Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016

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Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016
Ethik-Konzept Swiss Tennis
2015 - 2016
Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016
Wettkampf
                                                                                                             Biel, 30.06.2015 / fi

Inhaltsverzeichnis

1.   Ausgangslage / Übergeordnete Vorgaben ............................................................................................3
2.   Auftrag Swiss Tennis..............................................................................................................................3
3.   Bestimmung Ethik-Beauftragter ............................................................................................................4
4.   Ethik-Check / Ausgangslage Swiss Tennis .............................................................................................4
5.   Analyse der vier Risikobereiche (hoher Problemdruck) ........................................................................5
6.   Analyse der beiden Risikobereiche (mittlerer Problemdruck) ..............................................................6
7.   Ziele .......................................................................................................................................................7
8.   Schlussbestimmungen ...........................................................................................................................7
9.   Massnahmenplanung ............................................................................................................................8

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Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016
1. Ausgangslage / Übergeordnete Vorgaben
Swiss Olympic hat gemäss der geltenden Leistungsvereinbarung mit dem Bundesamt für Sport (BASPO)
in Magglingen den Auftrag, die Umsetzung von ethischen Massnahmen in und durch die
Mitgliederverbände zu fördern und zu kontrollieren. Deshalb werden die Mitgliederverbände im
Rahmen der Verbandsförderung und -finanzierung zu einem Ethik-Engagement verpflichtet, welches sie
gegenüber Swiss Olympic belegen müssen. Mit verschiedenen Programmen und Projekten im Bereich
der Ethik-Charta unterstützt Swiss Olympic die Verbände in ihren Aktivitäten.

2. Auftrag Swiss Tennis
Swiss Tennis handelt im Sinne der Ethik-Charta des Schweizer Sports und nimmt seine Pflichten gemäss
aktuellem Doping-Statut und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen wahr. Während der
Vereinbarungsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 sind minimal die folgenden Ethik-
Massnahmen umzusetzen.

 Swiss Tennis                                                                     Termin
 1. Bestimmt eine verantwortliche Person für die Ethik. Diese ist                 Unterzeichnung
      Ansprechperson für Swiss Olympic (Abteilung Ethik & Ausbildung) und         Leistungs-
      trägt die Verantwortung für diesen Themenbereich innerhalb des              vereinbarung
      Mitgliedverbandes. Die Funktion kann von einer beliebigen Kaderperson
      aus dem Verband ausgeübt werden.
 2. Der Mitgliedverband führt im Jahre 2014 eine Ethik-Analyse durch. Er          31.12.2014
      integriert konkrete, messbare ethische Ziele und Massnahmen zu deren
      Erreichung in seine Mehrjahresplanung oder erstellt eine eigene Ethik-
      Planung (mindestens für die Jahre 2015 und 2016). Swiss Olympic
      empfiehlt dazu den „Ethik-Check‘‘. Das Tool wird von mehreren Personen
      im Verbandsvorstand unabhängig voneinander ausgefüllt und in einer
      Vorstandssitzung konsolidiert. Der Einbezug von Stakeholdern ist wichtig.
 3. Der Mitgliedverband setzt in den Jahren 2015 und 2016 die definierten         Jeweils mit dem
      Massnahmen gemäss seiner Zielsetzungen in die Praxis um. Er                 Jahresbericht
      dokumentiert die Ergebnisse in seinem Jahresbericht zuhanden von Swiss
      Olympic.
 4. Der Verband erfüllt die Pflichten gemäss aktuellem Doping-Statut und den      laufend
      dazugehörigen Ausführungsbestimmungen.
 5. Der Mitgliedverband nimmt bis spätestens Ende Oktober 2016 die Ethik-         31.12.2016
      Charta oder einen spezifischen Artikel zur Ethik in seinen Verbands-
      Statuten auf. Eine sinngemässe Implementierung des Muster-Artikels ist
      sinnvoll.
 6. Der Mitgliedverband hat bis spätestens Ende Oktober 2016 einen                31.10.2016
      Verhaltenskodex zu den aktuellen Herausforderungen im Sport erarbeitet
      und eingeführt. Dieser gilt für seine Mitarbeitenden der Geschäftsstelle,
      seine Gremien sowie seine Funktionsträger/Trainer im Auftrag des
      Mitgliedverbandes.
 7. Der Mitgliedverband nimmt bis spätestens Ende Oktober 2016 eine               31.10.2016
      Auswertung über seine Ethik-Aktivitäten während des Zeitraums dieser
      Leistungsvereinbarung vor. Er leitet daraus die Ziele und Massnahmen für
      die kommende Leistungsvereinbarung ab (= Ethik-Mehrjahresplanung
      2017-2020).

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Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016
3. Bestimmung Ethik-Verantwortlicher
Im Rahmen seiner Sitzung vom November 2014 wurde Andreas Fischer, Leiter Wettkampf und Mitglied
der GL, als Ethik-Beauftragter bezeichnet.

Die Zuständigkeiten im Bereich Ethik/Doping sind bei Swiss Tennis somit wie folgt geregelt:

Ethik-Verantwortlicher                         Andreas Fischer, Leiter Wettkampf
Doping-Verantwortlicher                        Andreas Fischer, Leiter Wettkampf
Verantwortliche Person für den Bereich         Annemarie Rüegg, Verantwortliche Schule und Soziales
Schule und Soziales

4. Ethik-Check / Ausgangslage Swiss Tennis
Der Ethik-Check wurde von sämtlichen Mitgliedern der Geschäftsleitung von Swiss Tennis ausgefüllt. Die
Auswertung des Ethik-Checks wurde an der GL-Sitzung vom 2. Juni 2015 besprochen und ergab das
folgende konsolidierte Resultat.

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Ethik-Konzept Swiss Tennis 2015 2016
Fazit:
Der Ethik-Check weisst darauf hin, dass in gesamthaft vier Bereichen ein Risiko mit hohem Problemdruck
besteht. Es sind dies die Bereiche:

    •   Soziales Umfeld
    •   Selbst- und Mitverantwortung
    •   Ausbeutung und sexuelle Übergriffe
    •   Doping

Bereiche mit einem erwähnenswerten mittleren Problemdruck sind:
   • Korruption
   • Förderung und Überforderung

5. Analyse der vier Risikobereiche (hoher Problemdruck)
5.1. Soziales Umfeld
Wer im Tennissport Erfolg haben will, muss voll auf die Karte (Spitzen-)Sport setzen. Bei einem
wöchentlichen Trainingsumfang von 15 und mehr Stunden, regelmässigen Turnierteilnahmen im In- und
Ausland sowie den Anforderungen im schulischen und sozialen Bereich, ist es äusserst wichtig, dass die
sportlichen, schulischen und sozialen Aktivitäten der Athleten gut auf einander abgestimmt werden.
Aufgrund der hohen Belastung ist unbedingt darauf zu achten, dass der Erholung die nötige Beachtung
geschenkt wird.

In der Person von Annemarie Rüegg (ehemalige Spitzenspielerin, ausgebildete Gymnasiallehrerin)
verfügt Swiss Tennis über eine Person, welche sich – bereits seit vielen Jahren – um die schulischen und
sozialen Belange der Athleten kümmert und sich für deren Interessen einsetzt.

Fazit
Auch wenn im Bereich Soziales Umfeld ein hoher Probedruck vorhanden ist, kommt die GL von Swiss
Tennis zu Schluss, dass kein dringender zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Dennoch wird
festgehalten, dass die Sensibilisierung des Umfelds der SpielerInnen wichtig ist und entsprechende
präventive Massnahmen zu definieren sind.

5.2. Selbst- und Mitverantwortung
Die Förderung der Selbst- und Mitverantwortung ist ein zentrales Anliegen von Swiss Tennis. Nach wie
vor muss häufig festgestellt werden, dass die SpielerInnen von ihrem persönlichen Umfeld zu intensiv
betreut oder gar bevormundet werden und sie in der Folge in ihrer persönlichen Entwicklung an der
Selbst- und Mitverantwortung gehindert werden.

Fazit
Die GL von Swiss Tennis kommt zum Schluss, dass der Selbst- und Mitverantwortung der SpielerInnen
einen hohen Stellenwert beizumessen ist. Um die Selbst- und Mitverantwortung zu fördern, muss der
bewussten Integration der Athleten in Entscheidungsprozesse vermehrt Beachtung geschenkt werden.

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5.3. Ausbeutung und sexuelle Übergriffe
Im Tennissport stellt die Einzelbetreuung im Training ein wichtiges Element dar. Zudem finden
regelmässig Delegationen an ausländische Turniere statt, an welche die jungen SpielerInnen durch Swiss
Tennis eigene oder externe, anerkannte Trainer begleitet werden. Auch wenn uns bis dato keine
entsprechenden Vorfälle von sexuellen Belästigungen und/oder Übergriffen bekannt sind, besteht in
Folge der Konstellation ein Risiko, welches nicht zu unterschätzen ist.

Fazit:
Die GL von Swiss Tennis kommt zum Schluss, dass die Prävention und die Sensibilisierung betreffend
Ausbeutung und sexuelle Übergriffe ein wichtiger Bestandteil in der Ausbildung oder im Bereich der
Information an die SpielerInnen und Trainer darstellen muss.

5.4. Doping
Der Tennissport gehört sicherlich nicht zu den klassischen Risikosportarten in Bezug auf den Missbrauch
von leistungsfördernden Substanzen. Nichts desto trotz haben die zu einem Kontroll-Pool gehörenden
SpielerInnen dieselben Pflichten zu erfüllen, wie dies Athleten anderer Sportarten ebenfalls zu tun
haben. Umso wichtiger ist es, dass die SpielerInnen frühzeitig auf die Problematik hingewiesen und über
die damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert werden.

Fazit:
Swiss Tennis pflegt einen intensiven Kontakt mit Antidoping Schweiz und gehört gemäss Aussage von
Antidoping Schweiz zu den „Vorzeigeverbänden“. Die GL von Swiss Tennis kommt daher zum Schluss,
dass im Bereich Doping keine dringenden weiteren Aktivitäten nötig sind, der eingeschlagene Weg muss
jedoch konsequent weitergeführt werden.

6. Analyse der beiden Risikobereiche (mittlerer Problemdruck)
6.1 Korruption
Die Anzahl manipulierter Spiele im bezahlten Sport hat in der letzten Zeit stetig zugenommen. Aufgrund
diverser publik gewordener Fälle muss festgestellt werden, dass die Gefahr auch im Tennissport besteht.

Fazit:
Auch wenn nur ein mittlerer Problemdruck besteht, kommt die GL von Swiss Tennis zum Schluss, dass
die Athleten mit internationalem Potential auf die damit verbundenen Gefahren und deren
Auswirkungen zu sensibilisieren sind.

6.2 Förderung und Überforderung
Um im Sport Erfolg zu haben ist ein überdurchschnittlicher Einsatz vom Athleten und dem Umfeld nötig.
Die Grenze zwischen Förderung und Überforderung ist dabei sehr schmal und ein Überschreiten der
Grenze wird meistens erst im Nachhinein festgestellt.

Fazit:
Im Bereich Förderung und Überforderung besteht nur ein mittlerer Problemdruck. Im Wissen, dass eine
ausgewogene Planung von Training, Wettkampf und Erholung bei Swiss Tennis einen sehr hohen
Stellenwert geniesst, kommt die GL von Swiss Tennis zum Schluss, dass kein dringender
Handlungsbedarf besteht.

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7. Ziele
Aufgrund der Analyse werden die folgenden Ziele formuliert:

   1. Die SpielerInnen und ihr Umfeld sind im Rahmen von Kaderzusammenzügen und Selektionen
      über die Wichtigkeit eines gut funktionierenden, sozialen Umfelds zu informieren. Zudem ist es
      wichtig aufzuzeigen, wie ein gut funktionierendes oder nicht funktionierendes soziales Umfeld
      erkennt werden kann.

   2. Die Selbst- und Mitverantwortung der SpielerInnen soll vermehrt und spezifisch gefördert
      werden.

   3. Der Prävention und der Sensibilisierung betreffend „Ausbeutung und sexuelle Übergriffe“ ist als
      wichtiger Bestandteil in die Ausbildung der SpielerInnen, ihrem Umfeld und der Trainer
      aufzunehmen.

   4. Die Aktivitäten im Bereich Dopingbekämpfung sind im gleichen Rahmen wie bisher
      aufrechtzuhalten.

   5. Erarbeitung eines Code of Conduct für Swiss Tennis und seine Organe, Mitarbeiter, Trainer, und
      Funktionäre.

   6. Sensibilisierung der Athleten mit internationalem Potential betreffend Korruption und
      manipulierte Spiele.

   7. Aufnahme Ethik-Charte in die Statuten von Swiss Tennis.

8. Schlussbestimmungen
Dieses Ethik-Konzept wurde von der Geschäftsleitung anlässlich der GL-Sitzung vom 25. Juni 2015
genehmigt und tritt per sofort in Kraft.

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9. Massnahmenplanung
Ziele                         Massnahmen                                                                                         Termin       Zuständigkeit
1.    Information an          Information an SpielerInnen und ihr Umfeld durch:
      SpielerInnen und ihr        • Anlässlich Selektionen/Kaderzusammenzügen                                                    laufend      Nachwuchschef
      Umfeld über die
      Wichtigkeit eines gut   Abgabe /Hinweis Broschüren:
      funktionierenden           Broschüre „Junge Sporttalente auf dem Weg an die Spitze“                                        laufend      Nachwuchschef
      sozialen Umfelds           Broschüre „Schulangebote für Sporttalente“
                                 Broschüre „Fit für den Spitzensport“

                              www.swisstennis.ch:
                                  • Ergänzung Menü Doping/ Ethik auf www.swisstennis.ch mit hilfreichen Informationen, Link zu   30.06.2015   Ethik-
                                     Swiss Olympic                                                                                            Verantwortlicher
2.   Förderung der Selbst-    Information an SpielerInnen und ihr Umfeld durch:
     und Mitverantwortung         • Anlässlich Selektionen/Kaderzusammenzügen                                                    laufend      Nachwuchschef
     der SpielerInnen
                              Abgabe/Hinweis Broschüren:
                                 • „Fit&sicher auf Facebook und Co.“ Ratgeber für junge Sportlerinnen und Sportler im Umgang     laufend      Nachwuchschef
                                    mit sozialen Netzwerken
                                 • Weiterführen der bestehenden Swiss Tennis-Ausbildungsmodule (Medientraining,                  laufend      Kommunikations-
                                    Richtlininen im Umgang mit Social Media)                                                                  Verantwortliche
                                 • Leiterpersönlichkeit: Mitverantwortung der Jugendlichen                                       laufend      Ausbildungschef
                                    Leitercommitment J+S
                                    Cool and Clean Flyer „Vorbild sein“ für Leiter
                                    Cool and Clean Flyer „Vorbild sein“ für Talents

                              Cool and Clean E-Learning:
                                 • Sämtliche Kader JuniorInnen absolvieren das “Cool and Clean E-Learning”-Programm              2016         Ethik-
                                                                                                                                              Verantwortlicher
3.   Prävention und           Information an SpielerInnen und ihr Umfeld:
     Sensibilisierung             • Anlässlich Selektionen/Kaderzusammenzüge                                                     laufend      Verantwortliche
     betreffend                                                                                                                               Schule und
     „Ausbeutung und                                                                                                                          Soziales
     sexuelle Übergriffe“
                              Abgabe/Hinweis Broschüren:                                                                         laufend      Verantwortliche
                                 • Ratgeber gegen sexuelle Übergriffe und Ausbeutung im Sport                                                 Schule und
                                 • Interventionsschema bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe                                                   Soziales
4.   Beibehaltung der         www.swisstennis.ch:
     Aktivitäten im Bereich        • Überarbeitung der Inhalte zum Thema Dopingbekämpfung in Absprache mit Antidoping                 bereits        Doping Verantw.
     Dopingbekämpfung                   Schweiz                                                                                       erfolgt

                              Prävention/Sensibilisierung:                                                                                           Doping Verantw.
                                     • Obligatorischer Webtest für sämtliche Teilnehmer Junior Champion Trophy Sommer 2015            30.06.2015     ADS Schweiz
                                     • Infostand anlässlich Junior Champion Trophy Sommer 2015
                                                                                                                                      08.07.2015
5.   Erarbeitung Code of              •   Erarbeitung Verhaltenskodex für Swiss Tennis seine Organe, Mitarbeiter, Coaches und         31.10.2016     Ethik-
     Conduct                              Funktionäre.                                                                                               Verantwortlicher

6.   Sensibilisierung         Sensibilisierung:
     Korruption                       • Information der Athleten mit internationalem Potential bezüglich Risiken Gefahren von         laufend        Nachwuchschef
                                           Sportwetten / manipulierten Spielen etc.                                                                  Headcoach

7.   Integration Ethik-       Neue Formulierung Art. 43 bis      Ethik / Doping
     Charta in Statuten
                              1   Swiss Tennis setzt sich für einen gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport ein. Er   12.03.2016    Ethik-
                                  lebt Fairplay vor, indem er –sowie seine Organe und Mitglieder – dem Gegenüber mit Respekt          (Delegierten- Verantwortlicher
                                  begegnet, transparent handelt und kommuniziert. Swiss Tennis anerkennt die aktuelle «Ethik-         Versammlung
                                                                                                                                      Swiss Tennis)
                                  Charta» des Schweizer Sports und verbreitet die Ethik-Prinzipien an seine Mitglieder.
                              2 Das Dopingstatut von Anti Doping Schweiz (ADS) inkl. dessen Ausführungsbestimmungen sind
                                sinngemäss anwendbar.
                              3 Für die Beurteilung von Verstössen gegen die Doping-Bestimmungen ist die Disziplinarkammer für
                                Doping-Fälle von Anti Doping Schweiz zuständig. Diese wendet ihre Verfahrensvorschriften an und
                                spricht die in ihrem Reglement festgelegten Sanktionen aus. Der Entscheid ist weiterziehbar an
                                das Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne.
                              4 Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen über die Auswirkungen von Doping-Vergehen in
                                Mannschaftswettbewerben.

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