Eventbriefing Klettern - Deutsche Meisterschaft Bouldern 2021 im Rahmen der Ruhr Games 21 Informationen für Teilnehmende - Deutscher Alpenverein
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Eventbriefing Klettern Deutsche Meisterschaft Bouldern 2021 im Rahmen der Ruhr Games 21 Informationen für Teilnehmende
Einleitung Die Deutschen Meisterschaften im Bouldern finden in diesem Jahr im Rahmen der Ruhr Games 21, Europas größtem Jugend-Sportfestival statt. In diesem Dokument sind alle Informationen zur Abwicklung der wichtigen Abläufe gebündelt zu finden und es dient zur bestmöglichen Vorbereitung auf das Event. Neben den sportartspezifischen Abläufen gibt es auch etliche übergeordnete Punkte zu beachten. Auf dem Gesamtgelände der Ruhr Games (den Nicht-Sportflächen) ist der Veranstalter (RVR- Regionalverband Ruhr) für die Organisation und Einhaltung der Hygieneauflagen zuständig. Auf den Sportflächen und bei allen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der sportlichen Umsetzung der Wettbewerbe stehen, ist der Ausrichter (DAV-Deutscher Alpenverein e.V.) für die Organisation und Einhaltung der Hygieneauflagen zuständig. Definition der Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle Die Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle umfasst neben allen Athlet*innen folgende Personengruppen: Trainer*innen, Betreuer*innen, Delegierte, Turnierleitung, Helfende, Schiedsrichter*innen/ Routenbauer*innen, etc. - alle in die direkte Umsetzung des Wettbewerbs involvierten Personen. Umgang mit Testungen Für die Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle wird ein negatives (Schnell-) Testergebnis, nicht älter als 24 Stunden vor Wettkampfbeginn, zur Teilnahme an den Ruhr Games vorausgesetzt. Dieses muss vor Betreten des Veranstaltungsgeländes durch einen Offiziellen des Fachverbandes kontrolliert werden. Der Veranstalter bietet jeder Person am Vonovia Ruhrstadion die Möglichkeit die Kontrolle an einem fest zugewiesenen Ort durchzuführen (s.u.). Umgang mit Geimpften oder Genesenen Vollständig geimpfte Personen oder Genesene müssen kein zusätzliches negatives Testergebnis vorweisen. Der Nachweis der vollständigen Impfung, mind. 14 Tage vor Beginn der Tätigkeit bei den Ruhr Games, ist anstelle eines negativen Schnell-Test- Ergebnisse bei der Akkreditierung vorzulegen. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten. 19.05.2021
Testmöglichkeiten vor Ort - Der Veranstalter bietet eine Möglichkeit sich nach vorheriger Absprache vor Ort schnelltesten zu lassen. - Für die Sportart Klettern ist die Teststation außerhalb des offiziellen Veranstaltungsgeländes, am Kirmesplatz, vorgesehen. Anbieter der Schnelltests ist die Firma Medican. - Auf dem Kirmesplatz besteht die Möglichkeit während des Aufenthalts zur Testung als Kurzzeit-Parker zu parken. Kurzzeitparken ist kostenfrei. Der Kurzzeit-Parkplatz am Kirmesplatz darf ausschließlich für den Zeitraum der Testung genutzt werden und muss im Anschluss an die Testung geräumt werden. - Im Falle eines positiven Tests, wird ein zusätzlicher PCR Test durchgeführt. Zusätzlich erfolgt durch die Firma Medican eine Meldung an das Gesundheitsamt Bochum, in dessen Verantwortung die Nachverfolgbarkeit der Kontaktpersonen und die Abwicklung des weiteren Vorgehens bei positiven Befunden liegt. - Navigationsadresse für den Kirmesplatz ist: Gersteinring 52, 44791 Bochum - Weitere Informationen siehe II.1. Stopp - Testung Nachverfolgbarkeit über Kontaktlisten - Die Kontaktdaten von Athlet*innen & Offiziellen müssen vom Ausrichter/ Fachverband zur Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) erfasst, gesichert und nach Ablauf einer Vier-Wochen-Frist vernichtet werden. Dazu werden im Vorfeld von allen Athlet*innen & Offiziellen Teilnehmendenlisten mit allen sinnvollen Informationen zur evtl. Nachverfolgung vom Ausrichter/ Fachverband angefertigt und an den Veranstalter weitergereicht. - Der DAV fertigt im Vorfeld der Veranstaltung eine vollständige Liste aller beteiligten Personen mit den entsprechenden Kontaktdaten an, welche dann während der Akkreditierung auf ihre Korrektheit überprüft werden. Um diesen Prozess so schlank wie möglich zu halten, bitten wir alle Personen mit einer nationalen Kletterlizenz ihre Daten (Adresse, E-Mail, Telefon) in ihrem Athlet*innenprofil bei DigitalRock bis zum Meldeschluss am 26.05.2021 auf Vollständigkeit zu überprüfen. 19.05.2021
I. Allgemeine Bestimmungen 1. Zugangsvoraussetzungen Personen die an COVID-19 erkrankt sind, aktuell oder in den vorhergehenden 14 Tagen Symptome einer COVIC-19-Infektion aufweisen oder Kontakt zu Personen mit einer Corona-Infektion hatten, ist die Teilnahme am Wettkampf und das Betreten der Veranstaltungsfläche untersagt! Für Personen, die in den vorhergehenden 10 Tagen in einem durch das RKI deklarierten Risiko-/ Hochinzidenz-/ oder Virusvariantengebiet waren, gelten die Einreise- und Quarantänebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. 2. Mindestabstand einhalten Gruppenbildungen und Menschenansammlungen sind generell zu vermeiden. Es gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ein Mindestabstand von 1.5m. Dieser Mindestabstand ist auch bei der sportlichen Ausübung einzuhalten. Das Unterschreiten des Mindestabstandes ist Betreuer*innen, Helfer*innen, Officials und medizinischem Personal nur im Notfall oder aus Sicherheitsgründen gestattet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist hierbei erforderlich. 3. Niesetikette Beachten Sie auf dem gesamten Gelände die Husten- und Niesetikette und verlassen Sie die Anlage, wenn Sie Krankheitssymptome an sich feststellen! 4. Hygiene und Desinfektion Generell wird appelliert, Hygienestandards auf hohem Niveau einzuhalten. Das Desinfizieren der Hände beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist ebenso erforderlich wie das gründliche Waschen der Hände mit Seife oder Desinfektionsmittel bei Toilettenbesuchen. Liquid Chalk ist zur Unterstützung der Hygienemaßnahmen an der Kletterwand geeignet. Auch normales Chalk unterstützt diese. Das regelmäßige Desinfizieren oder gründliche Waschen (mit Seife) der Hände während des Wettkampfs wird empfohlen. Entsprechende Vorkehrungen werden vor Ort getroffen. 5. Maskenstandard Innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist das Tragen einer FFP2-Maske zu jeder Zeit verpflichtend. Ausgenommen sind AthletInnen während der Sportausübung. Dies gilt auch auf dem Freigelände. 6. Gewohnte Rituale vermeiden Das Begrüßen, Umarmen, Hände schütteln und ähnliche Rituale sind zu unterlassen. 19.05.2021
II. Wettkampfablauf Anspruchsgruppe Athlet*innen und Offizielle Abbildung 1 - Geländeübersicht 1. Stopp (optional): Testung Der Veranstalter bietet dir die Möglichkeit dich nach vorheriger Absprache vor Ort testen zu lassen. Für die Sportart Klettern ist die Teststation gegenüber des offiziellen Veranstaltungsgeländes, am Kirmesplatz vorgesehen. Solltest du/ ihr eine Testung benötigen, meldet euch bitte bis spätestens 24.05. 12 Uhr bei Ricardo Schumann ricardo.schumann@alpenverein.de . 19.05.2021
Die angebotenen Testzeiträume für die Sportart Klettern werden sein: Samstag, 05.06.2021 7:30-09:00 Uhr und 13:00-14:30 Uhr, Sonntag, 06.06.2021 07:30-09:00 Uhr. Anbieter der Schnelltests ist die Firma Medican. Eine vorherige Registrierung für die Testung ist zwingend erforderlich: Terminbuchung - Medican Ort des Testzentrums ist der dem Stadion gegenüberliegende Kirmesplatz. Navigationsadresse: Gersteinring 52, 44791 Bochum. Auf dem Kirmesplatz besteht die Möglichkeit während des Aufenthalts zur Testung als Kurzzeit-Parker zu parken. Kurzzeitparken ist kostenfrei. Der Kurzzeit-Parkplatz am Kirmesplatz darf ausschließlich für den Zeitraum der Testung genutzt werden und muss im Anschluss an die Testung geräumt werden. Im Falle eines positiven Tests, wird ein zusätzlicher PCR Test durchgeführt. Zusätzlich erfolgt durch die Firma Medican eine Meldung an das Gesundheitsamt Bochum, in dessen Verantwortung die Nachverfolgbarkeit der Kontaktpersonen und die Abwicklung des weiteren Vorgehens bei positiven Befunden liegt. Bitte informiere ebenfalls den Covid- 19 Verantwortlichen: Ricardo Schumann, ricardo.schumann@alpenverein.de, +49 (0) 172 / 537 66 94 2. Stopp: Anreise Anreise per ÖPNV: Das Ruhrstadion liegt nur wenige Haltestellen vom Bochumer Hauptbahnhof entfernt und ist für die Sportart Klettern optimal mit der Straßenbahn zu erreichen. Straßenbahn -Haltestelle „Vonovia Ruhrstadion“ - STR 308 Richtung „Schürbankstraße“ - STR 316 Richtung „Heinrichstraße“ Von hier ist der Zugang zur Akkreditierung ausgeschildert. (s. Abb.1: Geländeübersicht). Bitte beachte, dass es nur einen Zugang für die Sportart Klettern gibt. Dieser führt über den Quellenweg/Tennisheim auf das Gelände. Anreise per Auto: Von der Autobahn A40 kommend (Ausfahrt Bochum-Stadion) befindet sich direkt nach der Ausfahrt das Parkhaus Stadionring/P3. Navigationsadresse: Parkhaus Stadionring 26, 44791 Bochum. Kosten: 3€/ Tag, nur bargeldlose Bezahlung (EC- Karte und Kreditkarte möglich). Von hier ist der Zugang zur Akkreditierung ausgeschildert. (s. Abb.1: Geländeübersicht). Bitte beachte, dass es nur einen Zugang für die Sportart Klettern gibt. Dieser führt über den Quellenweg/Tennisheim auf das Gelände. 19.05.2021
3. Stopp: Akkreditierung Vor dem Einlass in das Stadion müssen alle Beteiligten das Akkreditierungsbüro am Ost- Eingang passieren (blauer Container). Für die Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle wird ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis nicht älter als 24 Stunden vor Akkreditierung, zur Teilnahme an den Ruhr Games vorausgesetzt. Andere Tests werden nicht akzeptiert. Zur Vollständigen Akkreditierung halte bitte neben deinem negativen Testergebnis (Antigen-Schnelltest) oder deinem vollständig ausgefüllten Impfpass auch ein Ausweisdokument bereit. Anschließend erhältst du deine Akkreditierung und kannst das Veranstaltungsgelände betreten. Ein Verlassen und erneutes Betreten des Wettkampfgeländes, während der Wettkampfzeiten ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen hierzu folgen im virtuellen Technical Meeting. Abbildung 2 - Stadionübersicht 4. Registrierung/ Check-In Die Registrierung/ Check-In befindet sich im Eingangsbereich des Stadions am Zugang zu Block O. Hier erhalten alle Athlet*innen ihre Startnummern und Starterbags. Bitte beachte, dass die Startnummern für beide Tage verwendet werden sollen! 5. Isolationszone Die Isolationszone umfasst den gesamten Block O, sowie den Teil des Spielfelds, welcher hinter den Boulderwänden liegt. Hier befinden sich auch die Aufwärmwände. Die Isolationszone verfügt über einen eigenen Toilettentrakt. Darüber hinaus sind keine weiteren Räume verfügbar. Der Block O ist vollständig überdacht. 6. Call-Zone/ Zwischeniso Die Call-Zone befindet sich mittig zwischen den beiden Boulderwänden. Bitte finde dich immer rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Minuten vor deiner geplanten Startzeit mit all deinen notwendigen Sachen in der Call-Zone ein. 19.05.2021
Abbildung 3 - Wettkampfflächen 7. Allgemeiner Aufenthaltsbereich Der allgemeine Aufenthaltsbereich für die Sportart Bouldern beinhaltet das Infield, sowie den Erholungsbereich. Jeder Sportart wird ein Block mit eigenen Toiletten im Vonovia Stadium zugeteilt. Für die Sportart Klettern ist dies Block A. (s. Abb. 2: Stadionübersicht). Im allgemeinen Aufenthaltsbereich kannst du dich unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln frei bewegen. Für Verpflegung vor Ort (Selbstzahlerbasis) wird zwischen 10:00 und 18:00 Uhr ein Kiosk auf der Ost- und West- Seite, des Stadions geöffnet sein. (Pommes, Sandwiches, Kuchen, Brötchen, ein warmes Tagesgericht (Fleisch & vegan) Brezel, Kaffee, Softdrinks). Diese sind ausgeschildert. 19.05.2021
8. Klettervorgang Du betrittst das Field of Play (FoP) durch das Eingangstor zwischen den beiden Wänden. Bitte nimm nur die für deine Versuche notwendigen Gegenstände mit vor die Wand. Bis du an deinem Boulder angelangt bist, gilt die Maskenpflicht. Es werden keine Bürsten gestellt, diese musst du selbst mitbringen. Nach der erfolgreichen Begehung deines Boulders oder nach Ablauf des Intervalls setzt du unverzüglich deine Maske auf. Der/die an deinem Boulder sitzende Schiedsrichter*in zeigt dir deine Wertung. Anschließend begibst du dich zurück in die Zwischenisolation. Für den Fall, dass du kurz vor Ablauf deines Intervalls in die Zwischeniso zurückkehren möchtest und die Athlet*innen für das Folgeintervall bereits im Aufgang stehen, warte bitte bis alle Athlet*innen herausgetreten sind, bevor du zurück in die Zwischenisolation gehst. 9. Siegerehrung: Bei der Siegerehrung werden die drei Platzierten nacheinander aufs Podium gebeten. Auf ein Abklatschen und Umarmungen zwischen den Platzierten ist zu verzichten. Die Preise werden durch einen Offiziellen auf einem Tablett gebracht und jeder Platzierte nimmt sich, die für ihn vorgesehenen Dinge vom Tablett. Für ein finales Siegerfoto darfst du die Maske abnehmen. Bevor das Podest verlassen wird, ist diese aber wieder aufzusetzen. Genauere Informationen zu Finaleinläufen und Siegerehrung, werden noch im Technical Meeting sowie in einem Briefing vor der Siegerehrung bekanntgegeben. 19.05.2021
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet durch DAV Leistungssport gGmbH Anni-Albers-Straße 7 80807 München Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31 D-85221 Dachau +49 8131 511750 Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO, da der verantwortliche Betreiber der Anlage ein eigenes Interesse daran hat, eine unkontrollierte Ausbreitung von Infektionen mit COVID-19 unter seinen Gästen/Mitgliedern zu unterbinden, außerdem erfolgt die Datenerhebung im Interesse anderer Gäste sowie der Beschäftigten. Unter Umständen kann die Datenverarbeitung auch auf einer Pflicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 9 der Fünften Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Ziff. 4. b) Rahmenhygienekonzept Sport (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und des Innern, für Sport und Integration vom 29.05.2020, Az. G51b-G8000- 2020/122-346; veröffentlicht in BayMBl. 2020 Nr. 306 vom 02.06.2020) beruhen, insbe- sondere wenn ein Fall des § 9 Abs. 4 Ziff. 3, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 der 5. BayIfSMV gegeben ist. Weitere Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. d DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person). Hierzu zählt auch die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren Ausbreitung. Sie haben als betroffene Person im Hinblick auf Ihre erhobenen personenbezogenen Daten das Recht auf Auskunft und auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der o.g. Aufbewahrungsfrist auf Löschung Ihrer Daten. Hierzu können Sie sich an den Verantwortlichen unter o.g. Kontaktdaten wenden, die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auch ohne Ihr Zutun gelöscht. Soweit keine Pflicht zur Erhebung Ihrer Daten auf Grundlage der BayIfSMV besteht, haben Sie das Recht, aufgrund Ihrer besonderen Situation Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einzulegen. Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach oder Postfach 1349, 91504 Ansbach; Telefon: 0981 180093-0; Telefax 0981 180093-800; https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html). 19.05.2021
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