tennis und seine Organe, Mitarbeiter, Trainer, und Funktionäre. 6. Sensibilisierung der Athleten mit internationalem Potential betreffend Korruption und manipulierte Spiele. 7. Aufnahme Ethik-Charte in die Statuten von Swiss Tennis. 8. Schlussbestimmungen Dieses Ethik-Konzept wurde von der Geschäftsleitung anlässlich der GL-Sitzung vom 25. Juni 2015 genehmigt und tritt per sofort in Kraft. 7/9
9. Massnahmenplanung Ziele Massnahmen Termin Zuständigkeit 1. Information an Information an SpielerInnen und ihr Umfeld durch: SpielerInnen und ihr • Anlässlich Selektionen/Kaderzusammenzügen laufend Nachwuchschef Umfeld über die Wichtigkeit eines gut Abgabe /Hinweis Broschüren: funktionierenden Broschüre „Junge Sporttalente auf dem Weg an die Spitze“ laufend Nachwuchschef sozialen Umfelds Broschüre „Schulangebote für Sporttalente“ Broschüre „Fit für den Spitzensport“ www.swisstennis.ch: • Ergänzung Menü Doping/ Ethik auf www.swisstennis.ch mit hilfreichen Informationen, Link zu 30.06.2015 Ethik- Swiss Olympic Verantwortlicher 2. Förderung der Selbst- Information an SpielerInnen und ihr Umfeld durch: und Mitverantwortung • Anlässlich Selektionen/Kaderzusammenzügen laufend Nachwuchschef der SpielerInnen Abgabe/Hinweis Broschüren: • „Fit&sicher auf Facebook und Co.“ Ratgeber für junge Sportlerinnen und Sportler im Umgang laufend Nachwuchschef mit sozialen Netzwerken • Weiterführen der bestehenden Swiss Tennis-Ausbildungsmodule (Medientraining, laufend Kommunikations- Richtlininen im Umgang mit Social Media) Verantwortliche • Leiterpersönlichkeit: Mitverantwortung der Jugendlichen laufend Ausbildungschef Leitercommitment J+S Cool and Clean Flyer „Vorbild sein“ für Leiter Cool and Clean Flyer „Vorbild sein“ für Talents Cool and Clean E-Learning: • Sämtliche Kader JuniorInnen absolvieren das “Cool and Clean E-Learning”-Programm 2016 Ethik- Verantwortlicher 3. Prävention und Information an SpielerInnen und ihr Umfeld: Sensibilisierung • Anlässlich Selektionen/Kaderzusammenzüge laufend Verantwortliche betreffend Schule und „Ausbeutung und Soziales sexuelle Übergriffe“ Abgabe/Hinweis Broschüren: laufend Verantwortliche • Ratgeber gegen sexuelle Übergriffe und Ausbeutung im Sport Schule und • Interventionsschema bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe Soziales
4. Beibehaltung der www.swisstennis.ch: Aktivitäten im Bereich • Überarbeitung der Inhalte zum Thema Dopingbekämpfung in Absprache mit Antidoping bereits Doping Verantw. Dopingbekämpfung Schweiz erfolgt Prävention/Sensibilisierung: Doping Verantw. • Obligatorischer Webtest für sämtliche Teilnehmer Junior Champion Trophy Sommer 2015 30.06.2015 ADS Schweiz • Infostand anlässlich Junior Champion Trophy Sommer 2015 08.07.2015 5. Erarbeitung Code of • Erarbeitung Verhaltenskodex für Swiss Tennis seine Organe, Mitarbeiter, Coaches und 31.10.2016 Ethik- Conduct Funktionäre. Verantwortlicher 6. Sensibilisierung Sensibilisierung: Korruption • Information der Athleten mit internationalem Potential bezüglich Risiken Gefahren von laufend Nachwuchschef Sportwetten / manipulierten Spielen etc. Headcoach 7. Integration Ethik- Neue Formulierung Art. 43 bis Ethik / Doping Charta in Statuten 1 Swiss Tennis setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er 12.03.2016 Ethik- lebt Fairplay vor, indem er –sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt (Delegierten- Verantwortlicher begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Swiss Tennis anerkennt die aktuelle «Ethik- Versammlung Swiss Tennis) Charta» des Schweizer Sports und verbreitet die Ethik-Prinzipien an seine Mitglieder. 2 Das Dopingstatut von Anti Doping Schweiz (ADS) inkl. dessen Ausführungsbestimmungen sind sinngemäss anwendbar. 3 Für die Beurteilung von Verstössen gegen die Doping-Bestimmungen ist die Disziplinarkammer für Doping-Fälle von Anti Doping Schweiz zuständig. Diese wendet ihre Verfahrensvorschriften an und spricht die in ihrem Reglement festgelegten Sanktionen aus. Der Entscheid ist weiterziehbar an das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne. 4 Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen über die Auswirkungen von Doping-Vergehen in Mannschaftswettbewerben. 9/9
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