Eventbriefing Klettern - Deutsche Meisterschaft Bouldern 2021 im Rahmen der Ruhr Games 21 Informationen für Teilnehmende - Deutscher Alpenverein

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Eventbriefing Klettern - Deutsche Meisterschaft Bouldern 2021 im Rahmen der Ruhr Games 21 Informationen für Teilnehmende - Deutscher Alpenverein
Eventbriefing Klettern
Deutsche Meisterschaft Bouldern 2021
   im Rahmen der Ruhr Games 21

   Informationen für Teilnehmende
Eventbriefing Klettern - Deutsche Meisterschaft Bouldern 2021 im Rahmen der Ruhr Games 21 Informationen für Teilnehmende - Deutscher Alpenverein
Einleitung

Die Deutschen Meisterschaften im Bouldern finden in diesem Jahr im Rahmen der Ruhr
Games 21, Europas größtem Jugend-Sportfestival statt.

In diesem Dokument sind alle Informationen zur Abwicklung der wichtigen Abläufe
gebündelt zu finden und es dient zur bestmöglichen Vorbereitung auf das Event.

Neben den sportartspezifischen Abläufen gibt es auch etliche übergeordnete Punkte zu
beachten.

Auf dem Gesamtgelände der Ruhr Games (den Nicht-Sportflächen) ist der Veranstalter (RVR-
Regionalverband Ruhr) für die Organisation und Einhaltung der Hygieneauflagen zuständig.
Auf den Sportflächen und bei allen Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der sportlichen
Umsetzung der Wettbewerbe stehen, ist der Ausrichter (DAV-Deutscher Alpenverein e.V.)
für die Organisation und Einhaltung der Hygieneauflagen zuständig.

Definition der Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle

Die Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle umfasst neben allen Athlet*innen folgende
Personengruppen: Trainer*innen, Betreuer*innen, Delegierte, Turnierleitung, Helfende,
Schiedsrichter*innen/ Routenbauer*innen, etc. - alle in die direkte Umsetzung des
Wettbewerbs involvierten Personen.

Umgang mit Testungen

Für die Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle wird ein negatives (Schnell-)
Testergebnis, nicht älter als 24 Stunden vor Wettkampfbeginn, zur Teilnahme an den Ruhr
Games vorausgesetzt. Dieses muss vor Betreten des Veranstaltungsgeländes durch einen
Offiziellen des Fachverbandes kontrolliert werden. Der Veranstalter bietet jeder Person am
Vonovia Ruhrstadion die Möglichkeit die Kontrolle an einem fest zugewiesenen Ort
durchzuführen (s.u.).

Umgang mit Geimpften oder Genesenen

Vollständig geimpfte Personen oder Genesene müssen kein zusätzliches negatives
Testergebnis vorweisen. Der Nachweis der vollständigen Impfung, mind. 14 Tage vor
Beginn der Tätigkeit bei den Ruhr Games, ist anstelle eines negativen Schnell-Test-
Ergebnisse bei der Akkreditierung vorzulegen. Genesene benötigen den Nachweis für einen
positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage
und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für
Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

19.05.2021
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Testmöglichkeiten vor Ort

- Der Veranstalter bietet eine Möglichkeit sich nach vorheriger Absprache vor Ort
schnelltesten zu lassen.

- Für die Sportart Klettern ist die Teststation außerhalb des offiziellen
Veranstaltungsgeländes, am Kirmesplatz, vorgesehen. Anbieter der Schnelltests ist die
Firma Medican.

- Auf dem Kirmesplatz besteht die Möglichkeit während des Aufenthalts zur Testung als
Kurzzeit-Parker zu parken. Kurzzeitparken ist kostenfrei. Der Kurzzeit-Parkplatz am
Kirmesplatz darf ausschließlich für den Zeitraum der Testung genutzt werden und muss im
Anschluss an die Testung geräumt werden.

- Im Falle eines positiven Tests, wird ein zusätzlicher PCR Test durchgeführt. Zusätzlich
erfolgt durch die Firma Medican eine Meldung an das Gesundheitsamt Bochum, in dessen
Verantwortung die Nachverfolgbarkeit der Kontaktpersonen und die Abwicklung des
weiteren Vorgehens bei positiven Befunden liegt.

- Navigationsadresse für den Kirmesplatz ist: Gersteinring 52, 44791 Bochum

- Weitere Informationen siehe II.1. Stopp - Testung

Nachverfolgbarkeit über Kontaktlisten

- Die Kontaktdaten von Athlet*innen & Offiziellen müssen vom Ausrichter/ Fachverband zur
Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) erfasst, gesichert und nach Ablauf einer Vier-Wochen-Frist
vernichtet werden. Dazu werden im Vorfeld von allen Athlet*innen & Offiziellen
Teilnehmendenlisten mit allen sinnvollen Informationen zur evtl. Nachverfolgung vom
Ausrichter/ Fachverband angefertigt und an den Veranstalter weitergereicht.

- Der DAV fertigt im Vorfeld der Veranstaltung eine vollständige Liste aller beteiligten
Personen mit den entsprechenden Kontaktdaten an, welche dann während der
Akkreditierung auf ihre Korrektheit überprüft werden. Um diesen Prozess so schlank wie
möglich zu halten, bitten wir alle Personen mit einer nationalen Kletterlizenz ihre Daten
(Adresse, E-Mail, Telefon) in ihrem Athlet*innenprofil bei DigitalRock bis zum Meldeschluss
am 26.05.2021 auf Vollständigkeit zu überprüfen.

19.05.2021
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Gesamtlageplan

19.05.2021
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I.        Allgemeine Bestimmungen

        1. Zugangsvoraussetzungen
        Personen die an COVID-19 erkrankt sind, aktuell oder in den vorhergehenden 14
        Tagen Symptome einer COVIC-19-Infektion aufweisen oder Kontakt zu Personen mit
        einer Corona-Infektion hatten, ist die Teilnahme am Wettkampf und das Betreten der
        Veranstaltungsfläche untersagt! Für Personen, die in den vorhergehenden 10 Tagen
        in einem durch das RKI deklarierten Risiko-/ Hochinzidenz-/ oder Virusvariantengebiet
        waren, gelten die Einreise- und Quarantänebestimmungen der Bundesrepublik
        Deutschland.

        2. Mindestabstand einhalten
        Gruppenbildungen und Menschenansammlungen sind generell zu vermeiden. Es gilt
        auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ein Mindestabstand von 1.5m. Dieser
        Mindestabstand ist auch bei der sportlichen Ausübung einzuhalten. Das
        Unterschreiten des Mindestabstandes ist Betreuer*innen, Helfer*innen, Officials und
        medizinischem Personal nur im Notfall oder aus Sicherheitsgründen gestattet. Das
        Tragen einer FFP2-Maske ist hierbei erforderlich.

        3. Niesetikette
        Beachten Sie auf dem gesamten Gelände die Husten- und Niesetikette und verlassen
        Sie die Anlage, wenn Sie Krankheitssymptome an sich feststellen!

        4. Hygiene und Desinfektion
        Generell wird appelliert, Hygienestandards auf hohem Niveau einzuhalten. Das
        Desinfizieren der Hände beim Betreten und Verlassen der Sportstätte ist ebenso
        erforderlich wie das gründliche Waschen der Hände mit Seife oder
        Desinfektionsmittel bei Toilettenbesuchen. Liquid Chalk ist zur Unterstützung der
        Hygienemaßnahmen an der Kletterwand geeignet. Auch normales Chalk unterstützt
        diese. Das regelmäßige Desinfizieren oder gründliche Waschen (mit Seife) der Hände
        während des Wettkampfs wird empfohlen. Entsprechende Vorkehrungen werden vor
        Ort getroffen.

        5. Maskenstandard
        Innerhalb des Veranstaltungsgeländes ist das Tragen einer FFP2-Maske zu jeder Zeit
        verpflichtend. Ausgenommen sind AthletInnen während der Sportausübung. Dies gilt
        auch auf dem Freigelände.

        6. Gewohnte Rituale vermeiden
        Das Begrüßen, Umarmen, Hände schütteln und ähnliche Rituale sind zu unterlassen.

19.05.2021
II.       Wettkampfablauf
              Anspruchsgruppe Athlet*innen und Offizielle

Abbildung 1 - Geländeübersicht

1. Stopp (optional): Testung

    Der Veranstalter bietet dir die Möglichkeit dich nach vorheriger Absprache vor Ort
    testen zu lassen. Für die Sportart Klettern ist die Teststation gegenüber des offiziellen
    Veranstaltungsgeländes, am Kirmesplatz vorgesehen. Solltest du/ ihr eine Testung
    benötigen, meldet euch bitte bis spätestens 24.05. 12 Uhr
    bei Ricardo Schumann ricardo.schumann@alpenverein.de .

19.05.2021
Die angebotenen Testzeiträume für die Sportart Klettern werden sein:
   Samstag, 05.06.2021 7:30-09:00 Uhr und 13:00-14:30 Uhr,
   Sonntag, 06.06.2021 07:30-09:00 Uhr.

   Anbieter der Schnelltests ist die Firma Medican. Eine vorherige Registrierung für die
   Testung ist zwingend erforderlich:

   Terminbuchung - Medican

   Ort des Testzentrums ist der dem Stadion gegenüberliegende Kirmesplatz.
   Navigationsadresse: Gersteinring 52, 44791 Bochum.

   Auf dem Kirmesplatz besteht die Möglichkeit während des Aufenthalts zur Testung als
   Kurzzeit-Parker zu parken. Kurzzeitparken ist kostenfrei. Der Kurzzeit-Parkplatz am
   Kirmesplatz darf ausschließlich für den Zeitraum der Testung genutzt werden und muss
   im Anschluss an die Testung geräumt werden.

   Im Falle eines positiven Tests, wird ein zusätzlicher PCR Test durchgeführt. Zusätzlich
   erfolgt durch die Firma Medican eine Meldung an das Gesundheitsamt Bochum, in
   dessen Verantwortung die Nachverfolgbarkeit der Kontaktpersonen und die Abwicklung
   des weiteren Vorgehens bei positiven Befunden liegt. Bitte informiere ebenfalls den
   Covid- 19 Verantwortlichen: Ricardo Schumann, ricardo.schumann@alpenverein.de,
   +49 (0) 172 / 537 66 94

2. Stopp: Anreise

   Anreise per ÖPNV: Das Ruhrstadion liegt nur wenige Haltestellen vom Bochumer
   Hauptbahnhof entfernt und ist für die Sportart Klettern optimal mit der Straßenbahn zu
   erreichen.
   Straßenbahn -Haltestelle „Vonovia Ruhrstadion“
   - STR 308 Richtung „Schürbankstraße“
   - STR 316 Richtung „Heinrichstraße“
   Von hier ist der Zugang zur Akkreditierung ausgeschildert. (s. Abb.1: Geländeübersicht).
   Bitte beachte, dass es nur einen Zugang für die Sportart Klettern gibt. Dieser führt über
   den Quellenweg/Tennisheim auf das Gelände.

   Anreise per Auto: Von der Autobahn A40 kommend (Ausfahrt Bochum-Stadion) befindet
   sich direkt nach der Ausfahrt das Parkhaus Stadionring/P3.
   Navigationsadresse: Parkhaus Stadionring 26, 44791 Bochum.
   Kosten: 3€/ Tag, nur bargeldlose Bezahlung (EC- Karte und Kreditkarte möglich).
   Von hier ist der Zugang zur Akkreditierung ausgeschildert. (s. Abb.1: Geländeübersicht).
   Bitte beachte, dass es nur einen Zugang für die Sportart Klettern gibt. Dieser führt über
   den Quellenweg/Tennisheim auf das Gelände.

19.05.2021
3. Stopp: Akkreditierung
   Vor dem Einlass in das Stadion müssen alle Beteiligten das Akkreditierungsbüro am Ost-
   Eingang passieren (blauer Container). Für die Anspruchsgruppe Athlet*innen & Offizielle
   wird ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis nicht älter als 24 Stunden vor
   Akkreditierung, zur Teilnahme an den Ruhr Games vorausgesetzt. Andere Tests werden
   nicht akzeptiert. Zur Vollständigen Akkreditierung halte bitte neben deinem negativen
   Testergebnis (Antigen-Schnelltest) oder deinem vollständig ausgefüllten Impfpass auch
   ein Ausweisdokument bereit. Anschließend erhältst du deine Akkreditierung und kannst
   das Veranstaltungsgelände betreten. Ein Verlassen und erneutes Betreten des
   Wettkampfgeländes, während der Wettkampfzeiten ist nicht vorgesehen. Weitere
   Informationen hierzu folgen im virtuellen Technical Meeting.

    Abbildung 2 - Stadionübersicht

4. Registrierung/ Check-In
   Die Registrierung/ Check-In befindet sich im Eingangsbereich des Stadions am Zugang
   zu Block O. Hier erhalten alle Athlet*innen ihre Startnummern und Starterbags. Bitte
   beachte, dass die Startnummern für beide Tage verwendet werden sollen!

5. Isolationszone
   Die Isolationszone umfasst den gesamten Block O, sowie den Teil des Spielfelds,
   welcher hinter den Boulderwänden liegt. Hier befinden sich auch die Aufwärmwände.
   Die Isolationszone verfügt über einen eigenen Toilettentrakt. Darüber hinaus sind keine
   weiteren Räume verfügbar. Der Block O ist vollständig überdacht.

6. Call-Zone/ Zwischeniso
   Die Call-Zone befindet sich mittig zwischen den beiden Boulderwänden. Bitte finde dich
   immer rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Minuten vor deiner geplanten Startzeit mit all
   deinen notwendigen Sachen in der Call-Zone ein.

19.05.2021
Abbildung 3 - Wettkampfflächen

7. Allgemeiner Aufenthaltsbereich
   Der allgemeine Aufenthaltsbereich für die Sportart Bouldern beinhaltet das Infield, sowie
   den Erholungsbereich. Jeder Sportart wird ein Block mit eigenen Toiletten im Vonovia
   Stadium zugeteilt. Für die Sportart Klettern ist dies Block A. (s. Abb. 2: Stadionübersicht).
   Im allgemeinen Aufenthaltsbereich kannst du dich unter Einhaltung der Distanz- und
   Hygieneregeln frei bewegen.

    Für Verpflegung vor Ort (Selbstzahlerbasis) wird zwischen 10:00 und 18:00 Uhr ein Kiosk
    auf der Ost- und West- Seite, des Stadions geöffnet sein. (Pommes, Sandwiches,
    Kuchen, Brötchen, ein warmes Tagesgericht (Fleisch & vegan) Brezel, Kaffee,
    Softdrinks). Diese sind ausgeschildert.

19.05.2021
8. Klettervorgang
   Du betrittst das Field of Play (FoP) durch das Eingangstor zwischen den beiden Wänden.
   Bitte nimm nur die für deine Versuche notwendigen Gegenstände mit vor die Wand. Bis
   du an deinem Boulder angelangt bist, gilt die Maskenpflicht. Es werden keine Bürsten
   gestellt, diese musst du selbst mitbringen. Nach der erfolgreichen Begehung deines
   Boulders oder nach Ablauf des Intervalls setzt du unverzüglich deine Maske auf. Der/die
   an deinem Boulder sitzende Schiedsrichter*in zeigt dir deine Wertung. Anschließend
   begibst du dich zurück in die Zwischenisolation. Für den Fall, dass du kurz vor Ablauf
   deines Intervalls in die Zwischeniso zurückkehren möchtest und die Athlet*innen für das
   Folgeintervall bereits im Aufgang stehen, warte bitte bis alle Athlet*innen
   herausgetreten sind, bevor du zurück in die Zwischenisolation gehst.

9. Siegerehrung:
   Bei der Siegerehrung werden die drei Platzierten nacheinander aufs Podium gebeten.
   Auf ein Abklatschen und Umarmungen zwischen den Platzierten ist zu verzichten. Die
   Preise werden durch einen Offiziellen auf einem Tablett gebracht und jeder Platzierte
   nimmt sich, die für ihn vorgesehenen Dinge vom Tablett. Für ein finales Siegerfoto darfst
   du die Maske abnehmen. Bevor das Podest verlassen wird, ist diese aber wieder
   aufzusetzen.
   Genauere Informationen zu Finaleinläufen und Siegerehrung, werden noch im Technical
   Meeting sowie in einem Briefing vor der Siegerehrung bekanntgegeben.

19.05.2021
Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten
Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet durch

DAV Leistungssport gGmbH
Anni-Albers-Straße 7
80807 München

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Prof. Dr. Rolf Lauser
Datenschutzbeauftragter (GDDcert)
Dr.-Gerhard-Hanke-Weg 31
D-85221 Dachau
+49 8131 511750

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. f DSGVO, da
der verantwortliche Betreiber der Anlage ein eigenes Interesse daran hat, eine
unkontrollierte Ausbreitung von Infektionen mit COVID-19 unter seinen Gästen/Mitgliedern
zu unterbinden, außerdem erfolgt die Datenerhebung im Interesse anderer Gäste sowie der
Beschäftigten.

Unter Umständen kann die Datenverarbeitung auch auf einer Pflicht gemäß Art. 6 Abs. 1
Buchst. c DSGVO in Verbindung mit § 9 der Fünften Bayer.
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und mit Ziff. 4. b) Rahmenhygienekonzept Sport
(Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und
Pflege und des Innern, für Sport und Integration vom 29.05.2020, Az. G51b-G8000-
2020/122-346; veröffentlicht in BayMBl. 2020 Nr. 306 vom 02.06.2020) beruhen, insbe-
sondere wenn ein Fall des § 9 Abs. 4 Ziff. 3, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 der 5. BayIfSMV
gegeben ist.

Weitere Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. d
DSGVO (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen
der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person). Hierzu zählt auch die
Verarbeitung personenbezogener Daten zur Überwachung von Epidemien und deren
Ausbreitung.

Sie haben als betroffene Person im Hinblick auf Ihre erhobenen personenbezogenen Daten
das Recht auf Auskunft und auf Berichtigung, sowie nach Ablauf der o.g.
Aufbewahrungsfrist auf Löschung Ihrer Daten. Hierzu können Sie sich an den
Verantwortlichen unter o.g. Kontaktdaten wenden, die Daten werden nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist auch ohne Ihr Zutun gelöscht.

Soweit keine Pflicht zur Erhebung Ihrer Daten auf Grundlage der BayIfSMV besteht, haben
Sie das Recht, aufgrund Ihrer besonderen Situation Widerspruch gegen die
Datenverarbeitung einzulegen.
Sie haben ein Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde
(Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach
oder Postfach 1349, 91504 Ansbach; Telefon: 0981 180093-0; Telefax 0981 180093-800;
https://www.lda.bayern.de/de/beschwerde.html).

19.05.2021
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