EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt - Land Sachsen-Anhalt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt Ausgabe: 10/18 • 09.03.2018 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, das Europäische Jahr des kulturellen Erbes 2018 kann wichtige Impulse geben, um wieder neu zu begreifen, wie überwältigend alles das ist, was uns in Europa miteinander verbindet. Dies unterstrich der Staatssekretär für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Gunnar Schellenberger bei einer Veranstaltung in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel. Die europäische Kultur hat gerade in der Begeisterung, mit der man voneinander gelernt hat, immer wieder Neues und Selbstständiges hervorgebracht. Deutlich wird dies auch in Sachsen-Anhalt, z.B. an der „Straße der Romanik“. An ihr sind Kirchen, Dome, Burgen und seltene Kunstschätze zu entdecken. Die Romanik war 2 ein europäischer Stil; nach dem Untergang des antiken Römischen Reiches markierte sie die Wiederentdeckung Europas. Im Jahr des kulturellen Erbes 2018 gibt es noch vieles Neues zu entdecke! Mit besten Grüßen Dr. Henrike Franz Leiterin der Landesvertretung – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................... 2 Aus den Institutionen ............................................................................................. 4 Weltfrauentag 2018: Europäische Institutionen bekräftigen ihr Engagement für die Gleichstellung von Frauen US-Strafzölle Europäisches Semester Künftige Beziehungen zum Vereinigten Königreich Aus den Fachbereichen .......................................................................................... 7 Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Treffen in Brüssel Unterstützung für Regionen im industriellen Wandel Europäisches Migrationsforum in Brüssel Was, wann, wo ...................................................................................................... 10 Bessere Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung – Länderarbeitskreis Umwelt diskutiert die aktuellen Entwicklungen Ausschreibungen .................................................................................................. 11 Büro intern .............................................................................................................. 12 3 GOEUROPE - Quizfragen Ihr Kontakt zu uns ................................................................................................ 14 Impressum ............................................................................................................. 15 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Aus den Institutionen Zurück zur Übersicht Weltfrauentag 2018: Europäische Institutionen bekräftigen ihr Engagement für die Gleichstellung von Frauen 2018 lautet das Motto der Vereinten Nationen zum Internationalen Frauentag:"Time is Now: Rural and urban activists transforming women’s lives". In Deutschland ist der Leitspruch in diesem Jahr #PressforProgress: Auf Fortschritt beharren. Einen Tag vor dem Weltfrauentag am 8. März haben 14 EU-Kommissarinnen und Kommissare eine gemeinsame Erklärung zur Gleichstellung von Frauen in Europa und der ganzen Welt unterzeichnet. Sie konstatierten: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist nicht nur eine Frage der Fairness und Gerechtigkeit in Europa – sie ist auch eine Notwendigkeit, damit auf der ganzen Welt dauerhaft Frieden und Sicherheit, eine nachhaltige Entwicklung, wirtschaftlicher Wohlstand und Wachstum erreicht werden können. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist einer der Grundwerte der Europäischen Union.“ In der Erklärung wird angemahnt, dass die Chancengleichheit von Frauen und Mädchen noch nicht in allen Lebensbereichen verwirklicht sei und besonders beim Zugang zu Bildung, hinsichtlich des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit, dem Zugang zu Spitzenpositionen in Wirtschaft und Politik sowie in punkto eines effektiven Gewaltschutzes weiter Handlungsbedarf bestehe. Für die EU-Kommission soll danach die Förderung von Frauen in Führungspositionen und die 4 Stärkung ihrer wirtschaftlichen Teilhabe prioritär sein. Um dies durchzusetzen, sind neue Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben von erwerbstätigen Eltern und pflegenden Angehörigen und ein Aktionsplan zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles vorgelegt worden. Nach EUROSTAT betrug das unbereinigte Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen in der Europäischen Union im Jahr 2016 gut 16%. Frauen verdienten im Vergleich zum Verdienst von einem Euro pro Stunde für Männer im Schnitt nur 84 Cent. Zwischen den Mitgliedstaaten reichte die Spanne des Verdienstgefälles 2016 von knapp über 5% in Rumänien und Italien bis zu über 25% in Estland, gefolgt von der Tschechischen Republik und Deutschland (jeweils knapp 22%). Das europäische Parlament – der Ausschuss für Frauenrechte und Gleichstellung - hat am Internationalen Frauentag zusammen mit dem Direktorat für Beziehungen mit den nationalen Parlamenten ein interparlamentarisches Ausschusstreffen mit Experten und Stakeholdern veranstaltet. Das Thema des Austauschs war: „Die Befähigung von Mädchen und Frauen in Medien und Informationstechnologie“. Es wurde darüber diskutiert, inwiefern Frauen Medienprozesse (mit-)gestalteten, besonders unter dem Aspekt, dass Medien die öffentliche Meinung beeinflussten und Informationen steuerten. Außerdem ging es darum, wie Mädchen und Frauen in die digitale Entwicklung einbezogen werden könnten und wie diese sich - möglichst positiv - auf Gleichstellung auswirke bzw. auswirken könne. Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Věra Jourová hob die Notwendigkeit hervor, Frauen eine Balance zwischen Privat- und Berufsleben zu ermöglichen, ihren Anteil in informatikbezogenen Jobs zu erhöhen und gegen Cybergewalt vorzugehen. • ml Weitere Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission mit weiteren Hinweisen Wortlaut des Statements der EU-Kommission zur Gleichstellung Pressemitteilung der EU-Kommission zu ihrem aktuellen Bericht über die Gleichstellung von Männern und Frauen in der EU Pressemitteilung des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zu dem Bericht über Frauen im Technikbereich Pressemitteilung von EUROSTAT zum Gender-Pay-Gap 2018 Briefing des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlamentes zu „Gender equality in the EU’s digital and media sectors“ 2018 Informationen des Europäischen Parlamentes zum Internationalen Frauentag 2018 Studie des Europäischen Parlamentes zu „Gender Equality in the Media Sector“, Januar 2018 US-Strafzölle Der amerikanische Präsident Donald Trump hat am Donnerstag, den 8. März 2018, weltweite Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium verhängt. Ausgenommen sind zunächst nur Mexiko und 5 Kanada. Die EU-Kommission hatte am Mittwoch in Reaktion auf die von den USA angedrohten Importzölle auf Stahl und Aluminium aus Europa schnelle und angemessene Gegenreaktionen im Einklang mit den WTO-Regeln in Aussicht gestellt. Die EU-Kommission kündigte an, dass die EU auf drei Wegen reagieren. Es werden als Gegenmaßnahmen - Importzölle auf US- Industrie- und Agrarprodukte - erhoben. Die EU-Kommission wird die Auswirkungen durch umgelenkte Handelsströme auf den EU-Stahlsektor beobachten und gegebenenfalls mit Schutzmaßnahmen gegensteuern. Die EU wird gemeinsam mit anderen von den Importzöllen betroffenen Handelspartnern bei der WTO klagen. hf Weitere Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission Link Europäisches Semester In dieser Woche hat die EU-Kommission ihre jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten vorgestellt, zu der auch die Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen gehören. Die günstigen Wirtschaftsprognosen spiegeln sich auch in einer positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes und in Verbesserungen der sozialen Lage. In einigen Mitgliedstaaten der EU bremsen jedoch strukturelle Schwächen Wachstum und Konvergenz. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Wie in jedem Jahr werden in den 27 Länderberichten (für alle Mitgliedstaaten außer Griechenland, das dem Hilfsprogramm aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus unterliegt) die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung ihrer wichtigsten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen und der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen bewertet. Diese Analyse stützt sich – als Teil der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters – auf einen intensiven Dialog auf fachlicher und politischer Ebene mit den Mitgliedstaaten sowie mit Interessenträgern auf allen Ebenen. Die Länderberichte und die Ergebnisse der eingehenden Überprüfungen werden nun vom Rat erörtert. Die EU-Kommission wird die Berichte mit den Mitgliedstaaten erörtern. Bis Mitte April müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Reformprogramme mit den wirtschaftlichen und sozialpolitischen Prioritäten sowie ihre Stabilitäts- und/oder Konvergenzprogramme (mit den haushaltspolitischen Prioritäten) vorlegen, die sie angesichts der ermittelten Herausforderungen sowie unter Berücksichtigung der Prioritäten des Jahreswachstumsberichts 2018 und der Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets festgelegt haben. Im Mai wird die Kommission neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen. Deutschland wird erneut in der Liste der Länder mit Ungleichgewichten aufgeführt. Kritisiert wird dabei insbesondere der anhaltend hohe Leistungsbilanzüberschuss, der von grenzübergreifender Bedeutung sei. Dies spiegele auch die im Vergleich zur Sparquote verhaltene Investitionstätigkeit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor wider. • hf Quelle: PM KOM Weitere Informationen: 6 Pressemitteilung der EU-Kommission Link Künftige Beziehungen zum Vereinigten Königreich Der Präsident des Europäischen Rats Donald Tusk hat am 7. März 2018 den Mitgliedstaaten der EU-27 seinen Entwurf von Leitlinien für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit übermittelt. Darin schlägt er eine enge Zusammenarbeit in folgenden Bereichen vor: (1) Die EU und das Vereinigte Königreich sollen den gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus und die internationale Kriminalität fortsetzen. (2) Das Vereinigte Königreich soll eingeladen werden, sich an EU-Programmen in den Bereichen Forschung und Innovation sowie Bildung und Kultur zu beteiligen. (3) Die Unterbrechung der Flüge zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ist zu vermeiden. Zur Regelung der künftigen Wirtschaftsbeziehungen kommt aufgrund der Äußerungen von Premierministerin Theresa May, dass das Vereinigte Königreich aus dem Binnenmarkt, der Zollunion und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausscheiden wird, nur ein Freihandelsabkommen in Betracht. • hf Quelle: Erklärung des Präsidenten des ER Weitere Informationen: Erklärung des Präsidenten des Europäischen Rats: Link – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Aus den Fachbereichen Zurück zur Übersicht Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Treffen in Brüssel Die EU-Kommission hat sich am 7. März in Brüssel unter Leitung von Pierre Moscovici, dem EU- Kommissar für Wirtschaft, Steuern und Zollunion, mit führenden Vertretern der digitalen Wirtschaft getroffen, um die Herausforderungen bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu erörtern. Sie wird später im März noch Vorschläge zu diesem Thema vorlegen. Bisher werden multinationale Konzerne nur dort besteuert, wo sie auch physisch präsent sind. Digitalfirmen wie Google oder Facebook können in vielen Ländern Steuern vermeiden, indem sie Dienstleistungen wie Werbung über Drittstaaten abwickeln. Die Finanzminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien hatten daher eine Systemumstellung bei der Besteuerung der Digitalwirtschaft angestoßen. Die EU-Kommission will dieses Anliegen nun mit eigenen Vorschlägen aufgreifen und damit nicht auf eine langwierige Einigung im globalen Kontext warten. Die Kommission hat die Vollendung des digitalen Binnenmarkts der EU zu einer ihrer obersten Prioritäten erklärt, um weiteres Wirtschaftswachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Eines der Kernziele der Steueragenda besteht darin, ein unternehmensfreundliches Steuersystem für in der EU tätige Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sicherzustellen. Im September 2017 veröffentlichte die Kommission ihre Mitteilung über das weitere Vorgehen in dieser Frage auf EU-Ebene. Daraufhin forderten die Staats- und Regierungschefs der EU die 7 Kommission auf, Initiativen zur Gewährleistung einer fairen Besteuerung von Online- Unternehmen vorzulegen. Eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema wurde erst Anfang des Jahres beendet. Um das Steuersystem auf EU-Ebene umzustellen, wäre ein einstimmiger Beschluss der Finanzminister nötig. Ziehen nicht alle mit, könnte eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten das Vorhaben über die sogenannte verstärkte Zusammenarbeit einführen. • dw Quelle: PM KOM Unterstützung für Regionen im industriellen Wandel Sieben Regionen und Mitgliedstaaten der EU wurden von der EU-Kommission ausgewählt, denen im Rahmen ihrer Pilotaktion zum industriellen Wandel Unterstützung gewährt werden: Kantabrien (Spanien), Centre-Val de Loire (Frankreich), Ost-/Nordfinnland, Grand-Est (Frankreich) und Greater Manchester (Vereinigtes Königreich) sowie Litauen und Slowenien. Bereits im Dezember 2017 waren die Regionen Hauts-de-France (Frankreich), Norra Mellansverige (nördliches Mittelschweden), Piemont (Italien), Sachsen (Deutschland) und Wallonien (Belgien) ausgewählt worden. Aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen hatte die EU- Kommission zu weiteren Interessenbekundungen aufgefordert. Die Regionen können mit der Unterstützung Strategien für den regionalen wirtschaftlichen Wandel entwickeln bzw. umgestalten. Diese sollen auf ihren Prioritäten für die intelligente Spezialisierung basieren. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Es werden bis zum 200.000 € durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) je Region für die Kosten von Sachverständigen bereitgestellt, die zur Unterstützung der Arbeiten der Regionen erforderlich sein könnten. Sofern hinreichende Fortschritte bei der Entwicklung der regionalen Strategien für den wirtschaftlichen Wandel erzielt werden, wird für ihre zügige Umsetzung ebenfalls durch den EFRE eine Finanzhilfe von bis zu 300 000 EUR je Region zur Verfügung gestellt. Die Strategien für den regionalen Wandel sollten bis Ende 2018 vorliegen, sodass die entsprechenden Maßnahmen ab 2019 durchgeführt werden können. • hf Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Pressemitteilung der EU-Kommission Link Europäisches Migrationsforum in Brüssel Am 6. und 7. März 2018 fand in Brüssel das vierte Europäische Migrationsforum (EMF) mit dem Schwerpunkt „Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt“ statt. Gemeinsam von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) organisiert, ist das EMF eine Plattform mit dem Ziel der Förderung und Verbesserung der Dialoge zwischen der Zivilgesellschaft und den Europäischen Institutionen. Dabei stehen insbesondere Asyl, Migration sowie die Integration von Drittstaatsangehörigen 8 im Mittelpunkt. Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, sagte in seiner Eröffnungsrede, dass es jetzt an der Zeit wäre, über den täglich zu vernehmenden Diskurs zu Migrationskrise hinaus zu gehen und sich darauf zu konzentrieren, wie Migration zu einer echten, dauerhaften Gelegenheit für uns alle werden könne. Er betonte, es sei notwendig und dringend, die Integration der Menschen voranzutreiben, die ein Aufenthaltsrecht für die EU erreicht hätten. Der Präsident des EWSA, Georges Dassis, mahnte, dass die Mehrheit der Migranten vor Verfolgung, Krieg und diktatorischen Regimen geflohen sei. Sie verdienten ein neues Leben; daher müsse ihnen zu einer Normalität verholfen werden, zu der die Integration in den Arbeitsmarkt gehöre. Migration sei unter anderem ein Mittel, den Herausforderungen der alternden Bevölkerung und dem Erfordernis neuer Fähigkeiten für neue Formen der Arbeit zu begegnen. Das Forum empfing mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen EU wie auch Vertreter aus lokalen, regionalen und nationalen staatlichen Institutionen. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Die Einladung gegenüber Sachsen-Anhalt seitens der EU-Kommission erfolgte vor dem Hintergrund, dass im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes die Projekte „Regionales Übergangsmanagement“ (RÜMSA) und das virtuelle „Zentrum für Migration und Arbeitsmarkt Sachsen-Anhalt“ (ZEMIGRA) geführt werden. Beide Programme werden vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung und Verbundpartnern umgesetzt und aus Mitteln des ESF und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. RÜMSA unterstützt die Kommunen des Landes bei der regionalen Gestaltung des Übergangs junger Menschen in einen Ausbildungsberuf. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung und Begleitung junger Geflüchteter ins Erwerbsleben. Das Landesprogramm dient hier der Steuerung und Abstimmung von Angeboten zur Förderung der Integration junger Geflüchteter unter 25 Jahren. Ebenso wie für ZEMIGRA (Informationen zur Arbeitsmarktintegration für ältere Zugewanderte) erfolgt dies durch die Unterstützung und Vernetzung diverser Akteure im Rahmen der Berufsfindung. Dabei nehmen Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der Beteiligten eine zentrale Stellung im Geschehen ein. Das Land Sachsen-Anhalt hat es sich zum Ziel gemacht, die unübersichtliche Vielfalt an Angeboten, Ansprechpersonen, Kontaktstellen und lokalen Initiativen transparenter zu machen und in Prozessketten zu ordnen. „Für die erfolgreiche berufliche Integration ist es wichtig, die verschiedenen Akteure 9 zusammenzubringen, damit die Angebote vor Ort abgestimmt und passgenau die jungen Menschen erreichen“, um es in Michael Steinbachs Worten vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung zu formulieren, welcher im Auftrag des Ministeriums an der Veranstaltung teilnahm und die Erfahrungen aus den Projekten in Sachsen-Anhalt in den Workshops einbrachte. • as/ml Weiterführende Informationen zu den genannten Projekten des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://ruemsa.sachsen-anhalt.de/ https://zemigra.sachsen-anhalt.de/ Weitere Informationen zum Migrationsforum mit weiterführenden Links zu Stellungnahmen des EWSA: https://www.eesc.europa.eu/de/node/59704#downloads – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Was, wann, wo Zurück zur Übersicht Bessere Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung – Länderarbeitskreis Umwelt diskutiert die aktuellen Entwicklungen Im Mai 2016 leitete die Kommission eine Überprüfung der Umsetzung des Umweltrechts in den Mitgliedstaaten (Environmental Implementation Review – EIR) ein. In einem zweijährigen Zyklus werden der Stand der Umsetzung analysiert und sofern der Mitgliedstaat bereit ist, Dialoge mit der Kommission geführt, um die Umsetzung des EU- Rechts zu verbessern. Ein wesentliches Element dieses Prozesses ist das TAIEX-EIR Peer 2 Peer – ein Austausch von Fachwissen zwischen den jeweils zuständigen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten. Am Donnerstag, den 8. März 21018 traf sich der deutschsprachige Länder-Arbeitskreis in der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt, um mit Vertretern der EU-Kommission die aktuellen Entwicklungen im EIR - Prozess zu diskutieren. Ebenso wurden die Möglichkeiten der Länder, sich in das Peer 2 Peer Instrument einzubringen, erörtert. Auch Mitarbeiter/innen von Landes- oder kommunalen Behörden oder Unternehmen, die mit der Ausführung öffentlicher Aufgaben betraut sind, können sich in einem Expertentool registrieren lassen. Für Experten- bzw. Studienreisen aus oder in andere Mitgliedstaaten sowie die Organisation internationaler Workshops kann eine Finanzierung durch die EU-Kommission beantragt werden. • ms Mehr zu Taiex-EIR-Peer 2 Peer erfahren Sie hier und zu EIR hier 10 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Ausschreibungen Zurück zur Übersicht Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zuge des Arbeitsprogramms für Finanzhilfen im Bereich der transeuropäischen Telekommunikationsnetze im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2014-2020 (Durchführungsbeschluss C(2018) 568 der Kommission) Für den folgenden Bereich der Aufforderung werden Vorschläge erbeten: CEF-TC-2018-1: eArchiving (elektronische Archivierung) Fundstelle: Abl. C 79 vom 2. März 2018 http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2018:079:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: 3. Mai 2018 Antragsunterlagen: Die jeweiligen Aufforderungsunterlagen können vom CEF- Telekommunikationsportal abgerufen werden: https://ec.europa.eu/inea/en/connecting-europe-facility/cef- telecom/apply-funding/2018-cef-telecom-calls-proposals Gegenstand: Europäische Kommission: 11 Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/356/18 — Beamte der Funktionsgruppe Administrator (AD 5) Fundstelle: Abl. CA 88/1 vom 8. März 2018 http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.CA.2018.088.01.0001.01.DEU&to c=OJ:C:2018:088A:TOC Bewerbungsfrist: 10. April 2018 Gegenstand: Europäischer Rechnungshof: Stellenausschreibung ECA/2018/1: Dienstposten eines Direktors (m/w) im Prüfungsbereich Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 14 Fundstelle: Abl. 2018/C 084 A/01) http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.CA.2018.084.01.0001.01.DEU&to c=OJ:C:2018:084A:TOC Bewerbungsfrist: 10. April 2018 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Büro intern Zurück zur Übersicht GOEUROPE! die Jugendberatungsstelle GOEUROPE! Europäisches Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt ist die Jugendberatungsstelle für Fragen zu europäischen Mobilitätsprogrammen sowie in der Vermittlung europäischer Themen und Kompetenzen an junge Menschen in Sachsen-Anhalt. Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt Transnational“ hat sich das Europäische Jugend Kompetenz Zentrum Sachsen-Anhalt zum Ziel gesetzt, die beruflichen Chancen und die Beschäftigungsfähigkeit junger Sachsen-Anhalter durch die Vermittlung europäischer Kompetenzen zu steigern. In Trägerschaft des DRK Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. wird GOEUROPE! gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Programms “Sachsen-Anhalt transnational”. 12 Viel Spaß beim Lösen der GOEUROPE! Quizfragen dieser Woche: Wahl in Italien Am vergangenen Sonntag blickt Europa gespannt nach Italien: Das Land wählt ein neues Parlament. Matteo Renzi, der ehemalige Ministerpräsident, war nach einem gescheiterten Referendum zur Reform des politische Systems (und damit der Verfassung) zurückgetreten, weshalb die Neuwahlen angesetzt werden mussten. Dabei ist es sowohl für das Land Italien, als auch für Europa eine bedeutsame Wahl. Denn die Republik in Südeuropa ist sowohl die viertgrößte Volkswirtschaft der EU-28, als auch die drittgrößte der Eurozone. Deshalb stellen wir in dieser Woche einige Fragen über das „Stiefelland“. 1. Trotz seiner volkswirtschaftlichen Größe ist Italien hochverschuldet. Auf wieviel Prozent des Bruttoinlandsproduktes belaufen sich die Staatsschulden? a) 45% b) 98% c) 130% 2. Munteres Wechselspiel: Die Italiener sind an wechselndes Regierungspersonal gewohnt. Allein seit 2010 gab es in der italienischen Republik fünf verschiedene Regierungschefs. Wie viele Regierungen hatte das Land seit 1945 insgesamt? a) 8 b) 23 c) 65 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
3. Bei der Wahl am Sonntag trat auch Italiens ehemaliger Regierungschef Silvio Berlusconi mit seiner Partei Forza Italia an. Als verurteilter Steuerbetrüger ist er jedoch für das Amt gesperrt. Welchen bekannten Landsmann will Berlusconi zum Präsidenten machen, falls seine Partei in Regierungsbeteiligung käme? a) Antonio Tajani b) Alcide Degasperi c) Claudio Marchisio Antworten zu 1.) Richtig ist Antwort c. Italien ist mit 130% seines BIP verschuldet. Würde es in diesem Zustand den Beitritt zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beantragen, müsste die EU den Antrag ablehnen. Laut EU-Konvergenzkriterien ist die Teilnahme an der EWWU nur Ländern gestattet, die weniger als 60% ihres BIP an Schulden tragen. Zudem darf die jährliche Neuverschuldung nicht mehr als 3% des BIP ausmachen. 13 zu 2.) Wieder ist Antwort c korrekt. 65 verschiedene Regierungen unter 28 verschiedenen Ministerpräsidenten sind die erstaunliche Bilanz des politischen Systems in Italien zwischen 1945 und heute. Zum Vergleich: Im Zeitraum von 1949 bis heute hatte Deutschland 20 Regierungen unter neun verschiedenen Regierungschefs. Zu 3.) Diesmal ist Antwort a richtig: Silvio Berlusconi will seinen langjährigen Weggefährten und somit den amtierenden Präsidenten des Europäischen Parlaments zum Regierungschef machen. Tajani wäre nach dem deutschen Sozialdemokraten Martin Schulz bereits der zweite EU-Parlamentspräsident in Folge, der dieses Amt zugunsten eines (möglichen) Regierungspostens verlassen würde. Alcide Degasperi war ein italienischer Politiker, der als einer der Gründerväter der Europäischen Gemeinschaften gilt. Claudio Marchisio ist ein italienischer Fußballnationalspieler. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Ihr Kontakt zu uns Zurück zur Übersicht Unsere Anschrift Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union 80, Boulevard Saint Michel B – 1040 Brüssel Belgien E-Mail-Adresse sekretariat@lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de Telefon (Sekretariat) +32 2 741 09 31 Telefon (direkt) +32 2 741 09 – Durchwahl Fax + 32 2 741 09 39 Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Name Fachbereiche und Themen Dr. Henrike Franz (HF) Leiterin des Büros, Grundsatzangelegenheiten der EU ...30 E-Mail Stellvertretende Leiterin, Presse u. ÖA, Medien, Carmen Johannsen (Jo) ...33 E-Mail Haushalt, Veranstaltungen 14 Dr. Margarete Schwarz (MS) Landwirtschaft, Umwelt ...12 E-Mail Martina Lehnart (ML) Justiz und Innenpolitik ...18 E-Mail Digitale Agenda, Energie, KMU, Cluster- und Daniel Wentzlaff (DW) …19 E-Mail Industriepolitik, Tourismus, Standortmarketing Innovation, Forschung, Beihilfen und Vergabe, David Fenner (DF) …10 E-Mail Regionalpolitik Ausschuss der Regionen, Demografie, EU- Andreas Schweitzer (AS) …38 E-Mail Förderprogramme, Verkehr Elke Andrea Große (EAG) Redaktion EU-Wochenspiegel, Veranstaltungen ...32 E-mail Doris Bergner (DB) Verwaltung, Veranstaltungen ...36 E-Mail Assistenz der Leiterin und Sekretariat, NN ...31 E-Mail Besucherbetreuung Valentin Heller (VH) Praktikant …22 E-Mail Julia Shirley Alsleben (JSA) Praktikantin …22 E-Mail Asli-Feyza Kursun (AFK) Praktikantin …22 E-Mail Simon Wessels (SW) Praktikant …22 E-Mail – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Zurück zur Übersicht Impressum Herausgeber Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union Boulevard Saint Michel 80, 1040 Brüssel Verantwortliche Redakteurin Elke Andrea Große Fotos Elke Andrea Große, sofern nicht anders angegeben oder Quelle: Internet Layout Patrick Karwath 15 Die Artikel sind mit Namenskürzeln versehen. Dieser Newsletter wird im Rahmen der Öffentlich- keitsarbeit der Landesregierung Sachsen-Anhalt herausgegeben. Er darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf dieser Newsletter nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen- Anhalt bei der EU • Nr. 10/18 • 09.03.2018 –
Sie können auch lesen